Für Versicherte wird es teurer – bei Krankenkassen und Pharmakonzernen knallen die Sektkorken

Bereits vor einigen Wochen haben wir an dieser Stelle über die Pläne einer sogenannten Experten-Kommission berichtet, wie das deutsche Gesundheitssystem laut der Bundesregierung finanziell stabiler aufgestellt werden kann. Leidtragende wären wohl vor allem die Versicherten selbst. Den Beitrag finden Sie unter folgendem Link:

Seither sind weitere Vorschläge und ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium bekannt geworden, die Anlass für Beunruhigung geben.

Das größte Milliardenloch bleibt bestehen

Offizielles Ziel ist es, die derzeit bestehende Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 15,3 Milliarden Euro zu schließen [1]. Angeblich soll es darum gehen, die Beiträge der Versicherten stabil zu halten. Doch die nun bekannt gewordenen Vorschläge zeigen, dass es vor allem teurer für Versicherte wird. Für das Jahr 2027 soll es Einsparungen in Höhe von 19,7 Milliarden Euro geben, im Jahr 2030 soll sich der „Entlastungs“-Betrag auf 42,8 Milliarden Euro belaufen [1].

Das in der GKV klaffende Milliardenloch hat mehrere Ursachen. Eine ist, dass die Versicherten auch für versicherungsfremde Leistungen zahlen müssen. So wird auch für Sozialleistungen gezahlt, die eigentlich aus dem Haushalt des Bundes finanziert werden müssten [2]. Diese Kosten belaufen sich jährlich auf rund zwölf Milliarden Euro [3]. Die Gerechtigkeitslücke basiert hier auf dem Problem, dass allein die gesetzlich Krankenversicherten für die Gesundheitsversorgung der Empfänger von Bürgergeld bzw. Grundsicherung zahlen müssen, während zum Beispiel Privatversicherte davon verschont werden [2].

Eine vollständige Beseitigung dieser Schieflage wird zwar immer wieder diskutiert, ist derzeit aber nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs. Man darf allerdings auch bezweifeln, ob es wirklich zu einer nachhaltigen Entlastung führen würde, wenn die Kosten nicht mehr über Sozialabgaben, sondern über Steuern finanziert werden. Das Loch, das man in der einen Tasche stopft, würde ein neues in der anderen Tasche reißen. Der blinde Fleck ist, dass Millionen ausländische Sozialleistungsempfänger noch nie Steuern oder Sozialabgaben entrichtet haben, aber dennoch das All-Inclusive-Paket des deutschen Sozialstaats in Anspruch nehmen können.

Wer soll die Finanzierungslücken schließen?

Derzeit weiß niemand so genau, ob die vom Gesundheitsministerium prognostizierte Lücke so realistisch ist oder aber nicht doch viel höher ausfallen wird. Der nun vorliegende Gesetzentwurf soll 43 der 66 Maßnahmen, die von der GKV-Expertenkommission vorgeschlagen wurden, in die Tat umsetzen [4].

Der Rotstift soll an vielen Stellen angesetzt werden. So soll bereits im Jahr 2027 bei Ärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern die gewaltige Summe von zwölf Milliarden Euro gekürzt werden [4]. Das mag zunächst plausibel klingen, doch muss dann auch die Frage beantwortet werden, wie man mit sinkenden Vergütungen dem schon jetzt massiven Personalmangel im Gesundheitswesen entgegenwirken will. Eine solche Sparpolitik wird zwangsläufig zulasten der Versorgungsqualität gehen.

Bei den Versicherten sollen 3,8 Milliarden Euro zusätzlich eingesammelt werden [4]. Eine dafür angedachte Maßnahme ist die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, also der Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge an die GKV fällig werden, um 300 Euro [3]. Was zunächst nach mehr Beitragssolidarität klingt, ist in Zeiten ohnehin rekordverdächtiger Lohnnebenkosten ein weiterer Anstieg bei der Belastung des Faktors Arbeit. Steigende Lohnnebenkosten sind schon heute einer der wichtigsten Gründe für die Auslagerung von Produktionskapazitäten ins billigere Ausland.

Und ein Argument gegen diese Maßnahme wird von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken selbst ins Spiel gebracht: So berichtete der „Spiegel“, dass sie mit einer Massenflucht von Gutverdienern in die private Krankenversicherung rechne [5]. Sollte dem so sein, was durchaus wahrscheinlich ist, hätte das am Ende weitere Mehrbelastungen für diejenigen zur Folge, die in der GKV bleiben (müssen).

Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern

Besonders umstritten ist die drohende Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern, wenn diese kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben. Warken verstieg sich nun zu der Aussage, dass es ihr nicht nur um Mehreinnahmen für die GKV gehe, sondern dass die Einschränkung der Mitversicherung „gelebte Frauenpolitik“ sei, die Eigenständigkeit fördern würde [3]. Wieder ein Regierungsmitglied, das scheinbar der Meinung ist, dass viele Ehepartner – ob Männer oder Frauen – nicht wissen, was für sie das Beste ist. Der Bevormundungsstaat lässt grüßen.

Auch ist zu bedenken: Nicht jede Nicht-Erwerbstätigkeit ist eine aktive Wahl. In manchen Regionen fehlt es an Kitaplätzen, der regionale Arbeitsmarkt bietet oft keine adäquaten Möglichkeiten oder gesundheitliche Einschränkungen verhindern Erwerbstätigkeit. Pauschal Beiträge zu erheben, trifft diese Gruppen hart.

Konkret ist vorerst kein pauschaler Betrag vorgesehen – zwischenzeitlich machte der Betrag in Höhe von 225 Euro pro Monat die Runde – nun ist im Referentenentwurf ein Beitragszuschlag von 3,5 Prozent vom Bruttoeinkommen geplant [3]. Wer Kinder erzieht und deshalb nicht erwerbstätig ist, würde durch den Beitragszuschlag finanziell belastet, ohne dass sich die Betreuungssituation geändert hätte.

Wo wird der Rotstift angesetzt?

Eine sehr bezeichnende Zielformulierung im Entwurf lautet, „Missbrauchspotenziale und Fehlanreize“ beim Krankengeld zu beseitigen [4]. Hier soll es zur Reduzierung der Höhe des Krankengelds und zur Beschränkung der Höchstbezugsdauer unabhängig vom Auftreten einer neuen Erkrankung kommen [4]. Ähnliche Ziele werden mit der Einführung eines Teilkrankengelds verfolgt.

Auch die Tageskosten für Krankenhausaufenthalte werden steigen, die Zuschüsse für Zahnersatz sollen drastisch gekürzt werden [1]. Die Zuzahlungssätze für verschreibungspflichtige Medikamente sollen um 50 Prozent erhöht werden. Der Mindestsatz soll von fünf Euro auf 7,50 Euro steigen, der Maximalbetrag von 10 auf 15 Euro [1]. Die Kosten für Früherkennung von Hautkrebs sollen nicht mehr übernommen werden [6]. Und das, obwohl Vorsorge bisher stets als bestes Mittel zur Bekämpfung von Krebs galt. All diese Maßnahmen, die letztlich nichts anderes als indirekte Beitragserhöhungen sind, stellen eine überproportionale Belastung kleiner und mittlerer Einkommen dar.

