Social-Media-Verbot für Jugendliche

Verbot für Jugendliche - Social Media Sperre in Deutschland

Schützt ein Social-Media-Verbot die Jugend?

Wenn in Deutschland etwas verboten werden soll, dann geschieht dies selbstverständlich zum Schutz der Bürger. So kann es auch nicht verwundern, dass das vermeintliche Ziel eines möglichen Social-Media-Verbots für Jugendliche der Kinder- und Jugendschutz sein soll. Doch ist das glaubwürdig?

Wer fordert ein Social-Media-Verbot für Jugendliche?

Die SPD befürwortet seit langem ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche. Die Sozialdemokraten wollen die Altersbeschränkungen mit der sogenannten EUDI-Wallet durchsetzen, also gewissermaßen einer digitalen Brieftasche, die ab dem Jahr 2027 starten soll und mit der der Personalausweis oder der Führerschein auf das Smartphone geladen werden können [1]. Diese EU-weite Wallet soll eigentlich freiwillig sein, mit der Pflicht eines Altersnachweises bei der Errichtung eines Social-Media-Accounts würde die Nutzung somit aber zur zwingenden Voraussetzung [2]. Ein Nutzungszwang durch die Hintertür.

Die SPD will soziale Medien bis zum Alter von 14 Jahren komplett verbieten, zwischen 14 und 16 Jahren sollen „kindgerechte Voreinstellungen“ verpflichtend zum Einsatz kommen [1]. Wer unter 16 Jahre alt ist, soll der SPD zufolge nur eine „Jugendversion“ der jeweiligen App nutzen können, beispielsweise ohne algorithmisch gesteuerte Feeds oder sogenannte Push-Nachrichten [3].

Auch die Grünen zeigen sich – wenig überraschend – offen für ein Verbot. So forderte die Co-Vorsitzende Franziska Brantner mehrfach die Einführung einer Altersgrenze und zog einen weltfremden Vergleich: „Wir haben ja auch entschieden, dass Schnaps für Neunjährige nicht gut ist und er deswegen für sie verboten ist“ [4]. 

Selbst die CDU macht sich mittlerweile für ein Verbot stark. Auf ihrem jüngsten Bundesparteitag nahm sie mit großer Mehrheit einen Antrag an, der eine umfassende Regulierung von Social-Media-Aktivitäten junger Menschen vorsieht. Darin heißt es: „Wir fordern die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einzuführen und das besondere Schutzbedürfnis bis zum 16. Lebensjahr im digitalen Raum auszugestalten“ [5]. Dass der Antrag von Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther eingebracht wurde, sollte wohl eher nicht verwundern. Ihm ging das, was nun beschlossen wurde, sogar nicht weit genug. Er forderte darüber hinaus eine Klarnamenpflicht für alle Nutzer und ein Pauschalverbot für alle Jugendlichen unter 16 Jahren [2].

Die Vorschläge sind im Detail unterschiedlich, im Kern laufen sie alle auf einen weitgehenden Ausschluss junger Menschen von den sozialen Medien hinaus. Der CDU-Antrag sieht z. B. vor, dass Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre komplett von der Nutzung sozialer Medien ausgeschlossen sein sollen, für das Alter von 14 bis 16 soll es einschränkende Voreinstellungen geben und selbst ab 16 sollen die Algorithmen noch so reguliert werden, dass ihnen bestimmte Inhalte nicht angezeigt werden können [5].

Mit einer konkreten Gesetzesinitiative ist wohl frühestens ab diesem Sommer zu rechnen, dann präsentiert die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre Ergebnisse [6].

Social-Media-Nutzung kann problematisch sein

Die Bundeszentrale für Politische Bildung hat den wohl kaum zu leugnenden Konflikt herausgearbeitet. Einerseits haben soziale Medien einen großen Einfluss auf die eigene Identitätsfindung, bieten sie Kontaktmöglichkeiten zu Gleichaltrigen, dienen der Beziehungspflege und haben eine erhebliche soziale und kulturelle Bedeutung im Leben junger Menschen [7]. Andererseits verlangen sie von den jungen Nutzern viel Aufmerksamkeit, fördern den Drang nach Anerkennung und können so die Bereitschaft zu schädlichem Verhalten (z. B. Mobbing) steigern [7].

Laut einer Studie der Krankenkasse DAK weist etwa ein Viertel der Kinder und Jugendlichen ein riskantes oder gar krankhaftes Ausmaß der Nutzung sozialer Medien auf, immer mehr gelten als suchtkrank [1]. Viele junge Menschen weisen eine problematische Bildschirmzeit auf, einer OECD-Studie zufolge hängen 15-Jährige in Deutschland durchschnittlich fast sieben Stunden pro Tag am Smartphone [3]. Viele Apps sind so konzipiert, dass sie mit „Belohnungseffekten“ die Aufmerksamkeit der Nutzer über lange Zeit aufrechterhalten [3].

Endlosscrollen, auf ihr Smartphone starrende Passanten in der Fußgängerzone, familiäre Konflikte aufgrund ausufernder Handy-Nutzung – Smartphones und Social-Media-Apps bringen nicht nur Vorteile mit sich. Die Probleme sind – übrigens nicht nur bei Kindern und Jugendlichen – hinlänglich bekannt, doch stellt sich die Frage, ob ein Verbot die Lösung sein kann.

Auf den Zusammenhang zum Nutzungsverhalten bei Erwachsenen und die Notwendigkeit möglichst früher Aufklärung weist der Professor für Medienforschung, Oliver Zöllner, hin: „Auch Kindergartenkinder nutzen schon digitale Medien und die sehen natürlich auch, dass ihre Eltern das häufig den ganzen Tag nutzen. Wir werden in unserem Aufwachsen stark davon geprägt“ [8]. Daher spricht er sich für die Vermittlung von Medienkompetenz bereits im Kindergartenalter aus, bislang sei das Thema bestenfalls Inhalt einer Projektwoche in der Schule, ohne wirkliche Strategie [8]. 

Gibt es internationale Erfahrungen?

Australien ist den Schritt eines umfassenden Social-Media-Verbots für Jugendliche bereits gegangen, dort trat es am 10. Dezember 2025 in Kraft. Auch Frankreich und Spanien wollen nachziehen [7]. In anderen EU-Staaten wird ebenfalls darüber diskutiert. Auch auf europäischer Ebene deutet viel darauf hin, dass eine Regulierung oder ein Verbot wahrscheinlich ist. So sprachen sich bereits im Oktober des letzten Jahres die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten für die Einführung eines Mindestalters aus, auch das Europäische Parlament ist wohl mehrheitlich für einen solchen Vorstoß [9].  

Die Erfahrungen aus Australien zeigen allerdings, dass ein Verbot relativ leicht umgangen werden kann. So sind dort die Zugriffe auf VPN-Dienste seit dem letzten Dezember deutlich gestiegen, mit denen die eigene IP-Adresse verborgen werden kann [7]. Auch ist es durch Standort-Einstellungen leicht, ein geographisch begrenztes Verbot zu umgehen. Die Alterskontrolle wird häufig mit dem Ausweis älterer Geschwister oder der Eltern durchgeführt, auch die digitale Gesichtsverifikation lässt sich leicht mit einem Erwachsenen vornehmen [2].

Was ist von einem Social-Media-Verbot für Jugendliche zu halten?

