Mehr als 2.700 Notstromaggregate für die Ukraine: Was die Bundesregierung verschweigt

Kleine Anfrage mit großer Sprengkraft

Was lange nur als grobe Schätzung durch die Medien geisterte, ist nun offiziell bestätigt und übertrifft alle bisherigen Annahmen deutlich. Während öffentlich von rund 1.700 Notstromaggregaten die Rede war, zeigt eine aktuelle Kleine Anfrage an die Bundesregierung ein völlig anderes Bild. Tatsächlich wurden seit 2022 insgesamt 2.754 Stromerzeuger in die Ukraine geliefert, weitere Geräte befinden sich bereits in Vorbereitung [1].

Diese Diskrepanz zwischen medial vermitteltem Eindruck und tatsächlichem Regierungshandeln ist erheblich. Sie legt nahe, dass Umfang und Dimension dieser Maßnahmen bislang nicht vollständig transparent gemacht wurden. Damit rückt nicht nur die Frage nach der Größenordnung in den Fokus, sondern auch nach der politischen Kommunikation und der bewussten Steuerung von Informationen.

Die Fakten: Neue Geräte statt vorhandener Bestände

Besonders relevant ist die Feststellung der Bundesregierung, dass keine Geräte aus dem Bestand des Technischen Hilfswerks abgegeben wurden. Stattdessen wurden sämtliche Stromaggregate eigens neu beschafft [1].

Die Finanzierung erfolgte über gesonderte Mittel des Auswärtigen Amtes sowie des Bundesministeriums des Innern [1]. Die Geräte wurden anschließend als humanitäre Hilfe in die Ukraine überführt.

Diese Aussage ist von zentraler Bedeutung. Sie zeigt, dass hier keine bestehende Infrastruktur umverteilt wurde, sondern gezielt neue Technik beschafft wurde. Es handelt sich also um eine aktive staatliche Investitionsentscheidung mit anschließendem Export. Damit wird eine klare politische Priorität sichtbar, die bisher so nicht offen kommuniziert wurde.

Beschaffung und Struktur: Die Rolle des Technischen Hilfswerks

Obwohl formal keine Bestände des Technischen Hilfswerks abgegeben wurden, lief die gesamte Beschaffung und logistische Abwicklung über diese Organisation. Das Technische Hilfswerk fungierte damit als operative Plattform für eine politisch gesteuerte Maßnahme.

Diese Konstruktion ist bemerkenswert. Sie ermöglicht eine organisatorische Trennung zwischen politischer Entscheidung und operativer Umsetzung. Gleichzeitig entsteht der Eindruck, dass staatliche Strukturen des Bevölkerungsschutzes für internationale Maßnahmen eingesetzt werden, die über ihren ursprünglichen Auftrag hinausgehen.

Die Frage, warum gerade diese Struktur gewählt wurde und ob alternative Wege geprüft wurden, bleibt unbeantwortet.

Fehlende Transparenz bei erheblichen Summen

Die Bundesregierung macht keine Angaben zu den Kosten der beschafften Aggregate. Weder Stückpreise noch Gesamtausgaben werden genannt. Diese Informationslücke ist besonders problematisch, da es sich um eine große Anzahl technisch hochwertiger Geräte handelt.

Die Leistungsspanne der Aggregate reicht von 2 bis 1.250 kVA [1]. Geräte in diesem Bereich weisen erhebliche Preisunterschiede auf. Während kleinere Einheiten im unteren vierstelligen Bereich liegen, erreichen leistungsstarke Industrieaggregate schnell Preise im fünf- bis sechsstelligen Bereich.

Bereits eine vorsichtige Schätzung führt zu einem Gesamtvolumen im zweistelligen Millionenbereich. Bei realistischer Betrachtung unter Einbeziehung leistungsstarker Anlagen erscheint auch ein Gesamtaufwand von deutlich über 100 Millionen Euro plausibel.

Diese Mittel stammen letztlich aus öffentlichen Haushalten und damit aus Steuergeldern. Umso schwerer wiegt die Tatsache, dass hierzu bislang keine detaillierte Aufschlüsselung vorliegt.

Zwischen Humanität und strategischer Wirkung

Die Bundesregierung ordnet die Lieferung als humanitäre Hilfe ein [1]. Diese Einordnung greift jedoch zu kurz, wenn man die tatsächliche Funktion der gelieferten Geräte betrachtet.

Notstromaggregate sichern die Energieversorgung, stabilisieren kritische Infrastruktur und gewährleisten die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen. In einem kriegsgeprägten Umfeld tragen sie somit unmittelbar zur Aufrechterhaltung staatlicher Strukturen bei.

Die Grenze zwischen humanitärer Unterstützung und indirekter Beteiligung an einem Konflikt wird dadurch unscharf. Diese Frage berührt grundlegende politische und rechtliche Prinzipien und bedarf einer offenen Debatte.

Belastungen und Prioritäten

Parallel zu diesen Entwicklungen stehen Bürger und Unternehmen in Deutschland vor steigenden finanziellen Belastungen. Energiepreise, Abgaben und Lebenshaltungskosten nehmen zu. Gleichzeitig wird in politischen Debatten regelmäßig über zusätzliche Einnahmen und neue Belastungen diskutiert.

Vor diesem Hintergrund stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Prioritätensetzung. Während im Inland über Einsparungen und Belastungen gesprochen wird, werden im Ausland erhebliche Mittel eingesetzt, deren genaue Höhe und Struktur nicht transparent gemacht werden.

