Linksextremistische Klima-Terroristen missbrauchen das Ansehen der Feuerwehr

“Am Dienstag hatten Aktivisten der “Letzten Generation” ein Feuerwehrauto vor dem Bundesverkehrsministerium abgestellt und das Gebäude mit Farbe und Wasser bespritzt.” [1]

Erst neulich wurde in einem RTL-Beitrag davor gewarnt, dass angeblich Rechtsextremisten die Feuerwehr unterwandern. Was tatsächlich Realität ist, dass diese Klima-Terroristen ein Feuerwehrfahrzeug für ihre Ideologie missbrauchen und somit das Ansehen der Feuerwehr beschädigen.

“An den Wagen kamen die vier Aktivisten nur, weil sie sich beim Vermieter als “Feuerwehr aus dem Umkreis” vorgestellt hatten.” [1]

Auf eine Empörung der Altparteien und der Feuerwehr-Verbände werden wir vergeblich warten.

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https://www.t-online.de/region/berlin/id_100140414/-letzte-generation-ergaunert-feuerwehrauto-in-berlin-vermieter-fordert-schadenersatz.html

Großartige Kundgebung mit Tino Chrupalla in Cottbus-Sachsendorf

Über 500 Bürger folgten unserer Einladung zur Kundgebung am Sachsendorfer Zelt. Der Bereich um den Gelsenkirchener Platz ist ein Hotspot der Kriminalität in der Stadt. Darum war es uns so wichtig, vor Ort zu sein und den Menschen in Sachsendorf klar zu machen, dass wir für sie da sind.

Wir lassen keinen Stadtteil und keinen Cottbuser Bürger zurück. Wir sitzen alle in einem Boot!

Lasst uns am 09. Oktober eine politische Wende in unserer Stadt einleiten.

Bitte geht wählen: Gemeinsam können wir etwas bewegen! Für die Zukunft unserer Heimat.

Großes Dankeschön an alle, die dabei waren sowie an unserer Redner Tino Chrupalla, Birgit Bessin, Jean-Pascal Hohm und Jonas Dünzel, der durch den Abend führte.

Stammtisch in Schmellwitz: Der Frust sitzt tief!

Gestern waren wir nach mehreren Hilferufen von Bürgern spontan in Neu-Schmellwitz und haben mit den Anwohnern über die Probleme in einem der Cottbuser Plattenbauviertel gesprochen. Früher war Schmellwitz ein beliebter Stadtteil mit vielen Einkaufsmöglichkeiten und modernen Wohnungen, doch seit der Wende sind viele Menschen weggezogen und Wohnungen wurden abgerissen.

Zugezogen sind kulturfremde Menschen, die den Bürgern teilweise das Leben zur Hölle machen. Die Anwohner aus verschiedenen Straßen des Stadtteils berichteten von herumliegendem Müll, Lärmbelastung, verbalen und körperlichen Bedrohungen.

Die Stadt, die schon mehrfach Hilfe versprochen hat, lässt die Bürger komplett allein mit ihren Problemen.

Ich werde mich um die Probleme persönlich kümmern und gemeinsam mit der Verwaltung und den Menschen vor Ort alles dafür tun, dass Neu-Schmellwitz wieder lebenswert wird. Die Menschen haben es verdient!

Am 11. September haben wir die realistische Chance, etwas zu verändern. Nutzen wir sie!

www.schieske-ob.de

Cottbus muss wieder sicher werden!

Die Sicherheitslage in unserer Stadt hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch verschlechtert. Messerstechereien, Massenschlägereien und sogar Morde sind in Cottbus mittlerweile keine Seltenheit mehr.

In Folge der unkontrollierten Grenzöffnung haben sich von Einwanderern verübten Straftaten wie Bedrohung, Raub, Nötigung und Körperverletzung in nur zwei Jahren verzehnfacht. Inzwischen gilt Cottbus als Brandenburgs Gewalthauptstadt und wenn man die Meldungen der letzten Wochen betrachtet, könnten wir 2022 diesen traurigen Titel verteidigen. Ein Armutszeugnis für die Verantwortlichen in unserer Stadt.

Wir brauchen einen Oberbürgermeister, der sein Ordnungsamt nicht als Knöllchenamt begreift, sondern tatsächlich zur Schaffung von Ordnung und Sicherheit einsetzt. Zudem bedarf es einer verstärkten Kooperation zwischen Ordnungsamt und Polizei, um gerade in Brennpunkten die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.

