Dieses Mal wollen wir gemeinsam über das Thema „patriotische Freiräume“ sprechen – wie wir sie schaffen und langfristig erhalten können. 🏰
Dazu haben wir Steven Hentschke vom @castell_aurora_nonkonform eingeladen.
Als Gründer und Betreiber dieses Projekts bringt er eigene Erfahrungen aus der Praxis mit und wird uns als Gastredner einen Impuls und Einblicke in seine Arbeit geben.
Im Anschluss wollen wir in lockerer Runde gemeinsam über das Thema diskutieren.
Bei Getränken und Kartenspielen lassen wir den Abend dann entspannt ausklingen. 🃏 🍹
Egal ob du einfach zuhören, Fragen stellen oder deine Meinung einbringen willst – hier ist Platz dafür.
📅 27. März 2026
⏰ 18:30 Uhr
📍 Bürgertreffpunkt Mühle
Bring gern deine Freunde mit. Wir freuen uns auf einen tollen Abend mit euch!
Redaktion
Nicht wählen heißt: Es bleibt alles wie es ist. Am Sonntag entscheidest DU.
Nichtwähler entscheiden diese Wahl
Stichwahl Landratswahl Spree-Neiße: Jetzt entscheidet sich die Zukunft der Region
Die Stichwahl zur Landratswahl im Landkreis Spree-Neiße am 22. März 2026 wird zur Richtungsentscheidung für die gesamte Lausitz.
Christine Beyer konnte im ersten Wahlgang ein starkes Ergebnis erzielen und zeigt damit deutlich, dass viele Bürger einen politischen Wechsel wollen.
Warum diese Wahl so entscheidend ist
In den vergangenen Jahren war die Region geprägt von:
- Unsicherheit im Strukturwandel
- zunehmender Bürokratie
- fehlenden wirtschaftlichen Perspektiven
- wachsender Unzufriedenheit vieler Bürger
Der Gegenkandidat steht für genau diese Entwicklung und war maßgeblich an den bisherigen politischen Entscheidungen beteiligt.
Christine Beyer: Erfahrung, Effizienz und neue Perspektiven
Christine Beyer bringt eine klare Alternative:
- Erfahrung aus dem Mittelstand
- Fokus auf effiziente Verwaltung
- praxisnahe Entscheidungen statt Theorie
- direkte Zusammenarbeit auch mit internationalen Partnern
Sie steht für einen echten Politikwechsel im Landkreis Spree-Neiße.
Stichwahl am 22. März: Jede Stimme zählt
Die Stichwahl wird maßgeblich durch Nichtwähler entschieden.
Wer nicht zur Wahl geht, überlässt anderen die Entscheidung.
Jetzt ist der Moment, Verantwortung zu übernehmen und aktiv die Zukunft der Region mitzugestalten.
👉 Am 22. März wählen gehen
👉 Christine Beyer zur Landrätin wählen
Milliarden von der Regierung zweckentfremdet
Sondervermögen ohne Wirkung – Wie die Bundesregierung Deutschlands Zukunft verspielt
Die Bundesregierung hat ein Sondervermögen für Klimaneutralität und Infrastruktur aufgelegt und damit große Erwartungen geweckt. Versprochen wurden gezielte Investitionen in Straßen, Schienen, Energieversorgung und die Modernisierung des Landes. Die politische Erzählung lautet, Deutschland werde damit zukunftsfest gemacht.
Die Realität zeichnet ein anderes Bild.
Nach Berechnungen des ifo Instituts wurden rund 95 Prozent der aufgenommenen Schulden nicht für zusätzliche Investitionen genutzt [1][2]. Von 24,3 Milliarden Euro, die im Jahr 2025 über das Sondervermögen aufgenommen wurden, wurden lediglich etwa 1,3 Milliarden Euro tatsächlich zusätzlich investiert [1].
Der überwiegende Teil der Mittel wurde verschoben, umgebucht oder verrechnet. Bestehende Ausgaben wurden aus dem Kernhaushalt in das kreditfinanzierte Sondervermögen verlagert, während gleichzeitig Investitionen im regulären Haushalt gekürzt wurden. Das Ergebnis ist eindeutig: neue Schulden, aber kaum zusätzliche Wirkung.
Haushaltspolitische Schieflage
Damit bestätigt sich eine grundlegende Schieflage der aktuellen Haushaltspolitik. Die Bundesregierung spricht von einem Investitionshaushalt, weist jedoch deutlich mehr Schulden als tatsächliche Investitionen aus. Wenn 183 Milliarden Euro Schulden nur 118 Milliarden Euro an Investitionen gegenüberstehen, fließt ein erheblicher Teil der Neuverschuldung direkt in den laufenden Staatskonsum [3].
Das ist kein nachhaltiger Investitionskurs, sondern eine finanzpolitische Täuschung.
Auch die offiziell ausgewiesene Investitionsquote von rund 18,7 Prozent hält einer genaueren Prüfung kaum stand [3]. Entscheidend ist nicht die Quote auf dem Papier, sondern die tatsächliche Wirkung. Und genau diese bleibt aus.
Warnungen von Experten
Sowohl das ifo Institut als auch die Deutsche Bundesbank haben vor dieser Entwicklung gewarnt [2][4]. Die Konstruktion des Sondervermögens ermöglicht es, Investitionen statistisch auszuweisen, ohne dass real mehr investiert wird.
