Spahns Rücktritt zeigt die Doppelmoral der Union

Warum Leihmutterschaft verboten bleiben sollte

Er ist weg. Zumindest vorerst. Nachdem er zahlreiche Skandale an sich abperlen ließ, stürzte er über eine von vielen als privat eingestufte Angelegenheit. Doch sie ist nicht privat, wenn sie Zeugnis von politischer Doppelmoral und Hybris ist. Es geht um den früheren Bundesgesundheitsminister und bis vor wenigen Tagen Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn. Am 18. Juli ist er nun als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückgetreten, weil der öffentliche Druck offenbar zu groß wurde [1].

Spahn umgeht Verbot in Deutschland

Kürzlich hatten Spahn und sein Ehemann Daniel Funke bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden seien, eine Leihmutter in den USA brachte das Kind zur Welt [2]. Damit umgingen Spahn und Funke ein in Deutschland geltendes Verbot, für das sich der CDU-Politiker immer wieder ausgesprochen hatte [2]. So hatte er sich im Jahr 2015 deutlich positioniert: „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden“ [3]. Das hat ihn nun, als er selbst Vater werden wollte, wohl nicht mehr interessiert.

Dass sich Spahn insbesondere auch in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister immer wieder für ein Verbot der Leihmutterschaft ausgesprochen hatte, machte ihn nun diversen Verlautbarungen zufolge für viele in der Union nicht mehr tragbar [4]. Auch wenn daran ein Fünkchen Wahrheit sein sollte, dürfte der Hauptgrund für den nun plötzlich erklärten Rücktritt sein, dass es sich die CDU in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin nicht leisten kann, dass ihr Wahlkampf durch die Causa Spahn überschattet wird. Zu sehr steht sie dort mit dem Rücken an der Wand.

Doppelmoral von CDU und Bundesregierung

Spahn ist in der CDU-Bundestagsfraktion allerdings kein Einzelfall. Auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, hatte mit seinem Ehemann bestätigt, eine Leihmutterschaft in den USA genutzt zu haben, um ein Kind austragen zu lassen [5]. Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung diesen Fall anders bewertet als den des zurückgetretenen Fraktionsvorsitzenden Spahn. So habe Streeck laut einem Regierungssprecher keine Forderungen vertreten, „die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen“, weshalb „bei Streeck kein Vorwurf der Doppelmoral zu erkennen“ sei [5].

Auch das ist angesichts der herausragenden Stellung Streecks zumindest fraglich. Die CDU hatte sich mit einem Parteitagsbeschluss gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft ausgesprochen [5]. Im Februar wurde die Position per Beschluss sogar noch verschärft, indem nicht nur die gewerbliche, sondern auch die altruistische Leihmutterschaft für unvereinbar mit dem Werteverständnis der CDU erklärt wurde. Darin im Falle Streecks nun keine Doppelmoral zu sehen, ist schon selbst ein Fall von Doppelmoral der CDU und damit der gesamten Bundesregierung.

Nicht der erste Skandal von Spahn

Mit Blick auf Spahn ist es auch verwunderlich, dass erst der Skandal um die Inanspruchnahme einer Leihmutter zu seinem Rücktritt führte. Während der Corona-Zeit wurde ihm vorgeworfen, als Bundesgesundheitsminister sogenannte Schutzmasken viel zu teuer eingekauft und damit Steuermittel in gigantischem Ausmaß verschwendet zu haben [6]. Konkret wurden Masken im Wert von 5,9 Milliarden Euro beschafft, wovon ein beträchtlicher Teil ungenutzt blieb und entsorgt werden musste [3]. Danach klagten mehrere Maskenhändler gegen den Bund, bislang mussten 790 Millionen Euro erstattet werden [3]. Über zahlreiche Klagen wurde noch nicht entschieden. Es kann für die Steuerzahler also noch richtig teuer werden.

Ebenfalls direkt mit der Corona-Zeit hat Spahns Spendendinner-Skandal zu tun. Als für alle anderen Bürger noch strenge Corona-Regeln galten, nahm er an einem privaten Abendessen mit Unternehmern teil, bei dem die Teilnehmer zu Spenden in Höhe von 9.999 Euro aufgerufen worden sein sollen – genau einen Euro unter der Grenze, die zur namentlichen Veröffentlichung des Spenders verpflichtet [3].

Auch den Skandal um den Kauf einer Villa in Berlin-Dahlem, deren Finanzierung unter anderem über die Sparkasse Westmünsterland lief, in deren Verwaltungsrat Spahn lange Zeit saß, saß er einfach aus [6]. Noch ein weiteres Immobiliengeschäft hatte ein Geschmäckle. So kaufte er als Parlamentarischer Staatssekretär eine Wohnung für eine Million Euro von einem Pharma-Manager, den das von Spahn geführte Gesundheitsministerium später mit der Geschäftsführung eines Unternehmens betraute, das mehrheitlich dem Bund gehört [3].

Es hätte also schon längst gute Gründe für die Union gegeben, sich von Spahn zu trennen. Dass man jahrelang an ihm festhielt, zeigt einmal mehr die fehlende Glaubwürdigkeit von CDU und CSU.

Der Rücktritt Spahns hat innerhalb der Bundesregierung zu weiteren Turbulenzen geführt. So ergriff Bundeskanzler Merz die Gelegenheit und baute sein Kabinett in großen Teilen um. Der glücklose Kanzleramtschef Frei übernimmt Spahns Posten in der Fraktion, die durch brutale Sparmaßnahmen bekannt gewordene Gesundheitsministerin Warken zieht ins Kanzleramt ein. Sie wird durch den bisherigen CDU-Generalsekretär Linnemann ersetzt.

Ein Eingeständnis von Merz, dass die bisherige Zeit unter seiner Kanzlerschaft eine Katastrophe war? Vor wenigen Tagen hatte er noch im großen „Sommerinterview“ verkündet, dass die Regierung nun Tritt gefasst habe. Durch Spahns Rücktritt scheint sie wieder aus dem Tritt geraten zu sein.

Debatte um Leihmutterschaft nimmt an Fahrt auf

Eine eigens eingerichtete Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hatte sich mit dem Thema Leihmutterschaft beschäftigt. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht nur die gewerbliche, sondern auch die sogenannte altruistische Leihmutterschaft das Risiko für Missbrauch mit sich bringe [2]. Diese erfolgt ohne Bezahlung und findet oft innerhalb verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher Verhältnisse statt [4].

Insbesondere an der gewerblichen Leihmutterschaft regt sich deutliche Kritik. So stellt die Ethik-Professorin Sigrid Graumann fest: „Und diejenigen, die hier vor allem dran verdienen, sind aber die Leihmutter-Agenturen. Da geht es um hohe Summen, da geht es um ein ganz großes Geschäft“ [1].

