Linksextremistische Klima-Terroristen missbrauchen das Ansehen der Feuerwehr

“Am Dienstag hatten Aktivisten der “Letzten Generation” ein Feuerwehrauto vor dem Bundesverkehrsministerium abgestellt und das Gebäude mit Farbe und Wasser bespritzt.” [1]

Erst neulich wurde in einem RTL-Beitrag davor gewarnt, dass angeblich Rechtsextremisten die Feuerwehr unterwandern. Was tatsächlich Realität ist, dass diese Klima-Terroristen ein Feuerwehrfahrzeug für ihre Ideologie missbrauchen und somit das Ansehen der Feuerwehr beschädigen.

“An den Wagen kamen die vier Aktivisten nur, weil sie sich beim Vermieter als “Feuerwehr aus dem Umkreis” vorgestellt hatten.” [1]

Auf eine Empörung der Altparteien und der Feuerwehr-Verbände werden wir vergeblich warten.

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https://www.t-online.de/region/berlin/id_100140414/-letzte-generation-ergaunert-feuerwehrauto-in-berlin-vermieter-fordert-schadenersatz.html

#mischteuchnichtein – Medialer Angriff auf die Feuerwehren

Medien greifen die Souveränität der Feuerwehren und anderer an

Am 02.02.2023 berichtete das RTL Nachtjournal in einer Sondersendung über angebliche Betrebungen von Rechtsextremisten Feuerwehren zu unterwandern.

https://www.tvnow.de/shows/rtl-nachtjournal-290/2023-02/episode-3-rtl-nachtjournal-spezial-wie-rechtsextremisten-die-feuerwehr-unterwandern-5382845?utm_source=rtl&utm_medium=owned&utm_campaign=letzte_folgen_sendungs_home&utm_term=rtl-nachtjournal

Durch die derzeitige Politik und die übliche Berichterstattung, sieht sich jetzt die Feuerwehr einer angeblichen Gefahr ausgesetzt, der Unterwanderung durch Rechtsextremisten. Was für ein wirres Zeug! Politiker und Medienvertreter, die solche Thesen aufstellen, leben jenseits der Realität. Die Berufsfeuerwehren leiden unter einem gravierenden Fachkräftemangel, durch die Herabsetzung unserer gesellschaftlichen Werte und der mangelnden Wissensvermittlung in der Schule. Die Freiwilligen Feuerwehren unter einem massiven Mitgliederschwund, durch die immer weiter zurückgehende Bereitschaft sich ehrenamtlich zu engagieren. Doch was komplett vernachlässigt wird, sind die zunehmenden gewalttätigen Übergriffe, wie zuletzt in der Silvesternacht, durch Menschen mit einer anderen Kultur als der deutschen!
Deshalb #mischteuchnichtein, wenn wir unsere Werte verteidigen!

Meine Antwort hierzu ist zugleich auch ein Weckruf an alle, sich dieser Realitätsverweigerung entgegenzustellen.

Feuerwehrunterricht mehrheitlich abgelehnt – SPD, CDU, FDP, LINKE und Grüne ist der Brandschutz egal!

In der letzten Sitzung [1] vor der Sommerpause stellten wir in der Stadtverordneten-versammlung Cottbus einen Prüfantrag [2], um ein Wahlpflichtfach „Feuerwehrunterricht“ in allen Gesamt- und Oberschulen in Cottbus einzuführen.

Dabei sollte der Oberbürgermeister, als Verantwortlicher des Brandschutzes, in Kooperation mit dem staatlichen Schulamt proaktiv auf die Schulen zugehen und die Möglichkeit zur Einführung des Feuerwehrunterrichtes darstellen. Der Prüfantrag wurde mehrheitlich von SPD, Linke, Grüne und FDP abgelehnt, selbst die CDU stimmte dagegen. Das unsere Anträge ablehnt werden ist ja gang und gäbe dieser ideologisch verblendeten Politikerkaste, doch interessant ist der Fakt, dass SPD, CDU und FDP einen Oberbürgermeisterkandidaten stellen. Der SPD-Kandidat möchte laut Information auf seiner Internetseite: „eine Kultur der Wertschätzung für alle Engagierten im Brandschutz, dem Rettungswesen und im Katastrophenschutz der Stadt fördern.“.

