Vergesellschaftungspläne in Berlin

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Dadurch wird keine einzige neue Wohnung geschaffen

Knapper Wohnraum und damit einhergehend explodierende Mieten sind eine der größten sozialpolitischen Fragen unserer Zeit. Experten vertreten die Auffassung, dass Wohnkosten so lange als einigermaßen tragbar gelten, wenn sie 30 Prozent des verfügbaren Einkommens nicht überschreiten. In vielen Großstädten, aber auch mittelgroßen Universitätsstädten, beläuft sich der Anteil der Wohnkosten mittlerweile oft auf bis zu 50 Prozent.

Besonders besorgniserregend ist die Lage in der Hauptstadt. Seit 2016 sind die Angebotsmieten durchschnittlich um 69 Prozent gestiegen, doch auch bundesweit beträgt der Anstieg immerhin 43 Prozent [1].

Das Problem ist seit langem bekannt. Alle Bundesregierungen der letzten Jahre haben sich eine große Bauoffensive auf die Fahnen geschrieben. Doch allesamt blieben sie hinter ihren großspurigen Ankündigungen zurück.

Das führt bisweilen zu Forderungen, die vielleicht auf den ersten Blick gut klingen, aber kein einziges Problem lösen.

Volksinitiative für Vergesellschaftungen von Wohnraum

So hat in Berlin im Jahr 2021 eine Volksinitiative eine Mehrheit erhalten, die sich für die Vergesellschaftung der gesamten Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne ab einem Bestand von 3.000 Wohnungen ausgesprochen hatte [2]. 59 Prozent der Wähler hatten seinerzeit für das Begehren gestimmt [3]. Das Votum war für die Politik rechtlich jedoch nicht bindend [4].

Eine solche Vergesellschaftung ist grundsätzlich laut Grundgesetz möglich, allerdings nur gegen Entschädigung. Der Jurist Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München gibt zu bedenken: „Vom zugrunde liegenden Artikel 15 im Grundgesetz ist noch nie Gebrauch gemacht worden“. Und: „Es gibt dazu bisher keine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ [2].

Das heißt: Auf das Land Berlin kämen langwierige Rechtsstreitigkeiten zu, die Kosten für Land und betroffene Unternehmen – und damit am Ende für Steuerzahler und Mieter – allein für die juristischen Auseinandersetzungen wären immens.

Auf Berlin würden Milliardenkosten zukommen

Die Volksinitiative möchte das Problem mit den erforderlichen Entschädigungen lösen, indem sie diese „deutlich unter Marktwert“ ansetzen will [2]. Dennoch werden allein die Entschädigungskosten auf einen Wert zwischen 29 und 39 Milliarden Euro beziffert [5].

Das ohnehin klamme Berlin wäre ein dauerhafter Sanierungsfall. Die daraus resultierenden Folgekosten für Berlin und Deutschland wären wohl unkalkulierbar. Der Berliner Senat würde in anderen Bereichen eine lange Streichliste entwerfen müssen.

Mehrere Banken schlagen bereits Alarm. Berliner Sparkasse, Berliner Volksbank, Deutsche Kreditbank AG (DKB) und die Investitionsbank Berlin (IBB) haben sich mit Nachdruck gegen mögliche Vergesellschaftungen ausgesprochen, da diese zu einer massiven Ausweitung der Verschuldung Berlins und zu einer Verteuerung der Schuldenzinsen führen würden: „Am Ende müssen alle Berlinerinnen und Berliner die Zeche zahlen. Denn jeder Euro, der für Entschädigungen aufgewendet werden muss, steht für Investitionen in die Zukunft der Stadt nicht mehr zur Verfügung“ [6].

Neue Volksinitiative vs. Bundesregierung?

Da bislang seitens des Berliner Senats außer einem Rahmengesetz ohne konkrete Folgen nichts passiert ist, wollen die Organisatoren ein neues Begehren auf den Weg bringen, das sofort in ein Gesetz münden soll [2]. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat dafür bereits im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne vorgelegt [4]. Diesmal soll es rechtsverbindlich werden.