Kritik von fast allen Seiten

Der Maßnahmenkatalog stößt auf Kritik von zahlreichen Verbänden und Interessengruppen. So weist der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung, Andreas Gassen, darauf hin, dass das Spargesetz von Warken weniger Leistungen und weniger Termine für Versicherte zur Folge haben wird [7]. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern warnen vor einer massiven Beeinträchtigung vor allem bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen, so könnten bundesweit etwa 921.000 Patienten durch die angedachten Einschränkungen ihre Behandlungsperspektive verlieren [8]. Die angespannte Versorgungssituation würde noch weiter verschärft werden [8].

Sozialverbände kritisieren vor allem die Reduzierungen beim Krankengeld. Dies könnte zu einer „Mehrklassensystemversorgung“ führen [9]. Kranksein muss man sich künftig also leisten können.

Selbst die eigenen Leute scheinen nicht hinter ihrer Gesundheitsministerin zu stehen. So hat die Arbeitsgruppe Gesundheit der Unions-Fraktion angekündigt, die Gesundheitsreform blockieren zu wollen, wenn keine Änderungen vorgenommen werden [10].

Doch nicht nur die Inhalte sind kritikwürdig. Warken und Bundeskanzler Merz wollen genau das anwenden, was Merz an der Ampel noch massiv kritisiert hatte: es wird mit extrem kurzen Fristen gearbeitet, den beteiligten Verbänden und Interessengruppen bleiben nur wenige Tage zur Stellungnahme, noch im April soll das Gesetz durchs Kabinett und bestenfalls noch vor der Sommerpause des Bundestags durchs Parlament gepeitscht werden [11].

Politische Konsequenzen und Forderungen

Vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklungen ergeben sich folgende Forderungen:

  • Beendigung der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Beitragsmitteln
    Die Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern soll vollständig aus dem Bundeshaushalt erfolgen, da es sich um versicherungsfremde Leistungen handelt [12].
  • Erhalt des dualen Systems aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung
    Das bestehende System soll beibehalten werden, um Wettbewerb und Leistungsfähigkeit zu sichern [13].
  • Stärkung der wohnortnahen medizinischen Versorgung und Krankenhausstruktur
    Insbesondere im ländlichen Raum soll die Krankenhausinfrastruktur erhalten und gestärkt werden [14].
  • Begrenzung von Fehlanreizen und Effizienzsteigerung im System
    Fehlsteuerungen sollen reduziert und effizientere Abrechnungsmodelle eingeführt werden [14].

Stückwerk, aber kein großer Wurf

Im Ergebnis kann man wohl sagen, dass die von Warken geplante Gesundheitsreform vor allem auf Kosten der Versicherten geht, da sie zum einen durch höhere Beiträge belastet werden, zum anderen künftig geringere Leistungen erwarten können. Ansonsten ist diese Reform nicht der angekündigte große Wurf, sondern Stückwerk. Es wird zwar an unzähligen Stellschrauben hin- und hergedreht, aber es wird kein Strukturproblem ernsthaft angegangen. Die großen Akteure mit starker Lobby – vor allem die Krankenkassen selbst, aber auch die Pharmabranche – müssen von Warken nichts befürchten.

Ein solches Gesetz dann ernsthaft GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu nennen, zeugt von eigentümlichem Humor.


Quellenverzeichnis

[1] „Krankengeld runter, Zuzahlungen rauf: Warkens Gesetzentwurf zeigt erstmals das volle Ausmaß“, https://www.fr.de, 16. April 2026
[2] „GKV-Reform mit der „Schrotflinte: Es trifft alle – außer den Bund““, https://www.pharma-fakten.de, 20. April 2026
[3] „“Gelebte Frauenpolitik“ – Warken verteidigt Sparpläne“, https://www.tagesschau.de, 17. April 2026
[4] „Spargesetz: Ärzte, Krankenhäuser, Versicherte sollen zahlen – Pharma wird geschont“, https://www.aerzteblatt.de, 16. April 2026
[5] „Warken rechnet mit Massenflucht von Gutverdienern in die private Krankenversicherung“, https://www.spiegel.de, 22. April 2026
[6] „Einschnitte für alle“, https://www.tagesschau.de, 14. April 2026
[7] „„Die Politik spielt nicht ehrlich“ – Krankenkassen sehen bei GKV-Reform Täuschung der Versicherten“, https://www.welt.de, 20. April 2026
[8] Presseerklärung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, 21. April 2026
[9] „Sozialverband kritisiert geplante Kürzungen beim Krankengeld“, https://www.rp-online.de, 19. April 2026
[10] „Union will Gesundheitsreform der eigenen Ministerin ablehnen“, https://www.jungefreiheit.de, 22. April 2026
[11] „Warken legt 20-Milliarden-Sparpaket vor – Aufschrei von allen Seiten“, https://www.rp-online.de, 20. April 2026
[12] AfD-Bundestagsfraktion, „Gesundheitssystem reformieren – Beitragszahler entlasten“, https://www.afdbundestag.de
[13] AfD, „Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025“, https://www.afd.de
[14] AfD Baden-Württemberg, Gesundheitspolitik, https://afd-bw.de/programm/themen-uebersicht/gesundheitspolitik

Krankenkassen vor dem Kollaps – Versicherte sollen die Zeche zahlen

Dass das Gesundheitssystem in Deutschland an den Grenzen seiner Belastbarkeit steht, ist keine neue Erkenntnis. Ähnlich wie das Rentensystem leidet es unter der demographischen Entwicklung. Hinzu kommen noch explodierende Kosten in den Kliniken und verursacht durch teure Pharma-Produkte. Alles seit langem bekannt, doch schiebt man die Lösung der Probleme seit vielen Jahren auf.

Nun hat eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission ihre Vorschläge für eine grundlegende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgelegt. Derzeit wird bereits im Jahr 2030 von einer Finanzierungslücke in Höhe von 40 Milliarden Euro ausgegangen [1]. Für das kommende Jahr wird sie auf 15 Milliarden Euro prognostiziert [2].

Diese Lücke besteht, obwohl die Beitragssätze für die Versicherten einen Rekordwert erreicht haben. Zum allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent kommt noch der kassenspezifische Zusatzbeitrag, der laut dem Spitzenverband der GKV im Durchschnitt bei 3,13 Prozent liegt [1]. Nach aktuellen Schätzungen gehen Gesundheitsexperten davon aus, dass pro Person ab dem Jahr 2027 im Schnitt mit 260 Euro pro Jahr und ab 2030 gar mit durchschnittlich 680 Euro pro Jahr zusätzlich an Beiträgen zu rechnen ist [3]. Insgesamt beinhaltet das von der Kommission vorgelegte Papier 66 Vorschläge [1]. Das Sparpaket soll einen Umfang von 42 Milliarden Euro haben [2].

Mitversicherung von Ehegatten soll abgeschafft werden

Sollten die Empfehlungen angenommen werden, wird es für Millionen Bürger abermals teurer. So soll die Abschaffung der beitragsfreien Ehegattenversicherung Mehreinnahmen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro pro Jahr generieren [1]. Laut Angaben der GKV wären davon etwa zweieinhalb Millionen bislang mitversicherte Personen betroffen [4]. Nach aktueller Rechtslage können Ehepartner kostenfrei mitversichert werden, sofern ihr Einkommen 565 Euro nicht übersteigt [5].

