Hausgemachte Gasmangellage und drohende Preisexplosion

Energiepolitisches Staatsversagen

Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wurde dafür gefeiert, dass er die Gasversorgung langfristig gesichert habe, weil er nach dem Ende der russischen Lieferungen neue Partnerschaften für den deutschen Markt geknüpft habe. Auch seine Nachfolgerin im Amt, Katherina Reiche, wird nicht müde zu betonen, dass die Versorgung gesichert sei. Was beide lieber verschweigen, ist, zu welchen Preisen das Ganze vonstattengehen soll.

Reiche verweist auf die Möglichkeit zusätzlicher Importe von Flüssigerdgas (LNG) und sieht deshalb keinen Anlass zur Sorge über die niedrigen Speicherstände [1]. Vor allem im LNG-Bereich ist Deutschland neue Abhängigkeiten eingegangen. Nach dem Wegfall der Nord-Stream-Pipelines waren US-Konzerne die lachenden Dritten.

Doch weil die Bundesregierung offenbar der eigenen Strategie nicht traut, sieht man sich nun kurzfristig nach weiteren Lieferanten um. Bundesaußenminister Johann Wadephul warb Anfang September in Algier für langfristige Gasverträge und nannte Algerien einen verlässlichen Partner, der bereits große Mengen nach Italien und Spanien liefert. Diversifizierung sei „absolut das Gebot der Stunde“ [2].

Füllstand der Gasspeicher so niedrig wie noch nie

Am 18. August 2026 waren die deutschen Gasspeicher zu 50 Prozent gefüllt [3]. Nach Angaben des Speicherverbands Ines war das der niedrigste Stand für diese Jahreszeit seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2011. Ein Jahr zuvor lag der Füllstand zum gleichen Zeitpunkt bei 67 Prozent [5].

Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland schlecht da. Der europäische Verband der Gasinfrastrukturbetreiber meldete für den 17. August 2026 einen europaweiten Füllstand von 61,37 Prozent, nach knapp 74 Prozent im Vorjahr. Für Deutschland waren es an diesem Tag 50,06 Prozent [7].

Die gesetzliche Vorgabe sieht vor, dass die Speicher am 1. November zu 80 Prozent gefüllt sind, wobei für einzelne Anlagen abweichende Werte gelten. Rechnet man diese Ausnahmen ein, liegt die Zielmarke bei rund 71 Prozent [3][4]. Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB Gas) hält dieses Ziel für kaum noch erreichbar, und zwar selbst dann, wenn täglich bis zu 1,2 Terawattstunden eingespeichert würden, dem höchsten Wert, der am Markt je beobachtet wurde. Tatsächlich lag die tägliche Einspeicherung zuletzt bei weniger als 0,5 Terawattstunden [3].

Die Regierung verschiebt die Verantwortung, die Wirtschaft warnt vor Engpässen

Der Maschinen- und Anlagenbau schlägt bereits Alarm. Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands VDMA, verwies darauf, dass Erdgas in vielen kritischen Prozessen der Branche gebraucht wird, und warnte: „Physischer Gasmangel oder explodierende Preise wären eine signifikante Gefahr für die Industrie.“ Versorger, Großhandel und Regierung hätten eine klare Verantwortung für die Versorgungssicherheit [5].

Das Bundeswirtschaftsministerium nannte die Füllung der Speicher selbst „sehr gering“, sieht aber vor allem die Händler in der Pflicht. Rund 74 Prozent der Speicherkapazitäten waren zu diesem Zeitpunkt gebucht. Auch der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, richtete seinen Appell an die Gashändler statt an die eigene Regierung [4].

Der Marktmechanismus, auf den die Ministerin baut, funktioniert derzeit nicht. Händler kaufen üblicherweise im Sommer günstig ein und verkaufen im Winter teurer. Mitte August 2026 lag der Großhandelspreis nach Daten der Bundesnetzagentur bei rund 64 Euro je Megawattstunde, ein Jahr zuvor waren es rund 33 Euro [6]. Wer heute zu diesen Preisen einlagert, hat keine Sicherheit, dass sich das im Winter rechnet. Genau deshalb bleibt die Einspeicherung aus, und genau deshalb ist der Verweis auf den Markt keine Antwort.

Deutlich höhere Preise drohen

Seit dem 1. Juli 2025 gilt in Deutschland durchgehend die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas, die erste von drei Krisenstufen. Die Bundesnetzagentur hält einen sparsamen Gasverbrauch weiterhin für wichtig [8].

Seit Beginn des Iran-Kriegs und der faktischen Blockade der Straße von Hormus haben sich die Gaspreise mehr als verdoppelt [1]. Diese Schwankungen machen eine seriöse Planung für Unternehmen kaum möglich. Angesichts der geringen Füllstände warnen Verbraucherschützer bereits vor steigenden Preisen für die Endkunden [6].

Auf LNG als Rettung zu setzen, führt in die Irre. Die inländischen LNG-Terminals können nach Angaben der Fernleitungsnetzbetreiber nur knapp zehn Prozent des Leistungsbedarfs aller Kunden an einem Wintertag abdecken. Lieferverpflichtungen lassen sich deshalb nicht allein über LNG absichern, sondern nur über eine Kombination aus LNG und Speichermengen [3]. Wenn Industrie und private Verbraucher um ein knappes Gut konkurrieren, wird es für alle teurer.

Abwarten ist keine Energiepolitik

Die Lage ist eine Mischung aus hausgemachter Abhängigkeit und politischem Missmanagement. Wenn die Fernleitungsnetzbetreiber das gesetzliche Speicherziel für kaum noch erreichbar halten, wenn der Maschinenbau vor Engpässen warnt und wenn das eigene Ministerium den Füllstand als sehr gering bezeichnet, dann reicht es nicht, die Verantwortung an den Großhandel weiterzureichen. Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Füllstandsvorgaben selbst gesetzt. Sie muss jetzt auch sagen, wie sie sie erreichen will, und zwar vor dem ersten kalten Tag, nicht danach.

Wenn selbst Branchenkenner und Vertreter der Energiewirtschaft vor einem möglichen Mangel und damit vor explodierenden Gaspreisen warnen, kann man das Abwarten der Bundesregierung und ihr Verschieben von Verantwortung nur als energiepolitisches Staatsversagen bezeichnen.

Quellen

[1] t-online: Gasspeicher zu 50 Prozent gefüllt: Gaskunden sollten jetzt handeln, 19.08.2026. https://www.t-online.de/finanzen/energie/id_101395384/gasspeicher-zu-50-prozent-gefuellt-gaskunden-sollten-jetzt-handeln.html

[2] dpa / Volksstimme: Wadephul setzt auf Algerien als Partner für Gaslieferungen, 01.09.2026. https://www.volksstimme.de/deutschland-und-welt/wirtschaft/wadephul-setzt-auf-algerien-als-partner-fur-gaslieferungen-4311530

[3] FNB Gas e. V.: Fernleitungsnetzbetreiber sehen historisch niedrigen Speicherfüllstand, Pressemitteilung, 19.08.2026. https://fnb-gas.de/news/fnb-sehen-historisch-niedrigen-speicherfuellstand/

[4] t-online: Gasspeicher nur halb voll: Reiche-Ministerium räumt Gas-Probleme ein, 20.08.2026. https://www.t-online.de/finanzen/energie/id_101396202/gasspeicher-halb-voll-reiche-ministerium-raeumt-gas-probleme-ein.html

[5] dpa / inFranken: Maschinenbau warnt vor Gasmangel im Winter, 24.08.2026. https://www.infranken.de/deutschland/maschinenbau-warnt-vor-gasmangel-im-winter-art-6390680

[6] ZDFheute: Gasspeicher nur halb voll: Wird Heizen im Winter teurer?, 20.08.2026. https://www.zdfheute.de/wirtschaft/gasspeicher-fuellstand-deutschland-gasheizung-heizkosten-winter-100.html

[7] finanznachrichten.de: Europäischer Gaspreis auf höchsten Stand seit März, Speicherstände eher niedrig, 18.08.2026. https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026-08/69352119-europaeischer-gaspreis-auf-hoechsten-stand-seit-maerz-speicherstaende-eher-niedrig-016.htm

[8] Bundesnetzagentur: Gasversorgung, Hintergrundinformationen zum Notfallplan Gas. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/Hintergrund/start.html

Der Plug-in-Hybrid fährt nur zu einem Viertel elektrisch, gerechnet wird aber mit vier Fünfteln

Im Prospekt steht 1,5 Liter, auf der Straße sind es fast 6. Eine Auswertung von knapp einer Million Fahrzeugen zeigt, dass Plug-in-Hybride im Alltag rund viermal so viel Kraftstoff verbrauchen wie im Typgenehmigungsverfahren [1]. Der Grund ist kein Messfehler, sondern eine politisch gesetzte Rechenregel. Ich halte diese Regel für den eigentlichen Skandal.

Eine Million Fahrzeuge, ein eindeutiges Ergebnis

Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI hat gemeinsam mit dem Öko-Institut und dem ifeu Heidelberg die Bordverbrauchsdaten von 981.139 Plug-in-Hybriden ausgewertet, die zwischen 2021 und 2023 in Europa zugelassen wurden. Diese Daten stammen nicht aus einem Labor, sondern aus den Fahrzeugen selbst: Seit einigen Jahren müssen Neuwagen ihren tatsächlichen Verbrauch aufzeichnen und melden, das nennt sich On-Board Fuel Consumption Monitoring. Ergebnis der Auswertung vom 18. Februar 2026: Der reale Verbrauch liegt im Mittel bei 5,9 Litern je 100 Kilometer, der offizielle Wert bei 1,5 Litern. Das sind rund 300 Prozent Abweichung [1].

Entscheidend ist der Grund dafür. Der Anteil der Strecke, den diese Fahrzeuge wirklich elektrisch zurücklegen, liegt bei 27 bis 31 Prozent, also bei etwa einem Viertel [1]. Das Zulassungsverfahren unterstellt dagegen einen Anteil von etwa 70 bis 85 Prozent, je nach elektrischer Reichweite [2]. Wer in der öffentlichen Darstellung die Zahlen „achtzig gegen zwanzig“ gehört hat, hat also die Größenordnung richtig behalten. Bei Dienstwagen, die den deutschen Markt prägen, hatte eine frühere Untersuchung sogar nur 11 bis 15 Prozent elektrischen Fahranteil gemessen [2].

Der Rechentrick heißt Utility Factor

Hinter der Lücke steckt eine einzige Zahl in einer EU-Verordnung. Der sogenannte Utility Factor legt fest, welchen Streckenanteil ein Plug-in-Hybrid rechnerisch elektrisch fährt. Er wird über einen Skalierungsparameter gesteuert, der bis 2024 bei 800 Kilometern lag. Ab 2025 beziehungsweise 2026 gelten 2.200 Kilometer, ab 2027 sind 4.260 Kilometer geplant [1]. Je höher dieser Wert, desto weniger elektrisches Fahren wird unterstellt und desto ehrlicher wird der Prospektwert.

Die Forscher haben durchgerechnet, wohin die einzelnen Stufen führen. Unter der alten Regel lag die Abweichung bei über 300 Prozent, mit der Anpassung von 2025 bei rund 100 Prozent, mit der von 2027 immer noch bei etwa 40 Prozent. Erst bei einem Parameter von über 7.000 Kilometern läge die Abweichung bei rund 20 Prozent, also dort, wo sie bei normalen Benzinern und Dieseln heute auch liegt [1]. Der Verband der Automobilindustrie fordert, die Verschärfung auszusetzen [1]. Genau das wäre der falsche Weg.

Fast dreihundert Kilo Technik, die man nur dann nutzt, wenn man lädt

Was der Kunde dabei mit sich herumfährt, lässt sich am Beispiel eines klassischen Mittelklassekombis zeigen. Der VW Passat Variant mit dem 1,5-Liter-Benziner und Mildhybrid wiegt leer 1.573 Kilogramm [3]. Derselbe Passat Variant mit demselben Motor, aber als Plug-in-Hybrid mit 19,7 Kilowattstunden nutzbarer Batterie, wiegt 1.849 Kilogramm [4]. Das sind 276 Kilogramm Mehrgewicht, dazu 180 Liter weniger Kofferraum und rund 10.700 Euro höherer Grundpreis.

