Rente mit 70 und dann für die Pflege das Eigenheim verlieren?

Momentan geht es Schlag auf Schlag. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht von einer geplanten Kürzung seitens der Bundesregierung die Rede ist. Bundeskanzler Friedrich Merz will noch in diesem Jahr eine grundlegende Reform des Rentensystems auf den Weg bringen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die demographische Entwicklung zum Handeln zwingt. Fraglich ist aber, ob das – wie fast immer, wenn in Deutschland Politik gemacht wird – mit massiven Kürzungen oder Belastungen einhergehen muss.

Da die Reform der Rente die Koalition bereits fast zum Scheitern gebracht hat und in der Union selbst massive Gegenwehr zu vernehmen war, hatte man im letzten Jahr eigens eine Rentenkommission eingerichtet, die Vorschläge für die Rettung von Rente und Pflege erarbeiten sollte. Der Kommission gehören neben einigen Wissenschaftlern vor allem Bundestagsabgeordnete der Regierungsfraktionen an [1]. Was bislang an die Öffentlichkeit gedrungen ist, sollte alle Alarmglocken schrillen lassen.

Rente mit 70 – auch das ist eine Rentenkürzung

Ein Vorschlag ist die Rente mit 70 [2]. Dem Vorschlag zufolge soll ab den 2040er Jahren die Rente mit 68 kommen, in den 2050ern dann mit 69 und ab 2061/2062 solle dann die Rente mit 70 gelten [3]. Geburtsjahrgänge nach 1990 würden somit erst mit 70 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen können. Wer denkt, dass das Problem noch weit weg ist, der irrt gewaltig. Denn die heutigen Einzahlungen in die Rentenkasse würden dadurch schon massiv entwertet.

Der Vorschlag wurde zwar mittlerweile von einigen Abgeordneten der Regierungsfraktionen dementiert, aber er ist in der Welt und wird nun eifrig diskutiert [1]. Es ist auch nicht auszuschließen, dass er ganz bewusst durchgestochen wurde, um die Debatte in eben diese Richtung zu lenken. Was von einer „Expertenkommission“ kommt, kann ja nicht so schlecht sein. Man will Reaktionen testen und die Öffentlichkeit scheibchenweise auf das vorbereiten, was letztlich kommen wird.

Darauf deutet auch Kanzleramtschef Thorsten Frei hin, der zwar die Berichte dementiert, aber im gleichen Atemzug hinterherschiebt: „Dass man sagt, dass wenn die Lebenserwartung in Deutschland steigt, sich das auch auf die Lebensarbeitszeit auswirken muss, ist, glaube ich, durchaus sehr vernünftig“ [1].

Doch damit möglicherweise nicht genug: In einem Papier eines Beraterkreises, der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche berät, heißt es für die Zukunft: „Ab 2031 – wenn die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre abgeschlossen ist – müsste das Rentenalter etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen“ [2]. Dürfen spätere Generationen dann bis 80 arbeiten?

Man muss kein Mathematiker sein, um zu erkennen, dass die Anhebung des Renteneintrittsalters einer Rentenkürzung gleichkommt. Für das, was man eingezahlt hat, erhält man bei permanent ansteigendem Renteneintrittsalter real weniger zurück. Kommt es zu dauerhaft höherer Inflation, was angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen nicht unwahrscheinlich ist, verstärkt sich dieser Effekt noch zusätzlich. Auch darf nicht unterschätzt werden, dass viele Berufe körperlich so belastend sind, dass es vielen Menschen schon jetzt kaum möglich ist, auch nur bis 67 zu arbeiten.

Rentenniveau, Frühverrentung, Mütterrente – alles soll auf den Prüfstand

Hinzu kommt, dass aus der Rentenkommission auch durchgestochen wurde, dass eine Absenkung des Rentenniveaus von 48 auf 46 Prozent angedacht ist [2]. Ab dem Jahr 2031 soll das Rentenniveau schrittweise sinken, sodass die Bezüge für Neurentner immer geringer ausfallen würden [3].

Ein weiterer Vorschlag ist die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ (die längst keine mehr ist) und der Mütterrente [3]. Bisher kann abschlagsfrei früher in Rente gehen, wer mindestens 45 Beitragsjahre vorzuweisen hat. Derzeit nutzen diese Möglichkeit pro Jahr etwa 250.000-280.000 Menschen [4]. Rund 30 Prozent der neuen Renten basieren auf dieser Option [5].

Diese mögliche Frühverrentung soll nun abgeschafft werden, um Geld zu sparen und mehr Erwerbstätige länger im Arbeitsleben zu halten [4]. Vor allem ältere Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit wären Experten zufolge die Leidtragenden, da sie gezwungen wären, spürbare Rentenabschläge in Kauf zu nehmen [5].

Enteignung für die Finanzierung der Pflegekasse?

Die Pläne der Regierungsfraktionen bleiben jedoch nicht bei Rentenkürzungen stehen. Auch die Pflegeversicherung leidet unter der demographischen Entwicklung. In diesem Bereich reicht die politische Phantasie ebenfalls nur für Kürzungen und Eingriffe in das Eigentum der Bürger.

So spricht sich beispielsweise der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Albert Stegemann dafür aus, ein bestehendes Eigenheim stärker zur Finanzierung von Pflegeleistungen heranzuziehen [6]. Stegemann dazu wörtlich: „Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim“ [7].

Es geht bei dem Vorstoß explizit nicht nur um vermietetes Eigentum, sondern um selbst genutztes Wohneigentum [8]. Die Konsequenz wäre, dass die Betroffenen oder ihre Partner und Familien das Eigenheim verlassen müssten, um dem Staat nicht zur Last zu fallen. Von einer solchen Maßnahme wären potentiell Millionen Menschen betroffen. Einer Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) zufolge haben im Jahr 2023 mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen im Wohneigentum gelebt [8].

Wie wenig Respekt Stegemann vor der Lebensleistung der Menschen hat, macht er mit der Äußerung deutlich, dass es ein „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“ nicht geben dürfe [6]. Dass die Betroffenen ihr Eigentum nicht nur selbst erwirtschaftet (und versteuert) haben, dass sie nebenbei gigantische Beträge in eine Pflegekasse eingezahlt haben, die von Politikern seines Schlages über Jahrzehnte hinweg nicht reformiert und zukunftsfest gemacht wurde, blendet er aus.

Systematische Entwertung von Lebensleistungen

Wohneigentum ist kein Luxus, sondern meist das Ergebnis eines arbeitsreichen Lebens. Viele Eigentümer schaffen es geradeso bis zum Renteneintritt, das Haus oder die Wohnung von sämtlichen Kreditbelastungen zu befreien und somit wirklich ihr eigen nennen zu können. Viele haben darüber hinaus kaum nennenswerte Rücklagen. Und dann will der Staat schon wieder auf das hart erarbeitete Eigentum zugreifen, weil er nicht wirtschaften kann?

Wohneigentum ist für viele Bürger die zentrale Säule ihrer Altersvorsorge, weil sie nicht mehr auf die gesetzliche Rente vertrauen können. Nun soll ihnen auch das genommen werden. Die bekannt gewordenen Pläne für die Reform der Renten- und Pflegekassen bedeuten nichts anderes als die systematische Entwertung von Lebensleistungen.

Quellenverzeichnis

[1] „Verwirrung um Rente mit 70: Abgeordneter dementiert Medienbericht – doch die Diskussion ist entfacht“, www.mainpost.de, 1. Juni 2026

[2] „Brisante Daten zur Rente mit 70: Längeres Arbeiten trifft Ostdeutsche und Geringverdiener härter“, www.merkur.de, 1. Juni 2026

[3] „Rente mit 70? Worum es in der Debatte geht“, www.tagesschau.de, 21. Mai 2026

[4] „Frührente kostet Milliarden – Bundesregierung prüft ihr Ende“, rp-online.de, 3. Juni 2026

[5] „Aus der Rente mit 63 würde Milliarden sparen“, www.n-tv.de, 3. Juni 2026

[6] „Unions-Fraktionsvize Stegemann: „Auch Eigenheim und Vermögen bei Pflege heranziehen““, www.deutschlandfunk.de, 29. Mai 2026

[7] „Pflegefinanzierung: Eigenheim als Reserve für Pflegekosten?“, www.zdfheute.de, 29. Mai 2026

[8] „Pflege: Eigenheim in Gefahr? Union will bei Pflegebedürftigen schneller ans Vermögen“, www.allgaeuer-zeitung.de, 3. Juni 2026

Abschiebungen von Syrern scheitern – weil der politische Wille fehlt

Bundeskanzler Friedrich Merz hat insbesondere in der Asyl- und Migrationspolitik eine Kehrtwende versprochen. Doch schon sein Amtsvorgänger Olaf Scholz hatte nach diversen schweren Straftaten durch Ausländer großspurig angekündigt, im großen Stil abschieben zu wollen [1]. Heute wissen wir, dass daraus nichts geworden ist.

Und Merz? Lässt er seinen großen Worten Taten folgen?

Diese Frage muss vor allem in Bezug auf Syrer interessieren, die nach der Beendigung der Kampfhandlungen in ihrem Land eigentlich keinen Fluchtgrund mehr vorzuweisen haben. Abgesehen von der wohligen Einrichtung im deutschen Sozialstaat.

Auch muss diese Frage hinsichtlich von Straftätern und anderen vollziehbar ausreisepflichtigen Personen gestellt werden. Schließlich sind es oft jene, die erneut schwere Straftaten verüben. Später heißt es dann immer, sie hätten längst nicht mehr in Deutschland sein dürfen. Konjunktiv-Politik hilft nur leider nicht weiter.

Angekündigte „Rückführungsoffensive“ ist gescheitert

Auch der Innenminister in der Merz-Regierung, Alexander Dobrindt, gibt gerne den harten Law-and-Order-Politiker. Zum Amtsantritt im letzten Jahr hatte er zugesichert, nun ernst mit Abschiebungen nach Syrien machen zu wollen – „beginnend mit Straftätern und Gefährdern“ [2]. Man sprach von einer „Rückführungsoffensive“, im schwarz-roten Koalitionsvertrag hieß es noch kraftstrotzend: „Die Bundesregierung wird umfassende gesetzliche Regelungen erarbeiten, um die Zahl der Rückführungen zu steigern“ [3].

