Operationsplan Deutschland – Sicherheit oder schleichende Eskalation?

Strategische Neuaufstellung seit dem Ende des Kalten Krieges

Der sogenannte Operationsplan Deutschland ist weit mehr als ein internes Strategiepapier der Bundeswehr. Er beschreibt den Einsatz der Streitkräfte in Frieden, Krise und Krieg, umfasst Heimatschutz und territoriale Verteidigung und ist vollständig in die NATO-Verteidigungsplanung eingebettet. Damit wird Deutschland nicht nur Teil eines Bündniskonzepts – sondern strategisch zum logistischen Kernraum des Bündnisses erklärt. Die Bundeswehr selbst spricht vom ersten umfassenden Verteidigungsplan seit dem Ende des Kalten Krieges.

Die „Drehscheibe Deutschland“ – Logistisches Zentrum der NATO

Das mehrere hundert Seiten starke Dokument ist in wesentlichen Teilen geheim. Es geht nicht um abstrakte Planspiele, sondern um konkrete, ausführbare Abläufe. Deutschland soll im Ernstfall den Aufmarsch und die Versorgung verbündeter Streitkräfte sicherstellen. Die sogenannte „Drehscheibe Deutschland“ ist dabei der zentrale Begriff. Übersetzt heißt das: Unser Land wird logistisches Aufmarschgebiet für NATO-Truppen – insbesondere mit Blick auf schnelle Verlegungen an die NATO-Ostflanke.

Veränderung der sicherheitspolitischen Rolle Deutschlands

Damit verändert sich die Rolle Deutschlands spürbar. Nach Jahrzehnten mit Schwerpunkt auf Auslandseinsätzen rückt die klassische Landes- und Bündnisverteidigung wieder in den Mittelpunkt. Gleichzeitig verschiebt sich der Fokus strategisch: Deutschland ist nicht mehr nur politischer Unterstützer, sondern infrastruktureller Schlüsselstaat. Besonders bemerkenswert ist, dass große grenzüberschreitende Truppenverlegungen bereits unterhalb eines formellen Spannungs- oder Verteidigungsfalls möglich sein sollen. Das stellt eine neue sicherheitspolitische Qualität dar.

Gesamtstaatlicher Ansatz und „Military Mobility“

Hinzu kommt der gesamtstaatliche Ansatz des Plans. Militär, Polizeibehörden, Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Energie- und Logistikunternehmen, Industrie, Wissenschaft und internationale Partner sollen eng verzahnt werden. Private Unternehmen werden als Leistungserbringer eingeplant. Infrastruktur wird nicht mehr ausschließlich wirtschaftlich gedacht, sondern ausdrücklich auch sicherheitspolitisch. Förderprogramme konzentrieren sich auf West-Ost-Schienenkorridore, Güterzugfähigkeit, Schwertransporte und priorisierte Verkehrswege. „Military Mobility“ wird zum strategischen Handlungsstrang.

Hybride Bedrohungen unterhalb des Bündnisfalls

In der Theorie dient all das der Abschreckung. In der Praxis wirft es Fragen auf.

Denn viele der heute diskutierten Bedrohungsszenarien liegen unterhalb des formellen NATO-Bündnisfalls nach Artikel 5. Es geht nicht um eine klassische Panzerschlacht oder einen offenen militärischen Angriff, sondern um hybride Bedrohungen. Dazu zählen groß angelegte Cyberangriffe auf Energie- oder Telekommunikationsnetze, gezielte Sabotage an Brücken, Häfen oder Bahntrassen, koordinierte Störungen von Logistikketten, Desinformationskampagnen zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung oder das Ausspähen kritischer Infrastruktur. Auch das Lahmlegen digitaler Verwaltungsstrukturen oder Angriffe auf Versorgungsnetze könnten erhebliche Schäden verursachen – ohne dass formal ein Bündnisfall ausgerufen würde.