Hinzu kommt ein strukturelles Problem. Sondervermögen und Ausnahmeregelungen unterlaufen zunehmend die Schuldenbremse. Was ursprünglich als gezielte Ausnahme gedacht war, entwickelt sich faktisch zu einem parallelen Haushaltssystem. Transparenz geht verloren, Verantwortlichkeiten verschwimmen und zentrale Prinzipien solider Haushaltsführung werden aufgeweicht [4].
Explodierende Staatsausgaben
Die tatsächliche Entwicklung der Staatsfinanzen verschärft diese Problematik zusätzlich. Unter Einbeziehung der Sondervermögen steigen die Bundesausgaben deutlich stärker als offiziell dargestellt. Bereits im Jahr 2025 lagen die Gesamtausgaben rund 14,8 Prozent über dem Vorjahr, bis 2029 wird ein durchschnittlicher Anstieg von über 22 Prozent gegenüber 2024 erwartet [3].
Die Einnahmen hingegen stagnieren oder gehen leicht zurück. Die Konsequenz ist eindeutig: Die steigenden Ausgaben werden nahezu vollständig über neue Schulden finanziert.
Bis 2029 droht eine Neuverschuldung von rund 850 Milliarden Euro, was einem Anstieg der Gesamtverschuldung um etwa 50 Prozent entspricht [3]. Damit gerät auch die Rolle Deutschlands als Stabilitätsanker im Euroraum zunehmend unter Druck.
Steigende Zinslasten und Risiken
Die ersten Effekte sind bereits sichtbar. Der Renditevorsprung deutscher Staatsanleihen gegenüber hochverschuldeten Staaten schrumpft, während das allgemeine Zinsniveau steigt [4]. Was früher nahezu kostenfreie Verschuldung war, wird für den Staat zunehmend zur Belastung.
Die jährlichen Zinsausgaben liegen derzeit bei rund 30 Milliarden Euro und könnten sich in den kommenden Jahren auf etwa 60 Milliarden Euro verdoppeln [3]. Diese Belastung fällt nicht einmalig an, sondern wiederholt sich Jahr für Jahr. Damit werden die finanziellen Spielräume zukünftiger Generationen systematisch eingeschränkt.
Internationaler Vergleich und strukturelle Probleme
Ein Blick ins Ausland zeigt, dass es auch anders geht. Staaten wie Singapur finanzieren einen erheblichen Teil ihrer Ausgaben aus den Erträgen staatlicher Fonds und bauen Vermögen auf, während Deutschland zunehmend Schulden anhäuft.
Gleichzeitig wird ein grundlegendes Problem überdeckt. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten Deutschlands sind nicht nur konjunkturell, sondern strukturell bedingt. Hohe Energiepreise, überbordende Bürokratie, steigende Steuerlasten und Investitionshemmnisse schwächen die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig. Diese Probleme lassen sich nicht durch immer neue Schuldenprogramme lösen.
Die Finanzierung vergangener Versäumnisse über neue Schulden verschiebt notwendige Reformen in die Zukunft und belastet kommende Generationen zusätzlich. Damit wird auch das Prinzip der Generationengerechtigkeit verletzt.
Mangelnde Transparenz und Vertrauensverlust
Besonders kritisch ist die mangelnde Transparenz. Die komplexe Struktur der Sondervermögen erschwert es selbst Fachleuten, die tatsächliche Mittelverwendung nachzuvollziehen. Für Bürger wird zunehmend unklar, was mit ihren Steuergeldern geschieht.
Während die Regierung von Zukunftsinvestitionen spricht, bleibt die Realität für viele Menschen unverändert. Marode Infrastruktur, langsame Verfahren und steigende Kosten prägen weiterhin den Alltag. Gleichzeitig wächst die Staatsverschuldung ohne sichtbaren Gegenwert.
Das ifo Institut warnt vor den langfristigen Folgen dieser Entwicklung. Fehlende Investitionen heute bedeuten geringeres Wachstum und sinkenden Wohlstand in der Zukunft [2].
Fazit
Dieses Sondervermögen ist kein wirksames Investitionsprogramm. Es ist ein Instrument zur Verschiebung von Haushaltsmitteln und zur Verschleierung tatsächlicher Ausgabenstrukturen.
Die Bundesregierung verspielt damit nicht nur finanzpolitische Glaubwürdigkeit, sondern auch das Vertrauen der Bürger. Wer Milliarden zweckentfremdet, gefährdet nicht nur Zahlenwerke, sondern die Stabilität des gesamten Systems.
Deutschland braucht echte Investitionen, Transparenz und strukturelle Reformen. Neue Schulden allein lösen keine Probleme, wenn sie nicht dort ankommen, wo sie gebraucht werden.
Quellenverzeichnis
[1] ifo Institut, Analyse zur Zweckverwendung der Neuverschuldung 2025, Oktober 2025
[2] Tagesschau.de, Bericht vom 15. Oktober 2025, ifo und Bundesbank kritisieren Zweckentfremdung der Neuverschuldung
[3] Statistisches Bundesamt, Haushaltskennzahlen 2025 bis 2026
[4] Deutsche Bundesbank, Monatsbericht November 2025, Sondervermögen und Schuldenpolitik der Bundesregierung
[5] Focus Online, Regierung zweckentfremdet 95 Prozent des Sondervermögens
[6] Haushaltsfibel der Fraktion
[7] YouTube-Video, Analyse zur Haushalts- und Schuldenpolitik
Infostand Guben am 28.04.2026 um 10:00
Am Infostand in Guben haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mit dem Bundestagsabgeordneten Lars Schieske sowie dem Kreistagsabgeordneten Olaf Franz ins Gespräch zu kommen.