Auch die im letzten Jahr nur knapp als Richterin am Bundesverfassungsgericht verhinderte Juristin Frauke Brosius-Gersdorf (wir berichteten über ihren Rückzug: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/das-bundesverfassungsgericht/) hat sich mittlerweile in die Debatte eingeschaltet. Wie von ihr nicht anders zu erwarten war, fordert sie eine Legalisierung der Leihmutterschaft, das geltende Verbot sei „mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar“ [7].

Dem widerspricht allerdings die Praxis. So ist mit der Leihmutterschaft in vielen Fällen für die betroffenen Frauen ein erheblicher Verlust ihrer Autonomie und Entscheidungsfreiheit verbunden, es gehen damit oft Verpflichtungen zu bestimmten Untersuchungen der Pränataldiagnostik einher, unter bestimmten Umständen soll es sogar Verpflichtungen zum Schwangerschaftsabbruch geben [1].

Das Verbot der Leihmutterschaft sollte bleiben

Dass die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, hat gute Gründe. Zum einen besteht, vor allem bei der gewerblichen Variante, die Gefahr der Ausbeutung der betroffenen Frauen. Um es drastisch auszudrücken: Solvente Kunden mieten den Bauch der sogenannten Leihmutter, um darin ein Kind auszutragen, das sie anschließend für sich beanspruchen. Die Gefahr, dass materielle Notlagen zumindest indirekt ausgenutzt werden, liegt auf der Hand.

Auch ist nicht außer Acht zu lassen, dass eine neunmonatige Schwangerschaft eine starke mentale Bindung zum Kind aufbaut. Die psychosozialen Risiken sind nicht zu unterschätzen.

Und letztlich drängt sich der Eindruck auf, dass Babys zur Geschäftsidee werden, was ethisch und moralisch nicht akzeptiert werden darf. Die bezahlte Leihmutterschaft ist im Ergebnis eine Form des Kinderhandels, der Kinder zu einer Ware macht. Daher sollte künftig auch wirksam verhindert werden, dass das hierzulande geltende Verbot durch Inanspruchnahme von Leihmüttern im Ausland unterlaufen wird.

Quellenverzeichnis

[1] „Zwischen Kinderwunsch und Ausbeutung“, www.deutschlandfunk.de, 18. Juli 2026

[2] „„Das ist ganz furchtbar“, sagt die Bildungsministerin über das Schicksal, das auch Spahn teilt“, www.welt,de, 21. Juli 2026

[3] „Jens Spahn überlebte Spenden- und Masken-Skandal – seine Vaterschaft bringt ihn jetzt zu Fall“, www.merkur.de, 18. Juli 2026

[4] „Bleibt es beim Leihmutter-Verbot?“, www.tagesschau.de, 21. Juli 2026

[5] „Darum bewertet die Regierung die Situation von Streeck anders als von Spahn“, rp-online.de, 22. Juli 2026

[6] „Jens Spahn: Privates, Skandale, Rücktritt – der CDU-Politiker im Steckbrief“, www.morgenpost.de, 20. Juli 2026

[7] „Brosius-Gersdorf gegen Leihmutterschaftsverbot: „Mit Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar““, www.fr.de, 21. Juli 2026

Wenn Jugendschutz zu Marktzensur wird

Update/Nachtrag vom 07.07.2026: Kurz nach Veröffentlichung dieses Artikels wurde der Film Citizen Vigilante doch noch von der FSK für das Kino ab 18 freigegeben. Die Freigabe für den Handel steht noch aus. Für uns ändert das nichts an unserer Forderung.

Artikel 5 und die Realität der Filmfreigabe

„Eine Zensur findet nicht statt.“ So unmissverständlich formuliert es Artikel 5 des Grundgesetzes. Trotzdem erleben wir in Deutschland immer wieder Fälle, in denen Filmen faktisch eine Veröffentlichung verwehrt wird, durch eine Prüfstelle. Der aktuelle Fall des Films Citizen Vigilante zeigt, warum die Praxis der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) dringend auf den Prüfstand gehört.

Der Fall Citizen Vigilante

Wer in Deutschland einen Film veröffentlichen will, muss ihn der FSK zur Prüfung vorlegen. Eine ehrenamtliche Jury entscheidet dann über die Altersfreigabe. Sie kann einem Film eine Kennzeichnung aber auch komplett verweigern. Genau das ist Uwe Boll mit Citizen Vigilante passiert. Gleich zweimal verweigerte die FSK dem Film eine Kennzeichnung.

In der Praxis führt dies dazu, dass ein Film zwar nicht verboten, seine reguläre Verbreitung jedoch erheblich erschwert wird. Kinos, Streaming-Anbieter und Handelsketten verzichten häufig auf Titel ohne FSK-Kennzeichnung, weil deren Vermarktung mit rechtlichen und wirtschaftlichen Unsicherheiten verbunden ist.

„So stellen acht Personen sicher, was mehr als 50 Millionen Erwachsene in Deutschland konsumieren dürfen.“ kritisiert der Regisseur in einem offenen Brief in der Berliner Zeitung [1].

Jugendschutz darf nicht zur Inhaltskontrolle für Erwachsene werden

Die FSK beruft sich auf das Jugendschutzgesetz. Kinder und Jugendliche sollen vor entwicklungsgefährdenden Inhalten geschützt werden. Daran gibt es nichts auszusetzen. Doch dieser Schutz endet eigentlich mit der Volljährigkeit. Genau dafür existiert schließlich die höchste Altersfreigabe: FSK 18.

„Dies ist eine politisch motivierte Entscheidung der FSK.“ sagt Boll.

Sein Film handelt von einem Mann, der das Gesetz selbst in die Hand nimmt. Zum Anlass nahm Boll reale Ereignisse aus Deutschland, wie etwa den Fall einer Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark und den Ausgang des Gerichtsprozesses, bei dem fast alle Angeklagten lediglich Bewährungsstrafen erhielten.

Ein klassischer Selbstjustiz-Thriller, bei der die Hauptfigur das Vertrauen in die Justiz verliert und das Recht für sich selbst in die Hand nimmt. Uwe Boll möchte mit seinem fiktiven Szenario „Gefahren und politischen Konsequenzen unserer Zeit offenlegen und eben durch den radikalen Erzählstil klarmacht, dass Gewalt keine Lösung ist.“

Deutschland im Winter

Es ist der letzte Film seiner Trilogie Deutschland im Winter. Der erste Film der Reihe, Hanau, handelt von dem Anschlag auf Migranten am 19. Februar 2020, der zweite Film Run von dem Schicksal einer afrikanischen Familie, die nach Europa flüchtet und dem der Bewohner des Ortes, an dem sie stranden. Beide Filme bekamen erst nach Änderungen Freigaben von der FSK. Citizen Vigilante nimmt sich jetzt die aktuelle Kriminalstatistik im Kontext der Massenmigration zum Thema.

Dass der Film nun ausgerechnet in Deutschland nicht auf den Markt kommen wird, hat international eine rege Diskussion über Verbote und Zensur ausgelöst. Auf X stellte Elon Musk den Film daraufhin weltweit für 48 Stunden kostenlos zur Verfügung.

