Die schwarz-rote Bundesregierung ließ sich lange Zeit, um ihr Versprechen umzusetzen, das Habecksche Heizungsgesetz abzuschaffen und durch ein neues Gesetz zu ersetzen. Kürzlich veröffentlichten die Koalitionäre ein Eckpunkte-Papier, das der große energiepolitische Wurf sein soll. Doch wird es diesem Anspruch wirklich gerecht?
Was steht im Eckpunkte-Papier?
Das, was die meisten wohl erhofft haben, wurde tatsächlich erfüllt: Funktionierende Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt, auch der Einbau ist weiterhin möglich [1]. Die bislang geltende Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss, soll somit entfallen [1]. Dennoch kann von einer Abschaffung des Habeckschen Heizungsgesetzes keine Rede sein, denn das würde bedeuten, dass die Rechtslage aus der Zeit vor dem Habeck-Heizhammer wieder herbeigeführt wird, was aber nicht der Fall ist [2].
Statt der 65-Prozent-Quote von Habeck will die Bundesregierung nun eine sogenannte „Grüngasquote“ einführen, wonach bei einem Austausch der alten Öl- oder Gasheizung die neue Heizung zu einem steigenden Anteil mit „Bio-Brennstoffen“ betrieben werden soll [3]. Bereits im Jahr 2029 soll diese „Grüngasquote“ bei zehn Prozent liegen, mit danach folgendem Anstieg bis zum Jahr 2040 [4]. Der von der Bundesregierung im Detail noch festzulegende Anstieg wird auch „Bio-Treppe“ genannt.
Ein Jahr vorher soll die Pflicht für die Energieversorger beginnen, mindestens ein Prozent an sogenanntem Biokraftstoff beizumischen, wozu unter anderem Biomethan, Wasserstoff oder synthetische Öle zählen [2]. Dies betrifft dann alle Abnehmer, also auch Bestandskunden, die noch eine alte Heizung nutzen. Allein dadurch werden für alle Haushalte Mehrkosten von mehreren hundert Euro pro Jahr entstehen, wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) und das Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) errechnet haben [5].
Sind die Vorgaben der Bundesregierung realistisch?
Es ist davon auszugehen, dass die geforderten „grünen Gase“ nicht in ausreichender Menge verfügbar sind und überdies viel dringender in der Industrie benötigt werden [4]. Ingbert Liebig vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) stellt ernüchtert fest: „Bislang gibt es nicht genug Wasserstoff und Biomethan“ [1]. Seitens des VKU heißt es weiter: „Wir sehen aktuell nicht, wie der Hochlauf grüner Gase und insbesondere Biomethan für eine Beimischung ins Gasnetz massiv gesteigert werden kann, ohne weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter zu verursachen“ [1]. Derzeit macht z. B. Biomethan nur 1,4 Prozent des gesamten Gasverbrauchs in Deutschland aus [6].
Heizen mit Öl und Gas wird künftig deutlich teurer sein, was auch an der Knappheit der benötigten Kraftstoffe liegt. Schon jetzt gibt es bereits Biogas-Tarife, deren Kosten liegen derzeit 25 Prozent über dem Standardtarif [5]. Wenn das Angebot knapp bleibt, der Staat aber durch gesetzliche Quoten die Nachfrage künstlich antreibt, führt das zwangsläufig zu Preissteigerungen. Selbst die Regierungsparteien gehen von einer monatlichen Teuerung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus von 16 Euro bei Gas und 23 Euro bei Öl aus [2]. Es ist allerdings mehr als fraglich, ob man auf Schätzungen der Bundesregierung vertrauen kann. Wirtschaftsinstitute rechnen stattdessen mit Mehrkosten in Höhe von 700 Euro pro Jahr [5].
Auch für Mieter, die in Deutschland bekanntermaßen den Großteil der Bevölkerung darstellen, dürfte es teurer werden. Der Deutsche Mieterbund bemängelt, dass die Kosten der sogenannten Wärmewende zum großen Teil auf die Mieter abgewälzt werden [7]. So heißt es in einer ersten Stellungnahme des Mieterbunds: „Vermieter entscheiden über Heizung, Energieträger und Gebäudezustand – die daraus resultierenden Heiz- und Investitionskosten werden aber von den Mietern getragen“ [3].
