Sachsen-Anhalt hat gewählt

Jetzt muss der Wählerwille auch etwas gelten!

Am Sonntag haben die Bürger in Sachsen-Anhalt eine klare Ansage gemacht. Die AfD ist mit großem Abstand stärkste Kraft geworden, die alte Regierungspartei CDU ist auf ein historisches Tief abgestürzt. Mein Glückwunsch gilt zuerst den Wählern, die erkannt haben, dass sich Politik in diesem Land ändern muss. Und mein zweiter Satz gilt allen anderen: Ein Wahlergebnis dieser Größe kann man nicht einfach wegorganisieren.

Ein Rekordergebnis bei einer Rekordbeteiligung

Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis kommt die AfD auf 43,8 Prozent der Zweitstimmen, nach 20,8 Prozent im Jahr 2021 [1][2]. Die CDU fällt von 37,1 auf 17,2 Prozent und damit auf ihr schlechtestes Ergebnis bei einer Landtagswahl in Sachsen-Anhalt [1]. Dahinter folgen die SPD mit 9,3 Prozent, die Grünen mit 8,9 Prozent und die Linke mit 8,6 Prozent. Das BSW zieht mit 5,3 Prozent in den Landtag ein, die FDP scheitert mit 2,6 Prozent an der Fünfprozenthürde [1][2].

Im Landtag mit seinen 83 Sitzen bedeutet das: 39 Mandate für die AfD, 15 für die CDU, je acht für SPD, Grüne und Linke sowie fünf für das BSW [2]. Für eine Mehrheit sind 42 Stimmen nötig [1]. Die AfD hat also genauso viele Sitze wie CDU, SPD, Grüne und Linke zusammen.

Genauso wichtig wie die Prozente ist die Beteiligung. Knapp 78 Prozent der Wahlberechtigten sind zur Wahl gegangen, gegenüber 60,3 Prozent im Jahr 2021, und das ist der höchste Wert in Sachsen-Anhalt seit der Wiedervereinigung [2]. Die Angaben schwanken je nach Auszählungsstand zwischen 77,7 und 77,8 Prozent [2][3]. Wer behauptet, dieses Ergebnis sei ein Zufall von Protest und schlechter Laune, muss erst einmal erklären, warum sich fast achtzehn Prozentpunkte mehr Menschen als vor fünf Jahren aufgemacht haben, um abzustimmen.

Diese Stimmen kommen aus allen Lagern, nicht aus einer Ecke

Im Wahlkampf war ständig zu hören, wer AfD wähle, sei rechtsextrem. Die Wählerwanderung sagt etwas anderes. Infratest dimap hat für die ARD berechnet, aus welchen Lagern die AfD ihre Stimmen bezogen hat. Das Ergebnis nach dem Stand von 18 Uhr am Wahlabend, jeweils als Saldo gegenüber der Landtagswahl 2021 [4]:

Herkunft der StimmenSaldo für die AfD
frühere Nichtwähler+ 157.000
CDU+ 83.000
FDP+ 19.000
Linke+ 11.000
SPD+ 7.000
Grüne+ 2.000
BSW– 2.000

Aus dem Nichtwählerlager und von der CDU allein kommen damit rund 240.000 Stimmen [4]. Im späteren Zwischenstand von 19.35 Uhr weist dasselbe Institut sogar 170.000 Stimmen aus dem Nichtwählerlager und 82.000 von der CDU aus [5]. Es handelt sich um ein Schätzmodell, das die Salden anhand amtlicher Statistiken, Umfragen und der laufenden Auszählung berechnet, und die Zahlen bleiben bis zur Endauswertung vorläufig [4].

Wer diese Aufstellung ernst nimmt, kann die Behauptung von der rechtsextremen Wählerschaft nicht mehr aufrechterhalten. Es sind Menschen, die 2021 die CDU gewählt haben, die die FDP gewählt haben, die Linke, die SPD, die Grünen. Und es sind über 150.000 Menschen, die vor fünf Jahren gar nicht mehr hingegangen sind, weil sie sich von niemandem vertreten fühlten. Wer diesen Bürgern über Nacht Extremismus unterstellt, beleidigt sie nicht nur, er erklärt auch die eigene Niederlage für unerklärlich. Dazu passt, dass nach den Wahltagsbefragungen fast zwei Drittel der Arbeiter die AfD gewählt haben und dass die Befragten der AfD bei den beiden wichtigsten Themen, Wirtschaft und Bildung, mehr Kompetenz zutrauen als der CDU [6]. Das sind keine Motive einer Randgruppe, das sind die Motive von Leuten, die arbeiten, Kinder großziehen und wissen wollen, wie es weitergeht.

Die Brandmauer richtet sich inzwischen gegen fast jeden zweiten Wähler

Noch in der Wahlnacht hat Ministerpräsident Sven Schulze erklärt, er habe nicht vor, mit der AfD zusammenzuarbeiten [7]. Die Union beruft sich dabei auf einen Parteitagsbeschluss von 2018, der eine Zusammenarbeit mit der AfD und ebenso mit der Linken ausschließt, und auf die Einstufung des Landesverbandes durch den Verfassungsschutz [7]. Das ist ihr gutes Recht als Partei. Es hat nur eine Folge, die niemand mehr wegdiskutieren kann: Der Wille von 43,8 Prozent der Wähler soll im Parlament ohne Wirkung bleiben. Und die 83.000 Bürger, die gerade von der CDU zur AfD gewechselt sind, erfahren nebenbei, dass ihre Stimme nach diesem Wechsel weniger wert sein soll als vorher.

Wie es weitergeht, regelt Artikel 65 der Landesverfassung. Gewählt ist zum Ministerpräsidenten, wer im ersten Wahlgang die Mehrheit aller Mitglieder des Landtages erhält. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, folgt innerhalb von sieben Tagen ein zweiter Wahlgang. Scheitert auch dieser, muss der Landtag binnen 14 Tagen über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode entscheiden. Lehnt er das ab, reicht im nächsten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen [8]. Eine Frist, bis wann der erste Wahlgang überhaupt angesetzt werden muss, hat der Landtag 2020 aus der Verfassung gestrichen [8]. Genau hier liegt die Versuchung: den Wahlsieger nicht zu schlagen, sondern die Wahl des Regierungschefs so lange nicht anzusetzen, bis sich das Ergebnis von selbst erledigt hat. Eine Mehrheit, die so verfährt, liefert den Beweis für alles, was ihre Kritiker ihr vorwerfen.

Von der Schweiz lässt sich etwas lernen

Die Schweiz löst dieses Problem seit Jahrzehnten anders. Dort teilen die wählerstärksten Parteien die sieben Sitze der Landesregierung untereinander auf. Seit 1959 gilt dafür die sogenannte Zauberformel, ursprünglich mit dem Schlüssel 2:2:2:1 für die vier größten Parteien [9]. Der Bundesrat ist damit keine Koalition mit gemeinsamem Programm, sondern ein Gremium, in dem alle großen politischen Lager sitzen. Dazu gehört das Kollegialitätsprinzip: Beschlüsse werden gemeinsam gefasst und nach außen von allen vertreten, während die Parteien im Parlament frei bleiben, ihre eigenen Positionen zu vertreten [10]. Festgeschrieben ist das übrigens in keinem Gesetz, es ist eine politische Übereinkunft [9].

Ich will kein Schweizer Modell abschreiben, und ehrlicherweise gehört dazu: Ein solches Verfahren gäbe es in Deutschland nicht ohne Änderung der Verfassungen, denn der Ministerpräsident wird hier vom Parlament gewählt und nicht nach Stimmenanteilen bestimmt. Aber der Grundgedanke ist richtig. Wer eine bestimmte Größe im Wählerwillen erreicht, gehört an den Tisch, an dem regiert wird, und zwar unabhängig davon, ob er den anderen gefällt. Alles andere führt dahin, wo Sachsen-Anhalt jetzt steht: zu einer Arithmetik, in der eine Fünfprozentpartei darüber entscheidet, was mit den Stimmen von 43,8 Prozent geschieht.

Beim Streit um die Schulpflicht wurde mit Zerrbildern gearbeitet

Auch inhaltlich wurde im Wahlkampf mit Zerrbildern gearbeitet. Immer wieder war zu hören, die AfD wolle Kindern die Bildung nehmen. Das ist eine Unterstellung, und sie verdreht eine Position, die wir offen vertreten. Im Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt steht unter der Überschrift „Bildungspflicht statt Schulzwang“ die Forderung, die Schulpflicht durch eine Bildungspflicht zu ersetzen, die auch häuslichen Unterricht ermöglicht [11].

Diesen Weg haben wir in Brandenburg schon in der 7. Wahlperiode beschritten, und ich habe daran selbst mitgeschrieben. Als Mitglied des Bildungsausschusses und des Arbeitskreises Bildung, Jugend und Sport meiner Fraktion habe ich den Entwurf verfasst, den die Fraktion anschließend vervollständigt und als Antrag „Für eine bildungspolitische Debatte ohne Tabus“ am 14. März 2023 eingebracht hat (Drucksache 7/7388). Er fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Änderung des Grundgesetzes einzusetzen, durch die die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht auch durch gleichwertiges häusliches Lernen möglich wird, und zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen, mit welchen Rechten und Pflichten und mit welchen Kontrollinstrumenten das in Brandenburg umsetzbar wäre [12]. Wer den Antrag liest, findet dort genau das Gegenteil dessen, was uns unterstellt wird: Das häusliche Lernen muss dem Schulunterricht in Inhalt und Ziel gleichwertig sein, es beruht auf den Rahmenlehrplänen, der Lernerfolg wird durch die Schulbehörden überprüft, die Kinder nehmen verpflichtend an zentralen Prüfungen teil, und die Schulpflicht greift wieder, sobald die Leistungen ausbleiben oder Elternpflichten verletzt werden [12]. In der laufenden Wahlperiode hat meine Fraktion dieselbe Forderung erneut eingebracht. SPD, CDU und BSW haben sie am 29. Januar 2026 abgelehnt [13].

Der Unterschied ist nicht klein, und er entscheidet über die ganze Debatte. Eine Bildungspflicht schafft die Pflicht zu lernen nicht ab, sondern die Pflicht, dafür in jedem Fall ein staatliches Schulgebäude zu betreten. Dass dafür eine Grundgesetzänderung nötig wäre, haben wir selbst in den Antrag geschrieben, denn das Bundesverfassungsgericht hat die allgemeine Schulpflicht mehrfach bestätigt und den Hausunterricht nicht als grundrechtlich geboten angesehen [11]. Im Juli 2026 hat der Bundesrat auf Antrag Thüringens eine Entschließung zur Absicherung der Schulpflicht gefasst, der sich unter anderem Sachsen-Anhalt und Brandenburg angeschlossen haben [14]. Man kann das für richtig halten oder für falsch. Nur sollte man dann über den tatsächlichen Vorschlag streiten und nicht über die Behauptung, hier wolle jemand Kinder dumm halten.

Wer den Wähler ernst nimmt, redet mit ihm und über ihn nicht hinweg

Sachsen-Anhalt hat mit einer Beteiligung von fast achtzig Prozent entschieden, und die Stimmen dafür kamen aus allen Lagern. Wer dieses Ergebnis fünf Jahre lang aussitzen will, sagt den Menschen im Land, dass ihre Stimme nur dann zählt, wenn sie das Richtige ankreuzen. Das ist keine Verteidigung der Demokratie, das ist ihr Verschleiß. Und es wird nicht die letzte Wahl gewesen sein, bei der diese Rechnung nicht mehr aufgeht.

Quellen

[1] ZDFheute: Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD liegt klar vor CDU, 06.09.2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/landtagswahl-sachsen-anhalt-wahlergebnisse-cdu-afd-schulze-siegmund-100.html

[2] Tages-Anzeiger / dpa: Liveticker zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, vorläufiges Ergebnis mit Sitzverteilung und Wahlbeteiligung, 07.09.2026. https://www.tagesanzeiger.ch/wahl-in-sachsen-anhalt-im-liveticker-zieht-die-afd-erstmals-in-eine-regierung-ein-387468266982

[3] Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt / Landeswahlleiterin: Ergebnisse auf Landesebene, Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026. https://wahlergebnisse.sachsen-anhalt.de/wahlen/lt26/erg_land.html

[4] Epoch Times: AfD profitierte bei Landtagswahl stark von Stimmen bisheriger Nichtwähler, 06.09.2026, mit den Zahlen der vorläufigen Wählerwanderungsanalyse von Infratest dimap für die ARD. https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/afd-profitierte-bei-landtagswahl-stark-von-stimmen-bisheriger-nichtwaehlender-a5602082.html

[5] t-online: Sachsen-Anhalt: Nur an diese eine Partei gibt die AfD Wähler ab, 06.09.2026, Zwischenstand der Wählerwanderung von Infratest dimap um 19.35 Uhr. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101422938/sachsen-anhalt-nur-an-diese-eine-partei-gibt-die-afd-waehler-ab.html

[6] Tagesspiegel: AfD mobilisiert Nichtwähler, und fast zwei Drittel der Arbeiter in Sachsen-Anhalt wählen AfD, 06.09.2026, mit Daten von Infratest dimap und der Forschungsgruppe Wahlen. https://www.tagesspiegel.de/politik/afd-mobilisiert-nichtwahler-und-fast-zwei-drittel-der-arbeiter-in-sachsen-anhalt-wahlen-afd-16023910.html

[7] Jüdische Allgemeine / dpa: Schulze: „Habe nicht vor, mit AfD zusammenzuarbeiten“, 06.09.2026. https://www.juedische-allgemeine.de/politik/schulze-habe-nicht-vor-mit-afd-zusammenzuarbeiten/

[8] Verfassungsblog: Ohne Frist, ohne Druck? Vorgaben zu den Ministerpräsidentenwahlen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin, 14.07.2026. https://verfassungsblog.de/ministerpraesidentenwahl-fristen/

[9] Historisches Lexikon der Schweiz: Zauberformel. https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010097/

[10] Schweizerisches Nationalmuseum, Blog zur Schweizer Geschichte: Mit der Zauberformel zur Konkordanz, 15.09.2021. https://blog.nationalmuseum.ch/2021/09/mit-der-zauberformel-zur-konkordanz/

[11] GEW Sachsen-Anhalt: Rechtliche Umsetzbarkeitsanalyse des AfD-Regierungsprogramms, 24.08.2026, dort zu Kapitel IV, Nr. 24 „Bildungspflicht statt Schulzwang!“. https://www.gew-sachsenanhalt.net/aktuelles/detailseite/rechtliche-umsetzbarkeitsanalyse-des-afd-regierungsprogramms

[12] Landtag Brandenburg, 7. Wahlperiode: Antrag der AfD-Fraktion „Für eine bildungspolitische Debatte ohne Tabus – Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch gleichwertiges häusliches Lernen ermöglichen, Bildungschancen sichern, Lehrermangel bekämpfen“, Drucksache 7/7388, eingegangen am 14.03.2023. https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2023/03/7388.pdf

[13] Tagesspiegel / dpa: AfD-Antrag abgelehnt: Brandenburg will Schulpflicht nicht aufweichen, 29.01.2026. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/afd-antrag-abgelehnt-brandenburg-will-schulpflicht-nicht-aufweichen-15198544.html

[14] News4teachers: AfD greift die Schulpflicht an, Bundesländer stellen sich demonstrativ davor, Juli 2026. https://www.news4teachers.de/2026/07/afd-greift-die-schulpflicht-an-bundeslaender-stellen-sich-demonstrativ-davor/

Der Plug-in-Hybrid fährt nur zu einem Viertel elektrisch, gerechnet wird aber mit vier Fünfteln

Im Prospekt steht 1,5 Liter, auf der Straße sind es fast 6. Eine Auswertung von knapp einer Million Fahrzeugen zeigt, dass Plug-in-Hybride im Alltag rund viermal so viel Kraftstoff verbrauchen wie im Typgenehmigungsverfahren [1]. Der Grund ist kein Messfehler, sondern eine politisch gesetzte Rechenregel. Ich halte diese Regel für den eigentlichen Skandal.