Seine Genossen sehen das offensichtlich anders und somit sind seine „Ziele“ nur Lippen-bekenntnisse. Der Oberbürgermeisterkandidat der FDP, selbst Stadtverordneter, stimmte persönlich dagegen. Auch die CDU stellt einen Oberbürgermeisterkandidaten, welcher laut Internetseite ein Ziel so formuliert: „Für die Stärkung des Ehrenamtes durch eine Ehrenamts-initiative unter dem Motto: „Cottbus braucht Dich“.

Doch nicht nur das. Als CDU-Stadtverordneter hat auch der Stadtfeuerwehrverbands-vorsitzende nicht für unseren Antrag gestimmt. Dabei müsste ihm bekannt sein, dass die Jugendfeuerwehr, aus der die meisten Brandschützer in den aktiven Dienst übergehen, in Cottbus die niedrigste Mitgliederzahl seit 2019 hat. Um dem entgegen-zuwirken bedarf es der Motivation der Kinder und Jugendlichen und da kommt der Feuerwehrunterricht ins Spiel. „Cottbus braucht Dich“ scheinbar nicht, wenn es nach der CDU geht.

Doch was kann man sich unter einem Feuerwehrunterricht vorstellen?

Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen des Landes Brandenburg – Ober- und Gesamtschule – werden in jeweils 2 Wochenstunden durch eine Lehrkraft der Schule (wenn die Ausbildungsberechtigung vorliegt) und/oder einem Vertreter der Feuerwehr (mit Ausbildungsberechtigung) bis zur Feuerwehr-Qualifikation Truppmann 1 und Truppmann 2 geführt. Der Feuerwehrunterricht ist während der Unterrichts-zeit und bietet somit eine hohe Motivation bei Jugendlichen. Kameraden der Feuerwehr übernehmen den Transport in das entsprechende Feuerwehrgerätehaus und somit können die Jugendlichen praxisnah lernen. Die Feuerwehruniform wird vom Land Brandenburg gestellt. Im Pilotprojekt in Angermünde zeigte sich, dass mehr als 25% der Jugendlichen dann in den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr wechseln.

Der Spree-Neiße-Kreis agiert bei diesem Thema vorbildlich. So wird der Feuerwehrunterricht demnächst an der BOS Spremberg angeboten. Weitere Schulen sollen in den nächsten 2 Jahren dazukommen.

Die Cottbuser Verantwortlichen erkennen mal wieder nicht, welcher Impuls für dieses wichtige Thema gesetzt werden muss, denn ohne aktive Einsatzkräfte gibt es keine Hilfe!

Wer genaueres zum Feuerwehrunterricht erfahren will klicke hier.

[1] Livestream SVV ab 1:24:10, https://www.cottbus.de/politik/streams/archiv_mitschnitte_stvv/2022/30_sitzung_der_stadtverordnetenversammlung_cottbus_chosebuz_am_29_juni_2022_mitschnitt.html

[2] https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antraege/austauschantrag-feuerwehrunterricht-at18-22/

Waldbrände und Waldbrandschäden in Brandenburg seit 1991

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 2194 Lars Schieske (AfD) 18.07.2022 Drucksache 7/5895 (3 S.)

Das Land Brandenburg mit seinen Kiefernwäldern, dem geringem Niederschlag und den leichten Sandböden ist bundesweit das Land mit der höchsten Waldbrandgefährdung. Zusätzlich beeinträchtigt die Munitionsbelastung vergangener Epochen die Löscharbeiten am Boden. Ca. ein Drittel aller Waldbrände Deutschlands ereignen sich hier, und die Gefahr des Entstehens weiterer Waldbrände ist wegen der Munitionsbelastung aktueller denn je. Bei einem Waldbrand werden enorme Ressourcen verschiedener Ebenen beansprucht. Von Fachleuten, Bürgermeistern und Führungskräften verschiedener Feuerwehren ist immer wieder die Rede von einer Kombination der bodengebundenen Löscharbeit mit der aus der Luft. In Brandenburg werden für Luftlöscharbeiten Mittel des Bundes eingesetzt.

Anfrage:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5800/5895.pdf

Antwort:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_6000/6084.pdf

Personalmangel gefährdet Daseinsfürsorge?

gesetzliche Daseinsvorsorge der Rettungsdienste und Feuerwehren wird durch Impfpflicht gefährdet

Eine Anfrage der AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung hat einen gravierenden Personalmangel aufgedeckt. Mittlerweile können 29 Stellen im Fachbereich 37 –zuständig für Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Leitstelle – nicht besetzt werden. Ab heute, 15.03.2022, tritt die berufsbezogene Impfpflicht in Kraft. Das wird mit Sicherheit nicht zum Wohle und der Sicherheit der Cottbuser beitragen. Im Video erkläre ich den Vorgang nochmals.

