Deutschland droht die Herabstufung der Kreditwürdigkeit

Als Bundeskanzler Friedrich Merz noch Wahlkämpfer und Oppositionspolitiker war, wurde er nicht müde, die Einhaltung der Schuldenbremse einzufordern und die damalige Regierung der Verschwendung von Steuergeld zu bezichtigen. Was grundsätzlich richtig war, hatte dann keine Bedeutung mehr für ihn, als er selbst in Regierungsverantwortung kam. Er ließ nach der letzten Bundestagswahl sogar den alten und damit abgewählten Bundestag nochmal zusammenkommen, um einer beispiellosen Schuldenpolitik den Weg zu ebnen.

Das ist keine Spielerei, das hat handfeste Auswirkungen.

Ratingagenturen warnen vor Herabstufung Deutschlands

Mittlerweile scheint es sich sogar in der Bundesregierung herumgesprochen zu haben, dass Schuldenpolitik massive Risiken mit sich bringt und geliehenes Geld eines Tages zurückgezahlt werden muss. Was unter Ökonomen schon lange diskutiert und befürchtet wird, treibt nun auch die Regierung um: Deutschland könnte sein Top-Rating verlieren und in seiner Kreditwürdigkeit herabgestuft werden [1].

Die Ratingagentur Standard & Poor’s sieht bereits deutliche Risiken für Deutschlands Bewertung [2]. Die Warnung fällt deutlich aus: „Wir könnten unsere Bonitätsbewertung für Deutschland herabstufen, sollte die Wirtschaftsleistung deutlich hinter unseren derzeitigen Erwartungen zurückbleiben. Dies könnte der Fall sein, wenn fiskalpolitische Impulse das mittelfristige Wachstum nicht nennenswert ankurbeln würden“ [3].

Derzeit ist Deutschland noch eines der wenigen Länder, die von allen relevanten Ratingagenturen mit der besten Bewertung versehen werden [1]. Doch in dieser Gruppe der Länder mit der (noch) höchsten Kreditwürdigkeit ist Deutschland schon jetzt Schulden-Spitzenreiter [3].

Der Chef des ifo-Instituts, Clemens Fuest, warnt: „Deutschland könnte sein Top-Rating verlieren, wenn weiterhin nichts gegen den Anstieg der Staatsschulden unternommen wird und das Wachstum schwach bleibt“ [1]. Auch aktuell sieht er schon deutliche Alarmsignale an den Finanzmärkten: „Der Anstieg der Zinsen auf Staatsanleihen ist Ausdruck wachsender Sorge über steigende Staatsverschuldung und drohende höhere Inflation“ [4]. Die Renditen für Bundesanleihen mit zehnjähriger Laufzeit sind im August auf den höchsten Stand seit mehr als 15 Jahren gestiegen [4].

Auch der Ökonom Moritz Krämer, der früher für die Ratingagentur S&P Global Ratings tätig war, sieht Deutschlands gute Bewertung in Gefahr: „Es würde mich nicht überraschen, falls eine der Ratingagenturen in nicht allzu ferner Zukunft mit einem negativen Ausblick um die Ecke käme“ [3].

Zinskosten explodieren

Schon jetzt führt die permanente Schuldenpolitik zu einem Anstieg der Zinskosten. Im Jahr 2021 lagen die Zinsausgaben noch bei 3,94 Milliarden Euro, für das laufende Jahr sind dafür 30 Milliarden Euro eingeplant, für 2030 werden gigantische 80,7 Milliarden Euro prognostiziert [2]. Jeder siebte Euro würde dann verglichen mit dem Etat für das Jahr 2027 für Zinsen verwendet werden müssen [5]. Laut einer internen Vorlage des Bundesfinanzministeriums bedeutet ein Zinsanstieg um einen Prozentpunkt derzeit einen Kostenanstieg in Höhe von 2,1 Milliarden Euro pro Jahr – mittelfristig wird mit 17,3 Milliarden Euro gerechnet [6].

Das sind Geldsummen, die woanders eingespart werden müssen. Durch eine Herabstufung durch die Ratingagenturen würde sich der Schuldendienst weiter verteuern, sind die Bewertungen doch die marktüblichen Maßstäbe für die Kreditwürdigkeit und Kreditausfallwahrscheinlichkeit eines Staates.

Schattenhaushalte und Sondervermögen – systematische Bürgertäuschung

Derzeit beläuft sich der Schuldenstand Deutschlands auf 2,84 Billionen Euro [2]. Finanzminister Lars Klingbeil plant innerhalb von fünf Jahren die Aufnahme von zusätzlichen Schulden in Höhe von einer Billion Euro [1].

Allein für das Jahr sieht die aktuelle Planung des Kernhaushalts eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro vor [2]. Wo es einen Kernhaushalt gibt, da muss es auch Schattenhaushalte geben. Diese heißen bei uns im Regierungssprech seit einigen Jahren „Sondervermögen“, eine riesige Mogelpackung und Bürgertäuschung. Insgesamt ist für das laufende Jahr mit etwa 200 Milliarden Euro an neuen Schulden zu rechnen [6].

Deutschland verletzt die eigenen Maastricht-Kriterien

Selbst den sogenannten Maastricht-Kriterien, die angeblich der Stabilität des Euro-Raums dienen sollen, entspricht Deutschland nicht mehr: Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) erreichten die deutschen Staatsschulden 2025 laut Bundesbank 63,5 Prozent [2]. Die Ratingagentur Scope wagt einen Blick in die nähere Zukunft und geht anhand der aktuellen Zahlen davon aus, dass diese Schuldenquote bis zum Jahr 2036 auf 81 Prozent steigen wird [6].

Auch das Maastricht-Kriterium für die jährliche Neuverschuldung wird nicht mehr eingehalten. Die Ausgaben von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherung überstiegen die Einnahmen um rund 71,3 Milliarden Euro, was ein Defizit von 3,1 Prozent des BIP bedeutet (drei Prozent sind laut EU-Wachstums- und Stabilitätspakt die Obergrenze) [7].

Schuldenpolitik der Regierung gefährdet unsere Zukunft

Die Bundesregierung setzt mit ihrer Politik die Zukunft unseres Landes aufs Spiel. Mit immer neuen Schulden wird Zeit gekauft, die Zeche zahlen wir alle. Schulden-Politiker denken nur von Wahltermin zu Wahltermin. Kommenden Generationen wird ein gigantischer Schuldenberg hinterlassen.

Wenn die Schulden einen Investitionsschub bedeuten würden, würde es möglicherweise anders aussehen, doch der Großteil wird zum Stopfen von Haushaltslöchern zweckentfremdet. Dem Staat geht es am Ende nicht anders als jedem Privathaushalt: Schulden, die nur für kurzfristigen Konsum genutzt werden, führen zwangsläufig in die Schuldenfalle.

Quellenverzeichnis

[1] Sebastian Schug/Benedikt Becker: „Verschuldung: Verliert Deutschland sein Top-Rating?“, WirtschaftsWoche, 7. August 2026
https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/verschuldung-verliert-deutschland-sein-top-rating/100245556.html WirtschaftsWoche

[2] „Deutschland steuert auf Schieflage zu – vor Merz steht ein riesiger Kraftakt“, DerWesten, 24. August 2026

[3] „Herabstufung des Ratings? Jetzt steht Deutschlands Kreditwürdigkeit auf dem Spiel“, Junge Freiheit, 5. August 2026
https://jungefreiheit.de/wirtschaft/2026/jetzt-steht-deutschlands-kreditwuerdigkeit-auf-dem-spiel/ JUNGE FREIHEIT

[4] „Nach Zinsanstieg: Ifo-Chef Fuest fordert Regierung zum Handeln auf“, Handelsblatt, 20. August 2026
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/nach-zinsanstieg-ifo-chef-fuest-fordert-regierung-zum-handeln-auf/100248481.html Handelsblatt

[5] „So groß ist der Zins-Schock wirklich: Deutschland versinkt in Rekordschulden“, Nordkurier, 24. August 2026
https://www.nordkurier.de/politik/so-gross-ist-der-zins-schock-wirklich-deutschland-versinkt-in-rekordschulden-4803109 Nordkurier

[6] „Droht Deutschland jetzt der Rating-Absturz?“, Bild, 6. August 2026

[7] „Staatsverschuldung: Deutsches Staatsdefizit steigt im ersten Halbjahr deutlich“, Handelsblatt, 25. August 2026
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/staatsverschuldung-deutsches-staatsdefizit-steigt-im-ersten-halbjahr-deutlich/100249474.html Handelsblatt

Bundesregierung will sich vor dem Volk verstecken

Faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes?