Eine Million Fahrzeuge, ein eindeutiges Ergebnis

Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI hat gemeinsam mit dem Öko-Institut und dem ifeu Heidelberg die Bordverbrauchsdaten von 981.139 Plug-in-Hybriden ausgewertet, die zwischen 2021 und 2023 in Europa zugelassen wurden. Diese Daten stammen nicht aus einem Labor, sondern aus den Fahrzeugen selbst: Seit einigen Jahren müssen Neuwagen ihren tatsächlichen Verbrauch aufzeichnen und melden, das nennt sich On-Board Fuel Consumption Monitoring. Ergebnis der Auswertung vom 18. Februar 2026: Der reale Verbrauch liegt im Mittel bei 5,9 Litern je 100 Kilometer, der offizielle Wert bei 1,5 Litern. Das sind rund 300 Prozent Abweichung [1].

Entscheidend ist der Grund dafür. Der Anteil der Strecke, den diese Fahrzeuge wirklich elektrisch zurücklegen, liegt bei 27 bis 31 Prozent, also bei etwa einem Viertel [1]. Das Zulassungsverfahren unterstellt dagegen einen Anteil von etwa 70 bis 85 Prozent, je nach elektrischer Reichweite [2]. Wer in der öffentlichen Darstellung die Zahlen „achtzig gegen zwanzig“ gehört hat, hat also die Größenordnung richtig behalten. Bei Dienstwagen, die den deutschen Markt prägen, hatte eine frühere Untersuchung sogar nur 11 bis 15 Prozent elektrischen Fahranteil gemessen [2].

Der Rechentrick heißt Utility Factor

Hinter der Lücke steckt eine einzige Zahl in einer EU-Verordnung. Der sogenannte Utility Factor legt fest, welchen Streckenanteil ein Plug-in-Hybrid rechnerisch elektrisch fährt. Er wird über einen Skalierungsparameter gesteuert, der bis 2024 bei 800 Kilometern lag. Ab 2025 beziehungsweise 2026 gelten 2.200 Kilometer, ab 2027 sind 4.260 Kilometer geplant [1]. Je höher dieser Wert, desto weniger elektrisches Fahren wird unterstellt und desto ehrlicher wird der Prospektwert.

Die Forscher haben durchgerechnet, wohin die einzelnen Stufen führen. Unter der alten Regel lag die Abweichung bei über 300 Prozent, mit der Anpassung von 2025 bei rund 100 Prozent, mit der von 2027 immer noch bei etwa 40 Prozent. Erst bei einem Parameter von über 7.000 Kilometern läge die Abweichung bei rund 20 Prozent, also dort, wo sie bei normalen Benzinern und Dieseln heute auch liegt [1]. Der Verband der Automobilindustrie fordert, die Verschärfung auszusetzen [1]. Genau das wäre der falsche Weg.

Fast dreihundert Kilo Technik, die man nur dann nutzt, wenn man lädt

Was der Kunde dabei mit sich herumfährt, lässt sich am Beispiel eines klassischen Mittelklassekombis zeigen. Der VW Passat Variant mit dem 1,5-Liter-Benziner und Mildhybrid wiegt leer 1.573 Kilogramm [3]. Derselbe Passat Variant mit demselben Motor, aber als Plug-in-Hybrid mit 19,7 Kilowattstunden nutzbarer Batterie, wiegt 1.849 Kilogramm [4]. Das sind 276 Kilogramm Mehrgewicht, dazu 180 Liter weniger Kofferraum und rund 10.700 Euro höherer Grundpreis.

Dieses Gewicht ist nur dann sinnvoll investiert, wenn die Batterie regelmäßig an der Steckdose hängt. Die Bordverbrauchsdaten zeigen, dass genau das häufig nicht passiert. Bei einem Hersteller fanden die Wissenschaftler 11.307 Fahrzeuge, die im Schnitt 27.000 Kilometer gelaufen waren und dabei durchschnittlich ganze 7 Kilowattstunden geladen hatten [1]. Diese Autos sind keine Elektrofahrzeuge mit Reservemotor, sondern Verbrenner mit totem Ballast im Unterboden.

Ehrlicherweise gehört dazu: Bei den modernsten Plug-in-Hybriden ist das Mehrgewicht technisch weitgehend kompensiert. Volkswagen gibt für den Passat eHybrid mit leerer Batterie 5,2 Liter an, für die Mildhybridversion 5,3 Liter [3][4]. Der Mehrverbrauch entsteht also nicht zwangsläufig durch das Gewicht allein. Er entsteht dadurch, dass ein Fahrzeug mit zwei kompletten Antrieben bezahlt, gefördert und angerechnet wird, aber nur einer davon benutzt wird.

Auch fleißiges Laden rettet die Rechnung nicht

Der übliche Einwand lautet: Man müsse die Leute eben zum Laden bringen. Die Daten sprechen dagegen. Selbst Fahrzeuge, die sehr häufig geladen werden, unterschreiten im Flottenmittel einen Verbrauch von 2,8 Litern je 100 Kilometer nicht, weil der Verbrennungsmotor auch im überwiegend elektrischen Betrieb regelmäßig mitläuft [1]. Und selbst bei sehr hoher Ladehäufigkeit läuft der Verbrenner im Schnitt auf einem Drittel der Kilometer [1]. Im reinen Hybridbetrieb mit leerer Batterie liegt der Flottenwert bei 7,4 Litern [1].

Meine Forderung: keine Förderung für irgendeinen Antrieb, sondern ehrliche Zahlen

Ich will keine neue Prämie und keine bessere Prämie. Ich will gar keine. Weder für den Plug-in-Hybrid noch für das Elektroauto noch für den Verbrenner. Jede Förderung erzeugt genau das, was die Studie jetzt sichtbar macht: Fahrzeuge, die für die Statistik gebaut werden und nicht für die Straße. Der Steuerzahler bezahlt zweimal, einmal die Prämie und einmal den Sprit, den er entgegen der Werbung doch verbraucht.

Was der Staat dem Bürger schuldet, ist etwas anderes, und es kostet nichts: die Wahrheit auf dem Datenblatt. Der Utility Factor muss an die gemessene Wirklichkeit angepasst werden, und zwar über den Wert von 2027 hinaus. Die Daten dafür liegen vor, sie kommen aus den Fahrzeugen selbst. Wer eine Rechenregel gegen die eigenen Messwerte verteidigt, verteidigt keine Technologie, sondern eine Buchhaltung.

Wenn die Zahlen stimmen, braucht es keinen Lenkungsstaat mehr. Dann entscheidet der Kunde, und das Bessere setzt sich durch. Genau davor hat offenbar jemand Angst.

Beim Elektroauto bin ich skeptisch, und zwar aus nachprüfbaren Gründen

Reichweite und Ladezeit sind das eine. Das andere ist die Rohstofffrage, und die wird in der Debatte gern kleingeredet. Seltene Erden sind eine Gruppe von 17 Elementen, die vor allem in Permanentmagneten, Katalysatoren, Batterien und Speziallegierungen eingesetzt werden. Die größten Produktionsländer sind China, die USA und Myanmar, die größten Reserven liegen in China, Brasilien und Indien, und die EU bezieht leichte Seltene Erden hauptsächlich aus China, Malaysia und Japan [5]. Bei den fertigen Magneten ist die Abhängigkeit noch drastischer: Auf China entfallen 93 Prozent der weltweiten Produktion von Seltenerdmagneten, und diese Dauermagnete sind zentrale Bauteile von Elektrofahrzeugen [6]. Die Substitutionsmöglichkeiten für Seltene Erden sind stark begrenzt, das Recycling aus Magneten ist technisch möglich, die Mengen sind aber noch gering [5].

Bei der Batteriezelle sieht es nicht besser aus. 71 Prozent des gesamten Lithiumbedarfs der EU entfielen im Jahr 2020 auf Batterien, verarbeitetes Lithium bezieht die EU zu 63 Prozent aus China, und die Recyclingquote liegt bei etwa 10 Prozent. Beim Kobalt kommen 69 Prozent der Weltproduktion aus der Demokratischen Republik Kongo [5]. Wer eine ganze Industrienation an diese Lieferketten bindet, betreibt keine Umweltpolitik, sondern gibt Souveränität ab.

Den Verbrennungsmotor erhalten, weil er der ehrlichste Antrieb ist

Es gibt einen Befund in dieser Studie, der selten zitiert wird, obwohl er alles sagt. Bei heutigen Benzinern und Dieseln liegt die Abweichung zwischen Prospektwert und Realverbrauch bei rund 20 Prozent [1]. Beim Plug-in-Hybrid sind es rund 300 Prozent [1]. Der Verbrennungsmotor ist damit der einzige Antrieb, bei dem der Wert im Datenblatt ungefähr das hält, was er verspricht.

Diese Motoren sind über Jahrzehnte in Deutschland entwickelt worden. Sie sind sauber, sie sind sparsam, sie sind reparierbar, und sie hängen an Zulieferern, Werkstätten und Arbeitsplätzen in diesem Land, auch in der Lausitz. Ich halte es für einen Fehler, diese Technologie per Verbotsdatum aus dem Markt zu nehmen, statt sie im Wettbewerb weiterzuentwickeln. Das Verbrennerverbot ab 2035 gehört gestrichen.

Der Bürger hat hier nichts falsch gemacht. Er hat gekauft, was ihm der Staat als klimafreundlich und steuerlich günstig angeboten hat. Falsch war die Regel. Wer sie schreibt, sollte sich nicht wundern, wenn ihm am Ende niemand mehr glaubt.

Quellen

[1] Plötz, P.; Gnann, T.; Kasten, P.; Steinbach, I.; Jöhrens, J.: Regulatorischer Anpassungsbedarf bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen in Europa. Fraunhofer ISI, Öko-Institut, ifeu, 18.02.2026. https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/Publikationen/Mobilit%C3%A4t/Plugin-Hybrid_Dateien/Analyse_PHEV_2025_EN_final.pdf

[2] ICCT und Fraunhofer ISI: Reale Nutzung von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen in Europa. Ein 2022er Update, Merkblatt Europa, Juni 2022. https://www.isi.fraunhofer.de/content/dam/isi/dokumente/cce/2022/PHEV_ISI-ICCT_Fact_Sheet_DE-Update-2022.pdf

[3] ADAC Autokatalog: VW Passat Variant 1.5 eTSI ACT DSG (11/24 bis 07/26), technische Daten. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/marken-modelle/vw/passat/b9/340401/

[4] ADAC Autokatalog: VW Passat Variant 1.5 eHybrid DSG (03/24 bis 10/25), technische Daten und Ecotest. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/marken-modelle/vw/passat/b9/333678/

[5] Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Kritische Rohstoffe im Überblick, WD 5 – 3000 – 056/26, 11.06.2026. https://www.bundestag.de/resource/blob/1187860/WD-5-056-26.pdf

[6] Europäische Kommission: Zweite eingehende Überprüfung von Bereichen mit strategischer Bedeutung für die Interessen Europas. https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/second-depth-review-strategic-areas-europes-interests_de

Deutschland droht die Herabstufung der Kreditwürdigkeit

Als Bundeskanzler Friedrich Merz noch Wahlkämpfer und Oppositionspolitiker war, wurde er nicht müde, die Einhaltung der Schuldenbremse einzufordern und die damalige Regierung der Verschwendung von Steuergeld zu bezichtigen. Was grundsätzlich richtig war, hatte dann keine Bedeutung mehr für ihn, als er selbst in Regierungsverantwortung kam. Er ließ nach der letzten Bundestagswahl sogar den alten und damit abgewählten Bundestag nochmal zusammenkommen, um einer beispiellosen Schuldenpolitik den Weg zu ebnen.

Das ist keine Spielerei, das hat handfeste Auswirkungen.

Ratingagenturen warnen vor Herabstufung Deutschlands

Mittlerweile scheint es sich sogar in der Bundesregierung herumgesprochen zu haben, dass Schuldenpolitik massive Risiken mit sich bringt und geliehenes Geld eines Tages zurückgezahlt werden muss. Was unter Ökonomen schon lange diskutiert und befürchtet wird, treibt nun auch die Regierung um: Deutschland könnte sein Top-Rating verlieren und in seiner Kreditwürdigkeit herabgestuft werden [1].

Die Ratingagentur Standard & Poor’s sieht bereits deutliche Risiken für Deutschlands Bewertung [2]. Die Warnung fällt deutlich aus: „Wir könnten unsere Bonitätsbewertung für Deutschland herabstufen, sollte die Wirtschaftsleistung deutlich hinter unseren derzeitigen Erwartungen zurückbleiben. Dies könnte der Fall sein, wenn fiskalpolitische Impulse das mittelfristige Wachstum nicht nennenswert ankurbeln würden“ [3].

Derzeit ist Deutschland noch eines der wenigen Länder, die von allen relevanten Ratingagenturen mit der besten Bewertung versehen werden [1]. Doch in dieser Gruppe der Länder mit der (noch) höchsten Kreditwürdigkeit ist Deutschland schon jetzt Schulden-Spitzenreiter [3].

Der Chef des ifo-Instituts, Clemens Fuest, warnt: „Deutschland könnte sein Top-Rating verlieren, wenn weiterhin nichts gegen den Anstieg der Staatsschulden unternommen wird und das Wachstum schwach bleibt“ [1]. Auch aktuell sieht er schon deutliche Alarmsignale an den Finanzmärkten: „Der Anstieg der Zinsen auf Staatsanleihen ist Ausdruck wachsender Sorge über steigende Staatsverschuldung und drohende höhere Inflation“ [4]. Die Renditen für Bundesanleihen mit zehnjähriger Laufzeit sind im August auf den höchsten Stand seit mehr als 15 Jahren gestiegen [4].

Auch der Ökonom Moritz Krämer, der früher für die Ratingagentur S&P Global Ratings tätig war, sieht Deutschlands gute Bewertung in Gefahr: „Es würde mich nicht überraschen, falls eine der Ratingagenturen in nicht allzu ferner Zukunft mit einem negativen Ausblick um die Ecke käme“ [3].

Zinskosten explodieren

Schon jetzt führt die permanente Schuldenpolitik zu einem Anstieg der Zinskosten. Im Jahr 2021 lagen die Zinsausgaben noch bei 3,94 Milliarden Euro, für das laufende Jahr sind dafür 30 Milliarden Euro eingeplant, für 2030 werden gigantische 80,7 Milliarden Euro prognostiziert [2]. Jeder siebte Euro würde dann verglichen mit dem Etat für das Jahr 2027 für Zinsen verwendet werden müssen [5]. Laut einer internen Vorlage des Bundesfinanzministeriums bedeutet ein Zinsanstieg um einen Prozentpunkt derzeit einen Kostenanstieg in Höhe von 2,1 Milliarden Euro pro Jahr – mittelfristig wird mit 17,3 Milliarden Euro gerechnet [6].

