Definition der Landesregierung zu sogenannten Verschwörungstheorien

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Mündliche Anfrage 533

des Abgeordneten Lars Schieske (AfD-Fraktion) an die Landesregierung

Auf der Internetseite der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung steht zum Thema „Verschwörungstheorien“ Folgendes: „Verschwörungstheorien erzählen die Geschichte einer Verschwörung. Dafür blenden sie alle dagegensprechenden Fakten aus.“1 Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 14. März 2020 von sogenannten Fake-News gesprochen, in denen von Bürgern über befürchtete Einschränkungen des öffentlichen Lebens gesprochen wurde.2 Kurze Zeit später wurde aus diesen als „Fake-News“ bezeichneten Einschätzungen dann Realität und es folgten massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens und Grundrechtseinschränkungen, unter anderem durch Lockdowns. Der brandenburgische Innenminister Stübgen hat in der letzten Innenausschusssitzung am 14. April 2021 im Zusammenhang mit sogenannten Anti-Corona-Demos auch immer wieder von „Verschwörungstheorien“ gesprochen.

Ich frage die Landesregierung:

Wie lautet die Definition und/oder der Kriterienkatalog der Landesregierung zur Einordnung von Meinungsäußerungen als „Verschwörungstheorien“?

Antwort

des Ministers des Inneren und für Kommunales in der Landtagssitzung am 28.April 2021

Der Begriff „Verschwörungstheorie“ ist nicht gesetzlich normiert. Es gibt für Brandenburg keine offizielle Definition. Zahlreiche Deutungsversuche sind jedoch im politischen wie wissenschaftlichen Raum vorhanden. Anhänger von Verschwörungsfantasien haben im Zuge der Corona-Krise offenbar Zulauf. Im Wesentlichen handelt es sich bei Verschwörungstheorien eher um Fantasien und entsprechende Erzählungen, welche mit quasi-wissenschaftlichen Belegen aufgeladen werden. Die bekannteste und wohl älteste Verschwörungstheorie ist der Antisemitismus. Letztendlich drehen sich alle Verschwörungsfantasien darum, dass einer im Hintergrund global wirkenden finsteren Macht üble Machenschaften unterstellt werden, mit denen diese Macht wiederum ihre Ziele verfolgt und allen anderen so Schaden zufügt.

Angebotsvorsorge für das Tragen von FFP2-Masken an Schulen

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 574

Lars Schieske (AfD) 23.04.2021 Drucksache 7/3424 (S. 4)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3400/3424-0574.pdf

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 11.03.2021 berichtete Bildungsministerin Ernst über den Erwerb von insgesamt 300 000 FFP2-Masken. Jedem Lehrer sollen damit je zwei FFP2-Masken pro Woche zur Verfügung gestellt werden.

In der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021 steht: „Die Beschäftigten haben die nach Satz 1 vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen- den Masken zu tragen“, wodurch Lehrer verpflichtet sind, die bereitgestellten Masken zu verwenden.

Dieser Maskentyp wird gemäß den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR 14.2) der Atemschutzgruppe 1 zugeordnet. Laut § 5 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arbeitgeber den Beschäftigten in diesem Fall eine „Angebotsvorsorge“ vor Aufnahme der Tätigkeit sowie anschließend in regelmäßigen Abständen anzubieten.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Stelle bietet diese Angebotsvorsorge zur korrekten Verwendung von FFP2-Masken in welcher Form seit wann und in welchen zeitlichen Abständen für das Lehrpersonal an?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 574 des Abgeordneten  Lars Schieske (AfD-Fraktion):
Angebotsvorsorge für das Tragen von FFP2-Masken an Schulen

Nach § 17 Abs. 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV vom 6. März 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. April 2021 besteht in den Innen- und Außenbereichen von Schulen nach § 16 des Brandenburgischen Schulgesetzes und in freier Trägerschaft die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für alle Schülerinnen und Schüler und für alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal.

