Ja zur Abschaffung der undemokratischen Fünfprozenthürde

Damit nicht mehr Millionen Stimmen unter den Tisch fallen

Wenn selbst die einstmals großen (Volks)-Parteien die Abschaffung der Fünfprozenthürde fordern, muss im althergebrachten Parteiensystem einiges im Argen liegen. Startpunkt der nun anlaufenden Diskussion war ein Vorstoß des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, die Fünfprozenthürde auf drei Prozent abzusenken [1]. Diese Hürde sei bei Bundestags- und Landtagswahlen „nicht mehr zeitgemäß“ [2].

Er begründete dies unter anderem damit, dass bei der zurückliegenden Bundestagswahl von insgesamt 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen 6,8 Millionen „unter den Tisch“ gefallen sind [3]. Der Jurist stellt die entscheidenden Fragen und gibt eine klare Antwort: „Damit war fast jede siebte Zweitstimme wertlos. Ist das zwingend notwendig, um das Parlament funktionsfähig zu erhalten und eine handlungsfähige Regierung zu bilden? Ich meine Nein“ [2]. Auch sehe er die „Gefahr der parteipolitischen Versteinerung“ [1]. Laut Papier tangiere eine Sperrklausel den Grundsatz der Gleichheit der Wahl [2].

SPD macht sich Sorgen – um sich selbst

Der SPD-Spitzenkandidat zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Armin Willingmann, unterstützt den Vorschlag Papiers auf Absenkung der Hürde auf drei Prozent [4]. Dass ausgerechnet die SPD neuerdings ihre Liebe für eine Änderung des Wahlrechts entdeckt hat, dürfte daran liegen, dass sie immer öfter um den Einzug in die Landtage bangen muss. So wird sie bei Umfragen in Sachsen-Anhalt – dort wird am 6. September gewählt – nur noch bei fünf Prozent gesehen [5]. Daher ist es kein Zufall, dass Beobachter in dem SPD-Vorstoß vor allem den Versuch sehen, die eigene Haut zu retten [4].

Auch Vertreter der Linken, die sich bei der letzten Bundestagswahl ebenfalls um ihren Wiedereinzug Sorgen machen musste, sprechen sich für die Abschaffung der Fünfprozenthürde aus. Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow sieht eine Gefahr für die Demokratie, wenn Parteien mit etwa 40 Prozent demnächst den Ministerpräsidenten stellen könnten [6]. Dass er dieses Problem nur sieht, weil seine eigene Partei weit weg von dieser Marke ist, darüber spricht er hingegen nicht.

Doch die Linke spricht sich lediglich für eine Absenkung der Fünfprozenthürde auf drei Prozent aus [1]. Wahrscheinlich fühlt man sich dieser Hürde geradeso gewachsen. Auch hier dominiert also das Eigeninteresse.

CDU will neue Parteien verhindern

Seitens der CDU wird die Absenkung oder Abschaffung der Fünfprozenthürde eher kritisch gesehen. Aber auch hier sind die Motive bemerkenswert. So stellt der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, fest, dass „ohnehin schon schwierige Regierungsbildungen noch schwerer werden“ würden [5]. Auch sehe er darin einen Anreiz für Parteiabspaltungen und Parteineugründungen [5].

Beides lässt auf ein fragwürdiges Demokratieverständnis schließen. Wenn Regierungsbildungen schwieriger werden, weil vermehrt kleinere Parteien gewählt werden, hieße das doch zunächst, dass die einstmals großen Parteien die Wähler nicht mehr an sich binden können. Das liegt aber nicht am Wahlsystem, sondern an der Glaubwürdigkeit der Regierungsparteien. Auch in der Neugründung von Parteien eine Gefahr zu sehen, spricht Bände. Diese findet doch nur dann statt, wenn ein hinreichend großer Teil der Bürger und Wähler sich nicht mehr angemessen repräsentiert fühlt.

Alice Weidel spricht von „Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs“

Alice Weidel machte die Haltung der AfD zur nun laufenden Debatte deutlich: „Grundsätzlich ist es ein gravierender Mangel und eine Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Anteile der Wählerstimmen durch eine Sperrklausel faktisch entwertet werden und das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit dadurch ausgehebelt wird“ [7]. Sie will Sperrklauseln „gleich ganz abschaffen“ und hält das Argument, dass eine solche Klausel die Zersplitterung des Parlaments verhindere, für „offenkundig nicht stichhaltig und vorgeschoben“ [7].

Sie zeigt mit ihrer Forderung nach ersatzloser Streichung der Fünfprozenthürde, dass man das Wahlrecht nicht dazu missbrauchen sollte, sich der Konkurrenz kleinerer Parteien zu entledigen.

Hürde nicht senken, sondern ganz abschaffen!

Für uns ist klar: Hürden, die Millionen Wählerstimmen entwerten, sind undemokratisch. Die Fünfprozenthürde sollte nicht gesenkt, sondern ganz abgeschafft werden. Nur so ist sichergestellt, dass jede Stimme grundsätzlich gleich viel Gewicht hat.

Doch es ist bezeichnend, dass die Kartellparteien erst jetzt die Forderung nach Abschaffung der Fünfprozenthürde stellen, weil sie selbst daran zu scheitern drohen.

Quellenverzeichnis

  1. „Linke und AfD für Abschaffung von Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen“, Stern, 30. Juli 2026
    Stern – Artikel aufrufen (Stern)
  2. „Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: ‚Die Fünf-Prozent-Hürde ist nicht mehr zeitgemäß‘“, Tagesspiegel, 28. Juli 2026
    Tagesspiegel – Artikel aufrufen (Tagesspiegel)
  3. „Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier für Änderung der Fünf-Prozent-Hürde“, Deutschlandfunk, 28. Juli 2026
    Deutschlandfunk – Artikel aufrufen (Deutschlandfunk)
    Hinweis: In deinem Verzeichnis steht der 30. Juli. Der Deutschlandfunk selbst datiert die Meldung auf den 28. Juli 2026.
  4. „Sollte die Fünf-Prozent-Hürde fallen? In Sachsen-Anhalt könnte jede fünfte Stimme verloren gehen“, RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), 31. Juli 2026
    RND – Artikel aufrufen (RND.de)
  5. „Fünf-Prozent-Hürde bei Wahlen senken? Union widerspricht“, ZDFheute, 30. Juli 2026
    ZDFheute – Artikel aufrufen (ZDFheute)
  6. „Bundestagsvizepräsident Ramelow für Abschaffung der Fünfprozenthürde“, Der Spiegel, 31. Juli 2026
    Der Spiegel blockiert derzeit den automatisierten Direktabruf des Artikels. Die Meldung ist jedoch auffindbar. Als direkt abrufbare Belegquelle für Ramelows Aussagen eignet sich zusätzlich der oben verlinkte RND-Artikel vom 31. Juli, der Ramelow ausführlich zitiert. (RND.de)
    Spiegel-Suche nach dem Artikel
  7. „Weidel will Fünf-Prozent-Hürde ersatzlos streichen“, Junge Freiheit, 30. Juli 2026
    Junge Freiheit – Artikel aufrufen (Junge Freiheit)

Schützt endlich die europäischen Außengrenzen!

Ceuta zeigt die Hilflosigkeit der EU

Die Bilder gingen um die Welt. Binnen kürzester Zeit kamen zehntausende Afrikaner schwimmend an Land in der spanischen Exklave Ceuta. Einerseits scheint es sich um politisches Kalkül Marokkos zu handeln, das die Migranten als Druckmittel gegen Spanien und die EU missbraucht – andererseits um ein eklatantes Versagen der spanischen Sicherheitsbehörden [1]. Marokko beansprucht das Gebiet seit langem für sich [2]. Einige Experten gehen von einem „hybriden Angriff“ Marokkos aus, ohne dessen Billigung der massive Ansturm auf die spanische Exklave nicht möglich gewesen wäre [2].

Klar ist auf jeden Fall, dass Europas Grenzschutz ein weiteres Mal nicht funktioniert hat. So ist das spanische Grenzregiment angesichts der schieren Masse zeitweise völlig zusammengebrochen [3]. Die linke spanische Regierung hat auch selbst einen erheblichen Beitrag dazu geleistet, dass es zu den chaotischen Szenen gekommen ist. So macht sie sich seit langem dafür stark, Zuwanderung zu erleichtern und kündigte bereits an, den Aufenthalt von hunderttausenden illegal im Land lebenden Migranten per Federstrich legalisieren zu wollen [4]. Dass das als Einladung verstanden wird, dürfte wenig verwundern.

Darüber hinaus hat eine Entscheidung des Obersten Gerichts in Madrid wie ein Magnet gewirkt. Die Entscheidung erklärte sofortige Zurückweisungen von Migranten nur dann für zulässig, wenn diese beim irregulären Grenzübertritt einen Zaun oder eine andere Sperre überwunden haben [5]. Bei Einreisen zum Beispiel über das Meer seien Einzelfallprüfungen erforderlich [5]. Dass diese oft mehrere Monate oder gar Jahre dauern und zur Weiterreise in Länder mit umfassender Sozialversorgung genutzt werden können, ist keine neue Erkenntnis.

Zehntausende Migranten binnen 48 Stunden – Tage der Angst

Die Zahlen der einzelnen Berichterstatter schwanken, aber glaubwürdigen Schätzungen zufolge sind binnen 48 Stunden mehr als 50.000 Menschen nach Ceuta gelangt [2]. Der Regionalpräsident Juan Jesús Vivas spricht gar von 80.000 Menschen, die sich illegal Zutritt verschafft haben [6].

Viele Einwohner von Ceuta erlebten Tage der Angst. Die Exklave hat etwa 85.000 Einwohner und eine Fläche von gerade einmal 18,5 Quadratkilometern [5]. Aus Angst vor Plünderungen blieben Geschäfte geschlossen, viele Bewohner schlossen sich in ihren Wohnungen ein, andere demonstrierten lautstark gegen den Andrang und den offensichtlichen Kontrollverlust der Regierung [5].

Schon in den ersten Stunden brannten Autos, wurde in Wohnungen eingebrochen, Randalierer aus Afrika lieferten sich Straßenschlachten mit der Polizei [7]. Dennoch hat sich die spanische Regierung bis zuletzt geweigert, den Notstand auszurufen [4].

Ceuta könnte Schule machen

Nun wird befürchtet, dass die Ereignisse von Ceuta Schule machen könnten. Auch in Griechenland wächst die Sorge vor einem größeren Zustrom, der griechische Minister für Migration und Asyl, Thanos Plevris, fordert eine klare Haltung: „Mit einer Politik, die eine Invasion Europas zulässt, handelt man nicht humanitär, sondern kriminell“ [8].

Jedes Land an der EU-Außengrenze könne unter ähnlichen Druck geraten, da die Ereignisse in Ceuta deutlich machten, dass Schleusernetzwerke nach Chancen suchen würden, auch Griechenland habe bereits vergleichbare Situationen erlebt [8].

Ereignisse von Ceuta werden von deutscher Politik nicht ernst genommen

Wenn die europäischen Außengrenzen nicht geschützt werden, steht auch das sogenannte Schengen-System, das innerhalb seiner Grenzen auf Kontrollen weitgehend verzichtet, auf wackeligen Beinen. Es muss künftig als gesamteuropäische Aufgabe betrachtet werden, die europäischen Außengrenzen zu einer Festung Europa zu machen.

Bei den Ereignissen von Ceuta kann man mit Fug und Recht von einer Invasion sprechen. Wer die noch immer in Ceuta ausharrenden Migranten nun auf die anderen EU-Länder aufteilen will, wie zum Teil gefordert wird, der legitimiert damit illegale Migration und Schlepperkriminalität.

Die Bilder aus Ceuta zeigen, wie wichtig es ist, Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU durchzuführen. Dies hätte auch zur Folge, dass sich niemand mehr auf die gefährliche Überfahrt begibt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass mindestens 72 Menschen den Versuch, nach Ceuta zu gelangen, nicht überlebt haben [6].