Aktuell sind etwa 11.000 Syrer vollziehbar ausreisepflichtig, doch in den letzten Monaten wird nicht mehr nach Syrien abgeschoben, weil seit dem 21. Januar 2026 kein Passersatzdokument aufzutreiben ist [2]. Das klingt wie eine Geschichte aus einem politischen Satire-Format, ist aber Realität. Bislang haben erst 4.000 Syrer seit dem Sturz des Assad-Regimes Deutschland wieder verlassen [2]. Der überwiegende Teil davon kehrte freiwillig zurück.

Anfang des vergangenen Jahres lebten insgesamt 220.000 Menschen mit dem Status „vollziehbar ausreisepflichtig“ in Deutschland [4]. Die Zahl war im Jahr davor ähnlich hoch, von 220.808 ausreisepflichtigen Personen hatten aber 178.512 einen Duldungsstatus [4]. Auf deutsch: Ihr illegaler Aufenthalt wurde einfach so hingenommen.

Im Jahr 2025 sind rund 60 Prozent aller geplanten Abschiebungen gescheitert, der häufigste Grund war das Nichtantreffen der Ausreisepflichtigen [5]. Auch am Flughafen selbst scheitern viele Abschiebeversuche, nicht selten kommt es zu Gewalt gegen Personen und Vandalismus.

Tickende Zeitbomben, weil deutsche Bürokratie versagt

Für Aufsehen sorgt derzeit ein Fall aus Aachen. Dort klagt ein 17-jähriger Syrer, der seit elf Jahren in Deutschland lebt, vor dem Verwaltungsgericht gegen seine Abschiebung – gleichzeitig muss er sich vor dem Landgericht verantworten, weil ihm vorgeworfen wird, gemeinsam mit vier anderen Männern eine Minderjährige vergewaltigt zu haben [6].

Allein in Baden-Württemberg gibt es 62 schwerkriminelle Syrer, die dringend abgeschoben werden müssten, hinzu kommen über 1.000 syrische Staatsbürger, die ebenfalls als ausreisepflichtig gelten [2]. Bayern meldet 218 schwere Straftäter aus Syrien, „deren Aufenthaltsbeendigung für die Staatsregierung oberste Priorität hat“ [2]. Wir sprechen hier also von tickenden Zeitbomben, die im Land verbleiben, weil die deutsche Bürokratie versagt.

Es wird weiter munter eingewandert – trotz hoher Ablehnungsquote

Und selbst wer abgeschoben wird, ist meist kurze Zeit später wieder hier. So kehren z. B. in Brandenburg 72 Prozent derjenigen, die über das sogenannte Dublin-Verfahren in andere EU-Länder abgeschoben werden, nach vier Wochen wieder zurück nach Deutschland; in den meisten anderen Bundesländern werden diese Zahlen lieber erst gar nicht erfasst [4].

Doch damit nicht genug, es wird aus Syrien auch weiterhin munter nach Deutschland eingewandert. Laut einem Bericht des „Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums Illegale Migration“ sind seit der Wiederanbindung syrischer Flughäfen an den internationalen Flugverkehr „anhaltende Schleusungen auf dem Luftweg“ belegt [2].

Dies zeigt, wie leicht man unserem Staat auf der Nase herumtanzen kann. Die Schutzquote für Antragsteller beispielsweise aus Afghanistan lag in diesem Jahr bislang bei 16,2 Prozent [5]. Bei Syrern wurde nur in 5,3 Prozent der Fälle, über die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu befinden hatte, ein Schutzstatus als Geflüchteter, Asylberechtigter oder subsidiär Schutzberechtigter vergeben [7]. Wer glaubt, dass der Rest sich bereits auf dem Heimweg oder schon wieder in seiner Heimat befindet, der irrt leider gewaltig.

Zuwanderung als Geschäftsmodell für Syrer und den syrischen Staat

Dobrindts Ministerium prüft derweil die Auszahlung einer Rückkehrprämie für Syrer, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren, in Höhe von 8.000 Euro [2]. Damit würde man illegale Zuwanderung endgültig zum lukrativen Geschäftsmodell machen.

Gleiches gilt für den syrischen Staat: Wenn Syrien keine Dokumente ausstellt, um die Rückkehr der eigenen Staatsbürger zu ermöglichen, nutzt man diese, um deutsche Gelder zu erpressen. Ein Staat, der sich das gefallen lässt, wird von niemandem mehr ernst genommen.

Abschiebungen von Ausreisepflichtigen, darunter nicht wenige Schwerkriminelle und Gefährder, scheitern nicht am geltenden Recht, sondern am fehlenden politischen Willen. Die Folgen tragen wir alle.


Quellenverzeichnis

[1] „Wir müssen endlich im großen Stil abschieben“, www.spiegel.de, 20. Oktober 2023

[2] „Dobrindt-Dämpfer: Seit Monaten keine Abschiebungen nach Syrien – jetzt sickert durch, warum“, www.merkur.de, 22. Mai 2026

[3] „Fast zwei Drittel aller Abschiebeversuche 2025 gescheitert“, www.zeit.de, 8. März 2026

[4] „Woran Abschiebungen scheitern“, www.tagesschau.de, 10. Februar 2025

[5] „Fast zwei Drittel aller geplanten Abschiebungen scheitern“, www.mdr.de, 7. März 2026

[6] „Mutmaßlicher Sexualstraftäter klagt gegen Abschiebung“, www.wdr.de, 2. Juni 2026

[7] „Syrien-Kurs der Merz-Regierung: 95 Prozent aller Asylanträge werden jetzt abgelehnt“, www.fr.de, 9. April 2026

Die demographische Katastrophe in Zahlen

Was das für unser Land bedeutet

Unser Volk schrumpft. Das ist keine neue Erkenntnis, wurde nun aber durch alarmierende Zahlen noch einmal bestätigt. Die demographische Entwicklung ist kein bloßes Zahlenspielchen von Statistikern, sondern hat direkte Auswirkungen auf die Zukunft unseres Landes. Ob Fachkräftemangel, Rentenkollaps, Pflegenotstand oder finanziell desolate Krankenkassen – all diese Krisenerscheinungen unserer Zeit haben ihre direkte Ursache in fehlendem Nachwuchs.

Hinzu kommt, dass sich durch fehlende Geburten auch unser Land massiv verändert. Während deutsche Frauen deutlich weniger Kinder in die Welt setzen, ist die Geburtenrate ausländischer Frauen im Vergleich auf deutlich höherem Niveau.

Niedrigste Geburtenzahl seit 1946

Das Statistische Bundesamt hat für das Jahr 2025 die niedrigste Geburtenzahl seit 1946 gemeldet [1]. So wurden im letzten Jahr nur 654.300 Kinder in Deutschland geboren [2]. Das sind nochmals 3,4 Prozent weniger als im Vorjahr [1]. Auch das Geburtendefizit war das höchste der Nachkriegszeit – die Zahl der Sterbefälle überstieg die der Geburten um 352.000 [1].

Ein rechnerischer Grund für die niedrigen Geburtenzahlen ist, dass die zahlenmäßig kleinen Jahrgänge der 90er Jahre jetzt in das Alter kommen, in dem die meisten Frauen Kinder bekommen [1]. Darüber hinaus sinkt die durchschnittliche Zahl der Kinder pro Frau seit Jahren [2]. Auch für die Zukunft rechnen Experten mit keiner Erholung der Zahlen. So zeigen Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes, dass selbst unter günstigen Annahmen das vergleichsweise hohe Niveau des Jahres 2021 mit rund 795.000 Geburten künftig nicht mehr erreicht wird [3].

Abtreibungen auf anhaltend hohem Niveau

Gleichzeitig wurden für das Jahr 2025 106.000 Abtreibungen gemeldet [4]. Auf je sechs Geburten kommt diesen Zahlen zufolge eine Abtreibung [1]. Das Niveau liegt damit deutlich höher als in den Jahren zwischen 2014 und 2020 [4].

96 Prozent der Abtreibungen erfolgen nach der sogenannten Beratungsregelung, folglich ohne medizinische oder kriminologische Indikation [5]. Besonders traurig ist, dass Experten in den letzten Jahren darauf hingewiesen haben, dass auch die sich anbahnende Wirtschaftskrise Einfluss auf die wachsende Zahl der Abtreibungen hat [6]. So bestätigte Annika Koch, Sprecherin des Verbandes Donum Vitae, mit Blick auf die genannten Gründe: „Wirtschaftliche und finanzielle Gründe stehen hier immer an erster Stelle“ [6].

Auch wenn dieser Faktor quantitativ wohl keine erhebliche Rolle spielt, so muss doch sehr zu denken geben, dass auch aus Polen und der Ukraine Frauen extra nach Deutschland kommen, um hierzulande Abtreibungen vornehmen zu lassen. Darüber informierte schon vor einiger Zeit Nadja Milewski, Forschungsgruppenleiterin am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) [6].

Zuwanderung löst unsere demographischen Probleme nicht

Die Geburtenrate für Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit betrug zuletzt 1,23 Kinder [7]. Bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit lag die zusammengefasste Geburtenziffer bei 1,84 Kindern [7]. Dieser Wert gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekäme, wenn das Geburtenverhalten eines bestimmten Jahres konstant bliebe.

Diese Zahlen deuten zum einen auf eine schleichende Verschiebung in der Bevölkerungsstruktur hin. Zum anderen muss man sich aber bewusst machen, dass Zuwanderung unsere demographischen Probleme nicht lösen kann. Im zeitlichen Verlauf sinken auch die Geburtenraten der Migranten, zum anderen suchen auch andere Länder nach qualifizierten Zuwanderern, weshalb sich Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung so nicht aufhalten lassen [8].

Die Forderung des medien-bekannten Ökonomen Marcel Fratzscher nach einer Zuwandererzahl von 400.000 pro Jahr [9] führt daher in die Irre. Ganz davon abgesehen, dass das niemand wollen kann, der Deutschland nicht nur als Wirtschaftsstandort sieht, sondern als unsere Heimat.

