Schützt endlich die europäischen Außengrenzen!

Ceuta zeigt die Hilflosigkeit der EU

Die Bilder gingen um die Welt. Binnen kürzester Zeit kamen zehntausende Afrikaner schwimmend an Land in der spanischen Exklave Ceuta. Einerseits scheint es sich um politisches Kalkül Marokkos zu handeln, das die Migranten als Druckmittel gegen Spanien und die EU missbraucht – andererseits um ein eklatantes Versagen der spanischen Sicherheitsbehörden [1]. Marokko beansprucht das Gebiet seit langem für sich [2]. Einige Experten gehen von einem „hybriden Angriff“ Marokkos aus, ohne dessen Billigung der massive Ansturm auf die spanische Exklave nicht möglich gewesen wäre [2].

Klar ist auf jeden Fall, dass Europas Grenzschutz ein weiteres Mal nicht funktioniert hat. So ist das spanische Grenzregiment angesichts der schieren Masse zeitweise völlig zusammengebrochen [3]. Die linke spanische Regierung hat auch selbst einen erheblichen Beitrag dazu geleistet, dass es zu den chaotischen Szenen gekommen ist. So macht sie sich seit langem dafür stark, Zuwanderung zu erleichtern und kündigte bereits an, den Aufenthalt von hunderttausenden illegal im Land lebenden Migranten per Federstrich legalisieren zu wollen [4]. Dass das als Einladung verstanden wird, dürfte wenig verwundern.

Darüber hinaus hat eine Entscheidung des Obersten Gerichts in Madrid wie ein Magnet gewirkt. Die Entscheidung erklärte sofortige Zurückweisungen von Migranten nur dann für zulässig, wenn diese beim irregulären Grenzübertritt einen Zaun oder eine andere Sperre überwunden haben [5]. Bei Einreisen zum Beispiel über das Meer seien Einzelfallprüfungen erforderlich [5]. Dass diese oft mehrere Monate oder gar Jahre dauern und zur Weiterreise in Länder mit umfassender Sozialversorgung genutzt werden können, ist keine neue Erkenntnis.

Zehntausende Migranten binnen 48 Stunden – Tage der Angst

Die Zahlen der einzelnen Berichterstatter schwanken, aber glaubwürdigen Schätzungen zufolge sind binnen 48 Stunden mehr als 50.000 Menschen nach Ceuta gelangt [2]. Der Regionalpräsident Juan Jesús Vivas spricht gar von 80.000 Menschen, die sich illegal Zutritt verschafft haben [6].

Viele Einwohner von Ceuta erlebten Tage der Angst. Die Exklave hat etwa 85.000 Einwohner und eine Fläche von gerade einmal 18,5 Quadratkilometern [5]. Aus Angst vor Plünderungen blieben Geschäfte geschlossen, viele Bewohner schlossen sich in ihren Wohnungen ein, andere demonstrierten lautstark gegen den Andrang und den offensichtlichen Kontrollverlust der Regierung [5].

Schon in den ersten Stunden brannten Autos, wurde in Wohnungen eingebrochen, Randalierer aus Afrika lieferten sich Straßenschlachten mit der Polizei [7]. Dennoch hat sich die spanische Regierung bis zuletzt geweigert, den Notstand auszurufen [4].

Ceuta könnte Schule machen

Nun wird befürchtet, dass die Ereignisse von Ceuta Schule machen könnten. Auch in Griechenland wächst die Sorge vor einem größeren Zustrom, der griechische Minister für Migration und Asyl, Thanos Plevris, fordert eine klare Haltung: „Mit einer Politik, die eine Invasion Europas zulässt, handelt man nicht humanitär, sondern kriminell“ [8].

Jedes Land an der EU-Außengrenze könne unter ähnlichen Druck geraten, da die Ereignisse in Ceuta deutlich machten, dass Schleusernetzwerke nach Chancen suchen würden, auch Griechenland habe bereits vergleichbare Situationen erlebt [8].

Ereignisse von Ceuta werden von deutscher Politik nicht ernst genommen

Wenn die europäischen Außengrenzen nicht geschützt werden, steht auch das sogenannte Schengen-System, das innerhalb seiner Grenzen auf Kontrollen weitgehend verzichtet, auf wackeligen Beinen. Es muss künftig als gesamteuropäische Aufgabe betrachtet werden, die europäischen Außengrenzen zu einer Festung Europa zu machen.

Bei den Ereignissen von Ceuta kann man mit Fug und Recht von einer Invasion sprechen. Wer die noch immer in Ceuta ausharrenden Migranten nun auf die anderen EU-Länder aufteilen will, wie zum Teil gefordert wird, der legitimiert damit illegale Migration und Schlepperkriminalität.

Die Bilder aus Ceuta zeigen, wie wichtig es ist, Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU durchzuführen. Dies hätte auch zur Folge, dass sich niemand mehr auf die gefährliche Überfahrt begibt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass mindestens 72 Menschen den Versuch, nach Ceuta zu gelangen, nicht überlebt haben [6].

Dass man allen Empörungs-Ritualen zum Trotz das Problem in Deutschland nicht ernst nimmt, beweist die Tatsache, dass ein Antrag der AfD, im Innenausschuss des Bundestags über mögliche Folgen für Deutschland zu beraten, von den anderen Fraktionen abgelehnt wurde [6].

Quellenverzeichnis

[1] „„Der Ansturm auf Ceuta zeigt, dass Spanien bei der Überwachung der EU-Außengrenzen versagt““, www.welt.de, 03. August 2026

[2] „Migrationskrise oder Angriff auf Spaniens Souveränität?“, www.handelsblatt.com, 2. August 2026

[3] „Chaos in Ceuta: Es ist richtig, von einer Invasion zu sprechen“, www.schwaebische.de, 2. August 2026

[4] „Die gewollte Invasion in Ceuta: Europa schafft sich ab“, jungefreiheit.de, 31. Juli 2026

[5] „Über 50.000 Migranten stürmen Grenze zwischen Marokko und Spanien“, www.stern.de, 31. Juli 2026

[6] „Ein Weckruf für Europa“, www.cicero.de, 4. August 2026

[7] „Ausschreitungen und Wohnungseinbrüche nach Migrantenansturm auf Ceuta und Melilla“, jungefreiheit.de, 31. Juli 2026

[8] „Griechischer Minister zu Ceuta-Krise: „Kein Humanismus, sondern Verbrechen““, de.euronews.com, 31. Juli 2026

Die nächste Sau wird durchs Dorf getrieben: Jetzt kommen die „Klimatoten“

Wie aus statistischen Schätzungen eine neue politische Drohkulisse entsteht

Fast 10.000 Hitzetote in Deutschland, und das bereits vor dem Ende des Sommers. Diese Zahl beherrscht seit Tagen die Schlagzeilen. Die Tagesschau titelt: „Fast 10.000 Menschen wegen Hitze gestorben“. Der durchschnittliche Leser muss dadurch den Eindruck gewinnen, es seien 9.800 konkrete Verstorbene erfasst worden, bei denen die Hitze zweifelsfrei als Todesursache festgestellt wurde [1][2].

Genau das ist jedoch nicht der Fall. Die Zahl beruht auf einer statistischen Modellrechnung. Sie ist keine Auszählung ärztlich festgestellter Todesursachen.

Damit wird wieder einmal eine neue Sau durchs Dorf getrieben. Nach den Corona-Toten sollen nun offenbar die sogenannten „Klimatoten“ die nächste große gesellschaftliche Bedrohung verkörpern. Es entsteht der Eindruck, dass mit massiver Berichterstattung erneut ein Klima der Angst geschaffen werden soll. Am Ende könnten daraus zusätzliche Steuern, neue Auflagen, Verbote oder andere Eingriffe in das Leben der Bürger abgeleitet werden.

Das Muster kennen wir: Zunächst wird eine möglichst große und erschreckende Zahl verbreitet. Danach folgt die moralische Aufladung. Schließlich werden politische Maßnahmen als alternativlos dargestellt.

Keine Auszählung, sondern eine Modellrechnung

Das Robert Koch-Institut schätzt für den Zeitraum von Anfang April bis zum 19. Juli 2026 insgesamt rund 9.800 hitzebedingte Sterbefälle. Der vom RKI angegebene Schätzbereich liegt allerdings zwischen 8.700 und 10.900 Fällen [1].

Bereits diese Spannbreite von mehr als 2.000 Fällen zeigt, dass es sich nicht um eine exakte Opferzahl handelt.

Das RKI weist selbst ausdrücklich darauf hin, dass Hitze nur in einzelnen Fällen, beispielsweise bei einem Hitzschlag, unmittelbar zum Tod führt. In den meisten Fällen gehe es um ein Zusammenwirken von hohen Temperaturen und bereits bestehenden Vorerkrankungen. Deshalb werde Hitze auf dem Totenschein normalerweise nicht als zugrunde liegende Todesursache angegeben [1].

Die Zahl wird stattdessen statistisch berechnet. Grundlage sind die Sterbefallzahlen des Statistischen Bundesamtes und die Temperaturdaten von 52 Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes. Nach Angaben des RKI wird ab einer bundesweiten Wochenmitteltemperatur von ungefähr 20 Grad ein Anstieg der Gesamtsterblichkeit sichtbar.

Das Modell berechnet einen angenommenen Verlauf der Sterbefälle mit Hitze und einen rechnerischen Verlauf ohne Hitze. Die Differenz zwischen beiden Kurven ergibt die geschätzte Zahl der hitzebedingten Sterbefälle [1].

Es gibt also keine Liste mit 9.800 konkret identifizierten Hitzetoten. Niemand kann benennen, welche einzelnen Verstorbenen Teil dieser Zahl sind. Die 9.800 Fälle entstehen aus der Differenz zweier modellierter Kurven.

Das bedeutet nicht, dass hohe Temperaturen keine gesundheitlichen Auswirkungen haben. Es bedeutet aber sehr wohl, dass Medien und Politik diese Zahl als das bezeichnen müssen, was sie tatsächlich ist: eine statistische Schätzung mit Annahmen und einem erheblichen Unsicherheitsbereich.

Die Schlagzeile ist eindeutiger als die Datengrundlage

Das eigentliche Problem liegt weniger beim RKI als bei der medialen und politischen Vermittlung. Das Institut legt seine Methode offen und nennt den Schätzbereich. In den Schlagzeilen bleibt davon jedoch häufig nur die scheinbar eindeutige Botschaft übrig: Fast 10.000 Menschen seien wegen der Hitze gestorben.

Auch die Tagesschau schreibt zunächst von fast 10.000 Hitzetoten und erklärt erst später, dass es sich um Schätzungen handelt und dass Vorerkrankungen in den meisten Fällen eine wesentliche Rolle spielen [2].

So entsteht öffentliche Stimmung. Die dramatische Zahl beherrscht die Überschrift, während die methodischen Einschränkungen erst weiter unten folgen. Aus einer wissenschaftlichen Schätzung wird in der Wahrnehmung vieler Bürger eine festgestellte Tatsache.

Wenn aber schon die Ausgangszahl eine Modellrechnung ist, muss diese Unsicherheit auch in der Überschrift erkennbar sein.

Vier von fünf Fällen betreffen Menschen ab 75 Jahren

Auch die Altersverteilung wird in vielen Schlagzeilen kaum deutlich. Von den insgesamt 9.800 geschätzten Fällen entfallen nach Berechnungen des RKI rund 5.420 auf Menschen ab 85 Jahren. Weitere 2.460 Fälle betreffen die Altersgruppe zwischen 75 und 84 Jahren. Bei den unter 65-Jährigen werden 630 Fälle geschätzt [1].

Damit entfallen etwa vier von fünf rechnerisch ermittelten Fälle auf Menschen ab 75 Jahren. Das RKI erklärt außerdem, dass meist erhebliche Vorerkrankungen beteiligt sind [1][2].