Gleiches gilt für die Mehrkosten aus der CO₂-Bepreisung, der Netzgebühren sowie der nun auf den Weg gebrachten Beimisch-Quote – auch diese muss letztlich der Mieter tragen [7]. Der Geschäftsführer des Verbandes der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI, Wolfgang Weber, sagt schon jetzt eine „unkalkulierbare Kostenfalle“ für Verbraucher voraus [2]. Ähnliches prognostiziert das Umweltinstitut München: „Der Widerspruch aus neu installierten Gasheizungen und schrumpfenden Netzen wird für die Gaskunden damit zur Kostenfalle. Weil immer mehr Menschen auf Wärmepumpen umsteigen oder an ein Wärmenetz angeschlossen werden, steigen die Netzkosten für die im Netz verbleibenden Haushalte extrem an“ [2].
Kerstin Stratmann, Geschäftsführerin des Fachverbandes Gebäudeenergie, ist gar der Auffassung, dass die Grüngasquote und die „Bio-Treppe“ größere Kostensteigerungen bei Gas- und Ölheizungen als das bisherige Heizungsgesetz mit sich bringen werden [5]. Auch die Verbraucherzentrale spricht von einer „Mogelpackung“, weil es keine wissenschaftliche Evidenz dafür gebe, dass es tatsächlich einen wachsenden Markt für die vermeintlich grünen Gase geben wird [7]. Bis zum Jahr 2030 wird lediglich eine Verdreifachung der Produktion von Biomethan realistisch für möglich gehalten [6]. Wie so die anvisierten zehn Prozent bis 2029 erreicht werden sollen? Das Prinzip Hoffnung scheint bei der Bundesregierung zu herrschen. Hinzu kommt das Problem, dass Biogas noch kostenintensiv zu Biomethan weiterverarbeitet werden muss, um es für die normalen Leitungen nutzbar zu machen [6].
Letztlich könnten alle „Grüngasquoten“, „Bio-Treppen“ und sonstige teure Wortungetüme beim vielbeschworenen Kampf gegen den Klimawandel gar nichts bringen, was laut Berechnungen von „Agora Energiewende“ bis zum Jahr 2030 Strafzahlungen Deutschlands an die EU in Höhe von 13 bis 34 Milliarden Euro mit sich bringen könnte – abhängig von der Entwicklung der Preise für Emissionszertifikate [8]. Weniger „optimistische“ Kalkulationen gehen sogar von 40 Milliarden Euro aus [8]. Dass diese Kosten letztlich auch die Steuerzahler tragen müssen, versteht sich von selbst.
Und nun?
Noch ist nicht klar, ob das Gesetz überhaupt durch den Bundestag kommt. Auch ist nicht unwahrscheinlich, dass es am Ende noch vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert wird, weil es angeblich zu wenig für den Klimaschutz tut. Einige Experten gehen sogar von Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU aus. Das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz kann also aus mehreren Gründen noch scheitern.
Es wird für Millionen Bürger abermals teurer werden, eines der wichtigsten Grundbedürfnisse zu befriedigen: ein warmes Zuhause zu haben. Auch schafft das neue Gesetz keine Planungssicherheit für Bürger, die aktuell vor der Wahl stehen, welche Heizung sie installieren lassen. Es ist eine Wette auf die Haltbarkeit eines Gesetzes und auf die Berechenbarkeit von politisch manipulierten Marktbedingungen. Theoretisch darf man weiterhin Öl- und Gasheizungen einbauen, man weiß aber nicht, ob es genügend „grüne Brennstoffe“ geben wird, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Es geht also weiter mit grüner Planwirtschaft – dafür braucht es gar keine Grünen in der Regierung.
Quellenverzeichnis
[1] „Was die Reform des Heizungsgesetzes für Eigentümer und Mieter bedeutet“, www.wiwo.de, 25. Februar 2026
[2] „Das sind die Haken beim neuen Heizungsgesetz“, www.jungefreiheit.de, 26. Februar 2026
[3] „Grüne und Verbraucherschützer warnen – Spahn und Reiche weisen Kritik zurück“, www.tagesspiegel.de, 25. Februar 2026
[4] „Opposition kritisiert Pläne der Regierung“, www.tagesschau.de, 25. Februar 2026
[5] „Die Grüngasquote verteuert Heizen für alle – auch Bestandskunden“, www.n-tv.de, 5. März 2026
[6] „Können wir künftig mit Biomethan heizen?“, www.mdr.de, 4. März 2026
[7] „Mieterbund kritisiert geplantes neues Heizungsgesetz als ungerecht“, www.zeit.de, 25. Februar 2026
[8] „Deutschland droht eine Strafe von über 40 Milliarden Euro“, www.t-online.de, 5. März 2026