Verbote lösen Probleme selten, sie verlagern sie meist nur in andere Bereiche. Wenn es wirklich das Ziel wäre, problematisches Nutzerverhalten oder gar Suchtgefahr zu bekämpfen, dann sollte man doch zunächst prüfen, was die tieferliegenden Ursachen von massiver auftretendem Suchtverhalten auch in anderen Bereichen sind. Auch wird man junge Menschen nicht zu verantwortungsbewusstem Umgang mit neuen Medien befähigen, wenn man sie durch ein Verbot davon ausschließt. Man steigert Medienkompetenz nicht, indem man die Medien verbietet.

Der Professor für Schulpädagogik, Franco Rau, sieht ein Verbot kritisch: „Ich halte wenig davon, junge Menschen dann mit 16 unvorbereitet in die Social-Media-Welt zu entlassen. Damit wären neue Probleme vorprogrammiert“ [1]. Er sieht darüber hinaus die Grundrechte auf Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und das Recht auf digitale Teilhabe verletzt [1].

Auch wird das Argument vertreten, dass ein generelles Verbot für bestimmte Altersgruppen es den Plattformbetreibern zu leicht machen würde, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Sie müssten bei einem Verbot außer einer banalen Alterssperre, die überdies leicht umgangen werden kann, kaum etwas für die Sicherheit der Nutzer unternehmen [10]. Besser wäre es, tatsächlich schädliche Einflüsse (wie z. B. Suchtgefahr, Mobbing) der sozialen Netzwerke durch wirksame Regulierung der Plattformen zu bekämpfen.

Es bleibt zu hoffen, dass uns und unseren Kindern in der Zukunft weitere Lockdowns wie zu Corona-Zeiten erspart bleiben. Man sollte aber nicht vergessen, dass es gerade die sozialen Medien waren, die in diesen Zeiten das Fenster zur Welt für die jungen Menschen offenhielten, als ihnen der übergriffige Maßnahmenstaat die Freiheit nahm.

Es ist die ureigenste Aufgabe der Eltern, ihre Kinder auf ein verantwortungsbewusstes Leben vorzubereiten. Dazu gehört auch die Vermittlung von Medienkompetenz. Es gibt genügend technisch leicht umsetzbare Sperr- und Begrenzungsmöglichkeiten. Das ist aber Aufgabe der Erziehungsberechtigten, also der Eltern. Auch wenn viele Politiker es gerne anders hätten: Der Staat ist in einer Demokratie kein Erziehungsberechtigter!

In den Schulen sollte echte Medienkompetenz vermittelt werden. Wenn der Staat aber mit seinem Bildungsauftrag weitgehend versagt hat, darf dies nicht zur nächsten Verbotsorgie führen.

Eine Analogie zum Straßenverkehr zeigt die Widersprüchlichkeit der Verbotsdebatte. Man verbietet Kindern nicht, auf die Straße zu gehen, obwohl dort potentiell Gefahren lauern. Stattdessen bringt man ihnen frühzeitig bei, worauf zu achten ist und wie man sich im Straßenverkehr verantwortungsbewusst und sicher bewegt. Warum nicht auch in den sozialen Medien?

Es drängt sich der Gedanke auf, dass es bestenfalls am Rande um Kinder- und Jugendschutz geht. Die sozialen Medien sind im Gegensatz zu den mit Zwangsgebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Medien ein (noch) weitgehend staats- und zensurfreier Raum. Man kann sich dort informieren und austauschen, ohne dass der Staat moderiert und in eine ihm genehme Richtung lenkt. Das scheint vielen Politikern ein Dorn im Auge zu sein.

Und was am Ende nicht übersehen werden darf: Eine Pflicht zum Altersnachweis ist letztlich nur durch offizielle Dokumente praktikabel. Auch Erwachsene werden sich dann künftig ausweisen müssen, wenn sie einen Account in einem sozialen Netzwerk einrichten wollen. Das heißt aber letztlich, dass Meinungsäußerung in den sozialen Medien in Zukunft davon abhängig wäre, dass man sich (behördlich) registriert.

Meinungsfreiheit also nur noch unter staatlicher Aufsicht?

Quellenverzeichnis

[1] „Social-Media-Verbot für Kinder? Debatte nimmt Fahrt auf“, www.zdfheute.de, 16. Februar 2026
[2] „Wie man Kindern nicht hilft, aber Erwachsenen schadet“, www.welt.de, 24. Februar 2026
[3] „Die große Versuchung“, www.taz.de, 16. Februar 2026
[4] „Social-Media-Verbot für Jugendliche. „Das ist falsch und gefährlich““, www.t-online.de, 10. Februar 2026
[5] „Social-Media-Verbot für Jugendliche kommt“, www.bild.de, 22. Februar 2026
[6] „Das Verbot löst keines der Probleme“, www.taz.de, 11. Februar 2026
[7] „Sollte Deutschland soziale Medien für Jugendliche verbieten?“, www.wiwo.de, 4. Februar 2026
[8] „In Frankreich und Australien: Brauchen wir ein Social-Media-Verbot?“, www.mdr.de, 2. Februar 2026
[9] „Social Media-Verbot für Jugendliche? „Einschränken, nicht verbieten““, www1.wdr.de, 10. Dezember 2025
[10] „Ausgrenzung unter dem Deckmantel des Jugendschutzes“, www.spektrum.de, 18. Februar 2026

Frauenabend in Forst (Lausitz) am 07.03.2026 um 18:00

Frauen tragen Verantwortung“ – in Familie, Beruf, Ehrenamt und in all den Bereichen, die unsere Gesellschaft im Alltag zusammenhalten.

Freuen Sie sich auf einen Abend mit kurzen Impulsen, einer moderierten Gesprächsrunde und offenem Austausch in angenehmer Atmosphäre, bei Tee oder einem Glas Wein.

Am 07.03.2026 ab 18:00 Uhr bis ca. 22 Uhr laden wir herzlich zum Frauenabend ins Stadtgespräch, Domsdorfer Kirchweg 14 in 03149 Forst (Lausitz) ein.

Unter dem Motto „Starke Frauen, starke Gesellschaft: Wie Verantwortung uns prägt“ erwartet die Gäste ein Abend mit persönlichen Einblicken, ehrlichem Austausch und Impulsen aus dem echten Leben. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Frauen in Familie, Beruf und Gesellschaft Verantwortung übernehmen und was das für unser Miteinander bedeutet.

Als Gesprächspartnerinnen angekündigt sind Christine Beyer, Antje Ruhland-Führer, Susi Franke und Gudrun Keckel. Gemeinsam bringen sie unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen ein und stehen für einen offenen, lebendigen Austausch.

Wer sich für gesellschaftliche Fragen, praktische Erfahrungen und starke Stimmen aus der Region interessiert, ist herzlich willkommen. Wir freuen uns auf einen inspirierenden Abend und viele gute Gespräche.

Ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit – das „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“

Ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit – das „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“

Wenn es um die Beschränkung politisch unbequemer Meinungen geht, wird man in Brüssel und Berlin immer kreativer. Zum einen verklausuliert man den leicht durchschaubaren und milliardenschwer mit Steuermitteln geförderten Kampf gegen rechts als Bekämpfung von Hasskriminalität, obwohl das Strafgesetzbuch eine ganze Reihe von Paragraphen kennt, die eigentlich ausreichend Schutz vor verbalen Rechtsverletzungen bieten sollten. Zum anderen nimmt man die Plattformbetreiber der sozialen Medien immer fester an die Kandare.

