Für Sie im
Landtag Brandenburg:
Lars Schieske

Anfragen und Veröffentlichungen

Nachfolgend werde ich hier meine Anfragen/Anfragebeteiligungen sowie die Antworten hierzu aus dem Brandenburger Landtag gegenüber der aktuellen Landesregierung veröffentlichen. Damit möchte ich mehr Transparenz zur aktuellen Arbeit gewähren.

Verteilung von SARS-CoV2-Testkits im Land Brandenburg

Fragestunde Mündliche Anfrage 598 Lars Schieske (AfD) 14.05.2021 Drucksache 7/3569 (S. 5)

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3500/3569-0598.pdf

Wie durch Eltern an mich herangetragen wurde und aus eigener Erfahrung bestätigt werden kann, werden Selbsttestkits für Schüler teilweise in einfachen Briefumschlägen oder selbst  in Frühstückstüten  überreicht.  In der Packungsbeilage des LYHER-Antigen-Testkits finden sich unter anderem folgende Hinweise:

„Nicht   verwenden,   wenn   der   Beutel   offen   oder   beschädigt   ist.[…]

Die Testvorrichtungen  sind  in  Folienbeutel  verpackt,  die während  der  Lagerung keine  Feuchtigkeit  heranlassen. Jeder  Folienbeutel  ist  vor  dem  Öffnen  zu inspizieren.

Keine  Geräte  verwenden, die  Löcher  in  der  Folie  haben  oder  bei denen  der  Beutel  nicht  vollständig  versiegelt  wurde.  Bei  unsachgemäßer Lagerung  von  Testreagenzien  oder  Komponenten  kann  es  zu  fehlerhaftenErgebnissen kommen.

“Für die Verwendung des SARS-CoV-2-Antikörper-Schnelltests der Firma Nano Repro wird darüber hinaus auf Folgendes hingewiesen:

„Nutzen Sie den Test nicht, wenn die Verpackung oder die Testkomponenten beschädigt sind.“

Ich frage die Landesregierung:

Wie verträgt sich  die derzeitige Praxis an  Schulen, Testkits  zu  vereinzeln und  in unversiegelten Tüten u.ä. an die Schüler herauszugeben, mit den oben angeführten Herstellerhinweisen und dem Vereinzelungsverbot?

Antwort

der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 598 des Abgeordneten  Lars Schieske (AfD-Fraktion)

Verteilung von SARS-CoV2-Testkits im Land Brandenburg

Die Verfahrensweise zur Aushändigung von Selbsttests ist im Testkonzept vom 20,04.2021 geregelt. Im Abschnitt IIINr. 8 wird dazu Folgendes ausgeführt:

„Für das Selbsttesten zu Hause werden den Schüler/innen
— für mehrere Schulwochen, in denen die Schüler/innen in der Schule zur
Teilnahme am Präsenzunterricht, an Prüfungen oder der Notbetreuung anwesend sein werden,
— jeweils zwei Selbsttests aus dem Bestand der Schule
entweder den minderjährigen Schüler/innen in einem verschlossenen

Umschlag mit nach Hause gegeben,
oder den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schüler/innen ausgehändigt.“

Die derzeitige Praxis der Ausgabe von Antigen-Schnelltests an Schülerinnen und Schülern ist zulässig.

Die Formulierung in der Gebrauchsanleitung:

„Nicht verwenden, wenn der Beutel offen oder beschädigt ist. [ … ] Die Testvorrichtungen sind in Folienbeutel verpackt, die während der Lagerung keine Feuchtigkeit heranlassen. Jeder Folienbeutel ist vor dem Öffnen zu inspizieren. Keine Geräte verwenden, die Löcher in der Folie haben oder bei denen der Beutel nicht vollständig versiegelt wurde. Bei unsachgemäßer Lagerung von Testreagenzien oder Komponenten kann es zu fehlerhaften Ergebnissen kommen.“

bezieht sich auf die Primärverpackungen der Testbestandteile (Abstrichtupfer, Testkassette etc.).
Eine Beschädigung (i. S. v. Einreißen) der Sekundärverpackung (= Umkarton oder Transportverpackung) beeinflusst die Testeigenschaften iA R. nicht.

