Vergesellschaftungspläne in Berlin

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Dadurch wird keine einzige neue Wohnung geschaffen

Knapper Wohnraum und damit einhergehend explodierende Mieten sind eine der größten sozialpolitischen Fragen unserer Zeit. Experten vertreten die Auffassung, dass Wohnkosten so lange als einigermaßen tragbar gelten, wenn sie 30 Prozent des verfügbaren Einkommens nicht überschreiten. In vielen Großstädten, aber auch mittelgroßen Universitätsstädten, beläuft sich der Anteil der Wohnkosten mittlerweile oft auf bis zu 50 Prozent.

Besonders besorgniserregend ist die Lage in der Hauptstadt. Seit 2016 sind die Angebotsmieten durchschnittlich um 69 Prozent gestiegen, doch auch bundesweit beträgt der Anstieg immerhin 43 Prozent [1].

Das Problem ist seit langem bekannt. Alle Bundesregierungen der letzten Jahre haben sich eine große Bauoffensive auf die Fahnen geschrieben. Doch allesamt blieben sie hinter ihren großspurigen Ankündigungen zurück.

Das führt bisweilen zu Forderungen, die vielleicht auf den ersten Blick gut klingen, aber kein einziges Problem lösen.

Volksinitiative für Vergesellschaftungen von Wohnraum

So hat in Berlin im Jahr 2021 eine Volksinitiative eine Mehrheit erhalten, die sich für die Vergesellschaftung der gesamten Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne ab einem Bestand von 3.000 Wohnungen ausgesprochen hatte [2]. 59 Prozent der Wähler hatten seinerzeit für das Begehren gestimmt [3]. Das Votum war für die Politik rechtlich jedoch nicht bindend [4].

Eine solche Vergesellschaftung ist grundsätzlich laut Grundgesetz möglich, allerdings nur gegen Entschädigung. Der Jurist Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München gibt zu bedenken: „Vom zugrunde liegenden Artikel 15 im Grundgesetz ist noch nie Gebrauch gemacht worden“. Und: „Es gibt dazu bisher keine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ [2].

Das heißt: Auf das Land Berlin kämen langwierige Rechtsstreitigkeiten zu, die Kosten für Land und betroffene Unternehmen – und damit am Ende für Steuerzahler und Mieter – allein für die juristischen Auseinandersetzungen wären immens.

Auf Berlin würden Milliardenkosten zukommen

Die Volksinitiative möchte das Problem mit den erforderlichen Entschädigungen lösen, indem sie diese „deutlich unter Marktwert“ ansetzen will [2]. Dennoch werden allein die Entschädigungskosten auf einen Wert zwischen 29 und 39 Milliarden Euro beziffert [5].

Das ohnehin klamme Berlin wäre ein dauerhafter Sanierungsfall. Die daraus resultierenden Folgekosten für Berlin und Deutschland wären wohl unkalkulierbar. Der Berliner Senat würde in anderen Bereichen eine lange Streichliste entwerfen müssen.

Mehrere Banken schlagen bereits Alarm. Berliner Sparkasse, Berliner Volksbank, Deutsche Kreditbank AG (DKB) und die Investitionsbank Berlin (IBB) haben sich mit Nachdruck gegen mögliche Vergesellschaftungen ausgesprochen, da diese zu einer massiven Ausweitung der Verschuldung Berlins und zu einer Verteuerung der Schuldenzinsen führen würden: „Am Ende müssen alle Berlinerinnen und Berliner die Zeche zahlen. Denn jeder Euro, der für Entschädigungen aufgewendet werden muss, steht für Investitionen in die Zukunft der Stadt nicht mehr zur Verfügung“ [6].

Neue Volksinitiative vs. Bundesregierung?

Da bislang seitens des Berliner Senats außer einem Rahmengesetz ohne konkrete Folgen nichts passiert ist, wollen die Organisatoren ein neues Begehren auf den Weg bringen, das sofort in ein Gesetz münden soll [2]. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat dafür bereits im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne vorgelegt [4]. Diesmal soll es rechtsverbindlich werden.

Die Bundesregierung hat sich mittlerweile auch in die Debatte eingemischt und einigte sich im Koalitionsausschuss darauf, per Bundesgesetz die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene zu verbieten [7]. Auch dies dürfte langwierige juristische Streitereien zur Folge haben, da es durchaus fraglich ist, ob der Bund mit einfachem Gesetz die Ausübung von im Grundgesetz festgeschriebenen Rechten untersagen kann.

