Für Sie im
Landtag Brandenburg:
Lars Schieske

Anfragen und Veröffentlichungen

Nachfolgend werde ich hier meine Anfragen/Anfragebeteiligungen sowie die Antworten hierzu aus dem Brandenburger Landtag gegenüber der aktuellen Landesregierung veröffentlichen. Damit möchte ich mehr Transparenz zur aktuellen Arbeit gewähren.

Mund-Nasen-Bedeckungen für Feuerwehrleute

Fragestunde Mündliche Anfrage 290

Lars Schieske (AfD) 06.11.2020 Drucksache 7/2325 (S. 5)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2300/2325-0290.pdf

Eine Vielzahl von Feuerwehren im Land Brandenburg geben Dienstanweisungen im Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus an ihre Einsatzkräfte heraus. In diesen werden die Kameraden verpflichtet, im Einsatz und im Fahrzeug eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Mund-Nasen-Bedeckungen unterliegen jedoch keinerlei Normung beziehungsweise Zertifizierung und werden als Behelfs- oder Alltagsmasken bezeichnet. Da bei der Feuerwehr die persönliche Schutzausrüstung jedoch zu Recht einer bestimmten Normung unterliegt, ist das nach der Ansicht von medizinischen Experten, aber auch vieler Einsatzkräfte nicht realitätsnah und sogar als absurd zu bezeichnen.

Ich frage die Landesregierung:

Sind die entsprechenden Dienstanweisungen der lokalen Feuerwehren mit den Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse, der Umgangs- bzw. Eindämmungsverordnung, den Feuerwehrdienstvorschriften, der Straßenverkehrsordnung und weiteren Gesetzen und Verordnungen vereinbar?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Mund-Nase-Bedeckung ist kein Teil der persönlichen Schutzausrüstung im Sinne der einschlägigen Feuerwehrdienstvorschriften und der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“, welche den Träger vor den klassischen Gefahren im Einsatzdienst schützen sollen. Sie dienen ausschließlich dem Infektionsschutz. Insoweit wird auf das Merkblatt der DGUV „Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS- CoV-2 sowie pandemiebedingten Einschränkungen“ vom 18. Mai 2020 hingewiesen, wo ausdrücklich aufgeführt wird, dass, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, auch im Bereich der Feuerwehren ein Mund-Nasen-Schutz zu nutzen ist. Hierbei sind konkrete Risiken – zum Beispiel beim Einsatz am Patienten – zu berücksichtigen und im Rahmen der Hygienekonzepte angemessen zu bewerten.

Grundsätzlich sind die kommunalen Aufgabenträger angehalten, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches eigenständige Hygienekonzepte zu erstellen, die durch entsprechende Dienstanweisungen verbindlich eingeführt werden. Eine Vorlagepflicht gegenüber dem Ministerium des Innern und für Kommunales als oberste Sonderaufsichtsbehörde besteht nicht. Die mündliche Anfrage ist insoweit auch nur abstrakt gehalten, sodass eine pauschale Bewertung durch die Landesregierung weder möglich noch angezeigt ist. Darüber hinaus liegen der Landesregierung auch keinerlei Anhaltspunkte für entsprechende Normwidrigkeiten vor, die ein aufsichtsrechtliches Einschreiten bedingen würden.

 Im Gegenteil: Das Engagement der Einsatzkräfte bei den Feuerwehren in Brandenburg ist auch in Pandemiezeiten vorbildlich.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/24-035.pdf

Maskenpflicht im Unterricht

Fragestunde Mündliche Anfrage 292

Lars Schieske (AfD) 06.11.2020 Drucksache 7/2325 (S. 6)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2300/2325-0292.pdf

In Nordrhein-Westfalen war bereits lange vor den Herbstferien eine Maskenpflicht im Unter- richt verbindlich. Diese wurde aber aus verständlichen Gründen Ende August abgeschafft. Der Verband „lehrer nrw“ wertete das als „wichtigen Schritt in Richtung Normalität“. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sieht gravierende Probleme: „Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske im Unterricht ist nicht sinnvoll. Ein längeres Maskentragen beeinträchtigt bei Schülern die Leistungsfähigkeit“, sagt der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach. Aus einer gemeinsamen Stellungnahme, an der unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene beteiligt waren, geht eine Empfehlung hervor, dass die Maske im Unterricht am Platz allerdings nicht getragen werden muss.