Die Bundesregierung hat sich mittlerweile auch in die Debatte eingemischt und einigte sich im Koalitionsausschuss darauf, per Bundesgesetz die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene zu verbieten [7]. Auch dies dürfte langwierige juristische Streitereien zur Folge haben, da es durchaus fraglich ist, ob der Bund mit einfachem Gesetz die Ausübung von im Grundgesetz festgeschriebenen Rechten untersagen kann.

Wahrscheinlich wäre es sinnvoller, den großen Worten in Sachen Wohnungsoffensive endlich Taten folgen zu lassen. Dann würden nicht so viele Menschen für eine Vergesellschaftung stimmen.

Die Folgen einer Vergesellschaftung würden ganz Deutschland treffen

Eine „Vergesellschaftung“ in Berlin hätte massive Folgen weit über die Stadt hinaus. Eine Kompensation der Enteigneten unterhalb des Marktpreises würde einen bundesweiten Präzedenzfall schaffen, der national und international das Signal senden würde, dass Eigentumsrechte hierzulande nicht mehr umfassend geschützt sind [5]. Dies würde mögliche Investoren, die Deutschland für viele Großprojekte wie die Modernisierung der Infrastruktur dringend benötigt, nachhaltig abschrecken [5].

Auf diese Gefahr wies auch ifo-Chef Clemens Fuest hin: „Die Enteignungspläne in Berlin schrecken private Investoren im Wohnungsbau ab und verschärfen die Wohnungsnot“ [4]. Die Bereitschaft, neuen Wohnraum zu schaffen und darin langfristig Kapital zu binden, dürfte nochmals deutlich sinken.

Der Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, Alexander Schirp, warnt ebenfalls: „Die Debatte hat in der Wirtschaft in den vergangenen Monaten und Jahren zu einer starken Verunsicherung geführt. Nicht nur in der Bau- und Wohnungsbranche, sondern auch in der Finanzwirtschaft. Hier würden Enteignungen auch bundesweit erhebliche Konsequenzen haben, bis hin zur Höhe von Kreditzinsen“ [8].

Es gibt bessere Lösungen für mehr bezahlbaren Wohnraum

Das IW Köln hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Ursache des Problems das fehlende Angebot ist, dem mit konsequenter Baulandmobilisierung, Konzeptvergabe für sozialen Wohnungsbau und treffsicherer Förderung durch Wohngeld viel wirksamer entgegengewirkt werden könnte [5].

Durch Vergesellschaftungen und Enteignungen wird keine einzige neue Wohnung geschaffen. Die Motivation für neue Bauvorhaben würde stattdessen massiv gesenkt.

Andere Möglichkeiten wären eine spürbare Reduzierung überflüssiger Bauvorschriften (beliebtes Stichwort in jedem Wahlkampf: Entbürokratisierung), die Bekämpfung von unnötigem Leerstand, eine Attraktivitätsoffensive für den ländlichen Raum und eine auskömmliche Finanzierung kommunaler Baugesellschaften. Den Trend zum Home-Office könnte man nutzen, um nicht mehr genutzte Büroflächen in Wohnraum umzuwandeln.

Und das sind nur einige Ideen, über die man nachdenken könnte.

Quellenverzeichnis

  1. WELT: „Brauche keine Nachhilfe vom Bund für Berliner Wohnungsmarkt“, sagt der SPD-Spitzenkandidat
    Beitrag bei welt.de öffnen (DIE WELT)
  2. BR24: „Enteignen oder vergesellschaften für mehr Wohnraum – geht das?“
    Beitrag bei br.de öffnen (BR.de)
  3. WELT: „Alleine die Debatte stiftet Verunsicherung im Wohnungsbau“, sagt Hubertz über Enteignungen
    Beitrag bei welt.de öffnen (DIE WELT)
  4. Tagesschau: „SPD-Politiker kritisieren Enteignungsverbot“
    Beitrag bei tagesschau.de öffnen (tagesschau.de)
  5. Institut der deutschen Wirtschaft: „Artikel 15 GG und die Folgen: Wie die Berliner Vergesellschaftung den Wirtschaftsstandort Deutschland schädigt“ (Institut der deutschen Wirtschaft (IW))Direkt zur PDF-Datei
  6. IVV/Vermieter-Ratgeber: „Enteignung schafft keinen Wohnraum“
    Beitrag bei vermieter-ratgeber.de öffnen (vermieter-ratgeber.de)
  7. rbb24: „Bundes-Koalition will Verstaatlichung von Mietwohnungen verbieten“
    Beitrag bei rbb24.de öffnen (rbb24)
  8. Berliner Morgenpost: „Bundesregierung will Berlin Verstaatlichung privater Wohnungen verbieten“
    Beitrag bei morgenpost.de öffnen (morgenpost.de)

Droht die nächste Kürzungs-Orgie?