Nur in einer sicheren Stadt fühlen sich die Bürger wohl und nur eine sichere Stadt ist attraktiv für Familien, Touristen und Unternehmen. Ich werde als Oberbürgermeister alles in Bewegung setzen, um die verloren gegangene Sicherheit wiederherzustellen.

Für keinen Cottbuser darf der Nachhauseweg zu einer Mutprobe werden!

Am 11. September wählen gehen: Damit Cottbus wieder sicher wird!

Übergriff auf 25-Jährige im Cottbuser Puschkinpark: Wie gefährlich sind die Parks in unserer Stadt?

Erneut kam es am Mittwochabend zu einen Übergriff auf eine junge Frau im Puschkinpark. Nach Informationen der Polizei wurde die 25-Jährige gegen 23:20 Uhr in Höhe der Puschkinpromenade von einem bisher Unbekannten verfolgt, gepackt und in ein Gebüsch gezerrt. Aufgrund ihrer starken Gegenwehr und lauten Hilferufe ließ der Angreifer noch einmal von ihr ab und flüchtete in Richtung Stadtmitte. Sie informierte unmittelbar darauf die Polizei, die nun mit einer Täterbeschreibung nach Zeugen sucht. [1]

Bereits im Mai wurde ein Mann im Puschkinpark bei einem Angriff mit mehreren Messerstichen schwer verletzt und musste zur intensivmedizinischen Behandlung ins Carl-Thiem-Klinikum gebracht werden. [2]

Und erst vor drei Wochen eskalierte ein zunächst verbaler Streit zwischen zwei Jugendgruppen im Cottbuser Goethepark, bei der ein junger Migrant ein Messer einsetzte und sein Gegenüber im Gesicht verletzte. [3]

Noch am vergangenen Wochenende hatte Polizeisprecherin Ines Filohn gegenüber der Lausitzer Rundschau bestätigt, dass zwar die Zahl der Delikte in den öffentlichen Parkanlagen angestiegen sei, neue Gefahrenschwerpunkte wären jedoch nicht entstanden. [4] 

Tatsächlich aber meiden immer mehr Bürger aus Sorge vor Übergriffen die Parkanlagen, weil sich die Sicherheitslage unserer Stadt in den vergangenen Jahren dramatisch verschlechtert hat. Nirgendwo sonst in Brandenburg kommt es zu mehr Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Inzwischen gilt Cottbus als die gewalttätigste Stadt in Brandenburgs. [5]

Diese Entwicklung zeichnete sich lange ab. Allein in den Jahren 2015 bis 2018 hatten sich von Einwanderern verübte Straftaten wie Bedrohung, Raub, Nötigung und Körperverletzung in Cottbus verzehnfacht. [6] Nach der Messerattacke einer Gruppe Migranten auf einem Junggesellenabschied im Jahre 2017 mit fünf Verletzten hatte Oberbürgermeister Kelch angekündigt, man werde nun „nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“. [7]  Verbessert hat sich an der Sicherheitslage jedoch nichts – im Gegenteil.

Am 11. September sind Oberbürgermeisterwahlen in Cottbus und wir können die Weichen dafür stellen, in welche Richtung sich unsere Stadt zukünftig entwickelt.

Wir werden nicht akzeptieren, dass Cottbus weiter den Weg westdeutscher Großstädte geht, in denen die Meldungen über sexuelle Übergriffe, Messerattacken oder gar Morde kaum noch jemanden entsetzen, weil sie zum schrecklichen Alltag geworden sind. Wir werden die Kooperation zwischen Ordnungsamt und Polizei ausbauen und Täterstrukturen endlich klar benennen. Wir werden von der negativen Wohnsitzauflage und von Zuzugssperren gebrauch machen, wo immer es nötig und möglich wird.

Denn das ist die Grundvoraussetzung für alles andere in unserer Stadt: dass wir uns wieder angstfrei und sicher überall bewegen können. So wie wir es immer gewohnt waren und wie es uns in unserer eigenen Heimat zusteht.

