Nord-Stream-Prozess: Der Angeklagte spricht von einer Militäroperation, die Bundesregierung schweigt

Seit Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, steht vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erstmals ein mutmaßlicher Beteiligter der Nord-Stream-Sprengung vor Gericht: der ukrainische Staatsangehörige Serhij K. [1]. Kurz vor Prozessbeginn wurde bekannt, dass er in abgehörten Telefonaten aus der italienischen Haft verlangt haben soll, es müsse öffentlich klargestellt werden, dass die Sprengung „eine offizielle militärische Operation“ war. Sein Kommandeur solle deutlich machen, dass er und ein weiterer Beschuldigter keine wild gewordenen Einzelgänger gewesen seien [2].

Wenn das zutrifft, war der Anschlag auf unsere Energieversorgung kein Werk verirrter Einzeltäter, sondern ein staatlich veranlasster Angriff auf deutsche Infrastruktur. Dann kann die Bundesregierung nicht länger schweigen.

Die Anklage spricht von einem Auftrag staatlicher Stellen

Die Bundesanwaltschaft wirft Serhij K. ein Kriegsverbrechen durch Angriff auf zivile Objekte vor, außerdem das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe [1]. Er soll den Plan als Offizier der ukrainischen Armee gemeinsam mit anderen Militärangehörigen im Auftrag staatlicher Stellen ausgearbeitet haben. Ziel sei gewesen, die Gasexporte über die Leitungen dauerhaft zu stoppen, damit Russland die Einnahmen nicht für den Krieg nutzen kann [3].

Nach den Ermittlungen gehörten sieben Tatverdächtige zur Besatzung der Segelyacht „Andromeda“. Von dort aus sollen Taucher die Sprengsätze angebracht haben, die am 26. September 2022 drei der vier Röhren auf bis zu mehreren hundert Metern aufrissen [4]. Durch Nord Stream 1 floss damals etwa die Hälfte des Erdgases, das Deutschland jährlich zur Energiegewinnung brauchte [5]. Bis zum 17. Dezember sind zunächst 16 Verhandlungstage angesetzt, weitere folgen im Januar und Februar 2027 [6].

Die Verteidigung widerspricht sich selbst

Der Angeklagte bestreitet die Tat. Sein Anwalt Nicola Canestrini sagt, K. sei zum Tatzeitpunkt in der Ukraine gewesen [4]. Ein weiterer Verteidiger, Jes Meyer-Lohkamp, kündigte an, sein Mandant werde schweigen, weil ihm die Aussagegenehmigung fehle; er will die Einstellung des Verfahrens beantragen [1]. Hintergrund ist eine eidesstattliche Versicherung seines früheren Kommandeurs Roman Tscherwinskyj: Als Angehöriger einer geheim operierenden Einheit dürfe K. auch vor Gericht nicht über deren Aufträge sprechen [1]. Dem „Spiegel“ sagte Tscherwinskyj, K. habe unter seinem Kommando gestanden und alle Aufträge der Einheit ausgeführt [4].

Für mich passt das nicht zusammen. Wer nichts getan hat, braucht keine Genehmigung seiner Einheit, um das zu sagen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj versichert unterdessen weiter, Kiew sei nie offiziell an einer solchen Operation beteiligt gewesen [3].

Der Bundesgerichtshof hat die Lage längst klar beschrieben

Der Bundesgerichtshof hat am 10. Dezember 2025 die Haftbeschwerde von Serhij K. zurückgewiesen (Aktenzeichen StB 60/25) [5]. Deutsche Strafgewalt besteht, weil der Taterfolg auch auf deutschem Staatsgebiet eintrat. Die sonst übliche Immunität für Staatsbedienstete, die sogenannte Funktionsträgerimmunität, gilt nach dem Beschluss nicht bei geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakten, die die Souveränität eines anderen Staates berühren [5]. Außerdem stellt der Senat klar, dass Konfliktparteien auch im Krieg keine Objekte angreifen dürfen, die unmittelbar zivilen Zwecken dienen [5]. Fachjuristische Berichterstattung las den Beschluss so, dass der 3. Strafsenat die Explosionen der Ukraine zuschreibt [7].

Damit ist rechtlich geklärt: Wer im Auftrag eines fremden Staates deutsche Infrastruktur sprengt, kann sich nicht hinter seinem Dienstherrn verstecken. Politisch geklärt ist dagegen noch gar nichts.

Die AfD fordert seit Jahren Aufklärung

Schon im März 2023 beantragte die AfD-Fraktion im Bundestag einen Untersuchungsausschuss „zum Angriff auf Nord Stream“ (Drucksache 20/5989). Er sollte unter anderem klären, ob die Bundesregierung Hinweise auf die drohenden Anschläge hatte. Der Antrag wurde an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen [8]. Mit einer Großen Anfrage (Drucksache 20/11251) hakte die Bundestagsfraktion nach [9]. In ihrer Antwort verweigerte die Bundesregierung zu zentralen Punkten die Auskunft, etwa zur Frage, ob die CIA im Juni 2022 vor einem ukrainischen Anschlag gewarnt hatte. Sie berief sich auf das Staatswohl und auf Rücksichten gegenüber ausländischen Diensten [10].

Am 21. Mai 2026 hat meine Fraktion mit Drucksache 21/6025 erneut einen Untersuchungsausschuss beantragt [11]. Er soll klären, was die Bundesregierung wann wusste, ob staatliche ukrainische Stellen beteiligt waren und ob Deutschland Schadensersatz für den Sachschaden von rund 1,2 bis 1,35 Milliarden Euro verlangt. Außerdem soll er prüfen, ob die Frage der Täterschaft bei Waffenlieferungen und Finanzhilfen an die Ukraine überhaupt eine Rolle gespielt hat [10]. Unser außenpolitischer Sprecher Markus Frohnmaier hat es auf den Punkt gebracht: „Ein Angriff auf die nationale Souveränität darf nicht folgenlos bleiben.“ [12] Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag in der Debatte ab, er liegt seither im Geschäftsordnungsausschuss [11].

Ein Strafprozess ersetzt keinen Untersuchungsausschuss

Die Union hielt uns im Mai entgegen, man solle zunächst die Strafverfahren abwarten [11]. Dieses Argument trägt nicht. Ein Strafgericht klärt die Schuld eines einzelnen Angeklagten, nicht die Verantwortung von Regierungen. Beobachter erwarten, dass sich der Hamburger Senat genau darauf beschränkt und die außenpolitischen Ziele anderer Staaten außen vor lässt [13]. Die Nebenklagen der Betreibergesellschaften hat das Gericht nicht zugelassen. Weitergehende wirtschaftliche Folgen gingen nach Auffassung des Senats ohnehin auf politische Entscheidungen zurück [14]. Genau diese politischen Entscheidungen zu prüfen, ist Aufgabe des Parlaments.

Und die offenen Fragen sind handfest. Der niederländische Militärgeheimdienst erhielt Monate vor der Tat Hinweise auf ein ukrainisches Kommando, die Warnung gelangte über die CIA auch nach Deutschland [4]. Der damalige Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt sagt heute, diese Hinweise hätten ihn bis zum Anschlag nicht erreicht [4]. Wer hat die Warnung also bekommen, wer hat sie bewertet, und warum wurden die Leitungen nicht besser geschützt? Das muss der Bundestag klären, nicht ein Strafsenat in Hamburg.

Was jetzt geschehen muss

Erstens muss der Bundestag den Untersuchungsausschuss einsetzen. Nach Artikel 44 des Grundgesetzes genügt dafür ein Viertel der Abgeordneten. Die übrigen Fraktionen sollten ihren Widerstand aufgeben, statt Aufklärung als Parteipolitik abzutun.

Zweitens muss die Bundesregierung offenlegen, ob sie von der Ukraine die Auslieferung der dort lebenden Tatverdächtigen verlangt hat. Diese Auskunft verweigert sie bislang [10].

Drittens sind Schadensersatzansprüche gegenüber der Ukraine ernsthaft zu prüfen und geltend zu machen. Nach den Angaben der Bundesregierung, auf die sich unser Antrag stützt, hat Deutschland die Ukraine seit 2022 bilateral mit rund 94 Milliarden Euro unterstützt [10]. Wer so viel gibt, darf zumindest fragen, wer für die Zerstörung unserer Infrastruktur geradesteht.

Viertens gehört die Frage auf den Tisch, ob der unbeschädigte Strang von Nord Stream 2 und die beschädigten Leitungen wieder nutzbar gemacht werden können, wenn es im Interesse unseres Landes ist [10][15].

Der Prozess in Hamburg ist ein wichtiger Schritt. Aber wenn selbst der Angeklagte von einer militärischen Operation spricht und sein Kommandeur sich auf geheime Aufträge beruft, dann ist das keine Kriminalgeschichte mehr, sondern eine Frage deutscher Souveränität. Ich werde gemeinsam mit meiner Fraktion nicht lockerlassen, bis die Bürger erfahren, wer diesen Angriff befohlen hat und was die Bundesregierung wusste.

Diese Politik mache ich nicht mehr mit

Wie weit das Entgegenkommen gegenüber Kiew reicht, zeigt der Prozessauftakt. Nach Angaben seines Verteidigers Jes Meyer-Lohkamp hat Serhij K. von seinen ukrainischen Vorgesetzten keine Aussagegenehmigung erhalten. Würde er trotzdem aussagen, drohe ihm in der Ukraine Strafe; nicht einmal mit seinen Anwälten dürfe er über das Tatgeschehen sprechen [16]. Die Verteidigung will das Verfahren deshalb einstellen lassen [17]. Wenn das zutrifft, sorgt ausgerechnet der Staat, der jede Beteiligung bestreitet, dafür, dass vor einem deutschen Gericht nicht aufgeklärt werden kann, wer den Befehl gegeben hat.

Zur gleichen Zeit fließt weiter deutsches Steuergeld in die Ukraine. Bundeskanzler Merz hat der Ukraine bei seinem Besuch in Kiew am 4. Oktober „all unsere Unterstützung“ zugesichert. Eine Milliarde Euro aus bereits bewilligten Haushaltsmitteln soll für Waffen freigegeben werden, weitere 350 Millionen Euro gehen in die ukrainische Energieversorgung [18]. In seiner Regierungserklärung vor dem Bundestag am 14. Oktober hat er die weitere Unterstützung Deutschlands für die Ukraine noch einmal bekräftigt [19]. Insgesamt summiert sich die bilaterale Hilfe seit 2022 nach den Angaben der Bundesregierung auf rund 94 Milliarden Euro [10].

Für mich passt das nicht zusammen. Einerseits wurde unsere Energieinfrastruktur nach allem, was Bundesanwaltschaft und Bundesgerichtshof bislang zusammengetragen haben, im Auftrag ukrainischer Stellen zerstört. Andererseits überweist die Bundesregierung weiter Milliarden nach Kiew, ohne erkennbar Aufklärung, Auslieferung oder Schadensersatz einzufordern. Das sind Steuergelder unserer Bürger, die in Cottbus, in der Lausitz und überall im Land hart erarbeitet werden. Diese Politik mache ich nicht mehr mit.

Quellen

[1] Salzburger Nachrichten (dpa): Prozess um Nord-Stream-Anschlag beginnt in Hamburg, 14.10.2026. https://www.sn.at/politik/weltpolitik/prozess-um-nord-stream-anschlag-beginnt-in-hamburg-art-678215

[2] nd: Prozess wegen der Nord-Stream-Anschläge: Der richtige Angeklagte?, Oktober 2026. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1203162.vor-dem-nord-stream-prozess-prozess-wegen-der-nord-stream-anschlaege-der-richtige-angeklagte.html

[3] ORF: „Nord Stream“-Anschlag: Prozess mit politischer Sprengkraft, 14.10.2026. https://orf.at/stories/3444925/

[4] ZDFheute: Serhii K. im Nord-Stream-Prozess: Held oder Kriegsverbrecher?, 14.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/nordstream-hamburg-serhii-k-gerichtsprozess-kriegsverbrechen-soldat-ukraine-100.html

[5] Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10. Dezember 2025, StB 60/25 (veröffentlicht bei HRRS). https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/25/stb-60-25.pdf

[6] Berliner Zeitung (dpa): Prozess gegen den ersten Nord-Stream-Verdächtigen beginnt im Oktober, 2026. https://www.berliner-zeitung.de/article/10356432

[7] Legal Tribune Online: Mutmaßlicher Drahtzieher bleibt in U-Haft: BGH äußert sich detailliert zu Nord-Stream-Anschlag, 16.01.2026. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-stb6025-nord-stream-anschlag-2022-haftbeschwerde-immunitaet-ukraine-russland

[8] Deutscher Bundestag: Untersuchungsausschuss „zum Angriff auf Nord Stream“ gefordert, 15.03.2023. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-untersuchungsausschuss-nordstream-936464

[9] Deutscher Bundestag: Große Anfrage der Fraktion der AfD „Die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines“, Drucksache 20/11251. https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011251.pdf

[10] Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD „Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode zum Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines“, Drucksache 21/6025, 20.05.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/060/2106025.pdf

[11] Deutscher Bundestag: Untersuchungsausschuss zu den Nord-Stream-Pipelines gefordert, 21.05.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw21-de-ua-nord-stream-1174724

[12] AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: AfD-Fraktion verlangt Untersuchungsausschuss zur Nord-Stream-Sprengung, 19.05.2026. https://afdbundestag.de/afd-fraktion-verlangt-untersuchungsausschuss-zur-nord-stream-sprengung/

[13] Weltwoche: Nord-Stream-Prozess gegen Ukrainer: Was am 14. Oktober vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht zu erwarten ist, 13.10.2026. https://weltwoche.ch/daily/nord-stream-prozess-gegen-ukrainer-was-am-14-oktober-vor-dem-hanseatischen-oberlandsgericht-zu-erwarten-ist/

[14] Berliner Zeitung: Entscheidung zum Nord-Stream-Prozess: Betreiber dürfen nicht als Nebenkläger auftreten, 2026. https://www.berliner-zeitung.de/article/10454278

[15] Nordkurier: „Nord Stream aufdrehen!“, doch so einfach ist das nicht, September 2026. https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/nord-stream-aufdrehen-doch-so-einfach-ist-das-nicht-4831014

[16] taz: Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Der erste angeklagte Kriegsverbrecher in Russlands Krieg ist Ukrainer, 15.10.2026. https://taz.de/Prozess-um-Nord-Stream-Sprengung/!6212605/

[17] Neue Zürcher Zeitung: War die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines ein Kriegsverbrechen? In Hamburg beginnt der Strafprozess gegen einen ukrainischen Offizier, 15.10.2026. https://www.nzz.ch/deutschland/politik/sprengung-der-nord-stream-pipelines-in-hamburg-beginnt-der-strafprozess-gegen-einen-ukrainischen-offizier-ld.10031823

[18] ZDFheute: Merz in Ukraine: „Auf unsere Hilfe könnt ihr weiter zählen“, 04.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/ausland/merz-kiew-ukraine-krieg-russland-putin-100.html

[19] Deutscher Bundestag: Kanzler Merz pocht auf weitere Einsparungen beim neuen EU-Haushalt, 14.10.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-regierungserklaerung-1223644

Feste Worte für Olympia, offene Rechnungen in München

Am 7. Oktober 2026 hat sich der Sportausschuss des Bundestages mit der Münchner Olympiabewerbung befasst [1]. Ich habe Bundesregierung, Landeshauptstadt München und DOSB nach Geld, Garantien und Sportstätten gefragt. Das Ergebnis: viele Bekenntnisse, aber kaum eine verbindliche Zusage.

Sechs Millionen Euro, aber für welchen Zeitraum?

Ich wollte wissen, welche Finanzgarantien der Bund dem Internationalen Olympischen Komitee im Frühjahr 2027 geben muss. Der Staatsminister für Sport und Ehrenamt antwortete nicht mit einer Garantie, sondern mit einer Haushaltszahl: Für die Bewerbung seien 6 Millionen Euro bis zur Vergabe der Spiele 2029 vorgesehen [1]. Eine Verpflichtungsermächtigung, also die haushaltsrechtliche Erlaubnis, Zahlungen für künftige Jahre zuzusagen, gebe es noch nicht [1].

Der Haushalt sagt etwas anderes. Die Übersicht über die Sportförderung des Bundes weist für die Bewerbung 6,0 Millionen Euro allein im Regierungsentwurf 2027 aus, dazu 2,45 Millionen Euro für 2026 [3]. Darauf wies auch der Abgeordnete Christian Görke (Linke) in der Sitzung hin. DOSB-Vorstandschef Otto Fricke wertete es als Bestätigung, dass das anwesende Finanzministerium nicht widersprochen habe [1]. Ein ausbleibendes Kopfschütteln ersetzt aber keinen Haushaltstitel.

Dabei klingen die politischen Worte groß. Bundesregierung und Kanzler stünden „fest hinter dem DOSB und der Münchner Bewerbung“, sagte der Staatsminister [2]. Finanzminister Klingbeil sprach von einer „Olympia-Garantie“ [4]. München rechnet mit rund 10 Milliarden Euro und will mit dem Bund noch darüber reden, „inwiefern er sich beteiligen wird“ [4]. Was die Garantie wert ist, solange es keine Verpflichtungsermächtigung gibt, kann bisher niemand sagen.

Regattaanlage: bis zu 110 Millionen Euro, aber kein Zahler

Für Rudern und Kanu plant München mit der Olympia-Regattaanlage in Oberschleißheim. Deren Tribüne ist laut Deutschem Ruderverband seit Jahren aus Sicherheitsgründen bei Veranstaltungen dauerhaft gesperrt [5]. Die Stadt selbst beziffert Sanierung und Modernisierung in ihrer Stadtratsvorlage vom Mai 2026 auf 100 bis 110 Millionen Euro [6].

