Modernen Fünfkampf in Potsdam sichern

Deutschlands Spitzensport braucht endlich Verlässlichkeit

Der Moderne Fünfkampf steht beispielhaft für das, was olympischer Spitzensport eigentlich ausmacht: Vielseitigkeit, Disziplin, mentale Stärke und jahrelange harte Arbeit. Kaum eine andere olympische Sportart vereint so unterschiedliche Fähigkeiten in einem einzigen Wettbewerb. Genau deshalb besitzt der Moderne Fünfkampf innerhalb des internationalen Sports bis heute einen besonderen Stellenwert.

Umso alarmierender ist die Entwicklung der vergangenen Jahre in Deutschland.

Denn obwohl deutsche Athleten weiterhin international konkurrenzfähig sind und regelmäßig Spitzenleistungen zeigen, wurde die Sportart durch internes Verbandschaos, politische Unsicherheit und ausbleibende Förderentscheidungen massiv destabilisiert.

Besonders betroffen davon ist der Olympiastützpunkt Brandenburg im Bereich Potsdam – einer der wichtigsten Standorte des Modernen Fünfkampfs in Deutschland.

Dabei ist gerade Potsdam sportfachlich von zentraler Bedeutung.

Der Standort verfügt über eine Infrastruktur, die über Jahrzehnte aufgebaut wurde und exakt auf die Anforderungen des Modernen Fünfkampfs zugeschnitten ist. Moderne Fechtanlagen, Schwimmstätten, Laser-Run-Bereiche, Athletik- und Krafttrainingsräume sowie eine der modernsten Obstacle-Anlagen Deutschlands schaffen optimale Voraussetzungen für den Hochleistungssport.

Hinzu kommt die enge Zusammenarbeit mit der Eliteschule des Sports „Friedrich Ludwig Jahn“ in Potsdam. Genau diese Verbindung aus Schule, Training, sportmedizinischer Betreuung und sportwissenschaftlicher Unterstützung ist im modernen Spitzensport entscheidend. Nachwuchsleistungssport funktioniert nur dann dauerhaft erfolgreich, wenn junge Athleten frühzeitig professionelle Rahmenbedingungen erhalten.

Und genau diese Strukturen stehen inzwischen unter Druck.

Die internen Konflikte innerhalb des Deutschen Verbandes für Modernen Fünfkampf haben nicht nur den Verband selbst beschädigt, sondern die gesamte Förderstruktur der Sportart gefährdet. Fördermittel des Bundes wurden gestoppt, Kadermaßnahmen eingestellt und selbst internationale Wettkämpfe konnten teilweise nur noch privat finanziert werden.

Besonders gravierend sind die Auswirkungen auf die Athleten selbst.

Förderstellen bei Bundeswehr und Polizei konnten nicht verlängert werden, Nachwuchssportler verloren Perspektiven und Talente konnten teilweise nicht mehr an Sportschulen eingeschult werden. Wer jahrelang auf olympischem Niveau trainiert, braucht jedoch langfristige Sicherheit – keine politischen Machtkämpfe und organisatorische Unsicherheit.

Denn Spitzensportkarrieren entstehen nicht innerhalb weniger Monate.

Olympische Leistungsentwicklung benötigt oft zehn Jahre und mehr. Wenn in dieser entscheidenden Phase Förderstrukturen wegbrechen, verliert Deutschland nicht nur einzelne Athleten, sondern ganze Generationen von Talenten.

Das Problem reicht deshalb weit über einen einzelnen Verband hinaus.

Es geht um die grundsätzliche Frage, wie ernst Deutschland seinen Spitzensport überhaupt noch nimmt.

Gerade in einer Zeit, in der internationale Konkurrenzsysteme massiv investieren, darf Deutschland funktionierende Leistungszentren nicht durch Unsicherheit schwächen. Andere Nationen bauen ihre olympischen Förderstrukturen gezielt aus, während hierzulande erfolgreiche Standorte um ihre Zukunft kämpfen müssen.

Hinzu kommt: Der Moderne Fünfkampf befindet sich selbst in einer historischen Umbruchphase.

Nach den Olympischen Spielen in Tokio wurde die Sportart international reformiert. Das Reiten wurde durch einen modernen Hindernisparcours ersetzt, um die olympische Zukunft des Modernen Fünfkampfs langfristig zu sichern. Genau für diese neue Disziplin wurden in Potsdam bereits erhebliche infrastrukturelle Voraussetzungen geschaffen.

Umso unverständlicher wirken daher Überlegungen, den Standort zu schwächen oder Strukturen nach Bonn zu verlagern.

Denn Potsdam besitzt bereits heute:

funktionierende Infrastruktur,
erfahrene Trainer,
etablierte Nachwuchsarbeit,
sportwissenschaftliche Betreuung,
sowie internationale Wettkampferfahrung.

Ein künstlicher Neuaufbau an anderer Stelle würde enorme Kosten verursachen und gleichzeitig gewachsene Strukturen zerstören.

Deshalb ist klar:
Die Sportler dürfen nicht Opfer von Verbandskonflikten und politischen Fehlentscheidungen werden.

Die AfD-Bundestagsfraktion fordert daher:

  • die zeitnahe Wiederaufnahme der Bundesförderung,
  • die langfristige Sicherung der Förderung bis mindestens 2028,
  • sowie die Verlängerung des Bundesstützpunktstatus für Potsdam bis Ende 2028.

Denn erfolgreiche Sportförderung braucht vor allem eines:
Verlässlichkeit.

Wer olympische Leistungen erwartet, muss auch bereit sein, langfristig in Strukturen, Nachwuchs und Athleten zu investieren.

Potsdam hat bewiesen, dass dort Spitzenleistung möglich ist.
Jetzt braucht der Standort endlich politische Sicherheit statt permanenter Unsicherheit.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/054/2105495.pdf

Sprengt die Gier nach mehr Geld die Koalition?

Während der Steuerzahler, nicht zuletzt im Osten, mit steigenden Energiepreisen, stagnierenden Realeinkommen und einer anhaltend schwachen Konjunktur konfrontiert ist, pflegt der Deutsche Bundestag ein ganz eigenes Lieblingsthema: die automatische Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. Jedes Jahr zum 1. Juli, ohne separate Abstimmung, gekoppelt an den Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes. Und ausgerechnet jetzt, inmitten einer geopolitisch und fiskalisch angespannten Lage, soll die monatliche Abgeordnetenentschädigung von 11.833,47 € auf 12.330,48 € steigen – ein Plus von 4,2 Prozent bzw. rund 497 €. (1)

Andauerndes Drama um die Diäten

Am 5. Juni 2025 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, das automatische Anpassungsverfahren gemäß § 11 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes für die gesamte 21. Wahlperiode fortzuführen. Nur die AfD und Die Linke stimmten dagegen. (2)

Das Ergebnis ist ein Plus von 5,4 % ab Juli 2025, eine Erhöhung um rund 606 € auf 11.833,47 € monatlich. (3) Die Debatte in der Plenarsitzung am 5. Juni 2025 war ein Lehrstück der Selbstbeschwichtigung: Die Koalition, wohlgemerkt auch die SPD, betonte die Unabhängigkeit und Transparenz des Mechanismus.

AfD hingegen handelt konsequent

Bereits am 3. Juni 2025 legte die AfD-Fraktion mit der Drucksache 21/331 einen eigenen Gesetzentwurf vor, der die automatische Anpassung vollständig streichen sollte. (4) Der Kerngedanke dieses Gesetzes ist, dass jede Änderung der Abgeordnetenentschädigung in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren debattiert und beschlossen werden muss, um die öffentliche Kontrolle zu gewährleisten. In der Begründung heißt es, dass bei Gesetzen „in eigener Sache“ jede direkte Kontrolle fehle, die eine unangemessene Alimentierung verhindern könnte. Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Fraktion, nannte den Automatismus in der Plenardebatte „schäbig“ und schlug vor, die Diäten an den vormaligen Verdienst der Abgeordneten zu koppeln. Bereits in der 20. Wahlperiode hatte die AfD mit BT-Drs. 20/13808 einen gleichlautenden Vorstoß unternommen Bundestag. (5) Die AfD verfolgt dieses Thema also nicht erst seit gestern, sondern seit Jahren mit parlamentarischer Konsequenz.

180 Gradwende bei der SPD

Und jetzt folgt ein plötzlicher Sinneswandel bei SPD und Grünen. Die SPD hat Ende April 2026 einen Gesetzentwurf zur Aussetzung der Diätenerhöhung vorbereitet. Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, übersandte den Entwurf an seinen Unionskollegen Hendrik Hoppenstedt von der CDU. Auf einmal bekommt die SPD scheinbar Skrupel und hat Angst um ihre Glaubwürdigkeit und fürchtet den Vertrauensverlust beim Wähler. (6), (7)

Zustimmung kommt prompt von den Grünen. Wohlgemerkt von denselben Grünen, die am 5. Juni 2025 ebenfalls für die Fortführung des Automatismus stimmten.

Union ist gespalten

Unionsfraktionschef Jens Spahn verteidigt den Automatismus ausdrücklich. Bei „Maischberger“ erklärte er, dass der Mechanismus gut funktioniere und beibehalten werden sollte. (8) CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann signalisierte dagegen Ende April Sympathie für eine Aussetzung mit der Begründung, dass die Glaubwürdigkeit der Spaßmaßnahmen für die Bürger, Schaden nehmen würde. (9) Sind die sinkenden Umfragewerte für die Koalition etwa ausschlaggebend für diesen Richtungsstreit? (10) Schließlich ist Kanzler Merz im aktuellen Politiker-Ranking wieder auf dem letzten Platz. (11)

Nur AfD ist glaubwürdig

Die AfD steht in dieser Debatte als einzige Fraktion glaubwürdig da. Nicht erst seit 2026, sondern systematisch und über Wahlperioden hinweg hat sie die Abschaffung des automatischen Anpassungsmechanismus gefordert. Die AfD fordert kein Populismus-getriebenes Einfrieren der Diäten, sondern ein transparentes Gesetzgebungsverfahren vor jeder Anpassung. Das ist der fundamentale Unterschied zur Taktik von SPD und Grünen, die den Mechanismus im Grundsatz behalten, aber situativ, und verdächtig wahlkampfnah, davon abweichen wollen.

