Rückführungen im Land Brandenburg 2020 bis I. Quartal 2021

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1351

der Abgeordneten Lena Duggen (AfD) , Wilko Möller (AfD) , Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 02.06.2021 Drucksache 7/3672 (5 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3600/3672.pdf

Nach Angaben der Landesregierung gab es zum Stichtag 31.3.2021 über 8.400
ausreisepflichtige Ausländer in Brandenburg, davon waren 3.877 Personen vollziehbar
ausreise- pflichtig. Diese Zahlen stehen in einem erheblichen Missverhältnis zur Zahl
der freiwilligen Ausreisen bzw. der Abschiebungen. So veranlasste das Land
Brandenburg im Jahr 2021 lediglich 221 Abschiebungen. Auch die freiwilligen
Ausreisen über Rückkehrförderprogramme wie das „REAG/GARP“ (Reintegration and
Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/ Government Assisted
Repatriation Programme“ reduzierten sich im Jahr 2020 auf lediglich 93 Fälle. Mit der
Gründung einer „Task Force“ im Sommer 2020 wollte die Landesregierung zumindest
die Ausreisepflicht von ausländischen Straftätern beziehungsweise Intensivtätern
durchsetzen. Aber auch hier gibt es weiterhin ein erhebliches Rückführungsdefizit: Von
etwa 90 Fällen in Bearbeitung hatte die „Task Force Abschiebung“ nach Angaben des
Ministeriums des Innern und für Kommunales bis Mitte Januar 2021 lediglich vier
Abschiebungen veranlasst.

Antwort:
Antwort (LReg) 29.06.2021 Drucksache 7/3874 (8 S.) Anlagen (5)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3874.pdf

Rückführungen im Land Brandenburg 2020 bis I. Quartal 2021

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1351

der Abgeordneten Lena Duggen (AfD), Wilko Möller (AfD), Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 02.06.2021 Drucksache 7/3672 (5 S.)

Nach Angaben der Landesregierung gab es zum Stichtag 31.3.2021 über 8.400 ausreisepflichtige Ausländer in Brandenburg, davon waren 3.877 Personen vollziehbar ausreisepflichtig. Diese Zahlen stehen in einem erheblichen Missverhältnis zur Zahl der freiwilligen Ausreisen bzw. der Abschiebungen. So veranlasste das Land Brandenburg im Jahr 2021 lediglich 221 Abschiebungen. Auch die freiwilligen Ausreisen über Rückkehrförderprogramme wie das „REAG/GARP“ (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/ Government Assisted Repatriation Programme“ reduzierten sich im Jahr 2020 auf lediglich 93 Fälle. Mit der Gründung einer „Task Force“ im Sommer 2020 wollte die Landesregierung zumindest die Ausreisepflicht von ausländischen Straftätern beziehungsweise Intensivtätern durchsetzen. Aber auch hier gibt es weiterhin ein erhebliches Rückführungsdefizit: Von etwa 90 Fällen in Bearbeitung hatte die „Task Force Abschiebung“ nach Angaben des Ministeriums des Innern und für Kommunales bis Mitte Januar 2021 lediglich vier Abschiebungen veranlasst.

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3600/3672.pdf

Antworten:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3874.pdf

Fischaufstiegsanlagen in Cottbus

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1346

des Abgeordneten Lars Schieske (AfD) 31.05.2021 Drucksache 7/3665 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3600/3665.pdf

Im Jahr 2020 wurde die Fischaufstiegsanlage am Großen Spreewehr in Cottbus
fertiggestellt. Dafür wurden laut Presse ca. 3,2 Millionen Euro ausgegeben.1
Ursprünglich waren 2,7 Millionen Euro geplant. In Kürze soll der erste Spatenstich
für die Fischaufstiegsanlage – mit einer geplanten Investitionssumme von ca. 3,5
Millionen Euro – am Kleinen Spreewehr auf der Mühleninsel stattfinden.
Unweigerlich wird bei der anberaumten Größe der Anlage das Flächendenkmal
„Mühleninsel“ verändert.2 Außerdem werden die älteren Menschen im
benachbarten Pflegeheim durch die Bauarbeiten aller Voraussicht nach unzumutbar
belästigt. Auch in Anbetracht der im oberen Spreeverlauf für Fische noch
unpassierbaren Spremberger Talsperre stellt sich daher die Frage nach der
Sinnhaftigkeit des aufwendigen Millionenprojekts.