Das sind Geldsummen, die woanders eingespart werden müssen. Durch eine Herabstufung durch die Ratingagenturen würde sich der Schuldendienst weiter verteuern, sind die Bewertungen doch die marktüblichen Maßstäbe für die Kreditwürdigkeit und Kreditausfallwahrscheinlichkeit eines Staates.

Schattenhaushalte und Sondervermögen – systematische Bürgertäuschung

Derzeit beläuft sich der Schuldenstand Deutschlands auf 2,84 Billionen Euro [2]. Finanzminister Lars Klingbeil plant innerhalb von fünf Jahren die Aufnahme von zusätzlichen Schulden in Höhe von einer Billion Euro [1].

Allein für das Jahr sieht die aktuelle Planung des Kernhaushalts eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro vor [2]. Wo es einen Kernhaushalt gibt, da muss es auch Schattenhaushalte geben. Diese heißen bei uns im Regierungssprech seit einigen Jahren „Sondervermögen“, eine riesige Mogelpackung und Bürgertäuschung. Insgesamt ist für das laufende Jahr mit etwa 200 Milliarden Euro an neuen Schulden zu rechnen [6].

Deutschland verletzt die eigenen Maastricht-Kriterien

Selbst den sogenannten Maastricht-Kriterien, die angeblich der Stabilität des Euro-Raums dienen sollen, entspricht Deutschland nicht mehr: Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) erreichten die deutschen Staatsschulden 2025 laut Bundesbank 63,5 Prozent [2]. Die Ratingagentur Scope wagt einen Blick in die nähere Zukunft und geht anhand der aktuellen Zahlen davon aus, dass diese Schuldenquote bis zum Jahr 2036 auf 81 Prozent steigen wird [6].

Auch das Maastricht-Kriterium für die jährliche Neuverschuldung wird nicht mehr eingehalten. Die Ausgaben von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherung überstiegen die Einnahmen um rund 71,3 Milliarden Euro, was ein Defizit von 3,1 Prozent des BIP bedeutet (drei Prozent sind laut EU-Wachstums- und Stabilitätspakt die Obergrenze) [7].

Schuldenpolitik der Regierung gefährdet unsere Zukunft

Die Bundesregierung setzt mit ihrer Politik die Zukunft unseres Landes aufs Spiel. Mit immer neuen Schulden wird Zeit gekauft, die Zeche zahlen wir alle. Schulden-Politiker denken nur von Wahltermin zu Wahltermin. Kommenden Generationen wird ein gigantischer Schuldenberg hinterlassen.

Wenn die Schulden einen Investitionsschub bedeuten würden, würde es möglicherweise anders aussehen, doch der Großteil wird zum Stopfen von Haushaltslöchern zweckentfremdet. Dem Staat geht es am Ende nicht anders als jedem Privathaushalt: Schulden, die nur für kurzfristigen Konsum genutzt werden, führen zwangsläufig in die Schuldenfalle.

Quellenverzeichnis

[1] Sebastian Schug/Benedikt Becker: „Verschuldung: Verliert Deutschland sein Top-Rating?“, WirtschaftsWoche, 7. August 2026
https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/verschuldung-verliert-deutschland-sein-top-rating/100245556.html WirtschaftsWoche

[2] „Deutschland steuert auf Schieflage zu – vor Merz steht ein riesiger Kraftakt“, DerWesten, 24. August 2026

[3] „Herabstufung des Ratings? Jetzt steht Deutschlands Kreditwürdigkeit auf dem Spiel“, Junge Freiheit, 5. August 2026
https://jungefreiheit.de/wirtschaft/2026/jetzt-steht-deutschlands-kreditwuerdigkeit-auf-dem-spiel/ JUNGE FREIHEIT

[4] „Nach Zinsanstieg: Ifo-Chef Fuest fordert Regierung zum Handeln auf“, Handelsblatt, 20. August 2026
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/nach-zinsanstieg-ifo-chef-fuest-fordert-regierung-zum-handeln-auf/100248481.html Handelsblatt

[5] „So groß ist der Zins-Schock wirklich: Deutschland versinkt in Rekordschulden“, Nordkurier, 24. August 2026
https://www.nordkurier.de/politik/so-gross-ist-der-zins-schock-wirklich-deutschland-versinkt-in-rekordschulden-4803109 Nordkurier

[6] „Droht Deutschland jetzt der Rating-Absturz?“, Bild, 6. August 2026

[7] „Staatsverschuldung: Deutsches Staatsdefizit steigt im ersten Halbjahr deutlich“, Handelsblatt, 25. August 2026
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/staatsverschuldung-deutsches-staatsdefizit-steigt-im-ersten-halbjahr-deutlich/100249474.html Handelsblatt

Deutschlandfunk meldet Boom der Briefwahl – ein Schelm, wer Böses dabei denkt

Der Deutschlandfunk berichtet aktuell über die wachsende Bedeutung der Briefwahl und stellt diese Entwicklung vielfach als modernen und bequemen Trend dar. Doch gerade dort, wo Stimmen nicht unter den Schutzvorkehrungen des Wahllokals abgegeben werden, beginnt die eigentliche demokratische Bewährungsprobe: Wie frei, wie geheim und wie persönlich ist eine Stimmabgabe noch, wenn sie sich aus der kontrollierten Wahlkabine in private Räume verlagert?

Am kommenden Sonntag, dem 6. September 2026, wählen die Bürger Sachsen-Anhalts einen neuen Landtag.[1][2] Gerade vor diesem Wahltag lohnt sich ein nüchterner Blick auf eine Entwicklung, die seit Jahren als Fortschritt verkauft wird, deren Schattenseiten aber ebenso offensichtlich sind.

Wahl braucht Kontrolle

Wahlen leben vom Vertrauen. Dieses Vertrauen entsteht nicht nur durch die spätere Auszählung, sondern bereits im Moment der Stimmabgabe. Im Wahllokal gelten klare Regeln: Die Stimme wird unbeobachtet in der Wahlkabine abgegeben, Wahlhelfer begleiten das Verfahren, die Urne ist gesichert und die Auszählung geschieht öffentlich.

Bei der Briefwahl ist das anders. Niemand kann lückenlos kontrollieren, ob ein Stimmzettel tatsächlich persönlich, frei und unbeeinflusst ausgefüllt wurde, zu Hause, in einer betreuten Einrichtung oder in einem Pflegeheim. Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt stellte ausdrücklich fest, dass bei der Briefwahl nicht in gleicher Weise ausgeschlossen werden könne, dass Dritte die Stimmabgabe beobachten oder beeinflussen, und dass die Geheimheit der Wahl anders als im Wahllokal nicht überwacht werde.[3]

Auch das Bundesverfassungsgericht hat auf diese Schwächen hingewiesen. Es benannte mögliche Einflussnahmen im häuslichen Umfeld, in Alten- und Pflegeheimen sowie Risiken beim Transport und bei der Übermittlung von Wahlunterlagen.[4] Die Briefwahl ist nach geltender Rechtslage zulässig, aber eben nicht deshalb, weil sie dieselbe Kontrollqualität hätte wie die Urnenwahl, sondern obwohl diese Unterschiede bestehen.[4]

Pflege darf kein Wahlbüro sein

Besonders sensibel ist die Lage überall dort, wo Menschen Hilfe benötigen. Wer im hohen Alter lebt, in einer Pflegeeinrichtung betreut wird oder im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist, befindet sich nicht selten in einem Vertrauens- oder sogar Abhängigkeitsverhältnis. Genau dort entsteht ein Bereich, in dem politische Empfehlungen, gut gemeinte Hilfestellungen oder auch gezielte Einflussnahme kaum nachweisbar, aber sehr wohl möglich sind.

Niemand bestreitet die wichtige und verantwortungsvolle Arbeit der Pflegekräfte. Dennoch bleibt der entscheidende Punkt bestehen: Ein Wahlverfahren muss so beschaffen sein, dass es Missbrauch nicht nur moralisch missbilligt, sondern strukturell erschwert. Gerade das ist bei der Briefwahl nur eingeschränkt möglich. Wo keine Wahlkabine, kein Wahlvorstand und keine unmittelbare öffentliche Kontrolle vorhanden sind, steigt das Risiko, dass Einflussnahme verborgen bleibt.

Dokumentierte Fälle von Briefwahlmanipulation

Die Risiken der Briefwahl sind nicht bloß theoretisch. In Deutschland gab es wiederholt Fälle, in denen Briefwahlunterlagen missbraucht, Vollmachten gefälscht oder Stimmen durch Dritte ausgefüllt wurden.

Ort und JahrFestgestellter VorgangPolitischer Bezug
Dachau, Kommunalwahl 2002Der frühere Stadtrat Wolfgang Aechtner sammelte bei Hausbesuchen Briefwahlunterlagen ein und füllte Hunderte Stimmzettel zugunsten von CSU-Kandidaten aus. Er wurde wegen Wahlfälschung in 466 Fällen sowie versuchter Wahlfälschung in 38 Fällen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldauflage von 125.000 Euro verurteilt.[5]CSU, ehemaliger Stadtrat.[5]
Stendal, Kommunalwahl 2014Der frühere Stadtrat Holger Gebhardt ließ Briefwahlunterlagen mithilfe gefälschter Vollmachten beschaffen und füllte sie zu seinen Gunsten aus. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung; die Haftstrafe von zweieinhalb Jahren blieb bestehen.[6][7]CDU, ehemaliger Stadtrat.[6]
Quakenbrück, Kommunalwahl 2016Vier Kandidaten beeinflussten Wähler beim Ausfüllen von Briefwahlunterlagen; teils wurden Unterlagen selbst ausgefüllt. Die Bewährungsstrafen und die Aberkennung der Wählbarkeit für vier Jahre wurden rechtskräftig.[8]Die Linke, vier Kommunalpolitiker beziehungsweise Kandidaten.[8]
Wülfershausen, Kommunalwahl 2026Dem früheren Bürgermeister Wolfgang Seifert wird vorgeworfen, Briefwahlunterlagen geöffnet und Stimmen manipuliert zu haben. Nach Angaben des BR räumte er die Fälschung von Briefwahlunterlagen gegenüber der Staatsanwaltschaft ein; später wurde Anklage erhoben.[9][10]CSU, ehemaliger Bürgermeister und CSU-Ortsvorsitzender.[9]

Diese Fälle belegen nicht, dass jede Briefwahl manipuliert werde. Sie belegen aber sehr wohl, dass Manipulation bei Briefwahl möglich ist und in Deutschland bereits mehrfach stattgefunden hat.[5][6][8][9]

Erfahrungen aus Cottbus und Spree-Neiße

Auch die Wahlergebnisse in Brandenburg zeigen, wie stark sich Briefwahl und Urnenwahl voneinander unterscheiden können. Bei der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus 2022 erreichte Tobias Schick im ersten Wahlgang 31,8 Prozent, Lars Schieske 26,4 Prozent; weil niemand die absolute Mehrheit erzielte, kam es zur Stichwahl am 9. Oktober 2022.[11][12]

In dieser Stichwahl gewann Tobias Schick amtlich mit 68,64 Prozent, Lars Schieske erhielt 31,36 Prozent.[13][14] Nach Medienberichten lag Schick bei den Urnenstimmen bei 61,4 Prozent, bei den Briefwahlstimmen dagegen bei 79,7 Prozent; für Schieske wurden 38,6 Prozent bei der Urnenwahl und 20,3 Prozent bei der Briefwahl ausgewiesen.[15][16]

Ein ähnliches Bild zeigte die Landratsstichwahl im Landkreis Spree-Neiße am 22. März 2026. Christine Beyer lag bei der Urnenwahl mit 54,13 Prozent vor Martin Heusler, der dort 45,87 Prozent erreichte.[17][18] Bei den Briefwahlstimmen kehrte sich das Verhältnis um: Heusler kam auf 70,62 Prozent, Beyer auf 29,38 Prozent. Im amtlichen Endergebnis setzte sich Heusler mit 51,49 Prozent gegen Beyer mit 48,51 Prozent durch.[17][19]

Diese Unterschiede sind nicht automatisch ein Beweis für Manipulation. Aber sie zeigen, dass Briefwahl keineswegs nur ein technischer Zusatz zur Urnenwahl ist. Sie kann Wahlausgänge erheblich beeinflussen und politische Stimmungen hervorbringen, die sich von denen an der Urne deutlich unterscheiden.[15][17]

Was die AfD im Bundestag unternimmt

Die AfD hat das Thema nicht erst im laufenden Wahlkampf entdeckt. Schon im November 2018 fragte die Bundestagsfraktion die Bundesregierung nach Unregelmäßigkeiten bei Urnen- und Briefwahl und nach den vorhandenen Sicherungsmechanismen.[21]

Am 20. Februar 2026 legte die Fraktion eine Große Anfrage unter dem Titel „Von der Urnenwahl zur Briefwahl. Wahlen im Fokus von Wahlbeobachtung, Wahlstatistik und Wahlprüfung“ vor.[22][23] Darin will sie unter anderem wissen, wie viele allgemeine Wahlbezirke, Briefwahlbezirke und Sonderwahlbezirke bei der Bundestagswahl 2025 eingerichtet wurden und ob die Bundesregierung den Trend zu hohen Briefwahlanteilen seit 2009 rechtlich bewertet.[22] Entscheidend für die hier geführte Debatte ist eine Frage im hinteren Teil der Anfrage: Die Abgeordneten verlangen Auskunft darüber, ob die Bundesregierung eine Position zu der Auffassung hat, dass ein flächendeckendes Angebot von Sonderwahlbezirken und beweglichen Wahlvorständen für den betroffenen Kreis von Wählern eine gut wahrzunehmende und zumutbare Alternative zur Briefwahl darstellen würde.[22]

Genau darin liegt der Kern des Anliegens. Es geht nicht darum, alten oder kranken Menschen die Stimmabgabe zu erschweren, sondern darum, ihnen die Wahl unter der Aufsicht eines Wahlvorstandes zu ermöglichen, statt sie auf den Postweg zu verweisen.