Die Bundesregierung betont, dass die Einsatzbereitschaft des Technischen Hilfswerks nicht beeinträchtigt sei [1]. Eine unabhängige Überprüfung oder detaillierte Begründung dieser Einschätzung bleibt jedoch aus.

Offene Fragen und weiterer Aufklärungsbedarf

Die vorliegenden Antworten liefern wichtige Erkenntnisse, werfen jedoch zugleich neue Fragen auf.

Wie hoch sind die tatsächlichen Gesamtkosten dieser Maßnahmen. Welche konkreten Gerätetypen wurden beschafft. Wurden neben Stromaggregaten weitere technische Hilfsmittel geliefert. Über welche Haushaltstitel erfolgte die Finanzierung im Detail. Und existieren vergleichbare Programme über andere staatliche Stellen.

Diese Punkte werden Gegenstand weiterer parlamentarischer Initiativen sein. Ziel ist es, vollständige Transparenz über Umfang, Kosten und Struktur dieser Maßnahmen herzustellen.

Bestätigter Verdacht und notwendige Konsequenzen

Die Kleine Anfrage hat deutlich gemacht, dass hier in erheblichem Umfang neue technische Ausrüstung beschafft und ins Ausland geliefert wurde. Dies geschah über staatliche Strukturen, mit erheblichen finanziellen Mitteln und ohne vollständige Offenlegung gegenüber der Öffentlichkeit.

Damit bestätigt sich der Eindruck, dass zentrale Aspekte dieser Maßnahmen bislang nicht umfassend kommuniziert wurden. Eine vertiefte Aufklärung ist daher notwendig, um politische Verantwortung, finanzielle Transparenz und demokratische Kontrolle sicherzustellen.

Quellenverzeichnis

[1] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drucksache 21/4717: „Abgabe von Notstromaggregaten des Technischen Hilfswerks an die Ukraine“

[2] Marktanalysen und Preisübersichten für Notstromaggregate verschiedener Leistungsklassen (Fachhandel und Herstellerangaben 2024–2026)

[3] Medienberichte zur ursprünglichen Zahl von etwa 1.700 gelieferten Aggregaten (u. a. Berliner Zeitung)

[4] Öffentliche Haushalts- und Steuerdebatten in Deutschland (Bundeshaushalt und finanzpolitische Entwicklungen)

Und wieder bröckelt ein Wahlversprechen!

Die Bundesregierung ist mit dem Versprechen angetreten, Bürger und Unternehmen zu entlasten. Doch die aktuelle Steuerdebatte zeigt ein anderes Bild. Unter dem Strich drohen zusätzliche Belastungen von bis zu 30 Milliarden Euro jährlich [1].

Im Raum stehen gleich mehrere Maßnahmen. Eine mögliche Erhöhung der Mehrwertsteuer, neue Abgaben wie eine Zuckersteuer, Anpassungen bei der Erbschaftsteuer sowie weitere Eingriffe wie eine Vermögensabgabe oder Übergewinnsteuer. Hinzu kommen bereits steigende Belastungen durch CO₂-Bepreisung und andere bestehende Abgaben [2]. Jede dieser Maßnahmen wird für sich politisch gerechtfertigt. In der Summe ergibt sich jedoch ein klares Bild. Der Staat organisiert keine Entlastung, sondern eine schleichende Mehrbelastung.

Besonders schwer wiegt dabei die Mehrwertsteuer. Sie trifft alle gleichermaßen unabhängig vom Einkommen und verteuert den Alltag unmittelbar. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten wirkt eine solche Maßnahme nicht nur unsozial, sondern auch wirtschaftlich kontraproduktiv, weil sie Konsum und Wachstum zusätzlich ausbremst [3].

Auch andere diskutierte Maßnahmen sind kein Beitrag zur Lösung, sondern verschärfen die Probleme.
Eine höhere Erbschaftsteuer gefährdet Familienunternehmen, eine Vermögensabgabe schwächt Investitionen und eine Übergewinnsteuer schafft Unsicherheit. Gleichzeitig greift der Staat mit immer neuen Verbrauchsteuern gezielt in das Verhalten der Bürger ein [4].

Hinzu kommt, dass die angekündigten Entlastungen deutlich hinter den zusätzlichen Belastungen zurückbleiben. Während Entlastungen in Höhe von rund 20 Milliarden Euro im Raum stehen, könnten die zusätzlichen Einnahmen durch neue und erhöhte Steuern deutlich darüber liegen [1].

Das Ergebnis ist eindeutig. Unter dem Strich steht keine Entlastung, sondern ein Belastungspaket.

Hohe Spritpreise und das Anreizproblem des Staates

Besonders deutlich wird das strukturelle Problem bei den Kraftstoffpreisen. Steigende Preise für Benzin und Diesel belasten Bürger und Unternehmen massiv. Gleichzeitig führen sie aber automatisch zu höheren Staatseinnahmen. Allein durch den Anstieg der Spritpreise wurden in kurzer Zeit rund 320 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen in einem einzigen Monat erzielt. Hochgerechnet entspricht das bis zu knapp vier Milliarden Euro jährlich [10].

Der Mechanismus dahinter ist simpel. Die Mehrwertsteuer wird prozentual auf den Gesamtpreis erhoben. Steigt der Preis, steigt automatisch auch der Steueranteil. Der Staat verdient also an jeder Preissteigerung direkt mit. Damit entsteht ein klares Anreizproblem. Während Bürger und Unternehmen unter hohen Energiepreisen leiden, profitiert der Staat finanziell von genau dieser Entwicklung.

Das erklärt auch die politische Zurückhaltung bei echten Entlastungen. Wer von hohen Preisen profitiert, hat wenig Anreiz, diese spürbar zu senken.

