Wer Militär in zivile Infrastruktur legt, macht Bürger zur Zielscheibe

Seit dem Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle wird über hybride Angriffe geredet, über Abwehrsysteme und über Vergeltungsmaßnahmen. Über eine Frage wird kaum geredet: Warum steht militärische Logistik überhaupt dort, wo Passagiere einchecken und Paketfahrer arbeiten? Ich halte diese Vermischung für den eigentlichen Skandal. Und ich sage das als Cottbuser, dessen Stadt am 15. Februar 1945 erfahren hat, was passiert, wenn Militärtransporte und Zivilisten am selben Ort stehen.

Was in Leipzig belegt ist, und was bislang nur behauptet wird

Der belegte Kern ist ernst genug. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren am 6. August 2026 übernommen und ermittelt wegen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Am Abend des 4. August sollte auf dem Flughafengelände mit einer Drohne eine Explosion ausgelöst werden, an der Drohne waren professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht. Eine Frachtmaschine, die durchstarten musste, kollidierte im erweiterten Flughafenbereich mit einem Gegenstand, mutmaßlich einer weiteren Drohne [1].

Was daneben tagelang durch die Medien lief, war eine Heldengeschichte: Ein Busfahrer habe die Drohne mit einem Fußtritt aus der Luft geholt. Belegt ist das nicht. Nach Recherchen der „Zeit“ zeigen Kameraaufnahmen, dass die Drohne bereits am Boden lag, als der Mitarbeiter hinzukam. Das Foto und das Video, die den angeblichen Tritt zeigen, sind KI-erzeugt und tragen sichtbar ein Gemini-Wasserzeichen [2].

Am 1. September hat die Bundesregierung den Angriff offiziell Russland zugeschrieben und Maßnahmen angekündigt, unter anderem die Schließung des russischen Generalkonsulats in Bonn zum 18. September und die Kündigung des Vertrags über das Russische Haus in Berlin [3]. Einen Tag später wurde bekannt, dass das Bundeskriminalamt zwei Tatverdächtige mit Russlandbezug identifiziert hat, einen Belarussen mit russischem Pass und einen gebürtigen Russen mit lettischem Pass. Beide sind untergetaucht beziehungsweise vor der Tat ausgereist [4].

Zwei Dinge müssen auseinandergehalten werden: eine Bewertung der Bundesregierung ist kein Gerichtsurteil. Es gibt keine Festnahme, keine Anklage und keine öffentlich vorgelegte Beweiskette. Wer daraus außenpolitische Konsequenzen zieht, muss dem Parlament die Belege vorlegen. Und wer erlebt hat, wie schnell sich eine Erzählung verselbständigt, die später still korrigiert wird, sollte bei der nächsten Zuschreibung zurückhaltender sein.

Leipzig/Halle ist längst kein normaler Zivilflughafen mehr

Der Flughafen ist seit 2006 Basis des NATO-Programms SALIS. Die Bundeswehr kann dort rund um die Uhr auf zwei Transportflugzeuge vom Typ Antonow An-124 zugreifen, der Vertrag wurde von zehn Nationen der NATO und der EU mit einem zivilen Auftragnehmer geschlossen [5]. Die Sprengstoffdrohne lag genau dort: neben ukrainischen Antonow-Maschinen.

Ob diese Maschinen Munition geladen hatten, ist öffentlich ungeklärt. „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR meldeten unter Berufung auf einen vertraulichen Polizeibericht, das mutmaßliche Ziel sei mit militärischer Munition beladen gewesen. Das Bundesinnenministerium stellte in der Obleute-Runde des Bundestages klar, es habe sich keine Munition in der Maschine befunden, und die Flughafengesellschaft erklärte, die Flugzeuge seien leer gewesen [6]. Dieser Widerspruch ist bis heute nicht aufgelöst, und genau deshalb gehört er ins Parlament und nicht in Hintergrundgespräche.

