Für Versicherte wird es teurer – bei Krankenkassen und Pharmakonzernen knallen die Sektkorken

Bereits vor einigen Wochen haben wir an dieser Stelle über die Pläne einer sogenannten Experten-Kommission berichtet, wie das deutsche Gesundheitssystem laut der Bundesregierung finanziell stabiler aufgestellt werden kann. Leidtragende wären wohl vor allem die Versicherten selbst. Den Beitrag finden Sie unter folgendem Link:

Seither sind weitere Vorschläge und ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium bekannt geworden, die Anlass für Beunruhigung geben.

Das größte Milliardenloch bleibt bestehen

Offizielles Ziel ist es, die derzeit bestehende Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 15,3 Milliarden Euro zu schließen [1]. Angeblich soll es darum gehen, die Beiträge der Versicherten stabil zu halten. Doch die nun bekannt gewordenen Vorschläge zeigen, dass es vor allem teurer für Versicherte wird. Für das Jahr 2027 soll es Einsparungen in Höhe von 19,7 Milliarden Euro geben, im Jahr 2030 soll sich der „Entlastungs“-Betrag auf 42,8 Milliarden Euro belaufen [1].

Das in der GKV klaffende Milliardenloch hat mehrere Ursachen. Eine ist, dass die Versicherten auch für versicherungsfremde Leistungen zahlen müssen. So wird auch für Sozialleistungen gezahlt, die eigentlich aus dem Haushalt des Bundes finanziert werden müssten [2]. Diese Kosten belaufen sich jährlich auf rund zwölf Milliarden Euro [3]. Die Gerechtigkeitslücke basiert hier auf dem Problem, dass allein die gesetzlich Krankenversicherten für die Gesundheitsversorgung der Empfänger von Bürgergeld bzw. Grundsicherung zahlen müssen, während zum Beispiel Privatversicherte davon verschont werden [2].

Eine vollständige Beseitigung dieser Schieflage wird zwar immer wieder diskutiert, ist derzeit aber nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs. Man darf allerdings auch bezweifeln, ob es wirklich zu einer nachhaltigen Entlastung führen würde, wenn die Kosten nicht mehr über Sozialabgaben, sondern über Steuern finanziert werden. Das Loch, das man in der einen Tasche stopft, würde ein neues in der anderen Tasche reißen. Der blinde Fleck ist, dass Millionen ausländische Sozialleistungsempfänger noch nie Steuern oder Sozialabgaben entrichtet haben, aber dennoch das All-Inclusive-Paket des deutschen Sozialstaats in Anspruch nehmen können.

Wer soll die Finanzierungslücken schließen?

Derzeit weiß niemand so genau, ob die vom Gesundheitsministerium prognostizierte Lücke so realistisch ist oder aber nicht doch viel höher ausfallen wird. Der nun vorliegende Gesetzentwurf soll 43 der 66 Maßnahmen, die von der GKV-Expertenkommission vorgeschlagen wurden, in die Tat umsetzen [4].

Der Rotstift soll an vielen Stellen angesetzt werden. So soll bereits im Jahr 2027 bei Ärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern die gewaltige Summe von zwölf Milliarden Euro gekürzt werden [4]. Das mag zunächst plausibel klingen, doch muss dann auch die Frage beantwortet werden, wie man mit sinkenden Vergütungen dem schon jetzt massiven Personalmangel im Gesundheitswesen entgegenwirken will. Eine solche Sparpolitik wird zwangsläufig zulasten der Versorgungsqualität gehen.

Bei den Versicherten sollen 3,8 Milliarden Euro zusätzlich eingesammelt werden [4]. Eine dafür angedachte Maßnahme ist die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, also der Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge an die GKV fällig werden, um 300 Euro [3]. Was zunächst nach mehr Beitragssolidarität klingt, ist in Zeiten ohnehin rekordverdächtiger Lohnnebenkosten ein weiterer Anstieg bei der Belastung des Faktors Arbeit. Steigende Lohnnebenkosten sind schon heute einer der wichtigsten Gründe für die Auslagerung von Produktionskapazitäten ins billigere Ausland.