Jedes Menschenleben ist schützenswert. Gerade deshalb muss die politische Antwort zielgerichtet sein. Benötigt werden kühlbare Aufenthaltsräume in Pflegeheimen und Krankenhäusern, Außenverschattungen, ausreichend Personal, Trinkpläne, regelmäßige Hausbesuche und eine bessere Betreuung alleinlebender Senioren.

Das wären konkrete Maßnahmen, die gefährdeten Menschen unmittelbar helfen. Neue allgemeine Steuern, Verbote oder Einschränkungen für die gesamte Bevölkerung kühlen dagegen kein einziges Bewohnerzimmer in einem Pflegeheim.

Aus Hitzetoten werden plötzlich „Klimatote“

Die nächste Stufe der politischen Erzählung besteht darin, aus geschätzten hitzebedingten Sterbefällen sogenannte „Klimatote“ zu machen. Diesen Schritt nimmt das RKI in seinem Wochenbericht gar nicht vor.

Dafür werden zusätzliche Attributionsmodelle verwendet. Ein Bericht des Imperial College London und der London School of Hygiene and Tropical Medicine schätzte für den Sommer 2025 rund 24.400 hitzebedingte Todesfälle in 854 europäischen Städten. Davon wurden etwa 68 Prozent dem sogenannten „menschengemachten Klimawandel“ zugerechnet [3].

Auch hierbei handelt es sich nicht um eine Auszählung. Zunächst wird die erwartete hitzebedingte Sterblichkeit modelliert. Anschließend berechnen die Wissenschaftler eine hypothetische Vergleichswelt, in der die Temperaturen ohne den angenommenen Einfluss des sogenannten „menschengemachten Klimawandels“ niedriger gewesen wären. Die Differenz zwischen beiden Szenarien wird anschließend diesem Einfluss zugerechnet.

Damit wird eine Modellrechnung auf eine weitere Modellrechnung gesetzt.

Man kann solche Verfahren wissenschaftlich verwenden. Man muss sie aber auch ehrlich als Modellrechnungen kennzeichnen. Wer daraus eine scheinbar exakt gezählte Zahl von „Klimatoten“ macht, täuscht eine Realität vor, die es nicht gibt.

Kälte fordert in Deutschland weiterhin mehr Opfer als Hitze

Eine 2026 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte Originalarbeit untersuchte die hitze- und kälteassoziierte Sterblichkeit in Deutschland zwischen 2000 und 2023.

Nach den Ergebnissen waren insgesamt etwa vier bis fünf Prozent aller Sterbefälle mit nicht optimalen Temperaturen verbunden. Typischerweise entfielen drei bis vier Prozent auf Kälte und knapp ein Prozent auf Hitze. Gleichzeitig ging die kälteassoziierte Sterblichkeit seit ungefähr 2015 zurück. Dadurch sank die gesamte temperaturassoziierte Sterblichkeit in den vergangenen zehn Jahren leicht [4].

Zur vollständigen Wahrheit gehört allerdings auch die Einschränkung der Autoren: Diese Entwicklung könne nicht einfach in die Zukunft fortgeschrieben werden. Sollten sehr heiße Tage häufiger werden, könnten Anpassungsmaßnahmen notwendig sein, um einen Anstieg hitzebedingter Todesfälle zu verhindern [4].

Diese Einschränkung muss genannt werden. Genauso muss aber genannt werden, dass in Deutschland bislang deutlich mehr Todesfälle mit Kälte als mit Hitze verbunden sind.

Wer nur über Hitzetote berichtet und die erheblich höhere kälteassoziierte Sterblichkeit verschweigt, informiert nicht ausgewogen, sondern betreibt eine einseitige Auswahl von Zahlen.

Die Erinnerung an Corona ist nicht unbegründet

Auch während der Corona-Zeit wurden große Todesfallzahlen genutzt, um weitreichende politische Eingriffe zu begründen. Sicherlich sind Menschen an COVID-19 gestorben. Das bestreitet niemand ernsthaft.

Gleichzeitig war jedoch eine auffällige Entwicklung zu beobachten: Während COVID-19 die gesamte öffentliche Wahrnehmung beherrschte, brach die Influenza-Aktivität massiv ein. Das RKI bestätigt, dass es in den Saisons 2020/21 und 2021/22 keine Grippewellen im herkömmlichen Sinne gab. In der Saison 2020/21 wurden im Sentinel sogar keine Influenzaviren nachgewiesen, in der folgenden Saison nur wenige [5].

Das RKI führt diese Entwicklung vor allem auf Kontaktbeschränkungen, Masken, Reisebeschränkungen, verändertes Verhalten und weitere Maßnahmen während der Corona-Zeit zurück. Diese Maßnahmen hätten auch die Übertragung anderer Atemwegserreger eingeschränkt [5].

Die Influenza war damit nicht als Krankheit verschwunden. Ihre statistische Bedeutung ging aber ausgerechnet in dem Zeitraum massiv zurück, in dem COVID-19-Fälle und COVID-19-Todesfälle stark anstiegen.

Hinzu kommt, dass Influenza, COVID-19 und andere Atemwegserkrankungen allein anhand ihrer Symptome nicht zuverlässig unterschieden werden können. Das RKI weist ausdrücklich darauf hin, dass hierfür ein diagnostischer Erregernachweis erforderlich ist [6].

Das beweist nicht, dass Influenzatote systematisch zu COVID-19-Toten umdeklariert wurden. Für eine solche pauschale Behauptung gibt es keinen belastbaren Beleg. Es zeigt aber, wie wichtig eine saubere diagnostische und statistische Trennung gewesen wäre und wie problematisch es war, in der öffentlichen Kommunikation häufig nur pauschal von „Corona-Toten“ zu sprechen.

Die amtliche Todesursachenstatistik unterschied durchaus. Für 2020 wies das Statistische Bundesamt 39.758 Verstorbene aus, bei denen COVID-19 als Grundleiden und damit als ausschlaggebende Todesursache eingetragen war. Bei weiteren 8.102 Menschen wurde COVID-19 als Begleiterkrankung dokumentiert, während eine andere Erkrankung das Grundleiden darstellte [7].

Diese Differenzierung erreichte die breite Öffentlichkeit jedoch kaum. Meist blieb nur die große Gesamtzahl im Gedächtnis.

Genau dieses Muster droht sich nun bei den Hitzetoten und „Klimatoten“ zu wiederholen. Eine komplexe statistische Schätzung wird auf eine möglichst erschreckende Zahl reduziert. Danach wird sie politisch aufgeladen und mit dem sogenannten „menschengemachten Klimawandel“ verbunden. Wer nach Methode, Vorerkrankungen, Altersstruktur oder Unsicherheitsbereichen fragt, läuft Gefahr, erneut als Leugner abgestempelt zu werden.

Vom Gesundheitsschutz zur politischen Daueraufgabe

Noch gibt es keinen Beleg dafür, dass die aktuelle Zahl von 9.800 geschätzten Hitzetoten unmittelbar zu neuen Steuern oder coronaähnlichen Zwangsmaßnahmen führen wird. Die politischen Strukturen rund um das Thema werden jedoch bereits ausgebaut.

Das Bundesgesundheitsministerium verfügt über einen Hitzeschutzplan und unterstützt spezielle Schutzpläne für Pflegebedürftige, Wohnungslose, Sportler, Apotheken und weitere Bereiche. Im November 2026 soll eine außergewöhnliche Hitzewelle sogar als Szenario einer länder- und ressortübergreifenden Krisenmanagementübung dienen [8].

Das Bundesumweltministerium prüft außerdem, wie ein nationaler Hitzeaktionsplan ausgestaltet werden könnte. Parallel wird an einer dauerhaften gemeinsamen Finanzierung kommunaler Klimaanpassungsmaßnahmen gearbeitet [9].

Viele konkrete Schutzmaßnahmen können sinnvoll sein. Problematisch wird es dort, wo aus dem notwendigen Schutz alter und kranker Menschen eine allgemeine politische Agenda entsteht, die immer neue Vorschriften, Kontrollen, Ausgabenprogramme oder Belastungen für Bürger und Unternehmen rechtfertigen soll.

Spätestens wenn unter Berufung auf „Klimatote“ neue Abgaben, Verbote, verpflichtende Sanierungen, Einschränkungen für Autofahrer, Hauseigentümer, Arbeitnehmer oder Veranstalter gefordert werden, muss genau hingesehen werden.

Wir dürfen nicht wieder zulassen, dass Angst zur politischen Währung wird. Erst kommt die große Zahl. Dann folgt die moralische Aufladung. Schließlich wird erklärt, die vorgesehenen Eingriffe seien alternativlos.

Hitzeschutz ja, Panikpolitik nein

Hitze kann gefährlich sein. Besonders alte, kranke und pflegebedürftige Menschen benötigen Schutz. Darüber muss nicht gestritten werden.

Genauso selbstverständlich muss aber sein, dass eine Modellrechnung als Modellrechnung bezeichnet wird. Ein Schätzbereich darf nicht zu einer exakten Opferzahl umgedeutet werden. Aus einem statistischen Zusammenhang darf nicht ohne weitere Prüfung eine individuelle Todesursache werden. Und aus „hitzebedingt“ darf nicht automatisch „durch den sogenannten ‚menschengemachten Klimawandel‘ getötet“ werden.

Wer mit Hitzetoten argumentiert, muss die Berechnungsmethode, den Unsicherheitsbereich, die Altersstruktur und die Rolle bestehender Erkrankungen klar benennen. Wer daraus neue Steuern, Verbote oder Verpflichtungen ableiten will, muss deren konkreten Nutzen belegen und sich einer offenen parlamentarischen Debatte stellen.

Schützen wir die Menschen, die tatsächlich gefährdet sind. Investieren wir in Pflegeheime, Krankenhäuser, Verschattung, Kühlung und eine funktionierende Betreuung alter Menschen.

Aber lassen wir nicht zu, dass mit hochgerechneten „Klimatoten“ die nächste große Angstkampagne aufgebaut wird, um immer tiefer in das Leben der Bürger einzugreifen.

Quellenverzeichnis

[1] Robert Koch-Institut: RKI-Wochenbericht zur hitzebedingten Mortalität, Kalenderwoche 29/2026, 30. Juli 2026

[2] Tagesschau: Fast 10.000 Menschen wegen Hitze gestorben, 30. Juli 2026

[3] Imperial College London und London School of Hygiene and Tropical Medicine: Summer heat deaths in 854 European cities more than tripled due to climate change, September 2025

[4] Rau, Dietrich und Köppen: Heat and Cold-Associated Mortality in Germany, 2000–2023, Deutsches Ärzteblatt International 2026

[5] Robert Koch-Institut: Virologische Analysen in der COVID-19-Pandemie 2020 bis 2022

[6] Robert Koch-Institut: Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Influenza

[7] Statistisches Bundesamt: Corona-Pandemie führt zu Übersterblichkeit in Deutschland, 9. Dezember 2021

[8] Bundesministerium für Gesundheit: Gesundheitsrisiko Hitze und Maßnahmen des gesundheitlichen Hitzeschutzes

[9] Bundesumweltministerium: Hitzewelle in Deutschland – Maßnahmen und Planungen des Bundes, 26. Juni 2026

Nicht nur Merz ist das Problem: Das Parteiensystem hat sich selbst entlarvt

Wenn Loyalität mehr zählt als Qualifikation, verliert die Politik ihre Handlungsfähigkeit

Die Diskussion über einen möglichen vorzeitigen Abgang von Bundeskanzler Friedrich Merz ist mehr als eine gewöhnliche Personaldebatte. Sie legt die grundsätzlichen Schwächen eines Parteiensystems offen, das über Jahrzehnte vor allem Anpassung, innerparteiliche Loyalität und das richtige Netzwerk belohnt hat.