Dieses Gewicht ist nur dann sinnvoll investiert, wenn die Batterie regelmäßig an der Steckdose hängt. Die Bordverbrauchsdaten zeigen, dass genau das häufig nicht passiert. Bei einem Hersteller fanden die Wissenschaftler 11.307 Fahrzeuge, die im Schnitt 27.000 Kilometer gelaufen waren und dabei durchschnittlich ganze 7 Kilowattstunden geladen hatten [1]. Diese Autos sind keine Elektrofahrzeuge mit Reservemotor, sondern Verbrenner mit totem Ballast im Unterboden.

Ehrlicherweise gehört dazu: Bei den modernsten Plug-in-Hybriden ist das Mehrgewicht technisch weitgehend kompensiert. Volkswagen gibt für den Passat eHybrid mit leerer Batterie 5,2 Liter an, für die Mildhybridversion 5,3 Liter [3][4]. Der Mehrverbrauch entsteht also nicht zwangsläufig durch das Gewicht allein. Er entsteht dadurch, dass ein Fahrzeug mit zwei kompletten Antrieben bezahlt, gefördert und angerechnet wird, aber nur einer davon benutzt wird.

Auch fleißiges Laden rettet die Rechnung nicht

Der übliche Einwand lautet: Man müsse die Leute eben zum Laden bringen. Die Daten sprechen dagegen. Selbst Fahrzeuge, die sehr häufig geladen werden, unterschreiten im Flottenmittel einen Verbrauch von 2,8 Litern je 100 Kilometer nicht, weil der Verbrennungsmotor auch im überwiegend elektrischen Betrieb regelmäßig mitläuft [1]. Und selbst bei sehr hoher Ladehäufigkeit läuft der Verbrenner im Schnitt auf einem Drittel der Kilometer [1]. Im reinen Hybridbetrieb mit leerer Batterie liegt der Flottenwert bei 7,4 Litern [1].

Meine Forderung: keine Förderung für irgendeinen Antrieb, sondern ehrliche Zahlen

Ich will keine neue Prämie und keine bessere Prämie. Ich will gar keine. Weder für den Plug-in-Hybrid noch für das Elektroauto noch für den Verbrenner. Jede Förderung erzeugt genau das, was die Studie jetzt sichtbar macht: Fahrzeuge, die für die Statistik gebaut werden und nicht für die Straße. Der Steuerzahler bezahlt zweimal, einmal die Prämie und einmal den Sprit, den er entgegen der Werbung doch verbraucht.

Was der Staat dem Bürger schuldet, ist etwas anderes, und es kostet nichts: die Wahrheit auf dem Datenblatt. Der Utility Factor muss an die gemessene Wirklichkeit angepasst werden, und zwar über den Wert von 2027 hinaus. Die Daten dafür liegen vor, sie kommen aus den Fahrzeugen selbst. Wer eine Rechenregel gegen die eigenen Messwerte verteidigt, verteidigt keine Technologie, sondern eine Buchhaltung.

Wenn die Zahlen stimmen, braucht es keinen Lenkungsstaat mehr. Dann entscheidet der Kunde, und das Bessere setzt sich durch. Genau davor hat offenbar jemand Angst.

Beim Elektroauto bin ich skeptisch, und zwar aus nachprüfbaren Gründen

Reichweite und Ladezeit sind das eine. Das andere ist die Rohstofffrage, und die wird in der Debatte gern kleingeredet. Seltene Erden sind eine Gruppe von 17 Elementen, die vor allem in Permanentmagneten, Katalysatoren, Batterien und Speziallegierungen eingesetzt werden. Die größten Produktionsländer sind China, die USA und Myanmar, die größten Reserven liegen in China, Brasilien und Indien, und die EU bezieht leichte Seltene Erden hauptsächlich aus China, Malaysia und Japan [5]. Bei den fertigen Magneten ist die Abhängigkeit noch drastischer: Auf China entfallen 93 Prozent der weltweiten Produktion von Seltenerdmagneten, und diese Dauermagnete sind zentrale Bauteile von Elektrofahrzeugen [6]. Die Substitutionsmöglichkeiten für Seltene Erden sind stark begrenzt, das Recycling aus Magneten ist technisch möglich, die Mengen sind aber noch gering [5].

Bei der Batteriezelle sieht es nicht besser aus. 71 Prozent des gesamten Lithiumbedarfs der EU entfielen im Jahr 2020 auf Batterien, verarbeitetes Lithium bezieht die EU zu 63 Prozent aus China, und die Recyclingquote liegt bei etwa 10 Prozent. Beim Kobalt kommen 69 Prozent der Weltproduktion aus der Demokratischen Republik Kongo [5]. Wer eine ganze Industrienation an diese Lieferketten bindet, betreibt keine Umweltpolitik, sondern gibt Souveränität ab.

Den Verbrennungsmotor erhalten, weil er der ehrlichste Antrieb ist

Es gibt einen Befund in dieser Studie, der selten zitiert wird, obwohl er alles sagt. Bei heutigen Benzinern und Dieseln liegt die Abweichung zwischen Prospektwert und Realverbrauch bei rund 20 Prozent [1]. Beim Plug-in-Hybrid sind es rund 300 Prozent [1]. Der Verbrennungsmotor ist damit der einzige Antrieb, bei dem der Wert im Datenblatt ungefähr das hält, was er verspricht.

Diese Motoren sind über Jahrzehnte in Deutschland entwickelt worden. Sie sind sauber, sie sind sparsam, sie sind reparierbar, und sie hängen an Zulieferern, Werkstätten und Arbeitsplätzen in diesem Land, auch in der Lausitz. Ich halte es für einen Fehler, diese Technologie per Verbotsdatum aus dem Markt zu nehmen, statt sie im Wettbewerb weiterzuentwickeln. Das Verbrennerverbot ab 2035 gehört gestrichen.

Der Bürger hat hier nichts falsch gemacht. Er hat gekauft, was ihm der Staat als klimafreundlich und steuerlich günstig angeboten hat. Falsch war die Regel. Wer sie schreibt, sollte sich nicht wundern, wenn ihm am Ende niemand mehr glaubt.

Quellen

[1] Plötz, P.; Gnann, T.; Kasten, P.; Steinbach, I.; Jöhrens, J.: Regulatorischer Anpassungsbedarf bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen in Europa. Fraunhofer ISI, Öko-Institut, ifeu, 18.02.2026. https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/Publikationen/Mobilit%C3%A4t/Plugin-Hybrid_Dateien/Analyse_PHEV_2025_EN_final.pdf

[2] ICCT und Fraunhofer ISI: Reale Nutzung von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen in Europa. Ein 2022er Update, Merkblatt Europa, Juni 2022. https://www.isi.fraunhofer.de/content/dam/isi/dokumente/cce/2022/PHEV_ISI-ICCT_Fact_Sheet_DE-Update-2022.pdf

[3] ADAC Autokatalog: VW Passat Variant 1.5 eTSI ACT DSG (11/24 bis 07/26), technische Daten. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/marken-modelle/vw/passat/b9/340401/

[4] ADAC Autokatalog: VW Passat Variant 1.5 eHybrid DSG (03/24 bis 10/25), technische Daten und Ecotest. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/marken-modelle/vw/passat/b9/333678/

[5] Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Kritische Rohstoffe im Überblick, WD 5 – 3000 – 056/26, 11.06.2026. https://www.bundestag.de/resource/blob/1187860/WD-5-056-26.pdf

[6] Europäische Kommission: Zweite eingehende Überprüfung von Bereichen mit strategischer Bedeutung für die Interessen Europas. https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/second-depth-review-strategic-areas-europes-interests_de

Wir brauchen eine Willkommenskultur für Deutsche!

Abwanderung wird zum Massenphänomen

Wenn es um die Bekämpfung des Fachkräftemangels und die Stabilisierung des Sozialsystems geht, ist das „Patentrezept“ der etablierten Parteien stets die Einwanderung von ausländischen Fachkräften. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt allerdings, dass dieses Vorhaben in der Praxis wenig bis gar nicht funktioniert. Echte Fachkräfte machen zumeist einen großen Bogen um Deutschland. Wenn sie nach Europa kommen, zieht es sie woanders hin. Auch sie haben keine Lust, einen beträchtlichen Teil ihres Einkommens abgeben zu müssen.

Ein Großteil derjenigen, die es nach Deutschland zieht, möchte von den vergleichsweise üppig gewährten Sozialleistungen profitieren. Es hat sich herumgesprochen, dass Deutschland in diesem Bereich sehr großzügig (besser gesagt: verschwenderisch) ist. Es liegt nahe, dass die Zuwanderung von Sozialtouristen das Sozialsystem nicht stabilisiert, sondern noch mehr belastet. Klar ist: Zuwanderung ist keine Lösung für den Fachkräftemangel und das kriselnde Sozialsystem.

Statt riskante Wetten darauf abzuschließen, dass Menschen aus anderen Ländern kommen, um uns hierzulande zu helfen, wäre es eine Überlegung wert, mehr Menschen hier zu halten und solche, die es in die Fremde gezogen hat, zur Rückkehr zu motivieren.

Abwanderung von Deutschen auf Rekordniveau

Einer Umfrage des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) zufolge denkt jede fünfte in Deutschland lebende Person übers Auswandern nach [1]. Bei den 14-29-Jährigen sind es sogar 41 Prozent, die sich vorstellen können, dauerhaft das Land zu verlassen [2]. Diese alarmierende Entwicklung wird auch von der Trendstudie „Jugend in Deutschland 2026 – Zukunft unter Druck“ bestätigt [3]. Demnach geben 21 Prozent der jungen Befragten an, bereits konkrete Pläne für die Auswanderung aus Deutschland zu haben [3].

Allein im Jahr 2025 sind 288.579 deutsche Staatsbürger aus Deutschland ausgewandert [1]. So viele Deutsche verließen binnen eines Jahres noch nie unser Land [2]. Der Wanderungssaldo unter Deutschen ist damit klar negativ – pro Jahr ziehen mehr Deutsche weg, als wieder nach Deutschland zurückkehren [4]. Seit dem Jahr 2005 besteht in Deutschland für deutsche Staatsbürger durchgehend eine Nettoabwanderung [5].

Bezieht man alle, also Deutsche und Ausländer, mit ein, überwiegt noch immer die Zuwanderung. So wanderten im letzten Jahr insgesamt 1,48 Millionen Menschen ein, während 1,25 Millionen (inklusive nichtdeutschen Staatsbürgern) das Land verließen [6].

Vor allem Fachkräfte verlassen unser Land

Auch weitere Studien bieten erhellende Zahlen. So war mit 74 Prozent der überwiegende Teil der deutschen Auswanderer der German Emigration and Remigration Panel Study (GERPS) zufolge vorher erwerbstätig, nur zwei Prozent waren Rentner [1]. Vor allem junge Menschen wandern aus, etwa zwei Drittel waren unter 40 Jahre alt [4]. 76 Prozent hatten einen akademischen Berufsabschluss [1]. Das Phänomen abwandernder Fachkräfte, Leistungsträger und Hochqualifizierter wird auch „Brain Drain“ genannt [7].

Warnende Worte dazu findet der Migrationsökonom Wido Geis-Thöne vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW): „Wenn wir verstärkt dauerhafte Fortzüge von Fachkräften hätten, die für unsere Wirtschaftskraft besonders relevant sind, wäre das ein Problem“ [2]. Der Forscher sieht auch das Risiko, dass die Industriekrise Abwanderungswellen auslösen könnte [2]. Geis-Thöne zufolge „könnte dies nicht nur unmittelbar die bestehenden Engpässe am Arbeitsmarkt verstärken, sondern auch die Innovationskraft der Wirtschaft und ihre längerfristigen Entwicklungspotenziale einschränken“ [8].

Zudem bemängelt er, dass es keine Datenbasis für eine differenzierte Abwanderungsstatistik gebe, die man für konkrete Maßnahmen nutzen könnte [2]. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Politik daran kein Interesse hat.

Die Gründe sind politisch hausgemacht

Die Gründe für die steigende Abwanderung und Auswanderungsbereitschaft sind naturgemäß vielfältig. Am häufigsten als Grund angegeben werden aber die Steuerlast, hohe Lebenshaltungskosten, Bürokratie und politische Unzufriedenheit [7]. Überraschend ist, dass eine vermeintliche Verbesserung der Karriereperspektive im Vergleich zu finanziellen und persönlichen Faktoren eine weniger relevante Rolle zu spielen scheint [7].