Und ein Argument gegen diese Maßnahme wird von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken selbst ins Spiel gebracht: So berichtete der „Spiegel“, dass sie mit einer Massenflucht von Gutverdienern in die private Krankenversicherung rechne [5]. Sollte dem so sein, was durchaus wahrscheinlich ist, hätte das am Ende weitere Mehrbelastungen für diejenigen zur Folge, die in der GKV bleiben (müssen).

Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern

Besonders umstritten ist die drohende Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern, wenn diese kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben. Warken verstieg sich nun zu der Aussage, dass es ihr nicht nur um Mehreinnahmen für die GKV gehe, sondern dass die Einschränkung der Mitversicherung „gelebte Frauenpolitik“ sei, die Eigenständigkeit fördern würde [3]. Wieder ein Regierungsmitglied, das scheinbar der Meinung ist, dass viele Ehepartner – ob Männer oder Frauen – nicht wissen, was für sie das Beste ist. Der Bevormundungsstaat lässt grüßen.

Auch ist zu bedenken: Nicht jede Nicht-Erwerbstätigkeit ist eine aktive Wahl. In manchen Regionen fehlt es an Kitaplätzen, der regionale Arbeitsmarkt bietet oft keine adäquaten Möglichkeiten oder gesundheitliche Einschränkungen verhindern Erwerbstätigkeit. Pauschal Beiträge zu erheben, trifft diese Gruppen hart.

Konkret ist vorerst kein pauschaler Betrag vorgesehen – zwischenzeitlich machte der Betrag in Höhe von 225 Euro pro Monat die Runde – nun ist im Referentenentwurf ein Beitragszuschlag von 3,5 Prozent vom Bruttoeinkommen geplant [3]. Wer Kinder erzieht und deshalb nicht erwerbstätig ist, würde durch den Beitragszuschlag finanziell belastet, ohne dass sich die Betreuungssituation geändert hätte.

Wo wird der Rotstift angesetzt?

Eine sehr bezeichnende Zielformulierung im Entwurf lautet, „Missbrauchspotenziale und Fehlanreize“ beim Krankengeld zu beseitigen [4]. Hier soll es zur Reduzierung der Höhe des Krankengelds und zur Beschränkung der Höchstbezugsdauer unabhängig vom Auftreten einer neuen Erkrankung kommen [4]. Ähnliche Ziele werden mit der Einführung eines Teilkrankengelds verfolgt.

Auch die Tageskosten für Krankenhausaufenthalte werden steigen, die Zuschüsse für Zahnersatz sollen drastisch gekürzt werden [1]. Die Zuzahlungssätze für verschreibungspflichtige Medikamente sollen um 50 Prozent erhöht werden. Der Mindestsatz soll von fünf Euro auf 7,50 Euro steigen, der Maximalbetrag von 10 auf 15 Euro [1]. Die Kosten für Früherkennung von Hautkrebs sollen nicht mehr übernommen werden [6]. Und das, obwohl Vorsorge bisher stets als bestes Mittel zur Bekämpfung von Krebs galt. All diese Maßnahmen, die letztlich nichts anderes als indirekte Beitragserhöhungen sind, stellen eine überproportionale Belastung kleiner und mittlerer Einkommen dar.

Kritik von fast allen Seiten

Der Maßnahmenkatalog stößt auf Kritik von zahlreichen Verbänden und Interessengruppen. So weist der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung, Andreas Gassen, darauf hin, dass das Spargesetz von Warken weniger Leistungen und weniger Termine für Versicherte zur Folge haben wird [7]. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern warnen vor einer massiven Beeinträchtigung vor allem bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen, so könnten bundesweit etwa 921.000 Patienten durch die angedachten Einschränkungen ihre Behandlungsperspektive verlieren [8]. Die angespannte Versorgungssituation würde noch weiter verschärft werden [8].