Schon im Vorfeld der Veröffentlichung der Vorschläge der Kommission machten Pläne der Bundesregierung die Runde, die kostenfreie Mitversicherung für Ehepartner in der GKV abzuschaffen und einen pauschalen Mindestsatz in Höhe von 225 Euro pro Monat einzuführen [4]. Insbesondere Familien mit mehreren Kindern profitieren von der derzeit noch bestehenden Regelung. Eine Sprecherin des Sozialverband VdK bezeichnete den Vorschlag als „eine versteckte Beitragserhöhung für Millionen Familien und für Menschen mit kleinen Einkommen“ [6]. Bemerkenswert ist, dass selbst der GKV-Spitzenverband sich kritisch äußerte, obwohl er doch laut Bundesregierung angeblich stark profitieren würde [6].

Mehr Zahlungspflichten, weniger Leistungen

Auch bislang von der Versicherungspflicht ausgenommene Minijobber sollen zur Kasse gebeten werden, was 1,3 Milliarden Euro einbringen soll [1]. Doch damit nicht genug. Höhere Zuzahlungen für Medikamente und therapeutische Maßnahmen sowie die Absenkung des Krankengeldes sollen Mehreinnahmen im Umfang von 4,1 Milliarden Euro ermöglichen [1]. Zuzahlungen in Höhe von 15 Euro sind im Gespräch [2].

Insgesamt sollen Einsparungen bei Leistungserbringern, also Kliniken, Ärzten und Herstellern, in Höhe von 19 Milliarden Euro vorgenommen werden [2]. Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, hält die Vorschläge der Kommission für nicht patientenfreundlich, da das Vergütungssystem weiterhin den Kontakt, aber nicht die Qualität bezahle, wodurch letztere zu kurz komme [3]. Er geht auch davon aus, dass die Vorschläge schon seit Jahren in den Schubläden der Ministerien liegen [3].

Dass die Vorschläge noch in diesem Jahr Gesetz werden, ist nicht unwahrscheinlich. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Verabschiedung durch das Kabinett noch im Sommer durchpeitschen. Man wolle sich „im Wesentlichen an das halten, was die Kommission vorschlägt“ [1].

Hohe Kosten für mitversicherte Ausländer

Was die Kommission allerdings gar nicht vorschlägt, ist die Ausgliederung ausländischer Empfänger von Bürgergeld bzw. Grundsicherung aus dem Sozialversicherungssystem. Für diese zahlen die Beitragszahler fleißig mit. Ebenfalls nicht auf der Vorschlagsliste enthalten ist die Überprüfung und gegebenenfalls Aufkündigung von Sozialversicherungsabkommen mit anderen Ländern. Ein prominentes Beispiel ist das bereits im Jahr 1964 abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei, das vorsieht, dass krankenversicherte Türken in Deutschland ihre nahen Angehörigen in der Heimat mitversichern können [7].

Die Mitversicherung gilt für Ehepartner, Kinder und Eltern [7]. Es findet eine Pauschal-Abrechnung pro Familie statt [8]. Vergleichbare Sozialversicherungsabkommen bestehen auch mit anderen Staaten, zum Beispiel Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien [8].

Sozialstaat steht vor dem Ruin

Die Sozialkassen stehen kurz vor dem Ruin, das ist bekannt. Die gesetzliche Rentenversicherung besteht nur noch, weil sie jährlich mit dreistelligen Milliardenbeträgen aus der Steuerkasse bezuschusst wird. Wahrscheinlich wird das Gleiche bald für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten. Doch die Bereitschaft, in diese Kassen einzuzahlen und etwa das halbe Jahr für Steuern und Sozialabgaben zu schuften, wird nicht größer, wenn Leistungen immer mehr zusammengestrichen werden und gleichzeitig die Abgabenlast immer drückender wird.


Quellenverzeichnis

[1] „Wie die Krankenversicherung reformiert werden soll“, www.tagesschau.de, 30. März 2026
[2] „Krankenkassen-Kommission schlägt Streichung der Gratis-Mitversicherung von Ehepartnern vor“, www.welt.de, 30. März 2026
[3] „Patientenschützer Brysch kritisiert Vergütung für Kontakt statt für Qualität“, www.mdr.de, 31. März 2026
[4] „Keine beitragsfreie Familienversicherung mehr für Ehepartner?“, www.br.de, 26. März 2026
[5] „Kostenlose Mitversicherung vor dem Aus“, www.t-online.de, 24. März 2026
[6] „Völlig falscher Ansatz: Wird kostenlose Mitversicherung abgeschafft?“, www.infranken.de, 31. März 2026
[7] „Anti-türkische Petition nervt den Bundestag“, www.spiegel.de, 16. Februar 2011
[8] „Was das Versicherungsabkommen tatsächlich beinhaltet“, www.presseportal.de, 19. Juni 2019

Nein zu weiteren Migrationsmagneten!

Frühere Arbeitserlaubnis für Asylbewerber ist ein Irrweg

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ So steht es in Artikel 16a GG. Daraus folgt aber im Umkehrschluss, dass kein Asylrecht genießt, wer nicht nachweisen kann, in der Heimat politisch verfolgt zu werden. Von dieser zwingenden Logik hat man in Deutschland längst Abstand genommen. Hier genießt jeder Asyl, der dieses Wort an der Grenze oder in der zuständigen Behörde aufsagen kann.

Asyl – auch damit ist es nicht mehr weit her. Ursprünglich war damit die zeitweilige Aufnahme gemeint, um Schutz vor politischer Verfolgung zu bieten. Mit der zeitlichen Begrenzung ist es schon lange vorbei. Wer einmal Zugang zum deutschen Asylsystem gefunden hat, der muss sich schon verdammt blöd anstellen, um aus diesem wieder herauszufallen.

Der „Sofort-in-Arbeit-Plan“ von Innenminister Dobrindt

Die Bundesregierung plant nun weitere Gesetzesänderungen, um aus temporärem Asyl einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu machen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zufolge sollen Asylbewerber künftig bereits nach dreimonatigem Aufenthalt eine Arbeitserlaubnis erhalten, selbst dann, wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist [1].

Die Arbeitserlaubnis soll auch dann gelten, wenn die Asylbewerber noch in einer Aufnahmeeinrichtung leben [2]. Dafür hat sein Ministerium einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ erarbeitet [3]. Das Ganze soll im Rahmen der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erfolgen [1]. Dobrindt, der sich gerne als Law-and-Order-Politiker aufspielt, setzt damit die Politik der Ampel-Regierung und seiner Amtsvorgängerin Nancy Faeser nahtlos fort.

Diese hatte bereits die notwendige Aufenthaltsdauer für Arbeitserlaubnisse reduziert, Stichtage für Duldungen abgelehnter Asylbewerber zugunsten der Betroffenen geändert und die Ausländerbehörden angewiesen, die Zustimmung zur Beschäftigung von geduldeten Ausländern zu erteilen [4].