Abgang der Babyboomer wird Entwicklung noch verschärfen

Über viele Jahre hinweg haben die Alterskohorten der sogenannten Babyboomer die dramatische Entwicklung noch verdecken können. Doch diese Generation verabschiedet sich nun Jahr für Jahr in den Ruhestand, wodurch die Probleme für den Arbeitsmarkt, die Steuerkasse und die Sozialsysteme immer offensichtlicher werden und nicht mehr verdrängt werden können.

Es spricht absolut nichts gegen eine ganzheitliche Familienpolitik auf möglichst allen Ebenen, die die Bereitschaft zu Kindern wieder fördert. Aber das jahrzehntelange Aussitzen der demographisch bedingten Probleme durch die etablierten Parteien hat dazu geführt, dass wir nun froh sein können, wenn es gelingt, unseren Sozialstaat dauerhaft zu erhalten.


Quellenverzeichnis

[1] „Deutschland schrumpft“, www.pro-medienmagazin.de

[2] „Geburtenzahl sinkt auf niedrigsten Stand seit Nachkriegszeit“, www.zeit.de

[3] „So wenige Geburten wie seit 1946 nicht mehr“, www.br.de

[4] „Zahl der Abtreibungen in Deutschland sinkt 2025 auf 106.000“, www.n-tv.de

[5] „Zahl der Abtreibungen leicht gesunken“, www.faz.net

[6] „Warum die Zahl der Abtreibungen in Deutschland stark steigt“, www.welt.de

[7] „Geburtenrate sinkt weiter – Tiefstand bei Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit“, www.welt.de

[8] „Die unsichtbare Gefahr: Wie Geburtenrate und Migration unsere Zukunft bestimmen“, www.focus.de

[9] „Deutschland braucht 400.000 Migranten – pro Jahr“, www.zeit.de

Botschaften aus dem Paralleluniversum der Regierung

Bärbel Bas und das gigantische „Niemand-wandert-ein“-Wunder

Liebe Leser, treue Wahrheitssucher und Steuerzahler, die ihr euch jeden Monat abrackert, um diesen Sozialstaat am Laufen zu halten, willkommen zu einer weiteren Episode aus dem absurden Theater der Bundespolitik, in der die Realität offenbar nur noch eine unverbindliche Empfehlung darstellt.

Der Vorfall: Ein Satz, der Geschichte schreiben dürfte

Am Mittwoch, dem 6. Mai 2026, bei der Regierungsbefragung im Bundestag, geschah es. Die Bundesarbeitsministerin und SPD-Vorsitzende Bärbel Bas hat bei der Befragung der Bundesregierung empfindlich auf eine Frage des AfD-Abgeordneten René Springer reagiert. Die SPD-Politikerin erklärte im Zusammenhang mit der Debatte über Sozialleistungen und Migration: „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein.“ (1)

Man muss diesen Satz einen Moment wirken lassen. Die für Arbeit und Soziales zuständige Bundesministerin, also jene Person, die durch ihr Amt die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit auf dem Schreibtisch haben müsste, erklärt im Hohen Hause des Deutschen Bundestages, es existiere ein Phänomen schlicht nicht, das ihre eigene Behörde in Milliardenhöhe dokumentiert. Das Cicero-Magazin formulierte treffend: „Die Vorstellungswelt der in Deutschland tonangebenden und Politik machenden Klasse steht allzu oft in ziemlich deutlichem Gegensatz zur wirklichen Welt.“ Bas habe sich „an die Spitze der wirklichkeitsfremden Dogmatiker gestellt“. (2)

Die Zahlen sprechen eine andere Sprache: Bürgergeld nach Nationalitäten

Schauen wir uns an, was die Bundesagentur für Arbeit, wohlgemerkt eine Behörde im Geschäftsbereich von Frau Bas‘ eigenem Ministerium, tatsächlich zu berichten hat:

Gesamtüberblick Bürgergeld (SGB II)

Im Jahr 2025 beziehen rund 5,3 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld. Davon sind 3,9 Millionen Menschen erwerbsfähig. Betrachtet nach der Nationalität besitzen rund 2,4 Millionen Empfänger keinen deutschen Pass. Der Ausländeranteil liegt damit bei rund 47 Prozent. (3)

Die aktuellen Daten im Detail

Betrachtet man allein die Asylherkunftsländer, sind Stand Oktober 2025 nur 693.290 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Setzt man diese Zahl ins Verhältnis zur Anzahl der etwa hierlebenden Menschen dieser Länder, so sind das nur rund 30 Prozent. (4), (5) 

Die Daten des BA-Migrationsmonitors (Ausgabe Mai 2025 mit Zahlen zu Februar 2025) weisen die sogenannte SGB-II-Quote nach Staatsangehörigkeiten aus, also den Anteil der Bürgergeld-Bezieher an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe in Deutschland. So liegt die SGB-II-Quote zum Beispiel der Ukrainer bei 58,8 Prozent, die der Syrer bei 53,8 Prozent, die der Afghanen bei 46,8 Prozent und die der Deutschen bei 5,3 Prozent. (6)

Und Frau Bas sieht: niemanden. Man könnte fast meinen, die Bundesarbeitsministerin habe eine andere Statistik-App auf ihrem Diensthandy.

Bürgergeld ist nur die Spitze des Eisbergs: Die Gesamtkosten der Sozialleistungen

Bürgergeld (SGB II) – Der Löwenanteil

Die Zahlungen für Menschen im Bürgergeld sind 2024 auf 46,9 Milliarden Euro gestiegen – ein Plus von rund vier Milliarden Euro, was eine Anfrage der AfD im Bundestag ergeben hat. (7) Im Jahr 2025 blieben die Kosten für Bürgergeldleistungen auf etwa gleichen Nievau und beliefen sich auf 46,6 Milliarden.  Von den Leistungsempfängern waren 2025 2,4 Millionen Ausländer, also knapp 47 Prozent (8)

Das bedeutet: Knapp die Hälfte der gesamten Bürgergeld-Ausgaben – rund 22 Milliarden Euro – fließen an ausländische Staatsangehörige.

Asylbewerberleistungen (AsylbLG) – Separat obendrauf

Zusätzlich zum Bürgergeld existieren die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die an Personen im laufenden Asylverfahren gezahlt werden. Im Jahr 2024 haben die staatlichen Stellen in Deutschland 6,7 Milliarden Euro brutto für Leistungen nach dem AsylbLG ausgegeben – 6,6 % mehr als im Vorjahr. (9)

Rund 461.000 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2024 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Diese Leistungen gehen ausschließlich an ausländische Personen – per Definition. (10)

Unterstützung des Bundes an Länder und Kommunen

Der Bund hat im Jahr 2024 für Länder und Kommunen 19,8 Milliarden Euro bereitgestellt. Darin enthalten sind zum Beispiel Kosten für Sozialleistungen, Maßnahmen zur Integration oder Kosten für Aufnahme und Unterbringung sowie Registrierung. (11)

Zusammengerechnet ist „Niemand“ offenbar recht teuer.

Selbst die eigenen Genossen distanzieren sich

Was Bas‘ Aussage besonders pikant macht: Die Kritik kommt nicht nur von der Opposition, sie kommt aus den eigenen Reihen.

Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten sagte dem Portal The Pioneer zu den Worten der Ministerin: „Das ist eine völlig weltfremde Einschätzung. Mit der steht sie auch in der SPD weitgehend alleine. Jeder verantwortliche Kommunalpolitiker könnte ihr aus seiner Stadt genügend Beispiele geben, die das Gegenteil belegen.“ (12)

Auch Fürths Oberbürgermeister Thomas Jung (SPD) sagte dem Tagesspiegel: „Ich empfehle immer wieder, auch in der Politik ehrlich zu sein und etwaige Probleme zu benennen, ohne sie zu beschönigen.“ (1)

Auch der Koalitionspartner geht auf Distanz. Unionsfraktionsvize Günter Krings widersprach Bas‘ Aussage: „Wir haben es leider zugelassen, dass unser Sozialsystem einen echten Anreiz für irreguläre Zuwanderung bietet. Deshalb reduzieren wir diese Anreize und setzen durch Zurückweisungen die Asylzuständigkeiten in Europa wieder konsequent durch.“ Zudem gebe es „zu viele Menschen, die aus anderen EU-Staaten zu uns kommen, hier nur wenige Stunden pro Woche arbeiten und im Übrigen Sozialhilfe beziehen“. Das sei ein Problem, „das wir dringend lösen müssen“. (12)

Der eigene Koalitionsvertrag widerspricht Bas

Besonders entlarvend ist folgender Umstand: Der Koalitionsvertrag fordert explizit, Anreize zur Sozialsystemeinwanderung zu reduzieren, was Bas‘ Aussage widerspricht. (13) Die Koalition hat begonnen gegenzusteuern: Die Umgestaltung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung tritt zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft. Kernelemente sind die Rückkehr zum Vermittlungsvorrang, erhöhte Anforderungen an die Arbeitspflicht bei Erwerbsfähigen sowie die Beschränkung der SGB-II-Leistungen für volljährige erwerbsfähige Ausländer auf befristete zwölf Monate. Diese Reformen erkennen de facto an, was Bärbel Bas in der Regierungsbefragung bestritt. (14)

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Die eigene Regierung verabschiedet Gesetze gegen ein Problem, das die zuständige Ministerin im selben Atemzug leugnet. Das ist kein Widerspruch mehr, sondern politische Schizophrenie auf Regierungsniveau.

Die Gretchenfrage an den Steuerzahler

Und damit kommen wir zur eigentlichen Frage, der Frage, die sich jeder arbeitende Mensch in diesem Land stellen sollte:

Wie lange wollen Sie, liebe Steuerzahler, sich von Politikern regieren lassen, die entweder die Statistiken ihrer eigenen Behörden nicht kennen, oder sie kennen und bewusst leugnen?

Es ist an der Zeit, dass die Bevölkerung an der Wahlurne unmissverständlich klar macht: Wer die Realität leugnet, hat in der Regierung nichts verloren. Wer bei Leistungen für die deutschen Steuerzahler spart und das hart erarbeitete Geld in der Welt verteilt, gehört nicht in eine deutsche Regierung. Für jeden deutschen Politiker sollte die Inschrift am Reichstagsgebäude das Credo sein: DEM DEUTSCHEN VOLKE.