Zuständigkeiten in der Grauzone zwischen innerer und äußerer Sicherheit

Gerade diese Grauzone zwischen innerer Sicherheit und militärischer Bedrohung macht die Lage komplex. In solchen Szenarien greifen zunächst nationale Zuständigkeiten – häufig auf Ebene der Bundesländer. Polizei, Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Gefahrenabwehr liegen primär in Länderhand. Gleichzeitig können strategische Bewertungen auf Bundes- und Bündnisebene erforderlich werden. Diese mehrstufige Zuständigkeitsstruktur ist verfassungsrechtlich gewollt, kann aber in dynamischen hybriden Lagen Entscheidungsprozesse verlangsamen. Und gerade dort ist Zeit ein entscheidender Faktor.

Belastungsgrenzen im Brand- und Katastrophenschutz

Ein weiterer Punkt darf nicht ausgeblendet werden: Der Brand- und Katastrophenschutz in Deutschland beruhen maßgeblich auf ehrenamtlichen Kräften – bei Freiwilligen Feuerwehren, im Technischen Hilfswerk und in Hilfsorganisationen. Schon heute bestehen vielerorts Personalengpässe und gleichzeitig nehmen Einsatzbelastungen zu. Wenn diese Strukturen nun stärker in sicherheitspolitische Planungen einbezogen werden, stellt sich die berechtigte Frage, ob dadurch ihre originären Aufgaben beeinträchtigt werden könnten. Könnten Übungen, Planungen oder Unterstützungsleistungen im Rahmen des Operationsplans die Einsatzfähigkeit bei Bränden, Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen einschränken? Werden Mehrfachengagements – etwa von Personen, die gleichzeitig im THW und in der Freiwilligen Feuerwehr tätig sind – realistisch berücksichtigt?

Sicherheitspolitischer Gesamtkontext

Parallel diskutieren wir über die Wiedereinführung des Wehrdienstes. Es werden milliardenschwere Sondervermögen beschlossen. Begriffe wie „Kriegstüchtigkeit“ prägen die Debatte. Gleichzeitig wird Deutschland faktisch als logistischer Kernraum im Rahmen der NATO neu positioniert. Diese Entwicklungen stehen nicht isoliert nebeneinander – sie gehören in einen größeren sicherheitspolitischen Zusammenhang.

Parteipolitische Weichenstellungen und strategische Erwartungshaltung

Hinzu kommt, dass der jüngste Parteitag der Christlich Demokratische Union Deutschlands die sicherheitspolitische Linie weiter geschärft hat. Dort wurde die Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung, der Ausbau von Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Verbesserung der „Resilienz“ gegenüber hybriden Bedrohungen sowie perspektivisch ein Übergang vom freiwilligen zu einem verpflichtenden Wehrdienst diskutiert und teilweise konkretisiert. Auch die engere Verzahnung von Bundeswehr, Katastrophenschutz und gesamtstaatlicher Sicherheitsarchitektur wurde als politische Zielrichtung benannt.

Diese Beschlüsse und Debatten fügen sich in die Logik des Operationsplans ein. Wenn Deutschland seine Rolle als „Drehscheibe“ strategisch ausbaut, Zivilschutzstrukturen stärkt und personelle Aufwuchspfade für die Streitkräfte definiert, dann geschieht das erkennbar unter der Annahme, dass Vorsorge nicht nur theoretisch bleiben darf. Politisch wird damit zumindest die Möglichkeit mitgedacht, dass von einem Plan wie dem Operationsplan Deutschland im Krisen- oder Spannungsfall tatsächlich Gebrauch gemacht werden könnte. Das unterstreicht die Tragweite der aktuellen Weichenstellungen.

Offene Fragen und langfristige Konsequenzen

Der Operationsplan Deutschland markiert ohne Zweifel eine strategische Neuorientierung. Mehr Verteidigungsbereitschaft, stärkere Bündnisintegration, engere Verzahnung von Militär und zivilen Strukturen. Das mag aus sicherheitspolitischer Sicht nachvollziehbar erscheinen. Doch jede strategische Entscheidung bringt auch Risiken mit sich.

Welche Konsequenzen hat es langfristig, wenn Deutschland logistisches Drehkreuz für militärische Verlegungen wird? Rückt unser Land damit stärker ins strategische Visier? Werden Prioritäten in Infrastruktur und Haushaltsplanung dauerhaft verschoben? Und ist die Bevölkerung ausreichend informiert, wenn wesentliche Teile der Planungen geheim bleiben?