Illegaler Aufenthalt wird legalisiert

Mit dieser neuerlichen Gesetzesänderung würde das Asylverfahren konterkariert werden. Selbst Asylbewerber, deren Asylanträge abgelehnt werden, könnten sich auf ihren Arbeitsvertrag berufen und somit ihrer Ausreisepflicht entgehen. Funktioniert der eine Weg nicht, öffnet die Bundesregierung eben eine weitere Tür. Wird dieser Weg beschritten, ist es nicht mehr weit, dass auch Geduldeten – also abgelehnten Asylbewerbern, die aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden – mit einer Arbeitserlaubnis durch die Hintertür ein dauerhafter Aufenthaltsstatus verschafft wird.

Gleiches ist für Asylbewerber zu erwarten, die bislang nicht arbeiten dürfen, weil sie aus sichereren Herkunftsstaaten stammen [5]. Das Ergebnis dieser Politik wäre, dass sämtliche illegalen Aufenthalte durch die Dobrindtsche Arbeitserlaubnis quasi-legalisiert werden.

Sozis applaudieren und fordern Bleibeperspektiven

Dass es genau darum geht, zeigen vor allem Äußerungen des Koalitionspartners. So sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, dass Arbeit „ein entscheidender Faktor für eine gelingende Integration“ sei [1].

Noch deutlicher wird der SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, der mit der Arbeitserlaubnis auch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis verknüpfen will: „Wer hier arbeitet und sich integriert, darf nicht abgeschoben werden“ [2]. Die SPD vertritt den Standpunkt, dass die Arbeitserlaubnis zu einer dauerhaften Bleibeperspektive führen muss [6].

Die logischen Folgen

Da die Union sich weiterhin hinter der „Brandmauer“ versteckt, hat sie sich auf Gedeih und Verderb an die SPD gebunden und wird auch diese Kröte – wenn es für sie denn überhaupt eine ist – schlucken müssen. Bemerkenswert ist, dass an die Arbeitserlaubnis keinerlei Verdienstgrenze gekoppelt ist.

Scheinbeschäftigungen, Lohndumping und ein wieder wachsender Niedriglohnsektor werden die Konsequenz sein. Dobrindts Plan führt zwangsläufig dazu, dass die Zahl derjenigen, die trotz abgelehntem Asylantrag in Deutschland bleiben, abermals zunehmen wird. Und das hat wiederum zur Folge, dass ein weiterer Zuwanderungsmagnet geschaffen wird.


Quellenverzeichnis

[1] „Wie Dobrindt Asylbewerber schneller in Arbeit bringen will“, www.lto.de, 23. Februar 2026

[2] „Streit um das neue Asylgesetz: Schneller arbeiten bei ungewisser Zukunft?“, www.berliner-zeitung.de, 28. Februar 2026

[3] „Asylbewerber sollen schneller arbeiten dürfen“, www.tagesschau.de, 22. Februar 2026

[4] „Warum viele Asylsuchende bisher nicht arbeiten dürfen“, www.tagesschau.de, 1. November 2023

[5] „Das gilt in Deutschland: Ab wann Geflüchtete arbeiten dürfen“, www.br.de, 13. Februar 2025

[6] „SPD will Bleiberecht und Arbeitserlaubnis verknüpfen“, www.boerse.de, 23. Februar 2026

Bürde für Bürger: SPD fordert weitere Belastung statt Entlastung.

Bürde für Bürger: Krankenkassenbeiträge bald auch auf Kapitaleinkommen?

Die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems steht erneut im Mittelpunkt der politischen Debatte. Ausgelöst wurde diese durch einen Vorstoß aus der SPD. Unter anderem brachte Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, ins Gespräch, künftig auch Kapitalerträge und Mieteinnahmen bei der Berechnung von Krankenkassenbeiträgen heranzuziehen (1). Ziel sei es, die Beitragslast breiter zu verteilen und die gesetzlichen Krankenkassen finanziell zu stabilisieren.

Was auf den ersten Blick nach mehr Gerechtigkeit klingt, bedeutet in der Praxis jedoch vor allem eines: eine weitere finanzielle Belastung für Bürger, die bereits heute einen erheblichen Teil ihres Einkommens an Steuern und Abgaben abführen. Statt strukturelle Probleme zu lösen, soll erneut auf zusätzliche Einnahmen zugegriffen werden (2).

Die wachsende Finanzierungslücke im Gesundheitssystem

Die gesetzliche Krankenversicherung steht seit Jahren unter erheblichem finanziellem Druck. Steigende Behandlungskosten, demografische Entwicklungen und immer neue Aufgaben führen regelmäßig zu Defiziten. Die SPD schlägt vor, diese Lücke durch die Einbeziehung weiterer Einkommensarten zu schließen (1).

Kritiker bemängeln jedoch, dass damit nicht die Ursachen der Finanzierungskrise angegangen werden. Denn anstatt Ausgaben kritisch zu überprüfen und Reformen umzusetzen, wird der Weg der Beitragserhöhung und Ausweitung der Bemessungsgrundlagen beschritten (3).

Die tatsächlichen Kostenfaktoren

Ein wesentlicher Kostenfaktor im Gesundheitssystem sind sogenannte versicherungsfremde Leistungen. Dazu zählen insbesondere Gesundheitsausgaben im Zusammenhang mit der Versorgung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen sowie von Asylbewerbern. Für diese Leistungen werden jährlich Milliardenbeträge aufgewendet, die das System zusätzlich belasten (4).

Nach Angaben aus Fachkreisen haben diese Ausgaben spürbare Auswirkungen auf die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen, obwohl es sich um gesamtstaatliche Aufgaben handelt, die eigentlich aus Steuermitteln zu finanzieren wären (5). Die Konsequenz: Die Beitragszahler werden zunehmend zur Finanzierung staatlicher Aufgaben herangezogen.

Bessere Alternativen wären möglich

Anstatt immer neue Einnahmequellen zu erschließen, gäbe es zahlreiche Möglichkeiten, das Gesundheitssystem effizienter zu gestalten. Experten verweisen seit Jahren auf Einsparpotenziale durch Digitalisierung, bessere Vernetzung medizinischer Daten sowie die Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Bürokratie (6).

Solche Reformen könnten nicht nur Kosten senken, sondern gleichzeitig die Versorgungsqualität verbessern – ohne die Bürger zusätzlich zu belasten.

Umfragen zeigen: Vertrauen in den Sozialstaat schwindet

Die Debatte um Krankenkassenbeiträge ist Teil einer grundsätzlichen Diskussion über den Zustand des Sozialstaats. Laut repräsentativen Umfragen hält eine deutliche Mehrheit der Deutschen den Sozialstaat in seiner heutigen Form für nicht mehr dauerhaft finanzierbar (7).

Zugleich zeigen Studien, dass zwar eine breite Zustimmung zum Prinzip des Sozialstaats besteht, das Vertrauen in seine Leistungsfähigkeit, Fairness und Nachhaltigkeit jedoch stark gesunken ist (8). Eine weitere Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass viele Bürger nicht daran glauben, dass die bisherigen Regierungsparteien in der Lage sind, die sozialen Sicherungssysteme grundlegend zu reformieren (9).