Wahrscheinlich wäre es sinnvoller, den großen Worten in Sachen Wohnungsoffensive endlich Taten folgen zu lassen. Dann würden nicht so viele Menschen für eine Vergesellschaftung stimmen.

Die Folgen einer Vergesellschaftung würden ganz Deutschland treffen

Eine „Vergesellschaftung“ in Berlin hätte massive Folgen weit über die Stadt hinaus. Eine Kompensation der Enteigneten unterhalb des Marktpreises würde einen bundesweiten Präzedenzfall schaffen, der national und international das Signal senden würde, dass Eigentumsrechte hierzulande nicht mehr umfassend geschützt sind [5]. Dies würde mögliche Investoren, die Deutschland für viele Großprojekte wie die Modernisierung der Infrastruktur dringend benötigt, nachhaltig abschrecken [5].

Auf diese Gefahr wies auch ifo-Chef Clemens Fuest hin: „Die Enteignungspläne in Berlin schrecken private Investoren im Wohnungsbau ab und verschärfen die Wohnungsnot“ [4]. Die Bereitschaft, neuen Wohnraum zu schaffen und darin langfristig Kapital zu binden, dürfte nochmals deutlich sinken.

Der Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, Alexander Schirp, warnt ebenfalls: „Die Debatte hat in der Wirtschaft in den vergangenen Monaten und Jahren zu einer starken Verunsicherung geführt. Nicht nur in der Bau- und Wohnungsbranche, sondern auch in der Finanzwirtschaft. Hier würden Enteignungen auch bundesweit erhebliche Konsequenzen haben, bis hin zur Höhe von Kreditzinsen“ [8].

Es gibt bessere Lösungen für mehr bezahlbaren Wohnraum

Das IW Köln hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Ursache des Problems das fehlende Angebot ist, dem mit konsequenter Baulandmobilisierung, Konzeptvergabe für sozialen Wohnungsbau und treffsicherer Förderung durch Wohngeld viel wirksamer entgegengewirkt werden könnte [5].

Durch Vergesellschaftungen und Enteignungen wird keine einzige neue Wohnung geschaffen. Die Motivation für neue Bauvorhaben würde stattdessen massiv gesenkt.

Andere Möglichkeiten wären eine spürbare Reduzierung überflüssiger Bauvorschriften (beliebtes Stichwort in jedem Wahlkampf: Entbürokratisierung), die Bekämpfung von unnötigem Leerstand, eine Attraktivitätsoffensive für den ländlichen Raum und eine auskömmliche Finanzierung kommunaler Baugesellschaften. Den Trend zum Home-Office könnte man nutzen, um nicht mehr genutzte Büroflächen in Wohnraum umzuwandeln.

Und das sind nur einige Ideen, über die man nachdenken könnte.

Quellenverzeichnis

  1. WELT: „Brauche keine Nachhilfe vom Bund für Berliner Wohnungsmarkt“, sagt der SPD-Spitzenkandidat
    Beitrag bei welt.de öffnen (DIE WELT)
  2. BR24: „Enteignen oder vergesellschaften für mehr Wohnraum – geht das?“
    Beitrag bei br.de öffnen (BR.de)
  3. WELT: „Alleine die Debatte stiftet Verunsicherung im Wohnungsbau“, sagt Hubertz über Enteignungen
    Beitrag bei welt.de öffnen (DIE WELT)
  4. Tagesschau: „SPD-Politiker kritisieren Enteignungsverbot“
    Beitrag bei tagesschau.de öffnen (tagesschau.de)
  5. Institut der deutschen Wirtschaft: „Artikel 15 GG und die Folgen: Wie die Berliner Vergesellschaftung den Wirtschaftsstandort Deutschland schädigt“ (Institut der deutschen Wirtschaft (IW))Direkt zur PDF-Datei
  6. IVV/Vermieter-Ratgeber: „Enteignung schafft keinen Wohnraum“
    Beitrag bei vermieter-ratgeber.de öffnen (vermieter-ratgeber.de)
  7. rbb24: „Bundes-Koalition will Verstaatlichung von Mietwohnungen verbieten“
    Beitrag bei rbb24.de öffnen (rbb24)
  8. Berliner Morgenpost: „Bundesregierung will Berlin Verstaatlichung privater Wohnungen verbieten“
    Beitrag bei morgenpost.de öffnen (morgenpost.de)