Fazit

Der Anpassungsmechanismus an den Nominallohnindex war 2014 als Mittel gegen Selbstbedienungsvorwürfe eingeführt worden, ein nachvollziehbares Ziel. Doch wenn Aussetzungen nicht aus echter volkswirtschaftlicher Notlage, sondern aus Wahlkampfkalkül erfolgen, wird der Mechanismus selbst beschädigt. Laut neusten Umfragen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, liegt die AfD mit 41 % vorn und SPD und Grüne kratzen an der 5% Hürde. (12) Die AfD fordert konsequent, entweder ein transparentes Gesetzgebungsverfahren für jede Anpassung oder, wenn der Automatismus bestehen bleibt, dann bitte ohne politisch motivierte Ausnahmen. Alles andere ist Glaubwürdigkeitstheater auf Kosten des Steuerzahlers.

(1) Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages

https://dserver.bundestag.de/btd/21/052/2105200.pdf

(2) Beschluss zur Anpassung der Abgeordneten­entschädigung

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw23-de-abgeordnetengesetz-1083656

(3) Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages

https://dserver.bundestag.de/btd/21/004/2100440.pdf

(4) Entwurf eines Gesetzes zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung 2025

https://dserver.bundestag.de/btd/21/003/2100331.pdf

(5) Entwurf eines Gesetzes zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung 2024

https://dserver.bundestag.de/btd/20/138/2013808.pdf

(6) SPD will Diätenerhöhung verhindern

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101235960/spd-will-diaetenerhoehung-stoppen-stellt-union-vor-entscheidung.html

(7) SPD will Diätenerhöhung stoppen!

https://www.bild.de/politik/inland/bild-exklusiv-spd-will-diaetenerhoehung-stoppen-69f316da1f066f0e6e199010

(8) Spahn verteidigt automatische Diätenerhöhung – Linke und SPD fordern Verzicht

https://www.berliner-zeitung.de/article/spahn-verteidigt-automatische-diaetenerhoehung-linke-und-spd-fordern-verzicht-10034833

(9) Fast 500 Euro mehr ab Juli für Abgeordnete

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.spahn-haelt-an-diaetenerhoehung-fest-fast-500-euro-mehr-ab-juli-fuer-abgeordnete.e5890163-646d-4d04-b002-b0ddae84d2ba.html

(10) Neueste Wahlumfragen im Wahltrend zur Bundestagswahl

https://dawum.de/Bundestag

(11) Neues Politiker-Ranking da! Es gibt einen Aufsteiger

https://www.bild.de/politik/inland/exklusive-umfrage-von-insa-alexander-dobrindt-ist-ploetzlich-die-ranking-rakete-6a01e4f07b6d0cd4a33ad034

(12) Neueste Wahlumfrage zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

https://dawum.de/Sachsen-Anhalt

Frieden braucht Realismus

Warum persönliche Vorbehalte gegen Gerhard Schröder hinter dem Ziel eines Kriegsendes zurückstehen müssen

Der Krieg in der Ukraine fordert weiterhin jeden Tag Menschenleben. Wer dieses Sterben beenden will, darf keinen möglichen Gesprächskanal leichtfertig verwerfen, nur weil er politisch unbequem ist.

Genau deshalb verdient die aktuelle Debatte um Gerhard Schröder mehr Ernsthaftigkeit, als sie von vielen Vertretern der CDU, SPD, Grünen und FDP derzeit erfährt. Wladimir Putin hat Schröder ausdrücklich als möglichen Vermittler ins Gespräch gebracht, während große Teile des politischen Betriebs diesen Gedanken reflexhaft zurückweisen.

Schröder ist kein Sympathietest, sondern eine Machtfrage

Die entscheidende Frage lautet nicht, ob Gerhard Schröder in Berlin noch beliebt ist. Die entscheidende Frage lautet, ob es überhaupt noch Persönlichkeiten in Europa gibt, zu denen der russische Präsident einen direkten Draht hat und deren Gesprächsangebote er ernst nimmt.

Wenn Putin selbst erklärt, Schröder sei aus seiner Sicht ein geeigneter Gesprächspartner, dann kann man diesen Umstand politisch kritisieren. Man kann ihn aber nicht einfach ignorieren, wenn das erklärte Ziel ein Ende des Krieges ist.

Denn Diplomatie funktioniert nicht nach moralischer Komfortzone, sondern nach realen Einflussmöglichkeiten. Wer Frieden schaffen will, muss mit den Akteuren arbeiten, die Zugang haben, Gespräche eröffnen können und im besten Fall zu belastbaren Verhandlungen beitragen.

Die Ablehnung aus dem Parteienkartell

Aus Bundesregierung und Kartellparteien kam auf den Vorschlag umgehend Ablehnung. Der Vorstoß wurde als durchsichtiges Manöver Russlands bezeichnet, Schröder als ungeeignet, und seine mögliche Rolle wurde nicht als Chance, sondern vor allem als Belastung dargestellt.

Diese Reaktion offenbart ein grundsätzliches Problem. Seit Beginn des Krieges werden in Berlin vor allem jene Ansätze ausgegrenzt, die auf Waffenstillstand, Verhandlungen und politische Deeskalation setzen, sobald sie nicht aus dem eigenen Lager kommen.

Gerade deshalb passt die Behandlung Schröders ins Bild. Nicht die Frage, ob ein Vermittlungsversuch Aussicht auf Erfolg haben könnte, steht im Vordergrund, sondern ob ein solcher Ansatz in das moralische Selbstbild der herrschenden Politik passt.

Die AfD hat im Bundestag konkrete Friedensanträge gestellt

Die AfD-Fraktion hat im Bundestag wiederholt Anträge eingebracht, die auf eine politische Beendigung des Krieges abzielen. Dazu gehört insbesondere der Antrag „Deutschlands Verantwortung für Frieden in Europa gerecht werden – Eine Friedensinitiative mit Sicherheitsgarantien für die Ukraine und Russland“ aus dem Februar 2023.

In diesem Antrag wurde unter anderem eine internationale Friedensdelegation, ein Waffenstillstand, eine entmilitarisierte Zone, VN-Mandatsgebiete, ein geordneter Rückzug russischer Truppen sowie eine schrittweise Aufhebung von Sanktionen im Zuge einer Verhandlungslösung gefordert.

Dieser Antrag wurde am 18. Januar 2024 im Bundestag abgelehnt. Laut namentlicher Abstimmung stimmten nur 75 Abgeordnete dafür, 605 votierten dagegen, zwei enthielten sich.

Auch später hielt die AfD-Fraktion an diesem Kurs fest. Im Dezember 2025 forderte sie in einem weiteren Antrag, deutsche Hilfen an die Ukraine auf den Prüfstand zu stellen und Anreize für Friedensverhandlungen zu schaffen, unter anderem durch eine teilweise Aufhebung von Sanktionen bei ernsthaften Gesprächen.

Im Januar 2026 folgte ein weiterer Antrag mit dem Titel „Realistische Friedensziele formulieren – Deutsche Leistungen an die Ukraine prüfen und Korruption verfolgen“. Gefordert wurden unter anderem die Überprüfung deutscher Leistungen, die Verfolgung möglicher Korruption sowie die Einstellung aller kriegsverlängernden Unterstützungsleistungen mit Ausnahme humanitärer Hilfe.

Wer Frieden will, darf keinen Kanal vorschnell schließen

Natürlich ist Gerhard Schröder für viele Menschen eine hoch umstrittene Figur. Das ändert aber nichts an der nüchternen Tatsache, dass erfolgreiche Vermittlung oft gerade über Personen läuft, die Zugang zu den Machtzentren haben und nicht über jene, die in Talkshows den größten Beifall erhalten.

Selbst aus der SPD kamen nicht nur ablehnende Stimmen. Es gab auch Stimmen, die dafür plädierten, jeden ernsthaften Ansatz zu prüfen, der geeignet sein könnte, Gespräche in Gang zu bringen.

Genau das wäre der verantwortliche Maßstab. Nicht persönliche Abneigung, nicht parteipolitische Reflexe, nicht historische Eitelkeiten, sondern allein die Frage, ob ein zusätzlicher Gesprächskanal helfen kann, das Töten zu beenden.

Fazit

Alles Erdenkliche muss getan werden, um diesen Krieg zu beenden. Wenn Gerhard Schröder zu den wenigen Personen gehört, die Wladimir Putin überhaupt noch erreichen und möglicherweise zu Verhandlungen bewegen können, dann haben persönliche Befindlichkeiten gegenüber Schröder hinter dem humanitären Ziel des Friedens zurückzustehen.

Wer jeden Vermittlungsansatz ablehnt, weil der Überbringer politisch nicht genehm ist, verlängert im Zweifel genau das Leid, das man öffentlich zu beklagen vorgibt. Frieden verlangt Haltung, aber Frieden verlangt vor allem Realismus.

