Ein Programm mit großer Ankündigung, aber geringer Wirkung

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sollte ein starkes Signal sein: Investitionen in die Infrastruktur, in Vereine, in den Schulsport, kurz gesagt in das Rückgrat unserer Gesellschaft. Die Realität sieht jedoch anders aus. Während bundesweit tausende Kommunen auf Unterstützung hoffen, bleibt am Ende nur ein Bruchteil der Projekte übrig, die tatsächlich gefördert werden.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 3.684 Interessensbekundungen mit einem Förderbedarf von über 7,5 Milliarden Euro stehen lediglich 333 Millionen Euro gegenüber. Das Programm ist damit um das 23-fache überzeichnet. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass unzählige dringend notwendige Sanierungen auf der Strecke bleiben. [1]

Unsere Region geht leer aus

Besonders bitter ist das für Regionen wie Cottbus und den Spree-Neiße-Kreis. In meinem Wahlkreis wurde kein einziges Projekt berücksichtigt. Kein Sportplatz, keine Halle, keine Anlage.

Dabei ist der Investitionsstau hier seit Jahren offensichtlich. Vereine kämpfen mit maroden Einrichtungen, Schulen mit unzureichenden Bedingungen für den Sportunterricht. Für mich persönlich, auch als Sportler, ist das mehr als nur eine politische Entscheidung. Es ist ein klares Signal, welchen Stellenwert Sport aktuell hat.

Der tatsächliche Investitionsstau

Die Probleme sind längst bekannt und auch belegt. Laut Bundestagsdrucksache stehen viele Sportanlagen kurz vor dem Aus. Vier von zehn Kommunen befürchten bereits Einschränkungen im Sportbetrieb, weil Hallen und Schwimmbäder marode sind. [2]

Der Investitionsstau geht in die Milliarden. Schätzungen gehen von mindestens 40 Milliarden Euro aus, Tendenz steigend. [2] Das zeigt: Die aktuell bereitgestellten Mittel reichen bei weitem nicht aus. Sie decken nur einen Bruchteil des tatsächlichen Bedarfs.

Unsere Forderungen sind klar

Deshalb haben wir im Bundestag einen eigenen Antrag eingebracht. Die Forderungen sind eindeutig und orientieren sich an der Realität vor Ort:

  • Ein bundesweites Förderprogramm in Höhe von 40 Milliarden Euro über einen Zeitraum von fünf bis acht Jahren. [2]
  • Eine klare Beteiligung des Bundes von 90 Prozent, damit auch finanzschwache Kommunen profitieren können. [2]
  • Eine deutliche Entbürokratisierung der Verfahren, damit Mittel schnell und unbürokratisch vor Ort ankommen. [2]

Diese Forderungen habe ich auch in meiner Rede im Bundestag deutlich gemacht. Es reicht nicht, punktuell Programme aufzulegen. Es braucht eine langfristige und verlässliche Finanzierung, die den tatsächlichen Bedarf abbildet. [3]

Sport ist keine Nebensache

Dabei wissen wir alle: Sport ist weit mehr als Freizeitbeschäftigung. Er ist Gesundheitsvorsorge, Integration, Gemeinschaft und Nachwuchsförderung zugleich. Gerade im ländlichen Raum sind Sportvereine oft das soziale Zentrum. Wenn hier nicht investiert wird, trifft das nicht nur Gebäude, es trifft Menschen.

Falsche Prioritäten der Bundesregierung

Umso unverständlicher ist es, dass an anderer Stelle Milliardenbeträge bereitgestellt werden, während es für die grundlegende Infrastruktur vor Ort nicht reicht. Die Frage drängt sich auf: Sind die Prioritäten der Bundesregierung richtig gesetzt?

Ein Programm, bei dem nur jedes 23. Projekt überhaupt eine Chance hat, kann kaum als Erfolg gewertet werden. Es wirkt eher wie Symbolpolitik ohne echte Wirkung in der Fläche.

Fazit

Dass Kommunen sich überhaupt auf solche Programme verlassen müssen, zeigt ein grundlegendes Problem. Statt strukturell zu stärken, wird punktuell verteilt. Statt langfristig zu planen, wird kurzfristig reagiert.