Im Ausschuss räumte die Stadt ein, dass ein früherer Baubeschluss wegen der Pandemie und der Haushaltslage nie vollzogen wurde. Wie die Finanzierung aussieht, müsse erst noch mit dem Freistaat und dem Bund abgestimmt werden [1]. Eine rechtliche Zusage des Freistaats gibt es nach Angaben der Stadt nicht. Verwiesen wurde lediglich darauf, dass Ministerpräsident Söder in Baden-Baden gesagt habe, an den Finanzen solle die Bewerbung nicht scheitern [1]. Als Neubau will die Stadt das Projekt nicht verstanden wissen. Für sie ist es die Sanierung einer bestehenden Sportstätte [1].

Eine neue Halle, die nicht als Neubau zählt

Für Tischtennis sieht das Konzept eine neue Halle am Olympia-Eissportzentrum mit 8.000 Plätzen vor [7]. Die Stadt erklärte im Ausschuss, dieser Neubau sei schon vor der Bewerbung geplant gewesen und zähle deshalb nicht als Neubau für Olympia. Auf meine Nachfrage, ob er ausfinanziert sei, lautete die Antwort: nein, weil es sich um einen Neubau der Olympiapark München GmbH handeln würde [1].

Die Arbeitsgruppe Kosten & Finanzierung der DOSB-Evaluierung, in der auch Kanzleramt, Finanz-, Verkehrs- und Bauministerium saßen, hat genau diese Halle geprüft. Ihr Fazit: Das Münchner Konzept komme „ohne den Neubau von Sportstätten nur für die Olympischen und Paralympischen Spiele aus“ [8]. Im selben Bericht steht aber auch: „Kritisch zu sehen ist, dass die Unverbindlichkeit der (erst spät nachgereichten) Angaben zu den Finanzierungsmodellen seitens Münchens stark betont wurde.“ [8] Bewertet wurde das Münchner Konzept trotzdem mit „Grün“ [9].

Fünf temporäre Hallen, drei oder noch offen?

Auf der Internetseite der Bewerbung heißt es, das Konzept enthalte „derzeit fünf temporäre Sporthallen“ [10]. Die Stadtratsvorlage vom Mai 2026 nennt „nur noch drei temporäre Hallen“ [6]. Im Ausschuss wollte die Stadt sich auf keine Zahl festlegen: Wie viele es werden, hänge vom Wettkampfprogramm des IOC ab. Die Kosten steckten jedenfalls in den Eventkosten von rund 4,9 Milliarden Euro [1]. Welcher Betrag das ist, blieb offen.

Erst die Zahlen, dann die Garantien

Bevor der Bund dem IOC eine Garantie gibt, muss offenliegen, was die Spiele kosten und wer welchen Anteil trägt. München will bis März eine Vereinbarung über die Finanzierung treffen [1]. Über Bundesgeld entscheidet aber nicht das Kanzleramt, sondern das Parlament. Das hat DOSB-Vorstandschef Fricke im Ausschuss selbst betont: Haushaltsgesetzgeber sei das Plenum des Bundestages [1]. Deshalb darf es keine Zusage an das IOC geben, über die der Bundestag nicht vorher entschieden hat.

Ich werde die offenen Punkte mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung nachfassen: die Garantien für 2027, den tatsächlichen Haushaltsansatz, die Finanzierung der Regattaanlage und der neuen Halle sowie Zahl und Kosten der temporären Hallen.

Wer Olympische Spiele nach Deutschland holen will, muss den Bürgern ehrlich sagen, was sie kosten. Feste Worte haben wir im Ausschuss genug gehört. Jetzt brauchen wir feste Zahlen.

Quellen

[1] Deutscher Bundestag: Aufzeichnung der 31. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt, 07.10.2026, TOP 1. https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7665189

[2] Deutscher Bundestag: hib 794/2026, Olympiabewerbung: Zusammenarbeit auf Augenhöhe gefordert, 07.10.2026. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1223228

[3] Deutscher Bundestag, Ausschuss für Sport und Ehrenamt: 8. Ressortübersicht Sportförderung des Bundes 2023 bis 2027, Kapitel 0416, Titel 531 21. https://www.bundestag.de/resource/blob/1209728/260911_ressortuebersicht_sportfoerderung.pdf

[4] Sport1: Münchens Milliardenplanung, Bund gibt Olympia-Garantie, 26.09.2026. https://www.sport1.de/news/olympia/2026/09/muenchens-milliardenplanung-bund-gibt-olympia-garantie

[5] Deutscher Ruderverband: Rudernachwuchs aus 14 Ländern kommt zur Medaillenjagd nach Bayern, 03.05.2024. https://www.rudern.de/news/rudernachwuchs-aus-14-laendern-kommt-zur-medaillenjagd-nach-bayern

[6] Landeshauptstadt München: Sitzungsvorlage 26-32 / V 00039, Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele 2036, 2040 oder 2044, Beschluss vom 20.05.2026, S. 21 und S. 34. https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/9703651

[7] Olympiabewerbung München: Venues Olympische und Paralympische Spiele München 20XX, Stand 04/2026. https://www.olympiabewerbung-muenchen.com/wp-content/uploads/Sportstaetten-Sportarten-Muenchen20XX.pdf

[8] DOSB: Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe Kosten & Finanzierung, 22.09.2026. https://cdn.dosb.de/user_upload/Olympiabewerbung/Evaluierung_Konzepte/Ergebnisbericht_AG_Kosten___Finanzierung.pdf

[9] DOSB: Abschlussbericht der Evaluierungskommission, 22.09.2026, Abschnitt 3.4. https://cdn.dosb.de/user_upload/Olympiabewerbung/Evaluierung_Konzepte/Abschlussbericht_Evaluierungskommission.pdf

[10] Olympiabewerbung München: Häufige Fragen, Stand 22.04.2026. https://www.olympiabewerbung-muenchen.com/haeufige-fragen/

Japan zeigt, wie man Zuwanderung steuert

Diese Woche steht die Zuwanderung erneut auf der Tagesordnung des Bundestages. Am 9. Oktober hat meine Fraktion ihren Antrag „Maßnahmen für eine wirkliche Migrationswende“ in erster Lesung eingebracht, am Donnerstag, dem 15. Oktober, folgt die Debatte über unseren Antrag für eine ehrliche Migrationsbilanz, die Kosten und Nutzen der Zuwanderung erfassen soll [1][2]. Wir fordern unter anderem, dass Ausländer frühestens nach zehn Jahren eingebürgert werden können, dass die Schutztitel für Syrer widerrufen und Rückführungen wieder aufgenommen werden und dass Entwicklungshilfe an die Rücknahme eigener Staatsbürger geknüpft wird [3]. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen [1].

Was hierzulande als unerhört gilt, ist in Japan längst Regierungspolitik. Dort müssen Ausländer seit dem 1. April 2026 in der Regel zehn Jahre im Land leben, bevor sie eingebürgert werden können [4], und seit dem 1. Oktober gelten deutlich strengere Regeln für einen unbefristeten Aufenthalt [5]. Ein Expertengremium der Regierung soll bis März 2027 eine Grundsatzpolitik erarbeiten, zu der ausdrücklich auch eine Steuerung des Ausländeranteils an der Bevölkerung gehören soll [6]. Der Kurs trifft die Stimmung im Land: Nach einer Erhebung der Universität Tokio lehnen inzwischen 56,3 Prozent der Japaner die Aufnahme weiterer Ausländer ab, 2024 waren es noch 35,6 Prozent [7]. Die nationalkonservative Premierministerin Sanae Takaichi, die diesen Kurs verantwortet, hat im Februar die Unterhauswahl mit einem historischen Ergebnis gewonnen. Ihre Liberaldemokratische Partei holte allein 316 der 465 Sitze, so viele wie noch keine Partei in der japanischen Nachkriegsgeschichte [8]. Ein guter Anlass, genauer hinzuschauen: Japan steht vor denselben demographischen Problemen wie Deutschland, beantwortet sie aber ganz anders.

Ein Land schrumpft schneller als erwartet

Kaum eine Entwicklung hat so weitreichende Folgen wie der demographische Wandel. Gemeint ist nicht nur das Schrumpfen der Bevölkerung. Weil die Menschen erfreulicherweise immer älter werden, verschiebt sich auch das Verhältnis zwischen Jung und Alt. Das trifft die Rentenkassen, das Gesundheitswesen, den Arbeitsmarkt und am Ende fast jeden Lebensbereich.

Japan erlebt diese Entwicklung früher und härter als jedes andere große Industrieland. Laut der Volkszählung vom Oktober 2025 ist die Zahl der japanischen Staatsbürger binnen fünf Jahren um 3,5 Prozent auf rund 119,1 Millionen gesunken [9]. Im Jahr 2025 kamen nur noch 671.236 japanische Kinder zur Welt, so wenige wie nie seit Beginn der Statistik im Jahr 1899. Die Geburtenrate fiel auf 1,14 Kinder je Frau, und diese Marke wurde rund 15 Jahre früher erreicht, als die staatlichen Bevölkerungsforscher vorausgesagt hatten [10]. Die Zahl der Geburten sinkt seit 1975, seit 2016 liegt sie unter einer Million. Allein 2025 starben 918.253 Menschen mehr, als geboren wurden [11]. Zum Vergleich: Damit eine Bevölkerung ohne Zuwanderung stabil bleibt, braucht es rechnerisch etwa 2,1 Kinder je Frau.

Fast 30 Prozent der Japaner sind heute 65 Jahre oder älter. Das ist der höchste Wert unter allen Staaten mit mehr als 40 Millionen Einwohnern, Deutschland folgt mit 24,2 Prozent auf Platz drei. Bis 2050 soll die Bevölkerung Japans auf rund 105 Millionen Menschen sinken, der Anteil der Älteren auf gut 37 Prozent steigen [12].

Maschinen statt Massenanwerbung

Schon in den 1960er Jahren fehlten in Japan Fachkräfte. Statt wie die Bundesrepublik auf Gastarbeiter zu setzen, baute die japanische Industrie Roboter für ihre Fertigungsanlagen [13]. Diese Linie zieht sich bis heute durch. Mit 446 Industrierobotern je 10.000 Beschäftigten liegt Japan weltweit auf Platz vier, knapp hinter Deutschland, und ist nach Einschätzung des internationalen Robotikverbandes IFR das führende Herstellerland für Industrieroboter [14].

Bemerkenswert ist, wie konsequent Japan die Technik in seine Zuwanderungspolitik einrechnet. Die Obergrenzen für ausländische Arbeitskräfte werden ermittelt, indem der Bedarf jeder Branche geschätzt und davon abgezogen wird, was durch einheimische Arbeitskräfte und durch Produktivitätsgewinne abgedeckt werden kann [15]. Wegen solcher Produktivitätsgewinne, unter anderem durch Künstliche Intelligenz, wurde die geplante Obergrenze für die wichtigste Visakategorie zuletzt sogar nach unten korrigiert [16].

Arbeitskräfte ja, Einwanderung nein

Japan erteilt bis heute keine Visa, die von vornherein auf eine dauerhafte Ansiedlung angelegt sind, und die Regierung betont ausdrücklich, keine Einwanderungspolitik zu betreiben. Ausländer kommen fast ausschließlich zum Arbeiten oder Studieren. Länder wie Deutschland nehmen dagegen in großem Umfang Menschen aus anderen Gründen auf, etwa als Flüchtlinge oder über den Familiennachzug [17].

Das heißt allerdings nicht, dass Japan seine Türen verschließt. Seit 2019 gibt es das System der „Specified Skilled Workers“, also der Fachkräfte mit festgelegten Fertigkeiten. Wer einreisen will, muss eine Fachprüfung in seiner Branche und einen Japanischtest bestehen [18]. In der ersten Stufe ist der Aufenthalt auf höchstens fünf Jahre begrenzt [15], und Familienangehörige dürfen grundsätzlich nicht mitkommen [19]. Erst wer in die zweite Stufe für besonders erfahrene Fachkräfte aufsteigt, kann seinen Aufenthalt ohne feste Höchstdauer verlängern und Ehepartner und Kinder nachholen [20].

Bis zum Ende des Fiskaljahres 2028 dürfen in den beiden Arbeitsprogrammen zusammen höchstens 1.231.900 ausländische Arbeitskräfte aufgenommen werden, verteilt auf festgelegte Branchen [15]. Ist die Obergrenze erreicht, wird die Aufnahme gestoppt [16]. Das bisherige Praktikantenprogramm für Ausländer, das wegen schlechter Arbeitsbedingungen und des grundsätzlichen Verbots, den Arbeitgeber zu wechseln, in der Kritik stand, wird ab April 2027 durch ein neues Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramm ersetzt [15].

Die Zahl der Ausländer in Japan wächst leider auch hier inzwischen kräftig. Ende 2025 lebten dort 4.125.395 ausländische Staatsangehörige, 9,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die größten Gruppen stammen aus China, Vietnam und Südkorea, stark wachsend sind Myanmar und Indonesien [21]. Der Unterschied zu Deutschland liegt also nicht darin, dass Japan niemanden hereinlässt, sondern darin, dass der Staat entscheidet, wer für welche Arbeit und für wie lange kommt. Kritiker in Japan warnen allerdings, dass aus immer wieder verlängerten befristeten Aufenthalten auf Dauer eine Einwanderung durch die Hintertür werden kann [17].

Der Pass steht am Ende, nicht am Anfang

Im Januar 2026 beschloss die Regierung Takaichi ein Paket mit rund 150 Maßnahmen zur Ausländerpolitik, dessen Leitgedanke nicht mehr „Zusammenleben“, sondern „Ordnung“ heißt [22]. Seither hat Japan die Regeln für einen dauerhaften Verbleib Schritt für Schritt verschärft. Seit dem 1. April 2026 müssen Ausländer in der Regel zehn statt fünf Jahre im Land gelebt haben, bevor sie eingebürgert werden können. Zusätzlich müssen sie nachweisen, dass sie in den vergangenen fünf Jahren ihre Steuern und in den vergangenen zwei Jahren ihre Sozialbeiträge bezahlt haben [4].

Auch die Hürden für einen unbefristeten Aufenthalt wurden am 1. Oktober 2026 deutlich angehoben. Antragsteller müssen künftig ein Haushaltseinkommen über dem Durchschnitt japanischer Haushalte, eine ausreichende eigene Rentenanwartschaft und Japanischkenntnisse auf dem Niveau eines selbstständigen Sprachverwenders vorweisen. Die neuen Regeln gelten im Wesentlichen ab April 2027 [5]. Die Rentenanwartschaft muss etwa dem entsprechen, was 30 Jahre Beitragszahlung ergeben, und die Antragsgebühr stieg von 10.000 auf 200.000 Yen [23]. Takaichi begründet den Kurs offen damit, dass manche Bürger angesichts der wachsenden Zahl von Ausländern Unbehagen und ein Gefühl der Ungerechtigkeit empfinden [23]. Zugleich zieht sie eine klare Grenze zur Fremdenfeindlichkeit und setzt auf Kurse, in denen Ausländer Japanisch sowie die Regeln und Gepflogenheiten des Landes lernen [22]. Ihr Koalitionspartner, die Japanische Innovationspartei, geht noch weiter und fordert eine zahlenmäßige Steuerung der Ausländeraufnahme als Teil einer Bevölkerungsstrategie [24].

Japan und Deutschland im direkten Vergleich

Was die unterschiedlichen Wege bewirken, zeigt der Blick auf die Zahlen. Dabei muss man bedenken, dass Japan mit rund 123 Millionen Einwohnern deutlich größer ist als Deutschland [9].

Beim Asyl ist der Abstand am größten. Im Jahr 2025 stellten in Japan 11.298 Menschen einen Asylantrag. Als Flüchtling anerkannt wurden 187, weitere 474 erhielten einen ergänzenden Schutzstatus, die meisten davon Ukrainer [25]. In Deutschland zählte das Bundesinnenministerium im selben Jahr 113.236 Asylerstanträge. Das war zwar nur noch etwa die Hälfte des Vorjahres [26], aber immer noch zehnmal so viel wie in Japan. Rund 87.400 Menschen erhielten 2025 in Deutschland einen Schutzstatus oder ein Abschiebungsverbot [27], mehr als 130-mal so viele wie in Japan. Insgesamt lebten Ende 2025 rund 3,2 Millionen Schutzsuchende in Deutschland, darunter 1,16 Millionen Ukrainer [28].

Ähnlich sieht es bei denen aus, die das Land eigentlich verlassen müssten. In Japan sank die Zahl der Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel zum Jahresbeginn 2026 auf 68.488 [25]. In Deutschland waren Ende 2025 rund 232.000 Menschen ausreisepflichtig, 191.000 von ihnen wurden geduldet, weil eine Abschiebung nicht möglich war [29]. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Anteil in Deutschland damit rund fünfmal so hoch.

Auch beim Ausländeranteil liegen Welten zwischen beiden Ländern. In Deutschland lebten Ende 2025 rund 12,4 Millionen Ausländer bei 83,5 Millionen Einwohnern, das sind knapp 15 Prozent [30]. In Japan sind es gut drei Prozent [9][21]. Fairerweise muss man sagen, dass rund ein Drittel der Ausländer in Deutschland Bürger anderer EU-Staaten sind, die sich auf die Freizügigkeit berufen können [31].

