Bundesregierung will sich vor dem Volk verstecken

Faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes?

Die letzten Jahre waren reich an politischen Skandalen, horrender Steuergeldverschwendung und Staatsversagen. Da liegt es nahe, dass immer mehr Bürger genauer hinschauen wollen, was mit ihrem Geld passiert und wer für problematische Entwicklungen die Verantwortung trägt.

Wirksame Instrumente dafür bietet das Informationsfreiheitsgesetz. So wären sowohl das Maut-Desaster als auch die milliardenschweren Maskendeals ohne die Möglichkeiten dieses Gesetzes wohl unter den Teppich gekehrt worden [1]. Auch ein Lobbybrief des jüngst zum Staatsminister gekürten CDU-Politikers Philipp Amthor wurde nur dank Informationsfreiheitgesetz öffentlich bekannt [2].

Seit dem Jahr 2006, dem Jahr seiner Einführung, wurden rund 300.000 Anfragen gestellt [3].

Bundesregierung plant massive Einschränkungen der Informationsfreiheit

Doch der Bundesregierung scheint dieses Gesetz, das Behörden auf Antrag zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, zunehmend ein Dorn im Auge zu sein. Die CDU hatte bereits in den Koalitionsverhandlungen das Ziel verfolgt, das Gesetz in seiner bestehenden Form abzuschaffen [4]. Bemerkenswert ist, dass es vor allem der oben genannte Amthor selbst war, der sich immer wieder für die massive Einschränkung des Gesetzes stark gemacht hatte. So war er einer der Leiter der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“, aus der heraus Vorschläge für die Beschränkung des Gesetzes erarbeitet wurden [4].

Jüngst sind Pläne des Bundesinnenministeriums bekannt geworden, den Bundesbeauftragen für das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen [5]. Damit würde die zentrale Kontrollinstanz wegfallen, an die sich jeder Bürger wenden kann, der seine Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz verletzt sieht [5].

Was plant die Bundesregierung konkret?

Doch die Pläne der Bundesregierung gehen noch weiter. So sollen Auskunftsrechte beschränkt, Akteneinsicht erschwert und die Herausgabe behördlicher Dokumente in vielen Fällen verhindert werden [5]. Auch soll das Fragerecht künftig nur noch bei Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ gelten [1]. Doch wann liegt dieses berechtigte Interesse vor? Nach den Vorstellungen der Bundesregierung würde es eine Beweislastumkehr geben. Nicht mehr die Behörden müssten begründen, warum sie eine Information nicht preisgeben wollen, sondern der Bürger müsste nachweisen, aus welchem sachlichen Grund er ein Informationsinteresse hat.

Es geht nicht nur um bloße Presseanfragen, sondern um den Einblick in wichtige Akten und Unterlagen. Das Bundesinnenministerium verweist Politiker und Journalisten auf die parlamentarischen Auskunftsrechte bzw. das Presserecht, doch damit ist letztlich kein Anspruch auf eine substanzielle Antwort und vor allem nicht auf die Herausgabe behördlicher Dokumente verbunden [6].

Ein weiterer Baustein der geplanten Reform sieht vor, bestimmte Bereiche generell vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszunehmen, z. B. Forschung und Lehre, aber auch laufende Gesetzgebungsverfahren [5]. Dies ist besonders problematisch, weil doch der Gesetzgebungsprozess aufgrund vielfacher Einflussnahmen externer Akteure – Stichwort Lobbyismus – starker gesellschaftlicher Kontrolle bedarf.

Auch sollen künftig mehr Namen in den freigegebenen Unterlagen geschwärzt werden dürfen [1]. Das würde das Fragerecht massiv entwerten, weil viele Informationen erst mit personeller Zuordnung klare politische Verantwortlichkeiten erkennen lassen.

Aktuell liegt der Kostendeckel für eine Anfrage bei 500 Euro [1]. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll dieser Kostendeckel abgeschafft werden. Informationen nur noch für die, die es sich leisten können?