Im Bildungsausschuss des Landtages Brandenburg hatte die Ministerin Ernst immer wieder betont, es gebe mit ihr keine Maskenpflicht im Unterricht; und noch in der Sitzung des Kreiselternrats am 5. Oktober 2020 in Cottbus wiederholte sie diese Aussage.

Ich frage die Landesregierung: Auf welcher medizinisch-wissenschaftlichen Grundlage wurde die Maskenpflicht in der Sekundarstufe 2 bei Schülern, aber nicht bei Lehrern, nun doch eingeführt?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport Ernst die Mündliche Anfrage wie folgt:

Wir wollen, dass die Schulen geöffnet bleiben können und der Unterricht nach Stundentafel durchgeführt werden kann. Das ist eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung, und darauf haben sich Bund und Länder in Deutschland am 28. Oktober 2020 verständigt.

Mit den Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, die mit § 17 Abs. 1 der Eindämmungsverordnung für die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe und der Oberstufenzentren eingeführt wurden, hat die Landesregierung eine Entscheidung getroffen, was nach Abwägung der Empfehlungen und Erkenntnisse der Wissenschaft einerseits, der Bedeutung von Schule und Unterricht für die Gesellschaft als Ganzes und die Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen andererseits schließlich als das politisch verantwortete Notwendige und zugleich Verhältnismäßige erachtet wurde, um den Präsenzbetrieb in den Schulen weiterführen zu können.

In der gymnasialen Oberstufe und den beruflichen Gymnasien an den Oberstufenzentren ist durch die Bildung von und die Unterrichtung in Kursen Konstanz bei der Zusammensetzung der Lerngruppen anders als in den niedrigen Jahrgangsstufen aus organisatorischen Gründen naturgemäß nicht möglich. Bei den in den Oberstufenzentren ansonsten zusammengefassten Bildungsgängen ist aufgrund des überregionalen Einzugsbereichs die Zusammensetzung der Schülerschaft inhomogen; hinzu kommen bildungsgangspezifisch vielfältige Sozialkontakte in der Arbeitswelt einschließlich Praktika.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung verringert das Übertragungsrisiko, und zwar auch und insbesondere für das Gegenüber, dies ist inzwischen wissenschaftlichen belegt. Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im öffentlichen Raum als einen Baustein, um den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 in der Bevölkerung zu reduzieren und somit Risikogruppen zu schützen. Diese Empfehlung beruht auf Untersuchungen, die belegen, dass ein relevanter Anteil von Übertragungen von SARS-CoV-2 unbemerkt erfolgt. Das Tragen einer MNB wird insbesondere in Situationen empfohlen, in denen mehrere Menschen im öffentlichen Raum für längere Zeit zusammentreffen oder die Abstandsregeln nicht zuverlässig einhalten können. Die WHO hatte eine Meta-Studie auf Grundlage von 172 Studien in Auftrag gegeben, die unter anderem zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein Mund-Nasen-Schutz das Ansteckungsrisiko um 85 % senke.

Da die in der gymnasialen Oberstufe und den Oberstufenzentren unterrichtenden Lehrkräfte durch die von den Schülerinnen und Schülern getragene Mund-Nasen-Bedeckung geschützt sind, wurde entschieden, die Lehrkräfte vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung freizuhalten. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler wenigstens die Mimik der Lehrkräfte und deren Ausführungen deutlich wahrnehmen. Dass verbale und nonverbale Kommunikation für den Lernprozess von herausgehobener Bedeutung sind, gehört zum Allgemeingut und bedarf keiner weiteren wissenschaftlichen Herleitung. Hier wurde ebenfalls abgewogen.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/24-037.pdf

Die Rechte der Polizei während der sogenannten Corona-Pandemie

Fragestunde Mündliche Anfrage 288

Lars Schieske (AfD) 06.11.2020 Drucksache 7/2325 (S. 5)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2300/2325-0288.pdf

In mehreren Medienberichten, unter anderem bei rbb24-Online, war zu lesen: „Im Falle eines Verdachts auf eine illegale Feier werde die Polizei das weitere Vorgehen mit der originär zuständigen Behörde abstimmen – in diesem Fall das Gesundheitsamt. Die Polizei dürfe Personalien aufnehmen und die Party auflösen […].“ Weiter heißt es: „Zur Gefahrenabwehr könnte sie sich unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zur Wohnung verschaffen. Gewalt anwenden will man in Brandenburg und Berlin aber nicht.“

Ich frage die Landesregierung: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich in der sogenannten Corona-Pandemie als Polizeibeamter Zutritt zum Privateigentum bzw. zu der Privatwohnung der Brandenburger Bürger zu verschaffen?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen die Mündliche Anfrage wie folgt:
Es müssen die gesetzlichen Voraussetzungen des § 23 des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG) erfüllt sein.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/24-033.pdf

Arbeit der sogenannten Berater für Demokratie- und Werteerziehung in der „Brandenburgischen Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.V.“

Kleine Anfrage 876

Andreas Kalbitz (AfD), Lars Schieske (AfD) 27.10.2020 Drucksache 7/2252 (3 S.)

