Ich möchte mich mit diesem Filmchen recht herzlich bei den Mitgliedern der AfD Cottbus für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Nun geht der Wahlkampf langsam los. Seid dabei wenn es am „Schicksalstag“, dem 11. September, heißt „Wir sind Oberbürgermeister!“.
Hilfe & Unterstützung
Wer mich in irgendeiner Form unterstützen möchte, kann mich gern jederzeit ansprechen oder kontaktieren. Auch Hilfe beim plakatieren, flyern oder bei Veranstaltungen sind gern willkommen. Jede Unterstützung hilft!
Finanzielle Unterstützung
Wer mich finanziell unterstützen möchte, kann das gern hier tun: https://www.afd-cottbus.de/spenden/ Bitte den Verwendungszweck „OB-Wahl“ nutzen.
Tipp: Wussten Sie, dass die Hälfte des gespendeten Betrages (bis maximal 825 Euro bei einem Spendenbetrag von 1650 Euro) Ihnen bei der Angabe in der Steuererklärung direkt von der Einkommenssteuer erstattet wird? Und weitere 1650 Euro können Sie als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppeln sich diese Beträge.
Ich höre Ihnen zu!
Für Wünsche, Anregungen, Hoffnungen oder Ideen zur Oberbürgermeisterwahl stehe ich gern zur Verfügung.
Weitere Infos
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von Lena Kotré (AfD), Volker Nothing (AfD) , Lars Schieske (AfD) 24.02.2022 Drucksache 7/5135 (2 S.)
Seit Monaten sorgt eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen „etwa“ 13 und 17 Jahren für Angst und Verunsicherung in Kyritz. Wie zahlreichen Pressemitteilungen und Berichten zu entnehmen ist, konzentriert sich die Gewalt an einzelnen Punkten der Stadt, so im Umfeld des Gymnasiums, des Bahnhofs, des Stadtbads sowie entlang des Spielbands an der Straße der Jugend. Die Gewalttaten – darunter Bedrohungen unter Vorhalten von Messern, schwere Beleidigungen, Körperverletzungen und Raub – sind nicht nur, aber vor allem gegen Gleichaltrige gerichtet. Die Täter seien mehrheitlich tschetschenischer Abstammung. Das Ausmaß des Problems veranlasste den Vorsitzenden des Kyritzer Bildungs- und Sozialausschusses, Peter Bittermann (SPD), zu der Feststellung: „Einige Jugendliche – insbesondere mit Migrationshintergrund – bereiten uns zunehmend Sorge.“ Um das Problem anzugehen, wurde zunächst ein „Runder Tisch Soziales“ unter Beteiligung von Schulen, der Stadtverwaltung, des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, der Jugend- und Sozialarbeit sowie der Polizei eingerichtet. Die Präsenz von Ordnungsamt und Polizei sei verstärkt worden; „Streetworker“ würden vermehrt in den Problemarealen eingesetzt. An den Schulen kämen Präventionsteams der Polizei zum Einsatz, um Schüler der 7. und 8. Klasse über „rechtliche Hintergründe und richtiges Verhalten“ aufzuklären, sollte man Opfer oder Zeuge eines Angriffs werden. Angesichts der Entwicklung der Jugendkriminalität in der Stadt sei als „Ergänzung“ zum „Runden Tisch Soziales“ eine sogenannte Fallkonferenz eingerichtet worden, um sich über notwendige Präventions- und Sanktionsmaßnahmen auszutauschen.
von Sabine Barthel (AfD) , Lars Schieske (AfD) 21.02.2022 Drucksache 7/5110 (2 S.)
Anfrage: In der 14. Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses UA 7/1 am 14. Januar 2022 wurde bekannt, dass die Gesundheitsämter bei der Datenerhebung zur Statistik der „Corona-Toten“ korrigierend eingegriffen haben. Das Ausmaß des „korrigierenden“ Eingriffes konnte jedoch nicht weiter benannt werden, weshalb es unklar ist, ob es sich um Einzelfälle oder eine größere Anzahl von Fällen handelt. Die gesetzliche Grundlage für die auszufüllenden brandenburgischen Totenscheine zur Dokumentation der Leichenschau ist in § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Dokumentation der Leichenschau im Land Brandenburg (Brandenburgische Leichenschaudokumentations-Verordnung – BbgLDV) in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz -BbgBestG) geregelt. Gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 5 BbgBestG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig „entgegen § 17 Absatz 1 einen Totenschein nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausstelltoder entgegen § 17 Absatz 3 Satz 2 einen Totenschein oder einen Sektionsschein nicht vervollständigt oder korrigiert“. Die Ordnungswidrigkeit kann, nach § 38 Abs. 2 BbgBestG, mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zuständig in dieser Fallkonstellation sind die unteren Gesundheitsbehörden gemäß § 38 Abs. 3 Nr. 1 BbgBestG.