Die Folge ist ein gefährliches Ungleichgewicht. Die Belastung liegt bei den Bürgern, der finanzielle Vorteil beim Staat.

Die eigentliche Herausforderung bleibt ungelöst

Die eigentlichen Probleme werden dabei nicht angegangen. Deutschlands wirtschaftliche Schwächen sind strukturell. Hohe Energiepreise, überbordende Bürokratie, hohe Steuerlast und sinkende Wettbewerbsfähigkeit. Diese Probleme lassen sich nicht durch immer neue Steuern lösen, sondern nur durch Reformen.

Was es braucht, ist eine klare Priorisierung staatlicher Ausgaben, weniger Bürokratie und echte Entlastungen für Bürger und Wirtschaft. Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch ein anderes Muster. Der Staat wächst und die Belastung wächst mit.

Quellenverzeichnis

[1] Politische Debatte über Steuererhöhungen und Haushaltslücken (verschiedene Medienberichte, 2026)
[2] Überblick über geplante Steuermaßnahmen und CO₂-Bepreisung (wirtschaftspolitische Analysen)
[3] Auswirkungen von Mehrwertsteuererhöhungen auf Konsum und Wachstum (ökonomische Studien)
[4] Diskussionen zu Vermögensabgabe, Erbschaftsteuer und Übergewinnsteuer (aktuelle politische Berichte)
[5] Analyse zur Preisentwicklung bei Kraftstoffen, Augsburger Allgemeine
https://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/mineraloelkonzerne-und-der-staat-wer-verdient-wie-viel-am-spritpreis-113688129
[6] Staatliche Abgaben auf Kraftstoffpreise, Capital
https://www.capital.de/geld-versicherungen/benzinpreis–so-kann-der-staat-die-energiepreise-beeinflussen-37208094.html
[7] Zusätzliche Einnahmen durch steigende Spritpreise, Welt
https://www.welt.de
[8] Steueranteil am Kraftstoffpreis, ADAC
https://www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/tipps-zum-tanken/7-fragen-zum-benzinpreis/
[9] Bundesfinanzministerium zu Spritpreisen, Deutschlandfunk
https://www.deutschlandfunk.de/bundesfinanzministerium-keine-mehreinnahmen-des-bundes-durch-hohe-spritpreise-100.html
[10] Schätzung staatlicher Mehreinnahmen durch gestiegene Spritpreise, WELT / n-tv, 2026

Nein zu weiteren Migrationsmagneten!

Frühere Arbeitserlaubnis für Asylbewerber ist ein Irrweg

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ So steht es in Artikel 16a GG. Daraus folgt aber im Umkehrschluss, dass kein Asylrecht genießt, wer nicht nachweisen kann, in der Heimat politisch verfolgt zu werden. Von dieser zwingenden Logik hat man in Deutschland längst Abstand genommen. Hier genießt jeder Asyl, der dieses Wort an der Grenze oder in der zuständigen Behörde aufsagen kann.

Asyl – auch damit ist es nicht mehr weit her. Ursprünglich war damit die zeitweilige Aufnahme gemeint, um Schutz vor politischer Verfolgung zu bieten. Mit der zeitlichen Begrenzung ist es schon lange vorbei. Wer einmal Zugang zum deutschen Asylsystem gefunden hat, der muss sich schon verdammt blöd anstellen, um aus diesem wieder herauszufallen.

Der „Sofort-in-Arbeit-Plan“ von Innenminister Dobrindt

Die Bundesregierung plant nun weitere Gesetzesänderungen, um aus temporärem Asyl einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu machen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zufolge sollen Asylbewerber künftig bereits nach dreimonatigem Aufenthalt eine Arbeitserlaubnis erhalten, selbst dann, wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist [1].

Die Arbeitserlaubnis soll auch dann gelten, wenn die Asylbewerber noch in einer Aufnahmeeinrichtung leben [2]. Dafür hat sein Ministerium einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ erarbeitet [3]. Das Ganze soll im Rahmen der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erfolgen [1]. Dobrindt, der sich gerne als Law-and-Order-Politiker aufspielt, setzt damit die Politik der Ampel-Regierung und seiner Amtsvorgängerin Nancy Faeser nahtlos fort.

Diese hatte bereits die notwendige Aufenthaltsdauer für Arbeitserlaubnisse reduziert, Stichtage für Duldungen abgelehnter Asylbewerber zugunsten der Betroffenen geändert und die Ausländerbehörden angewiesen, die Zustimmung zur Beschäftigung von geduldeten Ausländern zu erteilen [4].

Illegaler Aufenthalt wird legalisiert

Mit dieser neuerlichen Gesetzesänderung würde das Asylverfahren konterkariert werden. Selbst Asylbewerber, deren Asylanträge abgelehnt werden, könnten sich auf ihren Arbeitsvertrag berufen und somit ihrer Ausreisepflicht entgehen. Funktioniert der eine Weg nicht, öffnet die Bundesregierung eben eine weitere Tür. Wird dieser Weg beschritten, ist es nicht mehr weit, dass auch Geduldeten – also abgelehnten Asylbewerbern, die aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden – mit einer Arbeitserlaubnis durch die Hintertür ein dauerhafter Aufenthaltsstatus verschafft wird.

Gleiches ist für Asylbewerber zu erwarten, die bislang nicht arbeiten dürfen, weil sie aus sichereren Herkunftsstaaten stammen [5]. Das Ergebnis dieser Politik wäre, dass sämtliche illegalen Aufenthalte durch die Dobrindtsche Arbeitserlaubnis quasi-legalisiert werden.