Politik der Kartellparteien und ihre Folgen

Diese Entwicklung ist aus Sicht vieler Bürger das Ergebnis jahrzehntelanger Politik der Kartellparteien. Der Sozialstaat wurde kontinuierlich ausgeweitet, ohne ihn gleichzeitig effizienter, transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Die Folge sind steigende Kosten, wachsende Bürokratie und eine zunehmende Belastung der Leistungsträger.

Fazit

 

Die Forderung, Krankenkassenbeiträge künftig auch auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen zu erheben, steht exemplarisch für eine Politik, die finanzielle Probleme nicht an der Wurzel packt, sondern immer neue Belastungen für die Bürger schafft. Statt strukturelle Reformen umzusetzen, wird der einfachste Weg gewählt: höhere Abgaben, breitere Bemessungsgrundlagen und immer neue Zugriffe auf private Vorsorge.

Aus Sicht der Alternative für Deutschland braucht Deutschland jedoch einen grundlegend anderen Ansatz. Das Gesundheitssystem muss von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden, die vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren sind. Gleichzeitig sind konsequenter Bürokratieabbau, eine echte Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie die Vermeidung von Ineffizienz und Doppelstrukturen notwendig, um Kosten nachhaltig zu senken.

Darüber hinaus setzt die AfD auf eine klare Begrenzung ungeregelter Migration, eine stärkere Ausrichtung des Sozialstaats auf Bedürftigkeit und Leistungsgerechtigkeit sowie auf eine Entlastung von Arbeitnehmern, Familien und mittelständischen Betrieben durch niedrigere Steuern und Abgaben. Nur wenn Leistung wieder anerkannt, Eigenverantwortung gestärkt und staatliche Aufgaben klar priorisiert werden, kann der Sozialstaat dauerhaft funktionsfähig bleiben.

Deutschland wieder fit zu machen bedeutet nicht, immer neue Einnahmequellen zu erschließen, sondern Strukturen zu reformieren, Verantwortung einzufordern und den Staat auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren. Dafür stehen wir von der AfD – und dafür stehe ich persönlich.

Quellenverzeichnis

  1. SPD-Vorschlag zur Finanzierung des Gesundheitssystems durch Einbeziehung aller Einkommensarten – WirtschaftsWoche

  2. Bericht über Sozialabgaben auf Kapitalerträge – stern.de

  3. Analyse zur Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung – WirtschaftsWoche

  4. Gesundheitsausgaben für ukrainische Geflüchtete – Deutsches Ärzteblatt

  5. Asyl- und fluchtbedingte Kosten im Gesundheitswesen – Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

  6. Einsparpotenziale und Effizienz im Gesundheitssystem – Handelsblatt

  7. Repräsentative Forsa-Umfrage: Sozialstaat nicht mehr finanzierbar – WELT

  8. Studie zum Vertrauen in den Sozialstaat – Universität Konstanz / Sozialverband VdK

  9. Umfrage zur Reformfähigkeit der Regierung – n-tv


Schleichende Enteignung über das Sozialsystem

Schleichende Enteignung über das Sozialsystem

Dass für Millionen Bürger immer weniger Netto vom Brutto bleibt, hat zum einen soziale und finanzielle Auswirkungen auf die Betroffenen, weil ihr Lebensstandard trotz Arbeit abnimmt. Oft übersehen werden aber zum anderen die Konsequenzen für die gesamte Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Wenn es sich kaum noch lohnt, mehr zu arbeiten oder mehr Verantwortung zu übernehmen, weil die Mehrarbeit zu im Verhältnis deutlich höheren Abgaben führt, werden immer mehr Menschen davon Abstand nehmen.

Angesichts des immer wieder problematisierten Fachkräftemangels in vielen Branchen ist das der Beginn eines Teufelskreises. Wenn Arbeit sich in Deutschland immer weniger lohnt, werden auch Unternehmen ihre Entscheidung, sich in unserem Land anzusiedeln oder ihre Kapazitäten hierzulande auszubauen, wohl überdenken. Das führt im Ergebnis dazu, dass die, die weiterhin mehr arbeiten wollen, immer mehr geschröpft werden müssen, um die Kassenlage stabil zu halten. So kann ein Sozialsystem nicht auf Dauer funktionieren.

Was plant die Bundesregierung?

Bundeskanzler Merz stimmte die Bürger jüngst auf weitere Belastungen ein, die seine Regierung offenbar bereits in der Schublade hat. So kündigte er an: „Eines kann ich ganz grundsätzlich sagen: Unsere Bevölkerung wird für Rente, für Altersversorgung, für die Gesundheit und für die Pflege in Zukunft mehr vom verfügbaren Einkommen aufwenden müssen“ [1].

Konkret vorgesehen ist bereits jetzt die Erhöhung des Beitrags an die gesetzliche Rentenversicherung auf 18,8 Prozent ab 2027 [2].

Gesetzliche Rente am Kipppunkt

Dass es dabei nicht bleiben wird, zeigen die Prognosen für die Rentenausgaben der nächsten Jahre. So liegen die Kosten für das laufende Jahr bei 394,4 Milliarden Euro, im Jahr 2029 werden es bereits 476,3 Milliarden Euro sein [2].

Die Zahl der Beitragszahler sinkt, die sogenannten Babyboomer verabschieden sich in den kommenden Jahren vermehrt in den Ruhestand. Steigende Rentenbeiträge über das genannte Niveau hinaus werden also die logische Folge sein. Einige Beobachter gehen bereits für das Jahr 2028 von einer Erhöhung auf 20 Prozent aus [3]. Neben der problematischen demographischen Entwicklung ist ein weiterer Grund für die explodierenden Kosten die Tatsache, dass der Bund die Rentenversicherung zu wenig für versicherungsfremde Leistungen kompensiert [3].

Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung, Alexander Gunkel, warnte bereits im vergangenen Jahr, die Rentenversicherung könnte bereits im Herbst 2027 „vorübergehend nicht in der Lage sein, aus eigenen Mitteln die Renten zu zahlen“, weil die Rücklagen aufgebraucht seien [3]. Das heißt, dass der notwendige Zuschuss aus Steuermitteln immer größer wird, der schon jetzt bei deutlich mehr als 100 Milliarden Euro pro Jahr liegt. Wenn man sich dann noch vergegenwärtigt, dass Rentner auf einen immer höheren Teil ihrer Rente auch Steuern zahlen müssen, wird die Sache vollends absurd. Die Rentner zahlen damit aus ihrer Rente indirekt in die Rentenkasse ein. Aktuell muss ein Neurentner 83,5 Prozent seiner Bruttorente versteuern [4].

Beitragsexplosion und Rotstift im Gesundheitswesen

Doch nicht nur im Rentensystem soll es abwärts für die Bürger gehen, wenn es nach der Bundesregierung geht. So hat der CDU-Wirtschaftsrat bereits eine Streichliste mit möglichen Kürzungen bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen präsentiert [5]. Diesem Ansinnen ist der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Peter Adrian, kürzlich beigesprungen, in dem er sich dafür aussprach, nicht mehr jede Form der Pflegebedürftigkeit abzudecken und mehr Eigenbeiträge in der Krankenversicherung zu fordern [6].

