Wenn der Mähdrescher stillsteht

AfD-Fraktion warnt vor Schmierstoff-Engpass vor der Ernte 2026 – und nimmt die Bundesregierung in die Pflicht

Unsere deutschen Bauern ernähren dieses Land. Doch was passiert, wenn ausgerechnet zur Ernte 2026 die Maschinen stillstehen – nicht wegen fehlenden Diesels, sondern wegen fehlender Schmierstoffe? Diese Frage ist keine Schwarzmalerei, sondern eine drängende Realität, auf die immer mehr Fachstellen mit deutlichen Warnungen reagieren. Gemeinsam mit der AfD-Fraktion habe ich die Bundesregierung deshalb mit einer Kleinen Anfrage zur „Versorgungssicherheit bei Schmierstoffen für Landwirtschaft und Lebensmittellogistik vor der Ernte 2026″ konfrontiert.

Worum geht es?

Ohne Motoren-, Hydraulik-, Getriebe- und Universalöle steht jede moderne Landmaschine still. Kein Traktor zieht den Pflug, kein Mähdrescher fährt ins Feld, wenn die passenden, herstellerfreigegebenen Öle fehlen. Und die Ernte kennt kein Zeitfenster zum Nachholen: Wer in den wenigen Erntetagen nicht dreschen kann, verliert Ertrag unwiederbringlich. Genau in diesem kritischen Moment verdichten sich die Warnzeichen für einen Versorgungsengpass.

Die Faktenlage ist alarmierend

Auslöser ist die Lage am Persischen Golf. Seit dem Beginn des Irankrieges Ende Februar 2026 ist die Straße von Hormus faktisch blockiert, die wichtigste Engstelle für den weltweiten Öl- und Rohstofftransport. Statt der üblichen rund 138 Schiffe passierten kurz nach Beginn der Blockade zeitweise nur noch eine Handvoll Schiffe täglich die Meerenge. (1)

Europa ist davon hochgradig abhängig. Wie die renommierte Preisberichtsagentur Argus Media und der Branchendienst ICIS dokumentieren, stammten im vergangenen Jahr 72 Prozent der europäischen Importe von Grundölen der Gruppe III aus der Golfregion – genau jene Vorprodukte, die für hochwertige synthetische Schmierstoffe unverzichtbar sind. Entsprechend explodieren die Preise. Laut Argus Media haben sich die Spotpreise für Gruppe-III-Grundöle seit Kriegsbeginn in Europa massiv erhöht und in den USA mehr als verdoppelt – auf historische Höchststände. (2)

Zugleich leeren sich die Lager – und das pünktlich zur Ernte. Mehrere Branchenverbände und Analysten warnen vor einer „bevorstehenden Knappheit“. Die Independent Lubricant Manufacturers Association (ILMA) rief bereits im März 2026 zu Sofortmaßnahmen gegen eine „drohende globale Knappheit“ bei Gruppe-III-Grundölen auf. (3)

Dass die Landtechnik bereits betroffen ist, ist kein abstraktes Marktphänomen. Der Hersteller Shell hat es schon eingeräumt: Bei „Hydraulik- oder Getriebeölen, wie sie bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen eingesetzt werden“, habe man Lieferengpässe gehabt und die Planung eng mit den Kunden abstimmen müssen. (4)

Die Gefahr endet nicht am Feldrand

Was geerntet wird, muss verarbeitet, transportiert und in die Regale gebracht werden. Auch die Lastkraftwagen der Lebensmittellogistik hängen am selben Rohstoff – sie benötigen vor allem Grundöle der Gruppe II. Argus-Media-Expertin Gabriella Twining warnt ausdrücklich, ein Mangel an hochwertigen Basisölen könne „innerhalb weniger Monate zu schwerwiegenden Störungen in der gesamten Logistikbranche führen“. (2)

Fallen Lkw mangels Schmierstoffen aus oder können vorgeschriebene Wartungsintervalle nicht eingehalten werden, ist die durchgehende Belieferung der Supermärkte – und damit die Versorgung unserer Bevölkerung mit Lebensmitteln – unmittelbar betroffen.

Eine ohnehin angespannte Branche

Der Irankrieg trifft unsere Landwirtschaft bereits heute hart. Der brandenburgische Bauernpräsident Henrik Wendorff bezeichnete die Düngemittellage am 26. Mai 2026 im rbb24 Inforadio als „dramatisch“ – Dünger sei „so teuer wie nie und vor allen Dingen nicht verfügbar“.  Ein zusätzlicher Schmierstoff-Engpass träfe unsere Bauern damit an einer ihrer empfindlichsten Stellen. (5)

Was wir von der Bundesregierung fordern

Während sich die Lage zuspitzt, fragen wir uns: Wo bleibt die Vorsorge? Unsere Kleine Anfrage mit 14 konkreten Fragen nimmt die Bundesregierung in die Pflicht.

Im Kern wollen wir Klarheit über den tatsächlichen Kenntnisstand der Regierung: Weiß sie überhaupt, wie es um die Verfügbarkeit und Bestellfähigkeit landwirtschaftlicher Spezialöle bestellt ist, und liegen ihr bereits konkrete Meldungen von Betrieben, Landhändlern, Maschinenringen oder Herstellern über Lieferengpässe vor? Ebenso fragen wir nach der Lage bei den Nutzfahrzeugölen der Gruppe II, von denen die gesamte Lebensmittellogistik abhängt, und ob die Bundesregierung die Warnung von Argus Media vor schwerwiegenden Störungen der Logistikbranche teilt.

Wir wollen außerdem wissen, wie die Regierung die gefährliche Importabhängigkeit von Grundölen und Polyalphaolefinen aus dem Nahen Osten, den USA und Asien einschätzt, wie sich die Preise seit Jahresbeginn entwickelt haben und ob sie die typischen Frühwarnzeichen eines Engpasses – längere Lieferzeiten, fehlende Viskositäten und die Bevorzugung von Großkunden – als Risiko für Ernte und Versorgungskette ernst nimmt.

Entscheidend ist die Frage nach Vorsorge und Verantwortung: Gibt es überhaupt ein Monitoring der Versorgungslage für systemrelevante Bereiche, und bestehen strategische Reserven für Schmierstoffe – vergleichbar der gesetzlichen Pflichtbevorratung für Mineralölerzeugnisse? Wir fragen, ob die Bundesregierung eine solche Bevorratung für erforderlich hält, welche technischen Schäden und Haftungsrisiken Betrieben drohen, die mangels freigegebener Öle auf Ersatzprodukte ausweichen müssen, und ob für diese Fälle eine finanzielle Absicherung vorgesehen ist. Schließlich verlangen wir Auskunft über die kurzfristigen Maßnahmen zur Sicherung der Ernte 2026 sowie über langfristige Schritte, um die Abhängigkeit Deutschlands und Europas durch Diversifizierung und die Stärkung heimischer Produktionskapazitäten zu verringern.

Unsere Haltung

Eine vorausschauende Politik schützt das, was unser Land trägt: die Versorgung der Menschen und die Arbeit unserer Bauern. Belegte Warnungen, eine Verdopplung der Vorproduktpreise und sich leerende Lager fallen mit dem Beginn der Ernte zusammen, das ist kein Zeitpunkt für Abwarten, sondern für entschlossenes Handeln.

Die AfD-Fraktion nimmt die Sorgen unserer Landwirtschaft ernst. Wir hinterfragen kritisch, ob die Bundesregierung diese Risiken überhaupt auf dem Schirm hat und werden nicht lockerlassen, bis Versorgungssicherheit und Vorsorge für unsere Bauern und unsere Bevölkerung gewährleistet sind.

Quellen

(1) Joint Maritime Information Center: Strait of Hormuz (SoH) Transit status

https://www.steamshipmutual.com/sites/default/files/medialibrary/files/Update%20003%20-%20001%20-%20JMIC%20Advisory%20Note%2028_FEB_2026_FINAL.pdf

(2) Motoröl wird knapp: Lieferanten warnen vor Juni

https://www.focus.de/finanzen/wegen-hormus-sperrung-bis-juni-kann-motoroel-knapp-werden_22373306-3feb-49c2-b9a6-1af1c21b2e7d.html

(3) ILMA Seeks Immediate Relief Amid Group III Base Oil Supply Disruptions

https://ilma.org/ilma-seeks-immediate-relief-amid-group-iii-base-oil-supply-disruptions/

(4) Schmierstoffe: Anforderungen werden sich ändern

https://www.autohaus.de/nachrichten/autohandel/schmierstoffe-anforderungen-werden-sich-aendern-3214688

(5) Landesbauernverband sieht Düngemittel-Knappheit „dramatisch“

https://www.inforadio.de/rubriken/interviews/2026/05/26/eu-duengemittel-aktionsplan-landwirtschaft-brandeburg-wendorff.html

Rente mit 70 und dann für die Pflege das Eigenheim verlieren?

Momentan geht es Schlag auf Schlag. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht von einer geplanten Kürzung seitens der Bundesregierung die Rede ist. Bundeskanzler Friedrich Merz will noch in diesem Jahr eine grundlegende Reform des Rentensystems auf den Weg bringen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die demographische Entwicklung zum Handeln zwingt. Fraglich ist aber, ob das – wie fast immer, wenn in Deutschland Politik gemacht wird – mit massiven Kürzungen oder Belastungen einhergehen muss.

Da die Reform der Rente die Koalition bereits fast zum Scheitern gebracht hat und in der Union selbst massive Gegenwehr zu vernehmen war, hatte man im letzten Jahr eigens eine Rentenkommission eingerichtet, die Vorschläge für die Rettung von Rente und Pflege erarbeiten sollte. Der Kommission gehören neben einigen Wissenschaftlern vor allem Bundestagsabgeordnete der Regierungsfraktionen an [1]. Was bislang an die Öffentlichkeit gedrungen ist, sollte alle Alarmglocken schrillen lassen.

Rente mit 70 – auch das ist eine Rentenkürzung

Ein Vorschlag ist die Rente mit 70 [2]. Dem Vorschlag zufolge soll ab den 2040er Jahren die Rente mit 68 kommen, in den 2050ern dann mit 69 und ab 2061/2062 solle dann die Rente mit 70 gelten [3]. Geburtsjahrgänge nach 1990 würden somit erst mit 70 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen können. Wer denkt, dass das Problem noch weit weg ist, der irrt gewaltig. Denn die heutigen Einzahlungen in die Rentenkasse würden dadurch schon massiv entwertet.

