Personalmangel gefährdet Daseinsfürsorge?

gesetzliche Daseinsvorsorge der Rettungsdienste und Feuerwehren wird durch Impfpflicht gefährdet

Eine Anfrage der AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung hat einen gravierenden Personalmangel aufgedeckt. Mittlerweile können 29 Stellen im Fachbereich 37 –zuständig für Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Leitstelle – nicht besetzt werden. Ab heute, 15.03.2022, tritt die berufsbezogene Impfpflicht in Kraft. Das wird mit Sicherheit nicht zum Wohle und der Sicherheit der Cottbuser beitragen. Im Video erkläre ich den Vorgang nochmals.

Anfrage und Antwort: https://www.afd-cottbus.de/fraktion/anfragen/antwort-auf-anfrage-an-067-21/

Zweierlei Maß bei Landrat und Oberbürgermeister

https://www.lr-online.de/lausitz/forst/corona-in-spree-neisse-kein-corona-geld-fuer-den-rettungsdienst-53576611.html

Bei den Tarifverhandlungen um eine einmalige Corona Sonderzahlung sollten Angestellte eine Auszahlung erhalten.

Die Angestellten der Stadt Cottbus erhielten diese Sonderprämie und auch die Verwaltungsangestellten im Spree/Neiße-Kreis.

Doch die Cottbuser Feuerwehrbeamten erleiden das gleiche Schicksal wie ihre Rettungsdienst-Kollegen im Spree/Neiße-Kreis und gehen leer aus.

Da das Aufgabengebiet eines Berufsfeuerwehrmannes auch das Besetzen der Rettungswagen und der Notarzt-Einsatzfahrzeuge beinhaltet, sind diese Beamten auch beim medizinischen Einsatz vor Ort und tätigen die gleiche Arbeit wie der Rettungsdienstmitarbeiter.

Durch die erhöhten Schutzmaßnahmen und Hygienenanforderungen ist der Arbeitsaufwand und die Belastung der Beamten massiv gestiegen. Sie können nicht im „Homeoffice“ arbeiten und sich auch nicht hinter Plexiglas verstecken.

Als ehemaliger Feuerwehrbeamter und Mitarbeiter im Rettungsdienst kann ich den Unmut der Kollegen verstehen und fordere die politisch Verantwortlichen auf, die Flexibilität, die erhöhte Einsatzbereitschaft und die Mehrarbeit der Feuerwehrbeamten in Cottbus und den Rettungsdienstmitarbeitern im Spree Neiße Kreis entsprechend zu honorieren, so wie es bei den Verwaltungsangestellten getan wurde.

Hilfsfrist im Rettungswesen

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

In einem Artikel der Märkischen Allgemeinen vom 16.10.2019 wurde über großflächige (fast im ganzen Land Brandenburg) Probleme beim Einhalten der Hilfsfrist von 15 Minuten im Rettungswesen berichtet. Außerdem zeichnet sich weiterhin Unklarheit bei deren Bemessungsgrundlage ab, obwohl der Landtag seine diesbezüglichen Bestrebungen bei der Bearbeitung der Hilfsfrist und der Debatte über die Änderung des Rettungsdienstgesetzes, welche schließlich am 13.12.2018 beschlossen und am 19.12.2018 verkündet wurde, eindeutig artikuliert hatte. Eine im ursprünglichen Gesetzentwurf enthaltene faktische Verlängerung der Hilfsfrist also eine qualitative Verschlechterung zur Lasten der Rettungsbedürftigen in Form einer diesbezüglichen Änderung der Landesrettungsdienstplanverordnung wurde deshalb im Zuge der Ausschussarbeit aus dem entsprechenden Gesetzentwurf gestrichen.

  • Kleine Anfrage 114 von Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD) , Birgit Bessin (AfD) , Wilko Möller (AfD) , Volker Nothing (AfD) , Lars Schieske (AfD) 20.11.2019 Drucksache 7/189 (2 S.)
    • Antwort (LReg) 20.12.2019 Drucksache 7/390 (3 S.) Anlagen (1)