Es geht nicht um Geschmack, sondern um Freiheit

Ob man Uwe Boll, der mehrfach mit der Goldenen Himbeere als schlechtester Regisseur ausgezeichnet wurde, mag oder nicht, ist dabei völlig unerheblich. Ebenso wenig muss man seinen Film gut finden oder seine politischen Ansichten teilen. Entscheidend ist die grundsätzliche Frage: Warum entscheidet eine Institution des Jugendschutzes darüber, welche Filme Erwachsene sehen dürfen?

Genau hier überschreitet die FSK nach unserer Auffassung ihren eigentlichen Auftrag. Mit der Verweigerung einer Kennzeichnung schützt sie nicht mehr Minderjährige, sie beschränkt die Freiheit Erwachsener.

Fehlende Transparenz bei weitreichenden Entscheidungen

Besonders problematisch ist die fehlende Transparenz. Während die FSK für Altersfreigaben ausführliche Begründungen auf ihrer Internetseite veröffentlicht, gibt es bei Filmen ohne Kennzeichnung häufig nicht einmal einen öffentlichen Eintrag. So auch im Fall von Citizen Vigilante. Eine derart weitreichende Entscheidung wird getroffen, ohne dass sie nachvollziehbar begründet werden muss. Die Bürger erfahren nicht, weshalb ein Film faktisch vom Markt ausgeschlossen wird.

Subjektive Maßstäbe statt klare Grenzen

Dabei zeigt gerade der Blick in die Vergangenheit, wie subjektiv solche Entscheidungen sein können. Dem Film Der blutige Pfad Gottes wurde 2001 ebenfalls die Kennzeichnung verweigert. Auch er thematisiert Selbstjustiz, ähnlich wie Citizen Vigilante. Elf Jahre später und mittlerweile zum Kultfilm aufgestiegen, erhielt derselbe Film, ohne jede inhaltliche Änderung, eine FSK-18-Freigabe. Was gestern angeblich unzumutbar war, galt plötzlich als für Erwachsene akzeptabel. Das zeigt: Es gibt keine objektive Grenze, sondern wechselnde gesellschaftliche Wertungen und unterschiedliche Einschätzungen einzelner Prüfgremien.

Der deutsche Sonderweg

Deutschland nimmt mit dieser Praxis international eine Sonderrolle ein. In anderen europäischen Ländern endet der Jugendschutz grundsätzlich mit der Volljährigkeit. Dort erhalten auch kontroverse oder extreme Filme meist eine Erwachsenenfreigabe. Die Entscheidung, ob sie gesehen werden, trifft der erwachsene Bürger, nicht eine Prüfstelle. So auch in Österreich und der Schweiz.

Gerade im digitalen Zeitalter wirkt der deutsche Sonderweg anachronistisch. Ein Film lässt sich heute über das Ausland oder internationale Plattformen oft trotzdem ansehen. Die Kennzeichnungsverweigerung schützt Jugendliche also kaum noch wirksam. Sie erschwert vor allem den legalen Vertrieb in Deutschland und trifft damit in erster Linie erwachsene Zuschauer.

Eine Demokratie muss kontroverse Kunst aushalten

Der Fall Citizen Vigilante ist deshalb weit mehr als eine Debatte über einen einzelnen Film. Es geht um ein grundsätzliches Verständnis von Freiheit. Eine Demokratie muss kontroverse, unbequeme und sogar geschmacklose Kunst aushalten. Die Antwort auf fragwürdige Inhalte ist die öffentliche Auseinandersetzung. Gerade diese Bereitschaft zur offenen Debatte über kontroverse gesellschaftliche Themen ist in Deutschland in den vergangenen Jahren zunehmend verloren gegangen.

Reform der FSK notwendig

Wir fordern deshalb eine Reform der FSK. Die Aufgabe der FSK muss sich wieder auf das konzentrieren, wofür sie geschaffen wurde: den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Für Erwachsene muss die höchste Altersfreigabe, FSK 18, grundsätzlich das Ende staatlich anerkannter Inhaltskontrolle markieren.

Artikel 5 des Grundgesetzes ist kein dekorativer Satz. Die Garantie, dass eine Zensur nicht stattfindet, ist Ausdruck eines freiheitlichen Staatsverständnisses. Wer mündigen Bürgern den Zugang zu legalen Filmen faktisch verwehrt, muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, ob hier noch Jugendschutz betrieben wird, oder ob Deutschland längst einen Weg eingeschlagen hat, der mit dem Geist des Grundgesetzes nicht mehr vereinbar ist.

Quellenverzeichnis

[1] „Dies ist eine politisch motivierte Entscheidung der FSK: Warum Uwe Boll seinen neuen Film zensiert sieht“, www.berliner-zeitung.de, 22. Juni 2026

Wenn selbsternannte Demokratieretter die Demokratie beschädigen

Der Fall AfD, der Verfassungsschutz, die UN Warnung und der steuerfinanzierte NGO Komplex

Deutschland steht an einem demokratischen Kipppunkt. Nicht, weil Bürger eine Oppositionspartei wählen. Nicht, weil Millionen Menschen eine andere Migrationspolitik, eine andere Energiepolitik, mehr nationale Souveränität oder mehr Meinungsfreiheit verlangen. Sondern weil ein politisches Kartell zunehmend so handelt, wie es anderen Demokratiefeindlichkeit vorwirft: ausgrenzend, autoritär, bevormundend und in Teilen kontrademokratisch.

Aus meiner Sicht als Bundestagsabgeordneter zeigt sich ein gefährliches Muster. Die Kartellparteien erklären sich selbst zum Inbegriff der Demokratie. Wer ihnen widerspricht, wird nicht mehr nur politisch bekämpft, sondern moralisch verdächtigt, medial skandalisiert, administrativ bearbeitet und im Extremfall geheimdienstlich markiert. Der politische Gegner wird nicht mehr als legitime Alternative behandelt, sondern als Sicherheitsproblem.

Genau in diese Debatte fällt die Warnung der UN Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan. Ihre Kritik trifft einen Nerv. Khan beschreibt Deutschland nicht als Diktatur und auch nicht als gescheiterten Staat. Sie erkennt ausdrücklich die verfassungsrechtlichen Garantien, die unabhängige Justiz und die lebendige Zivilgesellschaft an. Aber gerade deshalb ist ihre Warnung so bedeutsam: Sie kommt nicht aus parteipolitischem Kalkül, sondern aus Sorge um die Substanz der Meinungsfreiheit in einem Land, das sich selbst gern als moralischer Maßstab versteht [1].

Die UN Sonderberichterstatterin warnt vor der Verengung des Meinungskorridors

Irene Khan stellte nach ihrem Deutschlandbesuch im Februar 2026 fest, dass der Raum für freie Meinungsäußerung in Deutschland unter Druck steht. Sie kritisierte einen zunehmend sicherheitsstaatlichen Umgang mit politischer Rede, Aktivismus und gesellschaftlichem Protest. Dazu zählt sie Verbote bestimmter Parolen, die Überwachung von Organisationen auf teils vagen Extremismusgrundlagen und die Gefahr, dass politische Äußerungen kriminalisiert oder administrativ eingeschränkt werden [1].