Quellen

(1) Bas überrascht in Regierungsbefragung: „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein“ https://www.tagesspiegel.de/politik/bas-uberrascht-in-regierungsbefragung-es-wandert-niemand-in-unsere-sozialsysteme-ein-15564818.html

(2) Bärbel Bas leugnet die Migrationswirklichkeit https://www.cicero.de/innenpolitik/es-wandert-niemand-in-unsere-sozialsysteme-ein-bas

(3) Bürgergeld in Zahlen: 5,3 Mio. Deutsche betroffen – überraschende Fakten https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld/buergergeld-in-zahlen-53-mio-deutsche-betroffen-ueberraschende-fakten

(4) Migration und Arbeitsmarkt https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-Statistiken/Migration-Zuwanderung-Flucht/Migration-Zuwanderung-Flucht-Nav.html?Thema%3Dueberblick%26DR_Region1%3Dd%26DR_Jahr1%3Dakt%26mapHadSelection%3Dfalse%26toggleswitch_ueberblick%3D0

(5) Zahlen und Fakten zur Einwanderungs­gesellschaft https://mediendienst-integration.de

(6) Migrationsmonitor – Deutschland und Länder (Monatszahlen) https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=migrationsmonitor&dateOfRevision=202502-202604

(7) Entwicklung der Ausgaben im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld – in den Jahren 2024 und 2025 https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101069.pdf

(8) 47 Prozent der Bürgergeldempfänger sind Nicht-Deutsche https://www.focus.de/finanzen/news/buergergeld-21-7-milliarden-euro-flossen-an-auslaender_e7d120c2-5243-4ae9-a045-e2eea75200a8.html

(9) Asylbewerberleistungen https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Asylbewerberleistungen/Tabellen/2-bl-iL-bruttoausg-einn-netto.html

(10) Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Asylbewerberleistungen/Tabellen/5-empf-bl-regelleist-geschl.html

(11) Milliardenhilfen für Flüchtlings- und Integrationskosten https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/sozialleistungen-milliardenhilfen-fuer-fluechtlings-und-integrationskosten/100134165.html

(12) Union widerspricht Bärbel Bas bei Zuwanderung https://www.wiwo.de/politik/deutschland/baerbel-bas-ueber-einwanderung-und-sozialsysteme-union-widerspricht/100223098.html

(13) Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf

(14) Umgestaltung des Bürgergelds zur Grundsicherung beschlossen https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-grundsicherung-1150460

Für Versicherte wird es teurer – bei Krankenkassen und Pharmakonzernen knallen die Sektkorken

Bereits vor einigen Wochen haben wir an dieser Stelle über die Pläne einer sogenannten Experten-Kommission berichtet, wie das deutsche Gesundheitssystem laut der Bundesregierung finanziell stabiler aufgestellt werden kann. Leidtragende wären wohl vor allem die Versicherten selbst. Den Beitrag finden Sie unter folgendem Link:

Seither sind weitere Vorschläge und ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium bekannt geworden, die Anlass für Beunruhigung geben.

Das größte Milliardenloch bleibt bestehen

Offizielles Ziel ist es, die derzeit bestehende Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 15,3 Milliarden Euro zu schließen [1]. Angeblich soll es darum gehen, die Beiträge der Versicherten stabil zu halten. Doch die nun bekannt gewordenen Vorschläge zeigen, dass es vor allem teurer für Versicherte wird. Für das Jahr 2027 soll es Einsparungen in Höhe von 19,7 Milliarden Euro geben, im Jahr 2030 soll sich der „Entlastungs“-Betrag auf 42,8 Milliarden Euro belaufen [1].

Das in der GKV klaffende Milliardenloch hat mehrere Ursachen. Eine ist, dass die Versicherten auch für versicherungsfremde Leistungen zahlen müssen. So wird auch für Sozialleistungen gezahlt, die eigentlich aus dem Haushalt des Bundes finanziert werden müssten [2]. Diese Kosten belaufen sich jährlich auf rund zwölf Milliarden Euro [3]. Die Gerechtigkeitslücke basiert hier auf dem Problem, dass allein die gesetzlich Krankenversicherten für die Gesundheitsversorgung der Empfänger von Bürgergeld bzw. Grundsicherung zahlen müssen, während zum Beispiel Privatversicherte davon verschont werden [2].

Eine vollständige Beseitigung dieser Schieflage wird zwar immer wieder diskutiert, ist derzeit aber nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs. Man darf allerdings auch bezweifeln, ob es wirklich zu einer nachhaltigen Entlastung führen würde, wenn die Kosten nicht mehr über Sozialabgaben, sondern über Steuern finanziert werden. Das Loch, das man in der einen Tasche stopft, würde ein neues in der anderen Tasche reißen. Der blinde Fleck ist, dass Millionen ausländische Sozialleistungsempfänger noch nie Steuern oder Sozialabgaben entrichtet haben, aber dennoch das All-Inclusive-Paket des deutschen Sozialstaats in Anspruch nehmen können.

Wer soll die Finanzierungslücken schließen?

Derzeit weiß niemand so genau, ob die vom Gesundheitsministerium prognostizierte Lücke so realistisch ist oder aber nicht doch viel höher ausfallen wird. Der nun vorliegende Gesetzentwurf soll 43 der 66 Maßnahmen, die von der GKV-Expertenkommission vorgeschlagen wurden, in die Tat umsetzen [4].

Der Rotstift soll an vielen Stellen angesetzt werden. So soll bereits im Jahr 2027 bei Ärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern die gewaltige Summe von zwölf Milliarden Euro gekürzt werden [4]. Das mag zunächst plausibel klingen, doch muss dann auch die Frage beantwortet werden, wie man mit sinkenden Vergütungen dem schon jetzt massiven Personalmangel im Gesundheitswesen entgegenwirken will. Eine solche Sparpolitik wird zwangsläufig zulasten der Versorgungsqualität gehen.

Bei den Versicherten sollen 3,8 Milliarden Euro zusätzlich eingesammelt werden [4]. Eine dafür angedachte Maßnahme ist die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, also der Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge an die GKV fällig werden, um 300 Euro [3]. Was zunächst nach mehr Beitragssolidarität klingt, ist in Zeiten ohnehin rekordverdächtiger Lohnnebenkosten ein weiterer Anstieg bei der Belastung des Faktors Arbeit. Steigende Lohnnebenkosten sind schon heute einer der wichtigsten Gründe für die Auslagerung von Produktionskapazitäten ins billigere Ausland.

Und ein Argument gegen diese Maßnahme wird von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken selbst ins Spiel gebracht: So berichtete der „Spiegel“, dass sie mit einer Massenflucht von Gutverdienern in die private Krankenversicherung rechne [5]. Sollte dem so sein, was durchaus wahrscheinlich ist, hätte das am Ende weitere Mehrbelastungen für diejenigen zur Folge, die in der GKV bleiben (müssen).

Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern

Besonders umstritten ist die drohende Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern, wenn diese kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben. Warken verstieg sich nun zu der Aussage, dass es ihr nicht nur um Mehreinnahmen für die GKV gehe, sondern dass die Einschränkung der Mitversicherung „gelebte Frauenpolitik“ sei, die Eigenständigkeit fördern würde [3]. Wieder ein Regierungsmitglied, das scheinbar der Meinung ist, dass viele Ehepartner – ob Männer oder Frauen – nicht wissen, was für sie das Beste ist. Der Bevormundungsstaat lässt grüßen.

Auch ist zu bedenken: Nicht jede Nicht-Erwerbstätigkeit ist eine aktive Wahl. In manchen Regionen fehlt es an Kitaplätzen, der regionale Arbeitsmarkt bietet oft keine adäquaten Möglichkeiten oder gesundheitliche Einschränkungen verhindern Erwerbstätigkeit. Pauschal Beiträge zu erheben, trifft diese Gruppen hart.

Konkret ist vorerst kein pauschaler Betrag vorgesehen – zwischenzeitlich machte der Betrag in Höhe von 225 Euro pro Monat die Runde – nun ist im Referentenentwurf ein Beitragszuschlag von 3,5 Prozent vom Bruttoeinkommen geplant [3]. Wer Kinder erzieht und deshalb nicht erwerbstätig ist, würde durch den Beitragszuschlag finanziell belastet, ohne dass sich die Betreuungssituation geändert hätte.

Wo wird der Rotstift angesetzt?

Eine sehr bezeichnende Zielformulierung im Entwurf lautet, „Missbrauchspotenziale und Fehlanreize“ beim Krankengeld zu beseitigen [4]. Hier soll es zur Reduzierung der Höhe des Krankengelds und zur Beschränkung der Höchstbezugsdauer unabhängig vom Auftreten einer neuen Erkrankung kommen [4]. Ähnliche Ziele werden mit der Einführung eines Teilkrankengelds verfolgt.

Auch die Tageskosten für Krankenhausaufenthalte werden steigen, die Zuschüsse für Zahnersatz sollen drastisch gekürzt werden [1]. Die Zuzahlungssätze für verschreibungspflichtige Medikamente sollen um 50 Prozent erhöht werden. Der Mindestsatz soll von fünf Euro auf 7,50 Euro steigen, der Maximalbetrag von 10 auf 15 Euro [1]. Die Kosten für Früherkennung von Hautkrebs sollen nicht mehr übernommen werden [6]. Und das, obwohl Vorsorge bisher stets als bestes Mittel zur Bekämpfung von Krebs galt. All diese Maßnahmen, die letztlich nichts anderes als indirekte Beitragserhöhungen sind, stellen eine überproportionale Belastung kleiner und mittlerer Einkommen dar.

Kritik von fast allen Seiten

Der Maßnahmenkatalog stößt auf Kritik von zahlreichen Verbänden und Interessengruppen. So weist der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung, Andreas Gassen, darauf hin, dass das Spargesetz von Warken weniger Leistungen und weniger Termine für Versicherte zur Folge haben wird [7]. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern warnen vor einer massiven Beeinträchtigung vor allem bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen, so könnten bundesweit etwa 921.000 Patienten durch die angedachten Einschränkungen ihre Behandlungsperspektive verlieren [8]. Die angespannte Versorgungssituation würde noch weiter verschärft werden [8].