Die letzten Jahre waren reich an politischen Skandalen, horrender Steuergeldverschwendung und Staatsversagen. Da liegt es nahe, dass immer mehr Bürger genauer hinschauen wollen, was mit ihrem Geld passiert und wer für problematische Entwicklungen die Verantwortung trägt.

Wirksame Instrumente dafür bietet das Informationsfreiheitsgesetz. So wären sowohl das Maut-Desaster als auch die milliardenschweren Maskendeals ohne die Möglichkeiten dieses Gesetzes wohl unter den Teppich gekehrt worden [1]. Auch ein Lobbybrief des jüngst zum Staatsminister gekürten CDU-Politikers Philipp Amthor wurde nur dank Informationsfreiheitgesetz öffentlich bekannt [2].

Seit dem Jahr 2006, dem Jahr seiner Einführung, wurden rund 300.000 Anfragen gestellt [3].

Bundesregierung plant massive Einschränkungen der Informationsfreiheit

Doch der Bundesregierung scheint dieses Gesetz, das Behörden auf Antrag zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, zunehmend ein Dorn im Auge zu sein. Die CDU hatte bereits in den Koalitionsverhandlungen das Ziel verfolgt, das Gesetz in seiner bestehenden Form abzuschaffen [4]. Bemerkenswert ist, dass es vor allem der oben genannte Amthor selbst war, der sich immer wieder für die massive Einschränkung des Gesetzes stark gemacht hatte. So war er einer der Leiter der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“, aus der heraus Vorschläge für die Beschränkung des Gesetzes erarbeitet wurden [4].

Jüngst sind Pläne des Bundesinnenministeriums bekannt geworden, den Bundesbeauftragen für das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen [5]. Damit würde die zentrale Kontrollinstanz wegfallen, an die sich jeder Bürger wenden kann, der seine Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz verletzt sieht [5].

Was plant die Bundesregierung konkret?

Doch die Pläne der Bundesregierung gehen noch weiter. So sollen Auskunftsrechte beschränkt, Akteneinsicht erschwert und die Herausgabe behördlicher Dokumente in vielen Fällen verhindert werden [5]. Auch soll das Fragerecht künftig nur noch bei Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ gelten [1]. Doch wann liegt dieses berechtigte Interesse vor? Nach den Vorstellungen der Bundesregierung würde es eine Beweislastumkehr geben. Nicht mehr die Behörden müssten begründen, warum sie eine Information nicht preisgeben wollen, sondern der Bürger müsste nachweisen, aus welchem sachlichen Grund er ein Informationsinteresse hat.

Es geht nicht nur um bloße Presseanfragen, sondern um den Einblick in wichtige Akten und Unterlagen. Das Bundesinnenministerium verweist Politiker und Journalisten auf die parlamentarischen Auskunftsrechte bzw. das Presserecht, doch damit ist letztlich kein Anspruch auf eine substanzielle Antwort und vor allem nicht auf die Herausgabe behördlicher Dokumente verbunden [6].

Ein weiterer Baustein der geplanten Reform sieht vor, bestimmte Bereiche generell vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszunehmen, z. B. Forschung und Lehre, aber auch laufende Gesetzgebungsverfahren [5]. Dies ist besonders problematisch, weil doch der Gesetzgebungsprozess aufgrund vielfacher Einflussnahmen externer Akteure – Stichwort Lobbyismus – starker gesellschaftlicher Kontrolle bedarf.

Auch sollen künftig mehr Namen in den freigegebenen Unterlagen geschwärzt werden dürfen [1]. Das würde das Fragerecht massiv entwerten, weil viele Informationen erst mit personeller Zuordnung klare politische Verantwortlichkeiten erkennen lassen.

Aktuell liegt der Kostendeckel für eine Anfrage bei 500 Euro [1]. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll dieser Kostendeckel abgeschafft werden. Informationen nur noch für die, die es sich leisten können?

Argumente der Regierung lassen sich leicht entkräften

Ein Argument für die Eindampfung des Informationsfreiheitsgesetzes ist seitens der Bundesregierung ausgerechnet der Bürokratieabbau [1]. Was man woanders nicht hinbekommt, soll nun zulasten der Bürger funktionieren. Bürokratie sollte in den Bereichen abgebaut werden, in denen sie Bürger und Unternehmen belastet. Bürokratieabbau darf aber nicht zu einer Wagenburgmentalität von Staatsbediensteten führen.

Das zweite Hauptargument ist die Erhöhung staatlicher Resilienz, es dürfe nicht zugelassen werden, dass es Anfragen zu kritischer Infrastruktur gebe [3]. Dass dies nur vorgeschoben ist, zeigt ein Blick in § 3 IFG. Dort sind mehrere sicherheitsrelevante Bereiche aufgeführt, in denen der Anspruch auf Informationszugang schon heute nicht besteht. Eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit kann somit kein stichhaltiges Argument für die Einschränkung der Informationsfreiheit in unserem Land sein.

Ein weiteres Argument, das immer wieder zu hören ist, ist die angeblich bedrohte Sicherheit von Behördenmitarbeitern [7]. Doch eine Anfrage bei allen Ministerien widerlegt diese Begründung – kein einziges Ministerium konnte einen konkreten Fall benennen, bei dem es zur Bedrohung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Anfragen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes kam [7].

Massive Schwächung von Transparenz und öffentlicher Kontrolle

Wer sich vor seinen Bürger versteckt, wer sich vor den Steuerzahlern abschottet, der hat etwas zu verbergen. Wer sich so verhält, hat kein Vertrauen, sondern jegliches Misstrauen verdient.

Das, was die Bundesregierung hier plant, ist die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes und die massive Schwächung öffentlicher Kontrolle und Transparenz. Wir werden dem auf keinen Fall zustimmen.

Bundesregierung will sich vor dem Volk verstecken

Faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes?

Die letzten Jahre waren reich an politischen Skandalen, horrender Steuergeldverschwendung und Staatsversagen. Da liegt es nahe, dass immer mehr Bürger genauer hinschauen wollen, was mit ihrem Geld passiert und wer für problematische Entwicklungen die Verantwortung trägt.

Wirksame Instrumente dafür bietet das Informationsfreiheitsgesetz. So wären sowohl das Maut-Desaster als auch die milliardenschweren Maskendeals ohne die Möglichkeiten dieses Gesetzes wohl unter den Teppich gekehrt worden [1]. Auch ein Lobbybrief des jüngst zum Staatsminister gekürten CDU-Politikers Philipp Amthor wurde nur dank Informationsfreiheitgesetz öffentlich bekannt [2].

Seit dem Jahr 2006, dem Jahr seiner Einführung, wurden rund 300.000 Anfragen gestellt [3].

Bundesregierung plant massive Einschränkungen der Informationsfreiheit

Doch der Bundesregierung scheint dieses Gesetz, das Behörden auf Antrag zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, zunehmend ein Dorn im Auge zu sein. Die CDU hatte bereits in den Koalitionsverhandlungen das Ziel verfolgt, das Gesetz in seiner bestehenden Form abzuschaffen [4]. Bemerkenswert ist, dass es vor allem der oben genannte Amthor selbst war, der sich immer wieder für die massive Einschränkung des Gesetzes stark gemacht hatte. So war er einer der Leiter der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“, aus der heraus Vorschläge für die Beschränkung des Gesetzes erarbeitet wurden [4].