Daraus ergibt sich, dass es vor allem die politisch hausgemachten Rahmenbedingungen sind, die die Abwanderungstendenz verstärken.

Deutsche gehen, Fremde kommen – ein Bevölkerungsaustausch

Wir brauchen endlich eine Willkommenspolitik für Deutsche! Lasst uns um die werben, die Deutschland frustriert und enttäuscht verlassen haben. Die wenigsten haben wirklich mit ihrer Heimat gebrochen – eine echte Aufbruchstimmung kann Rückkehranreize schaffen.

Wenn die Bundesregierung aber immer mehr Belastungen für die Fleißigen und Leistungsträger unseres Volkes plant, werden die genannten Zahlen nicht abnehmen, sondern weiter steigen. Mit dieser Politik vertreibt man das eigene Volk, während man die Grenzen für Menschen aus aller Welt öffnet, die sich auf unsere Kosten ein besseres Leben verschaffen wollen.

Ein Teufelskreis – man könnte es auch Bevölkerungsaustausch nennen.

Quellenverzeichnis

Quellenverzeichnis

[1] „Deutsche Auswanderer: Wer verlässt am häufigsten das Land – und aus welchen Gründen?“, Südkurier, 6. Juli 2026
https://www.suedkurier.de/reise/deutsche-auswanderer-wer-verlaesst-am-haeufigsten-das-land-und-aus-welchen-gruenden-114669341

[2] „Akademiker, Ärzte und IT-Fachkräfte verlassen Deutschland – was dahintersteckt“, WEB.DE, 30. Juli 2026
https://web.de/magazine/politik/rekord-auswanderung-akademiker-fachkraefte-deutschland-verlassen-42535082

[3] „Deutschland verlassen? Warum sich das viele Junge überlegen“, ZDFheute, 25. März 2026
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/jugend-studie-2026-deutschland-100.html

[4] „Wie viele Deutsche wandern aus?“, Mediendienst Integration, 24. Juni 2026
https://mediendienst-integration.de/ein-und-auswanderung/auswanderung-aus-deutschland/wie-viele-deutsche-wandern-aus/

[5] „Jeder siebte Deutsche will innerhalb von fünf Jahren auswandern“, Forschung und Wissen, 2. August 2026
https://www.forschung-und-wissen.de/nachrichten/oekonomie/jeder-siebte-deutsche-will-innerhalb-von-fuenf-jahren-auswandern-133711909

[6] „So viele Deutsche wie nie wandern aus – Deutschland verliert Menschen, die es braucht“, Merkur, 2. Juni 2026
https://www.merkur.de/wirtschaft/auswanderung-so-viele-deutsche-wie-nie-verlassen-das-land-94333604.html

[7] „Auswandern aus Deutschland: Warum zwei Drittel der Beschäftigten wegwollen“, Telepolis, 3. Juli 2026
https://www.telepolis.de/article/Auswandern-aus-Deutschland-Warum-zwei-Drittel-der-Beschaeftigten-wegwollen-11350509.html

[8] „IW-Forscher warnen vor dreifacher Migrationswende – und Abwanderung von Fachkräften“, WELT, 28. Juli 2026
https://www.welt.de/wirtschaft/article6a68418d1ff9bc89d8811373/deutscher-arbeitsmarkt-iw-forscher-warnen-vor-dreifacher-migrationswende-und-abwanderung-von-fachkraeften.html

Bundesregierung will sich vor dem Volk verstecken

Faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes?

Die letzten Jahre waren reich an politischen Skandalen, horrender Steuergeldverschwendung und Staatsversagen. Da liegt es nahe, dass immer mehr Bürger genauer hinschauen wollen, was mit ihrem Geld passiert und wer für problematische Entwicklungen die Verantwortung trägt.

Wirksame Instrumente dafür bietet das Informationsfreiheitsgesetz. So wären sowohl das Maut-Desaster als auch die milliardenschweren Maskendeals ohne die Möglichkeiten dieses Gesetzes wohl unter den Teppich gekehrt worden [1]. Auch ein Lobbybrief des jüngst zum Staatsminister gekürten CDU-Politikers Philipp Amthor wurde nur dank Informationsfreiheitgesetz öffentlich bekannt [2].

Seit dem Jahr 2006, dem Jahr seiner Einführung, wurden rund 300.000 Anfragen gestellt [3].

Bundesregierung plant massive Einschränkungen der Informationsfreiheit

Doch der Bundesregierung scheint dieses Gesetz, das Behörden auf Antrag zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, zunehmend ein Dorn im Auge zu sein. Die CDU hatte bereits in den Koalitionsverhandlungen das Ziel verfolgt, das Gesetz in seiner bestehenden Form abzuschaffen [4]. Bemerkenswert ist, dass es vor allem der oben genannte Amthor selbst war, der sich immer wieder für die massive Einschränkung des Gesetzes stark gemacht hatte. So war er einer der Leiter der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“, aus der heraus Vorschläge für die Beschränkung des Gesetzes erarbeitet wurden [4].

Jüngst sind Pläne des Bundesinnenministeriums bekannt geworden, den Bundesbeauftragen für das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen [5]. Damit würde die zentrale Kontrollinstanz wegfallen, an die sich jeder Bürger wenden kann, der seine Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz verletzt sieht [5].

Was plant die Bundesregierung konkret?

Doch die Pläne der Bundesregierung gehen noch weiter. So sollen Auskunftsrechte beschränkt, Akteneinsicht erschwert und die Herausgabe behördlicher Dokumente in vielen Fällen verhindert werden [5]. Auch soll das Fragerecht künftig nur noch bei Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ gelten [1]. Doch wann liegt dieses berechtigte Interesse vor? Nach den Vorstellungen der Bundesregierung würde es eine Beweislastumkehr geben. Nicht mehr die Behörden müssten begründen, warum sie eine Information nicht preisgeben wollen, sondern der Bürger müsste nachweisen, aus welchem sachlichen Grund er ein Informationsinteresse hat.

Es geht nicht nur um bloße Presseanfragen, sondern um den Einblick in wichtige Akten und Unterlagen. Das Bundesinnenministerium verweist Politiker und Journalisten auf die parlamentarischen Auskunftsrechte bzw. das Presserecht, doch damit ist letztlich kein Anspruch auf eine substanzielle Antwort und vor allem nicht auf die Herausgabe behördlicher Dokumente verbunden [6].

Ein weiterer Baustein der geplanten Reform sieht vor, bestimmte Bereiche generell vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszunehmen, z. B. Forschung und Lehre, aber auch laufende Gesetzgebungsverfahren [5]. Dies ist besonders problematisch, weil doch der Gesetzgebungsprozess aufgrund vielfacher Einflussnahmen externer Akteure – Stichwort Lobbyismus – starker gesellschaftlicher Kontrolle bedarf.

Auch sollen künftig mehr Namen in den freigegebenen Unterlagen geschwärzt werden dürfen [1]. Das würde das Fragerecht massiv entwerten, weil viele Informationen erst mit personeller Zuordnung klare politische Verantwortlichkeiten erkennen lassen.

Aktuell liegt der Kostendeckel für eine Anfrage bei 500 Euro [1]. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll dieser Kostendeckel abgeschafft werden. Informationen nur noch für die, die es sich leisten können?

Argumente der Regierung lassen sich leicht entkräften

Ein Argument für die Eindampfung des Informationsfreiheitsgesetzes ist seitens der Bundesregierung ausgerechnet der Bürokratieabbau [1]. Was man woanders nicht hinbekommt, soll nun zulasten der Bürger funktionieren. Bürokratie sollte in den Bereichen abgebaut werden, in denen sie Bürger und Unternehmen belastet. Bürokratieabbau darf aber nicht zu einer Wagenburgmentalität von Staatsbediensteten führen.

Das zweite Hauptargument ist die Erhöhung staatlicher Resilienz, es dürfe nicht zugelassen werden, dass es Anfragen zu kritischer Infrastruktur gebe [3]. Dass dies nur vorgeschoben ist, zeigt ein Blick in § 3 IFG. Dort sind mehrere sicherheitsrelevante Bereiche aufgeführt, in denen der Anspruch auf Informationszugang schon heute nicht besteht. Eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit kann somit kein stichhaltiges Argument für die Einschränkung der Informationsfreiheit in unserem Land sein.

Ein weiteres Argument, das immer wieder zu hören ist, ist die angeblich bedrohte Sicherheit von Behördenmitarbeitern [7]. Doch eine Anfrage bei allen Ministerien widerlegt diese Begründung – kein einziges Ministerium konnte einen konkreten Fall benennen, bei dem es zur Bedrohung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Anfragen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes kam [7].

Massive Schwächung von Transparenz und öffentlicher Kontrolle

Wer sich vor seinen Bürger versteckt, wer sich vor den Steuerzahlern abschottet, der hat etwas zu verbergen. Wer sich so verhält, hat kein Vertrauen, sondern jegliches Misstrauen verdient.

Das, was die Bundesregierung hier plant, ist die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes und die massive Schwächung öffentlicher Kontrolle und Transparenz. Wir werden dem auf keinen Fall zustimmen.

Bundesregierung will sich vor dem Volk verstecken

Faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes?

Die letzten Jahre waren reich an politischen Skandalen, horrender Steuergeldverschwendung und Staatsversagen. Da liegt es nahe, dass immer mehr Bürger genauer hinschauen wollen, was mit ihrem Geld passiert und wer für problematische Entwicklungen die Verantwortung trägt.

Wirksame Instrumente dafür bietet das Informationsfreiheitsgesetz. So wären sowohl das Maut-Desaster als auch die milliardenschweren Maskendeals ohne die Möglichkeiten dieses Gesetzes wohl unter den Teppich gekehrt worden [1]. Auch ein Lobbybrief des jüngst zum Staatsminister gekürten CDU-Politikers Philipp Amthor wurde nur dank Informationsfreiheitgesetz öffentlich bekannt [2].

Seit dem Jahr 2006, dem Jahr seiner Einführung, wurden rund 300.000 Anfragen gestellt [3].

Bundesregierung plant massive Einschränkungen der Informationsfreiheit

Doch der Bundesregierung scheint dieses Gesetz, das Behörden auf Antrag zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, zunehmend ein Dorn im Auge zu sein. Die CDU hatte bereits in den Koalitionsverhandlungen das Ziel verfolgt, das Gesetz in seiner bestehenden Form abzuschaffen [4]. Bemerkenswert ist, dass es vor allem der oben genannte Amthor selbst war, der sich immer wieder für die massive Einschränkung des Gesetzes stark gemacht hatte. So war er einer der Leiter der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“, aus der heraus Vorschläge für die Beschränkung des Gesetzes erarbeitet wurden [4].

Jüngst sind Pläne des Bundesinnenministeriums bekannt geworden, den Bundesbeauftragen für das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen [5]. Damit würde die zentrale Kontrollinstanz wegfallen, an die sich jeder Bürger wenden kann, der seine Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz verletzt sieht [5].

Was plant die Bundesregierung konkret?

Doch die Pläne der Bundesregierung gehen noch weiter. So sollen Auskunftsrechte beschränkt, Akteneinsicht erschwert und die Herausgabe behördlicher Dokumente in vielen Fällen verhindert werden [5]. Auch soll das Fragerecht künftig nur noch bei Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ gelten [1]. Doch wann liegt dieses berechtigte Interesse vor? Nach den Vorstellungen der Bundesregierung würde es eine Beweislastumkehr geben. Nicht mehr die Behörden müssten begründen, warum sie eine Information nicht preisgeben wollen, sondern der Bürger müsste nachweisen, aus welchem sachlichen Grund er ein Informationsinteresse hat.

Es geht nicht nur um bloße Presseanfragen, sondern um den Einblick in wichtige Akten und Unterlagen. Das Bundesinnenministerium verweist Politiker und Journalisten auf die parlamentarischen Auskunftsrechte bzw. das Presserecht, doch damit ist letztlich kein Anspruch auf eine substanzielle Antwort und vor allem nicht auf die Herausgabe behördlicher Dokumente verbunden [6].