Dass man allen Empörungs-Ritualen zum Trotz das Problem in Deutschland nicht ernst nimmt, beweist die Tatsache, dass ein Antrag der AfD, im Innenausschuss des Bundestags über mögliche Folgen für Deutschland zu beraten, von den anderen Fraktionen abgelehnt wurde [6].

Quellenverzeichnis

[1] „„Der Ansturm auf Ceuta zeigt, dass Spanien bei der Überwachung der EU-Außengrenzen versagt““, www.welt.de, 03. August 2026

[2] „Migrationskrise oder Angriff auf Spaniens Souveränität?“, www.handelsblatt.com, 2. August 2026

[3] „Chaos in Ceuta: Es ist richtig, von einer Invasion zu sprechen“, www.schwaebische.de, 2. August 2026

[4] „Die gewollte Invasion in Ceuta: Europa schafft sich ab“, jungefreiheit.de, 31. Juli 2026

[5] „Über 50.000 Migranten stürmen Grenze zwischen Marokko und Spanien“, www.stern.de, 31. Juli 2026

[6] „Ein Weckruf für Europa“, www.cicero.de, 4. August 2026

[7] „Ausschreitungen und Wohnungseinbrüche nach Migrantenansturm auf Ceuta und Melilla“, jungefreiheit.de, 31. Juli 2026

[8] „Griechischer Minister zu Ceuta-Krise: „Kein Humanismus, sondern Verbrechen““, de.euronews.com, 31. Juli 2026

Die nächste Sau wird durchs Dorf getrieben: Jetzt kommen die „Klimatoten“

Wie aus statistischen Schätzungen eine neue politische Drohkulisse entsteht

Fast 10.000 Hitzetote in Deutschland, und das bereits vor dem Ende des Sommers. Diese Zahl beherrscht seit Tagen die Schlagzeilen. Die Tagesschau titelt: „Fast 10.000 Menschen wegen Hitze gestorben“. Der durchschnittliche Leser muss dadurch den Eindruck gewinnen, es seien 9.800 konkrete Verstorbene erfasst worden, bei denen die Hitze zweifelsfrei als Todesursache festgestellt wurde [1][2].

Genau das ist jedoch nicht der Fall. Die Zahl beruht auf einer statistischen Modellrechnung. Sie ist keine Auszählung ärztlich festgestellter Todesursachen.

Damit wird wieder einmal eine neue Sau durchs Dorf getrieben. Nach den Corona-Toten sollen nun offenbar die sogenannten „Klimatoten“ die nächste große gesellschaftliche Bedrohung verkörpern. Es entsteht der Eindruck, dass mit massiver Berichterstattung erneut ein Klima der Angst geschaffen werden soll. Am Ende könnten daraus zusätzliche Steuern, neue Auflagen, Verbote oder andere Eingriffe in das Leben der Bürger abgeleitet werden.

Das Muster kennen wir: Zunächst wird eine möglichst große und erschreckende Zahl verbreitet. Danach folgt die moralische Aufladung. Schließlich werden politische Maßnahmen als alternativlos dargestellt.

Keine Auszählung, sondern eine Modellrechnung

Das Robert Koch-Institut schätzt für den Zeitraum von Anfang April bis zum 19. Juli 2026 insgesamt rund 9.800 hitzebedingte Sterbefälle. Der vom RKI angegebene Schätzbereich liegt allerdings zwischen 8.700 und 10.900 Fällen [1].

Bereits diese Spannbreite von mehr als 2.000 Fällen zeigt, dass es sich nicht um eine exakte Opferzahl handelt.

Das RKI weist selbst ausdrücklich darauf hin, dass Hitze nur in einzelnen Fällen, beispielsweise bei einem Hitzschlag, unmittelbar zum Tod führt. In den meisten Fällen gehe es um ein Zusammenwirken von hohen Temperaturen und bereits bestehenden Vorerkrankungen. Deshalb werde Hitze auf dem Totenschein normalerweise nicht als zugrunde liegende Todesursache angegeben [1].

Die Zahl wird stattdessen statistisch berechnet. Grundlage sind die Sterbefallzahlen des Statistischen Bundesamtes und die Temperaturdaten von 52 Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes. Nach Angaben des RKI wird ab einer bundesweiten Wochenmitteltemperatur von ungefähr 20 Grad ein Anstieg der Gesamtsterblichkeit sichtbar.

Das Modell berechnet einen angenommenen Verlauf der Sterbefälle mit Hitze und einen rechnerischen Verlauf ohne Hitze. Die Differenz zwischen beiden Kurven ergibt die geschätzte Zahl der hitzebedingten Sterbefälle [1].

Es gibt also keine Liste mit 9.800 konkret identifizierten Hitzetoten. Niemand kann benennen, welche einzelnen Verstorbenen Teil dieser Zahl sind. Die 9.800 Fälle entstehen aus der Differenz zweier modellierter Kurven.

Das bedeutet nicht, dass hohe Temperaturen keine gesundheitlichen Auswirkungen haben. Es bedeutet aber sehr wohl, dass Medien und Politik diese Zahl als das bezeichnen müssen, was sie tatsächlich ist: eine statistische Schätzung mit Annahmen und einem erheblichen Unsicherheitsbereich.

Die Schlagzeile ist eindeutiger als die Datengrundlage

Das eigentliche Problem liegt weniger beim RKI als bei der medialen und politischen Vermittlung. Das Institut legt seine Methode offen und nennt den Schätzbereich. In den Schlagzeilen bleibt davon jedoch häufig nur die scheinbar eindeutige Botschaft übrig: Fast 10.000 Menschen seien wegen der Hitze gestorben.

Auch die Tagesschau schreibt zunächst von fast 10.000 Hitzetoten und erklärt erst später, dass es sich um Schätzungen handelt und dass Vorerkrankungen in den meisten Fällen eine wesentliche Rolle spielen [2].

So entsteht öffentliche Stimmung. Die dramatische Zahl beherrscht die Überschrift, während die methodischen Einschränkungen erst weiter unten folgen. Aus einer wissenschaftlichen Schätzung wird in der Wahrnehmung vieler Bürger eine festgestellte Tatsache.

Wenn aber schon die Ausgangszahl eine Modellrechnung ist, muss diese Unsicherheit auch in der Überschrift erkennbar sein.

Vier von fünf Fällen betreffen Menschen ab 75 Jahren

Auch die Altersverteilung wird in vielen Schlagzeilen kaum deutlich. Von den insgesamt 9.800 geschätzten Fällen entfallen nach Berechnungen des RKI rund 5.420 auf Menschen ab 85 Jahren. Weitere 2.460 Fälle betreffen die Altersgruppe zwischen 75 und 84 Jahren. Bei den unter 65-Jährigen werden 630 Fälle geschätzt [1].

Damit entfallen etwa vier von fünf rechnerisch ermittelten Fälle auf Menschen ab 75 Jahren. Das RKI erklärt außerdem, dass meist erhebliche Vorerkrankungen beteiligt sind [1][2].

Jedes Menschenleben ist schützenswert. Gerade deshalb muss die politische Antwort zielgerichtet sein. Benötigt werden kühlbare Aufenthaltsräume in Pflegeheimen und Krankenhäusern, Außenverschattungen, ausreichend Personal, Trinkpläne, regelmäßige Hausbesuche und eine bessere Betreuung alleinlebender Senioren.

Das wären konkrete Maßnahmen, die gefährdeten Menschen unmittelbar helfen. Neue allgemeine Steuern, Verbote oder Einschränkungen für die gesamte Bevölkerung kühlen dagegen kein einziges Bewohnerzimmer in einem Pflegeheim.

Aus Hitzetoten werden plötzlich „Klimatote“

Die nächste Stufe der politischen Erzählung besteht darin, aus geschätzten hitzebedingten Sterbefällen sogenannte „Klimatote“ zu machen. Diesen Schritt nimmt das RKI in seinem Wochenbericht gar nicht vor.

Dafür werden zusätzliche Attributionsmodelle verwendet. Ein Bericht des Imperial College London und der London School of Hygiene and Tropical Medicine schätzte für den Sommer 2025 rund 24.400 hitzebedingte Todesfälle in 854 europäischen Städten. Davon wurden etwa 68 Prozent dem sogenannten „menschengemachten Klimawandel“ zugerechnet [3].

Auch hierbei handelt es sich nicht um eine Auszählung. Zunächst wird die erwartete hitzebedingte Sterblichkeit modelliert. Anschließend berechnen die Wissenschaftler eine hypothetische Vergleichswelt, in der die Temperaturen ohne den angenommenen Einfluss des sogenannten „menschengemachten Klimawandels“ niedriger gewesen wären. Die Differenz zwischen beiden Szenarien wird anschließend diesem Einfluss zugerechnet.

Damit wird eine Modellrechnung auf eine weitere Modellrechnung gesetzt.

Man kann solche Verfahren wissenschaftlich verwenden. Man muss sie aber auch ehrlich als Modellrechnungen kennzeichnen. Wer daraus eine scheinbar exakt gezählte Zahl von „Klimatoten“ macht, täuscht eine Realität vor, die es nicht gibt.

Kälte fordert in Deutschland weiterhin mehr Opfer als Hitze

Eine 2026 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte Originalarbeit untersuchte die hitze- und kälteassoziierte Sterblichkeit in Deutschland zwischen 2000 und 2023.

Nach den Ergebnissen waren insgesamt etwa vier bis fünf Prozent aller Sterbefälle mit nicht optimalen Temperaturen verbunden. Typischerweise entfielen drei bis vier Prozent auf Kälte und knapp ein Prozent auf Hitze. Gleichzeitig ging die kälteassoziierte Sterblichkeit seit ungefähr 2015 zurück. Dadurch sank die gesamte temperaturassoziierte Sterblichkeit in den vergangenen zehn Jahren leicht [4].

Zur vollständigen Wahrheit gehört allerdings auch die Einschränkung der Autoren: Diese Entwicklung könne nicht einfach in die Zukunft fortgeschrieben werden. Sollten sehr heiße Tage häufiger werden, könnten Anpassungsmaßnahmen notwendig sein, um einen Anstieg hitzebedingter Todesfälle zu verhindern [4].

Diese Einschränkung muss genannt werden. Genauso muss aber genannt werden, dass in Deutschland bislang deutlich mehr Todesfälle mit Kälte als mit Hitze verbunden sind.

Wer nur über Hitzetote berichtet und die erheblich höhere kälteassoziierte Sterblichkeit verschweigt, informiert nicht ausgewogen, sondern betreibt eine einseitige Auswahl von Zahlen.

Die Erinnerung an Corona ist nicht unbegründet

Auch während der Corona-Zeit wurden große Todesfallzahlen genutzt, um weitreichende politische Eingriffe zu begründen. Sicherlich sind Menschen an COVID-19 gestorben. Das bestreitet niemand ernsthaft.

Gleichzeitig war jedoch eine auffällige Entwicklung zu beobachten: Während COVID-19 die gesamte öffentliche Wahrnehmung beherrschte, brach die Influenza-Aktivität massiv ein. Das RKI bestätigt, dass es in den Saisons 2020/21 und 2021/22 keine Grippewellen im herkömmlichen Sinne gab. In der Saison 2020/21 wurden im Sentinel sogar keine Influenzaviren nachgewiesen, in der folgenden Saison nur wenige [5].

Das RKI führt diese Entwicklung vor allem auf Kontaktbeschränkungen, Masken, Reisebeschränkungen, verändertes Verhalten und weitere Maßnahmen während der Corona-Zeit zurück. Diese Maßnahmen hätten auch die Übertragung anderer Atemwegserreger eingeschränkt [5].

Die Influenza war damit nicht als Krankheit verschwunden. Ihre statistische Bedeutung ging aber ausgerechnet in dem Zeitraum massiv zurück, in dem COVID-19-Fälle und COVID-19-Todesfälle stark anstiegen.

Hinzu kommt, dass Influenza, COVID-19 und andere Atemwegserkrankungen allein anhand ihrer Symptome nicht zuverlässig unterschieden werden können. Das RKI weist ausdrücklich darauf hin, dass hierfür ein diagnostischer Erregernachweis erforderlich ist [6].