Jüngst sind Pläne des Bundesinnenministeriums bekannt geworden, den Bundesbeauftragen für das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen [5]. Damit würde die zentrale Kontrollinstanz wegfallen, an die sich jeder Bürger wenden kann, der seine Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz verletzt sieht [5].

Was plant die Bundesregierung konkret?

Doch die Pläne der Bundesregierung gehen noch weiter. So sollen Auskunftsrechte beschränkt, Akteneinsicht erschwert und die Herausgabe behördlicher Dokumente in vielen Fällen verhindert werden [5]. Auch soll das Fragerecht künftig nur noch bei Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ gelten [1]. Doch wann liegt dieses berechtigte Interesse vor? Nach den Vorstellungen der Bundesregierung würde es eine Beweislastumkehr geben. Nicht mehr die Behörden müssten begründen, warum sie eine Information nicht preisgeben wollen, sondern der Bürger müsste nachweisen, aus welchem sachlichen Grund er ein Informationsinteresse hat.

Es geht nicht nur um bloße Presseanfragen, sondern um den Einblick in wichtige Akten und Unterlagen. Das Bundesinnenministerium verweist Politiker und Journalisten auf die parlamentarischen Auskunftsrechte bzw. das Presserecht, doch damit ist letztlich kein Anspruch auf eine substanzielle Antwort und vor allem nicht auf die Herausgabe behördlicher Dokumente verbunden [6].

Ein weiterer Baustein der geplanten Reform sieht vor, bestimmte Bereiche generell vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszunehmen, z. B. Forschung und Lehre, aber auch laufende Gesetzgebungsverfahren [5]. Dies ist besonders problematisch, weil doch der Gesetzgebungsprozess aufgrund vielfacher Einflussnahmen externer Akteure – Stichwort Lobbyismus – starker gesellschaftlicher Kontrolle bedarf.

Auch sollen künftig mehr Namen in den freigegebenen Unterlagen geschwärzt werden dürfen [1]. Das würde das Fragerecht massiv entwerten, weil viele Informationen erst mit personeller Zuordnung klare politische Verantwortlichkeiten erkennen lassen.

Aktuell liegt der Kostendeckel für eine Anfrage bei 500 Euro [1]. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll dieser Kostendeckel abgeschafft werden. Informationen nur noch für die, die es sich leisten können?

Argumente der Regierung lassen sich leicht entkräften

Ein Argument für die Eindampfung des Informationsfreiheitsgesetzes ist seitens der Bundesregierung ausgerechnet der Bürokratieabbau [1]. Was man woanders nicht hinbekommt, soll nun zulasten der Bürger funktionieren. Bürokratie sollte in den Bereichen abgebaut werden, in denen sie Bürger und Unternehmen belastet. Bürokratieabbau darf aber nicht zu einer Wagenburgmentalität von Staatsbediensteten führen.

Das zweite Hauptargument ist die Erhöhung staatlicher Resilienz, es dürfe nicht zugelassen werden, dass es Anfragen zu kritischer Infrastruktur gebe [3]. Dass dies nur vorgeschoben ist, zeigt ein Blick in § 3 IFG. Dort sind mehrere sicherheitsrelevante Bereiche aufgeführt, in denen der Anspruch auf Informationszugang schon heute nicht besteht. Eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit kann somit kein stichhaltiges Argument für die Einschränkung der Informationsfreiheit in unserem Land sein.

Ein weiteres Argument, das immer wieder zu hören ist, ist die angeblich bedrohte Sicherheit von Behördenmitarbeitern [7]. Doch eine Anfrage bei allen Ministerien widerlegt diese Begründung – kein einziges Ministerium konnte einen konkreten Fall benennen, bei dem es zur Bedrohung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Anfragen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes kam [7].

Massive Schwächung von Transparenz und öffentlicher Kontrolle

Wer sich vor seinen Bürger versteckt, wer sich vor den Steuerzahlern abschottet, der hat etwas zu verbergen. Wer sich so verhält, hat kein Vertrauen, sondern jegliches Misstrauen verdient.

Das, was die Bundesregierung hier plant, ist die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes und die massive Schwächung öffentlicher Kontrolle und Transparenz. Wir werden dem auf keinen Fall zustimmen.

Quellenverzeichnis

[1] Deutschlandfunk: „Nur noch eingeschränkte Akteneinsicht?“, 14. Juli 2026
https://www.deutschlandfunk.de/informationsfreiheitsgesetz-ifg-reform-einschraenkung-kritik-100.html

[2] Frankfurter Rundschau: „Merz sollte sich besinnen: Transparenz ist gelebte Demokratie – sie schützt gegen Korruption und Kungelei“, 26. Juli 2026
https://www.fr.de/meinung/kolumnen/merz-regierung-will-informationsfreiheitsgesetz-einschraenken-94415437.html

[3] BR24: „Informationsfreiheit: Gläserner Staat oder blickdichte Behörde?“, 25. Juli 2026
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/informationsfreiheit-glaeserner-staat-oder-blickdichte-behoerde%2CVQJJ2nu

[4] Tagesschau: „Kritik an Unionsplänen für Informationsfreiheit“, 27. März 2025
https://www.tagesschau.de/inland/informationsfreiheitsgesetz-union-100.html

Ergänzend zu [4]: Netzpolitik.org: „Union will Informationsfreiheitsgesetz abschaffen“
https://netzpolitik.org/2025/koalitionsverhandlungen-union-will-informationsfreiheitsgesetz-abschaffen/

[5] Tagesschau/MDR: „Härtere Einschnitte bei der Informationsfreiheit?“, 23. Juli 2026
https://www.tagesschau.de/investigativ/mdr/ifg-bundesinnenministerium-100.html

[6] Netzpolitik.org: „Dobrindt will Transparenz-Plattformen aus dem Weg räumen“, 23. Juli 2026
https://netzpolitik.org/2026/fragdenstaat-co-dobrindt-will-transparenz-plattformen-aus-dem-weg-raeumen/

[7] n-tv: „Ministerien-Antworten bringen Regierungssprecher in Bedrängnis“, 14. Juli 2026
https://www.n-tv.de/politik/Informationsfreiheitsgesetz-Antworten-von-Ministerien-bringen-Regierungssprecher-Stefan-Kornelius-in-Bedraengnis-id31085243.html

Vom Spahn-Skandal zum Regierungschaos

www.lars-schieske.de - Regierungschaos von Friedrich Merz - wird es bald Neuwahlen geben

Wie Merz und die schwarz-rote Koalition Deutschland der Lächerlichkeit preisgeben

Der Rücktritt von Jens Spahn als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte für Bundeskanzler Friedrich Merz offenbar der Beginn eines Befreiungsschlags werden. Stattdessen entwickelte sich daraus ein Personalkarussell, das die Führungsschwäche des Kanzlers und den desolaten Zustand der Union offenlegt.

Auslöser war die bekannt gewordene Inanspruchnahme einer Leihmutter durch Spahn und seinen Ehemann. Spahn hatte sich zuvor selbst gegen Leihmutterschaft ausgesprochen, ebenso wie seine Partei. Unter wachsendem öffentlichen Druck erklärte er am 18. Juli 2026 seinen Rücktritt als Fraktionsvorsitzender [1]. Ich hatte darüber bereits berichtet:

Merz begann daraufhin, Regierung, Partei und Fraktion gleichzeitig umzubauen. Doch statt Geschlossenheit entstanden neue offene Stellen, kurzfristige Absagen und wachsender Unmut in den eigenen Reihen.

