Politik raus aus dem Stadion – aber dann bitte für alle

Nach dem Zweitligaspiel des FC Energie Cottbus gegen den FC St. Pauli wird heftig über mehrere Spruchbänder auf der Nordwand diskutiert. Besonders im Mittelpunkt steht der Satz: „Eure Regenbogenutopie endet in Pädophilie.“ Der FC Energie distanzierte sich anschließend deutlich davon und erklärte, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung mit Straftätern gleichzusetzen, sei ein „No-Go“. Das LEAG Energie Stadion sei das Zuhause aller Energiefans, unabhängig unter anderem von politischer Haltung, Weltanschauung und sexueller Orientierung [1].

Diese Haltung kann man vertreten. Dann gehört zur vollständigen Wahrheit aber auch, den Hintergrund des Banners und die Frage nach gleichen Maßstäben zu betrachten.

Warum ausgerechnet „Regenbogenutopie“?

Die Bezugnahme auf den Regenbogen kam nicht zufällig. Der FC St. Pauli positioniert sich seit Jahren ausgesprochen sichtbar in diesem Themenfeld. Bereits seit Jahren weht die Regenbogenfahne über dem Millerntor. Der Verein unterstützt Pride-Veranstaltungen und bezeichnet die gesellschaftliche und rechtliche Akzeptanz der LGBTQ-Community ausdrücklich als eigenes Anliegen [3].

2025 ging St. Pauli noch einen Schritt weiter: Auf dem Dach der Nordtribüne wurde eine große Solaranlage in Regenbogenfarben errichtet. Nach Angaben des Vereins soll sie weithin sichtbar für eine offene Gesellschaft und die Unterstützung der queeren Community stehen [4]. Dass sich das Cottbuser Banner gerade gegen eine „Regenbogenutopie“ richtete, hatte damit einen erkennbaren Bezug zur öffentlichen Selbstdarstellung des Gegners.

Hinzu kam ein ganz aktueller Vorgang innerhalb der St.-Pauli-Fanszene. Ultrà Sankt Pauli hatte am 28. August 2026 selbst öffentlich gemacht, dass Mitglieder der Gruppe übergriffig geworden waren. Genannt wurden Fälle sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt sowie Machtmissbrauch. Die betroffenen Täter seien teilweise lebenslang aus der Gruppe ausgeschlossen worden. Die Ultras sprechen selbst von strukturellen Defiziten und „blinden Flecken“ [2]. Genau auf diese Vorgänge bezog sich nach der Medienberichterstattung das Cottbuser Banner [1].

Auch die niedersächsische Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt hat die politische Debatte über Regenbogensymbolik, Sexualpädagogik und Pädophilie aufgegriffen. Im Niedersächsischen Landtag erläuterte sie 2025 den AfD-Flyer „Kindheit unterm Regenbogen“ und erklärte unter anderem, darin werde darüber informiert, welche Symbole pädophile Gruppen als Erkennungszeichen verwendeten und welche sexualpädagogischen Konzepte ihre Fraktion kritisiert [8].

Wenn Politik raus soll, dann konsequent

Der eigentlich interessante Punkt liegt für mich deshalb an anderer Stelle: Welche politischen Botschaften lässt der FC Energie in seinem Stadion zu und welche nicht?

Die Stadionordnung ist erstaunlich deutlich. Verboten sind grundsätzlich „politische oder religiöse Gegenstände aller Art“, darunter Banner, Schilder und Symbole. Nicht spielbezogene politische Kundgebungen durch Transparente, Fahnen oder andere Medien benötigen die Erlaubnis des Vereins [5]. Gleichzeitig untersagt Energie bestimmte Bekleidungsmarken ausdrücklich. Auf der offiziellen Informationsseite für Gästefans werden etwa Thor Steinar, Consdaple, Black Legion, Greifvogel und Masterrace genannt [5]. Der Verein nimmt damit für sich das Recht in Anspruch, nicht nur strafrechtlich verbotene Kennzeichen, sondern auch bestimmte Kleidung aufgrund der damit verbundenen politischen Aussage aus seinem Stadion herauszuhalten.

Das kann der Verein aufgrund seines Hausrechts tun. Aber dann muss man sich die Frage gefallen lassen, wie konsequent der selbst formulierte Anspruch umgesetzt wird. Denn politische oder zumindest gesellschaftspolitische Symbolik findet durchaus Eingang ins Stadion. Beim Energie-Heimspiel am 25. Oktober 2025 wurde beispielsweise nach einem zeitgenössischen Bericht im Stadion selbst eine Queerflagge gehisst [6].

Genau hier sehe ich einen Widerspruch: Auf der einen Seite wird Kleidung wegen ihrer zugeschriebenen politischen Bedeutung verboten. Auf der anderen Seite werden Symbole zugelassen oder vom Verein selbst gezeigt, die längst Bestandteil gesellschaftspolitischer Auseinandersetzungen sind.

Die Regenbogenfahne ist längst Gegenstand politischer Auseinandersetzungen

Wie politisch aufgeladen dieses Symbol inzwischen ist, zeigt auch der Umgang der Sicherheitsbehörden mit Angriffen darauf. In Brandenburg wurde im Juni 2026 eine vor dem Rathaus Templin gehisste Regenbogenfahne gestohlen. Die Polizei teilte ausdrücklich mit, dass anschließend der Polizeiliche Staatsschutz zu den Tätern und deren Motivation ermittelte [7].

Das bedeutet nicht, dass jeder Diebstahl oder jede Beschädigung einer Regenbogenfahne automatisch eine politisch motivierte Straftat ist. Die Motivation des Täters ist entscheidend. Die brandenburgische Definition der Hasskriminalität ordnet jedoch Straftaten der politisch motivierten Kriminalität zu, wenn sie aufgrund von Vorurteilen beispielsweise wegen der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität begangen werden [7].

Damit ist zumindest eines schwer von der Hand zu weisen: Die Regenbogenfahne ist heute nicht nur irgendein buntes Stück Stoff. Sie wird von Verbänden, Vereinen und staatlichen Institutionen bewusst als gesellschaftliches Zeichen verwendet und ist regelmäßig Gegenstand politischer Auseinandersetzungen.

Gleiche Regeln für alle

Ich wünsche mir Fußball als Fußball. Im Stadion sollten Herkunft, Parteibuch oder politische Weltanschauung nebensächlich sein. Dort stehen Menschen zusammen, weil sie ihren Verein unterstützen.

Wer deshalb politische Botschaften aus dem Stadion heraushalten möchte, sollte diesen Grundsatz konsequent anwenden. Dann darf es aber nicht davon abhängen, welche politische oder gesellschaftspolitische Botschaft gerade als richtig und welche als falsch angesehen wird. Der FC Energie hat selbstverständlich das Hausrecht und kann Regeln festlegen. Aber Glaubwürdigkeit entsteht nur durch nachvollziehbare und möglichst gleiche Maßstäbe. Wenn bestimmte Kleidungsstücke aufgrund ihrer politischen Konnotation unerwünscht sind, gleichzeitig aber andere gesellschaftspolitische Symbole demonstrativ ihren Platz im Stadion finden, darf man diesen Unterschied kritisieren. Aus meiner Sicht entsteht genau dort der Eindruck von Doppelmoral.

Mein Maßstab wäre wesentlich einfacher: Politik raus aus dem Stadion. Und wenn dieser Grundsatz gelten soll, dann bitte für alle Seiten gleichermaßen.

Quellenverzeichnis

[1] Lausitzer Rundschau / rbb24: Berichte über die Banner beim Spiel Energie Cottbus gegen St. Pauli, den Hintergrund und die Stellungnahme des FC Energie.
Lausitzer Rundschau – Banner gegen St. Pauli
rbb24 – Banner-Eklat in Cottbus

[2] Ultrà Sankt Pauli: Eigene Erklärung vom 28. August 2026 zu sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt sowie Machtmissbrauch innerhalb der Gruppe.
Ultrà Sankt Pauli – Aufarbeitungsprozess Übergriffe

[3] FC St. Pauli: Unterstützung der Pride Week, Regenbogenfahne am Millerntor und Engagement für die LGBTQ-Community.
FC St. Pauli – Unterstützung der Pride Week

[4] Bundesliga / FC St. Pauli: Regenbogen-Solaranlage auf der Nordtribüne des Millerntor-Stadions als sichtbares Symbol für Vielfalt und die queere Community.
Bundesliga – St. Paulis Solaranlage in Regenbogenfarben

[5] FC Energie Cottbus: Stadionordnung und Gästeinformationen zu politischen Gegenständen, Kundgebungen und ausdrücklich ausgeschlossenen Bekleidungsmarken.
FC Energie Cottbus – Stadionordnung
FC Energie Cottbus – Informationen für Gästefans

[6] taz: Bericht über den CSD in Cottbus vom 26. Oktober 2025; darin wird erwähnt, dass der FC Energie beim Spiel am Vortag eine Queerflagge im Stadion gehisst hatte.
taz – Der größte Cottbuser CSD aller Zeiten

[7] Polizei Brandenburg / Land Brandenburg: Staatsschutzermittlungen nach dem Diebstahl einer Regenbogenfahne in Templin sowie Definition von Hasskriminalität als Teil der politisch motivierten Kriminalität bei entsprechender Tatmotivation.
Polizei Brandenburg – Staatsschutz ermittelt nach Diebstahl der Regenbogenfahne
Land Brandenburg – Definition Hasskriminalität

[8] Niedersächsischer Landtag: Plenarrede von Vanessa Behrendt vom 26. März 2025 zum Flyer „Kindheit unterm Regenbogen“.
Niedersächsischer Landtag – Plenarprotokoll 26.03.2025

Wer Militär in zivile Infrastruktur legt, macht Bürger zur Zielscheibe

Seit dem Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle wird über hybride Angriffe geredet, über Abwehrsysteme und über Vergeltungsmaßnahmen. Über eine Frage wird kaum geredet: Warum steht militärische Logistik überhaupt dort, wo Passagiere einchecken und Paketfahrer arbeiten? Ich halte diese Vermischung für den eigentlichen Skandal. Und ich sage das als Cottbuser, dessen Stadt am 15. Februar 1945 erfahren hat, was passiert, wenn Militärtransporte und Zivilisten am selben Ort stehen.

Was in Leipzig belegt ist, und was bislang nur behauptet wird

Der belegte Kern ist ernst genug. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren am 6. August 2026 übernommen und ermittelt wegen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Am Abend des 4. August sollte auf dem Flughafengelände mit einer Drohne eine Explosion ausgelöst werden, an der Drohne waren professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht. Eine Frachtmaschine, die durchstarten musste, kollidierte im erweiterten Flughafenbereich mit einem Gegenstand, mutmaßlich einer weiteren Drohne [1].

Was daneben tagelang durch die Medien lief, war eine Heldengeschichte: Ein Busfahrer habe die Drohne mit einem Fußtritt aus der Luft geholt. Belegt ist das nicht. Nach Recherchen der „Zeit“ zeigen Kameraaufnahmen, dass die Drohne bereits am Boden lag, als der Mitarbeiter hinzukam. Das Foto und das Video, die den angeblichen Tritt zeigen, sind KI-erzeugt und tragen sichtbar ein Gemini-Wasserzeichen [2].

Am 1. September hat die Bundesregierung den Angriff offiziell Russland zugeschrieben und Maßnahmen angekündigt, unter anderem die Schließung des russischen Generalkonsulats in Bonn zum 18. September und die Kündigung des Vertrags über das Russische Haus in Berlin [3]. Einen Tag später wurde bekannt, dass das Bundeskriminalamt zwei Tatverdächtige mit Russlandbezug identifiziert hat, einen Belarussen mit russischem Pass und einen gebürtigen Russen mit lettischem Pass. Beide sind untergetaucht beziehungsweise vor der Tat ausgereist [4].

Zwei Dinge müssen auseinandergehalten werden: eine Bewertung der Bundesregierung ist kein Gerichtsurteil. Es gibt keine Festnahme, keine Anklage und keine öffentlich vorgelegte Beweiskette. Wer daraus außenpolitische Konsequenzen zieht, muss dem Parlament die Belege vorlegen. Und wer erlebt hat, wie schnell sich eine Erzählung verselbständigt, die später still korrigiert wird, sollte bei der nächsten Zuschreibung zurückhaltender sein.

Leipzig/Halle ist längst kein normaler Zivilflughafen mehr

Der Flughafen ist seit 2006 Basis des NATO-Programms SALIS. Die Bundeswehr kann dort rund um die Uhr auf zwei Transportflugzeuge vom Typ Antonow An-124 zugreifen, der Vertrag wurde von zehn Nationen der NATO und der EU mit einem zivilen Auftragnehmer geschlossen [5]. Die Sprengstoffdrohne lag genau dort: neben ukrainischen Antonow-Maschinen.

Ob diese Maschinen Munition geladen hatten, ist öffentlich ungeklärt. „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR meldeten unter Berufung auf einen vertraulichen Polizeibericht, das mutmaßliche Ziel sei mit militärischer Munition beladen gewesen. Das Bundesinnenministerium stellte in der Obleute-Runde des Bundestages klar, es habe sich keine Munition in der Maschine befunden, und die Flughafengesellschaft erklärte, die Flugzeuge seien leer gewesen [6]. Dieser Widerspruch ist bis heute nicht aufgelöst, und genau deshalb gehört er ins Parlament und nicht in Hintergrundgespräche.

Der Operationsplan Deutschland macht die Vermischung zum Regelfall

Das ist keine Spekulation, das steht bei der Bundeswehr selbst. Der Operationsplan Deutschland umfasst rund 1.400 Seiten und ist als Gesamtdokument geheim. Im Bündnisfall sollen binnen sechs Monaten bis zu 800.000 alliierte Soldaten und 200.000 Fahrzeuge durch Deutschland verlegt werden. Der sogenannte Host Nation Support, also die Unterstützung durch das Gastgeberland, umfasst ausdrücklich Transport und Umschlag auf Straße, Schiene sowie in See- und Flughäfen. Die Bundeswehr schreibt selbst, der Betrieb der Drehscheibe Deutschland bringe Einschränkungen für die Bevölkerung mit sich, und nennt als Ziel des Plans, die Kaltstartfähigkeit, die Kriegstüchtigkeit und die Durchhaltefähigkeit zu steigern. Für vereinfachte Militärtransporte auf festgelegten Straßen wurden Verwaltungsvereinbarungen geschlossen, unter anderem mit Brandenburg [7]. Hierzu hatte ich bereits berichtet:

Zivile Häfen, zivile Bahnknoten, zivile Flughäfen und Autobahnen in Brandenburg werden also planmäßig zu Bestandteilen militärischer Logistik. Wer das tut, verwandelt sie im Ernstfall in legitime militärische Ziele. Das ist keine Meinung, das ist die Logik des Kriegsvölkerrechts. Das Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen verlangt von den Konfliktparteien, es zu vermeiden, militärische Ziele innerhalb oder in der Nähe dicht bevölkerter Gebiete anzulegen, und, wo das nicht zu umgehen ist, die Zivilbevölkerung aus dieser Umgebung zu entfernen (Artikel 58 ZP I) [8].

Cottbus, 15. Februar 1945: Munitionszug neben Flüchtlingswaggon

Am Mittag des 15. Februar 1945 erreichte ein amerikanischer Bomberverband mit mehr als 400 Maschinen vom Typ B-17 die Stadt und warf rund 1.000 Tonnen Bomben ab. Zielpunkt war der Eisenbahnknoten mit seinen Werkstätten. Der Verband war ursprünglich auf das Hydrierwerk Schwarzheide/Ruhland angesetzt und wich wegen der Wetterlage auf Cottbus aus [9].

