Nord-Stream-Prozess: Der Angeklagte spricht von einer Militäroperation, die Bundesregierung schweigt

Seit Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, steht vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erstmals ein mutmaßlicher Beteiligter der Nord-Stream-Sprengung vor Gericht: der ukrainische Staatsangehörige Serhij K. [1]. Kurz vor Prozessbeginn wurde bekannt, dass er in abgehörten Telefonaten aus der italienischen Haft verlangt haben soll, es müsse öffentlich klargestellt werden, dass die Sprengung „eine offizielle militärische Operation“ war. Sein Kommandeur solle deutlich machen, dass er und ein weiterer Beschuldigter keine wild gewordenen Einzelgänger gewesen seien [2].

Wenn das zutrifft, war der Anschlag auf unsere Energieversorgung kein Werk verirrter Einzeltäter, sondern ein staatlich veranlasster Angriff auf deutsche Infrastruktur. Dann kann die Bundesregierung nicht länger schweigen.

Die Anklage spricht von einem Auftrag staatlicher Stellen

Die Bundesanwaltschaft wirft Serhij K. ein Kriegsverbrechen durch Angriff auf zivile Objekte vor, außerdem das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe [1]. Er soll den Plan als Offizier der ukrainischen Armee gemeinsam mit anderen Militärangehörigen im Auftrag staatlicher Stellen ausgearbeitet haben. Ziel sei gewesen, die Gasexporte über die Leitungen dauerhaft zu stoppen, damit Russland die Einnahmen nicht für den Krieg nutzen kann [3].

Nach den Ermittlungen gehörten sieben Tatverdächtige zur Besatzung der Segelyacht „Andromeda“. Von dort aus sollen Taucher die Sprengsätze angebracht haben, die am 26. September 2022 drei der vier Röhren auf bis zu mehreren hundert Metern aufrissen [4]. Durch Nord Stream 1 floss damals etwa die Hälfte des Erdgases, das Deutschland jährlich zur Energiegewinnung brauchte [5]. Bis zum 17. Dezember sind zunächst 16 Verhandlungstage angesetzt, weitere folgen im Januar und Februar 2027 [6].

Die Verteidigung widerspricht sich selbst

Der Angeklagte bestreitet die Tat. Sein Anwalt Nicola Canestrini sagt, K. sei zum Tatzeitpunkt in der Ukraine gewesen [4]. Ein weiterer Verteidiger, Jes Meyer-Lohkamp, kündigte an, sein Mandant werde schweigen, weil ihm die Aussagegenehmigung fehle; er will die Einstellung des Verfahrens beantragen [1]. Hintergrund ist eine eidesstattliche Versicherung seines früheren Kommandeurs Roman Tscherwinskyj: Als Angehöriger einer geheim operierenden Einheit dürfe K. auch vor Gericht nicht über deren Aufträge sprechen [1]. Dem „Spiegel“ sagte Tscherwinskyj, K. habe unter seinem Kommando gestanden und alle Aufträge der Einheit ausgeführt [4].

Für mich passt das nicht zusammen. Wer nichts getan hat, braucht keine Genehmigung seiner Einheit, um das zu sagen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj versichert unterdessen weiter, Kiew sei nie offiziell an einer solchen Operation beteiligt gewesen [3].

Der Bundesgerichtshof hat die Lage längst klar beschrieben

Der Bundesgerichtshof hat am 10. Dezember 2025 die Haftbeschwerde von Serhij K. zurückgewiesen (Aktenzeichen StB 60/25) [5]. Deutsche Strafgewalt besteht, weil der Taterfolg auch auf deutschem Staatsgebiet eintrat. Die sonst übliche Immunität für Staatsbedienstete, die sogenannte Funktionsträgerimmunität, gilt nach dem Beschluss nicht bei geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakten, die die Souveränität eines anderen Staates berühren [5]. Außerdem stellt der Senat klar, dass Konfliktparteien auch im Krieg keine Objekte angreifen dürfen, die unmittelbar zivilen Zwecken dienen [5]. Fachjuristische Berichterstattung las den Beschluss so, dass der 3. Strafsenat die Explosionen der Ukraine zuschreibt [7].

Damit ist rechtlich geklärt: Wer im Auftrag eines fremden Staates deutsche Infrastruktur sprengt, kann sich nicht hinter seinem Dienstherrn verstecken. Politisch geklärt ist dagegen noch gar nichts.

Die AfD fordert seit Jahren Aufklärung

Schon im März 2023 beantragte die AfD-Fraktion im Bundestag einen Untersuchungsausschuss „zum Angriff auf Nord Stream“ (Drucksache 20/5989). Er sollte unter anderem klären, ob die Bundesregierung Hinweise auf die drohenden Anschläge hatte. Der Antrag wurde an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen [8]. Mit einer Großen Anfrage (Drucksache 20/11251) hakte die Bundestagsfraktion nach [9]. In ihrer Antwort verweigerte die Bundesregierung zu zentralen Punkten die Auskunft, etwa zur Frage, ob die CIA im Juni 2022 vor einem ukrainischen Anschlag gewarnt hatte. Sie berief sich auf das Staatswohl und auf Rücksichten gegenüber ausländischen Diensten [10].

Am 21. Mai 2026 hat meine Fraktion mit Drucksache 21/6025 erneut einen Untersuchungsausschuss beantragt [11]. Er soll klären, was die Bundesregierung wann wusste, ob staatliche ukrainische Stellen beteiligt waren und ob Deutschland Schadensersatz für den Sachschaden von rund 1,2 bis 1,35 Milliarden Euro verlangt. Außerdem soll er prüfen, ob die Frage der Täterschaft bei Waffenlieferungen und Finanzhilfen an die Ukraine überhaupt eine Rolle gespielt hat [10]. Unser außenpolitischer Sprecher Markus Frohnmaier hat es auf den Punkt gebracht: „Ein Angriff auf die nationale Souveränität darf nicht folgenlos bleiben.“ [12] Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag in der Debatte ab, er liegt seither im Geschäftsordnungsausschuss [11].

Ein Strafprozess ersetzt keinen Untersuchungsausschuss

Die Union hielt uns im Mai entgegen, man solle zunächst die Strafverfahren abwarten [11]. Dieses Argument trägt nicht. Ein Strafgericht klärt die Schuld eines einzelnen Angeklagten, nicht die Verantwortung von Regierungen. Beobachter erwarten, dass sich der Hamburger Senat genau darauf beschränkt und die außenpolitischen Ziele anderer Staaten außen vor lässt [13]. Die Nebenklagen der Betreibergesellschaften hat das Gericht nicht zugelassen. Weitergehende wirtschaftliche Folgen gingen nach Auffassung des Senats ohnehin auf politische Entscheidungen zurück [14]. Genau diese politischen Entscheidungen zu prüfen, ist Aufgabe des Parlaments.

Und die offenen Fragen sind handfest. Der niederländische Militärgeheimdienst erhielt Monate vor der Tat Hinweise auf ein ukrainisches Kommando, die Warnung gelangte über die CIA auch nach Deutschland [4]. Der damalige Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt sagt heute, diese Hinweise hätten ihn bis zum Anschlag nicht erreicht [4]. Wer hat die Warnung also bekommen, wer hat sie bewertet, und warum wurden die Leitungen nicht besser geschützt? Das muss der Bundestag klären, nicht ein Strafsenat in Hamburg.

Was jetzt geschehen muss

Erstens muss der Bundestag den Untersuchungsausschuss einsetzen. Nach Artikel 44 des Grundgesetzes genügt dafür ein Viertel der Abgeordneten. Die übrigen Fraktionen sollten ihren Widerstand aufgeben, statt Aufklärung als Parteipolitik abzutun.

Zweitens muss die Bundesregierung offenlegen, ob sie von der Ukraine die Auslieferung der dort lebenden Tatverdächtigen verlangt hat. Diese Auskunft verweigert sie bislang [10].

Drittens sind Schadensersatzansprüche gegenüber der Ukraine ernsthaft zu prüfen und geltend zu machen. Nach den Angaben der Bundesregierung, auf die sich unser Antrag stützt, hat Deutschland die Ukraine seit 2022 bilateral mit rund 94 Milliarden Euro unterstützt [10]. Wer so viel gibt, darf zumindest fragen, wer für die Zerstörung unserer Infrastruktur geradesteht.

Viertens gehört die Frage auf den Tisch, ob der unbeschädigte Strang von Nord Stream 2 und die beschädigten Leitungen wieder nutzbar gemacht werden können, wenn es im Interesse unseres Landes ist [10][15].

Der Prozess in Hamburg ist ein wichtiger Schritt. Aber wenn selbst der Angeklagte von einer militärischen Operation spricht und sein Kommandeur sich auf geheime Aufträge beruft, dann ist das keine Kriminalgeschichte mehr, sondern eine Frage deutscher Souveränität. Ich werde gemeinsam mit meiner Fraktion nicht lockerlassen, bis die Bürger erfahren, wer diesen Angriff befohlen hat und was die Bundesregierung wusste.

Diese Politik mache ich nicht mehr mit

Wie weit das Entgegenkommen gegenüber Kiew reicht, zeigt der Prozessauftakt. Nach Angaben seines Verteidigers Jes Meyer-Lohkamp hat Serhij K. von seinen ukrainischen Vorgesetzten keine Aussagegenehmigung erhalten. Würde er trotzdem aussagen, drohe ihm in der Ukraine Strafe; nicht einmal mit seinen Anwälten dürfe er über das Tatgeschehen sprechen [16]. Die Verteidigung will das Verfahren deshalb einstellen lassen [17]. Wenn das zutrifft, sorgt ausgerechnet der Staat, der jede Beteiligung bestreitet, dafür, dass vor einem deutschen Gericht nicht aufgeklärt werden kann, wer den Befehl gegeben hat.

Zur gleichen Zeit fließt weiter deutsches Steuergeld in die Ukraine. Bundeskanzler Merz hat der Ukraine bei seinem Besuch in Kiew am 4. Oktober „all unsere Unterstützung“ zugesichert. Eine Milliarde Euro aus bereits bewilligten Haushaltsmitteln soll für Waffen freigegeben werden, weitere 350 Millionen Euro gehen in die ukrainische Energieversorgung [18]. In seiner Regierungserklärung vor dem Bundestag am 14. Oktober hat er die weitere Unterstützung Deutschlands für die Ukraine noch einmal bekräftigt [19]. Insgesamt summiert sich die bilaterale Hilfe seit 2022 nach den Angaben der Bundesregierung auf rund 94 Milliarden Euro [10].

Für mich passt das nicht zusammen. Einerseits wurde unsere Energieinfrastruktur nach allem, was Bundesanwaltschaft und Bundesgerichtshof bislang zusammengetragen haben, im Auftrag ukrainischer Stellen zerstört. Andererseits überweist die Bundesregierung weiter Milliarden nach Kiew, ohne erkennbar Aufklärung, Auslieferung oder Schadensersatz einzufordern. Das sind Steuergelder unserer Bürger, die in Cottbus, in der Lausitz und überall im Land hart erarbeitet werden. Diese Politik mache ich nicht mehr mit.