Debatte im Brandenburger Landtag

Auch im Brandenburger Landtag habe ich das Thema bereits aufgegriffen. In der 107. Sitzung des Landtags Brandenburg stellte ich im Rahmen einer mündlichen Anfrage die Frage, welche Rolle insbesondere die ehrenamtlichen Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes im Zusammenhang mit dem Operationsplan Deutschland im Ernstfall einnehmen sollen. Der damalige Innenminister konnte hierzu keine konkreten Auskünfte geben. Insbesondere blieb offen, welche Aufgaben auf Freiwillige Feuerwehren, das Technische Hilfswerk und weitere ehrenamtlich getragene Strukturen im Spannungs- oder Verteidigungsfall tatsächlich zukommen würden. Das unterstreicht die Notwendigkeit größerer Transparenz und klarer Zuständigkeitsregelungen, damit ehrenamtliche Kräfte wissen, welche Verpflichtungen im Rahmen sicherheitspolitischer Planungen auf sie zukommen können.

Parlamentarische Initiative für Transparenz

Aus diesem Grund werden wir eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag einbringen. Ziel ist es, Transparenz darüber zu schaffen, in welchem Umfang ehrenamtliche Kräfte des Brand- und Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes in die Planungen einbezogen werden, welche rechtlichen Grundlagen greifen, wie Zuständigkeiten im hybriden Szenario klar geregelt sind und ob die reguläre Gefahrenabwehr in ihrer Leistungsfähigkeit uneingeschränkt erhalten bleibt.

Sicherheit ist notwendig. Verteidigungsfähigkeit ist legitim. Aber Transparenz, parlamentarische Kontrolle und eine offene Debatte über die strategische Rolle Deutschlands sind ebenso unverzichtbar. Nur wenn wir Risiken ehrlich benennen und Zuständigkeiten klar regeln, vermeiden wir, dass aus Abschreckung schleichend eine Dynamik entsteht, die wir am Ende selbst nicht mehr kontrollieren.


Quellen:

Ausschussdrucksache 20/12304
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-stellt-operationsplan-deutschland-vor-a-df523449-cba3-4376-8afa-080ef9f49c12
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/operatives-fuehrungskommando-der-bundeswehr/auftrag-und-aufgaben/operationsplan-deutschland

Wenn der Schutzschirm Löcher hat, braucht es mehr als Konzepte und Zuständigkeiten

Katastrophenschutz: Realität statt Theorie

Der Zustand des Katastrophenschutzes in Deutschland ist kein abstraktes Risiko und keine theoretische Debatte – er ist real, belegt und längst sichtbar. Immer wieder haben konkrete Ereignisse gezeigt, dass der Staat bereits bei begrenzten Krisenlagen an seine Belastungsgrenzen stößt. Wer in dieser Lage ernsthaft über Kriegstüchtigkeit, Wehrpflicht oder großflächige sicherheitspolitische Szenarien spricht, ohne die zivilen Grundlagen zu sichern, betreibt Augenwischerei.

Ein besonders alarmierendes Beispiel liefert Berlin. Der Landesrechnungshof stellte 2025 fest, dass von 37 zuständigen Behörden fünf nicht einmal wussten, dass sie Teil des Katastrophenschutzes sind. Weniger als ein Drittel verfügte über einen gültigen Katastrophenschutzplan, viele hatten weder einen funktionierenden Krisenstab noch eine Gefährdungsanalyse oder ein eigenes Budget vorgesehen. In einer Stadt mit fast vier Millionen Einwohnern ist das kein Verwaltungsdetail, sondern ein sicherheitspolitischer Offenbarungseid. Die zentrale Erkenntnis ist eindeutig: Das Versagen ist strukturell – nicht das Ergebnis einzelner Fehler, sondern Ausdruck eines Systems ohne klare Verantwortung und ohne funktionierende Führungslogik [1].

