Kontrollen zur Maskenbefreiung nach der Eindämmungsverordnung

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 904

von Lars Schieske (AfD) 14.01.2022 Drucksache 7/4899 (S. 5)

Frage:
Die „Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS- CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“ (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV) vom 23. November 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2021, regelt in § 4 „Medizinische Maske, Mund-Nasen-Bedeckung“ unter anderem auch die Befreiung vom Zwangsmittel eines Mund-Nasen-Schutzes. In der Verordnung kann man Folgendes lesen: „Die oder der nach dieser Verordnung zur Kontrolle befugte Verantwortliche hat Stillschweigen über die erhobenen Daten zu bewahren und sicherzustellen, dass die Kenntnisnahme der Daten durch Unbefugte ausgeschlossen ist.“ In der Antwort der Landesregierung, Drucksache 7/2890, auf meine Kleine Anfrage Nr. 994 wurde auf die Frage „Wer ist im Land Brandenburg befugt, Zeugnisse zur Befreiung von der Maskenpflicht zu kontrollieren?“ geantwortet, dass die Kontrollen durch die Ordnungsbehörden, die Polizei und Bahnmitarbeiter durchgeführt werden dürfen.

Ich frage die Landesregierung: Wer sind laut Verordnung, auf welcher Rechtsgrundlage, zur Kontrolle befugte Verantwortliche?

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4800/4899-0904.pdf

Antwort:
Die in der Antwort der Landesregierung, Drucksache 7/2890, auf die Kleine Anfrage 994 genannten Gruppen sind zur Kontrolle der Zeugnisse zur Befreiung von der Maskenpflicht befugt. Die Befugnis folgt bei der Polizei und den Ordnungsbehörden aus ihrer Funktion als für die Gefahrenabwehr zuständige Behörden. Sie ist notwendig, damit die Ordnungsbehörden und die Polizei bei Verstößen gegen die Maskenpflicht repressive Maßnahmen, zum Beispiel ein Bußgeld, anordnen können und dürfen.

Darüber hinaus sind auch Bahnmitarbeitende zur Durchführung von Kontrollen befugt. Dies folgt aus § 17a der 2. SARS-CoV-2-EindV in Verbindung mit § 28 b Abs. 5 Satz 2 IfSG. Die Beförderer sind zu stichprobenartigen Kontrollen der Einhaltung der Maskenpflicht verpflichtet. Diese Verpflichtung kann von den Beförderern wiederum nur dann erfüllt werden, wenn sie auch zur Kontrolle von Zeugnissen zur Befreiung von der Maskenpflicht befugt sind. Das Kontrollrecht folgt daher unmittelbar aus der Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung der Maskenpflicht selbst.

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/62-023.pdf

Montagsspaziergang

Cottbus bedankt sich bei ca 5000 Spaziergängern. Frische Luft und die abendliche Stadt laden nächste Woche wieder zum Spaziergang ein. Wir lassen uns nicht spalten! Wir halten zusammen! Wir sind Cottbus!

Quelle: https://t.me/larsschieske/178

Viele Cottbuser haben die Nase voll von diesen Zwangsmaßnahmen. Grundrechte werden massiv eingeschränkt und unsere Demokratie wird von der Regierung aushöhlt. Eine Angst- und Drohkulisse wurde seitens dieser aufgebaut. Freunde, Kollegen aber auch ganze Familien werden gespalten. Wir machen da nicht mit und zeigen jeden Montag wer die wirkliche Macht im Land hat, das Volk!

Ich wünsche ein gesegnetes Weihnachten

Liebe Freunde und Weggefährten,

ich wünsche ein besinnliches und gesegnetes Weihnachtsfest. Alle Jahre wieder werde ich es im Kreise meiner Familie verbringen. In den Raunächten gibt es viel Zeit für gute Gespräche, Zweisamkeit, Geselligkeit und die Möglichkeit das Jahr rückzuverfolgen.

Mit einem sehr schönen Gedicht von Rainer Maria Rilke (1875-1926) hoffe ich, wie auch schon in meiner Kindheit, auf eine weiße Weihnacht.

Die hohen Tannen atmen

Die hohen Tannen atmen heiser
im Winterschnee, und bauschiger
schmiegt sich sein Glanz um alle Reiser.
Die weißen Wege werden leiser,
die trauten Stuben lauschiger.

Da singt die Uhr, die Kinder zittern:
Im grünen Ofen kracht ein Scheit
und stürzt in lichten Lohgewittern, –
und draußen wächst im Flockenflittern
der weiße Tag zur Ewigkeit.

Liebe Grüße, Lars Schieske

Wir werden immer mehr!

Jeder, egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft, muss jetzt Gesicht zeigen. Gesicht zeigen für die Freiheit, welche 1989 von unseren Eltern und Großeltern friedlich erkämpft wurde. Gesicht zeigen für die Grundrechte, welche jedem Deutschen zustehen. Heute bezeichnete der Ministerpräsident Woidke uns Spaziergänger als Feinde der Demokratie. Wir lassen uns von solch einer Polemik nicht beeindrucken und zeigen ihm unsere rote Linie, welche er mit dieser Aussage überschritten hat. Wir lassen uns nicht spalten! Wir stehen zusammen! Wir sehen uns Sonnabend und werden noch mehr sein!