Noch deutlicher wird der Unterschied bei den Einbürgerungen. Deutschland hat 2025 mit 332.500 Einbürgerungen einen neuen Rekord aufgestellt. Im Durchschnitt lebten die Eingebürgerten 12,4 Jahre im Land, Syrer als größte Gruppe allerdings nur 7,9 Jahre [32]. Japan bürgerte im selben Jahr 9.258 Menschen ein [4], also weniger als ein Dreißigstel. Zwar hat der Bundestag im Oktober 2025 die sogenannte Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren wieder abgeschafft, die Einbürgerung nach fünf Jahren aber beibehalten [33]. Japan verlangt seit April 2026 das Doppelte.

Besonders aufschlussreich ist der Blick auf den Sozialstaat. In Japan hatten im Jahr 2023 nur 2,9 Prozent aller Haushalte, die Sozialhilfe bezogen, einen ausländischen Haushaltsvorstand. Das entspricht ungefähr dem Anteil der Ausländer an der Bevölkerung. Einen gesetzlichen Anspruch auf Sozialhilfe haben in Japan grundsätzlich nur Staatsbürger, Ausländern wird sie lediglich aufgrund einer Verwaltungsanweisung aus dem Jahr 1954 gewährt [34]. In Deutschland dagegen hat fast die Hälfte der Bürgergeldbezieher keinen deutschen Pass [35], obwohl Ausländer nur knapp 15 Prozent der Bevölkerung stellen [30].

Auf einen Blick zeigt sich der Unterschied so:

Vergleichspunkt (Jahr 2025)JapanDeutschland
Einwohnerrund 123 Millionen [9]rund 83,5 Millionen [30]
Asylanträge11.298 [25]113.236 Erstanträge [26]
Gewährter Schutz661 (187 Flüchtlinge, 474 ergänzender Schutz) [25]rund 87.400 [27]
Ausreisepflichtige bzw. Ausländer ohne gültigen Titel68.488 [25]rund 232.000 [29]
Ausländeranteil an der Bevölkerunggut 3 Prozent [9][21]knapp 15 Prozent [30]
Einbürgerungen9.258 [4]332.500 [32]
Ausländeranteil in der Sozialhilfe bzw. im Bürgergeld2,9 Prozent der Empfängerhaushalte (2023) [34]fast die Hälfte der Bezieher [35]

Ein Teil dieser Unterschiede geht auf Umstände zurück, die Deutschland nur begrenzt beeinflussen kann, etwa die Freizügigkeit in der Europäischen Union oder die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine. Vieles andere aber ist das Ergebnis politischer Entscheidungen. Japan hat sich entschieden, Zuwanderung an Arbeit, Sprache und eigene Leistung zu knüpfen. Deutschland hat das über Jahre nicht getan, und die Kosten trägt der Sozialstaat.

Mehr Arbeit aus dem eigenen Land

Die wichtigste Antwort Japans auf den Arbeitskräftemangel ist allerdings nicht die Zuwanderung, sondern die eigene Bevölkerung. Obwohl die Einwohnerzahl sinkt, waren 2025 rund 68,28 Millionen Menschen erwerbstätig. Es war das fünfte Wachstumsjahr in Folge, getragen vor allem von Frauen und Älteren [36]. Auch die Älteren arbeiten deutlich länger: 9,43 Millionen Japaner über 65 Jahre waren 2025 erwerbstätig, etwa jeder siebte Erwerbstätige gehört inzwischen zu dieser Altersgruppe. Von den 65- bis 69-Jährigen arbeitet mehr als die Hälfte [12].

Dabei setzt Japan auf Anreize statt auf Appelle. Von 1995 bis 2024 mussten Beschäftigte ab einem Jahreseinkommen von 1,03 Millionen Yen Einkommensteuer zahlen. Nicht wenige Teilzeitkräfte arbeiteten deshalb bewusst weniger, um unter dieser Grenze zu bleiben. Die Grenze wurde 2025 auf 1,6 Millionen Yen und 2026 für Einkommen bis 6,65 Millionen Yen auf 1,78 Millionen Yen angehoben [37][38]. Wer mehr arbeitet, soll davon auch mehr behalten.

In Deutschland erreichte die Teilzeitquote im zweiten Quartal 2026 mit 40,3 Prozent einen neuen Rekord [39]. Aus der Union kamen dazu zuletzt vor allem Appelle: Kanzler Merz forderte mehr Leistungsbereitschaft, der Wirtschaftsflügel seiner Partei wollte den Rechtsanspruch auf sogenannte Lifestyle-Teilzeit einschränken [40]. Japan dagegen fragt, warum Menschen nicht mehr arbeiten, und räumt die Hindernisse aus dem Weg.

Auch beim Kampf gegen den Geburtenrückgang gibt Japan nicht auf. Im November 2025 richtete die Regierung eine eigene Zentrale für Bevölkerungsstrategie ein [10]. Im Mai 2026 beschloss das Parlament, dass die Kosten einer Geburt ab etwa 2028 schrittweise vollständig von der Krankenversicherung übernommen werden [41]. Ehrlicherweise muss man sagen, dass die bisherigen Familienprogramme den Rückgang der Geburten nicht stoppen konnten [10]. Das zeigt, wie langfristig hier gedacht werden muss.

Was Deutschland von Japan lernen kann

In Deutschland gilt Zuwanderung seit Jahren als Allheilmittel gegen den Fachkräftemangel. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Die Zahl der offenen Stellen ist von 1,74 Millionen im zweiten Quartal 2023 [42] auf 1,15 Millionen im ersten Quartal 2026 gesunken, während die Arbeitslosigkeit seit Jahren steigt [43]. Das Problem ist nicht mehr der fehlende Kopf, sondern die fehlende Qualifikation. Im vierten Quartal 2025 setzten nur 24 Prozent der offenen Stellen keinen Berufsabschluss voraus, aber 48 Prozent der Arbeitsuchenden, 2,23 Millionen Menschen, suchten genau eine solche Tätigkeit [43]. Eine Zuwanderung, die nicht nach Qualifikation steuert, droht dieses Missverhältnis zu vergrößern, statt es zu beheben.

Ich ziehe daraus fünf Schlüsse. Erstens muss Arbeitsmigration an den tatsächlichen Bedarf einzelner Branchen gebunden werden, mit festen Obergrenzen, verpflichtenden Fach- und Sprachprüfungen vor der Einreise und einem klaren Vorrang für einheimische Arbeitskräfte und Produktivitätsgewinne. Zweitens darf ein dauerhaftes Bleiberecht nur erhalten, wer seinen Lebensunterhalt selbst sichert, eigene Rentenansprüche erworben hat und die Sprache beherrscht. Die Einbürgerung gehört an das Ende eines langen und erfolgreichen Weges, nicht an seinen Anfang. Drittens muss sich Mehrarbeit lohnen, für Frauen, für Ältere und für Teilzeitkräfte, durch Steuerentlastung statt durch Belehrung. Viertens braucht Deutschland eine ehrliche Offensive für Automatisierung und Digitalisierung, statt jede Lücke reflexhaft mit Zuwanderung füllen zu wollen. Fünftens gehört zur Steuerung auch die Rückkehr. Ende 2025 waren in Deutschland rund 232.000 Menschen ausreisepflichtig [29]. Abgeschoben wurden im gesamten Jahr 2025 aber nur 22.787 Menschen, mit staatlicher Förderung freiwillig ausgereist sind weitere 16.576 [44]. Selbst wenn man beide Zahlen zusammenzählt, würde es bei diesem Tempo rechnerisch rund sechs Jahre dauern, bis allein die heute Ausreisepflichtigen das Land verlassen haben, und jedes Jahr kommen neue hinzu. Remigration heißt für mich deshalb zuallererst, geltendes Recht durchzusetzen: Wer kein Aufenthaltsrecht hat oder dessen Schutzgrund entfallen ist, muss in seine Heimat zurückkehren. Japan zeigt, dass ein Staat das kann. Dort ist die Zahl der Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel das zweite Jahr in Folge gesunken [25].

Man mag bedauern, dass hochentwickelte Volkswirtschaften wie Deutschland und Japan altern und schrumpfen. Umkehren lässt sich das in wenigen Jahren nicht. Japan zeigt aber, dass ein Staat diese Entwicklung gestalten kann, ohne die Kontrolle darüber abzugeben, wer ins Land kommt und wer bleiben darf. Genau diese Kontrolle hat Deutschland in den vergangenen Jahren aus der Hand gegeben. Es wird Zeit, sie zurückzugewinnen.

Quellen

[1] Deutscher Bundestag, Textarchiv: AfD-Antrag „Maßnahmen für eine wirkliche Migrationswende“, erste Lesung am 09.10.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw41-de-migrationswende-1222454

[2] Deutscher Bundestag, Textarchiv: AfD-Antrag „Migrationsbilanz für Deutschland, Kosten und Nutzen der Zuwanderung erfassen“, Debatte am 15.10.2026, Stand 13.10.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-migrationsbilanz-1223580

[3] Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD „Maßnahmen für eine wirkliche Migrationswende“, Drucksache 21/8387, 06.10.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/083/2108387.pdf

[4] Jiji Press via Adnkronos: Japan to Introduce 10-Yr Residency Requirement for Nationality, 27.03.2026. https://english.adnkronos.com/2026/03/27/japan-to-introduce-10-yr-residency-requirement-for-nationality/

[5] Kyodo via Bernama: Japan Toughens Guidelines For Granting Permanent Residency, 01.10.2026. https://bernama.com/en/world/news.php?id=2614039

[6] Jiji Press via Adnkronos: Japan to Study “Quantitative Management” of Foreign Residents, 24.07.2026. https://english.adnkronos.com/2026/07/24/japan-to-study-quantitative-management-of-foreign-residents/

[7] Al Jazeera: Japan moves to tighten rules for foreigners, throwing futures into doubt, 25.09.2026. https://www.aljazeera.com/amp/economy/2026/9/25/japan-moves-to-tighten-rules-for-foreigners-throwing-futures-into-doubt

[8] nippon.com (Japan Data): A Landslide for Takaichi’s LDP: House of Representatives Election Results, Februar 2026. https://www.nippon.com/en/japan-data/h02703/

[9] Jiji Press via Adnkronos: Japan’s Population Falls 2.5 Pct in 2025 from 2020, 29.09.2026. https://english.adnkronos.com/2026/09/29/japans-population-falls-2-5-pct-in-2025-from-2020/

[10] Jiji Press via nippon.com: Japan 2025 Births Hit Record Low of 671,000, 03.06.2026. https://www.nippon.com/en/news/yjj2026060300610/

[11] Jiji Press via Adnkronos: Japan 2025 Births Hit Record Low of 671,000 (ausführliche Fassung), 03.06.2026. https://english.adnkronos.com/2026/06/03/japan-2025-births-hit-record-low-of-671000-2/

[12] Statistikamt Japan (総務省統計局): Statistik-Topics Nr. 149, Die älteren Menschen in Japan im Spiegel der Statistik, 20.09.2026. https://www.stat.go.jp/data/topics/pdf/topics149.pdf

[13] Konrad-Adenauer-Stiftung, Die Politische Meinung: Alles Robot oder was? https://www.kas.de/de/web/die-politische-meinung/artikel/detail/-/content/alles-robot-oder-was

[14] International Federation of Robotics: Robot Density Surges in Europe, Asia, and Americas (World Robotics 2025). https://ifr.org/ifr-press-releases/news/robot-density-surges-in-europe-asia-and-americas

[15] Jiji Press via Adnkronos: Japan to Accept Up to 1.23 M. Foreign Workers through FY 2028, 23.01.2026. https://english.adnkronos.com/2026/01/23/japan-to-accept-up-to-1-23-m-foreign-workers-through-fy-2028/

[16] Yomiuri Shimbun via Asia News Network: Japan eyes plan to accept up to 1.23 million foreign workers by end of fiscal 2028, Dezember 2025. https://asianews.network/?p=248005

[17] nippon.com (In-depth): Japan’s “Foreigner Policy” Skirts Key Issues: No Orderly Coexistence Without Plan for Immigration, 2026. https://www.nippon.com/en/in-depth/d01206/

[18] Japanisches Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW): Manual for sending out specified skilled workers. https://www.mhlw.go.jp/content/11130500/001567054.pdf

[19] Japanische Einwanderungsbehörde (Immigration Services Agency): Informationsblatt zum Aufenthaltsstatus „Specified Skilled Worker“. https://www.moj.go.jp/isa/content/930005373.pdf

[20] Japan Association for Construction Human Resources (JAC): FAQ zum Specified Skilled Worker Program. https://global.jac-skill.or.jp/en/faq.php

[21] nippon.com (Japan Data): Japan’s Foreign Population Rises Above 4 Million for the First Time, 2026. https://www.nippon.com/en/japan-data/h02750/

[22] Jiji Press via Adnkronos: FOCUS: Japan to Review Foreign Resident Policy, Prioritizing “Order”, 21.04.2026. https://english.adnkronos.com/2026/04/21/focus-japan-to-review-foreign-resident-policy-prioritizing-order/

[23] Euronews: Japan’s Sanae Takaichi announces new tightened measures for foreigners seeking permanent residency, 01.10.2026. https://www.euronews.com/2026/10/01/japans-sanae-takaichi-announces-new-tightened-measures-for-foreigners-seeking-permanent-re

[24] Amt des japanischen Premierministers (Kantei): The Prime Minister in Action in January 2026. https://japan.kantei.go.jp/104/actions/202601/index.html

[25] Jiji Press via Adnkronos: Foreign Residents in Japan Reach Record 4.12 M., 27.03.2026. https://english.adnkronos.com/2026/03/27/foreign-residents-in-japan-reach-record-4-12-m/

[26] beck-aktuell: BMI: Asylzahlen sind 2025 stark gesunken, 05.01.2026. https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtspolitik-gesetzgebung/bmi-asylzahlen-2025-gesunken-migrationswende-2026-01-05

[27] Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: Schlüsselzahlen Asyl 2025 (Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Stand Januar 2026). https://fluechtlingsrat-bw.de/wp-content/uploads/2026/02/flyer-schluesselzahlen-asyl-2025.pdf

[28] Berliner Zeitung: Weniger Schutzsuchende in Deutschland, Zahl der Ersteinreisenden fast halbiert (Zahlen des Statistischen Bundesamtes), 12.05.2026. https://www.berliner-zeitung.de/article/weniger-schutzsuchende-in-deutschland-zahl-der-ersteinreisenden-fast-halbiert-10035729

[29] Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage „Zahlen zu in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Geflüchteten zum Stand 30. Juni 2026“, Drucksache 21/7215 (Angaben aus dem Ausländerzentralregister, Stand Ende 2025). https://dserver.bundestag.de/btd/21/072/2107215.pdf

[30] Statistisches Bundesamt: Bevölkerung Deutschlands sinkt im Jahr 2025 um 0,1 %, Pressemitteilung Nr. 203, 16.06.2026. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/06/PD26_203_124.html

[31] Statistisches Bundesamt: Finale Ergebnisse der Ausländerstatistik zum 31.12.2025, 02.04.2026. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/auslaenderstatistik-stichtag.html

[32] Statistisches Bundesamt: 332 500 Einbürgerungen im Jahr 2025, Pressemitteilung Nr. 186, 03.06.2026. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/06/PD26_186_125.html

[33] ZDFheute: Einbürgerung: Diese Änderungen hat der Bundestag beschlossen, Oktober 2025. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/einbuergerung-beschleunigung-verfahren-bundestag-100.html

[34] nippon.com (Japan Data): Welfare Ministry: Just 3% of Japanese Households Receiving Social Assistance Headed by Foreign Residents, 14.07.2025. https://www.nippon.com/en/japan-data/h02472/welfare-ministry-just-3-of-japanese-households-receiving-social-assistance-headed-by-forei.html

[35] Hans-Böckler-Stiftung: Böckler Impuls 05/2026. https://www.boeckler.de/data/Impuls_2026_05_S3.pdf (abgerufen am 13.10.2026)

[36] Japan Economic Foundation, Japan SPOTLIGHT Mai/Juni 2026: Changing Employment Structure of Japan (Nobuo Iizuka). https://www.jef.or.jp/journal/pdf/267th_Economic_Indicators.pdf

[37] Moneyizm (all-senmonka.jp): 「年収の壁」178万円引き上げとは? 2026年からの新基準を整理する. https://www.all-senmonka.jp/moneyizm/?p=314406

[38] Moneyizm (all-senmonka.jp): 2026年1月から「178万円の壁」, Hintergrund und Zielgruppe (Jahreseinkommen bis 6,65 Mio. Yen). https://www.all-senmonka.jp/moneyizm/?p=314073

[39] Sonntagsblatt (epd): Teilzeitquote erreicht Rekordhoch: Erstmals über 40 Prozent, 01.09.2026. https://sonntagsblatt.de/artikel/epd/teilzeitquote-erreicht-rekordhoch-erstmals-ueber-40-prozent

[40] ZDFheute: Leistung statt Lifestyle: Merz stimmt CDU auf Parteitag ein, 18.02.2026. https://www.zdfheute.de/politik/merz-mentalitaetswechsel-politischer-aschermittwoch-100.html

[41] Jiji Press via nippon.com: Japan Enacts Health Insurance System Reform, 29.05.2026. https://www.nippon.com/en/news/yjj2026052900121/

[42] IAB-Forum: Übersicht IAB-Stellenerhebung (zweites Quartal 2023: 1,74 Millionen offene Stellen). https://iab-forum.de/en/?p=3053

[43] dpa-AFX via onvista: 1,15 Millionen offene Stellen in Deutschland im ersten Quartal, 08.06.2026. https://www.onvista.de/news/2026/06-08-1-15-millionen-offene-stellen-in-deutschland-im-ersten-quartal-0-10-26519667

[44] Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage „Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2026“, Drucksache 21/7332, Juli 2026 (mit Angaben der Bundesregierung für das Jahr 2025). https://dserver.bundestag.de/btd/21/073/2107332.pdf

Kontakte der Berliner Linken ins Clan-Milieu

Bedrohung für die innere Sicherheit?