Quellen

[1] Salzburger Nachrichten (dpa): Prozess um Nord-Stream-Anschlag beginnt in Hamburg, 14.10.2026. https://www.sn.at/politik/weltpolitik/prozess-um-nord-stream-anschlag-beginnt-in-hamburg-art-678215

[2] nd: Prozess wegen der Nord-Stream-Anschläge: Der richtige Angeklagte?, Oktober 2026. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1203162.vor-dem-nord-stream-prozess-prozess-wegen-der-nord-stream-anschlaege-der-richtige-angeklagte.html

[3] ORF: „Nord Stream“-Anschlag: Prozess mit politischer Sprengkraft, 14.10.2026. https://orf.at/stories/3444925/

[4] ZDFheute: Serhii K. im Nord-Stream-Prozess: Held oder Kriegsverbrecher?, 14.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/nordstream-hamburg-serhii-k-gerichtsprozess-kriegsverbrechen-soldat-ukraine-100.html

[5] Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10. Dezember 2025, StB 60/25 (veröffentlicht bei HRRS). https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/25/stb-60-25.pdf

[6] Berliner Zeitung (dpa): Prozess gegen den ersten Nord-Stream-Verdächtigen beginnt im Oktober, 2026. https://www.berliner-zeitung.de/article/10356432

[7] Legal Tribune Online: Mutmaßlicher Drahtzieher bleibt in U-Haft: BGH äußert sich detailliert zu Nord-Stream-Anschlag, 16.01.2026. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-stb6025-nord-stream-anschlag-2022-haftbeschwerde-immunitaet-ukraine-russland

[8] Deutscher Bundestag: Untersuchungsausschuss „zum Angriff auf Nord Stream“ gefordert, 15.03.2023. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-untersuchungsausschuss-nordstream-936464

[9] Deutscher Bundestag: Große Anfrage der Fraktion der AfD „Die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines“, Drucksache 20/11251. https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011251.pdf

[10] Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD „Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode zum Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines“, Drucksache 21/6025, 20.05.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/060/2106025.pdf

[11] Deutscher Bundestag: Untersuchungsausschuss zu den Nord-Stream-Pipelines gefordert, 21.05.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw21-de-ua-nord-stream-1174724

[12] AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: AfD-Fraktion verlangt Untersuchungsausschuss zur Nord-Stream-Sprengung, 19.05.2026. https://afdbundestag.de/afd-fraktion-verlangt-untersuchungsausschuss-zur-nord-stream-sprengung/

[13] Weltwoche: Nord-Stream-Prozess gegen Ukrainer: Was am 14. Oktober vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht zu erwarten ist, 13.10.2026. https://weltwoche.ch/daily/nord-stream-prozess-gegen-ukrainer-was-am-14-oktober-vor-dem-hanseatischen-oberlandsgericht-zu-erwarten-ist/

[14] Berliner Zeitung: Entscheidung zum Nord-Stream-Prozess: Betreiber dürfen nicht als Nebenkläger auftreten, 2026. https://www.berliner-zeitung.de/article/10454278

[15] Nordkurier: „Nord Stream aufdrehen!“, doch so einfach ist das nicht, September 2026. https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/nord-stream-aufdrehen-doch-so-einfach-ist-das-nicht-4831014

[16] taz: Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Der erste angeklagte Kriegsverbrecher in Russlands Krieg ist Ukrainer, 15.10.2026. https://taz.de/Prozess-um-Nord-Stream-Sprengung/!6212605/

[17] Neue Zürcher Zeitung: War die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines ein Kriegsverbrechen? In Hamburg beginnt der Strafprozess gegen einen ukrainischen Offizier, 15.10.2026. https://www.nzz.ch/deutschland/politik/sprengung-der-nord-stream-pipelines-in-hamburg-beginnt-der-strafprozess-gegen-einen-ukrainischen-offizier-ld.10031823

[18] ZDFheute: Merz in Ukraine: „Auf unsere Hilfe könnt ihr weiter zählen“, 04.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/ausland/merz-kiew-ukraine-krieg-russland-putin-100.html

[19] Deutscher Bundestag: Kanzler Merz pocht auf weitere Einsparungen beim neuen EU-Haushalt, 14.10.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-regierungserklaerung-1223644

Zusammenarbeit von CDU und Linken als letzte Bastion gegen die AfD?

Die CDU hat sich selbst eingemauert

Ältere Jahrgänge werden sich möglicherweise daran erinnern, dass es noch in den 70er Jahren Kampagnen der CDU unter dem Motto „Freiheit statt Sozialismus“ gab. Es ging seinerzeit darum, eine sozialliberale Koalition aus SPD und FDP zu verhindern. Selbst in den 90er Jahren wurde in der CDU noch gegen „rote Socken“ gewettert, um eine mögliche Zusammenarbeit von SPD und Grünen mit der damaligen PDS zu bekämpfen.

Die Zeiten und die CDU haben sich geändert. Weil man sich vor allem in der Ära Merkel inhaltlich komplett entkernt hat, politische Werte beliebig geworden sind und Konservative in der CDU mit der Lupe gesucht werden müssen, erscheint heute alles möglich – bis hin zur Zusammenarbeit der CDU mit der Linken. Doch offiziell gibt es noch immer einen Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU mit folgendem Inhalt: „Die CDU Deutschlands lehnt Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit sowohl mit der Linkspartei als auch mit der Alternative für Deutschland ab“ [1].

Unvereinbarkeitsbeschluss zur Linken längst brüchig

In Thüringen gibt es eine Kooperation von CDU und Linken bereits seit Jahren [2]. Diese Zusammenarbeit kam zustande, weil man nicht mit der AfD regieren will, aber anders auch nicht mehr gegen sie regieren kann. Auch in Sachsen, wo die einstmals Große Koalition aus CDU und SPD nicht mehr über eine eigene Mehrheit verfügt, ist man nicht selten auf Stimmen der Linken angewiesen, um überhaupt noch Gesetze auf den Weg zu bringen [1].

Was man in Thüringen bereits erprobt hat, empfiehlt der frühere thüringische Ministerpräsident und heutige Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow nun auch für Sachsen-Anhalt [2]. Nur so sei eine handlungsfähige Regierung ohne „das Erpressungspotenzial der AfD“ möglich [3]. Dass SPD, Grüne und Linke die Stärke der AfD seit langem als Erpressungsinstrument nutzen, um die CDU am Nasenring durch die Manege zu führen, verschweigt Ramelow wohlwissend.

Auch in Sachsen-Anhalt fehlt der CDU ohne eine Zusammenarbeit mit der Linken die Machtperspektive [1]. In Umfragen liegt die CDU weit abgeschlagen hinter der AfD. Laut dem bisherigen CDU-Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Sven Schulze, gebe es andere Möglichkeiten einer Zusammenarbeit abseits der Koalition [1]. Auch in der CDU Sachsen-Anhalts scheint man eine Kooperation mit der Linken also bereits in die eigenen Planspiele miteinzubeziehen.

CDU macht sich abhängig von der Linken

Man würde dann mit einer Partei zusammenarbeiten, deren Vorsitzender Luigi Pantisano die CDU noch vor wenigen Wochen kurz nach seinem Amtsantritt mit Faschisten gleichgesetzt hatte [1]. Pantisano sagte damals wörtlich: „Letztlich gibt es auch gar keinen Unterschied zwischen der CDU, die faschistische Politik macht, der AfD und den Faschisten selbst“ [4]. Das Selbstwertgefühl der CDU scheint an einem Tiefpunkt angekommen zu sein. Doch auch Pantisano selbst sagt heute das und morgen etwas anderes. So hat er nun im ZDF-Sommerinterview nicht ausgeschlossen, dass seine Partei Sven Schulze zum Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt wählen könnte [4].

Bundeskanzler Merz hat diesen Niedergang bereits am eigenen Leib zu spüren bekommen. Auch er brauchte die Stimmen der Linken, um am selben Tag noch einen weiteren Wahlgang durchführen zu können, nachdem er im Bundestag im ersten Wahlgang noch als Bundeskanzler durchgefallen war [1].

BSW zerlegt sich selbst, um an der Macht zu bleiben

Anderswo ist die CDU wiederum abhängig vom zerstrittenen BSW. Der Bundesvorstand des BSW hatte die eigene Fraktion im Thüringer Landtag aufgefordert, den bisherigen CDU-Ministerpräsidenten Mario Voigt nicht weiter zu stützen, nachdem ihm der Doktortitel entzogen wurde [5]. Doch das Thüringer BSW hat sich mittlerweile ebenfalls wohlig an den Futtertrögen der Macht eingerichtet, weshalb man dem Wunsch vom Bundesvorstand nicht entsprechen wollte.

Man hält weiterhin zu Voigt, schließlich will man die eigenen Ministersessel nicht gefährden. Dennoch gilt das brüchige Brombeer-Konstrukt in Thüringen nun als gefährdeter denn je – immerhin sind zwei BSW-Abgeordnete dem Ansinnen des Bundesvorstands gefolgt und soll nun ein Sonderparteitag folgen [6].

Eingemauert hinter der eigenen Brandmauer

Über Jahre hinweg glaubte die CDU, die Spielregeln selbst bestimmen zu können. Sie konnte sich die Koalitionspartner meist aussuchen und so die potentiellen Partner gegeneinander ausspielen. Diese Situation hat sich ins Gegenteil verkehrt.

Mit dem Festhalten an ihrer Brandmauer gegen die AfD hat sich die CDU selbst eingemauert und auf Gedeih und Verderb den linken Parteien ausgeliefert. Um überhaupt noch eine Regierungsoption zu haben, muss sie politische Inhalte mittragen, die dem eigenen Programm komplett widersprechen.

Das führt dazu, dass die eigene Basis und Wählerschaft die Flucht ergreifen. Der Niedergang der CDU wird so nicht aufzuhalten sein.

Wahrscheinlich gut für Deutschland.

Quellenverzeichnis

[1] „Unvereinbarkeit mit der Linken: Kann die CDU daran festhalten?“, BR24, 15. August 2026
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[2] „Ramelow für Zusammenarbeit von Linkspartei und CDU in Sachsen-Anhalt“, tagesschau.de, 11. August 2026
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[3] „Ramelow für Kooperation der CDU mit Linken in Sachsen-Anhalt“, DIE ZEIT, 11. August 2026
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[4] „Pantisano schließt Wahl von CDU-Ministerpräsident nicht aus“, ZDFheute, 9. August 2026
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[5] „Gegen Wunsch von Wagenknecht und Bundesspitze: Thüringer BSW will Regierungskoalition mit CDU beibehalten“, Tagesspiegel, 17. August 2026
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[6] „Voigt will Koalition von BSW-Machtkampf ‚nicht auseinandertreiben‘ lassen“, n-tv, 18. August 2026
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Ja zur Abschaffung der undemokratischen Fünfprozenthürde

Damit nicht mehr Millionen Stimmen unter den Tisch fallen

Wenn selbst die einstmals großen (Volks)-Parteien die Abschaffung der Fünfprozenthürde fordern, muss im althergebrachten Parteiensystem einiges im Argen liegen. Startpunkt der nun anlaufenden Diskussion war ein Vorstoß des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, die Fünfprozenthürde auf drei Prozent abzusenken [1]. Diese Hürde sei bei Bundestags- und Landtagswahlen „nicht mehr zeitgemäß“ [2].

Er begründete dies unter anderem damit, dass bei der zurückliegenden Bundestagswahl von insgesamt 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen 6,8 Millionen „unter den Tisch“ gefallen sind [3]. Der Jurist stellt die entscheidenden Fragen und gibt eine klare Antwort: „Damit war fast jede siebte Zweitstimme wertlos. Ist das zwingend notwendig, um das Parlament funktionsfähig zu erhalten und eine handlungsfähige Regierung zu bilden? Ich meine Nein“ [2]. Auch sehe er die „Gefahr der parteipolitischen Versteinerung“ [1]. Laut Papier tangiere eine Sperrklausel den Grundsatz der Gleichheit der Wahl [2].

SPD macht sich Sorgen – um sich selbst

Der SPD-Spitzenkandidat zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Armin Willingmann, unterstützt den Vorschlag Papiers auf Absenkung der Hürde auf drei Prozent [4]. Dass ausgerechnet die SPD neuerdings ihre Liebe für eine Änderung des Wahlrechts entdeckt hat, dürfte daran liegen, dass sie immer öfter um den Einzug in die Landtage bangen muss. So wird sie bei Umfragen in Sachsen-Anhalt – dort wird am 6. September gewählt – nur noch bei fünf Prozent gesehen [5]. Daher ist es kein Zufall, dass Beobachter in dem SPD-Vorstoß vor allem den Versuch sehen, die eigene Haut zu retten [4].

Auch Vertreter der Linken, die sich bei der letzten Bundestagswahl ebenfalls um ihren Wiedereinzug Sorgen machen musste, sprechen sich für die Abschaffung der Fünfprozenthürde aus. Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow sieht eine Gefahr für die Demokratie, wenn Parteien mit etwa 40 Prozent demnächst den Ministerpräsidenten stellen könnten [6]. Dass er dieses Problem nur sieht, weil seine eigene Partei weit weg von dieser Marke ist, darüber spricht er hingegen nicht.

Doch die Linke spricht sich lediglich für eine Absenkung der Fünfprozenthürde auf drei Prozent aus [1]. Wahrscheinlich fühlt man sich dieser Hürde geradeso gewachsen. Auch hier dominiert also das Eigeninteresse.

CDU will neue Parteien verhindern

Seitens der CDU wird die Absenkung oder Abschaffung der Fünfprozenthürde eher kritisch gesehen. Aber auch hier sind die Motive bemerkenswert. So stellt der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, fest, dass „ohnehin schon schwierige Regierungsbildungen noch schwerer werden“ würden [5]. Auch sehe er darin einen Anreiz für Parteiabspaltungen und Parteineugründungen [5].

Beides lässt auf ein fragwürdiges Demokratieverständnis schließen. Wenn Regierungsbildungen schwieriger werden, weil vermehrt kleinere Parteien gewählt werden, hieße das doch zunächst, dass die einstmals großen Parteien die Wähler nicht mehr an sich binden können. Das liegt aber nicht am Wahlsystem, sondern an der Glaubwürdigkeit der Regierungsparteien. Auch in der Neugründung von Parteien eine Gefahr zu sehen, spricht Bände. Diese findet doch nur dann statt, wenn ein hinreichend großer Teil der Bürger und Wähler sich nicht mehr angemessen repräsentiert fühlt.