Sozialverbände kritisieren vor allem die Reduzierungen beim Krankengeld. Dies könnte zu einer „Mehrklassensystemversorgung“ führen [9]. Kranksein muss man sich künftig also leisten können.

Selbst die eigenen Leute scheinen nicht hinter ihrer Gesundheitsministerin zu stehen. So hat die Arbeitsgruppe Gesundheit der Unions-Fraktion angekündigt, die Gesundheitsreform blockieren zu wollen, wenn keine Änderungen vorgenommen werden [10].

Doch nicht nur die Inhalte sind kritikwürdig. Warken und Bundeskanzler Merz wollen genau das anwenden, was Merz an der Ampel noch massiv kritisiert hatte: es wird mit extrem kurzen Fristen gearbeitet, den beteiligten Verbänden und Interessengruppen bleiben nur wenige Tage zur Stellungnahme, noch im April soll das Gesetz durchs Kabinett und bestenfalls noch vor der Sommerpause des Bundestags durchs Parlament gepeitscht werden [11].

Politische Konsequenzen und Forderungen

Vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklungen ergeben sich folgende Forderungen:

  • Beendigung der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Beitragsmitteln
    Die Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern soll vollständig aus dem Bundeshaushalt erfolgen, da es sich um versicherungsfremde Leistungen handelt [12].
  • Erhalt des dualen Systems aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung
    Das bestehende System soll beibehalten werden, um Wettbewerb und Leistungsfähigkeit zu sichern [13].
  • Stärkung der wohnortnahen medizinischen Versorgung und Krankenhausstruktur
    Insbesondere im ländlichen Raum soll die Krankenhausinfrastruktur erhalten und gestärkt werden [14].
  • Begrenzung von Fehlanreizen und Effizienzsteigerung im System
    Fehlsteuerungen sollen reduziert und effizientere Abrechnungsmodelle eingeführt werden [14].

Stückwerk, aber kein großer Wurf

Im Ergebnis kann man wohl sagen, dass die von Warken geplante Gesundheitsreform vor allem auf Kosten der Versicherten geht, da sie zum einen durch höhere Beiträge belastet werden, zum anderen künftig geringere Leistungen erwarten können. Ansonsten ist diese Reform nicht der angekündigte große Wurf, sondern Stückwerk. Es wird zwar an unzähligen Stellschrauben hin- und hergedreht, aber es wird kein Strukturproblem ernsthaft angegangen. Die großen Akteure mit starker Lobby – vor allem die Krankenkassen selbst, aber auch die Pharmabranche – müssen von Warken nichts befürchten.

Ein solches Gesetz dann ernsthaft GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu nennen, zeugt von eigentümlichem Humor.


Quellenverzeichnis

[1] „Krankengeld runter, Zuzahlungen rauf: Warkens Gesetzentwurf zeigt erstmals das volle Ausmaß“, https://www.fr.de, 16. April 2026
[2] „GKV-Reform mit der „Schrotflinte: Es trifft alle – außer den Bund““, https://www.pharma-fakten.de, 20. April 2026
[3] „“Gelebte Frauenpolitik“ – Warken verteidigt Sparpläne“, https://www.tagesschau.de, 17. April 2026
[4] „Spargesetz: Ärzte, Krankenhäuser, Versicherte sollen zahlen – Pharma wird geschont“, https://www.aerzteblatt.de, 16. April 2026
[5] „Warken rechnet mit Massenflucht von Gutverdienern in die private Krankenversicherung“, https://www.spiegel.de, 22. April 2026
[6] „Einschnitte für alle“, https://www.tagesschau.de, 14. April 2026
[7] „„Die Politik spielt nicht ehrlich“ – Krankenkassen sehen bei GKV-Reform Täuschung der Versicherten“, https://www.welt.de, 20. April 2026
[8] Presseerklärung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, 21. April 2026
[9] „Sozialverband kritisiert geplante Kürzungen beim Krankengeld“, https://www.rp-online.de, 19. April 2026
[10] „Union will Gesundheitsreform der eigenen Ministerin ablehnen“, https://www.jungefreiheit.de, 22. April 2026
[11] „Warken legt 20-Milliarden-Sparpaket vor – Aufschrei von allen Seiten“, https://www.rp-online.de, 20. April 2026
[12] AfD-Bundestagsfraktion, „Gesundheitssystem reformieren – Beitragszahler entlasten“, https://www.afdbundestag.de
[13] AfD, „Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025“, https://www.afd.de
[14] AfD Baden-Württemberg, Gesundheitspolitik, https://afd-bw.de/programm/themen-uebersicht/gesundheitspolitik