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[1] https://polizei.brandenburg.de/fahndung/versuch-der-sexuellen-noetigung-wer-kann/3399274

[2] https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/polizei-in-cottbus-64169363.html

[3] https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/polizeieinsatz-in-cottbus-jugendlicher-im-goethepark-mit-messer-verletzt-65762013.html

[4] https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/kriminalitaet-in-cottbus-gewalt_-messerangriffe_-alkohol-_-wie-gefaehrlich-sind-die-parks-in-der-stadt_-65936863.html

[5] https://www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/kriminalitaet-brandenburg-cottbus-ist-brandenburgs-gewalttaetigste-stadt-65163545.html

[6] https://web.archive.org/web/20180822184525/https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/01/brandenburg-cottbus-kriminalitaet-fluechtlinge-rechte-gewalt-statistik-zahlen.html

[7] https://www.cottbus.de/mitteilungen/2017-05/ob_kelch_zu_messerstecherei_in_cottbus.html

Feuerwehrunterricht mehrheitlich abgelehnt – SPD, CDU, FDP, LINKE und Grüne ist der Brandschutz egal!

In der letzten Sitzung [1] vor der Sommerpause stellten wir in der Stadtverordneten-versammlung Cottbus einen Prüfantrag [2], um ein Wahlpflichtfach „Feuerwehrunterricht“ in allen Gesamt- und Oberschulen in Cottbus einzuführen.

Dabei sollte der Oberbürgermeister, als Verantwortlicher des Brandschutzes, in Kooperation mit dem staatlichen Schulamt proaktiv auf die Schulen zugehen und die Möglichkeit zur Einführung des Feuerwehrunterrichtes darstellen. Der Prüfantrag wurde mehrheitlich von SPD, Linke, Grüne und FDP abgelehnt, selbst die CDU stimmte dagegen. Das unsere Anträge ablehnt werden ist ja gang und gäbe dieser ideologisch verblendeten Politikerkaste, doch interessant ist der Fakt, dass SPD, CDU und FDP einen Oberbürgermeisterkandidaten stellen. Der SPD-Kandidat möchte laut Information auf seiner Internetseite: „eine Kultur der Wertschätzung für alle Engagierten im Brandschutz, dem Rettungswesen und im Katastrophenschutz der Stadt fördern.“.

Seine Genossen sehen das offensichtlich anders und somit sind seine „Ziele“ nur Lippen-bekenntnisse. Der Oberbürgermeisterkandidat der FDP, selbst Stadtverordneter, stimmte persönlich dagegen. Auch die CDU stellt einen Oberbürgermeisterkandidaten, welcher laut Internetseite ein Ziel so formuliert: „Für die Stärkung des Ehrenamtes durch eine Ehrenamts-initiative unter dem Motto: „Cottbus braucht Dich“.

Doch nicht nur das. Als CDU-Stadtverordneter hat auch der Stadtfeuerwehrverbands-vorsitzende nicht für unseren Antrag gestimmt. Dabei müsste ihm bekannt sein, dass die Jugendfeuerwehr, aus der die meisten Brandschützer in den aktiven Dienst übergehen, in Cottbus die niedrigste Mitgliederzahl seit 2019 hat. Um dem entgegen-zuwirken bedarf es der Motivation der Kinder und Jugendlichen und da kommt der Feuerwehrunterricht ins Spiel. „Cottbus braucht Dich“ scheinbar nicht, wenn es nach der CDU geht.

Doch was kann man sich unter einem Feuerwehrunterricht vorstellen?

Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen des Landes Brandenburg – Ober- und Gesamtschule – werden in jeweils 2 Wochenstunden durch eine Lehrkraft der Schule (wenn die Ausbildungsberechtigung vorliegt) und/oder einem Vertreter der Feuerwehr (mit Ausbildungsberechtigung) bis zur Feuerwehr-Qualifikation Truppmann 1 und Truppmann 2 geführt. Der Feuerwehrunterricht ist während der Unterrichts-zeit und bietet somit eine hohe Motivation bei Jugendlichen. Kameraden der Feuerwehr übernehmen den Transport in das entsprechende Feuerwehrgerätehaus und somit können die Jugendlichen praxisnah lernen. Die Feuerwehruniform wird vom Land Brandenburg gestellt. Im Pilotprojekt in Angermünde zeigte sich, dass mehr als 25% der Jugendlichen dann in den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr wechseln.

Der Spree-Neiße-Kreis agiert bei diesem Thema vorbildlich. So wird der Feuerwehrunterricht demnächst an der BOS Spremberg angeboten. Weitere Schulen sollen in den nächsten 2 Jahren dazukommen.