Anfrage und Antwort: https://www.afd-cottbus.de/fraktion/anfragen/antwort-auf-anfrage-an-067-21/

Ausbildung der Einsatz- und Führungskräfte der Feuerwehren in Brandenburg

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1421

der Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Lars Schieske (AfD) vom 16.07.2021 Drucksache 7/3921 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3900/3921.pdf

Während der „Corona-Pandemie“ gab es innerhalb der Feuerwehrstrukturen immer wieder sogenannte Hygieneanweisungen zum Verhalten auf allen Feuer- und Rettungswachen. Unter anderem wurde die Ausbildung untersagt, aber auch der sonst verpflichtende jährliche Durchgang der Atemschutzübungsstrecke (ASÜ). Daraus entstand ein Defizit an Ausbildung und Einsatzbereitschaft.

Antworten:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4000/4032.pdf

Klagen von Brandenburger Feuerwehrbeamten zur Mehrarbeitsvergütung

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 351

Lars Schieske (AfD) 11.12.2020 Drucksache 7/2555 (S. 11)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2500/2555-0351.pdf

Seit mehreren Jahren klagen einige verbeamtete Feuerwehrleute der Brandenburger Berufsfeuerwehren auf Zahlung der Mehrarbeitsvergütung über die 48. Wochenarbeitsstunde hinaus. Das Europäische Parlament hat in den Richtlinien zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer und über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, Richtlinien 93/104/EG und 2003/88/EG, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Arbeitsstunden festgelegt. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat in einer Entscheidung vom 28.02.2013 zum Az. 5 K 914/11 festgestellt, dass sowohl das brandenburgische Beamtengesetz als auch die Arbeitszeitverordnung des Landes Brandenburg für die Feuerwehr, soweit es die Umsetzung der Richtlinie 2003/88/EG anbelangt, gegen die Grundsätze der richtlinienkonformen Umsetzung in nationales Recht verstoßen und daher europarechtswidrig sind. Die klagenden Beamten bei der Berufsfeuerwehr Cottbus haben sich auf einen Vergleich eingelassen und ihr Geld erhalten.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Sachstand in den anderen Kommunen im Land Brandenburg?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen die Mündliche Anfrage wie folgt:

Über etwaige anhängige individualrechtliche Klageverfahren oder deren Ausgang im kommunalen Bereich liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Es handelt sich hierbei um Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung, bei denen keine Berichtspflicht gegenüber der Landesregierung besteht. Ergänzend möchte ich erwähnen, dass die Verordnung über die Arbeitszeit für die Beamten des Polizeivollzugsdienstes, des feuerwehrtechnischen Dienstes und des Justizvollzugsdienstes des Landes Brandenburg (Brandenburgische Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug – BbgAZVPFJ) vom 16. September 2009 in Reaktion unter anderem auf das von Ihnen genannte Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus aus dem Jahr 2013 bereits im Jahr 2014 an die europarechtlichen Regelungen angepasst worden ist (Verordnung vom 10. Juli 2014 – GVBl. II Nr. 45).

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/30-040.pdf

Mund-Nasen-Bedeckungen für Feuerwehrleute

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 290

Lars Schieske (AfD) 06.11.2020 Drucksache 7/2325 (S. 5)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2300/2325-0290.pdf

Eine Vielzahl von Feuerwehren im Land Brandenburg geben Dienstanweisungen im Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus an ihre Einsatzkräfte heraus. In diesen werden die Kameraden verpflichtet, im Einsatz und im Fahrzeug eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Mund-Nasen-Bedeckungen unterliegen jedoch keinerlei Normung beziehungsweise Zertifizierung und werden als Behelfs- oder Alltagsmasken bezeichnet. Da bei der Feuerwehr die persönliche Schutzausrüstung jedoch zu Recht einer bestimmten Normung unterliegt, ist das nach der Ansicht von medizinischen Experten, aber auch vieler Einsatzkräfte nicht realitätsnah und sogar als absurd zu bezeichnen.