Argumente der Regierung lassen sich leicht entkräften

Ein Argument für die Eindampfung des Informationsfreiheitsgesetzes ist seitens der Bundesregierung ausgerechnet der Bürokratieabbau [1]. Was man woanders nicht hinbekommt, soll nun zulasten der Bürger funktionieren. Bürokratie sollte in den Bereichen abgebaut werden, in denen sie Bürger und Unternehmen belastet. Bürokratieabbau darf aber nicht zu einer Wagenburgmentalität von Staatsbediensteten führen.

Das zweite Hauptargument ist die Erhöhung staatlicher Resilienz, es dürfe nicht zugelassen werden, dass es Anfragen zu kritischer Infrastruktur gebe [3]. Dass dies nur vorgeschoben ist, zeigt ein Blick in § 3 IFG. Dort sind mehrere sicherheitsrelevante Bereiche aufgeführt, in denen der Anspruch auf Informationszugang schon heute nicht besteht. Eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit kann somit kein stichhaltiges Argument für die Einschränkung der Informationsfreiheit in unserem Land sein.

Ein weiteres Argument, das immer wieder zu hören ist, ist die angeblich bedrohte Sicherheit von Behördenmitarbeitern [7]. Doch eine Anfrage bei allen Ministerien widerlegt diese Begründung – kein einziges Ministerium konnte einen konkreten Fall benennen, bei dem es zur Bedrohung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Anfragen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes kam [7].

Massive Schwächung von Transparenz und öffentlicher Kontrolle

Wer sich vor seinen Bürger versteckt, wer sich vor den Steuerzahlern abschottet, der hat etwas zu verbergen. Wer sich so verhält, hat kein Vertrauen, sondern jegliches Misstrauen verdient.

Das, was die Bundesregierung hier plant, ist die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes und die massive Schwächung öffentlicher Kontrolle und Transparenz. Wir werden dem auf keinen Fall zustimmen.

Bundesregierung will sich vor dem Volk verstecken

Faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes?

Die letzten Jahre waren reich an politischen Skandalen, horrender Steuergeldverschwendung und Staatsversagen. Da liegt es nahe, dass immer mehr Bürger genauer hinschauen wollen, was mit ihrem Geld passiert und wer für problematische Entwicklungen die Verantwortung trägt.

Wirksame Instrumente dafür bietet das Informationsfreiheitsgesetz. So wären sowohl das Maut-Desaster als auch die milliardenschweren Maskendeals ohne die Möglichkeiten dieses Gesetzes wohl unter den Teppich gekehrt worden [1]. Auch ein Lobbybrief des jüngst zum Staatsminister gekürten CDU-Politikers Philipp Amthor wurde nur dank Informationsfreiheitgesetz öffentlich bekannt [2].

Seit dem Jahr 2006, dem Jahr seiner Einführung, wurden rund 300.000 Anfragen gestellt [3].

Bundesregierung plant massive Einschränkungen der Informationsfreiheit

Doch der Bundesregierung scheint dieses Gesetz, das Behörden auf Antrag zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, zunehmend ein Dorn im Auge zu sein. Die CDU hatte bereits in den Koalitionsverhandlungen das Ziel verfolgt, das Gesetz in seiner bestehenden Form abzuschaffen [4]. Bemerkenswert ist, dass es vor allem der oben genannte Amthor selbst war, der sich immer wieder für die massive Einschränkung des Gesetzes stark gemacht hatte. So war er einer der Leiter der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“, aus der heraus Vorschläge für die Beschränkung des Gesetzes erarbeitet wurden [4].

Jüngst sind Pläne des Bundesinnenministeriums bekannt geworden, den Bundesbeauftragen für das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen [5]. Damit würde die zentrale Kontrollinstanz wegfallen, an die sich jeder Bürger wenden kann, der seine Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz verletzt sieht [5].

Was plant die Bundesregierung konkret?