Die Cottbuser Verantwortlichen erkennen mal wieder nicht, welcher Impuls für dieses wichtige Thema gesetzt werden muss, denn ohne aktive Einsatzkräfte gibt es keine Hilfe!

Wer genaueres zum Feuerwehrunterricht erfahren will klicke hier.

[1] Livestream SVV ab 1:24:10, https://www.cottbus.de/politik/streams/archiv_mitschnitte_stvv/2022/30_sitzung_der_stadtverordnetenversammlung_cottbus_chosebuz_am_29_juni_2022_mitschnitt.html

[2] https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antraege/austauschantrag-feuerwehrunterricht-at18-22/

Widerstand jetzt – Regierung abwählen!

Seit Jahren wird an einer grünen Politik festgehalten. Seit Jahren wird seitens renommierter Wissenschaftler und Politikern der AfD davor gewarnt. Die Zwangsmaßnahmen während der Coronakrise waren nur der Einstieg zu dem was uns jetzt bevorsteht. Nahrungsmittelengpässe, Strom und Gas auf Zuteilung, Fahrverbote für Verbrennermotor-Fahrzeuge und im Herbst die wiederkehrenden Zwangsmaßnahmen auf Drängen des irren Quacksalbers.

Wann wacht das deutsche Volk auf und steht im Widerstand? Die Regierung fährt unseren Wohlstand gegen die Wand und jeder ist betroffen. Es wird keine Gewinner geben.

Ich werde meinen Protest auf der Straße fortführen!

FFP2 Masken: Das solltest Du wissen

Mein neustes Video befasst sich mit der Maskenpflicht. Polizisten, Lehrer usw. sollen FFP2-Masken tragen. Halten sich alle an die gültigen Arbeitsschutz-Richtlinien? Ich zeige auf, welche Voraussetzungen eigentlich für das Tragen einer FFP2-Maske nötig sind und was es für die eigene Gesundheit bedeutet.

Kinder und Jugendliche sind keine Kollateralschäden!

Kinder sind keine Kollateralschäden - Die Coronakrise und ihre Verhältnismäßigkeit

Antragstitel: Kinder und Jugendliche sind keine Kollateralschäden – Lernrückstände aufholen, psychische Folgeschäden reduzieren

Die Landesregierung wurde aufgefordert,

I. Unverzüglich für sämtliche Jahrgangsstufen aller Schulformen, zumindest aber für die Grundschuljahrgänge, die inzidenzunabhängige Wiederaufnahme des regulären Präsenzunterrichts unter Einhaltung der einschlägigen Hygieneregeln sowie des Gesundheitsschutzes für Schüler und Schulpersonal anzuordnen.

II. Das verpflichtende Tragen medizinischer Schutzmasken oder anderer Mund-Nasen-Bedeckungen soll aufgehoben werden und stattdessen auf freiwilliger Basis erfolgen;

III. Dem zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
a) zur regulären Aprilsitzung ein Konzept für die Unterrichtsorganisation im zweiten Schulhalbjahr sowie
b) spätestens in der Maisitzung ein weiteres Konzept mit längerfristigen Maßnahmen ab dem neuen Schuljahr inklusive der zu erwartenden Kosten zur Diskussion und Abstimmung vorzulegen.

Seit beinahe einem Jahr erklären die Kultusminister der Länder und das Bundeskanzleramt das Coronavirus zur größtmöglichen Gefahr auch für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Seit Frühjahr letzten Jahres wird das Festhalten an einem eingeschränkten Schulbetrieb mit immer neuen Schreckensszenarien begründet, die bislang nur auf Annahmen und Befürchtungen basierten.
Gleichzeitig ignorieren die Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene die katastrophalen Folgen, die sich aus ihrer Lockdown-Politik nicht nur mit Blick auf die Bildungschancen, sondern vor allem auf das psychische und physische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen ergeben.
Diese Folgen sind konkret und können mittlerweile, auch dank Studien und Erhebungen aus dem europäischen Ausland, qualifiziert und quantifiziert werden.
Neben der Beeinträchtigung der Gesundheit, der Bildungschancen sowie des sozialen und beruflichen Erfolgs junger Menschen zeichnen sich bereits jetzt Langzeitfolgen ab, die sämtliche Dimensionen sprengen: Laut einer Berechnung des Ifo-Instituts führen die bereits entstandenen Bildungsrückstände infolge der Lockdowns nicht nur zu gravierenden Einbußen im Lebenserwerbseinkommen, sondern sind geeignet, der deutschen Volkswirtschaft insgesamt finanzielle Schäden in Höhe von mindestens 2,2 bis 3,3 Billionen Euro zuzufügen.