Für die Menschen in unserer Region bleibt am Ende vor allem eines: Enttäuschung. Wenn wir wollen, dass Deutschland auch in Zukunft ein Land des Breitensports, der Vereine und der aktiven Gemeinschaft bleibt, dann müssen wir umdenken. Es braucht verlässliche Investitionen, klare Prioritäten und endlich den politischen Willen, den Investitionsstau wirklich anzugehen.

Quellenverzeichnis

[1] Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, Pressemitteilung

[2] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2032:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102032.pdf

[3] Rede zum Antrag „Sanierung von Sportstätten“:
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/rede-antrag-zu-sanierung-von-sportstaetten-im-bundestag-mit-klarer-forderung/

Wolfsproblematik endlich ernst nehmen – AfD wirkt, Regierung reagiert spät

Am 14. Januar 2026 wurde im Deutscher Bundestag erstmals der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes beraten.
Ziel ist es, den Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen und damit rechtliche Grundlagen für ein Wolfsmanagement zu schaffen. (1)

Was die Bundesregierung heute als Fortschritt verkauft, fordern wir als AfD seit Jahren. (2)
Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun endlich ein Schritt in die richtige Richtung unternommen wird – die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist ein wichtiger Meilenstein.

Dennoch kommt diese Maßnahme deutlich verspätet, nach Jahren massiver Belastungen für unsere Landwirte. Zudem birgt der Entwurf noch erhebliches Verbesserungspotenzial, um wirklich wirksam zu sein. Insbesondere die vorgeschlagene Jagdzeiteinteilung sollte optimiert werden, um Tierschutz und den Schutz von Weidetieren besser in Einklang zu bringen.

Harte Realität im ländlichen Raum

Die Realität im ländlichen Raum ist eindeutig:
Die Zahl der Wölfe in Deutschland ist stark gestiegen – die Folgen tragen unsere Weidetierhalter.

  • Tausende Risse jährlich
  • Verletzte und getötete Nutztiere
  • Massive wirtschaftliche Schäden
  • Wachsende Belastungen für Familienbetriebe

Das ist kein Randphänomen, sondern ein strukturelles Problem, das politisch viel zu lange ignoriert wurde. (3)

Jahrelange Ideologie statt Pragmatismus

Ideologischer Naturschutz hat den Wolf zum Symbol erklärt, während die Menschen vor Ort mit den Konsequenzen allein gelassen wurden.
Zäune, Förderprogramme und Prüfaufträge ersetzen keinen wirksamen Schutz, wenn Herdenschutz an seine Grenzen stößt.

Wer Weidetierhaltung erhalten will, muss handeln – nicht beschwichtigen.

Regulierung statt Ausrottung – Einklang von Artenschutz und Weidetierhaltung

Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist grundsätzlich richtig.
Sie bedeutet keine Ausrottung, sondern Regulierung.

Sie schafft die Voraussetzung für ein aktives Wolfsmanagement, das:

  • den Bestand steuert
  • Schäden begrenzt
  • Akzeptanz in der Bevölkerung zurückgewinnt

Genau das haben wir als AfD immer gefordert.

Der vorgeschlagene Jagdzeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober ist jedoch noch nicht optimal und sollte angepasst werden, um die Biologie des Wolfs und den Schutz von Weidetieren besser zu berücksichtigen.

Der Wolf ist ein Rudeltier, das für die Aufzucht der Jungen beide Elterntiere benötigt – insbesondere in den ersten drei Lebensmonaten der Welpen.
Die Setzzeit erstreckt sich typischerweise von Februar bis Mai, eine Phase, in der die Rudelstruktur besonders sensibel ist. (4)

Um Tierschutzaspekte zu wahren und die Aufzucht nicht zu gefährden, sollte die Bejagung erst ab dem 1. August beginnen. (5)

Im Gegenzug sollte der Zeitraum bis mindestens zum 31. Dezember ausgeweitet werden. Dies würde insbesondere den Schutz von Winterkoppeln verbessern, da Weidetiere in der kalten Jahreszeit besonders anfällig für Angriffe sind und präventive Maßnahmen oft erschwert sind.

Eine solche Anpassung würde das Gesetz ausgewogener machen und den Erhaltungszustand der Art mit den Bedürfnissen der Landwirtschaft in Einklang bringen.