Sozis applaudieren und fordern Bleibeperspektiven

Dass es genau darum geht, zeigen vor allem Äußerungen des Koalitionspartners. So sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, dass Arbeit „ein entscheidender Faktor für eine gelingende Integration“ sei [1].

Noch deutlicher wird der SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, der mit der Arbeitserlaubnis auch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis verknüpfen will: „Wer hier arbeitet und sich integriert, darf nicht abgeschoben werden“ [2]. Die SPD vertritt den Standpunkt, dass die Arbeitserlaubnis zu einer dauerhaften Bleibeperspektive führen muss [6].

Die logischen Folgen

Da die Union sich weiterhin hinter der „Brandmauer“ versteckt, hat sie sich auf Gedeih und Verderb an die SPD gebunden und wird auch diese Kröte – wenn es für sie denn überhaupt eine ist – schlucken müssen. Bemerkenswert ist, dass an die Arbeitserlaubnis keinerlei Verdienstgrenze gekoppelt ist.

Scheinbeschäftigungen, Lohndumping und ein wieder wachsender Niedriglohnsektor werden die Konsequenz sein. Dobrindts Plan führt zwangsläufig dazu, dass die Zahl derjenigen, die trotz abgelehntem Asylantrag in Deutschland bleiben, abermals zunehmen wird. Und das hat wiederum zur Folge, dass ein weiterer Zuwanderungsmagnet geschaffen wird.


Quellenverzeichnis

[1] „Wie Dobrindt Asylbewerber schneller in Arbeit bringen will“, www.lto.de, 23. Februar 2026

[2] „Streit um das neue Asylgesetz: Schneller arbeiten bei ungewisser Zukunft?“, www.berliner-zeitung.de, 28. Februar 2026

[3] „Asylbewerber sollen schneller arbeiten dürfen“, www.tagesschau.de, 22. Februar 2026

[4] „Warum viele Asylsuchende bisher nicht arbeiten dürfen“, www.tagesschau.de, 1. November 2023

[5] „Das gilt in Deutschland: Ab wann Geflüchtete arbeiten dürfen“, www.br.de, 13. Februar 2025

[6] „SPD will Bleiberecht und Arbeitserlaubnis verknüpfen“, www.boerse.de, 23. Februar 2026

Neues Heizungsgesetz – neue Mogelpackung

Neues Heizungsgesetz - neue Mogelpackung

Die schwarz-rote Bundesregierung ließ sich lange Zeit, um ihr Versprechen umzusetzen, das Habecksche Heizungsgesetz abzuschaffen und durch ein neues Gesetz zu ersetzen. Kürzlich veröffentlichten die Koalitionäre ein Eckpunkte-Papier, das der große energiepolitische Wurf sein soll. Doch wird es diesem Anspruch wirklich gerecht?

Was steht im Eckpunkte-Papier?

Das, was die meisten wohl erhofft haben, wurde tatsächlich erfüllt: Funktionierende Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt, auch der Einbau ist weiterhin möglich [1]. Die bislang geltende Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss, soll somit entfallen [1]. Dennoch kann von einer Abschaffung des Habeckschen Heizungsgesetzes keine Rede sein, denn das würde bedeuten, dass die Rechtslage aus der Zeit vor dem Habeck-Heizhammer wieder herbeigeführt wird, was aber nicht der Fall ist [2].

Statt der 65-Prozent-Quote von Habeck will die Bundesregierung nun eine sogenannte „Grüngasquote“ einführen, wonach bei einem Austausch der alten Öl- oder Gasheizung die neue Heizung zu einem steigenden Anteil mit „Bio-Brennstoffen“ betrieben werden soll [3]. Bereits im Jahr 2029 soll diese „Grüngasquote“ bei zehn Prozent liegen, mit danach folgendem Anstieg bis zum Jahr 2040 [4]. Der von der Bundesregierung im Detail noch festzulegende Anstieg wird auch „Bio-Treppe“ genannt.

Ein Jahr vorher soll die Pflicht für die Energieversorger beginnen, mindestens ein Prozent an sogenanntem Biokraftstoff beizumischen, wozu unter anderem Biomethan, Wasserstoff oder synthetische Öle zählen [2]. Dies betrifft dann alle Abnehmer, also auch Bestandskunden, die noch eine alte Heizung nutzen. Allein dadurch werden für alle Haushalte Mehrkosten von mehreren hundert Euro pro Jahr entstehen, wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) und das Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) errechnet haben [5].

Sind die Vorgaben der Bundesregierung realistisch?

Es ist davon auszugehen, dass die geforderten „grünen Gase“ nicht in ausreichender Menge verfügbar sind und überdies viel dringender in der Industrie benötigt werden [4]. Ingbert Liebig vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) stellt ernüchtert fest: „Bislang gibt es nicht genug Wasserstoff und Biomethan“ [1]. Seitens des VKU heißt es weiter: „Wir sehen aktuell nicht, wie der Hochlauf grüner Gase und insbesondere Biomethan für eine Beimischung ins Gasnetz massiv gesteigert werden kann, ohne weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter zu verursachen“ [1]. Derzeit macht z. B. Biomethan nur 1,4 Prozent des gesamten Gasverbrauchs in Deutschland aus [6].