Das ist eine schwere Diagnose. Denn Meinungsfreiheit ist nicht die Freiheit der bequemen, angepassten und regierungsnahen Meinung. Sie ist gerade die Freiheit der unbequemen, störenden und oppositionellen Meinung. Eine Demokratie beweist ihre Stärke nicht daran, wie sie mit Zustimmung umgeht, sondern daran, wie sie Widerspruch aushält.

Khan warnt davor, dass staatliche Maßnahmen Unsicherheit erzeugen können. Bürger wissen dann nicht mehr sicher, welche Äußerungen noch zulässig sind und welche bereits soziale, berufliche oder rechtliche Folgen haben könnten. Das fördert Selbstzensur. Und Selbstzensur ist eine stille Form der Freiheitsbeschränkung [1].

Genau darin sehe ich ein zentrales Problem der deutschen Debatte. Seit Jahren erleben wir, dass bestimmte Themen kaum noch frei diskutiert werden, ohne dass sofort moralische Etiketten verteilt werden. Migration, Islamismus, innere Sicherheit, Klimapolitik, nationale Identität, EU Zentralismus oder Kritik an öffentlich finanzierten Strukturen werden nicht selten in die Nähe von Extremismus gerückt. Die Methode ist immer ähnlich: Erst wird eine Position moralisch markiert, dann gesellschaftlich geächtet, dann institutionell beobachtet.

Parteiverbot als demokratischer Selbstwiderspruch

Besonders brisant wurde Khans Kritik durch ihr Interview mit der Berliner Zeitung vom 23. Mai 2026. Dort wurde sie mit der Aussage bekannt, Demokratie durch Verbote von Parteien retten zu wollen, untergrabe die Demokratie selbst [2]. Die Weltwoche griff diese Warnung auf und stellte sie in den Zusammenhang der deutschen Debatte über ein mögliches AfD Verbot [3].

Rechtlich kennt das Grundgesetz die Möglichkeit eines Parteiverbots. Artikel 21 Absatz 2 GG erlaubt ein solches Verfahren unter sehr engen Voraussetzungen. Aber gerade weil ein Parteiverbot der schärfste Eingriff in den demokratischen Parteienwettbewerb ist, darf es niemals zum politischen Ersatz für argumentatives Scheitern werden.

Ich halte es für brandgefährlich, wenn etablierte Parteien, die in vielen Regionen an Zustimmung verlieren, nicht mehr vorrangig politisch argumentieren, sondern offen oder verdeckt über Verbote, Beobachtung und institutionelle Ausgrenzung nachdenken. Eine Partei, die gewählt wird, muss politisch gestellt werden. Wer stattdessen den Staatsapparat bemüht, legt die Axt an den freien Wettbewerb.

Das ist ein demokratischer Selbstwiderspruch. Demokratie bedeutet nicht, dass Bürger so lange wählen dürfen, wie sie das gewünschte Ergebnis liefern. Demokratie bedeutet auch nicht, dass Parteien erst dann als demokratisch gelten, wenn sie sich dem Meinungskorridor der Regierung anpassen. Demokratie bedeutet Wettbewerb. Und Wettbewerb bedeutet, dass Macht wechseln kann.

Wer eine Oppositionspartei mit Millionen Wählern nicht mehr politisch, sondern administrativ bekämpft, greift indirekt auch die politische Urteilskraft dieser Wähler an. Der Bürger wird dann nicht mehr als Souverän behandelt, sondern als Risiko, das betreut, belehrt und notfalls korrigiert werden muss.

Der Verfassungsschutz als politischer Faktor

Der Umgang des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit der AfD ist in diesem Zusammenhang zentral. Am 2. Mai 2025 wurde die AfD durch das Bundesamt öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt jedoch am 26. Februar 2026 vorläufig, die AfD bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren als gesichert extremistische Bestrebung einzustufen, zu behandeln oder öffentlich entsprechend zu bezeichnen [4].

Das war kein nebensächlicher Vorgang. Die öffentliche Einstufung einer großen Oppositionspartei durch einen Inlandsnachrichtendienst greift massiv in den politischen Wettbewerb ein. Sie wirkt auf Wähler, Mitglieder, Beamte, Unternehmer, Lehrer, Soldaten, Medien und mögliche Unterstützer. Selbst wenn später ein Gericht korrigiert, ist der politische Schaden bereits eingetreten.

Das Verwaltungsgericht Köln gab dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen statt. Der Beschluss machte deutlich, dass das Bundesamt die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch behandeln oder bezeichnen darf [5]. Damit bestätigte das Gericht zumindest vorläufig, dass der Staat nicht beliebig politische Etiketten mit enormer Wirkung setzen darf.

BILD Kommentator Peter Tiede sprach in diesem Zusammenhang von einer „AfD Klatsche für politisch motivierte Staatsversager“ [6]. Er verwies besonders auf den Zeitpunkt der Verkündung. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser trat kurz vor dem Regierungswechsel mit der Einstufung an die Öffentlichkeit. Aus Sicht Tiedes wirkte das wie ein politisch motivierter Vorgang [6].

Man muss die Wortwahl nicht in jedem Detail übernehmen, um den Kern des Problems zu erkennen. Wenn eine scheidende Regierung kurz vor einem Machtwechsel eine zentrale Oppositionspartei öffentlich geheimdienstlich brandmarkt, entsteht der Eindruck politischer Instrumentalisierung. Ein Inlandsnachrichtendienst darf aber nicht wie ein verlängerter Arm parteipolitischer Interessen erscheinen.

Aus meiner Sicht liegt hier der entscheidende Bruch. Der Staat ist nicht mehr nur neutraler Schiedsrichter des demokratischen Wettbewerbs. Er wird selbst zum Akteur. Und zwar mit Machtmitteln, über die die Opposition nicht verfügt.

Das Gutachten und die Frage nach der demokratischen Methode

Tichys Einblick ging noch weiter und argumentierte, das AfD Gutachten des Verfassungsschutzes sage mehr über den Verfassungsschutz aus als über die AfD. Roland Tichy schrieb, darin zeige sich antidemokratisches Gedankengut bei den Verfassern [7].

Der Vorwurf ist schwerwiegend, aber politisch nachvollziehbar. Wenn ein Geheimdienst ein umfangreiches Gutachten erstellt, dieses politisch wirksam wird, die Öffentlichkeit aber zunächst nur eingeschränkt prüfen kann, worauf die Vorwürfe beruhen, entsteht ein rechtsstaatliches Ungleichgewicht. Die Stigmatisierung wirkt sofort. Die Verteidigung kommt später. Der öffentliche Makel bleibt oft selbst dann haften, wenn Gerichte nachträglich Korrekturen vornehmen.