GKV-Gesetz beschlossen: Ich habe mit Nein gestimmt

Union und SPD setzen Kürzungsgesetz gegen massive Widerstände durch

Am 10. Juli 2026 haben CDU, CSU und SPD im Deutschen Bundestag das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. In der namentlichen Abstimmung votierten 318 Abgeordnete mit Ja, 284 mit Nein. Vier Abgeordnete enthielten sich, 24 gaben keine Stimme ab.

Die Bundesregierung verkauft das Gesetz als notwendige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Tatsächlich werden erhebliche finanzielle Lasten auf Versicherte, Patienten, Arztpraxen, Therapeuten, Krankenhäuser und letztlich auch auf die Kommunen verlagert. Statt die strukturellen Probleme des Gesundheitssystems anzugehen, wird erneut bei denjenigen gekürzt, die das System finanzieren oder jeden Tag am Laufen halten.[1]

Ich habe diesem Gesetz deshalb in der namentlichen Abstimmung mit Nein meine Zustimmung verweigert.

Die vollständige Abstimmung ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages öffentlich einsehbar:

Zur namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag

Dort kann jeder Bürger nach Namen, Fraktion und Bundesland suchen und überprüfen, wie sein Bundestagsabgeordneter tatsächlich abgestimmt hat.

Ein Angriff auf die medizinische Versorgung

Der Name „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ soll Sicherheit vermitteln. Doch hinter diesem Begriff verbergen sich Kürzungen, Begrenzungen und zusätzliche Belastungen.

Vergütungen medizinischer Leistungserbringer werden gedeckelt, Kliniken verlieren dringend benötigte Einnahmen und Versicherte müssen mit höheren Eigenanteilen sowie Einschränkungen bei Leistungen rechnen. Besonders für den ländlichen Raum kann dies schwerwiegende Folgen haben.

Bereits in der Anhörung des Gesundheitsausschusses warnten zahlreiche Verbände vor einer Überforderung der Versicherten, einer Verschlechterung der ambulanten Versorgung und einer weiteren wirtschaftlichen Gefährdung der Krankenhäuser. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft erklärte, dass perspektivisch jeder zweite Krankenhausstandort von einer Insolvenz bedroht sein könnte. Auch Ärztevertreter warnten vor weniger verfügbaren Terminen und einem Abbau medizinischer Leistungen.[2][3]

Für eine Region wie Cottbus und Spree-Neiße ist das keine abstrakte Debatte. Wenn Arztpraxen keine Nachfolger finden, Therapieangebote verschwinden oder Krankenhäuser Leistungen einschränken müssen, verlängern sich die Wege und Wartezeiten für die Menschen vor Ort.

Wer medizinische Leistungen deckelt, darf sich später nicht darüber wundern, wenn Ärzte weniger Patienten behandeln können, Therapeuten ihre Praxen aufgeben und Krankenhäuser ihre Angebote reduzieren.

Parlamentarisches Hauruck-Verfahren statt sorgfältiger Beratung

Nicht nur der Inhalt des Gesetzes ist problematisch. Auch das parlamentarische Verfahren war dem Thema nicht angemessen.

Noch während der Beratungen wurden umfangreiche Änderungen vorgenommen. Der Opposition und den beteiligten Fachverbänden blieb kaum Zeit, die Konsequenzen vollständig zu bewerten. Selbst aus den Reihen der Regierungsfraktionen und der Kommunalpolitik kam erhebliche Kritik.[1]

Ein Gesetz, das Millionen Versicherte, Tausende Arztpraxen, Therapeuten, Kliniken, Rettungsdienste und Kommunen betrifft, darf nicht im Hauruck-Verfahren durch das Parlament gedrückt werden.

Unsere Fraktion hat deshalb eine namentliche Abstimmung beantragt. Die Bürger sollen sehen können, wer trotz der zahlreichen Warnungen für dieses Gesetz gestimmt hat und wer bereit war, Verantwortung zu übernehmen und mit Nein zu stimmen.

