Geschichte reimt sich!

„Berufsverbot für AfD-Mitglieder?“ – Was Innenminister Ebling vorgeschlagen hat und was das historisch bedeutet

Am 5. Juli 2025 äußerte sich der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) gegenüber mehreren Medien zur Frage des Beamtenrechts. Konkret schlug er vor, Angehörigen der Alternative für Deutschland (AfD) künftig den Zugang zum öffentlichen Dienst zu verweigern oder sie sogar aus dem Staatsdienst zu entfernen. Der Anlass: Die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über einen möglichen verfassungsfeindlichen Charakter der AfD.

Zitat aus Eblings Innenministerium:

„Wer zum Zeitpunkt der geplanten Einstellung Mitglied einer der in Anlage 2 der Verwaltungsvorschrift genannten extremistischen Organisationen ist (etwa AfD, Anmerkung der Redaktion), für den ist eine Einstellung ausgeschlossen. Denn Maßstab für die Berufung/Einstellung in das Beamtenverhältnis ist die zweifelsfreie Überzeugung von der Verfassungstreue der Bewerberinnen und Bewerber.“

(Quelle: SWR Aktuell, 11.07.2025)

Diese Aussagen werfen wichtige Fragen auf – nicht nur rechtlich, sondern auch historisch.

🏛 

1. Was ist ein Berufsverbot – und ist das rechtlich überhaupt möglich?

In Deutschland gilt Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes. Er besagt:

„Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt.“

Allerdings erlaubt das sogenannte Beamtenrecht unter bestimmten Umständen eine Einschränkung: Beamte müssen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Wer als „Verfassungsfeind“ gilt, kann unter Umständen nicht verbeamtet werden oder sogar entlassen werden.

Diese Praxis wurde bereits in den 1970er Jahren im sogenannten „Radikalenerlass“ angewendet, insbesondere gegen Mitglieder linker Gruppen (z. B. DKP oder maoistische Organisationen). Damals war der Vorwurf: „Verfassungsfeindliche Gesinnung“. Auch hier wurde nicht auf das individuelle Verhalten, sondern auf die Mitgliedschaft in einer bestimmten Partei geschaut.

🕰 

2. Historische Beispiele in Deutschland: Wenn politische Zugehörigkeit zur beruflichen Gefahr wurde

DDR: Einschränkungen für „Andersdenkende“

In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) war der öffentliche Dienst weitgehend nur Linientreuen zugänglich. Kritiker des Regimes – ob religiös, politisch oder unabhängig – wurden systematisch von Studienplätzen, Lehrerberufen oder Verwaltungsposten ausgeschlossen.

Beispiel: Wer als Schüler oder Lehrer Kontakte zu Kirchen pflegte oder sich nicht zur „sozialistischen Weltanschauung“ bekannte, hatte kaum Chancen auf ein Studium oder eine Lehrtätigkeit.

(Quelle: Stiftung Aufarbeitung – aufarbeitung.de)

Nationalsozialismus: Ausschluss nach Partei, Herkunft oder Ethnie

Ab 1933 begann die NS-Diktatur mit einer umfassenden „Säuberung“ des öffentlichen Dienstes. Grundlage war das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933. Damit wurden Beamte entlassen, wenn sie „nicht-arischer Abstammung“ waren oder „nicht das Vertrauen der nationalsozialistischen Regierung“ genossen.

(Quelle: Deutsche Digitale Bibliothek)

⚖ 

3. Aktuelle Rechtslage: Was bedeutet das für heute?

Die derzeitige Debatte erinnert an diese historischen Entwicklungen – auch wenn die Rechtslage heute eine demokratische und gerichtliche Prüfung vorsieht. Es ist nicht der Innenminister allein, der über die Zukunft von Beamten entscheiden kann. Vielmehr müsste in jedem Einzelfall nachgewiesen werden, dass ein konkreter Beamter aktiv gegen die Verfassung arbeitet.

Mitgliedschaft in einer zugelassenen Partei allein – selbst wenn sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird – reicht dafür rechtlich nicht automatisch aus.

(Quelle: Deutsches Richtergesetz § 9; BVerfGE 39, 334 – „Radikalenerlass“)

❓ 

4. Was bedeutet das für die Demokratie?

In einem freiheitlichen Staat sollten Rechte nicht vom Parteibuch abhängen. Die Geschichte zeigt, wohin es führen kann, wenn politische Überzeugungen über Karrieren entscheiden – statt Leistung und Gesetzestreue.

Gerade dort, wo Andersdenkende aus dem öffentlichen Raum gedrängt werden sollen, stellt sich die Frage: Verteidigt man hier die Demokratie – oder gefährdet man sie schon?

🔎

5. Persönliche Erfahrung: Einstufung durch den Verfassungsschutz – und was davon übrig blieb

Ein besonders bemerkenswertes Beispiel für den Umgang mit politischen Beamten liefert mein eigener Fall. Ich, Lars Schieske, Abgeordneter der AfD und Beamter der Berufsfeuerwehr, wurde durch den Brandenburger Verfassungsschutz als sogenanntes „gesichert rechtsextremes Mitglied“ der AfD eingestuft.

Trotz dieser schwerwiegenden öffentlichen Zuschreibung – die mediale Wirkung war enorm – kam es zu einer gründlichen Prüfung meines Falls: sowohl durch das Innenministerium des Landes Brandenburg, als auch durch die Rechtsabteilung der Stadt Cottbus.

Das Ergebnis: Es lagen keine rechtswidrigen Handlungen, keine verfassungsfeindlichen Aktivitäten und keine persönlichen Pflichtverletzungen vor, die eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerechtfertigt hätten.

Deshalb wurde ich am 17. Januar 2025 vollständig in meinen Dienst bei der Feuerwehr Cottbus zurückversetzt – als Beamter der Stadt Cottbus.

👉 Was sagt das aus?

Die Einstufung des Verfassungsschutzes hatte in meinem Fall keinerlei belastbare Grundlage, was sowohl juristisch als auch fachlich bestätigt wurde. Dennoch hätte diese politische Zuschreibung beinahe meine berufliche Existenz zerstört.

Und genau deshalb ist die aktuelle Diskussion über pauschale Berufsverbote hochproblematisch: Denn wenn politische Bewertungen über Fakten gestellt werden, ist der Weg zur Willkür nicht mehr weit.

Die Entscheidung darüber sollte nicht durch mediale Empörung getroffen werden – sondern durch den Rechtsstaat. Und durch Bürger, die sich selbst informieren.

Quellen (öffentlich zugänglich):