Definition der Landesregierung zu sogenannten Verschwörungstheorien

Mündliche Anfrage 533

des Abgeordneten Lars Schieske (AfD-Fraktion) an die Landesregierung

Auf der Internetseite der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung steht zum Thema „Verschwörungstheorien“ Folgendes: „Verschwörungstheorien erzählen die Geschichte einer Verschwörung. Dafür blenden sie alle dagegensprechenden Fakten aus.“1 Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 14. März 2020 von sogenannten Fake-News gesprochen, in denen von Bürgern über befürchtete Einschränkungen des öffentlichen Lebens gesprochen wurde.2 Kurze Zeit später wurde aus diesen als „Fake-News“ bezeichneten Einschätzungen dann Realität und es folgten massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens und Grundrechtseinschränkungen, unter anderem durch Lockdowns. Der brandenburgische Innenminister Stübgen hat in der letzten Innenausschusssitzung am 14. April 2021 im Zusammenhang mit sogenannten Anti-Corona-Demos auch immer wieder von „Verschwörungstheorien“ gesprochen.

Ich frage die Landesregierung:

Wie lautet die Definition und/oder der Kriterienkatalog der Landesregierung zur Einordnung von Meinungsäußerungen als „Verschwörungstheorien“?

Antwort

des Ministers des Inneren und für Kommunales in der Landtagssitzung am 28.April 2021

Der Begriff „Verschwörungstheorie“ ist nicht gesetzlich normiert. Es gibt für Brandenburg keine offizielle Definition. Zahlreiche Deutungsversuche sind jedoch im politischen wie wissenschaftlichen Raum vorhanden. Anhänger von Verschwörungsfantasien haben im Zuge der Corona-Krise offenbar Zulauf. Im Wesentlichen handelt es sich bei Verschwörungstheorien eher um Fantasien und entsprechende Erzählungen, welche mit quasi-wissenschaftlichen Belegen aufgeladen werden. Die bekannteste und wohl älteste Verschwörungstheorie ist der Antisemitismus. Letztendlich drehen sich alle Verschwörungsfantasien darum, dass einer im Hintergrund global wirkenden finsteren Macht üble Machenschaften unterstellt werden, mit denen diese Macht wiederum ihre Ziele verfolgt und allen anderen so Schaden zufügt.

Angebotsvorsorge für das Tragen von FFP2-Masken an Schulen

Fragestunde Mündliche Anfrage 574

Lars Schieske (AfD) 23.04.2021 Drucksache 7/3424 (S. 4)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3400/3424-0574.pdf

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 11.03.2021 berichtete Bildungsministerin Ernst über den Erwerb von insgesamt 300 000 FFP2-Masken. Jedem Lehrer sollen damit je zwei FFP2-Masken pro Woche zur Verfügung gestellt werden.

In der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021 steht: „Die Beschäftigten haben die nach Satz 1 vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen- den Masken zu tragen“, wodurch Lehrer verpflichtet sind, die bereitgestellten Masken zu verwenden.

Dieser Maskentyp wird gemäß den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR 14.2) der Atemschutzgruppe 1 zugeordnet. Laut § 5 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arbeitgeber den Beschäftigten in diesem Fall eine „Angebotsvorsorge“ vor Aufnahme der Tätigkeit sowie anschließend in regelmäßigen Abständen anzubieten.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Stelle bietet diese Angebotsvorsorge zur korrekten Verwendung von FFP2-Masken in welcher Form seit wann und in welchen zeitlichen Abständen für das Lehrpersonal an?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 574 des Abgeordneten  Lars Schieske (AfD-Fraktion):
Angebotsvorsorge für das Tragen von FFP2-Masken an Schulen

Nach § 17 Abs. 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV vom 6. März 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. April 2021 besteht in den Innen- und Außenbereichen von Schulen nach § 16 des Brandenburgischen Schulgesetzes und in freier Trägerschaft die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für alle Schülerinnen und Schüler und für alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal.