Eine gar nicht so neue, aber nun nach und nach umgesetzte Idee ist es, politische Werbung schärfer zu regulieren. Man scheint den mündigen Bürgern echte Mündigkeit nicht zuzutrauen.

Neues Bürokratie-Monster

So liegt nun seit einigen Wochen ein Entwurf der Bundesregierung für das Wortungetüm namens Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) vor, der eine entsprechende EU-Verordnung in deutsches Recht überführen soll, obwohl sie bereits unmittelbar auch hierzulande gilt [1]. Das Gesetz stellt ausdrücklich eine Ergänzung des „Digital Services Act“ (DSA) der EU dar, der sich dem Kampf gegen sogenannte Desinformation verschrieben hatte [2]. Welche Auswirkungen allein schon dieser DSA mit sich bringt, zeigte die Hausdurchsuchung gegen den Medienwissenschaftler Norbert Bolz aufgrund eines sarkastischen Beitrags, die auf die Denunziation durch eine „Meldestelle“ folgte [2]. Diese beauftragten „Meldestellen“ sind meist nichts anderes als linke NGOs. Der Bock wird somit zum Gärtner gemacht.

Die EU hatte im Jahr 2023 die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung auf den Weg gebracht, die seit dem 10. Oktober 2025 gilt [3]. Unter anderem ist eine sogenannte Transparenzdatenbank vorgesehen, in der Werbeanzeigen von Politikern, Parteien und sonstigen politischen Akteuren dokumentiert werden sollen [3]. Schon die EU-Verordnung enthält 44 Seiten mit inhaltlichen Details, die aber so komplex sind, dass man sie noch meinte mit 54 Seiten an Leitlinien konkretisieren zu müssen [4]. Wie war das noch mit dem Bürokratie-Abbau?

Das Targeting, also das zielgerichtete Platzieren von Werbebotschaften anhand bestimmter Nutzermerkmale, soll massiv eingeschränkt werden, indem bestimmte Eigenschaften (z. B. politische oder religiöse Überzeugungen) nicht mehr erfasst werden dürfen [3]. Damit fällt für viele Plattformen ein wesentlicher Nutzen weg, die passgenaue Ansprache der Adressaten. Es geht hier nicht um Überwachung oder Big Data, denn die meisten Nutzer geben ihre Daten freiwillig preis, um auf sie zugeschnittene Angebote zu erhalten.

Beschneidung unserer Grundrechte

Was auf den ersten Blick wie schnödes Verwaltungsrecht daherkommt, hat es in sich. So enthält der Entwurf zahlreiche Eingriffsrechte, die zur Beschränkung wesentlicher Grundrechte führen können. Ein Beispiel: Wer die Transparenzpflichten bei der Kennzeichnung politischer Werbung, Sponsoren-Erkennbarkeit und der Dokumentation von Anzeigen nicht einhält, soll nicht nur sanktioniert werden können, sondern dem drohen bei „Gefahr in Verzug“ (ein beliebter Begriff, um beinahe alles zu rechtfertigen) Durchsuchungen von Geschäfts- und Betriebsräumen [1]. Im Gesetzentwurf steht schwarz auf weiß, dass „das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt“ werde. Beschlagnahmungen und Hausdurchsuchungen sollen sogar ohne richterlichen Beschluss möglich sein [5].

Selbst die im medialen Mainstream angesiedelte Zeitung „Welt“ überschrieb einen Beitrag zu dem Thema mit dem Titel „Hausdurchsuchung für die Demokratie?“ [6]. Der bekannte Journalist Uwe Vorkötter fragt provokant: „Sind Parteien schädlich wie Zigaretten?“ [4].

Auch wenn sich das Gesetz nicht explizit an oder vielmehr gegen Redaktionen und Verlage wendet, muss bedacht werden, dass viele von ihnen auch Plattformbetreiber und Vermarkter sind [1]. Jeder hat schon einmal politische Werbung auf den Online-Präsenzen der bekannten Tageszeitungen gesehen. Wo zieht man dann die Grenze? Lässt man sich Mitarbeiterlisten mit Stellenbeschreibungen vorlegen, um festzustellen, welche Büros man durchsuchen darf?

Die entsprechenden Branchenverbände haben im Rahmen der Debatte auf EU-Ebene auf diese Gefahr hingewiesen, weshalb sie dort gebannt wurde [1]. Da Deutschland dazu neigt, Richtlinien aus Brüssel noch zu verschärfen, besteht die Gefahr, dass dieser Schutz für normale Redaktionen wegfällt, jetzt erneut.

Branchen-Experten und Juristen warnen vor diesem Gesetz

Für die großen Plattformbetreiber, oft internationale Milliardenkonzerne, mag das Ganze kaum ein Problem sein. Sie haben viele Möglichkeiten, sich der Haftung zu entziehen, im Zweifel bezahlen sie mögliche Strafen aus der Portokasse. Der Entwurf trifft vor allem kleine Akteure ins Mark, weil nicht nur noch mehr Bürokratie auf sie zukommt, sondern das Haftungsrisiko für viele finanziell kaum zu stemmen ist. Folglich verzichtet man dann lieber auf politisch anmutende Werbung, um gar nicht erst ins Visier der Behörden zu geraten. Der Chef des Verbands der Internetwirtschaft „eco“, Alexander Rabe, sieht in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „de facto ein Verbot politischer Werbung“ [5]. 

Der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel bemängelt darüber hinaus, dass der Begriff der politischen Werbung in dem Gesetzentwurf wohl absichtlich vage gehalten wird und dass die für die Umsetzung des Gesetzes zuständige Behörde die Bundesnetzagentur sein soll, deren Chef mit Klaus Müller ein früherer Politiker der Grünen ist [5].

Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler zieht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in Zweifel, was er vor allem an der fehlenden Notwendigkeit eines richterlichen Beschlusses für Durchsuchungen und Beschlagnahmungen festmacht: „Daß der richterliche Beschluß nach dem Gesetzesentwurf nicht zwingend eingeholt werden muß, ist klar verfassungswidrig und verstößt unter anderem gegen das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die von der Verfassung geschützten Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Eigentum“ [7]. Auch kritisiert er, dass die Maßnahmen nicht von den sonst zuständigen Ermittlungsbehörden vorgenommen werden sollen, sondern im Auftrag von Aufsichtsbehörden, was „eine völlig unverhältnismäßige Ausweitung von staatlichen Ermittlungskompetenzen“ sei [7]. 

Der politische Diskurs wird zerstört

Ja, Werbung kann nervig sein. Auch politische Werbung kommt oft deplatziert und unpassend daher. Aber sollten nicht die Bürger und Nutzer der Plattformen selbst entscheiden dürfen, was sie sehen wollen? Warum meint der Staat, die Bürger schützen zu müssen? Oder geht es doch nur um Kontrolle?

Man darf auch nicht vergessen, dass kleinere politische Akteure oft nicht die finanziellen Kapazitäten haben, eine gewaltige Materialschlacht mit Millionen Plakaten und Flugblättern zu stemmen. Für sie ist bzw. (bald) war das Internet die einzige Möglichkeit, dies zu kompensieren.