Quellen und Bundestagsdokumente

  • BT-Drs. 20/5551: „Deutschlands Verantwortung für Frieden in Europa gerecht werden – Eine Friedensinitiative mit Sicherheitsgarantien für die Ukraine und Russland“; eingebracht von der AfD-Fraktion am 8. Februar 2023; am 18. Januar 2024 im Bundestag abgelehnt.
  • Bundestagsserver: https://dserver.bundestag.de/btd/20/055/2005551.pdf
  • Namentliche Abstimmung zur BT-Drs. 20/5551: 75 Ja, 605 Nein, 2 Enthaltungen.
  • Bundestag: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung/?id=892
  • BT-Drs. 21/3307: Antrag der AfD-Fraktion vom 16. Dezember 2025 mit Forderungen nach Reduzierung kriegsverlängernder Hilfen und neuen Anreizen für Friedensverhandlungen; im Bundestag eingebracht und beraten.
  • Bundestagsserver: https://dserver.bundestag.de/btd/21/033/2103307.pdf
  • BT-Drs. 21/3839: „Realistische Friedensziele formulieren – Deutsche Leistungen an die Ukraine prüfen und Korruption verfolgen“; eingebracht im Januar 2026; zur weiteren Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
  • Bundestagsserver: https://dserver.bundestag.de/btd/21/038/2103839.pdf
  • Aktuelle Berichte zu Schröder als möglichem Vermittler: Putin brachte Schröder am 8./9. Mai 2026 als Vermittler ins Gespräch; Bundesregierung und mehrere Parteien reagierten ablehnend, während einzelne Stimmen eine Prüfung des Vorschlags forderten.

Vom Notstromaggregat zum Kraftwerk

Wie aus deutscher Energiehilfe ein politischer Selbstbedienungsladen wird

Zuerst hieß es, Deutschland liefere rund 1.700 Notstromaggregate in die Ukraine. Dann zeigte die Antwort einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung ein anderes Bild: Seit 2022 wurden 2.754 Stromerzeuger beschafft und geliefert, weitere sind in Vorbereitung [3,1]. Und nun folgt der nächste Schritt: Ein funktionsfähiges Gaskraftwerk aus Lubmin soll ebenfalls an die Ukraine abgegeben werden [2,4,8].

Was hier als humanitäre Hilfe etikettiert wird, ist in Wahrheit ein immer größer werdender Transfer deutscher Energieinfrastruktur ins Ausland. Erst werden mobile Aggregate in großer Zahl neu beschafft, dann soll sogar eine komplette Kraftwerksanlage verschwinden. Die politische Botschaft ist eindeutig: Für die Ukraine ist offenbar genug Geld, Technik und logistischer Aufwand da — für Transparenz im Inland dagegen weit weniger.

Die offizielle Erzählung
Die Bundesregierung präsentiert die Lieferungen als Unterstützung für ein vom Krieg gezeichnetes Land. Das ist formal nicht falsch, aber politisch unvollständig. Denn bei den Notstromaggregaten wurde nicht etwa überschüssiges Material aus THW-Beständen abgegeben, sondern die Technik wurde neu beschafft und aus öffentlichen Mitteln finanziert [1,3].

Beim Lubminer Kraftwerk setzt sich dieses Muster fort. Die Anlage soll nicht verkauft, nicht erhalten und nicht für eine deutsche Reserve genutzt werden, sondern als „humanitäre Hilfe“ an einen ukrainischen Betreiber gehen [2,4,8]. Dass der Empfänger den Rückbau und Abtransport auch noch selbst organisieren muss, macht den Vorgang nicht kleiner, sondern grotesker.

So entsteht ein perfides Bild: Nach außen klingt es nach Hilfsbereitschaft, in der Sache aber werden wertvolle Anlagen aus deutschem Besitz oder deutschem Einflussbereich herausgelöst. Genau diese Diskrepanz zwischen Erzählung und Realität ist das eigentliche Problem.

Lubmin als Symbol
Lubmin ist kein beliebiger Ort. Dort wurde bis 2022 mit Gas aus Russland Strom erzeugt. Die Anlage war zuvor in die Versorgungskette rund um Nord Stream eingebunden und steht damit symbolisch für die frühere Energiesicherheit mit russischem Gas [6,7]. Dass ausgerechnet dort ein funktionsfähiges Kraftwerk abgebaut und verschenkt werden soll, ist deshalb mehr als ein Verwaltungsakt.

Es ist ein politisches Symbol. Ein Symbol dafür, dass Deutschland in der Energiekrise nicht zuerst seine eigene Resilienz stärkt, sondern ausgerechnet jene Infrastruktur abgibt, die im Inland selbst noch gebraucht werden könnte. Und es ist ein Symbol dafür, wie leicht sich solche Entscheidungen in der Sprache der Humanität verstecken lassen.

Besonders bitter wirkt die Konstellation, weil Lubmin im öffentlichen Bewusstsein ohnehin mit Nord Stream, Versorgungssicherheit und energiepolitischem Bruch verbunden ist [6,8]. Wer dort ein Kraftwerk verschenkt, sendet kein technisches, sondern ein hochpolitisches Signal.

Medien und Auslassungen
Auffällig ist auch, wie dieser Vorgang in Teilen der Berichterstattung gerahmt wird. Statt die politisch brisante Frage zu stellen, ob Deutschland hier strategische Infrastruktur abgibt, dominiert oft die wohlwollende Formulierung des „Verschenkens“ oder der „Unterstützung“ [2,4,8].

Genau dadurch wird das Problem entschärft. Ein funktionierendes Kraftwerk ist keine banale Spende wie ein Gebrauchsgegenstand. Es ist ein hochkomplexer Vermögenswert, dessen Wert, Rückbaukosten, Transportaufwand und mögliche Folgen für die deutsche Versorgungslage sauber offengelegt werden müssten. Doch genau diese Fragen bleiben im Nebel.

Bei den Generatoren war das Muster schon sichtbar: große Zahl, hohe Kosten, wenig Offenheit [1,3]. Beim Kraftwerk wird daraus nun ein noch deutlicherer Fall von politischer Schönfärberei. Je größer die Maßnahme, desto kleiner scheint die Bereitschaft zur Erklärung.

Geld, das im Inland fehlt
Während Bürger und Unternehmen in Deutschland mit hohen Energiepreisen, Abgaben und wirtschaftlicher Unsicherheit kämpfen, werden gleichzeitig neue Aggregate beschafft und eine Kraftwerksanlage ins Ausland transferiert. Diese Gleichzeitigkeit ist politisch schwer zu vermitteln.

Denn wer im Inland dauernd von Sparzwang, Haushaltsdisziplin und knappen Ressourcen spricht, muss erklären können, warum für solche Projekte offenbar erhebliche Mittel und organisatorische Kapazitäten bereitstehen. Die Antwort darauf fällt bislang dünn aus.

Hinzu kommt die grundsätzliche Frage, ob Deutschland sich hier zu einem bloßen Zulieferer geopolitischer Symbolpolitik macht. Wenn eigene Infrastruktur abgegeben wird, während parallel neue deutsche Gaskraftwerke geplant oder subventioniert werden sollen, wirkt das nicht wie Strategie, sondern wie Widerspruch in Reinform [5,7].

Die eigentliche Zumutung
Die eigentliche Zumutung besteht nicht nur im materiellen Verlust, sondern in der Art der Kommunikation. Erst werden Zahlen kleingeredet, dann wächst der Umfang, dann wird ein Kraftwerk als moralisch saubere Hilfe verkauft. Am Ende bleibt ein politischer Befund: Die Öffentlichkeit soll offenbar mit einer vereinfachten Erzählung beruhigt werden, während im Hintergrund immer größere Entscheidungen fallen.

Das ist keine transparente Energiepolitik. Das ist eine Politik der Etiketten: Was im Kern ein Transfer von Infrastruktur ist, wird sprachlich zu Hilfe umetikettiert. Was wirtschaftlich, technisch und sicherheitspolitisch erklärungsbedürftig wäre, wird moralisch aufgeladen.

Und genau deshalb ist der Fall Lubmin mehr als eine Randnotiz. Er zeigt, wie weit sich die politische Klasse von einer nüchternen Betrachtung von Energie, Vermögen und Versorgungssicherheit entfernt hat. Wer so handelt, darf sich über Misstrauen nicht wundern.


Quellenverzeichnis

[1] Lars Schieske: Mehr als 2.700 Notstromaggregate für die Ukraine – was die Bundesregierung verschweigt
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/mehr-als-2-700-notstromaggregate-fuer-die-ukraine-was-die-bundesregierung-verschweigt/

[2] Hallo Wippingen: Nach Nord-Stream-Sprengung: Lubminer Kraftwerk wird in die Ukraine verschenkt
https://www.hallo-wippingen.de/wp/2026/05/nach-nord-stream-sprengung-lubminer-kraftwerk-wird-in-die-ukraine-verschenkt/

[3] Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage – Lieferung von Stromerzeugern an die Ukraine
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1161970

[4] Tichys Einblick: Lubmin: Gaskraftwerk für die Ukraine
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/lubmin-gas-kraftwerk-ukraine/

[5] Blackout News: Deutschland liefert LNG über Rügen in die Ukraine
https://blackout-news.de/aktuelles/deutschland-liefert-lng-ueber-ruegen-in-die-ukraine-obwohl-die-gasspeicher-fast-leer-sind/

[6] Cleanthinking: Nord Stream – Wendepunkt der Energiepolitik
https://www.cleanthinking.de/nord-stream-wende-putins-gas-knoten-ukraine/

[7] Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP): Der Ukraine-Krieg und seine Folgen für die Energiepolitik
https://www.swp-berlin.org/publikation/der-ukraine-krieg-und-seine-folgen-deutschland-muss-seine-energietransformation-neu-austarieren

[8] Tagesschau: Lubminer Kraftwerk wird in die Ukraine abgegeben
https://www.tagesschau.de/inland/regional/mecklenburgvorpommern/lubminer-kraftwerk-wird-in-die-ukraine-verschenkt,lubmin-108.html

Botschaften aus dem Paralleluniversum der Regierung

Bärbel Bas und das gigantische „Niemand-wandert-ein“-Wunder

Liebe Leser, treue Wahrheitssucher und Steuerzahler, die ihr euch jeden Monat abrackert, um diesen Sozialstaat am Laufen zu halten, willkommen zu einer weiteren Episode aus dem absurden Theater der Bundespolitik, in der die Realität offenbar nur noch eine unverbindliche Empfehlung darstellt.