Ich frage die Landesregierung:

Sind die entsprechenden Dienstanweisungen der lokalen Feuerwehren mit den Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse, der Umgangs- bzw. Eindämmungsverordnung, den Feuerwehrdienstvorschriften, der Straßenverkehrsordnung und weiteren Gesetzen und Verordnungen vereinbar?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Mund-Nase-Bedeckung ist kein Teil der persönlichen Schutzausrüstung im Sinne der einschlägigen Feuerwehrdienstvorschriften und der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“, welche den Träger vor den klassischen Gefahren im Einsatzdienst schützen sollen. Sie dienen ausschließlich dem Infektionsschutz. Insoweit wird auf das Merkblatt der DGUV „Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS- CoV-2 sowie pandemiebedingten Einschränkungen“ vom 18. Mai 2020 hingewiesen, wo ausdrücklich aufgeführt wird, dass, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, auch im Bereich der Feuerwehren ein Mund-Nasen-Schutz zu nutzen ist. Hierbei sind konkrete Risiken – zum Beispiel beim Einsatz am Patienten – zu berücksichtigen und im Rahmen der Hygienekonzepte angemessen zu bewerten.

Grundsätzlich sind die kommunalen Aufgabenträger angehalten, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches eigenständige Hygienekonzepte zu erstellen, die durch entsprechende Dienstanweisungen verbindlich eingeführt werden. Eine Vorlagepflicht gegenüber dem Ministerium des Innern und für Kommunales als oberste Sonderaufsichtsbehörde besteht nicht. Die mündliche Anfrage ist insoweit auch nur abstrakt gehalten, sodass eine pauschale Bewertung durch die Landesregierung weder möglich noch angezeigt ist. Darüber hinaus liegen der Landesregierung auch keinerlei Anhaltspunkte für entsprechende Normwidrigkeiten vor, die ein aufsichtsrechtliches Einschreiten bedingen würden.

 Im Gegenteil: Das Engagement der Einsatzkräfte bei den Feuerwehren in Brandenburg ist auch in Pandemiezeiten vorbildlich.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/24-035.pdf

Bevölkerungsschutz bei Umweltgiften durch Großbrandlagen

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

In den letzten Jahren sind immer wieder Großbrandlagen in Brandenburgs Wäldern entstanden. Dadurch, dass diese Gebiete größtenteils extrem munitionsbelastet sind und die Löscharbeiten dadurch sehr behindert werden, können Einsatzkräfte oftmals nicht zu den eigentlichen Brandherden vordringen, sondern müssen abwarten bis das Feuer zu Ihnen kommt. Außerdem und noch weiter erschwerend explodiert immer wieder im Boden befindliche Munition und setzt verschiedene Atemgifte frei, wie es auch im letzten Jahr im Raum Jüterbog geschah. Erst nach geraumer Zeit wurde die Analytische Task Force aus Berlin hinzugezogen, um die Giftstoffe in der Luft zu messen. Gerade im Raum Treuenbrietzen und Jüterbog sowie auch Nuthe-Urstromtal befinden sich einige Dörfer mitten im sogenannten brandgefährdeten Gebiet.

  • Kleine Anfrage 533 Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Lars Schieske (AfD) 27.05.2020 Drucksache 7/1318 (2 S.)

Ausbildungsbeschränkungen der Freiwilligen Feuerwehren durch die Eindämmungsverordnung

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

In der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS- CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg sind die Freiwilligen Feuerwehren nicht eindeutig zuzuordnen und so herrscht Uneinigkeit über die durch den Erlass der Eindämmungsverordnungen im Land Brandenburg wurden jegliche Ausbildungstätigkeit der Freiwilligen Feuerwehren durch die jeweiligen Verantwortlichen untersagt, ebenfalls wurden alle Lehrgänge auf Kreis- sowie auf Landesebene abgesagt. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren müssen allerdings auch 40 Stunden mindestens im Jahr nachweisen, um nicht aus dem aktiven Dienst auszuscheiden und gerade bei den Freiwilligen Kräften ist es ein Muss, immer wieder verschiedene Einsatzszenarien zu üben sowie reguläre Ausbildungen zu halten und zu erhalten, um im Einsatzfall fit zu sein für die jeweiligen Schadenslagen. Des Weiteren müssen regelmäßig technische Materialprüfungen stattfinden, die unter den jetzigen Bedingungen sehr erschwert sind.

  • Kleine Anfrage 524 Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Lars Schieske (AfD) 23.05.2020 Drucksache 7/1304 (1 S.)