In einer freiheitlichen Demokratie muss eine Partei wissen, welche konkreten Vorwürfe gegen sie erhoben werden. Die Öffentlichkeit muss prüfen können, ob staatliche Behauptungen tragen. Und Gerichte müssen wirksam kontrollieren können, bevor politische Vorverurteilungen irreparabel wirken.

Ich sehe genau darin ein erhebliches rechtsstaatliches Problem. Es entsteht ein Mechanismus, bei dem erst die politische Wirkung erzeugt und danach die rechtliche Prüfung abgewartet wird. Der Verdacht wird gesetzt, die Schlagzeile ist geschrieben, die Gegner zitieren die Einstufung, Talkshows und Leitartikel übernehmen das Etikett. Selbst eine spätere gerichtliche Korrektur erreicht die Bevölkerung meist nicht mehr mit derselben Wucht.

Die Brandmauer als Machtinstrument

Die sogenannte Brandmauer wird öffentlich als Schutz der Demokratie verkauft. Ich halte sie jedoch weniger für einen Schutzmechanismus als für ein Machtinstrument. Sie verhindert normale parlamentarische Abläufe, erschwert sachorientierte Mehrheiten und erklärt Millionen Wähler faktisch zu Bürgern zweiter Klasse.

Wenn AfD Anträge abgelehnt werden, obwohl sie inhaltlich richtig sein können, nur weil sie von der AfD kommen, dann geht es nicht mehr um Sachpolitik. Dann geht es um politische Quarantäne. Wenn Kandidaten der AfD pauschal von Ämtern ferngehalten werden, obwohl diese Ämter parlamentarischen Regeln folgen sollten, dann wird nicht Demokratie verteidigt, sondern demokratische Repräsentation eingeschränkt.

Der Begriff Kartellparteien ist vielleicht polemisch. Aber er beschreibt ein reales Machtverhalten. Parteien, die sich sonst gegenseitig bekämpfen, schließen sich zusammen, sobald es darum geht, eine oppositionelle Kraft außerhalb des erlaubten Machtkorridors zu halten. Der Wähler darf zwar AfD wählen. Aber seine Wahl soll möglichst keine normale politische Wirkung entfalten.

Das ist der eigentliche Skandal. Demokratie lebt von der Möglichkeit, dass Mehrheiten wechseln. Wenn aber alle etablierten Kräfte gemeinsam daran arbeiten, eine wachsende Opposition zu isolieren, dann wird Demokratie zur kontrollierten Demokratie. Der Bürger darf abstimmen, aber bitte nur mit einem Ergebnis, das den herrschenden Milieus passt.

Der NGO Komplex als steuerfinanziertes Vorfeld

Zu dieser Entwicklung gehört auch der wachsende NGO Komplex. Unter Begriffen wie Demokratieförderung, Vielfalt, Toleranz, Extremismusprävention und Zivilgesellschaft fließen seit Jahren erhebliche öffentliche Mittel in Vereine, Initiativen, Netzwerke und Projekte. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beschreibt selbst, dass es deutschlandweit Projekte fördert, die sich für Demokratie und Vielfalt stark machen und gegen Extremismus einsetzen [8].

Das klingt zunächst unverfänglich. Niemand kann ernsthaft etwas gegen echte Demokratieförderung haben. Die entscheidende Frage lautet aber: Was wird hier konkret gefördert, wer erhält das Geld, welche politischen Grundannahmen stehen dahinter und gegen wen richtet sich die praktische Arbeit?

Für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ waren für 2026 nach Berichten rund 191 Millionen Euro vorgesehen [9]. Andere Darstellungen zum Bundeshaushalt 2026 nennen für Demokratieförderung und ähnliche Programme sogar Beträge von mehr als 200 Millionen Euro [10]. Das sind keine kleinen Summen. Das ist politisch relevantes Geld. Es stammt von Arbeitnehmern, Handwerkern, Unternehmern, Familien, Selbständigen und Rentnern. Es stammt von Menschen, die jeden Tag arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen und dann erleben, dass mit ihrem Geld Strukturen finanziert werden, die politisch häufig gegen ihre Sorgen, ihre Begriffe und ihre Wahlentscheidungen mobilisieren.

Ich sehe dadurch einen asymmetrischen Wettbewerb. Parteien müssen sich im demokratischen Wettbewerb behaupten. Zugleich aber existiert ein weit verzweigtes Milieu aus öffentlich geförderten Projekten, Stiftungen, Initiativen, Meldestellen, Beratungsnetzwerken und Kampagnenakteuren, das formal nicht als Partei auftritt, aber politisch oft eindeutig in eine Richtung arbeitet. Es wird gegen rechts mobilisiert, gegen Populismus sensibilisiert, gegen angebliche Desinformation geschult, gegen angebliche Menschenfeindlichkeit aufgeklärt. In der Praxis trifft diese politische Energie sehr häufig die AfD, ihre Themen und ihr Umfeld.

Genau deshalb halte ich die Rede von einem Vorfeld der Kartellparteien für berechtigt. Diese Formulierung ist eine politische Bewertung. Aber sie trifft einen wunden Punkt. Was Parteien selbst nicht offen tun sollten, nämlich mit Steuergeld gegen einen konkreten politischen Wettbewerber mobilisieren, kann über Projektförderung indirekt möglich werden. Der Staat finanziert nicht unmittelbar eine Kampagne der SPD, der Grünen oder der Union gegen die AfD. Aber er finanziert ein ideologisches Umfeld, das häufig exakt jene Begriffe, Feindbilder und politischen Prioritäten teilt, mit denen diese Parteien die AfD ausgrenzen.

Radikale Töchter als Beispiel für den Streit um Demokratieförderung

Der Fall „Radikale Töchter“ zeigt, wie politisch dieses Feld ist. Tichys Einblick berichtete im April 2026, das Bundesinnenministerium habe der NGO die Förderung für das Projekt „Mut Muskel Training“ gestrichen. Zugleich kritisierte der Beitrag, dass die Organisation nicht nur staatlich, sondern auch durch Akteure aus dem Umfeld großer Wirtschaftsunternehmen und Stiftungen unterstützt werde [11].

Auch FragDenStaat berichtete über den Förderstopp und stellte die Frage, ob das Ministerium die Förderung nach Gutsherrenart beendet habe [12]. Die taz berichtete ebenfalls über den Fall und brachte ihn in Zusammenhang mit einer Petition aus dem Umfeld der Organisation gegen Friedrich Merz [13]. Die Organisation selbst beschreibt ihre Arbeit als Einsatz für Demokratie, politische Teilhabe und Mut zu Aktion [14].

Gerade diese Selbstdarstellung ist interessant. Denn sie zeigt, wie stark politische Aktivierung, moralische Erziehung und Demokratieförderung inzwischen ineinanderfließen. Was als Bildungsarbeit bezeichnet wird, kann in der Praxis sehr politisch sein. Wer junge Menschen nicht nur informiert, sondern zu bestimmten Formen politischer Aktion motiviert, wirkt in den politischen Raum hinein.