Antwort:
Antwort (LReg) 23.06.2021 Drucksache 7/3840 (3 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3840.pdf

Sanierung der Fischbauchklappen am Großen Spreewehr in Cottbus

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1345

des Abgeordneten Lars Schieske (AfD) 31.05.2021 Drucksache 7/3664 (1 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3600/3664.pdf

Der Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“ hat in einer Bekanntmachung vor
wenigen Tagen Planungsleistungen für das Große Spreewehr ausgeschrieben. Die
Bekanntmachung nennt den Zeitraum der Leistungserbringung als dringend. Da
diese Anlage dem Hochwasserschutz dient, ist die Angelegenheit von großem
Interesse. Festgestellt wird in der Bekanntmachung, dass beide Fischbauchklappen
bzw. deren Nebenanlagen sanierungsbedürftig sind.

Antwort:
Antwort (LReg) 23.06.2021 Drucksache 7/3837 (2 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3837.pdf

Cottbuser Info-Tour

Live vor Ort

Die Landtagsabgeordneten Daniel Münschke und Lars Schieske sind gemeinsam mit einem Cottbuser Stadtverordneten persönlich vor Ort. Gemeinsam möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen um Ihre Fragen, Anliegen, Sorgen und Probleme zu besprechen oder auch über unsere politische Arbeit zu berichten. Darüber hinaus lernen Sie Daniel Münschke, unseren Direktkanditat für Cottbus und Spree-Neiße für die Bundestagswahl im September, in persönlichen Gesprächen besser kennen.

Wir freuen uns auf Sie!

Termine

  • 31.05.2021 von 16 Uhr bis 18 Uhr auf dem Cottbuser Altmarkt [Maps]
  • 09.06.2021 von 14 Uhr bis 16 Uhr in Sachsendorf am Zelt [Maps]
  • 09.06.2021 von 17 Uhr bis 19 Uhr in Kahren im Weißen Hirsch [Maps]

Schöne Pfingsten gewünscht

Liebe Freunde, Pfingsten ist ein Fest zum Andenken an die Ausgießung des Heiligen Geistes und die herkömmlich von diesem Tag datierte Gründung der christlichen Kirche. Doch abgesehen von den kirchlichen Festen haben Pfingstbäuche auch im Volksbrauchtum Verankerung gefunden. Ob damalige Bräuche wie Pfingstbäume, Laubmännchen, Pfingstritte, das Treiben des Pfingstochsen sowie die neuerliche Tradition des deutschen Mühlentags (Pfingstmontag): eines haben diese Bräuche gemeinsam – Geselligkeit.

Umso wichtiger denn je, dass wir Zusammenhalt finden, unsere deutschen Bräuche pflegen und in der Gesellschaft dieses Pfingsten zu feiern wissen.

Ich wünsche euch allen ein schönes Pfingstfest!

Verteilung von SARS-CoV2-Testkits im Land Brandenburg

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 598 Lars Schieske (AfD) 14.05.2021 Drucksache 7/3569 (S. 5)

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3500/3569-0598.pdf

Wie durch Eltern an mich herangetragen wurde und aus eigener Erfahrung bestätigt werden kann, werden Selbsttestkits für Schüler teilweise in einfachen Briefumschlägen oder selbst  in Frühstückstüten  überreicht.  In der Packungsbeilage des LYHER-Antigen-Testkits finden sich unter anderem folgende Hinweise:

„Nicht   verwenden,   wenn   der   Beutel   offen   oder   beschädigt   ist.[…]

Die Testvorrichtungen  sind  in  Folienbeutel  verpackt,  die während  der  Lagerung keine  Feuchtigkeit  heranlassen. Jeder  Folienbeutel  ist  vor  dem  Öffnen  zu inspizieren.

Keine  Geräte  verwenden, die  Löcher  in  der  Folie  haben  oder  bei denen  der  Beutel  nicht  vollständig  versiegelt  wurde.  Bei  unsachgemäßer Lagerung  von  Testreagenzien  oder  Komponenten  kann  es  zu  fehlerhaftenErgebnissen kommen.

“Für die Verwendung des SARS-CoV-2-Antikörper-Schnelltests der Firma Nano Repro wird darüber hinaus auf Folgendes hingewiesen:

„Nutzen Sie den Test nicht, wenn die Verpackung oder die Testkomponenten beschädigt sind.“

Ich frage die Landesregierung:

Wie verträgt sich  die derzeitige Praxis an  Schulen, Testkits  zu  vereinzeln und  in unversiegelten Tüten u.ä. an die Schüler herauszugeben, mit den oben angeführten Herstellerhinweisen und dem Vereinzelungsverbot?