Doch die Pläne der Bundesregierung gehen noch weiter. So sollen Auskunftsrechte beschränkt, Akteneinsicht erschwert und die Herausgabe behördlicher Dokumente in vielen Fällen verhindert werden [5]. Auch soll das Fragerecht künftig nur noch bei Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ gelten [1]. Doch wann liegt dieses berechtigte Interesse vor? Nach den Vorstellungen der Bundesregierung würde es eine Beweislastumkehr geben. Nicht mehr die Behörden müssten begründen, warum sie eine Information nicht preisgeben wollen, sondern der Bürger müsste nachweisen, aus welchem sachlichen Grund er ein Informationsinteresse hat.

Es geht nicht nur um bloße Presseanfragen, sondern um den Einblick in wichtige Akten und Unterlagen. Das Bundesinnenministerium verweist Politiker und Journalisten auf die parlamentarischen Auskunftsrechte bzw. das Presserecht, doch damit ist letztlich kein Anspruch auf eine substanzielle Antwort und vor allem nicht auf die Herausgabe behördlicher Dokumente verbunden [6].

Ein weiterer Baustein der geplanten Reform sieht vor, bestimmte Bereiche generell vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszunehmen, z. B. Forschung und Lehre, aber auch laufende Gesetzgebungsverfahren [5]. Dies ist besonders problematisch, weil doch der Gesetzgebungsprozess aufgrund vielfacher Einflussnahmen externer Akteure – Stichwort Lobbyismus – starker gesellschaftlicher Kontrolle bedarf.

Auch sollen künftig mehr Namen in den freigegebenen Unterlagen geschwärzt werden dürfen [1]. Das würde das Fragerecht massiv entwerten, weil viele Informationen erst mit personeller Zuordnung klare politische Verantwortlichkeiten erkennen lassen.

Aktuell liegt der Kostendeckel für eine Anfrage bei 500 Euro [1]. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll dieser Kostendeckel abgeschafft werden. Informationen nur noch für die, die es sich leisten können?

Argumente der Regierung lassen sich leicht entkräften

Ein Argument für die Eindampfung des Informationsfreiheitsgesetzes ist seitens der Bundesregierung ausgerechnet der Bürokratieabbau [1]. Was man woanders nicht hinbekommt, soll nun zulasten der Bürger funktionieren. Bürokratie sollte in den Bereichen abgebaut werden, in denen sie Bürger und Unternehmen belastet. Bürokratieabbau darf aber nicht zu einer Wagenburgmentalität von Staatsbediensteten führen.

Das zweite Hauptargument ist die Erhöhung staatlicher Resilienz, es dürfe nicht zugelassen werden, dass es Anfragen zu kritischer Infrastruktur gebe [3]. Dass dies nur vorgeschoben ist, zeigt ein Blick in § 3 IFG. Dort sind mehrere sicherheitsrelevante Bereiche aufgeführt, in denen der Anspruch auf Informationszugang schon heute nicht besteht. Eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit kann somit kein stichhaltiges Argument für die Einschränkung der Informationsfreiheit in unserem Land sein.

Ein weiteres Argument, das immer wieder zu hören ist, ist die angeblich bedrohte Sicherheit von Behördenmitarbeitern [7]. Doch eine Anfrage bei allen Ministerien widerlegt diese Begründung – kein einziges Ministerium konnte einen konkreten Fall benennen, bei dem es zur Bedrohung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Anfragen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes kam [7].

Massive Schwächung von Transparenz und öffentlicher Kontrolle

Wer sich vor seinen Bürger versteckt, wer sich vor den Steuerzahlern abschottet, der hat etwas zu verbergen. Wer sich so verhält, hat kein Vertrauen, sondern jegliches Misstrauen verdient.

Das, was die Bundesregierung hier plant, ist die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes und die massive Schwächung öffentlicher Kontrolle und Transparenz. Wir werden dem auf keinen Fall zustimmen.