Der Operationsplan Deutschland macht die Vermischung zum Regelfall

Das ist keine Spekulation, das steht bei der Bundeswehr selbst. Der Operationsplan Deutschland umfasst rund 1.400 Seiten und ist als Gesamtdokument geheim. Im Bündnisfall sollen binnen sechs Monaten bis zu 800.000 alliierte Soldaten und 200.000 Fahrzeuge durch Deutschland verlegt werden. Der sogenannte Host Nation Support, also die Unterstützung durch das Gastgeberland, umfasst ausdrücklich Transport und Umschlag auf Straße, Schiene sowie in See- und Flughäfen. Die Bundeswehr schreibt selbst, der Betrieb der Drehscheibe Deutschland bringe Einschränkungen für die Bevölkerung mit sich, und nennt als Ziel des Plans, die Kaltstartfähigkeit, die Kriegstüchtigkeit und die Durchhaltefähigkeit zu steigern. Für vereinfachte Militärtransporte auf festgelegten Straßen wurden Verwaltungsvereinbarungen geschlossen, unter anderem mit Brandenburg [7]. Hierzu hatte ich bereits berichtet:

Zivile Häfen, zivile Bahnknoten, zivile Flughäfen und Autobahnen in Brandenburg werden also planmäßig zu Bestandteilen militärischer Logistik. Wer das tut, verwandelt sie im Ernstfall in legitime militärische Ziele. Das ist keine Meinung, das ist die Logik des Kriegsvölkerrechts. Das Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen verlangt von den Konfliktparteien, es zu vermeiden, militärische Ziele innerhalb oder in der Nähe dicht bevölkerter Gebiete anzulegen, und, wo das nicht zu umgehen ist, die Zivilbevölkerung aus dieser Umgebung zu entfernen (Artikel 58 ZP I) [8].

Cottbus, 15. Februar 1945: Munitionszug neben Flüchtlingswaggon

Am Mittag des 15. Februar 1945 erreichte ein amerikanischer Bomberverband mit mehr als 400 Maschinen vom Typ B-17 die Stadt und warf rund 1.000 Tonnen Bomben ab. Zielpunkt war der Eisenbahnknoten mit seinen Werkstätten. Der Verband war ursprünglich auf das Hydrierwerk Schwarzheide/Ruhland angesetzt und wich wegen der Wetterlage auf Cottbus aus [9].

Auf dem Bahnhof stand an diesem Tag, weil fahrbereite Lokomotiven fehlten, ein Munitionszug unmittelbar neben Lazarettzügen und Waggons mit Tausenden Flüchtlingen aus Schlesien und Ostbrandenburg. Der Munitionszug explodierte [9][10]. Etwa 1.000 Menschen starben, rund 13.000 wurden obdachlos [11]. Die tatsächliche Zahl kennt niemand, weil die Toten unter den Flüchtlingen und Verwundeten in den Zügen kaum erfasst wurden [10].

Die Verantwortung dafür, dass in Cottbus Munition, Verwundete und Vertriebene auf denselben Gleisen standen, lag bei der damaligen deutschen Führung. Genau darin liegt die Lehre. Wer militärische Transporte dorthin legt, wo Zivilisten sind, entscheidet, dass Zivilisten das Risiko mittragen. Diese Entscheidung fällt nicht der Angreifer, sie fällt die eigene Seite.

Viel Geld für Kriegstüchtigkeit, ein Busfahrer als letzte Verteidigungslinie

Für 2026 stehen 108,2 Milliarden Euro für Verteidigung bereit, 82,69 Milliarden im Einzelplan 14 und 25,51 Milliarden aus dem Sondervermögen Bundeswehr. Das Verteidigungsministerium verzeichnet damit den größten Zuwachs aller Ressorts [12]. Gleichzeitig warten laut Flughafenverband ADV die Flughäfen Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg, Leipzig/Halle und Köln/Bonn noch immer auf die vom Bundesinnenministerium zugesagte Ausstattung zur Drohnendetektion und Drohnenabwehr [13].

Das ist die Bilanz: Milliarden für Aufrüstung und markige Reden über Kriegstüchtigkeit, aber am Ende steht ein Flughafenmitarbeiter im Nachtdienst neben einem scharfen Sprengsatz. Wer das Land rhetorisch in einen Vorkriegszustand redet, ohne die Menschen tatsächlich zu schützen, betreibt Symbolpolitik auf Kosten der Sicherheit.

Ich fordere deshalb dreierlei. Erstens legt die Bundesregierung dem Bundestag die Beweiskette offen, bevor sie weitere Eskalationsschritte beschließt. Zweitens beantwortet sie öffentlich, welche zivilen Flughäfen und Bahnknoten in Brandenburg und bundesweit für Militärtransporte genutzt werden und welches Schutzkonzept dafür existiert. Drittens wird militärische Logistik, wo immer es geht, von zivilem Passagier- und Frachtbetrieb getrennt und auf militärisches Gelände verlegt.

Und viertens, weil es dazugehört: weniger Säbelrasseln. Abschreckung ersetzt keine Diplomatie. Cottbus weiß, wie ein Bahnhof aussieht, an dem Militär und Zivilisten nebeneinanderstehen. Diese Erfahrung sollte uns vorsichtiger machen, nicht mutiger.