Auf dem Bahnhof stand an diesem Tag, weil fahrbereite Lokomotiven fehlten, ein Munitionszug unmittelbar neben Lazarettzügen und Waggons mit Tausenden Flüchtlingen aus Schlesien und Ostbrandenburg. Der Munitionszug explodierte [9][10]. Etwa 1.000 Menschen starben, rund 13.000 wurden obdachlos [11]. Die tatsächliche Zahl kennt niemand, weil die Toten unter den Flüchtlingen und Verwundeten in den Zügen kaum erfasst wurden [10].

Die Verantwortung dafür, dass in Cottbus Munition, Verwundete und Vertriebene auf denselben Gleisen standen, lag bei der damaligen deutschen Führung. Genau darin liegt die Lehre. Wer militärische Transporte dorthin legt, wo Zivilisten sind, entscheidet, dass Zivilisten das Risiko mittragen. Diese Entscheidung fällt nicht der Angreifer, sie fällt die eigene Seite.

Viel Geld für Kriegstüchtigkeit, ein Busfahrer als letzte Verteidigungslinie

Für 2026 stehen 108,2 Milliarden Euro für Verteidigung bereit, 82,69 Milliarden im Einzelplan 14 und 25,51 Milliarden aus dem Sondervermögen Bundeswehr. Das Verteidigungsministerium verzeichnet damit den größten Zuwachs aller Ressorts [12]. Gleichzeitig warten laut Flughafenverband ADV die Flughäfen Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg, Leipzig/Halle und Köln/Bonn noch immer auf die vom Bundesinnenministerium zugesagte Ausstattung zur Drohnendetektion und Drohnenabwehr [13].

Das ist die Bilanz: Milliarden für Aufrüstung und markige Reden über Kriegstüchtigkeit, aber am Ende steht ein Flughafenmitarbeiter im Nachtdienst neben einem scharfen Sprengsatz. Wer das Land rhetorisch in einen Vorkriegszustand redet, ohne die Menschen tatsächlich zu schützen, betreibt Symbolpolitik auf Kosten der Sicherheit.

Ich fordere deshalb dreierlei. Erstens legt die Bundesregierung dem Bundestag die Beweiskette offen, bevor sie weitere Eskalationsschritte beschließt. Zweitens beantwortet sie öffentlich, welche zivilen Flughäfen und Bahnknoten in Brandenburg und bundesweit für Militärtransporte genutzt werden und welches Schutzkonzept dafür existiert. Drittens wird militärische Logistik, wo immer es geht, von zivilem Passagier- und Frachtbetrieb getrennt und auf militärisches Gelände verlegt.

Und viertens, weil es dazugehört: weniger Säbelrasseln. Abschreckung ersetzt keine Diplomatie. Cottbus weiß, wie ein Bahnhof aussieht, an dem Militär und Zivilisten nebeneinanderstehen. Diese Erfahrung sollte uns vorsichtiger machen, nicht mutiger.

Quellen

[1] Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: Übernahme der Ermittlungen nach Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle, 06.08.2026. https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/Pressemitteilung-vom-06-08-2026.html

[2] dpa-Faktencheck: Bilder von Fußtritt bei Drohnenfall in Leipzig sind KI-erstellt. https://dpa-factchecking.com/germany/260807-99-276463/

[3] Bayerische Staatszeitung: Bundesregierung: Russland für Leipziger Drohnen-Angriff verantwortlich. https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/bundesregierung-russland-fuer-leipziger-drohnen-angriff-verantwortlich.html

[4] ZDFheute: Drohnen-Fall: Zwei Verdächtige mit Russland-Bezug identifiziert, 02.09.2026. https://www.zdfheute.de/politik/ausland/drohne-leipzig-russland-bezug-verdaechtige-spur-100.html

[5] Bundeswehr: Strategischer Transport (SALIS). https://www.bundeswehr.de/de/organisation/unterstuetzungsbereich/logistik/strategischer-transport

[6] t-online: Drohne in Leipzig: Ukrainisches Flugzeug trug wohl militärische Munition, 06.08.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101377388/drohne-in-leipzig-ukrainisches-flugzeug-trug-wohl-militaerische-munition.html

[7] Bundeswehr: Operationsplan Deutschland: Deutschland gemeinsam verteidigen, 10.10.2025. https://www.bundeswehr.de/de/organisation/operatives-fuehrungskommando-der-bundeswehr/auftrag-und-aufgaben/operationsplan-deutschland

[8] Deutsches Rotes Kreuz: Genfer Abkommen, Schutz der Kombattanten sowie Mittel und Methoden der Kriegsführung. https://www.drk.de/das-drk/auftrag-ziele-aufgaben-und-selbstverstaendnis-des-drk/humanitaeres-voelkerrecht-im-kontext-des-drk/genfer-abkommen/

[9] Stadtmuseum Cottbus: Chronik 1945. https://www.stadtmuseum-cottbus.de/chronik-detail/1945.html

[10] Stadtmuseum Cottbus: Bombardierung von Cottbus. https://www.stadtmuseum-cottbus.de/cottbus-lexikon-detail/bombardierung-von-cottbus.html

[11] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Cottbus/Chóśebuz gedenkt der Bombardierung 1945. https://cottbus.de/allgemein/cottbus-chosebuz-gedenkt-der-bombardierung-1945/

[12] esut.de: Haushaltsgesetz 2026 tritt zum 1. Januar in Kraft. https://esut.de/2025/12/meldungen/66604/haushaltsgesetz-2026-tritt-zum-1-januar-in-kraft/

[13] t-online: Leipzig: Busfahrer soll Drohne mit Fußtritt gestoppt haben, 06.08.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101376382/leipzig-busfahrer-soll-drohne-mit-fusstritt-gestoppt-haben.html

Geschwärzte Protokolle dienen nicht der Aufarbeitung

Am Montag und Dienstag dieser Woche war ich in Potsdam bei einem interfraktionellen Treffen zur Aufarbeitung der Corona-Zeit. Am Tisch saßen Vertreter aus Sachsen, Thüringen, Hessen, Brandenburg und dem Bundestag, jeder mit einem eigenen Untersuchungsausschuss oder einer eigenen Kommission im Rücken. Ich habe dort über den Cottbuser Sonderausschuss berichtet, also über genau die Ebene, die in den Gremien von Bund und Ländern bisher am wenigsten vorkommt: die Kommune, in der die Maßnahmen tatsächlich vollzogen wurden.

Der Austausch in Potsdam hat allen Beteiligten etwas gebracht

Es ging bei diesem Treffen nicht darum, wer die längere Zeugenliste hat. Es ging darum, dass die Gremien voneinander wissen. Die Kollegen aus den Landtagen kämpfen mit denselben Fragen wie wir: Welche Akten bekommt ein Ausschuss, in welchem Zustand bekommt er sie, und wie verhindert man, dass am Ende ein Bericht steht, den niemand liest. Ich bin mit neuen Anregungen aus Potsdam herausgegangen, und ich hatte den Eindruck, dass es den anderen ebenso ging.

Mit den beiden Corona-Untersuchungsausschüssen des Landtages Brandenburg, dem Untersuchungsausschuss 7/1 ab dem 23. September 2020 [1] und dem Untersuchungsausschuss 7/3, dem sogenannten UA Corona 2, ab dem 17. November 2022 [2][3], ist mir dieses Ringen um Unterlagen vertraut.

Die eigentliche Hoffnung, die ich aus Potsdam mitnehme, ist einfacher: dass es nie wieder zu solchen Einschränkungen kommt, wie sie die Stadt Cottbus über ihre Bürger hat ergehen lassen. Ich halte einen Teil dieser Maßnahmen für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Genau deshalb muss nachvollziehbar werden, wer sie angeordnet hat.

Bund und Länder arbeiten auf, jeder in einem anderen Format

Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie eingesetzt, die sich am 8. September 2025 konstituiert hat und bis Ende Juni 2027 einen Abschlussbericht vorlegen soll [4][5][6]. In Brandenburg hat der Landtag am 23. Januar 2025 die Enquete-Kommission 8/1 zu den Lehren aus der Coronapandemie eingesetzt, die sich am 14. März 2025 konstituierte [7]. Sachsen hat am 25. Oktober 2024 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt und im Dezember 2024 zusätzlich eine Enquete-Kommission beschlossen [8][9]. In Thüringen konstituierte sich der Untersuchungsausschuss 8/1 am 1. April 2025 [10]. In Hessen beschloss der Landtag den Untersuchungsausschuss 21/1 bereits am 20. Juni 2024, ließ von den beantragten 43 Fragen aber nur sieben zu, was der Staatsgerichtshof später nicht beanstandete [11].

Ein Gremium für die Städte und Gemeinden findet sich in dieser Aufzählung nicht. Dabei haben nicht der Bundestag und nicht die Landtage die Kitas geschlossen, die Sportplätze abgesperrt, die Bußgelder verhängt und die Besuchsregeln in den Heimen kontrolliert. Das waren die Ämter vor Ort.

Der Antrag und das namentliche Abstimmungsergebnis

Grundlage des Cottbuser Ausschusses ist der Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 5. März 2025 [12]. Er nennt vier Ziele: eine chronologische Übersicht aller kommunalen Maßnahmen, Anweisungen und Allgemeinverfügungen, eine Beschreibung der Umsetzung der von Bund und Land übertragenen Vorgaben ab Dezember 2019, die Analyse und Veröffentlichung der Informationen, auf denen diese Entscheidungen beruhten, und ein Handlungskonzept für den kommunalen Spielraum im Wiederholungsfall [12]. Beschlossen wurde der Antrag am 26. März 2025 mit einer Änderung [13].

Auf Antrag von Andy Schöngarth (AfD-Fraktion) wurde namentlich abgestimmt [13]. Das Ergebnis steht damit dauerhaft in der Niederschrift und lautet: 26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen, neun Stadtverordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil [13].

Die drei Nein-Stimmen kamen sämtlich von der Fraktion Die Linke, nämlich von Yasmin Kirsten, Frank Mittag und Christopher Neumann [13]. Christopher Neumann hatte zuvor erklärt, ein kommunaler Ausschuss sei mit diesem Thema überfordert, und auf Landes- und Bundesebene verwiesen, etwa auf eine Enquete-Kommission [13]. Die neun Enthaltungen verteilen sich auf vier Stadtverordnete der SPD (Kerstin Kircheis, Janine Schollbach, Maja Wallstein, Hendrik Zank), drei der Fraktion UC!/FDP (Benjamin Hantschke, Mario Kaun, Jürgen Siewert) und zwei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/SUB (Felix Kotzur, Christian Schömberg) [13]. Felix Kotzur verlangte in der Debatte, der Ausschuss möge sich ausschließlich mit Cottbuser Entscheidungen befassen [13]. Maja Wallstein zeigte sich besorgt und fragte, ob das angestrebte Handlungskonzept dazu dienen solle, Vorgaben von Land und Bund zu umgehen [13].

Wer heute erzählt, die Aufarbeitung sei in Cottbus unumstritten gewesen, kann das in der Niederschrift nachlesen. Zwölf Stadtverordnete wollten nicht mittragen, dass die eigene Stadt ihre eigenen Entscheidungen prüft.

Dass es sehr wohl kommunale Fragen gibt, habe ich in dieser Debatte selbst vorgetragen [13] und dabei auf Maßnahmen hingewiesen, die in Cottbus über die Vorgaben von Bund und Land hinausgingen, darunter eine Verfügung des damaligen Oberbürgermeisters Kelch, nach der Grundschüler im Unterricht eine Maske tragen mussten [14]. Über solche Anordnungen hat kein Ministerium entschieden, sondern das Rathaus.

Der Ausschuss arbeitet seit dem 12. Mai 2025, ihm gehören elf Stadtverordnete aus allen Fraktionen an, und er soll bis zum Ende der Wahlperiode 2029 tagen [15].

Die Protokolle des Krisenstabes liegen vor, aber sie sind geschwärzt

Die Protokolle des Verwaltungsstabes Corona sind uns inzwischen zur Verfügung gestellt worden. Allerdings sind sie geschwärzt. So können wir das nicht akzeptieren.

Ein Protokoll, in dem die Entscheidung steht, aber nicht der Entscheider, taugt für ein Archiv, nicht für eine Aufarbeitung. Wir wollen sehen, wer wann was veranlasst hat, nicht um jemanden unbedingt an den Pranger zu stellen, sondern weil sich sonst nicht beurteilen lässt, an welcher Stelle im Verwaltungsaufbau die Fehler entstanden sind. Wer bei der nächsten Krise besser entscheiden soll, muss wissen, wie beim letzten Mal entschieden wurde. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26. März 2026 bereits einen Antrag angenommen, der das rechtssichere Verwahren der Verwaltungsstabsprotokolle zur Einsichtnahme prüfen lässt [16]. Auf halbem Weg werden wir dabei nicht stehen bleiben.

Aufarbeitung heißt, die eigenen Akten zu lesen, auch wenn darin Fehler stehen. Wer sie schwärzt, arbeitet nichts auf, sondern räumt weg.

Quellen

[1] Landtag Brandenburg: Untersuchungsausschuss 7/1, Einsetzung am 23.09.2020, Mitgliederübersicht. https://www.landtag.brandenburg.de/de/untersuchungsausschuss/ua_7/1/25766

[2] Landtag Brandenburg: Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3, Drucksache 7/9770. https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_9700/9770.pdf

[3] AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg: Bericht zum Untersuchungsausschuss 7/3 (UA Corona 2), Einsetzungsbeschluss des Plenums vom 17.11.2022. https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2024/08/Untersuchungsausschuss_7_31.pdf

[4] Deutscher Bundestag: Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie ein, 10.07.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-enquete-corona-1097380

[5] Deutscher Bundestag: Franziska Hoppermann leitet neue Enquete-Kommission „Corona“, 08.09.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-pa-enquete-corona-konstituierung-1107024

[6] Deutscher Bundestag: Enquete-Kommission „Corona“, Gremienseite. https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01

[7] Landtag Brandenburg: Enquete-Kommission 8/1 „Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg“, Gremienseite. https://www.landtag.brandenburg.de/de/gremium/ek_8/1/41868

[8] Sächsischer Landtag: 1. Untersuchungsausschuss „Untersuchung der Krisenpolitik der Staatsregierung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 und COVID-19“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/164

[9] Sächsischer Landtag: Enquete-Kommission „Pandemie“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/176

[10] Thüringer Landtag: Untersuchungsausschuss 8/1 „Corona-Maßnahmen“ konstituiert, Pressemitteilung vom 01.04.2025. https://www.thueringer-landtag.de/presse/pressemitteilungen/2025/ua-8/1-corona-massnahmen/

[11] Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Urteil zum Corona-Untersuchungsausschuss, P.St. 2974. https://staatsgerichtshof.hessen.de/presse/urteil-zum-corona-untersuchungsausschuss

[12] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 05.03.2025, abrufbar über die Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

[13] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2025, TOP 9.7, Beschluss-Nr. AT-16-09/25, abrufbar über das Stadtverordneten-Informationssystem. https://session.cottbus.de/buerger/

[14] dieBasis Landesverband Brandenburg: Cottbus beschließt einen kommunalen Corona-Ausschuss, 09.04.2025. https://diebasis-bb.de/2025/04/cottbus-beschliesst-einen-kommunalen-corona-ausschuss/

[15] Märkischer Bote: Corona-Ausschuss in Cottbus, Mai 2026. https://maerkischer-bote.de/region/corona-ausschuss-in-cottbus-250056

[16] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-28/26 „Ergänzende Prüfung zum rechtssicheren Verwahren zur Einsichtnahme in die Protokolle des Verwaltungsstabes der Coronazeit“, angenommen am 26.03.2026, Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

Die Lausitz zahlt den Preis für den Kohleausstieg (4/7)

Wer verstehen will, was Deutschland beim Umbau seiner Energieversorgung verliert, muss in die Lausitz schauen. Das Revier im Süden Brandenburgs und Nordosten Sachsens ist keine bekannte Gegend. In den Abendnachrichten kommt sie vor, wenn über Strukturwandel oder Tagebaue berichtet wird. Was dabei fast nie gesagt wird: Die Region hat jahrzehntelang einen erheblichen Teil des deutschen Stroms geliefert, verlässlich, wetterunabhängig, steuerbar. Das war keine Kleinigkeit. Und es ist nicht einfach zu ersetzen.

