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Landtag Brandenburg:
Lars Schieske

AKTUELL IM FOKUS

Gewalt gegen AfD-Politiker

Anfragen und Veröffentlichungen

Nachfolgend werde ich hier meine Anfragen/Anfragebeteiligungen sowie die Antworten hierzu aus dem Brandenburger Landtag gegenüber der aktuellen Landesregierung veröffentlichen. Damit möchte ich mehr Transparenz zur aktuellen Arbeit gewähren.

Maskenpflicht an Schulen

Kleine Anfrage 706 Lars Schieske (AfD) 18.08.2020 Drucksache 7/1833 (2 S.)

Laut rbb24 plant die Landesregierung am 11.08.2020 per Kabinettsbeschluss eine verbindliche
Maskenpflicht für Schüler und Lehrpersonal in die neue Corona-Verordnung aufzunehmen, welche
am 17.08.2020 in Kraft treten soll. Ab dem Schulstart nach den Sommerferien in Brandenburg,
dem 10.08.2020 bis zum Inkrafttreten der Maskenpflicht empfiehlt die Landesregierung den
Schulen freiwillig selbst eine Maskenpflicht einzuführen.
Ich frage die Landesregierung:

  1. Warum führt die Landesregierung die Maskenpflicht erst eine Woche nach dem Schulstart ein,
    wurde sie vom konkreten Datum des Endes der Sommerferien überrascht oder waren zu viele
    Mitglieder des Kabinetts zuvor nicht zu erreichen?
  2. Warum überlässt die Landesregierung den Schulen die Freiwilligkeit der Einführung einer
    Maskenpflicht nur in der ersten Woche des Schulbeginns und nicht danach?
  3. Welcher wissenschaftlichen Bewertungsgrundlage des allgemeinen und des speziellen
    Ansteckungsrisikos von Kindern und Jugendlichen entspringt die Maskenpflicht?
  4. Welche positiven Auswirkungen hat die allgemeine Maskenpflicht im ÖPNV und in
    Ladengeschäften in Brandenburg bisher nach Ansicht der Landesregierung gezeitigt und auf
    welcher Datenlage beruht diese Einschätzung (wurden internationale Vergleiche gezogen)?
  5. Welche Qualitätsstandards müssen die vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen erfüllen,
    sind diese normiert (z. B. nach DIN-Norm), mit Prüfsiegeln zertifiziert oder anderweitig definiert
    und wenn nicht, warum nicht?
  6. Welche arbeitschutzrechtlichen Regelungen gibt es für Masken/Mund-Nasen-Bedeckung und
    wie werden diese bei der Einführung der Maskenpflicht berücksichtigt?
  7. Wie/wo werden die Masken während des Unterrichts und in der Zeit zwischen der Tragepflicht
    gelagert und wie wird das kontrolliert?
  8. Welche konkreten positiven (quantifizierbaren) Auswirkungen verspricht sich die
    Landesregierung mit der Maskenpflicht in/an Schulen und welche Risiken hat die Landesregierung
    einkalkuliert?
  9. Wie stehen die angenommenen positiven Auswirkungen im Zusammenhang mit der
    durchschnittlichen Qualität der Masken/Mund-Nasen-Bedeckung, die von den Schülern und
    Lehrkräften getragenen werden?

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2000/2017.pdf


Nachfrage

zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 706 (Drucksache
7/1833) – „Maskenpflicht an Schulen“. Kleine Anfrage 862 Dennis Hohloch (AfD), Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 22.10.2020
Drucksache 7/2209 (4 S.): https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2200/2209.pdf

Aus der Beantwortung oben genannter Kleinen Anfrage zur Maskenpflicht an Schulen ergeben
sich weitere Fragen. Wir fragen die Landesregierung:

Auf welche konkreten wissenschaftlichen Studien und Expertenaussagen stützte sich die Landesregierung bei ihrer Entscheidung, mit Beginn des laufenden Schuljahres das Tragen einer „Mund-Nasen-Bedeckung“ außerhalb des Unterrichts und in Horteinrichtungen verpflichtend vorzuschreiben? Bitte ausführlich begründen.

Wann wurden mit welchen Experten und medizinischen Fachgesellschaften Anhörungen bzw. Fachgespräche bzgl. der Sinnhaftigkeit des verpflichtenden Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung zum Zweck der Reduzierung der Ausbreitung der Infektionskrankheit Covid-19 durchgeführt? Bitte ausführlich begründen.

