Vergesellschaftungspläne in Berlin

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Dadurch wird keine einzige neue Wohnung geschaffen

Knapper Wohnraum und damit einhergehend explodierende Mieten sind eine der größten sozialpolitischen Fragen unserer Zeit. Experten vertreten die Auffassung, dass Wohnkosten so lange als einigermaßen tragbar gelten, wenn sie 30 Prozent des verfügbaren Einkommens nicht überschreiten. In vielen Großstädten, aber auch mittelgroßen Universitätsstädten, beläuft sich der Anteil der Wohnkosten mittlerweile oft auf bis zu 50 Prozent.

Besonders besorgniserregend ist die Lage in der Hauptstadt. Seit 2016 sind die Angebotsmieten durchschnittlich um 69 Prozent gestiegen, doch auch bundesweit beträgt der Anstieg immerhin 43 Prozent [1].

Das Problem ist seit langem bekannt. Alle Bundesregierungen der letzten Jahre haben sich eine große Bauoffensive auf die Fahnen geschrieben. Doch allesamt blieben sie hinter ihren großspurigen Ankündigungen zurück.

Das führt bisweilen zu Forderungen, die vielleicht auf den ersten Blick gut klingen, aber kein einziges Problem lösen.

Volksinitiative für Vergesellschaftungen von Wohnraum

So hat in Berlin im Jahr 2021 eine Volksinitiative eine Mehrheit erhalten, die sich für die Vergesellschaftung der gesamten Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne ab einem Bestand von 3.000 Wohnungen ausgesprochen hatte [2]. 59 Prozent der Wähler hatten seinerzeit für das Begehren gestimmt [3]. Das Votum war für die Politik rechtlich jedoch nicht bindend [4].

Eine solche Vergesellschaftung ist grundsätzlich laut Grundgesetz möglich, allerdings nur gegen Entschädigung. Der Jurist Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München gibt zu bedenken: „Vom zugrunde liegenden Artikel 15 im Grundgesetz ist noch nie Gebrauch gemacht worden“. Und: „Es gibt dazu bisher keine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ [2].

Das heißt: Auf das Land Berlin kämen langwierige Rechtsstreitigkeiten zu, die Kosten für Land und betroffene Unternehmen – und damit am Ende für Steuerzahler und Mieter – allein für die juristischen Auseinandersetzungen wären immens.

Auf Berlin würden Milliardenkosten zukommen

Die Volksinitiative möchte das Problem mit den erforderlichen Entschädigungen lösen, indem sie diese „deutlich unter Marktwert“ ansetzen will [2]. Dennoch werden allein die Entschädigungskosten auf einen Wert zwischen 29 und 39 Milliarden Euro beziffert [5].

Das ohnehin klamme Berlin wäre ein dauerhafter Sanierungsfall. Die daraus resultierenden Folgekosten für Berlin und Deutschland wären wohl unkalkulierbar. Der Berliner Senat würde in anderen Bereichen eine lange Streichliste entwerfen müssen.

Mehrere Banken schlagen bereits Alarm. Berliner Sparkasse, Berliner Volksbank, Deutsche Kreditbank AG (DKB) und die Investitionsbank Berlin (IBB) haben sich mit Nachdruck gegen mögliche Vergesellschaftungen ausgesprochen, da diese zu einer massiven Ausweitung der Verschuldung Berlins und zu einer Verteuerung der Schuldenzinsen führen würden: „Am Ende müssen alle Berlinerinnen und Berliner die Zeche zahlen. Denn jeder Euro, der für Entschädigungen aufgewendet werden muss, steht für Investitionen in die Zukunft der Stadt nicht mehr zur Verfügung“ [6].

Neue Volksinitiative vs. Bundesregierung?

Da bislang seitens des Berliner Senats außer einem Rahmengesetz ohne konkrete Folgen nichts passiert ist, wollen die Organisatoren ein neues Begehren auf den Weg bringen, das sofort in ein Gesetz münden soll [2]. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat dafür bereits im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne vorgelegt [4]. Diesmal soll es rechtsverbindlich werden.

Die Bundesregierung hat sich mittlerweile auch in die Debatte eingemischt und einigte sich im Koalitionsausschuss darauf, per Bundesgesetz die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene zu verbieten [7]. Auch dies dürfte langwierige juristische Streitereien zur Folge haben, da es durchaus fraglich ist, ob der Bund mit einfachem Gesetz die Ausübung von im Grundgesetz festgeschriebenen Rechten untersagen kann.