Der Rücktritt des bisherigen Unionsfraktionsvorsitzenden, der anschließende Umbau der Bundesregierung, die umstrittene Entlassung eines Bundesministers und der offene Unmut in Teilen der CDU haben den Eindruck einer Regierung verstärkt, die zunehmend mit sich selbst beschäftigt ist. Ende Juli 2026 waren laut einer veröffentlichten Umfrage lediglich 15 Prozent der Befragten mit der Arbeit von Friedrich Merz zufrieden. Selbst unter den eigenen Anhängern erreichte er keine Mehrheit mehr [1].

Auch das Vertrauen in die gesamte Koalition schwindet. Nach einer INSA-Umfrage vom 30. und 31. Juli 2026 glauben 65 Prozent der Befragten nicht mehr daran, dass Schwarz-Rot im laufenden Jahr noch wichtige Reformvorhaben umsetzen wird. 57 Prozent rechnen damit, dass die Koalition nicht bis zum regulären Ende der Wahlperiode 2029 durchhält. Nur 29 Prozent erwarten, dass das Bündnis bestehen bleibt [2].

Das ist kein bloßes Kommunikationsproblem. Es ist eine handfeste Vertrauenskrise.

Ein neuer Kanzler würde das Grundproblem nicht lösen

Natürlich wäre ein Kanzlerwechsel während der laufenden Wahlperiode verfassungsrechtlich möglich. Der Bundeskanzler wird nicht unmittelbar vom Volk, sondern vom Deutschen Bundestag gewählt. Auch ein Nachfolger von Friedrich Merz müsste deshalb im Parlament die erforderliche Mehrheit erhalten. Vergleichbare Wechsel gab es bereits 1963 von Konrad Adenauer zu Ludwig Erhard, 1966 von Ludwig Erhard zu Kurt Georg Kiesinger und 1974 nach dem Rücktritt Willy Brandts und der anschließenden Wahl Helmut Schmidts [3].

Die derzeitige Koalition aus CDU, CSU und SPD verfügt zusammen über 328 der insgesamt 630 Mandate. Das sind lediglich zwölf Mandate mehr als die notwendige absolute Mehrheit von 316 Abgeordneten [4]. Schon wenige Abweichler könnten eine Kanzlerwahl daher erheblich erschweren.

Ein solcher Wechsel wäre verfassungsrechtlich legitim. Politisch bliebe jedoch der Eindruck, dass erneut ein kleiner Kreis von Parteifunktionären darüber entscheidet, wer an der Spitze des Landes steht. Der Bürger könnte erst bei der nächsten Bundestagswahl nachträglich darüber urteilen.

Genau darin liegt das eigentliche Problem: Es würde lediglich der Kopf ausgetauscht, nicht aber das System, das diesen Kopf hervorgebracht hat.

Der Aufstieg beginnt im Parteiapparat

Die etablierten Parteien haben sich über Jahrzehnte ein weitgehend geschlossenes Rekrutierungssystem geschaffen. Wer politisch aufsteigen will, muss sich zunächst in Ortsverbänden, Kreisvorständen, Landesverbänden, Delegiertenversammlungen und parteiinternen Netzwerken durchsetzen. Erst ganz am Ende dieses Weges darf der Bürger seine Stimme abgeben.

Die Bundeszentrale für politische Bildung weist darauf hin, dass das Bundeswahlgesetz keine Urwahl aller Parteimitglieder für Bundestagskandidaten vorsieht. Über Kandidaturen und Listen entscheiden regelmäßig Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen. Gerade in sogenannten sicheren Wahlkreisen kann bereits die parteiinterne Nominierung faktisch eine Vorentscheidung über das spätere Mandat darstellen [5].

Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben sich mit den Schwächen der politischen Personalrekrutierung befasst. In der dort ausgewerteten wissenschaftlichen Debatte wird unter anderem kritisiert, dass parteiinterne Auswahlmechanismen Kompetenzdefizite begünstigen können. Zugleich wird auf die Bedeutung informeller Netzwerke und oftmals intransparenter Entscheidungsprozesse hingewiesen [6].

Das bedeutet nicht, dass jeder Berufspolitiker ungeeignet oder jede innerparteiliche Entscheidung falsch ist. Das gegenwärtige System setzt jedoch problematische Anreize. Wer jahrelang widerspruchslos Mehrheiten organisiert, Beschlüsse verteidigt und die richtige Parteiführung unterstützt, verbessert seine Aufstiegschancen. Wer widerspricht, unbequeme Wahrheiten ausspricht oder fachlich begründeten Widerstand leistet, riskiert dagegen seine politische Zukunft.

So wird Loyalität schnell wichtiger als Qualifikation, und Anpassung wichtiger als Rückgrat.

Eine Generation ohne politische Verantwortung

Das Ergebnis erleben wir heute in vielen Kartellparteien. Persönliche Verantwortung wird möglichst vermieden. Fehler werden als Kommunikationsprobleme bezeichnet. Gebrochene Wahlversprechen werden nachträglich umgedeutet. Minister bleiben im Amt, solange die parteiinternen Mehrheiten halten. Abgeordnete stimmen gegen ihre eigenen Überzeugungen, weil Fraktionsführung, Listenplatz oder zukünftige Karriere gefährdet sein könnten.

Auf diese Weise entsteht eine Politikergeneration, die hervorragend darin ausgebildet ist, innerhalb eines Apparates zu funktionieren, aber immer seltener bereit ist, gegen diesen Apparat aufzustehen.

Gerade die aktuelle Krise um Friedrich Merz zeigt dieses Problem. Viele Unionspolitiker kritisieren den Kanzler erst jetzt, nachdem seine Umfragewerte eingebrochen sind und sein politisches Überleben unsicher geworden ist. Solange der Parteivorsitzende stark erscheint, wird ihm Gefolgschaft versichert. Sobald seine Macht schwindet, beginnt die Suche nach dem nächsten Hoffnungsträger.

Das ist keine verantwortungsvolle Führung. Das ist politischer Opportunismus.

Die Parteien dürfen den Staat nicht ersetzen

Das Grundgesetz stellt unmissverständlich klar, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit. Sie sind damit wichtige Vermittler zwischen Bürgern und Staat, aber sie sind nicht selbst der Souverän [7].

In der politischen Praxis haben sich die Kartellparteien jedoch immer stärker zwischen den Bürger und die staatlichen Entscheidungen geschoben. Sie bestimmen die Kandidaten, die Listen, die Koalitionen, die Regierungsmitglieder und oftmals sogar die berufliche Zukunft der Abgeordneten.

Dem Bürger bleibt häufig nur die Möglichkeit, alle vier Jahre zwischen bereits vollständig zusammengestellten Personalangeboten zu wählen. Auf die konkrete Reihenfolge der Landeslisten, auf die Zusammensetzung einer späteren Koalition und auf die Besetzung der Ministerien hat er kaum Einfluss.

Auch verbindliche Volksentscheide über bundespolitische Sachfragen sind nach der gegenwärtigen Ausgestaltung des Grundgesetzes grundsätzlich nicht vorgesehen. Ihre Einführung würde eine Verfassungsänderung voraussetzen [8].

Wer den Bürger nur am Wahltag benötigt und ihn anschließend wieder zum Zuschauer erklärt, darf sich über wachsende Entfremdung nicht wundern.

Das Parteiensystem muss grundlegend reformiert werden

Deutschland braucht deshalb nicht nur einen anderen Bundeskanzler. Deutschland braucht eine grundlegende Reform des Parteiensystems.

Parteivorsitzende und Kanzlerkandidaten sollten grundsätzlich durch die Mitglieder gewählt werden, nicht durch kleine Führungszirkel bestimmt werden. Auch die Vergabe aussichtsreicher Listenplätze muss transparenter werden. Fachliche Qualifikation, berufliche Erfahrung und persönliche Eignung müssen stärker gewichtet werden als Dienstjahre im Parteiapparat.

Darüber hinaus müssen die Bürger mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Parlamente erhalten. Ein Wahlrecht mit stärkeren persönlichen Auswahlmöglichkeiten könnte verhindern, dass allein Parteigremien über die Reihenfolge der Abgeordneten entscheiden.

Für grundlegende und langfristig kaum umkehrbare Entscheidungen sollten außerdem bundesweite Volksentscheide eingeführt werden. Dafür braucht es klare Regeln, angemessene Beteiligungsquoren, eine verfassungsrechtliche Prüfung und vollständige Transparenz über die Finanzierung der jeweiligen Kampagnen. Direkte Demokratie darf die parlamentarische Demokratie nicht abschaffen, sie muss sie kontrollieren und ergänzen.

Auch die Auswahl von Ministern muss sich ändern. Ein Ministeramt darf keine Belohnung für innerparteiliche Loyalität und kein Versorgungsposten für gescheiterte Parteifunktionäre sein. Wer ein Ressort führen soll, muss nachweisbare fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen. Öffentliche Anhörungen könnten dazu beitragen, die Eignung von Kandidaten transparenter zu machen.

Vor allem aber braucht Deutschland wieder eine echte politische Verantwortungskultur. Wer zentrale Versprechen bricht, grundlegende Entscheidungen falsch trifft oder ein Ministerium erkennbar nicht führen kann, muss persönliche Konsequenzen ziehen. Verantwortung bedeutet nicht, einen Pressesprecher auszutauschen. Verantwortung bedeutet, für das eigene Handeln einzustehen.

Der Souverän ist nicht das Problem, sondern die Lösung

Friedrich Merz kann zurücktreten oder im Amt bleiben. Vielleicht folgt ihm ein Ministerpräsident, vielleicht ein Bundesminister, vielleicht ein weiterer Funktionär aus dem engsten Parteiapparat. Solange dieselben Strukturen über seine Nachfolge entscheiden, wird sich jedoch nichts Grundlegendes ändern.

Ein neues Gesicht bedeutet noch keine neue Politik.

Deutschland braucht keine geschmeidigeren Verwalter des Niedergangs. Unser Land braucht Politiker mit Lebenserfahrung, Fachkenntnis, Haltung und dem Mut, auch der eigenen Partei zu widersprechen. Es braucht Abgeordnete, die sich zuerst ihrem Gewissen, ihren Wählern und dem Wohl des Landes verpflichtet fühlen.

Vor allem muss der Bürger wieder ernst genommen werden. Der Souverän darf nicht länger nur alle vier Jahre die Entscheidungen absegnen, die andere längst vorbereitet haben.

Das Parteiensystem muss sich wieder dem Volk unterordnen, nicht das Volk dem Parteiensystem. Nur wenn wir politische Verantwortung, echte Auswahlmöglichkeiten und mehr direkte Mitbestimmung schaffen, kann Deutschland das verlorene Vertrauen zurückgewinnen und wieder auf die Beine kommen.

Quellenverzeichnis

[1] Reuters, 29. Juli 2026: Germany’s ruling party appoints Merz ally as new faction leader

[2] Frankfurter Rundschau, 2. August 2026: Merz-Regierung unter Druck: Neue Umfrage zeigt fehlenden Glauben an Reformen

[3] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Zur Amtsbeendigung des Bundeskanzlers

[4] Deutscher Bundestag: Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages

[5] Bundeszentrale für politische Bildung: Kandidatenaufstellung bei Wahlen in Deutschland

[6] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Rekrutierung von Abgeordneten und Politikern in Deutschland

[7] Bundesministerium der Justiz: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Artikel 20 und 21

[8] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Referenden und andere Formen direkter Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland

Staatsversagen beim Terroranschlag auf CSD in Berlin

Wer die Ursachen leugnet, macht sich politisch mitverantwortlich

Wenn es in Deutschland zu einem islamistischen Terroranschlag kommt, gibt es anschließend die immer gleiche Leier. Zunächst wird Betroffenheit geäußert, dann werden eilig halbgare Forderungen für mehr Sicherheit gestellt – ausgerechnet von jenen, die seit Jahren für unsere Sicherheit verantwortlich sind. Und dann wird vor einer Instrumentalisierung des Anschlags von rechts gewarnt. Schließlich wird zur Tagesordnung übergegangen. Bis zum nächsten islamistischen Terroranschlag.