Die große Rochade

Auf Spahn soll der bisherige Kanzleramtsminister Thorsten Frei als Fraktionsvorsitzender folgen. Nina Warken wechselt aus dem Gesundheitsministerium ins Kanzleramt. Ihr Ressort übernimmt der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Philipp Amthor soll vom Digitalministerium ins Kanzleramt wechseln [2].

Gerade Linnemanns Ernennung ist bemerkenswert. Noch 2025 hatte er erklärt, er wolle nicht nur Minister werden, damit dies später bei Wikipedia stehe. Für das Gesundheitsministerium hielt er sich selbst für ungeeignet und sagte sinngemäß: „Schuster, bleib bei deinen Leisten“ [3]. Nun übernimmt er genau dieses Ressort und räumt gleichzeitig ein, dass er sich noch tiefer einarbeiten müsse.

Verkehrsminister verabschiedet sich zu früh

Besonders peinlich verlief der geplante Austausch von Verkehrsminister Patrick Schnieder. Merz hatte ihm bereits mitgeteilt, dass er ihn entlassen wolle. Schnieder verabschiedete sich daraufhin bei seinen Kollegen.

Doch der vorgesehene Nachfolger Fritz Güntzler sprang wieder ab, offenbar auch wegen Zweifeln an seiner eigenen Eignung [4]. Damit war Schnieder politisch entlassen, formal aber noch im Amt. Erst später bat er selbst um seine Entlassung, um diesen „unwürdigen Zustand“ zu beenden.

Als Nachfolger ist nun Steffen Bilger vorgesehen. Dessen bisheriger Posten in der Unionsfraktion wird dadurch ebenfalls frei. Jede Personalentscheidung schafft damit gleich das nächste Problem.

Auch Sport und Ehrenamt werden verschoben

Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein, muss ihren Posten ebenfalls räumen und soll als Parlamentarische Staatssekretärin ins Gesundheitsministerium wechseln [5].

Eine bestätigte Nachfolge für den Sportbereich gab es zunächst nicht. Das ist gerade jetzt ein fatales Signal. Das Spitzensportfördergesetz soll umgesetzt, eine neue Spitzensportagentur aufgebaut und über eine deutsche Olympiabewerbung entschieden werden. Trotzdem wird die politische Leitung ausgetauscht, ohne eine klare Nachfolge zu präsentieren.

Sport und Ehrenamt erscheinen damit nicht als wichtige politische Aufgabe, sondern als Verschiebemasse im innerparteilichen Machtkampf der CDU.

Schlechter Stil gegenüber den eigenen Leuten

Auch der bisherige Gesundheitsstaatssekretär Tino Sorge kritisierte den Umgang mit seiner Ablösung. Nach seinen Angaben wurde er nicht persönlich vom Kanzler informiert, sondern erfuhr davon zunächst über Parteigremien und die Presse [6].

Neben Schenderlein und Sorge werden weitere Staatssekretäre und Parteifunktionäre verschoben. Gleichzeitig bleiben mehrere Schlüsselposten zunächst offen. Von einem durchdachten Neuanfang kann deshalb keine Rede sein.

Die SPD schaut zu

Die SPD ist von der Personalrochade kaum betroffen. Dennoch trägt sie die politische Verantwortung für diese Regierung mit. Während sich die CDU mit Personalfragen und Machtkämpfen beschäftigt, sichert die SPD ihr weiterhin die Unterstützung zu.

Diese Regierung wollte Deutschland reformieren. Tatsächlich reformiert sie vor allem ihre eigene Sitzordnung.

Doppelmoral und fehlende Führung

Am Anfang stand die Doppelmoral von Jens Spahn. Danach folgten Personalwechsel, Absagen, schlecht vorbereitete Entscheidungen und offene Stellen.

Linnemann übernimmt ein Ministerium, für das er sich selbst als ungeeignet bezeichnet hatte. Schnieder wird entlassen, bevor ein Nachfolger feststeht. Der erste Kandidat sagt wieder ab. Schenderlein verliert den Sportposten ohne geklärte Nachfolge. Sorge erfährt von seiner Ablösung aus den Medien.

Merz wollte Stärke demonstrieren. Herausgekommen ist Planlosigkeit.

Deutschland steht vor enormen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen. Doch CDU und SPD beschäftigen sich mit sich selbst. Dieses Regierungsschauspiel wird dem Ernst der Lage nicht gerecht.

Diese Koalition macht sich nicht nur selbst lächerlich. Sie beschädigt auch das Vertrauen der Bürger in die politische Führung. Einen echten Politikwechsel wird es mit CDU und SPD nicht geben.

Quellenverzeichnis

[1] „Was der Spahn-Rücktritt für die CDU bedeutet“, Tagesschau, 18. Juli 2026

[2] „Kanzler Merz zu Veränderungen im Kabinett“, Bundesregierung, 24. Juli 2026

[3] „Frühere Aussage fällt Linnemann auf die Füße“, ZDFheute, 25. Juli 2026

[4] „Verkehrsminister Schnieder will Kanzler Merz um Entlassung bitten“, Tagesschau, 26. Juli 2026

[5] „Regierungsumbau betrifft den Sport: Schenderlein nicht mehr Staatsministerin für Sport“, Sportschau, 27. Juli 2026

[6] „Entlassener Gesundheitsstaatssekretär kritisiert Merz“, Welt, 27. Juli 2026

Spahns Rücktritt zeigt die Doppelmoral der Union

Warum Leihmutterschaft verboten bleiben sollte

Er ist weg. Zumindest vorerst. Nachdem er zahlreiche Skandale an sich abperlen ließ, stürzte er über eine von vielen als privat eingestufte Angelegenheit. Doch sie ist nicht privat, wenn sie Zeugnis von politischer Doppelmoral und Hybris ist. Es geht um den früheren Bundesgesundheitsminister und bis vor wenigen Tagen Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn. Am 18. Juli ist er nun als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückgetreten, weil der öffentliche Druck offenbar zu groß wurde [1].

Spahn umgeht Verbot in Deutschland

Kürzlich hatten Spahn und sein Ehemann Daniel Funke bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden seien, eine Leihmutter in den USA brachte das Kind zur Welt [2]. Damit umgingen Spahn und Funke ein in Deutschland geltendes Verbot, für das sich der CDU-Politiker immer wieder ausgesprochen hatte [2]. So hatte er sich im Jahr 2015 deutlich positioniert: „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden“ [3]. Das hat ihn nun, als er selbst Vater werden wollte, wohl nicht mehr interessiert.

Dass sich Spahn insbesondere auch in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister immer wieder für ein Verbot der Leihmutterschaft ausgesprochen hatte, machte ihn nun diversen Verlautbarungen zufolge für viele in der Union nicht mehr tragbar [4]. Auch wenn daran ein Fünkchen Wahrheit sein sollte, dürfte der Hauptgrund für den nun plötzlich erklärten Rücktritt sein, dass es sich die CDU in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin nicht leisten kann, dass ihr Wahlkampf durch die Causa Spahn überschattet wird. Zu sehr steht sie dort mit dem Rücken an der Wand.

Doppelmoral von CDU und Bundesregierung

Spahn ist in der CDU-Bundestagsfraktion allerdings kein Einzelfall. Auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, hatte mit seinem Ehemann bestätigt, eine Leihmutterschaft in den USA genutzt zu haben, um ein Kind austragen zu lassen [5]. Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung diesen Fall anders bewertet als den des zurückgetretenen Fraktionsvorsitzenden Spahn. So habe Streeck laut einem Regierungssprecher keine Forderungen vertreten, „die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen“, weshalb „bei Streeck kein Vorwurf der Doppelmoral zu erkennen“ sei [5].