So stimmten die Abgeordneten aus Cottbus und Spree-Neiße

Auch für unseren Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße lässt sich das Abstimmungsverhalten eindeutig nachvollziehen. Die drei dem Wahlkreis zugeordneten Bundestagsabgeordneten haben unterschiedlich gehandelt.[4]

Ich habe mit Nein gestimmt.

Maja Wallstein von der SPD hat mit Ja gestimmt und damit das Gesetz unterstützt.

Christian Görke von der Linkspartei hat keine Stimme abgegeben.

Gerade bei einer namentlichen Abstimmung über ein Gesetz mit derart weitreichenden Folgen sollte jeder Abgeordnete den Bürgern erklären können, warum er zugestimmt, abgelehnt oder sich gar nicht beteiligt hat.

Die Gefahren waren lange bekannt

Die jetzt beschlossenen Belastungen kommen nicht überraschend. Bereits in meinem Beitrag „Gesundheitsversorgung sichern statt Versicherte weiter belasten“ hatte ich vor den Folgen der Regierungspläne gewarnt.

Schon damals war absehbar, dass weitere Beitragserhöhungen, Leistungskürzungen und wirtschaftlicher Druck auf Arztpraxen, Zahnärzte, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer drohen. Zahlreiche Zuschriften aus medizinischen Einrichtungen hatten deutlich gemacht, wie angespannt die Lage bereits vor diesem Gesetz war.

Unsere Forderung war deshalb klar: Nicht die Versicherten und medizinischen Leistungserbringer dürfen erneut zur Kasse gebeten werden. Notwendig sind echte Strukturreformen.

Dazu gehören die vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln, weniger Krankenkassen und Verwaltungsstrukturen, ein konsequenter Bürokratieabbau, effizientere Abläufe sowie eine Überprüfung von Erstattungsregelungen und Sozialversicherungsabkommen. Allein dadurch könnten nach unseren Berechnungen Einsparungen in Milliardenhöhe erreicht werden, ohne Patienten, Beitragszahler und medizinisches Personal zusätzlich zu belasten.

Der öffentliche Druck wirkte nur vorübergehend

In meinem späteren Beitrag „Gesundheitsreform: Der Druck wirkt – Debatte vorerst von der Tagesordnung verschwunden“ hatte ich darüber berichtet, dass die zweite und dritte Beratung zunächst von der Tagesordnung des Bundestages verschwunden war.

Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Patienten und Beitragszahler hatten sich in großer Zahl an die Abgeordneten gewandt. Der Widerstand aus der Bevölkerung und aus den medizinischen Berufen zeigte zunächst Wirkung.

Ich hatte damals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass öffentlicher Druck etwas verändern kann. Leider nutzte die Bundesregierung den Aufschub nicht für eine grundlegende Überarbeitung. Statt die zahlreichen Warnungen ernst zu nehmen, wurde das Gesetz nun mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen.

Gesetz zurückziehen und grundlegend neu beraten

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte gefordert, das Gesetz auf Eis zu legen, gründlich zu überarbeiten und nach einer ordentlichen parlamentarischen sowie fachlichen Beratung einen neuen Anlauf zu unternehmen.

Bis dahin muss die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine andere Prioritätensetzung im Bundeshaushalt gesichert werden. Dazu gehört für uns auch, weitere Zahlungen für die Ukraine und zusätzliche Ausgaben für Waffenbeschaffungen auszusetzen.

Die medizinische Versorgung der eigenen Bevölkerung muss Vorrang haben. Wir brauchen unser Geld in unserem Land für unsere Leute.

Abstimmungen sind aussagekräftiger als Wahlversprechen

Jeder Bürger kann sich nun selbst ein Urteil bilden. Die Abstimmung ist öffentlich. Niemand muss sich auf Pressemitteilungen, Wahlplakate oder Sonntagsreden verlassen.

Entscheidend ist, wie ein Abgeordneter im Deutschen Bundestag tatsächlich handelt, wenn es darauf ankommt.

Schauen Sie deshalb genau hin, wer für höhere Belastungen und Kürzungen gestimmt hat, wer sich dagegenstellte und wer keine Stimme abgab. Und wählen Sie bei der nächsten Wahl einen Volksvertreter, der die Interessen der Menschen tatsächlich im Deutschen Bundestag vertritt.