Ein Revier, das Deutschland versorgt hat

Die LEAG, der heutige Betreiber der Lausitzer Braunkohlekraftwerke, betreibt vier Standorte mit einer installierten Gesamtleistung von rund 7.500 Megawatt. Das entspricht etwa sieben modernen Kernkraftwerken. Rein rechnerisch reicht diese Leistung aus, um rund zehn Millionen Haushalte durchgängig mit Strom zu versorgen, nicht gelegentlich, nicht bei gutem Wetter, sondern kontinuierlich.

Die vier Standorte – Jänschwalde, Schwarze Pumpe, Boxberg und Lippendorf – stehen in Brandenburg und Sachsen, umgeben von Tagebauen, aus denen der Brennstoff direkt angeliefert wird. Kurze Wege, planbare Mengen, steuerbarer Betrieb. Genau diese Verlässlichkeit machte sie über Jahrzehnte zu einem zentralen Baustein der deutschen Versorgung.

Die vier Kraftwerke im Überblick

Jänschwalde – Der Gigant macht dicht

Jänschwalde war mit 3.000 MW das drittgrößte Kraftwerk Deutschlands. Sechs Blöcke lieferten über 35 Jahre lang zuverlässige Grundlast. Blöcke E und F gingen 2024 endgültig vom Netz, nach einer temporären Rückkehr zur Sicherheitsbereitschaft. Ende 2028 soll die verbleibende Kohleverstromung am Standort enden.

Das Kraftwerk versorgt Cottbus mit Fernwärme. Der Fernwärmevertrag mit der LEAG läuft bis Ende 2032, also vier Jahre über das Ende der Kohleverstromung hinaus. Die Lücke soll eine 120-Megawatt-Power-to-Heat-Anlage am selben Standort schließen, die elektrischen Strom in Wärme umwandelt. Baustart ist für Anfang 2027 geplant, Inbetriebnahme für Ende 2027. Ob das Vorhaben wie geplant realisiert wird, ist noch offen. Zudem betreibt die Fischzucht Jänschwalde GmbH seit über 30 Jahren eine Zucht, die das warme Kühlwasser des Kraftwerks nutzt. Auch das endet 2028.

Boxberg – Kraftwerkslandschaft ohne Zukunft

Boxberg ist mehr als ein Kraftwerk, es ist eine über Jahrzehnte gewachsene Anlage mit 2.575 MW Leistung. Die modernen Blöcke Q und R lieferten gesicherte Grundlast, wetterunabhängig und planbar. Die geplante Nachfolge ist teilweise geplatzt. LEAG wollte hier das größte Wasserstoff- und Batteriespeicherzentrum Ostdeutschlands errichten. Drei Kühltürme wurden am 6. Dezember 2024 gesprengt, um Platz zu schaffen. Dann wurde der Elektrolyseur gestoppt, wegen fehlender Planungssicherheit und ausbleibender Netzanbindung ans Wasserstoff-Kernnetz. Der Batteriespeicher wird weitergebaut. Boxberg steht damit symptomatisch für den schwierigen Wandel weg von 24/7-Grundlast, hin zu einem Standort ohne konkreten Nachfolgeplan.

Lippendorf – Fernwärme im Aus

Das Kraftwerk Lippendorf ist ein Gemeinschaftskraftwerk der LEAG und der MIBRAG Energy Group. Beiden gehört jeweils ein Block der modernen Doppelblockanlage. Am 22. Juni 2000 von Bundeskanzler Gerhard Schröder eingeweiht, stand es als Symbol für die damalige Rolle der Braunkohle. Die Anlage vereinte moderne Technik, 1.840 Megawatt Leistung, Wirkungsgrad von 42,5 Prozent. Und das ausgerechnet in dem Jahr, in dem mit dem EEG der politische Abschied von der Kohle eingeleitet wurde.

Das Kraftwerk versorgt nicht nur das Stromnetz, sondern auch Leipzig mit einem erheblichen Teil seiner Fernwärme. Der Leipziger Stadtrat beschloss bereits im Oktober 2019, aus dem Fernwärmebezug aus Lippendorf auszusteigen. Das Ziel war ein vollständiger Ersatz bis 2023, spätestens bis 2025. Daraus wurde nichts. Die Stadtwerke Leipzig verlängerten Ende 2022 ihre Fernwärmeverträge mit dem Kraftwerk bis Ende 2027, woraufhin die Grünen im Stadtrat eine Anfrage stellten und den Vorgang als Widerspruch zur eigenen Beschlusslage kritisierten.

Was folgt, ist aufschlussreich. Die Lösung, die Leipzig nun verfolgt, ist nicht das ursprünglich geplante Gaskraftwerk allein, sondern ein deutlich aufwendigerer Weg. Ab August 2025 wird eine 19 Kilometer lange Fernwärmetrasse von Leuna nach Kulkwitz bei Leipzig gebaut. Die Stadtwerke wollen Leipzig künftig mit Abwärme aus dem Chemiepark Leuna in Sachsen-Anhalt heizen. Ab voraussichtlich 2028 soll die Fernwärme fließen. Der Bau der Trasse kostet rund 165 Millionen Euro, vom Bund kommen Fördermittel von rund 70 Millionen Euro.

Lippendorf zeigt damit, wie eng Strom- und Wärmenetze verknüpft sind. Der Ausstieg aus der Braunkohle ist kein rein energiewirtschaftliches Ereignis. Jänschwalde versorgt Cottbus mit Fernwärme bis 2032, Schwarze Pumpe versorgt Spremberg bis 2037. Der Ersatz läuft überall auf Gas, Industrieabwärme und Power-to-Heat hinaus. Diese neuen Ersatzlösungen sind komplexer, teurer und in der Umsetzung langsamer als die alte Grundlastwärme, für die es keine direkte Entsprechung gibt.

Schwarze Pumpe – mehr als ein Kraftwerk

Schwarze Pumpe ist das erste Lausitzer Braunkohlekraftwerk, das nach der Wende auf der Grundlage neuer Technologien errichtet wurde. Grundsteinlegung 1993, erster Dauerbetrieb 1997, Wirkungsgrad 40 Prozent, für ein Braunkohlekraftwerk damals Weltstandard. Zwei Blöcke à 800 Megawatt, zusammen 1.600 Megawatt installierte Leistung.

Was dieses Kraftwerk von einem reinen Stromproduzenten unterscheidet, zeigt sich erst, wenn man alle Nebenleistungen zusammenzählt. Seit 1997 versorgt es Spremberg und Hoyerswerda mit Fernwärme; 2020 bezogen noch rund 60 Prozent der Einwohner Hoyerswerdas ihre Wärme von dort. Das ist keine Randnutzung, das ist die Grundversorgung einer Stadt mit 33.000 Einwohnern. Wohnhäuser, Schulen, Krankenhäuser, alles aus demselben Prozess, der nebenan Strom erzeugt.

Gleichzeitig beliefert das Kraftwerk seit dem ersten Betriebstag das direkt benachbarte Gipswerk von Knauf. Das Werk verarbeitet 70 Prozent des bei der Rauchgasentschwefelung anfallenden REA-Gipses zu Gipskartonplatten. Die räumliche Nähe macht Transportkosten praktisch obsolet. Dieser REA-Gips ist kein Abfall, sondern ein Industrierohstoff. Bundesweit werden jährlich rund zehn Millionen Tonnen Gips benötigt. 2018 stammten noch 55 Prozent davon aus der Rauchgasentschwefelung von Kohlekraftwerken. Heute sind es noch rund 40 Prozent, Tendenz weiter sinkend mit dem laufenden Kohleausstieg.

Wenn Schwarze Pumpe 2038 vom Netz geht, endet nicht nur die Stromproduktion. Es enden gleichzeitig die Fernwärmelieferung für zwei Städte und die Gipsversorgung eines Werks, das direkt daneben gebaut wurde, weil der Rohstoff kostenlos und ohne Transportweg anfiel.

Hoyerswerda arbeitet bereits an Alternativen für seine Wärmeversorgung. Untersucht werden dabei ein regionales Konzept mit den Nachbarstädten Spremberg und Weißwasser, sowie die Wärmeauskopplung aus der Thermischen Abfallbehandlungsanlage Lauta und lokale Erzeugungsanlagen im Stadtgebiet. Welche davon sich rechnet, wer sie baut und wer sie bezahlt, ist alles offen.

Beim Gips ist die Lage ähnlich ungelöst. Recyclinggips kann bisher nur einen Bruchteil des REA-Gipses ersetzen, weshalb die Gipsindustrie zunehmend auf Naturgipsabbau setzt, vor allem im Südharz.

Für den Standort selbst plant die LEAG ein 870-Megawatt-Gas- und Dampfturbinenkraftwerk, das schrittweise auf Wasserstoff umgerüstet werden kann. Das Gelände ist vorbereitet, die Baugenehmigung beantragt. Die Planungs- und Bauzeit schätzt LEAG auf etwa sechs Jahre, ein Netzbetrieb noch vor 2030 wäre demnach möglich.

Das Gaskraftwerk, das als Nachfolge geplant ist, wäre ohnehin kein gleichwertiger Ersatz. Schwarze Pumpe läuft heute als Grundlastkraftwerk: dauerhaft, planbar, steuerbar. Das geplante Gaskraftwerk ist als Backup konzipiert und es springt ein, wenn Wind und Sonne nicht liefern. Eine andere Rolle, eine andere Einsatzhäufigkeit, eine andere wirtschaftliche Logik. Und es ist noch nicht einmal sicher, dass es kommt.

870 Megawatt ersetzen auf dem Papier einen Teil der 1.600 Megawatt, die Schwarze Pumpe heute leistet. Was sie nicht ersetzen, ist die Verlässlichkeit, mit der diese Leistung heute rund um die Uhr zur Verfügung steht.

Das Gaskraftwerk-Versprechen – und wie es gerade zerläuft

Derzeit arbeiten rund 300 Kraftwerker in Schwarze Pumpe. Von ihnen sind nach Angaben des LEAG-Betriebsrats nur etwa 40 alt genug, um bei der Stilllegung in die Regelung zum Altersanpassungsgeld zu kommen, dem sozialen Rettungsschirm des Kohleausstiegs. Die übrigen 260 brauchen neue Arbeitsplätze.

Die Antwort darauf soll ein Gaskraftwerk sein. Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche besuchte im August 2025 persönlich das Kraftwerk Schwarze Pumpe und versicherte der Region, die Lausitz werde beim Bau neuer, wasserstofffähiger Gaskraftwerke berücksichtigt. Das Baufeld in Spremberg ist bereits geräumt. In der Schublade liegen fertige Pläne für ein 870-Megawatt-Gas- und Dampfturbinenkraftwerk, das später auf Wasserstoffbetrieb umgestellt werden kann.

Der LEAG-Betriebsrat sieht das Projekt als wirtschaftliche Notwendigkeit. Das geplante Gaskraftwerk sei kein Luxusprojekt, sondern ein Anker im Sozialplan der LEAG mit rund 50 Arbeitsplätzen direkt vor Ort und weiteren in der Region.

Das neue Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG), das die rechtliche Grundlage für die Ausschreibungen schaffen soll, enthält von diesem Versprechen nichts. Im Gegenteil, es enthält zwei Mechanismen, die den Standort Schwarze Pumpe strukturell benachteiligen.

Wie Südbonus und Redispatch die Lausitz bestraft

Der erste Mechanismus ist der sogenannte Südbonus. Das geplante Gesetz sieht vor, dass Kraftwerke in Bayern oder Baden-Württemberg bei den Ausschreibungen einen finanziellen Bonus erhalten und der Bund zahlt für sie praktisch einen Teil der Investition, nur weil sie im Süden stehen. Für die erwartete Ausschreibung, die am 1. September 2026 beginnen soll, hat die LEAG mit Schwarze Pumpe damit nach eigener Einschätzung derzeit keine Chance.

Der zweite Mechanismus ist struktureller Natur und erklärt, warum der Osten in diesem System seit Jahren benachteiligt ist. Im Osten wird viel Wind- und Kohlestrom produziert, der in den Süden fließen soll. Die Netztrassen nach Bayern sind jedoch oft überlastet oder noch gar nicht fertig gebaut. Um das Netz zu stabilisieren, müssen östliche Kraftwerke gedrosselt werden, weil ihr Strom buchstäblich nicht durchpasst. Im Süden entsteht dadurch Strommangel, den dortige Kraftwerke als Feuerwehr ausgleichen und dieser sogenannte Redispatch wird fürstlich vergütet. Kraftwerke im Süden verdienen also doppelt, einmal aus dem normalen Stromverkauf, einmal als Netzretter. Die Lausitz wird dagegen strukturell benachteiligt, weil die Netze hier stabiler sind. Der Südbonus würde diesen Nachteil nun gesetzlich festschreiben.

Deutschland plant, noch 2026 insgesamt 11 Gigawatt an neuer Kraftwerksleistung auszuschreiben Das Herzstück sind zwei Runden mit jeweils 4,5 Gigawatt für neue H2-ready-Gaskraftwerke. Das entspricht bundesweit nur sieben bis acht Standorten, die überhaupt einen Zuschlag erhalten können. Ministerin Reiche hat der Lausitz und Mitteldeutschland zwei dieser Standorte versprochen. Im aktuellen Gesetzestext steht davon nichts.

Die Lausitz fordert deshalb einen Transformationsbonus. Wenn der Bund den Süden fördert, weil dort Leitungen fehlen, muss er die Lausitz fördern, weil hier mit dem Kohleausstieg ein ganzer Industriezweig aufgegeben wird. Brandenburg geht noch weiter und fordert mit dem sogenannten Nordbonus eine gezielte Förderung für Standorte im Nordosten, die durch den Kohleausstieg industrielle Substanz verlieren und dennoch strukturell benachteiligt bleiben. Die Kraftwerker haben das am 8. Mai 2026 lautstark formuliert. Die Antwort aus Berlin steht noch aus.

Der Ausstiegspfad

Mit dem Kohleausstiegsgesetz von 2020 wurde festgelegt, dass die Braunkohleverstromung in der Lausitz schrittweise endet. Bis Ende 2029 sollen mehrere Gigawatt vom Netz gehen. Spätestens 2038 soll die gesamte grundlastfähige Stromerzeugung der Region verschwunden sein. Damit verschwindet nicht nur ein Energieträger, sondern ein System, das über Jahrzehnte auf kontinuierliche Verfügbarkeit ausgelegt war.

Parallel zum Rückbau entstehen Windparks, Solaranlagen, Batteriespeicher und Wasserstoffvorhaben. Der Unterschied zur abgebauten Struktur bleibt dabei erheblich. Rund 8.000 Megawatt ursprünglicher gesicherter Leistung durch installierte Kapazitäten werden schrittweise stillgelegt. Batteriespeicher können Stunden überbrücken, aber keine tagelangen sogenannte Dunkelflauten abfangen. Der Grundlaststrom aus heimischer Braunkohle wird deshalb nicht einfach ersetzt, sondern durch ein grundlegend anderes System abgelöst, das in Engpasssituationen zunehmend durch Importenergie angewiesen ist.

Kann Geld ersetzen, was mit der Kohle verschwindet?