Ich stelle deshalb die Frage: Wird hier eine offene Demokratie gefördert, in der unterschiedliche politische Lager fair konkurrieren? Oder wird eine bestimmte ideologische Lesart von Demokratie finanziert, in der linksgrüne, aktivistische oder antirechte Positionen als demokratischer Normalfall gelten, während konservative, patriotische oder migrationskritische Positionen als Problem behandelt werden?

Besonders auffällig ist, dass solche Projekte oft dort aktiv werden, wo die AfD stark ist: in Ostdeutschland, in ländlichen Räumen, in Schichten, die von den etablierten Parteien nicht mehr erreicht werden. Das wirkt wie ein politisches Korrekturprogramm für Bürger, deren Wahlverhalten den herrschenden Politikdarstellern nicht passt.

Steuergeld, Moral und politische Kontrolle

Das Problem liegt nicht darin, dass es Vereine gibt. Eine Demokratie braucht Vereine, Initiativen, Debattenräume und politische Bildung. Das Problem entsteht dort, wo der Staat über Fördermittel ein weltanschaulich einseitiges Feld stabilisiert und dieses Feld anschließend als unabhängige Zivilgesellschaft präsentiert wird.

Wenn eine Organisation erheblich von öffentlichen Mitteln abhängig ist, ist sie nicht einfach Ausdruck freier Bürgergesellschaft. Sie ist dann zumindest teilweise Teil einer staatlich finanzierten politischen Infrastruktur. Das muss transparent benannt werden.

Genau diese Transparenz wird oft vermieden. Die Akteure treten als Zivilgesellschaft auf, sprechen mit moralischem Überlegenheitsanspruch, erhalten aber Geld aus Fördertöpfen, Ministerien oder staatsnahen Programmen. Sie stellen sich als Gegenmacht dar, sind aber häufig Teil eines durch öffentliche Mittel ermöglichten Meinungssystems.

Besonders problematisch ist die moralische Absicherung. Wer diese Strukturen kritisiert, wird schnell selbst verdächtigt. Dann heißt es, man greife die Zivilgesellschaft an, schwäche den Kampf gegen Extremismus oder gefährde die Demokratie. Dabei ist das Gegenteil richtig. Gerade eine Demokratie muss fragen dürfen, ob Steuergeld weltanschaulich ausgewogen verwendet wird. Gerade eine Demokratie muss prüfen dürfen, ob unter dem Label Demokratieförderung politische Vorfeldarbeit finanziert wird.

Redlich arbeitende Menschen zahlen dieses Geld. Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, ob mit ihren Steuern Brücken zwischen politischen Lagern gebaut werden oder ob ihre eigenen Positionen durch öffentlich finanzierte Akteure delegitimiert werden.

Die doppelte Zange aus Staat und Vorfeld

Setzt man alle Elemente zusammen, entsteht eine doppelte Zange. Auf der einen Seite steht der staatliche Apparat: Verfassungsschutz, Einstufungen, Gutachten, öffentliche Verdachtskommunikation, mögliche Verbotsdebatten. Auf der anderen Seite steht ein steuerfinanziertes oder stiftungsfinanziertes NGO-Feld, das gesellschaftlich skandalisiert, moralisch markiert und den Meinungskorridor bewacht.

Die eine Seite liefert den amtlichen Verdacht. Die andere Seite liefert die Kampagne. Die eine Seite etikettiert. Die andere Seite verbreitet die politische Folgerung. Die eine Seite spricht von Verfassungsfeindlichkeit. Die andere Seite fordert Ausgrenzung, Brandmauer und gesellschaftlichen Druck.

So entsteht ein System, in dem Opposition nicht mehr einfach Opposition ist. Sie wird zum Objekt staatlicher und halbstaatlicher Bearbeitung. Genau darin liegt die eigentliche Gefahr für die Demokratie.

Denn Demokratie ist nicht nur ein Verfahren. Demokratie ist auch ein Vertrauen in den Bürger. Wer den Bürger ständig pädagogisch, medial und administrativ gegen bestimmte Wahlentscheidungen abschirmen will, traut ihm die Demokratie nicht zu.

Demokratiefeindlichkeit im Namen der Demokratie

Die zentrale Pointe lautet: Die Kartellparteien werfen der AfD Demokratiefeindlichkeit vor, bedienen sich aber selbst Methoden, die demokratiefeindlich wirken.

Demokratiefeindlich handelt nicht nur, wer Wahlen abschaffen will. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer den Wettbewerb so verengt, dass bestimmte politische Optionen faktisch nicht mehr als legitim gelten. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer Behörden nutzt, um Opposition zu markieren. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer Steuergeld in politische Vorfeldstrukturen lenkt, die gegen eine bestimmte Richtung mobilisieren. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer Meinungsfreiheit nur innerhalb des eigenen Meinungskorridors akzeptiert.

Irene Khan formuliert diese Kritik nicht parteipolitisch. Aber ihre Warnung passt in die deutsche Lage. Wenn der Staat politische Rede und politische Organisation immer stärker unter Sicherheitsgesichtspunkten betrachtet, kann er genau die Freiheitswerte beschädigen, die er angeblich schützen will [1].

Das ist der Punkt, an dem die selbsternannten Demokratieretter sich selbst prüfen müssten. Wer im Namen der Demokratie Parteiverbote diskutiert, wer Geheimdienste gegen Opposition in Stellung bringt, wer den Wählerwillen durch Brandmauern neutralisieren will und wer mit Steuergeld ein politisches Vorfeld finanziert, sollte nicht vorschnell mit dem Finger auf andere zeigen.

Die Demokratie braucht Vertrauen in den Wähler

Eine freie Demokratie braucht keine Angst vor Opposition. Sie braucht Streit. Sie braucht politische Konkurrenz. Sie braucht offene Debatte. Sie braucht den Mut, auch unbequeme Meinungen auszuhalten. Und sie braucht das Vertrauen, dass Bürger selbst entscheiden können.

Die AfD ist für ihre Gegner unbequem, weil sie reale Konflikte sichtbar macht: Migration, innere Sicherheit, Energiepreise, Souveränität, Meinungsfreiheit, EU Machtverschiebung, Medienvertrauen und das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Wer diese Konflikte nicht lösen will, versucht oft, den Überbringer der Konflikte zu delegitimieren.

Doch eine Demokratie wird nicht dadurch stärker, dass man Opposition überwacht, ausgrenzt, moralisch vernichtet oder mit Verbotsfantasien überzieht. Sie wird stärker, wenn Bürger frei entscheiden können, auch dann, wenn ihre Entscheidung den Regierenden nicht gefällt.

Die Warnung der UN Sonderberichterstatterin sollte deshalb ernst genommen werden. Sie zeigt, dass die deutsche Debatte längst nicht mehr nur eine innerdeutsche Parteiauseinandersetzung ist. Es geht um die Frage, ob Deutschland eine offene Demokratie bleibt oder ob sich ein politisches Establishment eine betreute Demokratie baut, in der Wahlen zwar stattfinden, aber echte Opposition systematisch delegitimiert wird.