Inwieweit wurden bei der Vorbereitung der Maskenpflicht die Gesundheitsämter bzw. die den Gesundheitsämtern angeschlossenen Kinder- und Jugendgesundheitlichen Dienste (KJGD) einbezogen?

Gemäß § 2 Absatz 2 KJGDV beraten die KJGD „Kinder und Jugendliche, Sorgeberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie Träger von Kindereinrichtungen und Schulen jederzeit bedarfsgerecht und Zielgruppen orientiert in allen Fragen des
Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung. Sie initiieren und koordinieren Gesundheitsprojekte und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung“. In wie vielen Fällen haben die Gesundheitsämter bzw. die KJGD die Hygienekonzepte der Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich evaluiert und Optimierungsvorschläge unterbreitet und auf wessen Geheiß? Bitte nach Kreisen, kreisfreien Städten, Gesundheitsämtern und Schulen aufschlüsseln.

Welche Aufgaben liegen bei der Durchsetzung der Maskenpflicht jeweils im Verantwortungsbereich
(1) des MBJS,
(2) der Schulämter,
(3) der jeweils zuständigen Gesundheitsämter,
(4) der KJGD,
(5) der Jugendämter,
(6) der Schulträger
(7) der Schul- bzw. Hortleitungen,
(8) der Lehrer sowie
(9) der Sorgeberechtigten?

In wie vielen Fällen haben Schulämter, Schulleiter, Gesundheitsämter sowie alle weiteren unter Frage 5 aufgelisteten Institutionen Bedenken gegen die Maskenpflicht aus- gesprochen, wann war das und welcher Art waren die Bedenken?

Welche Informationen liegen dem MBJS bezüglich möglicher gesundheitlicher Risiken bei unsachgemäßer Verwendung und Handhabung der „Mund-Nase-Bedeckung“ vor und seit wann? Bitte ausführlich darstellen.

Laut Antwort auf Frage 5 handele es sich bei der „Mund-Nasen-Bedeckung“ „um textile Bekleidungsgegenstände, die mindestens Nase und Mund bedecken und geeignet sind, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/Schleim-/Tröpfchenauswurfs deutlich zu
reduzieren“ mit dem Ziel, der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus entgegenzuwirken. Die herkömmlichen und weit verbreiteten „Mund-Nase-Bedeckungen“, darunter Behelfsmasken aus Baumwolle oder medizinische Masken, sind Einwegartikel und eignen sich keinesfalls für eine Mehrfachverwendung, da sie bei Durchfeuchtung rasch unbrauchbar und bei mehrmaligem Aufund Absetzen durch Pilze/Pilzsporen, Keime und Bakterienkulturen aller Art kontaminiert werden.
8.1 Welche maximale Tragedauer ist für welchen der infrage kommenden Maskentypen unter welchen Umständen vertretbar?
8.2 Gingen den Schulen des Landes sowie den Eltern seit der Einführung der Maskenpflicht entsprechende Informationen zu, welche maximale Tragedauer pro Maskentyp empfohlen wird? Wenn ja, wann, von wem, mit welchem Inhalt und wer hat dafür Sorge zu tragen, dass die „Mund-Nase-Bedeckung“ regelmäßig gewechselt wird? Wenn nein, weshalb nicht?
8.3 Wurden die Schulen und Eltern sowie Schüler ausführlich über die hygienisch korrekte Anwendung der „Mund-Nase-Bedeckung“ ebenso informiert wie über die möglichen Gesundheitsrisiken bei inkorrekter Handhabung und Anwendung? Wenn ja, wann, durch wen und mit welchem Inhalt? Wenn nein, in wessen Verantwortungsbereich fällt diese Aufklärungsarbeit?
8.4 Schüler „sollten“ laut Antwort auf Frage 7 „Masken in einer Schutzhülle bei sich aufbewahren“. Wann und durch wen wurden die Eltern über die Bereitstellung einer solchen „Schutzhülle“ informiert und welche Merkmale muss diese aufweisen, um ihren Zweck trotz
mehrmaliger Verwendung pro Schultag zu erfüllen?
8.5 Haben sich die Schüler nach dem Absetzen und vor jedem erneuten Aufsetzen der Maske die Hände zu waschen und zu desinfizieren? Wenn ja, wer kontrolliert das? Wenn nicht, weshalb nicht?
8.6 Wie viele Schulen verfügen nach gegenwärtigem Stand über eine – gemessen an der Zahl von Schülern und Schulpersonal – hinreichenden Anzahl an Handdesinfektionsmittelspender, wer war/ ist für deren Beschaffung sowie für die Begleichung der dafür anfallenden Kosten verantwortlich?