Alice Weidel spricht von „Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs“

Alice Weidel machte die Haltung der AfD zur nun laufenden Debatte deutlich: „Grundsätzlich ist es ein gravierender Mangel und eine Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Anteile der Wählerstimmen durch eine Sperrklausel faktisch entwertet werden und das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit dadurch ausgehebelt wird“ [7]. Sie will Sperrklauseln „gleich ganz abschaffen“ und hält das Argument, dass eine solche Klausel die Zersplitterung des Parlaments verhindere, für „offenkundig nicht stichhaltig und vorgeschoben“ [7].

Sie zeigt mit ihrer Forderung nach ersatzloser Streichung der Fünfprozenthürde, dass man das Wahlrecht nicht dazu missbrauchen sollte, sich der Konkurrenz kleinerer Parteien zu entledigen.

Hürde nicht senken, sondern ganz abschaffen!

Für uns ist klar: Hürden, die Millionen Wählerstimmen entwerten, sind undemokratisch. Die Fünfprozenthürde sollte nicht gesenkt, sondern ganz abgeschafft werden. Nur so ist sichergestellt, dass jede Stimme grundsätzlich gleich viel Gewicht hat.

Doch es ist bezeichnend, dass die Kartellparteien erst jetzt die Forderung nach Abschaffung der Fünfprozenthürde stellen, weil sie selbst daran zu scheitern drohen.

Quellenverzeichnis

  1. „Linke und AfD für Abschaffung von Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen“, Stern, 30. Juli 2026
    Stern – Artikel aufrufen (Stern)
  2. „Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: ‚Die Fünf-Prozent-Hürde ist nicht mehr zeitgemäß‘“, Tagesspiegel, 28. Juli 2026
    Tagesspiegel – Artikel aufrufen (Tagesspiegel)
  3. „Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier für Änderung der Fünf-Prozent-Hürde“, Deutschlandfunk, 28. Juli 2026
    Deutschlandfunk – Artikel aufrufen (Deutschlandfunk)
    Hinweis: In deinem Verzeichnis steht der 30. Juli. Der Deutschlandfunk selbst datiert die Meldung auf den 28. Juli 2026.
  4. „Sollte die Fünf-Prozent-Hürde fallen? In Sachsen-Anhalt könnte jede fünfte Stimme verloren gehen“, RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), 31. Juli 2026
    RND – Artikel aufrufen (RND.de)
  5. „Fünf-Prozent-Hürde bei Wahlen senken? Union widerspricht“, ZDFheute, 30. Juli 2026
    ZDFheute – Artikel aufrufen (ZDFheute)
  6. „Bundestagsvizepräsident Ramelow für Abschaffung der Fünfprozenthürde“, Der Spiegel, 31. Juli 2026
    Der Spiegel blockiert derzeit den automatisierten Direktabruf des Artikels. Die Meldung ist jedoch auffindbar. Als direkt abrufbare Belegquelle für Ramelows Aussagen eignet sich zusätzlich der oben verlinkte RND-Artikel vom 31. Juli, der Ramelow ausführlich zitiert. (RND.de)
    Spiegel-Suche nach dem Artikel
  7. „Weidel will Fünf-Prozent-Hürde ersatzlos streichen“, Junge Freiheit, 30. Juli 2026
    Junge Freiheit – Artikel aufrufen (Junge Freiheit)

Sportfördergesetz: Ein Anfang, aber kein großer Wurf

www.lars-schieske.de - sportfördergesetz

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag das neue Sportfördergesetz beschlossen. Ich habe in der Debatte dazu gesprochen, weil es bei diesem Gesetz um nicht weniger geht als um die Zukunft des deutschen Spitzensports. Meine Rede [1] ist hier abrufbar:

Das Sportfördergesetz soll erstmals eine eigene gesetzliche Grundlage für die Spitzensportförderung des Bundes schaffen. Kern des Gesetzes ist die Errichtung einer neuen Spitzensport-Agentur als Stiftung des öffentlichen Rechts. Diese Agentur soll künftig Förderung und sportfachliche Steuerung des Spitzensports bündeln, Förderentscheidungen transparenter machen, Bürokratie abbauen und Deutschland im internationalen Wettbewerb wieder erfolgreicher machen. [2] [3]

Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 in namentlicher Abstimmung angenommen. 519 Abgeordnete stimmten dafür, 43 dagegen, 68 gaben keine Stimme ab. Auch die AfD-Fraktion hat dem Gesetz zugestimmt, weil ein gesetzlicher Rahmen für die Spitzensportförderung längst überfällig war. Aber Zustimmung bedeutet nicht, dass dieses Gesetz ein großer Wurf ist. Es ist ein Anfang. Mehr nicht. [4]

Zehn Jahre Arbeit und dann parlamentarisches Chaos

Seit über zehn Jahren wird an diesem Sportfördergesetz gearbeitet. Und was erlebten wir in der Sitzungswoche? Am Anfang der Woche stand es weder im Ausschuss noch im Plenum auf der Tagesordnung. Dann kam es drauf. Dann wieder runter. Dann wieder drauf. Dieses Hin und Her ist kein Zeichen guter Regierungsarbeit. Es ist ein Offenbarungseid.

In meiner Rede habe ich deshalb deutlich gemacht: Wer ein Gesetz nach jahrelanger Vorbereitung am Ende so hektisch durch das Parlament jagt, zeigt keine Führungsstärke, sondern Unsicherheit. Herr Mayer sprach im Ausschuss von einem „historischen Tag“ für den Spitzensport, Frau Dr. Schenderlein sogar von einer „historischen Woche“. Historisch war hier aber vor allem das Durcheinander der Koalition.

Dabei geht es nicht um irgendein Verwaltungsprojekt. Es geht um die Zukunft des deutschen Spitzensports. Es geht um Athleten, die jeden Tag verzichten. Um Eltern, die ihre Kinder zum Training fahren. Um Vereine, die sich aufopfern. Und es geht um Trainer, ohne die es keine einzige Medaille gibt.

Ohne Trainer kein Spitzensport

Ohne Trainer kein Spitzensport. Ohne Trainer keine Medaillen. Ohne Trainer keine internationale Spitze. Genau hier aber bleibt das Gesetz viel zu schwach.

Deutsche Trainerkompetenz ist im Ausland gefragt. Namen wie Georg Hackl, Harry Wolff, Stefan Cramer, Wolfgang Pichler, Robin Salzwedel, Jürgen Gröbler, Uwe Hohn oder Klaus Bartonietz stehen beispielhaft dafür, dass deutsches Fachwissen weltweit geschätzt wird. Gleichzeitig zeigen Studien und Berichte seit Jahren, warum Trainer Deutschland verlassen oder dem Beruf den Rücken kehren: bessere Bezahlung, längere Vertragslaufzeiten, mehr Planungssicherheit, bessere Arbeitsbedingungen und attraktivere Trainingsumfelder im Ausland oder in anderen Berufen. [5] [6]

Auch in der Anhörung wurde das deutlich. Holger Hasse, Präsident von Trainer Deutschland, sagte auf die Frage, ob Deutschland die richtigen Rahmenbedingungen für gute Trainer habe, sinngemäß klar: Nein. In der Stellungnahme von Trainer Deutschland wird beschrieben, dass Bundestrainer regelmäßig 50 bis 60 Stunden pro Woche arbeiten, Überstunden oft ohne entsprechenden Ausgleich leisten, viele Verträge befristet sind und die Bezahlung angesichts der Belastung nicht ausreicht. Mehr noch: Die schlechten Arbeitsbedingungen führen dazu, dass Trainer ins Ausland oder in andere Berufe abwandern. Genau das ist der Kern des Problems. [6] [7]

Die Koalition hat zwar nachträglich das Ziel einer „angemessenen Vergütung“ in den Gesetzestext aufgenommen. Aber ein echter Trainertarif, verlässliche Vertragslaufzeiten, Planungssicherheit über olympische Zyklen hinaus und ein stimmberechtigter Sitz der Trainer im Stiftungsrat fehlen weiterhin. Trainer dürfen beraten, aber nicht entscheiden. Sie sollen liefern, aber nicht mitbestimmen. Genau das ist die Schwäche dieses Gesetzes: Diejenigen, die den Erfolg jeden Tag erarbeiten, bleiben draußen vor der Tür.

Sachverständige gehört, aber nicht erhört

Die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Sport und Ehrenamt war umfangreich. Eingeladen waren unter anderem Vertreter von Athleten Deutschland, des DOSB, des Deutschen Behindertensportverbandes, der Konferenz der Spitzenverbände, der Landessportbünde, der Trainervertretung und der PotAS-Kommission. [8]

Die Sachverständigen haben zahlreiche konkrete Nachbesserungen gefordert. Vieles davon wurde aber entweder nur halbherzig, verspätet oder gar nicht umgesetzt.

Athleten Deutschland forderte einen eigenen stimmberechtigten Sitz im Stiftungsrat der Spitzensport-Agentur, die verbindliche Umsetzung des Safe Sport Codes, den Anschluss der Spitzenverbände an das Zentrum für Safe Sport als Fördervoraussetzung, die Verankerung von Good Governance und eine wirksame Athletenbeteiligung. [9]

Auch der Spielerrat der Basketball-Nationalmannschaft unterstützte diese Forderung ausdrücklich. Dennis Schröder, Franz Wagner, Louis Olinde und Johannes Voigtmann machten deutlich, dass die Stimme der Athleten dort vertreten sein muss, wo künftig richtungsweisende Entscheidungen getroffen werden. Ihr Satz bringt es auf den Punkt: „Wir sind Profis und wollen von Profis vertreten werden.“ [10]

Umgesetzt wurde das nicht in der geforderten Form. Der Stiftungsrat wurde zwar verändert. Künftig soll es zehn Mitglieder geben, darunter fünf Vertreter des Bundes und vier Vertreter des DOSB, wobei ein DOSB-Mitglied der Athletenkommission angehören soll. Einen unabhängigen stimmberechtigten Sitz für Athleten Deutschland gibt es aber nicht. Auch die Trainer erhalten keinen eigenen stimmberechtigten Sitz. [11]

Beim Thema Safe Sport bleibt ebenfalls ein Problem. Athleten Deutschland und der Basketball-Spielerrat forderten verbindliche Schutzstandards. Der Änderungsantrag der Koalition sieht zwar den Safe Sport Code vor, lässt zentrale Punkte aber erst zum 1. Januar 2029 in Kraft treten. Außerdem wird der freiwillige Beitritt zum Zentrum für Safe Sport lediglich evaluiert. Das ist zu wenig, wenn man Schutz vor Gewalt und Machtmissbrauch wirklich ernst nimmt. [9] [10] [11]

Planungssicherheit, Bürokratieabbau und Nachwuchs bleiben Baustellen

Auch die Spitzenverbände forderten klare Nachbesserungen. Dazu gehörten eine ausdrückliche Finanzierungsverantwortung des Bundes, mehrjährige Förderung im Zielwettkampfzyklus, eine stärkere Festbetragsfinanzierung zur Entbürokratisierung, eine sportartspezifische Betrachtung statt starrer PotAS-Bindung und eine Governance-Struktur, die die Autonomie des Sports tatsächlich abbildet. [12]

Gerade die Forderung nach mehrjähriger Förderung ist entscheidend. Spitzensport funktioniert nicht in Haushaltsjahren, sondern in Zielwettkampfzyklen. Wer Trainer, Athleten, Stützpunkte und Verbände ernst nimmt, muss ihnen Planungssicherheit geben. Ein Trainer kann keine Spitzensportkarriere aufbauen, wenn sein eigener Vertrag unsicher ist. Ein Verband kann keine nachhaltige Entwicklung planen, wenn die Finanzierung jedes Jahr neu auf Kante genäht wird.

Die Landessportbünde machten deutlich, dass eine Reform des Spitzensports ohne Nachwuchsleistungssport nicht funktionieren kann. Die Basis leistungssportlicher Karrieren liegt überwiegend in den Sportvereinen. Dort beginnen Kinder mit dem Sport. Dort entstehen Talente. Dort entscheidet sich, ob aus jungen Sportlern später Spitzenathleten werden. Die Landessportbünde forderten deshalb eine stärkere Einbindung der Vereine, der Schulen, der Landesfachverbände, der Olympiastützpunkte und der Landesstrukturen. Auch die Olympiastützpunkte sollten als regionale Schnittstellen zwischen Bund, Ländern, Vereinen und Nachwuchsleistungssport gestärkt werden. [13]

Das Gesetz konzentriert sich aber stark auf neue Strukturen an der Spitze. Eine neue Agentur, neue Gremien, neue Verfahren. Doch wer die Basis vernachlässigt, wird an der Spitze keine dauerhaften Erfolge feiern.