Am Montag, den 21.02.2022 um 19 Uhr findet der Cottbuser Abendspaziergang auf dem Altmarkt Cottbus statt. Diese angemeldete Demonstration gegen die fragwürdigen Corona-Schutzmaßnahmen wird diesmal mit besonderen Masken mit Symbolkraft stattfinden. Dafür haben wir eine große Anzahl an Masken vorbereitet, damit auch die Polizeit diese Demo mangels Maskenpflicht nicht untersagen kann. Zahlreiches Erscheinen und teilen bis dahin natürlich erwünscht.
von Kathleen Muxel (AfD) , Lars Schieske (AfD) 10.02.2022 Drucksache 7/5028 (2 S.)
Anfrage: Am 2. Februar 2022 berichtete die Lausitzer Rundschau online über Sanierungsarbeiten in Cottbus zur Beseitigung von Belastungen des Grundwassers, die aus früheren dortigen Industriebetrieben resultieren. Es wurde über Kohlenwasserstoffe im Boden berichtet und damit zusammenhängende Nutzungsverbote des Grundwassers. Die zu Wort kommenden Experten sprachen von einer Schadstoffwolke, die zwar keinen Nachschub mehr bekommt, aber wandert und in Bälde auch Ströbitz und den Landkreis Spree-Neiße erreicht. Für das Sanierungsprojekt seien bisher Kosten in Höhe von 19 Millionen Euro angefallen, wobei diese bis zum Projektende im Jahr 2026 noch auf über 26 Millionen Euro anwachsen würden. Das Land werde hierbei 90 Prozent der Kosten übernehmen und die Kommune 10 Prozent.
Lars Schieske (AfD) 03.02.2022 Drucksache 7/5000 (1 S.)
Anfrage: In der 62. Sitzung des Landtages am 20. Januar 2022 wurde in der Debatte unter dem Tagesordnungspunkt (TOP 6) der „Bericht des Ministers des Inneren und für Kommunales an den Landtag über Maßnahmen auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes 2020“ zur Drucksache 7/4809 erörtert und vom Innenminister geäußert, dass die Videoüberwachung des Stadthallenvorplatzes in Cottbus weiterhin erfolgt.
Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde der Stadthallenvorplatz auch in der Nacht vom 31. Dezember 2021 zum 1. Januar 2022 überwacht? 2. Gab es in der in Ziff. 1 bezeichneten Nacht Auffälligkeiten? a) Wenn ja, welche Verstöße wurden festgestellt? b) Wurden Personalien in Bezug auf die Verstöße festgestellt? c) Wurden Platzverweise ausgesprochen? 3. War das Sicherheitszentrum in der Silvesternacht 2021/2022 besetzt? (Wenn ja, mit wie vielen Personen, und wenn nein, warum nicht und bis wann und mit wie vielen Personen war es besetzt? – Bitte stündlich auflisten!) 4. Wurden im Stadtgebiet Cottbus in der Silvesternacht 2021/2022 Streifendienste mit Polizeibeteiligung durchgeführt? a) Wenn ja, welche Verstöße wurden festgestellt? b) Wurden Personalien in Bezug auf die Verstöße festgestellt? c) Wurden Platzverweise ausgesprochen?
von Dennis Hohloch (AfD) , Lars Schieske (AfD) 31.01.2022 Drucksache 7/4970 (4 S.)
Anfrage: Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg bietet unter der Rubrik „Demokratiebildung“/“Themen“ zahlreiche Informationen, Unterrichtsmaterialien, Angebote und Workshops zu den Bereichen „Demokratie und Medien“, „Historisch-politische Bildung“, „Menschenrechtsbildung“, „Rechtsextremismus“, „Islamismus“, „Antisemitismus“ sowie „Vielfalt und Antidiskriminierung“ an.
von Volker Nothing (AfD) , Lars Schieske (AfD) 28.01.2022 Drucksache 7/4962 (1 S.)