Zur technischen Frage kommt die wirtschaftliche. Für den Kohleausstieg fließen 1,75 Milliarden Euro Ausgleichszahlungen an die Betreiber, hinzu kommen Strukturfördermittel in Milliardenhöhe für die Region. Ob diese Mittel die entfallende wirtschaftliche Substanz vollständig ersetzen können, ist offen. Die Lausitz steht deshalb nicht nur für Energiepolitik, sondern auch für die Frage, wie ein industriell geprägter Raum nach dem Rückbau seiner zentralen Wertschöpfung überhaupt neu organisiert werden kann.

Die Lausitz ist das konzentrierteste Beispiel für den Umbau der deutschen Energieversorgung. Hier wird greifbar, was verloren geht, wenn gesicherte Grundlast verschwindet, und wie schwierig es ist, dieselbe Funktion durch ein anderes System zu übernehmen. Genau deshalb ist die Lausitz mehr als eine Region. Sie ist ein Stresstest für die Energiewende.

Quellenverzeichnis

Kraftwerke
https://www.leag.de/de/standorte-technologien/kraftwerke/

Cottbus/Jänschwalde bis 2032
https://www.leag.de/de/news/details/kraftwerk-jaenschwalde-schickt-weiter-fernwaerme-nach-cottbuschosebuz/
und
https://www.zfk.de/energie/waerme/kraftwerke-jaenschwalde-beheizt-cottbus-bis-ende-2032

Cottbus Power-to-Heat-Anlage 120 MW ab 2027
https://www.niederlausitz-aktuell.de/niederlausitz-aktuell/orte/cottbus/312098/leag-baut-120-megawatt-anlage-fuer-cottbuser-fernwaerme-ab-2028.html

Boxberg – Sprengung drei Kühltürme 6. Dezember 2024 (LEAG)
https://www.leag.de/de/news/details/kuehltuerme-des-altkraftwerkes-boxberg-gesprengt-leag-schafft-platz-fuer-gruene-energie/

Boxberg – Elektrolyseur gestoppt, fehlende Planungssicherheit (pv magazine, Juni 2025)
https://www.pv-magazine.de/2025/06/25/leag-stoppt-geplanten-elektrolyseur-in-boxberg/

Kraftwerk Lippendorf
https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftwerk_Lippendorf

Stadtratsbeschluss Leipzig 2019
https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020?VOLFDNR=1014100

Grüne Fraktion Leipzig, Juni 2023
https://www.gruene-fraktion-leipzig.de/beitrag/dringliche-anfrage-fernwaermebezug-aus-lippendorf-bis-2027-widerspricht-beschluessen-des-stadtrates.html

dpa-AFX, April 2025
https://www.finanztreff.de/nachrichten/2025-04-17-leipziger-fernwaerme-soll-kuenftig-aus-leuna-kommen-141681

HKW Leipzig Süd
https://www.stadt-und-werk.de/?pdf=1&postid=68088

Spremberg/Schwarze Pumpe bis 2037
https://www.leag.de/de/news/details/stadtwerke-spremberg-und-leag-beschliessen-folgevertrag-fuer-eine-sichere-waermeversorgung/
und
https://www.niederlausitz-aktuell.de/niederlausitz-aktuell/orte/spree-neisse/spremberg/310166/stadtwerke-spremberg-leag-schliessen-neuen-fernwaermevertrag-bis-2037.html

REA-Gips Anteil 55 % (2018) und 40 % (aktuell), Gipsbedarf 10 Mio. Tonnen (Staatsanzeiger BW, Oktober 2023)
https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/mit-dem-kohle-aus-droht-eine-massive-gipsluecke/

REA-Gips – Rückgang auf 40 % bis 2021 (Wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/REA-Gips

Kohleausstieg und Gipsknappheit (taz, Oktober 2024)
https://taz.de/Wegen-des-Kohleausstiegs/!6042740/

Schwarze Pumpe – 870 MW Gaskraftwerk geplant (LEAG Pressemitteilung, April 2024)
https://www.leag.de/de/news/details/auf-dem-weg-zum-klimaneutralen-energierevier-leag-plant-bau-eines-h2-ready-gaskraftwerks-im-industr/

Schwarze Pumpe – Besuch Bundeswirtschaftsministerin Reiche, bis zu 850 MW (LEAG, August 2025)
https://www.leag.de/de/news/details/schwarze-pumpe-soll-erstes-lausitzer-h2-ready-gaskraftwerk-bekommen/

Lausitzer Rundschau: Leag-Kumpel proben Aufstand gegen Verrat an Lausitz
https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/gaskraftwerk-schwarze-pumpe-leag-kumpel-proben-aufstand-gegen-verrat-an-lausitz-78847625.html

StromVKG – 11 GW Ausschreibungen 2026, Referentenentwurf (BMWE, April 2026)
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20260427-entwurf-eines-gesetzes-zur-sicherung-der-versorgungssicherheit-strom-und-zur-bereitstellung-neuer-kapazitaeten.html

Nordbonus als Antwort auf Südbonus, Brandenburg (MAZ)
https://www.maz-online.de/brandenburg/nordbonus-als-antwort-auf-suedbonus-wie-gaskraftwerke-sicher-auch-im-osten-landen-sollen-CUC7AUDBRFBSFAC4XK6LA5OPKQ.html

IGBCE Lausitz – Transformationsbonus-Forderung (Presseportal, 8. Mai 2026)
https://www.presseportal.de/pm/170498/6271669

LEAG-Entschädigung 1,75 Mrd. Euro, EU-Genehmigung November 2025 (stadt-und-werk.de)
https://www.stadt-und-werk.de/k21-meldungen/eu-genehmigt-entschaedigung-fuer-kohleausstieg/

Wenn die Energiewende brennt

Brände in Sardinien und Bautzen-Risiken von Solarparks und Batteriespeichern

Was die Brände auf Sardinien und in Bautzen über Solarparks und Batteriespeicher zeigen

Die Bilder aus Sardinien sind erschreckend. Ein gewaltiger Vegetationsbrand frisst sich über ausgetrocknete Flächen, erreicht ein Industriegebiet und greift schließlich auf einen großen Solarpark über. Dichter Rauch steigt über den Modulreihen auf, während starke Winde das Feuer immer weiter antreiben.

Nur wenige Tage später brennt mitten in Bautzen ein Batteriespeicher. Vier Container sind betroffen. Anwohner müssen ihre Wohnungen verlassen, Kindertagesstätten werden geschlossen und über viele Stunden hinweg werden Tausende Liter Wasser pro Minute eingesetzt.

Beide Ereignisse zeigen eine Seite der Energiewende, über die viel zu selten gesprochen wird. Solarparks und Batteriespeicher werden politisch meist als saubere, sichere und nahezu folgenlose Infrastruktur dargestellt. Doch auch diese Anlagen bestehen aus elektrischen Komponenten, Kabeln, Kunststoffen, Transformatoren und chemischen Energiespeichern. Sie können brennen, selbst Vegetationsbrände auslösen oder von Wald- und Flächenbränden erfasst werden.

Wer immer größere Anlagen baut, muss deshalb auch offen über deren Risiken sprechen.

Sardinien: Als der Flächenbrand den Solarpark erreichte

Mitte Juli 2026 brannte im Zentrum Sardiniens eine Fläche von mehr als 500 Hektar. Das Feuer breitete sich zwischen Noragugume, Sedilo und Ottana aus. Starker Wind trieb die Flammen bis in das Industriegebiet von Ottana, wo auch ein privater Solarpark erfasst wurde. Mehrere Löschflugzeuge, Hubschrauber und zahlreiche Einsatzkräfte am Boden waren beteiligt [1][2].

Der frühere sardische Regionalpräsident Mauro Pili sprach anschließend von Tausenden Solarmodulen, die in Flammen gestanden hätten. Diese Zahl wurde bislang jedoch nicht durch eine detaillierte amtliche Schadensbilanz bestätigt. Sicher belegt ist, dass der Solarpark vom Vegetationsbrand erreicht und beschädigt wurde [3].

Für eine sachliche Betrachtung ist diese Unterscheidung wichtig. Der Großbrand wurde nach den bislang vorliegenden Informationen nicht nachweislich durch die Solarmodule ausgelöst. Vielmehr griff ein bereits laufender Vegetationsbrand auf die technische Anlage über.

Genau darin liegt jedoch die Warnung für Deutschland und besonders für Brandenburg.

Große Solarparks stehen häufig auf freien und im Sommer trockenen Flächen. Zwischen und unter den Modulen wächst Vegetation. Wird diese nicht regelmäßig kurzgehalten und entfernt, können dürres Gras, abgestorbene Pflanzen und Gestrüpp eine zusammenhängende Brennstoffschicht bilden. Nähert sich ein Feld- oder Waldbrand, können die Flammen auf Kabel, Anschlusskästen, Wechselrichter und Transformatoren übergreifen.

Der Brandweg funktioniert auch in die andere Richtung

Dass ein Feuer nicht nur von außen auf einen Solarpark übergreifen kann, zeigt ein früherer Brand in Ottana.

Bereits im Juni 2022 kam es dort zu einem Feuer im Bereich einer Photovoltaikanlage. Nach damaligen Berichten wurde ein technischer Defekt an Teilen der Anlage als wahrscheinlicher Ausgangspunkt angesehen. Das Feuer erfasste Modulreihen, elektrische Komponenten und rund fünf Hektar trockene Vegetation [4].

Damit sind grundsätzlich beide Brandverläufe möglich: Ein Vegetations- oder Waldbrand kann einen Solarpark erreichen. Umgekehrt kann ein elektrischer Defekt in einem Solarpark die umliegende Vegetation entzünden.

Auch in Brandenburg hat es bereits technische Brände in Solarparks gegeben. Im Mai 2024 brannte beispielsweise ein Trafohaus im Solarpark Hennersdorf im Landkreis Elbe-Elster. Nach ersten Erkenntnissen wurde ein technischer Defekt als Ursache angenommen. In Rathenow geriet bereits 2018 ein Trafohaus auf dem Gelände einer Photovoltaikanlage in Brand. Wegen der starken Rauchentwicklung wurden Anwohner damals aufgefordert, Fenster und Türen geschlossen zu halten [5][6].

Das sind keine Belege dafür, dass jeder Solarpark eine unmittelbare Gefahr darstellt. Sie widerlegen aber die Vorstellung, solche Anlagen seien grundsätzlich nicht brennbar und nahezu risikolos.

Immer mehr Ackerflächen werden mit Solarmodulen bebaut

Ende 2025 waren in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 120 Gigawatt installiert. Etwa 40 Gigawatt davon entfielen auf Freiflächenanlagen, die insgesamt ungefähr 52.000 Hektar beanspruchten.

Rund 29.000 Hektar und damit etwa 55 Prozent der deutschen Photovoltaik-Freiflächenanlagen befanden sich bereits auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Bis 2040 könnte der Flächenbedarf je nach Entwicklung auf etwa 150.000 bis 195.000 Hektar steigen [7].

Dabei stellt selbst das Umweltbundesamt fest, dass ausreichend bereits belastete oder versiegelte Standorte vorhanden wären. Dazu gehören Parkplätze, Gewerbe- und Industrieflächen, Deponien, ehemalige Militärflächen sowie Bereiche entlang von Autobahnen und Bahnstrecken [7].

Trotzdem werden immer wieder große Anlagen auf Ackerflächen geplant. Für Investoren ist eine zusammenhängende Freifläche häufig einfacher und günstiger zu bebauen als zahlreiche einzelne Dächer, Parkplätze oder bereits versiegelte Grundstücke.

Die Folgen werden jedoch auf die Allgemeinheit verlagert. Landwirtschaftliche Nutzflächen gehen verloren, Landschaften werden technisch überformt und die örtlichen Feuerwehren müssen zusätzliche Einsatzrisiken bewältigen.

Hochwertige Ackerböden dürfen deshalb nicht zur bloßen Verfügungsmasse einer staatlich forcierten Ausbaupolitik werden. Dächer, Parkplätze, Industrieflächen, Deponien und andere bereits belastete Standorte müssen Vorrang haben.

Brandenburg will die Solarleistung massiv ausbauen

Brandenburg verfolgt besonders ehrgeizige Ausbauziele. Die installierte Photovoltaikleistung soll nach der Energiestrategie des Landes bis 2030 auf 18 Gigawatt und bis 2040 auf 33 Gigawatt steigen [8].

Die brandenburgische Planungshilfe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen führt Waldflächen zwar als Ausschlusskriterium auf. Das ist richtig und notwendig. Trotzdem müssen nicht nur direkte Waldrodungen betrachtet werden. Entscheidend ist auch, wie nahe große technische Anlagen an Wälder, Heideflächen, ehemalige Truppenübungsplätze oder andere stark brandgefährdete Gebiete heranrücken [9].

Brandenburg gehört aufgrund seiner trockenen Sandböden, ausgedehnten Kiefernwälder und wiederkehrenden Trockenperioden zu den besonders waldbrandgefährdeten Regionen Deutschlands. Allein 2024 wurden im Land 197 Waldbrände mit einer betroffenen Fläche von rund 223 Hektar registriert [10].

Ein Szenario wie auf Sardinien ist daher auch hier grundsätzlich möglich. Treffen trockene Vegetation, starker Wind, ein großer Solarpark und ein nahe gelegener Wald- oder Feldbrand zusammen, kann sich eine Lage sehr schnell verschärfen.

Besonders problematisch wird es, wenn Zufahrten zu schmal sind, Feuerwehrfahrzeuge die Modulreihen nicht erreichen können, keine ausreichenden Brandschutzstreifen bestehen oder die Löschwasserversorgung nur auf dem Papier geklärt wurde.

Bautzen: Vier Batteriespeichercontainer in Flammen

Wie aufwendig ein Brand moderner Energieinfrastruktur werden kann, zeigte sich am 21. Juli 2026 in Bautzen.

Um 16.06 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Batteriespeicher auf dem Schliebenparkplatz alarmiert. Betroffen waren vier Container einer Batteriespeicheranlage mit einer Gesamtleistung von rund 1,5 Megawatt. Die Anlage befand sich in der Nähe von Wohnbebauung und Einrichtungen für Kinder [11].

Zeitweise waren bis zu 90 Einsatzkräfte gleichzeitig vor Ort. Über den gesamten Einsatzverlauf waren nach Angaben der Stadt rund 250 Kräfte von Feuerwehr, Polizei, Technischem Hilfswerk und weiteren Hilfsorganisationen beteiligt [12].

Insgesamt mussten 42 Menschen ihre Wohnungen verlassen. Zwei Kindertagesstätten und zwei Horte blieben geschlossen [11].

Besonders auffällig war der enorme Bedarf an Löschwasser. Zunächst wurden ungefähr 3.000 Liter Wasser pro Minute eingesetzt, später zeitweise bis zu 5.000 Liter pro Minute. Das entspricht einer momentanen Durchflussleistung von bis zu 300.000 Litern in einer einzigen Stunde. Um das Trinkwassernetz zu entlasten, musste zusätzlich Wasser aus der Spree entnommen werden [11][13].

Wie viele Millionen Liter während des gesamten Einsatzes tatsächlich verbraucht wurden, wurde nicht veröffentlicht. Die genannten Durchflussmengen zeigen jedoch bereits, welche Wasserressourcen ein einzelner Batteriespeicherbrand binden kann.

Die Container wurden zunächst über Stunden von außen gekühlt. Später musste einer der Container mit einem Bagger geöffnet werden. Anschließend kam ein ferngesteuertes Löschunterstützungsfahrzeug aus Dresden zum Einsatz, das große Mengen Wasser direkt in den betroffenen Bereich einbrachte [14].

Auch nachdem die offenen Flammen gelöscht waren, mussten die beschädigten Speicher weiter überwacht werden, da sich Batteriezellen erneut erhitzen und entzünden können.