Reale Krisen – reale Überforderung

Wie gefährlich diese strukturellen Defizite sind, zeigte sich bereits im Februar 2019. Der großflächige Stromausfall in Berlin-Treptow-Köpenick legte rund 30.000 Haushalte und etwa 70.000 Menschen für mehr als 30 Stunden lahm. Heizung, Licht und Kommunikation fielen aus, Pflegebedürftige waren auf sich gestellt, die Koordination zwischen Verwaltung, Netzbetreibern und Einsatzkräften verlief schleppend [2].

Im September 2025 folgte ein weiterer schwerwiegender Vorfall. Nach einem gezielten Brandanschlag auf Strommasten im Südosten Berlins kam es zu einem mehr als 60 Stunden andauernden Stromausfall – dem längsten in der Nachkriegsgeschichte der Stadt. Rund 50.000 Haushalte und Gewerbekunden waren betroffen. Die Ermittlungsbehörden stuften die Tat als politisch motivierten linksextremistischen Anschlag auf kritische Infrastruktur ein [3][4].

Noch drastischer war das staatliche Versagen bei der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021. Warnungen kamen zu spät oder gar nicht an, Sirenen funktionierten nicht, Zuständigkeiten waren unklar. Menschen verloren ihr Leben, obwohl Informationen vorhanden waren. Später zeigte sich: Es fehlte nicht an Wissen, sondern an klaren Entscheidungswegen, Verantwortlichkeiten und funktionierenden Kommunikationsstrukturen [5].

Hinzu kommen wiederholte Sabotageakte und Angriffe auf kritische Infrastruktur – Strom, Bahn, Verkehr und digitale Netze. Jeder dieser Angriffe bindet Einsatzkräfte, überlastet Leitstellen und offenbart, wie schnell der Staat bereits im Frieden an seine Grenzen stößt. Auch der bundesweite Warntag bleibt ein Mahnmal: Sirenen fehlen oder funktionieren nicht, Warnungen kommen verspätet an, viele Bürger wissen nicht, wie sie sich im Ernstfall verhalten sollen [6].

Kleine Anfrage zum THW: Ernüchternde Bestandsaufnahme

Diese strukturellen Schwächen setzen sich beim Technischen Hilfswerk fort. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage zum baulichen Zustand aller Standorte des THW deutlich [7].

Nach Angaben der Bundesregierung nutzt das THW bundesweit rund 750 Standorte. Etwa 70 Prozent dieser Liegenschaften weisen einen Bedarf an Neuunterbringung, Umbau oder Erweiterung auf. Rund 28 Prozent der Gebäude haben einen erhöhten Instandsetzungsbedarf, weitere 16 Prozent gelten als sanierungsbedürftig oder stark sanierungsbedürftig. Für etwa 2 Prozent der Standorte ist zu prüfen, ob eine Sanierung wirtschaftlich sinnvoll oder ein Neubau erforderlich ist [7].

Besonders kritisch ist die Notstromversorgung: Nur etwa 70 Prozent der THW-Standorte verfügen über eine unabhängige Notstromversorgung. Damit ist ein erheblicher Teil der Standorte im Krisenfall nicht autark einsatzfähig [7].

Auch bei Fahrzeugen und Ausstattung zeigen sich deutliche Defizite. 1.530 Fahrzeuge des THW haben die empfohlene Nutzungsdauer bereits überschritten. Gleichzeitig sind von den vorgesehenen Fahrzeugpositionen nur rund 46 Prozent tatsächlich besetzt, was auf strukturelle Probleme bei Personal und Material hinweist [7].

Trotz dieser Zahlen erklärt die Bundesregierung pauschal, die Einsatzbereitschaft des THW sei „gewährleistet“, ohne diese Aussage mit belastbaren Kennzahlen zu unterlegen. Regionale Defizite sollen durch bundesweite Verlagerung ausgeglichen werden – ein Ansatz, der im flächendeckenden Krisenfall an seine Grenzen stößt.

Konsequenzen ziehen statt weiter beschwichtigen

Die Antwort kann nicht lauten, weitere Konzepte zu schreiben oder Zuständigkeiten neu zu verteilen. Katastrophenschutz braucht klare Führungsstrukturen, verbindliche Verantwortung und funktionierende Infrastruktur.