Quellenverzeichnis

[1] Deutscher Bundestag: Nach hitziger Debatte verabschiedet der Bundestag die GKV-Finanzreform

[2] Deutscher Bundestag: Fachverbände üben heftige Kritik an der GKV-Reform

[3] Kassenärztliche Bundesvereinigung: GKV-Spargesetz gefährdet die ambulante Versorgung

[4] Deutscher Bundestag: Abgeordnetenprofile für den Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße: Lars Schieske, Maja Wallstein und Christian Görke

Ein Programm mit großer Ankündigung, aber geringer Wirkung

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sollte ein starkes Signal sein: Investitionen in die Infrastruktur, in Vereine, in den Schulsport, kurz gesagt in das Rückgrat unserer Gesellschaft. Die Realität sieht jedoch anders aus. Während bundesweit tausende Kommunen auf Unterstützung hoffen, bleibt am Ende nur ein Bruchteil der Projekte übrig, die tatsächlich gefördert werden.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 3.684 Interessensbekundungen mit einem Förderbedarf von über 7,5 Milliarden Euro stehen lediglich 333 Millionen Euro gegenüber. Das Programm ist damit um das 23-fache überzeichnet. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass unzählige dringend notwendige Sanierungen auf der Strecke bleiben. [1]

Unsere Region geht leer aus

Besonders bitter ist das für Regionen wie Cottbus und den Spree-Neiße-Kreis. In meinem Wahlkreis wurde kein einziges Projekt berücksichtigt. Kein Sportplatz, keine Halle, keine Anlage.

Dabei ist der Investitionsstau hier seit Jahren offensichtlich. Vereine kämpfen mit maroden Einrichtungen, Schulen mit unzureichenden Bedingungen für den Sportunterricht. Für mich persönlich, auch als Sportler, ist das mehr als nur eine politische Entscheidung. Es ist ein klares Signal, welchen Stellenwert Sport aktuell hat.

Der tatsächliche Investitionsstau

Die Probleme sind längst bekannt und auch belegt. Laut Bundestagsdrucksache stehen viele Sportanlagen kurz vor dem Aus. Vier von zehn Kommunen befürchten bereits Einschränkungen im Sportbetrieb, weil Hallen und Schwimmbäder marode sind. [2]

Der Investitionsstau geht in die Milliarden. Schätzungen gehen von mindestens 40 Milliarden Euro aus, Tendenz steigend. [2] Das zeigt: Die aktuell bereitgestellten Mittel reichen bei weitem nicht aus. Sie decken nur einen Bruchteil des tatsächlichen Bedarfs.

Unsere Forderungen sind klar

Deshalb haben wir im Bundestag einen eigenen Antrag eingebracht. Die Forderungen sind eindeutig und orientieren sich an der Realität vor Ort:

  • Ein bundesweites Förderprogramm in Höhe von 40 Milliarden Euro über einen Zeitraum von fünf bis acht Jahren. [2]
  • Eine klare Beteiligung des Bundes von 90 Prozent, damit auch finanzschwache Kommunen profitieren können. [2]
  • Eine deutliche Entbürokratisierung der Verfahren, damit Mittel schnell und unbürokratisch vor Ort ankommen. [2]

Diese Forderungen habe ich auch in meiner Rede im Bundestag deutlich gemacht. Es reicht nicht, punktuell Programme aufzulegen. Es braucht eine langfristige und verlässliche Finanzierung, die den tatsächlichen Bedarf abbildet. [3]

Sport ist keine Nebensache

Dabei wissen wir alle: Sport ist weit mehr als Freizeitbeschäftigung. Er ist Gesundheitsvorsorge, Integration, Gemeinschaft und Nachwuchsförderung zugleich. Gerade im ländlichen Raum sind Sportvereine oft das soziale Zentrum. Wenn hier nicht investiert wird, trifft das nicht nur Gebäude, es trifft Menschen.

Falsche Prioritäten der Bundesregierung

Umso unverständlicher ist es, dass an anderer Stelle Milliardenbeträge bereitgestellt werden, während es für die grundlegende Infrastruktur vor Ort nicht reicht. Die Frage drängt sich auf: Sind die Prioritäten der Bundesregierung richtig gesetzt?

Ein Programm, bei dem nur jedes 23. Projekt überhaupt eine Chance hat, kann kaum als Erfolg gewertet werden. Es wirkt eher wie Symbolpolitik ohne echte Wirkung in der Fläche.