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2200/2252.pdf

Vorbemerkung der Fragesteller:
Die „Brandenburgische Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.V.“ unterhält im Land Brandenburg zwei Büros, eine Geschäftsstelle in der Schopenhauerstraße 34 in Potsdam und ein Projektbüro Am Fuchsbau 15a in Neuseddin. Es werden sieben Mitarbeiter in Potsdam und 20 Mitarbeiter in Neuseddin beschäftigt. Zwei Personen sind allein für den Tätigkeitsbereich „Demokratieberatung und Wertevermittlung im Sport“ angestellt. Im Verein gibt es das eigene Projekt „Demokratie- und Werteerziehung“. Dieses Projekt soll Inhalte wie „Chancengleichheit, Respekt sowie ein Bekenntnis gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Homophobie und diskriminierende und antidemokratische Einstellungen“ vermitteln. Hingegen gibt es kein explizites Bekenntnis gegen Linksextremismus, religiösen oder Ausländerextremismus. Ziel sei die „Akzeptanz einer ethischen Vielfalt“. So heißt über die Arbeit des Vereins: „Die Brandenburgische Sportjugend sensibilisiert, aktiviert und vernetzt Sportvereine zur Positionierung gegen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus, qualifiziert Akteurinnen und Akteure aus den verschiedenen Bereichen des organisierten Sports, wie Vereinsfunktionärinnen und Vereinsfunktionäre und Übungsleiter und Übungsleiterinnen, führt themenbezogene Veranstaltungen und Seminare durch und bietet anlassbezogene Beratung bei Problemsituationen vor Ort an.“ So werden sogenannte Berater „qualifiziert“, um Inhalte im Sinne der vereinseigenen „Demokratie- und Werteerziehung“ in brandenburgische Sportvereine und Vereinsstrukturen zu bringen. Ziel sei es dabei vor allem, Kinder und Jugendliche zu erreichen. Über die konkrete Arbeit dieser „Demokratieberater“ hat die „Brandenburgische Sportjugend“ jedoch bislang, soweit ersichtlich, nichts veröffentlicht. Diese „Beratungen“, deren Inhalt anscheinend auch der Landesregierung nicht bekannt ist, dienen offenbar dazu, sportlich aktive Menschen aufgrund ihrer politischen Ansichten in ihren Sportgemeinschaften zu isolieren, auszugrenzen und sie letzten Endes auszuschließen.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2500/2509.pdf

Erkrankte, Infizierte, Verstorbene und Testungen während Corona-Lockdown-Krise in Brandenburg

Kleine Anfrage 857

Sabine Barthel (AfD), Lars Schieske (AfD) 21.10.2020 Drucksache 7/2204 (2 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2200/2204.pdf

Anmerkungen: Wenn im Nachfolgenden von „Landkreisen“ die Rede ist, schließt dies auch die kreisfreien Städte und das Land Brandenburg insgesamt mit ein.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele mit SARS-CoV-2 Infizierte gab es seit der 11. Kalenderwoche in Brandenburg? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

2. Wie viele an COVID-19 Erkrankte gab es seit der 11. Kalenderwoche in Brandenburg? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

3. Wie viele an COVID-19 Erkrankte wurden seit der 11. Kalenderwoche in Brandenburger Krankenhäusern behandelt? Bitte nach Landkreisen, einzelnen Kalenderwochen und folgenden Kriterien auflisten:

a) ambulant behandelt

b) stationär behandelt

aa) davon auf einer Normalstation behandelt

bb) davon auf einer Intensivstation behandelt, aber nicht beatmet

cc) davon auf einer Intensivstation behandelt und beatmet

4. Wie viele mit SARS-CoV-2 Infizierte sind an COVID-19 verstorben? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

5. Wie viele mit SARS-CoV-2 Infizierte sind mit COVID-19 verstorben? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

6. Wie viele Verstorbene, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren, wurden obduziert? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

