Lauterbach gesteht Fehler ein

Viele getroffene Zwangsmaßnahmen während der Corona-Krise hielten vor Gerichten nicht stand und waren nicht zweckmäßig. Zumal massiv Grundrechte eingeschränkt wurden, hätte es einer besonderen Sorgfalt der Verantwortlichen der Altparteien geben müssen, diese Zwangsmaßnahmen datentechnisch zu begründen und immer wiederkehrend zu begutachten. Das gab es nie!

Daher müssen die Verantwortlichen der Altparteien und jeder der dabei mitgemacht hat, zur Verantwortung gezogen werden.

Kanal abonnieren 👇🏻
https://t.me/larsschieske

#mischteuchnichtein – Medialer Angriff auf die Feuerwehren

Medien greifen die Souveränität der Feuerwehren und anderer an

Am 02.02.2023 berichtete das RTL Nachtjournal in einer Sondersendung über angebliche Betrebungen von Rechtsextremisten Feuerwehren zu unterwandern.

https://www.tvnow.de/shows/rtl-nachtjournal-290/2023-02/episode-3-rtl-nachtjournal-spezial-wie-rechtsextremisten-die-feuerwehr-unterwandern-5382845?utm_source=rtl&utm_medium=owned&utm_campaign=letzte_folgen_sendungs_home&utm_term=rtl-nachtjournal

Durch die derzeitige Politik und die übliche Berichterstattung, sieht sich jetzt die Feuerwehr einer angeblichen Gefahr ausgesetzt, der Unterwanderung durch Rechtsextremisten. Was für ein wirres Zeug! Politiker und Medienvertreter, die solche Thesen aufstellen, leben jenseits der Realität. Die Berufsfeuerwehren leiden unter einem gravierenden Fachkräftemangel, durch die Herabsetzung unserer gesellschaftlichen Werte und der mangelnden Wissensvermittlung in der Schule. Die Freiwilligen Feuerwehren unter einem massiven Mitgliederschwund, durch die immer weiter zurückgehende Bereitschaft sich ehrenamtlich zu engagieren. Doch was komplett vernachlässigt wird, sind die zunehmenden gewalttätigen Übergriffe, wie zuletzt in der Silvesternacht, durch Menschen mit einer anderen Kultur als der deutschen!
Deshalb #mischteuchnichtein, wenn wir unsere Werte verteidigen!

Meine Antwort hierzu ist zugleich auch ein Weckruf an alle, sich dieser Realitätsverweigerung entgegenzustellen.

Unterwegs mit Roger Beckamp

Vor wenigen Tagen war ich mit Roger Beckamp, dem Bundestagsabgeordneten der AfD, in den Straßen von Cottbus unterwegs. Gemeinsam haben wir die Bürger von Cottbus dazu befragt, was sie aktuell bewegt. Viele der Aussagen bestätigen nicht nur mein 8-Punkte Plan zur Oberbürgermeisterwahl, sondern fordern von der Stadt sich auch mehr für die Sicherheit der Cottbuser einzusetzen.

Heraus kam dieser Beitrag, welchen Ihr auch auf dem YouTube Kanal von Roger Beckamp sehen könnt.

Das Altparteienkartell zittert, wenn der Feuerwehrmann mit den stahlblauen Augen durch die Cottbusser Innenstadt läuft und von jungen Frauen um Selfies gebeten wird. Doch AfD-Oberbürgermeisterkandidat Lars Schieske ist nicht nur optisch die bessere Alternative zum SPD-Kandidaten (der übrigens von allen anderen Parteien unterstützt wird (nur um einen AfD-Oberbürgermeister zu verhindern), sondern auch politisch. Damit Cottbus Heimat bleibt!

Entwicklungen der Zahlen zu Rettungseinsätzen und entsprechenden ICD-Codes verschiedener gesundheitlicher Beschwerden im Land Brandenburg

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 2296

von Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD) , Lars Hünich (AfD) , Dr. Daniela Oeynhausen (AfD) , Lars Schieske (AfD) 25.08.2022 Drucksache 7/6131 (2 S.)