Das Tragen von FFP2-Masken in den Schulen ist nicht verpflichtend vorgegeben.

Dass zunächst FFP2-Masken für die (alle) Lehrkräfte beschafft worden sind, die ab dem 22. Februar genutzt werden konnten, lag in dem Umstand begründet, dass das Tragen einer (individuellen) Mund-Nasen Bedeckung aus Infektionsgesichtspunkten nicht mehr ausreichend war und somit nur noch FFP2-Masken oder medizinische Masken verwendet werden konnten, ohne dass zunächst absehbar war, welcher Standard in Schule Anwendung findet.

Den Lehrkräften, dem sonstigen pädagogischen Personal, den Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten, die auf Honorarbasis in der Notbetreuung der Grundschulen und im Rahmen zusätzlicher pädagogischer Angebote Tätigen sowie das im Rahmen des Vertretungsbudgets beschäftigte Personal werden zunächst täglich 2 medizinische Masken für den Zeitraum vom 22.02.-28.05.2021 zur Verfügung gestellt.

Bereits mit Rundschreiben 16/20 des MBJS vom 30. Juli 2020 ist dargelegt worden, dass auch die Bereitstellung von FFP2-Masken aufgrund einer individuellen  Gefährdungsbeurteilung möglich ist, Zuständig für die Gefährdungsbeurteilung sind die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte im Rahmen der Wunsch-/Angebotsvorsorge. Termine können über die Internetseiten des Bildungsservers Berlin-Brandenburg vereinbart werden.

Durch die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte erfolgen auch die Hinweise zur Tragedauer von FFP2-Masken.

Corona-Mutationen und Minderjährige

Kleine Anfrage 1220

der Abgeordneten Sabine Barthel (AfD-Fraktion), Steffen John (AfD-Fraktion), Volker Not-hing (AfD-Fraktion) und Lars Schieske (AfD-Fraktion)

Frage: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3300/3331.pdf

In der 39. Sitzung des Landtags Brandenburg, am 24.03.2021, warnten der Ministerpräsident, die für Gesundheit zuständige Ministerin und einige Abgeordnete der Regierungskoalition vor der Gefahr durch Mutationen des Coronavirus.

Anmerkungen: Wenn im Nachfolgenden von „Landkreisen“ die Rede ist, sind damit auch die kreisfreien Städte und das Land Brandenburg insgesamt gemeint. Wenn im Nachfolgenden von „Monaten“ die Rede ist, ist damit auch der ganze erfragte Zeitraum insgesamt gemeint.

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Liegen der Landesregierung Kenntnisse vor, wonach eine Variante oder mehrere Varianten des Coronavirus im Vergleich zum herkömmlichen Coronavirus gefährlicher für Kinder und Jugendliche ist beziehungsweise sind?

a) Wenn ja, welche konkreten Daten für welche Variante liegen vor?

b) Wenn ja, inwieweit unterscheidet sich die Variante respektive unterscheiden sich die Varianten vom herkömmlichen Coronavirus hinsichtlich Ansteckung, Symptomen, Krankheitsverlauf und Sterblichkeit bei Kindern und Jugendlichen?

c) Wenn ja, seit wann liegen der Landesregierung die Kenntnisse vor?

d) Wenn nein, was unternimmt die Landesregierung um hierüber fundierte Kenntnisse zu erlangen?

2. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden im Land Brandenburg seit März 2020 auf das Coronavirus getestet, wie viele davon wurden positiv getestet und wie viele der positiv Getesteten zeigten welche Symptome der SARS-CoV-2-Infektion? Bitte aufschlüsseln nach Monaten, Landkreisen, dem Alter der Kinder und Jugendlichen und dem Geschlecht.

3. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden seit März 2020 aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hospitalisiert? Bitte aufschlüsseln nach Monaten, Landkreisen, dem Alter der Kinder und Jugendlichen und dem Geschlecht.

 4. Wie lange wurden die Kinder und Jugendlichen im Sinne der Frage 2 behandelt und wie viele verstarben aufgrund der Infektion?

5. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden bisher positiv auf welche Mutation des Coronavirus getestet und wie viele davon zeigten welche Symptome der entsprechenden Virusinfektion? Bitte aufschlüsseln nach Monaten, Landkreisen, dem Alter der Kinder und Jugendlichen und dem Geschlecht.

6. Wie viele der Kinder und Jugendlichen im Sinne der Frage 5 wurden für wie lange hospitalisiert?

7. Wie viele der Kinder und Jugendlichen im Sinne der Frage 5 verstarben aufgrund der entsprechenden Virusinfektion?

8. Steht die Landesregierung in Kontakt mit britischen Behörden aufgrund der dort zuerst festgestellten SARS-CoV-2-Variante B 1.1.7 und wenn ja, mit welchen Behörden und zu welchem Zweck?

Antwort

der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1220 der Abgeordneten Sabine Barthel (AfD-Fraktion), Steffen John (AfD-Fraktion), Volker Nothing (AfD-Fraktion) und Lars Schieske (AfD-Fraktion) Drucksache 7/3331

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3500/3519.pdf

Nachfrage zu Brandstiftungsdelikte mit politisch motiviertem Hintergrund in Brandenburg

Kleine Anfrage 1195

der Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Nummer 1048 räumte die Landesregierung ein, dass der Kriminalpolizeiliche Meldedienst 17 Brandstiftungsdelikte im Sinne der §§ 306 bis 306d StGB im Bereich der politisch motivierten Kriminalität links (PMK – links) seit 2011 erfasst habe. Dabei sei es gerade einmal bei jeder achten Tat zu einer Verurteilung gekommen. Im Vergleich dazu gab es im Phänomenbereich PMK – rechts bei mehr als jeder dritten Tat eine Verurteilung. Seit 2018 wurde jedoch keine Straftat mehr im Sinne der §§ 306 bis 306d StGB im Phänomenbereich PMK – rechts erfasst. Auch bundesweit ist die Anzahl der Brandstiftungsdelikte in den Jahren 2018 und 2019 im Phänomenbereich PMK – rechts verhältnis- mäßig sehr gering. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner und weiterer Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE geht hervor, dass 378 Brandstiftungsdelikte im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst wurden. Davon sind 308 Delikte dem Phänomenbereich PMK – links und 17 dem Phänomenbereich PMK – rechts zugeordnet worden.

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3200/3274.pdf

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3400/3435.pdf

Linksextremistische Verbindungen des Hausprojekts „K29“ in Cottbus

Kleine Anfrage 1198

der Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (AfD-Fraktion), Andreas Kalbitz (AfD-Frak-tion) und Lars Schieske (AfD-Fraktion)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3200/3279.pdf