Heizen mit Öl und Gas wird künftig deutlich teurer sein, was auch an der Knappheit der benötigten Kraftstoffe liegt. Schon jetzt gibt es bereits Biogas-Tarife, deren Kosten liegen derzeit 25 Prozent über dem Standardtarif [5]. Wenn das Angebot knapp bleibt, der Staat aber durch gesetzliche Quoten die Nachfrage künstlich antreibt, führt das zwangsläufig zu Preissteigerungen. Selbst die Regierungsparteien gehen von einer monatlichen Teuerung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus von 16 Euro bei Gas und 23 Euro bei Öl aus [2]. Es ist allerdings mehr als fraglich, ob man auf Schätzungen der Bundesregierung vertrauen kann. Wirtschaftsinstitute rechnen stattdessen mit Mehrkosten in Höhe von 700 Euro pro Jahr [5].

Auch für Mieter, die in Deutschland bekanntermaßen den Großteil der Bevölkerung darstellen, dürfte es teurer werden. Der Deutsche Mieterbund bemängelt, dass die Kosten der sogenannten Wärmewende zum großen Teil auf die Mieter abgewälzt werden [7]. So heißt es in einer ersten Stellungnahme des Mieterbunds: „Vermieter entscheiden über Heizung, Energieträger und Gebäudezustand – die daraus resultierenden Heiz- und Investitionskosten werden aber von den Mietern getragen“ [3].

Gleiches gilt für die Mehrkosten aus der CO₂-Bepreisung, der Netzgebühren sowie der nun auf den Weg gebrachten Beimisch-Quote – auch diese muss letztlich der Mieter tragen [7]. Der Geschäftsführer des Verbandes der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI, Wolfgang Weber, sagt schon jetzt eine „unkalkulierbare Kostenfalle“ für Verbraucher voraus [2]. Ähnliches prognostiziert das Umweltinstitut München: „Der Widerspruch aus neu installierten Gasheizungen und schrumpfenden Netzen wird für die Gaskunden damit zur Kostenfalle. Weil immer mehr Menschen auf Wärmepumpen umsteigen oder an ein Wärmenetz angeschlossen werden, steigen die Netzkosten für die im Netz verbleibenden Haushalte extrem an“ [2].

Kerstin Stratmann, Geschäftsführerin des Fachverbandes Gebäudeenergie, ist gar der Auffassung, dass die Grüngasquote und die „Bio-Treppe“ größere Kostensteigerungen bei Gas- und Ölheizungen als das bisherige Heizungsgesetz mit sich bringen werden [5]. Auch die Verbraucherzentrale spricht von einer „Mogelpackung“, weil es keine wissenschaftliche Evidenz dafür gebe, dass es tatsächlich einen wachsenden Markt für die vermeintlich grünen Gase geben wird [7]. Bis zum Jahr 2030 wird lediglich eine Verdreifachung der Produktion von Biomethan realistisch für möglich gehalten [6]. Wie so die anvisierten zehn Prozent bis 2029 erreicht werden sollen? Das Prinzip Hoffnung scheint bei der Bundesregierung zu herrschen. Hinzu kommt das Problem, dass Biogas noch kostenintensiv zu Biomethan weiterverarbeitet werden muss, um es für die normalen Leitungen nutzbar zu machen [6].

Letztlich könnten alle „Grüngasquoten“, „Bio-Treppen“ und sonstige teure Wortungetüme beim vielbeschworenen Kampf gegen den Klimawandel gar nichts bringen, was laut Berechnungen von „Agora Energiewende“ bis zum Jahr 2030 Strafzahlungen Deutschlands an die EU in Höhe von 13 bis 34 Milliarden Euro mit sich bringen könnte – abhängig von der Entwicklung der Preise für Emissionszertifikate [8]. Weniger „optimistische“ Kalkulationen gehen sogar von 40 Milliarden Euro aus [8]. Dass diese Kosten letztlich auch die Steuerzahler tragen müssen, versteht sich von selbst.

Und nun?

Noch ist nicht klar, ob das Gesetz überhaupt durch den Bundestag kommt. Auch ist nicht unwahrscheinlich, dass es am Ende noch vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert wird, weil es angeblich zu wenig für den Klimaschutz tut. Einige Experten gehen sogar von Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU aus. Das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz kann also aus mehreren Gründen noch scheitern.

Es wird für Millionen Bürger abermals teurer werden, eines der wichtigsten Grundbedürfnisse zu befriedigen: ein warmes Zuhause zu haben. Auch schafft das neue Gesetz keine Planungssicherheit für Bürger, die aktuell vor der Wahl stehen, welche Heizung sie installieren lassen. Es ist eine Wette auf die Haltbarkeit eines Gesetzes und auf die Berechenbarkeit von politisch manipulierten Marktbedingungen. Theoretisch darf man weiterhin Öl- und Gasheizungen einbauen, man weiß aber nicht, ob es genügend „grüne Brennstoffe“ geben wird, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Es geht also weiter mit grüner Planwirtschaft – dafür braucht es gar keine Grünen in der Regierung.


Quellenverzeichnis

[1] „Was die Reform des Heizungsgesetzes für Eigentümer und Mieter bedeutet“, www.wiwo.de, 25. Februar 2026
[2] „Das sind die Haken beim neuen Heizungsgesetz“, www.jungefreiheit.de, 26. Februar 2026
[3] „Grüne und Verbraucherschützer warnen – Spahn und Reiche weisen Kritik zurück“, www.tagesspiegel.de, 25. Februar 2026
[4] „Opposition kritisiert Pläne der Regierung“, www.tagesschau.de, 25. Februar 2026
[5] „Die Grüngasquote verteuert Heizen für alle – auch Bestandskunden“, www.n-tv.de, 5. März 2026
[6] „Können wir künftig mit Biomethan heizen?“, www.mdr.de, 4. März 2026
[7] „Mieterbund kritisiert geplantes neues Heizungsgesetz als ungerecht“, www.zeit.de, 25. Februar 2026
[8] „Deutschland droht eine Strafe von über 40 Milliarden Euro“, www.t-online.de, 5. März 2026

