Redaktion
Fragwürdige Kriterien des Genesenen-Nachweises
Drucksache 7/3755 (S. 7)
Fragestunde Mündliche Anfrage 634 des Abgeordneten Lars Schieske (AfD) vom 11.06.2021
Aus Sicht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) können als Genesenen-Nachweis folgende Dokumente jeweils alternativ genutzt werden:
- der Nachweis eines positiven PCR-Tests über die beauftragten Laboratorien,
- ein Attest eines niedergelassenen Arztes mit Datum des positiven PCR-Tests
sowie - der Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes zur Quarantäne bei einer
SARS- CoV-2-Infektion, sofern das Datum des positiven PCR-Testergebnisses
bzw. das Datum des Absonderungsbeginns aufgrund eines positiven PCR-Tests
angegeben ist.
Ich frage die Landesregierung: Warum werden Antikörpertests, zum Beispiel gegen das N- Antigen, die Spike-Antigene, oder sogenannte Surrogat-Neutralisationstests oder die Bestimmung der T-Zellen-vermittelten Immunität, nicht anerkannt?
Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/plpr/46-024.pdf
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Nonnemacher die Mündliche Anfrage wie folgt:
Nach dem derzeitigen Wissensstand wird ein Antikörpernachweis nicht als ausreichender Nachweis einer überstandenen Covid-19-Erkrankung angesehen. Der Immunschutz wird durch Antikörper und durch Komponenten der zellulären Immunität vermittelt und kann individuell unterschiedlich sein. Eine Person kann die Erkrankung durchgemacht haben und dennoch keine messbaren Antikörper entwickeln. Umgekehrt kann ein Antikörpernachweis nach Kontakt mit einem anderen Coronavirus als dem SARS-CoV-2-Virus positiv sein, obwohl zuvor keine Erkrankung an Covid-19 vorlag. Bisher ist nicht bekannt, wie hoch die Antikörperkonzentration sein muss, um nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion von einem sicheren Schutz ausgehen zu können. Zudem sind die auf dem Markt befindlichen Tests für den Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern sehr variabel hinsichtlich ihrer Qualität sowie unterschiedlich hinsichtlich ihrer Sensitivität.
Keine rescEU Löschflugzeuge. Spielt der Innenminister mit der Zukunft von Welzow?
+++ AfD Fraktion brachte Idee der Welzower Frau Bürgermeister Zuchold in den Landtag +++
Im April letzten Jahres forderte die AfD-Fraktion die Landesregierung in einem Antrag auf einen geeigneten Standort für die rescEU-Löschluftfahrzeugstaffel im Land Brandenburg auszuwählen und die Ansiedlung bis Ende des vierten Quartals 2020 vorzunehmen. [1] Die Ansiedlung einer europäischen Löschluftfahrzeugstaffel in Brandenburg auf dem Flugplatz Welzow ist bereits im September 2019 vor Ort mit dem EU-Kommissar für Krisenschutz, Christos Stylianides, diskutiert worden. Er hat bei einer Fachkonferenz über das neue Programm „rescEU“ informiert und über die Möglichkeiten eines weiteren Standortes in der Lausitz gesprochen. Hintergrund ist die Notwendigkeit der Errichtung eines Standortes für Löschflugzeuge, von welchem aus Waldbrände in Deutschland, Polen und bis nach Skandinavien gelöscht werden können. [2]
Es handelt sich hierbei um ein Projekt, das die Europäische Union mit bis zu 90 % fördern würde. Nur das Land Brandenburg lehnte bisher wegen des bisherigen beabsichtigten Standortes in Welzow und der dortigen Braunkohleförderung die Löschluftfahrzeugstaffel dort und scheinbar auch in ganz Brandenburg ab. Denn dieser Antrag wurde damals von allen anderen Fraktionen abgelehnt und der Innenminister gab das klare Signal, dass er gar keine Löschflugzeuge haben wolle und stattdessen lieber auf Hubschrauber setze. Welzow war perspektivisch ein unsicherer Standort wegen der dort beabsichtigten Braunkohleförderung im Abschnitt Welzow Süd. Durch das Kohleausstiegsgesetz, welches im Juli 2020 dann beschlossen wurde, hat das Energieunternehmen LEAG die Erweiterung des Tagebaus Welzow Süd nun nicht beantragt. [3]
Der Tagebau Welzow Süd wird somit nicht erschlossen und niemand wird umgesiedelt. Jetzt entfällt der ursprüngliche Ablehnungsgrund für den Bereich des Flugplatzes Welzow und sollte deswegen als geeigneter Standort zeitnah genutzt werden. Die Landesregierung muss sich für eine Löschluftfahrzeugstaffel in Welzow beim Bundesinnenminister stark machen und somit die dortige Ansiedlung zu ermöglichen. [4]
Denn bereits haben schon andere Bundesländer, wie Schleswig-Holstein mit diesem Projekt geliebäugelt. [5]
Aus diesem Grund haben wir bei der Landesregierung beantragt, Welzow als geeigneten Standort für die rescEU-Löschluftfahrzeugstaffel auszuwählen und sich für die Ansiedlung bis Ende des zweiten Quartals 2022 einzusetzen. [6]
Die Landesregierung hatte auch auf Druck der AfD eine Machbarkeitsstudie zum Standort Welzow in Auftrag gegegeben, welche bis zum 31.05.21 vorgelegt hätte werden müssen.