Der Einsatz zeigt, dass ein brennender Batteriespeicher kein gewöhnlicher Gebäudebrand ist. Er bindet über einen langen Zeitraum Einsatzkräfte, Spezialtechnik und enorme Wassermengen. Gleichzeitig müssen Bewohner evakuiert, Straßen gesperrt und umliegende Einrichtungen geschlossen werden.

Der Ausbau schreitet schneller voran als der Brandschutz

Batteriespeicher werden zunehmend als notwendige Ergänzung zu Wind- und Solarstrom errichtet. Dabei entstehen immer größere Anlagen, teilweise in der Nähe von Wohngebieten, Gewerbebetrieben, Straßen und landwirtschaftlichen Flächen.

Der Brand von Bautzen wirft deshalb grundlegende Fragen auf: Welche Sicherheitsabstände gelten? Wie wird verhindert, dass ein Brand von einem Container auf den nächsten übergreift? Woher kommen im Ernstfall mehrere Tausend Liter Löschwasser pro Minute? Wie können die Einsatzkräfte die Anlage erreichen? Und wer trägt die Kosten für Spezialtechnik, Evakuierungen und einen tagelangen Großeinsatz?

Es ist unverantwortlich, solche Anlagen zu errichten und anschließend darauf zu vertrauen, dass die örtlichen Feuerwehren im Ernstfall schon eine Lösung finden werden.

Was vor einer Genehmigung geklärt werden muss

Für größere Solarparks und Batteriespeicher müssen verbindliche Sicherheitsanforderungen gelten.

Bei Solarparks gehören dazu ausreichend breite Brandschutzstreifen, eine dauerhaft gepflegte Vegetation, tragfähige Feuerwehrzufahrten, innere Fahrwege, Wendemöglichkeiten sowie genügend Abstand zu Waldflächen, Gebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben. Transformatoren, Wechselrichter und andere elektrische Betriebsmittel müssen in möglichst nicht brennbaren Sicherheitsbereichen stehen.

Für Batteriespeicher sind ausreichende Abstände zwischen den einzelnen Einheiten notwendig. Ein Brand in einem Container darf nicht ungehindert auf die gesamte Anlage übergreifen. Automatische Temperatur-, Gas- und Rauchüberwachung, frühzeitige Alarmierung und technische Trennmöglichkeiten müssen zum verbindlichen Standard gehören.

Vor der Inbetriebnahme muss geklärt sein, woher das benötigte Löschwasser kommt, welche Durchflussmenge tatsächlich verfügbar ist und ob die Feuerwehr die Anlage von mehreren Seiten erreichen kann.

Außerdem müssen Betreiber verpflichtet werden, die örtlichen Feuerwehren einzuweisen und regelmäßige Übungen zu finanzieren. Anlagenpläne, Notfallkontakte und technische Informationen müssen jederzeit verfügbar sein.

Kosten und Risiken dürfen nicht bei der Allgemeinheit landen

Die Gewinne aus Solarparks und Batteriespeichern werden privatisiert. Die Folgen eines Großbrandes trägt dagegen zunächst die Allgemeinheit.

Feuerwehrleute, Polizisten, Rettungskräfte und Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks werden gebunden. Straßen werden gesperrt, Bewohner evakuiert, Kinderbetreuung fällt aus und erhebliche Mengen Wasser werden benötigt. Hinzu kommen die Kosten für Spezialtechnik, Nachlöscharbeiten und die tagelange Überwachung der Anlage.

Deshalb muss das Verursacherprinzip gelten. Betreiber und Investoren haben für ausreichende Brandschutzmaßnahmen, zusätzliche Löschwasserreserven, Schulungen, Spezialtechnik und sämtliche Folgekosten aufzukommen.

Diese Lasten dürfen nicht bei ehrenamtlichen Feuerwehren, Kommunen und Steuerzahlern abgeladen werden.

Eine ehrliche Energiedebatte statt grüner Werbebilder

Der Brand auf Sardinien zeigt, dass ein Wald- oder Vegetationsbrand einen großflächigen Solarpark erreichen kann.

Der frühere Brand von Ottana zeigt, dass ein technischer Defekt in einer Photovoltaikanlage umgekehrt auch trockene Vegetation entzünden kann.

Der Großbrand von Bautzen zeigt schließlich, welche Folgen ein brennender Batteriespeicher haben kann: Evakuierungen, ein mehrtägiger Einsatz, Spezialtechnik und zeitweise bis zu 5.000 Liter Löschwasser pro Minute.

Das bedeutet nicht, dass jede Solaranlage oder jeder Batteriespeicher zwangsläufig brennt. Es bedeutet aber, dass die Risiken real sind und nicht länger hinter Begriffen wie Klimaschutz, Energiewende oder grüne Technologie versteckt werden dürfen.

Wer immer mehr Ackerflächen mit Solarmodulen bebaut und immer größere Batteriespeicher errichtet, trägt eine besondere Verantwortung. Waldflächen und hochwertige landwirtschaftliche Böden müssen geschützt werden. Bereits versiegelte und industriell vorbelastete Flächen müssen Vorrang haben. Standorte in der Nähe von Wohngebieten, Schulen, Kindertagesstätten, Wäldern und brandgefährdeten Landschaften sind besonders kritisch zu prüfen.

Die Energiewende darf nicht dazu führen, dass neue technische Risiken geschaffen werden, während die Feuerwehren mit den Folgen allein gelassen werden.

Eine Anlage ist nicht allein deshalb ungefährlich, weil sie politisch als grün bezeichnet wird. Wenn sie brennt, zählen keine Werbeversprechen mehr. Dann zählen Wasser, Personal, Sicherheitsabstände, funktionierende Einsatzpläne und die Frage, ob vorher verantwortungsvoll geplant wurde.

Quellenverzeichnis

[1] ANSA: Großbrand bei Ottana und Einsatz mehrerer Löschflugzeuge, 18. Juli 2026

[2] Il Fatto Quotidiano: Mehr als 500 Hektar verbrannte Fläche auf Sardinien

[3] Cagliari Live Magazine: Äußerungen über die beschädigten Solarmodule in Ottana

[4] Sardegna Ieri Oggi Domani: Brand in der Photovoltaikanlage Ottana im Juni 2022

[5] Polizei Brandenburg: Brand eines Trafohauses im Solarpark Hennersdorf, 24. Mai 2024

[6] Märkische Allgemeine: Trafobrand auf dem Gelände einer Solaranlage in Rathenow

[7] Umweltbundesamt: Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Flächenbedarf und Ausbauprognosen

[8] Land Brandenburg: Energiestrategie und Ausbauziele für Photovoltaik

[9] Land Brandenburg: Gemeinsame Arbeitshilfe zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen

[10] Landesbetrieb Forst Brandenburg: Waldbrandstatistik 2024

[11] Stadt Bautzen: Erste Einsatzinformationen zum Brand des Batteriespeichers und zu den Evakuierungen

[12] Stadt Bautzen: Abschlussmeldung mit Angaben zu rund 250 beteiligten Einsatzkräften

[13] Stadt Bautzen: Zusätzliche Löschwasserversorgung aus der Spree

[14] Stadt Bautzen: Geänderte Löschtaktik und Einsatz eines Löschunterstützungsfahrzeugs

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Kinder – nur noch Kostenfaktor und Arbeitshindernis?

Warum die geplante Elterngeld-Reform das völlig falsche Signal setzt

Deutschland steht vor einer demographischen Krise. Darauf habe ich bereits in meinem Beitrag „Die demographische Katastrophe in Zahlen“ hingewiesen. Die Zahlen sind eindeutig: Unser Land bekommt zu wenig Kinder, die Geburtenzahlen sinken, die Gesellschaft altert, und die Folgen spüren wir bereits heute in den Rentenkassen, in der Pflege, im Gesundheitswesen, auf dem Arbeitsmarkt und in unseren Kommunen. [1]

Gerade in dieser Lage müsste Familienpolitik eines leisten: Sie müsste jungen Paaren Mut machen, Kinder zu bekommen. Sie müsste Verlässlichkeit schaffen. Sie müsste finanzielle Sicherheit geben. Sie müsste dafür sorgen, dass Familien nicht das Gefühl haben, ein Kind sei in Deutschland vor allem ein Armutsrisiko, ein Karrierehindernis oder ein organisatorisches Problem.

Doch genau das Gegenteil passiert. Die Bundesregierung plant offenbar eine Reform des Elterngeldes, die für viele Familien am Ende vor allem eines bedeutet: weniger Planungssicherheit und mehr Druck.

Was bisher gilt

Nach der aktuellen Rechtslage stehen Eltern gemeinsam grundsätzlich 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen und dadurch Einkommen wegfällt. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Basiselterngeld beziehen. Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden. Die Höhe beträgt in der Regel 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. [2]

Bereits in den vergangenen Jahren wurde das Elterngeld eingeschränkt. Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine abgesenkte Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Paare und Alleinerziehende. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Außerdem wurde der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld grundsätzlich auf maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate begrenzt. [3]

Das heißt: Schon heute ist das Elterngeld nicht mehr die verlässliche familienpolitische Leistung, als die es einmal verkauft wurde. Es wurde begrenzt, verkompliziert und für bestimmte Familien bereits gekürzt.

Was nun geplant ist

Nach den öffentlich bekannt gewordenen Plänen von Bundesfamilienministerin Karin Prien soll das Elterngeld künftig nur noch für maximal zwölf statt bisher 14 Monate gezahlt werden. Drei Monate sollen für jedes Elternteil fest reserviert sein. Sechs weitere Monate könnten flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Der Mindestbetrag soll zwar von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. Gleichzeitig soll es aber grundsätzlich bei 65 Prozent des Nettoeinkommens bleiben. Begründet wird die Reform unter anderem mit Einsparvorgaben im Bundeshaushalt. Das Familienministerium soll rund 500 Millionen Euro einsparen, und das Elterngeld ist der größte Ausgabenposten im Etat. [4]

Auf dem Papier klingt das nach „mehr Partnerschaftlichkeit“. In der Realität bedeutet es für viele Familien aber schlicht: Der Staat mischt sich noch stärker in die innerfamiliäre Aufteilung von Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung ein.

Denn wenn künftig drei Monate fest für jedes Elternteil reserviert sind, kann ein Elternteil allein faktisch nur noch neun Monate Elterngeld ausschöpfen. Wer die vollen zwölf Monate nutzen will, muss dafür sorgen, dass auch der andere Elternteil drei Monate aus dem Beruf aussteigt oder seine Arbeit stark reduziert. Genau das ist aber in vielen Familien nicht ohne massive finanzielle Einbußen möglich.

Der Hauptverdiener wird zum Risiko

Viele Familien leben nicht in dem Modell, das sich Ministerien in Berlin offenbar wünschen. In vielen Familien gibt es einen Hauptverdiener. Manchmal ist es der Vater, manchmal die Mutter. Oft hängt an diesem Einkommen die Miete, der Kredit fürs Haus, das Auto, die Lebenshaltung, Versicherungen und schlicht der Alltag.

Wenn dieser Hauptverdiener nun drei Monate ausfällt, ersetzt das Elterngeld eben nicht das volle Einkommen. Es ersetzt in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens und ist gedeckelt. Künftig soll der Höchstbetrag zwar auf 1.900 Euro steigen, aber auch das reicht bei vielen Familien nicht aus, um den tatsächlichen Einkommensverlust aufzufangen. [4]

Gerade Familien mit mittleren Einkommen, Selbstständige, Handwerker, Schichtarbeiter, kleine Unternehmer oder Alleinverdienerhaushalte geraten dadurch unter Druck. Der Staat sagt ihnen im Grunde: Entweder ihr organisiert euch so, wie wir es politisch für richtig halten, oder ihr verliert Monate der Unterstützung.

Das ist keine familienfreundliche Politik. Das ist Familienlenkung durch finanzielle Sanktion.

Die Betreuungslücke wird größer

Besonders problematisch wird die geplante Reform, wenn man sie mit der tatsächlichen Betreuungssituation vor Ort verbindet. In Brandenburg haben Kinder grundsätzlich ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, also nach dem ersten Geburtstag, einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Bis zur Einschulung umfasst dieser Anspruch mindestens sechs Stunden Betreuung. Kinder unter einem Jahr haben nur dann einen Rechtsanspruch, wenn die familiäre Situation eine Kindertagesbetreuung erforderlich macht. [5]

Das Brandenburgische Kindertagesstättengesetz bestätigt genau diese Struktur: Der reguläre Rechtsanspruch beginnt ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Für Kinder unter einem Jahr besteht der Anspruch nur bei besonderem Bedarf, etwa wegen Erwerbstätigkeit, Erwerbssuche, Aus- und Fortbildung der Eltern oder besonderem Erziehungsbedarf. [6]

Hinzu kommt: Selbst wenn ein Platz vorhanden ist, beginnt Betreuung nicht einfach von heute auf morgen. Das zuständige Ministerium in Brandenburg weist selbst darauf hin, dass Eltern ausreichend Zeit für die Eingewöhnung einplanen müssen. Die Betreuung könne nicht erst an dem Tag beginnen, an dem Eltern ihre Arbeit aufnehmen. Kinder brauchen eine behutsame, von den Eltern begleitete Eingewöhnung. [7]

Genau hier entsteht die Lücke: Wenn Elterngeld für viele Familien praktisch nur noch neun Monate realistisch nutzbar ist, der reguläre Rechtsanspruch auf Betreuung aber erst nach dem ersten Geburtstag greift und zusätzlich Eingewöhnungszeit nötig ist, dann lässt der Staat junge Familien in einer entscheidenden Phase allein.

Das ist keine Kleinigkeit. Das ist ein massives Problem für die Lebensplanung junger Eltern.

Früher war nicht alles besser, aber Familien hatten andere Sicherheiten

Ein Blick zurück zeigt: Familienpolitische Unterstützung hat sich immer wieder verändert. 1986 wurde in der damaligen Bundesrepublik das Erziehungsgeld eingeführt. Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub lösten damals Mutterschaftsgeld und Mutterschaftsurlaub ab. Später wurden Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub weiter verlängert. [8]

Bis 2006 erhielten bedürftige Eltern bis zu 24 Monate lang 300 Euro Erziehungsgeld. Mit dem Elterngeld ab 2007 wurde daraus eine Lohnersatzleistung. Das Elterngeld orientierte sich nicht mehr vorrangig am Bedarf, sondern stärker an der vorherigen Erwerbsposition der Eltern. Wer vorher gut verdient hatte, erhielt mehr. Wer wenig oder gar nicht verdient hatte, erhielt nur den Mindestbetrag. [9]

Diese Umstellung wurde damals als Modernisierung verkauft. Tatsächlich hatte sie Gewinner und Verlierer. Für manche Familien bedeutete das Elterngeld eine bessere Absicherung im ersten Jahr. Für andere, vor allem einkommensschwächere Familien, bedeutete es weniger lange Unterstützung als früher.

Nun soll ausgerechnet in einer Zeit sinkender Geburtenzahlen weiter gekürzt und umgebaut werden. Das ist das völlig falsche Signal.

Die Geburtenrate spricht eine klare Sprache

Die demographische Lage ist dramatisch. Das Statistische Bundesamt meldete für das Jahr 2025 eine zusammengefasste Geburtenziffer von nur noch 1,32 Kindern je Frau. Das war ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr und die Geburtenziffer sank damit seit 2022 kontinuierlich. Die Zahl der Geburten sank 2025 auf 654.241 Kinder und damit auf den niedrigsten Stand der Nachkriegszeit. [10]

Besonders alarmierend ist auch der Blick auf die deutschen Frauen. Die Geburtenziffer deutscher Frauen lag 2025 nur noch bei 1,20 Kindern je Frau. Bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit lag sie bei 1,78 Kindern je Frau. Auch diese Zahl ist rückläufig, liegt aber weiterhin deutlich höher. [11]

Genau hier liegt die zentrale Zukunftsfrage unseres Landes.