Von der SED-Nachfolgepartei Die Linke sollte man kein allzu ausgeprägtes moralisches Gespür erwarten. Die kaum aufgearbeitete Vergangenheit der Partei und die von vielen ihrer Vertreter sogar öffentlich zur Schau getragene Nähe zu gewaltbereiten Linksextremisten der Antifa sind gute Beispiele dafür, dass diese Partei eigentlich unwählbar ist. Doch ein Detail, das für die Partei zumindest in Teilen sehr prägend zu sein scheint, wurde bislang kaum beleuchtet: Ihre Nähe zu arabischen Clan-Familien.

Wahlparty mit Clan-Mitgliedern

Das Oberhaupt des in Berlin berüchtigten Remmo-Clans, Issa Remmo, wurde auf der Wahlparty der Linken am Tag der Berliner Abgeordnetenhauswahl gesichtet [1]. Von einem Reporter nach dem Grund seiner Anwesenheit befragt, sagte er, dass er sich von der Linken „unterstützt“ fühle [1]. Doch nicht nur er war Gast auf der Linken-Feier. Auch der Pro-Palästina-Aktivist Ibrahim Ibrahim, der von einigen Medien als Terror-Unterstützer bezeichnet wird, tauchte auf der Wahlparty auf [2].

Ebenfalls waren Mitglieder des palästinensischen Barbakh-Clans dabei, von denen eine zweistellige Zahl in Berlin seitens der Behörden als sicherheitsrelevant eingestuft wird [2]. Viele Mitglieder dieses aus Gaza stammenden Clans sind erst nach dem Hamas-Angriff im Jahr 2023 und den darauffolgenden israelischen Angriffen auf den Gaza-Streifen nach Deutschland eingewandert [3]. Der Clan soll in Berlin mittlerweile auf mehr als 300 Mitglieder angewachsen sein [4].

Clan-Kontakte bis in den Bundestag

Der Linken-Bundestagsabgeordnete Ferat Kocak tauschte sich freundliche Chatnachrichten mit dem Sohn von Clan-Boss Remmo, Firas Remmo, aus [5]. Die beiden sollen sich in den Nachrichten gegenseitig „Bruder“ genannt haben [6]. Auch wenn Kocak den Kontakt im Nachhinein entschuldigte, scheint er sehr eng gewesen zu sein. Er bat ihn um die Verbreitung eines Videos aus einer Bundestagssitzung, in der Kocak eine Rede über die „hysterische Debatte“ über Clans hielt [6].

Später bezeichnete Kocak es Medien gegenüber als „blöd von mir, dass ich nicht geguckt habe, wer das ist“ [7]. Wenig glaubwürdig für einen Bundestagsabgeordneten, der sich regelmäßig als Clan-Experte aufspielt und deren Einfluss verharmlost. Auch hat Kocak im Bundestag immer wieder das Vorgehen der Sicherheitsbehörden gegen Clan-Kriminalität kritisiert und parlamentarische Anfragen dazu gestellt [1].

Firas Remmo soll er laut dem RBB im Rahmen einer Aktion persönlich kennengelernt haben, bei der gebrauchte Handys für Aktivisten gesammelt wurden [5]. Doch es handelte sich nicht um irgendwelche politischen Aktivisten, sondern um Akteure der Antifa, deren Geräte die Polizei vorher beschlagnahmt hatte [6].

Diese Vorgänge müssen vor dem Hintergrund der Tatsache betrachtet werden, dass Kocak bis vor Kurzem noch Mitglied des Innenausschusses des Bundestags war, in dem Abgeordnete sensible Informationen der Sicherheitsbehörden erhalten [6]. Den Ausschussposten hat er mittlerweile aufgrund des öffentlichen Drucks aufgegeben, aber sein Mandat im Bundestag behält er weiterhin [4].

Mitglieder des Remmo-Clans wurden wegen eines Raubs in einer Sparkasse (Schaden: neun Millionen Euro), dem Einbruch ins Berliner Bode-Museum (bei dem eine riesige Goldmünze erbeutet wurde) und dem Kronjuwelen-Diebstahl im Dresdner Grünen Gewölbe verurteilt [1].

Polizei und Experten sehen politischen Einfluss von Clans auf die Linke

Die Verbindungen zwischen der Linken und den Clan-Strukturen der Hauptstadt beunruhigen auch die Polizei. Der Sprecher des Berliner Landesverbandes der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Benjamin Jendro, sieht eine klare Motivation: „Es hat natürlich seinen Grund, warum Antisemiten und Clan-Mitglieder den Wahlsieg der Linkspartei feiern – die gibt ihnen eine Bühne“ [1].

Auch politische Forderungen der Linken wie die Mittelkürzung bei der Polizei, das geplante Streichen von Befugnissen und erleichterte Einbürgerungen seien laut Jendro Gründe, aus denen das Clan-Milieu die Linke bevorzugen könnte [1]. Mit Verweis auf die Verbindungen der Linken zu Clan-Familien kritisiert auch GdP-Landeschef Stephan Weh: „Die Linke kann jetzt weiter versuchen, die komplette Bevölkerung für dumm zu verkaufen und von Zufällen und Unwissenheit sprechen. Jeden zweiten Tag ein neues Foul gegen meine Kolleginnen und Kollegen der Berliner Polizei“ [3].

Ähnliche Zusammenhänge sieht auch Olaf Sundermeyer, der seit Jahren im Clan-Milieu recherchiert. So habe es ihn nicht überrascht, dass Issa Remmo auf der Wahlparty der Linken aufgetaucht ist, weil die Linke die Bekämpfung von Clankriminalität seit Jahren als rassistisch bezeichne und deswegen Polizei und Justiz anprangere [8]. Die mögliche künftige Regierende Bürgermeisterin, Elif Eralp, prangerte in Reden schon „den strukturellen Rassismus in der Berliner Polizei“ an [1].

Auch geht es darum, Einfluss bei den Themen Einbürgerungen und Abschiebungen auf die Politik zu nehmen [8]. Sundermeyer berichtet auch von der Sorge, dass Informationen aus den Rathäusern weitergegeben werden könnten, z. B. in Bezug auf die Arbeit der Ordnungsämter, wenn es einen linken Bezirksbürgermeister beispielsweise in Neukölln geben sollte [8].

Dass die Verbindungen der Linken mit dem Clan-Milieu Früchte tragen, zeigt das Neuköllner Wahlergebnis. So erreichte die Partei mit ihrer Bezirksliste 32 Prozent und konnte somit ihr Ergebnis im Vergleich zur vorangegangenen Wahl verdoppeln [3].

Rot-Rot-Grün hätte Folgen für die innere Sicherheit in Berlin

Die Linke führt derzeit Sondierungsgespräche mit der SPD und den Grünen über die Bildung einer Regierung in der Hauptstadt. Die potentiellen Koalitionspartner verlangen von der Linken wohl eine verbindliche und distanzierende Erklärung zum Clan-Milieu – weil dies bislang nicht glaubhaft erfolgte, mussten bereits mehrere neue Gesprächstermine angesetzt werden [4].

Wenn SPD und Grüne eine Koalition mit dieser Berliner Linken bilden sollten, zeigen sie einmal mehr, dass ihnen Macht wichtiger ist als Moral. Eine solche Regierung hätte wohl spürbare Konsequenzen für die Sicherheit auf Berlins Straßen. Laut GdP-Sprecher Jendro denken viele Polizei-Kollegen darüber nach, in diesem Fall in ein anderes Bundesland zu wechseln [1].

Das Wahlergebnis der Linken hätte dann ein Nachspiel, das viele ihrer Wähler möglicherweise nicht bedacht haben.

Quellenverzeichnis

[1] „Die Berliner Clans und die Linken: Von dieser Partei fühlt sich Issa Remmo „unterstützt““, Augsburger Allgemeine, 8. Oktober 2026, abrufbar über MSN

[2] „Neuer Ärger für die Linke – auch Mitglieder des Barbakh-Clans auf Wahlparty“, www.welt.de, 1. Oktober 2026

[3] „Noch ein Clan-Vorfall? GdP-Chef: Linke will Bevölkerung für dumm verkaufen“, www.morgenpost.de, 29. September 2026

[4] „Linksextreme Enteignungspartei mit Clan-Hintergrund“, jungefreiheit.de, 2. Oktober 2026

[5] „Linken-Politiker Kocak räumt Fehler bei Umgang mit Remmo-Clan-Mitglied ein“, www.rbb24.de, 2. Oktober 2026

[6] „Der Fall Ferat Koçak und der Rammo-Clan: Die Linke muss ihren Helden stürzen, um glaubhaft regieren zu können“, www.tagesspiegel.de, 1. Oktober 2026

[7] „Ferat Koçak besorgt Handy für Antifa beim Remmo-Clan“, jungefreiheit.de, 1. Oktober 2026

[8] „Wie Clans Einfluss auf die Politik nehmen wollen“, MDR AKTUELL, www.mdr.de, 26. September 2026

Proteste in Frankreich werden von Linken und gewalttätigen Migranten gekapert

Frankreich ist seit Jahren stark überschuldet. Es gleicht einem Wunder, dass es die Eurozone noch nicht in eine neue Finanzkrise gestürzt hat. Die Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur leidet dort – ähnlich wie in Deutschland – unter der erzwungenen Sparpolitik. Leidtragende sind wie hierzulande auch die jungen Generationen, für die es kaum Investitionen gibt, die aber eines Tages den gigantischen Schuldenberg abtragen müssen. Frankreich gibt schon jetzt mehr für den Schuldendienst aus als für den Bildungsetat [1].

Marodes Bildungswesen

Diese desaströse Lage hat in den letzten Wochen zu Massenprotesten von Schülern gegen das kaputtgesparte Bildungswesen geführt. Ihren Anfang nahmen die Proteste am 21. September am Lycée Saint-Exupéry in Créteil bei Paris, Auslöser sollen unbesetzte Lehrerstellen gewesen sein [2]. Inhaltlicher Kern der anfänglichen Proteste waren Klagen der Schüler über fehlende Lehrkräfte, überfüllte Klassen, marode Schulgebäude und zu wenig Ressourcen [3].

Tatsächlich sind die Folgen der Rotstiftpolitik im französischen Bildungswesen gut dokumentiert: So fielen im Schuljahr 2024/2025 9,8 Prozent der vorgesehenen Unterrichtsstunden aus, an besonders stark betroffenen Einrichtungen konnte jede siebte planmäßige Stunde nicht erteilt werden [4][5]. In vielen Schulen wird von Schimmel, Ungezieferbefall und fehlender Belüftung berichtet [4].

Aus Schülerprotesten werden Krawall-Orgien

Doch aus den grundsätzlich nachvollziehbaren und anfangs friedlichen Protesten sind in vielen Städten mittlerweile Krawall-Orgien und gewalttätige Unruhen geworden. Sie werden angefacht von Akteuren, denen es nicht um eine bessere Finanzierung des französischen Bildungswesens geht. Vielerorts ist von bürgerkriegsähnlichen Zuständen die Rede [6]. Es finden Angriffe auf Polizisten, Lehrer und Feuerwehrleute statt und es werden brennende Barrikaden errichtet [6][7]. In La Ciotat in der Nähe von Marseille wurde ein Lehrer mit Benzin übergossen [8].

Bildungsminister Édouard Geffray berichtete, dass bereits 40 Schulleiter verletzt und etwa 100 Schulen schwer beschädigt wurden [9]. In einigen Städten wurden Schulen zum Teil in Brand gesetzt, so z. B. das Lycée Nelson Mandela in Nantes [3]. Mit Stand vom 3. Oktober wurden 65 Beschäftigte des Bildungswesens verletzt, auch völlig unbeteiligte Passanten werden attackiert [10].

Inwieweit damit bessere Lernbedingungen für Frankreichs Schüler erreicht werden sollen, bleibt das Geheimnis der Krawallmacher.

Vereinnahmung des Protests durch Linke und gewalttätige Migranten

Mittlerweile haben Linksradikale die Schülerproteste vereinnahmt. Die linke Partei La France Insoumise (LFI) hat laut Innenminister Laurent Nuñez die Mobilisierung übernommen [10]. Die Nachrichtendienste Frankreichs halten die Ausschreitungen für das Ergebnis einer „manövrierten Aktion von LFI und ihren ultralinken Proxys“ [3].

Der schwarze Bürgermeister des Pariser Brennpunktstadtteils Saint-Denis vom LFI, Bally Bagayoko, feierte gemeinsam mit Randalierern, Videoaufnahmen zeigen ihn singend und tanzend vor einem offenen Feuer [11]. Auch verkündete er, dass Gewalt manchmal ein legitimes Mittel von Protest sein könne [11]. Zur Belohnung wurde er vom Krawall-Mob auf den Schultern getragen [4]. Auch der LFI-Gründer und linksradikale Präsidentschaftskandidat Jean-Luc Mélenchon solidarisierte sich bereits mehrfach mit den Protesten [12]. Er sieht die Schuld für die Eskalation der Lage ausschließlich bei der Polizei [13].

Die französische Regierung spricht in diesem Zusammenhang von ultragewalttätigen Gruppen, die den Schülerprotest gekapert hätten [14]. Darüber hinaus gibt es Berichte, dass Migranten hierbei eine besondere Rolle spielen [6]. Auch soll es gezielte Angriffe auf weiße Menschen gegeben haben, was durch Videoaufnahmen belegt wird [11]. Im Rahmen der Proteste sind häufig Palästinaflaggen zu sehen [15], die zumindest den Verdacht erwecken, dass es vielen Beteiligten kaum um bessere Bedingungen an Frankreichs Schulen geht. Außenstehende mischen sich unter die Schüler und initiieren die Gewalt [16]. Es ist von „Gewalttourismus“ die Rede [16].

Drohen uns in Deutschland französische Zustände?

In Frankreich wird nun befürchtet, dass sich die gewaltsamen Proteste, zusätzlich verstärkt durch die hohen Spritpreise und steigenden Lebenshaltungskosten, auf andere Bereiche der Gesellschaft ausweiten könnten [1].

Das, was sich momentan in Frankreich abspielt, kann jederzeit nach Deutschland herüberschwappen. Auch hier drohen dramatische Verteilungskämpfe, weil der Staat seinen Aufgaben nicht mehr nachkommt. Auch in Deutschland werden ganze Stadtteile von migrantischen Parallelgesellschaften dominiert, in denen der Rechtsstaat kaum noch durchsetzungsfähig ist. Auch hierzulande verbünden sich linke Parteien und Organisationen mit diesen Kreisen, wie die aktuellen Beispiele am Rande der Feier der Linken zur Berliner Abgeordnetenhauswahl gezeigt haben [17].

Quellen

[1] ZDFheute: Schulproteste weiten sich aus, Macron ruft zu Krisensitzung, 06.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/ausland/protest-frankreich-schueler-ausschreitungen-100.html

[2] Basta!: De la colère aux blocages: comprendre la mobilisation lycéenne, 02.10.2026. https://portail.basta.media/dossiers/de-la-colere-aux-blocages-comprendre-la-mobilisation-lyceenne

[3] Euronews: Schulblockaden, Gewalt, Brände in Frankreich. Premier macht Ultralinke verantwortlich, 01.10.2026. https://de.euronews.com/2026/10/01/schulblockaden-gewalt-braende-ultralinke

[4] Junge Freiheit: Frankreichs Linke heizt gewalttätige Schülerproteste weiter an, 01.10.2026. https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2026/frankreichs-linke-heizt-gewalttaetige-schuelerproteste-weiter-an/

[5] Französisches Bildungsministerium (DEPP): La part du temps d’enseignement non assuré dans les établissements publics du second degré en 2024-2025, Note d’Information Nr. 26-14, 2026. https://www.education.gouv.fr/depp/la-part-du-temps-d-enseignement-non-assure-dans-les-etablissements-publics-du-second-degre-en-2024-504512

[6] Tichys Einblick: In Frankreich bürgerkriegsähnliche Zustände, 02.10.2026. https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/in-frankreich-buergerkriegsaehnliche-unruhen/

[7] ZDFheute: Schulprotest in Frankreich eskaliert: Fast 2.000 Festnahmen, 02.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/ausland/frankreich-schuelerproteste-festnahmen-gewalt-100.html

[8] Sud Radio: „Une douche d’essence“: un professeur agressé par un jeune témoigne, Oktober 2026. https://www.sudradio.fr/faits-divers/une-douche-dessence-un-professeur-agresse-par-un-jeune-temoigne

[9] BFMTV, „Face à Face“ mit Bildungsminister Édouard Geffray, 02.10.2026, Videoausschnitte bei Orange Actualités. https://actu.orange.fr/videos/politique/edouard-geffray-ministre-de-l-education-nationale-evoque-au-moins-plusieurs-dizaines-voire-plus-d-une-centaine-de-lycees-qui-ont-connu-des-degradations-severes-depuis-le-debut-de-la-semaine-CNT000002sgDIS.html

[10] Der Standard: Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag, 03.10.2026. https://www.derstandard.de/story/3000000342540/sch252lerproteste-in-frankreich-mehr-als-5000-festnahmen-seit-montag

[11] Junge Freiheit: Frankreich: Wie linksextreme Politiker die Gewalt anheizen, 01.10.2026. https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2026/frankreich-wie-linksextreme-politiker-die-gewalt-anheizen/

[12] Junge Freiheit: Fast 2.000 Festnahmen nach linksextremen Krawallen in Frankreich, 02.10.2026. https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2026/fast-2-000-festnahmen-nach-linksextremen-krawallen-in-frankreich/

[13] Jean-Luc Mélenchon: Le 6 octobre avec et en protection de la jeunesse, Blogbeitrag, 03.10.2026. https://melenchon.fr/2026/10/03/le-6-octobre-avec-et-en-protection-de-la-jeunesse/

[14] Handelsblatt (dpa): Wieso Frankreichs Schulproteste eskalieren, 02.10.2026. https://www.handelsblatt.com/politik/international/demonstrationen-wieso-frankreichs-schulproteste-eskalieren/100259349.html

[15] Europe 1: Blocage des lycées: des revendications scolaires aux slogans politiques, place de la Bastille, le mouvement se politise, 08.10.2026. https://www.europe1.fr/societe/blocage-des-lycees-des-revendications-scolaires-aux-slogans-politiques-place-de-la-bastille-le-mouvement-se-politise-1132154

[16] SRF: Wer steckt hinter der Gewalt bei Frankreichs Schülerprotesten?, 05.10.2026. https://www.srf.ch/news/international/verletzte-und-festgenommene-wer-steckt-hinter-der-gewalt-bei-frankreichs-schuelerprotesten

[17] Berliner Zeitung: Berlin-Wahl: „Juden haben wieder richtig Angst“, 21.09.2026. https://www.berliner-zeitung.de/article/berlin-wahl-spranger-linke-polizei-verfassungsschutz-10406708

Der Spionageverdacht trifft die BND-Spitze, nicht unsere Anfragen

Am 6. Oktober 2026 hat das Bundeskriminalamt den früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, festgenommen. Seit dem 7. Oktober sitzt er in Untersuchungshaft, ebenso sein langjähriger Büroleiter beim BND [1][2][3]. Ausgerechnet jene Parteien, die uns seit einem Jahr als Sicherheitsrisiko darstellen, müssen sich nun fragen lassen, warum ihnen ein mutmaßliches Leck im Zentrum des eigenen Sicherheitsapparates zwölf Jahre lang entgangen ist.