Der Vorfall: Ein Satz, der Geschichte schreiben dürfte

Am Mittwoch, dem 6. Mai 2026, bei der Regierungsbefragung im Bundestag, geschah es. Die Bundesarbeitsministerin und SPD-Vorsitzende Bärbel Bas hat bei der Befragung der Bundesregierung empfindlich auf eine Frage des AfD-Abgeordneten René Springer reagiert. Die SPD-Politikerin erklärte im Zusammenhang mit der Debatte über Sozialleistungen und Migration: „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein.“ (1)

Man muss diesen Satz einen Moment wirken lassen. Die für Arbeit und Soziales zuständige Bundesministerin, also jene Person, die durch ihr Amt die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit auf dem Schreibtisch haben müsste, erklärt im Hohen Hause des Deutschen Bundestages, es existiere ein Phänomen schlicht nicht, das ihre eigene Behörde in Milliardenhöhe dokumentiert. Das Cicero-Magazin formulierte treffend: „Die Vorstellungswelt der in Deutschland tonangebenden und Politik machenden Klasse steht allzu oft in ziemlich deutlichem Gegensatz zur wirklichen Welt.“ Bas habe sich „an die Spitze der wirklichkeitsfremden Dogmatiker gestellt“. (2)

Die Zahlen sprechen eine andere Sprache: Bürgergeld nach Nationalitäten

Schauen wir uns an, was die Bundesagentur für Arbeit, wohlgemerkt eine Behörde im Geschäftsbereich von Frau Bas‘ eigenem Ministerium, tatsächlich zu berichten hat:

Gesamtüberblick Bürgergeld (SGB II)

Im Jahr 2025 beziehen rund 5,3 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld. Davon sind 3,9 Millionen Menschen erwerbsfähig. Betrachtet nach der Nationalität besitzen rund 2,4 Millionen Empfänger keinen deutschen Pass. Der Ausländeranteil liegt damit bei rund 47 Prozent. (3)

Die aktuellen Daten im Detail

Betrachtet man allein die Asylherkunftsländer, sind Stand Oktober 2025 nur 693.290 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Setzt man diese Zahl ins Verhältnis zur Anzahl der etwa hierlebenden Menschen dieser Länder, so sind das nur rund 30 Prozent. (4), (5) 

Die Daten des BA-Migrationsmonitors (Ausgabe Mai 2025 mit Zahlen zu Februar 2025) weisen die sogenannte SGB-II-Quote nach Staatsangehörigkeiten aus, also den Anteil der Bürgergeld-Bezieher an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe in Deutschland. So liegt die SGB-II-Quote zum Beispiel der Ukrainer bei 58,8 Prozent, die der Syrer bei 53,8 Prozent, die der Afghanen bei 46,8 Prozent und die der Deutschen bei 5,3 Prozent. (6)

Und Frau Bas sieht: niemanden. Man könnte fast meinen, die Bundesarbeitsministerin habe eine andere Statistik-App auf ihrem Diensthandy.

Bürgergeld ist nur die Spitze des Eisbergs: Die Gesamtkosten der Sozialleistungen

Bürgergeld (SGB II) – Der Löwenanteil

Die Zahlungen für Menschen im Bürgergeld sind 2024 auf 46,9 Milliarden Euro gestiegen – ein Plus von rund vier Milliarden Euro, was eine Anfrage der AfD im Bundestag ergeben hat. (7) Im Jahr 2025 blieben die Kosten für Bürgergeldleistungen auf etwa gleichen Nievau und beliefen sich auf 46,6 Milliarden.  Von den Leistungsempfängern waren 2025 2,4 Millionen Ausländer, also knapp 47 Prozent (8)

Das bedeutet: Knapp die Hälfte der gesamten Bürgergeld-Ausgaben – rund 22 Milliarden Euro – fließen an ausländische Staatsangehörige.

Asylbewerberleistungen (AsylbLG) – Separat obendrauf

Zusätzlich zum Bürgergeld existieren die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die an Personen im laufenden Asylverfahren gezahlt werden. Im Jahr 2024 haben die staatlichen Stellen in Deutschland 6,7 Milliarden Euro brutto für Leistungen nach dem AsylbLG ausgegeben – 6,6 % mehr als im Vorjahr. (9)

Rund 461.000 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2024 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Diese Leistungen gehen ausschließlich an ausländische Personen – per Definition. (10)

Unterstützung des Bundes an Länder und Kommunen

Der Bund hat im Jahr 2024 für Länder und Kommunen 19,8 Milliarden Euro bereitgestellt. Darin enthalten sind zum Beispiel Kosten für Sozialleistungen, Maßnahmen zur Integration oder Kosten für Aufnahme und Unterbringung sowie Registrierung. (11)

Zusammengerechnet ist „Niemand“ offenbar recht teuer.

Selbst die eigenen Genossen distanzieren sich

Was Bas‘ Aussage besonders pikant macht: Die Kritik kommt nicht nur von der Opposition, sie kommt aus den eigenen Reihen.

Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten sagte dem Portal The Pioneer zu den Worten der Ministerin: „Das ist eine völlig weltfremde Einschätzung. Mit der steht sie auch in der SPD weitgehend alleine. Jeder verantwortliche Kommunalpolitiker könnte ihr aus seiner Stadt genügend Beispiele geben, die das Gegenteil belegen.“ (12)

Auch Fürths Oberbürgermeister Thomas Jung (SPD) sagte dem Tagesspiegel: „Ich empfehle immer wieder, auch in der Politik ehrlich zu sein und etwaige Probleme zu benennen, ohne sie zu beschönigen.“ (1)

Auch der Koalitionspartner geht auf Distanz. Unionsfraktionsvize Günter Krings widersprach Bas‘ Aussage: „Wir haben es leider zugelassen, dass unser Sozialsystem einen echten Anreiz für irreguläre Zuwanderung bietet. Deshalb reduzieren wir diese Anreize und setzen durch Zurückweisungen die Asylzuständigkeiten in Europa wieder konsequent durch.“ Zudem gebe es „zu viele Menschen, die aus anderen EU-Staaten zu uns kommen, hier nur wenige Stunden pro Woche arbeiten und im Übrigen Sozialhilfe beziehen“. Das sei ein Problem, „das wir dringend lösen müssen“. (12)

Der eigene Koalitionsvertrag widerspricht Bas

Besonders entlarvend ist folgender Umstand: Der Koalitionsvertrag fordert explizit, Anreize zur Sozialsystemeinwanderung zu reduzieren, was Bas‘ Aussage widerspricht. (13) Die Koalition hat begonnen gegenzusteuern: Die Umgestaltung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung tritt zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft. Kernelemente sind die Rückkehr zum Vermittlungsvorrang, erhöhte Anforderungen an die Arbeitspflicht bei Erwerbsfähigen sowie die Beschränkung der SGB-II-Leistungen für volljährige erwerbsfähige Ausländer auf befristete zwölf Monate. Diese Reformen erkennen de facto an, was Bärbel Bas in der Regierungsbefragung bestritt. (14)

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Die eigene Regierung verabschiedet Gesetze gegen ein Problem, das die zuständige Ministerin im selben Atemzug leugnet. Das ist kein Widerspruch mehr, sondern politische Schizophrenie auf Regierungsniveau.

Die Gretchenfrage an den Steuerzahler

Und damit kommen wir zur eigentlichen Frage, der Frage, die sich jeder arbeitende Mensch in diesem Land stellen sollte:

Wie lange wollen Sie, liebe Steuerzahler, sich von Politikern regieren lassen, die entweder die Statistiken ihrer eigenen Behörden nicht kennen, oder sie kennen und bewusst leugnen?

Es ist an der Zeit, dass die Bevölkerung an der Wahlurne unmissverständlich klar macht: Wer die Realität leugnet, hat in der Regierung nichts verloren. Wer bei Leistungen für die deutschen Steuerzahler spart und das hart erarbeitete Geld in der Welt verteilt, gehört nicht in eine deutsche Regierung. Für jeden deutschen Politiker sollte die Inschrift am Reichstagsgebäude das Credo sein: DEM DEUTSCHEN VOLKE.