Ein weiterer Baustein der geplanten Reform sieht vor, bestimmte Bereiche generell vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszunehmen, z. B. Forschung und Lehre, aber auch laufende Gesetzgebungsverfahren [5]. Dies ist besonders problematisch, weil doch der Gesetzgebungsprozess aufgrund vielfacher Einflussnahmen externer Akteure – Stichwort Lobbyismus – starker gesellschaftlicher Kontrolle bedarf.

Auch sollen künftig mehr Namen in den freigegebenen Unterlagen geschwärzt werden dürfen [1]. Das würde das Fragerecht massiv entwerten, weil viele Informationen erst mit personeller Zuordnung klare politische Verantwortlichkeiten erkennen lassen.

Aktuell liegt der Kostendeckel für eine Anfrage bei 500 Euro [1]. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll dieser Kostendeckel abgeschafft werden. Informationen nur noch für die, die es sich leisten können?

Argumente der Regierung lassen sich leicht entkräften

Ein Argument für die Eindampfung des Informationsfreiheitsgesetzes ist seitens der Bundesregierung ausgerechnet der Bürokratieabbau [1]. Was man woanders nicht hinbekommt, soll nun zulasten der Bürger funktionieren. Bürokratie sollte in den Bereichen abgebaut werden, in denen sie Bürger und Unternehmen belastet. Bürokratieabbau darf aber nicht zu einer Wagenburgmentalität von Staatsbediensteten führen.

Das zweite Hauptargument ist die Erhöhung staatlicher Resilienz, es dürfe nicht zugelassen werden, dass es Anfragen zu kritischer Infrastruktur gebe [3]. Dass dies nur vorgeschoben ist, zeigt ein Blick in § 3 IFG. Dort sind mehrere sicherheitsrelevante Bereiche aufgeführt, in denen der Anspruch auf Informationszugang schon heute nicht besteht. Eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit kann somit kein stichhaltiges Argument für die Einschränkung der Informationsfreiheit in unserem Land sein.

Ein weiteres Argument, das immer wieder zu hören ist, ist die angeblich bedrohte Sicherheit von Behördenmitarbeitern [7]. Doch eine Anfrage bei allen Ministerien widerlegt diese Begründung – kein einziges Ministerium konnte einen konkreten Fall benennen, bei dem es zur Bedrohung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Anfragen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes kam [7].

Massive Schwächung von Transparenz und öffentlicher Kontrolle

Wer sich vor seinen Bürger versteckt, wer sich vor den Steuerzahlern abschottet, der hat etwas zu verbergen. Wer sich so verhält, hat kein Vertrauen, sondern jegliches Misstrauen verdient.

Das, was die Bundesregierung hier plant, ist die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes und die massive Schwächung öffentlicher Kontrolle und Transparenz. Wir werden dem auf keinen Fall zustimmen.

Quellenverzeichnis

[1] Deutschlandfunk: „Nur noch eingeschränkte Akteneinsicht?“, 14. Juli 2026
https://www.deutschlandfunk.de/informationsfreiheitsgesetz-ifg-reform-einschraenkung-kritik-100.html

[2] Frankfurter Rundschau: „Merz sollte sich besinnen: Transparenz ist gelebte Demokratie – sie schützt gegen Korruption und Kungelei“, 26. Juli 2026
https://www.fr.de/meinung/kolumnen/merz-regierung-will-informationsfreiheitsgesetz-einschraenken-94415437.html

[3] BR24: „Informationsfreiheit: Gläserner Staat oder blickdichte Behörde?“, 25. Juli 2026
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/informationsfreiheit-glaeserner-staat-oder-blickdichte-behoerde%2CVQJJ2nu

[4] Tagesschau: „Kritik an Unionsplänen für Informationsfreiheit“, 27. März 2025
https://www.tagesschau.de/inland/informationsfreiheitsgesetz-union-100.html

Ergänzend zu [4]: Netzpolitik.org: „Union will Informationsfreiheitsgesetz abschaffen“
https://netzpolitik.org/2025/koalitionsverhandlungen-union-will-informationsfreiheitsgesetz-abschaffen/

[5] Tagesschau/MDR: „Härtere Einschnitte bei der Informationsfreiheit?“, 23. Juli 2026
https://www.tagesschau.de/investigativ/mdr/ifg-bundesinnenministerium-100.html

[6] Netzpolitik.org: „Dobrindt will Transparenz-Plattformen aus dem Weg räumen“, 23. Juli 2026
https://netzpolitik.org/2026/fragdenstaat-co-dobrindt-will-transparenz-plattformen-aus-dem-weg-raeumen/

[7] n-tv: „Ministerien-Antworten bringen Regierungssprecher in Bedrängnis“, 14. Juli 2026
https://www.n-tv.de/politik/Informationsfreiheitsgesetz-Antworten-von-Ministerien-bringen-Regierungssprecher-Stefan-Kornelius-in-Bedraengnis-id31085243.html

Ja zur Abschaffung der undemokratischen Fünfprozenthürde

Damit nicht mehr Millionen Stimmen unter den Tisch fallen

Wenn selbst die einstmals großen (Volks)-Parteien die Abschaffung der Fünfprozenthürde fordern, muss im althergebrachten Parteiensystem einiges im Argen liegen. Startpunkt der nun anlaufenden Diskussion war ein Vorstoß des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, die Fünfprozenthürde auf drei Prozent abzusenken [1]. Diese Hürde sei bei Bundestags- und Landtagswahlen „nicht mehr zeitgemäß“ [2].

Er begründete dies unter anderem damit, dass bei der zurückliegenden Bundestagswahl von insgesamt 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen 6,8 Millionen „unter den Tisch“ gefallen sind [3]. Der Jurist stellt die entscheidenden Fragen und gibt eine klare Antwort: „Damit war fast jede siebte Zweitstimme wertlos. Ist das zwingend notwendig, um das Parlament funktionsfähig zu erhalten und eine handlungsfähige Regierung zu bilden? Ich meine Nein“ [2]. Auch sehe er die „Gefahr der parteipolitischen Versteinerung“ [1]. Laut Papier tangiere eine Sperrklausel den Grundsatz der Gleichheit der Wahl [2].

SPD macht sich Sorgen – um sich selbst

Der SPD-Spitzenkandidat zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Armin Willingmann, unterstützt den Vorschlag Papiers auf Absenkung der Hürde auf drei Prozent [4]. Dass ausgerechnet die SPD neuerdings ihre Liebe für eine Änderung des Wahlrechts entdeckt hat, dürfte daran liegen, dass sie immer öfter um den Einzug in die Landtage bangen muss. So wird sie bei Umfragen in Sachsen-Anhalt – dort wird am 6. September gewählt – nur noch bei fünf Prozent gesehen [5]. Daher ist es kein Zufall, dass Beobachter in dem SPD-Vorstoß vor allem den Versuch sehen, die eigene Haut zu retten [4].

Auch Vertreter der Linken, die sich bei der letzten Bundestagswahl ebenfalls um ihren Wiedereinzug Sorgen machen musste, sprechen sich für die Abschaffung der Fünfprozenthürde aus. Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow sieht eine Gefahr für die Demokratie, wenn Parteien mit etwa 40 Prozent demnächst den Ministerpräsidenten stellen könnten [6]. Dass er dieses Problem nur sieht, weil seine eigene Partei weit weg von dieser Marke ist, darüber spricht er hingegen nicht.

Doch die Linke spricht sich lediglich für eine Absenkung der Fünfprozenthürde auf drei Prozent aus [1]. Wahrscheinlich fühlt man sich dieser Hürde geradeso gewachsen. Auch hier dominiert also das Eigeninteresse.

CDU will neue Parteien verhindern

Seitens der CDU wird die Absenkung oder Abschaffung der Fünfprozenthürde eher kritisch gesehen. Aber auch hier sind die Motive bemerkenswert. So stellt der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, fest, dass „ohnehin schon schwierige Regierungsbildungen noch schwerer werden“ würden [5]. Auch sehe er darin einen Anreiz für Parteiabspaltungen und Parteineugründungen [5].

Beides lässt auf ein fragwürdiges Demokratieverständnis schließen. Wenn Regierungsbildungen schwieriger werden, weil vermehrt kleinere Parteien gewählt werden, hieße das doch zunächst, dass die einstmals großen Parteien die Wähler nicht mehr an sich binden können. Das liegt aber nicht am Wahlsystem, sondern an der Glaubwürdigkeit der Regierungsparteien. Auch in der Neugründung von Parteien eine Gefahr zu sehen, spricht Bände. Diese findet doch nur dann statt, wenn ein hinreichend großer Teil der Bürger und Wähler sich nicht mehr angemessen repräsentiert fühlt.

Alice Weidel spricht von „Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs“

Alice Weidel machte die Haltung der AfD zur nun laufenden Debatte deutlich: „Grundsätzlich ist es ein gravierender Mangel und eine Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Anteile der Wählerstimmen durch eine Sperrklausel faktisch entwertet werden und das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit dadurch ausgehebelt wird“ [7]. Sie will Sperrklauseln „gleich ganz abschaffen“ und hält das Argument, dass eine solche Klausel die Zersplitterung des Parlaments verhindere, für „offenkundig nicht stichhaltig und vorgeschoben“ [7].

Sie zeigt mit ihrer Forderung nach ersatzloser Streichung der Fünfprozenthürde, dass man das Wahlrecht nicht dazu missbrauchen sollte, sich der Konkurrenz kleinerer Parteien zu entledigen.

Hürde nicht senken, sondern ganz abschaffen!

Für uns ist klar: Hürden, die Millionen Wählerstimmen entwerten, sind undemokratisch. Die Fünfprozenthürde sollte nicht gesenkt, sondern ganz abgeschafft werden. Nur so ist sichergestellt, dass jede Stimme grundsätzlich gleich viel Gewicht hat.

Doch es ist bezeichnend, dass die Kartellparteien erst jetzt die Forderung nach Abschaffung der Fünfprozenthürde stellen, weil sie selbst daran zu scheitern drohen.

Quellenverzeichnis

  1. „Linke und AfD für Abschaffung von Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen“, Stern, 30. Juli 2026
    Stern – Artikel aufrufen (Stern)
  2. „Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: ‚Die Fünf-Prozent-Hürde ist nicht mehr zeitgemäß‘“, Tagesspiegel, 28. Juli 2026
    Tagesspiegel – Artikel aufrufen (Tagesspiegel)
  3. „Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier für Änderung der Fünf-Prozent-Hürde“, Deutschlandfunk, 28. Juli 2026
    Deutschlandfunk – Artikel aufrufen (Deutschlandfunk)
    Hinweis: In deinem Verzeichnis steht der 30. Juli. Der Deutschlandfunk selbst datiert die Meldung auf den 28. Juli 2026.
  4. „Sollte die Fünf-Prozent-Hürde fallen? In Sachsen-Anhalt könnte jede fünfte Stimme verloren gehen“, RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), 31. Juli 2026
    RND – Artikel aufrufen (RND.de)
  5. „Fünf-Prozent-Hürde bei Wahlen senken? Union widerspricht“, ZDFheute, 30. Juli 2026
    ZDFheute – Artikel aufrufen (ZDFheute)
  6. „Bundestagsvizepräsident Ramelow für Abschaffung der Fünfprozenthürde“, Der Spiegel, 31. Juli 2026
    Der Spiegel blockiert derzeit den automatisierten Direktabruf des Artikels. Die Meldung ist jedoch auffindbar. Als direkt abrufbare Belegquelle für Ramelows Aussagen eignet sich zusätzlich der oben verlinkte RND-Artikel vom 31. Juli, der Ramelow ausführlich zitiert. (RND.de)
    Spiegel-Suche nach dem Artikel
  7. „Weidel will Fünf-Prozent-Hürde ersatzlos streichen“, Junge Freiheit, 30. Juli 2026
    Junge Freiheit – Artikel aufrufen (Junge Freiheit)

Schützt endlich die europäischen Außengrenzen!

Ceuta zeigt die Hilflosigkeit der EU

Die Bilder gingen um die Welt. Binnen kürzester Zeit kamen zehntausende Afrikaner schwimmend an Land in der spanischen Exklave Ceuta. Einerseits scheint es sich um politisches Kalkül Marokkos zu handeln, das die Migranten als Druckmittel gegen Spanien und die EU missbraucht – andererseits um ein eklatantes Versagen der spanischen Sicherheitsbehörden [1]. Marokko beansprucht das Gebiet seit langem für sich [2]. Einige Experten gehen von einem „hybriden Angriff“ Marokkos aus, ohne dessen Billigung der massive Ansturm auf die spanische Exklave nicht möglich gewesen wäre [2].