Sonnabend +++ 18.12.21 +++ 18.00 Uhr +++ Cottbus +++ An der Oberkirche

#cottbuserabendspaziergang

Das gibt Hoffnung!

Eine mutige Unternehmerin aus Cottbus hatte ihren Frust von der Seele geschrieben und aufgerufen sich am 01. Dezember 2021 um 09.00 Uhr zu treffen. Ihr Frust sowie ihr Aufruf richtet sich gegen die derzeitige Politik und deren Zwangsmaßnahmen im Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. In ihrem Schreiben, welches hunderte Male in den sozialen Medien geteilt wurde, ist herauszulesen, dass seitens der Politik eine rote Linie überschritten wurde. Hier ist ein Screenshot der Nachricht:

Der „Marsch durch Cottbus“ war mitten unter der Woche, an einem Mittwoch um 09.00 Uhr, geplant. Das Wetter war regnerisch. Vor Ort waren trotzdem über 700 Menschen. Friedlich und stimmungsvoll zog sich der Marsch durch Cottbus. Menschen jeglichen Alters schritten Seit an Seit für die Freiheit und unser Grundgesetz.

Auf der Abschlusskundgebung fand die Unternehmerin noch die passenden Worte, welche mit reichlich Applaus gezollt wurden. Ich konnte interessante Gepräche führen und werde mich weiterhin auf der Straße und im Parlament für unsere Freiheit einbringen.

Wir werden den Widerstand auf der Straße erweitern, seit dabei!

Infos unter

https://t.me/larsschieske

Luca-App – sinnvoll oder unsinnig ?

Laut der Landesregierung ist die Luca-App ein unterstützendes System zur Digitalisierung und Vereinfachung der Kontaktnachverfolgung von Infektionsketten.

Besucher von Gastronomie, Einrichtungen, Veranstaltungen etc. ermöglicht die Luca-App einen verschlüsselten digitalen Check-in / Check-out Prozess und gestattet somit den Verzicht auf das händische Ausfüllen von „Kontaktdatenerhebungszetteln“. Wird die Kontaktpersonennachverfolgung aus infektiologischen Gründen durch das zuständige Gesundheitsamt notwendig, kann die Kontaktdatenübermittlung verschlüsselt in digitaler Form an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

Wir fragten die Landesregierung in unserer Anfrage nach dem Nutzen und den Kosten.

Im Land Brandenburg arbeitet nur die Hälfte der 18 Gesundheitsämter mit der Luca-App. Dabei konnten genau null Kontakte nachverfolgt werden, denn bisher wurde die Art der Kontaktverfolgung nicht genutzt. Was für den Steuerzahler übrig bleibt sind die Kosten, die liegen bei 1.179.290 Euro. Gesundheitsämter nutzen am häufigsten das Telefon, also den klassischen Anruf als Art der Kontaktverfolgung.

Bereits im September sprachen wir in unserem Podcast „Blaue Runde“ darüber, was kann die App, welchen Nutzen hat sie und was kostet sie dem Steuerzahler. Hört einfach noch einmal rein.

Auch eine erneute Anfrage zeigt auf, die Luca-App brachte keinen Nutzen für den Brandenburger Steuerzahler.

Mögliche Knappheit von Moderna und offene Fragen zum Impfstatus

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1679

der Abgeordneten Sabine Barthel (AfD) , Lars Schieske (AfD) vom 17.11.2021 Drucksache 7/4535 (1 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4500/4535.pdf

Im Märkischen Boten war zu lesen, dass ein Patient bei seinem Hausarzt keine Auffrischungsimpfung erhalten konnte, da dieser den Impfstoff von Moderna nicht hatte. Auch die Arztpraxen, welche sogenannte Impfangebote in der Stadt Cottbus bereithalten, haben den besagten Impfstoff nicht. Die Kassenärztliche Vereinigung konnte diesbezüglich auch nicht weiterhelfen ebenso wie das Gesundheitsamt
Cottbus. Dieses scheint über die Problematik informiert zu sein und äußerte sich folgendermaßen: „Wir hatten das jetzt schon mehrfach, aber wir wissen darüber nichts.

Antwort:
Antwort (LReg) 15.12.2021 Drucksache 7/4797 (4 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4700/4797.pdf

Ausbildung der Feuerwehr bei Bränden mit Hochvoltspeichern

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1677

der Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Lars Schieske (AfD) vom 15.11.2021 Drucksache 7/4526 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4500/4526.pdf

In einem Medienbericht konnte man Folgendes lesen: „Im Pandemiejahr 2020 haben die E-Autoverkäufe in Deutschland um mehr als 200 Prozent zugelegt. Das berichtet der Verband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Was gut ist für die Umwelt, ist eine Herausforderung für die Feuerwehren. Denn mit mehr EFahrzeugen auf den Straßen nimmt auch die Gefahr von E-Autobränden zu. Doch längst nicht alle Feuerwehren sind dafür gewappnet: Weder können sie einen brennenden Wagen überhaupt als E-Auto erkennen, noch wissen sie um die richtige Löschstrategie und die besonderen Gefahren solcher Brände.“

Antwort:
Antwort (LReg) 09.12.2021 Drucksache 7/4736 (3 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4700/4736.pdf

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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