Meine Bewertung ist klar: Nicht die Bürger, die AfD wählen, untergraben die Demokratie. Gefährlich wird es dort, wo staatliche Apparate, öffentliche Gelder, mediale Macht und ein geförderter NGO Komplex zusammenwirken, um eine legitime Opposition aus dem demokratischen Wettbewerb zu drängen.

Quellverzeichnis

[1] Irene Khan, UN Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, vorläufige Beobachtungen nach ihrem Deutschlandbesuch, 6. Februar 2026. Die Stellungnahme behandelt den schrumpfenden Raum für Meinungsfreiheit, sicherheitsstaatliche Ansätze, Selbstzensur und die Gefahr der Kriminalisierung politischer Rede.
https://www.ohchr.org/sites/default/files/statements/20260206-eom-stm-europe-central-asia-region-sr-protection-right-en.pdf

[2] Berliner Zeitung, Interview mit Irene Khan, „Demokratie durch Verbote von Parteien zu retten, untergräbt die Demokratie selbst“, 23. Mai 2026.
https://www.berliner-zeitung.de/article/un-expertin-irene-khan-der-raum-fuer-meinungsaeusserung-in-deutschland-schrumpft-10036917

[3] Weltwoche, Beitrag zur Warnung der UN Berichterstatterin vor Parteiverboten in Deutschland und zur Kritik an der Praxis des Verfassungsschutzes.
https://weltwoche.de/daily/untergraebt-die-demokratie-un-berichterstatterin-warnt-vor-parteiverboten-in-deutschland-und-kritisiert-praxis-des-verfassungsschutzes/

[4] Verwaltungsgericht Köln, Pressemitteilung vom 26. Februar 2026, „Verfassungsschutz darf Alternative für Deutschland vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen“.
https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_26022026/index.php

[5] Verwaltungsgericht Köln, Beschluss 13 L 1109/25 vom 26. Februar 2026.
https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_koeln/j2026/13_L_1109_25_Beschluss_20260226.html

[6] BILD, Peter Tiede, „AfD Klatsche für politisch motivierte Staatsversager“, 27. Februar 2026.
https://www.bild.de/politik/meinung-kommentare-kolumnen/kommentar-von-peter-tiede-afd-klatsche-fuer-politisch-motivierte-staatsversager-69a059157c787f6a1ceefd95

[7] Tichys Einblick, Roland Tichy, „Das AfD Gutachten ist ein Blick in den Spiegel, man sieht die Demokratiefeindlichkeit der Verfasser“, 14. Mai 2025.
https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/afd-gutachten-demokratiefeindlicheit-verfasser/

[8] Bundesprogramm „Demokratie leben!“, Programmbeschreibung. Das Programm fördert Projekte für Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus.
https://www.demokratie-leben.de/

[9] Verfassungsblog, „Fördertheorie und Förderpraxis“, 20. Februar 2026. Der Beitrag nennt für 2026 ein Fördervolumen von 191 Millionen Euro für „Demokratie leben!“.
https://verfassungsblog.de/demokratieforderung-top-down-zivilgesellschaft/

[10] Aktive Bürgerschaft, Übersicht zur Förderung von Zivilgesellschaft und Ehrenamt im Bundeshaushalt 2026. Dort wird für „Demokratie leben!“ ein Betrag von 209 Millionen Euro genannt.
https://www.aktive-buergerschaft.de/foerderung-von-zivilgesellschaft-und-ehrenamt-im-bundeshaushalt-2026/

[11] Tichys Einblick, Carlheinz Swaczyna, „Radikale Töchter ohne Staats aber mit viel Industriegeld gefördert“, 6. April 2026.
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/radikale-toechter-mit-industriegeld-gefoerdert/

[12] FragDenStaat, „Radikale Töchter: Demokratieförderung nach Gutsherrenart“, 24. März 2026.
https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2026/03/radikale-tochter/

[13] taz, „Wegen Petition gegen Merz? Dobrindt stoppt Demokratieprojekt“, 24. März 2026.
https://taz.de/Wegen-Petition-gegen-Merz/!6165344/

[14] Radikale Töchter, Eigendarstellung und aktuelle Hinweise zum Förderstopp.
https://radikaletoechter.de/aktuelles/

Die Linke: Sozialistische Heilsversprechen – autoritäre Fratze

Die Linke verkauft ihre Ideen gern als Vision einer „gerechteren“ Gesellschaft.
In Wahrheit zeigen ihre Taten, wie schnell aus sozialistischen Träumen autoritäre Realität wird.

Angriff auf die Pressefreiheit

Ein Berliner Bezirksverband der Partei diskutierte ganz offen, wie man unliebsame Journalisten von Apollo News „auf die Tasten treten“ könne.
Man plante Störaktionen und Einschüchterung. Der Tenor: Dieses Medium soll im „eigenen Kiez“ nichts verloren haben.

Pressefreiheit? Nur, wenn sie der eigenen Meinung dient.

Die Parteispitze? Schweigt.
Statt klarer Distanzierung verteidigt Bezirkschef Warnke die Aktion mit der Behauptung, Apollo News sei kein „normales Presseerzeugnis“.
Übersetzt: Wer nicht ins Weltbild der Linken passt, verliert seine Rechte. Wer „normal“ ist, definiert die Partei selbst.

Das ist nicht Demokratie – das ist Gesinnungskontrolle.

Der Mythos vom „gerechten“ Sozialismus

Die Linke schwärmt vom Sozialismus, als handle es sich um ein Gerechtigkeitsparadies.
Heidi Reichinnek malt das Bild eines neuen Systems, in dem alle gleichgestellt sind.

Doch was passiert, wenn man Gleichheit über Freiheit stellt, hat ein Lehrer einst treffend im Klassenzimmer-Experiment demonstriert:
Wenn alle die Durchschnittsnote bekommen, lernen bald die Fleißigen nicht mehr – und die Faulen erst recht nicht.
Am Ende herrscht Mittelmaß, Stillstand, Frust.

Genau das ist Sozialismus:

  • Man verteilt, bis nichts mehr da ist.
  • Man nivelliert, bis jede Leistung erlischt.
  • Man enteignet, bis niemand mehr etwas aufbaut.

Und dann braucht es Kontrolle, Zwang, Zentralismus – weil das System sonst zusammenbricht.
Aus dem Traum von der Gerechtigkeit wird die Realität der Gängelung.

Sozialismus – ein Bruch mit dem Grundgesetz

Diese Ideologie steht nicht im Einklang mit dem Grundgesetz, sie bricht es:

  • Eigentum wird ausgehöhlt
  • Freiheit eingeschränkt
  • Berufsfreiheit abgeschafft
  • Gleichheit in Gleichmacherei verdreht
  • Menschenwürde dem Kollektiv untergeordnet
  • Demokratie durch Parteizentralismus ersetzt

Kurz gesagt: Sozialismus ist verfassungsfeindlich.

