Erst vor einigen Tagen habe ich ausführlich über die geplante Gesundheitsreform der Bundesregierung und deren mögliche Auswirkungen auf Versicherte, Patienten sowie die Leistungserbringer im Gesundheitswesen berichtet. In diesem Beitrag habe ich auch aufgezeigt, welche parlamentarischen Aktivitäten wir als AfD-Bundestagsfraktion zu diesem Thema bereits unternommen haben und welche konkreten Vorschläge wir vorlegen, um unser Gesundheitswesen wieder auf Vordermann zu bringen.
Wer meinen damaligen Beitrag noch nicht gelesen hat oder sich die Hintergründe noch einmal ansehen möchte, findet ihn hier:
Seitdem hat sich jedoch etwas Entscheidendes verändert.
In den vergangenen Wochen haben mich zahlreiche Zuschriften von Ärzten, Zahnärzten, Physiotherapeuten sowie besorgten Patienten und Beitragszahlern erreicht. Viele schilderten ihre Sorgen über die geplanten Einschnitte, steigende Belastungen und die möglichen Folgen für die medizinische Versorgung in Deutschland.
Gleichzeitig wächst auch außerhalb des Parlaments der Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung. Offenbar nicht ohne Wirkung: Die ursprünglich vorgesehene zweite und dritte Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist derzeit nicht mehr wie geplant auf der Tagesordnung zu finden.
Für mich ist das ein deutliches Signal. Der Druck aus der Bevölkerung, die Kritik aus den Praxen und die vielen Schreiben an Abgeordnete scheinen ihre Wirkung nicht verfehlt zu haben. Die Bundesregierung sieht sich offensichtlich gezwungen, ihre Pläne noch einmal genauer zu überprüfen.
Am 12. Juni 2026 fand im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfs statt. Wer die Debatte selbst verfolgen möchte, kann dies hier tun:
Ich empfehle ausdrücklich, sich die Redebeiträge der einzelnen Fraktionen anzusehen und sich ein eigenes Bild von den unterschiedlichen Positionen zu machen. Dort wird auch deutlich, warum wir als AfD-Bundestagsfraktion den vorliegenden Gesetzentwurf kritisch sehen und echte Reformen statt weiterer Belastungen für Versicherte fordern.
Die aktuelle Entwicklung zeigt jedenfalls: Engagement lohnt sich. Bürger, Patienten und Leistungserbringer können politische Entscheidungen beeinflussen, wenn sie ihre Stimme erheben. Deshalb danke ich allen, die sich mit ihren Hinweisen, Sorgen und Anregungen an mich gewandt haben.
Ich werde die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und Sie selbstverständlich über die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren informieren.
Die deutsche Fankultur ist ein wichtiger Teil unseres gesellschaftlichen Lebens. Woche für Woche füllen tausende Menschen die Stadien und Sportplätze – von der Bundesliga bis in die unteren Ligen. Sie unterstützen ihre Vereine mit Leidenschaft, organisieren Choreografien, begleiten ihre Mannschaften auswärts, engagieren sich ehrenamtlich, sammeln Spenden und tragen vielerorts das Vereinsleben mit. Fußball ist damit weit mehr als Sport. Er ist Heimat, Gemeinschaft und Ehrenamt.
Gleichzeitig stehen Fußballfans immer wieder im Mittelpunkt politischer Debatten. Es geht um Polizeieinsätze, Stadionverbote, personalisierte Tickets, Videoüberwachung, Kollektivstrafen und die Datei „Gewalttäter Sport“. Nicht selten entsteht dabei der Eindruck, dass ganze Kurven oder Fangruppen unter Generalverdacht gestellt werden, obwohl die große Mehrheit der Fans friedlich ist. Auch die Zahlen der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze zeigen, dass die Lage keineswegs die immer neue Dramatisierung rechtfertigt: Für die Saison 2024/2025 wurden rückläufige Zahlen bei Verletzten und eingeleiteten Strafverfahren gemeldet [1].
Vor diesem Hintergrund haben Grüne und Linke nun Anträge in den Bundestag eingebracht, in denen sie sich als Verteidiger der Fankultur präsentieren. Die Grünen fordern in ihrem Antrag „Fanrechte im Fußball stärken“ mehr Beteiligung von Fans, bessere Finanzierung von Fanprojekten, eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“, die Ablehnung von personalisiertem Ticketing und keine flächendeckende intelligente Videoüberwachung im Stadionumfeld [2]. Die Linke fordert in ihrem Antrag „Fankultur schützen“ Deeskalation, Dialog statt Repression, eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“, Einschränkungen bei Stadionverboten, eine Pyrotechnik-Kommission und mehr Mitsprache für Fans [3].
Auf den ersten Blick klingt das wie ein klares Bekenntnis zur Fankultur. Doch genau hier beginnt die Doppelmoral. Denn ausgerechnet Grüne und Linke haben über Jahre selbst dazu beigetragen, Teile der Fanszene politisch in eine Ecke zu stellen. Wer heute beklagt, Fans würden stigmatisiert, sollte nicht verschweigen, dass er selbst jahrelang mit Anträgen, Kleinen Anfragen und Kampagnen genau solche Zuschreibungen befördert hat.