Das beweist nicht, dass Influenzatote systematisch zu COVID-19-Toten umdeklariert wurden. Für eine solche pauschale Behauptung gibt es keinen belastbaren Beleg. Es zeigt aber, wie wichtig eine saubere diagnostische und statistische Trennung gewesen wäre und wie problematisch es war, in der öffentlichen Kommunikation häufig nur pauschal von „Corona-Toten“ zu sprechen.

Die amtliche Todesursachenstatistik unterschied durchaus. Für 2020 wies das Statistische Bundesamt 39.758 Verstorbene aus, bei denen COVID-19 als Grundleiden und damit als ausschlaggebende Todesursache eingetragen war. Bei weiteren 8.102 Menschen wurde COVID-19 als Begleiterkrankung dokumentiert, während eine andere Erkrankung das Grundleiden darstellte [7].

Diese Differenzierung erreichte die breite Öffentlichkeit jedoch kaum. Meist blieb nur die große Gesamtzahl im Gedächtnis.

Genau dieses Muster droht sich nun bei den Hitzetoten und „Klimatoten“ zu wiederholen. Eine komplexe statistische Schätzung wird auf eine möglichst erschreckende Zahl reduziert. Danach wird sie politisch aufgeladen und mit dem sogenannten „menschengemachten Klimawandel“ verbunden. Wer nach Methode, Vorerkrankungen, Altersstruktur oder Unsicherheitsbereichen fragt, läuft Gefahr, erneut als Leugner abgestempelt zu werden.

Vom Gesundheitsschutz zur politischen Daueraufgabe

Noch gibt es keinen Beleg dafür, dass die aktuelle Zahl von 9.800 geschätzten Hitzetoten unmittelbar zu neuen Steuern oder coronaähnlichen Zwangsmaßnahmen führen wird. Die politischen Strukturen rund um das Thema werden jedoch bereits ausgebaut.

Das Bundesgesundheitsministerium verfügt über einen Hitzeschutzplan und unterstützt spezielle Schutzpläne für Pflegebedürftige, Wohnungslose, Sportler, Apotheken und weitere Bereiche. Im November 2026 soll eine außergewöhnliche Hitzewelle sogar als Szenario einer länder- und ressortübergreifenden Krisenmanagementübung dienen [8].

Das Bundesumweltministerium prüft außerdem, wie ein nationaler Hitzeaktionsplan ausgestaltet werden könnte. Parallel wird an einer dauerhaften gemeinsamen Finanzierung kommunaler Klimaanpassungsmaßnahmen gearbeitet [9].

Viele konkrete Schutzmaßnahmen können sinnvoll sein. Problematisch wird es dort, wo aus dem notwendigen Schutz alter und kranker Menschen eine allgemeine politische Agenda entsteht, die immer neue Vorschriften, Kontrollen, Ausgabenprogramme oder Belastungen für Bürger und Unternehmen rechtfertigen soll.

Spätestens wenn unter Berufung auf „Klimatote“ neue Abgaben, Verbote, verpflichtende Sanierungen, Einschränkungen für Autofahrer, Hauseigentümer, Arbeitnehmer oder Veranstalter gefordert werden, muss genau hingesehen werden.

Wir dürfen nicht wieder zulassen, dass Angst zur politischen Währung wird. Erst kommt die große Zahl. Dann folgt die moralische Aufladung. Schließlich wird erklärt, die vorgesehenen Eingriffe seien alternativlos.

Hitzeschutz ja, Panikpolitik nein

Hitze kann gefährlich sein. Besonders alte, kranke und pflegebedürftige Menschen benötigen Schutz. Darüber muss nicht gestritten werden.

Genauso selbstverständlich muss aber sein, dass eine Modellrechnung als Modellrechnung bezeichnet wird. Ein Schätzbereich darf nicht zu einer exakten Opferzahl umgedeutet werden. Aus einem statistischen Zusammenhang darf nicht ohne weitere Prüfung eine individuelle Todesursache werden. Und aus „hitzebedingt“ darf nicht automatisch „durch den sogenannten ‚menschengemachten Klimawandel‘ getötet“ werden.

Wer mit Hitzetoten argumentiert, muss die Berechnungsmethode, den Unsicherheitsbereich, die Altersstruktur und die Rolle bestehender Erkrankungen klar benennen. Wer daraus neue Steuern, Verbote oder Verpflichtungen ableiten will, muss deren konkreten Nutzen belegen und sich einer offenen parlamentarischen Debatte stellen.

Schützen wir die Menschen, die tatsächlich gefährdet sind. Investieren wir in Pflegeheime, Krankenhäuser, Verschattung, Kühlung und eine funktionierende Betreuung alter Menschen.

Aber lassen wir nicht zu, dass mit hochgerechneten „Klimatoten“ die nächste große Angstkampagne aufgebaut wird, um immer tiefer in das Leben der Bürger einzugreifen.

Quellenverzeichnis

[1] Robert Koch-Institut: RKI-Wochenbericht zur hitzebedingten Mortalität, Kalenderwoche 29/2026, 30. Juli 2026

[2] Tagesschau: Fast 10.000 Menschen wegen Hitze gestorben, 30. Juli 2026

[3] Imperial College London und London School of Hygiene and Tropical Medicine: Summer heat deaths in 854 European cities more than tripled due to climate change, September 2025

[4] Rau, Dietrich und Köppen: Heat and Cold-Associated Mortality in Germany, 2000–2023, Deutsches Ärzteblatt International 2026

[5] Robert Koch-Institut: Virologische Analysen in der COVID-19-Pandemie 2020 bis 2022

[6] Robert Koch-Institut: Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Influenza

[7] Statistisches Bundesamt: Corona-Pandemie führt zu Übersterblichkeit in Deutschland, 9. Dezember 2021

[8] Bundesministerium für Gesundheit: Gesundheitsrisiko Hitze und Maßnahmen des gesundheitlichen Hitzeschutzes

[9] Bundesumweltministerium: Hitzewelle in Deutschland – Maßnahmen und Planungen des Bundes, 26. Juni 2026

Nicht nur Merz ist das Problem: Das Parteiensystem hat sich selbst entlarvt

Wenn Loyalität mehr zählt als Qualifikation, verliert die Politik ihre Handlungsfähigkeit

Die Diskussion über einen möglichen vorzeitigen Abgang von Bundeskanzler Friedrich Merz ist mehr als eine gewöhnliche Personaldebatte. Sie legt die grundsätzlichen Schwächen eines Parteiensystems offen, das über Jahrzehnte vor allem Anpassung, innerparteiliche Loyalität und das richtige Netzwerk belohnt hat.

Der Rücktritt des bisherigen Unionsfraktionsvorsitzenden, der anschließende Umbau der Bundesregierung, die umstrittene Entlassung eines Bundesministers und der offene Unmut in Teilen der CDU haben den Eindruck einer Regierung verstärkt, die zunehmend mit sich selbst beschäftigt ist. Ende Juli 2026 waren laut einer veröffentlichten Umfrage lediglich 15 Prozent der Befragten mit der Arbeit von Friedrich Merz zufrieden. Selbst unter den eigenen Anhängern erreichte er keine Mehrheit mehr [1].

Auch das Vertrauen in die gesamte Koalition schwindet. Nach einer INSA-Umfrage vom 30. und 31. Juli 2026 glauben 65 Prozent der Befragten nicht mehr daran, dass Schwarz-Rot im laufenden Jahr noch wichtige Reformvorhaben umsetzen wird. 57 Prozent rechnen damit, dass die Koalition nicht bis zum regulären Ende der Wahlperiode 2029 durchhält. Nur 29 Prozent erwarten, dass das Bündnis bestehen bleibt [2].

Das ist kein bloßes Kommunikationsproblem. Es ist eine handfeste Vertrauenskrise.

Ein neuer Kanzler würde das Grundproblem nicht lösen

Natürlich wäre ein Kanzlerwechsel während der laufenden Wahlperiode verfassungsrechtlich möglich. Der Bundeskanzler wird nicht unmittelbar vom Volk, sondern vom Deutschen Bundestag gewählt. Auch ein Nachfolger von Friedrich Merz müsste deshalb im Parlament die erforderliche Mehrheit erhalten. Vergleichbare Wechsel gab es bereits 1963 von Konrad Adenauer zu Ludwig Erhard, 1966 von Ludwig Erhard zu Kurt Georg Kiesinger und 1974 nach dem Rücktritt Willy Brandts und der anschließenden Wahl Helmut Schmidts [3].

Die derzeitige Koalition aus CDU, CSU und SPD verfügt zusammen über 328 der insgesamt 630 Mandate. Das sind lediglich zwölf Mandate mehr als die notwendige absolute Mehrheit von 316 Abgeordneten [4]. Schon wenige Abweichler könnten eine Kanzlerwahl daher erheblich erschweren.

Ein solcher Wechsel wäre verfassungsrechtlich legitim. Politisch bliebe jedoch der Eindruck, dass erneut ein kleiner Kreis von Parteifunktionären darüber entscheidet, wer an der Spitze des Landes steht. Der Bürger könnte erst bei der nächsten Bundestagswahl nachträglich darüber urteilen.

Genau darin liegt das eigentliche Problem: Es würde lediglich der Kopf ausgetauscht, nicht aber das System, das diesen Kopf hervorgebracht hat.

Der Aufstieg beginnt im Parteiapparat

Die etablierten Parteien haben sich über Jahrzehnte ein weitgehend geschlossenes Rekrutierungssystem geschaffen. Wer politisch aufsteigen will, muss sich zunächst in Ortsverbänden, Kreisvorständen, Landesverbänden, Delegiertenversammlungen und parteiinternen Netzwerken durchsetzen. Erst ganz am Ende dieses Weges darf der Bürger seine Stimme abgeben.

Die Bundeszentrale für politische Bildung weist darauf hin, dass das Bundeswahlgesetz keine Urwahl aller Parteimitglieder für Bundestagskandidaten vorsieht. Über Kandidaturen und Listen entscheiden regelmäßig Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen. Gerade in sogenannten sicheren Wahlkreisen kann bereits die parteiinterne Nominierung faktisch eine Vorentscheidung über das spätere Mandat darstellen [5].

Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben sich mit den Schwächen der politischen Personalrekrutierung befasst. In der dort ausgewerteten wissenschaftlichen Debatte wird unter anderem kritisiert, dass parteiinterne Auswahlmechanismen Kompetenzdefizite begünstigen können. Zugleich wird auf die Bedeutung informeller Netzwerke und oftmals intransparenter Entscheidungsprozesse hingewiesen [6].

Das bedeutet nicht, dass jeder Berufspolitiker ungeeignet oder jede innerparteiliche Entscheidung falsch ist. Das gegenwärtige System setzt jedoch problematische Anreize. Wer jahrelang widerspruchslos Mehrheiten organisiert, Beschlüsse verteidigt und die richtige Parteiführung unterstützt, verbessert seine Aufstiegschancen. Wer widerspricht, unbequeme Wahrheiten ausspricht oder fachlich begründeten Widerstand leistet, riskiert dagegen seine politische Zukunft.

So wird Loyalität schnell wichtiger als Qualifikation, und Anpassung wichtiger als Rückgrat.

Eine Generation ohne politische Verantwortung

Das Ergebnis erleben wir heute in vielen Kartellparteien. Persönliche Verantwortung wird möglichst vermieden. Fehler werden als Kommunikationsprobleme bezeichnet. Gebrochene Wahlversprechen werden nachträglich umgedeutet. Minister bleiben im Amt, solange die parteiinternen Mehrheiten halten. Abgeordnete stimmen gegen ihre eigenen Überzeugungen, weil Fraktionsführung, Listenplatz oder zukünftige Karriere gefährdet sein könnten.

Auf diese Weise entsteht eine Politikergeneration, die hervorragend darin ausgebildet ist, innerhalb eines Apparates zu funktionieren, aber immer seltener bereit ist, gegen diesen Apparat aufzustehen.