Sozialverbände kritisieren vor allem die Reduzierungen beim Krankengeld. Dies könnte zu einer „Mehrklassensystemversorgung“ führen [9]. Kranksein muss man sich künftig also leisten können.

Selbst die eigenen Leute scheinen nicht hinter ihrer Gesundheitsministerin zu stehen. So hat die Arbeitsgruppe Gesundheit der Unions-Fraktion angekündigt, die Gesundheitsreform blockieren zu wollen, wenn keine Änderungen vorgenommen werden [10].

Doch nicht nur die Inhalte sind kritikwürdig. Warken und Bundeskanzler Merz wollen genau das anwenden, was Merz an der Ampel noch massiv kritisiert hatte: es wird mit extrem kurzen Fristen gearbeitet, den beteiligten Verbänden und Interessengruppen bleiben nur wenige Tage zur Stellungnahme, noch im April soll das Gesetz durchs Kabinett und bestenfalls noch vor der Sommerpause des Bundestags durchs Parlament gepeitscht werden [11].

Politische Konsequenzen und Forderungen

Vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklungen ergeben sich folgende Forderungen:

  • Beendigung der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Beitragsmitteln
    Die Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern soll vollständig aus dem Bundeshaushalt erfolgen, da es sich um versicherungsfremde Leistungen handelt [12].
  • Erhalt des dualen Systems aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung
    Das bestehende System soll beibehalten werden, um Wettbewerb und Leistungsfähigkeit zu sichern [13].
  • Stärkung der wohnortnahen medizinischen Versorgung und Krankenhausstruktur
    Insbesondere im ländlichen Raum soll die Krankenhausinfrastruktur erhalten und gestärkt werden [14].
  • Begrenzung von Fehlanreizen und Effizienzsteigerung im System
    Fehlsteuerungen sollen reduziert und effizientere Abrechnungsmodelle eingeführt werden [14].

Stückwerk, aber kein großer Wurf

Im Ergebnis kann man wohl sagen, dass die von Warken geplante Gesundheitsreform vor allem auf Kosten der Versicherten geht, da sie zum einen durch höhere Beiträge belastet werden, zum anderen künftig geringere Leistungen erwarten können. Ansonsten ist diese Reform nicht der angekündigte große Wurf, sondern Stückwerk. Es wird zwar an unzähligen Stellschrauben hin- und hergedreht, aber es wird kein Strukturproblem ernsthaft angegangen. Die großen Akteure mit starker Lobby – vor allem die Krankenkassen selbst, aber auch die Pharmabranche – müssen von Warken nichts befürchten.

Ein solches Gesetz dann ernsthaft GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu nennen, zeugt von eigentümlichem Humor.


Quellenverzeichnis

[1] „Krankengeld runter, Zuzahlungen rauf: Warkens Gesetzentwurf zeigt erstmals das volle Ausmaß“, https://www.fr.de, 16. April 2026
[2] „GKV-Reform mit der „Schrotflinte: Es trifft alle – außer den Bund““, https://www.pharma-fakten.de, 20. April 2026
[3] „“Gelebte Frauenpolitik“ – Warken verteidigt Sparpläne“, https://www.tagesschau.de, 17. April 2026
[4] „Spargesetz: Ärzte, Krankenhäuser, Versicherte sollen zahlen – Pharma wird geschont“, https://www.aerzteblatt.de, 16. April 2026
[5] „Warken rechnet mit Massenflucht von Gutverdienern in die private Krankenversicherung“, https://www.spiegel.de, 22. April 2026
[6] „Einschnitte für alle“, https://www.tagesschau.de, 14. April 2026
[7] „„Die Politik spielt nicht ehrlich“ – Krankenkassen sehen bei GKV-Reform Täuschung der Versicherten“, https://www.welt.de, 20. April 2026
[8] Presseerklärung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, 21. April 2026
[9] „Sozialverband kritisiert geplante Kürzungen beim Krankengeld“, https://www.rp-online.de, 19. April 2026
[10] „Union will Gesundheitsreform der eigenen Ministerin ablehnen“, https://www.jungefreiheit.de, 22. April 2026
[11] „Warken legt 20-Milliarden-Sparpaket vor – Aufschrei von allen Seiten“, https://www.rp-online.de, 20. April 2026
[12] AfD-Bundestagsfraktion, „Gesundheitssystem reformieren – Beitragszahler entlasten“, https://www.afdbundestag.de
[13] AfD, „Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025“, https://www.afd.de
[14] AfD Baden-Württemberg, Gesundheitspolitik, https://afd-bw.de/programm/themen-uebersicht/gesundheitspolitik

Krankenkassen vor dem Kollaps – Versicherte sollen die Zeche zahlen

Dass das Gesundheitssystem in Deutschland an den Grenzen seiner Belastbarkeit steht, ist keine neue Erkenntnis. Ähnlich wie das Rentensystem leidet es unter der demographischen Entwicklung. Hinzu kommen noch explodierende Kosten in den Kliniken und verursacht durch teure Pharma-Produkte. Alles seit langem bekannt, doch schiebt man die Lösung der Probleme seit vielen Jahren auf.

Nun hat eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission ihre Vorschläge für eine grundlegende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgelegt. Derzeit wird bereits im Jahr 2030 von einer Finanzierungslücke in Höhe von 40 Milliarden Euro ausgegangen [1]. Für das kommende Jahr wird sie auf 15 Milliarden Euro prognostiziert [2].

Diese Lücke besteht, obwohl die Beitragssätze für die Versicherten einen Rekordwert erreicht haben. Zum allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent kommt noch der kassenspezifische Zusatzbeitrag, der laut dem Spitzenverband der GKV im Durchschnitt bei 3,13 Prozent liegt [1]. Nach aktuellen Schätzungen gehen Gesundheitsexperten davon aus, dass pro Person ab dem Jahr 2027 im Schnitt mit 260 Euro pro Jahr und ab 2030 gar mit durchschnittlich 680 Euro pro Jahr zusätzlich an Beiträgen zu rechnen ist [3]. Insgesamt beinhaltet das von der Kommission vorgelegte Papier 66 Vorschläge [1]. Das Sparpaket soll einen Umfang von 42 Milliarden Euro haben [2].

Mitversicherung von Ehegatten soll abgeschafft werden

Sollten die Empfehlungen angenommen werden, wird es für Millionen Bürger abermals teurer. So soll die Abschaffung der beitragsfreien Ehegattenversicherung Mehreinnahmen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro pro Jahr generieren [1]. Laut Angaben der GKV wären davon etwa zweieinhalb Millionen bislang mitversicherte Personen betroffen [4]. Nach aktueller Rechtslage können Ehepartner kostenfrei mitversichert werden, sofern ihr Einkommen 565 Euro nicht übersteigt [5].

Schon im Vorfeld der Veröffentlichung der Vorschläge der Kommission machten Pläne der Bundesregierung die Runde, die kostenfreie Mitversicherung für Ehepartner in der GKV abzuschaffen und einen pauschalen Mindestsatz in Höhe von 225 Euro pro Monat einzuführen [4]. Insbesondere Familien mit mehreren Kindern profitieren von der derzeit noch bestehenden Regelung. Eine Sprecherin des Sozialverband VdK bezeichnete den Vorschlag als „eine versteckte Beitragserhöhung für Millionen Familien und für Menschen mit kleinen Einkommen“ [6]. Bemerkenswert ist, dass selbst der GKV-Spitzenverband sich kritisch äußerte, obwohl er doch laut Bundesregierung angeblich stark profitieren würde [6].

Mehr Zahlungspflichten, weniger Leistungen

Auch bislang von der Versicherungspflicht ausgenommene Minijobber sollen zur Kasse gebeten werden, was 1,3 Milliarden Euro einbringen soll [1]. Doch damit nicht genug. Höhere Zuzahlungen für Medikamente und therapeutische Maßnahmen sowie die Absenkung des Krankengeldes sollen Mehreinnahmen im Umfang von 4,1 Milliarden Euro ermöglichen [1]. Zuzahlungen in Höhe von 15 Euro sind im Gespräch [2].

Insgesamt sollen Einsparungen bei Leistungserbringern, also Kliniken, Ärzten und Herstellern, in Höhe von 19 Milliarden Euro vorgenommen werden [2]. Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, hält die Vorschläge der Kommission für nicht patientenfreundlich, da das Vergütungssystem weiterhin den Kontakt, aber nicht die Qualität bezahle, wodurch letztere zu kurz komme [3]. Er geht auch davon aus, dass die Vorschläge schon seit Jahren in den Schubläden der Ministerien liegen [3].

Dass die Vorschläge noch in diesem Jahr Gesetz werden, ist nicht unwahrscheinlich. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Verabschiedung durch das Kabinett noch im Sommer durchpeitschen. Man wolle sich „im Wesentlichen an das halten, was die Kommission vorschlägt“ [1].

Hohe Kosten für mitversicherte Ausländer

Was die Kommission allerdings gar nicht vorschlägt, ist die Ausgliederung ausländischer Empfänger von Bürgergeld bzw. Grundsicherung aus dem Sozialversicherungssystem. Für diese zahlen die Beitragszahler fleißig mit. Ebenfalls nicht auf der Vorschlagsliste enthalten ist die Überprüfung und gegebenenfalls Aufkündigung von Sozialversicherungsabkommen mit anderen Ländern. Ein prominentes Beispiel ist das bereits im Jahr 1964 abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei, das vorsieht, dass krankenversicherte Türken in Deutschland ihre nahen Angehörigen in der Heimat mitversichern können [7].

Die Mitversicherung gilt für Ehepartner, Kinder und Eltern [7]. Es findet eine Pauschal-Abrechnung pro Familie statt [8]. Vergleichbare Sozialversicherungsabkommen bestehen auch mit anderen Staaten, zum Beispiel Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien [8].