Auch das ist angesichts der herausragenden Stellung Streecks zumindest fraglich. Die CDU hatte sich mit einem Parteitagsbeschluss gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft ausgesprochen [5]. Im Februar wurde die Position per Beschluss sogar noch verschärft, indem nicht nur die gewerbliche, sondern auch die altruistische Leihmutterschaft für unvereinbar mit dem Werteverständnis der CDU erklärt wurde. Darin im Falle Streecks nun keine Doppelmoral zu sehen, ist schon selbst ein Fall von Doppelmoral der CDU und damit der gesamten Bundesregierung.

Nicht der erste Skandal von Spahn

Mit Blick auf Spahn ist es auch verwunderlich, dass erst der Skandal um die Inanspruchnahme einer Leihmutter zu seinem Rücktritt führte. Während der Corona-Zeit wurde ihm vorgeworfen, als Bundesgesundheitsminister sogenannte Schutzmasken viel zu teuer eingekauft und damit Steuermittel in gigantischem Ausmaß verschwendet zu haben [6]. Konkret wurden Masken im Wert von 5,9 Milliarden Euro beschafft, wovon ein beträchtlicher Teil ungenutzt blieb und entsorgt werden musste [3]. Danach klagten mehrere Maskenhändler gegen den Bund, bislang mussten 790 Millionen Euro erstattet werden [3]. Über zahlreiche Klagen wurde noch nicht entschieden. Es kann für die Steuerzahler also noch richtig teuer werden.

Ebenfalls direkt mit der Corona-Zeit hat Spahns Spendendinner-Skandal zu tun. Als für alle anderen Bürger noch strenge Corona-Regeln galten, nahm er an einem privaten Abendessen mit Unternehmern teil, bei dem die Teilnehmer zu Spenden in Höhe von 9.999 Euro aufgerufen worden sein sollen – genau einen Euro unter der Grenze, die zur namentlichen Veröffentlichung des Spenders verpflichtet [3].

Auch den Skandal um den Kauf einer Villa in Berlin-Dahlem, deren Finanzierung unter anderem über die Sparkasse Westmünsterland lief, in deren Verwaltungsrat Spahn lange Zeit saß, saß er einfach aus [6]. Noch ein weiteres Immobiliengeschäft hatte ein Geschmäckle. So kaufte er als Parlamentarischer Staatssekretär eine Wohnung für eine Million Euro von einem Pharma-Manager, den das von Spahn geführte Gesundheitsministerium später mit der Geschäftsführung eines Unternehmens betraute, das mehrheitlich dem Bund gehört [3].

Es hätte also schon längst gute Gründe für die Union gegeben, sich von Spahn zu trennen. Dass man jahrelang an ihm festhielt, zeigt einmal mehr die fehlende Glaubwürdigkeit von CDU und CSU.

Der Rücktritt Spahns hat innerhalb der Bundesregierung zu weiteren Turbulenzen geführt. So ergriff Bundeskanzler Merz die Gelegenheit und baute sein Kabinett in großen Teilen um. Der glücklose Kanzleramtschef Frei übernimmt Spahns Posten in der Fraktion, die durch brutale Sparmaßnahmen bekannt gewordene Gesundheitsministerin Warken zieht ins Kanzleramt ein. Sie wird durch den bisherigen CDU-Generalsekretär Linnemann ersetzt.

Ein Eingeständnis von Merz, dass die bisherige Zeit unter seiner Kanzlerschaft eine Katastrophe war? Vor wenigen Tagen hatte er noch im großen „Sommerinterview“ verkündet, dass die Regierung nun Tritt gefasst habe. Durch Spahns Rücktritt scheint sie wieder aus dem Tritt geraten zu sein.

Debatte um Leihmutterschaft nimmt an Fahrt auf

Eine eigens eingerichtete Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hatte sich mit dem Thema Leihmutterschaft beschäftigt. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht nur die gewerbliche, sondern auch die sogenannte altruistische Leihmutterschaft das Risiko für Missbrauch mit sich bringe [2]. Diese erfolgt ohne Bezahlung und findet oft innerhalb verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher Verhältnisse statt [4].

Insbesondere an der gewerblichen Leihmutterschaft regt sich deutliche Kritik. So stellt die Ethik-Professorin Sigrid Graumann fest: „Und diejenigen, die hier vor allem dran verdienen, sind aber die Leihmutter-Agenturen. Da geht es um hohe Summen, da geht es um ein ganz großes Geschäft“ [1].

Auch die im letzten Jahr nur knapp als Richterin am Bundesverfassungsgericht verhinderte Juristin Frauke Brosius-Gersdorf (wir berichteten über ihren Rückzug: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/das-bundesverfassungsgericht/) hat sich mittlerweile in die Debatte eingeschaltet. Wie von ihr nicht anders zu erwarten war, fordert sie eine Legalisierung der Leihmutterschaft, das geltende Verbot sei „mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar“ [7].

Dem widerspricht allerdings die Praxis. So ist mit der Leihmutterschaft in vielen Fällen für die betroffenen Frauen ein erheblicher Verlust ihrer Autonomie und Entscheidungsfreiheit verbunden, es gehen damit oft Verpflichtungen zu bestimmten Untersuchungen der Pränataldiagnostik einher, unter bestimmten Umständen soll es sogar Verpflichtungen zum Schwangerschaftsabbruch geben [1].

Das Verbot der Leihmutterschaft sollte bleiben

Dass die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, hat gute Gründe. Zum einen besteht, vor allem bei der gewerblichen Variante, die Gefahr der Ausbeutung der betroffenen Frauen. Um es drastisch auszudrücken: Solvente Kunden mieten den Bauch der sogenannten Leihmutter, um darin ein Kind auszutragen, das sie anschließend für sich beanspruchen. Die Gefahr, dass materielle Notlagen zumindest indirekt ausgenutzt werden, liegt auf der Hand.

Auch ist nicht außer Acht zu lassen, dass eine neunmonatige Schwangerschaft eine starke mentale Bindung zum Kind aufbaut. Die psychosozialen Risiken sind nicht zu unterschätzen.

Und letztlich drängt sich der Eindruck auf, dass Babys zur Geschäftsidee werden, was ethisch und moralisch nicht akzeptiert werden darf. Die bezahlte Leihmutterschaft ist im Ergebnis eine Form des Kinderhandels, der Kinder zu einer Ware macht. Daher sollte künftig auch wirksam verhindert werden, dass das hierzulande geltende Verbot durch Inanspruchnahme von Leihmüttern im Ausland unterlaufen wird.

Quellenverzeichnis

[1] „Zwischen Kinderwunsch und Ausbeutung“, www.deutschlandfunk.de, 18. Juli 2026

[2] „„Das ist ganz furchtbar“, sagt die Bildungsministerin über das Schicksal, das auch Spahn teilt“, www.welt,de, 21. Juli 2026

[3] „Jens Spahn überlebte Spenden- und Masken-Skandal – seine Vaterschaft bringt ihn jetzt zu Fall“, www.merkur.de, 18. Juli 2026

[4] „Bleibt es beim Leihmutter-Verbot?“, www.tagesschau.de, 21. Juli 2026

[5] „Darum bewertet die Regierung die Situation von Streeck anders als von Spahn“, rp-online.de, 22. Juli 2026

[6] „Jens Spahn: Privates, Skandale, Rücktritt – der CDU-Politiker im Steckbrief“, www.morgenpost.de, 20. Juli 2026

[7] „Brosius-Gersdorf gegen Leihmutterschaftsverbot: „Mit Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar““, www.fr.de, 21. Juli 2026

Wem nützt das Reformpaket der Bundesregierung?

Schon wieder ein „ganz großer Wurf“. Die Bundesregierung ist aktuell voll des Eigenlobs. Schon die Vorschläge zur Rentenreform wurden als „Gesamtkunstwerk“ bezeichnet, die neuen Pläne für ein „Reformpaket“ sollen Deutschland aus der wirtschaftlich desolaten Lage führen. Bundeskanzler Merz verkündet: „Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen, jetzt ist klar, dass das möglich ist“ [1].