Unsere Haushaltsanträge hätten dem Spitzensport konkret geholfen

Dass wir nicht nur kritisieren, sondern seit Jahren konkrete Vorschläge für eine bessere Sportförderung vorlegen, zeigen unsere Änderungsanträge in den Haushaltsberatungen.

Bereits 2024 beantragte die AfD-Fraktion im Sportausschuss zum Bundeshaushalt 2025, die „Zentralen Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports“ um 45,324 Millionen Euro auf insgesamt 251,010 Millionen Euro zu erhöhen. Begründet wurde dies ausdrücklich mit einer besseren Finanzierung des Leistungs- und Spitzensports, einer stärkeren finanziellen Unterstützung der Sportler, einer besseren Bezahlung und arbeitsrechtlichen Absicherung von Trainern, Übungsleitern und Betreuern. Zudem sollten Olympiastützpunkte und Bundesleistungszentren gestärkt, Trainergehälter angehoben und zusätzliche Nachwuchstrainer ermöglicht werden. [14]

Darüber hinaus forderten wir 2024 eine Erhöhung der Projektförderung für Sporteinrichtungen um 3,25 Millionen Euro, eine Erhöhung der Mittel für Sportstätten des Hochleistungssports um 14,19 Millionen Euro auf 33 Millionen Euro, einen Liquiditätsfonds in Höhe von 11 Millionen Euro für Reisekosten und Anzahlungen sowie einen Sonderfonds für Mütter im Leistungssport in Höhe von 3 Millionen Euro. Auch der nichtolympische Sport sollte besser ausgestattet werden. Diese Anträge wurden von den übrigen Fraktionen abgelehnt. [14] [15]

Auch 2025 haben wir diese Linie fortgesetzt. Zum Bundeshaushalt 2025 beantragten wir erneut eine deutliche Erhöhung der zentralen Sportmittel um 46,434 Millionen Euro auf 247,702 Millionen Euro. Wieder ging es um mehr Geld für Sportler, bessere Bezahlung und arbeitsrechtliche Absicherung von Trainern, dringend nötige Investitionen in Olympiastützpunkte, Bundesleistungszentren und Nachwuchstrainer sowie um höhere Olympia-, Paralympics- und Deaflympicsprämien. [16]

Zusätzlich forderten wir 2025 unter anderem einen Notfallfonds für die Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2026, erneut einen Sonderfonds für Mütter im Leistungssport, eine bessere Finanzierung der Sportwissenschaft, höhere Mittel für die Dopingbekämpfung, eine bessere Ausstattung des nichtolympischen Sports, eine Erhöhung der Mittel für Sportstätten des Hochleistungssports auf 33 Millionen Euro und eine Stärkung der Projektförderung für Sporteinrichtungen. Auch diese Anträge wurden im Ausschuss von den anderen Fraktionen abgelehnt. [16] [17]

In den Beratungen zum Bundeshaushalt 2026 legten wir erneut nach: Die zentralen Sportmittel sollten um 44,516 Millionen Euro auf 267,075 Millionen Euro steigen. Vorgesehen waren unter anderem mehr Mittel für Leistungssportpersonal, Olympiastützpunkte, Bundesleistungszentren, Athletenförderung, höhere Olympia- und Paralympicsprämien und die gezielte Stärkung der Spitzensportstrukturen. [18]

Genau das wäre echte Sportförderung gewesen: mehr Geld für Athleten, bessere Rahmenbedingungen für Trainer, Investitionen in Stützpunkte, moderne Sportstätten, Hilfe für Sportlerinnen mit Kindern und eine konkrete Stärkung der Menschen, die jeden Tag Leistung bringen. Die Koalition dagegen schafft neue Gremien, neue Agenturstrukturen und neue Bürokratie, statt die Praxis endlich konsequent zu stärken.

Unser Antrag zur dualen Karriere

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die duale Karriere. Spitzensportler opfern Jahre ihres Lebens für Training, Wettkampf und internationale Erfolge. Gleichzeitig dürfen sie nach ihrer aktiven Laufbahn nicht ins Nichts fallen. Deshalb haben wir mit unserem Antrag „Spitzensportförderung – Duale Karriere für Spitzensportler stärken“ gefordert, die berufliche, schulische und akademische Absicherung von Spitzensportlern endlich ernst zu nehmen. [19]

Wer von Athleten Leistung verlangt, muss ihnen auch eine Perspektive bieten. Leistungssport darf nicht bedeuten, dass junge Menschen zwischen sportlichem Erfolg und beruflicher Zukunft zerrieben werden. Ein starkes Spitzensportsystem braucht Athleten, die sich auf ihren Sport konzentrieren können, ohne ihre Zukunft aufs Spiel zu setzen.

Anfang ja, großer Wurf nein

Das Sportfördergesetz kann ein Anfang sein. Aber es ist kein großer Wurf. Es bleibt zu bürokratisch, zu politisch geprägt und zu wenig an den Menschen orientiert, die im Alltag den Spitzensport tragen: Athleten, Trainer, Vereine, Stützpunkte und die Nachwuchsstrukturen vor Ort.

Wenn Deutschland wieder Spitzensportnation werden soll, braucht es mehr als neue Behördenlogik. Es braucht echte Trainerkompetenz, verlässliche Finanzierung, weniger Bürokratie, starke Vereine, funktionierende Stützpunkte, sichere Sportstrukturen und echte Mitbestimmung derjenigen, die Leistung bringen.

Wir als AfD werden weiter dafür kämpfen, dass der Spitzensport nicht in Gremien verwaltet, sondern aus der Praxis heraus gestärkt wird. Mit unseren Anträgen haben wir bereits gezeigt, wo angesetzt werden muss: bei der dualen Karriere, bei den Trainern, bei der Nachwuchsförderung, bei Planungssicherheit, bei modernen Sportstätten und bei der echten Beteiligung der Sportler und Trainer.

Spitzensport braucht keine Selbstbeweihräucherung der Koalition. Spitzensport braucht Leistung, Verlässlichkeit, Trainerkompetenz und den Mut, endlich die Richtigen entscheiden zu lassen.


Quellenverzeichnis

[1] Deutscher Bundestag, Mediathek: Rede von Lars Schieske zum Sportfördergesetz, 90. Sitzung vom 10.07.2026:
https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7655846
(Deutscher Bundestag)

[2] Deutscher Bundestag: Bundestag billigt Sportfördergesetz der Bundesregierung:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-spitzensport-1194376
(Deutscher Bundestag)

[3] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5921: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/059/2105921.pdf
(Bundestag DServer)

[4] Deutscher Bundestag: Namentliche Abstimmung zum Sportfördergesetz der Bundesregierung, 10.07.2026:
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=1020
(Deutscher Bundestag)

[5] Deutsche Sporthochschule Köln: Breuer, Wicker, Orlowski, Bundes- und mischfinanzierte Trainer im deutschen Spitzensport, Standortbedingungen und Migrationsanalyse:
https://fis.dshs-koeln.de/en/publications/bundes-und-mischfinanzierte-trainer-im-deutschen-spitzensport-sta/
(Deutsche Sporthochschule Köln)

[6] Trainer Deutschland e.V.: Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Sportfördergesetz, 24.06.2026:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1192094/060624_bvtds.pdf
(Deutscher Bundestag)

[7] Deutscher Bundestag: Wortprotokoll der 26. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt vom 24.06.2026:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1193944/260624_wortprotokoll_26.pdf
(Deutscher Bundestag)

[8] Deutscher Bundestag: 26. Sitzung, Anhörung zum Sportfördergesetz, Sachverständige und Stellungnahmen:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/sport_und_ehrenamt/anhoerungen/1183944-1183944
(Deutscher Bundestag)

[9] Athleten Deutschland: Stellungnahme zur Anhörung zum Sportfördergesetz, „Für Medaillen, mit Sicherheit und Mitbestimmung“:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1190628/260624_ad.pdf
(Deutscher Bundestag)

[10] Spielerrat der Basketball-Nationalmannschaft: Stellungnahme zum Sportfördergesetz, Juni 2026:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1191354/260624_spielerrat_basketball.pdf
(Deutscher Bundestag)

[11] Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Sportfördergesetz, Stand Juli 2026:
siehe Beschlussempfehlung Drucksache 21/7006:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/070/2107006.pdf
(Bundestag DServer)

[12] Dr. Alfons Hölzl, Konferenz der Spitzenverbände im DOSB: Stellungnahme zur Anhörung zum Sportfördergesetz:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1191350/260624_hoelzl.pdf
(Deutscher Bundestag)

[13] Jürgen Scholz, Konferenz der Landessportbünde: Stellungnahme zur Anhörung zum Sportfördergesetz:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1190638/260624_klsb.pdf
(Deutscher Bundestag)

[14] Deutscher Bundestag: Änderungsanträge der AfD-Fraktion zum Einzelplan 06, Haushaltsgesetz 2025, 01.10.2024:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1024418/241016_aeae_afd_epl06.pdf
(Deutscher Bundestag)

[15] Deutscher Bundestag: Wortprotokoll der 59. Sitzung des Sportausschusses vom 16.10.2024:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1032190/241016_wortprotokoll_59.pdf
(Deutscher Bundestag)

[16] Deutscher Bundestag: Änderungsanträge der AfD-Fraktion zum Einzelplan 06, Haushaltsgesetz 2025, 15.08.2025:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1105396/250827_aenderungsantraege_afd_epl_06.pdf
(Deutscher Bundestag)

[17] Deutscher Bundestag: Wortprotokoll der 6. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt vom 27.08.2025:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1127022/250827_wortprotokoll_6.pdf
(Deutscher Bundestag)

[18] Deutscher Bundestag: Änderungsanträge der AfD-Fraktion zum Einzelplan 04, Haushaltsgesetz 2026, 07.10.2025:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1113452/251008_aenderungsantraege_afd_epl_04.pdf
(Deutscher Bundestag)

[19] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/6358: Antrag der AfD-Fraktion „Spitzensportförderung – Duale Karriere für Spitzensportler stärken“:
abrufbar über die Dokumentenliste zur Debatte und Anhörung:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/sport_und_ehrenamt/anhoerungen/1183944-1183944
(Deutscher Bundestag)

Deutschland zahlt, Selenskyj bleibt weg

Deutschland darf nicht immer weiter in den Ukraine-Krieg hineingezogen werden

Deutschland unterstützt die Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskrieges politisch, finanziell und militärisch in enormem Umfang. Milliardenhilfen, Waffenlieferungen, Wiederaufbauzusagen und diplomatische Rückendeckung sind längst zu einer Dauerverpflichtung geworden. [3][4] Gleichzeitig zeigt der Streit um die Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Danzig erneut, wie problematisch diese bedingungslose Unterstützung geworden ist. [5][6]

Heute debattiert der Deutsche Bundestag ab 14 Uhr auf Verlangen der AfD-Fraktion in einer Aktuellen Stunde über genau diese Frage. Der Titel lautet: „Deutschland ist nicht Kriegspartei im eskalierenden Ukraine-Krieg – Nationale Interessen in den Fokus nehmen“. [1]

Debatte im Bundestag:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw26-de-aktuelle-stunde-ukraine-1191868

Was ist passiert?

Zur Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Danzig war die Teilnahme hochrangiger europäischer Vertreter angekündigt. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz sollte im Eröffnungssegment sprechen. Die Konferenz wird gemeinsam von Polen und der Ukraine ausgerichtet und soll sich mit dem Wiederaufbau der Ukraine befassen. [2]

Doch ausgerechnet der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj bleibt dieser wichtigen Konferenz fern. Berichten zufolge steht sein Fernbleiben im Zusammenhang mit dem eskalierenden Streit zwischen Polen und der Ukraine über die Benennung einer ukrainischen Einheit nach der historisch hochumstrittenen UPA. Statt Selenskyj soll Ministerpräsidentin Julia Swyrydenko die ukrainische Delegation führen. [5][6]

Das ist kein diplomatisches Detail, sondern ein politisches Warnsignal.

Deutschland zahlt, liefert und haftet politisch mit

Die Bundesregierung betont seit Jahren, Deutschland stehe fest an der Seite der Ukraine. Sie verweist auf milliardenschwere zivile, humanitäre, finanzielle und militärische Unterstützung. Gleichzeitig wird der Wiederaufbau der Ukraine international mitkoordiniert und politisch begleitet. [3][4]

Doch die entscheidende Frage lautet: Wo bleiben die deutschen Interessen?

Deutschland ist nicht Kriegspartei. Deutschland darf nicht schrittweise in eine immer tiefere militärische, finanzielle und politische Verstrickung hineingezogen werden. Wer immer neue Milliarden, immer neue Waffen und immer neue Garantien verspricht, ohne klare Grenzen zu ziehen, handelt nicht verantwortungsvoll, sondern gefährdet die Sicherheit und Handlungsfähigkeit unseres eigenen Landes.