Informieren Sie sich über aktuelle Themen aus dem Bundestag und der kommunalen Politik im Landkreis. Gleichzeitig bietet der Infostand Raum für Fragen, persönliche Anliegen und den direkten Austausch über die Themen, die die Menschen vor Ort bewegen.
Kommen Sie gern vorbei und nutzen Sie die Gelegenheit zum offenen Gespräch.
Infostand Welzow am 12.05.2026 um 10:00
Infostand in Welzow
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand über die Arbeit des Bundestagsabgeordneten Lars Schieske zu informieren. Am Infostand stehen wir Bürgerinnen und Bürgern für Gespräche, Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Kommen Sie gern vorbei, informieren Sie sich über aktuelle Themen aus dem Bundestag und bringen Sie auch Ihre persönlichen Anliegen und Themen mit ins Gespräch. Der direkte Austausch mit den Bürgern ist ein wichtiger Bestandteil unserer politischen Arbeit.
Politischer Männerabend in Kolkwitz am am 13.05.2026 um 18:00
Beim politischen Männerabend in Kolkwitz haben interessierte Bürger die Gelegenheit, mit politischen Vertretern aus Landes- und Bundespolitik direkt ins Gespräch zu kommen. Zu Gast sind der Bundestagsabgeordnete Lars Schieske sowie die Landtagsabgeordneten John-Pascal Hohm, Steffen Kubitzki und Daniel Münschke.
Zu Beginn geben die Abgeordneten einen kurzen Einblick in ihre aktuelle Arbeit im Landtag und im Bundestag sowie in die derzeitigen politischen Herausforderungen auf Landes- und Bundesebene. Im Anschluss ist eine offene Bürgersprechstunde vorgesehen. Dabei können Bürger ihre Fragen stellen, Anliegen vorbringen und gemeinsam mit den Politikern über aktuelle Brennpunkte und Entwicklungen in unserem Land diskutieren.
Der Abend soll Raum für einen direkten, ehrlichen Austausch bieten und Gelegenheit geben, politische Themen aus erster Hand zu besprechen.
Social-Media-Verbot für Jugendliche
Schützt ein Social-Media-Verbot die Jugend?
Wenn in Deutschland etwas verboten werden soll, dann geschieht dies selbstverständlich zum Schutz der Bürger. So kann es auch nicht verwundern, dass das vermeintliche Ziel eines möglichen Social-Media-Verbots für Jugendliche der Kinder- und Jugendschutz sein soll. Doch ist das glaubwürdig?
Wer fordert ein Social-Media-Verbot für Jugendliche?
Die SPD befürwortet seit langem ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche. Die Sozialdemokraten wollen die Altersbeschränkungen mit der sogenannten EUDI-Wallet durchsetzen, also gewissermaßen einer digitalen Brieftasche, die ab dem Jahr 2027 starten soll und mit der der Personalausweis oder der Führerschein auf das Smartphone geladen werden können [1]. Diese EU-weite Wallet soll eigentlich freiwillig sein, mit der Pflicht eines Altersnachweises bei der Errichtung eines Social-Media-Accounts würde die Nutzung somit aber zur zwingenden Voraussetzung [2]. Ein Nutzungszwang durch die Hintertür.
Die SPD will soziale Medien bis zum Alter von 14 Jahren komplett verbieten, zwischen 14 und 16 Jahren sollen „kindgerechte Voreinstellungen“ verpflichtend zum Einsatz kommen [1]. Wer unter 16 Jahre alt ist, soll der SPD zufolge nur eine „Jugendversion“ der jeweiligen App nutzen können, beispielsweise ohne algorithmisch gesteuerte Feeds oder sogenannte Push-Nachrichten [3].
Auch die Grünen zeigen sich – wenig überraschend – offen für ein Verbot. So forderte die Co-Vorsitzende Franziska Brantner mehrfach die Einführung einer Altersgrenze und zog einen weltfremden Vergleich: „Wir haben ja auch entschieden, dass Schnaps für Neunjährige nicht gut ist und er deswegen für sie verboten ist“ [4].
Selbst die CDU macht sich mittlerweile für ein Verbot stark. Auf ihrem jüngsten Bundesparteitag nahm sie mit großer Mehrheit einen Antrag an, der eine umfassende Regulierung von Social-Media-Aktivitäten junger Menschen vorsieht. Darin heißt es: „Wir fordern die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einzuführen und das besondere Schutzbedürfnis bis zum 16. Lebensjahr im digitalen Raum auszugestalten“ [5]. Dass der Antrag von Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther eingebracht wurde, sollte wohl eher nicht verwundern. Ihm ging das, was nun beschlossen wurde, sogar nicht weit genug. Er forderte darüber hinaus eine Klarnamenpflicht für alle Nutzer und ein Pauschalverbot für alle Jugendlichen unter 16 Jahren [2].
Die Vorschläge sind im Detail unterschiedlich, im Kern laufen sie alle auf einen weitgehenden Ausschluss junger Menschen von den sozialen Medien hinaus. Der CDU-Antrag sieht z. B. vor, dass Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre komplett von der Nutzung sozialer Medien ausgeschlossen sein sollen, für das Alter von 14 bis 16 soll es einschränkende Voreinstellungen geben und selbst ab 16 sollen die Algorithmen noch so reguliert werden, dass ihnen bestimmte Inhalte nicht angezeigt werden können [5].
Mit einer konkreten Gesetzesinitiative ist wohl frühestens ab diesem Sommer zu rechnen, dann präsentiert die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre Ergebnisse [6].