Und die Regelungen machen bei Parteien nicht Halt. Auch kleinen lokalen Gruppen, die auf ein bestimmtes Thema aufmerksam machen wollen, Bürgerinitiativen oder zivilgesellschaftlichen Kampagnen könnte damit die Möglichkeit entzogen werden, ihre Themen sichtbar zu machen, was einem breiten politischen Diskurs schaden würde [8]. Im Ergebnis werden die massiven Auflagen und die bei Fehlern drohenden Sanktionen letztlich dazu führen, dass politische Werbung vermieden wird – ein explizites Verbot ist dann gar nicht mehr nötig [2].

Entmündigung der Bürger

Es ist richtig, dass es hohe Transparenzstandards für politische Einflussnahmen geben muss. Wer sich von Lobbyisten gleich welcher Couleur finanzieren lässt, soll dies öffentlich einsehbar dokumentieren müssen. Auch Manipulationen von außen müssen abgewehrt werden. Doch es ist weit über das Ziel hinausgeschossen, wenn man dafür Grundrechte für eigene Bürger und Unternehmen bis zur Unkenntlichkeit beschneidet. Wenn die Bundesregierung ihren Zensur-Entwurf durchbringt, dann ist das ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit in unserem Land.

Man schützt die Bürger nicht, indem man sie entmündigt.

Quellenverzeichnis

[1] „Transparenzgesetz: Wenn Werbe-Labels zur Hausdurchsuchung führen“, www.telepolis.de, 31. Januar 2026
[2] „Deutschland vollstreckt EU-Verordnung für politische Zensur“, www.achgut.com, 7. Januar 2026
[3] „Bald greifen die neuen EU-Regeln für politische Online-Werbung“, www.netzpolitik.org, 31. Juli 2025
[4] „Sind Parteien schädlich wie Zigaretten?“, www-t-online.de, 13. Januar 2026
[5] „Politische Werbung sorgt für Diskussionen – jetzt soll ein neues Gesetz kommen“, www.rtl.de, 7. Januar 2026
[6] „Hausdurchsuchung für die Demokratie?“, www.welt.de, 7. Januar 2026
[7] „Bundesregierung ermöglicht Durchsuchungen von Redaktionen ohne Richter“, jungefreiheit.de, 5. Januar 2026
[8] „Hier könnte keine politische Werbung stehen“, www.zeit.de, 28. Juli 2025

Bürde für Bürger: SPD fordert weitere Belastung statt Entlastung.

Bürde für Bürger: Krankenkassenbeiträge bald auch auf Kapitaleinkommen?

Die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems steht erneut im Mittelpunkt der politischen Debatte. Ausgelöst wurde diese durch einen Vorstoß aus der SPD. Unter anderem brachte Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, ins Gespräch, künftig auch Kapitalerträge und Mieteinnahmen bei der Berechnung von Krankenkassenbeiträgen heranzuziehen (1). Ziel sei es, die Beitragslast breiter zu verteilen und die gesetzlichen Krankenkassen finanziell zu stabilisieren.

Was auf den ersten Blick nach mehr Gerechtigkeit klingt, bedeutet in der Praxis jedoch vor allem eines: eine weitere finanzielle Belastung für Bürger, die bereits heute einen erheblichen Teil ihres Einkommens an Steuern und Abgaben abführen. Statt strukturelle Probleme zu lösen, soll erneut auf zusätzliche Einnahmen zugegriffen werden (2).

Die wachsende Finanzierungslücke im Gesundheitssystem

Die gesetzliche Krankenversicherung steht seit Jahren unter erheblichem finanziellem Druck. Steigende Behandlungskosten, demografische Entwicklungen und immer neue Aufgaben führen regelmäßig zu Defiziten. Die SPD schlägt vor, diese Lücke durch die Einbeziehung weiterer Einkommensarten zu schließen (1).

Kritiker bemängeln jedoch, dass damit nicht die Ursachen der Finanzierungskrise angegangen werden. Denn anstatt Ausgaben kritisch zu überprüfen und Reformen umzusetzen, wird der Weg der Beitragserhöhung und Ausweitung der Bemessungsgrundlagen beschritten (3).

Die tatsächlichen Kostenfaktoren

Ein wesentlicher Kostenfaktor im Gesundheitssystem sind sogenannte versicherungsfremde Leistungen. Dazu zählen insbesondere Gesundheitsausgaben im Zusammenhang mit der Versorgung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen sowie von Asylbewerbern. Für diese Leistungen werden jährlich Milliardenbeträge aufgewendet, die das System zusätzlich belasten (4).

Nach Angaben aus Fachkreisen haben diese Ausgaben spürbare Auswirkungen auf die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen, obwohl es sich um gesamtstaatliche Aufgaben handelt, die eigentlich aus Steuermitteln zu finanzieren wären (5). Die Konsequenz: Die Beitragszahler werden zunehmend zur Finanzierung staatlicher Aufgaben herangezogen.

Bessere Alternativen wären möglich

Anstatt immer neue Einnahmequellen zu erschließen, gäbe es zahlreiche Möglichkeiten, das Gesundheitssystem effizienter zu gestalten. Experten verweisen seit Jahren auf Einsparpotenziale durch Digitalisierung, bessere Vernetzung medizinischer Daten sowie die Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Bürokratie (6).

Solche Reformen könnten nicht nur Kosten senken, sondern gleichzeitig die Versorgungsqualität verbessern – ohne die Bürger zusätzlich zu belasten.

Umfragen zeigen: Vertrauen in den Sozialstaat schwindet

Die Debatte um Krankenkassenbeiträge ist Teil einer grundsätzlichen Diskussion über den Zustand des Sozialstaats. Laut repräsentativen Umfragen hält eine deutliche Mehrheit der Deutschen den Sozialstaat in seiner heutigen Form für nicht mehr dauerhaft finanzierbar (7).

Zugleich zeigen Studien, dass zwar eine breite Zustimmung zum Prinzip des Sozialstaats besteht, das Vertrauen in seine Leistungsfähigkeit, Fairness und Nachhaltigkeit jedoch stark gesunken ist (8). Eine weitere Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass viele Bürger nicht daran glauben, dass die bisherigen Regierungsparteien in der Lage sind, die sozialen Sicherungssysteme grundlegend zu reformieren (9).

Politik der Kartellparteien und ihre Folgen

Diese Entwicklung ist aus Sicht vieler Bürger das Ergebnis jahrzehntelanger Politik der Kartellparteien. Der Sozialstaat wurde kontinuierlich ausgeweitet, ohne ihn gleichzeitig effizienter, transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Die Folge sind steigende Kosten, wachsende Bürokratie und eine zunehmende Belastung der Leistungsträger.

Fazit

 

Die Forderung, Krankenkassenbeiträge künftig auch auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen zu erheben, steht exemplarisch für eine Politik, die finanzielle Probleme nicht an der Wurzel packt, sondern immer neue Belastungen für die Bürger schafft. Statt strukturelle Reformen umzusetzen, wird der einfachste Weg gewählt: höhere Abgaben, breitere Bemessungsgrundlagen und immer neue Zugriffe auf private Vorsorge.

Aus Sicht der Alternative für Deutschland braucht Deutschland jedoch einen grundlegend anderen Ansatz. Das Gesundheitssystem muss von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden, die vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren sind. Gleichzeitig sind konsequenter Bürokratieabbau, eine echte Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie die Vermeidung von Ineffizienz und Doppelstrukturen notwendig, um Kosten nachhaltig zu senken.