IM HEUTIGEN INNENAUSSCHUSS WURDE AUF MEINE ANFRAGE ZUR MACHBARKEITSSTUDIE VON SEITEN DES INNENMINISTERS ZUGEGEBEN, DASS DIE STUDIE NOCH NICHT VORLIEGT. WIR VERLIEREN WERTVOLLE ZEIT IM STRUKTURWANDEL UND SOMIT BLEIBT DER STANDORT WELZOW WEITERHIN UNSICHER. Ich bleibe am Thema dran, versprochen! Weitere Infos zum Parlamentsantrag findet ihr hier
https://lars-schieske.de/parlamentsantrag/loeschflugzeugstaffel-in-brandenburg/
Quellen:
[1]https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_0900/989.pdf
[2]https://www.rbb24.de/studiocottbus/beitraege/2019/09/europaeischen-staffel-loeschflugzeuge-welzow-besuch-eu-kommissar.html [3]https://www.leag.de/de/news/details/leag-passt-revierplanung-an-gesetzlichen-ausstiegspfad-an/
[4] https://afd-fraktion-brandenburg.de/?mailpoet_router&endpoint=view_in_browser&action=view&data=WzIzNCwiZjU4ZWQ0MDFiN2VmIiwwLDAsMjIxLDFd
[5] https://www.shz.de/regionales/kiel/cdu-antrag-loeschflugzeuge-koennten-bei-kiel-stationiert-werden-id29727612.html
[6] https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3400/3496.pdf
Rückführungen im Land Brandenburg 2020 bis I. Quartal 2021
Kleine Anfrage 1351
der Abgeordneten Lena Duggen (AfD) , Wilko Möller (AfD) , Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 02.06.2021 Drucksache 7/3672 (5 S.)
Nach Angaben der Landesregierung gab es zum Stichtag 31.3.2021 über 8.400
ausreisepflichtige Ausländer in Brandenburg, davon waren 3.877 Personen vollziehbar
ausreise- pflichtig. Diese Zahlen stehen in einem erheblichen Missverhältnis zur Zahl
der freiwilligen Ausreisen bzw. der Abschiebungen. So veranlasste das Land
Brandenburg im Jahr 2021 lediglich 221 Abschiebungen. Auch die freiwilligen
Ausreisen über Rückkehrförderprogramme wie das „REAG/GARP“ (Reintegration and
Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/ Government Assisted
Repatriation Programme“ reduzierten sich im Jahr 2020 auf lediglich 93 Fälle. Mit der
Gründung einer „Task Force“ im Sommer 2020 wollte die Landesregierung zumindest
die Ausreisepflicht von ausländischen Straftätern beziehungsweise Intensivtätern
durchsetzen. Aber auch hier gibt es weiterhin ein erhebliches Rückführungsdefizit: Von
etwa 90 Fällen in Bearbeitung hatte die „Task Force Abschiebung“ nach Angaben des
Ministeriums des Innern und für Kommunales bis Mitte Januar 2021 lediglich vier
Abschiebungen veranlasst.
Antwort:
Antwort (LReg) 29.06.2021 Drucksache 7/3874 (8 S.) Anlagen (5)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3874.pdf
Rückführungen im Land Brandenburg 2020 bis I. Quartal 2021
Kleine Anfrage 1351
der Abgeordneten Lena Duggen (AfD), Wilko Möller (AfD), Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 02.06.2021 Drucksache 7/3672 (5 S.)