Social-Media-Nutzung kann problematisch sein
Die Bundeszentrale für Politische Bildung hat den wohl kaum zu leugnenden Konflikt herausgearbeitet. Einerseits haben soziale Medien einen großen Einfluss auf die eigene Identitätsfindung, bieten sie Kontaktmöglichkeiten zu Gleichaltrigen, dienen der Beziehungspflege und haben eine erhebliche soziale und kulturelle Bedeutung im Leben junger Menschen [7]. Andererseits verlangen sie von den jungen Nutzern viel Aufmerksamkeit, fördern den Drang nach Anerkennung und können so die Bereitschaft zu schädlichem Verhalten (z. B. Mobbing) steigern [7].
Laut einer Studie der Krankenkasse DAK weist etwa ein Viertel der Kinder und Jugendlichen ein riskantes oder gar krankhaftes Ausmaß der Nutzung sozialer Medien auf, immer mehr gelten als suchtkrank [1]. Viele junge Menschen weisen eine problematische Bildschirmzeit auf, einer OECD-Studie zufolge hängen 15-Jährige in Deutschland durchschnittlich fast sieben Stunden pro Tag am Smartphone [3]. Viele Apps sind so konzipiert, dass sie mit „Belohnungseffekten“ die Aufmerksamkeit der Nutzer über lange Zeit aufrechterhalten [3].
Endlosscrollen, auf ihr Smartphone starrende Passanten in der Fußgängerzone, familiäre Konflikte aufgrund ausufernder Handy-Nutzung – Smartphones und Social-Media-Apps bringen nicht nur Vorteile mit sich. Die Probleme sind – übrigens nicht nur bei Kindern und Jugendlichen – hinlänglich bekannt, doch stellt sich die Frage, ob ein Verbot die Lösung sein kann.
Auf den Zusammenhang zum Nutzungsverhalten bei Erwachsenen und die Notwendigkeit möglichst früher Aufklärung weist der Professor für Medienforschung, Oliver Zöllner, hin: „Auch Kindergartenkinder nutzen schon digitale Medien und die sehen natürlich auch, dass ihre Eltern das häufig den ganzen Tag nutzen. Wir werden in unserem Aufwachsen stark davon geprägt“ [8]. Daher spricht er sich für die Vermittlung von Medienkompetenz bereits im Kindergartenalter aus, bislang sei das Thema bestenfalls Inhalt einer Projektwoche in der Schule, ohne wirkliche Strategie [8].
Gibt es internationale Erfahrungen?
Australien ist den Schritt eines umfassenden Social-Media-Verbots für Jugendliche bereits gegangen, dort trat es am 10. Dezember 2025 in Kraft. Auch Frankreich und Spanien wollen nachziehen [7]. In anderen EU-Staaten wird ebenfalls darüber diskutiert. Auch auf europäischer Ebene deutet viel darauf hin, dass eine Regulierung oder ein Verbot wahrscheinlich ist. So sprachen sich bereits im Oktober des letzten Jahres die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten für die Einführung eines Mindestalters aus, auch das Europäische Parlament ist wohl mehrheitlich für einen solchen Vorstoß [9].
Die Erfahrungen aus Australien zeigen allerdings, dass ein Verbot relativ leicht umgangen werden kann. So sind dort die Zugriffe auf VPN-Dienste seit dem letzten Dezember deutlich gestiegen, mit denen die eigene IP-Adresse verborgen werden kann [7]. Auch ist es durch Standort-Einstellungen leicht, ein geographisch begrenztes Verbot zu umgehen. Die Alterskontrolle wird häufig mit dem Ausweis älterer Geschwister oder der Eltern durchgeführt, auch die digitale Gesichtsverifikation lässt sich leicht mit einem Erwachsenen vornehmen [2].
Was ist von einem Social-Media-Verbot für Jugendliche zu halten?
Verbote lösen Probleme selten, sie verlagern sie meist nur in andere Bereiche. Wenn es wirklich das Ziel wäre, problematisches Nutzerverhalten oder gar Suchtgefahr zu bekämpfen, dann sollte man doch zunächst prüfen, was die tieferliegenden Ursachen von massiver auftretendem Suchtverhalten auch in anderen Bereichen sind. Auch wird man junge Menschen nicht zu verantwortungsbewusstem Umgang mit neuen Medien befähigen, wenn man sie durch ein Verbot davon ausschließt. Man steigert Medienkompetenz nicht, indem man die Medien verbietet.
Der Professor für Schulpädagogik, Franco Rau, sieht ein Verbot kritisch: „Ich halte wenig davon, junge Menschen dann mit 16 unvorbereitet in die Social-Media-Welt zu entlassen. Damit wären neue Probleme vorprogrammiert“ [1]. Er sieht darüber hinaus die Grundrechte auf Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und das Recht auf digitale Teilhabe verletzt [1].
Auch wird das Argument vertreten, dass ein generelles Verbot für bestimmte Altersgruppen es den Plattformbetreibern zu leicht machen würde, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Sie müssten bei einem Verbot außer einer banalen Alterssperre, die überdies leicht umgangen werden kann, kaum etwas für die Sicherheit der Nutzer unternehmen [10]. Besser wäre es, tatsächlich schädliche Einflüsse (wie z. B. Suchtgefahr, Mobbing) der sozialen Netzwerke durch wirksame Regulierung der Plattformen zu bekämpfen.