Sozialstaat steht vor dem Ruin

Die Sozialkassen stehen kurz vor dem Ruin, das ist bekannt. Die gesetzliche Rentenversicherung besteht nur noch, weil sie jährlich mit dreistelligen Milliardenbeträgen aus der Steuerkasse bezuschusst wird. Wahrscheinlich wird das Gleiche bald für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten. Doch die Bereitschaft, in diese Kassen einzuzahlen und etwa das halbe Jahr für Steuern und Sozialabgaben zu schuften, wird nicht größer, wenn Leistungen immer mehr zusammengestrichen werden und gleichzeitig die Abgabenlast immer drückender wird.


Quellenverzeichnis

[1] „Wie die Krankenversicherung reformiert werden soll“, www.tagesschau.de, 30. März 2026
[2] „Krankenkassen-Kommission schlägt Streichung der Gratis-Mitversicherung von Ehepartnern vor“, www.welt.de, 30. März 2026
[3] „Patientenschützer Brysch kritisiert Vergütung für Kontakt statt für Qualität“, www.mdr.de, 31. März 2026
[4] „Keine beitragsfreie Familienversicherung mehr für Ehepartner?“, www.br.de, 26. März 2026
[5] „Kostenlose Mitversicherung vor dem Aus“, www.t-online.de, 24. März 2026
[6] „Völlig falscher Ansatz: Wird kostenlose Mitversicherung abgeschafft?“, www.infranken.de, 31. März 2026
[7] „Anti-türkische Petition nervt den Bundestag“, www.spiegel.de, 16. Februar 2011
[8] „Was das Versicherungsabkommen tatsächlich beinhaltet“, www.presseportal.de, 19. Juni 2019

Nein zu weiteren Migrationsmagneten!

Frühere Arbeitserlaubnis für Asylbewerber ist ein Irrweg

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ So steht es in Artikel 16a GG. Daraus folgt aber im Umkehrschluss, dass kein Asylrecht genießt, wer nicht nachweisen kann, in der Heimat politisch verfolgt zu werden. Von dieser zwingenden Logik hat man in Deutschland längst Abstand genommen. Hier genießt jeder Asyl, der dieses Wort an der Grenze oder in der zuständigen Behörde aufsagen kann.

Asyl – auch damit ist es nicht mehr weit her. Ursprünglich war damit die zeitweilige Aufnahme gemeint, um Schutz vor politischer Verfolgung zu bieten. Mit der zeitlichen Begrenzung ist es schon lange vorbei. Wer einmal Zugang zum deutschen Asylsystem gefunden hat, der muss sich schon verdammt blöd anstellen, um aus diesem wieder herauszufallen.

Der „Sofort-in-Arbeit-Plan“ von Innenminister Dobrindt

Die Bundesregierung plant nun weitere Gesetzesänderungen, um aus temporärem Asyl einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu machen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zufolge sollen Asylbewerber künftig bereits nach dreimonatigem Aufenthalt eine Arbeitserlaubnis erhalten, selbst dann, wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist [1].

Die Arbeitserlaubnis soll auch dann gelten, wenn die Asylbewerber noch in einer Aufnahmeeinrichtung leben [2]. Dafür hat sein Ministerium einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ erarbeitet [3]. Das Ganze soll im Rahmen der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erfolgen [1]. Dobrindt, der sich gerne als Law-and-Order-Politiker aufspielt, setzt damit die Politik der Ampel-Regierung und seiner Amtsvorgängerin Nancy Faeser nahtlos fort.

Diese hatte bereits die notwendige Aufenthaltsdauer für Arbeitserlaubnisse reduziert, Stichtage für Duldungen abgelehnter Asylbewerber zugunsten der Betroffenen geändert und die Ausländerbehörden angewiesen, die Zustimmung zur Beschäftigung von geduldeten Ausländern zu erteilen [4].

Illegaler Aufenthalt wird legalisiert

Mit dieser neuerlichen Gesetzesänderung würde das Asylverfahren konterkariert werden. Selbst Asylbewerber, deren Asylanträge abgelehnt werden, könnten sich auf ihren Arbeitsvertrag berufen und somit ihrer Ausreisepflicht entgehen. Funktioniert der eine Weg nicht, öffnet die Bundesregierung eben eine weitere Tür. Wird dieser Weg beschritten, ist es nicht mehr weit, dass auch Geduldeten – also abgelehnten Asylbewerbern, die aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden – mit einer Arbeitserlaubnis durch die Hintertür ein dauerhafter Aufenthaltsstatus verschafft wird.

Gleiches ist für Asylbewerber zu erwarten, die bislang nicht arbeiten dürfen, weil sie aus sichereren Herkunftsstaaten stammen [5]. Das Ergebnis dieser Politik wäre, dass sämtliche illegalen Aufenthalte durch die Dobrindtsche Arbeitserlaubnis quasi-legalisiert werden.

Sozis applaudieren und fordern Bleibeperspektiven

Dass es genau darum geht, zeigen vor allem Äußerungen des Koalitionspartners. So sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, dass Arbeit „ein entscheidender Faktor für eine gelingende Integration“ sei [1].

Noch deutlicher wird der SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, der mit der Arbeitserlaubnis auch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis verknüpfen will: „Wer hier arbeitet und sich integriert, darf nicht abgeschoben werden“ [2]. Die SPD vertritt den Standpunkt, dass die Arbeitserlaubnis zu einer dauerhaften Bleibeperspektive führen muss [6].

Die logischen Folgen

Da die Union sich weiterhin hinter der „Brandmauer“ versteckt, hat sie sich auf Gedeih und Verderb an die SPD gebunden und wird auch diese Kröte – wenn es für sie denn überhaupt eine ist – schlucken müssen. Bemerkenswert ist, dass an die Arbeitserlaubnis keinerlei Verdienstgrenze gekoppelt ist.

Scheinbeschäftigungen, Lohndumping und ein wieder wachsender Niedriglohnsektor werden die Konsequenz sein. Dobrindts Plan führt zwangsläufig dazu, dass die Zahl derjenigen, die trotz abgelehntem Asylantrag in Deutschland bleiben, abermals zunehmen wird. Und das hat wiederum zur Folge, dass ein weiterer Zuwanderungsmagnet geschaffen wird.


Quellenverzeichnis

[1] „Wie Dobrindt Asylbewerber schneller in Arbeit bringen will“, www.lto.de, 23. Februar 2026

[2] „Streit um das neue Asylgesetz: Schneller arbeiten bei ungewisser Zukunft?“, www.berliner-zeitung.de, 28. Februar 2026

[3] „Asylbewerber sollen schneller arbeiten dürfen“, www.tagesschau.de, 22. Februar 2026

[4] „Warum viele Asylsuchende bisher nicht arbeiten dürfen“, www.tagesschau.de, 1. November 2023

[5] „Das gilt in Deutschland: Ab wann Geflüchtete arbeiten dürfen“, www.br.de, 13. Februar 2025

[6] „SPD will Bleiberecht und Arbeitserlaubnis verknüpfen“, www.boerse.de, 23. Februar 2026

Bürde für Bürger: SPD fordert weitere Belastung statt Entlastung.

Bürde für Bürger: Krankenkassenbeiträge bald auch auf Kapitaleinkommen?

Die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems steht erneut im Mittelpunkt der politischen Debatte. Ausgelöst wurde diese durch einen Vorstoß aus der SPD. Unter anderem brachte Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, ins Gespräch, künftig auch Kapitalerträge und Mieteinnahmen bei der Berechnung von Krankenkassenbeiträgen heranzuziehen (1). Ziel sei es, die Beitragslast breiter zu verteilen und die gesetzlichen Krankenkassen finanziell zu stabilisieren.

Was auf den ersten Blick nach mehr Gerechtigkeit klingt, bedeutet in der Praxis jedoch vor allem eines: eine weitere finanzielle Belastung für Bürger, die bereits heute einen erheblichen Teil ihres Einkommens an Steuern und Abgaben abführen. Statt strukturelle Probleme zu lösen, soll erneut auf zusätzliche Einnahmen zugegriffen werden (2).

Die wachsende Finanzierungslücke im Gesundheitssystem

Die gesetzliche Krankenversicherung steht seit Jahren unter erheblichem finanziellem Druck. Steigende Behandlungskosten, demografische Entwicklungen und immer neue Aufgaben führen regelmäßig zu Defiziten. Die SPD schlägt vor, diese Lücke durch die Einbeziehung weiterer Einkommensarten zu schließen (1).

Kritiker bemängeln jedoch, dass damit nicht die Ursachen der Finanzierungskrise angegangen werden. Denn anstatt Ausgaben kritisch zu überprüfen und Reformen umzusetzen, wird der Weg der Beitragserhöhung und Ausweitung der Bemessungsgrundlagen beschritten (3).

Die tatsächlichen Kostenfaktoren

Ein wesentlicher Kostenfaktor im Gesundheitssystem sind sogenannte versicherungsfremde Leistungen. Dazu zählen insbesondere Gesundheitsausgaben im Zusammenhang mit der Versorgung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen sowie von Asylbewerbern. Für diese Leistungen werden jährlich Milliardenbeträge aufgewendet, die das System zusätzlich belasten (4).

Nach Angaben aus Fachkreisen haben diese Ausgaben spürbare Auswirkungen auf die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen, obwohl es sich um gesamtstaatliche Aufgaben handelt, die eigentlich aus Steuermitteln zu finanzieren wären (5). Die Konsequenz: Die Beitragszahler werden zunehmend zur Finanzierung staatlicher Aufgaben herangezogen.

Bessere Alternativen wären möglich

Anstatt immer neue Einnahmequellen zu erschließen, gäbe es zahlreiche Möglichkeiten, das Gesundheitssystem effizienter zu gestalten. Experten verweisen seit Jahren auf Einsparpotenziale durch Digitalisierung, bessere Vernetzung medizinischer Daten sowie die Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Bürokratie (6).

Solche Reformen könnten nicht nur Kosten senken, sondern gleichzeitig die Versorgungsqualität verbessern – ohne die Bürger zusätzlich zu belasten.

Umfragen zeigen: Vertrauen in den Sozialstaat schwindet

Die Debatte um Krankenkassenbeiträge ist Teil einer grundsätzlichen Diskussion über den Zustand des Sozialstaats. Laut repräsentativen Umfragen hält eine deutliche Mehrheit der Deutschen den Sozialstaat in seiner heutigen Form für nicht mehr dauerhaft finanzierbar (7).