Quellenverzeichnis

[1] Deutschlandfunk: „Nur noch eingeschränkte Akteneinsicht?“, 14. Juli 2026
https://www.deutschlandfunk.de/informationsfreiheitsgesetz-ifg-reform-einschraenkung-kritik-100.html

[2] Frankfurter Rundschau: „Merz sollte sich besinnen: Transparenz ist gelebte Demokratie – sie schützt gegen Korruption und Kungelei“, 26. Juli 2026
https://www.fr.de/meinung/kolumnen/merz-regierung-will-informationsfreiheitsgesetz-einschraenken-94415437.html

[3] BR24: „Informationsfreiheit: Gläserner Staat oder blickdichte Behörde?“, 25. Juli 2026
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/informationsfreiheit-glaeserner-staat-oder-blickdichte-behoerde%2CVQJJ2nu

[4] Tagesschau: „Kritik an Unionsplänen für Informationsfreiheit“, 27. März 2025
https://www.tagesschau.de/inland/informationsfreiheitsgesetz-union-100.html

Ergänzend zu [4]: Netzpolitik.org: „Union will Informationsfreiheitsgesetz abschaffen“
https://netzpolitik.org/2025/koalitionsverhandlungen-union-will-informationsfreiheitsgesetz-abschaffen/

[5] Tagesschau/MDR: „Härtere Einschnitte bei der Informationsfreiheit?“, 23. Juli 2026
https://www.tagesschau.de/investigativ/mdr/ifg-bundesinnenministerium-100.html

[6] Netzpolitik.org: „Dobrindt will Transparenz-Plattformen aus dem Weg räumen“, 23. Juli 2026
https://netzpolitik.org/2026/fragdenstaat-co-dobrindt-will-transparenz-plattformen-aus-dem-weg-raeumen/

[7] n-tv: „Ministerien-Antworten bringen Regierungssprecher in Bedrängnis“, 14. Juli 2026
https://www.n-tv.de/politik/Informationsfreiheitsgesetz-Antworten-von-Ministerien-bringen-Regierungssprecher-Stefan-Kornelius-in-Bedraengnis-id31085243.html

Operationsplan Deutschland – Sicherheit oder schleichende Eskalation?

Strategische Neuaufstellung seit dem Ende des Kalten Krieges

Der sogenannte Operationsplan Deutschland ist weit mehr als ein internes Strategiepapier der Bundeswehr. Er beschreibt den Einsatz der Streitkräfte in Frieden, Krise und Krieg, umfasst Heimatschutz und territoriale Verteidigung und ist vollständig in die NATO-Verteidigungsplanung eingebettet. Damit wird Deutschland nicht nur Teil eines Bündniskonzepts – sondern strategisch zum logistischen Kernraum des Bündnisses erklärt. Die Bundeswehr selbst spricht vom ersten umfassenden Verteidigungsplan seit dem Ende des Kalten Krieges.

Die „Drehscheibe Deutschland“ – Logistisches Zentrum der NATO

Das mehrere hundert Seiten starke Dokument ist in wesentlichen Teilen geheim. Es geht nicht um abstrakte Planspiele, sondern um konkrete, ausführbare Abläufe. Deutschland soll im Ernstfall den Aufmarsch und die Versorgung verbündeter Streitkräfte sicherstellen. Die sogenannte „Drehscheibe Deutschland“ ist dabei der zentrale Begriff. Übersetzt heißt das: Unser Land wird logistisches Aufmarschgebiet für NATO-Truppen – insbesondere mit Blick auf schnelle Verlegungen an die NATO-Ostflanke.

Veränderung der sicherheitspolitischen Rolle Deutschlands

Damit verändert sich die Rolle Deutschlands spürbar. Nach Jahrzehnten mit Schwerpunkt auf Auslandseinsätzen rückt die klassische Landes- und Bündnisverteidigung wieder in den Mittelpunkt. Gleichzeitig verschiebt sich der Fokus strategisch: Deutschland ist nicht mehr nur politischer Unterstützer, sondern infrastruktureller Schlüsselstaat. Besonders bemerkenswert ist, dass große grenzüberschreitende Truppenverlegungen bereits unterhalb eines formellen Spannungs- oder Verteidigungsfalls möglich sein sollen. Das stellt eine neue sicherheitspolitische Qualität dar.