Der Vorschlag wurde zwar mittlerweile von einigen Abgeordneten der Regierungsfraktionen dementiert, aber er ist in der Welt und wird nun eifrig diskutiert [1]. Es ist auch nicht auszuschließen, dass er ganz bewusst durchgestochen wurde, um die Debatte in eben diese Richtung zu lenken. Was von einer „Expertenkommission“ kommt, kann ja nicht so schlecht sein. Man will Reaktionen testen und die Öffentlichkeit scheibchenweise auf das vorbereiten, was letztlich kommen wird.

Darauf deutet auch Kanzleramtschef Thorsten Frei hin, der zwar die Berichte dementiert, aber im gleichen Atemzug hinterherschiebt: „Dass man sagt, dass wenn die Lebenserwartung in Deutschland steigt, sich das auch auf die Lebensarbeitszeit auswirken muss, ist, glaube ich, durchaus sehr vernünftig“ [1].

Doch damit möglicherweise nicht genug: In einem Papier eines Beraterkreises, der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche berät, heißt es für die Zukunft: „Ab 2031 – wenn die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre abgeschlossen ist – müsste das Rentenalter etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen“ [2]. Dürfen spätere Generationen dann bis 80 arbeiten?

Man muss kein Mathematiker sein, um zu erkennen, dass die Anhebung des Renteneintrittsalters einer Rentenkürzung gleichkommt. Für das, was man eingezahlt hat, erhält man bei permanent ansteigendem Renteneintrittsalter real weniger zurück. Kommt es zu dauerhaft höherer Inflation, was angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen nicht unwahrscheinlich ist, verstärkt sich dieser Effekt noch zusätzlich. Auch darf nicht unterschätzt werden, dass viele Berufe körperlich so belastend sind, dass es vielen Menschen schon jetzt kaum möglich ist, auch nur bis 67 zu arbeiten.

Rentenniveau, Frühverrentung, Mütterrente – alles soll auf den Prüfstand

Hinzu kommt, dass aus der Rentenkommission auch durchgestochen wurde, dass eine Absenkung des Rentenniveaus von 48 auf 46 Prozent angedacht ist [2]. Ab dem Jahr 2031 soll das Rentenniveau schrittweise sinken, sodass die Bezüge für Neurentner immer geringer ausfallen würden [3].

Ein weiterer Vorschlag ist die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ (die längst keine mehr ist) und der Mütterrente [3]. Bisher kann abschlagsfrei früher in Rente gehen, wer mindestens 45 Beitragsjahre vorzuweisen hat. Derzeit nutzen diese Möglichkeit pro Jahr etwa 250.000-280.000 Menschen [4]. Rund 30 Prozent der neuen Renten basieren auf dieser Option [5].

Diese mögliche Frühverrentung soll nun abgeschafft werden, um Geld zu sparen und mehr Erwerbstätige länger im Arbeitsleben zu halten [4]. Vor allem ältere Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit wären Experten zufolge die Leidtragenden, da sie gezwungen wären, spürbare Rentenabschläge in Kauf zu nehmen [5].

Enteignung für die Finanzierung der Pflegekasse?

Die Pläne der Regierungsfraktionen bleiben jedoch nicht bei Rentenkürzungen stehen. Auch die Pflegeversicherung leidet unter der demographischen Entwicklung. In diesem Bereich reicht die politische Phantasie ebenfalls nur für Kürzungen und Eingriffe in das Eigentum der Bürger.

So spricht sich beispielsweise der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Albert Stegemann dafür aus, ein bestehendes Eigenheim stärker zur Finanzierung von Pflegeleistungen heranzuziehen [6]. Stegemann dazu wörtlich: „Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim“ [7].

Es geht bei dem Vorstoß explizit nicht nur um vermietetes Eigentum, sondern um selbst genutztes Wohneigentum [8]. Die Konsequenz wäre, dass die Betroffenen oder ihre Partner und Familien das Eigenheim verlassen müssten, um dem Staat nicht zur Last zu fallen. Von einer solchen Maßnahme wären potentiell Millionen Menschen betroffen. Einer Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) zufolge haben im Jahr 2023 mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen im Wohneigentum gelebt [8].

Wie wenig Respekt Stegemann vor der Lebensleistung der Menschen hat, macht er mit der Äußerung deutlich, dass es ein „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“ nicht geben dürfe [6]. Dass die Betroffenen ihr Eigentum nicht nur selbst erwirtschaftet (und versteuert) haben, dass sie nebenbei gigantische Beträge in eine Pflegekasse eingezahlt haben, die von Politikern seines Schlages über Jahrzehnte hinweg nicht reformiert und zukunftsfest gemacht wurde, blendet er aus.

Systematische Entwertung von Lebensleistungen

Wohneigentum ist kein Luxus, sondern meist das Ergebnis eines arbeitsreichen Lebens. Viele Eigentümer schaffen es geradeso bis zum Renteneintritt, das Haus oder die Wohnung von sämtlichen Kreditbelastungen zu befreien und somit wirklich ihr eigen nennen zu können. Viele haben darüber hinaus kaum nennenswerte Rücklagen. Und dann will der Staat schon wieder auf das hart erarbeitete Eigentum zugreifen, weil er nicht wirtschaften kann?

Wohneigentum ist für viele Bürger die zentrale Säule ihrer Altersvorsorge, weil sie nicht mehr auf die gesetzliche Rente vertrauen können. Nun soll ihnen auch das genommen werden. Die bekannt gewordenen Pläne für die Reform der Renten- und Pflegekassen bedeuten nichts anderes als die systematische Entwertung von Lebensleistungen.

Quellenverzeichnis

[1] „Verwirrung um Rente mit 70: Abgeordneter dementiert Medienbericht – doch die Diskussion ist entfacht“, www.mainpost.de, 1. Juni 2026

[2] „Brisante Daten zur Rente mit 70: Längeres Arbeiten trifft Ostdeutsche und Geringverdiener härter“, www.merkur.de, 1. Juni 2026

[3] „Rente mit 70? Worum es in der Debatte geht“, www.tagesschau.de, 21. Mai 2026

[4] „Frührente kostet Milliarden – Bundesregierung prüft ihr Ende“, rp-online.de, 3. Juni 2026

[5] „Aus der Rente mit 63 würde Milliarden sparen“, www.n-tv.de, 3. Juni 2026

[6] „Unions-Fraktionsvize Stegemann: „Auch Eigenheim und Vermögen bei Pflege heranziehen““, www.deutschlandfunk.de, 29. Mai 2026

[7] „Pflegefinanzierung: Eigenheim als Reserve für Pflegekosten?“, www.zdfheute.de, 29. Mai 2026

[8] „Pflege: Eigenheim in Gefahr? Union will bei Pflegebedürftigen schneller ans Vermögen“, www.allgaeuer-zeitung.de, 3. Juni 2026

Digitale-Identitäten-Gesetz – noch mehr Überwachung?

Wenn mehr Überwachung zu mehr innerer Sicherheit führen würde, müssten wir in einem sehr sicheren Land leben. Dem widersprechen aber die Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) der letzten Jahre und für Millionen Bürger wohl auch das subjektive Sicherheitsgefühl.

Videoüberwachung in großen Teilen des öffentlichen Raums, Verbotszonen jeglicher Art, anlasslose Kontrollen, weitgehende Speicher- und Erfassungsrechte der Behörden in Bezug auf private und finanzielle Daten – all das mag für einen eifrigen Staat sprechen, aber hat eben nicht dazu geführt, dass wir mehr Sicherheit haben.

Daher muss jede Reform, die uns zwar mehr Sicherheit verspricht, aber die Axt an die Freiheit legt, mit großer Skepsis betrachtet werden. Oft sind auch neue Möglichkeiten, die uns mehr Freiheit und Flexibilität suggerieren, im Ergebnis das Gegenteil.

Ein Beispiel dafür könnte das geplante Digitale-Identitäten-Gesetz sein. In Deutschland hat man die digitale Entwicklung über weite Strecken verschlafen. Deshalb wird nun so manche Reform mit heißer Nadel gestrickt – exemplarisch dafür steht die elektronische Patientenakte, die wohl als Misserfolg bezeichnet werden kann.

Was hat es mit dem Digitale-Identitäten-Gesetz auf sich?

Die Bundesregierung will zeitnah die Einführung einer sogenannten digitalen Brieftasche – auch EUDI-Wallet genannt – vorbereiten, mit der „sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, so verkündet es Bundesdigitalminister Karsten Wildberger [1]. Die Nutzung soll laut Wildberger natürlich sicher und freiwillig sein [1].

Das Gesetz basiert auf einer Vorgabe der EU, die jeden Mitgliedstaat verpflichtet, eine „Europäische Brieftasche für die Digitale Identität“ bereitzustellen [2]. Stichtag für die Umsetzung ist der 24. Dezember 2026 [3].

Und so verwundert es auch nicht, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein großer Fan der digitalen Brieftasche ist. Ihre Begründung: „Jedes Mal, wenn eine App oder Website uns bittet, eine digitale Identität zu erstellen, haben wir keine Ahnung, was mit unseren Daten passiert“ [4]. Das ist richtig, aber das wissen wir bei der EU und unserem Staat erst recht nicht.

Vorstufe zum Social-Media-Verbot und zur Klarnamenpflicht?

Eine weitere Nutzungsmöglichkeit könnte die Alterskontrolle in sozialen Netzwerken sein [1]. Wir hatten erst kürzlich auf die Diskussion über ein mögliches Verbot von Social-Media für Jugendliche aufmerksam gemacht, hier der Link dazu:

Ein solches Verbot, inklusive dem Altersnachweis und damit der namentlichen Erfassung auch erwachsener Nutzer, könnte mit der digitalen Brieftasche in die Tat umgesetzt werden. Dann ist es schnell vorbei mit der angeblichen Freiwilligkeit.

So heißt es in einem Papier der SPD (immerhin noch an der Bundesregierung beteiligt) zum geplanten Social-Media-Verbot für Jugendliche: „Wir führen eine verpflichtende Altersverifikation für die Nutzung von sozialen Medien ein. Die Verifikation erfolgt mithilfe der EUDI-Wallet“ [5].

Wenn man sich für soziale Netzwerke mit einem offiziellen digitalen Dokument verifizieren muss, kommt das letztlich einer Klarnamenpflicht gleich.

Digitales Ökosystem – oder Freibrief für Datenkraken?

Angedacht ist auch, dass die Wallet zum Bezahlen eingesetzt werden und so perspektivisch das physische Portemonnaie ersetzen kann [2]. Die Zusammenführung so vieler unterschiedlicher Funktionen wirft zahlreiche Fragen zu Datensicherheit, Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung auf.