Was den Beschuldigten vorgeworfen wird

Hanning leitete den BND von 1998 bis 2005 und war danach Staatssekretär im Bundesinnenministerium, später Sicherheitsberater in der Privatwirtschaft [2]. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor [3]. Nach den Ermittlungen sollen er und sein früherer Büroleiter Manfred D. vermutlich 2010 vereinbart haben, dass D. ihm gegen Bezahlung fortlaufend Erkenntnisse aus dem Dienst beschafft. Bis Juni 2022 sollen so annähernd 2.000 Dokumente geflossen sein, die ausschließlich für den internen Gebrauch des BND bestimmt waren [2]. D. war schon unter Hanning dessen Büroleiter und behielt diese Funktion unter weiteren Präsidenten bis zu seiner Versetzung 2025 [3]. In einem Fall soll Hanning geheime Informationen für eine Analyse genutzt haben, die für den Mitarbeiter eines fremden Geheimdienstes bestimmt war [2]. Offiziell hat die Bundesanwaltschaft keinen Staat genannt. Nach Informationen des „Spiegel“ prüfen die Ermittler eine Verbindung zu einem Agenten Aserbaidschans [4]. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Wie man uns zum Sicherheitsrisiko erklärt hat

Im Herbst 2025 behauptete Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD), die AfD missbrauche das parlamentarische Fragerecht, um kritische Infrastruktur auszuforschen, und arbeite eine „Auftragsliste des Kremls“ ab [5]. Einen strafrechtlichen Spionagevorwurf wollte er dabei ausdrücklich nicht erhoben haben [5]. Union und SPD machten daraus am 5. November 2025 eine Aktuelle Stunde im Bundestag [6]. Marc Henrichmann (CDU), Vorsitzender des Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste, sprach von einer „russlandtreuen Schläferzelle“ in unserer Fraktion [6] und verwies auf 47 Anfragen im Thüringer Landtag [7]. Sonja Eichwede (SPD) nannte uns Handlanger russischer Interessen, Irene Mihalic (Grüne) warf uns vor, Putin die Türen zu öffnen [6]. Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch unterstellte, wir sammelten Informationen für den Austausch mit autoritären Regimen [8].

Die Bundesregierung blieb jeden Beleg schuldig

Wir haben nachgefragt. In ihrer Antwort vom 17. November 2025 nannte die Bundesregierung keinen einzigen Fall, in dem eine Anfrage zu Spionagezwecken gestellt oder von einem fremden Dienst genutzt worden wäre. Sie erklärte, sie bewerte die Motive von Fragestellern nicht, und betonte, die Spionageabwehr des Verfassungsschutzes arbeite unabhängig von parlamentarischen Anfragen [9]. Was die Sicherheit des Staates berühren könnte, beantwortet die Regierung ohnehin nicht offen. Das hat sie unserer Fraktion erst im Juli 2026 wieder mit Verweis auf das Staatswohl mitgeteilt [10].

Wer wirklich Zugang zu Geheimnissen hatte

Der Verdacht im Fall Hanning betrifft das Innerste des Dienstes: eingestufte Unterlagen, die über Jahre aus dem Büro der Behördenleitung abgeflossen sein sollen. Henrichmann will nun „alles auf den Kopf zu stellen“ [2]. Eichwede fordert eine lebenslange Karenzzeit für frühere Führungskräfte der Nachrichtendienste [2]. Konstantin von Notz (Grüne), stellvertretender Vorsitzender des Kontrollgremiums, wirft dem Bundesinnenministerium vor, die Dimension des Falls zu unterschätzen. Es handle sich „offenkundig um durchaus strukturelle Probleme“, frühere Hinweise des Gremiums auf nötige Verschärfungen seien folgenlos geblieben [3]. Diese Einsicht kommt spät. Dieselben Politiker schulden eine Erklärung, warum sie ein Jahr lang gewählte Abgeordnete unter Generalverdacht stellten, während niemand bemerkte, dass Tausende Dokumente den Dienst verlassen haben sollen.

Wir verschweigen nichts

Zur Ehrlichkeit gehört auch: Ein früherer Mitarbeiter im Europabüro des AfD-Politikers Maximilian Krah wurde 2025 vom Oberlandesgericht Dresden wegen Agententätigkeit für China verurteilt [11]. Nach Überzeugung des Gerichts spähte er dabei auch die AfD selbst aus [12]. Der Fall zeigt, dass fremde Dienste dort angreifen, wo sie Zugang finden, und dass jede Partei ihre Mitarbeiter sorgfältig prüfen muss. Mit Kleinen Anfragen hatte er nichts zu tun.

Anfragen decken Lücken auf, die sonst niemand benennt

Das Fragerecht ist ein Kontrollrecht des Parlaments. Ein Beispiel aus unserer Arbeit: Auf unsere Kleine Anfrage zum Zustand der Standorte des Technischen Hilfswerks [13] räumte die Bundesregierung ein, dass nur etwa 70 Prozent der Standorte über eine unabhängige Notstromversorgung verfügen. Rund 70 Prozent der etwa 750 Standorte brauchen eine neue Unterbringung, einen Umbau oder eine Erweiterung, und 1.530 Fahrzeuge haben ihre vorgesehene Nutzungsdauer überschritten [14]. Die Regierung kündigte an, die Notstromversorgung zeitnah an allen Standorten nachzurüsten [14]. Danach haben wir nachgehakt, wie sich die Abgabe von Notstromaggregaten des THW an die Ukraine auf die Einsatzbereitschaft in Deutschland ausgewirkt hat [15]. Genau solche Fragen nennen unsere Kritiker Ausspähung. Wir nennen das Kontrolle, denn welche Antwort öffentlich wird, entscheidet die Regierung selbst. Aus solchen Erkenntnissen erarbeiten wir Anträge, mit denen wir den Bevölkerungsschutz und die Vorsorge gegen Großschadenslagen in Deutschland stärken wollen.

Wir machen Politik für Deutschland und seine Bürger, nicht für fremde Mächte. Wir fordern eine lückenlose Aufklärung des Falls Hanning im Kontrollgremium, verbindliche Karenzzeiten und Sicherheitsüberprüfungen auch für ehemalige Spitzenbeamte und ein Ende des Generalverdachts gegen das parlamentarische Fragerecht.

Quellen

[1] ZDFheute: Ex-BND-Chef August Hanning wegen Spionageverdachts festgenommen, 06.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/august-hanning-ex-bnd-chef-spionage-100.html
[2] ZDFheute: Spionageverdacht, U-Haft für früheren BND-Chef Hanning?, 07.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/ex-bnd-chef-hanning-spionage-ermittlungsrichter-bgh-100.html
[3] t-online: Ex-BND-Chef Hanning muss in U-Haft, 07.10.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101470598/spionageverdacht-bgh-ordnet-u-haft-fuer-ex-bnd-chef-hanning-an.html
[4] t-online: Für diesen Staat soll der Ex-BND-Chef spioniert haben, 07.10.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101469312/august-hanning-fuer-diesen-staat-soll-der-ex-bnd-chef-spioniert-haben.html
[5] ZDFheute: Thüringens Innenminister befürchtet Russland-Spionage der AfD, 2025. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/afd-thueringen-maier-vorwurf-spionage-russland-100.html
[6] Deutscher Bundestag: Verhältnis der AfD zu Russland debattiert, 05.11.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-de-aktuelle-stunde-russland-1121274
[7] Handelsblatt: Harter Schlagabtausch über Russland-Nähe der AfD, 05.11.2025. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundestag-harter-schlagabtausch-ueber-russland-naehe-der-afd/100171502.html
[8] newstime: Auch Grüne legen nach, beschafft die AfD Infos für Autokratien?, 2025. https://newstime.joyn.de/themen/politik/auch-gruene-legen-nach-beschafft-die-afd-infos-fuer-autokratien-23526
[9] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung „Aktive Parlamentsarbeit unter dem Verdacht der Spionage“, Drucksache 21/2874, 17.11.2025. https://dserver.bundestag.de/btd/21/028/2102874.pdf
[10] Deutscher Bundestag, hib 606/2026: Keine Auskünfte zur Beobachtung durch Verfassungsschutz, 27.07.2026. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1200920
[11] Legal Tribune Online: Ehemaliger Krah-Mitarbeiter wegen Spionage verurteilt, 30.09.2025. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/4st125-olg-dresden-afd-china-krah-jian-g-verurteilt
[12] Oberlandesgericht Dresden: Medieninformation zum Urteil gegen Jian G. und Jaqi X., 30.09.2025. https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1090967/download_pdf
[13] Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage „Baulicher Zustand aller Standorte des Technischen Hilfswerks“, Drucksache 21/2957, 27.11.2025. https://dserver.bundestag.de/btd/21/029/2102957.pdf
[14] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/3244, 08.12.2025. https://dserver.bundestag.de/btd/21/032/2103244.pdf
[15] Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage „Abgabe von Notstromaggregaten des Technischen Hilfswerks an die Ukraine und Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft in Deutschland“, Drucksache 21/4717, 17.03.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/047/2104717.pdf

Der Bund lebt auf Pump

Seit gut einem Jahr geht die Schlagzeile um, der Bundesrechnungshof habe Deutschland für pleite erklärt [1]. Das hat er so nicht gesagt. Was er tatsächlich festgestellt hat, ist allerdings kaum weniger beunruhigend: Der Bund kann seine Aufgaben schon heute nicht mehr aus eigener Kraft bezahlen, und die Bundesregierung macht trotzdem einfach weiter. Ich will hier sauber auseinanderhalten, was stimmt, was nicht stimmt und wo die Politik in Berlin die falschen Prioritäten setzt.

Pleite ist Deutschland nicht, aber der Bund lebt über seine Verhältnisse

In seiner Analyse zum Bundeshaushalt 2026 schrieb der Bundesrechnungshof im September 2025, der Bund lebe strukturell über seine Verhältnisse und sei „nicht mehr in der Lage, staatliche Kernaufgaben dauerhaft aus seinen Einnahmen zu finanzieren“ [2]. Diesen Satz haben manche Medien zur Pleite zugespitzt.

Im September 2026 hat der Rechnungshof nachgelegt. Seine Analyse zum Haushaltsentwurf 2027 trägt die Überschrift, der Bund sei weiter auf dem Weg in die Schuldenfalle [3]. Die Regierung müsse diesen Weg jetzt verlassen, eine entschiedene Sanierung des Haushalts dürfe nicht länger aufgeschoben werden [3][4].

Zahlungsunfähig ist Deutschland dagegen nicht. Alle sechs Ratingagenturen, deren Urteile die Finanzagentur des Bundes ausweist, bewerten die Bundesrepublik weiterhin mit der Bestnote, zuletzt bestätigt im September 2026 [5]. Die gesamtstaatliche Schuldenquote, also die Schulden im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung, lag Ende 2025 bei 63,5 Prozent [6] und damit knapp über dem europäischen Grenzwert von 60 Prozent [7]. Die Gefahr liegt nicht im Heute, sondern in der Richtung, in die es geht.

Jeder dritte Euro des Bundes ist geliehen

Für 2027 plant die Bundesregierung im Kernhaushalt Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro und eine Neuverschuldung von 118,7 Milliarden Euro [3][4]. Dazu kommen Kredite in den Sondervermögen für Infrastruktur und Bundeswehr. Zusammen nimmt der Bund 2027 rund 204 Milliarden Euro neue Schulden auf, das sind etwa 32 Prozent seiner Ausgaben [3]. Die Steuereinnahmen von 394,7 Milliarden Euro decken nur noch rund 71 Prozent des Kernhaushalts [3].

Von 2026 bis 2030 plant die Regierung neue Kredite von mehr als einer Billion Euro [3]. Ende 2020 lag der Schuldenstand des Bundes bei 1,5 Billionen Euro, aufgebaut in mehr als 70 Jahren. Bis 2030 soll er sich auf mindestens 3 Billionen Euro verdoppeln [3].

Den Preis zahlt der Steuerzahler über die Zinsen. Sie steigen nach den Plänen der Regierung von 2026 bis 2030 auf das 2,7‑Fache, auf 80,7 Milliarden Euro im Jahr [3]. Das ist mehr, als der Bund dann zusammen für Verkehr, Gesundheit, Bildung und Familie sowie Forschung ausgibt [3]. Jeder Euro, der in Zinsen fließt, fehlt für Straßen, Schulen und Sicherheit.

Die Bestnote für Deutschlands Kreditwürdigkeit steht auf dem Spiel

Noch vergeben alle Ratingagenturen die Bestnote. Doch der Bundesrechnungshof warnt ausdrücklich: Verlieren die Finanzmärkte das Vertrauen, dass der Bund seine Verschuldung wieder in den Griff bekommt, droht eine Herabstufung der Kreditwürdigkeit und damit noch höhere Zinsen. Weil Deutschlands Bonität auch die Kreditkosten der Europäischen Union und anderer Mitgliedstaaten beeinflusst, hätte das Folgen weit über unser Land hinaus [3].

Die Ratingagenturen sagen selbst, wann sie handeln würden. Standard & Poor’s könnte Deutschland herabstufen, wenn die Wirtschaft deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt, etwa weil die schuldenfinanzierten Ausgaben das Wachstum mittelfristig nicht spürbar anheben [8]. Genau daran hat die Agentur Zweifel: Nur ein Teil der geplanten Investitionen sei wirklich zusätzlich, und die Reformen der Bundesregierung kämen bisher nur langsam voran [8].

Die Ratingagentur Scope erwartet, dass die Schuldenquote von 63,5 Prozent Ende 2025 bis 2031 auf rund 74 Prozent steigt. Schon heute sei sie im Vergleich mit anderen Ländern mit Bestnote relativ hoch. Bleibt der erhoffte Wachstumsschub aus, verläuft der Schuldenpfad nach Einschätzung von Scope noch ungünstiger [9]. Die Bundesregierung wettet also mit geliehenem Geld auf einen Aufschwung. Geht die Wette nicht auf, zahlt der Steuerzahler doppelt: erst über die Schulden, dann über die höheren Zinsen.

Wie Merz die Schuldenbremse ausgehebelt hat

Das Problem ist kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabenproblem. 2019 gab der Bund im Kernhaushalt 357 Milliarden Euro aus, 2027 sollen es 555 Milliarden Euro sein. Rechnet man die Sondervermögen dazu, steigen die Ausgaben in diesem Zeitraum um rund 84 Prozent [3]. Die Einnahmen ohne Kredite wuchsen dagegen von 2019 bis 2026 nur um rund 20 Prozent [10].

Möglich wurde diese Ausgabenflut durch einen Wortbruch. Im Wahlkampf hatten Friedrich Merz und die Union ein schuldenfinanziertes Investitionsprogramm noch vehement abgelehnt. Kurz nach der Wahl beschlossen Union, SPD und Grüne in einer Sondersitzung genau das [11], und zwar noch mit dem alten, bereits abgewählten Bundestag [2]. Seitdem sind Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Hilfen für angegriffene Staaten oberhalb von 1 Prozent der Wirtschaftsleistung von der Schuldenbremse ausgenommen. Dazu kam ein ausschließlich kreditfinanziertes Sondervermögen von bis zu 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität [2]. Der Rechnungshof nennt die Schuldenregel seitdem weitgehend entkernt und wirkungslos [3].