Nach jedem Terroranschlag das gleiche Schauspiel

Das gleiche politische Schauspiel war auch jetzt nach dem Terroranschlag auf den Berliner „Christopher Street Day“ zu beobachten. So führten Vertreter der sogenannten „queeren Community“ Mahnwachen in zahlreichen Städten durch und warnten vor der Instrumentalisierung der Tat – man werde nicht zulassen, dass nun Hass gegen Muslime geschürt oder die Tat gegen Menschen bestimmter Herkunft instrumentalisiert werde [1].

Bei dem Anschlag wurde eine Frau getötet, rund 30 Menschen wurden zum Teil schwerverletzt. Der libanesischstämmige Attentäter Abdul Ballout, der mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge gerast war, wurde am Tag darauf von der Polizei erschossen [2].

Politische Problemverschiebung

Der „Queer-Beauftragte“ des Berliner Senats, Alfonso Pantisano, wandte sich gegen einen „Generalverdacht“ gegen Millionen Muslime, das Problem seien eher die Stimmen aus demokratischen Parteien, die die „queere Community“ nicht unterstützen [1]. Es sei ein deutschlandweites Problem, dass gleichgeschlechtliche Paare in nahezu keiner Straße gefahrlos Hand in Hand gehen können, so Andre Lehmann vom Bundesvorstand „LSVD+ – Verband Queere Vielfalt“ [3].

Systematische Problemverschiebung betreibt auch die Regierungspartei SPD. So sprechen sich die Parteivorsitzenden und Bundesminister Klingbeil und Bas für die Aufnahme eines Diskriminierungsverbots für „Queere“ im Grundgesetz aus [3]. Ob der Islamist Abdul Ballout von einer solchen Regelung im Grundgesetz wirksam abgeschreckt worden wäre, kann zumindest in Frage gestellt werden.

Auch der Parteivorsitzende der Linken Luigi Pantisano (der Bruder des Berliner „Queer-Beauftragten“) fordert eine Änderung des Grundgesetzes, die die sexuelle Identität unter besonderen Schutz stellt [3].

Noch wilder treiben es der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler und der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Fiedler stellt im Zusammenhang mit dem Anschlag fest, dass es bekannt sei, dass Russland eine hybride Kriegsführung gegen Deutschland betreibe, woraufhin Lauterbach ergänzte: „Sehr denkbar, dass ausländische Kräfte hier einwirken. Der Kollege Fiedler hat Recht, dass unsere Dienste hier rechtlich besser aufgestellt werden müssen“ [4].

Wenn man nicht mehr weiterweiß, muss es Putin gewesen sein. Das politische Schattenboxen von SPD und Linken zeugt davon, dass sie der Realität komplett entrückt sind und längst in einer Parallelwelt leben.

Die Gefährlichkeit des Täters war bekannt

Doch das wirkliche Problem und Staatsversagen liegt ganz woanders. Trotz seiner Verurteilung befand sich der islamistische Fanatiker auf freiem Fuß [2]. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde [2]. Auch war bekannt, dass er sich dem IS in Syrien anschließen wollte [5].

Er soll sowohl zu kriminellen als auch zu dschihadistischen Milieus in Kontakt gestanden haben, was Parallelen zum Fall von Anis Amri zeigt, dem Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz [6]. Während seiner Zeit in der Jugendstrafanstalt soll er versucht haben, andere Mithäftlinge zu missionieren, laut Gefährdungsbewertung habe er versucht, „die Rolle eines Vorbeters und Missionars einzunehmen“ [7].

Sogar nach der Haftentlassung habe er seine ehemaligen Mithäftlinge angerufen und die „Rolle eines Mentors“ eingenommen [7]. Auch in den sozialen Medien habe er schon längere Zeit missioniert, nicht von der Scharia geleiteten Gerichten ihre Legitimität abgesprochen und vor einem „Tag des Gerichts“ für die „Sittenlosen“ gewarnt [7].

Noch in den Stunden vor dem Anschlag wurde der Terrorist behördlich überwacht, seit Wochen galt er dem BKA zufolge als „Hochrisikoperson“, mehrfach soll er Thema im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum des Bundes und der Länder gewesen sein [7]. Zudem war er wegen Gewaltdelikten wie Körperverletzung und räuberischer Erpressung vorbestraft [6].

Obwohl er von den Behörden als Gefährder eingestuft wurde, obwohl er bekanntermaßen mit dem IS sympathisierte, bis hin zur Bereitschaft, für die Terrormiliz in den Krieg zu ziehen, wurde er auf freien Fuß gesetzt [6].

Nach all diesen Erkenntnissen eine Bewährungsstrafe zu verhängen und eine tickende Zeitbombe auf die Gesellschaft loszulassen, ist der Inbegriff des Staatsversagens.

Trotz Überwachung wurde der Anschlag nicht verhindert

Abdul Ballout musste lediglich für einen festgelegten Zeitraum einige Deradikalisierungsgespräche absolvieren [2]. An zwei Gesprächen im Rahmen des Programms „Violence Prevention Network“ soll er teilgenommen haben, am Montag nach der Terrortat war ein drittes Gespräch geplant [8]. Diese Maßnahme scheint in der Praxis wenig erfolgversprechend zu sein.

Auch der Terrorismus-Experte Peter Neumann vom King’s College in London stellt fest, dass der Schutz der Öffentlichkeit in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt wird und dass man in anderen Ländern wie Frankreich und Großbritannien härter durchgreift [6]. Laut Neumann werden Terroristen in Deutschland im Durchschnitt lediglich zu drei Jahren Haft verurteilt [6].

Es muss davon ausgegangen werden, dass mit unzähligen anderen gefährlichen Islamisten ähnlich verfahren wird. Allein für Berlin gehen die Sicherheitsbehörden von 900 gewaltorientierten Islamisten aus [2]. Bundesweit werden 9.100 Personen im Bereich Islamismus als gewaltorientiert eingestuft [8].

Wenn die Behörden selbst einen polizeibekannten islamistischen Gefährder wie Abdul Ballout nicht von einem Attentat abhalten können, der unter so strenger Beobachtung stand – wen dann?

Islamistischer Terror – eine importierte Gefahr

Abseits von Verharmlosung und Verlagerung der Diskussion auf Nebenkriegsschauplätze hat die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sofort nach dem Anschlag ein Strategiepapier vorgelegt, das echte Lösungen bieten kann. Das Papier enthält auch härtere Auflagen gegen islamistische Gefährder wie elektronische Fußfesseln, Einschränkungen beim Bewegungsradius und in bestimmten Fällen sogar die Anordnung einer Präventivhaft.

Aber es braucht darüber hinaus ein grundlegendes Umdenken: Wer die Ursachen des Terrors leugnet, wer zur Ablenkung lieber Nebenkriegsschauplätze aufmacht, der macht sich politisch mitverantwortlich.

Der islamistische Terror ist eine durch unkontrollierte Zuwanderung importierte Gefahr. Aus dieser Erkenntnis müssen endlich die richtigen politischen Schlüsse gezogen werden.

Für mich steht deshalb fest: Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Er ist nicht nur eine persönliche Glaubensüberzeugung, sondern wird bis heute in zahlreichen Ländern ausdrücklich als Staatsreligion verstanden und mit staatlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Ordnung verbunden. Nach einer internationalen Untersuchung war der Islam in 27 der 43 untersuchten Staaten mit einer offiziellen Staatsreligion die staatlich anerkannte Religion [9]. Eine Religion, die in weiten Teilen der islamischen Welt einen politischen und rechtlichen Ordnungsanspruch erhebt, gehört aus meiner Sicht nicht zur historisch gewachsenen Identität Deutschlands.

Quellenverzeichnis

[1] „CSD-Verein warnt vor Spaltung – Besonnenheit statt Hetze“, tagesschau.de, 27. Juli 2026

[2] „CSD-Anschlag: Ist das Strafrecht bei Gefährdern zu milde?“, ZDFheute, 27. Juli 2026

[3] „SPD fordert Diskriminierungsverbot für Queere im Grundgesetz – Queer-Verband spricht von ‚Staatsversagen‘“, Deutschlandfunk, 28. Juli 2026

[4] „Lauterbach verbreitet Verschwörungstheorie über CSD-Attentat“, Junge Freiheit, 28. Juli 2026

[5] „AfD und CDU fordern Präventivhaft für Gefährder“, Stern, 29. Juli 2026

[6] „Das hätte in diesem Fall Vorrang haben müssen“, t-online, 27. Juli 2026

[7] „Vor dem CSD-Anschlag bekennt sich Abdul Ballout zum IS“, Junge Freiheit, 28. Juli 2026

[8] „Questions arise over suspect’s freedom after deadly Berlin Pride festival attack“, Associated Press, 27. Juli 2026; ergänzend: „Islamismus und islamistischer Terrorismus“, Bundesamt für Verfassungsschutz, 30. Juni 2026

[9] „Many Countries Favor Specific Religions, Officially or Unofficially“, Pew Research Center, 3. Oktober 2017

Neue Befugnisse für VS und BND geplant

Zeitgleich verschwinden Kontrollmöglichkeiten

Immer, wenn es zu einem Terroranschlag wie dem auf den CSD in Berlin kommt, überbieten sich die Vertreter der Kartellparteien in markigen Forderungen nach mehr Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden. Sie tun so, als ob das Problem fehlende Gesetze und Handlungsmöglichkeiten seien. Sie kehren unter den Teppich, dass es ihre grenzenlose Willkommenspolitik ist, die derartige Taten erst möglich gemacht hat. Die geltenden Gesetze wären ausreichend, für mehr Sicherheit in Deutschland zu sorgen. Allein der ernsthafte politische Wille dazu fehlt. Betroffene Gesichter für die Medien helfen nicht weiter.

Was ist geplant?

Ein neuer Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht zahlreiche Kompetenzerweiterungen für die deutschen Geheimdienste vor. Es soll neue Eingriffsrechte geben, die Kontrolle des Datenschutzes soll eingeschränkt werden [1].

Das gilt insbesondere auch für den Bundesnachrichtendienst (BND), der bislang als Auslandsnachrichtendienst für deutsche Staatsbürger im Inland nicht zuständig war, was sich laut dem Entwurf grundlegend ändern soll [1]. Der BND soll künftig auch im Inland zuständig sein, wenn nur er über die notwendigen Fähigkeiten verfügt oder eine Weitergabe notwendiger Informationen aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist [2]. Wann das der Fall ist, dürfte kaum kontrollierbar sein.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt schwebt vor, „dass aus dem Nachrichtendienst nun ein echter Geheimdienst wird“ [3]. Der zentrale Unterschied ist, dass Nachrichtendienste Informationen sammeln, aufbereiten und an die zuständigen Behörden weiterleiten, während Geheimdienste auch operative Befugnisse haben.

Stärkere Eingriffsrechte schließen die Möglichkeit der Wohnraumüberwachung, die Manipulation von Endgeräten (z. B. sogenanntes Hacking) und das Öffnen von privater Post mit ein [1]. Bis zu 15 Prozent der Internet-Knotenkapazitäten sollen künftig anlasslos überwacht werden dürfen [4]. Der Verfassungsschutz soll die Möglichkeit erhalten, gemeinsam mit anderen Behörden aus unterschiedlichen Bereichen Daten automatisiert auszutauschen und auszuwerten [3].