Die Politikwissenschaftlerin Eneia Dragomir bringt es auf den Punkt: „Ist das eine Grundlage für Vertrauen – oder der Aufbau eines Überwachungssystems?“ [4]

Ein weiteres Risiko wird, beispielsweise vom Verbraucherzentrale Bundesverband, darin gesehen, dass private Anbieter und Unternehmen die Daten aus der digitalen Brieftasche abgreifen könnten [3]. Vor dieser Gefahr warnt auch die österreichische Nichtregierungsorganisation epicenter.works, weil Schutzmechanismen leicht umgangen werden könnten, „sodass illegale Anfragen nach zu vielen Informationen möglich werden“ [6].

Digitaler Generalschlüssel für unser Leben

Der Start der digitalen Brieftasche ist für den 2. Januar 2027 geplant [7]. Bezeichnend ist, dass ein großer Teil der konkreten Ausgestaltung nicht vom Bundestag entschieden werden, sondern dem Digitalministerium „nach pflichtgemäßem Ermessen“ vorbehalten bleiben soll [4].

Einige Beobachter des Treibens der Bundesregierung sprechen schon von einem „digitalen Generalschlüssel für unser Leben“ [4]. Und das trifft es wohl ganz gut, wenn große Teile unseres Lebens in einer vom Staat bereitgestellten App für das Smartphone gespeichert werden.

Seitens der EU-Kommission ist sogar geplant, biometrische Gesichtsdaten verpflichtend in den Mindestdatensatz zur Personenidentifizierung aufzunehmen, noch weitere ergänzende Durchführungsrechtsakte sind möglich [6].

Für mehr Bequemlichkeit wird man einmal mehr Sicherheit, Freiheit und Selbstbestimmung an der Garderobe abgeben. Man sollte vorsichtig sein. Auch in China hat das dortige Social-Credit-System einmal klein angefangen.

Quellenverzeichnis

[1] „Bundesregierung bereitet Weg für Einführung von digitaler Brieftasche“, www.stern.de, 20. Mai 2026

[2] „Das soll die digitale Brieftasche in Deutschland können“, www.netzpolitik.de, 27. März 2026

[3] „Das soll die digitale Brieftasche können“, www.zdfheute.de, 20. Mai 2026

[4] „Der Staat im Smartphone: Wie die EU-Wallet Identität und Kontrolle neu ordnet“, www.marktundmittelstand.de, 8. April 2026

[5] „Meinungsäußerung nur noch nach Ausweiskontrolle: Darum ist die EU-Wallet so brandgefährlich für unsere Freiheit“, nius.de, 24. Februar 2026

[6] „EU-Kommission höhlt Datenschutz der digitalen Brieftasche aus“, www.heise.de, 12. März 2026

[7] „Weniger Bürokratie, mehr digital: Das ändert sich bei Personalausweis und Reisepass“, newstime.joyn.de, 26. Mai 2026

Vom CO₂-Preis zum Klima-Notstand

Der nächste Angriff auf Bürger, Wirtschaft und Freiheit

Deutschland steckt wirtschaftlich in einer Schwächephase, während Heizen, Tanken und Strom für viele Bürger immer teurer werden. Trotzdem halten CDU, SPD und die übrigen Altparteien an einer Klima- und Umweltpolitik fest, die den Alltag verteuert, Unternehmen belastet und über CO₂-Abgaben, Sondertöpfe, Schulden und immer neue Regulierung finanziert wird. [1] [2] [3] [4]

Was früher als Klimaschutz verkauft wurde, entwickelt sich immer deutlicher zu einer Politik des dauerhaften Ausnahmezustands. Erst wurde Energie künstlich verteuert. Dann kamen Heizungsgesetz, Transformationsfonds, Förderprogramme und immer neue Eingriffe in Eigentum, Mobilität und Wirtschaft. Nun soll die Klimafrage sogar auf die Ebene eines internationalen Gesundheitsnotstands gehoben werden. [5] [6] [7]

Dieses Modell ist gescheitert. Wer Energie verteuert, Bürger und Betriebe mit Abgaben belastet, Eigentümer verunsichert und gleichzeitig Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit schwächt, zerstört die Grundlage unseres Wohlstands. Deutschland braucht keine weitere Klima-Panik, sondern wirtschaftliche Vernunft, bezahlbare Energie und politische Normalität. [8] [9] [10]

Lauterbachs neuer Alarm: Klima als Gesundheitsnotstand

Karl Lauterbach ist kaum aus dem Amt des Bundesgesundheitsministers ausgeschieden, da präsentiert er bereits das nächste große Krisenthema. Als Mitglied der von der Weltgesundheitsorganisation eingesetzten Pan-European Commission on Climate and Health unterstützt er die Forderung, die Klimakrise als gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite einzustufen. Eine solche Notlage kennt man vor allem aus der Coronazeit. [11] [12] [13]

Lauterbach erklärte dazu, die WHO müsse der Bekämpfung der Klimakrise mehr Aufmerksamkeit widmen. Man müsse erkennen, dass es sich um einen medizinischen Notfall handele. Die Kommission fordert die WHO auf, den bisherigen Rahmen der Internationalen Gesundheitsvorschriften zu erweitern, weil dieser bislang vor allem auf zeitlich begrenzte epidemische Ereignisse ausgerichtet ist. [11] [12]

Damit wird eine gefährliche Grenze verschoben. Denn wenn Klima zur internationalen Gesundheitsnotlage erklärt wird, öffnet das die Tür für immer neue Eingriffe, Steuerungsmechanismen und Machtverschiebungen. Was bei Corona mit Verweis auf Gesundheit begründet wurde, könnte künftig unter dem Etikett Klima fortgesetzt werden: mehr internationale Koordination, mehr politische Vorgaben, mehr Druck auf Bürger und Wirtschaft. [13] [14]

Mit Angstzahlen in den Ausnahmezustand

Auch diesmal wird mit großen Zahlen gearbeitet. Lauterbach und die Kommission verweisen auf Hunderttausende Todesfälle in Europa, die mit fossilen Brennstoffen, Luftverschmutzung und Hitze in Verbindung gebracht werden. Natürlich können Hitze und schlechte Luft gesundheitliche Folgen haben, besonders für geschwächte Menschen. Doch politische Panikmache ersetzt keine nüchterne Analyse. Schätzungen, Modellrechnungen, Korrelationen und Kausalitäten müssen sauber auseinandergehalten werden. [11] [13] [15]

Besonders problematisch ist, dass die Kommission nicht nur politische Maßnahmen gegen den Klimawandel fordert, sondern auch einen stärkeren Kampf gegen angebliche Falsch- und Desinformation. Vorgeschlagen wird unter anderem ein Informationszentrum für Klima und Gesundheit, das Regierungen mit Faktenchecks, Prognosen und Argumentationshilfen versorgen soll. [12] [14]

Das klingt nach Aufklärung, läuft aber politisch auf eine neue Ebene internationaler Deutungshoheit hinaus. Wer entscheidet künftig, was Information und was Desinformation ist? Wer kontrolliert die Kontrolleure? Und warum soll ausgerechnet eine internationale Organisation bestimmen, mit welchen Argumenten nationale Regierungen ihre Bürger überzeugen sollen?

CDU und SPD haben den Boden dafür bereitet

Diese Entwicklung fällt nicht vom Himmel. CDU und SPD haben sich seit Jahren auf dieselbe Grundlogik festgelegt: Klimaneutralität um jeden Preis, CO₂-Bepreisung als Lenkungsinstrument, steigende Regulierung und teure Förderprogramme als Reparaturbetrieb für die Folgen der eigenen Politik. Offiziell soll das die Zukunft sichern. Tatsächlich spüren die Menschen vor allem höhere Kosten, mehr Unsicherheit und weniger wirtschaftliche Stärke. [5] [6] [7] [8]

Besonders deutlich wurde das beim Heizungsgesetz. Hauseigentümer, Vermieter und Mieter wurden mit hektischen Vorgaben, politischen Drohkulissen und ständig wechselnden Ankündigungen verunsichert. Wer investieren wollte, wusste plötzlich nicht mehr, welche Technik politisch gewollt, wirtschaftlich tragfähig oder in wenigen Jahren wieder unerwünscht sein würde. [16] [17] [18]

Gleichzeitig bleibt Deutschland bei Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zurück. Unternehmen leiden unter hohen Energiepreisen, steigender Regulierung, Planungsunsicherheit und einer Politik, die mit Subventionen flickt, was sie zuvor mit Steuern, Abgaben und Eingriffen selbst beschädigt hat. [1] [8] [9] [10]

CO₂-Bepreisung: Klimaschutz als Dauerkasse

Die CO₂-Bepreisung wird als Klimaschutz verkauft. In der Realität ist sie für Millionen Menschen vor allem eine zusätzliche Belastung auf Heizen, Tanken und Alltag. Die Einnahmen fließen zwar formal in den Klima- und Transformationsfonds, aber genau daraus wird ein wachsender Transformationsstaat finanziert, der ohne diese Mittel kaum tragfähig wäre. Damit wird CO₂ praktisch zu einer dauerhaften Finanzierungsquelle für politische Projekte, während Bürger und Betriebe die Rechnung zahlen. [2] [3] [4]

Eine Volkswirtschaft in der Krise kann nicht dadurch gesunden, dass man Energie verteuert und die Schäden anschließend mit Förderprogrammen und Sondermitteln überdeckt. Das ist keine solide Ordnungspolitik, sondern eine Milchmädchenrechnung. Sie funktioniert nur so lange, wie noch genug Leistungsträger da sind, die zahlen können. [8] [9] [10]

Der ewige Ausnahmezustand als Machtinstrument

Die Forderung nach einem internationalen Klima-Gesundheitsnotstand zeigt, wohin die Reise gehen soll. Aus jeder politischen Herausforderung wird eine Krise, aus jeder Krise ein Notstand, und aus jedem Notstand folgt der Ruf nach mehr Macht, mehr Eingriffen und weniger demokratischer Normalität. Genau diese Entwicklung haben viele Bürger in der Coronazeit erlebt.

Wenn jetzt erneut mit Gesundheit, Angst und internationaler Koordination argumentiert wird, müssen alle Alarmglocken schrillen. Gesundheitspolitik darf nicht als Hebel dienen, um Klimaideologie gegen Bürger, Wirtschaft und nationale Souveränität durchzusetzen. Der Staat ist nicht dafür da, die Menschen dauerhaft in Angst zu halten. Er soll Freiheit, Wohlstand und Sicherheit schützen.