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_6100/6131.pdf

Am 14. April 2022 berichtete die Berliner Zeitung online über einen Anstieg von Rettungseinsätzen im Kontext von Herzproblemen und Schlaganfällen in Berlin.1 In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen für das Land Brandenburg; Ziel der Anfrage ist die Ermittlung der Entwicklung der Einsatzzahlen der märkischen Feuerwehr und der Rettungsdienste im Hinblick auf Herzbeschwerden, Schlaganfälle, Atemnot, transitorisch ischämische Attacken und Thrombosen sowie die Anzahl der entsprechenden Codes des „International Statistical
Classification of Diseases and Related Health Problems“-Systems (ICD) in den zurückliegenden vier Jahren.

Antwort (LReg) 21.09.2022 Drucksache 7/6338 (2 S.)

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_6300/6338.pdf

Lagerung von Fundmunition in Brandenburg

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Nach dem Brand auf dem Sprengplatz i Berlin-Grunewald und der daraus resultierenden gefährlichen Situation für die öffentliche Sicherheit sind in der Bevölkerung etliche Diskussionen entbrannt. Als seitens der Politik die Idee aufkam, dass man die Berliner Fundmunition auch im Bundesland Brandenburg lagern könnte, wurden große Sorgen in Form von Schreckensszenarien in der Bevölkerung artikuliert, insbesondere bei denjenigen Teilen, die in unmittelbarer Nähe zu derartigen Lagerorten wohnen. Hier muss die verantwortliche Politik Licht ins Dunkel bringen und für Aufklärung sorgen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Lagerorte für Fundmunition gibt es in Brandenburg und wo befinden sich diese?

2. Wird die Munition an den Lagerorten in speziellen Bunkern gelagert oder erfolgt die Lagerung in offener Lagerung?

3. Wie viele dieser Lagerorte liegen in bzw. in unmittelbarer Nähe zu Waldgebieten?

4. Welche brandschutztechnischen Vorrichtungen sind an den Lagerorten vorhanden (z. B. Löschbrunnen)? Bitte nach Lagerorten aufschlüsseln.

5. Wie lang ist die Zeit von der Alarmierung bis zum Eintreffen von Einsatzkräften bei einem eventuellen Notfall an den jeweiligen Lagerorten?

6. Werden regelmäßig entsprechende Übungen mit Einsatzkräften der Feuerwehr und anderen Einsatzkräften durchgeführt? Wenn ja, in welchen Abständen? Wenn nein, sind solche Übungen zukünftig geplant?

7. Sind die entsprechenden Einsatzkräfte, die bei einem Brand einer solchen Lagerstätte ausrücken, gesondert geschult? Wenn ja, welcher Art sind diese Schulungen? Wenn nein, sind solche Schulungen zukünftig vorgesehen?

8. Wenn Schulungen bezüglich der besonderen Gefahrsituationen bei Munitionsbränden oder bei deren Lagerstätten/Lagerung durchgeführt werden, wer führt diese Schulungen durch? In welchen Abständen erfolgen Übungen zur Auffrischung des Wissens?

Antwort (LReg) 21.09.2022 Drucksache 7/6335 (4 S.)

Anlagen (1) https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_6300/6335.pdf

Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg endlich revolutionieren

Brandenburger Brandschutz revolutionieren - Modernisierung

Seit Jahren ist die Mitgliederzahl der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren rückläufig. 2002 waren es noch über 50000 aktive Kameraden, im Jahr 2020 nur noch 37000. Diese Zahl dürfte auch dank der auferlegten Zwangsmaßnahmen in der Coronakrise noch weiter reduziert haben.

Seit Jahrzehnten ist die CDU in der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik immer wieder in Regierungsverantwortung. So hätte Innenminister Stübgen bereits vor 2 Jahren den Weg für eine Löschflugzeugstaffel bereiten können, wenn die CDU unserem Antrag gefolgt wären, eine Löschflugzeugstaffel in Brandenburg zu installieren. Egal ob mit oder ohne EU-Beteiligung. [1][2]

War es doch eine Forderung der CDU in der vergangenen Legislatur.

Im Juni diesen Jahres brachte die Fraktion erneut einen Entschließungsantrag mit unserer Forderung auf eine Löschflugzeugstaffel ein.