Klar ist auf jeden Fall, dass Europas Grenzschutz ein weiteres Mal nicht funktioniert hat. So ist das spanische Grenzregiment angesichts der schieren Masse zeitweise völlig zusammengebrochen [3]. Die linke spanische Regierung hat auch selbst einen erheblichen Beitrag dazu geleistet, dass es zu den chaotischen Szenen gekommen ist. So macht sie sich seit langem dafür stark, Zuwanderung zu erleichtern und kündigte bereits an, den Aufenthalt von hunderttausenden illegal im Land lebenden Migranten per Federstrich legalisieren zu wollen [4]. Dass das als Einladung verstanden wird, dürfte wenig verwundern.

Darüber hinaus hat eine Entscheidung des Obersten Gerichts in Madrid wie ein Magnet gewirkt. Die Entscheidung erklärte sofortige Zurückweisungen von Migranten nur dann für zulässig, wenn diese beim irregulären Grenzübertritt einen Zaun oder eine andere Sperre überwunden haben [5]. Bei Einreisen zum Beispiel über das Meer seien Einzelfallprüfungen erforderlich [5]. Dass diese oft mehrere Monate oder gar Jahre dauern und zur Weiterreise in Länder mit umfassender Sozialversorgung genutzt werden können, ist keine neue Erkenntnis.

Zehntausende Migranten binnen 48 Stunden – Tage der Angst

Die Zahlen der einzelnen Berichterstatter schwanken, aber glaubwürdigen Schätzungen zufolge sind binnen 48 Stunden mehr als 50.000 Menschen nach Ceuta gelangt [2]. Der Regionalpräsident Juan Jesús Vivas spricht gar von 80.000 Menschen, die sich illegal Zutritt verschafft haben [6].

Viele Einwohner von Ceuta erlebten Tage der Angst. Die Exklave hat etwa 85.000 Einwohner und eine Fläche von gerade einmal 18,5 Quadratkilometern [5]. Aus Angst vor Plünderungen blieben Geschäfte geschlossen, viele Bewohner schlossen sich in ihren Wohnungen ein, andere demonstrierten lautstark gegen den Andrang und den offensichtlichen Kontrollverlust der Regierung [5].

Schon in den ersten Stunden brannten Autos, wurde in Wohnungen eingebrochen, Randalierer aus Afrika lieferten sich Straßenschlachten mit der Polizei [7]. Dennoch hat sich die spanische Regierung bis zuletzt geweigert, den Notstand auszurufen [4].

Ceuta könnte Schule machen

Nun wird befürchtet, dass die Ereignisse von Ceuta Schule machen könnten. Auch in Griechenland wächst die Sorge vor einem größeren Zustrom, der griechische Minister für Migration und Asyl, Thanos Plevris, fordert eine klare Haltung: „Mit einer Politik, die eine Invasion Europas zulässt, handelt man nicht humanitär, sondern kriminell“ [8].

Jedes Land an der EU-Außengrenze könne unter ähnlichen Druck geraten, da die Ereignisse in Ceuta deutlich machten, dass Schleusernetzwerke nach Chancen suchen würden, auch Griechenland habe bereits vergleichbare Situationen erlebt [8].

Ereignisse von Ceuta werden von deutscher Politik nicht ernst genommen

Wenn die europäischen Außengrenzen nicht geschützt werden, steht auch das sogenannte Schengen-System, das innerhalb seiner Grenzen auf Kontrollen weitgehend verzichtet, auf wackeligen Beinen. Es muss künftig als gesamteuropäische Aufgabe betrachtet werden, die europäischen Außengrenzen zu einer Festung Europa zu machen.

Bei den Ereignissen von Ceuta kann man mit Fug und Recht von einer Invasion sprechen. Wer die noch immer in Ceuta ausharrenden Migranten nun auf die anderen EU-Länder aufteilen will, wie zum Teil gefordert wird, der legitimiert damit illegale Migration und Schlepperkriminalität.

Die Bilder aus Ceuta zeigen, wie wichtig es ist, Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU durchzuführen. Dies hätte auch zur Folge, dass sich niemand mehr auf die gefährliche Überfahrt begibt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass mindestens 72 Menschen den Versuch, nach Ceuta zu gelangen, nicht überlebt haben [6].

Dass man allen Empörungs-Ritualen zum Trotz das Problem in Deutschland nicht ernst nimmt, beweist die Tatsache, dass ein Antrag der AfD, im Innenausschuss des Bundestags über mögliche Folgen für Deutschland zu beraten, von den anderen Fraktionen abgelehnt wurde [6].

Quellenverzeichnis

[1] „„Der Ansturm auf Ceuta zeigt, dass Spanien bei der Überwachung der EU-Außengrenzen versagt““, www.welt.de, 03. August 2026

[2] „Migrationskrise oder Angriff auf Spaniens Souveränität?“, www.handelsblatt.com, 2. August 2026

[3] „Chaos in Ceuta: Es ist richtig, von einer Invasion zu sprechen“, www.schwaebische.de, 2. August 2026

[4] „Die gewollte Invasion in Ceuta: Europa schafft sich ab“, jungefreiheit.de, 31. Juli 2026

[5] „Über 50.000 Migranten stürmen Grenze zwischen Marokko und Spanien“, www.stern.de, 31. Juli 2026

[6] „Ein Weckruf für Europa“, www.cicero.de, 4. August 2026

[7] „Ausschreitungen und Wohnungseinbrüche nach Migrantenansturm auf Ceuta und Melilla“, jungefreiheit.de, 31. Juli 2026

[8] „Griechischer Minister zu Ceuta-Krise: „Kein Humanismus, sondern Verbrechen““, de.euronews.com, 31. Juli 2026

Die nächste Sau wird durchs Dorf getrieben: Jetzt kommen die „Klimatoten“

Wie aus statistischen Schätzungen eine neue politische Drohkulisse entsteht

Fast 10.000 Hitzetote in Deutschland, und das bereits vor dem Ende des Sommers. Diese Zahl beherrscht seit Tagen die Schlagzeilen. Die Tagesschau titelt: „Fast 10.000 Menschen wegen Hitze gestorben“. Der durchschnittliche Leser muss dadurch den Eindruck gewinnen, es seien 9.800 konkrete Verstorbene erfasst worden, bei denen die Hitze zweifelsfrei als Todesursache festgestellt wurde [1][2].

Genau das ist jedoch nicht der Fall. Die Zahl beruht auf einer statistischen Modellrechnung. Sie ist keine Auszählung ärztlich festgestellter Todesursachen.

Damit wird wieder einmal eine neue Sau durchs Dorf getrieben. Nach den Corona-Toten sollen nun offenbar die sogenannten „Klimatoten“ die nächste große gesellschaftliche Bedrohung verkörpern. Es entsteht der Eindruck, dass mit massiver Berichterstattung erneut ein Klima der Angst geschaffen werden soll. Am Ende könnten daraus zusätzliche Steuern, neue Auflagen, Verbote oder andere Eingriffe in das Leben der Bürger abgeleitet werden.

Das Muster kennen wir: Zunächst wird eine möglichst große und erschreckende Zahl verbreitet. Danach folgt die moralische Aufladung. Schließlich werden politische Maßnahmen als alternativlos dargestellt.

Keine Auszählung, sondern eine Modellrechnung

Das Robert Koch-Institut schätzt für den Zeitraum von Anfang April bis zum 19. Juli 2026 insgesamt rund 9.800 hitzebedingte Sterbefälle. Der vom RKI angegebene Schätzbereich liegt allerdings zwischen 8.700 und 10.900 Fällen [1].

Bereits diese Spannbreite von mehr als 2.000 Fällen zeigt, dass es sich nicht um eine exakte Opferzahl handelt.

Das RKI weist selbst ausdrücklich darauf hin, dass Hitze nur in einzelnen Fällen, beispielsweise bei einem Hitzschlag, unmittelbar zum Tod führt. In den meisten Fällen gehe es um ein Zusammenwirken von hohen Temperaturen und bereits bestehenden Vorerkrankungen. Deshalb werde Hitze auf dem Totenschein normalerweise nicht als zugrunde liegende Todesursache angegeben [1].

Die Zahl wird stattdessen statistisch berechnet. Grundlage sind die Sterbefallzahlen des Statistischen Bundesamtes und die Temperaturdaten von 52 Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes. Nach Angaben des RKI wird ab einer bundesweiten Wochenmitteltemperatur von ungefähr 20 Grad ein Anstieg der Gesamtsterblichkeit sichtbar.

Das Modell berechnet einen angenommenen Verlauf der Sterbefälle mit Hitze und einen rechnerischen Verlauf ohne Hitze. Die Differenz zwischen beiden Kurven ergibt die geschätzte Zahl der hitzebedingten Sterbefälle [1].

Es gibt also keine Liste mit 9.800 konkret identifizierten Hitzetoten. Niemand kann benennen, welche einzelnen Verstorbenen Teil dieser Zahl sind. Die 9.800 Fälle entstehen aus der Differenz zweier modellierter Kurven.

Das bedeutet nicht, dass hohe Temperaturen keine gesundheitlichen Auswirkungen haben. Es bedeutet aber sehr wohl, dass Medien und Politik diese Zahl als das bezeichnen müssen, was sie tatsächlich ist: eine statistische Schätzung mit Annahmen und einem erheblichen Unsicherheitsbereich.

Die Schlagzeile ist eindeutiger als die Datengrundlage

Das eigentliche Problem liegt weniger beim RKI als bei der medialen und politischen Vermittlung. Das Institut legt seine Methode offen und nennt den Schätzbereich. In den Schlagzeilen bleibt davon jedoch häufig nur die scheinbar eindeutige Botschaft übrig: Fast 10.000 Menschen seien wegen der Hitze gestorben.

Auch die Tagesschau schreibt zunächst von fast 10.000 Hitzetoten und erklärt erst später, dass es sich um Schätzungen handelt und dass Vorerkrankungen in den meisten Fällen eine wesentliche Rolle spielen [2].

So entsteht öffentliche Stimmung. Die dramatische Zahl beherrscht die Überschrift, während die methodischen Einschränkungen erst weiter unten folgen. Aus einer wissenschaftlichen Schätzung wird in der Wahrnehmung vieler Bürger eine festgestellte Tatsache.

Wenn aber schon die Ausgangszahl eine Modellrechnung ist, muss diese Unsicherheit auch in der Überschrift erkennbar sein.

Vier von fünf Fällen betreffen Menschen ab 75 Jahren

Auch die Altersverteilung wird in vielen Schlagzeilen kaum deutlich. Von den insgesamt 9.800 geschätzten Fällen entfallen nach Berechnungen des RKI rund 5.420 auf Menschen ab 85 Jahren. Weitere 2.460 Fälle betreffen die Altersgruppe zwischen 75 und 84 Jahren. Bei den unter 65-Jährigen werden 630 Fälle geschätzt [1].

Damit entfallen etwa vier von fünf rechnerisch ermittelten Fälle auf Menschen ab 75 Jahren. Das RKI erklärt außerdem, dass meist erhebliche Vorerkrankungen beteiligt sind [1][2].

Jedes Menschenleben ist schützenswert. Gerade deshalb muss die politische Antwort zielgerichtet sein. Benötigt werden kühlbare Aufenthaltsräume in Pflegeheimen und Krankenhäusern, Außenverschattungen, ausreichend Personal, Trinkpläne, regelmäßige Hausbesuche und eine bessere Betreuung alleinlebender Senioren.

Das wären konkrete Maßnahmen, die gefährdeten Menschen unmittelbar helfen. Neue allgemeine Steuern, Verbote oder Einschränkungen für die gesamte Bevölkerung kühlen dagegen kein einziges Bewohnerzimmer in einem Pflegeheim.

Aus Hitzetoten werden plötzlich „Klimatote“

Die nächste Stufe der politischen Erzählung besteht darin, aus geschätzten hitzebedingten Sterbefällen sogenannte „Klimatote“ zu machen. Diesen Schritt nimmt das RKI in seinem Wochenbericht gar nicht vor.