Das „K29“ ist ein sogenanntes alternatives studentisches Wohnprojekt in der Karlstraße 29 in Cottbus. Das „Projekt“ wird von dem Verein „Karlstraße Neunundzwanzig e.V.“ getragen und vermietet die Räumlichkeiten an Studenten weiter. Aktuell bewohnen 13 Personen die Immobilie, darunter auch nach Angaben der Tageszeitung „Neues Deutschland“ die Brandenburger Landtagsabgeordnete X*, die ihrerseits dem vom Berliner Verfassungsschutz beobachteten Bündnis „Ende Gelände“ nahesteht. Im Zuge eines bevorstehenden Eigentümerwechsels bemühte sich der Verein „Karlstraße Neunundzwanzig e.V.“ zusammen mit der in Freiburg im Breisgau ansässigen „Mietshäuser Syndikat GmbH“, welche sich in der Vergangenheit mehrfach an linksautonomen Hausprojekten beteiligte (hierzu näher Drucksache 7/2103, 7/2914 und 7/2922), um den Erwerb der Immobilie. Letztlich erwarb ein privater Investor die Immobilie in der Karlstraße 29 und kündigte sodann umfassende Sanierungsarbeiten an. Diese sollen Umbauarbeiten der Räumlichkeiten, welche die aktuelle Wohnsituation einer zusammenhängenden 13 Personen umfassenden Wohngemeinschaft auflösen würde, beinhalten. Das löste heftige Proteste seitens der Bewohner, Politiker, aber auch linksextremistischen Gruppierungen wie der „Zelle79“ und „spreeaufwärts“ aus, welche sich unter dem Motto „K29 bleibt“ solidarisierten.

Der brandenburgische Verfassungsschutz teilte in seinem Jahresbericht für 2019 mit, dass in Cottbus einschlägige Szenetreffs existierten, welche zur Vernetzung von Linksextremisten dienen. Diese Szenetreffpunkte scheinen nach außen hin harmlose alternative Wohnprojekte (z.B. „Zelle79“, hierzu näher Drucksache 7/2103) oder auch sogenannte Kulturzentren (beispielsweise „Glad-House“, hierzu näher Drucksache 7/1338) zu sein. Doch tatsächlich wird das „K29“ in sozialen Netzwerken von der linksextremistischen Szene beworben; es ist offenbar Teil der linksextremen Szene in Brandenburg.

Antworten:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3400/3436.pdf

Strukturen des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e. V.

Kleine Anfrage 1155

des Abgeordneten Lars Schieske (AfD-Fraktion)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3100/3145.pdf

Vorbemerkung des Fragestellers: In der Satzung des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e. V. heißt es unter § 4 Mitgliedschaft im Absatz 7 „Die Jugendfeuerwehren innerhalb der Mitglieder nach § 4 (Absatz 1) bilden die ‘Landesjugendfeuerwehr Brandenburg im Lan- desfeuerwehrverband Brandenburg e. V.‘. Die Landesjugendfeuerwehr gibt sich eine Ju- gendordnung.“

Vorbemerkung der Landesregierung: Der Landesfeuerwehrverband Brandenburg e. V. ist ein eingetragener Verein. Daher verfügt der Landesfeuerwehrverband Brandenburg e. V. über die Personal- und Organisationshoheit für alle Belange des Vereins. Die diesbezüglichen Regelungen unterliegen keiner Prüfungspflicht durch die Landesregierung. Der Landesfeuerwehrverband Brandenburg e. V. wird institutionell gefördert. Somit wird lediglich der Wirtschaftsplan des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e. V. durch das innerhalb der Landesregierung zuständige Ministerium gebilligt.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3300/3341.pdf

Nicht-EU-Studenten an der BTU Cottbus

Fragestunde Mündliche Anfrage 423

Lars Schieske (AfD) 19.02.2021 Drucksache 7/3036 (S. 4)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3000/3036-0423.pdf

In der öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses Anfang Februar in Cottbus wurde zur Kenntnis gegeben, dass es zurzeit in Cottbus ca. 200 ausländische Studenten gibt, die nicht in der EU beheimatet sind, die wirtschaftlich nicht abgesichert sind.

Es wurde von totaler Überschuldung gesprochen (Miete, Betriebskosten, Lebensmittel) und davon, dass manche Studenten sogar tagelang hungern müssten. Im ersten Lock- down 2020 wurden der Stadt Cottbus erste Fälle bekannt.