Gerade die aktuelle Krise um Friedrich Merz zeigt dieses Problem. Viele Unionspolitiker kritisieren den Kanzler erst jetzt, nachdem seine Umfragewerte eingebrochen sind und sein politisches Überleben unsicher geworden ist. Solange der Parteivorsitzende stark erscheint, wird ihm Gefolgschaft versichert. Sobald seine Macht schwindet, beginnt die Suche nach dem nächsten Hoffnungsträger.

Das ist keine verantwortungsvolle Führung. Das ist politischer Opportunismus.

Die Parteien dürfen den Staat nicht ersetzen

Das Grundgesetz stellt unmissverständlich klar, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit. Sie sind damit wichtige Vermittler zwischen Bürgern und Staat, aber sie sind nicht selbst der Souverän [7].

In der politischen Praxis haben sich die Kartellparteien jedoch immer stärker zwischen den Bürger und die staatlichen Entscheidungen geschoben. Sie bestimmen die Kandidaten, die Listen, die Koalitionen, die Regierungsmitglieder und oftmals sogar die berufliche Zukunft der Abgeordneten.

Dem Bürger bleibt häufig nur die Möglichkeit, alle vier Jahre zwischen bereits vollständig zusammengestellten Personalangeboten zu wählen. Auf die konkrete Reihenfolge der Landeslisten, auf die Zusammensetzung einer späteren Koalition und auf die Besetzung der Ministerien hat er kaum Einfluss.

Auch verbindliche Volksentscheide über bundespolitische Sachfragen sind nach der gegenwärtigen Ausgestaltung des Grundgesetzes grundsätzlich nicht vorgesehen. Ihre Einführung würde eine Verfassungsänderung voraussetzen [8].

Wer den Bürger nur am Wahltag benötigt und ihn anschließend wieder zum Zuschauer erklärt, darf sich über wachsende Entfremdung nicht wundern.

Das Parteiensystem muss grundlegend reformiert werden

Deutschland braucht deshalb nicht nur einen anderen Bundeskanzler. Deutschland braucht eine grundlegende Reform des Parteiensystems.

Parteivorsitzende und Kanzlerkandidaten sollten grundsätzlich durch die Mitglieder gewählt werden, nicht durch kleine Führungszirkel bestimmt werden. Auch die Vergabe aussichtsreicher Listenplätze muss transparenter werden. Fachliche Qualifikation, berufliche Erfahrung und persönliche Eignung müssen stärker gewichtet werden als Dienstjahre im Parteiapparat.

Darüber hinaus müssen die Bürger mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Parlamente erhalten. Ein Wahlrecht mit stärkeren persönlichen Auswahlmöglichkeiten könnte verhindern, dass allein Parteigremien über die Reihenfolge der Abgeordneten entscheiden.

Für grundlegende und langfristig kaum umkehrbare Entscheidungen sollten außerdem bundesweite Volksentscheide eingeführt werden. Dafür braucht es klare Regeln, angemessene Beteiligungsquoren, eine verfassungsrechtliche Prüfung und vollständige Transparenz über die Finanzierung der jeweiligen Kampagnen. Direkte Demokratie darf die parlamentarische Demokratie nicht abschaffen, sie muss sie kontrollieren und ergänzen.

Auch die Auswahl von Ministern muss sich ändern. Ein Ministeramt darf keine Belohnung für innerparteiliche Loyalität und kein Versorgungsposten für gescheiterte Parteifunktionäre sein. Wer ein Ressort führen soll, muss nachweisbare fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen. Öffentliche Anhörungen könnten dazu beitragen, die Eignung von Kandidaten transparenter zu machen.

Vor allem aber braucht Deutschland wieder eine echte politische Verantwortungskultur. Wer zentrale Versprechen bricht, grundlegende Entscheidungen falsch trifft oder ein Ministerium erkennbar nicht führen kann, muss persönliche Konsequenzen ziehen. Verantwortung bedeutet nicht, einen Pressesprecher auszutauschen. Verantwortung bedeutet, für das eigene Handeln einzustehen.

Der Souverän ist nicht das Problem, sondern die Lösung

Friedrich Merz kann zurücktreten oder im Amt bleiben. Vielleicht folgt ihm ein Ministerpräsident, vielleicht ein Bundesminister, vielleicht ein weiterer Funktionär aus dem engsten Parteiapparat. Solange dieselben Strukturen über seine Nachfolge entscheiden, wird sich jedoch nichts Grundlegendes ändern.

Ein neues Gesicht bedeutet noch keine neue Politik.

Deutschland braucht keine geschmeidigeren Verwalter des Niedergangs. Unser Land braucht Politiker mit Lebenserfahrung, Fachkenntnis, Haltung und dem Mut, auch der eigenen Partei zu widersprechen. Es braucht Abgeordnete, die sich zuerst ihrem Gewissen, ihren Wählern und dem Wohl des Landes verpflichtet fühlen.

Vor allem muss der Bürger wieder ernst genommen werden. Der Souverän darf nicht länger nur alle vier Jahre die Entscheidungen absegnen, die andere längst vorbereitet haben.

Das Parteiensystem muss sich wieder dem Volk unterordnen, nicht das Volk dem Parteiensystem. Nur wenn wir politische Verantwortung, echte Auswahlmöglichkeiten und mehr direkte Mitbestimmung schaffen, kann Deutschland das verlorene Vertrauen zurückgewinnen und wieder auf die Beine kommen.

Quellenverzeichnis

[1] Reuters, 29. Juli 2026: Germany’s ruling party appoints Merz ally as new faction leader

[2] Frankfurter Rundschau, 2. August 2026: Merz-Regierung unter Druck: Neue Umfrage zeigt fehlenden Glauben an Reformen

[3] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Zur Amtsbeendigung des Bundeskanzlers

[4] Deutscher Bundestag: Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages

[5] Bundeszentrale für politische Bildung: Kandidatenaufstellung bei Wahlen in Deutschland

[6] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Rekrutierung von Abgeordneten und Politikern in Deutschland

[7] Bundesministerium der Justiz: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Artikel 20 und 21

[8] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Referenden und andere Formen direkter Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland

Neue Befugnisse für VS und BND geplant

Zeitgleich verschwinden Kontrollmöglichkeiten

Immer, wenn es zu einem Terroranschlag wie dem auf den CSD in Berlin kommt, überbieten sich die Vertreter der Kartellparteien in markigen Forderungen nach mehr Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden. Sie tun so, als ob das Problem fehlende Gesetze und Handlungsmöglichkeiten seien. Sie kehren unter den Teppich, dass es ihre grenzenlose Willkommenspolitik ist, die derartige Taten erst möglich gemacht hat. Die geltenden Gesetze wären ausreichend, für mehr Sicherheit in Deutschland zu sorgen. Allein der ernsthafte politische Wille dazu fehlt. Betroffene Gesichter für die Medien helfen nicht weiter.

Was ist geplant?

Ein neuer Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht zahlreiche Kompetenzerweiterungen für die deutschen Geheimdienste vor. Es soll neue Eingriffsrechte geben, die Kontrolle des Datenschutzes soll eingeschränkt werden [1].

Das gilt insbesondere auch für den Bundesnachrichtendienst (BND), der bislang als Auslandsnachrichtendienst für deutsche Staatsbürger im Inland nicht zuständig war, was sich laut dem Entwurf grundlegend ändern soll [1]. Der BND soll künftig auch im Inland zuständig sein, wenn nur er über die notwendigen Fähigkeiten verfügt oder eine Weitergabe notwendiger Informationen aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist [2]. Wann das der Fall ist, dürfte kaum kontrollierbar sein.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt schwebt vor, „dass aus dem Nachrichtendienst nun ein echter Geheimdienst wird“ [3]. Der zentrale Unterschied ist, dass Nachrichtendienste Informationen sammeln, aufbereiten und an die zuständigen Behörden weiterleiten, während Geheimdienste auch operative Befugnisse haben.

Stärkere Eingriffsrechte schließen die Möglichkeit der Wohnraumüberwachung, die Manipulation von Endgeräten (z. B. sogenanntes Hacking) und das Öffnen von privater Post mit ein [1]. Bis zu 15 Prozent der Internet-Knotenkapazitäten sollen künftig anlasslos überwacht werden dürfen [4]. Der Verfassungsschutz soll die Möglichkeit erhalten, gemeinsam mit anderen Behörden aus unterschiedlichen Bereichen Daten automatisiert auszutauschen und auszuwerten [3].

KI und Geheimdienste – schöne neue Welt

Auch KI-Systeme sollen dafür Anwendung finden dürfen, mit personenbezogenen Daten sollen auch geheimdienstinterne KI-Anwendungen trainiert werden können [3]. Konkret ist von einer „automatisierten Anwendung, die durch Verknüpfung neue Erkenntnisse über die Persönlichkeit einer Person oder ihre Beziehungen zu anderen Personen oder zu Objekten gewinnt“, die Rede [3]. Es geht um die KI-basierte Erstellung von Bewegungsprofilen, Verhaltens- und Persönlichkeitsprofilen sowie von „personenbezogenen Vorhersagen“ [2]. Auch biometrische Gesichtserkennung und Massendatenanalyse seien denkbar, so der Rechtswissenschaftler Markus Ogorek von der Universität Köln [5]. Schöne neue Welt.

Erweiterte Möglichkeiten soll es für den Einsatz sogenannter Staatstrojaner zur Online-Durchsuchung geben [6]. Der Einsatz von V-Leuten soll unter bestimmten Umständen künftig ab 16 Jahren möglich sein [6]. Man will sich also Minderjähriger bedienen, um missliebige politische Gruppen bespitzeln, infiltrieren und kriminalisieren zu können.

Auch ganz offiziell sollen die Dienste die Erlaubnis erhalten, gezielt Falschinformationen verbreiten zu dürfen [6]. Für den Verfassungsschutz dürfte sich dadurch aber nichts ändern, außer dass er einen Freibrief dafür erhält, was er schon immer getan hat.

Geheimdienste sollen aktiv eingreifen dürfen

In bestimmten Lagen sollen BND und Verfassungsschutz künftig nicht nur Informationen sammeln, sondern auch aktiv eingreifen dürfen [7]. Wohl etwas plakativ, aber aufgrund der unklaren Formulierungen im Gesetzentwurf vielleicht nicht ganz aus der Luft gegriffen, fragte die „Bild“-Zeitung, ob deutsche Agenten bald die Lizenz zum Töten bekommen werden [8]. Der Beitrag stützt sich insbesondere auf die Formulierung, dass der BND auch „kinetische Mittel“ nutzen können soll, um Gefahren abzuwehren [8]. Was darunter zu verstehen ist, bleibt offen.

Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten soll offiziell zwar bestehen bleiben, allerdings stellt sich die Frage, wo hier künftig die Grenze gezogen wird. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht das Trennungsgebot daher in Gefahr [4]. Bezeichnenderweise begründet die Bundesregierung die erweiterten Kompetenzen für die Geheimdienste im Inland mit der angeblichen Bedrohung durch Russland [6]. Russland muss für alles herhalten, was in Deutschland im Argen liegt.

Weniger Kontrolle der Geheimdienste

Parallel dazu ist geplant, die behördliche und gerichtliche Kontrolle der Geheimdienste einzuschränken, zahlreiche Ausnahmen bei der Benachrichtigungspflicht zu machen und den Rechtsschutz in bestimmten Bereichen wie dem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis sogar vollständig auszuschließen [1]. Staatlicher Willkür wären somit Tür und Tor geöffnet.

Die sogenannte G-10-Kommission, die bislang Eingriffe in das durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis kontrolliert, soll ganz wegfallen [3]. Auch ist vorgesehen, die Kontrolle durch Datenschützer entfallen zu lassen, wenn der BND oder der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Befugnisse wahrnehmen [1].

Mehr Sicherheit oder übergriffiger Staat?

Ja, wir leben in unseren Zeiten. Doch viele der Probleme sind hausgemacht. Ihnen nun damit zu begegnen, alle Bürger gleichermaßen unter Generalverdacht zu stellen, ist falsch. Wenn es nachweislich neue Gefahren gibt, muss ihnen auch mit modernen Mitteln begegnet werden können. Doch immer, wenn dies zulasten der Freiheit unserer Bürger geht und wenn Kontrollkapazitäten eingeschränkt und abgeschafft werden sollen, ist Vorsicht geboten.