Parteichef Tino Chrupalla sprach sich im August 2026 in der ARD dafür aus, die Briefwahl abzuschaffen, und begründete dies mit ihrer Manipulations- und Fehleranfälligkeit.[24] Zur Redlichkeit gehört, dass Wahlrechtler eine vollständige Abschaffung für verfassungsrechtlich kaum durchsetzbar halten, weil sie mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl kollidiert.[24] Umso wichtiger ist der praktische Weg: Urnenwahl dort wieder möglich machen, wo bisher wie selbstverständlich auf den Briefwahlantrag verwiesen wird. Bemerkenswert ist im Übrigen die Statistik der Bundeswahlleiterin zur Bundestagswahl 2025. Den höchsten Briefwahlanteil ihrer Wähler wies die CSU mit 57,4 Prozent auf, den niedrigsten die AfD mit 23,5 Prozent.[24]

Brandenburg: die Urnenwahl wieder zum Normalfall machen

In Brandenburg ist die Position seit Jahren festgeschrieben. Der Landesparteitag in Jüterbog beschloss im April 2024 das Landtagswahlprogramm, das unter anderem die Abschaffung der Briefwahl fordert.[25] Die Kreisvorsitzendenkonferenz der AfD Brandenburg verabschiedete am 28. September 2024 eine Resolution, die die künftige Landesregierung auffordert, das Wahlgeheimnis wiederherzustellen und die Stimmabgabe an der Wahlurne wieder zum Normalfall zu machen, von dem nur aus guten und nachweisbaren Gründen abgewichen werden soll.[26]

Wie berechtigt diese Forderung ist, zeigte sich im Februar 2026 in Strausberg. Der Landkreis Märkisch-Oderland hob die Bürgermeisterwahl auf, weil sich Briefwahlunterlagen in hoher Zahl im direkten Zugriffsbereich eines Kandidaten befunden hatten. Der Landkreis sprach von einer möglichen Kompromittierung dieser Wahl, die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf.[27] Die AfD-Fraktion im Landtag ließ sich den Sachstand dieser Ermittlungen im Ausschuss für Recht und Digitalisierung vom zuständigen Ministerium berichten.[28]

Cottbus: bewegliche Wahlvorstände statt bloßer Briefwahl

Auch kommunal ist die AfD bereits tätig geworden. Die AfD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz brachte den Antrag AT-37/24 „Einrichtung von beweglichen Wahlvorständen gemäß § 8 der Bundeswahlordnung“ ein.[29][30] § 8 der Bundeswahlordnung erlaubt es der Gemeinde, für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Klöster oder ähnliche Einrichtungen bewegliche Wahlvorstände zu bilden. Diese suchen die Einrichtung am Wahltag auf, nehmen die Stimmabgabe unter Aufsicht entgegen und stellen sicher, dass die Wahl tatsächlich geheim und unbeeinflusst abläuft. Der Antrag fand in der Stadtverordnetenversammlung eine Mehrheit. [BELEG FEHLT: Sitzungsdatum und Beschluss-Nummer aus dem Stadtverordneten-Informationssystem ergänzen]

Das ist der entscheidende Punkt für die politische Auseinandersetzung: Wer bewegliche Wahlvorstände fordert, will niemandem das Wahlrecht nehmen. Er will es unter Bedingungen ausüben lassen, die eine Kontrolle überhaupt erst zulassen. Kritik an der Briefwahl und der Einsatz für die Wahlbeteiligung Pflegebedürftiger sind kein Widerspruch, sondern dieselbe Sache.

Blick auf Sachsen-Anhalt

Am 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt gewählt.[1][20] Vor dem Wahltag lässt sich seriös nicht sagen, wie groß die Unterschiede zwischen Urnen- und Briefwahlergebnis diesmal ausfallen werden. Doch die Erfahrungen vergangener Wahlen legen nahe, dass auch diesmal mit auffälligen Abweichungen zu rechnen ist, insbesondere wenn das politische Klima polarisiert ist und große Teile der Bevölkerung an der Urne ein anderes Stimmungsbild zeigen als die Briefwahl später abbildet.

Dieselbe Linie wie im Bund und in Brandenburg verfolgt auch die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt. Im Juni-Plenum 2026 brachte sie den Antrag „Mehr Wahlsicherheit in Pflegeheimen: Bewegliche Wahlvorstände stärken statt ausschließlicher Briefwahl“ ein. Er fordert die Landesregierung auf, die Wahlbehörden vor der Landtagswahl durch Hinweise, Erlasse oder Verwaltungsvorschriften darauf hinzuweisen, dass die Regelung des § 7 der Landeswahlordnung Sachsen-Anhalt zur Bildung beweglicher Wahlvorstände aktiv zu prüfen ist.[31]

Genau deshalb ist die Diskussion über die Briefwahl keine Nebensache, sondern eine zentrale Frage demokratischer Glaubwürdigkeit. Je stärker die Briefwahl das Gesamtergebnis prägt, desto größer wird die Pflicht, Schutzmechanismen, Transparenz und öffentliche Nachvollziehbarkeit zu sichern.[3][4]

Die Briefwahl wird seit Jahren als Ausdruck von Fortschritt und Bequemlichkeit gefeiert. Doch die Erfahrungen aus dokumentierten Manipulationsfällen, aus deutlichen Abweichungen zwischen Urnen- und Briefwahlergebnissen und aus den verfassungsrechtlich benannten Schwächen zeigen ein anderes Bild.[5][6][8][3][4]

Wer das Vertrauen in Wahlen erhalten will, muss deshalb an der Verfahrenssicherheit ansetzen, und zwar bevor der nächste Fall bekannt wird. Die Urnenwahl gehört zurück in den Normalfall, die Briefwahl in die Ausnahme, für die sie einmal geschaffen wurde. Und überall dort, wo Menschen den Weg ins Wahllokal nicht mehr schaffen, gehört der Wahlvorstand zu ihnen, statt der Stimmzettel allein auf die Post.

Quellen

[1] Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt: Bekanntmachung nach § 28 Abs. 2 LWO, Landtagswahl am 6. September 2026, 29.09.2025. https://wahlen.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/wahlen/PDF/2025_09_29_Bek_der_Landeswahlleiterin_nach___28_Abs_2_LWO.pdf

[2] MDR: Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026: Umfrage, Wahlprogramme. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landtagswahl

[3] Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt: Urteil vom 3. Mai 2021, LVG 21/05 (anonymisierte Fassung). https://verfassungsgericht.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MJ/MJ/lvg/LVerfG-LSA_20210503_21-05_Urteil_anonym.pdf

[4] Bundesverfassungsgericht: Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Juli 2013, 2 BvC 7/10. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2013/07/cs20130709_2bvc000710.pdf?__blob=publicationFile&v=1

[5] Der Spiegel: Wahlfälschung in Dachau: Bewährungsstrafe für Ex-CSU-Stadtrat. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/wahlfaelschung-in-dachau-bewaehrungsstrafe-fuer-ex-csu-stadtrat-a-232662.html

[6] Der Neue Kämmerer: Briefwahl-Affäre in Stendal: Urteil gegen CDU-Stadtrat ist rechtskräftig. https://www.derneuekaemmerer.de/recht/haftung/briefwahl-affaere-in-stendal-urteil-gegen-cdu-stadtrat-ist-rechtskraeftig-8913/

[7] Bundesgerichtshof: Beschluss 4 StR 292/17 vom 29. August 2017 (LG Stendal), dokumentiert bei HRR-Strafrecht. https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/17/4-292-17.php

[8] beck-aktuell: BGH bestätigt Urteil im Verfahren um Wahlfälschung in Quakenbrück. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-bestaetigt-urteil-im-verfahren-um-wahlfaelschung-in-quakenbrueck

[9] Bayerischer Rundfunk: Nach Wahlbetrug: Wie es in Wülfershausen weitergeht. https://www.br.de/nachrichten/bayern/nach-wahlbetrug-wie-es-in-wuelfershausen-weitergeht,VExgLiv

[10] Bayerischer Rundfunk: Wülfershausen: Ex-Bürgermeister wegen Wahlfälschung angeklagt. https://www.br.de/nachrichten/bayern/wuelfershausen-ex-buergermeister-wegen-wahlfaelschung-angeklagt,VKFYX7I

[11] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Wahlergebnis bestätigt: Tobias Schick (SPD) und Lars Schieske (AfD) in der Stichwahl, September 2022. https://www.cottbus.de/aktuelles/mitteilungen/2022-09/wahlergebnis_bestaetigt_tobias_schick_spd_und_lars_schieske_afd_in_der_stichwahl.html

[12] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Stichwahl zwischen Tobias Schick (SPD) und Lars Schieske (AfD) entscheidet über neuen Oberbürgermeister, September 2022. https://www.cottbus.de/aktuelles/mitteilungen/2022-09/stichwahl_zwischen_tobias_schick_spd_und_lars_schieske_afd_entscheidet_ueber_neuen_oberbuergermeister.html

[13] Landeswahlleiter Brandenburg: Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus, Stichwahl vom 09.10.2022. https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/ergebnisse/buergermeisterwahlen/ergebnisse/~s_09102022_12052000

[14] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Tobias Schick wird neuer Oberbürgermeister von Cottbus/Chóśebuz, Oktober 2022. https://www.cottbus.de/aktuelles/mitteilungen/2022-10/tobias_schick_wird_neuer_oberbuergermeister_von_cottbus_chosebuz.html

[15] Süddeutsche Zeitung: OB-Wahl in Cottbus: SPD-Kandidat Schick liegt vor AfD-Bewerber. https://www.sueddeutsche.de/politik/cottbus-wahl-spd-afd-1.5671795

[16] Süddeutsche Zeitung/dpa: SPD-Kandidat Schick gewinnt Oberbürgermeisterwahl in Cottbus, 08.10.2022. https://www.sueddeutsche.de/politik/stichwahl-spd-kandidat-schick-gewinnt-oberbuergermeisterwahl-in-cottbus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-221008-99-54607

[17] rbb24: Spree-Neiße: AfD klagt nach verlorener Landratswahl gegen Kreistag, Juni 2026. https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/06/spree-neisse-landratswahl-afd-klagt-gegen-kreistag.html

[18] Die Zeit/dpa: Nach Wahleinspruch der AfD: Kreistag erklärt Wahl für gültig, 29.04.2026. https://www.zeit.de/news/2026-04/29/nach-wahleinspruch-der-afd-kreistag-erklaert-wahl-fuer-gueltig

[19] Landeswahlleiter Brandenburg: Wahl der Landrätin / Wahl des Landrates, Stichwahl Spree-Neiße am 22.03.2026. https://wahlergebnisse.brandenburg.de/71/71/20260322/landratswahl_kreis/index.html

[20] MDR: Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt: Termin steht. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/landtagswahl-datum-entscheidung-102.html

[21] Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem: Unregelmäßigkeiten bei Wahlen: Urnenwahl, Briefwahl und Wahlsicherungsmechanismen. Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drucksache 19/6039 vom 27.11.2018, Antwort der Bundesregierung BT-Drucksache 19/6564 vom 17.12.2018. https://dip.bundestag.de/vorgang/unregelm%C3%A4%C3%9Figkeiten-bei-wahlen-urnenwahl-briefwahl-und-wahlsicherungsmechanismen/241982

[22] Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten: Briefwahl und weitere Wahl-Aspekte thematisiert, hib 144/2026, 02.03.2026. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1150820

[23] Deutscher Bundestag: Große Anfrage der Fraktion der AfD „Von der Urnenwahl zur Briefwahl – Wahlen im Fokus von Wahlbeobachtung, Wahlstatistik und Wahlprüfung“, BT-Drucksache 21/4210, 20.02.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104210.pdf

[24] Handelsblatt/dpa: AfD warnt vor Trickserei bei der Briefwahl – Worum geht es?, 24.08.2026. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/landtagswahlen-afd-warnt-vor-trickserei-bei-der-briefwahl-worum-geht-es/100249340.html

[25] Tagesspiegel: Briefwahl abschaffen und „massive Abschiebungen“: Die AfD Brandenburg hat ihr Programm für die Landtagswahl beschlossen, 13.04.2024. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/briefwahl-abschaffen-und-massive-abschiebungen-die-afd-brandenburg-hat-ihr-programm-fur-die-landtagswahl-beschlossen-11514407.html

[26] AfD Brandenburg: AfD-Kreisvorsitzende: Geheime Wahl wiederherstellen – Briefwahl nur als Ausnahme. Resolution der Kreisvorsitzendenkonferenz vom 28.09.2024, veröffentlicht am 01.10.2024. https://afd-brandenburg.de/2024/10/01/afd-kreisvorsitzende-geheime-wahl-wiederherstellen-briefwahl-nur-als-ausnahme/

[27] Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg: Gemeinsame Erklärung von Landrat und Innenminister zur Wahlabsage in Strausberg, 27.02.2026. https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~27-02-2026-gemeinsame-erklaerung-von-landrat-und-innenminister-zur-wahlabsage-in-strausberg

[28] Landtag Brandenburg: Tagesordnung des Ausschusses für Recht und Digitalisierung, Tagesordnungspunkt „Ermittlungsverfahren wegen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Briefwahlunterlagen zur Bürgermeisterwahl in Strausberg am 15. Februar 2026 (auf Antrag der AfD-Fraktion)“, März 2026. https://www.landtag.brandenburg.de/de/47618

[29] AfD-Fraktion Cottbus: Antrag AT-37/24 – Einrichtung von beweglichen Wahlvorständen gemäß § 8 der Bundeswahlordnung. https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antrag-at-37-24-einrichtung-von-beweglichen-wahlvorstaenden-gemaess-%c2%a7-8-der-bundeswahlordnung/

[30] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Anträge der Fraktionen, Stadtverordneten-Informationssystem. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

[31] AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: Mehr Wahlsicherheit in Pflegeheimen: Bewegliche Wahlvorstände stärken statt ausschließlicher Briefwahl, Juni 2026. https://afdfraktion-lsa.de/mehr-wahlsicherheit-in-pflegeheimen-bewegliche-wahlvorstaende-staerken-statt-ausschliesslicher-briefwahl/

In Magdeburg hat die Basis unser Programm verteidigt

Am vergangenen Samstag hat die Parteijugend Generation Deutschland auf ihrem Bundeskongress in Magdeburg über ein Papier beraten, das die Forderung nach dem Euro-Austritt stillschweigend beerdigt hätte. Dazu kam es nicht. Der Vorsitzende zog den Antrag seines eigenen Bundesvorstands zurück, als klar wurde, dass er dafür keine Mehrheit bekommt [1]. Das war die richtige Entscheidung, denn der Antrag war in der Sache falsch. Er hätte genau die beiden Positionen kassiert, wegen derer ich 2013 in diese Partei eingetreten bin: raus aus dem Euro und raus aus dieser Europäischen Union.

Was in Magdeburg passiert ist

Vor dem Kongress hatte der Vorsitzende der Jugendorganisation, Jean-Pascal Hohm, der BILD gesagt: „Wir wollen keinen deutschen Euro-Austritt, sondern die bestehenden Konstruktionsmängel des Euro-Systems beheben.“ [2] In dem vorbereiteten Papier hieß es, der Euro habe den Binnenmarkt gestärkt, man stehe Reformvorschlägen offen gegenüber. Von einem Ausstieg war keine Rede [1][2].

Im Saal kam Widerstand auf. Ein Delegierter aus Bayern brachte einen Änderungsantrag ein, der stattdessen die Abwicklung des Euro verlangte, und begründete das unter anderem damit, dass der Euro-Austritt für ihn selbst einer der Beweggründe für den Parteieintritt gewesen sei [1]. Hohm hielt dagegen und erklärte am Mikrofon: „Die Bundesrepublik Deutschland wird nicht aus dem Euro austreten.“ [1] Der Applaus für die Gegenseite war deutlich lauter. Am Ende nahm er den Antrag zurück, statt eine Niederlage zu riskieren [1].

Beschlossen wurde also nichts. Aber die Botschaft ist eindeutig: Die Mitglieder wollen sich ihr Gründungsthema nicht wegverhandeln lassen.

Warum ich 2013 eingetreten bin

Ich bin nicht in die AfD eingetreten, weil mir langweilig war. Ich bin 2013 eingetreten, weil damals keine andere Partei bereit war, die beiden Fragen zu stellen, die über die Zukunft unseres Landes entscheiden: Was macht diese Einheitswährung mit unserem Wohlstand, und was macht diese Europäische Union mit unserer Souveränität?