Wer ist während des Unterrichtstages dazu befugt, von Kindern und Jugendlichen, die im Schulhaus oder Horteinrichtungen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen, die Herausgabe des dafür gemäß § 2 Absatz 3 Satz 3 SARS-CoV-2-UmgV notwendigen ärztlichen Zeugnisses zu verlangen?

Welche „gesundheitlichen Gründe“ müssen zwingend vorliegen, damit das Tragen ei-ner „Mund-Nase-Bedeckung“ als „unzumutbar“ gilt?

Welche Handlungsempfehlungen sind durch wen und wann an die Schulen bzw. das Schulpersonal ergangen, um trotz des momentan angenommenen Infektionsrisikos mit COVID-19 Erste-Hilfe-Maßnahmen in vollem Umfang sicherzustellen, insbesondere in Hinblick auf etwaig notwendige Mund-zu-Mund- bzw. Mund-zu-Nase-Beatmungen?

Sind im Falle von Reanimationsmaßnahmen ausreichend Beatmungsmasken nach DIN 13154 bzw. vergleichbare Beatmungsmasken in den Schulen vorhanden? Wenn ja, welche, wie viele pro 100 Schüler und wer kam für deren Anschaffungskosten auf? Falls nicht, weshalb nicht?

Wie viele Schüler sind gegenwärtig durch ein ärztliches Zeugnis vom Tragen der Mund-Nase-Bedeckung befreit? Bitte in relativen und absoluten Zahlen angeben.

Wie viele ärztliche Zeugnisse wurden zurückgewiesen, von wem, mit welcher Begründung und wie wurde daraufhin weiter verfahren?

Wer ist rechtlich haftbar und welche Konsequenzen zieht es nach sich, wenn ein Schüler aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine „Mund-Nasen-Bedeckung“ tragen muss, aber dennoch zum Tragen derselben gezwungen wird?

Seit Beginn der Einführung der Maskenpflicht gibt es zahlreiche bestätigte Berichte, wonach Kinder und Jugendliche an Brandenburger Schulen bei vergessenen oder verloren gegangenen „Mund-Nase-Bedeckungen“ mit teils unangemessenen Erziehungsmaßnahmen sanktioniert wurden.

Wenn die Landesregierung tatsächlich und ohne jeden Zweifel von der Schutzwirkung der „Mund-Nasen-Bedeckungen“ überzeugt ist, so wird sie zeitnah, d.h. unmittelbar vor oder nach Einführung der Maskenpflicht, die Ausstattung aller Schulen mit einer hinreichenden Anzahl an kostenlosen Ersatzmasken angeordnet haben.
16.1 Wann erfolgte die Bestellung der Masken?
16.2 Welcher Maskentyp wurde bestellt und weshalb gerade dieser Typ?
16.3 Wie viele Masken wurden insgesamt bestellt?
16.4 Wer ist für die Verteilung der angeforderten Masken zuständig?
16.5 Ist eine fortlaufende Auffüllung der Bestände garantiert?
16.6 Welche finanziellen Ausgaben waren mit der Bestellung verbunden und wie hoch werden die Kosten für eine fortlaufende Auffüllung der Bestände gerechnet p.a.?
16.7 Sind alle Schulen mittlerweile ausgestattet? Wenn ja, wie viele Masken sind pro 100 Schüler fortan vorhanden? Wenn nicht, weshalb nicht?
16.8 Ist eine fortlaufende Auffüllung der Bestände garantiert?
16.9 Ist die Lagerung der Masken in sterilem Umfeld an allen Schulen sichergestellt? Wenn ja, wer hat die Bedingungen vor Ort kontrolliert? Wenn nein, welche Lösungen werden angedacht und mit welchen Kosten wäre dies verbunden?