Darüber hinaus setzt die AfD auf eine klare Begrenzung ungeregelter Migration, eine stärkere Ausrichtung des Sozialstaats auf Bedürftigkeit und Leistungsgerechtigkeit sowie auf eine Entlastung von Arbeitnehmern, Familien und mittelständischen Betrieben durch niedrigere Steuern und Abgaben. Nur wenn Leistung wieder anerkannt, Eigenverantwortung gestärkt und staatliche Aufgaben klar priorisiert werden, kann der Sozialstaat dauerhaft funktionsfähig bleiben.

Deutschland wieder fit zu machen bedeutet nicht, immer neue Einnahmequellen zu erschließen, sondern Strukturen zu reformieren, Verantwortung einzufordern und den Staat auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren. Dafür stehen wir von der AfD – und dafür stehe ich persönlich.

Quellenverzeichnis

  1. SPD-Vorschlag zur Finanzierung des Gesundheitssystems durch Einbeziehung aller Einkommensarten – WirtschaftsWoche

  2. Bericht über Sozialabgaben auf Kapitalerträge – stern.de

  3. Analyse zur Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung – WirtschaftsWoche

  4. Gesundheitsausgaben für ukrainische Geflüchtete – Deutsches Ärzteblatt

  5. Asyl- und fluchtbedingte Kosten im Gesundheitswesen – Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

  6. Einsparpotenziale und Effizienz im Gesundheitssystem – Handelsblatt

  7. Repräsentative Forsa-Umfrage: Sozialstaat nicht mehr finanzierbar – WELT

  8. Studie zum Vertrauen in den Sozialstaat – Universität Konstanz / Sozialverband VdK

  9. Umfrage zur Reformfähigkeit der Regierung – n-tv


Selenskyj will in die EU – das wären die Folgen

Selenskyj will in die EU – das wären die Folgen

Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine dauert nun bald vier Jahre an. Bislang ist kein tragfähiger Frieden in Sicht, was nicht nur an Moskau, sondern auch an den Schaltzentralen des Westens liegt. Insbesondere die EU hat sich als möglicher Vermittler nicht mit Ruhm bekleckert.

Über die Hintergründe und Entstehungsgeschichte des Kriegs ist viel geschrieben worden, aber eines kann wohl als sicher gelten: Dass es zum Krieg kam, liegt nicht zuletzt daran, dass der Westen über Jahre hinweg den Versuch unternahm, die Ukraine in eigene politische und militärische Strukturen zu integrieren, was in Russland naturgemäß als Bedrohung wahrgenommen wurde.

Umso bemerkenswerter ist, dass die Frage einer EU-Mitgliedschaft der Ukraine immer wieder auf die Agenda gehoben wird. Offizieller Bewerber ist die Ukraine seit dem 23. Juni 2022 – sie erhielt diesen Status also etwa vier Monate nach Beginn des Kriegs mit Russland [1]. Doch der Beschluss hatte seinerzeit eher symbolischen Charakter, um gegenüber dem angegriffenen Land die uneingeschränkte Solidarität zum Ausdruck zu bringen [2].

Direkte Folgen für unsere Sicherheit

Was würde ein solcher Beitritt aber für die EU bedeuten, welche Folgen wären realistisch?

Ein mögliches Risiko brachte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj jüngst indirekt selbst ins Spiel, als er für einen raschen EU-Beitritt seines Landes – am besten schon im Jahr 2027 – warb. So sieht er in der EU-Mitgliedschaft der Ukraine eine zusätzliche Sicherheitsgarantie Europas [3]. Was von Sicherheitsgarantien zu halten ist, deren Folgen man selbst nicht kalkulieren kann, dazu hatte ich vor einigen Wochen bereits eine Stellungnahme veröffentlicht: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/deutsche-sicherheitsgarantien-fuer-die-ukraine-mit-einem-bein-im-krieg/

Da ein NATO-Beitritt vorerst nicht realistisch ist, weil man Europa nicht zu einem Pulverfass machen will, wird in Kiew gewissermaßen als sicherheitspolitischer Ersatz die schnellstmögliche Aufnahme in die EU angestrebt [4]. Seitens des ukrainischen Präsidenten wurde der Krieg mit Russland als Gelegenheitsfenster wahrgenommen, das man mit der moralisch-politischen Sonderrolle nutzen könnte [5]. 

Denn nicht nur die NATO hat eine Beistandsklausel, auch der EU-Vertrag von Lissabon beinhaltet eine ähnliche militärische Verpflichtung, die im schlimmsten Fall dazu führen könnte, dass fast ganz Europa in den Krieg mit Russland hineingezogen werden könnte [1]. Es gibt sogar Stimmen, die für den Fall eines EU-Beitritts der Ukraine eine Schärfung der Beistandspflicht des Lissaboner Vertrags fordern [6].

Auch für die Zeit nach Beendigung des Kriegs sind Gefahren denkbar, die bislang kaum öffentlich diskutiert werden. So hieß es in einer Veröffentlichung der Stiftung Wissenschaft und Politik: „Mittelfristig stellen sich aber große Herausforderungen. Erstens bildet die rapide wachsende Verfügbarkeit von Kriegswaffen in der Ukraine ein erhebliches Risiko für die innere Sicherheit der EU. Erfahrungen der 1990er Jahre zeigen, dass Feuerwaffen über lange Zeit illegal zirkulieren und für kriminelle Zwecke genutzt werden können“ [7].

Angesichts weitgehend offener Grenzen und fehlender Kontrollen würde das ganz neue Herausforderungen für unsere innere Sicherheit mit sich bringen.

Einer der korruptesten Staaten

Doch ein EU-Beitritt der Ukraine würde noch weitere Risiken für uns mit sich bringen.

Jüngste innenpolitische Entwicklungen zeigen, dass die Ukraine selbst nach offiziellen EU-Standards noch einen weiten Weg vor sich hat. Hier ist vor allem der erhebliche Druck auf die eigenen Antikorruptionsbehörden zu nennen [8]. Im sogenannten Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International belegt die Ukraine seit Jahren im europäischen Vergleich einen der letzten Plätze, auch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) attestierte ihr in diesem Politikfeld einen „großen Aufholbedarf“ [1]. Sogar Behörden, deren Aufgabe die Bekämpfung von Korruption ist, seien „selbst von Korruption durchsetzt“, sechsstellige Bestechungsgelder seien keine Seltenheit [9].

Man kann das als innenpolitische Angelegenheit der Ukraine abtun. Angesichts gigantischer Hilfs- und Unterstützungsleistungen aus Deutschland und Europa heißt das aber, dass unsere Steuergelder dort auch in zwielichtigen Kanälen versickern.

Hinzu kommt, dass die Ukraine noch immer mit einer starken Oligarchisierung ihrer wirtschaftlichen Strukturen zu kämpfen hat [10]. So gibt es bislang keinerlei relevante Gesetzesprojekte, die auf eine Verringerung des wirtschaftlichen und politischen Einflusses von Oligarchen abzielen, was weiterhin zu einer extrem starken Verflechtung von Politik und Wirtschaft führt [5].