Damals wurden wir dafür belächelt. Man hat uns Professorenpartei genannt und uns unterstellt, wir hätten die Zeichen der Zeit nicht verstanden. Heute weiß jeder, der seine Stromrechnung und seinen Kontoauszug ansieht, wer damals recht hatte. Die Rettungsschirme sind nie wieder eingeklappt worden, die Haftung für fremde Schulden ist Dauerzustand geworden, und aus der versprochenen Stabilitätsunion ist eine Transferunion geworden.

Ich habe diese Positionen seither in Cottbus und im Landtag vertreten, in Zeiten, in denen das weder bequem noch populär war. Sie waren nie Verhandlungsmasse, sondern der Grund, überhaupt anzufangen. Wer sie heute weichspült, nimmt Tausenden Mitgliedern der ersten Stunde den Anlass, warum sie ihr Parteibuch genommen haben.

Warum der Antrag falsch war

Ich sage das ohne Umschweife: Der Antrag des Jugendvorstands war in beiden Kernpunkten falsch, und er wäre auch dann falsch gewesen, wenn er eine Mehrheit gefunden hätte.

Falsch war erstens der Satz, der Euro habe den Binnenmarkt gestärkt [1][2]. Der Binnenmarkt bestand vor dem Euro und funktionierte ohne ihn. Was der Euro geschaffen hat, ist etwas anderes: eine Haftungsgemeinschaft, in der Deutschland für die Schulden anderer geradesteht, ohne über deren Haushalte mitzuentscheiden. Wer den Euro reformieren will, statt ihn zu beenden, akzeptiert diese Haftung dauerhaft. Genau das ist der Kern des Problems, und er lässt sich nicht durch Nachbesserungen an den Regeln beheben, weil die Fehlkonstruktion in der Sache liegt und nicht in ihrer Ausführung.

Falsch war zweitens die Grundannahme, man könne innerhalb dieser Europäischen Union zum Ziel kommen. Unsere Partei hat 2023 aus guten Gründen festgestellt, dass diese Union nicht reformierbar ist [3]. Ein Papier, das den Umbau der bestehenden EU zum Ziel erklärt, fällt hinter diesen Erkenntnisstand zurück. Es beschreibt Brüssel als Werkstatt, in der man mit dem richtigen Werkzeug alles richten kann. Wer dort einmal genauer hingesehen hat, weiß, dass jede Krise dieser Union bisher in mehr Zentralisierung gemündet ist und in keinem einzigen Fall in weniger.

Der dritte Fehler war der handwerkliche. Eine Jugendorganisation kann die Programmatik der Partei nicht ändern, sie kann sie nur öffentlich beschädigen. Wenn eine Gliederung öffentlich das Gegenteil dessen erklärt, was zwei beschlossene Wahlprogramme und ein geltendes Grundsatzprogramm sagen, dann liest der Wähler daraus nicht Modernisierung, sondern Beliebigkeit. Und Beliebigkeit ist das Einzige, was uns von unseren politischen Gegnern wirklich unterscheidet, solange wir sie uns nicht leisten.

Die EU ist nicht reformierbar, und das steht so im Programm

Unser Europawahlprogramm stellt in der Präambel fest: „Wir halten die EU für nicht reformierbar und sehen sie als gescheitertes Projekt“ [3]. Daraus folgt die Neugründung einer europäischen Wirtschafts- und Interessengemeinschaft, des Bundes europäischer Nationen. Das Bundestagswahlprogramm von 2025 führt diese Linie unter der Überschrift „Von der EU zu einem Bund Europäischer Nationen“ fort [4]. Und das Grundsatzprogramm von 2016 hält für den Fall, dass sich unsere Reformansätze im bestehenden System nicht verwirklichen lassen, ausdrücklich den Austritt Deutschlands oder die Auflösung der Union fest [5].

Dieser Fall ist längst eingetreten. Dreizehn Jahre Erfahrung mit Brüssel haben gezeigt, dass sich diese Union nicht umbauen lässt, weil sie von innen heraus auf Zentralisierung angelegt ist. Deshalb bleibt meine Forderung: raus aus dieser Europäischen Union, hin zu einem Bund souveräner Nationen, und zwar über eine Volksabstimmung, wie unser Programm es zwingend vorsieht [3][4]. Wer die EU wieder als reformierbares Gefäß beschreibt, führt uns zurück auf eine Position, die wir aus guten Gründen verlassen haben.

Der Euro ist eine Fehlkonstruktion, kein Reformobjekt

Im Bundestagswahlprogramm steht es in einer Kapitelüberschrift, unmissverständlich: „Deutschland muss aus dem Euro-System austreten“ [4]. Das ist kein Ausrutscher, sondern das Ergebnis einer nüchternen Analyse. Eine Einheitswährung für zwanzig völlig unterschiedliche Volkswirtschaften kann ökonomisch nicht funktionieren. Die Staaten haben ihre Wechselkurse verloren und damit das Mittel, mit dem sie Produktivitätsunterschiede früher ausgeglichen haben. Was übrig bleibt, sind Dauerrettung, Haftung für fremde Schulden und Target-Salden in Billionenhöhe zulasten des deutschen Steuerzahlers [4].

Der Euro hat nicht die Völker Europas zusammengeführt, er hat sie gegeneinander in Stellung gebracht. Wer ihn jetzt reparieren will, verlängert genau die Umverteilung, gegen die wir angetreten sind. Ich halte an der Rückkehr zu einer eigenen nationalen Währung fest.

Offene Binnengrenzen sind das Gegenteil von Grenzschutz

Der zweite Punkt, an dem in Magdeburg ein anderer Ton angeschlagen wurde, betrifft den Grenzschutz. Hohm hatte vorab erklärt, Deutschland solle Teil des Schengen-Raums bleiben, während die Parteivorsitzende zuletzt einen Ausstieg aus Schengen in Aussicht gestellt hatte [2].

Ein Außengrenzschutz, den andere für uns erledigen sollen, ist kein Schutz, sondern eine Hoffnung. Unser Grundsatzprogramm bezeichnet den bloßen Schutz der europäischen Außengrenzen ausdrücklich als unzureichend und fordert einen flächendeckenden deutschen Grenzschutz unter dem Dach der Bundespolizei [5]. Das Bundestagswahlprogramm verlangt dauerhafte nationale Grenzkontrollen und den Austritt aus der gemeinsamen europäischen Asylpolitik nach dänischem Vorbild [4]. Wer sein Vaterland verteidigen will, muss dessen Grenzen kontrollieren können, jeden Tag und ohne Erlaubnis aus Brüssel. Offene Binnengrenzen sind mit dieser Verantwortung nicht vereinbar.

Raus aus der WHO, raus aus der NATO

Die Corona-Jahre haben gezeigt, was passiert, wenn nationale Parlamente Entscheidungen an internationale Organisationen abgeben. Unser Wahlprogramm fordert deshalb eine grundlegende Reform der Weltgesundheitsorganisation und, falls diese nicht gelingt, den Austritt Deutschlands [4]. Nach allem, was seit 2020 vorgefallen ist, halte ich die Reformfrage für beantwortet. Deutschland gehört aus der WHO heraus.

Dasselbe gilt für die NATO. Ein Bündnis, das sich längst nicht mehr auf Landesverteidigung beschränkt, zieht uns in Konflikte hinein, die nicht die unseren sind. Ich weiß, dass das Grundsatzprogramm von 2016 hier noch anders klingt und die Mitgliedschaft an die Beschränkung auf ein reines Verteidigungsbündnis knüpft [5]. Ich sage offen, dass ich über diesen Stand hinausgehe und für eine programmatische Fortschreibung werbe: Deutschlands Sicherheit gehört in deutsche Hände, mit einer voll einsatzfähigen Bundeswehr und ohne fremde Truppen und Atomwaffen auf unserem Boden.

Die eigentliche Entscheidung fällt beim neuen Grundsatzprogramm

Magdeburg war nur die Vorrunde. Das Grundsatzprogramm von 2016 gilt weiter, im kommenden Jahr soll ein neues beschlossen werden, und in diese Beratungen werden auch Vertreter der Jugendorganisation eingebunden [1]. Dort wird sich entscheiden, ob der Euro-Austritt Programm bleibt oder ob er verschwindet, ohne dass ihn jemals ein Parteitag ausdrücklich abgeräumt hat.

Genau davor warne ich. Programme sind kein Angebot, über das man nachverhandelt, sobald der Gegenwind unangenehm wird. Unsere Wähler haben uns gewählt, weil wir Dinge aussprechen, die andere verschweigen. Wer heute den Euro-Ausstieg kassiert, kassiert morgen den Grenzschutz und übermorgen den Rest.

Ich bin vor dreizehn Jahren wegen dieser Fragen angetreten, und ich beantworte sie heute genauso wie damals. Ich werbe dafür, dass wir bei dem bleiben, was beschlossen ist, und dass wir es umsetzen, sobald wir dazu die Gelegenheit haben.

Quellen

[1] t-online: Bericht vom zweiten Bundeskongress der Generation Deutschland in Magdeburg, 30.08.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101411418/generation-deutschland-und-die-afd-raus-aus-dem-euro-.html

[2] t-online (dpa): Weidel will raus aus dem Euro, AfD-Jugend widerspricht klar, 28.08.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101410602/afd-weidel-will-raus-aus-dem-euro-afd-jugend-widerspricht-deutlich.html

[3] Alternative für Deutschland: Europawahlprogramm 2024, beschlossen in Magdeburg 2023, Präambel. https://www.afd.de/wp-content/uploads/2023/12/AfD_EW_Programm_2024.pdf

[4] Alternative für Deutschland: Zeit für Deutschland. Programm zur Bundestagswahl 2025, beschlossen auf dem 16. Bundesparteitag in Riesa am 11. und 12. Januar 2025. https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf

[5] Alternative für Deutschland: Programm für Deutschland. Grundsatzprogramm, beschlossen auf dem Bundesparteitag in Stuttgart am 30. April und 1. Mai 2016. https://www.afd.de/wp-content/uploads/2017/01/2016-06-27_afd-grundsatzprogramm_web-version.pdf

Zusammenarbeit von CDU und Linken als letzte Bastion gegen die AfD?

Die CDU hat sich selbst eingemauert

Ältere Jahrgänge werden sich möglicherweise daran erinnern, dass es noch in den 70er Jahren Kampagnen der CDU unter dem Motto „Freiheit statt Sozialismus“ gab. Es ging seinerzeit darum, eine sozialliberale Koalition aus SPD und FDP zu verhindern. Selbst in den 90er Jahren wurde in der CDU noch gegen „rote Socken“ gewettert, um eine mögliche Zusammenarbeit von SPD und Grünen mit der damaligen PDS zu bekämpfen.

Die Zeiten und die CDU haben sich geändert. Weil man sich vor allem in der Ära Merkel inhaltlich komplett entkernt hat, politische Werte beliebig geworden sind und Konservative in der CDU mit der Lupe gesucht werden müssen, erscheint heute alles möglich – bis hin zur Zusammenarbeit der CDU mit der Linken. Doch offiziell gibt es noch immer einen Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU mit folgendem Inhalt: „Die CDU Deutschlands lehnt Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit sowohl mit der Linkspartei als auch mit der Alternative für Deutschland ab“ [1].

Unvereinbarkeitsbeschluss zur Linken längst brüchig

In Thüringen gibt es eine Kooperation von CDU und Linken bereits seit Jahren [2]. Diese Zusammenarbeit kam zustande, weil man nicht mit der AfD regieren will, aber anders auch nicht mehr gegen sie regieren kann. Auch in Sachsen, wo die einstmals Große Koalition aus CDU und SPD nicht mehr über eine eigene Mehrheit verfügt, ist man nicht selten auf Stimmen der Linken angewiesen, um überhaupt noch Gesetze auf den Weg zu bringen [1].

Was man in Thüringen bereits erprobt hat, empfiehlt der frühere thüringische Ministerpräsident und heutige Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow nun auch für Sachsen-Anhalt [2]. Nur so sei eine handlungsfähige Regierung ohne „das Erpressungspotenzial der AfD“ möglich [3]. Dass SPD, Grüne und Linke die Stärke der AfD seit langem als Erpressungsinstrument nutzen, um die CDU am Nasenring durch die Manege zu führen, verschweigt Ramelow wohlwissend.

Auch in Sachsen-Anhalt fehlt der CDU ohne eine Zusammenarbeit mit der Linken die Machtperspektive [1]. In Umfragen liegt die CDU weit abgeschlagen hinter der AfD. Laut dem bisherigen CDU-Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Sven Schulze, gebe es andere Möglichkeiten einer Zusammenarbeit abseits der Koalition [1]. Auch in der CDU Sachsen-Anhalts scheint man eine Kooperation mit der Linken also bereits in die eigenen Planspiele miteinzubeziehen.

CDU macht sich abhängig von der Linken

Man würde dann mit einer Partei zusammenarbeiten, deren Vorsitzender Luigi Pantisano die CDU noch vor wenigen Wochen kurz nach seinem Amtsantritt mit Faschisten gleichgesetzt hatte [1]. Pantisano sagte damals wörtlich: „Letztlich gibt es auch gar keinen Unterschied zwischen der CDU, die faschistische Politik macht, der AfD und den Faschisten selbst“ [4]. Das Selbstwertgefühl der CDU scheint an einem Tiefpunkt angekommen zu sein. Doch auch Pantisano selbst sagt heute das und morgen etwas anderes. So hat er nun im ZDF-Sommerinterview nicht ausgeschlossen, dass seine Partei Sven Schulze zum Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt wählen könnte [4].

Bundeskanzler Merz hat diesen Niedergang bereits am eigenen Leib zu spüren bekommen. Auch er brauchte die Stimmen der Linken, um am selben Tag noch einen weiteren Wahlgang durchführen zu können, nachdem er im Bundestag im ersten Wahlgang noch als Bundeskanzler durchgefallen war [1].

BSW zerlegt sich selbst, um an der Macht zu bleiben

Anderswo ist die CDU wiederum abhängig vom zerstrittenen BSW. Der Bundesvorstand des BSW hatte die eigene Fraktion im Thüringer Landtag aufgefordert, den bisherigen CDU-Ministerpräsidenten Mario Voigt nicht weiter zu stützen, nachdem ihm der Doktortitel entzogen wurde [5]. Doch das Thüringer BSW hat sich mittlerweile ebenfalls wohlig an den Futtertrögen der Macht eingerichtet, weshalb man dem Wunsch vom Bundesvorstand nicht entsprechen wollte.

Man hält weiterhin zu Voigt, schließlich will man die eigenen Ministersessel nicht gefährden. Dennoch gilt das brüchige Brombeer-Konstrukt in Thüringen nun als gefährdeter denn je – immerhin sind zwei BSW-Abgeordnete dem Ansinnen des Bundesvorstands gefolgt und soll nun ein Sonderparteitag folgen [6].

Eingemauert hinter der eigenen Brandmauer

Über Jahre hinweg glaubte die CDU, die Spielregeln selbst bestimmen zu können. Sie konnte sich die Koalitionspartner meist aussuchen und so die potentiellen Partner gegeneinander ausspielen. Diese Situation hat sich ins Gegenteil verkehrt.

Mit dem Festhalten an ihrer Brandmauer gegen die AfD hat sich die CDU selbst eingemauert und auf Gedeih und Verderb den linken Parteien ausgeliefert. Um überhaupt noch eine Regierungsoption zu haben, muss sie politische Inhalte mittragen, die dem eigenen Programm komplett widersprechen.

Das führt dazu, dass die eigene Basis und Wählerschaft die Flucht ergreifen. Der Niedergang der CDU wird so nicht aufzuhalten sein.