Ohne ausreichend Personal bleibt jedes System Theorie. Ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar, kann strukturelles Versagen aber nicht dauerhaft kompensieren. Feuerwehr, THW, Rettungsdienste und Leitstellen brauchen bessere Ausstattung, mehr Personal und verlässliche Entlastung.

Der Schutz kritischer Infrastruktur muss endlich Priorität erhalten. Strom, Wasser, Kommunikation und Verkehr sind die Lebensadern unseres Landes. Sie müssen physisch gesichert, technisch redundant ausgelegt und konsequent geschützt werden.

Der Staat ist formal handlungsfähig – praktisch jedoch oft nur eingeschränkt. Ein Katastrophenschutz, der schon im Frieden lückenhaft ist, wird im Ernstfall kollabieren.

Deshalb gilt: Bevor über Wehrpflicht, Kriegstüchtigkeit oder neue Sicherheitsgesetze gesprochen wird, müssen die Grundlagen stimmen. Der Schutz der eigenen Bevölkerung ist Kern staatlicher Verantwortung. Wer diese Aufgabe vernachlässigt, setzt Vertrauen – und Menschenleben – aufs Spiel.


Quellenverzeichnis

[1] Landesrechnungshof Berlin, Jahresbericht 2025 – Mängel im Katastrophenschutz
[2] Stromausfall Berlin-Treptow-Köpenick Februar 2019, Tagesspiegel; Stromnetz Berlin
[3] Land Berlin, Pressemitteilung: Stromversorgung nach Brandanschlag September 2025
[4] Tagesspiegel / Berliner Morgenpost: Ermittlungen zu linksextremem Brandanschlag auf Strommasten 2025
[5] Untersuchungsausschüsse und Abschlussberichte zur Flutkatastrophe Ahrtal 2021
[6] Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Auswertung Bundesweiter Warntag
[7] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Baulicher Zustand aller Standorte des Technischen Hilfswerks“, BT-Drs. 21/3244 Bauzustand THW Antwort KA

24.06.2023 – Tag des Bevölkerungsschutz

Krisen meistern geht nur mit uns.

Sich für die Krisenvorsorge informieren und sich auch aktiv einbringen, dafür steht der erste Brandenburger Tag des Bevölkerungsschutzes. Doch die Regierung agiert in meinen Augen mit Doppelmoral. Denn während einerseits die Vorsorge und Bevorratung durch Teile der Bevölkerung als „rechte Prepper“ abgestempelt wird und die Menschen während „Corona“ als unmündig erklärt wurden, fordert man an diesem besonderen, und wie ich persönlich finde wichtigen Tag, die selbstständige Vorkehr, um für Krisen und Katastrophen gewappnet zu sein.

Ich habe dazu mal einen Kommentar erstellt, welchen Ihr euch hier anschauen könnt. Zuletzt bleibt nur festzstellen, dass Krisen nur mit uns als politische Kraft zu meistern sind, während sie bisher von den Altparteien provoziert und sogar fahrlässig herbei geführt wurden.

Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg endlich revolutionieren

Brandenburger Brandschutz revolutionieren - Modernisierung

Seit Jahren ist die Mitgliederzahl der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren rückläufig. 2002 waren es noch über 50000 aktive Kameraden, im Jahr 2020 nur noch 37000. Diese Zahl dürfte auch dank der auferlegten Zwangsmaßnahmen in der Coronakrise noch weiter reduziert haben.

Seit Jahrzehnten ist die CDU in der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik immer wieder in Regierungsverantwortung. So hätte Innenminister Stübgen bereits vor 2 Jahren den Weg für eine Löschflugzeugstaffel bereiten können, wenn die CDU unserem Antrag gefolgt wären, eine Löschflugzeugstaffel in Brandenburg zu installieren. Egal ob mit oder ohne EU-Beteiligung. [1][2]

War es doch eine Forderung der CDU in der vergangenen Legislatur.

Im Juni diesen Jahres brachte die Fraktion erneut einen Entschließungsantrag mit unserer Forderung auf eine Löschflugzeugstaffel ein.