Antwort

der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 598 des Abgeordneten  Lars Schieske (AfD-Fraktion)

Verteilung von SARS-CoV2-Testkits im Land Brandenburg

Die Verfahrensweise zur Aushändigung von Selbsttests ist im Testkonzept vom 20,04.2021 geregelt. Im Abschnitt IIINr. 8 wird dazu Folgendes ausgeführt:

„Für das Selbsttesten zu Hause werden den Schüler/innen
— für mehrere Schulwochen, in denen die Schüler/innen in der Schule zur
Teilnahme am Präsenzunterricht, an Prüfungen oder der Notbetreuung anwesend sein werden,
— jeweils zwei Selbsttests aus dem Bestand der Schule
entweder den minderjährigen Schüler/innen in einem verschlossenen

Umschlag mit nach Hause gegeben,
oder den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schüler/innen ausgehändigt.“

Die derzeitige Praxis der Ausgabe von Antigen-Schnelltests an Schülerinnen und Schülern ist zulässig.

Die Formulierung in der Gebrauchsanleitung:

„Nicht verwenden, wenn der Beutel offen oder beschädigt ist. [ … ] Die Testvorrichtungen sind in Folienbeutel verpackt, die während der Lagerung keine Feuchtigkeit heranlassen. Jeder Folienbeutel ist vor dem Öffnen zu inspizieren. Keine Geräte verwenden, die Löcher in der Folie haben oder bei denen der Beutel nicht vollständig versiegelt wurde. Bei unsachgemäßer Lagerung von Testreagenzien oder Komponenten kann es zu fehlerhaften Ergebnissen kommen.“

bezieht sich auf die Primärverpackungen der Testbestandteile (Abstrichtupfer, Testkassette etc.).
Eine Beschädigung (i. S. v. Einreißen) der Sekundärverpackung (= Umkarton oder Transportverpackung) beeinflusst die Testeigenschaften iA R. nicht.

FFP2 Masken: Das solltest Du wissen

Mein neustes Video befasst sich mit der Maskenpflicht. Polizisten, Lehrer usw. sollen FFP2-Masken tragen. Halten sich alle an die gültigen Arbeitsschutz-Richtlinien? Ich zeige auf, welche Voraussetzungen eigentlich für das Tragen einer FFP2-Maske nötig sind und was es für die eigene Gesundheit bedeutet.

Definition der Landesregierung zu sogenannten Verschwörungstheorien

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Mündliche Anfrage 533

des Abgeordneten Lars Schieske (AfD-Fraktion) an die Landesregierung

Auf der Internetseite der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung steht zum Thema „Verschwörungstheorien“ Folgendes: „Verschwörungstheorien erzählen die Geschichte einer Verschwörung. Dafür blenden sie alle dagegensprechenden Fakten aus.“1 Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 14. März 2020 von sogenannten Fake-News gesprochen, in denen von Bürgern über befürchtete Einschränkungen des öffentlichen Lebens gesprochen wurde.2 Kurze Zeit später wurde aus diesen als „Fake-News“ bezeichneten Einschätzungen dann Realität und es folgten massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens und Grundrechtseinschränkungen, unter anderem durch Lockdowns. Der brandenburgische Innenminister Stübgen hat in der letzten Innenausschusssitzung am 14. April 2021 im Zusammenhang mit sogenannten Anti-Corona-Demos auch immer wieder von „Verschwörungstheorien“ gesprochen.

Ich frage die Landesregierung:

Wie lautet die Definition und/oder der Kriterienkatalog der Landesregierung zur Einordnung von Meinungsäußerungen als „Verschwörungstheorien“?

Antwort

des Ministers des Inneren und für Kommunales in der Landtagssitzung am 28.April 2021

Der Begriff „Verschwörungstheorie“ ist nicht gesetzlich normiert. Es gibt für Brandenburg keine offizielle Definition. Zahlreiche Deutungsversuche sind jedoch im politischen wie wissenschaftlichen Raum vorhanden. Anhänger von Verschwörungsfantasien haben im Zuge der Corona-Krise offenbar Zulauf. Im Wesentlichen handelt es sich bei Verschwörungstheorien eher um Fantasien und entsprechende Erzählungen, welche mit quasi-wissenschaftlichen Belegen aufgeladen werden. Die bekannteste und wohl älteste Verschwörungstheorie ist der Antisemitismus. Letztendlich drehen sich alle Verschwörungsfantasien darum, dass einer im Hintergrund global wirkenden finsteren Macht üble Machenschaften unterstellt werden, mit denen diese Macht wiederum ihre Ziele verfolgt und allen anderen so Schaden zufügt.

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