Diplomatie statt Eskalation

Als AfD sagen wir klar: Wir lehnen eine weitere Einmischung Deutschlands in diesen Krieg ab. Es darf keine neuen Milliardenzusagen, keine weiteren Waffenlieferungen und erst recht keine Entsendung deutscher Soldaten geben. Stattdessen braucht es endlich eine ernsthafte diplomatische Initiative.

Der Krieg wird nicht dadurch beendet, dass Deutschland immer mehr zahlt und liefert. Er wird nur beendet, wenn wieder verhandelt wird.

Gerade die aktuellen Spannungen zwischen Polen und der Ukraine zeigen, wie brüchig die politische Lage ist. Wenn ein historischer Symbolstreit bereits ausreicht, damit der ukrainische Präsident einer zentralen Wiederaufbaukonferenz fernbleibt, dann muss man erst recht fragen, warum Deutschland weiterhin nahezu bedingungslos immer neue Lasten schultern soll. [5][6]

Respekt und Verlässlichkeit dürfen keine Einbahnstraße sein

Wer von Deutschland Milliarden, Waffen, Garantien und langfristige Unterstützung erwartet, muss auch diplomatische Verlässlichkeit zeigen. Eine Wiederaufbaukonferenz ist ein Pflichttermin. Dort geht es um internationale Hilfen, Investitionen, Sicherheitszusagen und die wirtschaftliche Zukunft eines Landes. [2]

Wenn Selenskyj ausgerechnet bei einem solchen Termin fehlt, sendet das ein fatales Signal an die Staaten, die diesen Wiederaufbau finanzieren sollen. Deutschland darf sich nicht darauf reduzieren lassen, Zahlmeister einer Politik zu sein, bei der die eigenen nationalen Interessen kaum noch eine Rolle spielen. [5][6]

Mein Fazit

Deutschland hat genug gezahlt, genug geliefert und genug politische Risiken übernommen. Die Bundesregierung muss endlich begreifen: Deutsche Außenpolitik hat zuerst deutschen Interessen zu dienen.

Wir brauchen keine weitere Eskalation, keine neuen Milliardenpakete und keine militärische Ausweitung. Wir brauchen Diplomatie, klare Grenzen und eine Politik, die sagt:

Deutschland ist nicht Kriegspartei. Und Deutschland darf auch nicht zur Kriegspartei gemacht werden.

Quellenverzeichnis:

[1] Deutscher Bundestag: Aktuelle Stunde „Deutschland ist nicht Kriegspartei im eskalierenden Ukraine-Krieg – Nationale Interessen in den Fokus nehmen“

[2] Bundesregierung: Bundeskanzler Merz nimmt an der Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Danzig teil

[3] Bundesregierung: So unterstützt Deutschland die Ukraine

[4] Auswärtiges Amt: Deutschland steht fest an der Seite der Menschen in der Ukraine

[5] Tagesschau: Streit um Armeeeinheit: Selenskyj reist nicht zu Aufbaukonferenz in Polen

[6] ZDFheute: Selenskyj sagt Teilnahme an Ukraine-Konferenz in Polen ab

Gesundheitsreform: Der Druck wirkt – Debatte vorerst von der Tagesordnung verschwunden

Erst vor einigen Tagen habe ich ausführlich über die geplante Gesundheitsreform der Bundesregierung und deren mögliche Auswirkungen auf Versicherte, Patienten sowie die Leistungserbringer im Gesundheitswesen berichtet. In diesem Beitrag habe ich auch aufgezeigt, welche parlamentarischen Aktivitäten wir als AfD-Bundestagsfraktion zu diesem Thema bereits unternommen haben und welche konkreten Vorschläge wir vorlegen, um unser Gesundheitswesen wieder auf Vordermann zu bringen.

Wer meinen damaligen Beitrag noch nicht gelesen hat oder sich die Hintergründe noch einmal ansehen möchte, findet ihn hier:

Seitdem hat sich jedoch etwas Entscheidendes verändert.

In den vergangenen Wochen haben mich zahlreiche Zuschriften von Ärzten, Zahnärzten, Physiotherapeuten sowie besorgten Patienten und Beitragszahlern erreicht. Viele schilderten ihre Sorgen über die geplanten Einschnitte, steigende Belastungen und die möglichen Folgen für die medizinische Versorgung in Deutschland.

Gleichzeitig wächst auch außerhalb des Parlaments der Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung. Offenbar nicht ohne Wirkung: Die ursprünglich vorgesehene zweite und dritte Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist derzeit nicht mehr wie geplant auf der Tagesordnung zu finden.

Für mich ist das ein deutliches Signal. Der Druck aus der Bevölkerung, die Kritik aus den Praxen und die vielen Schreiben an Abgeordnete scheinen ihre Wirkung nicht verfehlt zu haben. Die Bundesregierung sieht sich offensichtlich gezwungen, ihre Pläne noch einmal genauer zu überprüfen.

Am 12. Juni 2026 fand im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfs statt. Wer die Debatte selbst verfolgen möchte, kann dies hier tun:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-gkv-1181958

Ich empfehle ausdrücklich, sich die Redebeiträge der einzelnen Fraktionen anzusehen und sich ein eigenes Bild von den unterschiedlichen Positionen zu machen. Dort wird auch deutlich, warum wir als AfD-Bundestagsfraktion den vorliegenden Gesetzentwurf kritisch sehen und echte Reformen statt weiterer Belastungen für Versicherte fordern.

Die aktuelle Entwicklung zeigt jedenfalls: Engagement lohnt sich. Bürger, Patienten und Leistungserbringer können politische Entscheidungen beeinflussen, wenn sie ihre Stimme erheben. Deshalb danke ich allen, die sich mit ihren Hinweisen, Sorgen und Anregungen an mich gewandt haben.

Ich werde die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und Sie selbstverständlich über die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren informieren.

Kommunen am Limit: Cottbus zeigt, wohin falsche Politik führt

Ein Rekorddefizit mit Ansage

Am vergangenen Freitag legte die Bertelsmann Stiftung ihren Kommunalen Finanzreport 2026 vor. Das Ergebnis ist ein Alarmsignal: Die deutschen Kommunen haben 2025 ein Rekorddefizit von fast 32 Milliarden Euro angehäuft, ihre Gesamtverschuldung stieg auf fast 200 Milliarden Euro. Gleichzeitig wächst der kommunale Investitionsrückstand weiter. Das KfW-Kommunalpanel 2026 beziffert ihn bundesweit auf 231,2 Milliarden Euro. Die größten Rückstände liegen bei Schulen mit 68,9 Milliarden Euro und bei Straßen mit 53,7 Milliarden Euro. Das ist keine abstrakte Statistik. Das ist der Zustand unseres Landes vor der Haustür: marode Schulen, kaputte Straßen, überlastete Verwaltungen, zu wenig Spielraum für Kitas, Sport, Feuerwehr, Katastrophenschutz und öffentliche Sicherheit. [1] [2]

Cottbus steht beispielhaft für die kommunale Schieflage

Cottbus ist ein konkretes Beispiel dafür, wie die falschen Entscheidungen von Bund und Land in den Kommunen ankommen. Im Bericht des Oberbürgermeisters vor der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2025 heißt es unmissverständlich: Das Geld reicht „vorn und hinten nicht“. Der OB verweist auf einen deutschlandweiten Aufschrei der Kommunen, weil Brücken zusammenbrechen, Schulen, Kitas und Sporthallen verschleißen, Straßen und Wege nicht ausreichend repariert oder neu gebaut werden und die Kosten für in Not geratene Familien aus dem Ruder laufen. Dann folgt der entscheidende Satz für Cottbus: Man müsse nur den eigenen „Invest-Stau von ca. 1 Milliarde Euro in sozialer und verkehrlicher, also insgesamt baulicher Infrastruktur“ dagegenhalten, um zu wissen, wie weit die angekündigten Mittel reichen. [3]

Eine Milliarde Euro Investitionsstau betrifft jeden Bürger

Diese Milliarde ist mehr als nur eine Haushaltszahl. Sie zeigt, dass die Wähler bei Landtags- und Bundestagswahlen immer auch über die Zukunft ihrer Städte entscheiden. Denn Cottbus kann Straßen, Brücken, Kitas, Schulen, Horte, Sporthallen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge nicht aus eigener Kraft in Ordnung bringen, wenn Bund und Land ständig neue Aufgaben übertragen, Standards erhöhen und Kosten auslösen, ohne die Kommunen vollständig auszufinanzieren. Der Oberbürgermeister spricht ausdrücklich von einem Investitionsstau von rund 1 Milliarde Euro in sozialer und verkehrlicher, also insgesamt baulicher Infrastruktur. Direkt im selben Zusammenhang verweist er auf Brücken, Schulen, Kitas, Sporthallen, Straßen und Wege. Dahinter stehen ganz konkrete Lebensbereiche der Bürger: die Kita, in die Eltern ihre Kinder bringen; die Schule, in der Unterricht stattfinden soll; die Straße, über die Handwerker, Rettungsdienste und Familien jeden Tag fahren; die Brücke, die sicher sein muss; und die Sporthalle, die Vereine, Schulen und Ehrenamt dringend brauchen. [3]

Der Haushalt 2026 zeigt die Grenzen der Stadt

Gleichzeitig zeigt der Haushaltsplan 2026 der Stadt Cottbus, wie eng der finanzielle Spielraum vor Ort geworden ist. Für 2026 werden Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit von 520,686 Millionen Euro veranschlagt. Dem stehen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 570,048 Millionen Euro gegenüber. Allein die Transferaufwendungen liegen bei 260,052 Millionen Euro. Das Jahresergebnis 2026 wird mit minus 34,621 Millionen Euro ausgewiesen. Während Cottbus also ein deutliches Minus plant und gleichzeitig einen Investitionsstau von rund 1 Milliarde Euro vor sich herschiebt, entscheidet die Bundespolitik an anderer Stelle über Milliardenbeträge, die nicht in unseren Kommunen ankommen. [4]

Sinkende Zuweisungen, steigende Pflichtausgaben

Noch klarer wird es bei den Abweichungen gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung. Die Stadt rechnet für 2026 mit 25,1 Millionen Euro weniger Zuwendungen und Umlagen als zuvor geplant. Hauptgrund sind um 28,1 Millionen Euro geringer ausfallende Schlüsselzuweisungen des Landes. Gleichzeitig steigen die Kostenerstattungen und Kostenumlagen vor allem deshalb, weil höhere Transferleistungen von Bund und Land erwartet werden; Ursache sind gestiegene Aufwendungen für Grundsicherungen und Hilfen zum Lebensunterhalt. Auch die Transferaufwendungen selbst steigen um 11,9 Millionen Euro gegenüber der Vorjahresannahme, vor allem wegen steigender sozialer Leistungen, Eingliederungshilfe, Pflege und Grundsicherung. Kurz gesagt: Die Pflichtausgaben drücken, die Landeszuweisungen sinken, der Investitionsstau bleibt. [5]

Die Schuldenlage ist nicht zu beschönigen

Die Schuldenlage ist ebenfalls nicht zu beschönigen. Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen lagen zum 31.12.2024 bei 22,227 Millionen Euro, steigen zum 31.12.2025 planmäßig auf 38,965 Millionen Euro und sollen zum 31.12.2026 nach Tilgung bei 33,995 Millionen Euro liegen. Hinzu kommen für 2026 geplante Kassenkredite von 1,307 Millionen Euro sowie kreditähnliche Rechtsgeschäfte von 4,024 Millionen Euro. Die Stadt plant für 2026 keine neuen Investitionskredite, muss aber 4,971 Millionen Euro tilgen. [6]

Das ist wichtig: Cottbus ist nicht deshalb in Schwierigkeiten, weil vor Ort zu wenig über „Sparsamkeit“ geredet wird. Cottbus ist in Schwierigkeiten, weil Bund und Land über Jahre Aufgaben ausweiten, Standards erhöhen und Kosten auslösen, ohne den Kommunen dauerhaft die nötigen Mittel mitzugeben. Das Konnexitätsprinzip muss wieder gelten: Wer bestellt, bezahlt. Genau das fordert die AfD auf allen Ebenen.