Dafür werden zusätzliche Attributionsmodelle verwendet. Ein Bericht des Imperial College London und der London School of Hygiene and Tropical Medicine schätzte für den Sommer 2025 rund 24.400 hitzebedingte Todesfälle in 854 europäischen Städten. Davon wurden etwa 68 Prozent dem sogenannten „menschengemachten Klimawandel“ zugerechnet [3].

Auch hierbei handelt es sich nicht um eine Auszählung. Zunächst wird die erwartete hitzebedingte Sterblichkeit modelliert. Anschließend berechnen die Wissenschaftler eine hypothetische Vergleichswelt, in der die Temperaturen ohne den angenommenen Einfluss des sogenannten „menschengemachten Klimawandels“ niedriger gewesen wären. Die Differenz zwischen beiden Szenarien wird anschließend diesem Einfluss zugerechnet.

Damit wird eine Modellrechnung auf eine weitere Modellrechnung gesetzt.

Man kann solche Verfahren wissenschaftlich verwenden. Man muss sie aber auch ehrlich als Modellrechnungen kennzeichnen. Wer daraus eine scheinbar exakt gezählte Zahl von „Klimatoten“ macht, täuscht eine Realität vor, die es nicht gibt.

Kälte fordert in Deutschland weiterhin mehr Opfer als Hitze

Eine 2026 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte Originalarbeit untersuchte die hitze- und kälteassoziierte Sterblichkeit in Deutschland zwischen 2000 und 2023.

Nach den Ergebnissen waren insgesamt etwa vier bis fünf Prozent aller Sterbefälle mit nicht optimalen Temperaturen verbunden. Typischerweise entfielen drei bis vier Prozent auf Kälte und knapp ein Prozent auf Hitze. Gleichzeitig ging die kälteassoziierte Sterblichkeit seit ungefähr 2015 zurück. Dadurch sank die gesamte temperaturassoziierte Sterblichkeit in den vergangenen zehn Jahren leicht [4].

Zur vollständigen Wahrheit gehört allerdings auch die Einschränkung der Autoren: Diese Entwicklung könne nicht einfach in die Zukunft fortgeschrieben werden. Sollten sehr heiße Tage häufiger werden, könnten Anpassungsmaßnahmen notwendig sein, um einen Anstieg hitzebedingter Todesfälle zu verhindern [4].

Diese Einschränkung muss genannt werden. Genauso muss aber genannt werden, dass in Deutschland bislang deutlich mehr Todesfälle mit Kälte als mit Hitze verbunden sind.

Wer nur über Hitzetote berichtet und die erheblich höhere kälteassoziierte Sterblichkeit verschweigt, informiert nicht ausgewogen, sondern betreibt eine einseitige Auswahl von Zahlen.

Die Erinnerung an Corona ist nicht unbegründet

Auch während der Corona-Zeit wurden große Todesfallzahlen genutzt, um weitreichende politische Eingriffe zu begründen. Sicherlich sind Menschen an COVID-19 gestorben. Das bestreitet niemand ernsthaft.

Gleichzeitig war jedoch eine auffällige Entwicklung zu beobachten: Während COVID-19 die gesamte öffentliche Wahrnehmung beherrschte, brach die Influenza-Aktivität massiv ein. Das RKI bestätigt, dass es in den Saisons 2020/21 und 2021/22 keine Grippewellen im herkömmlichen Sinne gab. In der Saison 2020/21 wurden im Sentinel sogar keine Influenzaviren nachgewiesen, in der folgenden Saison nur wenige [5].

Das RKI führt diese Entwicklung vor allem auf Kontaktbeschränkungen, Masken, Reisebeschränkungen, verändertes Verhalten und weitere Maßnahmen während der Corona-Zeit zurück. Diese Maßnahmen hätten auch die Übertragung anderer Atemwegserreger eingeschränkt [5].

Die Influenza war damit nicht als Krankheit verschwunden. Ihre statistische Bedeutung ging aber ausgerechnet in dem Zeitraum massiv zurück, in dem COVID-19-Fälle und COVID-19-Todesfälle stark anstiegen.

Hinzu kommt, dass Influenza, COVID-19 und andere Atemwegserkrankungen allein anhand ihrer Symptome nicht zuverlässig unterschieden werden können. Das RKI weist ausdrücklich darauf hin, dass hierfür ein diagnostischer Erregernachweis erforderlich ist [6].

Das beweist nicht, dass Influenzatote systematisch zu COVID-19-Toten umdeklariert wurden. Für eine solche pauschale Behauptung gibt es keinen belastbaren Beleg. Es zeigt aber, wie wichtig eine saubere diagnostische und statistische Trennung gewesen wäre und wie problematisch es war, in der öffentlichen Kommunikation häufig nur pauschal von „Corona-Toten“ zu sprechen.

Die amtliche Todesursachenstatistik unterschied durchaus. Für 2020 wies das Statistische Bundesamt 39.758 Verstorbene aus, bei denen COVID-19 als Grundleiden und damit als ausschlaggebende Todesursache eingetragen war. Bei weiteren 8.102 Menschen wurde COVID-19 als Begleiterkrankung dokumentiert, während eine andere Erkrankung das Grundleiden darstellte [7].

Diese Differenzierung erreichte die breite Öffentlichkeit jedoch kaum. Meist blieb nur die große Gesamtzahl im Gedächtnis.

Genau dieses Muster droht sich nun bei den Hitzetoten und „Klimatoten“ zu wiederholen. Eine komplexe statistische Schätzung wird auf eine möglichst erschreckende Zahl reduziert. Danach wird sie politisch aufgeladen und mit dem sogenannten „menschengemachten Klimawandel“ verbunden. Wer nach Methode, Vorerkrankungen, Altersstruktur oder Unsicherheitsbereichen fragt, läuft Gefahr, erneut als Leugner abgestempelt zu werden.

Vom Gesundheitsschutz zur politischen Daueraufgabe

Noch gibt es keinen Beleg dafür, dass die aktuelle Zahl von 9.800 geschätzten Hitzetoten unmittelbar zu neuen Steuern oder coronaähnlichen Zwangsmaßnahmen führen wird. Die politischen Strukturen rund um das Thema werden jedoch bereits ausgebaut.

Das Bundesgesundheitsministerium verfügt über einen Hitzeschutzplan und unterstützt spezielle Schutzpläne für Pflegebedürftige, Wohnungslose, Sportler, Apotheken und weitere Bereiche. Im November 2026 soll eine außergewöhnliche Hitzewelle sogar als Szenario einer länder- und ressortübergreifenden Krisenmanagementübung dienen [8].

Das Bundesumweltministerium prüft außerdem, wie ein nationaler Hitzeaktionsplan ausgestaltet werden könnte. Parallel wird an einer dauerhaften gemeinsamen Finanzierung kommunaler Klimaanpassungsmaßnahmen gearbeitet [9].

Viele konkrete Schutzmaßnahmen können sinnvoll sein. Problematisch wird es dort, wo aus dem notwendigen Schutz alter und kranker Menschen eine allgemeine politische Agenda entsteht, die immer neue Vorschriften, Kontrollen, Ausgabenprogramme oder Belastungen für Bürger und Unternehmen rechtfertigen soll.

Spätestens wenn unter Berufung auf „Klimatote“ neue Abgaben, Verbote, verpflichtende Sanierungen, Einschränkungen für Autofahrer, Hauseigentümer, Arbeitnehmer oder Veranstalter gefordert werden, muss genau hingesehen werden.

Wir dürfen nicht wieder zulassen, dass Angst zur politischen Währung wird. Erst kommt die große Zahl. Dann folgt die moralische Aufladung. Schließlich wird erklärt, die vorgesehenen Eingriffe seien alternativlos.

Hitzeschutz ja, Panikpolitik nein

Hitze kann gefährlich sein. Besonders alte, kranke und pflegebedürftige Menschen benötigen Schutz. Darüber muss nicht gestritten werden.

Genauso selbstverständlich muss aber sein, dass eine Modellrechnung als Modellrechnung bezeichnet wird. Ein Schätzbereich darf nicht zu einer exakten Opferzahl umgedeutet werden. Aus einem statistischen Zusammenhang darf nicht ohne weitere Prüfung eine individuelle Todesursache werden. Und aus „hitzebedingt“ darf nicht automatisch „durch den sogenannten ‚menschengemachten Klimawandel‘ getötet“ werden.

Wer mit Hitzetoten argumentiert, muss die Berechnungsmethode, den Unsicherheitsbereich, die Altersstruktur und die Rolle bestehender Erkrankungen klar benennen. Wer daraus neue Steuern, Verbote oder Verpflichtungen ableiten will, muss deren konkreten Nutzen belegen und sich einer offenen parlamentarischen Debatte stellen.

Schützen wir die Menschen, die tatsächlich gefährdet sind. Investieren wir in Pflegeheime, Krankenhäuser, Verschattung, Kühlung und eine funktionierende Betreuung alter Menschen.

Aber lassen wir nicht zu, dass mit hochgerechneten „Klimatoten“ die nächste große Angstkampagne aufgebaut wird, um immer tiefer in das Leben der Bürger einzugreifen.

Quellenverzeichnis

[1] Robert Koch-Institut: RKI-Wochenbericht zur hitzebedingten Mortalität, Kalenderwoche 29/2026, 30. Juli 2026

[2] Tagesschau: Fast 10.000 Menschen wegen Hitze gestorben, 30. Juli 2026

[3] Imperial College London und London School of Hygiene and Tropical Medicine: Summer heat deaths in 854 European cities more than tripled due to climate change, September 2025

[4] Rau, Dietrich und Köppen: Heat and Cold-Associated Mortality in Germany, 2000–2023, Deutsches Ärzteblatt International 2026

[5] Robert Koch-Institut: Virologische Analysen in der COVID-19-Pandemie 2020 bis 2022

[6] Robert Koch-Institut: Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Influenza

[7] Statistisches Bundesamt: Corona-Pandemie führt zu Übersterblichkeit in Deutschland, 9. Dezember 2021

[8] Bundesministerium für Gesundheit: Gesundheitsrisiko Hitze und Maßnahmen des gesundheitlichen Hitzeschutzes

[9] Bundesumweltministerium: Hitzewelle in Deutschland – Maßnahmen und Planungen des Bundes, 26. Juni 2026

Nicht nur Merz ist das Problem: Das Parteiensystem hat sich selbst entlarvt

Wenn Loyalität mehr zählt als Qualifikation, verliert die Politik ihre Handlungsfähigkeit

Die Diskussion über einen möglichen vorzeitigen Abgang von Bundeskanzler Friedrich Merz ist mehr als eine gewöhnliche Personaldebatte. Sie legt die grundsätzlichen Schwächen eines Parteiensystems offen, das über Jahrzehnte vor allem Anpassung, innerparteiliche Loyalität und das richtige Netzwerk belohnt hat.

Der Rücktritt des bisherigen Unionsfraktionsvorsitzenden, der anschließende Umbau der Bundesregierung, die umstrittene Entlassung eines Bundesministers und der offene Unmut in Teilen der CDU haben den Eindruck einer Regierung verstärkt, die zunehmend mit sich selbst beschäftigt ist. Ende Juli 2026 waren laut einer veröffentlichten Umfrage lediglich 15 Prozent der Befragten mit der Arbeit von Friedrich Merz zufrieden. Selbst unter den eigenen Anhängern erreichte er keine Mehrheit mehr [1].

Auch das Vertrauen in die gesamte Koalition schwindet. Nach einer INSA-Umfrage vom 30. und 31. Juli 2026 glauben 65 Prozent der Befragten nicht mehr daran, dass Schwarz-Rot im laufenden Jahr noch wichtige Reformvorhaben umsetzen wird. 57 Prozent rechnen damit, dass die Koalition nicht bis zum regulären Ende der Wahlperiode 2029 durchhält. Nur 29 Prozent erwarten, dass das Bündnis bestehen bleibt [2].

Das ist kein bloßes Kommunikationsproblem. Es ist eine handfeste Vertrauenskrise.