Krankenkassen vor dem Kollaps – Versicherte sollen die Zeche zahlen

Dass das Gesundheitssystem in Deutschland an den Grenzen seiner Belastbarkeit steht, ist keine neue Erkenntnis. Ähnlich wie das Rentensystem leidet es unter der demographischen Entwicklung. Hinzu kommen noch explodierende Kosten in den Kliniken und verursacht durch teure Pharma-Produkte. Alles seit langem bekannt, doch schiebt man die Lösung der Probleme seit vielen Jahren auf.

Nun hat eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission ihre Vorschläge für eine grundlegende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgelegt. Derzeit wird bereits im Jahr 2030 von einer Finanzierungslücke in Höhe von 40 Milliarden Euro ausgegangen [1]. Für das kommende Jahr wird sie auf 15 Milliarden Euro prognostiziert [2].

Diese Lücke besteht, obwohl die Beitragssätze für die Versicherten einen Rekordwert erreicht haben. Zum allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent kommt noch der kassenspezifische Zusatzbeitrag, der laut dem Spitzenverband der GKV im Durchschnitt bei 3,13 Prozent liegt [1]. Nach aktuellen Schätzungen gehen Gesundheitsexperten davon aus, dass pro Person ab dem Jahr 2027 im Schnitt mit 260 Euro pro Jahr und ab 2030 gar mit durchschnittlich 680 Euro pro Jahr zusätzlich an Beiträgen zu rechnen ist [3]. Insgesamt beinhaltet das von der Kommission vorgelegte Papier 66 Vorschläge [1]. Das Sparpaket soll einen Umfang von 42 Milliarden Euro haben [2].

Mitversicherung von Ehegatten soll abgeschafft werden

Sollten die Empfehlungen angenommen werden, wird es für Millionen Bürger abermals teurer. So soll die Abschaffung der beitragsfreien Ehegattenversicherung Mehreinnahmen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro pro Jahr generieren [1]. Laut Angaben der GKV wären davon etwa zweieinhalb Millionen bislang mitversicherte Personen betroffen [4]. Nach aktueller Rechtslage können Ehepartner kostenfrei mitversichert werden, sofern ihr Einkommen 565 Euro nicht übersteigt [5].

Schon im Vorfeld der Veröffentlichung der Vorschläge der Kommission machten Pläne der Bundesregierung die Runde, die kostenfreie Mitversicherung für Ehepartner in der GKV abzuschaffen und einen pauschalen Mindestsatz in Höhe von 225 Euro pro Monat einzuführen [4]. Insbesondere Familien mit mehreren Kindern profitieren von der derzeit noch bestehenden Regelung. Eine Sprecherin des Sozialverband VdK bezeichnete den Vorschlag als „eine versteckte Beitragserhöhung für Millionen Familien und für Menschen mit kleinen Einkommen“ [6]. Bemerkenswert ist, dass selbst der GKV-Spitzenverband sich kritisch äußerte, obwohl er doch laut Bundesregierung angeblich stark profitieren würde [6].