Die Grünen brachten bereits 2015 im Bundestag den Antrag „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur – Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken“ ein. Darin war ausdrücklich von rechten Netzwerken im Sport, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Verbindungen einzelner Fußballfans zur rechtsextremen Szene die Rede [4]. Die Linke stellte 2011 eine Kleine Anfrage unter dem Titel „Fußball und Rechtsextremismus“, in der behauptet wurde, Neonazis versuchten immer wieder, über Fußballvereine Anhänger zu werben [5]. 2017 folgte eine weitere Kleine Anfrage der Linken zu „rechtsextremen Tendenzen in der Hooligan-Szene“ [6]. Ebenfalls 2017 thematisierte die Linke „aktuelle rechtsextremistische Entwicklungen im Umfeld des Fußballs“ [7]. 2023 fragte die Linke erneut nach „rechtsextremer Gewalt bei Fußballspielen und der Datei Gewalttäter Sport“ und sprach von Einflussversuchen rechter und rechtsextremer Akteure im Fußball [8].
Auch auf Landesebene finden sich entsprechende Beispiele. Im Berliner Abgeordnetenhaus fragte die Linke 2013 zu politisch motivierter Gewalt von rechts; in der Antwort tauchten auch Vorgänge im Zusammenhang mit einem Fußballstadion auf [9]. In Brandenburg unterstützte die Linke zudem die Kampagne „Nazis raus aus den Stadien“ im Zusammenhang mit den Vorfällen zwischen Babelsberg und Energie Cottbus [10]. Man muss diese Kampagne politisch nicht gutheißen oder ablehnen, um festzustellen: Wer solche Kampagnen unterstützt und Fangruppen in einem politischen Deutungsrahmen von „Nazis im Stadion“ behandelt, sollte später nicht so tun, als habe er mit Stigmatisierung von Fanszenen nie etwas zu tun gehabt.
Natürlich gilt: Gewalt, Straftaten und Extremismus haben im Stadion nichts verloren. Wer Straftaten begeht, muss konsequent verfolgt werden. Aber der Rechtsstaat verfolgt Täter – nicht ganze Kurven, nicht ganze Vereine und nicht ganze Regionen. Genau das ist der entscheidende Punkt. Wer heute Generalverdacht beklagt, darf ihn gestern nicht selbst betrieben haben.
Besonders kritisch ist zudem der grüne Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit. Ausgangspunkt ist zwar eine Debatte um Sozialarbeiter in Fanprojekten. Der Entwurf geht aber deutlich darüber hinaus: Er will ein Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in öffentlich anerkannten Einrichtungen oder Diensten sowie für bestimmte ehrenamtlich Rechtsberatende einführen [11]. Nach meinem Eindruck geht es hier nicht nur um Fanprojekte. Hier soll ein ganzer Bereich linker Projekt- und Beratungsstrukturen mit zusätzlichen Privilegien gegenüber der Strafverfolgung ausgestattet werden. Das wirft rechtsstaatliche Fragen auf. Denn wenn Personen im Rahmen ihrer Arbeit Kenntnis von Straftaten erhalten, darf der Staat nicht leichtfertig auf Aufklärung verzichten. Vertrauen in Sozialarbeit ist wichtig. Aber Vertrauen darf nicht dazu führen, dass eine politisch nahestehende Projektlandschaft faktisch aus der normalen Zeugenpflicht herausgenommen wird.
Genau deshalb ist die aktuelle Inszenierung von Grünen und Linken so unglaubwürdig. Heute präsentieren sie sich als Schutzmacht der Fankultur. Gestern haben sie selbst immer wieder politische Etiketten auf Teile dieser Fanszene geklebt. Heute warnen sie vor Spaltung und Stigmatisierung. Gestern haben sie selbst mit Anfragen, Anträgen und Kampagnen genau diese Spaltung befördert. Das ist keine glaubwürdige Fanpolitik. Das ist politische Doppelmoral.
Eine ehrliche Politik für die Fans muss anders aussehen. Sie muss anerkennen, was die Fankultur für unser Land leistet. Sie muss zwischen friedlichen Fans und tatsächlichen Straftätern unterscheiden. Sie muss Sicherheitsinteressen ernst nehmen, ohne ganze Fangruppen unter Verdacht zu stellen. Und sie muss Dialog ermöglichen, statt moralische Schubladen zu bedienen.
Die Debatte im Deutschen Bundestag am 10. Juni 2026 hat diese Widersprüche deutlich gemacht. Dort wurden der grüne Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht sowie die Anträge von Grünen und Linken zur Fankultur beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen [12].
Für mich ist klar: Die deutsche Fankultur verdient Respekt. Friedliche Fans dürfen weder durch überzogene Sicherheitsmaßnahmen noch durch politische Etikettierungen unter Generalverdacht gestellt werden. Schluss mit der Doppelmoral. Schluss mit der Stigmatisierung.
[4] Grüner Antrag 2015: Rechte Netzwerke im Sport aufdecken Deutscher Bundestag, Drucksache 18/6232, Antrag Bündnis 90/Die Grünen: „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur – Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken“. https://dserver.bundestag.de/btd/18/062/1806232.pdf
[5] Linke Kleine Anfrage 2011: Fußball und Rechtsextremismus Deutscher Bundestag, Drucksache 17/7729, Kleine Anfrage Die Linke: „Fußball und Rechtsextremismus“. https://dserver.bundestag.de/btd/17/077/1707729.pdf
[11] Grüner Gesetzentwurf 2026: Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4290, Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und ehrenamtlichen Rechtsberatung“. https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104290.pdf
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.