 7. Wie viele PCR-Testungen zum Nachweis des SARS-CoV-2 wurden ab der 11. Kalenderwoche in Brandenburg durchgeführt? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

8. Welche Kosten sind durch Testungen zum Nachweis des SARS-CoV-2 ab der 11. Kalenderwoche für das Land Brandenburg und die Kommunen entstanden? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

9. Welche Kosten sind durch zusätzliche persönliche Schutzausrüstung im öffentlichen Dienst in Bezug auf das SARS-CoV-2 ab der 11. Kalenderwoche für das Land Brandenburg und die Kommunen entstanden? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2400/2419.pdf

MBJS-Kampagne „Maske macht Schule“

Kleine Anfrage 801

Dennis Hohloch (AfD), Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 22.09.2020 Drucksache 7/2056 (2 S.): https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2000/2056.pdf

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) fährt derzeit eine On- und Offline-Kampagne mit dem Titel „Maske macht Schule“, um „noch einmal für die Mund-Nasen-Bedeckung zu werben“. Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wann wurde mit der Planung der Kampagne begonnen?
    Zu Frage 1: Die Planung der Kampagne startete Anfang August 2020 mit Beginn der Diskussionen um die Maskenpflicht in Schulen in Deutschland.
  2. Wie viele Plakate wurden zum 1. September 2020 an die Schulen ausgeliefert?
    Zu Frage 2: Insgesamt wurden rund 6.600 Plakate an die Schulen ausgeliefert.
  3. Erfolgte die Auslieferung einmalig oder ist geplant, Schulen fortlaufend auszustatten, sollte dies wegen Beschädigungen u.ä. notwendig sein?
    Zu Frage 3: Die Auslieferung erfolgte einmalig.
  4. Laut mündlicher Auskunft der Ministerin in der 10. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport wurde für die Realisierung der Kampagne ein externer Dienstleister beauftragt.
    a) Welcher geschätzte Auftragswert wurde vorab berechnet?
    Zu Frage 4a: Es wurde ein Gesamtbudget von maximal 10.000 Euro veranschlagt, das in dem laufenden Etat der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Druckerzeugnisse zur Verfügung steht. Es entstehen dadurch keine Mehrkosten.
    b) Welche Ausgaben fallen insgesamt an? Bitte die Kosten für die Einzelposten „Entwicklung des Grafikdesigns“, „Plakatdruck“ und „Social-Media-Kampagne“ einzeln auf- schlüsseln.
    Zu Frage 4b:
  1. Sofern der geschätzte Gesamtauftragswert den Betrag von 3.000 Euro gemäß § 1 Absatz 1
    BbgVergG überstieg:
    a) Wann wurde der Auftrag ausgeschrieben?
    b) Wie lange lief der Vergabezeitraum?
    c) Wie viele Agenturen haben sich an der Ausschreibung beteiligt? d) Welche erhielt den Zuschlag und aus welchem Grund?
    Zu Frage 5: Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Anfang August wurden drei Agenturen abgefragt. Es gab nur eine Agentur mit entsprechender Kapazität, die die erwartete Leistung kurzfristig erbringen konnte. Diese ist beauftragt worden.
  2. Auf welchen Plattformen wird die Kampagne beworben?
    Zu Frage 6: Die Kampagne ist durch das MBJS auf Twitter und auf der MBJS-Homepage veröffentlicht und durch den Versand einer Pressemitteilung beworben worden.
  3. Wird es eine Ausweitung dieser Kampagne geben? Wenn ja, inwiefern?
    Zu Frage: 7 Eine Ausweitung ist nicht geplant.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2200/2244.pdf

Katastrophenschutz in Brandenburg

Kleine Anfrage 769

Daniel Freiherr von Lützow (AfD), Lars Schieske (AfD) 14.09.2020 Drucksache
7/ 1968 (2 S.): https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_1900/1968.pdf