Energiepolitik im Blindflug: Die Lausitz im Visier Berlins

Energiepolitik im Blindflug Die Lausitz im Visier Berlins 3

Energiepolitik im Blindflug: Die Lausitz im Visier Berlins

Die Energiepolitik der Bundesregierung steht erneut im Zentrum der Kritik, und diesmal trifft es die Lausitz besonders hart. Während in Berlin über Marktmachtberichte diskutiert wird, stellt sich in der Lausitz die Frage: Wer trägt am Ende die Folgen einer ideologisch getriebenen Energiepolitik? Das Bundeskartellamt hat die Lausitz Energie Bergbau AG (Leag) ins Visier genommen, weil der Rückgang steuerbarer Kraftwerkskapazitäten die Marktmacht großer Stromerzeuger wie RWE, EnBW und eben auch der Leag erhöht habe. In über fünf Prozent der Viertelstunden sei die Leag „pivotal“ gewesen – also unverzichtbar für die Stromversorgung.

Die Rolle der Bundesregierung

Wer hat die steuerbaren Kapazitäten vom Netz genommen? Wer hat Kernkraftwerke abgeschaltet und treibt den Kohleausstieg voran? Die Antwort ist klar: Es war die Bundesregierung. Diese politischen Entscheidungen haben dazu geführt, dass die Unternehmen, die noch gesicherte Leistung bereitstellen, an Bedeutung gewonnen haben. Das ist keine Überraschung, sondern die logische Folge einer Verknappung des Angebots, die automatisch die verbleibenden Anbieter stärkt.

Besonders bemerkenswert ist, dass das Bundeskartellamt ausdrücklich keine missbräuchliche Kapazitätszurückhaltung festgestellt hat. Die Preisspitzen während der Dunkelflaute im Winter 2024 seien Folge von Knappheit gewesen – nicht von Marktmissbrauch. Das Problem ist also nicht das Verhalten der Leag, sondern die Energiepolitik.

Die Bedeutung der Braunkohlekraftwerke

Die Braunkohlekraftwerke in Jänschwalde, Schwarze Pumpe, Boxberg und Lippendorf sind Auslaufmodelle, doch sie liefern in Zeiten ohne Wind und Sonne gesicherte Leistung. Gerade in Dunkelflauten zeigt sich, wie wichtig regelbare Kraftwerke weiterhin sind. Nun plant die Bundesregierung den Bau neuer Gaskraftwerke und denkt über zusätzliche Regulierungen nach, um die vermeintliche Marktmacht großer Versorger zu begrenzen. Gleichzeitig wird der sogenannte „Südbonus“ diskutiert, mit dem der Bau neuer Kapazitäten in Süddeutschland besonders gefördert werden soll.

Folgen für die Lausitz

Für die Lausitz ist das ein Alarmsignal. Wenn gesteuerte Leistung künftig vor allem im Süden aufgebaut wird, droht im Osten ein schleichender Kahlschlag. Nach dem Kohleausstieg verliert die Region nicht nur Kraftwerke, sondern womöglich auch die Chance auf neue gesicherte Kapazitäten. Damit geht es nicht nur um Strompreise, sondern um industrielle Perspektiven und Strukturentwicklung. Die Leag plant zwar Investitionen in erneuerbare Energien und H₂-ready-Gaskraftwerke, doch diese Transformation braucht verlässliche Rahmenbedingungen – keine politischen Experimente.

Mein Fazit

Die Energiepolitik der Bundesregierung ist ideologisch getrieben und schadet der Lausitz nachhaltig. Der Strukturwandel wird zum energiepolitischen Kollateralschaden, der nicht nur die regionale Wirtschaft bedroht, sondern auch das Vertrauen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Wer Versorgungssicherheit will, darf nicht gleichzeitig die Unternehmen unter Generalverdacht stellen, die sie heute noch gewährleisten. Energiepolitik braucht Realitätssinn statt ideologischer Schlagseite.

Quellenangaben
  1. Bundeskartellamt – Startseite

    Bundeskartellamt

  2. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Startseite

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

  3. Tagesschau – Startseite

    Tagesschau

  4. Der Spiegel – Startseite

    Der Spiegel

  5. AfD Bundestagswahlprogramm 2025

    AfD

Schleichende Enteignung über das Sozialsystem

Schleichende Enteignung über das Sozialsystem

Dass für Millionen Bürger immer weniger Netto vom Brutto bleibt, hat zum einen soziale und finanzielle Auswirkungen auf die Betroffenen, weil ihr Lebensstandard trotz Arbeit abnimmt. Oft übersehen werden aber zum anderen die Konsequenzen für die gesamte Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Wenn es sich kaum noch lohnt, mehr zu arbeiten oder mehr Verantwortung zu übernehmen, weil die Mehrarbeit zu im Verhältnis deutlich höheren Abgaben führt, werden immer mehr Menschen davon Abstand nehmen.

Angesichts des immer wieder problematisierten Fachkräftemangels in vielen Branchen ist das der Beginn eines Teufelskreises. Wenn Arbeit sich in Deutschland immer weniger lohnt, werden auch Unternehmen ihre Entscheidung, sich in unserem Land anzusiedeln oder ihre Kapazitäten hierzulande auszubauen, wohl überdenken. Das führt im Ergebnis dazu, dass die, die weiterhin mehr arbeiten wollen, immer mehr geschröpft werden müssen, um die Kassenlage stabil zu halten. So kann ein Sozialsystem nicht auf Dauer funktionieren.