Die Bundesregierung plant bereits Einsparungen in Höhe von zwei Milliarden Euro, vor allem bei Krankenhäusern sollen die Ausgaben gedrosselt werden [7]. Doch das scheint nicht zu reichen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen geht davon aus, dass der tatsächlich erhobene Zusatzbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen im Durchschnitt auf über drei Prozent steigen werde [7]. Auch höhere Zuzahlungen der Versicherten für bestimmte medizinische Leistungen sind im Gespräch [8]. Die finanzielle Lage der Krankenkassen sei weiterhin sehr angespannt, die von der Bundesregierung versprochene Beitragsstabilität sei von der Realität nicht gedeckt [9].

Was diejenigen zahlen werden, die jetzt schon bei über drei oder sogar vier Prozent Zusatzbeitrag liegen, darüber schweigt sich der GKV-Spitzenverband allerdings aus. Auch von der niedergelassenen Ärzteschaft wolle man einen Sparbeitrag abverlangen [7].

Sparbeitrag im Gesundheitswesen – das kann nichts anderes als Leistungskürzungen und eine noch größere Notlage in der Gesundheitsversorgung bedeuten. Verordnete Einsparungen werden vor allem beim Personal ansetzen, was die Versorgungssituation für die Patienten, aber auch die Beschäftigungsbedingungen in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen weiterhin verschlechtern wird. Wie man so die dringend benötigten Fachkräfte gewinnen will, bleibt das Geheimnis der Rotstiftpolitiker.

Patientenschützer weisen darauf hin, dass die Kostenexplosion auf einen exorbitanten Kostenanstieg bei ärztlichen Leistungen, in der Verwaltung und der Pharmaindustrie zurückzuführen ist [8]. Auf einen weiteren erheblichen Kostenpunkt weist Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, hin: „Ebenso wird die gesetzliche Krankenversicherung von der Bundesregierung mit zig Milliarden Euro für Menschen belastet, die keinen Beitrag leisten“ [8].

Sozialstaat auf Abwegen

Ein Sozialstaat kann nur funktionieren, wenn diejenigen, die einzahlen, von ihren Beiträgen auch etwas haben. Ansonsten sinkt die Bereitschaft, in ein System einzuzahlen, von dem man schon jetzt immer weniger – Gesundheitssystem – und später vielleicht gar nichts – Rente – erwarten kann. Es ist schleichende Enteignung, wenn man für das, was man leistet, immer weniger bekommt.

Weitere Voraussetzung für das Funktionieren eines Sozialwesens ist, dass die Teilhabe daran begrenzt ist. Ein berühmter Ökonom stellte einst fest: „Man kann einen Wohlfahrtsstaat haben. Und man kann offene Grenzen haben. Aber man kann nicht beides gleichzeitig haben.“ An der Richtigkeit dieser Feststellung hat sich bis heute nichts geändert.

Das Stopfen immer neuer Löcher mit Mitteln aus der Steuerkasse löst das Problem nicht, sondern verschiebt den großen Knall von Wahlperiode zu Wahlperiode.

Quellenverzeichnis

[1] „Krankenkasse, Pflege, Rente: Sozialabgaben steigen – doch für viele ist das eine gute Nachricht“, www.fr.de, 8. Oktober 2025

[2] „Für Rente steigen die Abgaben: So viel müssen wir ab 2027 monatlich mehr zahlen“, www.infranken.de, 14. Oktober 2025

[3] „Renten-Beitragsschock steht bevor: 2028 droht dickes Plus“, www.merkur.de, 19. August 2025

[4] „Wann Rentner Steuern zahlen müssen“, www.sueddeutsche.de, 3. August 2025

[5] „Kosten für Rente werden steigen: Kanzler Merz will den Menschen mehr „abverlangen““, www.infranken.de, 23. Oktober 2025

[6] „DIHK-Präsident fordert Leistungskürzungen bei Pflege und spätere Rente“, www.deutschlandfunk.de, 16. August 2025

[7] „Krankenkassen warnen – Zusatzbeiträge könnten 2026 über drei Prozent steigen“, www.welt.de, 2. November 2025

[8] „Krankenversicherung: Steigen die Zusatzbeiträge? Experte warnt Merz“, www.morgenpost.de, 12. Oktober 2025

[9] „„Beiträge werden 2026 weiter steigen“: Krankenkassen zerlegen Versprechen von Merz-Ministerin“, www.fr.de, 16. Oktober 2025

Bandenmäßiger Sozialmissbrauch als Geschäftsmodell

Bandenmäßiger Sozialmissbrauch als Geschäftsmodell

Die Kassen sind leer. Überall wird gespart, das vermeintlich reiche Deutschland wird sich nach Lage der Dinge bald seinen Sozialstaat nicht mehr leisten können. Das liegt vor allem daran, dass man sich aus Gründen der politischen Korrektheit über Jahrzehnte nicht getraut hat, offensichtliche Missstände beim Namen zu nennen und zu bekämpfen.

Vor allem in unseren Großstädten sind ganze Parallelgesellschaften entstanden, die zwar mit Deutschland nichts zu tun haben wollen, aber sich in seinem Sozialstaat gemütlich eingerichtet haben. Das Ergebnis dieser Entwicklung ist, dass mittlerweile fast jeder zweite Bürgergeldempfänger (48 Prozent) kein deutscher Staatsbürger ist [1]. Eingebürgerte werden in der Statistik nicht gesondert aufgeführt, weshalb die tatsächliche Schieflage noch deutlich größer sein dürfte.

Bandenmäßiger Sozialbetrug – die offiziellen Zahlen

Ein für alle offener Sozialstaat lädt zum Missbrauch ein. So berichtet die Bundesagentur für Arbeit von einem steigenden Niveau bei den Fällen bandenmäßigen Betrugs beim Bürgergeld. Im Jahr 2023 wurden 229 Verfahren eingeleitet, im darauffolgenden Jahr bereits 421 und im laufenden Jahr liegt die Zahl der Fälle allein bis August bei 293 [2]. Aufgrund der Überlastung der Jobcenter und der geringen Kontrolldichte der Behörden dürfte klar sein, dass die Dunkelziffer viel höher ist.

Die Grünen im Bundestag finden das nicht so problematisch, warnen stattdessen vor einer Entgleisung des Diskurses. So meint der Grünen-Bundestagsabgeordnete Timon Dzienus: „In der Debatte um das Bürgergeld braucht es mehr Sachlichkeit statt polemischer Stimmungsmache“ [3]. Eben solche Verharmlosungen sind der Hauptgrund dafür, dass man dieses Problem in vielen Regionen kaum noch in den Griff bekommt. 

Mit einem ganz ähnlichen Phänomen haben auch die Familienkassen zu kämpfen, die für die Auszahlung des Kindergelds zuständig sind. So gab es allein im Jahr 2024 140.000 Verdachtsfälle auf Kindergeld-Missbrauch, bei etwa 8.000 Fällen wird von organisierten Strukturen im Hintergrund ausgegangen [4]. 

Ein Armutszeugnis ist, dass weder das Arbeitsministerium noch das Finanzministerium in der Lage ist, konkrete Angaben zum Umfang des Schadens zu machen, der durch die Betrugsmasche angerichtet wird [5].

