73 Jahre Grundgesetz

Es gäbe viel zu feiern, wenn…

Ja, wenn die 228 Änderungen am Grundgesetz nicht so oft durch das Verfassungsgericht als verfassungswidrig beschieden worden wären. Überhaupt gab es die meisten Grundgesetzänderungen seither, 64 an der Zahl, in der Regierungszeit von Angela Merkel (CDU). Das gibt viel zu denken.

Das Grundgesetz dient dem Volke!

Zu oft wurde das Grundgesetz von der Politik missachtet oder gar mit Füßen getreten. Auch das aktuell geplante „Sondervermögen“ i.H.v. 100 Milliarden Euro für Verteidigungsausgaben bedarf ebenso eines Eintrags in das Grundgesetz. Doch warum spricht man von Sondervermögen wo es doch tatsächlich Schulden sind? Wir von der AfD werden auch hier alle angestrebten Veränderungen des Grundgesetzes im Auge behalten, denn seither hat die Regierung viel zu oft unser Grundgesetz verletzt.

Mein Wort zum Jubiläum

Verfassungsklage gegen LOCKDOWN

Am 25.Mai 2020 haben alle 23 Abgeordnete des Brandenburger Landtags eine abstrakte Normenkontrolle Klage beim Verfassungsgericht eingereicht. Dahingehend soll das Gericht überprüfen ob die bisherigen Einschränkungen während der Corona Krise verfassungskonform sind.

Sollte das Verfassungsgericht zur Erkenntnis gelangen, dass einzelne von der rot-grünen schwarzen Potsdamer Landesregierung verhängten Freiheitsbeschränkungen gegen die Verfassung verstoßen, haben die Abgeordneten der AFD Fraktion den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, welche jene Maßnahmen umgehend und sofort außer Kraft setzen.

Zuletzt wurde immer wieder das Versammlungsrecht, welches ein grundgesetzliches verankertes Gut eines jeden Bürgers ist, immer wieder durch dubiose und fragwürdige Infektionszahlen eingeschränkt.

Wir sind gespannt und bleiben dran.