Was plant die Bundesregierung?

Bundeskanzler Merz stimmte die Bürger jüngst auf weitere Belastungen ein, die seine Regierung offenbar bereits in der Schublade hat. So kündigte er an: „Eines kann ich ganz grundsätzlich sagen: Unsere Bevölkerung wird für Rente, für Altersversorgung, für die Gesundheit und für die Pflege in Zukunft mehr vom verfügbaren Einkommen aufwenden müssen“ [1].

Konkret vorgesehen ist bereits jetzt die Erhöhung des Beitrags an die gesetzliche Rentenversicherung auf 18,8 Prozent ab 2027 [2].

Gesetzliche Rente am Kipppunkt

Dass es dabei nicht bleiben wird, zeigen die Prognosen für die Rentenausgaben der nächsten Jahre. So liegen die Kosten für das laufende Jahr bei 394,4 Milliarden Euro, im Jahr 2029 werden es bereits 476,3 Milliarden Euro sein [2].

Die Zahl der Beitragszahler sinkt, die sogenannten Babyboomer verabschieden sich in den kommenden Jahren vermehrt in den Ruhestand. Steigende Rentenbeiträge über das genannte Niveau hinaus werden also die logische Folge sein. Einige Beobachter gehen bereits für das Jahr 2028 von einer Erhöhung auf 20 Prozent aus [3]. Neben der problematischen demographischen Entwicklung ist ein weiterer Grund für die explodierenden Kosten die Tatsache, dass der Bund die Rentenversicherung zu wenig für versicherungsfremde Leistungen kompensiert [3].

Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung, Alexander Gunkel, warnte bereits im vergangenen Jahr, die Rentenversicherung könnte bereits im Herbst 2027 „vorübergehend nicht in der Lage sein, aus eigenen Mitteln die Renten zu zahlen“, weil die Rücklagen aufgebraucht seien [3]. Das heißt, dass der notwendige Zuschuss aus Steuermitteln immer größer wird, der schon jetzt bei deutlich mehr als 100 Milliarden Euro pro Jahr liegt. Wenn man sich dann noch vergegenwärtigt, dass Rentner auf einen immer höheren Teil ihrer Rente auch Steuern zahlen müssen, wird die Sache vollends absurd. Die Rentner zahlen damit aus ihrer Rente indirekt in die Rentenkasse ein. Aktuell muss ein Neurentner 83,5 Prozent seiner Bruttorente versteuern [4].

Beitragsexplosion und Rotstift im Gesundheitswesen

Doch nicht nur im Rentensystem soll es abwärts für die Bürger gehen, wenn es nach der Bundesregierung geht. So hat der CDU-Wirtschaftsrat bereits eine Streichliste mit möglichen Kürzungen bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen präsentiert [5]. Diesem Ansinnen ist der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Peter Adrian, kürzlich beigesprungen, in dem er sich dafür aussprach, nicht mehr jede Form der Pflegebedürftigkeit abzudecken und mehr Eigenbeiträge in der Krankenversicherung zu fordern [6].

Die Bundesregierung plant bereits Einsparungen in Höhe von zwei Milliarden Euro, vor allem bei Krankenhäusern sollen die Ausgaben gedrosselt werden [7]. Doch das scheint nicht zu reichen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen geht davon aus, dass der tatsächlich erhobene Zusatzbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen im Durchschnitt auf über drei Prozent steigen werde [7]. Auch höhere Zuzahlungen der Versicherten für bestimmte medizinische Leistungen sind im Gespräch [8]. Die finanzielle Lage der Krankenkassen sei weiterhin sehr angespannt, die von der Bundesregierung versprochene Beitragsstabilität sei von der Realität nicht gedeckt [9].

Was diejenigen zahlen werden, die jetzt schon bei über drei oder sogar vier Prozent Zusatzbeitrag liegen, darüber schweigt sich der GKV-Spitzenverband allerdings aus. Auch von der niedergelassenen Ärzteschaft wolle man einen Sparbeitrag abverlangen [7].

Sparbeitrag im Gesundheitswesen – das kann nichts anderes als Leistungskürzungen und eine noch größere Notlage in der Gesundheitsversorgung bedeuten. Verordnete Einsparungen werden vor allem beim Personal ansetzen, was die Versorgungssituation für die Patienten, aber auch die Beschäftigungsbedingungen in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen weiterhin verschlechtern wird. Wie man so die dringend benötigten Fachkräfte gewinnen will, bleibt das Geheimnis der Rotstiftpolitiker.

Patientenschützer weisen darauf hin, dass die Kostenexplosion auf einen exorbitanten Kostenanstieg bei ärztlichen Leistungen, in der Verwaltung und der Pharmaindustrie zurückzuführen ist [8]. Auf einen weiteren erheblichen Kostenpunkt weist Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, hin: „Ebenso wird die gesetzliche Krankenversicherung von der Bundesregierung mit zig Milliarden Euro für Menschen belastet, die keinen Beitrag leisten“ [8].

Sozialstaat auf Abwegen

Ein Sozialstaat kann nur funktionieren, wenn diejenigen, die einzahlen, von ihren Beiträgen auch etwas haben. Ansonsten sinkt die Bereitschaft, in ein System einzuzahlen, von dem man schon jetzt immer weniger – Gesundheitssystem – und später vielleicht gar nichts – Rente – erwarten kann. Es ist schleichende Enteignung, wenn man für das, was man leistet, immer weniger bekommt.