Quellen

(1) Bas überrascht in Regierungsbefragung: „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein“ https://www.tagesspiegel.de/politik/bas-uberrascht-in-regierungsbefragung-es-wandert-niemand-in-unsere-sozialsysteme-ein-15564818.html

(2) Bärbel Bas leugnet die Migrationswirklichkeit https://www.cicero.de/innenpolitik/es-wandert-niemand-in-unsere-sozialsysteme-ein-bas

(3) Bürgergeld in Zahlen: 5,3 Mio. Deutsche betroffen – überraschende Fakten https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld/buergergeld-in-zahlen-53-mio-deutsche-betroffen-ueberraschende-fakten

(4) Migration und Arbeitsmarkt https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-Statistiken/Migration-Zuwanderung-Flucht/Migration-Zuwanderung-Flucht-Nav.html?Thema%3Dueberblick%26DR_Region1%3Dd%26DR_Jahr1%3Dakt%26mapHadSelection%3Dfalse%26toggleswitch_ueberblick%3D0

(5) Zahlen und Fakten zur Einwanderungs­gesellschaft https://mediendienst-integration.de

(6) Migrationsmonitor – Deutschland und Länder (Monatszahlen) https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=migrationsmonitor&dateOfRevision=202502-202604

(7) Entwicklung der Ausgaben im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld – in den Jahren 2024 und 2025 https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101069.pdf

(8) 47 Prozent der Bürgergeldempfänger sind Nicht-Deutsche https://www.focus.de/finanzen/news/buergergeld-21-7-milliarden-euro-flossen-an-auslaender_e7d120c2-5243-4ae9-a045-e2eea75200a8.html

(9) Asylbewerberleistungen https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Asylbewerberleistungen/Tabellen/2-bl-iL-bruttoausg-einn-netto.html

(10) Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Asylbewerberleistungen/Tabellen/5-empf-bl-regelleist-geschl.html

(11) Milliardenhilfen für Flüchtlings- und Integrationskosten https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/sozialleistungen-milliardenhilfen-fuer-fluechtlings-und-integrationskosten/100134165.html

(12) Union widerspricht Bärbel Bas bei Zuwanderung https://www.wiwo.de/politik/deutschland/baerbel-bas-ueber-einwanderung-und-sozialsysteme-union-widerspricht/100223098.html

(13) Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf

(14) Umgestaltung des Bürgergelds zur Grundsicherung beschlossen https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-grundsicherung-1150460

Neue Vorratsdatenspeicherung – weiteres Instrument der Massenüberwachung

Freiheit und Sicherheit befinden sich oft miteinander im Spannungsverhältnis. Wer 100-prozentige Sicherheit will, wird auf viel Freiheit verzichten müssen. Wer keinerlei Freiheitseinschränkungen akzeptieren will, wird wiederum bei der Sicherheit Abstriche machen müssen. Es gilt, beides miteinander in ein gesellschaftlich tragfähiges Verhältnis zu bringen.

Im Deutschland unserer Tage schafft man das „Kunststück“, zeitgleich beides auf ein Minimum zu reduzieren. Kaum eine sicherheitspolitische Maßnahme der letzten Jahre hat tatsächlich mehr Sicherheit mit sich gebracht, aber pauschal die Freiheitsrechte beschnitten.

Und so scheint es munter weiterzugehen.

Bundesregierung beschließt anlasslose IP-Vorratsdatenspeicherung

So hat die Bundesregierung kürzlich beschlossen, sämtliche Anbieter von Internetzugangsdiensten zu verpflichten, die IP-Adressen ihrer Nutzer für drei Monate zu speichern [1]. Darüber hinaus sollen auch die sogenannten Port-Nummern gespeichert werden, also numerische Adressen, die die Identifizierung verschiedener Dienste oder Anwendungen auf einem Gerät und die Zuordnung von Datenpaketen ermöglichen [2].

Dies soll ohne jeglichen konkreten Anfangsverdacht erfolgen [3]. Außerdem soll es den Internetprovidern bei konkretem Verdacht möglich sein, die Aktivitäten eines Internetanschlusses mitzuschneiden [3].

Eigentlich soll das Vorgehen dem Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus dienen, doch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) räumt nebenbei ein, dass es auch das Vorgehen gegen „Extremismus“ erleichtern solle [1]. Man muss keine hellseherischen Fähigkeiten haben, um zu erkennen, dass ein weiteres Instrument für den Kampf gegen missliebige Meinungen geschaffen werden soll.

Experten üben scharfe Kritik am Gesetzentwurf

Digitalexperten weisen darauf hin, dass es sich auch bei IP-Adressen um sensible Daten handelt, weil dadurch Rückschlüsse auf Internetsuchen und persönliche Interessen möglich seien [4]. Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie hält es vor allem für problematisch, dass Daten heute zusammengeführt werden können, was seiner Ansicht nach einen sorgsameren Umgang mit persönlichen Daten erforderlich mache [4].

Christoph Sorge von der Universität des Saarlandes sieht die Gefahr detaillierter Nutzungsprofile und merkt auch einen erheblichen Aufwand für die betroffenen Unternehmen an [5]. Dies kann letztlich auch ein Kostentreiber sein, die Mehrkosten würden wohl auf die Verbraucher umgelegt werden.

Weitere Kostenrisiken und in der Praxis auch Datenschutzprobleme könnten sich daraus ergeben, dass die durch die Speicherung entstehenden „Daten-Honeypots“ wiederum gegen Angriffe geschützt werden müssen [5].

Auch bezweifeln viele Fachleute, dass die neue von Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eingebrachte Gesetzesnovelle vor den Gerichten Bestand haben wird [6]. Der Deutsche Anwaltsverein sieht die Schwelle für sehr eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahmen gesenkt und warnt vor empfindlichen Grundrechtseingriffen [6].

Ebenfalls sei kritisch zu sehen, dass die Speicherdauer von drei Monaten „deutlich über das erforderliche Maß hinaus“ gehe und dass für die Verwertung der Daten keine richterliche Kontrolle vorgesehen sei [6]. Selbst das Bundeskriminalamt (BKA) hält eine Speicherdauer von zwei bis drei Wochen für ausreichend [5].

Vom Verband der Internetwirtschaft Eco wird moniert, dass es keinen nachweisbaren Mehrwert für die Strafverfolgung geben würde, es handele sich lediglich um „Datenspeicherung auf Verdacht“ [7].

Frühere Überwachungsgesetze scheiterten vor Gericht

Schon früher galt eine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsanbieter, diese wurde aber vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 mit Blick auf unverhältnismäßige Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und mangelnde Datensicherheit gekippt [1].

Auch spätere Versuche der Massenerfassung digitaler Daten scheiterten an den Gerichten. So stoppte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2017 vorläufig die Umsetzung eines Gesetzes, das die zehnwöchige Speicherung von Verkehrsdaten vorsah [3].

Nicht mehr Sicherheit, aber weniger Freiheit

Zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus ist das von der Bundesregierung geplante Gesetz kaum geeignet, lässt sich die Datenverfolgung doch durch die Nutzung von VPN-Verbindungen, Tor-Netzwerken oder des Darknets leicht umgehen. Gleiches gilt für Aktivitäten unter Nutzung ausländischer Anschlüsse.

Wenn man liest, dass unter den „Straftaten von erheblicher Bedeutung“, die es mit der neuen Vorratsdatenspeicherung zu bekämpfen gilt, auch die sogenannte „Hasskriminalität“ ist, dann weiß man, in welche Richtung das Ganze gehen soll [8].

Die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung schafft nicht mehr Sicherheit, stellt aber Millionen Bürger unter Generalverdacht. Vor allem deshalb, weil sie anlasslos erfolgt. Sie ist ein weiterer Schritt in Richtung des gläsernen Bürgers und dient der Massenüberwachung unbescholtener Bürger. Kriminelle lachen sich derweil schlapp.

Am Ende bedeutet dieses Gesetz nicht mehr Sicherheit, aber weniger Freiheit.


Quellenverzeichnis

[1] „Kabinett bringt Speicherpflicht für IP-Adressen auf den Weg“, www.tagesschau.de, 22. April 2026
[2] „Abgespeckte Vorratsdatenspeicherung kommt“, www.lto.de, 22. April 2026
[3] „Kabinett beschließt Vorratsdatenspeicherung light“, www.spiegel.de, 22. April 2026
[4] „Regierung bringt Speicherung von IP-Adressen auf den Weg“, www.zdfheute.de, 22. April 2026
[5] „IP-Speicherung: Experten warnen vor Kostenfalle und geringem Sicherheitsgewinn“, www.heise.de, 26. April 2926
[6] „Neues Überwachungsgesetz: Deine Daten werden jetzt wieder gesammelt“, www.infranken.de, 27. April 2026
[7] „Rechtliche Bedenken bei dreimonatiger IP-Adressspeicherung“, www.heise.de, 23. April 2026
[8] „Die Bundesregierung will den gläsernen Untertan“, jungefreiheit.de, 24. April 2026

Gesinnungs-TÜV beim Immobilienkauf?

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie arbeiten seit Jahren hart und sind sparsam, um sich Ihren lang gehegten Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Die Bedingungen werden nicht leichter: Zinsen sind gestiegen, die Baukosten sind aufgrund zahlreicher politischer Verfehlungen explodiert. Ob Ihr Arbeitsplatz dauerhaft gesichert ist, wissen Sie nicht. Dennoch wollen Sie den großen Schritt wagen. Und Sie haben ein schönes Haus gefunden, das gerade so in Ihrem Budget liegt. Auch die Bank gibt grünes Licht für die Finanzierung.

Und dann das: Die Kommune, in deren Gebiet Ihre Traumimmobilie belegen ist, weist auf ihr Vorkaufsrecht hin. Kurze Begründung: Sie sind rechts!

Eingriffsrechte für Kommunen geplant

Ja, das Szenario klingt wie aus einem schlechten Film. Es könnte aber schon bald Realität werden, wenn die Bundesregierung Nägel mit Köpfen macht. Sie arbeitet derzeit an einer umfassenden Reform des Baugesetzbuchs (BauGB), das Kommunen deutlich mehr Eingriffsmöglichkeiten verschaffen soll, um gegen „extremistische“ Akteure im Immobiliensektor vorzugehen [1].

Es geht also um eine Änderung des Vorkaufsrechts, das in § 24 BauGB geregelt ist. Bisher erlaubt es den Kommunen in bestimmten Fällen, in bestehende Kaufverträge einzugreifen, wenn dies dem Allgemeinwohl dient [2]. Kommunen sollen nun auch dann Immobilienkäufe stoppen dürfen, „wenn Rechtsextremisten versuchen, sich in einem Dorf einzukaufen“ [3].