Doch was ist von dem „Reformpaket“ zu halten? Ist es überhaupt ein Paket, eine echte Reform oder einfach nur wieder Stückwerk?

Eine Steuerreform, die kaum Entlastung bringt

Laut der Bundesregierung sollen die Steuerzahler insgesamt um etwa zehn Milliarden Euro entlastet werden [1]. Die angekündigte Steuerentlastung ist angesichts der großspurigen Ankündigungen aber ein schlechter Witz.

Sie wird weder zu mehr Investitionen noch zu mehr privatem Konsum führen – beides wäre aber dringend erforderlich, um die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Auch der Bund der Steuerzahler teilt diese Kritik, die Entlastung falle viel zu gering aus [2].

Konkret geht die Bundesregierung davon aus, dass eine berufstätige Familie mit zwei Kindern bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro pro Jahr eine jährliche Steuerersparnis in Höhe von 600 Euro erwarten kann [1]. Was auf den ersten Blick schön klingt, erweist sich letztlich als Minimalentlastung. Selbst nach der obigen Rechnung, die zunächst ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 Euro voraussetzt, beläuft sich die monatliche Ersparnis pro Partner auf gerade einmal 25 Euro. Angesichts politisch hausgemachter Energiepreisexplosion, steigender Mieten, weiterhin hoher Inflation und einer stetig zunehmenden Abgabenlast in den Sozialversicherungen wird der Normalverdiener diese „Reform“ im Alltag überhaupt nicht spüren.

Der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hält die Steuerreform für ein „Symbolpaket“, das überdies sozial ungerecht sei, weil es „harte Einschnitte“ für Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen bedeute [2]. Michael Hüther vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bewertet den Reformvorschlag der Bundesregierung ähnlich kritisch, vor allem „gemessen an dem, was ökonomisch mit Blick auf die robuste Investitionsschwäche geboten ist“ [3].

Im Ergebnis ist damit zu rechnen, dass die gleichzeitig geplanten Mehrbelastungen im Bereich der Krankenversicherung und der Rentenversicherung dazu führen werden, dass die meisten Beschäftigten letztlich trotz der steuerlichen „Entlastung“ weniger Netto zur Verfügung haben werden.

Auch andere steuerliche Maßnahmen werfen die Frage auf, wem das konkret nützen soll. So soll der Pauschalsteuersatz für Minijobs erhöht werden, gleichzeitig ist die Verringerung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen geplant [1]. Die Reduzierung vom sogenannten Handwerkerbonus schwächt zudem das heimische Handwerk, da er Anreize für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und gegen Schwarzarbeit gesetzt hat [4].

Wirtschaftliche Unsicherheit wird auf Beschäftigte verlagert

Daneben ist im Arbeitsrecht eine gravierende Lockerung geplant. So soll die sachgrundlose Befristung von Beschäftigungsverhältnissen von zwei auf vier Jahre ausgeweitet werden [2]. Auch soll eine sechsmalige Verlängerung der Befristung möglich sein, ebenfalls eine erneute „Ersteinstellung“ beim gleichen Arbeitgeber [5].

Hier wird die wirtschaftliche Unsicherheit auf die betroffenen Arbeitnehmer verlagert. Es werden Beschäftigtenrechte reduziert, ohne dass dem ein echter Nutzen gegenübersteht. Das kann weitreichende Folgen haben. So hat eine Studie des ifo-Instituts ergeben, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse zu unsicheren ökonomischen Verhältnissen führen können, was wiederum die weitere Lebens- und Familienplanung erschwert [5].

Somit hat diese Politik in der Folge auch äußerst problematische demographische Auswirkungen.

Mehr Bürokratie bei Krankschreibungen – Misstrauen gegen Patienten und Ärzte

Wir hatten bereits vor einiger Zeit über das Hobby von Bundeskanzler Merz berichtet, den Deutschen ihren Fleiß abzusprechen. Da war unter anderem von einer „Lifestyle-Teilzeit“ die Rede. Unseren Beitrag dazu finden Sie hier: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/lifestyle-teilzeit-cdu-weit-weg-von-der-lebensrealitaet-der-menschen/

Merz kann es nicht lassen und ist offensichtlich noch immer der Auffassung, dass die Deutschen zu oft „krankfeiern“. So sieht der Plan der Bundesregierung vor, dass Arbeitnehmer bereits am ersten Tag einer Erkrankung dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, die Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen soll abgeschafft werden [1].

Dies kann kaum anders interpretiert werden als ein Misstrauensvotum sowohl gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern als auch gegenüber den Ärzten. Die Bundesregierung bezichtigt damit Millionen Bürger des Blaumachens. Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, sprach im Zusammenhang mit den Plänen der Bundesregierung von einer „Misstrauenskultur“ und rechnet mit Chaos in den Arztpraxen, was letztlich zu Nachteilen für die Patienten führe [6]. Konkret befürchtet er: „Die Folgen werden längere Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten sein, die wirklich unsere medizinische Hilfe brauchen“ [7].

Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) grenze es an Irrsinn, die Menschen nur zum Ausfüllen von Formularen in die Praxis zu schicken [3]. Auch die AOK sprechen von reiner Symbolpolitik, ohne echte Anzeichen für Missbrauch [3]. Bei den Sozialverbänden ist von einem „Generalverdacht“ der Regierung gegen die Bürger die Rede [7].

Seitens der Bundesärztekammer heißt es: „Darüber hinaus ist es ein Affront, dass die Ärzteschaft nun unter den Generalverdacht gestellt wird, falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen und ihr mit einer Verschärfung des Strafrechts gedroht wird“ [8].

Die telefonischen Krankschreibungen haben sich in der täglichen Praxis bewährt. Vor allem aber ist festzustellen, dass sie mit Blick auf die Gesamtzahl der Krankschreibungen kaum ins Gewicht fallen. So machen sie lediglich rund ein Prozent aller Krankschreibungen aus [9].

Wer eine kurzfristige oder ansteckende Erkrankung hat, dem ist nicht damit geholfen, sich in ein übervolles Wartezimmer zu setzen und gleichzeitig noch andere Patienten womöglich einem Infektionsrisiko auszusetzen. Wer hier wieder die altbekannte Zettelwirtschaft mit dem gelben Schein einführen will, der kann den gebetsmühlenartig versprochenen Bürokratieabbau nicht ernst meinen.

Auch belegen bislang alle dazu erhobenen Untersuchungen, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung nicht zu einem Anstieg der Zahl der Krankmeldungen geführt hat [8]. Eine Verkomplizierung von Krankschreibungen führt oft auch dazu, dass sich Menschen krank zur Arbeit schleppen und somit dort das Ansteckungsrisiko erhöhen. Das nützt letztlich weder dem Betroffenen noch seinem Betrieb – bestenfalls der Statistik von Friedrich Merz.

Kein großer Wurf für unser Land

Diese drei wesentlichen Elemente des Reformpakets der Bundesregierung zeigen zum einen, dass echte Entlastungen ausbleiben werden. Sie zeigen zum anderen, dass am Ende vor allem die Fleißigen die Gelackmeierten sind. In Summe bekommen sie weniger Geld, als Dankeschön wird ihnen von der Politik kein Vertrauen entgegengebracht.

Schließlich muss festgestellt werden, dass auch dieses Reformpaket kein großer Wurf für unser Land sein wird, weil die wirklichen Probleme überhaupt nicht angepackt werden.

Quellenverzeichnis

[1] „Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen“, tagesschau.de, 2. Juli 2026.

[2] „Opposition und Verbände kritisieren geplante Reformen von Schwarz-Rot“, ZEIT ONLINE, 2. Juli 2026.

[3] „Viel Kritik am Reformpaket der Koalition“, WirtschaftsWoche, 2. Juli 2026.

[4] „Reaktionen auf Bundes-Reformpaket: Richtung stimmt, aber auch deutliche Kritik“, SR.de, 2. Juli 2026.