Das Tragen von FFP2-Masken in den Schulen ist nicht verpflichtend vorgegeben.

Dass zunächst FFP2-Masken für die (alle) Lehrkräfte beschafft worden sind, die ab dem 22. Februar genutzt werden konnten, lag in dem Umstand begründet, dass das Tragen einer (individuellen) Mund-Nasen Bedeckung aus Infektionsgesichtspunkten nicht mehr ausreichend war und somit nur noch FFP2-Masken oder medizinische Masken verwendet werden konnten, ohne dass zunächst absehbar war, welcher Standard in Schule Anwendung findet.

Den Lehrkräften, dem sonstigen pädagogischen Personal, den Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten, die auf Honorarbasis in der Notbetreuung der Grundschulen und im Rahmen zusätzlicher pädagogischer Angebote Tätigen sowie das im Rahmen des Vertretungsbudgets beschäftigte Personal werden zunächst täglich 2 medizinische Masken für den Zeitraum vom 22.02.-28.05.2021 zur Verfügung gestellt.

Bereits mit Rundschreiben 16/20 des MBJS vom 30. Juli 2020 ist dargelegt worden, dass auch die Bereitstellung von FFP2-Masken aufgrund einer individuellen  Gefährdungsbeurteilung möglich ist, Zuständig für die Gefährdungsbeurteilung sind die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte im Rahmen der Wunsch-/Angebotsvorsorge. Termine können über die Internetseiten des Bildungsservers Berlin-Brandenburg vereinbart werden.

Durch die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte erfolgen auch die Hinweise zur Tragedauer von FFP2-Masken.

Corona-Mutationen und Minderjährige

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1220

der Abgeordneten Sabine Barthel (AfD-Fraktion), Steffen John (AfD-Fraktion), Volker Not-hing (AfD-Fraktion) und Lars Schieske (AfD-Fraktion)

Frage: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3300/3331.pdf

In der 39. Sitzung des Landtags Brandenburg, am 24.03.2021, warnten der Ministerpräsident, die für Gesundheit zuständige Ministerin und einige Abgeordnete der Regierungskoalition vor der Gefahr durch Mutationen des Coronavirus.

Anmerkungen: Wenn im Nachfolgenden von „Landkreisen“ die Rede ist, sind damit auch die kreisfreien Städte und das Land Brandenburg insgesamt gemeint. Wenn im Nachfolgenden von „Monaten“ die Rede ist, ist damit auch der ganze erfragte Zeitraum insgesamt gemeint.

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Liegen der Landesregierung Kenntnisse vor, wonach eine Variante oder mehrere Varianten des Coronavirus im Vergleich zum herkömmlichen Coronavirus gefährlicher für Kinder und Jugendliche ist beziehungsweise sind?

a) Wenn ja, welche konkreten Daten für welche Variante liegen vor?

b) Wenn ja, inwieweit unterscheidet sich die Variante respektive unterscheiden sich die Varianten vom herkömmlichen Coronavirus hinsichtlich Ansteckung, Symptomen, Krankheitsverlauf und Sterblichkeit bei Kindern und Jugendlichen?

c) Wenn ja, seit wann liegen der Landesregierung die Kenntnisse vor?

d) Wenn nein, was unternimmt die Landesregierung um hierüber fundierte Kenntnisse zu erlangen?

2. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden im Land Brandenburg seit März 2020 auf das Coronavirus getestet, wie viele davon wurden positiv getestet und wie viele der positiv Getesteten zeigten welche Symptome der SARS-CoV-2-Infektion? Bitte aufschlüsseln nach Monaten, Landkreisen, dem Alter der Kinder und Jugendlichen und dem Geschlecht.

3. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden seit März 2020 aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hospitalisiert? Bitte aufschlüsseln nach Monaten, Landkreisen, dem Alter der Kinder und Jugendlichen und dem Geschlecht.

 4. Wie lange wurden die Kinder und Jugendlichen im Sinne der Frage 2 behandelt und wie viele verstarben aufgrund der Infektion?

5. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden bisher positiv auf welche Mutation des Coronavirus getestet und wie viele davon zeigten welche Symptome der entsprechenden Virusinfektion? Bitte aufschlüsseln nach Monaten, Landkreisen, dem Alter der Kinder und Jugendlichen und dem Geschlecht.

6. Wie viele der Kinder und Jugendlichen im Sinne der Frage 5 wurden für wie lange hospitalisiert?

7. Wie viele der Kinder und Jugendlichen im Sinne der Frage 5 verstarben aufgrund der entsprechenden Virusinfektion?

8. Steht die Landesregierung in Kontakt mit britischen Behörden aufgrund der dort zuerst festgestellten SARS-CoV-2-Variante B 1.1.7 und wenn ja, mit welchen Behörden und zu welchem Zweck?

Antwort

der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1220 der Abgeordneten Sabine Barthel (AfD-Fraktion), Steffen John (AfD-Fraktion), Volker Nothing (AfD-Fraktion) und Lars Schieske (AfD-Fraktion) Drucksache 7/3331

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3500/3519.pdf

2. Landesplan zur Stärkung der niedersorbischen Sprache

Redebeiträge von Lars Schieske (AfD)

Redebeitrag von Lars Schieske

2. Landesplan zur Stärkung der niedersorbischen Sprache gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 25. März 2021 „Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt in Brandenburg ausbauen“ (Drucksache 7/3204-B)

Bericht (LReg) 22.06.2022 Drucksache 7/5738
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5700/5738.pdf

Mein Redebeitrag in der Debatte über den „Landesplan zur Stärkung der niedersorbischen Sprache“ der Landesregierung:
https://www.rbb-online.de/imparlament/brandenburg/2022/13–14–oktober-2022/13_14__Oktober_2022_-_74__Sitzung_des_Brandenburger_Landtags1/lars-schieske–afd—top7-.html

Nachfrage zu Brandstiftungsdelikte mit politisch motiviertem Hintergrund in Brandenburg

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1195

der Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Nummer 1048 räumte die Landesregierung ein, dass der Kriminalpolizeiliche Meldedienst 17 Brandstiftungsdelikte im Sinne der §§ 306 bis 306d StGB im Bereich der politisch motivierten Kriminalität links (PMK – links) seit 2011 erfasst habe. Dabei sei es gerade einmal bei jeder achten Tat zu einer Verurteilung gekommen. Im Vergleich dazu gab es im Phänomenbereich PMK – rechts bei mehr als jeder dritten Tat eine Verurteilung. Seit 2018 wurde jedoch keine Straftat mehr im Sinne der §§ 306 bis 306d StGB im Phänomenbereich PMK – rechts erfasst. Auch bundesweit ist die Anzahl der Brandstiftungsdelikte in den Jahren 2018 und 2019 im Phänomenbereich PMK – rechts verhältnis- mäßig sehr gering. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner und weiterer Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE geht hervor, dass 378 Brandstiftungsdelikte im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst wurden. Davon sind 308 Delikte dem Phänomenbereich PMK – links und 17 dem Phänomenbereich PMK – rechts zugeordnet worden.

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3200/3274.pdf

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3400/3435.pdf

Linksextremistische Verbindungen des Hausprojekts „K29“ in Cottbus

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1198

der Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (AfD-Fraktion), Andreas Kalbitz (AfD-Frak-tion) und Lars Schieske (AfD-Fraktion)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3200/3279.pdf