Wahrscheinlich gut für Deutschland.

Quellenverzeichnis

[1] „Unvereinbarkeit mit der Linken: Kann die CDU daran festhalten?“, BR24, 15. August 2026
Artikel bei BR24 aufrufen

[2] „Ramelow für Zusammenarbeit von Linkspartei und CDU in Sachsen-Anhalt“, tagesschau.de, 11. August 2026
Artikel bei tagesschau.de aufrufen

[3] „Ramelow für Kooperation der CDU mit Linken in Sachsen-Anhalt“, DIE ZEIT, 11. August 2026
Artikel bei ZEIT ONLINE aufrufen

[4] „Pantisano schließt Wahl von CDU-Ministerpräsident nicht aus“, ZDFheute, 9. August 2026
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[5] „Gegen Wunsch von Wagenknecht und Bundesspitze: Thüringer BSW will Regierungskoalition mit CDU beibehalten“, Tagesspiegel, 17. August 2026
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[6] „Voigt will Koalition von BSW-Machtkampf ‚nicht auseinandertreiben‘ lassen“, n-tv, 18. August 2026
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Wir brauchen eine Willkommenskultur für Deutsche!

Abwanderung wird zum Massenphänomen

Wenn es um die Bekämpfung des Fachkräftemangels und die Stabilisierung des Sozialsystems geht, ist das „Patentrezept“ der etablierten Parteien stets die Einwanderung von ausländischen Fachkräften. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt allerdings, dass dieses Vorhaben in der Praxis wenig bis gar nicht funktioniert. Echte Fachkräfte machen zumeist einen großen Bogen um Deutschland. Wenn sie nach Europa kommen, zieht es sie woanders hin. Auch sie haben keine Lust, einen beträchtlichen Teil ihres Einkommens abgeben zu müssen.

Ein Großteil derjenigen, die es nach Deutschland zieht, möchte von den vergleichsweise üppig gewährten Sozialleistungen profitieren. Es hat sich herumgesprochen, dass Deutschland in diesem Bereich sehr großzügig (besser gesagt: verschwenderisch) ist. Es liegt nahe, dass die Zuwanderung von Sozialtouristen das Sozialsystem nicht stabilisiert, sondern noch mehr belastet. Klar ist: Zuwanderung ist keine Lösung für den Fachkräftemangel und das kriselnde Sozialsystem.

Statt riskante Wetten darauf abzuschließen, dass Menschen aus anderen Ländern kommen, um uns hierzulande zu helfen, wäre es eine Überlegung wert, mehr Menschen hier zu halten und solche, die es in die Fremde gezogen hat, zur Rückkehr zu motivieren.

Abwanderung von Deutschen auf Rekordniveau

Einer Umfrage des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) zufolge denkt jede fünfte in Deutschland lebende Person übers Auswandern nach [1]. Bei den 14-29-Jährigen sind es sogar 41 Prozent, die sich vorstellen können, dauerhaft das Land zu verlassen [2]. Diese alarmierende Entwicklung wird auch von der Trendstudie „Jugend in Deutschland 2026 – Zukunft unter Druck“ bestätigt [3]. Demnach geben 21 Prozent der jungen Befragten an, bereits konkrete Pläne für die Auswanderung aus Deutschland zu haben [3].

Allein im Jahr 2025 sind 288.579 deutsche Staatsbürger aus Deutschland ausgewandert [1]. So viele Deutsche verließen binnen eines Jahres noch nie unser Land [2]. Der Wanderungssaldo unter Deutschen ist damit klar negativ – pro Jahr ziehen mehr Deutsche weg, als wieder nach Deutschland zurückkehren [4]. Seit dem Jahr 2005 besteht in Deutschland für deutsche Staatsbürger durchgehend eine Nettoabwanderung [5].

Bezieht man alle, also Deutsche und Ausländer, mit ein, überwiegt noch immer die Zuwanderung. So wanderten im letzten Jahr insgesamt 1,48 Millionen Menschen ein, während 1,25 Millionen (inklusive nichtdeutschen Staatsbürgern) das Land verließen [6].

Vor allem Fachkräfte verlassen unser Land

Auch weitere Studien bieten erhellende Zahlen. So war mit 74 Prozent der überwiegende Teil der deutschen Auswanderer der German Emigration and Remigration Panel Study (GERPS) zufolge vorher erwerbstätig, nur zwei Prozent waren Rentner [1]. Vor allem junge Menschen wandern aus, etwa zwei Drittel waren unter 40 Jahre alt [4]. 76 Prozent hatten einen akademischen Berufsabschluss [1]. Das Phänomen abwandernder Fachkräfte, Leistungsträger und Hochqualifizierter wird auch „Brain Drain“ genannt [7].

Warnende Worte dazu findet der Migrationsökonom Wido Geis-Thöne vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW): „Wenn wir verstärkt dauerhafte Fortzüge von Fachkräften hätten, die für unsere Wirtschaftskraft besonders relevant sind, wäre das ein Problem“ [2]. Der Forscher sieht auch das Risiko, dass die Industriekrise Abwanderungswellen auslösen könnte [2]. Geis-Thöne zufolge „könnte dies nicht nur unmittelbar die bestehenden Engpässe am Arbeitsmarkt verstärken, sondern auch die Innovationskraft der Wirtschaft und ihre längerfristigen Entwicklungspotenziale einschränken“ [8].

Zudem bemängelt er, dass es keine Datenbasis für eine differenzierte Abwanderungsstatistik gebe, die man für konkrete Maßnahmen nutzen könnte [2]. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Politik daran kein Interesse hat.

Die Gründe sind politisch hausgemacht

Die Gründe für die steigende Abwanderung und Auswanderungsbereitschaft sind naturgemäß vielfältig. Am häufigsten als Grund angegeben werden aber die Steuerlast, hohe Lebenshaltungskosten, Bürokratie und politische Unzufriedenheit [7]. Überraschend ist, dass eine vermeintliche Verbesserung der Karriereperspektive im Vergleich zu finanziellen und persönlichen Faktoren eine weniger relevante Rolle zu spielen scheint [7].

Daraus ergibt sich, dass es vor allem die politisch hausgemachten Rahmenbedingungen sind, die die Abwanderungstendenz verstärken.

Deutsche gehen, Fremde kommen – ein Bevölkerungsaustausch

Wir brauchen endlich eine Willkommenspolitik für Deutsche! Lasst uns um die werben, die Deutschland frustriert und enttäuscht verlassen haben. Die wenigsten haben wirklich mit ihrer Heimat gebrochen – eine echte Aufbruchstimmung kann Rückkehranreize schaffen.

Wenn die Bundesregierung aber immer mehr Belastungen für die Fleißigen und Leistungsträger unseres Volkes plant, werden die genannten Zahlen nicht abnehmen, sondern weiter steigen. Mit dieser Politik vertreibt man das eigene Volk, während man die Grenzen für Menschen aus aller Welt öffnet, die sich auf unsere Kosten ein besseres Leben verschaffen wollen.

Ein Teufelskreis – man könnte es auch Bevölkerungsaustausch nennen.

Quellenverzeichnis

Quellenverzeichnis

[1] „Deutsche Auswanderer: Wer verlässt am häufigsten das Land – und aus welchen Gründen?“, Südkurier, 6. Juli 2026
https://www.suedkurier.de/reise/deutsche-auswanderer-wer-verlaesst-am-haeufigsten-das-land-und-aus-welchen-gruenden-114669341

[2] „Akademiker, Ärzte und IT-Fachkräfte verlassen Deutschland – was dahintersteckt“, WEB.DE, 30. Juli 2026
https://web.de/magazine/politik/rekord-auswanderung-akademiker-fachkraefte-deutschland-verlassen-42535082

[3] „Deutschland verlassen? Warum sich das viele Junge überlegen“, ZDFheute, 25. März 2026
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/jugend-studie-2026-deutschland-100.html

[4] „Wie viele Deutsche wandern aus?“, Mediendienst Integration, 24. Juni 2026
https://mediendienst-integration.de/ein-und-auswanderung/auswanderung-aus-deutschland/wie-viele-deutsche-wandern-aus/

[5] „Jeder siebte Deutsche will innerhalb von fünf Jahren auswandern“, Forschung und Wissen, 2. August 2026
https://www.forschung-und-wissen.de/nachrichten/oekonomie/jeder-siebte-deutsche-will-innerhalb-von-fuenf-jahren-auswandern-133711909

[6] „So viele Deutsche wie nie wandern aus – Deutschland verliert Menschen, die es braucht“, Merkur, 2. Juni 2026
https://www.merkur.de/wirtschaft/auswanderung-so-viele-deutsche-wie-nie-verlassen-das-land-94333604.html

[7] „Auswandern aus Deutschland: Warum zwei Drittel der Beschäftigten wegwollen“, Telepolis, 3. Juli 2026
https://www.telepolis.de/article/Auswandern-aus-Deutschland-Warum-zwei-Drittel-der-Beschaeftigten-wegwollen-11350509.html

[8] „IW-Forscher warnen vor dreifacher Migrationswende – und Abwanderung von Fachkräften“, WELT, 28. Juli 2026
https://www.welt.de/wirtschaft/article6a68418d1ff9bc89d8811373/deutscher-arbeitsmarkt-iw-forscher-warnen-vor-dreifacher-migrationswende-und-abwanderung-von-fachkraeften.html

Geschwärzte Protokolle dienen nicht der Aufarbeitung

Am Montag und Dienstag dieser Woche war ich in Potsdam bei einem interfraktionellen Treffen zur Aufarbeitung der Corona-Zeit. Am Tisch saßen Vertreter aus Sachsen, Thüringen, Hessen, Brandenburg und dem Bundestag, jeder mit einem eigenen Untersuchungsausschuss oder einer eigenen Kommission im Rücken. Ich habe dort über den Cottbuser Sonderausschuss berichtet, also über genau die Ebene, die in den Gremien von Bund und Ländern bisher am wenigsten vorkommt: die Kommune, in der die Maßnahmen tatsächlich vollzogen wurden.

Der Austausch in Potsdam hat allen Beteiligten etwas gebracht

Es ging bei diesem Treffen nicht darum, wer die längere Zeugenliste hat. Es ging darum, dass die Gremien voneinander wissen. Die Kollegen aus den Landtagen kämpfen mit denselben Fragen wie wir: Welche Akten bekommt ein Ausschuss, in welchem Zustand bekommt er sie, und wie verhindert man, dass am Ende ein Bericht steht, den niemand liest. Ich bin mit neuen Anregungen aus Potsdam herausgegangen, und ich hatte den Eindruck, dass es den anderen ebenso ging.

Mit den beiden Corona-Untersuchungsausschüssen des Landtages Brandenburg, dem Untersuchungsausschuss 7/1 ab dem 23. September 2020 [1] und dem Untersuchungsausschuss 7/3, dem sogenannten UA Corona 2, ab dem 17. November 2022 [2][3], ist mir dieses Ringen um Unterlagen vertraut.

Die eigentliche Hoffnung, die ich aus Potsdam mitnehme, ist einfacher: dass es nie wieder zu solchen Einschränkungen kommt, wie sie die Stadt Cottbus über ihre Bürger hat ergehen lassen. Ich halte einen Teil dieser Maßnahmen für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Genau deshalb muss nachvollziehbar werden, wer sie angeordnet hat.

Bund und Länder arbeiten auf, jeder in einem anderen Format

Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie eingesetzt, die sich am 8. September 2025 konstituiert hat und bis Ende Juni 2027 einen Abschlussbericht vorlegen soll [4][5][6]. In Brandenburg hat der Landtag am 23. Januar 2025 die Enquete-Kommission 8/1 zu den Lehren aus der Coronapandemie eingesetzt, die sich am 14. März 2025 konstituierte [7]. Sachsen hat am 25. Oktober 2024 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt und im Dezember 2024 zusätzlich eine Enquete-Kommission beschlossen [8][9]. In Thüringen konstituierte sich der Untersuchungsausschuss 8/1 am 1. April 2025 [10]. In Hessen beschloss der Landtag den Untersuchungsausschuss 21/1 bereits am 20. Juni 2024, ließ von den beantragten 43 Fragen aber nur sieben zu, was der Staatsgerichtshof später nicht beanstandete [11].

Ein Gremium für die Städte und Gemeinden findet sich in dieser Aufzählung nicht. Dabei haben nicht der Bundestag und nicht die Landtage die Kitas geschlossen, die Sportplätze abgesperrt, die Bußgelder verhängt und die Besuchsregeln in den Heimen kontrolliert. Das waren die Ämter vor Ort.

Der Antrag und das namentliche Abstimmungsergebnis

Grundlage des Cottbuser Ausschusses ist der Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 5. März 2025 [12]. Er nennt vier Ziele: eine chronologische Übersicht aller kommunalen Maßnahmen, Anweisungen und Allgemeinverfügungen, eine Beschreibung der Umsetzung der von Bund und Land übertragenen Vorgaben ab Dezember 2019, die Analyse und Veröffentlichung der Informationen, auf denen diese Entscheidungen beruhten, und ein Handlungskonzept für den kommunalen Spielraum im Wiederholungsfall [12]. Beschlossen wurde der Antrag am 26. März 2025 mit einer Änderung [13].

Auf Antrag von Andy Schöngarth (AfD-Fraktion) wurde namentlich abgestimmt [13]. Das Ergebnis steht damit dauerhaft in der Niederschrift und lautet: 26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen, neun Stadtverordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil [13].

Die drei Nein-Stimmen kamen sämtlich von der Fraktion Die Linke, nämlich von Yasmin Kirsten, Frank Mittag und Christopher Neumann [13]. Christopher Neumann hatte zuvor erklärt, ein kommunaler Ausschuss sei mit diesem Thema überfordert, und auf Landes- und Bundesebene verwiesen, etwa auf eine Enquete-Kommission [13]. Die neun Enthaltungen verteilen sich auf vier Stadtverordnete der SPD (Kerstin Kircheis, Janine Schollbach, Maja Wallstein, Hendrik Zank), drei der Fraktion UC!/FDP (Benjamin Hantschke, Mario Kaun, Jürgen Siewert) und zwei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/SUB (Felix Kotzur, Christian Schömberg) [13]. Felix Kotzur verlangte in der Debatte, der Ausschuss möge sich ausschließlich mit Cottbuser Entscheidungen befassen [13]. Maja Wallstein zeigte sich besorgt und fragte, ob das angestrebte Handlungskonzept dazu dienen solle, Vorgaben von Land und Bund zu umgehen [13].

Wer heute erzählt, die Aufarbeitung sei in Cottbus unumstritten gewesen, kann das in der Niederschrift nachlesen. Zwölf Stadtverordnete wollten nicht mittragen, dass die eigene Stadt ihre eigenen Entscheidungen prüft.

Dass es sehr wohl kommunale Fragen gibt, habe ich in dieser Debatte selbst vorgetragen [13] und dabei auf Maßnahmen hingewiesen, die in Cottbus über die Vorgaben von Bund und Land hinausgingen, darunter eine Verfügung des damaligen Oberbürgermeisters Kelch, nach der Grundschüler im Unterricht eine Maske tragen mussten [14]. Über solche Anordnungen hat kein Ministerium entschieden, sondern das Rathaus.

Der Ausschuss arbeitet seit dem 12. Mai 2025, ihm gehören elf Stadtverordnete aus allen Fraktionen an, und er soll bis zum Ende der Wahlperiode 2029 tagen [15].