Unsoziale Pläne für Reformen von Elterngeld und Wohngeld

Weil man in vielen, vor allem ideologisch geprägten Bereichen weiterhin Geld mit der Gießkanne verteilt und sogenannte „Sondervermögen“ letztlich doch nichts anderes als Schulden sind, sieht die Bundesregierung sich nun zum Sparen genötigt. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte die anderen Minister dazu aufgefordert, in ihren Ressorts konkrete Sparpotentiale aufzutun und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten.

Statt Pläne mit dem Ziel vorzustellen, weniger Geld für Ausländer und das Ausland auszugeben, soll der Rotstift einmal mehr bei den eigenen Leuten angesetzt werden. Und es soll abermals die Schwächsten treffen, die keine Lobby haben und die auch kaum mit Abwanderung drohen können: Familien und Geringverdiener.

Immer weniger Kinder – trotzdem soll bei Familien gespart werden

So will die Bundesregierung beim Elterngeld etwa 500 Millionen Euro einsparen [1]. Konkret sollen Arbeitseinkommen stärker berücksichtigt werden, auch eine Verkürzung des Bezugszeitraums sei denkbar [1]. Die Kürzung des Bezugszeitraums würde vor allem arbeitende Paare hart treffen, da das Betreuungsangebot deutlich schlechter ausgebaut ist als von der Politik in der Vergangenheit immer wieder versprochen wurde.

Der gesetzliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz gilt ohnehin erst ab dem ersten Geburtstag des Kindes, wenn er in der jeweiligen Region überhaupt erfüllbar ist, durch eine Kürzung des Bezugszeitraums würde hier eine empfindliche Lücke gerissen [2]. Auf diese Gemengelage weist auch die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, hin: „Gerade in Zeiten sinkender Geburtenraten und fehlender Betreuungsplätze brauchen Familien Verlässlichkeit und finanzielle Sicherheit statt neuer Kürzungsdebatten“ [3].

Da das Elterngeld seit seiner Einführung nicht entsprechend der Preisentwicklung angepasst wurde, muss man ehrlicherweise von einer permanenten Kürzung in den letzten Jahren sprechen [1]. Im Koalitionsvertrag hatte sich Schwarz-Rot noch für die Erhöhung von Mindest- und Höchstsatz beim Elterngeld ausgesprochen [3]. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien selbst hatte im vergangenen Sommer angekündigt, dass das Elterngeld endlich angehoben werden müsse [2]. Man hält es wohl mit Konrad Adenauer: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?

Wenn man sich überlegt, wofür das Elterngeld gezahlt wird, ist dies ein herber Schlag ins Gesicht aller Paare, die sich trotz der steigenden Lebenshaltungskosten für Kinder entscheiden. Das Elterngeld soll gerade einen Teil des Einkommens ersetzen, der wegfällt, weil man sich in den ersten Monaten verstärkt um den Nachwuchs kümmern möchte. Wir haben kürzlich darüber berichtet, das Deutschland im letzten Jahr die niedrigste Geburtenzahl seit 1946 hatte. Hier der Link dazu:

Kinder – nur ein Kostenfaktor und Arbeitshindernis?

Wenn Kinder weiterhin nur als Kostenfaktor gesehen werden, an dem man den Haushalt zurechtstutzen kann, wird sich an diesen alarmierenden Zahlen nichts ändern. Das Elterngeld ist gleichwohl keine Randerscheinung. Immerhin nahmen es im vergangenen Jahr 1,61 Millionen Bürger in Anspruch [3].

Die geplante Einsparung beim Elterngeld ist nicht die einzige, die Familien besonders hart treffen wird. Zeitgleich wird auch über die Abschaffung des Ehegattensplittings und die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der Krankenversicherung diskutiert.