Dazu kommen Schattenhaushalte. Die Sondervermögen für Infrastruktur und Bundeswehr sind nichts anderes als Schulden neben dem eigentlichen Haushalt. Ihre Kredite tauchen in der offiziellen Neuverschuldung des Haushalts nicht auf und sind von der Schuldenbremse ausgenommen, obwohl der Bund für sie Zinsen zahlen muss [3]. Der Rechnungshof stellt klar, dass schon der Name „Sondervermögen“ einen Wert vortäuscht, den es nicht gibt, und dass erst mit diesen Töpfen das wahre Ausmaß der Ausgaben sichtbar wird [3]. Ich nenne das, was es ist: eine Täuschung der Bürger.

Gleichzeitig schiebt die Regierung die Rückzahlung alter Schulden immer weiter auf. Die Corona-Notlagenkredite sollten ursprünglich ab 2023 getilgt werden. Der Termin wurde mehrfach verschoben und soll nun erneut von 2028 auf 2033 rutschen [3]. Für den Haushalt 2027 will die Regierung außerdem 6,8 Milliarden Euro aus einer „Rücklage“ entnehmen, in der nach Feststellung des Rechnungshofes gar kein Geld liegt. Sie muss dafür in Wahrheit Kredite aufnehmen, was der Rechnungshof für verfassungsrechtlich riskant hält [3].

Wo die Bundesregierung die falschen Prioritäten setzt

Die Regierung spricht von einem strikten Sparkurs. Tatsächlich plant sie für 2027 Einsparungen und Mehreinnahmen von 17,1 Milliarden Euro, das sind gerade einmal 1,3 Prozent der Einnahmen und Ausgaben von Haushalt und Sondervermögen. Mehr als ein Drittel davon ist noch nicht einmal mit konkreten Maßnahmen unterlegt [3]. Zugleich hat sie ihre eigenen Ausgabenpläne für 2027 bis 2029 gegenüber dem Vorjahr um mehr als 115 Milliarden Euro erhöht [3].

Beispiel Subventionen: Ihr Volumen hat sich seit 2019 auf 77,8 Milliarden Euro fast verdreifacht [3]. Haupttreiber ist nach Angaben des Finanzministeriums, dass die Förderung des Ökostroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz inzwischen aus dem Bundeshaushalt bezahlt wird [12]. Der Rechnungshof hält allein bei nachweislich unwirksamen oder klimaschädlichen Steuervergünstigungen 17 Milliarden Euro jährlich für einsparbar, bei den Finanzhilfen mehr als 35 Milliarden Euro. Die Regierung will davon ganze 3 Milliarden Euro heben [3].

Beispiel Investitionen: Die neuen Schulden werden mit Zukunftsinvestitionen begründet. Doch die Investitionen aus Haushalt und Sondervermögen sinken 2027 sogar leicht, und ohne Rechentricks fällt die Investitionsquote des Kernhaushalts bis 2030 auf 7,7 Prozent [3]. Der Rechnungshof warnt ausdrücklich davor, dass Investitionen aus dem Haushalt verdrängt werden und der Konsum wächst [10].

Beispiel Länderaufgaben: Schon 2023 bezahlte der Bund Aufgaben der Länder mit 26 Milliarden Euro, und er weitet diese Hilfen weiter aus. Der Rechnungshof stellt dazu trocken fest, dass sich der Bund das nicht leisten kann [3].

Dazu kommen neue Dauerlasten. Das Rentenpaket 2025 verursacht allein von 2028 bis 2030 Mehrausgaben von 30 Milliarden Euro [10]. Für die Unterstützung der Ukraine sind 2027 rund 11,6 Milliarden Euro eingeplant [13], die über die Ausnahme von der Schuldenbremse auf Kredit finanziert werden können [2]. Aus der Regierung kommt inzwischen sogar die Forderung, auch Teile der Entwicklungshilfe auf diesem Weg zu finanzieren [3]. Und die Grundsicherung für Arbeitsuchende, zu der das frühere Bürgergeld gehört, schlägt 2027 mit 50,8 Milliarden Euro fast genauso hoch zu Buche wie 2026 mit 51,0 Milliarden Euro [14].

Was jetzt geschehen muss

Ich fordere eine echte Wende in der Haushaltspolitik, keine Kosmetik. Die Schuldenbremse muss wieder bremsen. Die unbegrenzte Ausnahme für Verteidigungs- und Auslandsausgaben gehört begrenzt, und dauerhafte Aufgaben wie die Verteidigung müssen wieder aus laufenden Einnahmen bezahlt werden, wie es auch der Rechnungshof verlangt [10]. Die Tilgung der Corona-Kredite darf nicht erneut verschoben werden, und die leere „Rücklage“ gehört ersatzlos gestrichen [3].

Gespart werden muss zuerst dort, wo der Rechnungshof längst gezeigt hat, dass Geld verschwendet wird: bei unwirksamen Subventionen und bei Aufgaben, für die der Bund gar nicht zuständig ist. Jeder geliehene Euro muss in Straßen, Brücken, Schulen und eine leistungsfähige Verwaltung fließen und nicht in neuen Konsum. Und bevor Milliarden auf Pump ins Ausland gehen, muss die Frage erlaubt sein, was wir den eigenen Bürgern noch leisten können.

Meine Fraktion zeigt, dass es anders geht

Dass solide Haushaltspolitik möglich ist, hat meine Fraktion im Bundestag bewiesen. Zum Bundeshaushalt 2026 haben wir mit rund 1.100 Änderungsanträgen einen eigenen Alternativhaushalt vorgelegt. Er kommt mit 121,8 Milliarden Euro weniger neuen Schulden aus als der Entwurf der Bundesregierung und hält die alte Schuldenbremse ein, ohne die Ausnahme für Verteidigungsausgaben zu nutzen [15]. Ganz ohne Kredite kommt zwar auch er nicht aus, er sieht noch 61,1 Milliarden Euro vor. Aber er zeigt die Richtung, und er holt Ausgaben aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen zurück in den regulären Haushalt, damit Staatsaufgaben wieder aus laufenden Einnahmen bezahlt werden [15].

Gespart wird dort, wo die Bundesregierung das Geld der Bürger mit vollen Händen verteilt: bei den Zahlungen an die Europäische Union (34,6 Milliarden Euro), im Klima- und Transformationsfonds (33,1 Milliarden Euro), beim Bürgergeld und der Eingliederung in Arbeit (14,1 Milliarden Euro), bei den Waffenlieferungen an die Ukraine (11,5 Milliarden Euro) und durch die Abschaffung des Entwicklungshilfeministeriums (7,8 Milliarden Euro). Hinzu kommen 23,7 Milliarden Euro bei Verteidigungsausgaben, die bei der heutigen Beschaffungslage ohnehin nicht sinnvoll ausgegeben werden können, und deutliche Kürzungen bei den politischen Stiftungen [15].

Das eingesparte Geld geht an die zurück, die es erwirtschaften. Bürger und Wirtschaft werden um 54,7 Milliarden Euro entlastet, unter anderem durch die Abschaffung des CO₂-Preises, eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß, niedrigere Lohn- und Einkommensteuern und höhere Zuschüsse an Renten- und Krankenversicherung. Für die Städte und Gemeinden sieht der Alternativhaushalt eine Nothilfe von 5 Milliarden Euro vor [15]. Für den Haushalt 2027 werden wir diese Vorschläge in den laufenden Beratungen weiter ausbauen [16].

Deutschland ist nicht pleite. Aber eine Regierung, die jeden dritten Euro leiht, die Bestnote unserer Kreditwürdigkeit aufs Spiel setzt und die Rechnung unseren Kindern und Enkeln hinterlässt, handelt verantwortungslos. Dem Staat geht es am Ende nicht anders als jeder Familie: Wer Schulden für den laufenden Konsum macht statt für bleibende Werte, landet in der Schuldenfalle. Wer heute nicht spart, zahlt morgen nur noch Zinsen.

Quellen

[1] Die Weltwoche: Bundesrechnungshof-Studie besagt: Deutschland ist pleite, 17.09.2025. https://weltwoche.ch/daily/bundesrechnungshofs-studie-besagt-deutschland-ist-pleite/

[2] Bundesrechnungshof: Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO an den Haushaltsausschuss, Analyse zur Lage der Bundesfinanzen für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2026, 17.09.2025, veröffentlicht über Table.Briefings. https://table.media/assets/berlin/21-1748-brh-bericht-nach-88-absatz-2-bho–analyse-zur-lage-der-bundesfinanzen-fur-die-beratungen-zum-bundeshaushalt-2026.pdf

[3] Bundesrechnungshof: Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO an den Haushaltsausschuss, Analyse zur Lage der Bundesfinanzen für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2027, 03.09.2026, veröffentlicht über Table.Briefings. https://table.media/assets/berlin/brh_2027.pdf

[4] dpa über ad-hoc-news.de: Rechnungshof: „Weg in Schuldenfalle verlassen“, 04.09.2026. https://www.ad-hoc-news.de/boerse/news/ueberblick/der-bundesrechnungshof-moniert-vor-den-beratungen-zum-haushalt-2027-im/70053535

[5] Deutsche Finanzagentur: Ratings der Bundesrepublik Deutschland, Stand September 2026. https://www.deutsche-finanzagentur.de/finanzierung-des-bundes/der-bund-als-emittent/ratings

[6] Deutsche Bundesbank: Deutsche Staatsschulden wachsen 2025 um 144 Milliarden Euro auf 2,8 Billionen Euro, Schuldenquote steigt von 62,2 auf 63,5 Prozent, 31.03.2026. https://www.bundesbank.de/de/presse/pressemitteilungen/deutsche-staatsschulden-992718

[7] Deutsche Bundesbank: Maastricht-Defizit und -Schuldenstand. https://www.bundesbank.de/de/statistiken/oeffentliche-finanzen/maastricht-defizit-und-schuldenstand/maastricht-defizit-und-schuldenstand-773068

[8] S&P Global Ratings: Research Update, Germany ‚AAA/A-1+‘ Ratings Affirmed; Outlook Stable, 24.04.2026, veröffentlicht von der Deutschen Finanzagentur. https://www.deutsche-finanzagentur.de/fileadmin/user_upload/Finanzagentur/pdf/ratingberichte/20260424_S_P_Ratings_Research_Update.pdf

[9] Scope Ratings: Scope affirms Germany’s AAA rating with Stable Outlook, 04.09.2026, veröffentlicht von der Deutschen Finanzagentur. https://www.deutsche-finanzagentur.de/fileadmin/user_upload/Finanzagentur/pdf/ratingberichte/20260904_Scope_Ratings_RAR_Germany.pdf

[10] Bundesrechnungshof: Pressemitteilung „Zurück zu stabilen Staatsfinanzen: Ausgabendynamik vermindern, Reformen angehen“, 20.04.2026. https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bwv_eckwerte.html

[11] Focus über Yahoo Nachrichten: Haushalts-Showdown im Bundestag, 09.07.2025. https://de.nachrichten.yahoo.com/haushalts-showdown-bundestag-merz-investitionen-083436186.html

[12] Bundesministerium der Finanzen: Bundeskabinett beschließt den 30. Subventionsbericht, 10.09.2025. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/09/2025-09-10-30-subventionsbericht.html

[13] Bundesministerium der Finanzen: Bundeshaushalt 2027, Für ein starkes und krisenfestes Deutschland, 06.07.2026. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/07/2026-07-06-regierungsentwurf-bundeshaushalt-2027.html

[14] Deutscher Bundestag, heute im bundestag: 201 Milliarden Euro für den Sozialetat 2027, 19.08.2026. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1205416

[15] AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: AfD-Bundestagsfraktion legt Alternativhaushalt 2026 vor, 14.11.2025. https://afdbundestag.de/afd-bundestagsfraktion-legt-alternativhaushalt-2026-vor/

[16] AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: Haushaltsentwurf 2027 ist Schlag ins Gesicht für alle fleißigen Deutschen, 06.07.2026. https://afdbundestag.de/haushaltsentwurf-2027-ist-schlag-ins-gesicht-fuer-alle-fleissigen-deutschen/

Etikettenschwindel auf dem Dach

Eine grundlastfähige Solaranlage gibt es nicht

Immer wieder höre ich von Baulastträgern, sie würden für ein Gebäude oder einen ganzen Gebäudekomplex eine „grundlastfähige“ Photovoltaikanlage errichten. Das klingt nach Versorgungssicherheit, nach Unabhängigkeit, nach Zukunft. Es ist aber schlicht falsch. Eine Solaranlage liefert nur dann Strom, wenn die Sonne scheint. Nachts liefert sie nichts, an trüben Wintertagen fast nichts. Wer ein solches Versprechen in Planungsunterlagen oder Pressemitteilungen schreibt, weiß entweder nicht, wovon er spricht, oder er setzt darauf, dass es niemand nachprüft. Beides ist bei Bauvorhaben, die mit öffentlichem Geld bezahlt werden, nicht hinnehmbar.

Grundlast ist ein klar definierter Begriff

Grundlast ist kein Werbewort, sondern ein Fachbegriff. Er beschreibt die Nachfrage: die Mindesthöhe des Strombedarfs, der zu jeder Zeit anfällt und gedeckt werden muss [1]. Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag spricht von der Stromnachfrage, die im Tagesverlauf nicht unterschritten wird [2].

Grundlastfähig ist ein Kraftwerk nach der Definition der Akademien der Wissenschaften (Leopoldina, acatech und Akademienunion) nur dann, wenn es unabhängig von äußeren Umständen wie dem Wetter jederzeit mit voller Leistung produktionsbereit ist. Das trifft auf brennstoffbetriebene Kraftwerke, Geothermie und mit Einschränkungen auf Wasserkraft zu. Photovoltaik- und Windkraftanlagen nennen die Akademien ausdrücklich als nicht grundlastfähig [1]. Deutlicher kann eine wissenschaftliche Einordnung kaum ausfallen.

Auch jedes Einfamilienhaus hat seine Grundlast. Ein Vierpersonenhaushalt im Eigenheim verbraucht ohne elektrische Warmwasserbereitung im Schnitt 3.800 Kilowattstunden im Jahr [3]. Das sind gut 10 Kilowattstunden am Tag oder rechnerisch rund 430 Watt, die ohne Unterbrechung bereitstehen müssen, auch um drei Uhr nachts im Dezember.

Die Solarbranche bestätigt das Problem selbst

Wie ungleichmäßig Solarstrom anfällt, belegt ausgerechnet das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme, das der Photovoltaik gewiss nicht feindlich gegenübersteht. Nach dessen aktueller Faktensammlung (Stand August 2026) arbeiten Solarmodule etwas weniger als die Hälfte der 8.760 Stunden eines Jahres, und dann meist nur in Teillast. Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen für Dachanlagen im Jahr 2026 mit 895 Volllaststunden [4]. Eine Dachanlage erzeugt übers Jahr also nur so viel Strom, als liefe sie gut ein Zehntel der Zeit mit voller Leistung.

Im Winter wird es noch dünner. Die Hochschule Trier hat die Erträge von rund 26.200 Dachanlagen ausgewertet. Für den Postleitzahlbereich 03, also unsere Region um Cottbus, lag der mittlere Ertrag im Juni 2020 bei 122 Kilowattstunden je Kilowatt installierter Leistung, im Dezember bei gerade einmal 22 [5]. Der Dezember brachte weniger als ein Fünftel des Junis, und die Tageserträge lagen bis auf wenige Tage unter einer Kilowattstunde je Kilowatt Leistung [5].

Das Fraunhofer-Institut zieht daraus selbst die Konsequenz, die viele Baulastträger offenbar nicht hören wollen: Photovoltaikanlagen ersetzen keine steuerbaren Kraftwerke, auch nicht in Kombination mit Windkraft, Batteriespeichern und Pumpspeichern. Kritisch seien windstille Nächte und besonders windstille, trübe Winterwochen [4]. Ohne Unterstützung durch Windkraft würde der ungünstigste Fall im Winter sogar Monate statt Wochen dauern [4].

Auch die Batterie im Keller ändert daran nichts

Das übliche Gegenargument lautet: Dafür gibt es doch Speicher. Die Verbraucherzentrale hat die Antwort bereits gegeben. Mit einer Solaranlage und einem Batteriespeicher steigt der Anteil des selbst gedeckten Stroms in einem typischen Einfamilienhaus von rund 25 bis 30 auf bis zu 70 Prozent. Unter den hierzulande herrschenden Wetterbedingungen sind mit Solaranlage und Batterie aber keine 100 Prozent erreichbar, und zwar ausdrücklich egal, wie groß der Speicher ist. Strom aus dem Sommer für den Winter aufzuheben, gelinge auch mit einem sehr großen, dann unwirtschaftlichen Batteriespeicher nicht [6]. Die Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der HTW Berlin kommt zum selben Ergebnis: Vollständige Unabhängigkeit vom Stromnetz ist mit sinnvoll dimensionierten Batteriespeichern nicht möglich [7].

Eine übliche Hausbatterie mit 10 Kilowattstunden reicht bei 10 Kilowattstunden Tagesverbrauch gerade einmal für einen Tag. Sollte ein Einfamilienhaus zum Beispiel zwei trübe Winterwochen aus eigener Kraft überstehen, wären rechnerisch rund 146 Kilowattstunden Speicher nötig. Selbst beim günstigsten Durchschnittspreis, den die Verbraucherzentrale für große Heimspeicher ermittelt hat, nämlich 360 Euro je Kilowattstunde [8], wären das über 52.000 Euro allein für die Batterie. Und die Solaranlage müsste deutlich wachsen: Um den Dezemberbedarf auch nur im Monatsmittel zu decken, bräuchte ein solcher Haushalt in unserer Region nach den Ertragsdaten der Hochschule Trier rund 15 Kilowatt Modulleistung statt der üblichen 10 [3][5]. An einzelnen dunklen Tagen reicht selbst das nicht.