Sicherheit und Vorsorge kosten nun einmal Geld und Infrastrukturen müssen geschaffen werden, vor allem im Hinblick auf den von er Regierung gewollten Strukturwandel. Herr Stübgen äusserte sich in der Süddeutschen Zeitung[3] vom 23.06.22 folgendermaßen:

„Wer 100 Milliarden Euro in die Bundeswehr investiert, muss auch 10 Milliarden in den Bevölkerungsschutz investieren“, mahnte er. Dann müsse aber auch Brandenburg seinen Beitrag leisten, erklärte er. Stübgen forderte, dass Brandenburg in den nächsten zehn Jahren 300 Millionen Euro in den Bevölkerungsschutz investiert […]

4 bis 5 Prozent reichen unter Umständen von diesem Budget.

Unser Ziel ist es, mehr aus unserem Geld herauszukriegen. Dafür müssen effektivere Mittel her. Abgesehen davon sind Löschflugzeuge kostengünstiger als Löschhubschrauber und Luftunterstützung bei der Brandbekämpfung ist in Brandenburg notwendig wegen der Vielzahl der kampfmittelbelasteten oder bergbaulich gesperrten Flächen. Hierbei geht es auch um den Schutz unserer Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung.

70. Plenarsitzung brachte Lars Schieske zur Aktuellen-Stunde der CDU noch einmal die Defizite des Brand- und Katasstrophenschutz auf den Tisch. Zugleich stellte Lars Schieske den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zur Erschaffung einer Löschflugzeugstaffel vor.
Antwort von Lars Schieske auf eine Machbarkeitsstudie welche besagt, dass das rescEU Programm innerhalb von Brandenburg nicht umsetzbar sei. Inhaltlich richtig, jedoch kann außerhalb des rescEU Programms ein wirtschaftlich sinnvolles Nutzungskonzept für Löschflugzeuge belegt werden.
Landrat Stefan Loge begrüßt die einer Löschflugzeugstaffel in Brandenburg sehr wie auch der Senftenberger Bürgermeister, welches er im Sonderausschuss Lausitz kund tat.

Während der Coronakrise wurde das Steuergeld der Brandenburger teilweise sinnlos verschwendet, nur um angebliche Sicherheit darzustellen.

Wann investiert die Landesregierung endlich in wirkliche Sicherheit, für die Brandenburger und deren märkische Heide. Fachleute wie der einstige Feuerökologe Prof. Johann Goldammer, redet von einem Mangel an Löschflugzeugen und die schlechte Finanzierungslage der Kommunen bei Brandereignissen in Bezug auf abrufbare Sondertechnik. Hier muss das Land dringend tätig werden und eine entsprechende Finanzierung übernehmen. Deshalb wollen wir eine Revolutionierung der gesamten Brand- und Katastrophenschutzes.

Außerdem könnte die CDU das Prämiengesetz, welches als Motivation der Kameraden gedacht war, entbürokratisieren, gerechter und wertschätzender machen. Doch das durch die CDU geführte Ministerium des Innern und für Kommunales – Brandenburg will das nicht.

Das wurde unter anderem bei einem Gespräch mit dem Landesfeuerwehrverband deutlich. Viele Kameraden und Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehren, die dieses Bürokratiegespenst bändigen müssen, werden ihre Konsequenzen ziehen, dabei sind gerade die Freiwilligen Feuerwehren eine massive Stütze im Brand- und Katastrophenschutz, aber auch der Motor der örtlichen Gemeinschaft. Sie haben eine lange Tradition und das seit mehr als 160 Jahren Brandenburg. Warum werden die Kameraden so wenig wertgeschätzt?

Ein großer Fehler aus meiner Sicht, als Wehrleiter, ist die Förderung der Stützpunktfeuerwehren. Dieses Programm wurde 2006 durch den damaligen CDU Innenminister Schönbohm aufgelegt. Es zerstört die kleinen örtlichen Feuerwehren.

Zerstört wird auch die Sicherheit der Brandenburger. Eine Kleine Anfrage der Fraktion brachten folgendes in Bezug zum Zivilschutz und Bunkeranlagen zu Tage:  Die Landesregierung hat komplett versagt: Es ist erschütternd, dass 2007 alle Aktivitäten für Schutzräume aufgegeben wurden. Nun wird zusätzlich deutlich, dass kein einziger im Land kurzfristig reaktiviert werden kann. Obwohl bereits 2019 beschlossen wurde, den Zivilschutz wieder hochzufahren, ist nichts passiert. Denn es ist Aufgabe der Regierung, für die Sicherheit der Bevölkerung im Krisenfall vorzusorgen.