Jene Länder, die die Grundschulen und weiterführenden Schulen nur kurze Zeit oder überhaupt nicht geschlossen hatten und damit ihrer Verantwortung gegenüber der jungen Generation gerecht wurden – darunter Norwegen, Schweden, Finnland und zahlreiche ostasiatische Länder -, haben dadurch bereits jetzt im Vergleich zu Deutschland und Brandenburg nicht nur einen bildungspolitischen, sondern ebenfalls einen ökonomischen Wettbewerbsvorteil. Das durch eine verfehlte Bildungspolitik der letzten Jahrzehnte empirisch nachweisbar abfallende Bildungsniveau in Deutschland hingegen wird durch die Corona-Politik von Bund und Ländern ohne Not zusätzlich beschleunigt. Dies gefährdet die Zukunftschancen der in unserem Land nachwachsenden Generation unmittelbar und wird massive Wohlstandsverluste mit sich bringen.
Vor diesem Hintergrund sind nicht nur die Schulen unverzüglich wieder zu öffnen, sondern es müssen endlich praktikable Konzepte und Instrumente entwickelt werden, um einerseits entstandene Lernrückstände möglichst aufholen und andererseits Kinder und Jugendliche mit seelischen Leiden sowie deren Eltern und Lehrer individuell bestmöglich unterstützen zu können.
Neben Übergangslösungen, sind ebenfalls mittel- und langfristige Maßnahmen notwendig, die über das Schulhalbjahr hinausweisen.
Angesichts der sich abzeichnenden seelischen Schäden ist es unabdingbar, das schulpsychologische Beratungs- und Hilfesystem personell, finanziell sowie strukturell auszubauen. Selbiges betrifft die Aufstockung der Sonderpädagogen sowie der pädagogischen Unterrichtshilfen. Beide Berufsgruppen leisten im Schulalltag einen unschätzbaren Beitrag, um u.a. Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Lehrern und Eltern individuell zu fördern.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird mit Nachdruck dazu aufgefordert, die bislang entstandenen Schäden für die Bildungschancen und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen sowie für das Schul- und Bildungssystem nicht länger zu ignorieren. Stattdessen müssen endlich produktive Lösungsvorschläge unterbreitet werden, mit denen sich einerseits die Lernrückstände abbauen und andererseits die Kollateralschäden und damit das Leid aller Beteiligten reduzieren lassen.

Antragsstatus:
Der Antrag wurde abgelehnt.


https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3000/3019.pdf

Ärztliches Zeugnis gemäß 3. SARS-CoV-2-EindV

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 994

Lars Schieske (AfD) 22.12.2020 Drucksache 7/2736 (1 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2700/2736.pdf

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung des Fragestellers: Laut derzeit gültiger Eindämmungsverordnung sind u.a. jene Personen vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit, „denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist“. Der Nachweis sei „vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen“.

1. Welche formalen Ansprüche werden an solch ein ärztliches Attest gestellt, welche Kriterien muss es erfüllen und wer ist berechtigt, solch ein Zeugnis auszustellen?

Zu Frage 1: Das ärztliche Zeugnis nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 der 4. SARS-CoV- 2-EindV muss mindestens den vollständigen Namen und das Geburtsdatum beinhalten; im Falle der Vorlage bei Behörden oder Gerichten muss es zusätzlich konkrete Angaben beinhalten, warum die betroffene Person von der Tragepflicht befreit ist. Die oder der nach dieser Verordnung zur Kontrolle befugte Verantwortliche hat Stillschweigen über die erhobenen Daten zu bewahren und sicherzustellen, dass die Kenntnisnahme der Daten durch Unbefugte ausgeschlossen ist. Sofern im Einzelfall eine Dokumentation der Befreiung von der Tragepflicht erforderlich ist, darf die Tatsache, dass das ärztliche Zeugnis vorgelegt wurde, die ausstellende Ärztin oder der ausstellende Arzt sowie ein eventueller Gültigkeitszeitraum des ärztlichen Zeugnisses in die zu führenden Unterlagen aufgenommen werden; die Anfertigung einer Kopie des ärztlichen Zeugnisses ist nicht zulässig.