Quellen

[1] Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: Übernahme der Ermittlungen nach Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle, 06.08.2026. https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/Pressemitteilung-vom-06-08-2026.html

[2] dpa-Faktencheck: Bilder von Fußtritt bei Drohnenfall in Leipzig sind KI-erstellt. https://dpa-factchecking.com/germany/260807-99-276463/

[3] Bayerische Staatszeitung: Bundesregierung: Russland für Leipziger Drohnen-Angriff verantwortlich. https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/bundesregierung-russland-fuer-leipziger-drohnen-angriff-verantwortlich.html

[4] ZDFheute: Drohnen-Fall: Zwei Verdächtige mit Russland-Bezug identifiziert, 02.09.2026. https://www.zdfheute.de/politik/ausland/drohne-leipzig-russland-bezug-verdaechtige-spur-100.html

[5] Bundeswehr: Strategischer Transport (SALIS). https://www.bundeswehr.de/de/organisation/unterstuetzungsbereich/logistik/strategischer-transport

[6] t-online: Drohne in Leipzig: Ukrainisches Flugzeug trug wohl militärische Munition, 06.08.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101377388/drohne-in-leipzig-ukrainisches-flugzeug-trug-wohl-militaerische-munition.html

[7] Bundeswehr: Operationsplan Deutschland: Deutschland gemeinsam verteidigen, 10.10.2025. https://www.bundeswehr.de/de/organisation/operatives-fuehrungskommando-der-bundeswehr/auftrag-und-aufgaben/operationsplan-deutschland

[8] Deutsches Rotes Kreuz: Genfer Abkommen, Schutz der Kombattanten sowie Mittel und Methoden der Kriegsführung. https://www.drk.de/das-drk/auftrag-ziele-aufgaben-und-selbstverstaendnis-des-drk/humanitaeres-voelkerrecht-im-kontext-des-drk/genfer-abkommen/

[9] Stadtmuseum Cottbus: Chronik 1945. https://www.stadtmuseum-cottbus.de/chronik-detail/1945.html

[10] Stadtmuseum Cottbus: Bombardierung von Cottbus. https://www.stadtmuseum-cottbus.de/cottbus-lexikon-detail/bombardierung-von-cottbus.html

[11] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Cottbus/Chóśebuz gedenkt der Bombardierung 1945. https://cottbus.de/allgemein/cottbus-chosebuz-gedenkt-der-bombardierung-1945/

[12] esut.de: Haushaltsgesetz 2026 tritt zum 1. Januar in Kraft. https://esut.de/2025/12/meldungen/66604/haushaltsgesetz-2026-tritt-zum-1-januar-in-kraft/

[13] t-online: Leipzig: Busfahrer soll Drohne mit Fußtritt gestoppt haben, 06.08.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101376382/leipzig-busfahrer-soll-drohne-mit-fusstritt-gestoppt-haben.html

Operationsplan Deutschland – Sicherheit oder schleichende Eskalation?

Strategische Neuaufstellung seit dem Ende des Kalten Krieges

Der sogenannte Operationsplan Deutschland ist weit mehr als ein internes Strategiepapier der Bundeswehr. Er beschreibt den Einsatz der Streitkräfte in Frieden, Krise und Krieg, umfasst Heimatschutz und territoriale Verteidigung und ist vollständig in die NATO-Verteidigungsplanung eingebettet. Damit wird Deutschland nicht nur Teil eines Bündniskonzepts – sondern strategisch zum logistischen Kernraum des Bündnisses erklärt. Die Bundeswehr selbst spricht vom ersten umfassenden Verteidigungsplan seit dem Ende des Kalten Krieges.

Die „Drehscheibe Deutschland“ – Logistisches Zentrum der NATO

Das mehrere hundert Seiten starke Dokument ist in wesentlichen Teilen geheim. Es geht nicht um abstrakte Planspiele, sondern um konkrete, ausführbare Abläufe. Deutschland soll im Ernstfall den Aufmarsch und die Versorgung verbündeter Streitkräfte sicherstellen. Die sogenannte „Drehscheibe Deutschland“ ist dabei der zentrale Begriff. Übersetzt heißt das: Unser Land wird logistisches Aufmarschgebiet für NATO-Truppen – insbesondere mit Blick auf schnelle Verlegungen an die NATO-Ostflanke.