Ein neuer Kanzler würde das Grundproblem nicht lösen

Natürlich wäre ein Kanzlerwechsel während der laufenden Wahlperiode verfassungsrechtlich möglich. Der Bundeskanzler wird nicht unmittelbar vom Volk, sondern vom Deutschen Bundestag gewählt. Auch ein Nachfolger von Friedrich Merz müsste deshalb im Parlament die erforderliche Mehrheit erhalten. Vergleichbare Wechsel gab es bereits 1963 von Konrad Adenauer zu Ludwig Erhard, 1966 von Ludwig Erhard zu Kurt Georg Kiesinger und 1974 nach dem Rücktritt Willy Brandts und der anschließenden Wahl Helmut Schmidts [3].

Die derzeitige Koalition aus CDU, CSU und SPD verfügt zusammen über 328 der insgesamt 630 Mandate. Das sind lediglich zwölf Mandate mehr als die notwendige absolute Mehrheit von 316 Abgeordneten [4]. Schon wenige Abweichler könnten eine Kanzlerwahl daher erheblich erschweren.

Ein solcher Wechsel wäre verfassungsrechtlich legitim. Politisch bliebe jedoch der Eindruck, dass erneut ein kleiner Kreis von Parteifunktionären darüber entscheidet, wer an der Spitze des Landes steht. Der Bürger könnte erst bei der nächsten Bundestagswahl nachträglich darüber urteilen.

Genau darin liegt das eigentliche Problem: Es würde lediglich der Kopf ausgetauscht, nicht aber das System, das diesen Kopf hervorgebracht hat.

Der Aufstieg beginnt im Parteiapparat

Die etablierten Parteien haben sich über Jahrzehnte ein weitgehend geschlossenes Rekrutierungssystem geschaffen. Wer politisch aufsteigen will, muss sich zunächst in Ortsverbänden, Kreisvorständen, Landesverbänden, Delegiertenversammlungen und parteiinternen Netzwerken durchsetzen. Erst ganz am Ende dieses Weges darf der Bürger seine Stimme abgeben.

Die Bundeszentrale für politische Bildung weist darauf hin, dass das Bundeswahlgesetz keine Urwahl aller Parteimitglieder für Bundestagskandidaten vorsieht. Über Kandidaturen und Listen entscheiden regelmäßig Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen. Gerade in sogenannten sicheren Wahlkreisen kann bereits die parteiinterne Nominierung faktisch eine Vorentscheidung über das spätere Mandat darstellen [5].

Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben sich mit den Schwächen der politischen Personalrekrutierung befasst. In der dort ausgewerteten wissenschaftlichen Debatte wird unter anderem kritisiert, dass parteiinterne Auswahlmechanismen Kompetenzdefizite begünstigen können. Zugleich wird auf die Bedeutung informeller Netzwerke und oftmals intransparenter Entscheidungsprozesse hingewiesen [6].

Das bedeutet nicht, dass jeder Berufspolitiker ungeeignet oder jede innerparteiliche Entscheidung falsch ist. Das gegenwärtige System setzt jedoch problematische Anreize. Wer jahrelang widerspruchslos Mehrheiten organisiert, Beschlüsse verteidigt und die richtige Parteiführung unterstützt, verbessert seine Aufstiegschancen. Wer widerspricht, unbequeme Wahrheiten ausspricht oder fachlich begründeten Widerstand leistet, riskiert dagegen seine politische Zukunft.

So wird Loyalität schnell wichtiger als Qualifikation, und Anpassung wichtiger als Rückgrat.

Eine Generation ohne politische Verantwortung

Das Ergebnis erleben wir heute in vielen Kartellparteien. Persönliche Verantwortung wird möglichst vermieden. Fehler werden als Kommunikationsprobleme bezeichnet. Gebrochene Wahlversprechen werden nachträglich umgedeutet. Minister bleiben im Amt, solange die parteiinternen Mehrheiten halten. Abgeordnete stimmen gegen ihre eigenen Überzeugungen, weil Fraktionsführung, Listenplatz oder zukünftige Karriere gefährdet sein könnten.

Auf diese Weise entsteht eine Politikergeneration, die hervorragend darin ausgebildet ist, innerhalb eines Apparates zu funktionieren, aber immer seltener bereit ist, gegen diesen Apparat aufzustehen.

Gerade die aktuelle Krise um Friedrich Merz zeigt dieses Problem. Viele Unionspolitiker kritisieren den Kanzler erst jetzt, nachdem seine Umfragewerte eingebrochen sind und sein politisches Überleben unsicher geworden ist. Solange der Parteivorsitzende stark erscheint, wird ihm Gefolgschaft versichert. Sobald seine Macht schwindet, beginnt die Suche nach dem nächsten Hoffnungsträger.

Das ist keine verantwortungsvolle Führung. Das ist politischer Opportunismus.

Die Parteien dürfen den Staat nicht ersetzen

Das Grundgesetz stellt unmissverständlich klar, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit. Sie sind damit wichtige Vermittler zwischen Bürgern und Staat, aber sie sind nicht selbst der Souverän [7].

In der politischen Praxis haben sich die Kartellparteien jedoch immer stärker zwischen den Bürger und die staatlichen Entscheidungen geschoben. Sie bestimmen die Kandidaten, die Listen, die Koalitionen, die Regierungsmitglieder und oftmals sogar die berufliche Zukunft der Abgeordneten.

Dem Bürger bleibt häufig nur die Möglichkeit, alle vier Jahre zwischen bereits vollständig zusammengestellten Personalangeboten zu wählen. Auf die konkrete Reihenfolge der Landeslisten, auf die Zusammensetzung einer späteren Koalition und auf die Besetzung der Ministerien hat er kaum Einfluss.

Auch verbindliche Volksentscheide über bundespolitische Sachfragen sind nach der gegenwärtigen Ausgestaltung des Grundgesetzes grundsätzlich nicht vorgesehen. Ihre Einführung würde eine Verfassungsänderung voraussetzen [8].

Wer den Bürger nur am Wahltag benötigt und ihn anschließend wieder zum Zuschauer erklärt, darf sich über wachsende Entfremdung nicht wundern.

Das Parteiensystem muss grundlegend reformiert werden

Deutschland braucht deshalb nicht nur einen anderen Bundeskanzler. Deutschland braucht eine grundlegende Reform des Parteiensystems.

Parteivorsitzende und Kanzlerkandidaten sollten grundsätzlich durch die Mitglieder gewählt werden, nicht durch kleine Führungszirkel bestimmt werden. Auch die Vergabe aussichtsreicher Listenplätze muss transparenter werden. Fachliche Qualifikation, berufliche Erfahrung und persönliche Eignung müssen stärker gewichtet werden als Dienstjahre im Parteiapparat.

Darüber hinaus müssen die Bürger mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Parlamente erhalten. Ein Wahlrecht mit stärkeren persönlichen Auswahlmöglichkeiten könnte verhindern, dass allein Parteigremien über die Reihenfolge der Abgeordneten entscheiden.

Für grundlegende und langfristig kaum umkehrbare Entscheidungen sollten außerdem bundesweite Volksentscheide eingeführt werden. Dafür braucht es klare Regeln, angemessene Beteiligungsquoren, eine verfassungsrechtliche Prüfung und vollständige Transparenz über die Finanzierung der jeweiligen Kampagnen. Direkte Demokratie darf die parlamentarische Demokratie nicht abschaffen, sie muss sie kontrollieren und ergänzen.

Auch die Auswahl von Ministern muss sich ändern. Ein Ministeramt darf keine Belohnung für innerparteiliche Loyalität und kein Versorgungsposten für gescheiterte Parteifunktionäre sein. Wer ein Ressort führen soll, muss nachweisbare fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen. Öffentliche Anhörungen könnten dazu beitragen, die Eignung von Kandidaten transparenter zu machen.

Vor allem aber braucht Deutschland wieder eine echte politische Verantwortungskultur. Wer zentrale Versprechen bricht, grundlegende Entscheidungen falsch trifft oder ein Ministerium erkennbar nicht führen kann, muss persönliche Konsequenzen ziehen. Verantwortung bedeutet nicht, einen Pressesprecher auszutauschen. Verantwortung bedeutet, für das eigene Handeln einzustehen.

Der Souverän ist nicht das Problem, sondern die Lösung

Friedrich Merz kann zurücktreten oder im Amt bleiben. Vielleicht folgt ihm ein Ministerpräsident, vielleicht ein Bundesminister, vielleicht ein weiterer Funktionär aus dem engsten Parteiapparat. Solange dieselben Strukturen über seine Nachfolge entscheiden, wird sich jedoch nichts Grundlegendes ändern.

Ein neues Gesicht bedeutet noch keine neue Politik.

Deutschland braucht keine geschmeidigeren Verwalter des Niedergangs. Unser Land braucht Politiker mit Lebenserfahrung, Fachkenntnis, Haltung und dem Mut, auch der eigenen Partei zu widersprechen. Es braucht Abgeordnete, die sich zuerst ihrem Gewissen, ihren Wählern und dem Wohl des Landes verpflichtet fühlen.

Vor allem muss der Bürger wieder ernst genommen werden. Der Souverän darf nicht länger nur alle vier Jahre die Entscheidungen absegnen, die andere längst vorbereitet haben.

Das Parteiensystem muss sich wieder dem Volk unterordnen, nicht das Volk dem Parteiensystem. Nur wenn wir politische Verantwortung, echte Auswahlmöglichkeiten und mehr direkte Mitbestimmung schaffen, kann Deutschland das verlorene Vertrauen zurückgewinnen und wieder auf die Beine kommen.

Quellenverzeichnis

[1] Reuters, 29. Juli 2026: Germany’s ruling party appoints Merz ally as new faction leader

[2] Frankfurter Rundschau, 2. August 2026: Merz-Regierung unter Druck: Neue Umfrage zeigt fehlenden Glauben an Reformen

[3] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Zur Amtsbeendigung des Bundeskanzlers

[4] Deutscher Bundestag: Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages

[5] Bundeszentrale für politische Bildung: Kandidatenaufstellung bei Wahlen in Deutschland

[6] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Rekrutierung von Abgeordneten und Politikern in Deutschland

[7] Bundesministerium der Justiz: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Artikel 20 und 21

[8] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Referenden und andere Formen direkter Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland

Neue Befugnisse für VS und BND geplant

Zeitgleich verschwinden Kontrollmöglichkeiten

Immer, wenn es zu einem Terroranschlag wie dem auf den CSD in Berlin kommt, überbieten sich die Vertreter der Kartellparteien in markigen Forderungen nach mehr Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden. Sie tun so, als ob das Problem fehlende Gesetze und Handlungsmöglichkeiten seien. Sie kehren unter den Teppich, dass es ihre grenzenlose Willkommenspolitik ist, die derartige Taten erst möglich gemacht hat. Die geltenden Gesetze wären ausreichend, für mehr Sicherheit in Deutschland zu sorgen. Allein der ernsthafte politische Wille dazu fehlt. Betroffene Gesichter für die Medien helfen nicht weiter.

Was ist geplant?

Ein neuer Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht zahlreiche Kompetenzerweiterungen für die deutschen Geheimdienste vor. Es soll neue Eingriffsrechte geben, die Kontrolle des Datenschutzes soll eingeschränkt werden [1].

Das gilt insbesondere auch für den Bundesnachrichtendienst (BND), der bislang als Auslandsnachrichtendienst für deutsche Staatsbürger im Inland nicht zuständig war, was sich laut dem Entwurf grundlegend ändern soll [1]. Der BND soll künftig auch im Inland zuständig sein, wenn nur er über die notwendigen Fähigkeiten verfügt oder eine Weitergabe notwendiger Informationen aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist [2]. Wann das der Fall ist, dürfte kaum kontrollierbar sein.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt schwebt vor, „dass aus dem Nachrichtendienst nun ein echter Geheimdienst wird“ [3]. Der zentrale Unterschied ist, dass Nachrichtendienste Informationen sammeln, aufbereiten und an die zuständigen Behörden weiterleiten, während Geheimdienste auch operative Befugnisse haben.

Stärkere Eingriffsrechte schließen die Möglichkeit der Wohnraumüberwachung, die Manipulation von Endgeräten (z. B. sogenanntes Hacking) und das Öffnen von privater Post mit ein [1]. Bis zu 15 Prozent der Internet-Knotenkapazitäten sollen künftig anlasslos überwacht werden dürfen [4]. Der Verfassungsschutz soll die Möglichkeit erhalten, gemeinsam mit anderen Behörden aus unterschiedlichen Bereichen Daten automatisiert auszutauschen und auszuwerten [3].