Der Wasserstoffspeicher im Garten ist gescheitert

Bleibt die Speicherung über Monate. Die einzige am Markt angebotene Komplettlösung für die ganzjährige Selbstversorgung eines Eigenheims war das System „Picea“ des Berliner Herstellers HPS. Im Sommer erzeugte ein Elektrolyseur aus Solarstrom Wasserstoff, der in Druckflaschen vor dem Haus lagerte und im Winter über eine Brennstoffzelle wieder zu Strom wurde. Die zweite Generation konnte bis zu 1.500 Kilowattstunden speichern und kostete je nach Auslegung zwischen 99.000 und 150.000 Euro, die Solaranlage noch nicht eingerechnet [9]. Dazu kommt ein erheblicher Energieverlust: Selbst im großtechnischen Maßstab erreicht die Kette von Strom über Wasserstoff zurück zu Strom nach Angaben des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung nur etwa 40 bis 50 Prozent Wirkungsgrad [10]. Mehr als die Hälfte des mühsam im Sommer gewonnenen Stroms geht also verloren.

Das Ende dieser Geschichte ist bezeichnend. Im April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren über HPS eröffnet, der Geschäftsbetrieb ist eingestellt [11]. Einen Markt für diese Technik gab es im erforderlichen Umfang offenbar nicht [12]. Wer heute für ein Einfamilienhaus eine Solarversorgung verspricht, die rund um die Uhr und das ganze Jahr trägt, verspricht also etwas, das es nicht einmal mehr zu kaufen gibt.

Die wahre Grundlast trägt das Netz, und das zahlen alle

Die Befürworter des Begriffs werden einwenden, niemand müsse ein Gebäude vom Netz abkoppeln. Das stimmt, und genau darin liegt der Kern der Täuschung. Auch die Akademien halten eine zuverlässige Versorgung ohne klassische Grundlastkraftwerke nur für möglich, wenn Sonne und Wind mit Speichern, flexiblem Verbrauch und sogenannten Residuallastkraftwerken zusammenspielen, also Gasturbinen, die später mit Wasserstoff laufen sollen [1]. Davon würden im Jahr 2045 allein in Deutschland 60 bis 180 Gigawatt benötigt [1]. Grundlastfähig ist also nicht die Anlage auf dem Dach, sondern ein ganzes System aus Netzen, Speichern und steuerbaren Kraftwerken, das gebaut, betrieben und bezahlt werden muss.

Diese Kosten stehen auf der Stromrechnung. Allein die Netzentgelte machen heute im Schnitt 9,2 Cent jeder Kilowattstunde aus [13]. Wer im Sommer kaum Netzstrom bezieht, zahlt entsprechend weniger davon, braucht das Netz aber im Winter in vollem Umfang. Wenn ein Baulastträger seine Solaranlage „grundlastfähig“ nennt, schmückt er sich also mit einer Leistung, die in Wahrheit das öffentliche Netz und die Kraftwerke dahinter erbringen.

Selbst die Bundesnetzagentur widerspricht dem Märchen

Wie wenig die Solaranlage auf dem eigenen Dach aus eigener Kraft leistet, hat inzwischen auch die Bundesnetzagentur festgestellt. Mit ihrer Reform der Netzentgelte, dem Verfahren „AgNes“, sollen Verbraucher, die mit einer eigenen Anlage Strom erzeugen und deshalb weniger aus dem Netz beziehen, künftig einen höheren Grundpreis zahlen [14]. Behördenpräsident Klaus Müller begründet das ausgerechnet mit dem Argument, das die Werbung vom grundlastfähigen Solardach widerlegt: Wer seinen Strom selbst erzeugt, verlasse sich trotzdem auf das Netz, „wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist“ [14]. Andernfalls würden zunehmend nur noch Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Netzkosten tragen [14].

Die Mehrbelastung soll nach Angaben der Bundesnetzagentur je nach Netzgebiet regelmäßig unter 100 Euro im Jahr liegen, Steckersolargeräte sind ausgenommen [14]. Nach Presseberichten über den Festlegungsentwurf soll der Aufschlag 70 bis 90 Prozent des Grundpreises betragen [15]. Zusätzlich sollen neue Erzeugungsanlagen erstmals ein Einspeiseentgelt von voraussichtlich 4 bis 7 Euro je Kilowatt und Jahr zahlen; Bestandsanlagen sind für 20 Jahre ab Inbetriebnahme ausgenommen, Haushalte mit eigener Anlage fallen stattdessen unter den höheren Grundpreis [14]. Den Entwurf hat die Behörde am 6. August 2026 veröffentlicht, die endgültige Festlegung ist für Ende 2026 geplant, gelten sollen die neuen Regeln ab dem 1. Januar 2029 [16].

Damit sagt die zuständige Regulierungsbehörde in amtlicher Form, was ich in diesem Beitrag beschreibe: Die Versorgungssicherheit liefert das Netz, nicht das Dach. Und sie kostet Geld, zu dem Haushalte mit eigener Anlage bisher weniger beitragen als andere [14].

Meine Forderung: Schluss mit geschönten Begriffen bei öffentlichen Bauvorhaben

Ich habe nichts gegen eine Solaranlage auf einem Schul- oder Verwaltungsdach, wenn sie sich für den Steuerzahler rechnet. Ich wende mich aber entschieden dagegen, dass Bürgern und gewählten Vertretern mit dem Wort „grundlastfähig“ etwas versprochen wird, das Solaranlagen physikalisch nicht leisten können.

Ich fordere deshalb, dass Baulastträger bei öffentlich finanzierten Vorhaben den Begriff „grundlastfähig“ für Photovoltaik nicht mehr verwenden. Stattdessen müssen sie offenlegen, welchen Anteil des Strombedarfs eine Anlage im Jahresmittel tatsächlich deckt, wie viel Strom in den Wintermonaten weiter aus dem Netz bezogen wird und was Anlage, Speicher und Ersatzinvestitionen über die gesamte Lebensdauer kosten. Dazu gehören ab 2029 auch die höheren Netzentgelte, die die Bundesnetzagentur für Betreiber eigener Anlagen plant. Kommunale Vertretungen und Parlamente sollten solche Angaben einfordern, bevor sie Geld freigeben.

Die Sonne schickt keine Rechnung, heißt es gern. Das stimmt. Aber sie schickt im Winter auch kaum Strom. Wer das verschweigt, betreibt Werbung und keine seriöse Energiepolitik.

Quellen

[1] Akademienprojekt „Energiesysteme der Zukunft“ (Leopoldina, acatech, Akademienunion): Impuls „Kernspaltung, Erdgas, Geothermie, Kernfusion: Welche Rolle spielen Grundlastkraftwerke in Zukunft?“, Dezember 2024. https://energiesysteme-zukunft.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/PDFs/ESYS_Impuls_Grundlast.pdf

[2] Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB): Regenerative Energieträger zur Sicherung der Grundlast in der Stromversorgung, Projektseite. https://www.tab-beim-bundestag.de/projekte_regenerative-energietraeger-zur-sicherung-der-grundlast-in-der-stromversorgung.php

[3] co2online: Stromspiegel für Deutschland, Stromverbrauch im Haushalt. https://www.stromspiegel.de/stromverbrauch-verstehen/stromverbrauch-im-haushalt/

[4] Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE (Harry Wirth): Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Fassung vom 20.08.2026. https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.pdf

[5] Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld (te Heesen, Herbort, Rumpler): Studie zum Ertrag von Photovoltaikdachanlagen 2020 in Deutschland, aktualisiert April 2022, Tabelle A.1 (PLZ-Bereich 03) und Abschnitt 5.2. https://www.umwelt-campus.de/fileadmin/Umwelt-Campus/User/HteHeesen/research/pv/Ertragsstudie_2020.pdf

[6] Verbraucherzentrale: Lohnen sich Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlagen?, Stand 02.07.2026. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/lohnen-sich-batteriespeicher-fuer-photovoltaikanlagen-24589

[7] HTW Berlin, Forschungsgruppe Solarspeichersysteme: Solarisator, Stand 12.03.2026. https://solar.htw-berlin.de/rechner/solarisator/

[8] Verbraucherzentrale: Was kostet eine Photovoltaikanlage?, Stand 28.08.2026. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/was-kostet-eine-photovoltaikanlage-49155

[9] Edison Media (Franz W. Rother): Picea+ macht Häuser auch im Winter energieautark, 05.11.2023. https://edison.media/energie/picea-macht-haeuser-auch-im-winter-energieautark/25241516/

[10] greenspotting: Interview mit Martin Wietschel (Fraunhofer ISI), „Strom aus Wasserstoff braucht doppelt so viele Windräder oder Solarparks“. https://greenspotting.de/wenn-sie-strom-aus-wasserstoff-erzeugen-brauchen-sie-mindestens-doppelt-so-viele-windraeder-oder-solarparks-da-kommt-die-politik-in-eine-akzeptanz-diskussion/

[11] pv magazine Deutschland: Insolvenzverfahren von HPS eröffnet, Geschäftsbetrieb eingestellt, 07.04.2025. https://www.pv-magazine.de/2025/04/07/insolvenzverfahren-von-hps-eroeffnet-geschaeftsbetrieb-eingestellt/

[12] taz: Saisonale Speicher für Wasserstoff: Pionier HPS ist insolvent, 10.04.2025. https://taz.de/Saisonale-Speicher-fuer-Wasserstoff/!6077761/

[13] BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: BDEW-Strompreisanalyse Haushalte und Industrie, August 2026. https://www.bdew.de/media/documents/BDEW_Strompreisanalyse_082026.pdf

[14] Bundesnetzagentur: Pressemitteilung „Bundesnetzagentur stellt aktuelle Überlegungen zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom vor“, 27.05.2026. https://www.bundesnetzagentur.de/1107474

[15] t-online: Neue Solar-Gebühr kommt: PV-Besitzer zahlen ab 2029 bis zu 90 Prozent mehr, 06.08.2026, aktualisiert 09.08.2026. https://t-online.de/heim-garten/energie/id_101377542/neue-gebuehr-fuer-solarbesitzer-kommt-bis-zu-90-prozent-aufschlag-fuer-pv.html

[16] Recht energisch: Reform der Netzentgelte ab 2029: Was die Bundesnetzagentur mit AgNes plant, 18.09.2026. https://recht-energisch.de/2026/09/18/reform-der-netzentgelte-ab-2029-was-die-bundesnetzagentur-mit-agnes-plant/

Berliner Datenklau – 1,44 Millionen Dateien im Darknet

Berlin hat in diesem Jahr zweimal versagt. Im Januar legte ein Brandanschlag auf eine Kabelbrücke in Lichterfelde den Südwesten der Stadt tagelang lahm [1], und der Regierende Bürgermeister spielte Tennis, statt die Krise zu führen. Dieser Skandal beschäftigte die Öffentlichkeit monatelang, kostete Kai Wegner eine Entschuldigung für „kommunikative Fehler“ [2] und am Ende die Spitzenkandidatur [3].

Das zweite Versagen hat größere Folgen und bekam weniger Aufmerksamkeit. Im August drangen Kriminelle in das Berliner Landesnetz ein. Am 4. September standen rund 1,44 Millionen Dateien aus der Berliner Verwaltung im Darknet. Fast sieben Wochen später weiß niemand genau, wer betroffen ist und was in den Daten steht.

Was ist passiert?

Nach Angaben des Landes Berlin verschaffte sich eine kriminelle Gruppe Zugriff auf Teile des digitalen Netzes der Verwaltung. Betroffen waren die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Der wesentliche Datenabfluss fand zwischen dem 7. und dem 12. August 2026 statt, am 14. August wurden die Systeme beider Häuser vorsorglich vom Netz getrennt [4]. Für die Bürger hieß das: mehrere Verwaltungsdienste waren tagelang nicht oder nur eingeschränkt erreichbar.

Zu dem Angriff bekannte sich die Gruppe Rhysida. Sie erpresste das Land und verlangte 30 Bitcoin, damals umgerechnet rund zwei Millionen Euro. Berlin zahlte nicht. Daraufhin veröffentlichten die Täter die Daten am 4. September im Darknet [4].

Wie groß der Datenbestand wirklich ist, ist bis heute offen. Medienauswertungen kommen auf rund 1,44 Millionen Dateien und etwa 5,8 Terabyte. Digitalstaatssekretär Florian Hauer sprach im Innenausschuss von mehr als 1,2 Millionen Dateien, deren Prüfung noch laufe [12]. Nach den Angaben der Täter gehören zur Beute unter anderem rund 80.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren, mehr als 46.500 Verträge und knapp 6.000 Dateien mit Login-Daten [5].

Welche Daten sind betroffen?

Der eigentliche Skandal hinter dem Skandal ist, dass die zuständigen Behörden das bis heute nicht abschließend sagen können. Die zentrale Informationsseite des Landes weist ausdrücklich darauf hin, dass wegen der laufenden Ermittlungen noch nicht alle Fragen beantwortet werden können [4].

Was feststeht, ist alles andere als belanglos. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen nennt auf ihrer Benachrichtigungsseite drei Gruppen: Bewerber, ehemalige Beschäftigte und Beschäftigte von Unternehmen, die beruflich mit dem Haus zu tun hatten. Bei ehemaligen Beschäftigten können nach Angaben der Behörde Personalunterlagen, Leistungsbeurteilungen, Angaben zum Werdegang, Inhalte von E-Mail-Postfächern, Daten von persönlichen Laufwerken sowie Gesundheitsdaten abgeflossen sein, darunter Angaben zu einer möglichen Schwerbehinderteneigenschaft, Ergebnisse von Diensttauglichkeitsuntersuchungen und die Konfessionszugehörigkeit [8]. Bei Bewerbern geht es um Lebensläufe, Zeugnisse, Auswahlvermerke und ebenfalls um Gesundheitsdaten [8].

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt führt eine eigene Liste, die seit Anfang September laufend um weitere Gruppen ergänzt wird [7]. Auch das ist ein Befund: Wer betroffen ist, erfährt man in Berlin derzeit in Raten.

Ein Passwort kann man ändern. Ein Geburtsdatum, eine Personalakte, ein ärztliches Untersuchungsergebnis oder die eigene Konfession kann man nicht austauschen.

Die Entwarnung des Senats passt nicht zu den Berichten

Noch schwerer wiegen die Berichte über Unterlagen mit Bezug zur kritischen Infrastruktur. Genannt werden Daten besonders schützenswerter Einrichtungen wie Heizkraftwerke, Tanklager, Notstromanlagen und Umspannwerke, dazu Informationen über Gefängnisse, Wasserwerke und Rüstungsunternehmen sowie Unterlagen der Bundeswehr und der Berliner Innenverwaltung [6].

Der Senat gibt trotzdem Entwarnung. Digitalstaatssekretär Florian Hauer erklärte im Innenausschuss, es seien ausschließlich Daten der niedrigsten von vier Geheimhaltungsstufen betroffen, also Verschlusssachen der Stufe „Nur für den Dienstgebrauch“. Daten von nationaler Sicherheitsrelevanz seien nicht abgeflossen [12].

Das passt nicht zusammen. Der Tagesspiegel berichtet, in den Daten fänden sich als geheim eingestufte Unterlagen der Bundeswehr für den Spannungs- und Verteidigungsfall [11]. Das Bundesinnenministerium bestätigt, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz die Auswertung unterstützen [6]. Auch das Operative Führungskommando der Bundeswehr und das Nationale Cyberabwehrzentrum prüfen die Sicherheitsrisiken [14]. Drei Bundesbehörden und ein militärisches Führungskommando arbeiten sich nicht wochenlang an Material ab, das nur für den Dienstgebrauch bestimmt war.

Entweder stimmt die Entwarnung oder die Berichte stimmen. Beides zusammen geht nicht, und genau das muss aufgeklärt werden.

Ein einziger Klick genügte

Inzwischen ist bekannt, wie einfach der Einstieg war. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt in einem Schreiben vom 4. September eine Angriffsmethode, die in der Fachwelt „ClickFix“ heißt. Der Nutzer landet über einen Link in einer Phishing-Mail auf einer manipulierten Internetseite. Dort erscheint ein vermeintlicher Sicherheitstest, ein sogenanntes Captcha, wie man es von unzähligen Webseiten kennt. Um den Test angeblich zu bestehen, soll der Nutzer einen Befehl in ein Windows-Programm einfügen und ausführen. Während der Bildschirm einen erfolgreichen Test anzeigt, lädt der Rechner im Hintergrund die Schadsoftware nach. Im Berliner Fall war es nach Presseberichten ein Mitarbeiter der Senatsverkehrsverwaltung, der die Mail nicht als Fälschung erkannte [9].

Der Trick funktioniert, weil er die gewohnte Logik umdreht. Vor verdächtigen Dateianhängen sind Mitarbeiter gewarnt. Ein Captcha dagegen wirkt wie eine Schutzmaßnahme, nicht wie eine Bedrohung.

Was danach geschah, sagt mehr über den Zustand der Berliner IT als jede Stellungnahme. Unter den erbeuteten Unterlagen fand sich eine Datei mit dem Namen „Passwort.docx“, unter den Zugangsdaten standen Passwörter wie „Sonnenschein13″. Kurz vor Ablauf des Erpresser-Ultimatums wies der Digitalstaatssekretär alle Berliner Behörden an, „vorsorglich verschärfte Passwortregeln“ anzuwenden [10].