Die Diakonie Elbe-Elster warb Fördermittel ein, um diesen Studenten Hilfe und Unterstützung zu geben – auch in Form von Lebensmittelausgabe und Mittagessen. Eine Verschärfung der Situation entstand im Herbst 2020 während des zweiten Lockdowns. Der Cottbusser Oberbürgermeister Kelch hat in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten auf die unhaltbare Situation der betroffe- nen Studenten aufmerksam gemacht.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen wird sie einleiten, um die Situation für die Studenten zu entschärfen?

Antwort:

Zwangseinweisung von Quarantäneverweigerern in ehemalige Abschiebe­haft­anstalt

Fragestunde Mündliche Anfrage 374

Lars Schieske (AfD) 22.01.2021 Drucksache 7/2872 (S. 6)

Frage: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2800/2872-0374.pdf

Antwort: MA 374 – schriftl. Antwort MIK an MdL.pdf

Antwort des Ministers des Inneren und für Kommunales auf diese Anfrage in der Landtagssitzung am 27.01.2021

Die Abschiebehaft­­­einrichtung auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt würde im März 2017 geschlossen; das Gebäude ist als Hafteinrichtung auch weiterhin nicht nutzbar. Eine solche Nutzung stellt hohe Anforderungen an Sicherheit und Betreuung, die nicht erfüllt werden.

Eine zeitlich begrenzte Nutzung als Quarantäne-Einrichtung ist aber möglich, dafür wurde von April 2020 bis Juni 2020 die Heizungsanlage erneuert, das Erdgeschoss renoviert und während der Belegung eine permanente Brandschutzwache im jeweiligen Flur eingerichtet.

Die Einrichtung verfügt über voll funktionstüchtige und jederzeit nutzbare Notausgänge und Freiflächen. Genutzt wird nur das Erdgeschoss. Die für Einweisungsbeschlüsse von Quarantäneverweigerern zuständigen Amtsgerichte haben sich zudem jeweils vor Ort von der Eignung der Einrichtung überzeugt.

Brandstiftungsdelikte mit politisch motiviertem Hintergrund in Brandenburg

Kleine Anfrage 1048

Andreas Kalbitz (AfD), Daniel Freiherr von Lützow (AfD), Lars Schieske (AfD) 21.01.2021 Drucksache 7/2870 (2 S.)

Wiederholt haben sich in der Vergangenheit Linke auf extremistischen Internetportalen zu Brandanschlägen gegen vermeintliche politische Gegner oder staatliche Einrichtungen bekannt. Zuletzt bekannten sich am 09.01.2021 Linksextreme auf dem Portal „indymedia.org“ zu den Brandanschlägen auf die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB) in Braunschweig und Hannover-Langenhagen in der Nacht vom 08.01. zum 09.01.2021. Laut niedersächsischem Innenministerium belief sich der dadurch entstandene Sachschaden auf etwa eine halbe Million Euro. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) stellte weiterhin fest, dass sich die Szene stark radikalisiert und zu einer terroristischen Struktur entwickelt habe. Niedersachsens Polizeipräsident bekräftigte, dass sich die Behörde sicher sei, dass die Täter einer linksextremistischen Ideologie nach handelten. Es gebe ebenfalls Hinweise, die in Richtung Terrorismus weisen würden. So ermittle die Staatsanwaltschaft derzeit wegen des Verdachts auf Brandstiftung, versuchter Brandstiftung und verfassungs- feindlicher Sabotage. Bereits im Sommer 2020 warnte das Bundesamt für Verfassungsschutz vor der erhöhten Gewaltbereitschaft und dem Herausbilden terroristischer Strukturen im linksextremistischen Spektrum. Gerade Berlin wird als Epizentrum der linksextremistischen Szene hervorgehoben. Durch die geografische Nähe könnten auch Linksextremisten in Brandenburg vom linksterroristischen Netzwerk in Berlin profitieren.

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2800/2870.pdf

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3000/3043.pdf

Newsletter abonieren und informiert bleiben.