Ukraine wäre Nettoempfänger Nummer eins    

Auch wirtschaftlich kann die Ukraine noch lange nicht mit den Ländern der EU mithalten und wäre folglich aufgrund der zahlreichen Ausgleichsmechanismen eine erhebliche finanzielle Belastung. Die Ukraine wäre flächenmäßig das größte EU-Mitgliedsland, zugleich ist es wohl das ärmste Land Europas [9].

Berechnungen des Centre for European Policy Studies (CEPS) zufolge würde die Ukraine als EU-Mitglied netto 18-19 Milliarden Euro pro Jahr aus den Töpfen der Kohäsionspolitik des EU-Haushalts erhalten und würde damit Polen als bisher größten Zahlungsempfänger (12 Milliarden Euro) verdrängen [1]. Staaten, die heute noch in den Genuss von milliardenschweren EU-Zahlungen kommen, würden durch einen Beitritt der Ukraine plötzlich zu Nettozahlern [9].

Ein Drittel des gesamten EU-Haushalts fließt in den Agrarfonds, nach einem ukrainischen EU-Beitritt hätte kein anderes Land so hohe Ansprüche an landwirtschaftlichen Flächenprämien [9]. Doch die Ukraine ist vorrangig nicht von kleinen Einzelbetrieben geprägt, sondern von großen Staatsunternehmen und Agrarholdings mit riesigen Flächen, was direkte Zahlungen an den Staat und an Großkonzerne zur Folge hätte [11].

Das Nachsehen hätten vor allem kleine Bauern und Landwirte hierzulande. Auch in Polen, der Slowakei und Ungarn protestierten Bauern in den vergangenen Jahren mehrfach und blockierten Grenzübergänge, weil sie ihre Existenzgrundlage durch billige ukrainische Agrarimporte gefährdet sehen [12].

Angesichts der in den letzten Jahren bereits geleisteten Hilfen und der wahrscheinlich nach einem Kriegsende noch zu leistenden Unterstützungen für den Wiederaufbau des Landes würde dieser Kraftakt die EU und auch Deutschland massiv überfordern.

Ja zur Zusammenarbeit – Nein zum EU-Beitritt

Einen EU-Beitritt der Ukraine kritisch zu sehen, heißt nicht, eine starke Partnerschaft und Zusammenarbeit mit dem Land abzulehnen. Die Ukraine gehört – wie Russland – selbstverständlich zu Europa. Aber dafür muss man sie nicht in die EU aufnehmen und ihre vielfältigen Probleme importieren.

Die EU hat ohnehin genügend eigene Geburtsfehler und Probleme.

Quellenverzeichnis

[1] „Ökonomische Perspektiven des EU-Beitritts der Ukraine“, www.bpb.de, 7. Dezember 2023

[2] „Ukraine: Folgen eines möglichen EU-Beitritts“, www.iwd.de, 10. Januar 2024

[3] „Krieg in der Ukraine: Selenskyj besteht auf EU-Beitritt für Ukraine schon 2027“, www.tagesspiegel.de, 27. Januar 2026

[4] „EU-Beitritt der Ukraine. Die Ukraine auf dem Weg in die Europäische Union“, osteuropa.lpb-bw.de, abgerufen am 5. Februar 2026

[5] „Analyse: Die Ukraine und die EU: Erweiterungspolitik ohne Alternative?“, www.bpb.de, 29. Juli 2024

[6] „Die Auswirkungen eines Ukraine-Beitritts auf die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP)“, www.swp-berlin.de, 6. Juli 2022

[7] „Herausforderungen für die innere Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit aus Sicht der EU“, www.swp-berlin.de, 6. Juli 2022

[8] „Ukraine muss Reformtempo erhöhen“, www.tagesschau.de, 4. November 2025

[9] „Warum ein Ukraine-Beitritt Risiken birgt“, www.tagesschau.de, 14. Dezember 2023

[10] „Die EU und die zweite große Osterweiterung – Déjà-vus und Neuerungen“, www.swp-berlin.org, 6. Juli 2022

[11] „Landwirtschaft: Übliches langfristiges Beitrittsmodell nach verbesserter Wettbewerbsstruktur möglich“, www.swp-berlin.de, 6. Juli 2022

[12] „EU-Beitritt der Ukraine: Kaum wirtschaftliche Vorteile für direkte Nachbarn“, euractiv.de, 23. Juni 2025

„Lifestyle-Teilzeit“: CDU weit weg von der Lebensrealität der Menschen

Lifestyle Telefon by Deine Regierung - Merz Edition

CDU weit weg von der Lebensrealität der Menschen

Viele Wirtschaftsbranchen in Deutschland leiden mittlerweile unter einem alarmierenden Fachkräftemangel. Verantwortlich dafür sind viele Faktoren, unter anderem der politisch über Jahrzehnte hinweg ignorierte demographische Wandel und die massenhafte Abwanderung vor allem hochqualifizierter Deutscher ins Ausland.

Statt eine Willkommenskultur für Kinder und für Heimkehrer in Gang zu setzen, war das vermeintliche Allheilmittel zur Bekämpfung des Fachkräftemangels bislang das Mantra von der qualifizierten Einwanderung. Doch anstelle der erhofften Leistungsträger kamen insbesondere Leistungsbezieher. Deren Leistungen wollen erwirtschaftet und bezahlt werden, eine zusätzliche Belastung für „die schon länger hier Lebenden“.

Weil die Strategie mit der Anwerbung von Talenten bislang nur mäßig gut funktioniert, hat man sich im politischen Berlin nun etwas Neues überlegt: Man könnte die, die schon hier arbeiten, einfach so lange kritisieren und maßregeln, bis sie mehr arbeiten.

Angeblich machen die Deutschen zu oft krank

Ein Beispiel dafür ist der Vorstoß von Bundeskanzler Friedrich Merz und seiner Gesundheitsministerin Nina Warken, die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wieder abzuschaffen. Sie lade zum „Blaumachen“ ein, ein Grund für die nicht wirklich wachsende Wirtschaft sei, dass die Menschen in unserem Land zu oft und zu lange krank seien [1]. 

Bemerkenswerterweise wurde die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung in der Corona-Zeit eingeführt, um Ansteckungsmöglichkeiten zu reduzieren und die Arztpraxen zu entlasten [2]. Warum das nun nicht mehr so sein soll, bleibt das Geheimnis der Bundesregierung.

Dieser Vorstoß ist nicht nur ein Pauschalverdacht gegen Patienten, die ihre Krankheit lieber schnell auskurieren wollen. Er ist auch ein Misstrauensvotum gegen Ärzte, denen dadurch indirekt unterstellt wird, dass sie leichtfertig Krankschreibungen vornehmen würden.

Quantitativ fallen telefonische Krankschreibungen nicht ins Gewicht. Beispielhafte Daten des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung vom Oktober 2025 haben ergeben, dass telefonische Krankmeldungen nur 0,9 Prozent aller Krankheitsfälle ausmachen [2]. Der Fehlzeiten-Report der AOK zeigt für die letzten Jahre keinen nennenswerten Anstieg an Krankmeldungen [1]. 

Das von Merz kritisierte Ausmaß an Krankentagen ist nicht belastbar, weil dafür sowohl der internationale als auch der zeitliche Vergleich fehlt. Nur wenige andere Länder erfassen den Krankenstand systematisch, auch in Deutschland gibt es eine hundertprozentige Erfassung erst seit 2022/2023 [1]. 