Wahrscheinlich wäre es sinnvoller, den großen Worten in Sachen Wohnungsoffensive endlich Taten folgen zu lassen. Dann würden nicht so viele Menschen für eine Vergesellschaftung stimmen.

Die Folgen einer Vergesellschaftung würden ganz Deutschland treffen

Eine „Vergesellschaftung“ in Berlin hätte massive Folgen weit über die Stadt hinaus. Eine Kompensation der Enteigneten unterhalb des Marktpreises würde einen bundesweiten Präzedenzfall schaffen, der national und international das Signal senden würde, dass Eigentumsrechte hierzulande nicht mehr umfassend geschützt sind [5]. Dies würde mögliche Investoren, die Deutschland für viele Großprojekte wie die Modernisierung der Infrastruktur dringend benötigt, nachhaltig abschrecken [5].

Auf diese Gefahr wies auch ifo-Chef Clemens Fuest hin: „Die Enteignungspläne in Berlin schrecken private Investoren im Wohnungsbau ab und verschärfen die Wohnungsnot“ [4]. Die Bereitschaft, neuen Wohnraum zu schaffen und darin langfristig Kapital zu binden, dürfte nochmals deutlich sinken.

Der Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, Alexander Schirp, warnt ebenfalls: „Die Debatte hat in der Wirtschaft in den vergangenen Monaten und Jahren zu einer starken Verunsicherung geführt. Nicht nur in der Bau- und Wohnungsbranche, sondern auch in der Finanzwirtschaft. Hier würden Enteignungen auch bundesweit erhebliche Konsequenzen haben, bis hin zur Höhe von Kreditzinsen“ [8].

Es gibt bessere Lösungen für mehr bezahlbaren Wohnraum

Das IW Köln hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Ursache des Problems das fehlende Angebot ist, dem mit konsequenter Baulandmobilisierung, Konzeptvergabe für sozialen Wohnungsbau und treffsicherer Förderung durch Wohngeld viel wirksamer entgegengewirkt werden könnte [5].

Durch Vergesellschaftungen und Enteignungen wird keine einzige neue Wohnung geschaffen. Die Motivation für neue Bauvorhaben würde stattdessen massiv gesenkt.

Andere Möglichkeiten wären eine spürbare Reduzierung überflüssiger Bauvorschriften (beliebtes Stichwort in jedem Wahlkampf: Entbürokratisierung), die Bekämpfung von unnötigem Leerstand, eine Attraktivitätsoffensive für den ländlichen Raum und eine auskömmliche Finanzierung kommunaler Baugesellschaften. Den Trend zum Home-Office könnte man nutzen, um nicht mehr genutzte Büroflächen in Wohnraum umzuwandeln.

Und das sind nur einige Ideen, über die man nachdenken könnte.

Quellenverzeichnis

  1. WELT: „Brauche keine Nachhilfe vom Bund für Berliner Wohnungsmarkt“, sagt der SPD-Spitzenkandidat
    Beitrag bei welt.de öffnen (DIE WELT)
  2. BR24: „Enteignen oder vergesellschaften für mehr Wohnraum – geht das?“
    Beitrag bei br.de öffnen (BR.de)
  3. WELT: „Alleine die Debatte stiftet Verunsicherung im Wohnungsbau“, sagt Hubertz über Enteignungen
    Beitrag bei welt.de öffnen (DIE WELT)
  4. Tagesschau: „SPD-Politiker kritisieren Enteignungsverbot“
    Beitrag bei tagesschau.de öffnen (tagesschau.de)
  5. Institut der deutschen Wirtschaft: „Artikel 15 GG und die Folgen: Wie die Berliner Vergesellschaftung den Wirtschaftsstandort Deutschland schädigt“ (Institut der deutschen Wirtschaft (IW))Direkt zur PDF-Datei
  6. IVV/Vermieter-Ratgeber: „Enteignung schafft keinen Wohnraum“
    Beitrag bei vermieter-ratgeber.de öffnen (vermieter-ratgeber.de)
  7. rbb24: „Bundes-Koalition will Verstaatlichung von Mietwohnungen verbieten“
    Beitrag bei rbb24.de öffnen (rbb24)
  8. Berliner Morgenpost: „Bundesregierung will Berlin Verstaatlichung privater Wohnungen verbieten“
    Beitrag bei morgenpost.de öffnen (morgenpost.de)

Rente mit 70 und dann für die Pflege das Eigenheim verlieren?