KI und Geheimdienste – schöne neue Welt

Auch KI-Systeme sollen dafür Anwendung finden dürfen, mit personenbezogenen Daten sollen auch geheimdienstinterne KI-Anwendungen trainiert werden können [3]. Konkret ist von einer „automatisierten Anwendung, die durch Verknüpfung neue Erkenntnisse über die Persönlichkeit einer Person oder ihre Beziehungen zu anderen Personen oder zu Objekten gewinnt“, die Rede [3]. Es geht um die KI-basierte Erstellung von Bewegungsprofilen, Verhaltens- und Persönlichkeitsprofilen sowie von „personenbezogenen Vorhersagen“ [2]. Auch biometrische Gesichtserkennung und Massendatenanalyse seien denkbar, so der Rechtswissenschaftler Markus Ogorek von der Universität Köln [5]. Schöne neue Welt.

Erweiterte Möglichkeiten soll es für den Einsatz sogenannter Staatstrojaner zur Online-Durchsuchung geben [6]. Der Einsatz von V-Leuten soll unter bestimmten Umständen künftig ab 16 Jahren möglich sein [6]. Man will sich also Minderjähriger bedienen, um missliebige politische Gruppen bespitzeln, infiltrieren und kriminalisieren zu können.

Auch ganz offiziell sollen die Dienste die Erlaubnis erhalten, gezielt Falschinformationen verbreiten zu dürfen [6]. Für den Verfassungsschutz dürfte sich dadurch aber nichts ändern, außer dass er einen Freibrief dafür erhält, was er schon immer getan hat.

Geheimdienste sollen aktiv eingreifen dürfen

In bestimmten Lagen sollen BND und Verfassungsschutz künftig nicht nur Informationen sammeln, sondern auch aktiv eingreifen dürfen [7]. Wohl etwas plakativ, aber aufgrund der unklaren Formulierungen im Gesetzentwurf vielleicht nicht ganz aus der Luft gegriffen, fragte die „Bild“-Zeitung, ob deutsche Agenten bald die Lizenz zum Töten bekommen werden [8]. Der Beitrag stützt sich insbesondere auf die Formulierung, dass der BND auch „kinetische Mittel“ nutzen können soll, um Gefahren abzuwehren [8]. Was darunter zu verstehen ist, bleibt offen.

Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten soll offiziell zwar bestehen bleiben, allerdings stellt sich die Frage, wo hier künftig die Grenze gezogen wird. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht das Trennungsgebot daher in Gefahr [4]. Bezeichnenderweise begründet die Bundesregierung die erweiterten Kompetenzen für die Geheimdienste im Inland mit der angeblichen Bedrohung durch Russland [6]. Russland muss für alles herhalten, was in Deutschland im Argen liegt.

Weniger Kontrolle der Geheimdienste

Parallel dazu ist geplant, die behördliche und gerichtliche Kontrolle der Geheimdienste einzuschränken, zahlreiche Ausnahmen bei der Benachrichtigungspflicht zu machen und den Rechtsschutz in bestimmten Bereichen wie dem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis sogar vollständig auszuschließen [1]. Staatlicher Willkür wären somit Tür und Tor geöffnet.

Die sogenannte G-10-Kommission, die bislang Eingriffe in das durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis kontrolliert, soll ganz wegfallen [3]. Auch ist vorgesehen, die Kontrolle durch Datenschützer entfallen zu lassen, wenn der BND oder der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Befugnisse wahrnehmen [1].

Mehr Sicherheit oder übergriffiger Staat?

Ja, wir leben in unseren Zeiten. Doch viele der Probleme sind hausgemacht. Ihnen nun damit zu begegnen, alle Bürger gleichermaßen unter Generalverdacht zu stellen, ist falsch. Wenn es nachweislich neue Gefahren gibt, muss ihnen auch mit modernen Mitteln begegnet werden können. Doch immer, wenn dies zulasten der Freiheit unserer Bürger geht und wenn Kontrollkapazitäten eingeschränkt und abgeschafft werden sollen, ist Vorsicht geboten.

Es wäre nicht das erste Mal, dass die Angst vor Terror und der Wunsch nach mehr Sicherheit dafür missbraucht werden, grundlegende Freiheitsrechte einzukassieren. Wir dürfen nicht vergessen, dass diejenigen, die jetzt mehr Sicherheit versprechen, den Terror erst ins Land geholt haben.

Quellenverzeichnis

[1] „Mehr Befugnisse, weniger Kontrolle für die Geheimdienste“, www.lto.de, 13. Juli 2026

[2] „Das steht im Gesetzentwurf für die Reform von BND und Verfassungsschutz“, www.rnd.de, 2. Juli 2026

[3] „Zeitenwende für Spione“, netzpolitik.org, 10. Juli 2026

[4] „Nachrichtendienste-Reform: BND und Verfassungsschutz bekommen KI-Massenanalyse“, www.boerse-express.com, 17. Juli 2026

[5] „Bröckelt die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz?“, www.zdfheute.de, 27. Mai 2026

[6] „Neue Regeln für BND und Verfassungsschutz: Regierung will Geheimdienst-Befugnisse massiv ausweiten“, www.tagesspiegel.de, 2. Juli 2026

[7] „Mehr Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst“, www.lto.de, 6. Juli 2026

[8] „Deutsche Agenten sollen Lizenz zum Töten bekommen“, www.bild.de, 7. Juli 2026

Wenn die Energiewende brennt

Brände in Sardinien und Bautzen-Risiken von Solarparks und Batteriespeichern

Was die Brände auf Sardinien und in Bautzen über Solarparks und Batteriespeicher zeigen

Die Bilder aus Sardinien sind erschreckend. Ein gewaltiger Vegetationsbrand frisst sich über ausgetrocknete Flächen, erreicht ein Industriegebiet und greift schließlich auf einen großen Solarpark über. Dichter Rauch steigt über den Modulreihen auf, während starke Winde das Feuer immer weiter antreiben.

Nur wenige Tage später brennt mitten in Bautzen ein Batteriespeicher. Vier Container sind betroffen. Anwohner müssen ihre Wohnungen verlassen, Kindertagesstätten werden geschlossen und über viele Stunden hinweg werden Tausende Liter Wasser pro Minute eingesetzt.

Beide Ereignisse zeigen eine Seite der Energiewende, über die viel zu selten gesprochen wird. Solarparks und Batteriespeicher werden politisch meist als saubere, sichere und nahezu folgenlose Infrastruktur dargestellt. Doch auch diese Anlagen bestehen aus elektrischen Komponenten, Kabeln, Kunststoffen, Transformatoren und chemischen Energiespeichern. Sie können brennen, selbst Vegetationsbrände auslösen oder von Wald- und Flächenbränden erfasst werden.

Wer immer größere Anlagen baut, muss deshalb auch offen über deren Risiken sprechen.

Sardinien: Als der Flächenbrand den Solarpark erreichte

Mitte Juli 2026 brannte im Zentrum Sardiniens eine Fläche von mehr als 500 Hektar. Das Feuer breitete sich zwischen Noragugume, Sedilo und Ottana aus. Starker Wind trieb die Flammen bis in das Industriegebiet von Ottana, wo auch ein privater Solarpark erfasst wurde. Mehrere Löschflugzeuge, Hubschrauber und zahlreiche Einsatzkräfte am Boden waren beteiligt [1][2].

Der frühere sardische Regionalpräsident Mauro Pili sprach anschließend von Tausenden Solarmodulen, die in Flammen gestanden hätten. Diese Zahl wurde bislang jedoch nicht durch eine detaillierte amtliche Schadensbilanz bestätigt. Sicher belegt ist, dass der Solarpark vom Vegetationsbrand erreicht und beschädigt wurde [3].

Für eine sachliche Betrachtung ist diese Unterscheidung wichtig. Der Großbrand wurde nach den bislang vorliegenden Informationen nicht nachweislich durch die Solarmodule ausgelöst. Vielmehr griff ein bereits laufender Vegetationsbrand auf die technische Anlage über.

Genau darin liegt jedoch die Warnung für Deutschland und besonders für Brandenburg.

Große Solarparks stehen häufig auf freien und im Sommer trockenen Flächen. Zwischen und unter den Modulen wächst Vegetation. Wird diese nicht regelmäßig kurzgehalten und entfernt, können dürres Gras, abgestorbene Pflanzen und Gestrüpp eine zusammenhängende Brennstoffschicht bilden. Nähert sich ein Feld- oder Waldbrand, können die Flammen auf Kabel, Anschlusskästen, Wechselrichter und Transformatoren übergreifen.

Der Brandweg funktioniert auch in die andere Richtung

Dass ein Feuer nicht nur von außen auf einen Solarpark übergreifen kann, zeigt ein früherer Brand in Ottana.

Bereits im Juni 2022 kam es dort zu einem Feuer im Bereich einer Photovoltaikanlage. Nach damaligen Berichten wurde ein technischer Defekt an Teilen der Anlage als wahrscheinlicher Ausgangspunkt angesehen. Das Feuer erfasste Modulreihen, elektrische Komponenten und rund fünf Hektar trockene Vegetation [4].

Damit sind grundsätzlich beide Brandverläufe möglich: Ein Vegetations- oder Waldbrand kann einen Solarpark erreichen. Umgekehrt kann ein elektrischer Defekt in einem Solarpark die umliegende Vegetation entzünden.

Auch in Brandenburg hat es bereits technische Brände in Solarparks gegeben. Im Mai 2024 brannte beispielsweise ein Trafohaus im Solarpark Hennersdorf im Landkreis Elbe-Elster. Nach ersten Erkenntnissen wurde ein technischer Defekt als Ursache angenommen. In Rathenow geriet bereits 2018 ein Trafohaus auf dem Gelände einer Photovoltaikanlage in Brand. Wegen der starken Rauchentwicklung wurden Anwohner damals aufgefordert, Fenster und Türen geschlossen zu halten [5][6].

Das sind keine Belege dafür, dass jeder Solarpark eine unmittelbare Gefahr darstellt. Sie widerlegen aber die Vorstellung, solche Anlagen seien grundsätzlich nicht brennbar und nahezu risikolos.

Immer mehr Ackerflächen werden mit Solarmodulen bebaut

Ende 2025 waren in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 120 Gigawatt installiert. Etwa 40 Gigawatt davon entfielen auf Freiflächenanlagen, die insgesamt ungefähr 52.000 Hektar beanspruchten.

Rund 29.000 Hektar und damit etwa 55 Prozent der deutschen Photovoltaik-Freiflächenanlagen befanden sich bereits auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Bis 2040 könnte der Flächenbedarf je nach Entwicklung auf etwa 150.000 bis 195.000 Hektar steigen [7].

Dabei stellt selbst das Umweltbundesamt fest, dass ausreichend bereits belastete oder versiegelte Standorte vorhanden wären. Dazu gehören Parkplätze, Gewerbe- und Industrieflächen, Deponien, ehemalige Militärflächen sowie Bereiche entlang von Autobahnen und Bahnstrecken [7].

Trotzdem werden immer wieder große Anlagen auf Ackerflächen geplant. Für Investoren ist eine zusammenhängende Freifläche häufig einfacher und günstiger zu bebauen als zahlreiche einzelne Dächer, Parkplätze oder bereits versiegelte Grundstücke.

Die Folgen werden jedoch auf die Allgemeinheit verlagert. Landwirtschaftliche Nutzflächen gehen verloren, Landschaften werden technisch überformt und die örtlichen Feuerwehren müssen zusätzliche Einsatzrisiken bewältigen.