Das „K29“ ist ein sogenanntes alternatives studentisches Wohnprojekt in der Karlstraße 29 in Cottbus. Das „Projekt“ wird von dem Verein „Karlstraße Neunundzwanzig e.V.“ getragen und vermietet die Räumlichkeiten an Studenten weiter. Aktuell bewohnen 13 Personen die Immobilie, darunter auch nach Angaben der Tageszeitung „Neues Deutschland“ die Brandenburger Landtagsabgeordnete X*, die ihrerseits dem vom Berliner Verfassungsschutz beobachteten Bündnis „Ende Gelände“ nahesteht. Im Zuge eines bevorstehenden Eigentümerwechsels bemühte sich der Verein „Karlstraße Neunundzwanzig e.V.“ zusammen mit der in Freiburg im Breisgau ansässigen „Mietshäuser Syndikat GmbH“, welche sich in der Vergangenheit mehrfach an linksautonomen Hausprojekten beteiligte (hierzu näher Drucksache 7/2103, 7/2914 und 7/2922), um den Erwerb der Immobilie. Letztlich erwarb ein privater Investor die Immobilie in der Karlstraße 29 und kündigte sodann umfassende Sanierungsarbeiten an. Diese sollen Umbauarbeiten der Räumlichkeiten, welche die aktuelle Wohnsituation einer zusammenhängenden 13 Personen umfassenden Wohngemeinschaft auflösen würde, beinhalten. Das löste heftige Proteste seitens der Bewohner, Politiker, aber auch linksextremistischen Gruppierungen wie der „Zelle79“ und „spreeaufwärts“ aus, welche sich unter dem Motto „K29 bleibt“ solidarisierten.

Der brandenburgische Verfassungsschutz teilte in seinem Jahresbericht für 2019 mit, dass in Cottbus einschlägige Szenetreffs existierten, welche zur Vernetzung von Linksextremisten dienen. Diese Szenetreffpunkte scheinen nach außen hin harmlose alternative Wohnprojekte (z.B. „Zelle79“, hierzu näher Drucksache 7/2103) oder auch sogenannte Kulturzentren (beispielsweise „Glad-House“, hierzu näher Drucksache 7/1338) zu sein. Doch tatsächlich wird das „K29“ in sozialen Netzwerken von der linksextremistischen Szene beworben; es ist offenbar Teil der linksextremen Szene in Brandenburg.

Antworten:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3400/3436.pdf

Ehrenamtliche Geschichtsarbeit im Land Brandenburg stärken und unterstützen

Redebeiträge von Lars Schieske (AfD)

Redebeitrag von Lars Schieske

Antrag (SPD, CDU, B90/GRÜNE) 16.03.2021 Drucksache 7/3199

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w7/drs/ab_3100/3199.pdf

Die ehrenamtliche Geschichtsarbeit ist unabdingbarer Bestandteil der Kultur-, Geschichts-
und Gedenkarbeit im Land Brandenburg. Ohne die zahlreichen ehrenamtlich tätigen Ort-
schronisten, Heimatforscher, Denkmalpfleger und Bodendenkmalpfleger wäre unser Bild
der Brandenburger Geschichte, insbesondere auf lokaler Ebene, lückenhafter. Auch die Ge-
denkarbeit im Land Brandenburg wäre ohne dieses Engagement nicht in diesem Ausmaß
möglich. Neben diesen positiven Einflüssen auf die Kultur und Gesellschaft im Land, hat die
Arbeit der ehrenamtlich tätigen Ortschronisten, Heimatforscher, Denkmalpfleger und Bo-
dendenkmalpfleger aber auch direkte, positive Auswirkungen auf den Tourismus. Trotzdem
wurde ihre Arbeit bisher nicht in ausreichendem Maße gewürdigt und gefördert. Um die
Dankbarkeit des Landes Brandenburg zu zeigen und die bei weitem noch nicht ausge-
schöpften Potentiale für die Gesellschaft, die Kultur und den Tourismus besser zu nutzen,
müssen die ehrenamtlich tätigen Brandenburger Ortschronisten, Heimatforscher, Denkmal-
pfleger und Bodendenkmalpfleger zukünftig stärker unterstützt und in Kultur- und Gedenk-
politische Aktivitäten und Entwicklungen eingebunden werden.