Am 10. September 2020 fand erstmals ein bundesweiter Warntag nach der Wiedervereinigung
1990 gemeinsam von Bund und Ländern statt und soll nun jährlich an jedem zweiten Donnerstag
im September durchgeführt werden. Dieser Warntag dient der Erprobung sämtlicher Warnmittel,
indem um 11:00 Uhr in den Landkreisen und Kommunen aller Länder die Warnmittel ausgelöst
werden.1 Die Bilanz des ersten Warntages fiel ernüchternd aus, da kaum Sirenen zu hören waren
und die Warn-App nicht richtig funktionierte.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Über wie viele Sirenen und Lautsprecherwagen verfügen der Katastrophenschutz und die
    Feuerwehren in Brandenburg zum heutigen Zeitpunkt sowie vor fünf, zehn und 20 Jahren? (Bitte
    aufgliedern nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie einzelnen Kommunen.)
  2. Wie viele funktionsfähige Sirenen der Feuerwehren werden durch eine Leitstelle automatisch
    ausgelöst und wie viele Sirenen müssen manuell ausgelöst werden? (Bitte einzeln aufführen und
    ausführlich beschreiben, aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie einzelnen
    Kommunen.)
  3. Wie viele funktionsfähige Sirenen werden vom öffentlichen Stromnetz gespeist und wie viele
    der Sirenen sind über Notstrom abgesichert? (Bitte einzeln aufführen und ausführlich beschreiben,
    aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten so- wie einzelnen Kommunen.)
  4. Welche Warnmittel stellt das Land Brandenburg für die Bevölkerung noch zur Verfügung und
    welche dieser Warnmittel funktionieren stromunabhängig für den Fall des Stromausfalls?
  5. Wie ist die Nutzung sogenannter Warn-Apps in der Bevölkerung verbreitet?
  6. Sieht der Rahmenlehrplan der Schulen Unterricht im Katastrophenschutz und
    Bevölkerungsschutz vor, um die Kinder und Jugendlichen dafür zu sensibilisieren und die
    Selbsthilfefähigkeit zu etablieren?
  7. Wie viele ehrenamtliche Helfer und wie viele hauptberufliche Mitarbeiter sind im
    Katastrophenschutz tätig?
  8. Wie viele der ehrenamtlichen Helfer arbeiten in Berufsgruppen der Feuerwehr, Rettungsdienst,
    Polizei und in medizinischen Berufen? (Bitte einzeln aufführen und ausführlich beschreiben,
    aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie einzelnen Kommunen.)
  9. Für wie viele Tage kann das Land Brandenburg im Katastrophenfall die Helfer und die
    Bevölkerung mit Lebensmitteln, Hygieneartikeln und Medikamenten versorgen? (Bitte einzeln
    aufführen und ausführlich beschreiben, aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten
    sowie einzelnen Kommunen.)
  10. Gibt es ein zentrales Lager für Hilfsmittel in Brandenburg und wie würde eine Verteilung
    erfolgen?
  11. Wer ist für die Beschaffung der Lagerbestände zuständig?
  12. Auf welche jährlichen Kosten beläuft sich die Bevorratung im Katastrophenfall?
  13. Wer trägt für was die Kosten? (Bitte alle Kosten des Katastrophenschutzes nach Landkreisen,
    kreisfreien Städten und einzelnen Kommunen aufschlüsseln.)

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2100/2165.pdf

Gefahren der E-Mobilität

Kleine Anfrage 727

Steffen John (AfD), Kathleen Muxel (AfD), Lars Schieske (AfD) 28.08.2020
Drucksache 7/1880 (1 S.): https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_1800/1880.pdf

Am 28. Juli verbrannte die Fahrerin eines E-Autos auf einer Landstraße in Brandenburg in ihrem
Wagen. Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie wird künftig im Land Brandenburg versucht werden solcher Unfälle mit Brandfolgen Herr zu
    werden, gibt es insbesondere neue Ausbildungshinweise und neue Technik bei der Feuerwehr?
  2. Was sagen bei dem besagten Unfall die Untersuchungsergebnisse aller Art über Brandverlauf
    und Ursachen aus und wie bewertet dies die Landesregierung?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeiten zur Lösung der Brandbekämpfung bei EMobilen
    und welche Verfahren gibt es dazu, insbesondere auch zur Vermeidung der sekundär
    erfolgenden Batterieexplosion?
  4. Betreffen die Schwierigkeiten bei der Brandbekämpfung allgemein einerseits auch andere
    Bundesländer und andererseits auch andere Automarken als die in diesem Fall betroffene?
  5. Wie ist generell die Brandsicherheit bei E-Mobilen gewährleistet, insbesondere bei Fahrzeugen
    der Firma Tesla?
  6. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahren für künftige Unfallteilnehmer in Wagen
    konventionellen Antriebs die mit E-Mobilen kollidieren o. Ä.?
  7. Wie werden E-Autos als Gefahrenpotenzial in Tiefgaragen und Parkhäusern angesehen und im
    Brandfall isoliert?
  8. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahren bei solchen Einsätzen in der Zukunft für die
    Feuerwehr und vor allem auch für das Rettungspersonal, in Besonderheit im Hinblick auf die
    psychischen Belastungen der Helfer, nicht helfen zu können?