Es wäre nicht das erste Mal, dass die Angst vor Terror und der Wunsch nach mehr Sicherheit dafür missbraucht werden, grundlegende Freiheitsrechte einzukassieren. Wir dürfen nicht vergessen, dass diejenigen, die jetzt mehr Sicherheit versprechen, den Terror erst ins Land geholt haben.

Quellenverzeichnis

[1] „Mehr Befugnisse, weniger Kontrolle für die Geheimdienste“, www.lto.de, 13. Juli 2026

[2] „Das steht im Gesetzentwurf für die Reform von BND und Verfassungsschutz“, www.rnd.de, 2. Juli 2026

[3] „Zeitenwende für Spione“, netzpolitik.org, 10. Juli 2026

[4] „Nachrichtendienste-Reform: BND und Verfassungsschutz bekommen KI-Massenanalyse“, www.boerse-express.com, 17. Juli 2026

[5] „Bröckelt die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz?“, www.zdfheute.de, 27. Mai 2026

[6] „Neue Regeln für BND und Verfassungsschutz: Regierung will Geheimdienst-Befugnisse massiv ausweiten“, www.tagesspiegel.de, 2. Juli 2026

[7] „Mehr Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst“, www.lto.de, 6. Juli 2026

[8] „Deutsche Agenten sollen Lizenz zum Töten bekommen“, www.bild.de, 7. Juli 2026

Wer mein Bürgerbüro beschmiert, greift den Wählerwillen an

Bürgerbüro durch linke Faschisten beschmiert - Angriff auf Wählerwillen

Linksextreme Parolen sind kein Protest, sondern ein Angriff auf die demokratische Auseinandersetzung

Am vergangenen Wochenende wurde mein Bürgerbüro in Cottbus massiv beschmiert. Die Täter hinterließen politische Parolen, die eindeutig dem Antifa-Milieu zuzuordnen sind. Das war kein zufälliger Vandalismus und auch kein übermütiger Streich. Es war der gezielte Versuch, einen gewählten Volksvertreter und seine Mitarbeiter einzuschüchtern.

Ich nenne das, was es ist: einen politisch motivierten Angriff auf die demokratische Auseinandersetzung.

Dieses Büro steht für Zehntausende Wähler

Ich habe mir meine politischen Mandate nicht selbst verliehen. Bei der Kommunalwahl 2024 erhielt ich allein im Cottbuser Wahlkreis 2 insgesamt 6.382 Kandidatenstimmen und wurde erneut in die Stadtverordnetenversammlung gewählt [1].

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gaben mir im Wahlkreis Cottbus – Spree-Neiße 54.980 Bürger ihre Erststimme. Mit 42,0 Prozent gewann ich das Direktmandat deutlich. Die zweitplatzierte Kandidatin erreichte 23,3 Prozent [2].

Wer mein Bürgerbüro beschmiert, greift deshalb nicht nur eine Hauswand an. Er greift einen Ort an, an dem Bürger ihre Anliegen vorbringen können. Er versucht, die Arbeit eines demokratisch gewählten Abgeordneten zu behindern. Und er verhöhnt damit auch den erklärten Willen Zehntausender Wähler.

Man muss weder Mitglied der AfD sein noch meine politischen Positionen teilen, um das zu verstehen. In einer Demokratie werden politische Auseinandersetzungen mit Worten, Argumenten und bei Wahlen geführt. Wer stattdessen Fassaden beschmiert, Fenster einschlägt oder politische Gegner bedroht, hat keine Argumente. Er hat nur Hass und Farbeimer.

Toleranz predigen und Antifa-Parolen schmieren?

Ausgerechnet an diesem Wochenende fanden zwei politische Großveranstaltungen statt. In Berlin wurde am 24. und 25. Juli der Christopher Street Day veranstaltet. Am 25. Juli lief auf dem Zentralcampus der BTU Cottbus-Senftenberg das kostenlose Konzert „Laut gegen Nazis“ [3][4].

Eine direkte Verbindung zwischen den Veranstaltern oder Teilnehmern und der Tat ist bislang nicht bewiesen. Wer für die Schmierereien verantwortlich ist, müssen die Ermittlungen zeigen. Ich werde deshalb niemanden ohne Beweise beschuldigen.

Die hinterlassenen Parolen zeigen jedoch deutlich, welchem politischen Milieu sich die Täter selbst zurechnen. Und genau hier beginnt die gewaltige Doppelmoral: Öffentlich werden Toleranz, Vielfalt, Respekt und Demokratie beschworen. Gleichzeitig glauben offenbar einige selbst ernannte Antifaschisten, Andersdenkende dürften eingeschüchtert und ihr Eigentum beschädigt werden.

Das ist keine Toleranz. Das ist keine Zivilcourage. Und es ist erst recht keine Demokratie.

Für politische Symbolveranstaltungen ist reichlich Geld vorhanden

Hinzu kommt, dass solche Veranstaltungen großzügig öffentlich unterstützt werden. Das Cottbuser „Laut gegen Nazis – Campus Open Air 2026“ erhielt aus dem Festivalförderfonds des Bundes knapp 50.000 Euro und damit nahezu die höchstmögliche Fördersumme [5].

Für den Auftritt des Berliner Senats beim CSD stellte allein die Senatskanzlei rund 140.000 Euro netto bereit. Hinzu kamen Sachleistungen von „Berlin Partner“ im Wert von rund 235.000 Euro netto. Insgesamt belief sich der Aufwand für diesen einen CSD-Wagen damit auf rund 375.000 Euro [6].

Wer mit solchen Summen öffentlich für Demokratie, Toleranz und gegen politischen Hass wirbt, muss sich auch eindeutig gegen Gewalt und Sachbeschädigung von links stellen. Demokratie darf nicht erst dann verteidigt werden, wenn die politische eigene Seite betroffen ist.

Wer rechte Gewalt verurteilt, linksextreme Gewalt aber verschweigt, relativiert oder als verständlichen Protest abtut, verteidigt nicht die Demokratie. Er betreibt politische Doppelmoral.

Keine Opferinszenierung, sondern klare Konsequenzen

Wir werden jetzt keine öffentlich finanzierte Arbeitsgruppe gründen, kein Sonderprogramm beantragen und auch keine Betteltour um zusätzliche Fördermittel beginnen.

Wir haben Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Schäden wurden dokumentiert. Die Ermittlungen müssen nun zeigen, wer hinter der Tat steckt. Ich erwarte, dass die Verantwortlichen identifiziert und für den entstandenen Schaden zur Rechenschaft gezogen werden.

Und die Schaufenster? Die werde ich selbst reinigen.

Selbst ist der Mann.

Die Täter haben vielleicht geglaubt, sie könnten uns einschüchtern. Tatsächlich haben sie nur dafür gesorgt, dass wir noch entschlossener weitermachen. Ich werde mich auf kommunaler Ebene und im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, linksextreme Strukturen und ihre Finanzierungswege offenzulegen.

Wo öffentliche Gelder in extremistische Netzwerke fließen oder politische Gewalt verharmlost wird, muss der Rechtsstaat konsequent handeln.

Die Gespräche mit den Bürgern gehen weiter. Unsere politische Arbeit wird nicht unterbrochen.

Ihr habt eine Fassade beschmiert. Den Wählerwillen könnt ihr damit nicht wegwischen. Jetzt erst recht.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus, amtliches Ergebnis der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2024: Lars Schieske, 6.382 gültige Kandidatenstimmen, gewählt. (Stadt Cottbus/Chóśebuz)

[2] Bundeswahlleiterin, endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße: Lars Schieske, 54.980 Erststimmen beziehungsweise 42,0 Prozent. (Bundeswahlleiterin)

[3] rbb24, Berliner Christopher Street Day am 24. und 25. Juli 2026. (rbb24.de)

[4] BTU Cottbus-Senftenberg, „Laut gegen Nazis – Campus Open Air“ am 25. Juli 2026 auf dem Zentralcampus. (BTU Cottbus-Senftenberg)

[5] Förderung des „Laut gegen Nazis – Campus Open Air 2026“ mit knapp 50.000 Euro aus dem Festivalförderfonds des Bundes. (Maja Wallstein)

[6] Aufwendungen für den Berliner Senatswagen beim CSD: 140.000 Euro netto von der Senatskanzlei sowie Sachleistungen von „Berlin Partner“ im Wert von rund 235.000 Euro netto. (bz-berlin.de)

Vom Spahn-Skandal zum Regierungschaos

www.lars-schieske.de - Regierungschaos von Friedrich Merz - wird es bald Neuwahlen geben

Wie Merz und die schwarz-rote Koalition Deutschland der Lächerlichkeit preisgeben

Der Rücktritt von Jens Spahn als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte für Bundeskanzler Friedrich Merz offenbar der Beginn eines Befreiungsschlags werden. Stattdessen entwickelte sich daraus ein Personalkarussell, das die Führungsschwäche des Kanzlers und den desolaten Zustand der Union offenlegt.

Auslöser war die bekannt gewordene Inanspruchnahme einer Leihmutter durch Spahn und seinen Ehemann. Spahn hatte sich zuvor selbst gegen Leihmutterschaft ausgesprochen, ebenso wie seine Partei. Unter wachsendem öffentlichen Druck erklärte er am 18. Juli 2026 seinen Rücktritt als Fraktionsvorsitzender [1]. Ich hatte darüber bereits berichtet:

Merz begann daraufhin, Regierung, Partei und Fraktion gleichzeitig umzubauen. Doch statt Geschlossenheit entstanden neue offene Stellen, kurzfristige Absagen und wachsender Unmut in den eigenen Reihen.

Die große Rochade

Auf Spahn soll der bisherige Kanzleramtsminister Thorsten Frei als Fraktionsvorsitzender folgen. Nina Warken wechselt aus dem Gesundheitsministerium ins Kanzleramt. Ihr Ressort übernimmt der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Philipp Amthor soll vom Digitalministerium ins Kanzleramt wechseln [2].

Gerade Linnemanns Ernennung ist bemerkenswert. Noch 2025 hatte er erklärt, er wolle nicht nur Minister werden, damit dies später bei Wikipedia stehe. Für das Gesundheitsministerium hielt er sich selbst für ungeeignet und sagte sinngemäß: „Schuster, bleib bei deinen Leisten“ [3]. Nun übernimmt er genau dieses Ressort und räumt gleichzeitig ein, dass er sich noch tiefer einarbeiten müsse.

Verkehrsminister verabschiedet sich zu früh

Besonders peinlich verlief der geplante Austausch von Verkehrsminister Patrick Schnieder. Merz hatte ihm bereits mitgeteilt, dass er ihn entlassen wolle. Schnieder verabschiedete sich daraufhin bei seinen Kollegen.

Doch der vorgesehene Nachfolger Fritz Güntzler sprang wieder ab, offenbar auch wegen Zweifeln an seiner eigenen Eignung [4]. Damit war Schnieder politisch entlassen, formal aber noch im Amt. Erst später bat er selbst um seine Entlassung, um diesen „unwürdigen Zustand“ zu beenden.

Als Nachfolger ist nun Steffen Bilger vorgesehen. Dessen bisheriger Posten in der Unionsfraktion wird dadurch ebenfalls frei. Jede Personalentscheidung schafft damit gleich das nächste Problem.

Auch Sport und Ehrenamt werden verschoben

Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein, muss ihren Posten ebenfalls räumen und soll als Parlamentarische Staatssekretärin ins Gesundheitsministerium wechseln [5].

Eine bestätigte Nachfolge für den Sportbereich gab es zunächst nicht. Das ist gerade jetzt ein fatales Signal. Das Spitzensportfördergesetz soll umgesetzt, eine neue Spitzensportagentur aufgebaut und über eine deutsche Olympiabewerbung entschieden werden. Trotzdem wird die politische Leitung ausgetauscht, ohne eine klare Nachfolge zu präsentieren.