Während die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet wird, darf die Linke ungestört genau diese Vorstellungen propagieren –
und praktiziert in der Realität bereits autoritäres Verhalten gegenüber kritischen Stimmen.

Das ist nicht nur Heuchelei – das sind doppelte Maßstäbe in Reinkultur.

Doppelmoral in Reinkultur

Die deutsche Linkspartei beklagt wortreich die „Verrohung der politischen Kultur“ in den USA.
Doch sie ist auffällig leise, wenn Aktivisten ihrer Parteijugend einen politischen Mord feiern.

Als der nationalreligiöse Aktivist Charlie Kirk in Utah ermordet wurde, kommentierte die Linksjugend Hanau hämisch mit „Rot in hell“ und postete ein Bild von Kirk mit seiner Tochter.

Die Parteispitze? Erst Schweigen – dann halbherzige Distanzierungen, garniert mit dem Hinweis, Kirks Ansichten seien „problematisch“ gewesen.
Ein politischer Mord wird relativiert.

Damit sendet die Partei ein fatales Signal:
Gewalt gegen Andersdenkende wird billigend in Kauf genommen, wenn es die „Richtigen“ trifft.

Fazit

Wer Journalisten einschüchtert, Meinungen aussortiert und ein System predigt, das Grundrechte schleift,
hat kein moralisches Recht, anderen Demokratievorträge zu halten.

Die Linke gibt sich staatstragend – ist aber in Wahrheit staatssprengend.

Sozialistische Versprechen klingen süß –
doch sie führen geradewegs in Unfreiheit, Mangel und Kontrolle.

Wer sich davon blenden lässt, riskiert unsere freiheitliche Ordnung.


Quellen

75 Jahre Grundgesetz

Eine kritische Betrachtung der aktuellen Lage

Seit 75 Jahren bildet das Grundgesetz das Fundament unserer demokratischen Ordnung in Deutschland. Doch in jüngster Zeit häufen sich kritische Stimmen, die behaupten, dass das Grundrechts-System nicht mehr wie vorgesehen funktioniert. Diese Diskussionen werfen wichtige Fragen auf, die eine gründliche Analyse erfordern.

Ein zentraler Aspekt dieser Debatte ist die Rolle von Institutionen und Plattformen im Kontext der Grundrechte. Insbesondere sei auf das Beispiel von „Correctiv“ verwiesen, das die politische Opposition bekämpft. Trotz fragwürdiger Finanzierung kann sich „Correctiv“ auf Grundrechte wie Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit berufen. Dies führt zu einer grundlegenden Infragestellung der ursprünglichen Intention der Grundrechte, die darauf abzielten, die Autonomie der Bürger gegenüber dem Staat zu schützen.

Die Entwicklung seit dem „Aufstand der Anständigen“ im Jahr 2000 wird als Wendepunkt betrachtet, bei dem der Staat begann, politische Betätigung außerhalb seiner Agenda zu unterbinden. Durch die Finanzierung von Vereinen, die Regierungspropaganda verbreiten und politische Gegner verleumden, entstand ein fragwürdiges System staatlicher Einflussnahme. Dies führt zu einer Umkehrung der Grundrechte, wobei staatliche Akteure sich auf diese berufen, um die Opposition zu unterdrücken.

Ein weiteres Problemfeld ist die Auflösung rechtsstaatlicher Strukturen im Zuge der „großen Transformation“. Unter dem Vorwand von Wenden wie der Energiewende und Verkehrswende werden Entscheidungen getroffen, die nicht ordnungsgemäß beschlossen wurden. Zusätzlich sorgt ein Vorschlag von Nancy Faeser für Aufsehen, der vorsieht, Konten von Personen oder Organisationen zu sperren, die im Verdacht stehen, politische Ziele außerhalb der rotgrünen Agenda zu verfolgen. Dieser Vorschlag wirft die Frage auf, ob der Rechtsstaat noch nach dem Prinzip legal/illegal funktioniert oder ob Grundrechte zunehmend missachtet werden.

Insgesamt deutet die aktuelle Diskussion darauf hin, dass das Grundgesetz und seine Grundrechte in einer Phase der Krise stehen. Es ist von entscheidender Bedeutung, diese Herausforderungen anzuerkennen und nach Lösungen zu suchen, die die Integrität des Grundgesetzes und die Autonomie der Bürger wiederherstellen. Denn ein funktionierender Verfassungsstaat lebt davon, dass Grundrechte tatsächlich die Autonomie der Bürger schützen und nicht als Mittel staatlicher Einflussnahme missbraucht werden. Seit 75 Jahren bildet das Grundgesetz das Fundament der deutschen Rechtsordnung und definiert die Grundrechte der Bürger. Doch anlässlich dieses Jubiläums werfen jüngste Entwicklungen in der politischen Landschaft ernsthafte Fragen auf, wie sehr unsere demokratischen Prinzipien bedroht sind und welche Maßnahmen erforderlich werden, um sie zu verteidigen.

73 Jahre Grundgesetz

Es gäbe viel zu feiern, wenn…

Ja, wenn die 228 Änderungen am Grundgesetz nicht so oft durch das Verfassungsgericht als verfassungswidrig beschieden worden wären. Überhaupt gab es die meisten Grundgesetzänderungen seither, 64 an der Zahl, in der Regierungszeit von Angela Merkel (CDU). Das gibt viel zu denken.

Das Grundgesetz dient dem Volke!

Zu oft wurde das Grundgesetz von der Politik missachtet oder gar mit Füßen getreten. Auch das aktuell geplante „Sondervermögen“ i.H.v. 100 Milliarden Euro für Verteidigungsausgaben bedarf ebenso eines Eintrags in das Grundgesetz. Doch warum spricht man von Sondervermögen wo es doch tatsächlich Schulden sind? Wir von der AfD werden auch hier alle angestrebten Veränderungen des Grundgesetzes im Auge behalten, denn seither hat die Regierung viel zu oft unser Grundgesetz verletzt.

Mein Wort zum Jubiläum

Verfassungsklage gegen LOCKDOWN

Am 25.Mai 2020 haben alle 23 Abgeordnete des Brandenburger Landtags eine abstrakte Normenkontrolle Klage beim Verfassungsgericht eingereicht. Dahingehend soll das Gericht überprüfen ob die bisherigen Einschränkungen während der Corona Krise verfassungskonform sind.

Sollte das Verfassungsgericht zur Erkenntnis gelangen, dass einzelne von der rot-grünen schwarzen Potsdamer Landesregierung verhängten Freiheitsbeschränkungen gegen die Verfassung verstoßen, haben die Abgeordneten der AFD Fraktion den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, welche jene Maßnahmen umgehend und sofort außer Kraft setzen.

Zuletzt wurde immer wieder das Versammlungsrecht, welches ein grundgesetzliches verankertes Gut eines jeden Bürgers ist, immer wieder durch dubiose und fragwürdige Infektionszahlen eingeschränkt.

Wir sind gespannt und bleiben dran.

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