So heißt es in einem Referentenentwurf zur Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, dass Kommunen in Fällen gezielt eingreifen können sollen, wenn dem potenziellen Käufer „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ attestiert werden [1]. Auch die Qualität dieser Bestrebungen wird bereits definiert: Sie seien „gekennzeichnet durch ein aktives, nicht notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung ihrer Ziele“ [4]. Es braucht also kein strafbares oder anderweitig illegales Verhalten, um elementarer Grundrechte beraubt zu werden.

Weiteres Werkzeug für den Kampf gegen rechts

Doch damit nicht genug: Allein der Verdacht solcher Bestrebungen soll ausreichen, um den Kommunen Eingriffe zu ermöglichen. So sollen einem potenziellen Immobilienkauf dann Steine in den Weg gelegt werden können, „sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Käufer die Verwirklichung dieser Bestrebungen nachdrücklich unterstützt“ [2].

Konkret ist angedacht, das Verfassungsschutzgesetz insoweit zu ändern, dass der Verfassungsschutz ermächtigt wird, entsprechende Daten über potenzielle Erwerber weiterzugeben [1]. Die Kommunen selbst werden befugt, Informationen über Kaufinteressenten beim Verfassungsschutz und beim Bundeskriminalamt einzuholen [4].

Der genannte Entwurf aus dem Bauministerium nimmt explizit Bezug auf eine sogenannte „rechtsextreme Raumnahmestrategie“ und angeblich angestrebte „national befreite Zonen“ [2]. Es soll also ein weiteres Werkzeug für den Kampf gegen rechts bereitgestellt werden.

Kritik von Immobilienverband und Juristen

Das Vorhaben aus dem Haus von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) stößt auch beim Immobilienverband auf Kritik [2]. Der Branchenverband sieht „die Gefahr, dass ein bodenrechtliches Instrument, das seinem Wesen nach an konkrete städtebauliche Zielsetzungen anknüpft, mit Elementen der Gefahrenabwehr und sicherheitsbehördlichen Bewertung aufgeladen wird“ [2].

Auch von Juristen wird der Gesetzentwurf sehr kritisch gesehen. So stellt beispielsweise der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg fest: „Das verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Die schwammigen Formulierungen im Gesetzentwurf führen dazu, dass auch kritische Bürger mit angeblich politisch missliebigen Meinungen betroffen sein können“ [5].

Union ist der SPD ausgeliefert und spielt mit

Dass die Union bei solchen SPD-Vorschlägen mitspielt, zeigt erneut, was passiert, wenn man sich selbst hinter einer Brandmauer einsperrt und dem nach links abdriftenden Koalitionspartner auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist.

Die Politik versagt seit vielen Jahren beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die Spekulation mit sogenannten Schrottimmobilien. Auch bandenmäßigem Sozialleistungsbetrug mittels solcher Immobilien schaut der Staat tatenlos zu. Auf diesem Auge ist man blind. Um das Versagen in diesem Bereich zu kaschieren, konstruiert man nun ein Problem, das es gar nicht gibt.

Für uns ist klar: Eine politisch weisungsgebundene Behörde wie der Verfassungsschutz darf kein Akteur im Baurecht werden! Wir lehnen den von der Bundesregierung geplanten Gesinnungs-TÜV entschieden ab.


Quellenverzeichnis

[1] „Baugesetzbuch: Kommunales Vorkaufsrecht mit Gesinnungs-TÜV?“, kommunal.de, 10. April 2026
[2] „Wirbel um brisante SPD-Pläne beim Baurecht: Kommt jetzt der Gesinnungs-TÜV?“, www.fr.de, 25. April 2026
[3] „Schwarz-Rot plant Gesinnungs-TÜV für Immobilienkäufe“, jungefreiheit.de, 9. April 2026
[4] „Gesinnungs-TÜV beim Hauskauf: Bundesregierung plant Vorkaufsrecht nach politischer Überprüfung“, www.kettner-edelmetalle.de, 9. April 2026
[5] „Hauskauf nur noch mit Gesinnungs-Check?“, www.bild.de, 10. April 2026

Der 1.Mai – Schönes Wetter, böse Rechnung

Was uns dieser Sonnenschein wirklich kostet

Ein langes, freies Wochenende, strahlender Sonnenschein und Temperaturen, die eigentlich nur dazu einladen, draußen zu sein und das Leben zu genießen, also alles in allem perfekte Bedingungen, bei denen man sich unweigerlich fragt, was daran überhaupt schlecht sein soll.

Nur leider hat genau dieser Sonnenschein am 1. Mai 2026 eine Rechnung produziert, die sich gewaschen hat, denn der Intraday Strompreis fiel an diesem Feiertag auf minus 855 Euro pro Megawattstunde [1] und markierte damit den tiefsten Wert, den das deutsche Stromsystem jemals gemessen hat. Gleichzeitig lag im regulierten Day Ahead Markt der Preis von 12:45 bis 14:30 Uhr durchgehend am gesetzlichen Preisdeckel von minus 500 Euro pro Megawattstunde [1] und bewegte sich damit permanent am absoluten Anschlag. Während Millionen dezentraler Dachanlagen zur Mittagsspitze einspeisen, ist der Verbrauch an Sonn und Feiertagen traditionell niedrig, das europäische Netz längst gesättigt und am Ende steht die absurde Situation, dass schlicht niemand den Strom haben will. Das Ergebnis ist entsprechend grotesk, denn wir haben nicht nur keinen Cent für unseren Strom bekommen, sondern mussten sogar noch draufzahlen, damit ihn überhaupt jemand abnimmt.

Doppelte Kosten der Energiewende

Parallel dazu laufen die EEG Vergütungen für Bestandsanlagen völlig unbeirrt weiter und garantieren bis zu 125 Euro pro Megawattstunde [6], völlig unabhängig davon, was der Markt in diesem Moment tatsächlich hergibt. Das bedeutet im Klartext, dass doppelt gezahlt wird, und zwar für Strom, den in dieser Situation schlicht niemand braucht, was das Grundproblem der deutschen Energiewende in aller Deutlichkeit auf den Punkt bringt.

Dabei handelt es sich keineswegs um ein neues Phänomen, denn bereits im Zeitraum von 2019 bis 2025 hat das Abregeln nicht steuerbarer Erneuerbarer Anlagen rund 4 Milliarden Euro an Entschädigungszahlungen verschlungen [3], wobei allein in Mecklenburg Vorpommern ein Anteil von 173 Millionen Euro angefallen ist [3], was die Dimension dieser strukturellen Fehlentwicklung noch einmal besonders deutlich macht.

Exportverluste und Importkosten

Hinzu kommt ein strukturelles Handelsungleichgewicht, das die Situation weiter verschärft, denn während deutscher Exportstrom regelmäßig zu niedrigen Preisen ins Ausland abgegeben wird, kaufen wir im Gegenzug ausländischen Importstrom zu deutlich höheren Preisen zurück [2]. Überspitzt formuliert entsteht dadurch ein Kreislauf, in dem der Ausbau wetterabhängiger und schwer steuerbarer Erzeugung subventioniert wird, der daraus entstehende Überschuss anschließend zu Dumpingpreisen abgegeben wird und am Ende teurer Regelstrom importiert werden muss, den man zuvor im eigenen System bewusst abgeschaltet hat.

Gesetzliche Änderungen mit begrenzter Wirkung

Zwar gilt seit Februar 2025 durch das sogenannte Solarspitzengesetz für Neuanlagen die Regel, dass bei negativen Börsenpreisen keine EEG Vergütung mehr gezahlt wird [7][8], wobei diese Zeiträume stattdessen an das Ende der 20 jährigen Förderlaufzeit angehängt werden, doch für alle Anlagen, die vor diesem Datum in Betrieb gegangen sind, bleibt alles beim Alten. Damit läuft die strukturelle Doppelbelastung aus negativen Exportpreisen und gleichzeitig garantierter EEG Vergütung für den gesamten Altbestand unverändert weiter, was die eigentliche Problematik nur teilweise adressiert und im Kern fortbestehen lässt.

Versäumnisse beim Netzausbau

Noch problematischer wird die Lage, wenn man den Blick auf die zuständigen Behörden richtet, denn von der Bundesnetzagentur gab es weder eine Einordnung noch eine Kommunikation an Anlagenbetreiber, während auch die 851 Verteilnetzbetreiber in Deutschland keinerlei öffentliche Reaktion auf diesen Rekord Negativpreis gezeigt haben. Die zentrale Ursache liegt dabei unter anderem im massiven Rückstand beim Smart Meter Ausbau, der nach 17 Jahren politischer Ankündigungen gerade einmal eine Quote von 5,5 Prozent erreicht hat [2], während Länder wie Frankreich, Italien oder die Staaten Skandinaviens längst bei über 90 Prozent liegen. Der ursprüngliche Beschluss stammt bereits aus dem Jahr 2009, wurde jedoch durch überkomplexe Zertifizierungsanforderungen blockiert, politisch verschleppt und letztlich nie konsequent umgesetzt.

Brownouts als letztes Mittel

Wenn das System sich unter diesen Bedingungen nicht mehr selbst ausgleichen kann, bleibt als letztes Mittel der sogenannte Brownout, also die gezielte und rollierende Abschaltung ganzer Regionen [4][5], die keineswegs eine theoretische Drohkulisse darstellt, sondern ein offiziell bestätigtes Instrument der Netzbetreiber ist, das ausdrücklich auch für den Fall von Erzeugungsüberschuss vorgesehen ist. Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass zwar niemand Brownouts will, das Netz jedoch dazu zwingt, diese Option zumindest bereitzuhalten [4], was insbesondere für Haushalte mit medizinisch notwendiger Versorgung wie Beatmungsgeräten oder Sauerstoffsystemen eine ganz konkrete und keineswegs abstrakte Problematik darstellt.