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2400/2467.pdf

Zahl der ausgefallenen Unterrichtsstunden während der Coronakrise

Seit dem schulischen Lockdown am 18. März 2020 wurde der Präsenzunterricht an brandenburgischen Schulen weitestgehend eingestellt. Allgemeinen Schätzungen zufolge sind, je nach Klassenstufe und Schulform, bis heute zwischen 200 und 300 Unterrichtsstunden faktisch ausgefallen.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele Unterrichtsstunden sind durch die Einstellung des Präsenzunterrichts zwischen dem 18. März 2020 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Berücksichtigung des digital organisierten, sogenannten „Distanzunterricht“) an den Grund- schulen und weiterführenden Schulen des Landes Brandenburg ersatzlos ausgefallen?

Meine mündliche Anfrage und die unglaubliche Antwort der Bildungsministerin.

Gewerkschaft der Polizei Brandenburg weist Darstellungen als falsch zurück

Im Zuge der gewalttätigen Proteste von „Ende Gelände“ im November 2019 existiert ein Gruppenfoto von neun Polizeibeamten vor einer Wand mit einem Graffiti. Die Gewerkschaft der Polizei Brandenburg stellt zwischenzeitlich Fakten dar, die die Vorverurteilung der neun Polizeibeamten durch die Lausitzer Rundschau, das Polizeipräsidium und den Innenminister Stübgen (Protokoll der Innenausschuss-Sitzung vom 10.12.2019) widerlegen. Die Gewerkschaft der Polizei führt aus (unter diesem Link):

„Fakt ist, dass das Gruppenbild kurzzeitig als WhatsApp Status verwendet wurde. Eine Verbreitung im Internet durch die betroffenen Beamten erfolgte nicht.


Fakt ist, dass der Schriftzug nicht von den Beamten übermalt wurde. Auf Weisung des Polizeiführers taten dies die vor Ort angetroffenen Bürger, die nach eigenen Aussagen den Originalschriftzug angebracht hatten.

Fakt ist, dass weder der Schriftzug ‚Stoppt Ende Gelände!‘ noch der abgebildete Krebs dem Rechtsextremismus zuzuordnen sind.


Fakt ist, dass ‚Defend Cottbus‘ durch den Verfassungsschutz nicht als rechtsextremistische Gruppierung eingestuft ist.“

Ich frage die Landesregierung: Gibt es diesbezüglich eine Richtigstellung durch den Innenminister?

Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 7/310

Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 310 – „Förderverein Cottbuser Aufbruch e.V.“ im Zusammenhang mit dem Beratungsnetzwerk „Tolerantes Brandenburg“

Wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Antwort Nummer 310 mitteilte, hat sie in der Vergangenheit den „Förderverein Cottbuser Aufbruch e.V.“ sowohl mehrfach finanziell unterstützt, um diesem die Erstellung von Transparenten zu ermöglichen, als auch, um die Durchführung einer Versammlung durchzuführen. Hinzu kommt, dass es bei dem Verein zwar nach eigenenAngaben„keine politische Parteinahme“ gebe, er aber auf seiner Internetpräsenz zum einen Veranstaltungen unter dem Titel „Niemand muss am 25.11. zur AfD gehen!“ bewirbt und nach eigener Vorstellung „Aufklärung“ über die Alternative für Deutschland betreibt.

Darüber hinaus positioniert sich der Verein nach seinem Verständnis einerseits gegen ein vom ihm nicht näher definierten „Rechtsextremismus“, verteidigt aber andererseits offen das sogenannte Hausprojekt „Zelle 79“, welches ein Rückzugsort für Linksextremisten ist. So heißt es auf der Internetpräsenz des Vereins: „Im Projekt der Zelle 79 wohnen junge Leute in bewusst alternativen Lebensformen, die gemeinsam über die politische Ordnung in unserem Land diskutieren und sich damit auch sehr kritisch auseinandersetzen.
Die Jugendarbeit mit linkem Verständnis betreiben, was aber nicht heißt, dass sie „linksextrem“‘ sind.“ Weiterhin wird dort das gute Verhältnis im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen der „Zelle 79“, „Cottbus Nazifrei!“ und mit dem „Cottbuser Aufbruch“ beschrieben. Zudem sei es dem „Cottbuser Aufbruch“, wie es weiter in dem Beitrag heißt, wichtig, dass eine „offene und links-alternativ orientierte Jugendkultur“ in Cottbus existiere. 

  • Kleine Anfrage 541  Andreas Kalbitz (AfD) , Lars Schieske (AfD) 28.05.2020 Drucksache 7/1326 (2 S.)