Was wir von der AfD im Bundestag beantragt haben

Wir von der AfD haben diese Fehlentwicklung im Bundestag nicht nur kritisiert, sondern konkrete Gegenanträge eingebracht. Dazu gehört der Antrag, die CO₂-Bepreisung abzuschaffen, statt sie weiter zu erhöhen. Die AfD-Fraktion forderte ausdrücklich, das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz vollständig und ersatzlos zu streichen sowie damit verbundene EU-Vorgaben wie den Green Deal und den CO₂-Grenzausgleich zu beenden. [19] [20] [21]

Ebenso hat die AfD im Bundestag die Aufhebung des sogenannten Heizungsgesetzes beantragt. In der Drucksache 20/14031 wurde gefordert, die seit dem 1. Januar 2024 geltende Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes wieder außer Kraft zu setzen. Das ist kein Randthema, sondern eine direkte Reaktion auf die reale Verunsicherung von Eigentümern, Mietern und Handwerk. [22] [23]

Darüber hinaus fordert die AfD-Fraktion eine krisenfeste und kostengünstige Energieversorgung, das Ende zentraler Verteuerungsmaßnahmen und eine Rücknahme wesentlicher Elemente der bisherigen Energiewende. Im Deutschlandplan wird dieser Kurs offen beschrieben: CO₂-Bepreisung streichen, Energiekosten senken, Kernkraft und Technologieoffenheit stärken, Regulierungsdruck zurückfahren. [24] [25] [26]

Warum nur ein echter Kurswechsel hilft

Ein echtes Umsteuern wird es mit CDU und SPD nicht geben. Beide Parteien sind Teil desselben Systems aus CO₂-Verteuerung, Förderstaat, Sonderhaushalten und klimaideologischer Steuerung. Wer dieses Modell aufgebaut, verteidigt und immer weiter finanziert hat, wird es nicht aus eigener Kraft beenden. [5] [6] [7]

Wir von der AfD vertreten deshalb eine klare Position: Deutschland braucht keine kosmetischen Korrekturen, sondern einen politischen Richtungswechsel. Energie muss wieder bezahlbar werden. Mobilität darf nicht bestraft werden. Eigentum braucht Verlässlichkeit. Industrie braucht Wettbewerb statt Klima-Bürokratie. Und der Staat muss aufhören, wirtschaftliche Schäden mit immer neuen Subventionen zu überdecken. [19] [22] [25] [26]

Fazit

Die Bilanz deutscher Klima- und Umweltpolitik ist eindeutig: hohe Kosten, schwache Wirkung und eine wachsende Belastung für Bürger, Betriebe und Staatshaushalt. CDU und SPD haben ein Modell geschaffen, das Energie verteuert, Unsicherheit erzeugt und wirtschaftliche Stärke gegen ideologische Ziele eintauscht.

Der Vorstoß von Lauterbach und der WHO-Kommission zeigt nun, wie diese Politik international weitergedacht wird: Klima soll nicht mehr nur über Preise, Verbote und Förderprogramme gesteuert werden, sondern als Gesundheitsnotstand behandelt werden. Das wäre der nächste Schritt in Richtung dauerhafter Ausnahmezustand.

Wir von der AfD sagen deshalb klar: Schluss mit CO₂-Abzocke, Klima-Panik und politischer Bevormundung. Deutschland braucht bezahlbare Energie, wirtschaftliche Vernunft, nationale Souveränität und Freiheit statt immer neuer Notstandsdebatten. Nur ein echter Regierungsauftrag an die AfD kann diesen Kurs beenden.


Quellenverzeichnis

[1] Tagesschau: Warum Deutschlands Aufschwung 2026 kein Selbstläufer ist
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/konjunktur-deutschland-aufschwung-2026-100.html

[2] Finanztip: CO₂-Steuer / CO₂-Preis 2026 fürs Heizen und Tanken
https://www.finanztip.de/co2-steuer/

[3] BMUKN: Ab 2026 Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher trotz steigenden CO₂-Preises
https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/ab-2026-entlastungen-fuer-verbraucherinnen-und-verbraucher-trotz-steigen

[4] Bund der Steuerzahler: Darum steigt das Schuldenuhr-Tempo 2026 so rasant
https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/darum-steigt-das-schuldenuhr-tempo-2026-so-rasant/

[5] Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD
https://www.bundestag.de/resource/blob/194886/696f36f795961df200fb27fb6803d83e/koalitionsvertrag-data.pdf

[6] SPD: Koalitionsvertrag 2025
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2025_bf.pdf

[7] Tagesschau: Was sich Union und SPD vorgenommen haben
https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl-koalitionsvertrag-cdu-csu-spd-100.html

[8] Hans-Böckler-Stiftung: Wirtschaftspolitik 2026 – Deutschlands industriellen Kern erhalten
https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-ausblick-deutschlands-wirtschaftspolitik-2026-74069.htm

[9] Spiegel: IW senkt Konjunkturprognose für 2026 deutlich
https://www.spiegel.de/wirtschaft/wirtschaft-in-deutschland-iw-senkt-konjunkturprognose-fuer-2026-deutlich-a-e044176b-604d-477d-83cf-f2aa2b8e6f24

[10] Deutschlandfunk: IWF rechnet mit stärkerem Wachstum der deutschen Wirtschaft
https://www.deutschlandfunk.de/iwf-rechnet-mit-staerkerem-wachstum-der-deutschen-wirtschaft-100.html

[11] Focus: Expertengruppe um Lauterbach fordert globalen Klima-Notstand
https://www.focus.de/earth/expertengruppe-um-lauterbach-fordert-globalen-klima-notstand_8be04e8d-8839-4ed2-88b3-c92bf64ba5ef.html

[12] WHO Europe: Climate change is a health crisis – and fixing it is a health opportunity
https://www.who.int/europe/news/item/17-05-2026-climate-change-is-a-health-crisis—and-fixing-it-is-a-health-opportunity

[13] WHO Europe: Pan-European Commission on Climate and Health – Call to Action
https://www.who.int/europe/publications/m/item/pan-european-commission-on-climate-and-health–call-to-action

[14] ZEIT: Kommission – WHO sollte Notstand wegen Klimakrise ausrufen
https://www.zeit.de/news/2026-05/17/kommission-who-sollte-notstand-wegen-klimakrise-ausrufen

[15] Cicero: Die Forderung nach dem Klima-Notfall ist gefährlich
https://www.cicero.de/innenpolitik/weltgesundheitsorganisation-lauterbach-klima-notfall

[16] ZEIT: Heizungsgesetz – Der Hammer
https://www.zeit.de/wirtschaft/2026-02/heizungsgesetz-eckpunkte-bundesregierung-reform-65-prozent-regel

[17] Frankfurter Rundschau: Neues Heizungsgesetz schon wieder in der Kritik
https://www.fr.de/wirtschaft/giftpille-die-die-kosten-weiter-erhoeht-das-bedeutet-das-neue-heizungsgesetz-fuer-verbraucher-zr-94756632.html

[18] taz: Reform des Heizungsgesetzes – Aus allen Ecken kommt Kritik
https://taz.de/Reform-des-Heizungsgesetzes-Aus-allen-Ecken-kommt-Kritik/!6157912/

[19] Bundestag: AfD-Fraktion will CO₂-Bepreisung abschaffen
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-980406

[20] Bundestag: Antrag zur Abschaffung der CO₂-Bepreisung stößt auf breite Kritik
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw21-de-co2-bepreisung-1067410

[21] Bundestag: AfD fordert Abschaffung der nationalen CO₂-Bepreisung
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1156398

[22] Bundestag: Antrag auf Aufhebung des Heizungsgesetzes
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw49-de-heizungsgesetz-1032686

[23] Bundestag: AfD dringt auf Rücknahme des Heizungsgesetzes
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1033010

[24] Bundestag: Krisenfeste und kostengünstige Energieversorgung Deutschlands
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw41-de-energieversorgung-1020994

[25] AfD-Bundestagsfraktion: Deutschlandplan
https://afdbundestag.de/deutschlandplan/

[26] AfD: Energie | Umwelt | Klima
https://www.afd.de/energie-umwelt-klima/

Droht die nächste Kürzungs-Orgie?

Unsoziale Pläne für Reformen von Elterngeld und Wohngeld

Weil man in vielen, vor allem ideologisch geprägten Bereichen weiterhin Geld mit der Gießkanne verteilt und sogenannte „Sondervermögen“ letztlich doch nichts anderes als Schulden sind, sieht die Bundesregierung sich nun zum Sparen genötigt. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte die anderen Minister dazu aufgefordert, in ihren Ressorts konkrete Sparpotentiale aufzutun und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten.

Statt Pläne mit dem Ziel vorzustellen, weniger Geld für Ausländer und das Ausland auszugeben, soll der Rotstift einmal mehr bei den eigenen Leuten angesetzt werden. Und es soll abermals die Schwächsten treffen, die keine Lobby haben und die auch kaum mit Abwanderung drohen können: Familien und Geringverdiener.

Immer weniger Kinder – trotzdem soll bei Familien gespart werden

So will die Bundesregierung beim Elterngeld etwa 500 Millionen Euro einsparen [1]. Konkret sollen Arbeitseinkommen stärker berücksichtigt werden, auch eine Verkürzung des Bezugszeitraums sei denkbar [1]. Die Kürzung des Bezugszeitraums würde vor allem arbeitende Paare hart treffen, da das Betreuungsangebot deutlich schlechter ausgebaut ist als von der Politik in der Vergangenheit immer wieder versprochen wurde.

Der gesetzliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz gilt ohnehin erst ab dem ersten Geburtstag des Kindes, wenn er in der jeweiligen Region überhaupt erfüllbar ist, durch eine Kürzung des Bezugszeitraums würde hier eine empfindliche Lücke gerissen [2]. Auf diese Gemengelage weist auch die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, hin: „Gerade in Zeiten sinkender Geburtenraten und fehlender Betreuungsplätze brauchen Familien Verlässlichkeit und finanzielle Sicherheit statt neuer Kürzungsdebatten“ [3].

Da das Elterngeld seit seiner Einführung nicht entsprechend der Preisentwicklung angepasst wurde, muss man ehrlicherweise von einer permanenten Kürzung in den letzten Jahren sprechen [1]. Im Koalitionsvertrag hatte sich Schwarz-Rot noch für die Erhöhung von Mindest- und Höchstsatz beim Elterngeld ausgesprochen [3]. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien selbst hatte im vergangenen Sommer angekündigt, dass das Elterngeld endlich angehoben werden müsse [2]. Man hält es wohl mit Konrad Adenauer: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?

Wenn man sich überlegt, wofür das Elterngeld gezahlt wird, ist dies ein herber Schlag ins Gesicht aller Paare, die sich trotz der steigenden Lebenshaltungskosten für Kinder entscheiden. Das Elterngeld soll gerade einen Teil des Einkommens ersetzen, der wegfällt, weil man sich in den ersten Monaten verstärkt um den Nachwuchs kümmern möchte. Wir haben kürzlich darüber berichtet, das Deutschland im letzten Jahr die niedrigste Geburtenzahl seit 1946 hatte. Hier der Link dazu:

Kinder – nur ein Kostenfaktor und Arbeitshindernis?