Ein System ohne Balance

Am Ende zeigt sich das Ergebnis dieses politischen Versagens unmittelbar auf dem Preiszettel, denn für das Jahr 2026 werden zwischen 700 und 900 Stunden mit negativen Strompreisen prognostiziert [2], und mit Blick auf kommende Feiertage und sonnige Wochenenden ist absehbar, dass sich diese Entwicklung weiter fortsetzen wird. Die extreme Spreizung von bis zu 87 Cent pro Kilowattstunde innerhalb eines einzigen Tages, bei der Strom morgens teuer ist, mittags zur Belastung wird und abends wieder teuer ist, verdeutlicht, wie weit dieses System von einer intelligenten Steuerung entfernt ist.

Schönes Wetter hatten wir also ohne Zweifel, doch die Rechnung dafür zahlen am Ende wir alle.


Quellenverzeichnis

[1] Cleanthinking – 1. Mai 2026, Rekord –855 €/MWh, Hirth & Schröder: https://www.cleanthinking.de/pv-anlagen-abschalten-strompreis-1-mai-2026/

[2] Bundesnetzagentur – Strommarktdaten 2025 (573 Stunden negative Preise, Export Import Zahlen): https://www.bundesnetzagentur.de/1087156

[3] Nordkurier – Negative Strompreise & 4 Milliarden Abregelungskosten (Bundesregierung Zahlen 2019 bis 2025): https://www.nordkurier.de/politik/wahnsinnenergiewende-so-verscherbelt-deutschland-seinen-strom-ins-ausland-4518653

[4] Das Parlament / BDEW – Brownout Warnung: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/energie/stromueberschuss-sorgt-fuer-probleme-im-netz

[5] EnBW – Was ist ein Brownout: https://www.enbw.com/unternehmen/themen/netze/brownout.html

[6] Bundesnetzagentur – aktuelle EEG Fördersätze: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html

[7] Enpal – Solarspitzengesetz & EEG Änderung ab Feb. 2025 (keine Vergütung bei negativen Preisen für Neuanlagen): https://www.enpal.de/photovoltaik/einspeiseverguetung

[8] seit 25. Februar 2025 geltende Solarspitzengesetz: https://www.solarwatt.de/ratgeber/einspeiseverguetung

[9] Solar Zeitung – Strukturanalyse Solarstrom & Brownout: https://solar-zeitung.de/wennsolarstrom-wertlos-wird-droht-deutschland-der-brownout/

Ein Programm mit großer Ankündigung, aber geringer Wirkung

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sollte ein starkes Signal sein: Investitionen in die Infrastruktur, in Vereine, in den Schulsport, kurz gesagt in das Rückgrat unserer Gesellschaft. Die Realität sieht jedoch anders aus. Während bundesweit tausende Kommunen auf Unterstützung hoffen, bleibt am Ende nur ein Bruchteil der Projekte übrig, die tatsächlich gefördert werden.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 3.684 Interessensbekundungen mit einem Förderbedarf von über 7,5 Milliarden Euro stehen lediglich 333 Millionen Euro gegenüber. Das Programm ist damit um das 23-fache überzeichnet. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass unzählige dringend notwendige Sanierungen auf der Strecke bleiben. [1]

Unsere Region geht leer aus

Besonders bitter ist das für Regionen wie Cottbus und den Spree-Neiße-Kreis. In meinem Wahlkreis wurde kein einziges Projekt berücksichtigt. Kein Sportplatz, keine Halle, keine Anlage.

Dabei ist der Investitionsstau hier seit Jahren offensichtlich. Vereine kämpfen mit maroden Einrichtungen, Schulen mit unzureichenden Bedingungen für den Sportunterricht. Für mich persönlich, auch als Sportler, ist das mehr als nur eine politische Entscheidung. Es ist ein klares Signal, welchen Stellenwert Sport aktuell hat.

Der tatsächliche Investitionsstau

Die Probleme sind längst bekannt und auch belegt. Laut Bundestagsdrucksache stehen viele Sportanlagen kurz vor dem Aus. Vier von zehn Kommunen befürchten bereits Einschränkungen im Sportbetrieb, weil Hallen und Schwimmbäder marode sind. [2]

Der Investitionsstau geht in die Milliarden. Schätzungen gehen von mindestens 40 Milliarden Euro aus, Tendenz steigend. [2] Das zeigt: Die aktuell bereitgestellten Mittel reichen bei weitem nicht aus. Sie decken nur einen Bruchteil des tatsächlichen Bedarfs.

Unsere Forderungen sind klar

Deshalb haben wir im Bundestag einen eigenen Antrag eingebracht. Die Forderungen sind eindeutig und orientieren sich an der Realität vor Ort:

  • Ein bundesweites Förderprogramm in Höhe von 40 Milliarden Euro über einen Zeitraum von fünf bis acht Jahren. [2]
  • Eine klare Beteiligung des Bundes von 90 Prozent, damit auch finanzschwache Kommunen profitieren können. [2]
  • Eine deutliche Entbürokratisierung der Verfahren, damit Mittel schnell und unbürokratisch vor Ort ankommen. [2]

Diese Forderungen habe ich auch in meiner Rede im Bundestag deutlich gemacht. Es reicht nicht, punktuell Programme aufzulegen. Es braucht eine langfristige und verlässliche Finanzierung, die den tatsächlichen Bedarf abbildet. [3]

Sport ist keine Nebensache

Dabei wissen wir alle: Sport ist weit mehr als Freizeitbeschäftigung. Er ist Gesundheitsvorsorge, Integration, Gemeinschaft und Nachwuchsförderung zugleich. Gerade im ländlichen Raum sind Sportvereine oft das soziale Zentrum. Wenn hier nicht investiert wird, trifft das nicht nur Gebäude, es trifft Menschen.

Falsche Prioritäten der Bundesregierung

Umso unverständlicher ist es, dass an anderer Stelle Milliardenbeträge bereitgestellt werden, während es für die grundlegende Infrastruktur vor Ort nicht reicht. Die Frage drängt sich auf: Sind die Prioritäten der Bundesregierung richtig gesetzt?

Ein Programm, bei dem nur jedes 23. Projekt überhaupt eine Chance hat, kann kaum als Erfolg gewertet werden. Es wirkt eher wie Symbolpolitik ohne echte Wirkung in der Fläche.

Fazit

Dass Kommunen sich überhaupt auf solche Programme verlassen müssen, zeigt ein grundlegendes Problem. Statt strukturell zu stärken, wird punktuell verteilt. Statt langfristig zu planen, wird kurzfristig reagiert.

Für die Menschen in unserer Region bleibt am Ende vor allem eines: Enttäuschung. Wenn wir wollen, dass Deutschland auch in Zukunft ein Land des Breitensports, der Vereine und der aktiven Gemeinschaft bleibt, dann müssen wir umdenken. Es braucht verlässliche Investitionen, klare Prioritäten und endlich den politischen Willen, den Investitionsstau wirklich anzugehen.

Quellenverzeichnis

[1] Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, Pressemitteilung

[2] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2032:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102032.pdf

[3] Rede zum Antrag „Sanierung von Sportstätten“:
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/rede-antrag-zu-sanierung-von-sportstaetten-im-bundestag-mit-klarer-forderung/

Für Versicherte wird es teurer – bei Krankenkassen und Pharmakonzernen knallen die Sektkorken

Bereits vor einigen Wochen haben wir an dieser Stelle über die Pläne einer sogenannten Experten-Kommission berichtet, wie das deutsche Gesundheitssystem laut der Bundesregierung finanziell stabiler aufgestellt werden kann. Leidtragende wären wohl vor allem die Versicherten selbst. Den Beitrag finden Sie unter folgendem Link:

Seither sind weitere Vorschläge und ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium bekannt geworden, die Anlass für Beunruhigung geben.

Das größte Milliardenloch bleibt bestehen

Offizielles Ziel ist es, die derzeit bestehende Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 15,3 Milliarden Euro zu schließen [1]. Angeblich soll es darum gehen, die Beiträge der Versicherten stabil zu halten. Doch die nun bekannt gewordenen Vorschläge zeigen, dass es vor allem teurer für Versicherte wird. Für das Jahr 2027 soll es Einsparungen in Höhe von 19,7 Milliarden Euro geben, im Jahr 2030 soll sich der „Entlastungs“-Betrag auf 42,8 Milliarden Euro belaufen [1].

Das in der GKV klaffende Milliardenloch hat mehrere Ursachen. Eine ist, dass die Versicherten auch für versicherungsfremde Leistungen zahlen müssen. So wird auch für Sozialleistungen gezahlt, die eigentlich aus dem Haushalt des Bundes finanziert werden müssten [2]. Diese Kosten belaufen sich jährlich auf rund zwölf Milliarden Euro [3]. Die Gerechtigkeitslücke basiert hier auf dem Problem, dass allein die gesetzlich Krankenversicherten für die Gesundheitsversorgung der Empfänger von Bürgergeld bzw. Grundsicherung zahlen müssen, während zum Beispiel Privatversicherte davon verschont werden [2].

Eine vollständige Beseitigung dieser Schieflage wird zwar immer wieder diskutiert, ist derzeit aber nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs. Man darf allerdings auch bezweifeln, ob es wirklich zu einer nachhaltigen Entlastung führen würde, wenn die Kosten nicht mehr über Sozialabgaben, sondern über Steuern finanziert werden. Das Loch, das man in der einen Tasche stopft, würde ein neues in der anderen Tasche reißen. Der blinde Fleck ist, dass Millionen ausländische Sozialleistungsempfänger noch nie Steuern oder Sozialabgaben entrichtet haben, aber dennoch das All-Inclusive-Paket des deutschen Sozialstaats in Anspruch nehmen können.

Wer soll die Finanzierungslücken schließen?