Sicherheit und Vorsorge kosten nun einmal Geld und Infrastrukturen müssen geschaffen werden, vor allem im Hinblick auf den von er Regierung gewollten Strukturwandel. Herr Stübgen äusserte sich in der Süddeutschen Zeitung[3] vom 23.06.22 folgendermaßen:

“Wer 100 Milliarden Euro in die Bundeswehr investiert, muss auch 10 Milliarden in den Bevölkerungsschutz investieren”, mahnte er. Dann müsse aber auch Brandenburg seinen Beitrag leisten, erklärte er. Stübgen forderte, dass Brandenburg in den nächsten zehn Jahren 300 Millionen Euro in den Bevölkerungsschutz investiert […]

4 bis 5 Prozent reichen unter Umständen von diesem Budget.

Unser Ziel ist es, mehr aus unserem Geld herauszukriegen. Dafür müssen effektivere Mittel her. Abgesehen davon sind Löschflugzeuge kostengünstiger als Löschhubschrauber und Luftunterstützung bei der Brandbekämpfung ist in Brandenburg notwendig wegen der Vielzahl der kampfmittelbelasteten oder bergbaulich gesperrten Flächen. Hierbei geht es auch um den Schutz unserer Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung.

70. Plenarsitzung brachte Lars Schieske zur Aktuellen-Stunde der CDU noch einmal die Defizite des Brand- und Katasstrophenschutz auf den Tisch. Zugleich stellte Lars Schieske den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zur Erschaffung einer Löschflugzeugstaffel vor.
Antwort von Lars Schieske auf eine Machbarkeitsstudie welche besagt, dass das rescEU Programm innerhalb von Brandenburg nicht umsetzbar sei. Inhaltlich richtig, jedoch kann außerhalb des rescEU Programms ein wirtschaftlich sinnvolles Nutzungskonzept für Löschflugzeuge belegt werden.
Landrat Stefan Loge begrüßt die einer Löschflugzeugstaffel in Brandenburg sehr wie auch der Senftenberger Bürgermeister, welches er im Sonderausschuss Lausitz kund tat.

Während der Coronakrise wurde das Steuergeld der Brandenburger teilweise sinnlos verschwendet, nur um angebliche Sicherheit darzustellen.

Wann investiert die Landesregierung endlich in wirkliche Sicherheit, für die Brandenburger und deren märkische Heide. Fachleute wie der einstige Feuerökologe Prof. Johann Goldammer, redet von einem Mangel an Löschflugzeugen und die schlechte Finanzierungslage der Kommunen bei Brandereignissen in Bezug auf abrufbare Sondertechnik. Hier muss das Land dringend tätig werden und eine entsprechende Finanzierung übernehmen. Deshalb wollen wir eine Revolutionierung der gesamten Brand- und Katastrophenschutzes.

Außerdem könnte die CDU das Prämiengesetz, welches als Motivation der Kameraden gedacht war, entbürokratisieren, gerechter und wertschätzender machen. Doch das durch die CDU geführte Ministerium des Innern und für Kommunales – Brandenburg will das nicht.

Das wurde unter anderem bei einem Gespräch mit dem Landesfeuerwehrverband deutlich. Viele Kameraden und Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehren, die dieses Bürokratiegespenst bändigen müssen, werden ihre Konsequenzen ziehen, dabei sind gerade die Freiwilligen Feuerwehren eine massive Stütze im Brand- und Katastrophenschutz, aber auch der Motor der örtlichen Gemeinschaft. Sie haben eine lange Tradition und das seit mehr als 160 Jahren Brandenburg. Warum werden die Kameraden so wenig wertgeschätzt?

Ein großer Fehler aus meiner Sicht, als Wehrleiter, ist die Förderung der Stützpunktfeuerwehren. Dieses Programm wurde 2006 durch den damaligen CDU Innenminister Schönbohm aufgelegt. Es zerstört die kleinen örtlichen Feuerwehren.