Die Protokolle des Krisenstabes liegen vor, aber sie sind geschwärzt

Die Protokolle des Verwaltungsstabes Corona sind uns inzwischen zur Verfügung gestellt worden. Allerdings sind sie geschwärzt. So können wir das nicht akzeptieren.

Ein Protokoll, in dem die Entscheidung steht, aber nicht der Entscheider, taugt für ein Archiv, nicht für eine Aufarbeitung. Wir wollen sehen, wer wann was veranlasst hat, nicht um jemanden unbedingt an den Pranger zu stellen, sondern weil sich sonst nicht beurteilen lässt, an welcher Stelle im Verwaltungsaufbau die Fehler entstanden sind. Wer bei der nächsten Krise besser entscheiden soll, muss wissen, wie beim letzten Mal entschieden wurde. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26. März 2026 bereits einen Antrag angenommen, der das rechtssichere Verwahren der Verwaltungsstabsprotokolle zur Einsichtnahme prüfen lässt [16]. Auf halbem Weg werden wir dabei nicht stehen bleiben.

Aufarbeitung heißt, die eigenen Akten zu lesen, auch wenn darin Fehler stehen. Wer sie schwärzt, arbeitet nichts auf, sondern räumt weg.

Quellen

[1] Landtag Brandenburg: Untersuchungsausschuss 7/1, Einsetzung am 23.09.2020, Mitgliederübersicht. https://www.landtag.brandenburg.de/de/untersuchungsausschuss/ua_7/1/25766

[2] Landtag Brandenburg: Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3, Drucksache 7/9770. https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_9700/9770.pdf

[3] AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg: Bericht zum Untersuchungsausschuss 7/3 (UA Corona 2), Einsetzungsbeschluss des Plenums vom 17.11.2022. https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2024/08/Untersuchungsausschuss_7_31.pdf

[4] Deutscher Bundestag: Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie ein, 10.07.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-enquete-corona-1097380

[5] Deutscher Bundestag: Franziska Hoppermann leitet neue Enquete-Kommission „Corona“, 08.09.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-pa-enquete-corona-konstituierung-1107024

[6] Deutscher Bundestag: Enquete-Kommission „Corona“, Gremienseite. https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01

[7] Landtag Brandenburg: Enquete-Kommission 8/1 „Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg“, Gremienseite. https://www.landtag.brandenburg.de/de/gremium/ek_8/1/41868

[8] Sächsischer Landtag: 1. Untersuchungsausschuss „Untersuchung der Krisenpolitik der Staatsregierung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 und COVID-19“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/164

[9] Sächsischer Landtag: Enquete-Kommission „Pandemie“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/176

[10] Thüringer Landtag: Untersuchungsausschuss 8/1 „Corona-Maßnahmen“ konstituiert, Pressemitteilung vom 01.04.2025. https://www.thueringer-landtag.de/presse/pressemitteilungen/2025/ua-8/1-corona-massnahmen/

[11] Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Urteil zum Corona-Untersuchungsausschuss, P.St. 2974. https://staatsgerichtshof.hessen.de/presse/urteil-zum-corona-untersuchungsausschuss

[12] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 05.03.2025, abrufbar über die Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

[13] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2025, TOP 9.7, Beschluss-Nr. AT-16-09/25, abrufbar über das Stadtverordneten-Informationssystem. https://session.cottbus.de/buerger/

[14] dieBasis Landesverband Brandenburg: Cottbus beschließt einen kommunalen Corona-Ausschuss, 09.04.2025. https://diebasis-bb.de/2025/04/cottbus-beschliesst-einen-kommunalen-corona-ausschuss/

[15] Märkischer Bote: Corona-Ausschuss in Cottbus, Mai 2026. https://maerkischer-bote.de/region/corona-ausschuss-in-cottbus-250056

[16] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-28/26 „Ergänzende Prüfung zum rechtssicheren Verwahren zur Einsichtnahme in die Protokolle des Verwaltungsstabes der Coronazeit“, angenommen am 26.03.2026, Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

Bundesregierung will sich vor dem Volk verstecken

Faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes?

Die letzten Jahre waren reich an politischen Skandalen, horrender Steuergeldverschwendung und Staatsversagen. Da liegt es nahe, dass immer mehr Bürger genauer hinschauen wollen, was mit ihrem Geld passiert und wer für problematische Entwicklungen die Verantwortung trägt.

Wirksame Instrumente dafür bietet das Informationsfreiheitsgesetz. So wären sowohl das Maut-Desaster als auch die milliardenschweren Maskendeals ohne die Möglichkeiten dieses Gesetzes wohl unter den Teppich gekehrt worden [1]. Auch ein Lobbybrief des jüngst zum Staatsminister gekürten CDU-Politikers Philipp Amthor wurde nur dank Informationsfreiheitgesetz öffentlich bekannt [2].

Seit dem Jahr 2006, dem Jahr seiner Einführung, wurden rund 300.000 Anfragen gestellt [3].

Bundesregierung plant massive Einschränkungen der Informationsfreiheit

Doch der Bundesregierung scheint dieses Gesetz, das Behörden auf Antrag zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, zunehmend ein Dorn im Auge zu sein. Die CDU hatte bereits in den Koalitionsverhandlungen das Ziel verfolgt, das Gesetz in seiner bestehenden Form abzuschaffen [4]. Bemerkenswert ist, dass es vor allem der oben genannte Amthor selbst war, der sich immer wieder für die massive Einschränkung des Gesetzes stark gemacht hatte. So war er einer der Leiter der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“, aus der heraus Vorschläge für die Beschränkung des Gesetzes erarbeitet wurden [4].

Jüngst sind Pläne des Bundesinnenministeriums bekannt geworden, den Bundesbeauftragen für das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen [5]. Damit würde die zentrale Kontrollinstanz wegfallen, an die sich jeder Bürger wenden kann, der seine Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz verletzt sieht [5].

Was plant die Bundesregierung konkret?

Doch die Pläne der Bundesregierung gehen noch weiter. So sollen Auskunftsrechte beschränkt, Akteneinsicht erschwert und die Herausgabe behördlicher Dokumente in vielen Fällen verhindert werden [5]. Auch soll das Fragerecht künftig nur noch bei Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ gelten [1]. Doch wann liegt dieses berechtigte Interesse vor? Nach den Vorstellungen der Bundesregierung würde es eine Beweislastumkehr geben. Nicht mehr die Behörden müssten begründen, warum sie eine Information nicht preisgeben wollen, sondern der Bürger müsste nachweisen, aus welchem sachlichen Grund er ein Informationsinteresse hat.

Es geht nicht nur um bloße Presseanfragen, sondern um den Einblick in wichtige Akten und Unterlagen. Das Bundesinnenministerium verweist Politiker und Journalisten auf die parlamentarischen Auskunftsrechte bzw. das Presserecht, doch damit ist letztlich kein Anspruch auf eine substanzielle Antwort und vor allem nicht auf die Herausgabe behördlicher Dokumente verbunden [6].

Ein weiterer Baustein der geplanten Reform sieht vor, bestimmte Bereiche generell vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszunehmen, z. B. Forschung und Lehre, aber auch laufende Gesetzgebungsverfahren [5]. Dies ist besonders problematisch, weil doch der Gesetzgebungsprozess aufgrund vielfacher Einflussnahmen externer Akteure – Stichwort Lobbyismus – starker gesellschaftlicher Kontrolle bedarf.

Auch sollen künftig mehr Namen in den freigegebenen Unterlagen geschwärzt werden dürfen [1]. Das würde das Fragerecht massiv entwerten, weil viele Informationen erst mit personeller Zuordnung klare politische Verantwortlichkeiten erkennen lassen.

Aktuell liegt der Kostendeckel für eine Anfrage bei 500 Euro [1]. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll dieser Kostendeckel abgeschafft werden. Informationen nur noch für die, die es sich leisten können?

Argumente der Regierung lassen sich leicht entkräften

Ein Argument für die Eindampfung des Informationsfreiheitsgesetzes ist seitens der Bundesregierung ausgerechnet der Bürokratieabbau [1]. Was man woanders nicht hinbekommt, soll nun zulasten der Bürger funktionieren. Bürokratie sollte in den Bereichen abgebaut werden, in denen sie Bürger und Unternehmen belastet. Bürokratieabbau darf aber nicht zu einer Wagenburgmentalität von Staatsbediensteten führen.

Das zweite Hauptargument ist die Erhöhung staatlicher Resilienz, es dürfe nicht zugelassen werden, dass es Anfragen zu kritischer Infrastruktur gebe [3]. Dass dies nur vorgeschoben ist, zeigt ein Blick in § 3 IFG. Dort sind mehrere sicherheitsrelevante Bereiche aufgeführt, in denen der Anspruch auf Informationszugang schon heute nicht besteht. Eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit kann somit kein stichhaltiges Argument für die Einschränkung der Informationsfreiheit in unserem Land sein.

Ein weiteres Argument, das immer wieder zu hören ist, ist die angeblich bedrohte Sicherheit von Behördenmitarbeitern [7]. Doch eine Anfrage bei allen Ministerien widerlegt diese Begründung – kein einziges Ministerium konnte einen konkreten Fall benennen, bei dem es zur Bedrohung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Anfragen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes kam [7].

Massive Schwächung von Transparenz und öffentlicher Kontrolle

Wer sich vor seinen Bürger versteckt, wer sich vor den Steuerzahlern abschottet, der hat etwas zu verbergen. Wer sich so verhält, hat kein Vertrauen, sondern jegliches Misstrauen verdient.

Das, was die Bundesregierung hier plant, ist die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes und die massive Schwächung öffentlicher Kontrolle und Transparenz. Wir werden dem auf keinen Fall zustimmen.

Bundesregierung will sich vor dem Volk verstecken

Faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes?

Die letzten Jahre waren reich an politischen Skandalen, horrender Steuergeldverschwendung und Staatsversagen. Da liegt es nahe, dass immer mehr Bürger genauer hinschauen wollen, was mit ihrem Geld passiert und wer für problematische Entwicklungen die Verantwortung trägt.

Wirksame Instrumente dafür bietet das Informationsfreiheitsgesetz. So wären sowohl das Maut-Desaster als auch die milliardenschweren Maskendeals ohne die Möglichkeiten dieses Gesetzes wohl unter den Teppich gekehrt worden [1]. Auch ein Lobbybrief des jüngst zum Staatsminister gekürten CDU-Politikers Philipp Amthor wurde nur dank Informationsfreiheitgesetz öffentlich bekannt [2].

Seit dem Jahr 2006, dem Jahr seiner Einführung, wurden rund 300.000 Anfragen gestellt [3].

Bundesregierung plant massive Einschränkungen der Informationsfreiheit

Doch der Bundesregierung scheint dieses Gesetz, das Behörden auf Antrag zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, zunehmend ein Dorn im Auge zu sein. Die CDU hatte bereits in den Koalitionsverhandlungen das Ziel verfolgt, das Gesetz in seiner bestehenden Form abzuschaffen [4]. Bemerkenswert ist, dass es vor allem der oben genannte Amthor selbst war, der sich immer wieder für die massive Einschränkung des Gesetzes stark gemacht hatte. So war er einer der Leiter der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“, aus der heraus Vorschläge für die Beschränkung des Gesetzes erarbeitet wurden [4].

Jüngst sind Pläne des Bundesinnenministeriums bekannt geworden, den Bundesbeauftragen für das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen [5]. Damit würde die zentrale Kontrollinstanz wegfallen, an die sich jeder Bürger wenden kann, der seine Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz verletzt sieht [5].

Was plant die Bundesregierung konkret?

Doch die Pläne der Bundesregierung gehen noch weiter. So sollen Auskunftsrechte beschränkt, Akteneinsicht erschwert und die Herausgabe behördlicher Dokumente in vielen Fällen verhindert werden [5]. Auch soll das Fragerecht künftig nur noch bei Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ gelten [1]. Doch wann liegt dieses berechtigte Interesse vor? Nach den Vorstellungen der Bundesregierung würde es eine Beweislastumkehr geben. Nicht mehr die Behörden müssten begründen, warum sie eine Information nicht preisgeben wollen, sondern der Bürger müsste nachweisen, aus welchem sachlichen Grund er ein Informationsinteresse hat.

Es geht nicht nur um bloße Presseanfragen, sondern um den Einblick in wichtige Akten und Unterlagen. Das Bundesinnenministerium verweist Politiker und Journalisten auf die parlamentarischen Auskunftsrechte bzw. das Presserecht, doch damit ist letztlich kein Anspruch auf eine substanzielle Antwort und vor allem nicht auf die Herausgabe behördlicher Dokumente verbunden [6].

Ein weiterer Baustein der geplanten Reform sieht vor, bestimmte Bereiche generell vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszunehmen, z. B. Forschung und Lehre, aber auch laufende Gesetzgebungsverfahren [5]. Dies ist besonders problematisch, weil doch der Gesetzgebungsprozess aufgrund vielfacher Einflussnahmen externer Akteure – Stichwort Lobbyismus – starker gesellschaftlicher Kontrolle bedarf.

Auch sollen künftig mehr Namen in den freigegebenen Unterlagen geschwärzt werden dürfen [1]. Das würde das Fragerecht massiv entwerten, weil viele Informationen erst mit personeller Zuordnung klare politische Verantwortlichkeiten erkennen lassen.

Aktuell liegt der Kostendeckel für eine Anfrage bei 500 Euro [1]. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll dieser Kostendeckel abgeschafft werden. Informationen nur noch für die, die es sich leisten können?

Argumente der Regierung lassen sich leicht entkräften

Ein Argument für die Eindampfung des Informationsfreiheitsgesetzes ist seitens der Bundesregierung ausgerechnet der Bürokratieabbau [1]. Was man woanders nicht hinbekommt, soll nun zulasten der Bürger funktionieren. Bürokratie sollte in den Bereichen abgebaut werden, in denen sie Bürger und Unternehmen belastet. Bürokratieabbau darf aber nicht zu einer Wagenburgmentalität von Staatsbediensteten führen.

Das zweite Hauptargument ist die Erhöhung staatlicher Resilienz, es dürfe nicht zugelassen werden, dass es Anfragen zu kritischer Infrastruktur gebe [3]. Dass dies nur vorgeschoben ist, zeigt ein Blick in § 3 IFG. Dort sind mehrere sicherheitsrelevante Bereiche aufgeführt, in denen der Anspruch auf Informationszugang schon heute nicht besteht. Eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit kann somit kein stichhaltiges Argument für die Einschränkung der Informationsfreiheit in unserem Land sein.

Ein weiteres Argument, das immer wieder zu hören ist, ist die angeblich bedrohte Sicherheit von Behördenmitarbeitern [7]. Doch eine Anfrage bei allen Ministerien widerlegt diese Begründung – kein einziges Ministerium konnte einen konkreten Fall benennen, bei dem es zur Bedrohung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Anfragen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes kam [7].

Massive Schwächung von Transparenz und öffentlicher Kontrolle

Wer sich vor seinen Bürger versteckt, wer sich vor den Steuerzahlern abschottet, der hat etwas zu verbergen. Wer sich so verhält, hat kein Vertrauen, sondern jegliches Misstrauen verdient.

Das, was die Bundesregierung hier plant, ist die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes und die massive Schwächung öffentlicher Kontrolle und Transparenz. Wir werden dem auf keinen Fall zustimmen.