Derzeit weiß niemand so genau, ob die vom Gesundheitsministerium prognostizierte Lücke so realistisch ist oder aber nicht doch viel höher ausfallen wird. Der nun vorliegende Gesetzentwurf soll 43 der 66 Maßnahmen, die von der GKV-Expertenkommission vorgeschlagen wurden, in die Tat umsetzen [4].

Der Rotstift soll an vielen Stellen angesetzt werden. So soll bereits im Jahr 2027 bei Ärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern die gewaltige Summe von zwölf Milliarden Euro gekürzt werden [4]. Das mag zunächst plausibel klingen, doch muss dann auch die Frage beantwortet werden, wie man mit sinkenden Vergütungen dem schon jetzt massiven Personalmangel im Gesundheitswesen entgegenwirken will. Eine solche Sparpolitik wird zwangsläufig zulasten der Versorgungsqualität gehen.

Bei den Versicherten sollen 3,8 Milliarden Euro zusätzlich eingesammelt werden [4]. Eine dafür angedachte Maßnahme ist die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, also der Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge an die GKV fällig werden, um 300 Euro [3]. Was zunächst nach mehr Beitragssolidarität klingt, ist in Zeiten ohnehin rekordverdächtiger Lohnnebenkosten ein weiterer Anstieg bei der Belastung des Faktors Arbeit. Steigende Lohnnebenkosten sind schon heute einer der wichtigsten Gründe für die Auslagerung von Produktionskapazitäten ins billigere Ausland.

Und ein Argument gegen diese Maßnahme wird von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken selbst ins Spiel gebracht: So berichtete der „Spiegel“, dass sie mit einer Massenflucht von Gutverdienern in die private Krankenversicherung rechne [5]. Sollte dem so sein, was durchaus wahrscheinlich ist, hätte das am Ende weitere Mehrbelastungen für diejenigen zur Folge, die in der GKV bleiben (müssen).

Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern

Besonders umstritten ist die drohende Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern, wenn diese kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben. Warken verstieg sich nun zu der Aussage, dass es ihr nicht nur um Mehreinnahmen für die GKV gehe, sondern dass die Einschränkung der Mitversicherung „gelebte Frauenpolitik“ sei, die Eigenständigkeit fördern würde [3]. Wieder ein Regierungsmitglied, das scheinbar der Meinung ist, dass viele Ehepartner – ob Männer oder Frauen – nicht wissen, was für sie das Beste ist. Der Bevormundungsstaat lässt grüßen.

Auch ist zu bedenken: Nicht jede Nicht-Erwerbstätigkeit ist eine aktive Wahl. In manchen Regionen fehlt es an Kitaplätzen, der regionale Arbeitsmarkt bietet oft keine adäquaten Möglichkeiten oder gesundheitliche Einschränkungen verhindern Erwerbstätigkeit. Pauschal Beiträge zu erheben, trifft diese Gruppen hart.

Konkret ist vorerst kein pauschaler Betrag vorgesehen – zwischenzeitlich machte der Betrag in Höhe von 225 Euro pro Monat die Runde – nun ist im Referentenentwurf ein Beitragszuschlag von 3,5 Prozent vom Bruttoeinkommen geplant [3]. Wer Kinder erzieht und deshalb nicht erwerbstätig ist, würde durch den Beitragszuschlag finanziell belastet, ohne dass sich die Betreuungssituation geändert hätte.

Wo wird der Rotstift angesetzt?

Eine sehr bezeichnende Zielformulierung im Entwurf lautet, „Missbrauchspotenziale und Fehlanreize“ beim Krankengeld zu beseitigen [4]. Hier soll es zur Reduzierung der Höhe des Krankengelds und zur Beschränkung der Höchstbezugsdauer unabhängig vom Auftreten einer neuen Erkrankung kommen [4]. Ähnliche Ziele werden mit der Einführung eines Teilkrankengelds verfolgt.

Auch die Tageskosten für Krankenhausaufenthalte werden steigen, die Zuschüsse für Zahnersatz sollen drastisch gekürzt werden [1]. Die Zuzahlungssätze für verschreibungspflichtige Medikamente sollen um 50 Prozent erhöht werden. Der Mindestsatz soll von fünf Euro auf 7,50 Euro steigen, der Maximalbetrag von 10 auf 15 Euro [1]. Die Kosten für Früherkennung von Hautkrebs sollen nicht mehr übernommen werden [6]. Und das, obwohl Vorsorge bisher stets als bestes Mittel zur Bekämpfung von Krebs galt. All diese Maßnahmen, die letztlich nichts anderes als indirekte Beitragserhöhungen sind, stellen eine überproportionale Belastung kleiner und mittlerer Einkommen dar.

Kritik von fast allen Seiten

Der Maßnahmenkatalog stößt auf Kritik von zahlreichen Verbänden und Interessengruppen. So weist der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung, Andreas Gassen, darauf hin, dass das Spargesetz von Warken weniger Leistungen und weniger Termine für Versicherte zur Folge haben wird [7]. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern warnen vor einer massiven Beeinträchtigung vor allem bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen, so könnten bundesweit etwa 921.000 Patienten durch die angedachten Einschränkungen ihre Behandlungsperspektive verlieren [8]. Die angespannte Versorgungssituation würde noch weiter verschärft werden [8].

Sozialverbände kritisieren vor allem die Reduzierungen beim Krankengeld. Dies könnte zu einer „Mehrklassensystemversorgung“ führen [9]. Kranksein muss man sich künftig also leisten können.

Selbst die eigenen Leute scheinen nicht hinter ihrer Gesundheitsministerin zu stehen. So hat die Arbeitsgruppe Gesundheit der Unions-Fraktion angekündigt, die Gesundheitsreform blockieren zu wollen, wenn keine Änderungen vorgenommen werden [10].

Doch nicht nur die Inhalte sind kritikwürdig. Warken und Bundeskanzler Merz wollen genau das anwenden, was Merz an der Ampel noch massiv kritisiert hatte: es wird mit extrem kurzen Fristen gearbeitet, den beteiligten Verbänden und Interessengruppen bleiben nur wenige Tage zur Stellungnahme, noch im April soll das Gesetz durchs Kabinett und bestenfalls noch vor der Sommerpause des Bundestags durchs Parlament gepeitscht werden [11].

Politische Konsequenzen und Forderungen

Vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklungen ergeben sich folgende Forderungen:

  • Beendigung der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Beitragsmitteln
    Die Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern soll vollständig aus dem Bundeshaushalt erfolgen, da es sich um versicherungsfremde Leistungen handelt [12].
  • Erhalt des dualen Systems aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung
    Das bestehende System soll beibehalten werden, um Wettbewerb und Leistungsfähigkeit zu sichern [13].
  • Stärkung der wohnortnahen medizinischen Versorgung und Krankenhausstruktur
    Insbesondere im ländlichen Raum soll die Krankenhausinfrastruktur erhalten und gestärkt werden [14].
  • Begrenzung von Fehlanreizen und Effizienzsteigerung im System
    Fehlsteuerungen sollen reduziert und effizientere Abrechnungsmodelle eingeführt werden [14].

Stückwerk, aber kein großer Wurf

Im Ergebnis kann man wohl sagen, dass die von Warken geplante Gesundheitsreform vor allem auf Kosten der Versicherten geht, da sie zum einen durch höhere Beiträge belastet werden, zum anderen künftig geringere Leistungen erwarten können. Ansonsten ist diese Reform nicht der angekündigte große Wurf, sondern Stückwerk. Es wird zwar an unzähligen Stellschrauben hin- und hergedreht, aber es wird kein Strukturproblem ernsthaft angegangen. Die großen Akteure mit starker Lobby – vor allem die Krankenkassen selbst, aber auch die Pharmabranche – müssen von Warken nichts befürchten.

Ein solches Gesetz dann ernsthaft GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu nennen, zeugt von eigentümlichem Humor.


Quellenverzeichnis

[1] „Krankengeld runter, Zuzahlungen rauf: Warkens Gesetzentwurf zeigt erstmals das volle Ausmaß“, https://www.fr.de, 16. April 2026
[2] „GKV-Reform mit der „Schrotflinte: Es trifft alle – außer den Bund““, https://www.pharma-fakten.de, 20. April 2026
[3] „“Gelebte Frauenpolitik“ – Warken verteidigt Sparpläne“, https://www.tagesschau.de, 17. April 2026
[4] „Spargesetz: Ärzte, Krankenhäuser, Versicherte sollen zahlen – Pharma wird geschont“, https://www.aerzteblatt.de, 16. April 2026
[5] „Warken rechnet mit Massenflucht von Gutverdienern in die private Krankenversicherung“, https://www.spiegel.de, 22. April 2026
[6] „Einschnitte für alle“, https://www.tagesschau.de, 14. April 2026
[7] „„Die Politik spielt nicht ehrlich“ – Krankenkassen sehen bei GKV-Reform Täuschung der Versicherten“, https://www.welt.de, 20. April 2026
[8] Presseerklärung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, 21. April 2026
[9] „Sozialverband kritisiert geplante Kürzungen beim Krankengeld“, https://www.rp-online.de, 19. April 2026
[10] „Union will Gesundheitsreform der eigenen Ministerin ablehnen“, https://www.jungefreiheit.de, 22. April 2026
[11] „Warken legt 20-Milliarden-Sparpaket vor – Aufschrei von allen Seiten“, https://www.rp-online.de, 20. April 2026
[12] AfD-Bundestagsfraktion, „Gesundheitssystem reformieren – Beitragszahler entlasten“, https://www.afdbundestag.de
[13] AfD, „Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025“, https://www.afd.de
[14] AfD Baden-Württemberg, Gesundheitspolitik, https://afd-bw.de/programm/themen-uebersicht/gesundheitspolitik

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