Anfrage: Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen Laut Entwurf der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen (RL-PMO Invest) sind neben gemeinnützigen Trägern von Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen, die gleichzeitig Grundstückseigentümer sind, all jene Einrichtungsträger antragsberechtigt, wenn – sie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind, – die Einrichtungen im Land Brandenburg betrieben werden, – sie gemäß § 85 Absatz 2 Nummer 3 SGB VIII überörtlich tätig sind, – sie zum Stichtag 1. Juli 2021 über eine Kapazität von mindestens 270 ganzjährig belegbaren Betten verfügen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele anerkannte gemeinnützige Träger von Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen gibt es im Land Brandenburg? Bitte die jeweiligen Einrichtungen benennen und nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln. 2. Wie viele dieser Träger erfüllen die obigen vier Kriterien und sind daher antragsberechtigt und welche nicht? Bitte die Träger namentlich aufführen. 3. Zu welchem Zeitpunkt haben die antragsberechtigten Träger der infrage stehenden Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen, die gleichzeitig Grundstückseigentümer sind, das jeweilige Grundstück bzw. Einrichtungsobjekt erworben und zu welchem Kaufpreis? Bitte nach Trägern, Zeitpunkt und Kaufpreis aufschlüsseln. 4. Welche Träger von Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen erhielten von 1995 bis heute Landeszuwendungen für Investitionen in die Sanierung und die Ausstattung von Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen? Bitte nach Jahren, Zuwendungsempfängern und der jeweiligen Höhe der Landeszuwendungen sowie nach Investitionsmaßnahmen aufschlüsseln.
Ein offener Brief an alle Oberbürgermeister und Landräte
Werte Oberbürgermeister, werte Landräte,
ich wende mich heute an Sie, weil unsere Sicherheit und die gesundheitliche Versorgung in Gefahr sind. Ihnen dürfte nicht entgangen sein, dass eine Vielzahl von Mitarbeitern im Rettungsdienst, Berufsfeuerwehren, Krankenhäusern und in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, sich nicht dem Zwang einer Impfung untergeben. Ich spreche von den Ihnen unterstellten kommunalen Einrichtungen und noch nicht einmal von allen Pflegediensten, Arztpraxen, Physiotherapien und anderen medizinischen Einrichtungen. Ihnen muss doch bewusst sein, dass wir auf eine humanitäre Katastrophe zusteuern.
Mit welchem Recht bringen Sie Menschen in Zukunftsängste, an den Rand der Verzweiflung und spalten mit ihrem Schweigen die Gesellschaft, welcher Sie von Amtswegen vorstehen.
Daher stellt sich mir die Frage: Ist eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen überhaupt rechtmäßig? Bei dieser Frage gehen die Meinungen der Juristen auseinander. Es sprechen jedenfalls gute Gründe dagegen. Allerdings sind Verfassungsfragen wie diese im Regelfall Abwägungsentscheidungen zwischen den Grundrechten der Betroffenen und den Grundrechten Dritter, sowie anderen Verfassungsgütern. Eine verbindliche Entscheidung hierüber können somit nur Gerichte treffen. Und das ist das, was auf ihre Kommunen und Landkreise zukommt. Keine Corona-Welle, nein, eine Klagewelle von Menschen welche für ihr Grundrecht, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, einstehen! Diese Menschen haben mein vollstes Verständnis. Als ehemaliger Mitarbeiter im Rettungsdienst und langjähriger Berufsfeuerwehrmann appelliere ich an Ihre Vernunft. Ich bitte Sie, Ihren Sachverstand in dieser Sache zu benutzen, ein Signal an die Landes-und Bundespolitik zu senden und sich schützend vor alle Mitarbeiter zu stellen, egal ob geimpft oder ungeimpft.
Aus meiner langjährigen Erfahrung im Rettungsdienst kann ich Ihnen bestätigen, dass das Gesundheitssystem personell schon immer an der Belastungsgrenze gearbeitet hat. Noch vor einem Jahr wurde das medizinische Personal medienwirksam mit Applaus überschüttet. Doch nun sollen genau diese Menschen, welche sich keiner experimentellen Therapie unterziehen wollen, auf die Straße gesetzt werden. In den medizinischen Berufen wird jeder Mitarbeiter gebraucht, das sollte Ihnen bewusst sein. Sogar Ihr Kollege, der Landrat aus Barnim, äußerte öffentlich Bedenken und plädiert für eine generelle Debatte. Schauen Sie über den Tellerrand, zum Beispiel nach Thüringen. In einem offenen Brief an die Thüringer Gesundheitsministerin befürchtet die Greizer Landrätin wegen der Impfpflicht einen verschärften Pflegenotstand. [1]
Wir steuern auf einen medizinischen Versorgungsnotstand zu und Sie sind mitverantwortlich, wenn Sie jetzt nicht handeln. Kommen Sie von der Parteilinie ab und machen Sie das, was ihre Wähler von Ihnen erwarten. Politik für das Volk!
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