Hochwertige Ackerböden dürfen deshalb nicht zur bloßen Verfügungsmasse einer staatlich forcierten Ausbaupolitik werden. Dächer, Parkplätze, Industrieflächen, Deponien und andere bereits belastete Standorte müssen Vorrang haben.

Brandenburg will die Solarleistung massiv ausbauen

Brandenburg verfolgt besonders ehrgeizige Ausbauziele. Die installierte Photovoltaikleistung soll nach der Energiestrategie des Landes bis 2030 auf 18 Gigawatt und bis 2040 auf 33 Gigawatt steigen [8].

Die brandenburgische Planungshilfe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen führt Waldflächen zwar als Ausschlusskriterium auf. Das ist richtig und notwendig. Trotzdem müssen nicht nur direkte Waldrodungen betrachtet werden. Entscheidend ist auch, wie nahe große technische Anlagen an Wälder, Heideflächen, ehemalige Truppenübungsplätze oder andere stark brandgefährdete Gebiete heranrücken [9].

Brandenburg gehört aufgrund seiner trockenen Sandböden, ausgedehnten Kiefernwälder und wiederkehrenden Trockenperioden zu den besonders waldbrandgefährdeten Regionen Deutschlands. Allein 2024 wurden im Land 197 Waldbrände mit einer betroffenen Fläche von rund 223 Hektar registriert [10].

Ein Szenario wie auf Sardinien ist daher auch hier grundsätzlich möglich. Treffen trockene Vegetation, starker Wind, ein großer Solarpark und ein nahe gelegener Wald- oder Feldbrand zusammen, kann sich eine Lage sehr schnell verschärfen.

Besonders problematisch wird es, wenn Zufahrten zu schmal sind, Feuerwehrfahrzeuge die Modulreihen nicht erreichen können, keine ausreichenden Brandschutzstreifen bestehen oder die Löschwasserversorgung nur auf dem Papier geklärt wurde.

Bautzen: Vier Batteriespeichercontainer in Flammen

Wie aufwendig ein Brand moderner Energieinfrastruktur werden kann, zeigte sich am 21. Juli 2026 in Bautzen.

Um 16.06 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Batteriespeicher auf dem Schliebenparkplatz alarmiert. Betroffen waren vier Container einer Batteriespeicheranlage mit einer Gesamtleistung von rund 1,5 Megawatt. Die Anlage befand sich in der Nähe von Wohnbebauung und Einrichtungen für Kinder [11].

Zeitweise waren bis zu 90 Einsatzkräfte gleichzeitig vor Ort. Über den gesamten Einsatzverlauf waren nach Angaben der Stadt rund 250 Kräfte von Feuerwehr, Polizei, Technischem Hilfswerk und weiteren Hilfsorganisationen beteiligt [12].

Insgesamt mussten 42 Menschen ihre Wohnungen verlassen. Zwei Kindertagesstätten und zwei Horte blieben geschlossen [11].

Besonders auffällig war der enorme Bedarf an Löschwasser. Zunächst wurden ungefähr 3.000 Liter Wasser pro Minute eingesetzt, später zeitweise bis zu 5.000 Liter pro Minute. Das entspricht einer momentanen Durchflussleistung von bis zu 300.000 Litern in einer einzigen Stunde. Um das Trinkwassernetz zu entlasten, musste zusätzlich Wasser aus der Spree entnommen werden [11][13].

Wie viele Millionen Liter während des gesamten Einsatzes tatsächlich verbraucht wurden, wurde nicht veröffentlicht. Die genannten Durchflussmengen zeigen jedoch bereits, welche Wasserressourcen ein einzelner Batteriespeicherbrand binden kann.

Die Container wurden zunächst über Stunden von außen gekühlt. Später musste einer der Container mit einem Bagger geöffnet werden. Anschließend kam ein ferngesteuertes Löschunterstützungsfahrzeug aus Dresden zum Einsatz, das große Mengen Wasser direkt in den betroffenen Bereich einbrachte [14].

Auch nachdem die offenen Flammen gelöscht waren, mussten die beschädigten Speicher weiter überwacht werden, da sich Batteriezellen erneut erhitzen und entzünden können.

Der Einsatz zeigt, dass ein brennender Batteriespeicher kein gewöhnlicher Gebäudebrand ist. Er bindet über einen langen Zeitraum Einsatzkräfte, Spezialtechnik und enorme Wassermengen. Gleichzeitig müssen Bewohner evakuiert, Straßen gesperrt und umliegende Einrichtungen geschlossen werden.

Der Ausbau schreitet schneller voran als der Brandschutz

Batteriespeicher werden zunehmend als notwendige Ergänzung zu Wind- und Solarstrom errichtet. Dabei entstehen immer größere Anlagen, teilweise in der Nähe von Wohngebieten, Gewerbebetrieben, Straßen und landwirtschaftlichen Flächen.

Der Brand von Bautzen wirft deshalb grundlegende Fragen auf: Welche Sicherheitsabstände gelten? Wie wird verhindert, dass ein Brand von einem Container auf den nächsten übergreift? Woher kommen im Ernstfall mehrere Tausend Liter Löschwasser pro Minute? Wie können die Einsatzkräfte die Anlage erreichen? Und wer trägt die Kosten für Spezialtechnik, Evakuierungen und einen tagelangen Großeinsatz?

Es ist unverantwortlich, solche Anlagen zu errichten und anschließend darauf zu vertrauen, dass die örtlichen Feuerwehren im Ernstfall schon eine Lösung finden werden.

Was vor einer Genehmigung geklärt werden muss

Für größere Solarparks und Batteriespeicher müssen verbindliche Sicherheitsanforderungen gelten.

Bei Solarparks gehören dazu ausreichend breite Brandschutzstreifen, eine dauerhaft gepflegte Vegetation, tragfähige Feuerwehrzufahrten, innere Fahrwege, Wendemöglichkeiten sowie genügend Abstand zu Waldflächen, Gebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben. Transformatoren, Wechselrichter und andere elektrische Betriebsmittel müssen in möglichst nicht brennbaren Sicherheitsbereichen stehen.

Für Batteriespeicher sind ausreichende Abstände zwischen den einzelnen Einheiten notwendig. Ein Brand in einem Container darf nicht ungehindert auf die gesamte Anlage übergreifen. Automatische Temperatur-, Gas- und Rauchüberwachung, frühzeitige Alarmierung und technische Trennmöglichkeiten müssen zum verbindlichen Standard gehören.

Vor der Inbetriebnahme muss geklärt sein, woher das benötigte Löschwasser kommt, welche Durchflussmenge tatsächlich verfügbar ist und ob die Feuerwehr die Anlage von mehreren Seiten erreichen kann.

Außerdem müssen Betreiber verpflichtet werden, die örtlichen Feuerwehren einzuweisen und regelmäßige Übungen zu finanzieren. Anlagenpläne, Notfallkontakte und technische Informationen müssen jederzeit verfügbar sein.

Kosten und Risiken dürfen nicht bei der Allgemeinheit landen

Die Gewinne aus Solarparks und Batteriespeichern werden privatisiert. Die Folgen eines Großbrandes trägt dagegen zunächst die Allgemeinheit.

Feuerwehrleute, Polizisten, Rettungskräfte und Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks werden gebunden. Straßen werden gesperrt, Bewohner evakuiert, Kinderbetreuung fällt aus und erhebliche Mengen Wasser werden benötigt. Hinzu kommen die Kosten für Spezialtechnik, Nachlöscharbeiten und die tagelange Überwachung der Anlage.

Deshalb muss das Verursacherprinzip gelten. Betreiber und Investoren haben für ausreichende Brandschutzmaßnahmen, zusätzliche Löschwasserreserven, Schulungen, Spezialtechnik und sämtliche Folgekosten aufzukommen.

Diese Lasten dürfen nicht bei ehrenamtlichen Feuerwehren, Kommunen und Steuerzahlern abgeladen werden.

Eine ehrliche Energiedebatte statt grüner Werbebilder

Der Brand auf Sardinien zeigt, dass ein Wald- oder Vegetationsbrand einen großflächigen Solarpark erreichen kann.

Der frühere Brand von Ottana zeigt, dass ein technischer Defekt in einer Photovoltaikanlage umgekehrt auch trockene Vegetation entzünden kann.

Der Großbrand von Bautzen zeigt schließlich, welche Folgen ein brennender Batteriespeicher haben kann: Evakuierungen, ein mehrtägiger Einsatz, Spezialtechnik und zeitweise bis zu 5.000 Liter Löschwasser pro Minute.

Das bedeutet nicht, dass jede Solaranlage oder jeder Batteriespeicher zwangsläufig brennt. Es bedeutet aber, dass die Risiken real sind und nicht länger hinter Begriffen wie Klimaschutz, Energiewende oder grüne Technologie versteckt werden dürfen.

Wer immer mehr Ackerflächen mit Solarmodulen bebaut und immer größere Batteriespeicher errichtet, trägt eine besondere Verantwortung. Waldflächen und hochwertige landwirtschaftliche Böden müssen geschützt werden. Bereits versiegelte und industriell vorbelastete Flächen müssen Vorrang haben. Standorte in der Nähe von Wohngebieten, Schulen, Kindertagesstätten, Wäldern und brandgefährdeten Landschaften sind besonders kritisch zu prüfen.

Die Energiewende darf nicht dazu führen, dass neue technische Risiken geschaffen werden, während die Feuerwehren mit den Folgen allein gelassen werden.

Eine Anlage ist nicht allein deshalb ungefährlich, weil sie politisch als grün bezeichnet wird. Wenn sie brennt, zählen keine Werbeversprechen mehr. Dann zählen Wasser, Personal, Sicherheitsabstände, funktionierende Einsatzpläne und die Frage, ob vorher verantwortungsvoll geplant wurde.

Quellenverzeichnis

[1] ANSA: Großbrand bei Ottana und Einsatz mehrerer Löschflugzeuge, 18. Juli 2026

[2] Il Fatto Quotidiano: Mehr als 500 Hektar verbrannte Fläche auf Sardinien

[3] Cagliari Live Magazine: Äußerungen über die beschädigten Solarmodule in Ottana

[4] Sardegna Ieri Oggi Domani: Brand in der Photovoltaikanlage Ottana im Juni 2022

[5] Polizei Brandenburg: Brand eines Trafohauses im Solarpark Hennersdorf, 24. Mai 2024

[6] Märkische Allgemeine: Trafobrand auf dem Gelände einer Solaranlage in Rathenow

[7] Umweltbundesamt: Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Flächenbedarf und Ausbauprognosen

[8] Land Brandenburg: Energiestrategie und Ausbauziele für Photovoltaik

[9] Land Brandenburg: Gemeinsame Arbeitshilfe zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen

[10] Landesbetrieb Forst Brandenburg: Waldbrandstatistik 2024

[11] Stadt Bautzen: Erste Einsatzinformationen zum Brand des Batteriespeichers und zu den Evakuierungen

[12] Stadt Bautzen: Abschlussmeldung mit Angaben zu rund 250 beteiligten Einsatzkräften

[13] Stadt Bautzen: Zusätzliche Löschwasserversorgung aus der Spree

[14] Stadt Bautzen: Geänderte Löschtaktik und Einsatz eines Löschunterstützungsfahrzeugs

Grafik KI-generiert

Wer mein Bürgerbüro beschmiert, greift den Wählerwillen an

Bürgerbüro durch linke Faschisten beschmiert - Angriff auf Wählerwillen

Linksextreme Parolen sind kein Protest, sondern ein Angriff auf die demokratische Auseinandersetzung

Am vergangenen Wochenende wurde mein Bürgerbüro in Cottbus massiv beschmiert. Die Täter hinterließen politische Parolen, die eindeutig dem Antifa-Milieu zuzuordnen sind. Das war kein zufälliger Vandalismus und auch kein übermütiger Streich. Es war der gezielte Versuch, einen gewählten Volksvertreter und seine Mitarbeiter einzuschüchtern.