Wenn Kinder weiterhin nur als Kostenfaktor gesehen werden, an dem man den Haushalt zurechtstutzen kann, wird sich an diesen alarmierenden Zahlen nichts ändern. Das Elterngeld ist gleichwohl keine Randerscheinung. Immerhin nahmen es im vergangenen Jahr 1,61 Millionen Bürger in Anspruch [3].

Die geplante Einsparung beim Elterngeld ist nicht die einzige, die Familien besonders hart treffen wird. Zeitgleich wird auch über die Abschaffung des Ehegattensplittings und die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der Krankenversicherung diskutiert.

All diese Maßnahmen haben nicht nur das Ziel, Geld einzusparen. Da Kanzler Merz bereits öfter durchblicken ließ, dass die Deutschen seiner Meinung nach zu wenig arbeiten, will er den Druck an möglichst vielen Stellen erhöhen. Leistungen für Familien und Kinder scheinen für die Bundesregierung vor allem ein Arbeitshindernis zu sein, das es zu beseitigen gilt.

Auch beim Wohngeld soll gekürzt werden – trotz explodierender Mieten

Doch die Bundesregierung hat noch weitere Rotstift-Ideen in der Schublade. So plant Bundesbauministerin Verena Hubertz eine Milliarde Euro beim Wohngeld einzusparen [4]. Konkrete Details der euphemistisch als „Neustrukturierung“ bezeichneten Kürzungsmaßnahme sollen zwar erst mit dem Regierungsentwurf des Haushalts 2027 vorliegen, doch schon jetzt ist klar, dass vor allem Familien und Rentner betroffen sein werden [4]. Von den 1,2 Millionen Haushalten, die im Jahr 2024 Wohngeld bezogen, waren 44 Prozent der Bezieher Familien, in 52 Prozent der Haushalte lebten Rentner [5]. Auch Alleinerziehende sind besonders häufig betroffen [6]. Im Jahr 2024 gaben Bund und Länder 4,7 Milliarden Euro für das Wohngeld aus [7]. Ein Einsparvolumen in Höhe von einer Milliarde Euro hätte also denklogisch massive Kürzungen zur Folge.

Auch das Wohngeld ist letztlich kein Geschenk, sondern eine Kompensation für die ausbleibende Wohnraumförderung. Es wird auch nur einkommensschwachen Haushalten gewährt, die keine Grundsicherung beziehen. Man kürzt hier also vor allem bei jenen, die zwar arbeiten, aber dennoch kaum über die Runden kommen.

Die Ampelregierung hatte noch das vollmundige Ziel ausgegeben, pro Jahr 400.000 neue Wohnungen bauen zu wollen, die aktuelle Regierung prognostizierte den jährlichen Bedarf für die kommenden Jahr auf 320.000 Wohnungen [8]. Tatsächlich wurden im Jahr 2025 206.600 neue Wohnungen fertiggestellt, 18 Prozent weniger als im Vorjahr, nachdem damals schon ein Minus von 14,4 Prozent vermeldet wurde [9].

Neue Wohnungen könnten den angespannten Mietmarkt entlasten und die Explosion der Mieten stoppen. Da die Politik hier seit Jahren versagt und ihren großen Worten keine Taten folgen lässt, wäre eine Kürzung des Wohngelds gleich in doppelter Hinsicht ein sozialpolitisches Armutszeugnis.

Quellenverzeichnis

[1] „Diese Kürzungspläne beim Elterngeld wären ein Schlag gegen arbeitende Familien“, www.merkur.de, 20. Mai 2026
[2] „Familien verdienen mehr Unterstützung – keine weiteren Einschnitte“, www.eltern.de, 8. Mai 2026
[3] „Familien brauchen Verlässlichkeit statt neuer Kürzungsdebatten“, www.rp-online.de, 15. Mai 2026
[4] „Wohngeld in Gefahr: Mieterbund warnt vor Einschnitten – DGB lehnt Kürzungen entschieden ab“, www.fr.de, 9. Mai 2026
[5] „Mieterbund warnt vor geplanten Einschnitten beim Wohngeld“, www.zeit.de, 6. Mai 2026
[6] „Bauministerin Hubertz will das Wohngeld kürzen“, www.handelsblatt.com, 4. Mai 2026
[7] „Drohen Kürzungen beim Wohngeld? „Fatales Signal“ für Empfänger“, www.augsburger-allgemeine.de, 19. Mai 2026
[8] „Deutschland braucht 320.000 neu gebaute Wohnungen pro Jahr“, www.handelsblatt.com, 20. März 2025
[9] „Zahl fertiggestellter Wohnungen fällt weiter“, www.tagesschau.de, 22. Mai 2026

Vom Notstromaggregat zum Kraftwerk

Wie aus deutscher Energiehilfe ein politischer Selbstbedienungsladen wird

Zuerst hieß es, Deutschland liefere rund 1.700 Notstromaggregate in die Ukraine. Dann zeigte die Antwort einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung ein anderes Bild: Seit 2022 wurden 2.754 Stromerzeuger beschafft und geliefert, weitere sind in Vorbereitung [3,1]. Und nun folgt der nächste Schritt: Ein funktionsfähiges Gaskraftwerk aus Lubmin soll ebenfalls an die Ukraine abgegeben werden [2,4,8].

Was hier als humanitäre Hilfe etikettiert wird, ist in Wahrheit ein immer größer werdender Transfer deutscher Energieinfrastruktur ins Ausland. Erst werden mobile Aggregate in großer Zahl neu beschafft, dann soll sogar eine komplette Kraftwerksanlage verschwinden. Die politische Botschaft ist eindeutig: Für die Ukraine ist offenbar genug Geld, Technik und logistischer Aufwand da — für Transparenz im Inland dagegen weit weniger.

Die offizielle Erzählung
Die Bundesregierung präsentiert die Lieferungen als Unterstützung für ein vom Krieg gezeichnetes Land. Das ist formal nicht falsch, aber politisch unvollständig. Denn bei den Notstromaggregaten wurde nicht etwa überschüssiges Material aus THW-Beständen abgegeben, sondern die Technik wurde neu beschafft und aus öffentlichen Mitteln finanziert [1,3].

Beim Lubminer Kraftwerk setzt sich dieses Muster fort. Die Anlage soll nicht verkauft, nicht erhalten und nicht für eine deutsche Reserve genutzt werden, sondern als „humanitäre Hilfe“ an einen ukrainischen Betreiber gehen [2,4,8]. Dass der Empfänger den Rückbau und Abtransport auch noch selbst organisieren muss, macht den Vorgang nicht kleiner, sondern grotesker.

So entsteht ein perfides Bild: Nach außen klingt es nach Hilfsbereitschaft, in der Sache aber werden wertvolle Anlagen aus deutschem Besitz oder deutschem Einflussbereich herausgelöst. Genau diese Diskrepanz zwischen Erzählung und Realität ist das eigentliche Problem.

Lubmin als Symbol
Lubmin ist kein beliebiger Ort. Dort wurde bis 2022 mit Gas aus Russland Strom erzeugt. Die Anlage war zuvor in die Versorgungskette rund um Nord Stream eingebunden und steht damit symbolisch für die frühere Energiesicherheit mit russischem Gas [6,7]. Dass ausgerechnet dort ein funktionsfähiges Kraftwerk abgebaut und verschenkt werden soll, ist deshalb mehr als ein Verwaltungsakt.

Es ist ein politisches Symbol. Ein Symbol dafür, dass Deutschland in der Energiekrise nicht zuerst seine eigene Resilienz stärkt, sondern ausgerechnet jene Infrastruktur abgibt, die im Inland selbst noch gebraucht werden könnte. Und es ist ein Symbol dafür, wie leicht sich solche Entscheidungen in der Sprache der Humanität verstecken lassen.

Besonders bitter wirkt die Konstellation, weil Lubmin im öffentlichen Bewusstsein ohnehin mit Nord Stream, Versorgungssicherheit und energiepolitischem Bruch verbunden ist [6,8]. Wer dort ein Kraftwerk verschenkt, sendet kein technisches, sondern ein hochpolitisches Signal.

Medien und Auslassungen
Auffällig ist auch, wie dieser Vorgang in Teilen der Berichterstattung gerahmt wird. Statt die politisch brisante Frage zu stellen, ob Deutschland hier strategische Infrastruktur abgibt, dominiert oft die wohlwollende Formulierung des „Verschenkens“ oder der „Unterstützung“ [2,4,8].

Genau dadurch wird das Problem entschärft. Ein funktionierendes Kraftwerk ist keine banale Spende wie ein Gebrauchsgegenstand. Es ist ein hochkomplexer Vermögenswert, dessen Wert, Rückbaukosten, Transportaufwand und mögliche Folgen für die deutsche Versorgungslage sauber offengelegt werden müssten. Doch genau diese Fragen bleiben im Nebel.

Bei den Generatoren war das Muster schon sichtbar: große Zahl, hohe Kosten, wenig Offenheit [1,3]. Beim Kraftwerk wird daraus nun ein noch deutlicherer Fall von politischer Schönfärberei. Je größer die Maßnahme, desto kleiner scheint die Bereitschaft zur Erklärung.

Geld, das im Inland fehlt
Während Bürger und Unternehmen in Deutschland mit hohen Energiepreisen, Abgaben und wirtschaftlicher Unsicherheit kämpfen, werden gleichzeitig neue Aggregate beschafft und eine Kraftwerksanlage ins Ausland transferiert. Diese Gleichzeitigkeit ist politisch schwer zu vermitteln.

Denn wer im Inland dauernd von Sparzwang, Haushaltsdisziplin und knappen Ressourcen spricht, muss erklären können, warum für solche Projekte offenbar erhebliche Mittel und organisatorische Kapazitäten bereitstehen. Die Antwort darauf fällt bislang dünn aus.

Hinzu kommt die grundsätzliche Frage, ob Deutschland sich hier zu einem bloßen Zulieferer geopolitischer Symbolpolitik macht. Wenn eigene Infrastruktur abgegeben wird, während parallel neue deutsche Gaskraftwerke geplant oder subventioniert werden sollen, wirkt das nicht wie Strategie, sondern wie Widerspruch in Reinform [5,7].