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2000/2080.pdf

Maskenpflicht an Schulen

Kleine Anfrage 706 Lars Schieske (AfD) 18.08.2020 Drucksache 7/1833 (2 S.)

Laut rbb24 plant die Landesregierung am 11.08.2020 per Kabinettsbeschluss eine verbindliche
Maskenpflicht für Schüler und Lehrpersonal in die neue Corona-Verordnung aufzunehmen, welche
am 17.08.2020 in Kraft treten soll. Ab dem Schulstart nach den Sommerferien in Brandenburg,
dem 10.08.2020 bis zum Inkrafttreten der Maskenpflicht empfiehlt die Landesregierung den
Schulen freiwillig selbst eine Maskenpflicht einzuführen.
Ich frage die Landesregierung:

  1. Warum führt die Landesregierung die Maskenpflicht erst eine Woche nach dem Schulstart ein,
    wurde sie vom konkreten Datum des Endes der Sommerferien überrascht oder waren zu viele
    Mitglieder des Kabinetts zuvor nicht zu erreichen?
  2. Warum überlässt die Landesregierung den Schulen die Freiwilligkeit der Einführung einer
    Maskenpflicht nur in der ersten Woche des Schulbeginns und nicht danach?
  3. Welcher wissenschaftlichen Bewertungsgrundlage des allgemeinen und des speziellen
    Ansteckungsrisikos von Kindern und Jugendlichen entspringt die Maskenpflicht?
  4. Welche positiven Auswirkungen hat die allgemeine Maskenpflicht im ÖPNV und in
    Ladengeschäften in Brandenburg bisher nach Ansicht der Landesregierung gezeitigt und auf
    welcher Datenlage beruht diese Einschätzung (wurden internationale Vergleiche gezogen)?
  5. Welche Qualitätsstandards müssen die vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen erfüllen,
    sind diese normiert (z. B. nach DIN-Norm), mit Prüfsiegeln zertifiziert oder anderweitig definiert
    und wenn nicht, warum nicht?
  6. Welche arbeitschutzrechtlichen Regelungen gibt es für Masken/Mund-Nasen-Bedeckung und
    wie werden diese bei der Einführung der Maskenpflicht berücksichtigt?
  7. Wie/wo werden die Masken während des Unterrichts und in der Zeit zwischen der Tragepflicht
    gelagert und wie wird das kontrolliert?
  8. Welche konkreten positiven (quantifizierbaren) Auswirkungen verspricht sich die
    Landesregierung mit der Maskenpflicht in/an Schulen und welche Risiken hat die Landesregierung
    einkalkuliert?
  9. Wie stehen die angenommenen positiven Auswirkungen im Zusammenhang mit der
    durchschnittlichen Qualität der Masken/Mund-Nasen-Bedeckung, die von den Schülern und
    Lehrkräften getragenen werden?

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2000/2017.pdf


Nachfrage

zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 706 (Drucksache
7/1833) – „Maskenpflicht an Schulen“. Kleine Anfrage 862 Dennis Hohloch (AfD), Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 22.10.2020
Drucksache 7/2209 (4 S.): https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2200/2209.pdf

Aus der Beantwortung oben genannter Kleinen Anfrage zur Maskenpflicht an Schulen ergeben
sich weitere Fragen. Wir fragen die Landesregierung:

Auf welche konkreten wissenschaftlichen Studien und Expertenaussagen stützte sich die Landesregierung bei ihrer Entscheidung, mit Beginn des laufenden Schuljahres das Tragen einer „Mund-Nasen-Bedeckung“ außerhalb des Unterrichts und in Horteinrichtungen verpflichtend vorzuschreiben? Bitte ausführlich begründen.

Wann wurden mit welchen Experten und medizinischen Fachgesellschaften Anhörungen bzw. Fachgespräche bzgl. der Sinnhaftigkeit des verpflichtenden Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung zum Zweck der Reduzierung der Ausbreitung der Infektionskrankheit Covid-19 durchgeführt? Bitte ausführlich begründen.

Inwieweit wurden bei der Vorbereitung der Maskenpflicht die Gesundheitsämter bzw. die den Gesundheitsämtern angeschlossenen Kinder- und Jugendgesundheitlichen Dienste (KJGD) einbezogen?