Quellenverzeichnis

[1] Deutschlandfunk: „Nur noch eingeschränkte Akteneinsicht?“, 14. Juli 2026
https://www.deutschlandfunk.de/informationsfreiheitsgesetz-ifg-reform-einschraenkung-kritik-100.html

[2] Frankfurter Rundschau: „Merz sollte sich besinnen: Transparenz ist gelebte Demokratie – sie schützt gegen Korruption und Kungelei“, 26. Juli 2026
https://www.fr.de/meinung/kolumnen/merz-regierung-will-informationsfreiheitsgesetz-einschraenken-94415437.html

[3] BR24: „Informationsfreiheit: Gläserner Staat oder blickdichte Behörde?“, 25. Juli 2026
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/informationsfreiheit-glaeserner-staat-oder-blickdichte-behoerde%2CVQJJ2nu

[4] Tagesschau: „Kritik an Unionsplänen für Informationsfreiheit“, 27. März 2025
https://www.tagesschau.de/inland/informationsfreiheitsgesetz-union-100.html

Ergänzend zu [4]: Netzpolitik.org: „Union will Informationsfreiheitsgesetz abschaffen“
https://netzpolitik.org/2025/koalitionsverhandlungen-union-will-informationsfreiheitsgesetz-abschaffen/

[5] Tagesschau/MDR: „Härtere Einschnitte bei der Informationsfreiheit?“, 23. Juli 2026
https://www.tagesschau.de/investigativ/mdr/ifg-bundesinnenministerium-100.html

[6] Netzpolitik.org: „Dobrindt will Transparenz-Plattformen aus dem Weg räumen“, 23. Juli 2026
https://netzpolitik.org/2026/fragdenstaat-co-dobrindt-will-transparenz-plattformen-aus-dem-weg-raeumen/

[7] n-tv: „Ministerien-Antworten bringen Regierungssprecher in Bedrängnis“, 14. Juli 2026
https://www.n-tv.de/politik/Informationsfreiheitsgesetz-Antworten-von-Ministerien-bringen-Regierungssprecher-Stefan-Kornelius-in-Bedraengnis-id31085243.html

Warum die Energiewende neubewertet werden muss (7/7)

Warum die Energiewende neu bewertet werden muss

Diese Serie hat sechs Beiträge lang gefragt, wie verlässlich Deutschland sich mit Energie versorgt, heute und in zehn oder zwanzig Jahren. Die Antwort, die sich aus den Daten ergibt, ist unbequem. Gesicherte Leistung wird abgebaut. Ersatz entsteht langsamer als versprochen. Regionen, die das System jahrzehntelang getragen haben, stehen vor einer offenen Zukunft.

Sechs Beiträge lang wurde das an konkreten Zahlen belegt. Seit dem Jahr 2000 sind 3.840 Petajoule an Energieerzeugung aus verlässlichen, grundlastfähigen Quellen weggefallen, mehr als ein Drittel des heutigen deutschen Primärenergieverbrauchs. Allein der Wegfall der Kernenergie, die im Jahr 2000 noch mit 1.851 Petajoule in der Bilanz stand, macht davon fast die Hälfte aus, mit der Abschaltung der letzten Anlagen im April 2023 vollständig aus der Statistik verschwunden. Hinzu kommen der Rückgang der Steinkohle um 61,7 Prozent und der Braunkohle um 47,9 Prozent im selben Zeitraum. Allein in der Lausitz sind davon rund 8.000 Megawatt ursprünglicher gesicherter Leistung betroffen, die mit dem Kohleausstieg schrittweise vom Netz gehen. Wetterlagen ohne Wind und Sonne sind dabei kein Ausnahmefall, sondern ein wiederkehrendes Muster jedes mitteleuropäischen Winters. In der Lausitz zeigt sich im Kleinen, was im Großen droht. Ein Revier, das Jahrzehnte lang zuverlässig Strom und Fernwärme lieferte, steht vor einem Ausstieg, für den es bisher weder gesicherten industriellen Ersatz noch eine verlässliche gesetzliche Grundlage gibt.

Gleichzeitig rollen drei Nachfragewellen auf das System zu. Wärmepumpen, Elektromobilität und Wasserstoff könnten den Strombedarf deutlich steigen lassen, in einer Phase, in der weiter gesicherte Kraftwerksleistung vom Netz geht. Die Bundesregierung selbst geht im EEG 2023 von einem Anstieg des Bruttostromverbrauchs auf 750 Terawattstunden bis 2030 aus, ausgehend von derzeit rund 520 Terawattstunden. Das entspricht einem Zuwachs von über 200 Terawattstunden innerhalb weniger Jahre, in exakt der Phase, in der Grundlastkapazität planmäßig vom Netz geht. Und selbst der sinkende Energieverbrauch der deutschen Industrie ist zu einem erheblichen Teil keine Effizienzgeschichte, sondern Verlagerung. Produktion und Emissionen wandern ab.

Wie konkret dieses Risiko inzwischen von der zuständigen Behörde selbst eingeschätzt wird, zeigt ein Vorgang, der erst in dieser Woche öffentlich wurde. Die Bundesnetzagentur baut seit 2024 eine sogenannte Sicherheitsplattform Strom auf, mit der energieintensive Großverbraucher im Krisenfall zur Drosselung ihrer Produktion angewiesen werden können. Betroffen wären Unternehmen aus Chemie-, Metall-, Papier- und Lebensmittelindustrie mit einem Jahresverbrauch ab acht Gigawattstunden. Vorgesehen ist das Instrument für Mangellagen, die nach Einschätzung der Behörde selbst mehrere Tage bis Wochen andauern können, mit einer Vorlaufzeit von wenigen Stunden bis drei Tagen. Eine Entschädigung für die betroffenen Betriebe ist nach Auskunft der Bundesnetzagentur unter Verweis auf das Energiesicherungsgesetz grundsätzlich nicht vorgesehen. Über diese Pläne wurde die Öffentlichkeit nach eigener Aussage der Behörde bislang bewusst nicht informiert, um Verunsicherung zu vermeiden. Die Bundesnetzagentur betont zugleich, es gebe derzeit keine konkreten Anzeichen für eine bevorstehende Mangellage. Dass eine Regulierungsbehörde parallel dazu seit zwei Jahren ein Instrument für mehrwöchige Versorgungsengpässe vorbereitet, verträgt sich schwer mit dieser Beruhigung.

Ein System gerät an vielen Stellen gleichzeitig unter Druck, während der Ersatz langsamer kommt als die Abschaltung.

Auf welcher Grundlage die Dringlichkeit begründet wurde

Es gibt eine Frage, die noch grundsätzlicher ist als alles bisher Beschriebene. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wurde die Energiewende eigentlich so begründet, wie sie begründet wurde? Seit April 2026 gibt es darauf eine neue Antwort, und sie ist unbequemer als alles, was diese Serie bisher gezeigt hat.

Wer in den vergangenen zwanzig Jahren Klimaberichte gelesen, Koalitionsverträge studiert oder Talkshows verfolgt hat, ist einem Kürzel begegnet, oft ohne es zu bemerken. RCP8.5 war über Jahre das meistverwendete und zugleich extremste Szenario der Klimamodellierung. Es beschrieb eine Welt mit massiv steigenden CO₂-Emissionen bis 2100, getrieben durch eine Verdreifachung des Kohleverbrauchs, ein sehr starkes Bevölkerungswachstum und praktisch keinen technologischen oder politischen Fortschritt. Das Ergebnis wäre eine Erwärmung von vier bis sechs Grad bis Ende des Jahrhunderts gewesen, mit entsprechend drastischen Folgen für Wetterextreme und Ernteerträge. In der öffentlichen Kommunikation wurde dieses Extremszenario wiederholt so dargestellt, als beschreibe es schlicht eine Fortschreibung des Status quo, eine Einordnung, die von Kritikern wie Roger Pielke Jr. seit Jahren als irreführend bezeichnet wird.

Im April 2026 hat die Scenario Model Intercomparison Project-Arbeitsgruppe unter Federführung von Detlef van Vuuren, die im Rahmen des Coupled Model Intercomparison Project die Szenarien für den nächsten IPCC-Bericht erarbeitet, RCP8.5 und seinen Nachfolger SSP5-8.5 aus dem neuen Szenariorahmenwerk CMIP7 gestrichen. Die Autoren begründen das damit, dass die hohen Emissionsannahmen angesichts der Kostenentwicklung erneuerbarer Energien, der tatsächlichen Klimapolitik und aktueller Emissionstrends nicht mehr plausibel seien.

Roger Pielke Jr., einer der profiliertesten Kritiker von RCP8.5, bezeichnete die Entscheidung als eine der bedeutendsten Entwicklungen der Klimaforschung seit Jahrzehnten. Das ist kein kleines methodisches Update. Zehntausende Studien, hunderte Politikdokumente und unzählige Schlagzeilen stützten sich über Jahre auf ein Modell, das die zuständigen Wissenschaftler selbst nun als unrealistisch einstufen.

Was zunächst eine Erkenntnis der Klimaforschung war, ist inzwischen auch amtlich bestätigt. Anfang Juli 2026 musste die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion einräumen, dass RCP8.5 und SSP5-8.5 keine plausible Beschreibung der tatsächlichen Entwicklung mehr liefern. Aus der Anfrage geht zugleich hervor, dass diese Szenarien über Jahre in verschiedenen Bereichen der Bundesverwaltung genutzt wurden, unter anderem beim Umweltbundesamt und im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, etwa als Entscheidungsgrundlage in Gutachten und öffentlichen Informationsangeboten. Welche konkreten politischen Maßnahmen, Förderprogramme oder Investitionsentscheidungen auf diesen inzwischen als unrealistisch eingestuften Annahmen beruhten, dazu liefert die Antwort der Bundesregierung keine Aussage.

Die Verbindung zur deutschen Energiewende

Die deutsche Energiewende wurde nicht nur mit dem Ziel begründet, die Versorgung umzubauen. Sie wurde mit einer Dringlichkeit begründet, die sich aus genau jenen Katastrophenszenarien speiste. Der Atomausstieg nach Fukushima 2011, die Kohleausstiegsgesetze, die ambitionierten Ausbauziele für Erneuerbare und die Stilllegung verlässlicher Grundlastkapazitäten in einem Tempo, das keinen geordneten Ersatz erlaubt, all das wurde politisch mit dem Verweis auf wissenschaftliche Notwendigkeit legitimiert.

Wenn das extremste dieser Szenarien nun als implausibel eingestuft wird, stellt sich eine Frage, die in der politischen Debatte bisher nicht gestellt wurde. Mit welchem Szenario wurde eigentlich gerechnet, als entschieden wurde, gesicherte Leistung in diesem Tempo abzubauen, ohne belastbaren Ersatz.

Dringlichkeit rechtfertigt Tempo, Tempo rechtfertigt das Eingehen von Risiken. Wer die Dringlichkeit übertreibt, geht Risiken ein, die er nicht benennt, und lässt andere dafür zahlen.

Welche Richtung sich daraus ergibt

Aus dieser Bestandsaufnahme folgt für die AfD-Fraktion eine klare energiepolitische Priorität, eine Versorgung, die auf Verlässlichkeit statt auf Symbolik setzt. Dazu gehört der Erhalt und Ausbau grundlastfähiger Erzeugung, sowohl auf Basis fossiler Energieträger als auch durch den Einstieg in moderne Reaktortechnologien der Generationen III+ und IV, wie sie in zahlreichen anderen Ländern bereits als sichere und zukunftsfähige Option gilt.

Bei den Antriebstechnologien setzt die AfD-Fraktion auf synthetische Kraftstoffe statt auf einen forcierten Umstieg auf batterieelektrische Fahrzeuge. Diese Kraftstoffe lassen sich mit der Prozesswärme moderner Reaktoren der Generation IV besonders effizient herstellen, und ein zu schneller Umbau der Antriebstechnik birgt erhebliche Risiken für die deutsche Automobil- und Zulieferindustrie. In den zuständigen Arbeitskreisen für Umwelt, Wirtschaft und Forschung wurden dazu mehrere Anträge erarbeitet und in den Bundestag eingebracht, mit dem Ziel, diese Optionen ergebnisoffen zu prüfen, statt sie von vornherein auszuschließen.

Ein weiteres Argument für diesen Kurs ist der Flächenbedarf. Kraftwerke auf Basis von Kernenergie oder fossilen Energieträgern benötigen für eine vergleichbare Erzeugungsleistung deutlich weniger Fläche als der Ausbau von Wind- und Solaranlagen. Wer Versorgungssicherheit, industrielle Wertschöpfung und einen sparsamen Umgang mit Fläche zusammen denkt, kommt aus Sicht der AfD-Fraktion an dieser Technologieoffenheit nicht vorbei.

Was bleibt

Diese Serie hat gezeigt, was beim Umbau des deutschen Energiesystems verloren geht, gesicherte Leistung, industrielle Substanz und regionale Wertschöpfung. Sie hat gezeigt, dass Versprechen wie Gaskraftwerke, Speicher und Wasserstoff langsamer eingelöst werden, als Kraftwerke abgeschaltet werden, und dass offen bleibt, ob diese Versprechen in der geplanten Form überhaupt tragfähig sein werden.

Wenn das wissenschaftliche Fundament, auf dem die Radikalität der Energiewende begründet wurde, sich als übertrieben erweist, müssen Tempo, Methode und Richtung dieser Wende insgesamt neu bewertet werden. Nicht um ökologische Ziele infrage zu stellen, sondern um zu prüfen, in welchem Verhältnis Tempo, Risiko und Verlässlichkeit zueinander stehen sollten.

Die Zahlen dafür liegen vor. Sie werden nur selten vollständig zusammengelesen. Das war der Anspruch dieser Serie.

Quellen

Van Vuuren, D. et al. (2026): The Scenario Model Intercomparison Project for CMIP7 (ScenarioMIP-CMIP7). Geoscientific Model Development, 19, 2627–2656, veröffentlicht 7. April 2026. Sekundärquelle mit Verlinkung des Originalpapers

Pielke Jr., R.: RCP8.5 Is Officially Dead. The Honest Broker, 29. April 2026. https://rogerpielkejr.substack.com/p/rcp85-is-officially-dead

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, BT-Drs. 21/6514. https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/2106514.pdf

AG Energiebilanzen e.V.: Energiebilanz Deutschland 2000 & 2024, Auswertungstabellen. https://ag-energiebilanzen.de/wp-content/uploads/EBD24p2_Auswertungstabellen_deutsch.pdf

Eigene Berechnung auf Basis von LEAG-Kraftwerksdaten (installierte Gesamtleistung der vier Lausitzer Standorte) und des Kohleausstiegsgesetzes 2020. https://www.leag.de/de/standorte-technologien/kraftwerke/

Prognos, im Auftrag des BMWK: Entwicklung des Bruttostromverbrauchs bis 2030. https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/prognos-bruttostromverbrauch-2018-2030.pdf

Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung. https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/klimaschutz/20231004-klimaschutzprogramm-der-bundesregierung.pdf

Gräber, D. / Hintz, A.: Geheimplan Energiekrise. Bundesnetzagentur bereitet sich auf Strommangel über „mehrere Tage bis Wochen“ vor. Apollo News, 29. Juli 2026. https://apollo-news.net/geheimplan-energiekrise-bundesnetzagentur-bereitet-sich-auf-strommangel-ueber-mehrere-tage-bis-wochen-vor/

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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