Veränderung der sicherheitspolitischen Rolle Deutschlands

Damit verändert sich die Rolle Deutschlands spürbar. Nach Jahrzehnten mit Schwerpunkt auf Auslandseinsätzen rückt die klassische Landes- und Bündnisverteidigung wieder in den Mittelpunkt. Gleichzeitig verschiebt sich der Fokus strategisch: Deutschland ist nicht mehr nur politischer Unterstützer, sondern infrastruktureller Schlüsselstaat. Besonders bemerkenswert ist, dass große grenzüberschreitende Truppenverlegungen bereits unterhalb eines formellen Spannungs- oder Verteidigungsfalls möglich sein sollen. Das stellt eine neue sicherheitspolitische Qualität dar.

Gesamtstaatlicher Ansatz und „Military Mobility“

Hinzu kommt der gesamtstaatliche Ansatz des Plans. Militär, Polizeibehörden, Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Energie- und Logistikunternehmen, Industrie, Wissenschaft und internationale Partner sollen eng verzahnt werden. Private Unternehmen werden als Leistungserbringer eingeplant. Infrastruktur wird nicht mehr ausschließlich wirtschaftlich gedacht, sondern ausdrücklich auch sicherheitspolitisch. Förderprogramme konzentrieren sich auf West-Ost-Schienenkorridore, Güterzugfähigkeit, Schwertransporte und priorisierte Verkehrswege. „Military Mobility“ wird zum strategischen Handlungsstrang.

Hybride Bedrohungen unterhalb des Bündnisfalls

In der Theorie dient all das der Abschreckung. In der Praxis wirft es Fragen auf.

Denn viele der heute diskutierten Bedrohungsszenarien liegen unterhalb des formellen NATO-Bündnisfalls nach Artikel 5. Es geht nicht um eine klassische Panzerschlacht oder einen offenen militärischen Angriff, sondern um hybride Bedrohungen. Dazu zählen groß angelegte Cyberangriffe auf Energie- oder Telekommunikationsnetze, gezielte Sabotage an Brücken, Häfen oder Bahntrassen, koordinierte Störungen von Logistikketten, Desinformationskampagnen zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung oder das Ausspähen kritischer Infrastruktur. Auch das Lahmlegen digitaler Verwaltungsstrukturen oder Angriffe auf Versorgungsnetze könnten erhebliche Schäden verursachen – ohne dass formal ein Bündnisfall ausgerufen würde.

Zuständigkeiten in der Grauzone zwischen innerer und äußerer Sicherheit

Gerade diese Grauzone zwischen innerer Sicherheit und militärischer Bedrohung macht die Lage komplex. In solchen Szenarien greifen zunächst nationale Zuständigkeiten – häufig auf Ebene der Bundesländer. Polizei, Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Gefahrenabwehr liegen primär in Länderhand. Gleichzeitig können strategische Bewertungen auf Bundes- und Bündnisebene erforderlich werden. Diese mehrstufige Zuständigkeitsstruktur ist verfassungsrechtlich gewollt, kann aber in dynamischen hybriden Lagen Entscheidungsprozesse verlangsamen. Und gerade dort ist Zeit ein entscheidender Faktor.

Belastungsgrenzen im Brand- und Katastrophenschutz

Ein weiterer Punkt darf nicht ausgeblendet werden: Der Brand- und Katastrophenschutz in Deutschland beruhen maßgeblich auf ehrenamtlichen Kräften – bei Freiwilligen Feuerwehren, im Technischen Hilfswerk und in Hilfsorganisationen. Schon heute bestehen vielerorts Personalengpässe und gleichzeitig nehmen Einsatzbelastungen zu. Wenn diese Strukturen nun stärker in sicherheitspolitische Planungen einbezogen werden, stellt sich die berechtigte Frage, ob dadurch ihre originären Aufgaben beeinträchtigt werden könnten. Könnten Übungen, Planungen oder Unterstützungsleistungen im Rahmen des Operationsplans die Einsatzfähigkeit bei Bränden, Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen einschränken? Werden Mehrfachengagements – etwa von Personen, die gleichzeitig im THW und in der Freiwilligen Feuerwehr tätig sind – realistisch berücksichtigt?

Sicherheitspolitischer Gesamtkontext

Parallel diskutieren wir über die Wiedereinführung des Wehrdienstes. Es werden milliardenschwere Sondervermögen beschlossen. Begriffe wie „Kriegstüchtigkeit“ prägen die Debatte. Gleichzeitig wird Deutschland faktisch als logistischer Kernraum im Rahmen der NATO neu positioniert. Diese Entwicklungen stehen nicht isoliert nebeneinander – sie gehören in einen größeren sicherheitspolitischen Zusammenhang.