Zerstört wird auch die Sicherheit der Brandenburger. Eine Kleine Anfrage der Fraktion brachten folgendes in Bezug zum Zivilschutz und Bunkeranlagen zu Tage:  Die Landesregierung hat komplett versagt: Es ist erschütternd, dass 2007 alle Aktivitäten für Schutzräume aufgegeben wurden. Nun wird zusätzlich deutlich, dass kein einziger im Land kurzfristig reaktiviert werden kann. Obwohl bereits 2019 beschlossen wurde, den Zivilschutz wieder hochzufahren, ist nichts passiert. Denn es ist Aufgabe der Regierung, für die Sicherheit der Bevölkerung im Krisenfall vorzusorgen.

Eine weitere Anfrage zum Warntag 2020 zeigte auf, dass die Digitalisierung auch im Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz massive Nachteile hat. Die Sirenen welche manuell angesteuert, also durch einen Kameraden der Feuerwehr händisch ausgelöst wurden, erklangen. Alle anderen versagten. Die hochgelobten Apps zeigten keinerlei Warnung. Bei einem durchaus drohenden Stromausfall, durch die fehlgeleitete Energiepolitik, können Sirenen oder Apps nicht funktionieren. Da bedarf es anderer Methoden die Brandenburger zu warnen, z.B. mit Lautsprecherdurchsagen. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Vorhaltung von Lautsprecherwagen in den Gebietskörperschaften vor, die für Belange der Feuerwehren oder des Katastrophenschutzes vorgehalten werden.

Mittlerweile hat selbst das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingesehen, dass es keine Verschwörungstheorie ist, wenn man den normalen Menschenverstand einschaltet und sich einen Notvorrat anlegt und persönlich vorsorgt.

Dieser Ratgeber beinhaltet eine persönliche Checkliste für das richtige Handeln in Notfallsituationen.


[1] https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_0900/989.pdf

[2] https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3400/3496.pdf

[3] https://www.sueddeutsche.de/politik/landtag-potsdam-landtag-fordert-ausbau-von-brand-und-katastrophenschutz-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220623-99-768230

73 Jahre Grundgesetz

Es gäbe viel zu feiern, wenn…

Ja, wenn die 228 Änderungen am Grundgesetz nicht so oft durch das Verfassungsgericht als verfassungswidrig beschieden worden wären. Überhaupt gab es die meisten Grundgesetzänderungen seither, 64 an der Zahl, in der Regierungszeit von Angela Merkel (CDU). Das gibt viel zu denken.

Das Grundgesetz dient dem Volke!

Zu oft wurde das Grundgesetz von der Politik missachtet oder gar mit Füßen getreten. Auch das aktuell geplante “Sondervermögen” i.H.v. 100 Milliarden Euro für Verteidigungsausgaben bedarf ebenso eines Eintrags in das Grundgesetz. Doch warum spricht man von Sondervermögen wo es doch tatsächlich Schulden sind? Wir von der AfD werden auch hier alle angestrebten Veränderungen des Grundgesetzes im Auge behalten, denn seither hat die Regierung viel zu oft unser Grundgesetz verletzt.

Mein Wort zum Jubiläum

Ihr Kandidat zur Cottbuser Oberbürger­meister­wahl 2022

Danke, für euer Vertrauen!

Ich möchte mich mit diesem Filmchen recht herzlich bei den Mitgliedern der AfD Cottbus für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Nun geht der Wahlkampf langsam los. Seid dabei wenn es am “Schicksalstag”, dem 11. September, heißt “Wir sind Oberbürgermeister!”.

Hilfe & Unterstützung

Wer mich in irgendeiner Form unterstützen möchte, kann mich gern jederzeit ansprechen oder kontaktieren. Auch Hilfe beim plakatieren, flyern oder bei Veranstaltungen sind gern willkommen. Jede Unterstützung hilft!

Finanzielle Unterstützung

Wer mich finanziell unterstützen möchte, kann das gern hier tun: https://www.afd-cottbus.de/spenden/
Bitte den Verwendungszweck “OB-Wahl” nutzen.

Tipp: Wussten Sie, dass die Hälfte des gespendeten Betrages (bis maximal 825 Euro bei einem Spendenbetrag von 1650 Euro) Ihnen bei der Angabe in der Steuererklärung direkt von der Einkommenssteuer erstattet wird? Und weitere 1650 Euro können Sie als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppeln sich diese Beträge.

Ich höre Ihnen zu!