Ich nenne das, was es ist: einen politisch motivierten Angriff auf die demokratische Auseinandersetzung.

Dieses Büro steht für Zehntausende Wähler

Ich habe mir meine politischen Mandate nicht selbst verliehen. Bei der Kommunalwahl 2024 erhielt ich allein im Cottbuser Wahlkreis 2 insgesamt 6.382 Kandidatenstimmen und wurde erneut in die Stadtverordnetenversammlung gewählt [1].

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gaben mir im Wahlkreis Cottbus – Spree-Neiße 54.980 Bürger ihre Erststimme. Mit 42,0 Prozent gewann ich das Direktmandat deutlich. Die zweitplatzierte Kandidatin erreichte 23,3 Prozent [2].

Wer mein Bürgerbüro beschmiert, greift deshalb nicht nur eine Hauswand an. Er greift einen Ort an, an dem Bürger ihre Anliegen vorbringen können. Er versucht, die Arbeit eines demokratisch gewählten Abgeordneten zu behindern. Und er verhöhnt damit auch den erklärten Willen Zehntausender Wähler.

Man muss weder Mitglied der AfD sein noch meine politischen Positionen teilen, um das zu verstehen. In einer Demokratie werden politische Auseinandersetzungen mit Worten, Argumenten und bei Wahlen geführt. Wer stattdessen Fassaden beschmiert, Fenster einschlägt oder politische Gegner bedroht, hat keine Argumente. Er hat nur Hass und Farbeimer.

Toleranz predigen und Antifa-Parolen schmieren?

Ausgerechnet an diesem Wochenende fanden zwei politische Großveranstaltungen statt. In Berlin wurde am 24. und 25. Juli der Christopher Street Day veranstaltet. Am 25. Juli lief auf dem Zentralcampus der BTU Cottbus-Senftenberg das kostenlose Konzert „Laut gegen Nazis“ [3][4].

Eine direkte Verbindung zwischen den Veranstaltern oder Teilnehmern und der Tat ist bislang nicht bewiesen. Wer für die Schmierereien verantwortlich ist, müssen die Ermittlungen zeigen. Ich werde deshalb niemanden ohne Beweise beschuldigen.

Die hinterlassenen Parolen zeigen jedoch deutlich, welchem politischen Milieu sich die Täter selbst zurechnen. Und genau hier beginnt die gewaltige Doppelmoral: Öffentlich werden Toleranz, Vielfalt, Respekt und Demokratie beschworen. Gleichzeitig glauben offenbar einige selbst ernannte Antifaschisten, Andersdenkende dürften eingeschüchtert und ihr Eigentum beschädigt werden.

Das ist keine Toleranz. Das ist keine Zivilcourage. Und es ist erst recht keine Demokratie.

Für politische Symbolveranstaltungen ist reichlich Geld vorhanden

Hinzu kommt, dass solche Veranstaltungen großzügig öffentlich unterstützt werden. Das Cottbuser „Laut gegen Nazis – Campus Open Air 2026“ erhielt aus dem Festivalförderfonds des Bundes knapp 50.000 Euro und damit nahezu die höchstmögliche Fördersumme [5].

Für den Auftritt des Berliner Senats beim CSD stellte allein die Senatskanzlei rund 140.000 Euro netto bereit. Hinzu kamen Sachleistungen von „Berlin Partner“ im Wert von rund 235.000 Euro netto. Insgesamt belief sich der Aufwand für diesen einen CSD-Wagen damit auf rund 375.000 Euro [6].

Wer mit solchen Summen öffentlich für Demokratie, Toleranz und gegen politischen Hass wirbt, muss sich auch eindeutig gegen Gewalt und Sachbeschädigung von links stellen. Demokratie darf nicht erst dann verteidigt werden, wenn die politische eigene Seite betroffen ist.

Wer rechte Gewalt verurteilt, linksextreme Gewalt aber verschweigt, relativiert oder als verständlichen Protest abtut, verteidigt nicht die Demokratie. Er betreibt politische Doppelmoral.

Keine Opferinszenierung, sondern klare Konsequenzen

Wir werden jetzt keine öffentlich finanzierte Arbeitsgruppe gründen, kein Sonderprogramm beantragen und auch keine Betteltour um zusätzliche Fördermittel beginnen.

Wir haben Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Schäden wurden dokumentiert. Die Ermittlungen müssen nun zeigen, wer hinter der Tat steckt. Ich erwarte, dass die Verantwortlichen identifiziert und für den entstandenen Schaden zur Rechenschaft gezogen werden.

Und die Schaufenster? Die werde ich selbst reinigen.

Selbst ist der Mann.

Die Täter haben vielleicht geglaubt, sie könnten uns einschüchtern. Tatsächlich haben sie nur dafür gesorgt, dass wir noch entschlossener weitermachen. Ich werde mich auf kommunaler Ebene und im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, linksextreme Strukturen und ihre Finanzierungswege offenzulegen.

Wo öffentliche Gelder in extremistische Netzwerke fließen oder politische Gewalt verharmlost wird, muss der Rechtsstaat konsequent handeln.

Die Gespräche mit den Bürgern gehen weiter. Unsere politische Arbeit wird nicht unterbrochen.

Ihr habt eine Fassade beschmiert. Den Wählerwillen könnt ihr damit nicht wegwischen. Jetzt erst recht.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus, amtliches Ergebnis der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2024: Lars Schieske, 6.382 gültige Kandidatenstimmen, gewählt. (Stadt Cottbus/Chóśebuz)

[2] Bundeswahlleiterin, endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße: Lars Schieske, 54.980 Erststimmen beziehungsweise 42,0 Prozent. (Bundeswahlleiterin)

[3] rbb24, Berliner Christopher Street Day am 24. und 25. Juli 2026. (rbb24.de)

[4] BTU Cottbus-Senftenberg, „Laut gegen Nazis – Campus Open Air“ am 25. Juli 2026 auf dem Zentralcampus. (BTU Cottbus-Senftenberg)

[5] Förderung des „Laut gegen Nazis – Campus Open Air 2026“ mit knapp 50.000 Euro aus dem Festivalförderfonds des Bundes. (Maja Wallstein)

[6] Aufwendungen für den Berliner Senatswagen beim CSD: 140.000 Euro netto von der Senatskanzlei sowie Sachleistungen von „Berlin Partner“ im Wert von rund 235.000 Euro netto. (bz-berlin.de)

Linksextreme Schmierfinken greifen AfD-Bürgerbüro an

Jetzt erst recht - gegen 161 und Antifa

Parolen wie 161 (Antifa) oder „Protect Trans Kids“

Mein Bürgerbüro in Cottbus wurde mit linken Parolen beschmiert. Zufall? Ausgerechnet am Wochenende von „Laut gegen Nazis“ in Cottbus und dem Christopher Street Day in Berlin.

Wer fremdes Eigentum beschädigt, greift nicht nur Gebäude an, sondern auch die demokratische Auseinandersetzung. Sachbeschädigung ist kein Protest, sondern schlicht kriminell.

Wer von Toleranz spricht, sollte sie auch leben.

Vom Spahn-Skandal zum Regierungschaos

www.lars-schieske.de - Regierungschaos von Friedrich Merz - wird es bald Neuwahlen geben

Wie Merz und die schwarz-rote Koalition Deutschland der Lächerlichkeit preisgeben

Der Rücktritt von Jens Spahn als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte für Bundeskanzler Friedrich Merz offenbar der Beginn eines Befreiungsschlags werden. Stattdessen entwickelte sich daraus ein Personalkarussell, das die Führungsschwäche des Kanzlers und den desolaten Zustand der Union offenlegt.

Auslöser war die bekannt gewordene Inanspruchnahme einer Leihmutter durch Spahn und seinen Ehemann. Spahn hatte sich zuvor selbst gegen Leihmutterschaft ausgesprochen, ebenso wie seine Partei. Unter wachsendem öffentlichen Druck erklärte er am 18. Juli 2026 seinen Rücktritt als Fraktionsvorsitzender [1]. Ich hatte darüber bereits berichtet:

Merz begann daraufhin, Regierung, Partei und Fraktion gleichzeitig umzubauen. Doch statt Geschlossenheit entstanden neue offene Stellen, kurzfristige Absagen und wachsender Unmut in den eigenen Reihen.

Die große Rochade

Auf Spahn soll der bisherige Kanzleramtsminister Thorsten Frei als Fraktionsvorsitzender folgen. Nina Warken wechselt aus dem Gesundheitsministerium ins Kanzleramt. Ihr Ressort übernimmt der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Philipp Amthor soll vom Digitalministerium ins Kanzleramt wechseln [2].

Gerade Linnemanns Ernennung ist bemerkenswert. Noch 2025 hatte er erklärt, er wolle nicht nur Minister werden, damit dies später bei Wikipedia stehe. Für das Gesundheitsministerium hielt er sich selbst für ungeeignet und sagte sinngemäß: „Schuster, bleib bei deinen Leisten“ [3]. Nun übernimmt er genau dieses Ressort und räumt gleichzeitig ein, dass er sich noch tiefer einarbeiten müsse.

Verkehrsminister verabschiedet sich zu früh

Besonders peinlich verlief der geplante Austausch von Verkehrsminister Patrick Schnieder. Merz hatte ihm bereits mitgeteilt, dass er ihn entlassen wolle. Schnieder verabschiedete sich daraufhin bei seinen Kollegen.

Doch der vorgesehene Nachfolger Fritz Güntzler sprang wieder ab, offenbar auch wegen Zweifeln an seiner eigenen Eignung [4]. Damit war Schnieder politisch entlassen, formal aber noch im Amt. Erst später bat er selbst um seine Entlassung, um diesen „unwürdigen Zustand“ zu beenden.

Als Nachfolger ist nun Steffen Bilger vorgesehen. Dessen bisheriger Posten in der Unionsfraktion wird dadurch ebenfalls frei. Jede Personalentscheidung schafft damit gleich das nächste Problem.

Auch Sport und Ehrenamt werden verschoben

Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein, muss ihren Posten ebenfalls räumen und soll als Parlamentarische Staatssekretärin ins Gesundheitsministerium wechseln [5].

Eine bestätigte Nachfolge für den Sportbereich gab es zunächst nicht. Das ist gerade jetzt ein fatales Signal. Das Spitzensportfördergesetz soll umgesetzt, eine neue Spitzensportagentur aufgebaut und über eine deutsche Olympiabewerbung entschieden werden. Trotzdem wird die politische Leitung ausgetauscht, ohne eine klare Nachfolge zu präsentieren.

Sport und Ehrenamt erscheinen damit nicht als wichtige politische Aufgabe, sondern als Verschiebemasse im innerparteilichen Machtkampf der CDU.

Schlechter Stil gegenüber den eigenen Leuten

Auch der bisherige Gesundheitsstaatssekretär Tino Sorge kritisierte den Umgang mit seiner Ablösung. Nach seinen Angaben wurde er nicht persönlich vom Kanzler informiert, sondern erfuhr davon zunächst über Parteigremien und die Presse [6].

Neben Schenderlein und Sorge werden weitere Staatssekretäre und Parteifunktionäre verschoben. Gleichzeitig bleiben mehrere Schlüsselposten zunächst offen. Von einem durchdachten Neuanfang kann deshalb keine Rede sein.

Die SPD schaut zu

Die SPD ist von der Personalrochade kaum betroffen. Dennoch trägt sie die politische Verantwortung für diese Regierung mit. Während sich die CDU mit Personalfragen und Machtkämpfen beschäftigt, sichert die SPD ihr weiterhin die Unterstützung zu.