[5] „Bundesregierung plant gravierende Reform – befristete Arbeitsverträge bald vier Jahre möglich?“, Frankfurter Rundschau, 4. Juli 2026.

[6] „Von Rente bis Reichensteuer: Diese Reformen sollen jetzt kommen“, NDR.de, 3. Juli 2026.

[7] „Scharfe Kritik an Plänen der Regierung: ‚Absolut katastrophal‘“, WEB.DE, 2. Juli 2026.

[8] „‚Grenzt an Irrsinn‘ – Ärzte sind empört über Koalitionspläne zu Krankschreibungen“, WELT, 2. Juli 2026.

[9] „Neue Regeln zur Krankschreibung: Das steht im Reformpaket der Regierung“, Berliner Zeitung, 2. Juli 2026.

Kinder – nur noch Kostenfaktor und Arbeitshindernis?

Warum die geplante Elterngeld-Reform das völlig falsche Signal setzt

Deutschland steht vor einer demographischen Krise. Darauf habe ich bereits in meinem Beitrag „Die demographische Katastrophe in Zahlen“ hingewiesen. Die Zahlen sind eindeutig: Unser Land bekommt zu wenig Kinder, die Geburtenzahlen sinken, die Gesellschaft altert, und die Folgen spüren wir bereits heute in den Rentenkassen, in der Pflege, im Gesundheitswesen, auf dem Arbeitsmarkt und in unseren Kommunen. [1]

Gerade in dieser Lage müsste Familienpolitik eines leisten: Sie müsste jungen Paaren Mut machen, Kinder zu bekommen. Sie müsste Verlässlichkeit schaffen. Sie müsste finanzielle Sicherheit geben. Sie müsste dafür sorgen, dass Familien nicht das Gefühl haben, ein Kind sei in Deutschland vor allem ein Armutsrisiko, ein Karrierehindernis oder ein organisatorisches Problem.

Doch genau das Gegenteil passiert. Die Bundesregierung plant offenbar eine Reform des Elterngeldes, die für viele Familien am Ende vor allem eines bedeutet: weniger Planungssicherheit und mehr Druck.

Was bisher gilt

Nach der aktuellen Rechtslage stehen Eltern gemeinsam grundsätzlich 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen und dadurch Einkommen wegfällt. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Basiselterngeld beziehen. Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden. Die Höhe beträgt in der Regel 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. [2]

Bereits in den vergangenen Jahren wurde das Elterngeld eingeschränkt. Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine abgesenkte Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Paare und Alleinerziehende. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Außerdem wurde der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld grundsätzlich auf maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate begrenzt. [3]

Das heißt: Schon heute ist das Elterngeld nicht mehr die verlässliche familienpolitische Leistung, als die es einmal verkauft wurde. Es wurde begrenzt, verkompliziert und für bestimmte Familien bereits gekürzt.

Was nun geplant ist

Nach den öffentlich bekannt gewordenen Plänen von Bundesfamilienministerin Karin Prien soll das Elterngeld künftig nur noch für maximal zwölf statt bisher 14 Monate gezahlt werden. Drei Monate sollen für jedes Elternteil fest reserviert sein. Sechs weitere Monate könnten flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Der Mindestbetrag soll zwar von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. Gleichzeitig soll es aber grundsätzlich bei 65 Prozent des Nettoeinkommens bleiben. Begründet wird die Reform unter anderem mit Einsparvorgaben im Bundeshaushalt. Das Familienministerium soll rund 500 Millionen Euro einsparen, und das Elterngeld ist der größte Ausgabenposten im Etat. [4]

Auf dem Papier klingt das nach „mehr Partnerschaftlichkeit“. In der Realität bedeutet es für viele Familien aber schlicht: Der Staat mischt sich noch stärker in die innerfamiliäre Aufteilung von Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung ein.

Denn wenn künftig drei Monate fest für jedes Elternteil reserviert sind, kann ein Elternteil allein faktisch nur noch neun Monate Elterngeld ausschöpfen. Wer die vollen zwölf Monate nutzen will, muss dafür sorgen, dass auch der andere Elternteil drei Monate aus dem Beruf aussteigt oder seine Arbeit stark reduziert. Genau das ist aber in vielen Familien nicht ohne massive finanzielle Einbußen möglich.

Der Hauptverdiener wird zum Risiko

Viele Familien leben nicht in dem Modell, das sich Ministerien in Berlin offenbar wünschen. In vielen Familien gibt es einen Hauptverdiener. Manchmal ist es der Vater, manchmal die Mutter. Oft hängt an diesem Einkommen die Miete, der Kredit fürs Haus, das Auto, die Lebenshaltung, Versicherungen und schlicht der Alltag.

Wenn dieser Hauptverdiener nun drei Monate ausfällt, ersetzt das Elterngeld eben nicht das volle Einkommen. Es ersetzt in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens und ist gedeckelt. Künftig soll der Höchstbetrag zwar auf 1.900 Euro steigen, aber auch das reicht bei vielen Familien nicht aus, um den tatsächlichen Einkommensverlust aufzufangen. [4]

Gerade Familien mit mittleren Einkommen, Selbstständige, Handwerker, Schichtarbeiter, kleine Unternehmer oder Alleinverdienerhaushalte geraten dadurch unter Druck. Der Staat sagt ihnen im Grunde: Entweder ihr organisiert euch so, wie wir es politisch für richtig halten, oder ihr verliert Monate der Unterstützung.

Das ist keine familienfreundliche Politik. Das ist Familienlenkung durch finanzielle Sanktion.

Die Betreuungslücke wird größer

Besonders problematisch wird die geplante Reform, wenn man sie mit der tatsächlichen Betreuungssituation vor Ort verbindet. In Brandenburg haben Kinder grundsätzlich ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, also nach dem ersten Geburtstag, einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Bis zur Einschulung umfasst dieser Anspruch mindestens sechs Stunden Betreuung. Kinder unter einem Jahr haben nur dann einen Rechtsanspruch, wenn die familiäre Situation eine Kindertagesbetreuung erforderlich macht. [5]

Das Brandenburgische Kindertagesstättengesetz bestätigt genau diese Struktur: Der reguläre Rechtsanspruch beginnt ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Für Kinder unter einem Jahr besteht der Anspruch nur bei besonderem Bedarf, etwa wegen Erwerbstätigkeit, Erwerbssuche, Aus- und Fortbildung der Eltern oder besonderem Erziehungsbedarf. [6]

Hinzu kommt: Selbst wenn ein Platz vorhanden ist, beginnt Betreuung nicht einfach von heute auf morgen. Das zuständige Ministerium in Brandenburg weist selbst darauf hin, dass Eltern ausreichend Zeit für die Eingewöhnung einplanen müssen. Die Betreuung könne nicht erst an dem Tag beginnen, an dem Eltern ihre Arbeit aufnehmen. Kinder brauchen eine behutsame, von den Eltern begleitete Eingewöhnung. [7]

Genau hier entsteht die Lücke: Wenn Elterngeld für viele Familien praktisch nur noch neun Monate realistisch nutzbar ist, der reguläre Rechtsanspruch auf Betreuung aber erst nach dem ersten Geburtstag greift und zusätzlich Eingewöhnungszeit nötig ist, dann lässt der Staat junge Familien in einer entscheidenden Phase allein.

Das ist keine Kleinigkeit. Das ist ein massives Problem für die Lebensplanung junger Eltern.