CDU verhöhnt Teilzeitarbeit als „Lifestyle“

Ein anderer Vorwurf an große Teile unseres Volkes kommt vom Wirtschaftsflügel der CDU. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) will auf dem kommenden Bundesparteitag einen Antrag mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ stellen [3]. Der Fachkräftemangel liege auch daran, dass viele Menschen aus Lifestyle-Gründen in Teilzeit arbeiten [4].

Auch hier bleibt es nicht beim Vorwurf, es wird damit sogleich die Forderung verbunden, den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit einzuschränken und nur noch unter ganz bestimmten Umständen zuzulassen [4].

Die Teilzeitquote lag bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahr 2025 bei rund 40 Prozent [3]. Das ist zwar ein Rekordwert, führt aber nach Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nicht dazu, dass das Arbeitsvolumen insgesamt gesunken ist [5]. Der Anstieg hat aber vor allem damit zu tun, dass mehr Menschen in Branchen mit traditionell hoher Teilzeitquote (Gesundheit, Pflege, Erziehung) arbeiten und dass mehr ältere Arbeitnehmer länger arbeiten [5].

Der Wirtschaftsminister Schleswig-Holsteins, Claus Ruhe Madsen, begrüßt die von seinen Parteikollegen angestoßene Debatte und macht gleich noch eine weitere, angebliche Gerechtigkeitslücke auf: „Wer derzeit anlasslos für 2.000 Euro brutto in Teilzeit arbeitet, hat den gleichen Anspruch aus der gesetzlichen Krankenkasse wie sein Vollzeit-Kollege mit 4.000 Euro Bruttoverdienst, der obendrein auch noch mehr Steuern zahlt. Diese Unwucht sollten wir uns vielleicht nicht länger leisten“ [6]. Denkt man diese Sätze weiter, fragt man sich zwangsläufig, ob in der CDU schon über ein Zweiklassen-Gesundheitssystem gegrübelt wird, das die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen anhand des Einkommens und der geleisteten Arbeitszeit bemisst.

Bei dieser Diskussion um die Teilzeit-Arbeit schwingt ebenfalls die Vorhaltung mit, ein erheblicher Teil der Bürger sei faul. Doch dieser Vorwurf geht weit an der Lebensrealität der Menschen vorbei. Viele Arbeitnehmer reduzieren z. B. ihre Arbeitszeit für die Betreuung der Kinder. Auch nimmt die Pflege von Angehörigen viel Zeit in Anspruch, was mit einer Vollzeittätigkeit oft nicht vereinbar ist. Häufig wäre die Alternative, dass die Betroffenen ganz aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden, was dem Kampf gegen den Fachkräftemangel einen Bärendienst erweisen würde.

Der Marburger Bund stellt darüber hinaus für die Gesundheitsbranche fest, dass Teilzeit häufig das letzte Mittel ist, um permanenter Überlastung und einem Burnout zu entgehen [4]. Ähnlich argumentiert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe, der in Teilzeit kein Wohlstandsproblem, sondern eine Schutzreaktion auf Überlastung, Schichtdienst und fehlende Planbarkeit sieht [7].

Die Bürger brauchen keine Belehrungen

Und abgesehen von diesen oft zwingenden Gründen für Teilzeit stellt sich auch die Frage: Wer ist die CDU, dass sie glaubt, den Menschen vorschreiben zu können, wie viel und wie lange sie arbeiten? Viele Menschen kombinieren mehrere Teilzeittätigkeiten miteinander, andere wiederum üben neben einer Teilzeitanstellung noch eine selbständige Tätigkeit aus. Wieder andere absolvieren neben ihrer Teilzeittätigkeit ein Studium oder eine berufliche Weiterbildung. Millionen Bürger gehen einer unbezahlten, aber systemrelevanten ehrenamtlichen Tätigkeit nach und verzichten daher bewusst auf eine Vollzeitstelle. Sie alle fallen aber in die oben genannte Teilzeitquote und werden nun von der Politik verhöhnt. Alles nur „Lifestyle“?

Wollen wir wirklich in einem Staat leben, in dem die Politik den Bürgern vorschreibt, wie lange sie arbeiten? Wenn Politiker Millionen Bürgern vorwerfen, dass sie „blau machen“ und dass sie einen Teilzeit-„Lifestyle“ pflegen, dann zeigt das vor allem, wie weit sie sich mental von der Lebensrealität der Menschen entfernt haben.  

Wenn schon darüber diskutiert wird, wie man den Fachkräftemangel bekämpft und das dahinsiechende Wirtschaftswachstum wieder ins Laufen bringt, dann sollte man faire und gerechte Anreize setzen. Weniger Steuern und Abgaben, mehr Netto vom Brutto, Arbeit muss sich wieder lohnen – das bleiben aber Phrasen in Sonntagsreden, wenn sich mit unseren Steuern und Sozialabgaben weiterhin um die ganze Welt gekümmert wird.

Quellenverzeichnis

[1] „“Kranke an den Pranger gestellt“: Gesundheitsexperte kritisiert Merz-Aussage“, www.mdr.de, 20. Januar 2026
[2] „Telefonische Krankschreibung: Hausärztin von der Mosel warnt vor Abschaffung“, www.swr.de, 26. Januar 2026
[3] „Debatte um Teilzeit: NRW-Minister Laumann widerspricht CDU-Kollegen“, www.1.wdr.de, 26. Januar 2026
[4] „“Lifestyle-Teilzeit“ abschaffen? Kritik aus Niedersachsen“, www.ndr.de, 27. Januar 2026
[5] „Wie es um die Teilzeit in Deutschland steht“, www.tagesschau.de, 26. Januar 2026
[6] „Teilzeit-Debatte: Madsen sieht Gerechtigkeitslücke“, www.abendblatt.de, 29. Januar 2026
[7] „Pflegeverband: Teilzeit auch Schutzreaktion auf Überlastung und Schichtdienst“, www.deutschlandfunk.de, 27. Januar 2026

Besucherfahrt in den Deutschen Bundestag am 17.12.2026

Besucherfahrt in den Deutschen Bundestag

Wenn auch du einmal den Deutschen Bundestag sowie meine Arbeitsstätte kennenlernen möchtest, dann lade ich dich dazu ein, gemeinsam mit weiteren Gästen nach Berlin zu fahren.

Nachfolgende Angaben benötigt der Sicherheitsdienst des Deutschen Bundestags:

 Person

Anschrift

Geburtstag

Kontakt
 
 

Besucherfahrt in den Deutschen Bundestag am 25.06.2026

Bundestagsfahrt Juni 2026

Besucherfahrt in den Deutschen Bundestag

Wenn auch du einmal den Deutschen Bundestag sowie meine Arbeitsstätte kennenlernen möchtest, dann lade ich dich dazu ein, gemeinsam mit weiteren Gästen nach Berlin zu fahren.

Nachfolgende Angaben benötigt der Sicherheitsdienst des Deutschen Bundestags:

 Person

Anschrift

Geburtstag

Kontakt
 
 

Bürgerdialog in Schmogrow am 17.02.2026 um 18:00

Bürgerdialog - 17.02.2026 LS-DM-CB

Live für Sie vor Ort:

Wir laden Sie herzlich zu einem offenen Bürgerdialog in das Bürgerhaus Schmogrow ein. Gemeinsam mit meinen Kollegen aus dem Brandenburger Landtag, Daniel Münschke, sowie unserer Landratskandidatin zur Landratswahl 2026, Christine Beyer, möchte ich mit Ihnen ins Gespräch kommen.