Es bleibt zu hoffen, dass uns und unseren Kindern in der Zukunft weitere Lockdowns wie zu Corona-Zeiten erspart bleiben. Man sollte aber nicht vergessen, dass es gerade die sozialen Medien waren, die in diesen Zeiten das Fenster zur Welt für die jungen Menschen offenhielten, als ihnen der übergriffige Maßnahmenstaat die Freiheit nahm.
Es ist die ureigenste Aufgabe der Eltern, ihre Kinder auf ein verantwortungsbewusstes Leben vorzubereiten. Dazu gehört auch die Vermittlung von Medienkompetenz. Es gibt genügend technisch leicht umsetzbare Sperr- und Begrenzungsmöglichkeiten. Das ist aber Aufgabe der Erziehungsberechtigten, also der Eltern. Auch wenn viele Politiker es gerne anders hätten: Der Staat ist in einer Demokratie kein Erziehungsberechtigter!
In den Schulen sollte echte Medienkompetenz vermittelt werden. Wenn der Staat aber mit seinem Bildungsauftrag weitgehend versagt hat, darf dies nicht zur nächsten Verbotsorgie führen.
Eine Analogie zum Straßenverkehr zeigt die Widersprüchlichkeit der Verbotsdebatte. Man verbietet Kindern nicht, auf die Straße zu gehen, obwohl dort potentiell Gefahren lauern. Stattdessen bringt man ihnen frühzeitig bei, worauf zu achten ist und wie man sich im Straßenverkehr verantwortungsbewusst und sicher bewegt. Warum nicht auch in den sozialen Medien?
Es drängt sich der Gedanke auf, dass es bestenfalls am Rande um Kinder- und Jugendschutz geht. Die sozialen Medien sind im Gegensatz zu den mit Zwangsgebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Medien ein (noch) weitgehend staats- und zensurfreier Raum. Man kann sich dort informieren und austauschen, ohne dass der Staat moderiert und in eine ihm genehme Richtung lenkt. Das scheint vielen Politikern ein Dorn im Auge zu sein.
Und was am Ende nicht übersehen werden darf: Eine Pflicht zum Altersnachweis ist letztlich nur durch offizielle Dokumente praktikabel. Auch Erwachsene werden sich dann künftig ausweisen müssen, wenn sie einen Account in einem sozialen Netzwerk einrichten wollen. Das heißt aber letztlich, dass Meinungsäußerung in den sozialen Medien in Zukunft davon abhängig wäre, dass man sich (behördlich) registriert.
Meinungsfreiheit also nur noch unter staatlicher Aufsicht?
Quellenverzeichnis
[1] „Social-Media-Verbot für Kinder? Debatte nimmt Fahrt auf“, www.zdfheute.de, 16. Februar 2026
[2] „Wie man Kindern nicht hilft, aber Erwachsenen schadet“, www.welt.de, 24. Februar 2026
[3] „Die große Versuchung“, www.taz.de, 16. Februar 2026
[4] „Social-Media-Verbot für Jugendliche. „Das ist falsch und gefährlich““, www.t-online.de, 10. Februar 2026
[5] „Social-Media-Verbot für Jugendliche kommt“, www.bild.de, 22. Februar 2026
[6] „Das Verbot löst keines der Probleme“, www.taz.de, 11. Februar 2026
[7] „Sollte Deutschland soziale Medien für Jugendliche verbieten?“, www.wiwo.de, 4. Februar 2026
[8] „In Frankreich und Australien: Brauchen wir ein Social-Media-Verbot?“, www.mdr.de, 2. Februar 2026
[9] „Social Media-Verbot für Jugendliche? „Einschränken, nicht verbieten““, www1.wdr.de, 10. Dezember 2025
[10] „Ausgrenzung unter dem Deckmantel des Jugendschutzes“, www.spektrum.de, 18. Februar 2026
Frauenabend in Forst (Lausitz) am 07.03.2026 um 18:00
Frauen tragen Verantwortung“ – in Familie, Beruf, Ehrenamt und in all den Bereichen, die unsere Gesellschaft im Alltag zusammenhalten.
Freuen Sie sich auf einen Abend mit kurzen Impulsen, einer moderierten Gesprächsrunde und offenem Austausch in angenehmer Atmosphäre, bei Tee oder einem Glas Wein.
Am 07.03.2026 ab 18:00 Uhr bis ca. 22 Uhr laden wir herzlich zum Frauenabend ins Stadtgespräch, Domsdorfer Kirchweg 14 in 03149 Forst (Lausitz) ein.
Unter dem Motto „Starke Frauen, starke Gesellschaft: Wie Verantwortung uns prägt“ erwartet die Gäste ein Abend mit persönlichen Einblicken, ehrlichem Austausch und Impulsen aus dem echten Leben. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Frauen in Familie, Beruf und Gesellschaft Verantwortung übernehmen und was das für unser Miteinander bedeutet.
Als Gesprächspartnerinnen angekündigt sind Christine Beyer, Antje Ruhland-Führer, Susi Franke und Gudrun Keckel. Gemeinsam bringen sie unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen ein und stehen für einen offenen, lebendigen Austausch.
Wer sich für gesellschaftliche Fragen, praktische Erfahrungen und starke Stimmen aus der Region interessiert, ist herzlich willkommen. Wir freuen uns auf einen inspirierenden Abend und viele gute Gespräche.
Ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit – das „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“
Ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit – das „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“
Wenn es um die Beschränkung politisch unbequemer Meinungen geht, wird man in Brüssel und Berlin immer kreativer. Zum einen verklausuliert man den leicht durchschaubaren und milliardenschwer mit Steuermitteln geförderten Kampf gegen rechts als Bekämpfung von Hasskriminalität, obwohl das Strafgesetzbuch eine ganze Reihe von Paragraphen kennt, die eigentlich ausreichend Schutz vor verbalen Rechtsverletzungen bieten sollten. Zum anderen nimmt man die Plattformbetreiber der sozialen Medien immer fester an die Kandare.