Gesamtstaatlicher Ansatz und „Military Mobility“

Hinzu kommt der gesamtstaatliche Ansatz des Plans. Militär, Polizeibehörden, Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Energie- und Logistikunternehmen, Industrie, Wissenschaft und internationale Partner sollen eng verzahnt werden. Private Unternehmen werden als Leistungserbringer eingeplant. Infrastruktur wird nicht mehr ausschließlich wirtschaftlich gedacht, sondern ausdrücklich auch sicherheitspolitisch. Förderprogramme konzentrieren sich auf West-Ost-Schienenkorridore, Güterzugfähigkeit, Schwertransporte und priorisierte Verkehrswege. „Military Mobility“ wird zum strategischen Handlungsstrang.

Hybride Bedrohungen unterhalb des Bündnisfalls

In der Theorie dient all das der Abschreckung. In der Praxis wirft es Fragen auf.

Denn viele der heute diskutierten Bedrohungsszenarien liegen unterhalb des formellen NATO-Bündnisfalls nach Artikel 5. Es geht nicht um eine klassische Panzerschlacht oder einen offenen militärischen Angriff, sondern um hybride Bedrohungen. Dazu zählen groß angelegte Cyberangriffe auf Energie- oder Telekommunikationsnetze, gezielte Sabotage an Brücken, Häfen oder Bahntrassen, koordinierte Störungen von Logistikketten, Desinformationskampagnen zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung oder das Ausspähen kritischer Infrastruktur. Auch das Lahmlegen digitaler Verwaltungsstrukturen oder Angriffe auf Versorgungsnetze könnten erhebliche Schäden verursachen – ohne dass formal ein Bündnisfall ausgerufen würde.

Zuständigkeiten in der Grauzone zwischen innerer und äußerer Sicherheit

Gerade diese Grauzone zwischen innerer Sicherheit und militärischer Bedrohung macht die Lage komplex. In solchen Szenarien greifen zunächst nationale Zuständigkeiten – häufig auf Ebene der Bundesländer. Polizei, Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Gefahrenabwehr liegen primär in Länderhand. Gleichzeitig können strategische Bewertungen auf Bundes- und Bündnisebene erforderlich werden. Diese mehrstufige Zuständigkeitsstruktur ist verfassungsrechtlich gewollt, kann aber in dynamischen hybriden Lagen Entscheidungsprozesse verlangsamen. Und gerade dort ist Zeit ein entscheidender Faktor.

Belastungsgrenzen im Brand- und Katastrophenschutz

Ein weiterer Punkt darf nicht ausgeblendet werden: Der Brand- und Katastrophenschutz in Deutschland beruhen maßgeblich auf ehrenamtlichen Kräften – bei Freiwilligen Feuerwehren, im Technischen Hilfswerk und in Hilfsorganisationen. Schon heute bestehen vielerorts Personalengpässe und gleichzeitig nehmen Einsatzbelastungen zu. Wenn diese Strukturen nun stärker in sicherheitspolitische Planungen einbezogen werden, stellt sich die berechtigte Frage, ob dadurch ihre originären Aufgaben beeinträchtigt werden könnten. Könnten Übungen, Planungen oder Unterstützungsleistungen im Rahmen des Operationsplans die Einsatzfähigkeit bei Bränden, Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen einschränken? Werden Mehrfachengagements – etwa von Personen, die gleichzeitig im THW und in der Freiwilligen Feuerwehr tätig sind – realistisch berücksichtigt?

Sicherheitspolitischer Gesamtkontext

Parallel diskutieren wir über die Wiedereinführung des Wehrdienstes. Es werden milliardenschwere Sondervermögen beschlossen. Begriffe wie „Kriegstüchtigkeit“ prägen die Debatte. Gleichzeitig wird Deutschland faktisch als logistischer Kernraum im Rahmen der NATO neu positioniert. Diese Entwicklungen stehen nicht isoliert nebeneinander – sie gehören in einen größeren sicherheitspolitischen Zusammenhang.

Parteipolitische Weichenstellungen und strategische Erwartungshaltung

Hinzu kommt, dass der jüngste Parteitag der Christlich Demokratische Union Deutschlands die sicherheitspolitische Linie weiter geschärft hat. Dort wurde die Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung, der Ausbau von Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Verbesserung der „Resilienz“ gegenüber hybriden Bedrohungen sowie perspektivisch ein Übergang vom freiwilligen zu einem verpflichtenden Wehrdienst diskutiert und teilweise konkretisiert. Auch die engere Verzahnung von Bundeswehr, Katastrophenschutz und gesamtstaatlicher Sicherheitsarchitektur wurde als politische Zielrichtung benannt.