Bevölkerungsschutz bei Umweltgiften durch Großbrandlagen

In den letzten Jahren sind immer wieder Großbrandlagen in Brandenburgs Wäldern entstanden. Dadurch, dass diese Gebiete größtenteils extrem munitionsbelastet sind und die Löscharbeiten dadurch sehr behindert werden, können Einsatzkräfte oftmals nicht zu den eigentlichen Brandherden vordringen, sondern müssen abwarten bis das Feuer zu Ihnen kommt. Außerdem und noch weiter erschwerend explodiert immer wieder im Boden befindliche Munition und setzt verschiedene Atemgifte frei, wie es auch im letzten Jahr im Raum Jüterbog geschah. Erst nach geraumer Zeit wurde die Analytische Task Force aus Berlin hinzugezogen, um die Giftstoffe in der Luft zu messen. Gerade im Raum Treuenbrietzen und Jüterbog sowie auch Nuthe-Urstromtal befinden sich einige Dörfer mitten im sogenannten brandgefährdeten Gebiet.

  • Kleine Anfrage 533 Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Lars Schieske (AfD) 27.05.2020 Drucksache 7/1318 (2 S.)

Ausbildungsbeschränkungen der Freiwilligen Feuerwehren durch die Eindämmungsverordnung

In der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS- CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg sind die Freiwilligen Feuerwehren nicht eindeutig zuzuordnen und so herrscht Uneinigkeit über die durch den Erlass der Eindämmungsverordnungen im Land Brandenburg wurden jegliche Ausbildungstätigkeit der Freiwilligen Feuerwehren durch die jeweiligen Verantwortlichen untersagt, ebenfalls wurden alle Lehrgänge auf Kreis- sowie auf Landesebene abgesagt. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren müssen allerdings auch 40 Stunden mindestens im Jahr nachweisen, um nicht aus dem aktiven Dienst auszuscheiden und gerade bei den Freiwilligen Kräften ist es ein Muss, immer wieder verschiedene Einsatzszenarien zu üben sowie reguläre Ausbildungen zu halten und zu erhalten, um im Einsatzfall fit zu sein für die jeweiligen Schadenslagen. Des Weiteren müssen regelmäßig technische Materialprüfungen stattfinden, die unter den jetzigen Bedingungen sehr erschwert sind.

  • Kleine Anfrage 524 Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Lars Schieske (AfD) 23.05.2020 Drucksache 7/1304 (1 S.)

Funktionsbedingtes Zusammenkommen der Feuerwehrangehörigen

In der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS- CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg sind die Freiwilligen Feuerwehren nicht eindeutig zu- zuordnen und so herrscht Uneinigkeit über die Verfahrensweise zur Ausbildung sowie der Durchführung von Sitzungen und Versammlungen. Entgegen der weit verbreiteten Meinung, in den meisten Städten Brandenburgs gäbe es eine Berufsfeuerwehr, wird der abwehrende Brandschutz und die allgemeine Hilfe in Brandenburg hauptsächlich durch freiwillige Kräfte sichergestellt. Laut FWDV 2 soll jeder Feuerwehrangehörige nach Abschluss der Truppausbildung jährlich an mindestens 40 Stunden Fortbildung teilnehmen.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist die derzeitige Eindämmungsverordnung mit der Feuerwehrdienstvorschrift, dem Prämien- und Ehrengesetz, der Ausbildungspflicht und der Gefahrenabwehr zu vereinbaren?

Projekt „Energie für Vielfalt und Toleranz“ beim FC Energie Cottbus e.V.

Der FC Energie Cottbus e.V. ist ein 1966 gegründeter Fußballverein mit Sitz in der Stadt Cottbus, dessen erste Männermannschaft derzeit in der vierthöchsten deutschen Spielklasse aktiv ist. Zusammen mit der AOK Nordost, einem Kooperationspartner des Netzwerkes „Tolerantes Brandenburg“, der Investitionsbank des Landes Brandenburgs (ILB) und der Firma „Laserline“ startete der Fußballclub 2015 die Initiative „Energie für Vielfalt und Toleranz“. Damit wollten, so die Intention, der FC Energie Cottbus als „führender Fußballverein Brandenburgs“ und seine Partner aus der Wirtschaft ihr soziales Engagement zum Ausdruck bringen. Als Schirmherrin für dieses Projekt trat Frau Dr. Martina Münch in ihrem damaligen Amt als Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur in Erscheinung. Auf Druck des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) schuf der FC Energie Cottbus den Posten „Beauftragte/r für Vielfalt und Toleranz“. Die aktuelle Beauftragte für dieses Projekt ist seit dem 02.01.2020 Frau Laura Klement.