Wenn deutsche Familien immer weniger Kinder bekommen, während die Politik gleichzeitig Massenzuwanderung als Ersatzlösung behandelt, verändert sich unser Land tiefgreifend. Nicht nur statistisch, sondern sozial, kulturell und gesellschaftlich. Somit findet ein Volksaustausch, gewollt oder ungewollt, statt. Eine verantwortungsvolle Politik darf diese Entwicklung nicht einfach hinnehmen oder mit schönen Worten zudecken.

Wer die demographische Krise ernst nimmt, darf nicht gleichzeitig die eigenen Familien weiter belasten.

Familien brauchen Freiheit statt staatlicher Bevormundung

Als Vater von drei Kindern weiß ich: Familie funktioniert nicht nach den Schablonen eines Ministeriums. Jede Familie ist anders. Manche Eltern teilen sich Betreuung und Erwerbsarbeit gleichmäßig auf. Andere entscheiden sich bewusst dafür, dass ein Elternteil länger zu Hause bleibt. Wieder andere können sich längere Auszeiten schlicht nicht leisten.

Der Staat hat nicht die Aufgabe, Familien in ein politisch gewünschtes Modell zu pressen. Er hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Eltern Kinder bekommen, erziehen und versorgen können, ohne dabei finanziell und organisatorisch an die Wand gedrückt zu werden.

Eine Reform, die Elternmonate kürzt und noch stärker vorgibt, wer wann zu Hause bleiben soll, hilft Familien nicht. Sie bestraft vor allem die Familien, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in das gewünschte Modell passen.

Die Bundesregierung spart am falschen Ende

Für das Elterngeld waren im Bundeshaushalt 2026 rund 7,5 Milliarden Euro vorgesehen. Es ist damit der größte Einzelposten bei den gesetzlichen Familienleistungen im Familienetat. [12]

Doch genau hier zeigt sich das Problem dieser Bundesregierung: Für ideologische Projekte, für immer neue Bürokratie, für Migration, für internationale Verpflichtungen und für fragwürdige Förderprogramme ist regelmäßig Geld vorhanden. Wenn es aber um die Familien im eigenen Land geht, wird plötzlich von Sparzwang gesprochen.

Das ist politisch falsch und moralisch fragwürdig.

Wer Familien schwächt, schwächt die Zukunft Deutschlands. Wer Eltern finanziell verunsichert, darf sich nicht wundern, wenn sich junge Menschen gegen Kinder entscheiden oder ihren Kinderwunsch verschieben. Wer dann noch behauptet, man könne diese demographische Lücke einfach durch Zuwanderung schließen, gibt unser Land Stück für Stück preis.

Was jetzt nötig wäre

Statt das Elterngeld weiter zu kürzen, brauchen wir eine echte familienfreundliche Politik.

Erstens muss die geplante Kürzung von 14 auf zwölf Monate gestoppt werden. Familien brauchen Verlässlichkeit, gerade im ersten Lebensjahr eines Kindes.

Zweitens darf der Staat Eltern nicht dafür bestrafen, dass sie ihre Aufgaben innerhalb der Familie nach ihrer eigenen Lebensrealität aufteilen. Ob Vater oder Mutter länger zu Hause bleibt, muss die Familie entscheiden und nicht ein Ministerium.

Drittens muss das Elterngeld so ausgestaltet sein, dass keine Betreuungslücke entsteht. Wenn der reguläre Kita-Anspruch in Brandenburg erst ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gilt und zusätzlich Eingewöhnung nötig ist, darf die finanzielle Unterstützung nicht vorher faktisch auslaufen.

Viertens müssen Familien insgesamt stärker entlastet werden. Kindergeld, Steuerfreibeträge, Wohnkosten, Energiepreise, Mobilität und Lebenshaltungskosten entscheiden mit darüber, ob junge Menschen sich Kinder zutrauen. Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2026 monatlich 259 Euro pro Kind. Das ist eine Unterstützung, aber angesichts der tatsächlichen Kosten eines Kindes längst kein ausreichender Ausgleich. [13]

Fünftens braucht Deutschland eine Familienpolitik, die wieder vom Kind her denkt. Kinder sind kein Störfaktor im Erwerbsleben. Kinder sind keine Belastung für den Staat. Kinder sind die Zukunft unseres Landes.

Die Position der AfD: Familien stärken statt Familien lenken

Die AfD setzt dieser falschen Familienpolitik einen grundlegend anderen Ansatz entgegen. Nicht der Staat soll Familien vorschreiben, wie sie ihr Leben zu organisieren haben. Nicht Ministerien sollen entscheiden, welcher Elternteil wie lange zu Hause bleibt. Und nicht ideologische Leitbilder dürfen darüber bestimmen, ob ein Familienmodell politisch erwünscht ist oder nicht.

Für uns steht fest: Familien brauchen Freiheit, Verlässlichkeit und echte finanzielle Entlastung. Eltern müssen selbst entscheiden können, ob sie ihr Kind früh in eine Betreuung geben oder ob Vater, Mutter oder auch Großeltern in den ersten Lebensjahren selbst betreuen. Diese Entscheidung darf nicht durch Kürzungen beim Elterngeld, durch finanzielle Nachteile oder durch fehlende Betreuungsplätze erzwungen werden.

Die AfD fordert deshalb eine echte familienpolitische Wende. In unserem Antrag „Dem deutschen Volke – Unsere Zukunft gestalten und durch geeignete Familienpolitik sichern“ verlangen wir, das bisherige Elterngeld künftig bis zum Ende des dritten Lebensjahres des Kindes zu zahlen. Damit soll Eltern echte Wahlfreiheit zwischen Fremdbetreuung und Selbstbetreuung ermöglicht werden. Außerdem soll dieses Elterngeld künftig in Höhe von 100 Prozent der ermittelten Bemessungsgrundlage gezahlt werden, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung. Auch Großeltern sollen diese Leistung erhalten können, wenn sie die Betreuung übernehmen. [14]

Das ist der entscheidende Unterschied zur Bundesregierung. Während dort über Kürzungen, Einsparungen und eine stärkere staatliche Lenkung von Familien gesprochen wird, wollen wir Familien wieder stärken. Ein Kind darf nicht bedeuten, dass eine Familie finanziell abstürzt. Ein Kind darf nicht bedeuten, dass Eltern zwischen Einkommen, Betreuungslücke und staatlichem Druck zerrieben werden.

Darüber hinaus fordert die AfD einen zinslosen Familienkredit über die KfW von bis zu 10.000 Euro bei der Geburt eines Kindes. Müttern mit mindestens drei Kindern soll die Rückzahlung dieses Kredits erlassen werden. Gerade kinderreiche Familien brauchen nicht Misstrauen, sondern Anerkennung und Unterstützung. [14]

Auch steuerlich wollen wir Familien deutlich entlasten. Die AfD-Fraktion hat beantragt, das bisherige Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung weiterzuentwickeln. Kinder sollen bei der Steuer endlich stärker berücksichtigt werden. Ziel ist, dass Familien ab dem dritten Kind bis zu einem Arbeitnehmer-Bruttojahreseinkommen von 85.000 Euro keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen. Das Kindergeld soll dabei erhalten bleiben und nicht mit der steuerlichen Förderung verrechnet werden. [15]

Das ist der richtige Weg: Wer Kinder bekommt, wer Verantwortung übernimmt, wer Familie lebt und damit die Zukunft unseres Landes sichert, darf nicht immer weiter belastet werden. Familien müssen bei Steuern, Abgaben, Lebenshaltungskosten, Wohnkosten, Energiepreisen und Kinderbedarf spürbar entlastet werden.

Deshalb fordert die AfD außerdem einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Babynahrung und sonstige Kinderbedarfsartikel. Auch das wäre ein konkreter Schritt, um Familien im Alltag zu entlasten. [14]

Familienpolitik muss wieder vom Kind her gedacht werden. Kinder sind keine Belastung. Kinder sind keine Störung im Erwerbsleben. Kinder sind auch kein privates Hobby, das der Staat nach Belieben fördern oder kürzen kann. Kinder sind die Zukunft unseres Landes.

Wer in einer demographischen Krise das Elterngeld kürzen will, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Wer die demographischen Probleme Deutschlands durch Massenzuwanderung kaschieren will, statt die eigenen Familien zu stärken, handelt verantwortungslos.

Die AfD steht für eine Politik, die Familien Mut macht. Wir wollen eine Willkommenskultur für Kinder. Wir wollen, dass junge Menschen sich wieder Kinder leisten können. Wir wollen, dass Eltern nicht bevormundet, sondern unterstützt werden. Und wir wollen, dass deutsche Familien endlich wieder in den Mittelpunkt deutscher Familienpolitik gestellt werden.

Quellenverzeichnis

[1] Lars Schieske: „Die demographische Katastrophe in Zahlen“, 28. Mai 2026.
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/die-demographische-katastrophe-in-zahlen/

[2] Bundesregierung: FAQ zu den neuen Regelungen beim Elterngeld, Basiselterngeld, Bezugsdauer und Aufteilung.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neuregelung-elterngeld-2268810

[3] Bundesregierung: FAQ zu den neuen Regelungen beim Elterngeld, Einkommensgrenzen und Einschränkung des parallelen Bezugs.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neuregelung-elterngeld-2268810

[4] Tagesschau: „Was sich beim Elterngeld ändern könnte“, Stand: 07.07.2026.
https://www.tagesschau.de/inland/prien-elterngeld-102.html

Ergänzend WELT: „Entwurf: Künftig nur noch zwölf Monate Elterngeld“, 07.07.2026.
https://www.welt.de/article6a4c18e21cbe5f3a786a9108

[5] Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg: Rechtsanspruch und Anmeldung zur Kindertagesbetreuung.
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung/rechtsanspruch-und-anmeldung.html

[6] Brandenburgisches Kindertagesstättengesetz, § 1 Rechtsanspruch.
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/kitag

[7] Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg: Hinweise zur Eingewöhnung in Kita und Kindertagespflege.
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung/rechtsanspruch-und-anmeldung.html

[8] Bundeszentrale für politische Bildung: „1. Januar 1986“, Einführung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub.
https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/deutschland-chronik/132163/1-januar-1986/

[9] Bundeszentrale für politische Bildung: „Debatte: Elterngeld“, 28.07.2017.
https://www.bpb.de/themen/familie/familienpolitik/245320/debatte-elterngeld/

Ergänzend Bundestagsdrucksache 16/2785: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes.
https://dserver.bundestag.de/btd/16/027/1602785.pdf

[10] Statistisches Bundesamt: „Zusammengefasste Geburtenziffer sinkt im Jahr 2025 auf 1,32 Kinder je Frau“, Pressemitteilung Nr. 230 vom 1. Juli 2026.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_230_12.html

[11] Statistisches Bundesamt: „Zusammengefasste Geburtenziffer sinkt im Jahr 2025 auf 1,32 Kinder je Frau“, Angaben nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_230_12.html

[12] Deutscher Bundestag: „Bildungs- und Familienministerium kann 16,66 Milliarden Euro ausgeben“, Haushaltsentwurf 2026, Elterngeld als größter Einzelposten mit 7,51 Milliarden Euro.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw48-de-bildung-1126106

[13] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kindergeld, Stand 1. Januar 2026.
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld

[14] Deutscher Bundestag: Antrag der AfD-Fraktion „Dem deutschen Volke – Unsere Zukunft gestalten und durch geeignete Familienpolitik sichern“, Drucksache 21/2034.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102034.pdf

[15] Deutscher Bundestag: Antrag der AfD-Fraktion „Familien entlasten – Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen“, Drucksache 21/590.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100590.pdf

„Pride Month“ in Cottbus: Wenn aus Akzeptanz Ideologie wird

Es geht nicht um Menschen, sondern um politische Einflussnahme

Jeder Mensch verdient Respekt. Niemand darf wegen seiner privaten Lebensweise bedroht, beleidigt oder benachteiligt werden. Das gilt selbstverständlich auch für homosexuelle Menschen. Daran gibt es nichts zu rütteln.

Aber genau deshalb muss man sauber trennen: Es ist das eine, wenn Menschen in Frieden ihr Leben leben. Es ist etwas völlig anderes, wenn unter dem Schlagwort „Pride“ eine politische Ideologie in Schulen, öffentliche Einrichtungen und städtisch unterstützte Strukturen getragen wird.

Der CSD wird gern als bunte Feier für Toleranz dargestellt. Doch wer genauer hinschaut, erkennt: Es geht längst nicht mehr nur um Akzeptanz homosexueller Menschen. Es geht um politische Botschaften, um eine weltanschauliche Agenda und um die Frage, wie weit der Staat diese Agenda mit Steuergeld unterstützt.

Der CSD in Cottbus ist kein rein privates Fest

Auch in Cottbus und der Niederlausitz findet 2026 wieder der CSD statt. Die Aktionswochen laufen vom 29. Juni bis 11. Juli. Nach Angaben der Veranstalter sollen mehr als 30 Veranstaltungen umgesetzt werden. Gleichzeitig sollen in Cottbus, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz über 300 Regenbogenfahnen zu sehen sein. Schirmfrau der Aktionswochen ist die Bürgermeisterin der Stadt Cottbus, Doreen Mohaupt. Höhepunkt ist der CSD am 11. Juli. [1]

Damit ist klar: Das Ganze ist nicht einfach nur eine private Veranstaltung einiger Bürger. Es ist eine öffentlich sichtbare, politisch aufgeladene Aktionsreihe, die eng mit Verwaltung, Politik, Institutionen und öffentlichen Einrichtungen verbunden ist.

Besonders kritisch sehe ich, dass im Programm auch Bildungsformate, Workshops, Fortbildungen, Schulbezüge und Jugendangebote auftauchen. Genannt werden unter anderem Fachkräftefortbildungen zu „Vielfalt“, ein Gesprächsabend „Schule für mehr Demokratie“, ein Workshop „sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“, ein „Tag der Vielfalt“ an der Europaschule, ein queerer Jugend-Treff und weitere Formate. [2]

Genau hier liegt der Kern meiner Kritik. Erwachsene können privat leben, wie sie möchten. Aber Kinder und Jugendliche dürfen nicht zum Experimentierfeld politischer Sexualideologien werden. Kindheit braucht Schutz, Orientierung und Unbeschwertheit. Sexualisierte Weltanschauungen, erwachsene Lifestyle-Themen oder gar Fetischkultur haben im Umfeld von Kindern und Jugendlichen nichts verloren.