Momentan geht es Schlag auf Schlag. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht von einer geplanten Kürzung seitens der Bundesregierung die Rede ist. Bundeskanzler Friedrich Merz will noch in diesem Jahr eine grundlegende Reform des Rentensystems auf den Weg bringen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die demographische Entwicklung zum Handeln zwingt. Fraglich ist aber, ob das – wie fast immer, wenn in Deutschland Politik gemacht wird – mit massiven Kürzungen oder Belastungen einhergehen muss.

Da die Reform der Rente die Koalition bereits fast zum Scheitern gebracht hat und in der Union selbst massive Gegenwehr zu vernehmen war, hatte man im letzten Jahr eigens eine Rentenkommission eingerichtet, die Vorschläge für die Rettung von Rente und Pflege erarbeiten sollte. Der Kommission gehören neben einigen Wissenschaftlern vor allem Bundestagsabgeordnete der Regierungsfraktionen an [1]. Was bislang an die Öffentlichkeit gedrungen ist, sollte alle Alarmglocken schrillen lassen.

Rente mit 70 – auch das ist eine Rentenkürzung

Ein Vorschlag ist die Rente mit 70 [2]. Dem Vorschlag zufolge soll ab den 2040er Jahren die Rente mit 68 kommen, in den 2050ern dann mit 69 und ab 2061/2062 solle dann die Rente mit 70 gelten [3]. Geburtsjahrgänge nach 1990 würden somit erst mit 70 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen können. Wer denkt, dass das Problem noch weit weg ist, der irrt gewaltig. Denn die heutigen Einzahlungen in die Rentenkasse würden dadurch schon massiv entwertet.

Der Vorschlag wurde zwar mittlerweile von einigen Abgeordneten der Regierungsfraktionen dementiert, aber er ist in der Welt und wird nun eifrig diskutiert [1]. Es ist auch nicht auszuschließen, dass er ganz bewusst durchgestochen wurde, um die Debatte in eben diese Richtung zu lenken. Was von einer „Expertenkommission“ kommt, kann ja nicht so schlecht sein. Man will Reaktionen testen und die Öffentlichkeit scheibchenweise auf das vorbereiten, was letztlich kommen wird.

Darauf deutet auch Kanzleramtschef Thorsten Frei hin, der zwar die Berichte dementiert, aber im gleichen Atemzug hinterherschiebt: „Dass man sagt, dass wenn die Lebenserwartung in Deutschland steigt, sich das auch auf die Lebensarbeitszeit auswirken muss, ist, glaube ich, durchaus sehr vernünftig“ [1].

Doch damit möglicherweise nicht genug: In einem Papier eines Beraterkreises, der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche berät, heißt es für die Zukunft: „Ab 2031 – wenn die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre abgeschlossen ist – müsste das Rentenalter etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen“ [2]. Dürfen spätere Generationen dann bis 80 arbeiten?

Man muss kein Mathematiker sein, um zu erkennen, dass die Anhebung des Renteneintrittsalters einer Rentenkürzung gleichkommt. Für das, was man eingezahlt hat, erhält man bei permanent ansteigendem Renteneintrittsalter real weniger zurück. Kommt es zu dauerhaft höherer Inflation, was angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen nicht unwahrscheinlich ist, verstärkt sich dieser Effekt noch zusätzlich. Auch darf nicht unterschätzt werden, dass viele Berufe körperlich so belastend sind, dass es vielen Menschen schon jetzt kaum möglich ist, auch nur bis 67 zu arbeiten.

Rentenniveau, Frühverrentung, Mütterrente – alles soll auf den Prüfstand

Hinzu kommt, dass aus der Rentenkommission auch durchgestochen wurde, dass eine Absenkung des Rentenniveaus von 48 auf 46 Prozent angedacht ist [2]. Ab dem Jahr 2031 soll das Rentenniveau schrittweise sinken, sodass die Bezüge für Neurentner immer geringer ausfallen würden [3].

Ein weiterer Vorschlag ist die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ (die längst keine mehr ist) und der Mütterrente [3]. Bisher kann abschlagsfrei früher in Rente gehen, wer mindestens 45 Beitragsjahre vorzuweisen hat. Derzeit nutzen diese Möglichkeit pro Jahr etwa 250.000-280.000 Menschen [4]. Rund 30 Prozent der neuen Renten basieren auf dieser Option [5].