All diese Maßnahmen haben nicht nur das Ziel, Geld einzusparen. Da Kanzler Merz bereits öfter durchblicken ließ, dass die Deutschen seiner Meinung nach zu wenig arbeiten, will er den Druck an möglichst vielen Stellen erhöhen. Leistungen für Familien und Kinder scheinen für die Bundesregierung vor allem ein Arbeitshindernis zu sein, das es zu beseitigen gilt.

Auch beim Wohngeld soll gekürzt werden – trotz explodierender Mieten

Doch die Bundesregierung hat noch weitere Rotstift-Ideen in der Schublade. So plant Bundesbauministerin Verena Hubertz eine Milliarde Euro beim Wohngeld einzusparen [4]. Konkrete Details der euphemistisch als „Neustrukturierung“ bezeichneten Kürzungsmaßnahme sollen zwar erst mit dem Regierungsentwurf des Haushalts 2027 vorliegen, doch schon jetzt ist klar, dass vor allem Familien und Rentner betroffen sein werden [4]. Von den 1,2 Millionen Haushalten, die im Jahr 2024 Wohngeld bezogen, waren 44 Prozent der Bezieher Familien, in 52 Prozent der Haushalte lebten Rentner [5]. Auch Alleinerziehende sind besonders häufig betroffen [6]. Im Jahr 2024 gaben Bund und Länder 4,7 Milliarden Euro für das Wohngeld aus [7]. Ein Einsparvolumen in Höhe von einer Milliarde Euro hätte also denklogisch massive Kürzungen zur Folge.

Auch das Wohngeld ist letztlich kein Geschenk, sondern eine Kompensation für die ausbleibende Wohnraumförderung. Es wird auch nur einkommensschwachen Haushalten gewährt, die keine Grundsicherung beziehen. Man kürzt hier also vor allem bei jenen, die zwar arbeiten, aber dennoch kaum über die Runden kommen.

Die Ampelregierung hatte noch das vollmundige Ziel ausgegeben, pro Jahr 400.000 neue Wohnungen bauen zu wollen, die aktuelle Regierung prognostizierte den jährlichen Bedarf für die kommenden Jahr auf 320.000 Wohnungen [8]. Tatsächlich wurden im Jahr 2025 206.600 neue Wohnungen fertiggestellt, 18 Prozent weniger als im Vorjahr, nachdem damals schon ein Minus von 14,4 Prozent vermeldet wurde [9].

Neue Wohnungen könnten den angespannten Mietmarkt entlasten und die Explosion der Mieten stoppen. Da die Politik hier seit Jahren versagt und ihren großen Worten keine Taten folgen lässt, wäre eine Kürzung des Wohngelds gleich in doppelter Hinsicht ein sozialpolitisches Armutszeugnis.

Quellenverzeichnis

[1] „Diese Kürzungspläne beim Elterngeld wären ein Schlag gegen arbeitende Familien“, www.merkur.de, 20. Mai 2026
[2] „Familien verdienen mehr Unterstützung – keine weiteren Einschnitte“, www.eltern.de, 8. Mai 2026
[3] „Familien brauchen Verlässlichkeit statt neuer Kürzungsdebatten“, www.rp-online.de, 15. Mai 2026
[4] „Wohngeld in Gefahr: Mieterbund warnt vor Einschnitten – DGB lehnt Kürzungen entschieden ab“, www.fr.de, 9. Mai 2026
[5] „Mieterbund warnt vor geplanten Einschnitten beim Wohngeld“, www.zeit.de, 6. Mai 2026
[6] „Bauministerin Hubertz will das Wohngeld kürzen“, www.handelsblatt.com, 4. Mai 2026
[7] „Drohen Kürzungen beim Wohngeld? „Fatales Signal“ für Empfänger“, www.augsburger-allgemeine.de, 19. Mai 2026
[8] „Deutschland braucht 320.000 neu gebaute Wohnungen pro Jahr“, www.handelsblatt.com, 20. März 2025
[9] „Zahl fertiggestellter Wohnungen fällt weiter“, www.tagesschau.de, 22. Mai 2026

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