Mit einem Antrag (Drucksache 19/32091) der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, mit dem irrsinnigen Titel „Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, sollen die Grundrechte weiter eingeschränkt werden. In dem Antrag heißt es:
„Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 mit Wirkung zum 28.März 2020 aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 für die Bundesrepublik Deutschland festgestellt hat und deren Fortbestehen der Deutsche Bundestag am 18. November 2020, am 4. März 2021 und am 11.Juni 2021 festgestellt hat, weiter fortbesteht.“
Die Lausitzer Bundestagsabgeordneten Freese (SPD) und Schulze (CDU) haben diesem Antrag zugestimmt [1]. Somit stimmten diese beiden Abgeordneten weiter für Grundrechtseinschränkungen. Das Ziel, der mit der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ einhergehenden Maßnahmen, muss es sein, eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu vermeiden. Von einer solchen Überlastung sind wir weit entfernt, zumal das 2-Milliarden-Paket (Nachtragshaushalt 2020) „Soforthilfen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ im Land Brandenburg nicht der Stärkung des Gesundheitssystem zugute kam. Lieber wurde das Steuergeld für Masken, Testkits und Testzentren ausgegeben.
Länder wie Schweden, die einen komplett anderen Weg durch die „Pandemie“ gegangen sind [2], oder Dänemark, wo das Parlament die Abschaffung aller Corona-Maßnahmen beschlossen hat [3], zeigen uns, es geht anders und besser.
Auf Landesebene fordern wir schon lange die Abschaffung aller Zwangsmaßnahmen in Zusammenhang mit der Coronapolitik.
Wenn wir diese Panikmache und das Spielen mit der Angst beenden wollen, dann brauchen wir Abgeordnete mit Sachverstand. Diese kann ich in der derzeitigen Lage nur bei der AfD finden.
[1] https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung/?id=754