Die eigentliche Zumutung
Die eigentliche Zumutung besteht nicht nur im materiellen Verlust, sondern in der Art der Kommunikation. Erst werden Zahlen kleingeredet, dann wächst der Umfang, dann wird ein Kraftwerk als moralisch saubere Hilfe verkauft. Am Ende bleibt ein politischer Befund: Die Öffentlichkeit soll offenbar mit einer vereinfachten Erzählung beruhigt werden, während im Hintergrund immer größere Entscheidungen fallen.

Das ist keine transparente Energiepolitik. Das ist eine Politik der Etiketten: Was im Kern ein Transfer von Infrastruktur ist, wird sprachlich zu Hilfe umetikettiert. Was wirtschaftlich, technisch und sicherheitspolitisch erklärungsbedürftig wäre, wird moralisch aufgeladen.

Und genau deshalb ist der Fall Lubmin mehr als eine Randnotiz. Er zeigt, wie weit sich die politische Klasse von einer nüchternen Betrachtung von Energie, Vermögen und Versorgungssicherheit entfernt hat. Wer so handelt, darf sich über Misstrauen nicht wundern.


Quellenverzeichnis

[1] Lars Schieske: Mehr als 2.700 Notstromaggregate für die Ukraine – was die Bundesregierung verschweigt
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/mehr-als-2-700-notstromaggregate-fuer-die-ukraine-was-die-bundesregierung-verschweigt/

[2] Hallo Wippingen: Nach Nord-Stream-Sprengung: Lubminer Kraftwerk wird in die Ukraine verschenkt
https://www.hallo-wippingen.de/wp/2026/05/nach-nord-stream-sprengung-lubminer-kraftwerk-wird-in-die-ukraine-verschenkt/

[3] Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage – Lieferung von Stromerzeugern an die Ukraine
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1161970

[4] Tichys Einblick: Lubmin: Gaskraftwerk für die Ukraine
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/lubmin-gas-kraftwerk-ukraine/

[5] Blackout News: Deutschland liefert LNG über Rügen in die Ukraine
https://blackout-news.de/aktuelles/deutschland-liefert-lng-ueber-ruegen-in-die-ukraine-obwohl-die-gasspeicher-fast-leer-sind/

[6] Cleanthinking: Nord Stream – Wendepunkt der Energiepolitik
https://www.cleanthinking.de/nord-stream-wende-putins-gas-knoten-ukraine/

[7] Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP): Der Ukraine-Krieg und seine Folgen für die Energiepolitik
https://www.swp-berlin.org/publikation/der-ukraine-krieg-und-seine-folgen-deutschland-muss-seine-energietransformation-neu-austarieren

[8] Tagesschau: Lubminer Kraftwerk wird in die Ukraine abgegeben
https://www.tagesschau.de/inland/regional/mecklenburgvorpommern/lubminer-kraftwerk-wird-in-die-ukraine-verschenkt,lubmin-108.html

Neue Vorratsdatenspeicherung – weiteres Instrument der Massenüberwachung

Freiheit und Sicherheit befinden sich oft miteinander im Spannungsverhältnis. Wer 100-prozentige Sicherheit will, wird auf viel Freiheit verzichten müssen. Wer keinerlei Freiheitseinschränkungen akzeptieren will, wird wiederum bei der Sicherheit Abstriche machen müssen. Es gilt, beides miteinander in ein gesellschaftlich tragfähiges Verhältnis zu bringen.

Im Deutschland unserer Tage schafft man das „Kunststück“, zeitgleich beides auf ein Minimum zu reduzieren. Kaum eine sicherheitspolitische Maßnahme der letzten Jahre hat tatsächlich mehr Sicherheit mit sich gebracht, aber pauschal die Freiheitsrechte beschnitten.

Und so scheint es munter weiterzugehen.

Bundesregierung beschließt anlasslose IP-Vorratsdatenspeicherung

So hat die Bundesregierung kürzlich beschlossen, sämtliche Anbieter von Internetzugangsdiensten zu verpflichten, die IP-Adressen ihrer Nutzer für drei Monate zu speichern [1]. Darüber hinaus sollen auch die sogenannten Port-Nummern gespeichert werden, also numerische Adressen, die die Identifizierung verschiedener Dienste oder Anwendungen auf einem Gerät und die Zuordnung von Datenpaketen ermöglichen [2].

Dies soll ohne jeglichen konkreten Anfangsverdacht erfolgen [3]. Außerdem soll es den Internetprovidern bei konkretem Verdacht möglich sein, die Aktivitäten eines Internetanschlusses mitzuschneiden [3].

Eigentlich soll das Vorgehen dem Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus dienen, doch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) räumt nebenbei ein, dass es auch das Vorgehen gegen „Extremismus“ erleichtern solle [1]. Man muss keine hellseherischen Fähigkeiten haben, um zu erkennen, dass ein weiteres Instrument für den Kampf gegen missliebige Meinungen geschaffen werden soll.

Experten üben scharfe Kritik am Gesetzentwurf

Digitalexperten weisen darauf hin, dass es sich auch bei IP-Adressen um sensible Daten handelt, weil dadurch Rückschlüsse auf Internetsuchen und persönliche Interessen möglich seien [4]. Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie hält es vor allem für problematisch, dass Daten heute zusammengeführt werden können, was seiner Ansicht nach einen sorgsameren Umgang mit persönlichen Daten erforderlich mache [4].

Christoph Sorge von der Universität des Saarlandes sieht die Gefahr detaillierter Nutzungsprofile und merkt auch einen erheblichen Aufwand für die betroffenen Unternehmen an [5]. Dies kann letztlich auch ein Kostentreiber sein, die Mehrkosten würden wohl auf die Verbraucher umgelegt werden.

Weitere Kostenrisiken und in der Praxis auch Datenschutzprobleme könnten sich daraus ergeben, dass die durch die Speicherung entstehenden „Daten-Honeypots“ wiederum gegen Angriffe geschützt werden müssen [5].

Auch bezweifeln viele Fachleute, dass die neue von Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eingebrachte Gesetzesnovelle vor den Gerichten Bestand haben wird [6]. Der Deutsche Anwaltsverein sieht die Schwelle für sehr eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahmen gesenkt und warnt vor empfindlichen Grundrechtseingriffen [6].

Ebenfalls sei kritisch zu sehen, dass die Speicherdauer von drei Monaten „deutlich über das erforderliche Maß hinaus“ gehe und dass für die Verwertung der Daten keine richterliche Kontrolle vorgesehen sei [6]. Selbst das Bundeskriminalamt (BKA) hält eine Speicherdauer von zwei bis drei Wochen für ausreichend [5].

Vom Verband der Internetwirtschaft Eco wird moniert, dass es keinen nachweisbaren Mehrwert für die Strafverfolgung geben würde, es handele sich lediglich um „Datenspeicherung auf Verdacht“ [7].

Frühere Überwachungsgesetze scheiterten vor Gericht

Schon früher galt eine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsanbieter, diese wurde aber vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 mit Blick auf unverhältnismäßige Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und mangelnde Datensicherheit gekippt [1].

Auch spätere Versuche der Massenerfassung digitaler Daten scheiterten an den Gerichten. So stoppte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2017 vorläufig die Umsetzung eines Gesetzes, das die zehnwöchige Speicherung von Verkehrsdaten vorsah [3].

Nicht mehr Sicherheit, aber weniger Freiheit

Zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus ist das von der Bundesregierung geplante Gesetz kaum geeignet, lässt sich die Datenverfolgung doch durch die Nutzung von VPN-Verbindungen, Tor-Netzwerken oder des Darknets leicht umgehen. Gleiches gilt für Aktivitäten unter Nutzung ausländischer Anschlüsse.

Wenn man liest, dass unter den „Straftaten von erheblicher Bedeutung“, die es mit der neuen Vorratsdatenspeicherung zu bekämpfen gilt, auch die sogenannte „Hasskriminalität“ ist, dann weiß man, in welche Richtung das Ganze gehen soll [8].

Die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung schafft nicht mehr Sicherheit, stellt aber Millionen Bürger unter Generalverdacht. Vor allem deshalb, weil sie anlasslos erfolgt. Sie ist ein weiterer Schritt in Richtung des gläsernen Bürgers und dient der Massenüberwachung unbescholtener Bürger. Kriminelle lachen sich derweil schlapp.

Am Ende bedeutet dieses Gesetz nicht mehr Sicherheit, aber weniger Freiheit.


Quellenverzeichnis

[1] „Kabinett bringt Speicherpflicht für IP-Adressen auf den Weg“, www.tagesschau.de, 22. April 2026
[2] „Abgespeckte Vorratsdatenspeicherung kommt“, www.lto.de, 22. April 2026
[3] „Kabinett beschließt Vorratsdatenspeicherung light“, www.spiegel.de, 22. April 2026
[4] „Regierung bringt Speicherung von IP-Adressen auf den Weg“, www.zdfheute.de, 22. April 2026
[5] „IP-Speicherung: Experten warnen vor Kostenfalle und geringem Sicherheitsgewinn“, www.heise.de, 26. April 2926
[6] „Neues Überwachungsgesetz: Deine Daten werden jetzt wieder gesammelt“, www.infranken.de, 27. April 2026
[7] „Rechtliche Bedenken bei dreimonatiger IP-Adressspeicherung“, www.heise.de, 23. April 2026
[8] „Die Bundesregierung will den gläsernen Untertan“, jungefreiheit.de, 24. April 2026

Gesinnungs-TÜV beim Immobilienkauf?

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie arbeiten seit Jahren hart und sind sparsam, um sich Ihren lang gehegten Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Die Bedingungen werden nicht leichter: Zinsen sind gestiegen, die Baukosten sind aufgrund zahlreicher politischer Verfehlungen explodiert. Ob Ihr Arbeitsplatz dauerhaft gesichert ist, wissen Sie nicht. Dennoch wollen Sie den großen Schritt wagen. Und Sie haben ein schönes Haus gefunden, das gerade so in Ihrem Budget liegt. Auch die Bank gibt grünes Licht für die Finanzierung.

Und dann das: Die Kommune, in deren Gebiet Ihre Traumimmobilie belegen ist, weist auf ihr Vorkaufsrecht hin. Kurze Begründung: Sie sind rechts!

Eingriffsrechte für Kommunen geplant

Ja, das Szenario klingt wie aus einem schlechten Film. Es könnte aber schon bald Realität werden, wenn die Bundesregierung Nägel mit Köpfen macht. Sie arbeitet derzeit an einer umfassenden Reform des Baugesetzbuchs (BauGB), das Kommunen deutlich mehr Eingriffsmöglichkeiten verschaffen soll, um gegen „extremistische“ Akteure im Immobiliensektor vorzugehen [1].