Für Wünsche, Anregungen, Hoffnungen oder Ideen zur Oberbürgermeisterwahl stehe ich gern zur Verfügung.

* Pflichtfelder

Weitere Infos

Weitere Informationen teile ich hier, auf Facebook und vor allem auf meinem Telegram-Kanal mit, welchen Ihr hier abonnieren könnt: t.me/larsschieske

Jugendkriminalität in Kyritz

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1882

von Lena Kotré (AfD), Volker Nothing (AfD) , Lars Schieske (AfD) 24.02.2022 Drucksache 7/5135 (2 S.)

Seit Monaten sorgt eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen „etwa“ 13 und 17 Jahren für Angst und Verunsicherung in Kyritz. Wie zahlreichen Pressemitteilungen und Berichten zu entnehmen ist, konzentriert sich die Gewalt an einzelnen Punkten der Stadt, so im Umfeld des Gymnasiums, des Bahnhofs, des Stadtbads sowie entlang des Spielbands an der Straße der Jugend. Die Gewalttaten – darunter Bedrohungen unter Vorhalten von Messern, schwere Beleidigungen, Körperverletzungen und Raub – sind nicht nur, aber vor allem gegen Gleichaltrige gerichtet. Die Täter seien mehrheitlich tschetschenischer Abstammung. Das Ausmaß des Problems veranlasste den Vorsitzenden des Kyritzer Bildungs- und Sozialausschusses, Peter Bittermann (SPD), zu der Feststellung: „Einige Jugendliche – insbesondere mit Migrationshintergrund – bereiten uns zunehmend Sorge.“ Um das Problem anzugehen, wurde zunächst ein „Runder Tisch Soziales“ unter Beteiligung von Schulen, der Stadtverwaltung, des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, der Jugend- und Sozialarbeit sowie der Polizei eingerichtet. Die Präsenz von Ordnungsamt und Polizei sei verstärkt worden; „Streetworker“ würden vermehrt in den Problemarealen eingesetzt. An den Schulen kämen Präventionsteams der Polizei zum Einsatz, um Schüler der 7. und 8. Klasse über „rechtliche Hintergründe und richtiges Verhalten“ aufzuklären, sollte man Opfer oder Zeuge eines Angriffs werden. Angesichts der Entwicklung der Jugendkriminalität in der Stadt sei als „Ergänzung“ zum „Runden Tisch Soziales“ eine sogenannte Fallkonferenz eingerichtet worden, um sich über notwendige Präventions- und Sanktionsmaßnahmen auszutauschen.

Anfrage:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5100/5135.pdf

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5300/5331.pdf

Statistische Datenerhebung zur Todesursache bei sog. Corona-Toten

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1875

von Sabine Barthel (AfD) , Lars Schieske (AfD) 21.02.2022 Drucksache 7/5110 (2 S.)

Anfrage:
In der 14. Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses UA 7/1 am 14. Januar 2022 wurde bekannt, dass die Gesundheitsämter bei der Datenerhebung zur Statistik der „Corona-Toten“ korrigierend eingegriffen haben. Das Ausmaß des „korrigierenden“ Eingriffes
konnte jedoch nicht weiter benannt werden, weshalb es unklar ist, ob es sich um Einzelfälle oder eine größere Anzahl von Fällen handelt. Die gesetzliche Grundlage für die auszufüllenden brandenburgischen Totenscheine zur Dokumentation der Leichenschau ist in § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Dokumentation der Leichenschau im Land Brandenburg (Brandenburgische Leichenschaudokumentations-Verordnung – BbgLDV) in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz -BbgBestG) geregelt.
Gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 5 BbgBestG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig „entgegen § 17 Absatz 1 einen Totenschein nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausstelltoder entgegen § 17 Absatz 3 Satz 2 einen Totenschein oder einen Sektionsschein nicht vervollständigt oder korrigiert“. Die Ordnungswidrigkeit kann, nach § 38 Abs. 2 BbgBestG, mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zuständig in dieser Fallkonstellation sind die unteren Gesundheitsbehörden gemäß § 38 Abs. 3 Nr. 1 BbgBestG.

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5100/5110.pdf

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5300/5308.pdf