Diese Regierung wollte Deutschland reformieren. Tatsächlich reformiert sie vor allem ihre eigene Sitzordnung.

Doppelmoral und fehlende Führung

Am Anfang stand die Doppelmoral von Jens Spahn. Danach folgten Personalwechsel, Absagen, schlecht vorbereitete Entscheidungen und offene Stellen.

Linnemann übernimmt ein Ministerium, für das er sich selbst als ungeeignet bezeichnet hatte. Schnieder wird entlassen, bevor ein Nachfolger feststeht. Der erste Kandidat sagt wieder ab. Schenderlein verliert den Sportposten ohne geklärte Nachfolge. Sorge erfährt von seiner Ablösung aus den Medien.

Merz wollte Stärke demonstrieren. Herausgekommen ist Planlosigkeit.

Deutschland steht vor enormen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen. Doch CDU und SPD beschäftigen sich mit sich selbst. Dieses Regierungsschauspiel wird dem Ernst der Lage nicht gerecht.

Diese Koalition macht sich nicht nur selbst lächerlich. Sie beschädigt auch das Vertrauen der Bürger in die politische Führung. Einen echten Politikwechsel wird es mit CDU und SPD nicht geben.

Quellenverzeichnis

[1] „Was der Spahn-Rücktritt für die CDU bedeutet“, Tagesschau, 18. Juli 2026

[2] „Kanzler Merz zu Veränderungen im Kabinett“, Bundesregierung, 24. Juli 2026

[3] „Frühere Aussage fällt Linnemann auf die Füße“, ZDFheute, 25. Juli 2026

[4] „Verkehrsminister Schnieder will Kanzler Merz um Entlassung bitten“, Tagesschau, 26. Juli 2026

[5] „Regierungsumbau betrifft den Sport: Schenderlein nicht mehr Staatsministerin für Sport“, Sportschau, 27. Juli 2026

[6] „Entlassener Gesundheitsstaatssekretär kritisiert Merz“, Welt, 27. Juli 2026

Spahns Rücktritt zeigt die Doppelmoral der Union

Warum Leihmutterschaft verboten bleiben sollte

Er ist weg. Zumindest vorerst. Nachdem er zahlreiche Skandale an sich abperlen ließ, stürzte er über eine von vielen als privat eingestufte Angelegenheit. Doch sie ist nicht privat, wenn sie Zeugnis von politischer Doppelmoral und Hybris ist. Es geht um den früheren Bundesgesundheitsminister und bis vor wenigen Tagen Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn. Am 18. Juli ist er nun als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückgetreten, weil der öffentliche Druck offenbar zu groß wurde [1].

Spahn umgeht Verbot in Deutschland

Kürzlich hatten Spahn und sein Ehemann Daniel Funke bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden seien, eine Leihmutter in den USA brachte das Kind zur Welt [2]. Damit umgingen Spahn und Funke ein in Deutschland geltendes Verbot, für das sich der CDU-Politiker immer wieder ausgesprochen hatte [2]. So hatte er sich im Jahr 2015 deutlich positioniert: „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden“ [3]. Das hat ihn nun, als er selbst Vater werden wollte, wohl nicht mehr interessiert.

Dass sich Spahn insbesondere auch in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister immer wieder für ein Verbot der Leihmutterschaft ausgesprochen hatte, machte ihn nun diversen Verlautbarungen zufolge für viele in der Union nicht mehr tragbar [4]. Auch wenn daran ein Fünkchen Wahrheit sein sollte, dürfte der Hauptgrund für den nun plötzlich erklärten Rücktritt sein, dass es sich die CDU in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin nicht leisten kann, dass ihr Wahlkampf durch die Causa Spahn überschattet wird. Zu sehr steht sie dort mit dem Rücken an der Wand.

Doppelmoral von CDU und Bundesregierung

Spahn ist in der CDU-Bundestagsfraktion allerdings kein Einzelfall. Auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, hatte mit seinem Ehemann bestätigt, eine Leihmutterschaft in den USA genutzt zu haben, um ein Kind austragen zu lassen [5]. Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung diesen Fall anders bewertet als den des zurückgetretenen Fraktionsvorsitzenden Spahn. So habe Streeck laut einem Regierungssprecher keine Forderungen vertreten, „die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen“, weshalb „bei Streeck kein Vorwurf der Doppelmoral zu erkennen“ sei [5].

Auch das ist angesichts der herausragenden Stellung Streecks zumindest fraglich. Die CDU hatte sich mit einem Parteitagsbeschluss gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft ausgesprochen [5]. Im Februar wurde die Position per Beschluss sogar noch verschärft, indem nicht nur die gewerbliche, sondern auch die altruistische Leihmutterschaft für unvereinbar mit dem Werteverständnis der CDU erklärt wurde. Darin im Falle Streecks nun keine Doppelmoral zu sehen, ist schon selbst ein Fall von Doppelmoral der CDU und damit der gesamten Bundesregierung.

Nicht der erste Skandal von Spahn

Mit Blick auf Spahn ist es auch verwunderlich, dass erst der Skandal um die Inanspruchnahme einer Leihmutter zu seinem Rücktritt führte. Während der Corona-Zeit wurde ihm vorgeworfen, als Bundesgesundheitsminister sogenannte Schutzmasken viel zu teuer eingekauft und damit Steuermittel in gigantischem Ausmaß verschwendet zu haben [6]. Konkret wurden Masken im Wert von 5,9 Milliarden Euro beschafft, wovon ein beträchtlicher Teil ungenutzt blieb und entsorgt werden musste [3]. Danach klagten mehrere Maskenhändler gegen den Bund, bislang mussten 790 Millionen Euro erstattet werden [3]. Über zahlreiche Klagen wurde noch nicht entschieden. Es kann für die Steuerzahler also noch richtig teuer werden.

Ebenfalls direkt mit der Corona-Zeit hat Spahns Spendendinner-Skandal zu tun. Als für alle anderen Bürger noch strenge Corona-Regeln galten, nahm er an einem privaten Abendessen mit Unternehmern teil, bei dem die Teilnehmer zu Spenden in Höhe von 9.999 Euro aufgerufen worden sein sollen – genau einen Euro unter der Grenze, die zur namentlichen Veröffentlichung des Spenders verpflichtet [3].

Auch den Skandal um den Kauf einer Villa in Berlin-Dahlem, deren Finanzierung unter anderem über die Sparkasse Westmünsterland lief, in deren Verwaltungsrat Spahn lange Zeit saß, saß er einfach aus [6]. Noch ein weiteres Immobiliengeschäft hatte ein Geschmäckle. So kaufte er als Parlamentarischer Staatssekretär eine Wohnung für eine Million Euro von einem Pharma-Manager, den das von Spahn geführte Gesundheitsministerium später mit der Geschäftsführung eines Unternehmens betraute, das mehrheitlich dem Bund gehört [3].

Es hätte also schon längst gute Gründe für die Union gegeben, sich von Spahn zu trennen. Dass man jahrelang an ihm festhielt, zeigt einmal mehr die fehlende Glaubwürdigkeit von CDU und CSU.

Der Rücktritt Spahns hat innerhalb der Bundesregierung zu weiteren Turbulenzen geführt. So ergriff Bundeskanzler Merz die Gelegenheit und baute sein Kabinett in großen Teilen um. Der glücklose Kanzleramtschef Frei übernimmt Spahns Posten in der Fraktion, die durch brutale Sparmaßnahmen bekannt gewordene Gesundheitsministerin Warken zieht ins Kanzleramt ein. Sie wird durch den bisherigen CDU-Generalsekretär Linnemann ersetzt.

Ein Eingeständnis von Merz, dass die bisherige Zeit unter seiner Kanzlerschaft eine Katastrophe war? Vor wenigen Tagen hatte er noch im großen „Sommerinterview“ verkündet, dass die Regierung nun Tritt gefasst habe. Durch Spahns Rücktritt scheint sie wieder aus dem Tritt geraten zu sein.

Debatte um Leihmutterschaft nimmt an Fahrt auf

Eine eigens eingerichtete Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hatte sich mit dem Thema Leihmutterschaft beschäftigt. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht nur die gewerbliche, sondern auch die sogenannte altruistische Leihmutterschaft das Risiko für Missbrauch mit sich bringe [2]. Diese erfolgt ohne Bezahlung und findet oft innerhalb verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher Verhältnisse statt [4].

Insbesondere an der gewerblichen Leihmutterschaft regt sich deutliche Kritik. So stellt die Ethik-Professorin Sigrid Graumann fest: „Und diejenigen, die hier vor allem dran verdienen, sind aber die Leihmutter-Agenturen. Da geht es um hohe Summen, da geht es um ein ganz großes Geschäft“ [1].

Auch die im letzten Jahr nur knapp als Richterin am Bundesverfassungsgericht verhinderte Juristin Frauke Brosius-Gersdorf (wir berichteten über ihren Rückzug: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/das-bundesverfassungsgericht/) hat sich mittlerweile in die Debatte eingeschaltet. Wie von ihr nicht anders zu erwarten war, fordert sie eine Legalisierung der Leihmutterschaft, das geltende Verbot sei „mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar“ [7].

Dem widerspricht allerdings die Praxis. So ist mit der Leihmutterschaft in vielen Fällen für die betroffenen Frauen ein erheblicher Verlust ihrer Autonomie und Entscheidungsfreiheit verbunden, es gehen damit oft Verpflichtungen zu bestimmten Untersuchungen der Pränataldiagnostik einher, unter bestimmten Umständen soll es sogar Verpflichtungen zum Schwangerschaftsabbruch geben [1].

Das Verbot der Leihmutterschaft sollte bleiben

Dass die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, hat gute Gründe. Zum einen besteht, vor allem bei der gewerblichen Variante, die Gefahr der Ausbeutung der betroffenen Frauen. Um es drastisch auszudrücken: Solvente Kunden mieten den Bauch der sogenannten Leihmutter, um darin ein Kind auszutragen, das sie anschließend für sich beanspruchen. Die Gefahr, dass materielle Notlagen zumindest indirekt ausgenutzt werden, liegt auf der Hand.

Auch ist nicht außer Acht zu lassen, dass eine neunmonatige Schwangerschaft eine starke mentale Bindung zum Kind aufbaut. Die psychosozialen Risiken sind nicht zu unterschätzen.

Und letztlich drängt sich der Eindruck auf, dass Babys zur Geschäftsidee werden, was ethisch und moralisch nicht akzeptiert werden darf. Die bezahlte Leihmutterschaft ist im Ergebnis eine Form des Kinderhandels, der Kinder zu einer Ware macht. Daher sollte künftig auch wirksam verhindert werden, dass das hierzulande geltende Verbot durch Inanspruchnahme von Leihmüttern im Ausland unterlaufen wird.

Quellenverzeichnis

[1] „Zwischen Kinderwunsch und Ausbeutung“, www.deutschlandfunk.de, 18. Juli 2026

[2] „„Das ist ganz furchtbar“, sagt die Bildungsministerin über das Schicksal, das auch Spahn teilt“, www.welt,de, 21. Juli 2026

[3] „Jens Spahn überlebte Spenden- und Masken-Skandal – seine Vaterschaft bringt ihn jetzt zu Fall“, www.merkur.de, 18. Juli 2026

[4] „Bleibt es beim Leihmutter-Verbot?“, www.tagesschau.de, 21. Juli 2026

[5] „Darum bewertet die Regierung die Situation von Streeck anders als von Spahn“, rp-online.de, 22. Juli 2026

[6] „Jens Spahn: Privates, Skandale, Rücktritt – der CDU-Politiker im Steckbrief“, www.morgenpost.de, 20. Juli 2026

[7] „Brosius-Gersdorf gegen Leihmutterschaftsverbot: „Mit Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar““, www.fr.de, 21. Juli 2026

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