2. Wer ist im Land Brandenburg befugt, Zeugnisse zur Befreiung von der Maskenpflicht zu kontrollieren?

Zu Frage 2: Zuständig für die Kontrollen sind die Ordnungsbehörden und die Polizei. Auch die Bahn-Mitarbeiter*innen sind datenschutzrechtlich berechtigt, die Atteste der Fahrgäste zu kontrollieren.

3. Wie wird der Datenschutz bei der Kontrolle von Zeugnissen zur Befreiung von der Maskenpflicht gewährleistet?

 4. Wie wird der gesetzeskonforme Umgang bei der Vorlage von Zeugnissen zur Befreiung von der Maskenpflicht in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung sichergestellt?

Zu den Fragen 3 und 4: Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der Aufgaben der oder des Verantwortlichen nach dieser Verordnung genutzt werden, insbesondere zum Nachweis der Einhaltung bereichsspezifischer Hygieneregeln. Die Aufbewahrung und Speicherung der erhobenen Daten hat unter Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Sie sind umgehend zu vernichten oder zu löschen, sobald sie für die Erfüllung von Aufgaben nach dieser Verordnung nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieser Verordnung.

5. Dürfen Zeugnisse zur Befreiung von der Maskenpflicht durch einen Kontrolleur dokumentiert werden?

a) Wenn ja, warum und in welcher Form?

b) Welche Vorgaben sind im Falle der Dokumentation ärztlicher Zeugnisse einzuhalten?

c) Gab es hierfür eine besondere Schulung der Kontrolleure?

d) An wen werden die dokumentierten Zeugnisse weitergereicht?

Zu Frage 5:

Zu a): Vorgelegte ärztliche Zeugnisse zur Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung (z. B. bei Versammlungen) werden durch polizeiliche Einsatzkräfte grundsätzlich auf Plausibilitäẗt geprüft (eine weitergehende detaillierte Prüfung ist aufgrund der fehlenden Fachexpertise nicht möglich). Ergeben sich aufgrund dieser Prüfung begründete Zweifel an der inhaltlichen Bestimmtheit bzw. Echtheit des ärztlichen Zeugnisses, erfolgt eine schriftliche Dokumentation.

Zu b): Gemäß § 2 Absatz 2 der 4.SARS-CoV-2-EindV „darf die Tatsache, dass das ärztliche Zeugnis vorgelegt wurde, die ausstellende Ärztin oder der ausstellende Arzt sowie ein eventueller Gültigkeitszeitraum des ärztlichen Zeugnisses in die zu führenden Unterlagen aufgenommen werden; die Anfertigung einer Kopie des ärztlichen Zeugnisses ist nicht zulässig.“

Zu c): Eine gesonderte Schulung der polizeilichen Einsatzkräfte wurde nicht durchgeführt. Allerdings sind Regelungshinweise erfolgt.

Zu d): Je nach Einzelfall kann eine Anzeige wegen des Verdachtes einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit nach § 24 der 3. SARS-Cov-2-EindV aufgenommen werden. Bei Verdacht einer Straftat erfolgt die Bearbeitung durch die Kriminalpolizei. Bei Verdacht einer Ordnungswidrigkeit bzw. bei sonstigen zweifelhaften Feststellungen, die außerhalb der polizeilichen Prüfexpertise liegen, erfolgt regelmäßig zur abschließenden Klärung eine Weiterleitung der Daten an das zuständige Gesundheitsamt.

6. Wurde zusätzliches Personal zur Kontrolle der Maskenpflicht auf Landesebene und Kommunalebene eingestellt?

Falls ja, wie viele und nach welchen Kriterien?

(Bitte nach Landkreis bzw. kreisfreie Städte auflisten.)

 Zu Frage 6: Eine Abfrage bei den Kommunen hat ergeben, dass einzig im Landkreis Teltow- Fläming vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt worden sind. Die Einstellung erfolgte durch die Vermittlung eines Jobcenters. Voraussetzung war, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u. a. flexibel an Sonn- und Feiertagen aber auch abends eingesetzt werden können, über einen Führerschein der Klasse B verfügen Kommunikationsfähigkeit und Empathie sowie wünschenswerterweise einen Berufsabschluss besitzen.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2800/2890.pdf