Unsere Anfrage hat gezeigt: Steuergeld fließt

Wir als AfD-Fraktion Cottbus haben deshalb bereits eine Anfrage zur Beteiligung städtischer und steuerfinanzierter Institutionen am CSD Cottbus gestellt. Hintergrund war die Frage, welche städtischen oder durch die Stadt mitfinanzierten Einrichtungen sich am CSD beteiligen, ob finanzielle oder personelle Unterstützung geleistet wird und wie die Stadt ihre politische Neutralität sicherstellen will. [3]

Die Antwort der Stadt war aufschlussreich. Über das Bundesprogramm „Demokratie leben“ und kommunale Eigenmittel wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Fördermittel für den CSD Cottbus e.V. bereitgestellt. 2022 waren es 8.000 Euro, davon 7.200 Euro aus „Demokratie leben“ und 800 Euro kommunale Eigenmittel. 2023 waren es 6.000 Euro, davon 5.400 Euro aus dem Bundesprogramm und 600 Euro aus kommunalen Eigenmitteln. 2024 waren es 3.590 Euro, davon 3.231 Euro aus dem Bundesprogramm und 359 Euro kommunale Eigenmittel. [4]

Zusätzlich unterstützte die Stadt Cottbus den CSD Cottbus e.V. laut Antwort im Jahr 2022 mit 1.000 Euro, im Jahr 2023 mit 2.200 Euro und im Jahr 2024 mit 1.500 Euro. Außerdem nahm die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt in den Jahren 2023 und 2024 während ihrer Arbeitszeit am CSD teil. [5]

Dazu kommen weitere öffentliche Mittel auf Landesebene. Das Gleichstellungsministerium Brandenburg teilte 2024 mit, dass der CSD Cottbus e.V. 10.000 Euro aus Lottomitteln erhalten sollte. Zusätzlich wurden weitere 14.000 Euro aus Mitteln des Aktionsplans „Queeres Brandenburg“ genannt. [6]

Das alles zeigt: Hier geht es nicht nur um bunte Fahnen und private Meinungsäußerung. Hier geht es um öffentliche Förderung, politische Symbolik und die Frage, ob Steuergeld für eine weltanschauliche Agenda eingesetzt werden soll, während an anderer Stelle Geld für Schulen, Sicherheit, Vereine, Feuerwehr, Infrastruktur und Familien fehlt.

Der Staat muss neutral bleiben

Die Stadt Cottbus argumentiert, der CSD sei keine parteipolitische Veranstaltung, sondern eine Demonstration und ein Kulturfest. Gleichzeitig schreibt die Stadt selbst, der CSD sei „auch ein politisches Zeichen“. [7]

Genau dieser Punkt ist entscheidend. Wenn eine Veranstaltung politisch ist, dann darf sich eine Stadtverwaltung nicht einseitig damit gemeinmachen. Der Staat hat allen Bürgern zu dienen. Er darf nicht zum Werbeträger einer bestimmten gesellschaftspolitischen Ideologie werden.

Wer Regenbogenfahnen an öffentlichen Gebäuden hisst, wer städtische Einrichtungen einbindet, wer Arbeitszeit von Beschäftigten einsetzt und wer Fördermittel bereitstellt, der sendet ein politisches Signal. Dieses Signal wird mit dem Geld aller Bürger finanziert, auch mit dem Geld derjenigen, die diese Ideologie ablehnen.

Schutz vor Diskriminierung ja, Ideologieförderung nein

Natürlich gibt es rechtlichen Schutz vor Diskriminierung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität. Das ist der rechtliche Rahmen. [8]

Aber Schutz vor Diskriminierung bedeutet nicht, dass jede ideologische Forderung, jede politische Kampagne und jedes öffentliche Symbolprogramm vom Staat gefördert werden muss. Akzeptanz heißt nicht Unterwerfung. Toleranz heißt nicht, dass Kritik verboten ist. Und Gleichberechtigung heißt nicht, dass bestimmte Gruppen oder politische Bewegungen mit Steuergeld auf ein besonderes Podest gestellt werden.

Ich lehne nicht Lebensweisen ab. Ich lehne eine Ideologie ab, die immer tiefer in staatliche Strukturen, Schulen, Jugendangebote und öffentliche Einrichtungen hineingetragen wird.

Das sind keine Einzelfälle: Wenn Sexualpädagogik Grenzen überschreitet

Wer meine Kritik als übertrieben abtun will, sollte sich anschauen, was in den letzten Jahren und Monaten tatsächlich an Schulen und im Umfeld von Bildungsangeboten passiert ist. Es geht nicht um theoretische Befürchtungen. Es gibt konkrete Beispiele, die zeigen, wie schnell aus angeblicher Aufklärung eine Grenzüberschreitung werden kann.

Ein besonders deutlicher Fall ereignete sich an der Deutsch-Sorbischen Oberschule in Schleife im Landkreis Görlitz. Dort sollen Schüler einer neunten Klasse im Rahmen einer Projektwoche mit pornografischem Material konfrontiert worden sein. Das sächsische Kultusministerium, die Schulaufsicht und die Polizei befassten sich mit dem Vorgang. Mehrere Eltern erstatteten Strafanzeige. Nach MDR-Recherchen handelte es sich bei dem Material um ein Magazin mit dem Titel „Queer sex – Whatever The Fuck You Want!“, das als Mischung aus Pornoheft, Aufklärungsbroschüre und Kurzgeschichtensammlung beschrieben wurde. Die Schule brach das Projekt noch am ersten Tag ab. [9]

Genau das ist der Punkt: Pornografische Inhalte gehören nicht in die Schule. Auch nicht unter dem Deckmantel von Vielfalt, Mut, Aufklärung oder Antidiskriminierung. Wenn Minderjährige im Klassenzimmer mit solchem Material konfrontiert werden, dann ist eine Grenze überschritten.

Ein weiteres Beispiel stammt aus Nordrhein-Westfalen. Am Kardinal-von-Galen-Gymnasium in Kevelaer sollten Schüler einer achten Klasse im Rahmen des Unterrichts eine Aufgabe mit dem Titel „Der neue Puff für alle“ bearbeiten. Die Schüler sollten ein bestehendes Bordell modernisieren und ein „Freudenhaus der sexuellen Lebenslust“ entwerfen. Dabei ging es unter anderem um Angebote, Räume, dort arbeitende Personen, Werbung und Preislisten. Das Schulministerium Nordrhein-Westfalen stellte in einer offiziellen Antwort auf eine Kleine Anfrage klar, dass dieses Material den Anforderungen an eine altersgerechte Sexualerziehung eindeutig nicht genügt. [10]

Auch hier zeigt sich: Das hat mit normaler Aufklärung nichts mehr zu tun. Wenn 13- bis 15-Jährige über ein fiktives Bordell, sexuelle Vorlieben und die Gestaltung entsprechender Räume nachdenken sollen, dann ist das keine verantwortungsvolle Bildung, sondern aus meiner Sicht eine pädagogische Entgleisung. [11]

Und auch in Brandenburg beziehungsweise in Cottbus gibt es Beispiele, die zeigen, wie tief solche Themen inzwischen in Schule und Jugendarbeit hineingetragen werden. Der CSD Cottbus e.V. beziehungsweise das Regenbogenkombinat Cottbus bietet nach eigenen Angaben Dragqueen-Workshops an, auch im Rahmen von Schulprojekten und Projekttagen. Dabei werden Menschen geschminkt, umgekleidet und frisiert, Geschlechterrollen sollen bewusst irritiert und überzeichnet werden. [12]

Noch deutlicher wird es bei den „Schul-Workshops und Projekttage unterm Regenbogen“. Dort wird offen beschrieben, dass Bildungsarbeit an Schulen, Jugendeinrichtungen und Wohngruppen stattfindet. Als Zielgruppe werden unter anderem Schüler ab der vierten Klasse genannt. Als Themen tauchen unter anderem Pubertät, Identitätsfragen, Pornografie, sexuelle Anziehung, sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität, Heteronormativität, Gendern, queere Community und CSD auf. Besonders bemerkenswert ist, dass auf der Seite sogar ausgeführt wird, im Raum seien keine Erwachsenen wie Lehrkräfte oder Sozialarbeiter, weil die Themen persönlich werden könnten. [13]

Genau hier stellt sich doch die entscheidende Frage: Warum sollen Kinder ab der vierten Klasse ohne Anwesenheit ihrer Lehrer mit externen Aktivisten über solche Themen sprechen? Warum müssen Begriffe, Identitätsfragen, Pornografie und sexuelle Anziehung in dieser Form in den schulischen Raum getragen werden? Und warum werden solche Angebote politisch, institutionell und teilweise auch finanziell unterstützt?

Wir als AfD-Fraktion Cottbus haben bereits mit unserer Anfrage AN-90/25 deutlich gemacht, dass wir wissen wollen, welche städtischen oder steuerfinanzierten Einrichtungen den CSD Cottbus unterstützen. Die Antwort der Stadt hat bestätigt, dass öffentliche Mittel geflossen sind und dass sich städtische Strukturen in unterschiedlicher Weise beteiligen. Unter anderem wurden Fördermittel über „Demokratie leben“ und kommunale Eigenmittel genannt, dazu weitere Unterstützungen der Stadt Cottbus in den Jahren 2022, 2023 und 2024. Auch die Gleichstellungsbeauftragte nahm in den Jahren 2023 und 2024 während ihrer Arbeitszeit am CSD teil. [14]

Das alles zeigt: Unsere Kritik richtet sich nicht gegen homosexuelle Menschen. Unsere Kritik richtet sich gegen eine Ideologie, die unter dem Deckmantel von Vielfalt immer weiter in Schulen, Jugendeinrichtungen und öffentliche Strukturen eindringt. Erwachsene können ihr Leben privat so gestalten, wie sie möchten. Aber Kinder brauchen Schutzräume. Schulen brauchen Bildung, Ordnung und klare Grenzen. Und der Staat hat neutral zu bleiben, statt mit Steuergeld weltanschauliche Kampagnen zu fördern.

Kinder schützen, Steuergeld verantwortungsvoll einsetzen

Gerade als Vater, Stadtverordneter und Bundestagsabgeordneter ist für mich klar: Kinder müssen geschützt werden. Sie brauchen Bildung, Sicherheit, stabile Familien, gute Schulen und verlässliche Erwachsene. Sie brauchen keine politische Sexualerziehung durch Aktivisten. Sie brauchen keine Frühsexualisierung. Sie brauchen keine öffentlichen Programme, die ihnen ständig Fragen von Identität, Geschlecht und Sexualität aufdrängen.

Wer erwachsene sexuelle Vorlieben, Fetische oder Lifestyle-Fragen ausleben möchte, soll das im privaten Rahmen tun. Aber der öffentliche Raum, Schulen, Jugendeinrichtungen und steuerfinanzierte Bildungsangebote dürfen nicht zur Bühne dafür werden.

Unsere Forderung: Transparenz, Neutralität und klare Prioritäten

Wir werden weiter genau hinschauen. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie viel Steuergeld in solche Projekte fließt. Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, welche städtischen Einrichtungen beteiligt sind. Und sie haben ein Recht darauf, dass der Staat weltanschaulich neutral bleibt.

Cottbus braucht keine immer weiter ausgedehnten ideologischen Aktionswochen. Cottbus braucht sichere Schulen, eine funktionierende Verwaltung, intakte Infrastruktur, Unterstützung für Familien, Vereine und Ehrenamt.

Deshalb bleibt meine Position klar: Keine staatliche Bevorzugung politischer Pride-Ideologie. Keine Sexualisierung von Kindern. Keine Steuergeldverschwendung für weltanschauliche Kampagnen. Respekt vor jedem Menschen ja. Ideologische Einflussnahme mit öffentlichen Mitteln nein.

Quellverzeichnis

[1] Offizielle CSD-Seite 2026 mit Zeitraum, Motto, Fahnen, Schirmfrau und CSD am 11. Juli:
https://www.csd-cottbus.info/index.php/de/csd/csd-2026

[2] Programm der CSD-Aktionswochen 2026 mit Workshops, Schul- und Jugendangeboten:
https://www.csd-cottbus.info/index.php/de/programm-csd-aktionswochen-2026

[3] Anfrage AN-90/25 der AfD-Fraktion Cottbus:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=29028&type=do

[4] Antwort der Stadt Cottbus mit Förderbeträgen 2022 bis 2024:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=30712&type=do

[5] Zusätzliche städtische Unterstützung und Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten während der Arbeitszeit:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=30712&type=do

[6] Brandenburgisches Ministerium: Förderung von CSD-Veranstaltungen aus Lottomitteln und Mitteln des Aktionsplans „Queeres Brandenburg“:
https://masgz.brandenburg.de/masgz/de/presse/pressemitteilungen/detail/~16-06-2024-gleichstellungsministerium-foerdert-csd-veranstaltungen

[7] Stadt Cottbus zur Einordnung des CSD als politisches Zeichen:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=30712&type=do

[8] Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum AGG und sexueller Identität:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/sexuelle-identitaet/sexuelle-identitaet.html

[9] MDR Sachsen zum Fall an der Oberschule Schleife:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/goerlitz-weisswasser-zittau/oberschule-schleife-projektwoche-pornografie-theater-vorwurf-100.html

[10] Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 18/20102, Antwort der Landesregierung zur Aufgabe „Der neue Puff für alle“ am Kevelaerer Gymnasium:
https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-20102.pdf

[11] WDR zum Fall Kevelaer:
https://www1.wdr.de/nrw/niederrhein/kreis-kleve/kevelaer-prostitution-schulaufgabe-ministerium-ruegen-100.html

[12] Regenbogenkombinat Cottbus, Dragqueen-Workshop:
https://regenbogenkombinat-cottbus.de/index.php/veranstaltungen/dragqueen-workshop

[13] Regenbogenkombinat Cottbus, „Schul-Workshops und Projekttage unterm Regenbogen“:
https://regenbogenkombinat-cottbus.de/index.php/bildung/bildung-2

[14] AfD-Anfrage AN-90/25 und Antwort der Stadt Cottbus zur Beteiligung städtischer und steuerfinanzierter Institutionen am CSD Cottbus:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=29028&type=do
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=30712&type=do

Einbürgerungen auf Rekordniveau

Deutsche Staatsbürgerschaft als Ramschartikel?

Unser Land hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Sogar Bundeskanzler Friedrich Merz scheint das aufgefallen zu sein, hatte er doch vor einiger Zeit auf Probleme im Stadtbild aufmerksam gemacht. Deutschland sieht vielerorts nicht mehr nach Deutschland aus.

Das mag subjektiv sein, jeder Mensch hat diesbezüglich ein anderes Problembewusstsein. Oder vielleicht auch gar keins. Aber Zahlen lügen nicht, Zahlen sind objektiv. Und neueste Zahlen zeigen, in welchem Tempo sich unser Land wandelt.

Explodierende Einbürgerungszahlen – so viele wie noch nie

Im vergangenen Jahr sind so viele Ausländer in Deutschland eingebürgert worden wie noch nie in der deutschen Geschichte [1]. Die Zahl der Einbürgerungen im Jahr 2025 belief sich dem Statistischen Bundesamt zufolge auf 332.500 Menschen [2]. Das bedeutet einen nochmaligen Anstieg von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr [1]. Viele Einbürgerungsbehörden arbeiten laut eigenen Angaben bereits am Limit [2]. Schon im Jahr 2024 betrug der Anstieg 46 Prozent im Vergleich zu 2023 [3].

Die Zahl der Einbürgerungen stieg damit zum fünften Mal in Folge [1]. In der Region Berlin-Brandenburg war der Anstieg der Zahlen noch signifikanter. Während er sich in Brandenburg auf 22 Prozent belief, stieg die Zahl der Einbürgerungen in Berlin im Vergleich zum Vorjahr um fast 80 Prozent [4].

Am häufigsten ließen sich Syrer einbürgern, ihr Anteil an den Eingebürgerten betrug etwa 20 Prozent [2]. Die hohe Zahl von eingebürgerten Syrern wird damit erklärt, dass ein beträchtlicher Teil der zwischen 2014 und 2016 Zugewanderten mittlerweile die notwendigen Voraussetzungen (vor allem die erforderliche Aufenthaltsdauer) für eine Einbürgerung erfülle [5].

Damit wird einmal mehr deutlich, dass das Asylticket nicht nur zeitweiligen Schutz bieten soll, sondern der dauerhaften Einwanderung nach Deutschland dient. Für hellsichtige Menschen war dies von Anfang an klar, auch wenn von höchster Stelle stets das Gegenteil behauptet wurde.