Mein Redebeitrag zu diesem Antrag

https://www.rbb-online.de/imparlament/brandenburg/2021/29–april-2021/29__april_2021_-_42__Sitzung_des_Brandenburger_Landtags1/lars-schieske–afd—top9.html

Nedderdüütsch – dat is een grooten Schatz, woför dat LandRohmenbedingungen henkriegen mütt. Platt sall ok in deTokunft to Brannenborg gehörn!

Redebeiträge von Lars Schieske (AfD)

Redebeitrag Lars Schieske

Antrag (DIE LINKE) 16.03.2021 Drucksache 7/3185

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w7/drs/ab_3100/3185.pdf

Die Fraktion Die Linke setzt sich für eine stärkere Förderung und
Wiederbelebung der niederdeutschen Sprache in Brandenburg ein. Um
dieses Ziel zu erreichen, schlagen die Antragsteller verschiedene
Maßnahmen in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Medien vor.
Außerdem wird von der Landesregierung erwartet, bis September 2021 einen
Gesetzentwurf zur Sicherung der niederdeutschen Sprache vorzulegen.
Dieses Anliegen wird von der AfD und BVB/FreieWähler unterstützt. Die
Koalition, bestehend aus SPD, CDU und Grünen, lehnt den Antrag der Linken
jedoch ab. Dies begründen sie damit, dass der Landtag bereits ein Konzept
zur Mehrsprachigkeit verabschiedet hat und sie das laufende Prüfverfahren
beim Wissenschaftsministerium für ein Gesetz zum Schutz des
Niederdeutschen nicht vorwegnehmen möchten. Stattdessen wird ein
Entschließungsantrag der Koalition angenommen.

Meine Rede zu diesem Antrag:

https://www.rbb-online.de/imparlament/brandenburg/2021/17–18–juni-/17_18_juni_2021_-_47__Sitzung_des_Brandenburger_Landtags1/lars-schieske–afd—top16.html

Testpflicht für Schulkinder

Seit heute dürfen sich Schüler einmal pro Woche – jeweils am Montag zum Schulwochenstart – selbsttesten, so die Aussage der Ministerin Ernst in der Ausschusssitzung am 11.03.21. Trotz dem Wissen das die Fehlerquoten – bis zu 50 % Fehlerquote – dieser Tests hoch seien, will man diese Teststrategie auf den Weg bringen. Bei einem positiven Selbsttest soll dieser durch einen PCR-Test bestätigt werden. Obwohl das Bundesgesundheitsministerium dies nicht verlangt und es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, muss man laut Ministerin Ernst einen PCR-Test machen. Sie appelliert an die Vernunft der Eltern. Ich auch! Liebe Eltern, bitte machen sie bei dieser Panikmache nicht mit. Warum sollte man sein Kind, welches gesund ist, testen lassen?  

Kinder und Jugendliche sind keine Kollateralschäden!

Kinder sind keine Kollateralschäden - Die Coronakrise und ihre Verhältnismäßigkeit

Antragstitel: Kinder und Jugendliche sind keine Kollateralschäden – Lernrückstände aufholen, psychische Folgeschäden reduzieren

Die Landesregierung wurde aufgefordert,

I. Unverzüglich für sämtliche Jahrgangsstufen aller Schulformen, zumindest aber für die Grundschuljahrgänge, die inzidenzunabhängige Wiederaufnahme des regulären Präsenzunterrichts unter Einhaltung der einschlägigen Hygieneregeln sowie des Gesundheitsschutzes für Schüler und Schulpersonal anzuordnen.

II. Das verpflichtende Tragen medizinischer Schutzmasken oder anderer Mund-Nasen-Bedeckungen soll aufgehoben werden und stattdessen auf freiwilliger Basis erfolgen;

III. Dem zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
a) zur regulären Aprilsitzung ein Konzept für die Unterrichtsorganisation im zweiten Schulhalbjahr sowie
b) spätestens in der Maisitzung ein weiteres Konzept mit längerfristigen Maßnahmen ab dem neuen Schuljahr inklusive der zu erwartenden Kosten zur Diskussion und Abstimmung vorzulegen.