Gemäß § 2 Absatz 2 KJGDV beraten die KJGD „Kinder und Jugendliche, Sorgeberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie Träger von Kindereinrichtungen und Schulen jederzeit bedarfsgerecht und Zielgruppen orientiert in allen Fragen des
Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung. Sie initiieren und koordinieren Gesundheitsprojekte und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung“. In wie vielen Fällen haben die Gesundheitsämter bzw. die KJGD die Hygienekonzepte der Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich evaluiert und Optimierungsvorschläge unterbreitet und auf wessen Geheiß? Bitte nach Kreisen, kreisfreien Städten, Gesundheitsämtern und Schulen aufschlüsseln.

Welche Aufgaben liegen bei der Durchsetzung der Maskenpflicht jeweils im Verantwortungsbereich
(1) des MBJS,
(2) der Schulämter,
(3) der jeweils zuständigen Gesundheitsämter,
(4) der KJGD,
(5) der Jugendämter,
(6) der Schulträger
(7) der Schul- bzw. Hortleitungen,
(8) der Lehrer sowie
(9) der Sorgeberechtigten?

In wie vielen Fällen haben Schulämter, Schulleiter, Gesundheitsämter sowie alle weiteren unter Frage 5 aufgelisteten Institutionen Bedenken gegen die Maskenpflicht aus- gesprochen, wann war das und welcher Art waren die Bedenken?

Welche Informationen liegen dem MBJS bezüglich möglicher gesundheitlicher Risiken bei unsachgemäßer Verwendung und Handhabung der „Mund-Nase-Bedeckung“ vor und seit wann? Bitte ausführlich darstellen.

Laut Antwort auf Frage 5 handele es sich bei der „Mund-Nasen-Bedeckung“ „um textile Bekleidungsgegenstände, die mindestens Nase und Mund bedecken und geeignet sind, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/Schleim-/Tröpfchenauswurfs deutlich zu
reduzieren“ mit dem Ziel, der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus entgegenzuwirken. Die herkömmlichen und weit verbreiteten „Mund-Nase-Bedeckungen“, darunter Behelfsmasken aus Baumwolle oder medizinische Masken, sind Einwegartikel und eignen sich keinesfalls für eine Mehrfachverwendung, da sie bei Durchfeuchtung rasch unbrauchbar und bei mehrmaligem Aufund Absetzen durch Pilze/Pilzsporen, Keime und Bakterienkulturen aller Art kontaminiert werden.
8.1 Welche maximale Tragedauer ist für welchen der infrage kommenden Maskentypen unter welchen Umständen vertretbar?
8.2 Gingen den Schulen des Landes sowie den Eltern seit der Einführung der Maskenpflicht entsprechende Informationen zu, welche maximale Tragedauer pro Maskentyp empfohlen wird? Wenn ja, wann, von wem, mit welchem Inhalt und wer hat dafür Sorge zu tragen, dass die „Mund-Nase-Bedeckung“ regelmäßig gewechselt wird? Wenn nein, weshalb nicht?
8.3 Wurden die Schulen und Eltern sowie Schüler ausführlich über die hygienisch korrekte Anwendung der „Mund-Nase-Bedeckung“ ebenso informiert wie über die möglichen Gesundheitsrisiken bei inkorrekter Handhabung und Anwendung? Wenn ja, wann, durch wen und mit welchem Inhalt? Wenn nein, in wessen Verantwortungsbereich fällt diese Aufklärungsarbeit?
8.4 Schüler „sollten“ laut Antwort auf Frage 7 „Masken in einer Schutzhülle bei sich aufbewahren“. Wann und durch wen wurden die Eltern über die Bereitstellung einer solchen „Schutzhülle“ informiert und welche Merkmale muss diese aufweisen, um ihren Zweck trotz
mehrmaliger Verwendung pro Schultag zu erfüllen?
8.5 Haben sich die Schüler nach dem Absetzen und vor jedem erneuten Aufsetzen der Maske die Hände zu waschen und zu desinfizieren? Wenn ja, wer kontrolliert das? Wenn nicht, weshalb nicht?
8.6 Wie viele Schulen verfügen nach gegenwärtigem Stand über eine – gemessen an der Zahl von Schülern und Schulpersonal – hinreichenden Anzahl an Handdesinfektionsmittelspender, wer war/ ist für deren Beschaffung sowie für die Begleichung der dafür anfallenden Kosten verantwortlich?