Nach Angaben der Landesregierung gab es zum Stichtag 31.3.2021 über 8.400 ausreisepflichtige Ausländer in Brandenburg, davon waren 3.877 Personen vollziehbar ausreisepflichtig. Diese Zahlen stehen in einem erheblichen Missverhältnis zur Zahl der freiwilligen Ausreisen bzw. der Abschiebungen. So veranlasste das Land Brandenburg im Jahr 2021 lediglich 221 Abschiebungen. Auch die freiwilligen Ausreisen über Rückkehrförderprogramme wie das „REAG/GARP“ (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/ Government Assisted Repatriation Programme“ reduzierten sich im Jahr 2020 auf lediglich 93 Fälle. Mit der Gründung einer „Task Force“ im Sommer 2020 wollte die Landesregierung zumindest die Ausreisepflicht von ausländischen Straftätern beziehungsweise Intensivtätern durchsetzen. Aber auch hier gibt es weiterhin ein erhebliches Rückführungsdefizit: Von etwa 90 Fällen in Bearbeitung hatte die „Task Force Abschiebung“ nach Angaben des Ministeriums des Innern und für Kommunales bis Mitte Januar 2021 lediglich vier Abschiebungen veranlasst.
Fischaufstiegsanlagen in Cottbus
Kleine Anfrage 1346
des Abgeordneten Lars Schieske (AfD) 31.05.2021 Drucksache 7/3665 (2 S.)
Im Jahr 2020 wurde die Fischaufstiegsanlage am Großen Spreewehr in Cottbus
fertiggestellt. Dafür wurden laut Presse ca. 3,2 Millionen Euro ausgegeben.1
Ursprünglich waren 2,7 Millionen Euro geplant. In Kürze soll der erste Spatenstich
für die Fischaufstiegsanlage – mit einer geplanten Investitionssumme von ca. 3,5
Millionen Euro – am Kleinen Spreewehr auf der Mühleninsel stattfinden.
Unweigerlich wird bei der anberaumten Größe der Anlage das Flächendenkmal
„Mühleninsel“ verändert.2 Außerdem werden die älteren Menschen im
benachbarten Pflegeheim durch die Bauarbeiten aller Voraussicht nach unzumutbar
belästigt. Auch in Anbetracht der im oberen Spreeverlauf für Fische noch
unpassierbaren Spremberger Talsperre stellt sich daher die Frage nach der
Sinnhaftigkeit des aufwendigen Millionenprojekts.
Antwort:
Antwort (LReg) 23.06.2021 Drucksache 7/3840 (3 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3840.pdf
Sanierung der Fischbauchklappen am Großen Spreewehr in Cottbus
Kleine Anfrage 1345
des Abgeordneten Lars Schieske (AfD) 31.05.2021 Drucksache 7/3664 (1 S.)
Der Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“ hat in einer Bekanntmachung vor
wenigen Tagen Planungsleistungen für das Große Spreewehr ausgeschrieben. Die
Bekanntmachung nennt den Zeitraum der Leistungserbringung als dringend. Da
diese Anlage dem Hochwasserschutz dient, ist die Angelegenheit von großem
Interesse. Festgestellt wird in der Bekanntmachung, dass beide Fischbauchklappen
bzw. deren Nebenanlagen sanierungsbedürftig sind.
Antwort:
Antwort (LReg) 23.06.2021 Drucksache 7/3837 (2 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3837.pdf
Cottbuser Info-Tour
Live vor Ort
Die Landtagsabgeordneten Daniel Münschke und Lars Schieske sind gemeinsam mit einem Cottbuser Stadtverordneten persönlich vor Ort. Gemeinsam möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen um Ihre Fragen, Anliegen, Sorgen und Probleme zu besprechen oder auch über unsere politische Arbeit zu berichten. Darüber hinaus lernen Sie Daniel Münschke, unseren Direktkanditat für Cottbus und Spree-Neiße für die Bundestagswahl im September, in persönlichen Gesprächen besser kennen.
Wir freuen uns auf Sie!