Wie läuft der Betrug konkret ab?

Die Masche des bandenmäßigen Sozialbetrugs ist immer die gleiche. Kriminelle locken Bürger aus ärmeren EU-Staaten – meist aus Osteuropa – mit falschen Versprechungen nach Deutschland. Besonders häufig werden Migranten aus Bulgarien und Rumänien angelockt [4].

Meist werden lukrative Jobs und berufliche Perspektiven in Aussicht gestellt. Der frühere Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, beschreibt das weitere Vorgehen: „Die Leute werden hierhergefahren, in heruntergekommenen Immobilien gemeldet, gehen angeblich einem Minijob nach und erhalten dann Aufstockerleistungen.“ Darüber hinaus werden auch die Kosten der Unterkunft von der Sozialkasse übernommen. Das Ganze habe das Ausmaß eines Geschäftsmodells angenommen [5]. Geringfügige Beschäftigungen zum Mindestlohn und eine Meldeadresse reichen für EU-Bürger aus, um hierzulande in vollem Umfang zum Bezug von Sozialleistungen berechtigt zu sein.

Die Betrüger sind kreativ und wissen, wie man die deutsche Bürokratie an der Nase herumführt. So werden Beschäftigungsverhältnisse inszeniert, zum Schein Verträge geschlossen und mit gefälschten Stundenzetteln echte Arbeitsleistungen vorgegaukelt [4].

Und hier sieht Scheele einen möglichen Ansatzpunkt für eine wirksame Bekämpfung der Betrugsmasche. Er fordert, dass der Erwerbstätigenbegriff bei einer anstehenden Bürgergeld-Reform klarer definiert wird. So wird bei EU-Bürgern, die grundsätzlich Freizügigkeit genießen, bisher nicht näher definiert, in welchem Umfang sie in Deutschland erwerbstätig sein müssen, um in den Genuss von Sozialleistungen zu kommen. Vor allem verweist Scheele hier auf § 7 im Sozialgesetzbuch II [6].      

Seine Forderung: „Die Bürgergeld-Reform muss den Erwerbstätigkeitsbegriff so sicher machen, dass man nicht mit fiktiven Beschäftigungsbescheinigungen ganze Bedarfsgemeinschaften finanzieren kann“ [5]

Wo sind die regionalen Schwerpunkte und wer sind die Leidtragenden?

Es gibt regionale Schwerpunkte der Betrugsaktivitäten. Besonders betroffen ist das Ruhrgebiet. So hat es in den letzten Monaten mehrere Razzien in Gelsenkirchen und Duisburg gegeben [7]. Aber auch in Berlin und Mannheim wurden entsprechende Vorgänge gemeldet [4]. Dort haben bestimmte Banden seit vielen Jahren so großen Einfluss, dass abgesehen von stichprobenartigen Kontrollen und medial aufgebauschten Razzien mit intensiven staatlichen Ermittlungen nicht zu rechnen ist.

Leidtragende dieser Masche sind nicht nur wir Steuer- und Sozialbeitragszahler, sondern nicht selten auch die betroffenen Migranten. Sie werden von den Hintermännern ausgebeutet, indem sie den Großteil ihres Einkommens und der Sozialleistungen für eine heruntergekommene Wohnung an sie abführen müssen [7]. So entsteht ein Netz von Abhängigkeiten, aus dem sich die Betroffenen kaum noch befreien können [4].

Den Sumpf endlich trockenlegen!

Es darf nicht länger hingenommen werden, dass sich kriminelle Ausländer den Sozialstaat zur Beute machen. Innerhalb bestimmter Parallelgesellschaften sind mafiöse Strukturen entstanden, von denen sich der Staat auf der Nase herumtanzen lässt. Angesichts der Tatsache, dass wir alle immer mehr zu gläsernen Bürgern werden, will es nicht so recht einleuchten, dass der Datenaustausch zwischen Jobcentern, Finanzämtern, Familienkassen, Zoll und den Sicherheitsbehörden ausgerechnet beim Kampf gegen diese Betrüger-Netzwerke nicht funktionieren soll. Es fehlen nicht die technischen und rechtlichen Möglichkeiten, es mangelt an Mut und dem erforderlichen politischen Willen, diesen Zuständen den Kampf anzusagen.

Es wäre ein Leichtes, mit verbessertem Datenabgleich und der Verhinderung von Scheinbeschäftigungen den Sozialbetrügern das Handwerk zu legen.

Quellenverzeichnis

[1] „Bürgergeld: Wie viel Prozent der Beziehenden sind deutsche Staatsbürger?“, www.suedkurier.de, 2. Oktober 2025
[2] „Bandenmäßiger Betrug bei Bürgergeld hält an“, www.stern.de, 27. September 2025
[3] „„Bandenmäßiger Leistungsmißbrauch“ beim Bürgergeld verdoppelt“, junge-freiheit.de, 28. Juli 2025
[4] „Bürgergeld-Betrug: Bas nimmt „mafiöse Strukturen“ ins Visier – diese Städte sind Problemzonen“, www.fr.de, 23. September 2025
[5] „„Bandenmäßiger“ Bürgergeld-Betrug: Ex-Chef der Arbeitsagentur fordert sofortige Maßnahme“, www.merkur.de, 26. September 2025
[6] „Ex-BA-Chef Scheele: Bandenmäßiger Missbrauch beim Bürgergeld“, www.ihre-vorsorge.de, 25. September 2025
[7] „Organisierter Betrug beim Bürgergeld: Wie groß ist das Problem?“, www.1.wdr.de, 28. Juli 2025

Streicht die Bundesregierung den Pflegegrad 1?

Sozialer Kahlschlag auf dem Rücken der Schwächsten!

Die Spatzen pfeifen es seit Jahren von den Dächern, jeder sieht es auf seinem Gehaltszettel, aber die große Politik drückt sich seit Jahren drumherum: Die deutschen Sozialkassen sind leer. Ob die angeblich sichere Rente, die gesetzlichen Krankenversicherungen oder eben die Pflegekasse – überall klaffen gigantische Löcher.

Bei der Rente ist es mittlerweile hoffentlich jedem klar: Sie wird für die meisten nicht ansatzweise existenzsichernd sein. Schon jetzt müssen alljährlich weit mehr als 100 Milliarden Euro aus dem Steuersäckel zugeschossen werden, damit die laufenden Rentenzahlungen überhaupt bewältigt werden können. Der Sozialstaat zerbricht an der hausgemachten demographischen Katastrophe.

Auch der Pflegeversicherung droht der Kollaps

Damit eng verknüpft ist der Zustand der Pflegeversicherung. Auch sie leidet naturgemäß daran, dass es immer weniger Beitragszahler gibt. Dem stehen immer mehr Pflegebedürftige gegenüber. Ende des vergangenen Jahres belief sich die Zahl der Personen mit einem Pflegegrad auf etwa 4,8 Millionen [1]. Und die Zahlen werden aufgrund der älter werdenden Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten massiv steigen.

Das Ganze hat schon jetzt konkrete Auswirkungen, so wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung stetig angehoben. Aktuell beläuft er sich auf 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens (Kinderlose: 4,2 Prozent). Das Wissenschaftliche Institut der Privaten Krankenversicherung (WIP) geht laut einer Studie davon aus, dass der Beitragssatz bis 2030 auf 5,9 Prozent steigen und sich bis 2040 sogar verdoppeln könnte [2].