Es geht also um eine Änderung des Vorkaufsrechts, das in § 24 BauGB geregelt ist. Bisher erlaubt es den Kommunen in bestimmten Fällen, in bestehende Kaufverträge einzugreifen, wenn dies dem Allgemeinwohl dient [2]. Kommunen sollen nun auch dann Immobilienkäufe stoppen dürfen, „wenn Rechtsextremisten versuchen, sich in einem Dorf einzukaufen“ [3].

So heißt es in einem Referentenentwurf zur Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, dass Kommunen in Fällen gezielt eingreifen können sollen, wenn dem potenziellen Käufer „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ attestiert werden [1]. Auch die Qualität dieser Bestrebungen wird bereits definiert: Sie seien „gekennzeichnet durch ein aktives, nicht notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung ihrer Ziele“ [4]. Es braucht also kein strafbares oder anderweitig illegales Verhalten, um elementarer Grundrechte beraubt zu werden.

Weiteres Werkzeug für den Kampf gegen rechts

Doch damit nicht genug: Allein der Verdacht solcher Bestrebungen soll ausreichen, um den Kommunen Eingriffe zu ermöglichen. So sollen einem potenziellen Immobilienkauf dann Steine in den Weg gelegt werden können, „sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Käufer die Verwirklichung dieser Bestrebungen nachdrücklich unterstützt“ [2].

Konkret ist angedacht, das Verfassungsschutzgesetz insoweit zu ändern, dass der Verfassungsschutz ermächtigt wird, entsprechende Daten über potenzielle Erwerber weiterzugeben [1]. Die Kommunen selbst werden befugt, Informationen über Kaufinteressenten beim Verfassungsschutz und beim Bundeskriminalamt einzuholen [4].

Der genannte Entwurf aus dem Bauministerium nimmt explizit Bezug auf eine sogenannte „rechtsextreme Raumnahmestrategie“ und angeblich angestrebte „national befreite Zonen“ [2]. Es soll also ein weiteres Werkzeug für den Kampf gegen rechts bereitgestellt werden.

Kritik von Immobilienverband und Juristen

Das Vorhaben aus dem Haus von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) stößt auch beim Immobilienverband auf Kritik [2]. Der Branchenverband sieht „die Gefahr, dass ein bodenrechtliches Instrument, das seinem Wesen nach an konkrete städtebauliche Zielsetzungen anknüpft, mit Elementen der Gefahrenabwehr und sicherheitsbehördlichen Bewertung aufgeladen wird“ [2].

Auch von Juristen wird der Gesetzentwurf sehr kritisch gesehen. So stellt beispielsweise der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg fest: „Das verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Die schwammigen Formulierungen im Gesetzentwurf führen dazu, dass auch kritische Bürger mit angeblich politisch missliebigen Meinungen betroffen sein können“ [5].

Union ist der SPD ausgeliefert und spielt mit

Dass die Union bei solchen SPD-Vorschlägen mitspielt, zeigt erneut, was passiert, wenn man sich selbst hinter einer Brandmauer einsperrt und dem nach links abdriftenden Koalitionspartner auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist.

Die Politik versagt seit vielen Jahren beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die Spekulation mit sogenannten Schrottimmobilien. Auch bandenmäßigem Sozialleistungsbetrug mittels solcher Immobilien schaut der Staat tatenlos zu. Auf diesem Auge ist man blind. Um das Versagen in diesem Bereich zu kaschieren, konstruiert man nun ein Problem, das es gar nicht gibt.

Für uns ist klar: Eine politisch weisungsgebundene Behörde wie der Verfassungsschutz darf kein Akteur im Baurecht werden! Wir lehnen den von der Bundesregierung geplanten Gesinnungs-TÜV entschieden ab.


Quellenverzeichnis

[1] „Baugesetzbuch: Kommunales Vorkaufsrecht mit Gesinnungs-TÜV?“, kommunal.de, 10. April 2026
[2] „Wirbel um brisante SPD-Pläne beim Baurecht: Kommt jetzt der Gesinnungs-TÜV?“, www.fr.de, 25. April 2026
[3] „Schwarz-Rot plant Gesinnungs-TÜV für Immobilienkäufe“, jungefreiheit.de, 9. April 2026
[4] „Gesinnungs-TÜV beim Hauskauf: Bundesregierung plant Vorkaufsrecht nach politischer Überprüfung“, www.kettner-edelmetalle.de, 9. April 2026
[5] „Hauskauf nur noch mit Gesinnungs-Check?“, www.bild.de, 10. April 2026

Klingbeil will uns ans Geld!

Die Schulden wachsen und werden in der öffentlichen Darstellung lieber als „Sondervermögen“ bezeichnet. Die aktuelle Bundesregierung unter einem Kanzler, der aus der Opposition heraus immer auf die Einhaltung der Schuldenbremse bestanden und höhere Steuern gebetsmühlenartig ausgeschlossen hat, plant in mehreren Bereichen saftige Steuererhöhungen.

Irgendwie müssen Zuwanderungskosten, direkte und indirekte Kriegsbeteiligungen, EU-Töpfe und „Klimaschutz“ eben bezahlt werden. Auch braucht man genügend Geld für millionenschwere Maut-Desaster und milliardenverschlingende Deals mit Corona-Masken.

Klingbeil will Ehegattensplitting abschaffen, damit Frauen mehr arbeiten

Nachdem Friedrich Merz in den letzten Monaten immer wieder betont hatte, dass die Deutschen zu wenig arbeiten würden, hat sein Finanzminister Lars Klingbeil nun einen Vorschlag gemacht, wie man das ganz schnell ändern könnte. Denn auch er ist der Meinung, dass wir „als Gesellschaft insgesamt mehr arbeiten müssen“ [1].

Anekdote am Rande: Eine berufliche Tätigkeit Klingbeils abseits der Politik ist nicht bekannt.

Ihm schwebt nun vor, das Ehegattensplitting abzuschaffen, um mehr Teilzeitkräfte zu motivieren, in Vollzeit zu arbeiten [1]. Dass viele Eltern vor allem in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder großen Wert darauf legen, dass zumindest ein Elternteil möglichst viel Zeit mit dem Nachwuchs verbringen kann, scheint ihm gleichgültig zu sein.

Doch Klingbeil will das Ehegattensplitting nicht ersatzlos streichen, er fordert die Einführung eines „fiktiven Realsplittings“ – Experten gehen davon aus, dass dies vor allem für Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen oder nur einem Erwerbseinkommen zu deutlich höheren Belastungen führen würde [2]. Leidtragende dieser „Reform“ wären also vor allem Paare mit (mehreren) Kindern, bei denen sich oft ein Elternteil hauptsächlich um die Kindererziehung kümmert.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) denkt zeitgleich über die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung nach [3]. Das kann man nur als konzertierten Schlag gegen Ehe und Familie in Deutschland ansehen.

Die Mehrbelastungen im Detail

Der Bund der Steuerzahler spricht von einer „Steuererhöhung durch die Hintertür“ [4]. Dies ist wohl nicht aus der Luft gegriffen.

So hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) errechnet, dass bei einem Beispiel von 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei einem Ehepartner und keinem Einkommen beim anderen Partner die zusätzliche Steuerlast durch die von Klingbeil geplante Gesetzesänderung 4.200 Euro betragen würde [2]. Bei 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen würde sich die jährliche Mehrbelastung auf etwa 2.000 Euro belaufen [2].

Andere Kalkulationen gehen noch von deutlich höheren Einbußen für die Betroffenen aus. Das Deutsche Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler (DSi) hat konkrete Zahlen vorgelegt. Demnach würde sich die Mehrbelastung bei einem Alleinverdiener-Paar mit zu versteuerndem Einkommen in Höhe von 80.000 Euro auf 8.298 Euro belaufen [4]. Bei einer Aufteilung auf 70.000 Euro und 10.000 Euro beliefe sich die zusätzliche Steuerlast der Berechnung zufolge auf 3.846 Euro pro Jahr [4].

Finanzielle Verschlechterung vor allem für Familien

So oder so: In der Bundesregierung scheint der Gedanke vorzuherrschen, dass man die Menschen mit Druck und finanziellen Sanktionen zu mehr Erwerbsarbeit zwingen müsste. Dass es vielerorts am kaum vorhandenen Betreuungsangebot und an schlechter Infrastruktur für Familien liegt, dass ein Elternteil kürzertritt, scheint sich im Berliner Elfenbeinturm noch nicht herumgesprochen zu haben.

Die Ökonomen des IW weisen zurecht darauf hin, dass steuerliche Anreize zu Mehrarbeit erst dann Früchte tragen würden, wenn es zu einer Ausweitung der Möglichkeiten von Kinderbetreuung käme, und dass Steuerreformen keine Familienpolitik ersetzen können [5].

Der Deutsche Familienverband (DFV) spricht von einem „Angriff auf die verfassungsmäßige Besteuerung von Ehepaaren“ [2]. Er zeigt auch auf, wer konkret von der Abschaffung des Ehegattensplittings in seiner bestehenden Form betroffen wäre:

„Wer die Sorgearbeit intern so aufteilt, dass ein Partner beruflich zurücksteckt, der würde vom Staat mit teils mehreren Tausend Euro Steuermehrbelastung pro Jahr sanktioniert werden. Auf den Punkt gebracht: Das Realsplitting bestraft Kindererziehung, Pflege und Krankheit“ [2].

Derzeit entfallen 91 Prozent des steuerlichen Effekts durch das Ehegattensplitting auf Ehepaare mit Kindern [6]. Eine Abschaffung würde also vor allem Familien mit Kindern teuer zu stehen kommen.

Schon im Jahr 2023 hatte der wissenschaftliche Leiter des DSi, Matthias Warneke, darauf hingewiesen, dass Ehepaare bei einem ersatzlosen Wegfall des Ehegattensplittings insgesamt 25,15 Milliarden Euro mehr Steuer zahlen müssten [4]. Zur gleichen Rechnung kommt auch das IW:

„Die Haushalte in Deutschland hätten im vergangenen Jahr ohne das Ehegattensplitting rund 25 Milliarden mehr Einkommensteuer bezahlt“ [6].

Aktuell plant Klingbeil zwar noch, bestehende Ehen von der Steuererhöhung auszunehmen [5]. Es ist allerdings zum einen fraglich, ob er sich daran halten wird, zum anderen, ob diese Ungleichbehandlung rechtmäßig ist.

Klingbeil sagt, er wolle Frauen mit der Abschaffung des Ehegattensplittings aus der „Teilzeitfalle“ befreien [6]. Damit zeigt er ein Menschenbild, das keinen Respekt vor persönlichen und privaten Entscheidungen hat.