Geld für die Ukraine ist da, für die Kommunen angeblich nicht

Besonders deutlich wird diese Schieflage am Beispiel Ukraine. Nach Angaben der Bundesregierung sind im Bundeshaushalt 2026 rund 11,5 Milliarden Euro Militärhilfe für die Ukraine vorgesehen. Das Auswärtige Amt beziffert die deutsche Unterstützung seit Kriegsbeginn auf rund 41 Milliarden Euro zivile Unterstützung sowie rund 55,5 Milliarden Euro militärische Unterstützung, die geleistet beziehungsweise für die kommenden Jahre bereitgestellt wurde. Hinzu kommen deutsche Beiträge über europäische Instrumente: Für die Europäische Friedensfazilität wurden deutsche Pflichtbeiträge in Höhe von 645 Millionen Euro bereits gezahlt; außerdem hat Deutschland Waffenlieferungen aus US-Beständen über den NATO-PURL-Mechanismus mit bislang 700 Millionen US-Dollar finanziert. Zusätzlich einigten sich die europäischen Regierungschefs im Dezember 2025 darauf, der Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 ein EU-Darlehen von 90 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. [16] [17]

Genau hier liegt der politische Kern: Geld ist offenbar vorhanden, wenn es um Ausgaben in alle Welt und speziell um die Ukraine geht. Wenn aber Cottbus, Spree-Neiße und andere Kommunen ihre Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Sportstätten und Verwaltungen sanieren müssen, heißt es plötzlich, die Mittel seien knapp. Diese Prioritätensetzung ist falsch. Wer vor Ort marode Infrastruktur, steigende Gebühren, überlastete Verwaltungen und fehlende Investitionen erlebt, muss wissen: Diese Entwicklung wird nicht nur im Rathaus entschieden. Sie wird auch im Landtag und im Bundestag entschieden. Dort wird festgelegt, ob Steuergeld zuerst den eigenen Bürgern, den Kommunen und der Daseinsvorsorge dient – oder ob es für fremde Interessen, ideologische Projekte und internationale Verpflichtungen gebunden wird.

Falsche Förderpolitik: Große Ankündigung, geringe Wirkung

Auf diese falsche Förderpolitik habe ich bereits vor einiger Zeit hingewiesen. In meinem Beitrag „Ein Programm mit großer Ankündigung, aber geringer Wirkung“ habe ich am Beispiel des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gezeigt, wie groß die Lücke zwischen politischer Ankündigung und tatsächlicher Wirkung ist. Bundesweit standen 3.684 Interessenbekundungen mit einem Förderbedarf von über 7,5 Milliarden Euro lediglich 333 Millionen Euro Programmmitteln gegenüber. Das Programm war damit um das 23-fache überzeichnet. Für unsere Region war das besonders bitter: In Cottbus und im Spree-Neiße-Kreis wurde kein einziges Projekt berücksichtigt. Genau so entsteht das Gefühl, dass vor Ort gespart wird, während an anderer Stelle Milliarden bereitstehen.

Die AfD in Cottbus setzt andere Prioritäten

Auf kommunaler Ebene hat die AfD-Fraktion Cottbus mit AT-07/25 beantragt, finanzielle Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas einzusetzen. Das ist genau der richtige Schwerpunkt: Geld aus dem Strukturwandel muss zuerst dort wirken, wo Familien, Kinder und die kommunale Infrastruktur unmittelbar betroffen sind. Außerdem hat die AfD-Fraktion mit AT-12/25 eine Arbeitsgruppe „Personalentwicklung in der Verwaltung der Stadt Cottbus“ beantragt. Denn eine Kommune braucht eine leistungsfähige Verwaltung, aber eben keine ausufernde Bürokratie ohne Prioritätensetzung. Bereits im Antrag AT-038/23 hatte die AfD-Fraktion auf die Überlastung der Kommune durch Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen hingewiesen und ausdrücklich auf knappen Wohnraum, ausgeschöpfte Kapazitäten in Kitas und Schulen, eine angespannte ärztliche Versorgung und den Investitionsstau verwiesen. Auch der Änderungsantrag AT-42/24 zur Ukraine-Resolution stellte die kommunalen Belastungsgrenzen bei Aufnahme und Versorgung in den Mittelpunkt. [7] [8] [9] [10]

Brandenburgs Kommunen brauchen Konnexität statt leere Versprechen

Auf Landesebene hat die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg im Dezember 2025 zwei zentrale Anträge eingebracht. Drucksache 8/2152 fordert eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzen der Kommunen durch eine Neuverteilung der Einkommensteuereinnahmen. Der Antrag verweist darauf, dass die allgemeine Verschuldung der Brandenburger Gemeinden und Gemeindeverbände 2024 gegenüber 2023 um 3,4 Prozent auf rund 1,1 Milliarden Euro gestiegen ist und die Investitionskredite zusätzlich bei 1,04 Milliarden Euro lagen. Der Antrag fordert, dass die Kommunen stärker an der Einkommensteuer beteiligt werden, statt bei steigenden Sozial- und Personalkosten weiter auf der Stelle zu treten. [11]

Drucksache 8/2154 geht noch direkter an die Ursache: „Konnexität auf Landes- und Bundesebene sicherstellen“. Die AfD-Fraktion fordert darin, dass die Landesregierung bei der Übertragung von Aufgaben an Kommunen von Anfang an die vollständige Finanzierung sicherstellt und sich auf Bundesebene für eine vollständige Kompensation kommunaler Belastungen durch Bundesgesetze einsetzt. In der Begründung wird das Rekorddefizit der Brandenburger Kommunen von 355 Millionen Euro im Jahr 2024 genannt. Außerdem wird beschrieben, dass Brandenburgs Kommunen in einer Konnexitätsfalle stecken: Pflichtaufgaben werden übertragen, die vollständige Kostendeckung bleibt aber aus. [12]

Auch beim Landeshaushalt hat die AfD nicht geschwiegen. Die AfD-Fraktion Brandenburg hat gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 ein Normenkontrollverfahren eingeleitet und parallel einen Eilantrag gestellt. Das Verfassungsgericht hat den Eilantrag zwar abgelehnt, aber zugleich festgehalten, dass damit keine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist. Politisch bleibt der Punkt bestehen: Neue Schulden, geänderte Berechnungsregeln und haushaltspolitische Tricks lösen nicht das Strukturproblem, sondern verschieben es. [13]

Auch im Bund: Kommunales Nothilfeprogramm statt Weiter-so

Auf Bundesebene hat die AfD-Fraktion im Bundestag mit ihrem Gegenentwurf zum Bundeshaushalt 2026 ebenfalls konkrete Antworten vorgelegt. In Drucksache 21/2908 wird ein kommunales Nothilfeprogramm in Höhe von 5 Milliarden Euro vorgeschlagen, um die unmittelbare Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu verbessern. Der Antrag benennt ausdrücklich Straßen, Schulen, Kitas, Daseinsvorsorge und Wohnrauminfrastruktur als kommunale Investitionsfelder. Gleichzeitig setzt die AfD auf Haushaltsklarheit: kreditfinanzierte Sondervermögen sollen – mit Ausnahme des Sondervermögens Bundeswehr – aufgelöst und Aufgaben in den Kernhaushalt zurückgeführt werden. Außerdem sieht der Entwurf ein Entlastungsprogramm von 54,7 Milliarden Euro für Bürger und Wirtschaft vor, unter anderem durch niedrigere Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Stromsteuer und die Abschaffung nationaler CO2-Belastungen. [14]

Erst die Pflicht, dann die Kür

Damit wird der Unterschied klar: Die derzeitige Politik verteilt Geld für ideologische Projekte, neue Bürokratie, Migration, Klimatransformation und internationale Programme, während die Kommunen vor Ort erklären müssen, warum die Turnhalle undicht ist, die Kita saniert werden muss, die Straße kaputt bleibt oder die Verwaltung kaum noch hinterherkommt. Die AfD sagt: Erst die Pflicht, dann die Kür. Erst Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Sicherheit und Daseinsvorsorge. Erst die Kommunen, dann Prestigeprojekte.

Cottbus braucht keinen weiteren politischen Nebel. Cottbus braucht eine klare Priorität: kommunale Infrastruktur statt ideologischer Ausgabenpolitik. Wenn der Investitionsstau in Cottbus bei rund einer Milliarde Euro liegt, während der Haushalt 2026 ein Jahresminus von 34,6 Millionen Euro ausweist, dann ist das kein Randproblem. Es ist ein Beleg dafür, dass die Kommunen ausbluten. Bund und Land müssen endlich vollständig bezahlen, was sie bestellen. Und vor Ort muss jeder Euro zuerst dorthin fließen, wo er den Bürgern unmittelbar dient: in Kitas, Schulen, Horte, Sporthallen, Straßen, Wege, Brücken, Feuerwehr, Katastrophenschutz und eine funktionierende Verwaltung.

Quellenverzeichnis

[1] Bertelsmann Stiftung: „Rekorddefizit der Kommunen von 32 Milliarden Euro: Expertenrat macht Reformvorschläge“, 19.06.2026.
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2026/rekorddefizit-der-kommunen-von-32-milliarden-euro-expertenrat-macht-reformvorschlaege

[2] KfW: KfW-Kommunalpanel 2026, Investitionsrückstand 231,2 Milliarden Euro; Schulen 68,9 Milliarden Euro; Straßen 53,7 Milliarden Euro.
https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/KfW-Research/KfW-Kommunalpanel.html

[3] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Bericht des Oberbürgermeisters Tobias Schick vor der 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2025.
https://cottbus.de/stadtverordnete/live-stream-und-mitschnitte/berichte-des-oberbuergermeister-vor-der-stadtverordnetenversammlung/bericht-des-oberburgermeisters-tobias-schick-vor-der-15-sitzung-der-stadtverordnetenversammlung-am-19-november-2025/

[4] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Ergebnisplan 2026.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[5] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Darstellung Ergebnishaushalt 2026 gegenüber Mittelfristplanung.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[6] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Verbindlichkeitenübersicht und Finanzhaushalt.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[7] AfD Cottbus: Antrag AT-07/25 – Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas.
https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antrag-at-07-25-einsatz-von-finanziellen-mitteln-aus-dem-strukturstaerkungsgesetz-fuer-die-sanierung-von-kitas/

[8] Stadt Cottbus SessionNet: AT-07/25 – Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas.
https://session.cottbus.de/buerger/vo0050.asp?__kvonr=4319

[9] AfD Cottbus: Antrag AT-12/25 – Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Personalentwicklung in der Verwaltung der Stadt Cottbus“.
https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antrag-at-12-25-einsetzung-einer-arbeitsgruppe-personalentwicklung-in-der-verwaltung-der-stadt-cottbus/

[10] Stadt Cottbus: Antrag AT-038/23 – Aufhebung des Beschlusses A-06-18/21; Begründung zu kommunalen Belastungsgrenzen, Kita-/Schulkapazitäten und Investitionsstau.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/00009045.pdf

[11] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/2152, Antrag der AfD-Fraktion: Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzen der Kommunen durch Neuverteilung der Einkommensteuereinnahmen.
https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/12/2152.pdf

[12] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/2154, Antrag der AfD-Fraktion: Konnexität auf Landes- und Bundesebene sicherstellen.
https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/12/2154-1.pdf

[13] Verfassungsgericht Brandenburg: Pressemitteilung zum Eilantrag gegen Doppelhaushalt 2025/2026, 19.12.2025.
https://verfassungsgericht.brandenburg.de/verfgbbg/de/presse-statistik/pressemitteilungen/detail/~19-12-2025-pressemitteilung

[14] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2908, Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zum Bundeshaushalt 2026.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/029/2102908.pdf

[15] AfD-Bundestagsfraktion: „AfD-Fraktion beantragt kommunales Notfallprogramm“, 28.11.2025.
https://afdbundestag.de/afd-fraktion-beantragt-kommunales-notfallprogramm/

[16] Bundesregierung: „Bundeshaushalt 2026: Investitionen für die Zukunft“, Angabe zu rund 11,5 Milliarden Euro Militärhilfe für die Ukraine im Jahr 2026.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeshaushalt-2026-2374030

[17] Auswärtiges Amt: „Deutschland steht fest an der Seite der Menschen in der Ukraine“, Angaben zu 41 Milliarden Euro ziviler Unterstützung, 55,5 Milliarden Euro militärischer Unterstützung, 645 Millionen Euro deutschen Pflichtbeiträgen zur Europäischen Friedensfazilität, 700 Millionen US-Dollar PURL-Finanzierung und 90 Milliarden Euro EU-Darlehen für 2026/2027.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ukraine-node/ukraine-solidaritaet-2513956

Fankultur schützen!

Die Doppelmoral von Grünen und Linken

Die deutsche Fankultur ist ein wichtiger Teil unseres gesellschaftlichen Lebens. Woche für Woche füllen tausende Menschen die Stadien und Sportplätze – von der Bundesliga bis in die unteren Ligen. Sie unterstützen ihre Vereine mit Leidenschaft, organisieren Choreografien, begleiten ihre Mannschaften auswärts, engagieren sich ehrenamtlich, sammeln Spenden und tragen vielerorts das Vereinsleben mit. Fußball ist damit weit mehr als Sport. Er ist Heimat, Gemeinschaft und Ehrenamt.