Sport und Ehrenamt erscheinen damit nicht als wichtige politische Aufgabe, sondern als Verschiebemasse im innerparteilichen Machtkampf der CDU.

Schlechter Stil gegenüber den eigenen Leuten

Auch der bisherige Gesundheitsstaatssekretär Tino Sorge kritisierte den Umgang mit seiner Ablösung. Nach seinen Angaben wurde er nicht persönlich vom Kanzler informiert, sondern erfuhr davon zunächst über Parteigremien und die Presse [6].

Neben Schenderlein und Sorge werden weitere Staatssekretäre und Parteifunktionäre verschoben. Gleichzeitig bleiben mehrere Schlüsselposten zunächst offen. Von einem durchdachten Neuanfang kann deshalb keine Rede sein.

Die SPD schaut zu

Die SPD ist von der Personalrochade kaum betroffen. Dennoch trägt sie die politische Verantwortung für diese Regierung mit. Während sich die CDU mit Personalfragen und Machtkämpfen beschäftigt, sichert die SPD ihr weiterhin die Unterstützung zu.

Diese Regierung wollte Deutschland reformieren. Tatsächlich reformiert sie vor allem ihre eigene Sitzordnung.

Doppelmoral und fehlende Führung

Am Anfang stand die Doppelmoral von Jens Spahn. Danach folgten Personalwechsel, Absagen, schlecht vorbereitete Entscheidungen und offene Stellen.

Linnemann übernimmt ein Ministerium, für das er sich selbst als ungeeignet bezeichnet hatte. Schnieder wird entlassen, bevor ein Nachfolger feststeht. Der erste Kandidat sagt wieder ab. Schenderlein verliert den Sportposten ohne geklärte Nachfolge. Sorge erfährt von seiner Ablösung aus den Medien.

Merz wollte Stärke demonstrieren. Herausgekommen ist Planlosigkeit.

Deutschland steht vor enormen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen. Doch CDU und SPD beschäftigen sich mit sich selbst. Dieses Regierungsschauspiel wird dem Ernst der Lage nicht gerecht.

Diese Koalition macht sich nicht nur selbst lächerlich. Sie beschädigt auch das Vertrauen der Bürger in die politische Führung. Einen echten Politikwechsel wird es mit CDU und SPD nicht geben.

Quellenverzeichnis

[1] „Was der Spahn-Rücktritt für die CDU bedeutet“, Tagesschau, 18. Juli 2026

[2] „Kanzler Merz zu Veränderungen im Kabinett“, Bundesregierung, 24. Juli 2026

[3] „Frühere Aussage fällt Linnemann auf die Füße“, ZDFheute, 25. Juli 2026

[4] „Verkehrsminister Schnieder will Kanzler Merz um Entlassung bitten“, Tagesschau, 26. Juli 2026

[5] „Regierungsumbau betrifft den Sport: Schenderlein nicht mehr Staatsministerin für Sport“, Sportschau, 27. Juli 2026

[6] „Entlassener Gesundheitsstaatssekretär kritisiert Merz“, Welt, 27. Juli 2026

Spahns Rücktritt zeigt die Doppelmoral der Union

Warum Leihmutterschaft verboten bleiben sollte

Er ist weg. Zumindest vorerst. Nachdem er zahlreiche Skandale an sich abperlen ließ, stürzte er über eine von vielen als privat eingestufte Angelegenheit. Doch sie ist nicht privat, wenn sie Zeugnis von politischer Doppelmoral und Hybris ist. Es geht um den früheren Bundesgesundheitsminister und bis vor wenigen Tagen Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn. Am 18. Juli ist er nun als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückgetreten, weil der öffentliche Druck offenbar zu groß wurde [1].

Spahn umgeht Verbot in Deutschland

Kürzlich hatten Spahn und sein Ehemann Daniel Funke bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden seien, eine Leihmutter in den USA brachte das Kind zur Welt [2]. Damit umgingen Spahn und Funke ein in Deutschland geltendes Verbot, für das sich der CDU-Politiker immer wieder ausgesprochen hatte [2]. So hatte er sich im Jahr 2015 deutlich positioniert: „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden“ [3]. Das hat ihn nun, als er selbst Vater werden wollte, wohl nicht mehr interessiert.

Dass sich Spahn insbesondere auch in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister immer wieder für ein Verbot der Leihmutterschaft ausgesprochen hatte, machte ihn nun diversen Verlautbarungen zufolge für viele in der Union nicht mehr tragbar [4]. Auch wenn daran ein Fünkchen Wahrheit sein sollte, dürfte der Hauptgrund für den nun plötzlich erklärten Rücktritt sein, dass es sich die CDU in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin nicht leisten kann, dass ihr Wahlkampf durch die Causa Spahn überschattet wird. Zu sehr steht sie dort mit dem Rücken an der Wand.

Doppelmoral von CDU und Bundesregierung

Spahn ist in der CDU-Bundestagsfraktion allerdings kein Einzelfall. Auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, hatte mit seinem Ehemann bestätigt, eine Leihmutterschaft in den USA genutzt zu haben, um ein Kind austragen zu lassen [5]. Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung diesen Fall anders bewertet als den des zurückgetretenen Fraktionsvorsitzenden Spahn. So habe Streeck laut einem Regierungssprecher keine Forderungen vertreten, „die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen“, weshalb „bei Streeck kein Vorwurf der Doppelmoral zu erkennen“ sei [5].

Auch das ist angesichts der herausragenden Stellung Streecks zumindest fraglich. Die CDU hatte sich mit einem Parteitagsbeschluss gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft ausgesprochen [5]. Im Februar wurde die Position per Beschluss sogar noch verschärft, indem nicht nur die gewerbliche, sondern auch die altruistische Leihmutterschaft für unvereinbar mit dem Werteverständnis der CDU erklärt wurde. Darin im Falle Streecks nun keine Doppelmoral zu sehen, ist schon selbst ein Fall von Doppelmoral der CDU und damit der gesamten Bundesregierung.

Nicht der erste Skandal von Spahn

Mit Blick auf Spahn ist es auch verwunderlich, dass erst der Skandal um die Inanspruchnahme einer Leihmutter zu seinem Rücktritt führte. Während der Corona-Zeit wurde ihm vorgeworfen, als Bundesgesundheitsminister sogenannte Schutzmasken viel zu teuer eingekauft und damit Steuermittel in gigantischem Ausmaß verschwendet zu haben [6]. Konkret wurden Masken im Wert von 5,9 Milliarden Euro beschafft, wovon ein beträchtlicher Teil ungenutzt blieb und entsorgt werden musste [3]. Danach klagten mehrere Maskenhändler gegen den Bund, bislang mussten 790 Millionen Euro erstattet werden [3]. Über zahlreiche Klagen wurde noch nicht entschieden. Es kann für die Steuerzahler also noch richtig teuer werden.

Ebenfalls direkt mit der Corona-Zeit hat Spahns Spendendinner-Skandal zu tun. Als für alle anderen Bürger noch strenge Corona-Regeln galten, nahm er an einem privaten Abendessen mit Unternehmern teil, bei dem die Teilnehmer zu Spenden in Höhe von 9.999 Euro aufgerufen worden sein sollen – genau einen Euro unter der Grenze, die zur namentlichen Veröffentlichung des Spenders verpflichtet [3].

Auch den Skandal um den Kauf einer Villa in Berlin-Dahlem, deren Finanzierung unter anderem über die Sparkasse Westmünsterland lief, in deren Verwaltungsrat Spahn lange Zeit saß, saß er einfach aus [6]. Noch ein weiteres Immobiliengeschäft hatte ein Geschmäckle. So kaufte er als Parlamentarischer Staatssekretär eine Wohnung für eine Million Euro von einem Pharma-Manager, den das von Spahn geführte Gesundheitsministerium später mit der Geschäftsführung eines Unternehmens betraute, das mehrheitlich dem Bund gehört [3].

Es hätte also schon längst gute Gründe für die Union gegeben, sich von Spahn zu trennen. Dass man jahrelang an ihm festhielt, zeigt einmal mehr die fehlende Glaubwürdigkeit von CDU und CSU.

Der Rücktritt Spahns hat innerhalb der Bundesregierung zu weiteren Turbulenzen geführt. So ergriff Bundeskanzler Merz die Gelegenheit und baute sein Kabinett in großen Teilen um. Der glücklose Kanzleramtschef Frei übernimmt Spahns Posten in der Fraktion, die durch brutale Sparmaßnahmen bekannt gewordene Gesundheitsministerin Warken zieht ins Kanzleramt ein. Sie wird durch den bisherigen CDU-Generalsekretär Linnemann ersetzt.

Ein Eingeständnis von Merz, dass die bisherige Zeit unter seiner Kanzlerschaft eine Katastrophe war? Vor wenigen Tagen hatte er noch im großen „Sommerinterview“ verkündet, dass die Regierung nun Tritt gefasst habe. Durch Spahns Rücktritt scheint sie wieder aus dem Tritt geraten zu sein.

Debatte um Leihmutterschaft nimmt an Fahrt auf

Eine eigens eingerichtete Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hatte sich mit dem Thema Leihmutterschaft beschäftigt. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht nur die gewerbliche, sondern auch die sogenannte altruistische Leihmutterschaft das Risiko für Missbrauch mit sich bringe [2]. Diese erfolgt ohne Bezahlung und findet oft innerhalb verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher Verhältnisse statt [4].

Insbesondere an der gewerblichen Leihmutterschaft regt sich deutliche Kritik. So stellt die Ethik-Professorin Sigrid Graumann fest: „Und diejenigen, die hier vor allem dran verdienen, sind aber die Leihmutter-Agenturen. Da geht es um hohe Summen, da geht es um ein ganz großes Geschäft“ [1].

Auch die im letzten Jahr nur knapp als Richterin am Bundesverfassungsgericht verhinderte Juristin Frauke Brosius-Gersdorf (wir berichteten über ihren Rückzug: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/das-bundesverfassungsgericht/) hat sich mittlerweile in die Debatte eingeschaltet. Wie von ihr nicht anders zu erwarten war, fordert sie eine Legalisierung der Leihmutterschaft, das geltende Verbot sei „mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar“ [7].

Dem widerspricht allerdings die Praxis. So ist mit der Leihmutterschaft in vielen Fällen für die betroffenen Frauen ein erheblicher Verlust ihrer Autonomie und Entscheidungsfreiheit verbunden, es gehen damit oft Verpflichtungen zu bestimmten Untersuchungen der Pränataldiagnostik einher, unter bestimmten Umständen soll es sogar Verpflichtungen zum Schwangerschaftsabbruch geben [1].

Das Verbot der Leihmutterschaft sollte bleiben

Dass die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, hat gute Gründe. Zum einen besteht, vor allem bei der gewerblichen Variante, die Gefahr der Ausbeutung der betroffenen Frauen. Um es drastisch auszudrücken: Solvente Kunden mieten den Bauch der sogenannten Leihmutter, um darin ein Kind auszutragen, das sie anschließend für sich beanspruchen. Die Gefahr, dass materielle Notlagen zumindest indirekt ausgenutzt werden, liegt auf der Hand.

Auch ist nicht außer Acht zu lassen, dass eine neunmonatige Schwangerschaft eine starke mentale Bindung zum Kind aufbaut. Die psychosozialen Risiken sind nicht zu unterschätzen.

Und letztlich drängt sich der Eindruck auf, dass Babys zur Geschäftsidee werden, was ethisch und moralisch nicht akzeptiert werden darf. Die bezahlte Leihmutterschaft ist im Ergebnis eine Form des Kinderhandels, der Kinder zu einer Ware macht. Daher sollte künftig auch wirksam verhindert werden, dass das hierzulande geltende Verbot durch Inanspruchnahme von Leihmüttern im Ausland unterlaufen wird.