Höhere Steuern auf Erbschaften geplant

Ein weiteres Projekt, das sich Klingbeil vorgenommen hat, ist die Reform der Erbschaftssteuer. Er sieht hierbei viele „Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten“ [7]. Dass alles, was vererbt wird, irgendwann auch erarbeitet und dann wohl auch versteuert wurde, blendet er aus.

Vor allem Unternehmens-Erbschaften sollen höher besteuert werden, wenn es nach der SPD geht [7]. Dies hätte zur Folge, dass die Unternehmensnachfolge in vielen Fällen weiter erschwert werden würde.

Schon zu Beginn des Jahres haben der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) und der Steuerzahlerbund in einem Brandbrief auf die prekäre Lage hingewiesen, dass die steuerliche Bewertung nicht börsennotierter Betriebe ungerecht sei und Unternehmensnachfolgen behindere [8].

Das führt direkt zu einer stagnierenden Zahl an Unternehmensnachfolgen, wie eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn ergab [8]. Unfaire und vor allem realitätsferne steuerliche Wertansetzungen und eine mangelnde Schonung von Produktivvermögen haben zur Konsequenz, dass der Fortbestand der Unternehmen und damit Arbeitsplätze gefährdet werden.

Wir arbeiten immer länger für den Staat

Doch damit nicht genug: Merz erklärte auf Nachfrage im Bundestag, dass er eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht ausschließen wolle [3]. Auch diese belastet überproportional kleine und mittlere Einkommen.

Mit weiteren Belastungen ist also zu rechnen. Nachhaltiges Sparen und Ausgabenreduzierung findet in den Plänen der Bundesregierung offenbar keinen Platz. Folglich müssen immer neue Wege gefunden werden, den Bürgern ans Geld zu gehen.

Wer das für normal hält, dem sei eine Betrachtung des sogenannten Steuerzahlergedenktags ans Herz gelegt. Dieser markiert rechnerisch das Datum im laufenden Jahr, ab dem das Arbeitseinkommen nicht mehr für Steuern und Sozialabgaben aufgebracht werden muss, sondern in die eigene Tasche fließt.

Im Jahr 1960 lag dieser Tag am 27. Mai, im Jahr 1990 am 24. Juni [9].
Vor zwei Jahren war der Steuerzahlergedenktag am 11. Juli, im Jahr 2025 schon zwei Tage später [10].


Quellenverzeichnis

[1] „Klingbeil will Ehegattensplitting abschaffen und Rente reformieren“, www.zeit.de, 25. März 2026
[2] „Klingbeil schlägt Ersatz-Modell für Ehegattensplitting vor – Familienverband spricht von „direktem Angriff““, www.fr.de, 13. April 2026
[3] „Klingbeil will Ehegattensplitting abschaffen – Merz schließt Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht aus“, www.welt.de, 27. März 2026
[4] „Aus für Ehegattensplitting: SPD-Chef Klingbeil plant Steuerreform – was das Ehepaare kostet“, www.merkur.de, 30. März 2026
[5] „Diese Steuerzahler zahlen 4.500 Euro mehr“, www.t-online.de, 31. März 2026
[6] „Klingbeil spielt Retter, doch Steuerplan entmündigt Frauen“, www.focus.de, 2. April 2026
[7] „Klingbeil kritisiert „Ungerechtigkeiten“ – und pocht auf Reform der Erbschaftsteuer“, www.welt.de, 9. Januar 2026
[8] „Die zweite Keule neben der Erbschaftsteuer“, www.rnd.de, 24. Januar 2026
[9] „Steuerbelastung der Einkommen ist so hoch wie nie“, www.schwaebische.de, 16. Juli 2018
[10] „Belastungsbarometer 2025 – Die Lasten steigen“, www.steuerzahler.de, abgerufen am 18. April 2026

1000-Euro-Bonus: Große Ankündigung ohne Realitätsbezug

Der „Krisenbonus“ und die Realität politischer Entlastung

Die Bundesregierung spricht von Entlastung und Unterstützung in Zeiten steigender Preise und wachsender Belastungen. Doch beim sogenannten Krisenbonus zeigt sich einmal mehr, dass zwischen politischer Ankündigung und tatsächlicher Wirkung eine erhebliche Lücke besteht. Die Realität ist eindeutig.

Kein einziges Bundesland hat bislang entschieden, seinen Beamten und Angestellten den 1000 Euro Bonus auszuzahlen. Mehrere Länder haben die Zahlung bereits klar abgelehnt, andere weichen aus oder verschieben die Entscheidung auf unbestimmte Zeit [1].

Ausweichende Haltung statt klarer Entscheidungen

Und die Bundesregierung selbst zeigt ebenfalls keine klare Linie. Auf konkrete Nachfragen reagiert sie ausweichend oder gar nicht. Statt Transparenz zu schaffen, wird auf laufende Verfahren verwiesen. Dieses Verhalten wirkt nicht wie entschlossenes Handeln, sondern wie politisches Taktieren [1].

Dabei wäre gerade der Staat als Arbeitgeber in der Pflicht, mit gutem Beispiel voranzugehen. Wenn Unternehmen angehalten werden, ihren Beschäftigten einen Bonus zu zahlen, müsste die öffentliche Hand diese Maßnahme konsequent selbst umsetzen. Genau das geschieht jedoch nicht.

Kosten als zentrales Problem

Ein wesentlicher Grund dafür sind die erheblichen finanziellen Auswirkungen. Allein in den Bundesministerien würde der Bonus rund 22 Millionen Euro kosten. Überträgt man dies auf den gesamten öffentlichen Dienst, ergeben sich Kosten in Milliardenhöhe. Insgesamt könnten sich die Ausgaben auf über fünf Milliarden Euro summieren [1].

Hier zeigt sich ein grundlegendes Problem. Die Regierung beschließt Maßnahmen, deren finanzielle Tragweite sie selbst nicht bereit ist zu tragen. Sollten Bund, Länder und Kommunen den Bonus auszahlen, würde er letztlich aus Steuermitteln finanziert. Diese Mittel stammen aus der wirtschaftlichen Leistung von Bürgern und Unternehmen. Am Ende finanziert der Bürger seine eigene Entlastung selbst. Es handelt sich um eine Umverteilung, nicht um eine echte Entlastung.

Verlagerung der Verantwortung auf Unternehmen

Statt selbst aktiv zu werden, wird die Verantwortung auf die Unternehmen verlagert. Diese sollen den Bonus freiwillig zahlen, obwohl viele Betriebe bereits unter erheblichem Druck stehen. Steigende Energiepreise, hohe Steuerlasten, zunehmende Bürokratie und eine schwache wirtschaftliche Entwicklung lassen wenig Spielraum für zusätzliche Ausgaben [2].

Die Folgen sind absehbar. Viele Unternehmen werden den Bonus nicht zahlen können. Andere werden ihn nur teilweise auszahlen. Ein großer Teil der Beschäftigten wird leer ausgehen.

Bereits bei der Inflationsausgleichsprämie zeigte sich ein ähnliches Bild. Vor allem größere und wirtschaftlich stabile Unternehmen konnten die Prämien zahlen, während kleinere Betriebe deutlich zurückblieben. Diese ungleiche Verteilung droht sich nun zu wiederholen [2].

Soziale Schieflage und Ungleichbehandlung

Besonders kritisch ist die soziale Schieflage, die durch diese Konstruktion entsteht. Während viele Arbeitnehmer keinen Bonus erhalten, können bestimmte Gruppen dennoch profitieren, etwa Aufstocker, die zusätzlich staatliche Leistungen beziehen. Gleichzeitig gehen Schüler, Studenten und Rentner leer aus, da der Bonus an ein Arbeitsverhältnis gekoppelt ist [3].

Dies führt zu einem Zustand, der für viele Bürger schwer nachvollziehbar ist. Erwerbstätige gehen leer aus, während Empfänger staatlicher Leistungen zusätzlich profitieren können. Diese Wahrnehmung untergräbt das Vertrauen in politische Entscheidungen.

Fehlende nachhaltige Wirkung

Ein weiterer zentraler Punkt ist die begrenzte Wirksamkeit der Maßnahme. Ein einmaliger Bonus von maximal 1000 Euro kann dauerhaft steigende Kosten bei Energie, Mobilität und Lebensmitteln nicht ausgleichen. Die Wirkung ist kurzfristig und verpufft schnell. Die strukturellen Belastungen bleiben bestehen.

Damit wird deutlich, dass es sich nicht um eine nachhaltige Entlastung handelt, sondern um eine kurzfristige Maßnahme ohne langfristige Wirkung. Der Bonus ist eher ein politisches Signal als eine echte Hilfe.

Notwendigkeit struktureller Reformen

Echte Entlastung erfordert die Bekämpfung der Ursachen und nicht nur der Symptome. Dazu gehört eine spürbare Senkung der Energie und Stromkosten. Steuern und Abgaben müssten reduziert und bestehende Belastungen überprüft werden.

Ebenso notwendig ist eine grundlegende Steuerreform. Höhere Freibeträge, eine Anpassung der Pendlerpauschale und gezielte Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen könnten die Kaufkraft stärken und Haushalte nachhaltig entlasten.

Unternehmen benötigen zudem verlässliche Rahmenbedingungen. Weniger Bürokratie, mehr Planungssicherheit und technologieoffene Ansätze sind entscheidend, um Investitionen zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu sichern.

Solche Maßnahmen würden nicht nur kurzfristig wirken, sondern langfristig wirtschaftliche Stabilität schaffen.

Politisches Signal statt echter Entlastung

Die aktuelle Politik zeigt ein deutliches Muster. Statt struktureller Reformen gibt es Einzelmaßnahmen. Statt nachhaltiger Entlastung gibt es kurzfristige Ankündigungen. Und statt klarer Verantwortung werden Kosten weitergereicht.

Das Ergebnis ist ein politisches Paradox. Die Regierung spricht von Entlastung, doch viele Bürger spüren davon kaum etwas.

Der Krisenbonus ist daher kein umfassendes Entlastungspaket, sondern ein Symbol für eine Politik, die ihre eigenen Versprechen nur unzureichend einlöst.


Quellenverzeichnis

[1] https://www.focus.de/politik/deutschland/1000-euro-bonus-wuerde-22-millionen-kosten-bei-eigenen-leuten-eiert-regierung-rum_05f97563-7f93-4d32-a427-5fe31c719818.html
[2] https://www.focus.de/finanzen/news/1000-euro-entlastungsbonus-wer-jetzt-profitiert-und-wer-leer-ausgeht_ccb16b9c-a407-4174-9d00-8c912911c7f0.html
[3] https://nius.de/politik/1000-euro-bonus-empfaenger-von-grundsicherung

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