Eine gar nicht so neue, aber nun nach und nach umgesetzte Idee ist es, politische Werbung schärfer zu regulieren. Man scheint den mündigen Bürgern echte Mündigkeit nicht zuzutrauen.
Neues Bürokratie-Monster
So liegt nun seit einigen Wochen ein Entwurf der Bundesregierung für das Wortungetüm namens Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) vor, der eine entsprechende EU-Verordnung in deutsches Recht überführen soll, obwohl sie bereits unmittelbar auch hierzulande gilt [1]. Das Gesetz stellt ausdrücklich eine Ergänzung des „Digital Services Act“ (DSA) der EU dar, der sich dem Kampf gegen sogenannte Desinformation verschrieben hatte [2]. Welche Auswirkungen allein schon dieser DSA mit sich bringt, zeigte die Hausdurchsuchung gegen den Medienwissenschaftler Norbert Bolz aufgrund eines sarkastischen Beitrags, die auf die Denunziation durch eine „Meldestelle“ folgte [2]. Diese beauftragten „Meldestellen“ sind meist nichts anderes als linke NGOs. Der Bock wird somit zum Gärtner gemacht.
Die EU hatte im Jahr 2023 die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung auf den Weg gebracht, die seit dem 10. Oktober 2025 gilt [3]. Unter anderem ist eine sogenannte Transparenzdatenbank vorgesehen, in der Werbeanzeigen von Politikern, Parteien und sonstigen politischen Akteuren dokumentiert werden sollen [3]. Schon die EU-Verordnung enthält 44 Seiten mit inhaltlichen Details, die aber so komplex sind, dass man sie noch meinte mit 54 Seiten an Leitlinien konkretisieren zu müssen [4]. Wie war das noch mit dem Bürokratie-Abbau?
Das Targeting, also das zielgerichtete Platzieren von Werbebotschaften anhand bestimmter Nutzermerkmale, soll massiv eingeschränkt werden, indem bestimmte Eigenschaften (z. B. politische oder religiöse Überzeugungen) nicht mehr erfasst werden dürfen [3]. Damit fällt für viele Plattformen ein wesentlicher Nutzen weg, die passgenaue Ansprache der Adressaten. Es geht hier nicht um Überwachung oder Big Data, denn die meisten Nutzer geben ihre Daten freiwillig preis, um auf sie zugeschnittene Angebote zu erhalten.
Beschneidung unserer Grundrechte
Was auf den ersten Blick wie schnödes Verwaltungsrecht daherkommt, hat es in sich. So enthält der Entwurf zahlreiche Eingriffsrechte, die zur Beschränkung wesentlicher Grundrechte führen können. Ein Beispiel: Wer die Transparenzpflichten bei der Kennzeichnung politischer Werbung, Sponsoren-Erkennbarkeit und der Dokumentation von Anzeigen nicht einhält, soll nicht nur sanktioniert werden können, sondern dem drohen bei „Gefahr in Verzug“ (ein beliebter Begriff, um beinahe alles zu rechtfertigen) Durchsuchungen von Geschäfts- und Betriebsräumen [1]. Im Gesetzentwurf steht schwarz auf weiß, dass „das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt“ werde. Beschlagnahmungen und Hausdurchsuchungen sollen sogar ohne richterlichen Beschluss möglich sein [5].
Selbst die im medialen Mainstream angesiedelte Zeitung „Welt“ überschrieb einen Beitrag zu dem Thema mit dem Titel „Hausdurchsuchung für die Demokratie?“ [6]. Der bekannte Journalist Uwe Vorkötter fragt provokant: „Sind Parteien schädlich wie Zigaretten?“ [4].
Auch wenn sich das Gesetz nicht explizit an oder vielmehr gegen Redaktionen und Verlage wendet, muss bedacht werden, dass viele von ihnen auch Plattformbetreiber und Vermarkter sind [1]. Jeder hat schon einmal politische Werbung auf den Online-Präsenzen der bekannten Tageszeitungen gesehen. Wo zieht man dann die Grenze? Lässt man sich Mitarbeiterlisten mit Stellenbeschreibungen vorlegen, um festzustellen, welche Büros man durchsuchen darf?
Die entsprechenden Branchenverbände haben im Rahmen der Debatte auf EU-Ebene auf diese Gefahr hingewiesen, weshalb sie dort gebannt wurde [1]. Da Deutschland dazu neigt, Richtlinien aus Brüssel noch zu verschärfen, besteht die Gefahr, dass dieser Schutz für normale Redaktionen wegfällt, jetzt erneut.
Branchen-Experten und Juristen warnen vor diesem Gesetz
Für die großen Plattformbetreiber, oft internationale Milliardenkonzerne, mag das Ganze kaum ein Problem sein. Sie haben viele Möglichkeiten, sich der Haftung zu entziehen, im Zweifel bezahlen sie mögliche Strafen aus der Portokasse. Der Entwurf trifft vor allem kleine Akteure ins Mark, weil nicht nur noch mehr Bürokratie auf sie zukommt, sondern das Haftungsrisiko für viele finanziell kaum zu stemmen ist. Folglich verzichtet man dann lieber auf politisch anmutende Werbung, um gar nicht erst ins Visier der Behörden zu geraten. Der Chef des Verbands der Internetwirtschaft „eco“, Alexander Rabe, sieht in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „de facto ein Verbot politischer Werbung“ [5].