Quellenverzeichnis

[1] „Zwischen Kinderwunsch und Ausbeutung“, www.deutschlandfunk.de, 18. Juli 2026

[2] „„Das ist ganz furchtbar“, sagt die Bildungsministerin über das Schicksal, das auch Spahn teilt“, www.welt,de, 21. Juli 2026

[3] „Jens Spahn überlebte Spenden- und Masken-Skandal – seine Vaterschaft bringt ihn jetzt zu Fall“, www.merkur.de, 18. Juli 2026

[4] „Bleibt es beim Leihmutter-Verbot?“, www.tagesschau.de, 21. Juli 2026

[5] „Darum bewertet die Regierung die Situation von Streeck anders als von Spahn“, rp-online.de, 22. Juli 2026

[6] „Jens Spahn: Privates, Skandale, Rücktritt – der CDU-Politiker im Steckbrief“, www.morgenpost.de, 20. Juli 2026

[7] „Brosius-Gersdorf gegen Leihmutterschaftsverbot: „Mit Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar““, www.fr.de, 21. Juli 2026

Windkraft am Hermannsdenkmal: Wenn Ideologie über Heimat und Kulturlandschaft gestellt wird

Der Teutoburger Wald ist weit mehr als eine Fläche auf einer Landkarte. Er ist Naturraum, Erholungsgebiet, Heimat und eine der bekanntesten Kulturlandschaften Deutschlands. Mit dem Hermannsdenkmal steht hier zudem ein Wahrzeichen, das untrennbar mit der deutschen Geschichte verbunden ist.

Ausgerechnet in dieser Landschaft werden nun auf der Gauseköte sieben Windenergieanlagen errichtet. Die Anlagen stehen zwar nicht unmittelbar am Hermannsdenkmal. Mit einer Gesamthöhe von jeweils 246,6 Metern werden sie die Landschaft aber dauerhaft verändern. Jede einzelne Anlage wird mehr als viereinhalbmal so hoch sein wie das 53,46 Meter hohe Hermannsdenkmal [1].

Dabei geht es nicht nur um die sichtbaren Türme und Rotoren. Für Fundamente, Kranstellflächen, Zufahrtswege, Kabeltrassen und die Anlieferung der Bauteile werden Waldflächen beansprucht, Wege verbreitert und Böden verdichtet. Ein Teil dieser Flächen soll später wieder zurückgebaut werden. Doch ein über Jahrzehnte gewachsener Wald lässt sich nicht einfach durch einige Ersatzpflanzungen wiederherstellen.

Erst abgelehnt, dann doch genehmigt

Ursprünglich waren 13 Windenergieanlagen auf der Gauseköte beantragt worden. Nach gerichtlichen Auseinandersetzungen blieben sieben Standorte übrig.

Im Februar 2025 lehnte der Kreis Lippe auch diese sieben Anlagen zunächst ab. Nach Auffassung des Kreises widersprachen die Standorte den damaligen Vorgaben des Regionalplans. Sämtliche Anlagen sollten in Waldbereichen entstehen, für die keine entsprechende kommunale Bauleitplanung vorlag [2].

Nur wenige Wochen später änderte sich die Lage. Nach einem Erörterungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht erklärte der Kreis Lippe, die Anlagen genehmigen zu müssen. Anderenfalls drohten nach Angaben des Kreises Schadensersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe.

Besonders widersprüchlich ist, dass die kurz darauf wirksam gewordene Änderung des Regionalplans einen Windpark an diesen Standorten nach Darstellung des Kreises nicht mehr zugelassen hätte. Entscheidend war jedoch die vorherige Rechtslage [3].

Genau hier zeigt sich das Problem der heutigen Energiepolitik. Die politisch geschaffene Vorrangstellung der Windenergie führt dazu, dass kommunale Planung, Landschaftsschutz und die Interessen der Menschen vor Ort immer häufiger zurücktreten müssen.

Der Eingriff in den Wald hat begonnen

Die Veränderungen sind inzwischen keine bloße Befürchtung mehr. Im Juli 2026 wurde berichtet, dass die Rodungsarbeiten abgeschlossen seien und die Erschließung mehrerer Standorte begonnen habe. Wurzeln werden entfernt, Flächen eingeebnet und geschottert. Einzelne Waldwege müssen für die Schwertransporte auf eine Breite von 4,50 Metern ausgebaut werden [4].

Ein Wald ist jedoch kein gewöhnliches Baugrundstück. Er ist Lebensraum, Wasserspeicher, Erholungsgebiet und Klimaregulator. Verdichtete Böden, beseitigte Wurzelsysteme und zerschnittene Lebensräume lassen sich nicht einfach rückgängig machen.

Auch Naturschutzverbände sehen das Vorhaben kritisch. Der BUND Nordrhein-Westfalen hat gegen die Genehmigung der sieben Anlagen Klage eingereicht. Unterstützt wird das Vorgehen unter anderem vom NABU Lippe, dem Lippischen Heimatbund, dem Förderverein Nationalpark Senne-Eggegebirge und dem Förderverein der Adlerwarte Berlebeck [5].

Wenn selbst Naturschutzverbände gegen einen angeblich dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Windpark vorgehen, sollte das auch die politisch Verantwortlichen nachdenklich machen.

Die AfD hat vor Ort frühzeitig gewarnt

Die AfD im Kreis Lippe hat sich nicht erst zu Wort gemeldet, als die Bauarbeiten begonnen hatten. Bereits 2021 wandte sich der AfD-Kreisverband gegen eine Industrialisierung des Teutoburger Waldes [6].

Im September 2024 brachten die AfD-Kreistagsmitglieder Uwe Detert, Sabine Reinknecht und Viktor Hübner insgesamt zwölf Anträge zur geplanten Windkraftnutzung auf der Gauseköte ein.

Der zentrale Antrag trug den Titel „Schutz unserer Heimat: Keine Windräder im Bereich der Gauseköte“. Darin forderte die AfD, den Bau zu stoppen. Sie verwies auf die Veränderung des Landschaftsbildes, die Eingriffe in den Wald und mögliche Folgen für den Tourismus [7].

Weitere Anträge behandelten unter anderem:

  • den vorbeugenden Brandschutz,
  • die Löschwasserversorgung,
  • mögliche Belastungen durch Betriebsstoffe und Abrieb,
  • den Schutz von Greifvögeln,
  • die Wiederaufforstung,
  • die Absicherung eines späteren Rückbaus,
  • sowie die Auswirkungen auf Gastronomie und Tourismus.

Besonders wichtig war der Antrag, die geplanten Anlagen aus verschiedenen Blickrichtungen sichtbar zu machen. Die Verwaltung sollte darstellen, wie die fast 247 Meter hohen Windräder vom Hermannsdenkmal, von den Externsteinen, von der Adlerwarte und von der Falkenburg aus wirken würden [8].

Von den zwölf Anträgen wurden jedoch elf von der Tagesordnung genommen und gar nicht inhaltlich beraten. Lediglich der Antrag zur Untersuchung der Folgen für Natur und Tourismus wurde abgestimmt. Er scheiterte mit drei Ja-Stimmen gegen 53 Nein-Stimmen [9].

Die AfD hat damit nachweislich versucht, das Vorhaben zu stoppen, Risiken untersuchen zu lassen und die Auswirkungen auf Wald, Heimat und Kulturlandschaft sichtbar zu machen. Dafür fehlten ihr jedoch die politischen Mehrheiten.

Unsere Haltung im Bundestag ist eindeutig

Auch auf Bundesebene stellt sich die AfD gegen Windenergieanlagen in Wäldern und gegen die Bevorzugung der Windindustrie.

Bereits 2022 forderte die AfD-Bundestagsfraktion, auf Regelungen hinzuwirken, die einen weiteren Ausbau von Windindustrieanlagen im Wald verhindern. In der parlamentarischen Beratung wurde ausdrücklich klargestellt, dass Windkraftanlagen in Wäldern nichts zu suchen haben [10].

Im Antrag „Deutsche Kulturlandschaften verteidigen – Flächenfraß und visuelle Raumnahme der Wind- und Solarindustrie bekämpfen“ forderte die AfD unter anderem:

  • die Aufhebung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes,
  • das Ende der bevorzugten Genehmigung von Windenergieanlagen,
  • eine verbindliche Landschaftsbildanalyse,
  • sowie stärkere Mitwirkungsrechte der betroffenen Bürger [11].

Diese Forderungen passen unmittelbar zur Gauseköte. Hätte das Landschaftsbild bei der Planung das notwendige Gewicht erhalten, hätten die Sichtbeziehungen zum Hermannsdenkmal und zu anderen bedeutenden Orten nicht als Nebensache behandelt werden können.

Auch in der laufenden Wahlperiode setzt sich die AfD für einen Kurswechsel ein. Im Antrag „Vogel- und Fledermaussterben beenden – Ausbau von Windindustrieanlagen stoppen“ fordert die Fraktion ein Moratorium beim weiteren Ausbau und die Aufhebung des gesetzlich festgelegten sogenannten überragenden öffentlichen Interesses der Windenergie.

Mit dem Antrag für ein bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus fordert die AfD außerdem:

  • das verbindliche Einvernehmen der betroffenen Gemeinden,
  • eine vollständige Entfernung von Fundamenten und Infrastruktur nach dem Betriebsende,
  • ausreichende finanzielle Rückstellungen der Betreiber,
  • sowie umfassende Untersuchungen zu Schall, Abrieb, Havarien und den Folgen für das Landschaftsbild [12].

Der Fall Gauseköte zeigt, weshalb solche Regeln notwendig sind. Die dauerhafte Veränderung einer Heimatregion darf nicht durch Bundesgesetze, Vorrangregelungen, mögliche Schadensersatzforderungen und gerichtlichen Druck praktisch erzwungen werden.

Alice Weidel hatte recht

Alice Weidel sprach auf dem AfD-Bundesparteitag im Januar 2025 von den „Windmühlen der Schande“. Die Aussage bezog sich insbesondere auf Windkraftanlagen in sensiblen Waldlandschaften wie dem Reinhardswald.

Auch auf die Gauseköte passt diese Beschreibung.

Wenn im Namen des Umweltschutzes Wald gerodet, Boden verdichtet, Lebensraum zerschnitten und eine historische Kulturlandschaft industrialisiert wird, dann ist das keine nachhaltige Politik. Es ist ein sichtbarer Widerspruch.

Die Anlagen werden damit zum Symbol einer Energiewende, bei der Ausbauzahlen und politische Vorgaben mehr zählen als die Natur, die Heimat und die Menschen vor Ort.

Geschichte, Heimat und Erinnerung

Das Hermannsdenkmal erinnert an die Varusschlacht des Jahres 9 nach Christus. Unter Führung des Cheruskers Arminius besiegten germanische Stammesverbände drei römische Legionen. Der genaue Ort der Schlacht ist bis heute nicht abschließend geklärt. Das Denkmal selbst wurde erst im 19. Jahrhundert errichtet und 1875 eingeweiht.

Es steht damit nicht nur für die Erinnerung an die Antike, sondern auch für das damalige Streben nach deutscher Einheit.

Wenn ich an die Schlacht im Teutoburger Wald denke, fällt mir immer eine Geschichte meines Vaters ein. Er wusste damals in der Schule offenbar nicht, wann die Schlacht stattgefunden hatte. Als Strafarbeit musste er hundertmal in sein Heft schreiben:

„Die Schlacht im Teutoburger Wald war im Jahre 9 nach Christus.“

Mein Vater ist heute über 72 Jahre alt. Fragt man ihn nach dem Jahr der Schlacht, kann er die Antwort noch immer ohne Zögern geben.

Natürlich besteht guter Geschichtsunterricht nicht nur aus Jahreszahlen. Aber historisches Wissen braucht eine Grundlage. Heute erleben wir immer häufiger Geschichtsvergessenheit. Viele Menschen wissen kaum noch etwas über die Geschichte der eigenen Region und des eigenen Landes.

Ein Volk muss seine Geschichte nicht verklären. Es darf aber auch nicht seine Wurzeln verlieren. Wer nicht mehr weiß, woher er kommt, wird irgendwann auch nicht mehr wissen, was er bewahren und an die nächste Generation weitergeben möchte.