Fazit

Dass Kommunen sich überhaupt auf solche Programme verlassen müssen, zeigt ein grundlegendes Problem. Statt strukturell zu stärken, wird punktuell verteilt. Statt langfristig zu planen, wird kurzfristig reagiert.

Für die Menschen in unserer Region bleibt am Ende vor allem eines: Enttäuschung. Wenn wir wollen, dass Deutschland auch in Zukunft ein Land des Breitensports, der Vereine und der aktiven Gemeinschaft bleibt, dann müssen wir umdenken. Es braucht verlässliche Investitionen, klare Prioritäten und endlich den politischen Willen, den Investitionsstau wirklich anzugehen.

Quellenverzeichnis

[1] Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, Pressemitteilung

[2] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2032:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102032.pdf

[3] Rede zum Antrag „Sanierung von Sportstätten“:
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/rede-antrag-zu-sanierung-von-sportstaetten-im-bundestag-mit-klarer-forderung/

Wolfsproblematik endlich ernst nehmen – AfD wirkt, Regierung reagiert spät

Am 14. Januar 2026 wurde im Deutscher Bundestag erstmals der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes beraten.
Ziel ist es, den Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen und damit rechtliche Grundlagen für ein Wolfsmanagement zu schaffen. (1)

Was die Bundesregierung heute als Fortschritt verkauft, fordern wir als AfD seit Jahren. (2)
Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun endlich ein Schritt in die richtige Richtung unternommen wird – die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist ein wichtiger Meilenstein.

Dennoch kommt diese Maßnahme deutlich verspätet, nach Jahren massiver Belastungen für unsere Landwirte. Zudem birgt der Entwurf noch erhebliches Verbesserungspotenzial, um wirklich wirksam zu sein. Insbesondere die vorgeschlagene Jagdzeiteinteilung sollte optimiert werden, um Tierschutz und den Schutz von Weidetieren besser in Einklang zu bringen.

Harte Realität im ländlichen Raum

Die Realität im ländlichen Raum ist eindeutig:
Die Zahl der Wölfe in Deutschland ist stark gestiegen – die Folgen tragen unsere Weidetierhalter.

  • Tausende Risse jährlich
  • Verletzte und getötete Nutztiere
  • Massive wirtschaftliche Schäden
  • Wachsende Belastungen für Familienbetriebe

Das ist kein Randphänomen, sondern ein strukturelles Problem, das politisch viel zu lange ignoriert wurde. (3)

Jahrelange Ideologie statt Pragmatismus

Ideologischer Naturschutz hat den Wolf zum Symbol erklärt, während die Menschen vor Ort mit den Konsequenzen allein gelassen wurden.
Zäune, Förderprogramme und Prüfaufträge ersetzen keinen wirksamen Schutz, wenn Herdenschutz an seine Grenzen stößt.

Wer Weidetierhaltung erhalten will, muss handeln – nicht beschwichtigen.

Regulierung statt Ausrottung – Einklang von Artenschutz und Weidetierhaltung

Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist grundsätzlich richtig.
Sie bedeutet keine Ausrottung, sondern Regulierung.

Sie schafft die Voraussetzung für ein aktives Wolfsmanagement, das:

  • den Bestand steuert
  • Schäden begrenzt
  • Akzeptanz in der Bevölkerung zurückgewinnt

Genau das haben wir als AfD immer gefordert.

Der vorgeschlagene Jagdzeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober ist jedoch noch nicht optimal und sollte angepasst werden, um die Biologie des Wolfs und den Schutz von Weidetieren besser zu berücksichtigen.

Der Wolf ist ein Rudeltier, das für die Aufzucht der Jungen beide Elterntiere benötigt – insbesondere in den ersten drei Lebensmonaten der Welpen.
Die Setzzeit erstreckt sich typischerweise von Februar bis Mai, eine Phase, in der die Rudelstruktur besonders sensibel ist. (4)

Um Tierschutzaspekte zu wahren und die Aufzucht nicht zu gefährden, sollte die Bejagung erst ab dem 1. August beginnen. (5)

Im Gegenzug sollte der Zeitraum bis mindestens zum 31. Dezember ausgeweitet werden. Dies würde insbesondere den Schutz von Winterkoppeln verbessern, da Weidetiere in der kalten Jahreszeit besonders anfällig für Angriffe sind und präventive Maßnahmen oft erschwert sind.