Zugleich zeigen Studien, dass zwar eine breite Zustimmung zum Prinzip des Sozialstaats besteht, das Vertrauen in seine Leistungsfähigkeit, Fairness und Nachhaltigkeit jedoch stark gesunken ist (8). Eine weitere Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass viele Bürger nicht daran glauben, dass die bisherigen Regierungsparteien in der Lage sind, die sozialen Sicherungssysteme grundlegend zu reformieren (9).

Politik der Kartellparteien und ihre Folgen

Diese Entwicklung ist aus Sicht vieler Bürger das Ergebnis jahrzehntelanger Politik der Kartellparteien. Der Sozialstaat wurde kontinuierlich ausgeweitet, ohne ihn gleichzeitig effizienter, transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Die Folge sind steigende Kosten, wachsende Bürokratie und eine zunehmende Belastung der Leistungsträger.

Fazit

 

Die Forderung, Krankenkassenbeiträge künftig auch auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen zu erheben, steht exemplarisch für eine Politik, die finanzielle Probleme nicht an der Wurzel packt, sondern immer neue Belastungen für die Bürger schafft. Statt strukturelle Reformen umzusetzen, wird der einfachste Weg gewählt: höhere Abgaben, breitere Bemessungsgrundlagen und immer neue Zugriffe auf private Vorsorge.

Aus Sicht der Alternative für Deutschland braucht Deutschland jedoch einen grundlegend anderen Ansatz. Das Gesundheitssystem muss von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden, die vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren sind. Gleichzeitig sind konsequenter Bürokratieabbau, eine echte Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie die Vermeidung von Ineffizienz und Doppelstrukturen notwendig, um Kosten nachhaltig zu senken.

Darüber hinaus setzt die AfD auf eine klare Begrenzung ungeregelter Migration, eine stärkere Ausrichtung des Sozialstaats auf Bedürftigkeit und Leistungsgerechtigkeit sowie auf eine Entlastung von Arbeitnehmern, Familien und mittelständischen Betrieben durch niedrigere Steuern und Abgaben. Nur wenn Leistung wieder anerkannt, Eigenverantwortung gestärkt und staatliche Aufgaben klar priorisiert werden, kann der Sozialstaat dauerhaft funktionsfähig bleiben.

Deutschland wieder fit zu machen bedeutet nicht, immer neue Einnahmequellen zu erschließen, sondern Strukturen zu reformieren, Verantwortung einzufordern und den Staat auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren. Dafür stehen wir von der AfD – und dafür stehe ich persönlich.

Quellenverzeichnis

  1. SPD-Vorschlag zur Finanzierung des Gesundheitssystems durch Einbeziehung aller Einkommensarten – WirtschaftsWoche

  2. Bericht über Sozialabgaben auf Kapitalerträge – stern.de

  3. Analyse zur Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung – WirtschaftsWoche

  4. Gesundheitsausgaben für ukrainische Geflüchtete – Deutsches Ärzteblatt

  5. Asyl- und fluchtbedingte Kosten im Gesundheitswesen – Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

  6. Einsparpotenziale und Effizienz im Gesundheitssystem – Handelsblatt

  7. Repräsentative Forsa-Umfrage: Sozialstaat nicht mehr finanzierbar – WELT

  8. Studie zum Vertrauen in den Sozialstaat – Universität Konstanz / Sozialverband VdK

  9. Umfrage zur Reformfähigkeit der Regierung – n-tv


Schleichende Enteignung über das Sozialsystem

Schleichende Enteignung über das Sozialsystem

Dass für Millionen Bürger immer weniger Netto vom Brutto bleibt, hat zum einen soziale und finanzielle Auswirkungen auf die Betroffenen, weil ihr Lebensstandard trotz Arbeit abnimmt. Oft übersehen werden aber zum anderen die Konsequenzen für die gesamte Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Wenn es sich kaum noch lohnt, mehr zu arbeiten oder mehr Verantwortung zu übernehmen, weil die Mehrarbeit zu im Verhältnis deutlich höheren Abgaben führt, werden immer mehr Menschen davon Abstand nehmen.

Angesichts des immer wieder problematisierten Fachkräftemangels in vielen Branchen ist das der Beginn eines Teufelskreises. Wenn Arbeit sich in Deutschland immer weniger lohnt, werden auch Unternehmen ihre Entscheidung, sich in unserem Land anzusiedeln oder ihre Kapazitäten hierzulande auszubauen, wohl überdenken. Das führt im Ergebnis dazu, dass die, die weiterhin mehr arbeiten wollen, immer mehr geschröpft werden müssen, um die Kassenlage stabil zu halten. So kann ein Sozialsystem nicht auf Dauer funktionieren.

Was plant die Bundesregierung?

Bundeskanzler Merz stimmte die Bürger jüngst auf weitere Belastungen ein, die seine Regierung offenbar bereits in der Schublade hat. So kündigte er an: „Eines kann ich ganz grundsätzlich sagen: Unsere Bevölkerung wird für Rente, für Altersversorgung, für die Gesundheit und für die Pflege in Zukunft mehr vom verfügbaren Einkommen aufwenden müssen“ [1].

Konkret vorgesehen ist bereits jetzt die Erhöhung des Beitrags an die gesetzliche Rentenversicherung auf 18,8 Prozent ab 2027 [2].

Gesetzliche Rente am Kipppunkt

Dass es dabei nicht bleiben wird, zeigen die Prognosen für die Rentenausgaben der nächsten Jahre. So liegen die Kosten für das laufende Jahr bei 394,4 Milliarden Euro, im Jahr 2029 werden es bereits 476,3 Milliarden Euro sein [2].

Die Zahl der Beitragszahler sinkt, die sogenannten Babyboomer verabschieden sich in den kommenden Jahren vermehrt in den Ruhestand. Steigende Rentenbeiträge über das genannte Niveau hinaus werden also die logische Folge sein. Einige Beobachter gehen bereits für das Jahr 2028 von einer Erhöhung auf 20 Prozent aus [3]. Neben der problematischen demographischen Entwicklung ist ein weiterer Grund für die explodierenden Kosten die Tatsache, dass der Bund die Rentenversicherung zu wenig für versicherungsfremde Leistungen kompensiert [3].

Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung, Alexander Gunkel, warnte bereits im vergangenen Jahr, die Rentenversicherung könnte bereits im Herbst 2027 „vorübergehend nicht in der Lage sein, aus eigenen Mitteln die Renten zu zahlen“, weil die Rücklagen aufgebraucht seien [3]. Das heißt, dass der notwendige Zuschuss aus Steuermitteln immer größer wird, der schon jetzt bei deutlich mehr als 100 Milliarden Euro pro Jahr liegt. Wenn man sich dann noch vergegenwärtigt, dass Rentner auf einen immer höheren Teil ihrer Rente auch Steuern zahlen müssen, wird die Sache vollends absurd. Die Rentner zahlen damit aus ihrer Rente indirekt in die Rentenkasse ein. Aktuell muss ein Neurentner 83,5 Prozent seiner Bruttorente versteuern [4].

Beitragsexplosion und Rotstift im Gesundheitswesen

Doch nicht nur im Rentensystem soll es abwärts für die Bürger gehen, wenn es nach der Bundesregierung geht. So hat der CDU-Wirtschaftsrat bereits eine Streichliste mit möglichen Kürzungen bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen präsentiert [5]. Diesem Ansinnen ist der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Peter Adrian, kürzlich beigesprungen, in dem er sich dafür aussprach, nicht mehr jede Form der Pflegebedürftigkeit abzudecken und mehr Eigenbeiträge in der Krankenversicherung zu fordern [6].

Die Bundesregierung plant bereits Einsparungen in Höhe von zwei Milliarden Euro, vor allem bei Krankenhäusern sollen die Ausgaben gedrosselt werden [7]. Doch das scheint nicht zu reichen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen geht davon aus, dass der tatsächlich erhobene Zusatzbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen im Durchschnitt auf über drei Prozent steigen werde [7]. Auch höhere Zuzahlungen der Versicherten für bestimmte medizinische Leistungen sind im Gespräch [8]. Die finanzielle Lage der Krankenkassen sei weiterhin sehr angespannt, die von der Bundesregierung versprochene Beitragsstabilität sei von der Realität nicht gedeckt [9].

Was diejenigen zahlen werden, die jetzt schon bei über drei oder sogar vier Prozent Zusatzbeitrag liegen, darüber schweigt sich der GKV-Spitzenverband allerdings aus. Auch von der niedergelassenen Ärzteschaft wolle man einen Sparbeitrag abverlangen [7].

Sparbeitrag im Gesundheitswesen – das kann nichts anderes als Leistungskürzungen und eine noch größere Notlage in der Gesundheitsversorgung bedeuten. Verordnete Einsparungen werden vor allem beim Personal ansetzen, was die Versorgungssituation für die Patienten, aber auch die Beschäftigungsbedingungen in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen weiterhin verschlechtern wird. Wie man so die dringend benötigten Fachkräfte gewinnen will, bleibt das Geheimnis der Rotstiftpolitiker.

Patientenschützer weisen darauf hin, dass die Kostenexplosion auf einen exorbitanten Kostenanstieg bei ärztlichen Leistungen, in der Verwaltung und der Pharmaindustrie zurückzuführen ist [8]. Auf einen weiteren erheblichen Kostenpunkt weist Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, hin: „Ebenso wird die gesetzliche Krankenversicherung von der Bundesregierung mit zig Milliarden Euro für Menschen belastet, die keinen Beitrag leisten“ [8].

Sozialstaat auf Abwegen

Ein Sozialstaat kann nur funktionieren, wenn diejenigen, die einzahlen, von ihren Beiträgen auch etwas haben. Ansonsten sinkt die Bereitschaft, in ein System einzuzahlen, von dem man schon jetzt immer weniger – Gesundheitssystem – und später vielleicht gar nichts – Rente – erwarten kann. Es ist schleichende Enteignung, wenn man für das, was man leistet, immer weniger bekommt.