Wenn man sich dann noch vor Augen führt, dass der monatliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz derzeit rund 3.000 Euro beträgt, wird klar, welche Ausmaße der Pflegenotstand in Deutschland angenommen hat. 

Bundesregierung will Pflegegrad 1 streichen

Weil die Bundesregierung selbst nach der Aufnahme diverser „Sondervermögen“ (früher Schulden genannt) mit dem zur Verfügung stehenden Geld nicht zurechtkommt, werden nun Einsparungen diskutiert. Allerdings nicht bei Zahlungen an Fremde, die EU oder linke NGOs, sondern bei denen, die sich nicht wehren können. So machten jüngst Berichte die Runde, dass ein erster Schritt zur „Konsolidierung“ der Pflegeversicherung die ersatzlose Streichung des Pflegegrades 1 sein könnte.

Aktuell beläuft sich die Finanzierungslücke in der Pflegeversicherung auf etwa zwei Milliarden Euro. Laut dem Bundesrechnungshof wird das Defizit im Jahr 2026 schon auf 3,5 Milliarden Euro prognostiziert [3]. Da passt es gut, dass man mit der Streichung der Maßnahmen, die für den Pflegegrad 1 vorgesehen sind, ein Einsparvolumen von etwa 1,8 Milliarden Euro errechnet hat [4]. Dass das allerdings nur ein Schnellschuss ist, zeigen weitere Zahlen des Bundesrechnungshofs. Dessen Prüfer gehen bereits für das Jahr 2029 von einem Fehlbetrag von bis zu 12,3 Milliarden Euro aus, was im Vergleich zum letzten Jahr (Minus von 1,54 Milliarden Euro) innerhalb eines halben Jahrzehnts eine Verachtfachung der Unterfinanzierung bedeuten würde [2]. Was will man dann noch alles streichen, um diese riesigen Löcher zu stopfen?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wollte die Abschaffung des Pflegegrades 1 auf Nachfrage mehrerer Medien nicht ausschließen. Ihr Ministerium versteckt sich bislang noch hinter einer Experten-Kommission, die in den kommenden Wochen Ergebnisse zu Einnahmen und Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung präsentieren will. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Mit Experten-Kommissionen sollte man spätestens seit der Corona-Zeit nicht nur Positives verbinden.

Aktuell haben etwa 860.000 Pflegebedürftige den Pflegegrad, an den die Bundesregierung den Rotstift ansetzen will [5]. Die Einstufung in Pflegegrad 1 erhält, wem eine geringe Einschränkung der Selbständigkeit bescheinigt wird. Das kann körperliche Einschränkungen betreffen, aber auch eine beginnende Demenz.

Das Ziel ist vor allem, den Berechtigten ein möglichst selbstbestimmtes Leben und den Verbleib im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Zum Paket der dafür zur Verfügung stehenden Maßnahmen gehören kostenfreie Pflegekurse für pflegende Angehörige, finanzielle Zuschüsse zum Beispiel für die Einrichtung barrierefreier Wohn- und Sanitäreinrichtungen und die Erstattung von Kosten bis zu 131 Euro pro Monat, wenn bei alltäglichen Vorgängen (z. B. Einkauf, Haushaltshilfe, Reinigung) Unterstützung benötigt wird.

Was wären die Folgen?

Es kann nicht verwundern, dass viele Betroffene nun schwer verunsichert sind. Eingeplante Leistungen, die zum Teil unter schwierigsten Bedingungen den Alltag etwas erleichtern, würden wegfallen. Doch nicht nur die Pflegebedürftigen selbst wären betroffen, der Kahlschlag würde insbesondere auch die pflegenden Angehörigen einer großen Belastung aussetzen.

Der Pflegegrad 1 dient vor allem dem Ziel, präventiv eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zu verhindern. Es soll also eine höhere Pflegebedürftigkeit vermieden werden. Mit der Abschaffung würde das Risiko jedoch steigen, dass die Betroffenen schneller und vermehrt in höhere Pflegegrade rutschen. Das würde nicht nur deren persönliche Lebenssituation massiv verschlechtern, es würde letztlich auch die Kosten steigern. Selbst aus Kostensicht ist der Plan der Bundesregierung also nicht durchdacht.

Es braucht endlich finanziell nachhaltige Lösungen

Die sozialen Sicherungssysteme stehen in Deutschland allesamt vor dem Bankrott. Bislang hat man sich damit zu helfen versucht, dass man entweder die Beiträge angehoben oder aber die Leistungen zusammengestrichen hat. Oder man bezuschusste die Sozialversicherungen einfach aus dem Steuertopf und hoffte, dass es keiner merkt. Wirklich gerechte und finanziell nachhaltige Lösungsvorschläge vernimmt man von den etablierten Parteien hingegen nicht.

Ein erster Schritt wäre die Entlastung der Pflegeversicherung von versicherungsfremden Leistungen. Allein das würde eine jährliche Ersparnis von über fünf Milliarden Euro mit sich bringen [6].

Ebenfalls darf nicht vergessen werden, dass die Bundesregierung die Pflegekassen im Jahr 2020 verpflichtet hatte, sogenannte „Maßnahmen zur Pandemiebewältigung“ – wie zum Beispiel Corona-Tests oder Corona-Prämien – aus dem Ausgleichsfonds der Sozialen Pflegeversicherung zu bezahlen. Eigentlich müssen solche Maßnahmen aus Steuermitteln finanziert werden, da es sich dabei nicht um eine Versicherungsleistung, sondern um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelte. Diese Mittel sind bis heute zum Großteil (über fünf Milliarden Euro) nicht zurückerstattet worden [7]. Auch hier steht eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen also noch aus.

Was darüber hinaus nicht länger unter den Tisch gekehrt werden darf, ist die Belastung der Sozialkassen durch Ausländer, die keinen Cent eingezahlt haben. Der Sozialstaat ist zum größten Zuwanderungsmagneten geworden. Er sollte stattdessen wieder denjenigen dienen, die ihn mit harter Arbeit aufgebaut und finanziert haben.

Quellenverzeichnis

[1] „Streichung von Pflegegrad 1: Wird Reform für Merz-Regierung zum nächsten Dämpfer?“, www.merkur.de, 30. September 2025

[2] „Das Milliardenloch der Pflegeversicherung wächst“, www.jungefreiheit.de, 8. Juli 2025

[3] „Bundesregierung prüft offenbar Abschaffung des Pflegegrads 1“, www.spiegel.de, 28. September 2025

[4] „Heftige Diskussion um Abschaffung von Pflegegrad 1“, www.zdfheute.de, 29. September 2025

[5] „Abschaffung von Pflegegrad 1? Kritik aus dem Norden“, www.ndr.de, 30. September 2025

[6] „Finanzieller Druck auf Kranken- und Pflegekassen steigt enorm“, www.bkk-bayern.de, 23. September 2024

[7] „Pandemiekosten für Pflegekassen: Sozialverband prüft Musterklagen“, www.aerzteblatt.de, 31. Juli 2025

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