Der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel bemängelt darüber hinaus, dass der Begriff der politischen Werbung in dem Gesetzentwurf wohl absichtlich vage gehalten wird und dass die für die Umsetzung des Gesetzes zuständige Behörde die Bundesnetzagentur sein soll, deren Chef mit Klaus Müller ein früherer Politiker der Grünen ist [5].
Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler zieht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in Zweifel, was er vor allem an der fehlenden Notwendigkeit eines richterlichen Beschlusses für Durchsuchungen und Beschlagnahmungen festmacht: „Daß der richterliche Beschluß nach dem Gesetzesentwurf nicht zwingend eingeholt werden muß, ist klar verfassungswidrig und verstößt unter anderem gegen das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die von der Verfassung geschützten Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Eigentum“ [7]. Auch kritisiert er, dass die Maßnahmen nicht von den sonst zuständigen Ermittlungsbehörden vorgenommen werden sollen, sondern im Auftrag von Aufsichtsbehörden, was „eine völlig unverhältnismäßige Ausweitung von staatlichen Ermittlungskompetenzen“ sei [7].
Der politische Diskurs wird zerstört
Ja, Werbung kann nervig sein. Auch politische Werbung kommt oft deplatziert und unpassend daher. Aber sollten nicht die Bürger und Nutzer der Plattformen selbst entscheiden dürfen, was sie sehen wollen? Warum meint der Staat, die Bürger schützen zu müssen? Oder geht es doch nur um Kontrolle?
Man darf auch nicht vergessen, dass kleinere politische Akteure oft nicht die finanziellen Kapazitäten haben, eine gewaltige Materialschlacht mit Millionen Plakaten und Flugblättern zu stemmen. Für sie ist bzw. (bald) war das Internet die einzige Möglichkeit, dies zu kompensieren.
Und die Regelungen machen bei Parteien nicht Halt. Auch kleinen lokalen Gruppen, die auf ein bestimmtes Thema aufmerksam machen wollen, Bürgerinitiativen oder zivilgesellschaftlichen Kampagnen könnte damit die Möglichkeit entzogen werden, ihre Themen sichtbar zu machen, was einem breiten politischen Diskurs schaden würde [8]. Im Ergebnis werden die massiven Auflagen und die bei Fehlern drohenden Sanktionen letztlich dazu führen, dass politische Werbung vermieden wird – ein explizites Verbot ist dann gar nicht mehr nötig [2].
Entmündigung der Bürger
Es ist richtig, dass es hohe Transparenzstandards für politische Einflussnahmen geben muss. Wer sich von Lobbyisten gleich welcher Couleur finanzieren lässt, soll dies öffentlich einsehbar dokumentieren müssen. Auch Manipulationen von außen müssen abgewehrt werden. Doch es ist weit über das Ziel hinausgeschossen, wenn man dafür Grundrechte für eigene Bürger und Unternehmen bis zur Unkenntlichkeit beschneidet. Wenn die Bundesregierung ihren Zensur-Entwurf durchbringt, dann ist das ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit in unserem Land.
Man schützt die Bürger nicht, indem man sie entmündigt.
Quellenverzeichnis
[1] „Transparenzgesetz: Wenn Werbe-Labels zur Hausdurchsuchung führen“, www.telepolis.de, 31. Januar 2026
[2] „Deutschland vollstreckt EU-Verordnung für politische Zensur“, www.achgut.com, 7. Januar 2026
[3] „Bald greifen die neuen EU-Regeln für politische Online-Werbung“, www.netzpolitik.org, 31. Juli 2025
[4] „Sind Parteien schädlich wie Zigaretten?“, www-t-online.de, 13. Januar 2026
[5] „Politische Werbung sorgt für Diskussionen – jetzt soll ein neues Gesetz kommen“, www.rtl.de, 7. Januar 2026
[6] „Hausdurchsuchung für die Demokratie?“, www.welt.de, 7. Januar 2026
[7] „Bundesregierung ermöglicht Durchsuchungen von Redaktionen ohne Richter“, jungefreiheit.de, 5. Januar 2026
[8] „Hier könnte keine politische Werbung stehen“, www.zeit.de, 28. Juli 2025
Bürde für Bürger: SPD fordert weitere Belastung statt Entlastung.
Bürde für Bürger: Krankenkassenbeiträge bald auch auf Kapitaleinkommen?
Die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems steht erneut im Mittelpunkt der politischen Debatte. Ausgelöst wurde diese durch einen Vorstoß aus der SPD. Unter anderem brachte Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, ins Gespräch, künftig auch Kapitalerträge und Mieteinnahmen bei der Berechnung von Krankenkassenbeiträgen heranzuziehen (1). Ziel sei es, die Beitragslast breiter zu verteilen und die gesetzlichen Krankenkassen finanziell zu stabilisieren.
Was auf den ersten Blick nach mehr Gerechtigkeit klingt, bedeutet in der Praxis jedoch vor allem eines: eine weitere finanzielle Belastung für Bürger, die bereits heute einen erheblichen Teil ihres Einkommens an Steuern und Abgaben abführen. Statt strukturelle Probleme zu lösen, soll erneut auf zusätzliche Einnahmen zugegriffen werden (2).
Die wachsende Finanzierungslücke im Gesundheitssystem
Die gesetzliche Krankenversicherung steht seit Jahren unter erheblichem finanziellem Druck. Steigende Behandlungskosten, demografische Entwicklungen und immer neue Aufgaben führen regelmäßig zu Defiziten. Die SPD schlägt vor, diese Lücke durch die Einbeziehung weiterer Einkommensarten zu schließen (1).