KI und Geheimdienste – schöne neue Welt

Auch KI-Systeme sollen dafür Anwendung finden dürfen, mit personenbezogenen Daten sollen auch geheimdienstinterne KI-Anwendungen trainiert werden können [3]. Konkret ist von einer „automatisierten Anwendung, die durch Verknüpfung neue Erkenntnisse über die Persönlichkeit einer Person oder ihre Beziehungen zu anderen Personen oder zu Objekten gewinnt“, die Rede [3]. Es geht um die KI-basierte Erstellung von Bewegungsprofilen, Verhaltens- und Persönlichkeitsprofilen sowie von „personenbezogenen Vorhersagen“ [2]. Auch biometrische Gesichtserkennung und Massendatenanalyse seien denkbar, so der Rechtswissenschaftler Markus Ogorek von der Universität Köln [5]. Schöne neue Welt.

Erweiterte Möglichkeiten soll es für den Einsatz sogenannter Staatstrojaner zur Online-Durchsuchung geben [6]. Der Einsatz von V-Leuten soll unter bestimmten Umständen künftig ab 16 Jahren möglich sein [6]. Man will sich also Minderjähriger bedienen, um missliebige politische Gruppen bespitzeln, infiltrieren und kriminalisieren zu können.

Auch ganz offiziell sollen die Dienste die Erlaubnis erhalten, gezielt Falschinformationen verbreiten zu dürfen [6]. Für den Verfassungsschutz dürfte sich dadurch aber nichts ändern, außer dass er einen Freibrief dafür erhält, was er schon immer getan hat.

Geheimdienste sollen aktiv eingreifen dürfen

In bestimmten Lagen sollen BND und Verfassungsschutz künftig nicht nur Informationen sammeln, sondern auch aktiv eingreifen dürfen [7]. Wohl etwas plakativ, aber aufgrund der unklaren Formulierungen im Gesetzentwurf vielleicht nicht ganz aus der Luft gegriffen, fragte die „Bild“-Zeitung, ob deutsche Agenten bald die Lizenz zum Töten bekommen werden [8]. Der Beitrag stützt sich insbesondere auf die Formulierung, dass der BND auch „kinetische Mittel“ nutzen können soll, um Gefahren abzuwehren [8]. Was darunter zu verstehen ist, bleibt offen.

Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten soll offiziell zwar bestehen bleiben, allerdings stellt sich die Frage, wo hier künftig die Grenze gezogen wird. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht das Trennungsgebot daher in Gefahr [4]. Bezeichnenderweise begründet die Bundesregierung die erweiterten Kompetenzen für die Geheimdienste im Inland mit der angeblichen Bedrohung durch Russland [6]. Russland muss für alles herhalten, was in Deutschland im Argen liegt.

Weniger Kontrolle der Geheimdienste

Parallel dazu ist geplant, die behördliche und gerichtliche Kontrolle der Geheimdienste einzuschränken, zahlreiche Ausnahmen bei der Benachrichtigungspflicht zu machen und den Rechtsschutz in bestimmten Bereichen wie dem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis sogar vollständig auszuschließen [1]. Staatlicher Willkür wären somit Tür und Tor geöffnet.

Die sogenannte G-10-Kommission, die bislang Eingriffe in das durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis kontrolliert, soll ganz wegfallen [3]. Auch ist vorgesehen, die Kontrolle durch Datenschützer entfallen zu lassen, wenn der BND oder der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Befugnisse wahrnehmen [1].

Mehr Sicherheit oder übergriffiger Staat?

Ja, wir leben in unseren Zeiten. Doch viele der Probleme sind hausgemacht. Ihnen nun damit zu begegnen, alle Bürger gleichermaßen unter Generalverdacht zu stellen, ist falsch. Wenn es nachweislich neue Gefahren gibt, muss ihnen auch mit modernen Mitteln begegnet werden können. Doch immer, wenn dies zulasten der Freiheit unserer Bürger geht und wenn Kontrollkapazitäten eingeschränkt und abgeschafft werden sollen, ist Vorsicht geboten.

Es wäre nicht das erste Mal, dass die Angst vor Terror und der Wunsch nach mehr Sicherheit dafür missbraucht werden, grundlegende Freiheitsrechte einzukassieren. Wir dürfen nicht vergessen, dass diejenigen, die jetzt mehr Sicherheit versprechen, den Terror erst ins Land geholt haben.

Quellenverzeichnis

[1] „Mehr Befugnisse, weniger Kontrolle für die Geheimdienste“, www.lto.de, 13. Juli 2026

[2] „Das steht im Gesetzentwurf für die Reform von BND und Verfassungsschutz“, www.rnd.de, 2. Juli 2026

[3] „Zeitenwende für Spione“, netzpolitik.org, 10. Juli 2026

[4] „Nachrichtendienste-Reform: BND und Verfassungsschutz bekommen KI-Massenanalyse“, www.boerse-express.com, 17. Juli 2026

[5] „Bröckelt die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz?“, www.zdfheute.de, 27. Mai 2026

[6] „Neue Regeln für BND und Verfassungsschutz: Regierung will Geheimdienst-Befugnisse massiv ausweiten“, www.tagesspiegel.de, 2. Juli 2026

[7] „Mehr Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst“, www.lto.de, 6. Juli 2026

[8] „Deutsche Agenten sollen Lizenz zum Töten bekommen“, www.bild.de, 7. Juli 2026

Wer mein Bürgerbüro beschmiert, greift den Wählerwillen an

Bürgerbüro durch linke Faschisten beschmiert - Angriff auf Wählerwillen

Linksextreme Parolen sind kein Protest, sondern ein Angriff auf die demokratische Auseinandersetzung

Am vergangenen Wochenende wurde mein Bürgerbüro in Cottbus massiv beschmiert. Die Täter hinterließen politische Parolen, die eindeutig dem Antifa-Milieu zuzuordnen sind. Das war kein zufälliger Vandalismus und auch kein übermütiger Streich. Es war der gezielte Versuch, einen gewählten Volksvertreter und seine Mitarbeiter einzuschüchtern.

Ich nenne das, was es ist: einen politisch motivierten Angriff auf die demokratische Auseinandersetzung.

Dieses Büro steht für Zehntausende Wähler

Ich habe mir meine politischen Mandate nicht selbst verliehen. Bei der Kommunalwahl 2024 erhielt ich allein im Cottbuser Wahlkreis 2 insgesamt 6.382 Kandidatenstimmen und wurde erneut in die Stadtverordnetenversammlung gewählt [1].

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gaben mir im Wahlkreis Cottbus – Spree-Neiße 54.980 Bürger ihre Erststimme. Mit 42,0 Prozent gewann ich das Direktmandat deutlich. Die zweitplatzierte Kandidatin erreichte 23,3 Prozent [2].

Wer mein Bürgerbüro beschmiert, greift deshalb nicht nur eine Hauswand an. Er greift einen Ort an, an dem Bürger ihre Anliegen vorbringen können. Er versucht, die Arbeit eines demokratisch gewählten Abgeordneten zu behindern. Und er verhöhnt damit auch den erklärten Willen Zehntausender Wähler.

Man muss weder Mitglied der AfD sein noch meine politischen Positionen teilen, um das zu verstehen. In einer Demokratie werden politische Auseinandersetzungen mit Worten, Argumenten und bei Wahlen geführt. Wer stattdessen Fassaden beschmiert, Fenster einschlägt oder politische Gegner bedroht, hat keine Argumente. Er hat nur Hass und Farbeimer.

Toleranz predigen und Antifa-Parolen schmieren?

Ausgerechnet an diesem Wochenende fanden zwei politische Großveranstaltungen statt. In Berlin wurde am 24. und 25. Juli der Christopher Street Day veranstaltet. Am 25. Juli lief auf dem Zentralcampus der BTU Cottbus-Senftenberg das kostenlose Konzert „Laut gegen Nazis“ [3][4].

Eine direkte Verbindung zwischen den Veranstaltern oder Teilnehmern und der Tat ist bislang nicht bewiesen. Wer für die Schmierereien verantwortlich ist, müssen die Ermittlungen zeigen. Ich werde deshalb niemanden ohne Beweise beschuldigen.

Die hinterlassenen Parolen zeigen jedoch deutlich, welchem politischen Milieu sich die Täter selbst zurechnen. Und genau hier beginnt die gewaltige Doppelmoral: Öffentlich werden Toleranz, Vielfalt, Respekt und Demokratie beschworen. Gleichzeitig glauben offenbar einige selbst ernannte Antifaschisten, Andersdenkende dürften eingeschüchtert und ihr Eigentum beschädigt werden.

Das ist keine Toleranz. Das ist keine Zivilcourage. Und es ist erst recht keine Demokratie.

Für politische Symbolveranstaltungen ist reichlich Geld vorhanden

Hinzu kommt, dass solche Veranstaltungen großzügig öffentlich unterstützt werden. Das Cottbuser „Laut gegen Nazis – Campus Open Air 2026“ erhielt aus dem Festivalförderfonds des Bundes knapp 50.000 Euro und damit nahezu die höchstmögliche Fördersumme [5].

Für den Auftritt des Berliner Senats beim CSD stellte allein die Senatskanzlei rund 140.000 Euro netto bereit. Hinzu kamen Sachleistungen von „Berlin Partner“ im Wert von rund 235.000 Euro netto. Insgesamt belief sich der Aufwand für diesen einen CSD-Wagen damit auf rund 375.000 Euro [6].

Wer mit solchen Summen öffentlich für Demokratie, Toleranz und gegen politischen Hass wirbt, muss sich auch eindeutig gegen Gewalt und Sachbeschädigung von links stellen. Demokratie darf nicht erst dann verteidigt werden, wenn die politische eigene Seite betroffen ist.

Wer rechte Gewalt verurteilt, linksextreme Gewalt aber verschweigt, relativiert oder als verständlichen Protest abtut, verteidigt nicht die Demokratie. Er betreibt politische Doppelmoral.

Keine Opferinszenierung, sondern klare Konsequenzen

Wir werden jetzt keine öffentlich finanzierte Arbeitsgruppe gründen, kein Sonderprogramm beantragen und auch keine Betteltour um zusätzliche Fördermittel beginnen.

Wir haben Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Schäden wurden dokumentiert. Die Ermittlungen müssen nun zeigen, wer hinter der Tat steckt. Ich erwarte, dass die Verantwortlichen identifiziert und für den entstandenen Schaden zur Rechenschaft gezogen werden.

Und die Schaufenster? Die werde ich selbst reinigen.

Selbst ist der Mann.

Die Täter haben vielleicht geglaubt, sie könnten uns einschüchtern. Tatsächlich haben sie nur dafür gesorgt, dass wir noch entschlossener weitermachen. Ich werde mich auf kommunaler Ebene und im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, linksextreme Strukturen und ihre Finanzierungswege offenzulegen.

Wo öffentliche Gelder in extremistische Netzwerke fließen oder politische Gewalt verharmlost wird, muss der Rechtsstaat konsequent handeln.

Die Gespräche mit den Bürgern gehen weiter. Unsere politische Arbeit wird nicht unterbrochen.

Ihr habt eine Fassade beschmiert. Den Wählerwillen könnt ihr damit nicht wegwischen. Jetzt erst recht.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus, amtliches Ergebnis der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2024: Lars Schieske, 6.382 gültige Kandidatenstimmen, gewählt. (Stadt Cottbus/Chóśebuz)

[2] Bundeswahlleiterin, endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße: Lars Schieske, 54.980 Erststimmen beziehungsweise 42,0 Prozent. (Bundeswahlleiterin)

[3] rbb24, Berliner Christopher Street Day am 24. und 25. Juli 2026. (rbb24.de)

[4] BTU Cottbus-Senftenberg, „Laut gegen Nazis – Campus Open Air“ am 25. Juli 2026 auf dem Zentralcampus. (BTU Cottbus-Senftenberg)

[5] Förderung des „Laut gegen Nazis – Campus Open Air 2026“ mit knapp 50.000 Euro aus dem Festivalförderfonds des Bundes. (Maja Wallstein)

[6] Aufwendungen für den Berliner Senatswagen beim CSD: 140.000 Euro netto von der Senatskanzlei sowie Sachleistungen von „Berlin Partner“ im Wert von rund 235.000 Euro netto. (bz-berlin.de)

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

Newsletter abonieren und informiert bleiben.