IT-Sicherheit heißt nicht nur, jeden einzelnen Angriff abzuwehren. Sie heißt vor allem, ungewöhnliche Vorgänge schnell zu erkennen, Zugriffe zu begrenzen und sensible Daten getrennt zu halten. In Berlin konnten die Täter fünf Tage lang unbemerkt Daten ausleiten. Erst am 14. August fiel es auf.

Der Geheimschutz stand nur auf dem Papier

Der wichtigste Fund steckt in den geleakten Daten selbst. Der Tagesspiegel konnte darin einen internen Vermerk der Berliner Verwaltung vom Februar dieses Jahres einsehen. In dieser sogenannten Schutzbedarfsfeststellung heißt es, es sei „kein digitaler Geheimschutz (im strengen Sinne) in der Berliner öffentlichen Verwaltung möglich“ [11].

Dieser Satz verschiebt den ganzen Vorgang. Wenn er zutrifft, war der Schaden nicht die Folge eines besonders raffinierten Angriffs, sondern die absehbare Folge eines Zustands, den die Verwaltung ein halbes Jahr zuvor selbst schriftlich festgehalten hatte. Der Kritik des IT-Sicherheitsberaters Manuel Atug, das Land habe „grob fahrlässig“ gehandelt und die Vorgaben des Geheimschutzes nicht eingehalten [13], ist damit schwer zu widersprechen.

Wer wusste von diesem Vermerk? Wer hat ihn zur Kenntnis genommen, und was ist danach geschehen? Wenn die Antwort lautet: nichts, dann ist das keine Panne, sondern eine Entscheidung.

Was den betroffenen Bürgern jetzt droht

Jochim Selzer vom Chaos Computer Club warnt vor Identitätsdiebstahl. Je mehr persönliche Informationen über einen Menschen bekannt sind, desto leichter können Kriminelle sich als diese Person ausgeben oder in ihrem Namen bestellen [6]. Das BSI weist zusätzlich auf eine erhöhte Gefahr gezielter Phishing-Angriffe hin, weil sich gefälschte Nachrichten mit echten Hintergrundinformationen sehr viel glaubwürdiger formulieren lassen [13].

Wie ernst die Lage ist, zeigt die Verwaltung inzwischen selbst. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung rät Betroffenen, besonders misstrauisch zu sein, wenn sich plötzlich Menschen melden, die vorgeben, sie aus der Schulzeit oder aus früheren beruflichen Stationen zu kennen. Wer Anhaltspunkte für Betrug oder Identitätsmissbrauch hat, soll Anzeige erstatten und alles dokumentieren [8].

Mit anderen Worten: Der Staat, der die Daten seiner Bürger nicht schützen konnte, gibt diesen Bürgern nun Verhaltenstipps.

Streit um die Aufarbeitung

Für zusätzliche Diskussionen sorgt die Entscheidung der Senatskanzlei, das US-Unternehmen CrowdStrike mit der IT-forensischen Untersuchung zu beauftragen. Der Bezirk Lichtenberg verweigerte den Einsatz der Software zunächst auf den eigenen Servern und verwies auf Bedenken wegen eines nahezu unbegrenzten Datenzugriffs, möglicher Störungen von Fachverfahren und verbleibender Überwachungsrisiken für die Beschäftigten. Die Senatskanzlei erklärte den Einsatz für „alternativlos“ [14].

Möglicherweise war die Entscheidung fachlich richtig. In einem laufenden Vorfall dieser Größe ist eine zentrale Überwachung der Endgeräte für die Forensik oft nicht zu umgehen. Der Einwand des Bezirks war trotzdem keine Trotzhaltung, sondern eine Abwägung zwischen Aufklärung, Betriebsfähigkeit und Datenhoheit. Wer eine solche Abwägung mit dem Wort „alternativlos“ beendet, beantwortet sie nicht, er verweigert sie. Nach einem Datenabfluss dieser Größenordnung muss nachvollziehbar erklärt werden, welches Unternehmen Zugriff auf welche Systeme erhält und welche Schutzmechanismen dabei gelten.

Die Verantwortung muss jetzt geklärt werden

Der Cyberangriff selbst ist eine Straftat, und verantwortlich dafür sind die Täter. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob technische und organisatorische Versäumnisse dazu beigetragen haben, dass eine derart große Datenmenge abfließen konnte. Drei Fragen müssen beantwortet werden: Warum konnten die Angreifer fünf Tage lang unbemerkt Daten ausleiten? Warum lagen sensible Personal- und Sicherheitsunterlagen in Dateiablagen, auf die ein einzelner kompromittierter Zugang reichte? Und was ist nach der Schutzbedarfsfeststellung vom Februar geschehen?

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus ist inzwischen gelaufen, die bisherige Koalition aus CDU und SPD hat ihre Mehrheit verloren. Genau jetzt beginnt die Phase, in der ein solcher Vorgang gern in den Akten verschwindet: Der alte Senat ist nicht mehr zuständig, der neue war es noch nicht, und am Ende fühlt sich niemand verantwortlich. Das darf nicht passieren. Das neue Abgeordnetenhaus muss die Aufklärung erzwingen, und zwar bevor die Aufarbeitung für beendet erklärt wird.

Denn der Fall zeigt vor allem eines: Cyberangriffe auf Verwaltungen sind kein theoretisches Szenario mehr.

Und wie sicher ist eigentlich Cottbus?

Berlin ist kein Sonderfall. Jede Stadtverwaltung führt Melderegister, Personalakten, Sozial- und Gewerbedaten sowie Unterlagen zur Ver- und Entsorgung. Damit ist jede Stadtverwaltung ein lohnendes Ziel für dieselben Tätergruppen.

Wir haben dieses Thema deshalb in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Mit der Anfrage AN-166/26 „Anfrage zur IT- und Informationssicherheit in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz vor dem Hintergrund des Cyberangriffs auf die Berliner Senatsverwaltung“ haben wir die Verwaltung bereits am 4. September 2026 aufgefordert, Auskunft über ihre eigene IT-Sicherheit zu geben [15]. Wir wollen wissen, welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen umgesetzt sind und wann die IT-Sicherheit zuletzt intern und extern geprüft wurde. Wir fragen nach besonderen Schutzmaßnahmen für sensible Bereiche, ausdrücklich für die Stadtwerke, die LWG, den Verkehrsbereich und die Sozialleistungen. Und wir fragen, wie ein unbefugter Datenabfluss verhindert werden soll, mit welchen Reaktionszeiten im Ernstfall zu rechnen wäre und wie die Stadt die Bevölkerung informieren würde, falls tatsächlich Daten abflössen [15].

Fast vier Wochen später liegt uns keine Antwort vor. Im öffentlichen Ratsinformationssystem steht mit Stand vom 30. September 2026 allein unsere Anfrage [15].

Der Berliner Fall zeigt, wie weitreichend die Folgen sein können und wie lange es dauert, bis überhaupt feststeht, was verloren gegangen ist. Deshalb ist es richtig, diese Fragen zu stellen, bevor der Ernstfall eintritt, und nicht erst danach. Wir werden die Antwort der Stadtverwaltung genau auswerten, sobald sie vorliegt. Und wir werden nachfassen, wenn sie weiter ausbleibt.

Quellenverzeichnis

[1] Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz und Bekennerschreiben der „Vulkangruppe“, Januar 2026. taz: Anschlag auf das Stromnetz in Berlin

[2] Wegner bedauert „kommunikative Fehler“ im Krisenmanagement, März 2026. taz: Kai Wegner im Stromausfall

[3] Wegner verzichtet am 10. Juli 2026 auf eine erneute Spitzenkandidatur.

[4] Land Berlin, Senatskanzlei: Cyberangriff auf das Landesnetz, Informationen für Bürgerinnen und Bürger, laufend aktualisiert. Quelle öffnen

[5] Tagesspiegel: Notfallpläne und Passwörter erbeutet? Wegner weist Erpresser-Ultimatum zurück, August 2026. Quelle öffnen

[6] ZDFheute: Berliner Daten im Darknet: Welche Gefahren drohen?, September 2026. Quelle öffnen

[7] Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Datenschutzvorfall, Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin, laufend aktualisiert. Quelle öffnen

[8] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Datenschutzvorfall, Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin, Stand 25. September 2026. Quelle öffnen

[9] Tagesspiegel: Behörde veröffentlicht neue Details zum Angriff, September 2026. Quelle öffnen

[10] Tagesspiegel: Senat verhängt „vorsorglich verschärfte Passwortregeln“, September 2026. Quelle öffnen

[11] Tagesspiegel: Der Daten-Leak war ein Anschlag, die Reaktion des Senats ein Skandal, September 2026. Quelle öffnen

[12] Land Berlin/dpa: Keine Hochsicherheits-Daten von Hackerangriff betroffen, September 2026. Quelle öffnen

[13] Tagesspiegel/dpa: Folgen des Hackerangriffs, BSI warnt vor erhöhter Cyber-Bedrohung, September 2026. Quelle öffnen

[14] heise online: Gefahr für die nationale Sicherheit, Berliner Datenleck schlägt hohe Wellen, September 2026. Quelle öffnen

[15] Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz: AN-166/26, Anfrage zur IT- und Informationssicherheit in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz vor dem Hintergrund des Cyberangriffs auf die Berliner Senatsverwaltung, 4. September 2026. Vorgang im SessionNet öffnen

Millionen für Forst und Vetschau

Gut für unsere Bäder, aber keine sportpolitische Erfolgsgeschichte

Für das Freibad in Forst sind 2.231.250 Euro Bundesförderung vorgesehen, für das Sommerbad in Vetschau weitere 1.795.500 Euro. Ich begrüße diese Unterstützung ausdrücklich. Beide Einrichtungen sind wichtig für unsere Region, für Familien, den Schwimmunterricht und das Vereinsleben. Jeder Euro, der ihren Erhalt sichert, geht in die richtige Richtung. [1]

Doch angesichts des gewaltigen Sanierungsstaus bleibt diese Förderung ein Tropfen auf dem heißen Stein. Während die SPD-Bundestagsabgeordnete Maja Wallstein die Entscheidung als starkes Signal feiert, sehe ich darin vor allem eine überfällige Reparatur an den Folgen jahrelang verfehlter Politik.

Der Sanierungsstau verschwindet nicht durch Erfolgsmeldungen

Der bundesweite Sanierungsbedarf bei Sportstätten, zu denen auch Schwimmbäder gehören, wird auf rund 40 Milliarden Euro geschätzt. Diese Größenordnung nannte auch der damalige DOSB-Vorstandsvorsitzende Torsten Burmester. Dahinter stehen marode Hallen, verschlissene Anlagen und Bäder, deren Zukunft auf dem Spiel steht. [2]

Wie dramatisch die Lage ist, wurde auch im Ausschuss für Sport und Ehrenamt des Bundestages deutlich. Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen bezifferte den Sanierungsrückstand bei kommunalen und vereinseigenen Sportstätten seines Landes auf rund 3,6 Milliarden Euro. Besonders alarmierend sei die Situation der Schwimmbäder: Nach Angaben des Verbandes wurden zwischen 2000 und 2019 rund 600 Bäder geschlossen. [3]

Wer diese Entwicklung kennt, sollte bei einzelnen Förderzusagen mit politischen Siegesmeldungen zurückhaltender sein.

23-fach überzeichnet: Der Bedarf ist längst bekannt

Schon die erste Förderrunde für kommunale Sportstätten zeigte das Missverhältnis: Für 333 Millionen Euro Fördermittel gingen mehr als 3.600 Interessenbekundungen mit einer beantragten Fördersumme von über 7,5 Milliarden Euro ein. Gemessen am beantragten Geld war das Programm rund 23-fach überzeichnet. [4]

Beim jetzigen Schwimmbadprogramm wiederholt sich das Bild. Rund 960 Projektskizzen mit einem Förderbedarf von etwa 3,2 Milliarden Euro standen einem Fördertopf von 250 Millionen Euro gegenüber. Das entspricht einer rund 13-fachen Überzeichnung. [5] Diese Zahlen zeigen, wie weit die bereitgestellten Mittel hinter den angemeldeten Vorhaben zurückbleiben. Für viele Kommunen geht das Warten weiter.

Die aktuelle Projektauswahl wurde nach Informationen aus unserer Fraktion im Haushaltsausschuss einstimmig beschlossen, also auch mit Zustimmung der AfD. Wir unterstützen konkrete Hilfe vor Ort. Unsere Kritik an der unzureichenden Gesamtpolitik bleibt deshalb genauso berechtigt.

Gemeinden informiert, Cottbus geht leer aus

Auch ich habe die Gemeinden auf diese Fördermöglichkeit aufmerksam gemacht und die zuständigen Amtsleiter und Bürgermeister angeschrieben. Mir war wichtig, dass die Chancen auf Unterstützung vor Ort bekannt sind und genutzt werden können.

Umso mehr bedauere ich, dass meine Heimatstadt Cottbus von dieser Förderrunde nicht profitiert. Mit unserer Lagune haben wir ebenfalls ein Schwimmbad mit erheblichem Sanierungsstau. Für die Cottbuser ist dieser Bedarf genauso dringend. Während andernorts Förderzusagen gefeiert werden, bleibt bei uns eine wichtige Aufgabe ungelöst. Auch deshalb kann ich in diesem Programm keine ausreichende Antwort auf die Probleme unserer Sportstätten erkennen.

Unsere Vorschläge lagen längst auf dem Tisch

Wir haben als AfD ein Sanierungsprogramm von 40 Milliarden Euro gefordert. Den entsprechenden Antrag 21/2032 haben wir in den Bundestag eingebracht. Im Ausschuss für Sport und Ehrenamt lehnten CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke diesen Antrag am 5. November 2025 geschlossen ab. [3]

Zusätzlich haben wir für den Haushalt 2026 einen konkreten Ansatz von vier Milliarden Euro beantragt. Dahinter steht ein Zehnjahresprogramm mit jährlich vier Milliarden Euro, um den Sanierungsstau systematisch abzubauen. [6]

Deshalb überzeugt mich Wallsteins Jubel nicht. Ihre SPD hat im zuständigen Fachausschuss unseren umfassenden Sanierungsvorschlag abgelehnt. Jetzt präsentiert sie einzelne Förderzusagen als Beleg erfolgreicher Politik. Für mich passt das nicht zusammen. Die Menschen brauchen eine verlässliche Perspektive für ihre Sportstätten.

Auch in Potsdam fehlt die finanzielle Verlässlichkeit

Bei meinen Gesprächen am Olympiastützpunkt in Potsdam zu Beginn dieser Woche wurde erneut deutlich, dass die Bundesmittel für die Unterhaltung der Sportstätten aus Sicht meiner Gesprächspartner nicht ausreichen.

Damit endet das Problem auch nicht mit einer sanierten Halle oder einem erneuerten Schwimmbecken. Anlagen müssen dauerhaft unterhalten, technische Einrichtungen gewartet und der laufende Betrieb gesichert werden. Wer nur die Sanierung fördert und die Finanzierung danach offenlässt, schafft die nächste Baustelle gleich mit.

Förderpolitik muss im Alltag funktionieren

In meinem Beitrag „Fördergeld mit Hindernissen“ habe ich bereits beschrieben, wie komplizierte Verfahren, Eigenanteile und knappe Verwaltungskapazitäten den Zugang zu Fördermitteln erschweren. Gerade kleine Kommunen und ehrenamtlich geführte Vereine brauchen einfache Verfahren und Planungssicherheit. [7]

Auch mein Beitrag zur „Sportmilliarde als Rechnung“ griff einen grundlegenden Widerspruch auf: Förderversprechen helfen wenig, wenn Vereine gleichzeitig mit steuerlicher Unsicherheit und zusätzlicher Bürokratie kämpfen. Meine Forderung bleibt, das Ehrenamt finanziell und organisatorisch zu entlasten. [8]

Hinzu kommt: Der Schwimmbadtopf wird aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität gespeist. Auch dieses Geld muss am Ende erwirtschaftet und zurückgezahlt werden. Umso wichtiger sind klare Prioritäten und eine dauerhafte Stärkung der kommunalen Finanzen. [9]

Ich freue mich für Forst und Vetschau. Den Mitarbeitern, Vereinen und Besuchern gönne ich diese Unterstützung von Herzen. Eine erfolgreiche Sportpolitik messe ich aber daran, ob der Sanierungsstau dauerhaft sinkt und Sportstätten verlässlich betrieben werden können. Dafür reichen einzelne Förderbescheide und die dazugehörigen Pressemitteilungen nicht aus.

Quellen

[1] Maja Wallstein: Bundesförderung für die Freibäder in Forst und Vetschau, 23. September 2026

[2] Interview mit DOSB-Vorstandsvorsitzendem Torsten Burmester zum Zustand des deutschen Sports

[3] Wortprotokoll des Ausschusses für Sport und Ehrenamt vom 5. November 2025: LSB-Angaben auf Seite 9, Abstimmung auf Seite 32

[4] Carsten Körber: Bundesprogramm zur Sportstättensanierung 23-fach überzeichnet

[5] BBSR: 960 Projektskizzen und rund 3,2 Milliarden Euro beantragte Förderung für Schwimmbäder

[6] AfD-Änderungsanträge zum Haushalt 2026: Vier Milliarden Euro für Sportstättensanierung, Seite 15

[7] Lars Schieske: Fördergeld mit Hindernissen

[8] Lars Schieske: Hey! Die Sportmilliarde kommt! Nur leider als Rechnung.

[9] Bundesregierung: Finanzierung und Durchführung des Sportstättenprogramms, Drucksache 21/5213

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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