Weitere Voraussetzung für das Funktionieren eines Sozialwesens ist, dass die Teilhabe daran begrenzt ist. Ein berühmter Ökonom stellte einst fest: „Man kann einen Wohlfahrtsstaat haben. Und man kann offene Grenzen haben. Aber man kann nicht beides gleichzeitig haben.“ An der Richtigkeit dieser Feststellung hat sich bis heute nichts geändert.

Das Stopfen immer neuer Löcher mit Mitteln aus der Steuerkasse löst das Problem nicht, sondern verschiebt den großen Knall von Wahlperiode zu Wahlperiode.

Quellenverzeichnis

[1] „Krankenkasse, Pflege, Rente: Sozialabgaben steigen – doch für viele ist das eine gute Nachricht“, www.fr.de, 8. Oktober 2025

[2] „Für Rente steigen die Abgaben: So viel müssen wir ab 2027 monatlich mehr zahlen“, www.infranken.de, 14. Oktober 2025

[3] „Renten-Beitragsschock steht bevor: 2028 droht dickes Plus“, www.merkur.de, 19. August 2025

[4] „Wann Rentner Steuern zahlen müssen“, www.sueddeutsche.de, 3. August 2025

[5] „Kosten für Rente werden steigen: Kanzler Merz will den Menschen mehr „abverlangen““, www.infranken.de, 23. Oktober 2025

[6] „DIHK-Präsident fordert Leistungskürzungen bei Pflege und spätere Rente“, www.deutschlandfunk.de, 16. August 2025

[7] „Krankenkassen warnen – Zusatzbeiträge könnten 2026 über drei Prozent steigen“, www.welt.de, 2. November 2025

[8] „Krankenversicherung: Steigen die Zusatzbeiträge? Experte warnt Merz“, www.morgenpost.de, 12. Oktober 2025

[9] „„Beiträge werden 2026 weiter steigen“: Krankenkassen zerlegen Versprechen von Merz-Ministerin“, www.fr.de, 16. Oktober 2025

Bandenmäßiger Sozialmissbrauch als Geschäftsmodell

Bandenmäßiger Sozialmissbrauch als Geschäftsmodell

Die Kassen sind leer. Überall wird gespart, das vermeintlich reiche Deutschland wird sich nach Lage der Dinge bald seinen Sozialstaat nicht mehr leisten können. Das liegt vor allem daran, dass man sich aus Gründen der politischen Korrektheit über Jahrzehnte nicht getraut hat, offensichtliche Missstände beim Namen zu nennen und zu bekämpfen.

Vor allem in unseren Großstädten sind ganze Parallelgesellschaften entstanden, die zwar mit Deutschland nichts zu tun haben wollen, aber sich in seinem Sozialstaat gemütlich eingerichtet haben. Das Ergebnis dieser Entwicklung ist, dass mittlerweile fast jeder zweite Bürgergeldempfänger (48 Prozent) kein deutscher Staatsbürger ist [1]. Eingebürgerte werden in der Statistik nicht gesondert aufgeführt, weshalb die tatsächliche Schieflage noch deutlich größer sein dürfte.

Bandenmäßiger Sozialbetrug – die offiziellen Zahlen

Ein für alle offener Sozialstaat lädt zum Missbrauch ein. So berichtet die Bundesagentur für Arbeit von einem steigenden Niveau bei den Fällen bandenmäßigen Betrugs beim Bürgergeld. Im Jahr 2023 wurden 229 Verfahren eingeleitet, im darauffolgenden Jahr bereits 421 und im laufenden Jahr liegt die Zahl der Fälle allein bis August bei 293 [2]. Aufgrund der Überlastung der Jobcenter und der geringen Kontrolldichte der Behörden dürfte klar sein, dass die Dunkelziffer viel höher ist.

Die Grünen im Bundestag finden das nicht so problematisch, warnen stattdessen vor einer Entgleisung des Diskurses. So meint der Grünen-Bundestagsabgeordnete Timon Dzienus: „In der Debatte um das Bürgergeld braucht es mehr Sachlichkeit statt polemischer Stimmungsmache“ [3]. Eben solche Verharmlosungen sind der Hauptgrund dafür, dass man dieses Problem in vielen Regionen kaum noch in den Griff bekommt. 

Mit einem ganz ähnlichen Phänomen haben auch die Familienkassen zu kämpfen, die für die Auszahlung des Kindergelds zuständig sind. So gab es allein im Jahr 2024 140.000 Verdachtsfälle auf Kindergeld-Missbrauch, bei etwa 8.000 Fällen wird von organisierten Strukturen im Hintergrund ausgegangen [4]. 

Ein Armutszeugnis ist, dass weder das Arbeitsministerium noch das Finanzministerium in der Lage ist, konkrete Angaben zum Umfang des Schadens zu machen, der durch die Betrugsmasche angerichtet wird [5].

Wie läuft der Betrug konkret ab?

Die Masche des bandenmäßigen Sozialbetrugs ist immer die gleiche. Kriminelle locken Bürger aus ärmeren EU-Staaten – meist aus Osteuropa – mit falschen Versprechungen nach Deutschland. Besonders häufig werden Migranten aus Bulgarien und Rumänien angelockt [4].

Meist werden lukrative Jobs und berufliche Perspektiven in Aussicht gestellt. Der frühere Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, beschreibt das weitere Vorgehen: „Die Leute werden hierhergefahren, in heruntergekommenen Immobilien gemeldet, gehen angeblich einem Minijob nach und erhalten dann Aufstockerleistungen.“ Darüber hinaus werden auch die Kosten der Unterkunft von der Sozialkasse übernommen. Das Ganze habe das Ausmaß eines Geschäftsmodells angenommen [5]. Geringfügige Beschäftigungen zum Mindestlohn und eine Meldeadresse reichen für EU-Bürger aus, um hierzulande in vollem Umfang zum Bezug von Sozialleistungen berechtigt zu sein.

Die Betrüger sind kreativ und wissen, wie man die deutsche Bürokratie an der Nase herumführt. So werden Beschäftigungsverhältnisse inszeniert, zum Schein Verträge geschlossen und mit gefälschten Stundenzetteln echte Arbeitsleistungen vorgegaukelt [4].

Und hier sieht Scheele einen möglichen Ansatzpunkt für eine wirksame Bekämpfung der Betrugsmasche. Er fordert, dass der Erwerbstätigenbegriff bei einer anstehenden Bürgergeld-Reform klarer definiert wird. So wird bei EU-Bürgern, die grundsätzlich Freizügigkeit genießen, bisher nicht näher definiert, in welchem Umfang sie in Deutschland erwerbstätig sein müssen, um in den Genuss von Sozialleistungen zu kommen. Vor allem verweist Scheele hier auf § 7 im Sozialgesetzbuch II [6].      

Seine Forderung: „Die Bürgergeld-Reform muss den Erwerbstätigkeitsbegriff so sicher machen, dass man nicht mit fiktiven Beschäftigungsbescheinigungen ganze Bedarfsgemeinschaften finanzieren kann“ [5]

Wo sind die regionalen Schwerpunkte und wer sind die Leidtragenden?

Es gibt regionale Schwerpunkte der Betrugsaktivitäten. Besonders betroffen ist das Ruhrgebiet. So hat es in den letzten Monaten mehrere Razzien in Gelsenkirchen und Duisburg gegeben [7]. Aber auch in Berlin und Mannheim wurden entsprechende Vorgänge gemeldet [4]. Dort haben bestimmte Banden seit vielen Jahren so großen Einfluss, dass abgesehen von stichprobenartigen Kontrollen und medial aufgebauschten Razzien mit intensiven staatlichen Ermittlungen nicht zu rechnen ist.

Leidtragende dieser Masche sind nicht nur wir Steuer- und Sozialbeitragszahler, sondern nicht selten auch die betroffenen Migranten. Sie werden von den Hintermännern ausgebeutet, indem sie den Großteil ihres Einkommens und der Sozialleistungen für eine heruntergekommene Wohnung an sie abführen müssen [7]. So entsteht ein Netz von Abhängigkeiten, aus dem sich die Betroffenen kaum noch befreien können [4].

Den Sumpf endlich trockenlegen!

Es darf nicht länger hingenommen werden, dass sich kriminelle Ausländer den Sozialstaat zur Beute machen. Innerhalb bestimmter Parallelgesellschaften sind mafiöse Strukturen entstanden, von denen sich der Staat auf der Nase herumtanzen lässt. Angesichts der Tatsache, dass wir alle immer mehr zu gläsernen Bürgern werden, will es nicht so recht einleuchten, dass der Datenaustausch zwischen Jobcentern, Finanzämtern, Familienkassen, Zoll und den Sicherheitsbehörden ausgerechnet beim Kampf gegen diese Betrüger-Netzwerke nicht funktionieren soll. Es fehlen nicht die technischen und rechtlichen Möglichkeiten, es mangelt an Mut und dem erforderlichen politischen Willen, diesen Zuständen den Kampf anzusagen.

Es wäre ein Leichtes, mit verbessertem Datenabgleich und der Verhinderung von Scheinbeschäftigungen den Sozialbetrügern das Handwerk zu legen.

Quellenverzeichnis

[1] „Bürgergeld: Wie viel Prozent der Beziehenden sind deutsche Staatsbürger?“, www.suedkurier.de, 2. Oktober 2025
[2] „Bandenmäßiger Betrug bei Bürgergeld hält an“, www.stern.de, 27. September 2025
[3] „„Bandenmäßiger Leistungsmißbrauch“ beim Bürgergeld verdoppelt“, junge-freiheit.de, 28. Juli 2025
[4] „Bürgergeld-Betrug: Bas nimmt „mafiöse Strukturen“ ins Visier – diese Städte sind Problemzonen“, www.fr.de, 23. September 2025
[5] „„Bandenmäßiger“ Bürgergeld-Betrug: Ex-Chef der Arbeitsagentur fordert sofortige Maßnahme“, www.merkur.de, 26. September 2025
[6] „Ex-BA-Chef Scheele: Bandenmäßiger Missbrauch beim Bürgergeld“, www.ihre-vorsorge.de, 25. September 2025
[7] „Organisierter Betrug beim Bürgergeld: Wie groß ist das Problem?“, www.1.wdr.de, 28. Juli 2025

Newsletter abonieren und informiert bleiben.