Gleichzeitig stehen Fußballfans immer wieder im Mittelpunkt politischer Debatten. Es geht um Polizeieinsätze, Stadionverbote, personalisierte Tickets, Videoüberwachung, Kollektivstrafen und die Datei „Gewalttäter Sport“. Nicht selten entsteht dabei der Eindruck, dass ganze Kurven oder Fangruppen unter Generalverdacht gestellt werden, obwohl die große Mehrheit der Fans friedlich ist. Auch die Zahlen der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze zeigen, dass die Lage keineswegs die immer neue Dramatisierung rechtfertigt: Für die Saison 2024/2025 wurden rückläufige Zahlen bei Verletzten und eingeleiteten Strafverfahren gemeldet [1].

Vor diesem Hintergrund haben Grüne und Linke nun Anträge in den Bundestag eingebracht, in denen sie sich als Verteidiger der Fankultur präsentieren. Die Grünen fordern in ihrem Antrag „Fanrechte im Fußball stärken“ mehr Beteiligung von Fans, bessere Finanzierung von Fanprojekten, eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“, die Ablehnung von personalisiertem Ticketing und keine flächendeckende intelligente Videoüberwachung im Stadionumfeld [2]. Die Linke fordert in ihrem Antrag „Fankultur schützen“ Deeskalation, Dialog statt Repression, eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“, Einschränkungen bei Stadionverboten, eine Pyrotechnik-Kommission und mehr Mitsprache für Fans [3].

Auf den ersten Blick klingt das wie ein klares Bekenntnis zur Fankultur. Doch genau hier beginnt die Doppelmoral. Denn ausgerechnet Grüne und Linke haben über Jahre selbst dazu beigetragen, Teile der Fanszene politisch in eine Ecke zu stellen. Wer heute beklagt, Fans würden stigmatisiert, sollte nicht verschweigen, dass er selbst jahrelang mit Anträgen, Kleinen Anfragen und Kampagnen genau solche Zuschreibungen befördert hat.

Die Grünen brachten bereits 2015 im Bundestag den Antrag „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur – Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken“ ein. Darin war ausdrücklich von rechten Netzwerken im Sport, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Verbindungen einzelner Fußballfans zur rechtsextremen Szene die Rede [4]. Die Linke stellte 2011 eine Kleine Anfrage unter dem Titel „Fußball und Rechtsextremismus“, in der behauptet wurde, Neonazis versuchten immer wieder, über Fußballvereine Anhänger zu werben [5]. 2017 folgte eine weitere Kleine Anfrage der Linken zu „rechtsextremen Tendenzen in der Hooligan-Szene“ [6]. Ebenfalls 2017 thematisierte die Linke „aktuelle rechtsextremistische Entwicklungen im Umfeld des Fußballs“ [7]. 2023 fragte die Linke erneut nach „rechtsextremer Gewalt bei Fußballspielen und der Datei Gewalttäter Sport“ und sprach von Einflussversuchen rechter und rechtsextremer Akteure im Fußball [8].

Auch auf Landesebene finden sich entsprechende Beispiele. Im Berliner Abgeordnetenhaus fragte die Linke 2013 zu politisch motivierter Gewalt von rechts; in der Antwort tauchten auch Vorgänge im Zusammenhang mit einem Fußballstadion auf [9]. In Brandenburg unterstützte die Linke zudem die Kampagne „Nazis raus aus den Stadien“ im Zusammenhang mit den Vorfällen zwischen Babelsberg und Energie Cottbus [10]. Man muss diese Kampagne politisch nicht gutheißen oder ablehnen, um festzustellen: Wer solche Kampagnen unterstützt und Fangruppen in einem politischen Deutungsrahmen von „Nazis im Stadion“ behandelt, sollte später nicht so tun, als habe er mit Stigmatisierung von Fanszenen nie etwas zu tun gehabt.

Natürlich gilt: Gewalt, Straftaten und Extremismus haben im Stadion nichts verloren. Wer Straftaten begeht, muss konsequent verfolgt werden. Aber der Rechtsstaat verfolgt Täter – nicht ganze Kurven, nicht ganze Vereine und nicht ganze Regionen. Genau das ist der entscheidende Punkt. Wer heute Generalverdacht beklagt, darf ihn gestern nicht selbst betrieben haben.

Besonders kritisch ist zudem der grüne Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit. Ausgangspunkt ist zwar eine Debatte um Sozialarbeiter in Fanprojekten. Der Entwurf geht aber deutlich darüber hinaus: Er will ein Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in öffentlich anerkannten Einrichtungen oder Diensten sowie für bestimmte ehrenamtlich Rechtsberatende einführen [11]. Nach meinem Eindruck geht es hier nicht nur um Fanprojekte. Hier soll ein ganzer Bereich linker Projekt- und Beratungsstrukturen mit zusätzlichen Privilegien gegenüber der Strafverfolgung ausgestattet werden. Das wirft rechtsstaatliche Fragen auf. Denn wenn Personen im Rahmen ihrer Arbeit Kenntnis von Straftaten erhalten, darf der Staat nicht leichtfertig auf Aufklärung verzichten. Vertrauen in Sozialarbeit ist wichtig. Aber Vertrauen darf nicht dazu führen, dass eine politisch nahestehende Projektlandschaft faktisch aus der normalen Zeugenpflicht herausgenommen wird.

Genau deshalb ist die aktuelle Inszenierung von Grünen und Linken so unglaubwürdig. Heute präsentieren sie sich als Schutzmacht der Fankultur. Gestern haben sie selbst immer wieder politische Etiketten auf Teile dieser Fanszene geklebt. Heute warnen sie vor Spaltung und Stigmatisierung. Gestern haben sie selbst mit Anfragen, Anträgen und Kampagnen genau diese Spaltung befördert. Das ist keine glaubwürdige Fanpolitik. Das ist politische Doppelmoral.

Eine ehrliche Politik für die Fans muss anders aussehen. Sie muss anerkennen, was die Fankultur für unser Land leistet. Sie muss zwischen friedlichen Fans und tatsächlichen Straftätern unterscheiden. Sie muss Sicherheitsinteressen ernst nehmen, ohne ganze Fangruppen unter Verdacht zu stellen. Und sie muss Dialog ermöglichen, statt moralische Schubladen zu bedienen.

Die Debatte im Deutschen Bundestag am 10. Juni 2026 hat diese Widersprüche deutlich gemacht. Dort wurden der grüne Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht sowie die Anträge von Grünen und Linken zur Fankultur beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen [12].

Die gesamte Debatte ist hier abrufbar:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-strafprozessordnung-1181868

Meine Rede zur Debatte finden Sie hier:

Für mich ist klar: Die deutsche Fankultur verdient Respekt. Friedliche Fans dürfen weder durch überzogene Sicherheitsmaßnahmen noch durch politische Etikettierungen unter Generalverdacht gestellt werden. Schluss mit der Doppelmoral. Schluss mit der Stigmatisierung.

Sport frei!

Quellen

[1] ZIS-Jahresbericht Fußball Saison 2024/2025
Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze, Jahresbericht Fußball Saison 2024/25.
https://lzpd.polizei.nrw/sites/default/files/2025-10/251009-1_ZIS-Jahresbericht_2024-2025_2.pdf

[2] Grüner Antrag 2026: Fanrechte im Fußball stärken
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4293, Antrag Bündnis 90/Die Grünen: „Fanrechte im Fußball stärken – Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern“.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104293.pdf

[3] Linker Antrag 2026: Fankultur schützen
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5826, Antrag Die Linke: „Fankultur schützen – Dialog statt Repression, Mitbestimmung statt Diskriminierung“.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105826.pdf

[4] Grüner Antrag 2015: Rechte Netzwerke im Sport aufdecken
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/6232, Antrag Bündnis 90/Die Grünen: „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur – Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken“.
https://dserver.bundestag.de/btd/18/062/1806232.pdf

[5] Linke Kleine Anfrage 2011: Fußball und Rechtsextremismus
Deutscher Bundestag, Drucksache 17/7729, Kleine Anfrage Die Linke: „Fußball und Rechtsextremismus“.
https://dserver.bundestag.de/btd/17/077/1707729.pdf

[6] Linke Kleine Anfrage/Antwort 2017: Rechtsextreme Tendenzen in der Hooligan-Szene
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/13068.
https://dserver.bundestag.de/btd/18/130/1813068.pdf

[7] Linke Kleine Anfrage/Antwort 2017: Aktuelle rechtsextremistische Entwicklungen im Umfeld des Fußballs
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/13580.
https://dserver.bundestag.de/btd/18/135/1813580.pdf

[8] Linke Kleine Anfrage/Antwort 2023: Rechtsextreme Gewalt bei Fußballspielen und Datei „Gewalttäter Sport“
Deutscher Bundestag, Drucksache 20/8937.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/089/2008937.pdf

[9] Berliner Abgeordnetenhaus: Kleine Anfrage der Linken zu politisch motivierter Gewalt von rechts
Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/11433.
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-11433.pdf

[10] Linke Brandenburg: „Nazis raus aus den Stadien!“
Erklärung des Landesvorstands Die Linke Brandenburg vom 26. Februar 2018.
https://archiv.dielinke-brandenburg.de/nc/partei/strukturen/landesvorstand/sofortinformationen/detail/news/nazis-raus-aus-den-stadien/

[11] Grüner Gesetzentwurf 2026: Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4290, Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und ehrenamtlichen Rechtsberatung“.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104290.pdf

[12] Bundestagsdebatte vom 10. Juni 2026
Deutscher Bundestag, Textarchiv: „Entwurf für Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter überwiesen“.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-strafprozessordnung-1181868

Skandal im Parlament

Der nächste künstliche Skandal: Bei „Jugend und Parlament 2026“ wird einem Jugendlichen eine angeblich „rechtsextreme“ Geste unterstellt. Medien und Kartellparteien liefern die gewünschte Interpretation gleich mit.

Ich habe mir angeschaut, wer diese Geste noch alles zeigt, und das Ergebnis ist eindeutig: An der ganzen Sache ist nichts dran.

Schaut euch das Video an. Dort offenbare ich, wie haltlos dieser Vorwurf ist.

Vom CO₂-Preis zum Klima-Notstand

Der nächste Angriff auf Bürger, Wirtschaft und Freiheit

Deutschland steckt wirtschaftlich in einer Schwächephase, während Heizen, Tanken und Strom für viele Bürger immer teurer werden. Trotzdem halten CDU, SPD und die übrigen Altparteien an einer Klima- und Umweltpolitik fest, die den Alltag verteuert, Unternehmen belastet und über CO₂-Abgaben, Sondertöpfe, Schulden und immer neue Regulierung finanziert wird. [1] [2] [3] [4]

Was früher als Klimaschutz verkauft wurde, entwickelt sich immer deutlicher zu einer Politik des dauerhaften Ausnahmezustands. Erst wurde Energie künstlich verteuert. Dann kamen Heizungsgesetz, Transformationsfonds, Förderprogramme und immer neue Eingriffe in Eigentum, Mobilität und Wirtschaft. Nun soll die Klimafrage sogar auf die Ebene eines internationalen Gesundheitsnotstands gehoben werden. [5] [6] [7]

Dieses Modell ist gescheitert. Wer Energie verteuert, Bürger und Betriebe mit Abgaben belastet, Eigentümer verunsichert und gleichzeitig Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit schwächt, zerstört die Grundlage unseres Wohlstands. Deutschland braucht keine weitere Klima-Panik, sondern wirtschaftliche Vernunft, bezahlbare Energie und politische Normalität. [8] [9] [10]

Lauterbachs neuer Alarm: Klima als Gesundheitsnotstand

Karl Lauterbach ist kaum aus dem Amt des Bundesgesundheitsministers ausgeschieden, da präsentiert er bereits das nächste große Krisenthema. Als Mitglied der von der Weltgesundheitsorganisation eingesetzten Pan-European Commission on Climate and Health unterstützt er die Forderung, die Klimakrise als gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite einzustufen. Eine solche Notlage kennt man vor allem aus der Coronazeit. [11] [12] [13]

Lauterbach erklärte dazu, die WHO müsse der Bekämpfung der Klimakrise mehr Aufmerksamkeit widmen. Man müsse erkennen, dass es sich um einen medizinischen Notfall handele. Die Kommission fordert die WHO auf, den bisherigen Rahmen der Internationalen Gesundheitsvorschriften zu erweitern, weil dieser bislang vor allem auf zeitlich begrenzte epidemische Ereignisse ausgerichtet ist. [11] [12]

Damit wird eine gefährliche Grenze verschoben. Denn wenn Klima zur internationalen Gesundheitsnotlage erklärt wird, öffnet das die Tür für immer neue Eingriffe, Steuerungsmechanismen und Machtverschiebungen. Was bei Corona mit Verweis auf Gesundheit begründet wurde, könnte künftig unter dem Etikett Klima fortgesetzt werden: mehr internationale Koordination, mehr politische Vorgaben, mehr Druck auf Bürger und Wirtschaft. [13] [14]

Mit Angstzahlen in den Ausnahmezustand

Auch diesmal wird mit großen Zahlen gearbeitet. Lauterbach und die Kommission verweisen auf Hunderttausende Todesfälle in Europa, die mit fossilen Brennstoffen, Luftverschmutzung und Hitze in Verbindung gebracht werden. Natürlich können Hitze und schlechte Luft gesundheitliche Folgen haben, besonders für geschwächte Menschen. Doch politische Panikmache ersetzt keine nüchterne Analyse. Schätzungen, Modellrechnungen, Korrelationen und Kausalitäten müssen sauber auseinandergehalten werden. [11] [13] [15]

Besonders problematisch ist, dass die Kommission nicht nur politische Maßnahmen gegen den Klimawandel fordert, sondern auch einen stärkeren Kampf gegen angebliche Falsch- und Desinformation. Vorgeschlagen wird unter anderem ein Informationszentrum für Klima und Gesundheit, das Regierungen mit Faktenchecks, Prognosen und Argumentationshilfen versorgen soll. [12] [14]

Das klingt nach Aufklärung, läuft aber politisch auf eine neue Ebene internationaler Deutungshoheit hinaus. Wer entscheidet künftig, was Information und was Desinformation ist? Wer kontrolliert die Kontrolleure? Und warum soll ausgerechnet eine internationale Organisation bestimmen, mit welchen Argumenten nationale Regierungen ihre Bürger überzeugen sollen?