Weitere Voraussetzung für das Funktionieren eines Sozialwesens ist, dass die Teilhabe daran begrenzt ist. Ein berühmter Ökonom stellte einst fest: „Man kann einen Wohlfahrtsstaat haben. Und man kann offene Grenzen haben. Aber man kann nicht beides gleichzeitig haben.“ An der Richtigkeit dieser Feststellung hat sich bis heute nichts geändert.

Das Stopfen immer neuer Löcher mit Mitteln aus der Steuerkasse löst das Problem nicht, sondern verschiebt den großen Knall von Wahlperiode zu Wahlperiode.

Quellenverzeichnis

[1] „Krankenkasse, Pflege, Rente: Sozialabgaben steigen – doch für viele ist das eine gute Nachricht“, www.fr.de, 8. Oktober 2025

[2] „Für Rente steigen die Abgaben: So viel müssen wir ab 2027 monatlich mehr zahlen“, www.infranken.de, 14. Oktober 2025

[3] „Renten-Beitragsschock steht bevor: 2028 droht dickes Plus“, www.merkur.de, 19. August 2025

[4] „Wann Rentner Steuern zahlen müssen“, www.sueddeutsche.de, 3. August 2025

[5] „Kosten für Rente werden steigen: Kanzler Merz will den Menschen mehr „abverlangen““, www.infranken.de, 23. Oktober 2025

[6] „DIHK-Präsident fordert Leistungskürzungen bei Pflege und spätere Rente“, www.deutschlandfunk.de, 16. August 2025

[7] „Krankenkassen warnen – Zusatzbeiträge könnten 2026 über drei Prozent steigen“, www.welt.de, 2. November 2025

[8] „Krankenversicherung: Steigen die Zusatzbeiträge? Experte warnt Merz“, www.morgenpost.de, 12. Oktober 2025

[9] „„Beiträge werden 2026 weiter steigen“: Krankenkassen zerlegen Versprechen von Merz-Ministerin“, www.fr.de, 16. Oktober 2025

EU-Chatkontrolle: AfD warnt vor Totalüberwachung – Bundesregierung soll Veto einlegen

EU-Chatkontrolle: Datenschutz und Privatsphäre in Gefahr

Die AfD-Fraktion fordert ein deutsches Veto gegen die geplante EU-Chatkontrolle. Sie warnt vor einem Eingriff in Privatsphäre, Freiheit und nationale Souveränität.

Die Europäische Union plant derzeit ein Gesetz, das tief in die digitale Privatsphäre der Bürger eingreifen könnte. Künftig sollen – unter dem erklärten Ziel des Kinderschutzes – sämtliche privaten Nachrichten, Bilder und Sprachnachrichten in Messengerdiensten wie WhatsApp, Signal oder Telegram automatisch durchsucht werden. Diese sogenannte „Chatkontrolle“ soll bereits vor der Verschlüsselung ansetzen.

Kritiker sehen darin einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation. Sie warnen davor, dass mit dieser Maßnahme eine flächendeckende Überwachung aller Bürger drohe und die EU damit den „gläsernen Bürger“ schaffe.

Kontrolle statt Freiheit

Offiziell soll die geplante Überwachung der Bekämpfung von Kindesmissbrauch dienen. Doch viele Beobachter warnen: Wer einmal die technische Möglichkeit zur Massenüberwachung geschaffen hat, kann sie jederzeit auch für andere Zwecke einsetzen – etwa gegen politische Gegner oder kritische Stimmen.

Was heute noch als Schutzmaßnahme gilt, könnte morgen als Werkzeug gegen „Hassrede“ oder unliebsame Meinungen verwendet werden. Damit überschreitet Brüssel aus Sicht vieler Kritiker eine rote Linie und greift tief in die nationale Souveränität der Mitgliedsstaaten ein.

AfD-Fraktion beantragt Aktuelle Stunde im Bundestag

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat für Donnerstag eine Aktuelle Stunde zum Thema „EU-Chatkontrolle – Schutz der Privatsphäre und der nationalen Souveränität“ beantragt.

Ziel ist es, die Bundesregierung aufzufordern, sich klar gegen die geplanten EU-Regelungen zu positionieren und ein deutsches Veto einzulegen.
Nach Ansicht der AfD darf der Schutz der Kinder nicht als Vorwand für flächendeckende Überwachung dienen.

Unsere Forderungen

Die AfD spricht sich klar gegen die EU-Chatkontrolle aus und fordert:

  • ❌ Kein automatisiertes Scannen privater Nachrichten
  • 🔒 Keine Hintertüren in Verschlüsselungssysteme
  • 🇩🇪 Ein deutsches Veto gegen jede Form von EU-Chatkontrolle
  • ⚖️ Gleiches Recht für alle – auch für EU-Politiker

Kinderschutz, so die Fraktion, brauche starke Ermittlungsbehörden, klare Gesetze und konsequentes Durchgreifen – aber keine Überwachung aller Bürger.

Fazit

Die geplante EU-Chatkontrolle löst europaweit eine intensive Debatte über den richtigen Umgang mit digitaler Sicherheit, Privatsphäre und staatlicher Kontrolle aus.
Die AfD fordert, dass Deutschland seine nationale Souveränität verteidigt und sich gegen eine pauschale Überwachung ausspricht.
Wie sich die Bundesregierung in dieser Frage positioniert, bleibt mit Spannung zu verfolgen – insbesondere in der anstehenden Bundestagsdebatte.

📌 Hinweis

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat für Donnerstag eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema beantragt. Die Diskussion kann über die Bundestagsmediathek oder die Liveübertragung im Parlamentsfernsehen verfolgt werden.

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