Mehr Zahlungspflichten, weniger Leistungen

Auch bislang von der Versicherungspflicht ausgenommene Minijobber sollen zur Kasse gebeten werden, was 1,3 Milliarden Euro einbringen soll [1]. Doch damit nicht genug. Höhere Zuzahlungen für Medikamente und therapeutische Maßnahmen sowie die Absenkung des Krankengeldes sollen Mehreinnahmen im Umfang von 4,1 Milliarden Euro ermöglichen [1]. Zuzahlungen in Höhe von 15 Euro sind im Gespräch [2].

Insgesamt sollen Einsparungen bei Leistungserbringern, also Kliniken, Ärzten und Herstellern, in Höhe von 19 Milliarden Euro vorgenommen werden [2]. Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, hält die Vorschläge der Kommission für nicht patientenfreundlich, da das Vergütungssystem weiterhin den Kontakt, aber nicht die Qualität bezahle, wodurch letztere zu kurz komme [3]. Er geht auch davon aus, dass die Vorschläge schon seit Jahren in den Schubläden der Ministerien liegen [3].

Dass die Vorschläge noch in diesem Jahr Gesetz werden, ist nicht unwahrscheinlich. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Verabschiedung durch das Kabinett noch im Sommer durchpeitschen. Man wolle sich „im Wesentlichen an das halten, was die Kommission vorschlägt“ [1].

Hohe Kosten für mitversicherte Ausländer

Was die Kommission allerdings gar nicht vorschlägt, ist die Ausgliederung ausländischer Empfänger von Bürgergeld bzw. Grundsicherung aus dem Sozialversicherungssystem. Für diese zahlen die Beitragszahler fleißig mit. Ebenfalls nicht auf der Vorschlagsliste enthalten ist die Überprüfung und gegebenenfalls Aufkündigung von Sozialversicherungsabkommen mit anderen Ländern. Ein prominentes Beispiel ist das bereits im Jahr 1964 abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei, das vorsieht, dass krankenversicherte Türken in Deutschland ihre nahen Angehörigen in der Heimat mitversichern können [7].

Die Mitversicherung gilt für Ehepartner, Kinder und Eltern [7]. Es findet eine Pauschal-Abrechnung pro Familie statt [8]. Vergleichbare Sozialversicherungsabkommen bestehen auch mit anderen Staaten, zum Beispiel Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien [8].

Sozialstaat steht vor dem Ruin

Die Sozialkassen stehen kurz vor dem Ruin, das ist bekannt. Die gesetzliche Rentenversicherung besteht nur noch, weil sie jährlich mit dreistelligen Milliardenbeträgen aus der Steuerkasse bezuschusst wird. Wahrscheinlich wird das Gleiche bald für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten. Doch die Bereitschaft, in diese Kassen einzuzahlen und etwa das halbe Jahr für Steuern und Sozialabgaben zu schuften, wird nicht größer, wenn Leistungen immer mehr zusammengestrichen werden und gleichzeitig die Abgabenlast immer drückender wird.


Quellenverzeichnis

[1] „Wie die Krankenversicherung reformiert werden soll“, www.tagesschau.de, 30. März 2026
[2] „Krankenkassen-Kommission schlägt Streichung der Gratis-Mitversicherung von Ehepartnern vor“, www.welt.de, 30. März 2026
[3] „Patientenschützer Brysch kritisiert Vergütung für Kontakt statt für Qualität“, www.mdr.de, 31. März 2026
[4] „Keine beitragsfreie Familienversicherung mehr für Ehepartner?“, www.br.de, 26. März 2026
[5] „Kostenlose Mitversicherung vor dem Aus“, www.t-online.de, 24. März 2026
[6] „Völlig falscher Ansatz: Wird kostenlose Mitversicherung abgeschafft?“, www.infranken.de, 31. März 2026
[7] „Anti-türkische Petition nervt den Bundestag“, www.spiegel.de, 16. Februar 2011
[8] „Was das Versicherungsabkommen tatsächlich beinhaltet“, www.presseportal.de, 19. Juni 2019

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