Ihr Gehalt wird mit 24.000€ (für das Geschäftsjahr 2020) durch die Landesregierung bezuschusst. Klement strebt nach eigener Aussage einen „Selbstreinigungsprozess in der Fanszene“ an.

  • Kleine Anfrage 480 Andreas Kalbitz (AfD) , Lars Schieske (AfD) 08.05.2020 Drucksache 7/1201 (2 S.)
  • Antwort (LReg) 10.06.2020 Drucksache 7/1463 (2 S.)

Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 217 – Verbindungen und Finanzierung von „Cottbus Nazifrei!“

Wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage mitteilte, wurde der mutmaßlich der linksextremen Szene zugehörige „Verein für ein multikulturelles Europa“ in der Vergangenheit von der Landesregierung finanziell unterstützt. So wurden Zuwendungen an den Verein gezahlt, um diesem die Durchführung der „NachtTanzDemo“ im Jahr 2017 in Cottbus zu ermöglichen. An dieser Versammlung am 27.10.2017 nahmen auch Mitglieder der linksextremistischen Szene teil. Dabei wurden auf Transparenten die Symbole der Antifa gezeigt. Der „Verein für ein multikulturelles Europa“ betreibt in der Parzellenstraße in Cottbus das der linken Szene zuzurechnende sogenannte Hausprojekt „Zelle 79“. Das Gebäude fungiert dabei als zentraler Vernetzungstreffpunkt in Cottbus. Regelmäßig finden dort Antifa-Veranstaltungen statt, ebenso wird auf der Internetseite auf Antifa-Seiten verwiesen, gleichermaßen wird auf die linksextreme „Rote Hilfe“ weitergeleitet. Die vom Verfassungsschutz beobachtete „Rote Hilfe“ führte im Haus in der „Zelle 79“ auch Veranstaltungen durch, wie die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage einräumte.

Bereits im März 2016 berichtete die „Lausitzer Rundschau“ über die Zusammenhänge zwischen dem Verein, dem Haus in der Parzellenstraße 79 und dem sogenannten Bündnis „Cottbus Nazifrei!“ und zitierte dabei einen Cottbuser Stadtverordneten wie folgt: „Es bestehen keine Abgrenzungen der einzelnen Projekte im Haus Parzellenstraße 79, im Gegenteil, die digitale Vernetzung zur Roten Hilfe und zur Antifa/Autonome – konkret zur Antifa Cottbus – zeigt eindeutig: Unter dem Dach des Vereins bzw. unter dem Dach Parzellenstraße 79 wurden und werden linksextremistische und auf Gewalt gegen den Rechtsstaat, zum Beispiel gegen die Polizei gerichtete Aktivitäten geplant, organisiert und nachbereitet. Auch gab es bislang noch keine Distanzierung von Linksextremisten durch den Verein oder durch Vertreter von „Cottbus Nazifrei!“.

  • Kleine Anfrage 468 Andreas Kalbitz (AfD) , Lars Schieske (AfD) 04.05.2020 Drucksache 7/1156 (2 S.)
  • Antwort (LReg) 03.06.2020 Drucksache 7/1384 (3 S.)

Sportförderung in Brandenburg

Laut einem Artikel der PNN vom 1.11.2019 ist Brandenburg 2020 mit Spitzensportlern bei den Olympischen Spielen in Tokio wieder dabei. Während andere Nationen zu Beginn eines jeden Olympiazyklusses wüssten, mit welchen Geldern sie planen können, ist für Brandenburgs Hoffnungsträger die Finanzierung auch neun Monate vor Olympia nicht klar. Nach Angaben des Bundesstützpunkttrainers hält sich auch die Landesregierung bezüglich der Kostenbeteiligung bedeckt.

  • Kleine Anfrage 456 Steffen John (AfD) , Lars Schieske (AfD) 30.04.2020 Drucksache 7/1132 (1 S.)
  • Antwort (LReg) 10.06.2020 Drucksache 7/1472 (2 S.)

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