Termine
Schöne Pfingsten gewünscht
Liebe Freunde, Pfingsten ist ein Fest zum Andenken an die Ausgießung des Heiligen Geistes und die herkömmlich von diesem Tag datierte Gründung der christlichen Kirche. Doch abgesehen von den kirchlichen Festen haben Pfingstbäuche auch im Volksbrauchtum Verankerung gefunden. Ob damalige Bräuche wie Pfingstbäume, Laubmännchen, Pfingstritte, das Treiben des Pfingstochsen sowie die neuerliche Tradition des deutschen Mühlentags (Pfingstmontag): eines haben diese Bräuche gemeinsam – Geselligkeit.
Umso wichtiger denn je, dass wir Zusammenhalt finden, unsere deutschen Bräuche pflegen und in der Gesellschaft dieses Pfingsten zu feiern wissen.
Ich wünsche euch allen ein schönes Pfingstfest!
Verteilung von SARS-CoV2-Testkits im Land Brandenburg
Fragestunde Mündliche Anfrage 598 Lars Schieske (AfD) 14.05.2021 Drucksache 7/3569 (S. 5)
Wie durch Eltern an mich herangetragen wurde und aus eigener Erfahrung bestätigt werden kann, werden Selbsttestkits für Schüler teilweise in einfachen Briefumschlägen oder selbst in Frühstückstüten überreicht. In der Packungsbeilage des LYHER-Antigen-Testkits finden sich unter anderem folgende Hinweise:
„Nicht verwenden, wenn der Beutel offen oder beschädigt ist.[…]
Die Testvorrichtungen sind in Folienbeutel verpackt, die während der Lagerung keine Feuchtigkeit heranlassen. Jeder Folienbeutel ist vor dem Öffnen zu inspizieren.
Keine Geräte verwenden, die Löcher in der Folie haben oder bei denen der Beutel nicht vollständig versiegelt wurde. Bei unsachgemäßer Lagerung von Testreagenzien oder Komponenten kann es zu fehlerhaftenErgebnissen kommen.
“Für die Verwendung des SARS-CoV-2-Antikörper-Schnelltests der Firma Nano Repro wird darüber hinaus auf Folgendes hingewiesen:
„Nutzen Sie den Test nicht, wenn die Verpackung oder die Testkomponenten beschädigt sind.“
Ich frage die Landesregierung:
Wie verträgt sich die derzeitige Praxis an Schulen, Testkits zu vereinzeln und in unversiegelten Tüten u.ä. an die Schüler herauszugeben, mit den oben angeführten Herstellerhinweisen und dem Vereinzelungsverbot?
Antwort
der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 598 des Abgeordneten Lars Schieske (AfD-Fraktion)
Verteilung von SARS-CoV2-Testkits im Land Brandenburg
Die Verfahrensweise zur Aushändigung von Selbsttests ist im Testkonzept vom 20,04.2021 geregelt. Im Abschnitt IIINr. 8 wird dazu Folgendes ausgeführt:
„Für das Selbsttesten zu Hause werden den Schüler/innen
— für mehrere Schulwochen, in denen die Schüler/innen in der Schule zur Teilnahme am Präsenzunterricht, an Prüfungen oder der Notbetreuung anwesend sein werden,
— jeweils zwei Selbsttests aus dem Bestand der Schule
— entweder den minderjährigen Schüler/innen in einem verschlossenen
Umschlag mit nach Hause gegeben,
oder den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schüler/innen ausgehändigt.“
Die derzeitige Praxis der Ausgabe von Antigen-Schnelltests an Schülerinnen und Schülern ist zulässig.
Die Formulierung in der Gebrauchsanleitung:
„Nicht verwenden, wenn der Beutel offen oder beschädigt ist. [ … ] Die Testvorrichtungen sind in Folienbeutel verpackt, die während der Lagerung keine Feuchtigkeit heranlassen. Jeder Folienbeutel ist vor dem Öffnen zu inspizieren. Keine Geräte verwenden, die Löcher in der Folie haben oder bei denen der Beutel nicht vollständig versiegelt wurde. Bei unsachgemäßer Lagerung von Testreagenzien oder Komponenten kann es zu fehlerhaften Ergebnissen kommen.“
bezieht sich auf die Primärverpackungen der Testbestandteile (Abstrichtupfer, Testkassette etc.).
Eine Beschädigung (i. S. v. Einreißen) der Sekundärverpackung (= Umkarton oder Transportverpackung) beeinflusst die Testeigenschaften iA R. nicht.