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts als Ursache

Zum Einbürgerungs-Turbo hat maßgeblich die letzte Reform des Staatsangehörigkeitsrechts noch unter der Ampelregierung beigetragen. Neben deutlich schneller möglichen Einbürgerungen (statt acht Jahren sind nun fünf Jahre Aufenthalt in Deutschland ausreichend) ist seit dem Jahr 2024 generell und nicht nur in Ausnahmefällen möglich, neben der neuen deutschen Staatsbürgerschaft auch die alte zu behalten [1]. Der sogenannte Doppelpass ist damit zum gesetzlichen Standard geworden [2].

Der überwiegende Teil der im letzten Jahr Eingebürgerten hat von dieser Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft Gebrauch gemacht. In den Städten, die diesbezüglich Daten erfasst haben, haben sich zwischen 85 und 98 Prozent für die doppelte Staatsbürgerschaft entschieden [6].

Man kann darin durchaus einen Beleg dafür sehen, dass die Loyalität zum deutschen Staat nur sehr eingeschränkt vorhanden ist. Ein vollumfassendes Bekenntnis zu Deutschland sieht anders aus. Die sich aus der deutschen Staatsangehörigkeit ergebenden Vorteile nimmt man allerdings gerne in Anspruch.

Auch in den nächsten Jahren wird mit steigenden Zahlen gerechnet

Die zuständigen Behörden gehen auch für die kommenden Jahre weiterhin von hohen Antragszahlen aus [3]. Es wird zudem erwartet, dass im kommenden Jahr viele Ukrainer einen Antrag auf Einbürgerung stellen werden, weil nach aktuell geltender Rechtslage im März 2027 der von der EU gewährte kollektive Schutzstatus wegfällt [3]. Derzeit leben etwa 1,3 Millionen Ukrainer in Deutschland [2].

Hinzu kommt, dass die erste große Fluchtwelle nach dem 24. Februar 2022 einsetzte und ein großer Teil der Ukrainer im kommenden Jahr die notwendige fünfjährige Voraufenthaltszeit aufweisen wird [5]. Daher wird erneut mit einem sprunghaften Anstieg der Zahlen gerechnet [5].

Die Union blinkt gerne rechts, weil sie befürchtet, weitere Wähler an die AfD zu verlieren. Und so werden aus CDU und CSU immer wieder Stimmen laut, angesichts der explodierenden Einbürgerungszahlen auf die Bremse zu treten und die von der Ampel vorgenommenen Änderungen am Staatsangehörigkeitsgesetz rückgängig zu machen [7]. Da die SPD sich aber beharrlich weigert und die Union keinen weiteren Koalitionskrach riskieren will, wird sich an den dramatisch steigenden Einbürgerungszahlen vorerst nichts ändern. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD steht daher auch nichts von Verschärfungen des Staatsbürgerschaftsrechts [7].

Die deutsche Staatsangehörigkeit darf keine Ramschware sein

Wenn die Einbürgerungszahlen auf diesem hohen Niveau verbleiben und rechnerisch pro Jahr eine Großstadt mit mehreren hunderttausend Einwohnern hinzukommt, werden wir unser Land in einigen Jahren nicht mehr wiedererkennen.

Mit der deutschen Staatsbürgerschaft geht auch das Wahlrecht einher. Darin dürfte auch der Hauptgrund liegen, warum vor allem SPD, Grüne und Linke mehr Einwanderung und schnellere Einbürgerungen fordern. Sie brauchen neue Wähler, weil die Deutschen ihnen davonlaufen.

Es ist nicht akzeptabel, dass die deutsche Staatsangehörigkeit zunehmend zum Ramschartikel wird. Statt Einbürgerungs-Turbo braucht es einen sofortigen Einbürgerungs-Stopp. Die Tatsache, dass fast alle „Neubürger“ ihre alte Staatsbürgerschaft behalten, zeigt in aller Deutlichkeit, dass die sogenannte Integrationspolitik kaum Früchte getragen hat.


Quellenverzeichnis

[1] „Einbürgerungen in Deutschland erreichen 2025 ein Rekordhoch“, www.br.de, 3. Juni 2026
[2] „Rekord-Einbürgerungen und ab 2027 könnten die Ukrainer hinzukommen“, de.euronews.com, 4. Juni 2026
[3] „Neuer Höchststand bei Einbürgerungen in Deutschland“, www.zeit.de, 23. Mai 2026
[4] „Einbürgerungen auf Rekordhoch“, www.statistik-berlin-brandenburg.de, 3. Juni 2026
[5] „Einbürgerungen steigen auf neuen Rekordwert“, www.welt.de, 5. Juni 2026
[6] „Deutschland meldet Rekordzahl von Einbürgerungen – Grüne sieht „Erfolgsgeschichte“, AfD empört“, www.welt.de, 3. Juni 2026
[7] „Mehr Einbürgerungen – Unionspolitiker für strengere Regeln“, www.handelsblatt.com, 25. Mai 2026

Einladung zum Sommerfest am 03.07.2026 um 16:00

Herzliche Einladung zum Sommerfest im Bürgerbüro Cottbus

Seit einem Jahr gibt es nun mein Bürgerbüro in Cottbus. Das wollen wir gemeinsam anständig feiern!

Ich lade alle Interessierten herzlich ein, am Freitag, den 3. Juli, ab 16 Uhr zu unserem Sommerfest im Wahlkreisbüro in Cottbus vorbeizukommen.

📍 Wahlkreisbüro Cottbus
Dresdener Straße 89
im Breithaus
03050 Cottbus

Wir möchten den ersten Geburtstag des Bürgerbüros zum Anlass nehmen, um miteinander ins Gespräch zu kommen, zurückzublicken, nach vorn zu schauen und gemeinsam einen schönen Sommernachmittag zu verbringen.

Neben einem kleinen politischen Beitrag erwartet die Gäste auch ein kultureller Programmpunkt. Besonders freue ich mich dabei auf unseren besonderen Gast Esteban Cortez, der diesen kulturellen Teil übernehmen wird.

Für Begegnung, Austausch und eine gute Atmosphäre ist gesorgt.

Ob Nachbarn, Unterstützer, politisch Interessierte oder einfach neugierige Cottbuser, alle sind herzlich willkommen.

Ich freue mich auf viele Gäste und gute Gespräche!

Freitag, 3. Juli, ab 16 Uhr
Dresdener Straße 89, Cottbus

Nicht die AfD gefährdet Schulabschlüsse – die Bildungsrealität der Kartellparteien tut es längst

Die Realität holt die Panikmache ein

Den Bürgern wird immer wieder erzählt, die AfD gefährde mit ihren bildungspolitischen Reformvorschlägen angeblich die Anerkennung von Schulabschlüssen. Doch die Realität holt diese politische Panikmache gerade ein: In Brandenburg steht nicht wegen der AfD, sondern wegen des akuten Lehrermangels und einer über Jahre verfehlten Bildungspolitik die Frage im Raum, ob Schulabschlüsse aus Brandenburg künftig bundesweit uneingeschränkt anerkannt bleiben können. Das ist keine AfD-Behauptung, sondern geht aus aktuellen Berichten über Aussagen des Bildungsministeriums hervor. Dort ist von „Bauchschmerzen“ die Rede, weil die Kultusministerkonferenz für die Anerkennung von Abschlüssen strikte Kriterien wie Mindeststundenzahlen vorgibt. [1]

Abschlüsse geraten schon heute unter Druck

Damit ist die zentrale politische Pointe klar: Was den Bürgern als angebliche Gefahr einer AfD-Regierung verkauft wird, passiert in der Realpolitik der Kartellparteien bereits jetzt. Nicht ein AfD-Antrag, nicht ein Reformvorschlag zur Bildungspflicht, nicht der Wunsch nach mehr Elternverantwortung hat Brandenburg an diesen Punkt gebracht, sondern ein heruntergewirtschaftetes Bildungssystem, in dem der reguläre Unterricht nicht mehr überall gesichert werden kann. Wenn Stundentafeln nicht mehr zuverlässig erfüllt werden, dann geraten zwangsläufig auch die Voraussetzungen unter Druck, auf denen die bundesweite Vergleichbarkeit von Abschlüssen beruht. [1] [2]

Jahrzehntelange SPD-Verantwortung in Brandenburg

Besonders bemerkenswert ist dabei die politische Verantwortung. Brandenburg wurde über Jahrzehnte von SPD-geführten Landesregierungen geprägt. Das Bildungsministerium wurde seit 1994 bis März 2026 durchgehend von SPD-Politikern geführt. In diese Zeit fallen zentrale Weichenstellungen, Personalpolitik, Unterrichtsorganisation und die zunehmende Verschärfung des Lehrermangels. Wer heute so tut, als beginne das Problem erst mit AfD-Reformideen, verschweigt diese jahrzehntelange Verantwortung. [6]

Die AfD warnte bereits 2023 vor dem Bildungsnotstand

Im März 2023 hat die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg mit der Drucksache 7/7388 genau vor dieser Entwicklung gewarnt. Der Antrag „Für eine bildungspolitische Debatte ohne Tabus“ stellte fest, dass Brandenburg sich in einem dramatischen Bildungsnotstand befinde und dass die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung ungeeignet seien, die quantitativen und qualitativen Missstände im Schul- und Bildungssystem abzustellen. Die AfD forderte damals keine Abschaffung von Bildungsstandards, sondern eine ergebnisoffene Prüfung, unter welchen Voraussetzungen gleichwertiges häusliches Lernen ermöglicht werden kann. Dazu gehörten ausdrücklich klare Rechte und Pflichten, Kontroll- und Prüfinstrumente, die Einhaltung von Bildungszielen und die Teilnahme an zentralen Prüfungsformaten. [3]

Bildungspflicht heißt nicht Bildungschaos

Genau das unterscheidet den AfD-Vorschlag von der politischen Karikatur, die Gegner daraus machen. Es ging nicht darum, Bildung dem Zufall zu überlassen. Es ging darum, die starre Schulbesuchspflicht weiterzuentwickeln, ohne das Bildungsziel aufzugeben. Der Antrag verwies darauf, dass in zahlreichen Staaten und Regionen häusliches Lernen unter staatlicher Aufsicht bereits möglich ist, etwa in Teilen der Schweiz, in Dänemark, Irland, Neuseeland oder Australien. Dort gilt: Bildung ist Pflicht – nicht zwingend der Schulbesuch in genau einer staatlich vorgegebenen Form. [3]

Sachsen-Anhalt: Warnung als politische Drohkulisse

Auch in Sachsen-Anhalt wird diese Debatte nun geführt. Ulrich Siegmund und die AfD Sachsen-Anhalt haben angekündigt, die bisherige Schulpflicht in Richtung einer Bildungspflicht weiterentwickeln zu wollen. Nach den öffentlich berichteten Vorschlägen soll es dabei nicht um unkontrolliertes Homeschooling gehen, sondern um Modelle mit staatlicher Aufsicht, genehmigten Lehrplänen und regelmäßigen Leistungsüberprüfungen. Juristen und politische Gegner bewerten das unterschiedlich, aber gerade deshalb ist es unseriös, daraus pauschal eine Gefahr für Schulabschlüsse zu konstruieren. [4]

Die eigentliche Warnung, die politisch ausgeschlachtet wurde, kam von Reiner Haseloff, dem früheren CDU-Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt. Er brachte laut Bericht die Möglichkeit ins Spiel, dass Abiturzeugnisse und andere Qualifikationen aus einem AfD-regierten Bundesland anderswo nicht mehr selbstverständlich akzeptiert würden. Das ist eine politische Drohkulisse – keine bewiesene Folge des AfD-Vorschlags. Denn die AfD-Vorschläge zielen gerade auf Bildungspflicht, Standards, Prüfungen und staatliche Kontrolle, nicht auf die Abschaffung von Abschlüssen oder Qualitätsanforderungen. [5]

Brandenburg entlarvt die Doppelmoral

Der Vergleich mit Brandenburg entlarvt die Doppelmoral. Dort regiert nicht die AfD. Dort hat keine AfD-Bildungspflicht die Stundentafeln ausgedünnt. Dort hat keine AfD-Regierung den Lehrermangel verschärft. Trotzdem sagt der amtierende Bildungsminister, dass der Kernunterricht ab August nicht überall abgesichert werden könne und dass die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse wegen KMK-Vorgaben ein zentrales Ziel bleiben müsse. Genau das ist die Realität nach jahrzehntelanger Bildungspolitik der Kartellparteien. [1]

Der AfD-Vorschlag: Kontrolle, Standards und neue Wege

Die AfD hat dagegen bereits 2023 gefordert, neue Wege zu prüfen: Entlastung der Lehrer, Stärkung der Elternrechte, häusliches Lernen nur unter klaren Bedingungen, Kontrolle des Lernerfolgs, zentrale Prüfungsformate und Rückkehr in die Schule, wenn Leistungen nicht erbracht werden. Wer daraus eine Gefahr für Abschlüsse macht, verdreht den Antrag. Eine Gefahr für Abschlüsse entsteht nicht durch kontrollierte Bildungsfreiheit, sondern durch Unterrichtsausfall, Lehrermangel, abgesenkte Standards und politische Untätigkeit. [3]

Es braucht einen Kurswechsel in der Bildungspolitik

Es kann also nicht schlimmer werden, weil die gegenwärtige Entwicklung längst zeigt, wie schlimm es unter den etablierten Parteien geworden ist. Die AfD steht für einen Kurswechsel: Bildung statt Ideologie, Leistung statt Verwaltung des Mangels, Wahlfreiheit statt Bevormundung, klare Standards statt chaotischer Notmaßnahmen. Brandenburg zeigt heute, dass das alte System an seine Grenzen gekommen ist. Wer echte Bildungschancen sichern will, darf die Debatte über neue Wege nicht länger tabuisieren.

Die Frage lautet deshalb nicht: Gefährdet die AfD die Anerkennung von Schulabschlüssen? Die Frage lautet: Wie lange wollen wir noch zusehen, wie die Kartellparteien ein Bildungssystem verwalten, das diese Anerkennung schon heute unter Druck setzt?

Quellverzeichnis

[1] WELT / dpa und News4Teachers zur aktuellen Lage in Brandenburg: Kernunterricht nicht überall gesichert, „Bauchschmerzen“ wegen möglicher Probleme bei der bundesweiten Anerkennung, KMK-Mindestvorgaben und 345 gestrichene Vollzeitstellen.
https://www.welt.de/regionales/berlin/article6a2936f57dbdf95670dac0c7/schulstunden-wegen-lehrkraeftemangels-nicht-mehr-gesichert.html

[2] KMK-Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe und Abiturprüfung: Für die Allgemeine Hochschulreife ist ein Gesamtstundenvolumen von mindestens 265 Jahreswochenstunden ab Klasse 5 nachzuweisen.
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/AllgBildung/176_Vereinb-S-II-Abi_2021-02-18.pdf

[3] AfD-Antrag im Landtag Brandenburg, Drucksache 7/7388, 14. März 2023: „Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch gleichwertiges häusliches Lernen ermöglichen“.
https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2023/03/7388.pdf

[4] Berichte zu den AfD-Plänen in Sachsen-Anhalt: Bildungspflicht, Homeschooling, staatliche Aufsicht, Prüfungen und rechtliche Debatte.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-sachsen-anhalt-schule-schulplficht-homeschooling-verfassung

[5] Bericht über die Warnung von Reiner Haseloff, wonach Abiturzeugnisse und Qualifikationen aus einem AfD-regierten Bundesland anderswo nicht mehr selbstverständlich akzeptiert werden könnten.
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/werden-nach-einem-afd-wahlsieg-abi-zeugnisse-nicht-mehr-anerkannt/

[6] Chronik der Landesregierungen Brandenburg und aktuelles MBJS-Profil Gordon Hoffmann: SPD-Bildungsminister ab 1994; CDU-Bildungsminister seit 18. März 2026.
https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.594772.de

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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