Eine solche Anpassung würde das Gesetz ausgewogener machen und den Erhaltungszustand der Art mit den Bedürfnissen der Landwirtschaft in Einklang bringen.

Zügige Umsetzung muss folgen

Entscheidend ist nun, ob den Ankündigungen auch Taten folgen.

Halbherzige Regelungen und unklare Zuständigkeiten helfen niemandem. Notwendig sind:

  • klare Feststellungen zum günstigen Erhaltungszustand
  • verbindliche Managementpläne
  • rechtssichere Möglichkeiten zur schnellen Entnahme problematischer Wölfe durch Jäger

Der Gesetzentwurf bietet hierfür eine gute Grundlage, die im weiteren Verfahren gezielt verbessert werden sollte.

Andere europäische Länder zeigen seit Jahren, dass dies funktioniert.
Deutschland darf kein Sonderweg der Untätigkeit bleiben.

Klare Zielstellung

Unser Ziel ist klar:

  • Schutz der Weidetiere
  • Sicherung landwirtschaftlicher Existenzen
  • Artenschutz mit Augenmaß

Die AfD steht für Lösungen statt Ideologie.
Wir werden weiter Druck machen, damit aus diesem Gesetzentwurf kein Placebo wird, sondern ein wirksames Instrument zum Schutz des ländlichen Raums.


Quellen

(1) Wölfe sollen künftig bejagt werden können
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw03-de-bundesjagdgesetz-1134372

(2) Herdenschutz und Schutz der Menschen im ländlichen Raum – Wolfspopulation intelligent regulieren
https://dserver.bundestag.de/btd/19/005/1900594.pdf

(3) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0765-25.pdf

(4) Brunft, Setzzeit
http://www.jagdundwild.de/wild/wildarten/brunft-setzzeit

(5) Brut- und Setzzeit: Wildtier gefunden? Nicht vorschnell handeln!
https://www.mlv.nrw.de/brut-und-setzzeit-wildtier-gefunden-nicht-vorschnell-handeln/

Zeit für aktives Wolfsmanagement – Schutz für Landwirte und ländliche Räume

Wolfsproblematik ernst nehmen

Als AfD-Bundestagsfraktion nehmen wir das Wolfsproblem in Deutschland ernst und fordern konkrete Maßnahmen gegen die unkontrollierte Ausbreitung der Raubtiere. Die stark gestiegene Zahl freilebender Wölfe stellt eine existenzielle Bedrohung für die Weidetierhaltung dar: Massiv zunehmende Risse an Nutztieren bringen Landwirte an den Rand des Ruins und gefährden traditionelle, ökologisch wertvolle Formen der Landwirtschaft. Wir können nicht länger tatenlos zusehen, wie ideologischer Naturschutz auf Kosten der Menschen im ländlichen Raum geht.

EU-Richtlinie eröffnet Handlungsspielraum

In unserem neuesten Antrag vom 16. Dezember 2025 machen wir klar: Die EU-Richtlinie 2025/1237 ebnet den Weg für ein aktives Wolfsmanagement. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Bundesnaturschutzgesetz umgehend anzupassen – mit einer Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs und seiner Aufnahme ins Jagdrecht. Nur so können gezielte Regulierungen erfolgen, um den Bestand in einem vertretbaren Rahmen zu halten und Schäden zu minimieren. (1)

Brandenburg besonders betroffen

Besonders in Brandenburg, wo die Wolfspopulation stark zunimmt, setzt sich auch unsere AfD-Landtagsfraktion energisch ein. In einer kürzlichen Beschlussvorlage fordern wir den Einstieg in das Jagdrecht und klare Regelungen zum Schutz der Weidetiere, denn die tatsächliche Anzahl der Wölfe wird unterschätzt. (2)

Blick ins europäische Ausland

Andere EU-Länder wie Schweden oder Frankreich zeigen, dass eine regulierte Bejagung des Wolfs machbar und praktikabel ist. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung handelt.

Nur mit einem aktiven Wolfsmanagement können die bestehenden Probleme gelöst und die Akzeptanz für den Wolf wiederhergestellt werden.


Quellenverzeichnis

(1)
Das Wolfsproblem ernst nehmen – Aktives Management jetzt umsetzen

(2)
Den Wolf ins Jagdrecht – Weidetiere schützen!

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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