Eine weitere Anfrage zum Warntag 2020 zeigte auf, dass die Digitalisierung auch im Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz massive Nachteile hat. Die Sirenen welche manuell angesteuert, also durch einen Kameraden der Feuerwehr händisch ausgelöst wurden, erklangen. Alle anderen versagten. Die hochgelobten Apps zeigten keinerlei Warnung. Bei einem durchaus drohenden Stromausfall, durch die fehlgeleitete Energiepolitik, können Sirenen oder Apps nicht funktionieren. Da bedarf es anderer Methoden die Brandenburger zu warnen, z.B. mit Lautsprecherdurchsagen. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Vorhaltung von Lautsprecherwagen in den Gebietskörperschaften vor, die für Belange der Feuerwehren oder des Katastrophenschutzes vorgehalten werden.

Mittlerweile hat selbst das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingesehen, dass es keine Verschwörungstheorie ist, wenn man den normalen Menschenverstand einschaltet und sich einen Notvorrat anlegt und persönlich vorsorgt.

Dieser Ratgeber beinhaltet eine persönliche Checkliste für das richtige Handeln in Notfallsituationen.


[1] https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_0900/989.pdf

[2] https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3400/3496.pdf

[3] https://www.sueddeutsche.de/politik/landtag-potsdam-landtag-fordert-ausbau-von-brand-und-katastrophenschutz-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220623-99-768230

Personalmangel gefährdet Daseinsfürsorge?

gesetzliche Daseinsvorsorge der Rettungsdienste und Feuerwehren wird durch Impfpflicht gefährdet

Eine Anfrage der AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung hat einen gravierenden Personalmangel aufgedeckt. Mittlerweile können 29 Stellen im Fachbereich 37 –zuständig für Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Leitstelle – nicht besetzt werden. Ab heute, 15.03.2022, tritt die berufsbezogene Impfpflicht in Kraft. Das wird mit Sicherheit nicht zum Wohle und der Sicherheit der Cottbuser beitragen. Im Video erkläre ich den Vorgang nochmals.

Anfrage und Antwort: https://www.afd-cottbus.de/fraktion/anfragen/antwort-auf-anfrage-an-067-21/

Einsetzung des Bevölkerungs-, Zivil- und Katastrophenschutzes in der Coronakrise

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1422

der Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Lars Schieske (AfD)
16.07.2021 Drucksache 7/3922 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3900/3922.pdf

Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz beinhaltet die Gesamtheit der Maßnahmen
zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei unmittelbaren und erheblichen
Gefahrenlagen. Zu die- sen zählen insbesondere:
• Schadenslagen mit einem Massenanfall Verletzter oder Erkrankter (MANV-Lagen),
• Schadenslagen bei Freisetzung von Chemischen, Biologischen, Radiologischen
und Nuklearen Gefahrstoffen (CBRN-Lagen),
• Epidemien oder Pandemien durch gefährliche Infektionserreger,
• Naturkatastrophen und Extremwetterlagen.
Der Gesundheitliche Bevölkerungsschutz hat zum Ziel, durch Maßnahmen der
Notfallvorsorge die Gesundheit der Menschen zu schützen und im Schadensfall die
gesundheitliche Versorgung der Betroffenen in möglichst großem Umfang zu
gewährleisten. Hierzu werden in erster Linie die vorhandenen Strukturen und
Einrichtungen der regulären gesundheitlichen Versorgung genutzt. Während der
sogenannten Coronakrise wurde als Argumentation unter anderem die Überlastung
des Gesundheitssystems angeführt. Auch sprach die Landesregierung immer wieder
von einer Pandemie, welche als Gefahrenlage den Bevölkerungs-, Zivil- und
Katastrophenschutz zum Einsatz bringen müsste.

Antwort:
Antwort (LReg) 12.08.2021 Drucksache 7/4043 (3 S.) Anlagen (2)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_4000/4043.pdf

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