Diese mögliche Frühverrentung soll nun abgeschafft werden, um Geld zu sparen und mehr Erwerbstätige länger im Arbeitsleben zu halten [4]. Vor allem ältere Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit wären Experten zufolge die Leidtragenden, da sie gezwungen wären, spürbare Rentenabschläge in Kauf zu nehmen [5].

Enteignung für die Finanzierung der Pflegekasse?

Die Pläne der Regierungsfraktionen bleiben jedoch nicht bei Rentenkürzungen stehen. Auch die Pflegeversicherung leidet unter der demographischen Entwicklung. In diesem Bereich reicht die politische Phantasie ebenfalls nur für Kürzungen und Eingriffe in das Eigentum der Bürger.

So spricht sich beispielsweise der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Albert Stegemann dafür aus, ein bestehendes Eigenheim stärker zur Finanzierung von Pflegeleistungen heranzuziehen [6]. Stegemann dazu wörtlich: „Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim“ [7].

Es geht bei dem Vorstoß explizit nicht nur um vermietetes Eigentum, sondern um selbst genutztes Wohneigentum [8]. Die Konsequenz wäre, dass die Betroffenen oder ihre Partner und Familien das Eigenheim verlassen müssten, um dem Staat nicht zur Last zu fallen. Von einer solchen Maßnahme wären potentiell Millionen Menschen betroffen. Einer Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) zufolge haben im Jahr 2023 mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen im Wohneigentum gelebt [8].

Wie wenig Respekt Stegemann vor der Lebensleistung der Menschen hat, macht er mit der Äußerung deutlich, dass es ein „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“ nicht geben dürfe [6]. Dass die Betroffenen ihr Eigentum nicht nur selbst erwirtschaftet (und versteuert) haben, dass sie nebenbei gigantische Beträge in eine Pflegekasse eingezahlt haben, die von Politikern seines Schlages über Jahrzehnte hinweg nicht reformiert und zukunftsfest gemacht wurde, blendet er aus.

Systematische Entwertung von Lebensleistungen

Wohneigentum ist kein Luxus, sondern meist das Ergebnis eines arbeitsreichen Lebens. Viele Eigentümer schaffen es geradeso bis zum Renteneintritt, das Haus oder die Wohnung von sämtlichen Kreditbelastungen zu befreien und somit wirklich ihr eigen nennen zu können. Viele haben darüber hinaus kaum nennenswerte Rücklagen. Und dann will der Staat schon wieder auf das hart erarbeitete Eigentum zugreifen, weil er nicht wirtschaften kann?

Wohneigentum ist für viele Bürger die zentrale Säule ihrer Altersvorsorge, weil sie nicht mehr auf die gesetzliche Rente vertrauen können. Nun soll ihnen auch das genommen werden. Die bekannt gewordenen Pläne für die Reform der Renten- und Pflegekassen bedeuten nichts anderes als die systematische Entwertung von Lebensleistungen.

Quellenverzeichnis

[1] „Verwirrung um Rente mit 70: Abgeordneter dementiert Medienbericht – doch die Diskussion ist entfacht“, www.mainpost.de, 1. Juni 2026

[2] „Brisante Daten zur Rente mit 70: Längeres Arbeiten trifft Ostdeutsche und Geringverdiener härter“, www.merkur.de, 1. Juni 2026

[3] „Rente mit 70? Worum es in der Debatte geht“, www.tagesschau.de, 21. Mai 2026

[4] „Frührente kostet Milliarden – Bundesregierung prüft ihr Ende“, rp-online.de, 3. Juni 2026

[5] „Aus der Rente mit 63 würde Milliarden sparen“, www.n-tv.de, 3. Juni 2026

[6] „Unions-Fraktionsvize Stegemann: „Auch Eigenheim und Vermögen bei Pflege heranziehen““, www.deutschlandfunk.de, 29. Mai 2026

[7] „Pflegefinanzierung: Eigenheim als Reserve für Pflegekosten?“, www.zdfheute.de, 29. Mai 2026

[8] „Pflege: Eigenheim in Gefahr? Union will bei Pflegebedürftigen schneller ans Vermögen“, www.allgaeuer-zeitung.de, 3. Juni 2026

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