Wir wollen Ihre Fragen beantworten, Ihre Anliegen aufnehmen und uns mit Ihnen zu aktuellen Themen austauschen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Sichtweisen und Ideen direkt einzubringen – wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen!

Mercosur-Debakel: EU-Parlament lässt Abkommen prüfen!

EuGH stoppt Mercosur Abkommen - Fokusbeitrag auf Lars-Schieske.de

Mercosur-Debakel: EU-Parlament lässt Abkommen prüfen!

Seit Jahren brodelt der Streit um das Mercosur-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay. Kritiker befürchten massive Nachteile für europäische Bauern und gravierende Umweltschäden in Südamerika. Nun hat das EU-Parlament reagiert: Mit einer knappen Mehrheit von 334 zu 324 Stimmen wurde beschlossen, das Abkommen einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen (1). Dies ist ein erster, wichtiger Schritt, um möglicherweise das Blatt zu wenden.

Dramatische Wendung: EuGH als letzte Chance

Brüssel, 21. Januar 2026 – In einer dramatischen Wendung könnte der Europäischer Gerichtshof die letzte verbliebene Chance bieten, das umstrittene Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem südamerikanischen Mercosur-Bündnis endgültig zu stoppen. Das EU-Parlament rief mit knapper Mehrheit den EuGH an, um die Vereinbarkeit des kürzlich unterzeichneten Deals mit EU-Recht zu prüfen (1).

Nur Tage nach der Unterzeichnung am 17. Januar 2026 in Paraguay – nach 26 Jahren Verhandlungen – droht nun eine juristische Bremse, die den gesamten Prozess um Monate oder sogar Jahre verzögern könnte. Dies ist ein direkter Erfolg massiver Bauernproteste in Europa, die mit Tausenden Traktoren und lautstarken Demonstrationen in Brüssel und Straßburg den Druck auf Politiker erhöht haben (2). Sie zeigen eindrucksvoll, wie zivilgesellschaftlicher Widerstand reale Veränderungen erzwingen kann.

Warum das Mercosur-Abkommen in der Kritik steht

Das Abkommen sieht vor, den Handel zwischen der EU und den Mercosur-Staaten durch den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen zu erleichtern. Es würde eine der größten Freihandelszonen der Welt schaffen – mit über 700 Millionen Menschen – und Zölle auf rund 91 Prozent der Waren senken.

Während die EU vor allem Märkte für Industrieprodukte und Dienstleistungen öffnen will, profitieren die Mercosur-Staaten insbesondere von Exporten wie Rindfleisch, Soja und Zucker. Die Verlierer wären die europäischen, insbesondere die deutschen Landwirte. Sie wären unfairer Konkurrenz ausgesetzt, da südamerikanische Agrarprodukte unter deutlich niedrigeren Umwelt-, Tier- und Arbeitsstandards produziert werden. Dies könnte viele Betriebe in ihrer Existenz bedrohen und in den Ruin treiben (5).

Zusätzlich wird befürchtet, dass die Ausweitung der Landwirtschaft in Südamerika zu weiterer Entwaldung führt – insbesondere im brasilianischen Amazonasgebiet. Die Folgen für Klima, Artenvielfalt und Umwelt wären katastrophal.

Anhaltende Bauernproteste: Widerstand von unten wirkt

Die Bauernproteste, die seit Monaten Europa erschüttern, haben den Mercosur-Deal zu einem Symbol ungerechter EU-Politik gemacht. In Brüssel und Straßburg demonstrierten Tausende Landwirte mit Traktorenkonvois, blockierten Straßen und forderten faire Wettbewerbsbedingungen (3).

Diese mutigen Aktionen haben nicht nur Aufmerksamkeit erzeugt, sondern politischen Druck aufgebaut. Ohne den anhaltenden Widerstand der Bauern wäre der Antrag an den EuGH sehr wahrscheinlich nie gestellt worden (2). Die Proteste zeigen, dass engagierte Bürger – insbesondere aus dem ländlichen Raum – die Agenda der Brüsseler Eliten beeinflussen können.

Der EuGH-Antrag: Juristische Bastion gegen Mercosur

Der Antrag des EU-Parlaments richtet sich insbesondere gegen die vorläufige Anwendung des Abkommens. Sollte der EuGH diese stoppen, würde das Abkommen faktisch eingefroren, bis ein Urteil vorliegt.

Das Parlament argumentiert, dass der Deal gegen EU-Vorgaben zu Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit und fairem Wettbewerb verstößt – vor allem im Agrarsektor (4). Experten sehen hierin die letzte realistische Chance, Mercosur zu kippen. Eine negative Entscheidung des EuGH könnte die Ratifizierung in nationalen Parlamenten, etwa im Bundestag, verhindern und den gesamten Pakt scheitern lassen.

Die knappe Mehrheit im Parlament ist eng mit den Bauernprotesten verknüpft. Demonstrationen mit über 5.000 Landwirten in Straßburg haben den Ausschlag gegeben (2).


Die Rolle der AfD: Wächter deutscher Interessen

Die Alternative für Deutschland hat sich von Anfang an klar gegen das Mercosur-Abkommen ausgesprochen. Wir sehen darin eine massive Gefahr für deutsche Landwirte, für faire Wettbewerbsbedingungen und für Umweltstandards (5).

Die Entscheidung des EU-Parlaments, den EuGH einzuschalten, ist ein Teilerfolg, den es ohne den Druck kritischer Stimmen – darunter auch der AfD – nicht gegeben hätte.


Fazit

Die Entscheidung des EU-Parlaments, das Mercosur-Abkommen rechtlich prüfen zu lassen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie beweist, dass kritische Stimmen gehört werden können – wenn sie beharrlich bleiben.

Wir als AfD stehen weiterhin fest an der Seite unserer deutschen Bauern und kämpfen auf allen politischen Ebenen für den Erhalt unserer Landwirtschaft. Echte Demokratie bedeutet, nationale Interessen zu schützen und für die Menschen einzustehen, die von internationalen Abkommen unmittelbar betroffen sind.


Quellen

(1) EU-Parlament ruft EuGH wegen Mercosur-Abkommen an
https://www.n-tv.de/wirtschaft/EU-Parlament-ruft-EuGH-wegen-Mercosur-Abkommen-an-id30266510.html

(2) Proteste der Landwirte in Straßburg zeigen Wirkung: Mercosur-Abkommen verzögert sich weiter
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/nach-bauernprotesten-in-strassburg-verzoegert-sich-mercosur-100.html

(3) Mit Rauchgranaten und Kartoffeln gegen die EU
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/mercosur-landwirte-bruessel-protest-100.html

(4) Europäisches Parlament ruft EuGH an – Merz nennt Entscheidung „bedauerlich“
https://www.deutschlandfunk.de/europaeisches-parlament-ruft-eugh-an-merz-nennt-entscheidung-bedauerlich-100.html

(5) Mercosur schadet unseren Landwirten und Bürgern
https://afdbundestag.de/mercosur-schadet-unseren-landwirten-und-buergern/

Newsletter abonieren und informiert bleiben.