Foto: Symbolbild
Antrag vom 15. September 2020

Zwar wurde auf das verpflichtende Tragen einer Maske während des Unterrichts im Gegensatz zu anderen Bundesländern aus gutem Grund (noch) verzichtet; es ergeben sich jedoch aus der pauschalen Anordnung des Maskentragens sowie aus dem Inhalt der Verordnung massive Zweifel an ihrer medizinischen bzw. gesundheitspräventiven Sinnhaftigkeit und damit an der Glaubwürdigkeit der Landesregierung selbst.
Für uns – auch nachgewiesen in mehreren Studien – ist die „Maskenpflicht“ nicht nachvollziehbar. Sie kann nicht vor Viren schützen und steht im Verdacht bei Kindern zu gesundheitlichen Schäden zu führen. Deshalb stellten wir unseren Antrag die Maskenpflicht unverzüglich aufzuheben.

Antragstitel: Maskenpflicht an Schulen und Horteinrichtungen unverzüglich aufheben!
Antragsstatus: Der Antrag wurde abgelehnt.
Werdegang:

Mittlerweile müssen im Land Brandenburg ab der 7. Klasse MNS getragen werden. Fragliche Allgemeinverfügungen einiger Kommunen bestehen sogar auf eine Maskenpflicht für Schüler im Unterricht ab der 1. Klasse und im Hort. Die Fraktion der AfD im Landtag Brandenburg klagen gegen diese Maßnahmen.