Seit beinahe einem Jahr erklären die Kultusminister der Länder und das Bundeskanzleramt das Coronavirus zur größtmöglichen Gefahr auch für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Seit Frühjahr letzten Jahres wird das Festhalten an einem eingeschränkten Schulbetrieb mit immer neuen Schreckensszenarien begründet, die bislang nur auf Annahmen und Befürchtungen basierten.
Gleichzeitig ignorieren die Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene die katastrophalen Folgen, die sich aus ihrer Lockdown-Politik nicht nur mit Blick auf die Bildungschancen, sondern vor allem auf das psychische und physische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen ergeben.
Diese Folgen sind konkret und können mittlerweile, auch dank Studien und Erhebungen aus dem europäischen Ausland, qualifiziert und quantifiziert werden.
Neben der Beeinträchtigung der Gesundheit, der Bildungschancen sowie des sozialen und beruflichen Erfolgs junger Menschen zeichnen sich bereits jetzt Langzeitfolgen ab, die sämtliche Dimensionen sprengen: Laut einer Berechnung des Ifo-Instituts führen die bereits entstandenen Bildungsrückstände infolge der Lockdowns nicht nur zu gravierenden Einbußen im Lebenserwerbseinkommen, sondern sind geeignet, der deutschen Volkswirtschaft insgesamt finanzielle Schäden in Höhe von mindestens 2,2 bis 3,3 Billionen Euro zuzufügen.

Jene Länder, die die Grundschulen und weiterführenden Schulen nur kurze Zeit oder überhaupt nicht geschlossen hatten und damit ihrer Verantwortung gegenüber der jungen Generation gerecht wurden – darunter Norwegen, Schweden, Finnland und zahlreiche ostasiatische Länder -, haben dadurch bereits jetzt im Vergleich zu Deutschland und Brandenburg nicht nur einen bildungspolitischen, sondern ebenfalls einen ökonomischen Wettbewerbsvorteil. Das durch eine verfehlte Bildungspolitik der letzten Jahrzehnte empirisch nachweisbar abfallende Bildungsniveau in Deutschland hingegen wird durch die Corona-Politik von Bund und Ländern ohne Not zusätzlich beschleunigt. Dies gefährdet die Zukunftschancen der in unserem Land nachwachsenden Generation unmittelbar und wird massive Wohlstandsverluste mit sich bringen.
Vor diesem Hintergrund sind nicht nur die Schulen unverzüglich wieder zu öffnen, sondern es müssen endlich praktikable Konzepte und Instrumente entwickelt werden, um einerseits entstandene Lernrückstände möglichst aufholen und andererseits Kinder und Jugendliche mit seelischen Leiden sowie deren Eltern und Lehrer individuell bestmöglich unterstützen zu können.
Neben Übergangslösungen, sind ebenfalls mittel- und langfristige Maßnahmen notwendig, die über das Schulhalbjahr hinausweisen.
Angesichts der sich abzeichnenden seelischen Schäden ist es unabdingbar, das schulpsychologische Beratungs- und Hilfesystem personell, finanziell sowie strukturell auszubauen. Selbiges betrifft die Aufstockung der Sonderpädagogen sowie der pädagogischen Unterrichtshilfen. Beide Berufsgruppen leisten im Schulalltag einen unschätzbaren Beitrag, um u.a. Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Lehrern und Eltern individuell zu fördern.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird mit Nachdruck dazu aufgefordert, die bislang entstandenen Schäden für die Bildungschancen und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen sowie für das Schul- und Bildungssystem nicht länger zu ignorieren. Stattdessen müssen endlich produktive Lösungsvorschläge unterbreitet werden, mit denen sich einerseits die Lernrückstände abbauen und andererseits die Kollateralschäden und damit das Leid aller Beteiligten reduzieren lassen.

Antragsstatus:
Der Antrag wurde abgelehnt.


https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3000/3019.pdf

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