Wer ist während des Unterrichtstages dazu befugt, von Kindern und Jugendlichen, die im Schulhaus oder Horteinrichtungen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen, die Herausgabe des dafür gemäß § 2 Absatz 3 Satz 3 SARS-CoV-2-UmgV notwendigen ärztlichen Zeugnisses zu verlangen?

Welche „gesundheitlichen Gründe“ müssen zwingend vorliegen, damit das Tragen ei-ner „Mund-Nase-Bedeckung“ als „unzumutbar“ gilt?

Welche Handlungsempfehlungen sind durch wen und wann an die Schulen bzw. das Schulpersonal ergangen, um trotz des momentan angenommenen Infektionsrisikos mit COVID-19 Erste-Hilfe-Maßnahmen in vollem Umfang sicherzustellen, insbesondere in Hinblick auf etwaig notwendige Mund-zu-Mund- bzw. Mund-zu-Nase-Beatmungen?

Sind im Falle von Reanimationsmaßnahmen ausreichend Beatmungsmasken nach DIN 13154 bzw. vergleichbare Beatmungsmasken in den Schulen vorhanden? Wenn ja, welche, wie viele pro 100 Schüler und wer kam für deren Anschaffungskosten auf? Falls nicht, weshalb nicht?

Wie viele Schüler sind gegenwärtig durch ein ärztliches Zeugnis vom Tragen der Mund-Nase-Bedeckung befreit? Bitte in relativen und absoluten Zahlen angeben.

Wie viele ärztliche Zeugnisse wurden zurückgewiesen, von wem, mit welcher Begründung und wie wurde daraufhin weiter verfahren?

Wer ist rechtlich haftbar und welche Konsequenzen zieht es nach sich, wenn ein Schüler aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine „Mund-Nasen-Bedeckung“ tragen muss, aber dennoch zum Tragen derselben gezwungen wird?

Seit Beginn der Einführung der Maskenpflicht gibt es zahlreiche bestätigte Berichte, wonach Kinder und Jugendliche an Brandenburger Schulen bei vergessenen oder verloren gegangenen „Mund-Nase-Bedeckungen“ mit teils unangemessenen Erziehungsmaßnahmen sanktioniert wurden.

Wenn die Landesregierung tatsächlich und ohne jeden Zweifel von der Schutzwirkung der „Mund-Nasen-Bedeckungen“ überzeugt ist, so wird sie zeitnah, d.h. unmittelbar vor oder nach Einführung der Maskenpflicht, die Ausstattung aller Schulen mit einer hinreichenden Anzahl an kostenlosen Ersatzmasken angeordnet haben.
16.1 Wann erfolgte die Bestellung der Masken?
16.2 Welcher Maskentyp wurde bestellt und weshalb gerade dieser Typ?
16.3 Wie viele Masken wurden insgesamt bestellt?
16.4 Wer ist für die Verteilung der angeforderten Masken zuständig?
16.5 Ist eine fortlaufende Auffüllung der Bestände garantiert?
16.6 Welche finanziellen Ausgaben waren mit der Bestellung verbunden und wie hoch werden die Kosten für eine fortlaufende Auffüllung der Bestände gerechnet p.a.?
16.7 Sind alle Schulen mittlerweile ausgestattet? Wenn ja, wie viele Masken sind pro 100 Schüler fortan vorhanden? Wenn nicht, weshalb nicht?
16.8 Ist eine fortlaufende Auffüllung der Bestände garantiert?
16.9 Ist die Lagerung der Masken in sterilem Umfeld an allen Schulen sichergestellt? Wenn ja, wer hat die Bedingungen vor Ort kontrolliert? Wenn nein, welche Lösungen werden angedacht und mit welchen Kosten wäre dies verbunden?

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2400/2467.pdf

Zahl der ausgefallenen Unterrichtsstunden während der Coronakrise

Seit dem schulischen Lockdown am 18. März 2020 wurde der Präsenzunterricht an brandenburgischen Schulen weitestgehend eingestellt. Allgemeinen Schätzungen zufolge sind, je nach Klassenstufe und Schulform, bis heute zwischen 200 und 300 Unterrichtsstunden faktisch ausgefallen.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele Unterrichtsstunden sind durch die Einstellung des Präsenzunterrichts zwischen dem 18. März 2020 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Berücksichtigung des digital organisierten, sogenannten „Distanzunterricht“) an den Grund- schulen und weiterführenden Schulen des Landes Brandenburg ersatzlos ausgefallen?

Meine mündliche Anfrage und die unglaubliche Antwort der Bildungsministerin.