CDU und SPD haben den Boden dafür bereitet

Diese Entwicklung fällt nicht vom Himmel. CDU und SPD haben sich seit Jahren auf dieselbe Grundlogik festgelegt: Klimaneutralität um jeden Preis, CO₂-Bepreisung als Lenkungsinstrument, steigende Regulierung und teure Förderprogramme als Reparaturbetrieb für die Folgen der eigenen Politik. Offiziell soll das die Zukunft sichern. Tatsächlich spüren die Menschen vor allem höhere Kosten, mehr Unsicherheit und weniger wirtschaftliche Stärke. [5] [6] [7] [8]

Besonders deutlich wurde das beim Heizungsgesetz. Hauseigentümer, Vermieter und Mieter wurden mit hektischen Vorgaben, politischen Drohkulissen und ständig wechselnden Ankündigungen verunsichert. Wer investieren wollte, wusste plötzlich nicht mehr, welche Technik politisch gewollt, wirtschaftlich tragfähig oder in wenigen Jahren wieder unerwünscht sein würde. [16] [17] [18]

Gleichzeitig bleibt Deutschland bei Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zurück. Unternehmen leiden unter hohen Energiepreisen, steigender Regulierung, Planungsunsicherheit und einer Politik, die mit Subventionen flickt, was sie zuvor mit Steuern, Abgaben und Eingriffen selbst beschädigt hat. [1] [8] [9] [10]

CO₂-Bepreisung: Klimaschutz als Dauerkasse

Die CO₂-Bepreisung wird als Klimaschutz verkauft. In der Realität ist sie für Millionen Menschen vor allem eine zusätzliche Belastung auf Heizen, Tanken und Alltag. Die Einnahmen fließen zwar formal in den Klima- und Transformationsfonds, aber genau daraus wird ein wachsender Transformationsstaat finanziert, der ohne diese Mittel kaum tragfähig wäre. Damit wird CO₂ praktisch zu einer dauerhaften Finanzierungsquelle für politische Projekte, während Bürger und Betriebe die Rechnung zahlen. [2] [3] [4]

Eine Volkswirtschaft in der Krise kann nicht dadurch gesunden, dass man Energie verteuert und die Schäden anschließend mit Förderprogrammen und Sondermitteln überdeckt. Das ist keine solide Ordnungspolitik, sondern eine Milchmädchenrechnung. Sie funktioniert nur so lange, wie noch genug Leistungsträger da sind, die zahlen können. [8] [9] [10]

Der ewige Ausnahmezustand als Machtinstrument

Die Forderung nach einem internationalen Klima-Gesundheitsnotstand zeigt, wohin die Reise gehen soll. Aus jeder politischen Herausforderung wird eine Krise, aus jeder Krise ein Notstand, und aus jedem Notstand folgt der Ruf nach mehr Macht, mehr Eingriffen und weniger demokratischer Normalität. Genau diese Entwicklung haben viele Bürger in der Coronazeit erlebt.

Wenn jetzt erneut mit Gesundheit, Angst und internationaler Koordination argumentiert wird, müssen alle Alarmglocken schrillen. Gesundheitspolitik darf nicht als Hebel dienen, um Klimaideologie gegen Bürger, Wirtschaft und nationale Souveränität durchzusetzen. Der Staat ist nicht dafür da, die Menschen dauerhaft in Angst zu halten. Er soll Freiheit, Wohlstand und Sicherheit schützen.

Was wir von der AfD im Bundestag beantragt haben

Wir von der AfD haben diese Fehlentwicklung im Bundestag nicht nur kritisiert, sondern konkrete Gegenanträge eingebracht. Dazu gehört der Antrag, die CO₂-Bepreisung abzuschaffen, statt sie weiter zu erhöhen. Die AfD-Fraktion forderte ausdrücklich, das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz vollständig und ersatzlos zu streichen sowie damit verbundene EU-Vorgaben wie den Green Deal und den CO₂-Grenzausgleich zu beenden. [19] [20] [21]

Ebenso hat die AfD im Bundestag die Aufhebung des sogenannten Heizungsgesetzes beantragt. In der Drucksache 20/14031 wurde gefordert, die seit dem 1. Januar 2024 geltende Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes wieder außer Kraft zu setzen. Das ist kein Randthema, sondern eine direkte Reaktion auf die reale Verunsicherung von Eigentümern, Mietern und Handwerk. [22] [23]

Darüber hinaus fordert die AfD-Fraktion eine krisenfeste und kostengünstige Energieversorgung, das Ende zentraler Verteuerungsmaßnahmen und eine Rücknahme wesentlicher Elemente der bisherigen Energiewende. Im Deutschlandplan wird dieser Kurs offen beschrieben: CO₂-Bepreisung streichen, Energiekosten senken, Kernkraft und Technologieoffenheit stärken, Regulierungsdruck zurückfahren. [24] [25] [26]

Warum nur ein echter Kurswechsel hilft

Ein echtes Umsteuern wird es mit CDU und SPD nicht geben. Beide Parteien sind Teil desselben Systems aus CO₂-Verteuerung, Förderstaat, Sonderhaushalten und klimaideologischer Steuerung. Wer dieses Modell aufgebaut, verteidigt und immer weiter finanziert hat, wird es nicht aus eigener Kraft beenden. [5] [6] [7]

Wir von der AfD vertreten deshalb eine klare Position: Deutschland braucht keine kosmetischen Korrekturen, sondern einen politischen Richtungswechsel. Energie muss wieder bezahlbar werden. Mobilität darf nicht bestraft werden. Eigentum braucht Verlässlichkeit. Industrie braucht Wettbewerb statt Klima-Bürokratie. Und der Staat muss aufhören, wirtschaftliche Schäden mit immer neuen Subventionen zu überdecken. [19] [22] [25] [26]

Fazit

Die Bilanz deutscher Klima- und Umweltpolitik ist eindeutig: hohe Kosten, schwache Wirkung und eine wachsende Belastung für Bürger, Betriebe und Staatshaushalt. CDU und SPD haben ein Modell geschaffen, das Energie verteuert, Unsicherheit erzeugt und wirtschaftliche Stärke gegen ideologische Ziele eintauscht.

Der Vorstoß von Lauterbach und der WHO-Kommission zeigt nun, wie diese Politik international weitergedacht wird: Klima soll nicht mehr nur über Preise, Verbote und Förderprogramme gesteuert werden, sondern als Gesundheitsnotstand behandelt werden. Das wäre der nächste Schritt in Richtung dauerhafter Ausnahmezustand.

Wir von der AfD sagen deshalb klar: Schluss mit CO₂-Abzocke, Klima-Panik und politischer Bevormundung. Deutschland braucht bezahlbare Energie, wirtschaftliche Vernunft, nationale Souveränität und Freiheit statt immer neuer Notstandsdebatten. Nur ein echter Regierungsauftrag an die AfD kann diesen Kurs beenden.


Quellenverzeichnis

[1] Tagesschau: Warum Deutschlands Aufschwung 2026 kein Selbstläufer ist
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/konjunktur-deutschland-aufschwung-2026-100.html

[2] Finanztip: CO₂-Steuer / CO₂-Preis 2026 fürs Heizen und Tanken
https://www.finanztip.de/co2-steuer/

[3] BMUKN: Ab 2026 Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher trotz steigenden CO₂-Preises
https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/ab-2026-entlastungen-fuer-verbraucherinnen-und-verbraucher-trotz-steigen

[4] Bund der Steuerzahler: Darum steigt das Schuldenuhr-Tempo 2026 so rasant
https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/darum-steigt-das-schuldenuhr-tempo-2026-so-rasant/

[5] Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD
https://www.bundestag.de/resource/blob/194886/696f36f795961df200fb27fb6803d83e/koalitionsvertrag-data.pdf

[6] SPD: Koalitionsvertrag 2025
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2025_bf.pdf

[7] Tagesschau: Was sich Union und SPD vorgenommen haben
https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl-koalitionsvertrag-cdu-csu-spd-100.html

[8] Hans-Böckler-Stiftung: Wirtschaftspolitik 2026 – Deutschlands industriellen Kern erhalten
https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-ausblick-deutschlands-wirtschaftspolitik-2026-74069.htm

[9] Spiegel: IW senkt Konjunkturprognose für 2026 deutlich
https://www.spiegel.de/wirtschaft/wirtschaft-in-deutschland-iw-senkt-konjunkturprognose-fuer-2026-deutlich-a-e044176b-604d-477d-83cf-f2aa2b8e6f24

[10] Deutschlandfunk: IWF rechnet mit stärkerem Wachstum der deutschen Wirtschaft
https://www.deutschlandfunk.de/iwf-rechnet-mit-staerkerem-wachstum-der-deutschen-wirtschaft-100.html

[11] Focus: Expertengruppe um Lauterbach fordert globalen Klima-Notstand
https://www.focus.de/earth/expertengruppe-um-lauterbach-fordert-globalen-klima-notstand_8be04e8d-8839-4ed2-88b3-c92bf64ba5ef.html

[12] WHO Europe: Climate change is a health crisis – and fixing it is a health opportunity
https://www.who.int/europe/news/item/17-05-2026-climate-change-is-a-health-crisis—and-fixing-it-is-a-health-opportunity

[13] WHO Europe: Pan-European Commission on Climate and Health – Call to Action
https://www.who.int/europe/publications/m/item/pan-european-commission-on-climate-and-health–call-to-action

[14] ZEIT: Kommission – WHO sollte Notstand wegen Klimakrise ausrufen
https://www.zeit.de/news/2026-05/17/kommission-who-sollte-notstand-wegen-klimakrise-ausrufen

[15] Cicero: Die Forderung nach dem Klima-Notfall ist gefährlich
https://www.cicero.de/innenpolitik/weltgesundheitsorganisation-lauterbach-klima-notfall

[16] ZEIT: Heizungsgesetz – Der Hammer
https://www.zeit.de/wirtschaft/2026-02/heizungsgesetz-eckpunkte-bundesregierung-reform-65-prozent-regel

[17] Frankfurter Rundschau: Neues Heizungsgesetz schon wieder in der Kritik
https://www.fr.de/wirtschaft/giftpille-die-die-kosten-weiter-erhoeht-das-bedeutet-das-neue-heizungsgesetz-fuer-verbraucher-zr-94756632.html

[18] taz: Reform des Heizungsgesetzes – Aus allen Ecken kommt Kritik
https://taz.de/Reform-des-Heizungsgesetzes-Aus-allen-Ecken-kommt-Kritik/!6157912/

[19] Bundestag: AfD-Fraktion will CO₂-Bepreisung abschaffen
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-980406

[20] Bundestag: Antrag zur Abschaffung der CO₂-Bepreisung stößt auf breite Kritik
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw21-de-co2-bepreisung-1067410

[21] Bundestag: AfD fordert Abschaffung der nationalen CO₂-Bepreisung
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1156398

[22] Bundestag: Antrag auf Aufhebung des Heizungsgesetzes
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw49-de-heizungsgesetz-1032686

[23] Bundestag: AfD dringt auf Rücknahme des Heizungsgesetzes
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1033010

[24] Bundestag: Krisenfeste und kostengünstige Energieversorgung Deutschlands
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw41-de-energieversorgung-1020994

[25] AfD-Bundestagsfraktion: Deutschlandplan
https://afdbundestag.de/deutschlandplan/

[26] AfD: Energie | Umwelt | Klima
https://www.afd.de/energie-umwelt-klima/

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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