Diese Beschlüsse und Debatten fügen sich in die Logik des Operationsplans ein. Wenn Deutschland seine Rolle als „Drehscheibe“ strategisch ausbaut, Zivilschutzstrukturen stärkt und personelle Aufwuchspfade für die Streitkräfte definiert, dann geschieht das erkennbar unter der Annahme, dass Vorsorge nicht nur theoretisch bleiben darf. Politisch wird damit zumindest die Möglichkeit mitgedacht, dass von einem Plan wie dem Operationsplan Deutschland im Krisen- oder Spannungsfall tatsächlich Gebrauch gemacht werden könnte. Das unterstreicht die Tragweite der aktuellen Weichenstellungen.

Offene Fragen und langfristige Konsequenzen

Der Operationsplan Deutschland markiert ohne Zweifel eine strategische Neuorientierung. Mehr Verteidigungsbereitschaft, stärkere Bündnisintegration, engere Verzahnung von Militär und zivilen Strukturen. Das mag aus sicherheitspolitischer Sicht nachvollziehbar erscheinen. Doch jede strategische Entscheidung bringt auch Risiken mit sich.

Welche Konsequenzen hat es langfristig, wenn Deutschland logistisches Drehkreuz für militärische Verlegungen wird? Rückt unser Land damit stärker ins strategische Visier? Werden Prioritäten in Infrastruktur und Haushaltsplanung dauerhaft verschoben? Und ist die Bevölkerung ausreichend informiert, wenn wesentliche Teile der Planungen geheim bleiben?

Debatte im Brandenburger Landtag

Auch im Brandenburger Landtag habe ich das Thema bereits aufgegriffen. In der 107. Sitzung des Landtags Brandenburg stellte ich im Rahmen einer mündlichen Anfrage die Frage, welche Rolle insbesondere die ehrenamtlichen Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes im Zusammenhang mit dem Operationsplan Deutschland im Ernstfall einnehmen sollen. Der damalige Innenminister konnte hierzu keine konkreten Auskünfte geben. Insbesondere blieb offen, welche Aufgaben auf Freiwillige Feuerwehren, das Technische Hilfswerk und weitere ehrenamtlich getragene Strukturen im Spannungs- oder Verteidigungsfall tatsächlich zukommen würden. Das unterstreicht die Notwendigkeit größerer Transparenz und klarer Zuständigkeitsregelungen, damit ehrenamtliche Kräfte wissen, welche Verpflichtungen im Rahmen sicherheitspolitischer Planungen auf sie zukommen können.

Parlamentarische Initiative für Transparenz

Aus diesem Grund werden wir eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag einbringen. Ziel ist es, Transparenz darüber zu schaffen, in welchem Umfang ehrenamtliche Kräfte des Brand- und Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes in die Planungen einbezogen werden, welche rechtlichen Grundlagen greifen, wie Zuständigkeiten im hybriden Szenario klar geregelt sind und ob die reguläre Gefahrenabwehr in ihrer Leistungsfähigkeit uneingeschränkt erhalten bleibt.

Sicherheit ist notwendig. Verteidigungsfähigkeit ist legitim. Aber Transparenz, parlamentarische Kontrolle und eine offene Debatte über die strategische Rolle Deutschlands sind ebenso unverzichtbar. Nur wenn wir Risiken ehrlich benennen und Zuständigkeiten klar regeln, vermeiden wir, dass aus Abschreckung schleichend eine Dynamik entsteht, die wir am Ende selbst nicht mehr kontrollieren.


Quellen:

Ausschussdrucksache 20/12304
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-stellt-operationsplan-deutschland-vor-a-df523449-cba3-4376-8afa-080ef9f49c12
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/operatives-fuehrungskommando-der-bundeswehr/auftrag-und-aufgaben/operationsplan-deutschland

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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