Parteipolitische Weichenstellungen und strategische Erwartungshaltung

Hinzu kommt, dass der jüngste Parteitag der Christlich Demokratische Union Deutschlands die sicherheitspolitische Linie weiter geschärft hat. Dort wurde die Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung, der Ausbau von Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Verbesserung der „Resilienz“ gegenüber hybriden Bedrohungen sowie perspektivisch ein Übergang vom freiwilligen zu einem verpflichtenden Wehrdienst diskutiert und teilweise konkretisiert. Auch die engere Verzahnung von Bundeswehr, Katastrophenschutz und gesamtstaatlicher Sicherheitsarchitektur wurde als politische Zielrichtung benannt.

Diese Beschlüsse und Debatten fügen sich in die Logik des Operationsplans ein. Wenn Deutschland seine Rolle als „Drehscheibe“ strategisch ausbaut, Zivilschutzstrukturen stärkt und personelle Aufwuchspfade für die Streitkräfte definiert, dann geschieht das erkennbar unter der Annahme, dass Vorsorge nicht nur theoretisch bleiben darf. Politisch wird damit zumindest die Möglichkeit mitgedacht, dass von einem Plan wie dem Operationsplan Deutschland im Krisen- oder Spannungsfall tatsächlich Gebrauch gemacht werden könnte. Das unterstreicht die Tragweite der aktuellen Weichenstellungen.

Offene Fragen und langfristige Konsequenzen

Der Operationsplan Deutschland markiert ohne Zweifel eine strategische Neuorientierung. Mehr Verteidigungsbereitschaft, stärkere Bündnisintegration, engere Verzahnung von Militär und zivilen Strukturen. Das mag aus sicherheitspolitischer Sicht nachvollziehbar erscheinen. Doch jede strategische Entscheidung bringt auch Risiken mit sich.

Welche Konsequenzen hat es langfristig, wenn Deutschland logistisches Drehkreuz für militärische Verlegungen wird? Rückt unser Land damit stärker ins strategische Visier? Werden Prioritäten in Infrastruktur und Haushaltsplanung dauerhaft verschoben? Und ist die Bevölkerung ausreichend informiert, wenn wesentliche Teile der Planungen geheim bleiben?

Debatte im Brandenburger Landtag

Auch im Brandenburger Landtag habe ich das Thema bereits aufgegriffen. In der 107. Sitzung des Landtags Brandenburg stellte ich im Rahmen einer mündlichen Anfrage die Frage, welche Rolle insbesondere die ehrenamtlichen Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes im Zusammenhang mit dem Operationsplan Deutschland im Ernstfall einnehmen sollen. Der damalige Innenminister konnte hierzu keine konkreten Auskünfte geben. Insbesondere blieb offen, welche Aufgaben auf Freiwillige Feuerwehren, das Technische Hilfswerk und weitere ehrenamtlich getragene Strukturen im Spannungs- oder Verteidigungsfall tatsächlich zukommen würden. Das unterstreicht die Notwendigkeit größerer Transparenz und klarer Zuständigkeitsregelungen, damit ehrenamtliche Kräfte wissen, welche Verpflichtungen im Rahmen sicherheitspolitischer Planungen auf sie zukommen können.

Parlamentarische Initiative für Transparenz

Aus diesem Grund werden wir eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag einbringen. Ziel ist es, Transparenz darüber zu schaffen, in welchem Umfang ehrenamtliche Kräfte des Brand- und Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes in die Planungen einbezogen werden, welche rechtlichen Grundlagen greifen, wie Zuständigkeiten im hybriden Szenario klar geregelt sind und ob die reguläre Gefahrenabwehr in ihrer Leistungsfähigkeit uneingeschränkt erhalten bleibt.

Sicherheit ist notwendig. Verteidigungsfähigkeit ist legitim. Aber Transparenz, parlamentarische Kontrolle und eine offene Debatte über die strategische Rolle Deutschlands sind ebenso unverzichtbar. Nur wenn wir Risiken ehrlich benennen und Zuständigkeiten klar regeln, vermeiden wir, dass aus Abschreckung schleichend eine Dynamik entsteht, die wir am Ende selbst nicht mehr kontrollieren.


Quellen:

Ausschussdrucksache 20/12304
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-stellt-operationsplan-deutschland-vor-a-df523449-cba3-4376-8afa-080ef9f49c12
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/operatives-fuehrungskommando-der-bundeswehr/auftrag-und-aufgaben/operationsplan-deutschland

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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