Kritiker bemängeln jedoch, dass damit nicht die Ursachen der Finanzierungskrise angegangen werden. Denn anstatt Ausgaben kritisch zu überprüfen und Reformen umzusetzen, wird der Weg der Beitragserhöhung und Ausweitung der Bemessungsgrundlagen beschritten (3).
Die tatsächlichen Kostenfaktoren
Ein wesentlicher Kostenfaktor im Gesundheitssystem sind sogenannte versicherungsfremde Leistungen. Dazu zählen insbesondere Gesundheitsausgaben im Zusammenhang mit der Versorgung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen sowie von Asylbewerbern. Für diese Leistungen werden jährlich Milliardenbeträge aufgewendet, die das System zusätzlich belasten (4).
Nach Angaben aus Fachkreisen haben diese Ausgaben spürbare Auswirkungen auf die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen, obwohl es sich um gesamtstaatliche Aufgaben handelt, die eigentlich aus Steuermitteln zu finanzieren wären (5). Die Konsequenz: Die Beitragszahler werden zunehmend zur Finanzierung staatlicher Aufgaben herangezogen.
Bessere Alternativen wären möglich
Anstatt immer neue Einnahmequellen zu erschließen, gäbe es zahlreiche Möglichkeiten, das Gesundheitssystem effizienter zu gestalten. Experten verweisen seit Jahren auf Einsparpotenziale durch Digitalisierung, bessere Vernetzung medizinischer Daten sowie die Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Bürokratie (6).
Solche Reformen könnten nicht nur Kosten senken, sondern gleichzeitig die Versorgungsqualität verbessern – ohne die Bürger zusätzlich zu belasten.
Umfragen zeigen: Vertrauen in den Sozialstaat schwindet
Die Debatte um Krankenkassenbeiträge ist Teil einer grundsätzlichen Diskussion über den Zustand des Sozialstaats. Laut repräsentativen Umfragen hält eine deutliche Mehrheit der Deutschen den Sozialstaat in seiner heutigen Form für nicht mehr dauerhaft finanzierbar (7).
Zugleich zeigen Studien, dass zwar eine breite Zustimmung zum Prinzip des Sozialstaats besteht, das Vertrauen in seine Leistungsfähigkeit, Fairness und Nachhaltigkeit jedoch stark gesunken ist (8). Eine weitere Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass viele Bürger nicht daran glauben, dass die bisherigen Regierungsparteien in der Lage sind, die sozialen Sicherungssysteme grundlegend zu reformieren (9).
Politik der Kartellparteien und ihre Folgen
Diese Entwicklung ist aus Sicht vieler Bürger das Ergebnis jahrzehntelanger Politik der Kartellparteien. Der Sozialstaat wurde kontinuierlich ausgeweitet, ohne ihn gleichzeitig effizienter, transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Die Folge sind steigende Kosten, wachsende Bürokratie und eine zunehmende Belastung der Leistungsträger.
Fazit
Die Forderung, Krankenkassenbeiträge künftig auch auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen zu erheben, steht exemplarisch für eine Politik, die finanzielle Probleme nicht an der Wurzel packt, sondern immer neue Belastungen für die Bürger schafft. Statt strukturelle Reformen umzusetzen, wird der einfachste Weg gewählt: höhere Abgaben, breitere Bemessungsgrundlagen und immer neue Zugriffe auf private Vorsorge.
Aus Sicht der Alternative für Deutschland braucht Deutschland jedoch einen grundlegend anderen Ansatz. Das Gesundheitssystem muss von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden, die vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren sind. Gleichzeitig sind konsequenter Bürokratieabbau, eine echte Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie die Vermeidung von Ineffizienz und Doppelstrukturen notwendig, um Kosten nachhaltig zu senken.
Darüber hinaus setzt die AfD auf eine klare Begrenzung ungeregelter Migration, eine stärkere Ausrichtung des Sozialstaats auf Bedürftigkeit und Leistungsgerechtigkeit sowie auf eine Entlastung von Arbeitnehmern, Familien und mittelständischen Betrieben durch niedrigere Steuern und Abgaben. Nur wenn Leistung wieder anerkannt, Eigenverantwortung gestärkt und staatliche Aufgaben klar priorisiert werden, kann der Sozialstaat dauerhaft funktionsfähig bleiben.
Deutschland wieder fit zu machen bedeutet nicht, immer neue Einnahmequellen zu erschließen, sondern Strukturen zu reformieren, Verantwortung einzufordern und den Staat auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren. Dafür stehen wir von der AfD – und dafür stehe ich persönlich.
Quellenverzeichnis
SPD-Vorschlag zur Finanzierung des Gesundheitssystems durch Einbeziehung aller Einkommensarten – WirtschaftsWoche
Bericht über Sozialabgaben auf Kapitalerträge – stern.de
Analyse zur Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung – WirtschaftsWoche
Gesundheitsausgaben für ukrainische Geflüchtete – Deutsches Ärzteblatt
Asyl- und fluchtbedingte Kosten im Gesundheitswesen – Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Einsparpotenziale und Effizienz im Gesundheitssystem – Handelsblatt
Repräsentative Forsa-Umfrage: Sozialstaat nicht mehr finanzierbar – WELT
Studie zum Vertrauen in den Sozialstaat – Universität Konstanz / Sozialverband VdK
Umfrage zur Reformfähigkeit der Regierung – n-tv