Krankenkassen vor dem Kollaps – Versicherte sollen die Zeche zahlen

Dass das Gesundheitssystem in Deutschland an den Grenzen seiner Belastbarkeit steht, ist keine neue Erkenntnis. Ähnlich wie das Rentensystem leidet es unter der demographischen Entwicklung. Hinzu kommen noch explodierende Kosten in den Kliniken und verursacht durch teure Pharma-Produkte. Alles seit langem bekannt, doch schiebt man die Lösung der Probleme seit vielen Jahren auf.

Nun hat eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission ihre Vorschläge für eine grundlegende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgelegt. Derzeit wird bereits im Jahr 2030 von einer Finanzierungslücke in Höhe von 40 Milliarden Euro ausgegangen [1]. Für das kommende Jahr wird sie auf 15 Milliarden Euro prognostiziert [2].

Diese Lücke besteht, obwohl die Beitragssätze für die Versicherten einen Rekordwert erreicht haben. Zum allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent kommt noch der kassenspezifische Zusatzbeitrag, der laut dem Spitzenverband der GKV im Durchschnitt bei 3,13 Prozent liegt [1]. Nach aktuellen Schätzungen gehen Gesundheitsexperten davon aus, dass pro Person ab dem Jahr 2027 im Schnitt mit 260 Euro pro Jahr und ab 2030 gar mit durchschnittlich 680 Euro pro Jahr zusätzlich an Beiträgen zu rechnen ist [3]. Insgesamt beinhaltet das von der Kommission vorgelegte Papier 66 Vorschläge [1]. Das Sparpaket soll einen Umfang von 42 Milliarden Euro haben [2].

Mitversicherung von Ehegatten soll abgeschafft werden

Sollten die Empfehlungen angenommen werden, wird es für Millionen Bürger abermals teurer. So soll die Abschaffung der beitragsfreien Ehegattenversicherung Mehreinnahmen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro pro Jahr generieren [1]. Laut Angaben der GKV wären davon etwa zweieinhalb Millionen bislang mitversicherte Personen betroffen [4]. Nach aktueller Rechtslage können Ehepartner kostenfrei mitversichert werden, sofern ihr Einkommen 565 Euro nicht übersteigt [5].

Schon im Vorfeld der Veröffentlichung der Vorschläge der Kommission machten Pläne der Bundesregierung die Runde, die kostenfreie Mitversicherung für Ehepartner in der GKV abzuschaffen und einen pauschalen Mindestsatz in Höhe von 225 Euro pro Monat einzuführen [4]. Insbesondere Familien mit mehreren Kindern profitieren von der derzeit noch bestehenden Regelung. Eine Sprecherin des Sozialverband VdK bezeichnete den Vorschlag als „eine versteckte Beitragserhöhung für Millionen Familien und für Menschen mit kleinen Einkommen“ [6]. Bemerkenswert ist, dass selbst der GKV-Spitzenverband sich kritisch äußerte, obwohl er doch laut Bundesregierung angeblich stark profitieren würde [6].

Mehr Zahlungspflichten, weniger Leistungen

Auch bislang von der Versicherungspflicht ausgenommene Minijobber sollen zur Kasse gebeten werden, was 1,3 Milliarden Euro einbringen soll [1]. Doch damit nicht genug. Höhere Zuzahlungen für Medikamente und therapeutische Maßnahmen sowie die Absenkung des Krankengeldes sollen Mehreinnahmen im Umfang von 4,1 Milliarden Euro ermöglichen [1]. Zuzahlungen in Höhe von 15 Euro sind im Gespräch [2].

Insgesamt sollen Einsparungen bei Leistungserbringern, also Kliniken, Ärzten und Herstellern, in Höhe von 19 Milliarden Euro vorgenommen werden [2]. Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, hält die Vorschläge der Kommission für nicht patientenfreundlich, da das Vergütungssystem weiterhin den Kontakt, aber nicht die Qualität bezahle, wodurch letztere zu kurz komme [3]. Er geht auch davon aus, dass die Vorschläge schon seit Jahren in den Schubläden der Ministerien liegen [3].

Dass die Vorschläge noch in diesem Jahr Gesetz werden, ist nicht unwahrscheinlich. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Verabschiedung durch das Kabinett noch im Sommer durchpeitschen. Man wolle sich „im Wesentlichen an das halten, was die Kommission vorschlägt“ [1].

Hohe Kosten für mitversicherte Ausländer

Was die Kommission allerdings gar nicht vorschlägt, ist die Ausgliederung ausländischer Empfänger von Bürgergeld bzw. Grundsicherung aus dem Sozialversicherungssystem. Für diese zahlen die Beitragszahler fleißig mit. Ebenfalls nicht auf der Vorschlagsliste enthalten ist die Überprüfung und gegebenenfalls Aufkündigung von Sozialversicherungsabkommen mit anderen Ländern. Ein prominentes Beispiel ist das bereits im Jahr 1964 abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei, das vorsieht, dass krankenversicherte Türken in Deutschland ihre nahen Angehörigen in der Heimat mitversichern können [7].

Die Mitversicherung gilt für Ehepartner, Kinder und Eltern [7]. Es findet eine Pauschal-Abrechnung pro Familie statt [8]. Vergleichbare Sozialversicherungsabkommen bestehen auch mit anderen Staaten, zum Beispiel Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien [8].

Sozialstaat steht vor dem Ruin

Die Sozialkassen stehen kurz vor dem Ruin, das ist bekannt. Die gesetzliche Rentenversicherung besteht nur noch, weil sie jährlich mit dreistelligen Milliardenbeträgen aus der Steuerkasse bezuschusst wird. Wahrscheinlich wird das Gleiche bald für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten. Doch die Bereitschaft, in diese Kassen einzuzahlen und etwa das halbe Jahr für Steuern und Sozialabgaben zu schuften, wird nicht größer, wenn Leistungen immer mehr zusammengestrichen werden und gleichzeitig die Abgabenlast immer drückender wird.


Quellenverzeichnis

[1] „Wie die Krankenversicherung reformiert werden soll“, www.tagesschau.de, 30. März 2026
[2] „Krankenkassen-Kommission schlägt Streichung der Gratis-Mitversicherung von Ehepartnern vor“, www.welt.de, 30. März 2026
[3] „Patientenschützer Brysch kritisiert Vergütung für Kontakt statt für Qualität“, www.mdr.de, 31. März 2026
[4] „Keine beitragsfreie Familienversicherung mehr für Ehepartner?“, www.br.de, 26. März 2026
[5] „Kostenlose Mitversicherung vor dem Aus“, www.t-online.de, 24. März 2026
[6] „Völlig falscher Ansatz: Wird kostenlose Mitversicherung abgeschafft?“, www.infranken.de, 31. März 2026
[7] „Anti-türkische Petition nervt den Bundestag“, www.spiegel.de, 16. Februar 2011
[8] „Was das Versicherungsabkommen tatsächlich beinhaltet“, www.presseportal.de, 19. Juni 2019

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