Unsere Heimat ist keine Industriefläche

Der Teutoburger Wald und das Hermannsdenkmal sind keine beliebig austauschbare Kulisse. Sie gehören zu einer über Generationen gewachsenen Landschaft und zu unserer kulturellen Erinnerung.

Unsere Heimat braucht eine sichere und bezahlbare Energieversorgung. Sie braucht aber ebenso Wälder, Natur, Geschichte und Identität.

Eine Energiepolitik, die im Namen des Umweltschutzes Wälder rodet und Kulturlandschaften dauerhaft industrialisiert, ist weder vernünftig noch nachhaltig.

Die AfD hat auf Kreisebene frühzeitig gewarnt. Im Bundestag kämpfen wir seit Jahren dafür, Windenergieanlagen aus Wäldern herauszuhalten, die Sonderrechte der Windindustrie abzuschaffen und die Entscheidungshoheit der betroffenen Gemeinden zu stärken.

Die Entwicklung auf der Gauseköte zeigt, wie notwendig dieser politische Kurswechsel ist.

Quellenverzeichnis

[1] Kreis Lippe: Genehmigungsbescheid zur Änderung von sieben Windenergieanlagen auf der Gauseköte, 3. März 2026; Landesverband Lippe: Zahlen und Fakten zum Hermannsdenkmal.

[2] Kreis Lippe: Gauseköte: Kreis Lippe lehnt Antrag zum Bau von sieben Windrädern ab, 27. Februar 2025.

[3] Kreis Lippe: Kreis Lippe muss Windräder auf der Gauseköte genehmigen, 26. März 2025.

[4] Lemgo Radio: Startschuss für Windpark an der Gauseköte, 7. Juli 2026.

[5] BUND Kreisgruppe Lippe: Klage gegen die Genehmigung von sieben Windenergieanlagen auf der Gauseköte, 16. Mai 2025.

[6] AfD-Kreisverband Lippe: Kampfjets oder Windkraft an der Gauseköte?, 5. Oktober 2021.

[7] AfD-Kreistagsfraktion Lippe: Schutz unserer Heimat – Keine Windräder im Bereich der Gauseköte, 22. September 2024.

[8] AfD-Kreistagsfraktion Lippe: Antrag zur Visualisierung der geplanten Windkraftanlagen, 22. September 2024.

[9] Kreis Lippe: Niederschrift über die Kreistagssitzung vom 7. Oktober 2024.

[10] Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung zum Antrag „Heimische Holzenergie mobilisieren“, Drucksache 20/4785, 2. Dezember 2022.

[11] Deutscher Bundestag: Deutsche Kulturlandschaften verteidigen – Flächenfraß und visuelle Raumnahme der Wind- und Solarindustrie bekämpfen, Drucksache 20/9799, 14. Dezember 2023.

[12] Deutscher Bundestag: Vogel- und Fledermaussterben beenden – Ausbau von Windindustrieanlagen stoppen, Drucksache 21/3598, 13. Januar 2026; Bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus, Drucksache 21/5058, 27. März 2026.

Wem nützt das Reformpaket der Bundesregierung?

Schon wieder ein „ganz großer Wurf“. Die Bundesregierung ist aktuell voll des Eigenlobs. Schon die Vorschläge zur Rentenreform wurden als „Gesamtkunstwerk“ bezeichnet, die neuen Pläne für ein „Reformpaket“ sollen Deutschland aus der wirtschaftlich desolaten Lage führen. Bundeskanzler Merz verkündet: „Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen, jetzt ist klar, dass das möglich ist“ [1].

Doch was ist von dem „Reformpaket“ zu halten? Ist es überhaupt ein Paket, eine echte Reform oder einfach nur wieder Stückwerk?

Eine Steuerreform, die kaum Entlastung bringt

Laut der Bundesregierung sollen die Steuerzahler insgesamt um etwa zehn Milliarden Euro entlastet werden [1]. Die angekündigte Steuerentlastung ist angesichts der großspurigen Ankündigungen aber ein schlechter Witz.

Sie wird weder zu mehr Investitionen noch zu mehr privatem Konsum führen – beides wäre aber dringend erforderlich, um die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Auch der Bund der Steuerzahler teilt diese Kritik, die Entlastung falle viel zu gering aus [2].

Konkret geht die Bundesregierung davon aus, dass eine berufstätige Familie mit zwei Kindern bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro pro Jahr eine jährliche Steuerersparnis in Höhe von 600 Euro erwarten kann [1]. Was auf den ersten Blick schön klingt, erweist sich letztlich als Minimalentlastung. Selbst nach der obigen Rechnung, die zunächst ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 Euro voraussetzt, beläuft sich die monatliche Ersparnis pro Partner auf gerade einmal 25 Euro. Angesichts politisch hausgemachter Energiepreisexplosion, steigender Mieten, weiterhin hoher Inflation und einer stetig zunehmenden Abgabenlast in den Sozialversicherungen wird der Normalverdiener diese „Reform“ im Alltag überhaupt nicht spüren.

Der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hält die Steuerreform für ein „Symbolpaket“, das überdies sozial ungerecht sei, weil es „harte Einschnitte“ für Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen bedeute [2]. Michael Hüther vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bewertet den Reformvorschlag der Bundesregierung ähnlich kritisch, vor allem „gemessen an dem, was ökonomisch mit Blick auf die robuste Investitionsschwäche geboten ist“ [3].

Im Ergebnis ist damit zu rechnen, dass die gleichzeitig geplanten Mehrbelastungen im Bereich der Krankenversicherung und der Rentenversicherung dazu führen werden, dass die meisten Beschäftigten letztlich trotz der steuerlichen „Entlastung“ weniger Netto zur Verfügung haben werden.

Auch andere steuerliche Maßnahmen werfen die Frage auf, wem das konkret nützen soll. So soll der Pauschalsteuersatz für Minijobs erhöht werden, gleichzeitig ist die Verringerung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen geplant [1]. Die Reduzierung vom sogenannten Handwerkerbonus schwächt zudem das heimische Handwerk, da er Anreize für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und gegen Schwarzarbeit gesetzt hat [4].

Wirtschaftliche Unsicherheit wird auf Beschäftigte verlagert

Daneben ist im Arbeitsrecht eine gravierende Lockerung geplant. So soll die sachgrundlose Befristung von Beschäftigungsverhältnissen von zwei auf vier Jahre ausgeweitet werden [2]. Auch soll eine sechsmalige Verlängerung der Befristung möglich sein, ebenfalls eine erneute „Ersteinstellung“ beim gleichen Arbeitgeber [5].

Hier wird die wirtschaftliche Unsicherheit auf die betroffenen Arbeitnehmer verlagert. Es werden Beschäftigtenrechte reduziert, ohne dass dem ein echter Nutzen gegenübersteht. Das kann weitreichende Folgen haben. So hat eine Studie des ifo-Instituts ergeben, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse zu unsicheren ökonomischen Verhältnissen führen können, was wiederum die weitere Lebens- und Familienplanung erschwert [5].

Somit hat diese Politik in der Folge auch äußerst problematische demographische Auswirkungen.

Mehr Bürokratie bei Krankschreibungen – Misstrauen gegen Patienten und Ärzte

Wir hatten bereits vor einiger Zeit über das Hobby von Bundeskanzler Merz berichtet, den Deutschen ihren Fleiß abzusprechen. Da war unter anderem von einer „Lifestyle-Teilzeit“ die Rede. Unseren Beitrag dazu finden Sie hier: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/lifestyle-teilzeit-cdu-weit-weg-von-der-lebensrealitaet-der-menschen/

Merz kann es nicht lassen und ist offensichtlich noch immer der Auffassung, dass die Deutschen zu oft „krankfeiern“. So sieht der Plan der Bundesregierung vor, dass Arbeitnehmer bereits am ersten Tag einer Erkrankung dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, die Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen soll abgeschafft werden [1].

Dies kann kaum anders interpretiert werden als ein Misstrauensvotum sowohl gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern als auch gegenüber den Ärzten. Die Bundesregierung bezichtigt damit Millionen Bürger des Blaumachens. Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, sprach im Zusammenhang mit den Plänen der Bundesregierung von einer „Misstrauenskultur“ und rechnet mit Chaos in den Arztpraxen, was letztlich zu Nachteilen für die Patienten führe [6]. Konkret befürchtet er: „Die Folgen werden längere Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten sein, die wirklich unsere medizinische Hilfe brauchen“ [7].

Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) grenze es an Irrsinn, die Menschen nur zum Ausfüllen von Formularen in die Praxis zu schicken [3]. Auch die AOK sprechen von reiner Symbolpolitik, ohne echte Anzeichen für Missbrauch [3]. Bei den Sozialverbänden ist von einem „Generalverdacht“ der Regierung gegen die Bürger die Rede [7].

Seitens der Bundesärztekammer heißt es: „Darüber hinaus ist es ein Affront, dass die Ärzteschaft nun unter den Generalverdacht gestellt wird, falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen und ihr mit einer Verschärfung des Strafrechts gedroht wird“ [8].

Die telefonischen Krankschreibungen haben sich in der täglichen Praxis bewährt. Vor allem aber ist festzustellen, dass sie mit Blick auf die Gesamtzahl der Krankschreibungen kaum ins Gewicht fallen. So machen sie lediglich rund ein Prozent aller Krankschreibungen aus [9].

Wer eine kurzfristige oder ansteckende Erkrankung hat, dem ist nicht damit geholfen, sich in ein übervolles Wartezimmer zu setzen und gleichzeitig noch andere Patienten womöglich einem Infektionsrisiko auszusetzen. Wer hier wieder die altbekannte Zettelwirtschaft mit dem gelben Schein einführen will, der kann den gebetsmühlenartig versprochenen Bürokratieabbau nicht ernst meinen.

Auch belegen bislang alle dazu erhobenen Untersuchungen, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung nicht zu einem Anstieg der Zahl der Krankmeldungen geführt hat [8]. Eine Verkomplizierung von Krankschreibungen führt oft auch dazu, dass sich Menschen krank zur Arbeit schleppen und somit dort das Ansteckungsrisiko erhöhen. Das nützt letztlich weder dem Betroffenen noch seinem Betrieb – bestenfalls der Statistik von Friedrich Merz.

Kein großer Wurf für unser Land

Diese drei wesentlichen Elemente des Reformpakets der Bundesregierung zeigen zum einen, dass echte Entlastungen ausbleiben werden. Sie zeigen zum anderen, dass am Ende vor allem die Fleißigen die Gelackmeierten sind. In Summe bekommen sie weniger Geld, als Dankeschön wird ihnen von der Politik kein Vertrauen entgegengebracht.

Schließlich muss festgestellt werden, dass auch dieses Reformpaket kein großer Wurf für unser Land sein wird, weil die wirklichen Probleme überhaupt nicht angepackt werden.

Quellenverzeichnis

[1] „Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen“, tagesschau.de, 2. Juli 2026.

[2] „Opposition und Verbände kritisieren geplante Reformen von Schwarz-Rot“, ZEIT ONLINE, 2. Juli 2026.

[3] „Viel Kritik am Reformpaket der Koalition“, WirtschaftsWoche, 2. Juli 2026.

[4] „Reaktionen auf Bundes-Reformpaket: Richtung stimmt, aber auch deutliche Kritik“, SR.de, 2. Juli 2026.

[5] „Bundesregierung plant gravierende Reform – befristete Arbeitsverträge bald vier Jahre möglich?“, Frankfurter Rundschau, 4. Juli 2026.

[6] „Von Rente bis Reichensteuer: Diese Reformen sollen jetzt kommen“, NDR.de, 3. Juli 2026.

[7] „Scharfe Kritik an Plänen der Regierung: ‚Absolut katastrophal‘“, WEB.DE, 2. Juli 2026.

[8] „‚Grenzt an Irrsinn‘ – Ärzte sind empört über Koalitionspläne zu Krankschreibungen“, WELT, 2. Juli 2026.

[9] „Neue Regeln zur Krankschreibung: Das steht im Reformpaket der Regierung“, Berliner Zeitung, 2. Juli 2026.

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