Zügige Umsetzung muss folgen

Entscheidend ist nun, ob den Ankündigungen auch Taten folgen.

Halbherzige Regelungen und unklare Zuständigkeiten helfen niemandem. Notwendig sind:

  • klare Feststellungen zum günstigen Erhaltungszustand
  • verbindliche Managementpläne
  • rechtssichere Möglichkeiten zur schnellen Entnahme problematischer Wölfe durch Jäger

Der Gesetzentwurf bietet hierfür eine gute Grundlage, die im weiteren Verfahren gezielt verbessert werden sollte.

Andere europäische Länder zeigen seit Jahren, dass dies funktioniert.
Deutschland darf kein Sonderweg der Untätigkeit bleiben.

Klare Zielstellung

Unser Ziel ist klar:

  • Schutz der Weidetiere
  • Sicherung landwirtschaftlicher Existenzen
  • Artenschutz mit Augenmaß

Die AfD steht für Lösungen statt Ideologie.
Wir werden weiter Druck machen, damit aus diesem Gesetzentwurf kein Placebo wird, sondern ein wirksames Instrument zum Schutz des ländlichen Raums.


Quellen

(1) Wölfe sollen künftig bejagt werden können
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw03-de-bundesjagdgesetz-1134372

(2) Herdenschutz und Schutz der Menschen im ländlichen Raum – Wolfspopulation intelligent regulieren
https://dserver.bundestag.de/btd/19/005/1900594.pdf

(3) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0765-25.pdf

(4) Brunft, Setzzeit
http://www.jagdundwild.de/wild/wildarten/brunft-setzzeit

(5) Brut- und Setzzeit: Wildtier gefunden? Nicht vorschnell handeln!
https://www.mlv.nrw.de/brut-und-setzzeit-wildtier-gefunden-nicht-vorschnell-handeln/

Zeit für aktives Wolfsmanagement – Schutz für Landwirte und ländliche Räume

Wolfsproblematik ernst nehmen

Als AfD-Bundestagsfraktion nehmen wir das Wolfsproblem in Deutschland ernst und fordern konkrete Maßnahmen gegen die unkontrollierte Ausbreitung der Raubtiere. Die stark gestiegene Zahl freilebender Wölfe stellt eine existenzielle Bedrohung für die Weidetierhaltung dar: Massiv zunehmende Risse an Nutztieren bringen Landwirte an den Rand des Ruins und gefährden traditionelle, ökologisch wertvolle Formen der Landwirtschaft. Wir können nicht länger tatenlos zusehen, wie ideologischer Naturschutz auf Kosten der Menschen im ländlichen Raum geht.

EU-Richtlinie eröffnet Handlungsspielraum

In unserem neuesten Antrag vom 16. Dezember 2025 machen wir klar: Die EU-Richtlinie 2025/1237 ebnet den Weg für ein aktives Wolfsmanagement. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Bundesnaturschutzgesetz umgehend anzupassen – mit einer Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs und seiner Aufnahme ins Jagdrecht. Nur so können gezielte Regulierungen erfolgen, um den Bestand in einem vertretbaren Rahmen zu halten und Schäden zu minimieren. (1)

Brandenburg besonders betroffen

Besonders in Brandenburg, wo die Wolfspopulation stark zunimmt, setzt sich auch unsere AfD-Landtagsfraktion energisch ein. In einer kürzlichen Beschlussvorlage fordern wir den Einstieg in das Jagdrecht und klare Regelungen zum Schutz der Weidetiere, denn die tatsächliche Anzahl der Wölfe wird unterschätzt. (2)

Blick ins europäische Ausland

Andere EU-Länder wie Schweden oder Frankreich zeigen, dass eine regulierte Bejagung des Wolfs machbar und praktikabel ist. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung handelt.

Nur mit einem aktiven Wolfsmanagement können die bestehenden Probleme gelöst und die Akzeptanz für den Wolf wiederhergestellt werden.


Quellenverzeichnis

(1)
Das Wolfsproblem ernst nehmen – Aktives Management jetzt umsetzen

(2)
Den Wolf ins Jagdrecht – Weidetiere schützen!

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