Früher war nicht alles besser, aber Familien hatten andere Sicherheiten

Ein Blick zurück zeigt: Familienpolitische Unterstützung hat sich immer wieder verändert. 1986 wurde in der damaligen Bundesrepublik das Erziehungsgeld eingeführt. Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub lösten damals Mutterschaftsgeld und Mutterschaftsurlaub ab. Später wurden Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub weiter verlängert. [8]

Bis 2006 erhielten bedürftige Eltern bis zu 24 Monate lang 300 Euro Erziehungsgeld. Mit dem Elterngeld ab 2007 wurde daraus eine Lohnersatzleistung. Das Elterngeld orientierte sich nicht mehr vorrangig am Bedarf, sondern stärker an der vorherigen Erwerbsposition der Eltern. Wer vorher gut verdient hatte, erhielt mehr. Wer wenig oder gar nicht verdient hatte, erhielt nur den Mindestbetrag. [9]

Diese Umstellung wurde damals als Modernisierung verkauft. Tatsächlich hatte sie Gewinner und Verlierer. Für manche Familien bedeutete das Elterngeld eine bessere Absicherung im ersten Jahr. Für andere, vor allem einkommensschwächere Familien, bedeutete es weniger lange Unterstützung als früher.

Nun soll ausgerechnet in einer Zeit sinkender Geburtenzahlen weiter gekürzt und umgebaut werden. Das ist das völlig falsche Signal.

Die Geburtenrate spricht eine klare Sprache

Die demographische Lage ist dramatisch. Das Statistische Bundesamt meldete für das Jahr 2025 eine zusammengefasste Geburtenziffer von nur noch 1,32 Kindern je Frau. Das war ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr und die Geburtenziffer sank damit seit 2022 kontinuierlich. Die Zahl der Geburten sank 2025 auf 654.241 Kinder und damit auf den niedrigsten Stand der Nachkriegszeit. [10]

Besonders alarmierend ist auch der Blick auf die deutschen Frauen. Die Geburtenziffer deutscher Frauen lag 2025 nur noch bei 1,20 Kindern je Frau. Bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit lag sie bei 1,78 Kindern je Frau. Auch diese Zahl ist rückläufig, liegt aber weiterhin deutlich höher. [11]

Genau hier liegt die zentrale Zukunftsfrage unseres Landes.

Wenn deutsche Familien immer weniger Kinder bekommen, während die Politik gleichzeitig Massenzuwanderung als Ersatzlösung behandelt, verändert sich unser Land tiefgreifend. Nicht nur statistisch, sondern sozial, kulturell und gesellschaftlich. Somit findet ein Volksaustausch, gewollt oder ungewollt, statt. Eine verantwortungsvolle Politik darf diese Entwicklung nicht einfach hinnehmen oder mit schönen Worten zudecken.

Wer die demographische Krise ernst nimmt, darf nicht gleichzeitig die eigenen Familien weiter belasten.

Familien brauchen Freiheit statt staatlicher Bevormundung

Als Vater von drei Kindern weiß ich: Familie funktioniert nicht nach den Schablonen eines Ministeriums. Jede Familie ist anders. Manche Eltern teilen sich Betreuung und Erwerbsarbeit gleichmäßig auf. Andere entscheiden sich bewusst dafür, dass ein Elternteil länger zu Hause bleibt. Wieder andere können sich längere Auszeiten schlicht nicht leisten.

Der Staat hat nicht die Aufgabe, Familien in ein politisch gewünschtes Modell zu pressen. Er hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Eltern Kinder bekommen, erziehen und versorgen können, ohne dabei finanziell und organisatorisch an die Wand gedrückt zu werden.

Eine Reform, die Elternmonate kürzt und noch stärker vorgibt, wer wann zu Hause bleiben soll, hilft Familien nicht. Sie bestraft vor allem die Familien, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in das gewünschte Modell passen.

Die Bundesregierung spart am falschen Ende

Für das Elterngeld waren im Bundeshaushalt 2026 rund 7,5 Milliarden Euro vorgesehen. Es ist damit der größte Einzelposten bei den gesetzlichen Familienleistungen im Familienetat. [12]

Doch genau hier zeigt sich das Problem dieser Bundesregierung: Für ideologische Projekte, für immer neue Bürokratie, für Migration, für internationale Verpflichtungen und für fragwürdige Förderprogramme ist regelmäßig Geld vorhanden. Wenn es aber um die Familien im eigenen Land geht, wird plötzlich von Sparzwang gesprochen.

Das ist politisch falsch und moralisch fragwürdig.

Wer Familien schwächt, schwächt die Zukunft Deutschlands. Wer Eltern finanziell verunsichert, darf sich nicht wundern, wenn sich junge Menschen gegen Kinder entscheiden oder ihren Kinderwunsch verschieben. Wer dann noch behauptet, man könne diese demographische Lücke einfach durch Zuwanderung schließen, gibt unser Land Stück für Stück preis.

Was jetzt nötig wäre

Statt das Elterngeld weiter zu kürzen, brauchen wir eine echte familienfreundliche Politik.

Erstens muss die geplante Kürzung von 14 auf zwölf Monate gestoppt werden. Familien brauchen Verlässlichkeit, gerade im ersten Lebensjahr eines Kindes.

Zweitens darf der Staat Eltern nicht dafür bestrafen, dass sie ihre Aufgaben innerhalb der Familie nach ihrer eigenen Lebensrealität aufteilen. Ob Vater oder Mutter länger zu Hause bleibt, muss die Familie entscheiden und nicht ein Ministerium.

Drittens muss das Elterngeld so ausgestaltet sein, dass keine Betreuungslücke entsteht. Wenn der reguläre Kita-Anspruch in Brandenburg erst ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gilt und zusätzlich Eingewöhnung nötig ist, darf die finanzielle Unterstützung nicht vorher faktisch auslaufen.

Viertens müssen Familien insgesamt stärker entlastet werden. Kindergeld, Steuerfreibeträge, Wohnkosten, Energiepreise, Mobilität und Lebenshaltungskosten entscheiden mit darüber, ob junge Menschen sich Kinder zutrauen. Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2026 monatlich 259 Euro pro Kind. Das ist eine Unterstützung, aber angesichts der tatsächlichen Kosten eines Kindes längst kein ausreichender Ausgleich. [13]

Fünftens braucht Deutschland eine Familienpolitik, die wieder vom Kind her denkt. Kinder sind kein Störfaktor im Erwerbsleben. Kinder sind keine Belastung für den Staat. Kinder sind die Zukunft unseres Landes.

Die Position der AfD: Familien stärken statt Familien lenken

Die AfD setzt dieser falschen Familienpolitik einen grundlegend anderen Ansatz entgegen. Nicht der Staat soll Familien vorschreiben, wie sie ihr Leben zu organisieren haben. Nicht Ministerien sollen entscheiden, welcher Elternteil wie lange zu Hause bleibt. Und nicht ideologische Leitbilder dürfen darüber bestimmen, ob ein Familienmodell politisch erwünscht ist oder nicht.

Für uns steht fest: Familien brauchen Freiheit, Verlässlichkeit und echte finanzielle Entlastung. Eltern müssen selbst entscheiden können, ob sie ihr Kind früh in eine Betreuung geben oder ob Vater, Mutter oder auch Großeltern in den ersten Lebensjahren selbst betreuen. Diese Entscheidung darf nicht durch Kürzungen beim Elterngeld, durch finanzielle Nachteile oder durch fehlende Betreuungsplätze erzwungen werden.

Die AfD fordert deshalb eine echte familienpolitische Wende. In unserem Antrag „Dem deutschen Volke – Unsere Zukunft gestalten und durch geeignete Familienpolitik sichern“ verlangen wir, das bisherige Elterngeld künftig bis zum Ende des dritten Lebensjahres des Kindes zu zahlen. Damit soll Eltern echte Wahlfreiheit zwischen Fremdbetreuung und Selbstbetreuung ermöglicht werden. Außerdem soll dieses Elterngeld künftig in Höhe von 100 Prozent der ermittelten Bemessungsgrundlage gezahlt werden, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung. Auch Großeltern sollen diese Leistung erhalten können, wenn sie die Betreuung übernehmen. [14]

Das ist der entscheidende Unterschied zur Bundesregierung. Während dort über Kürzungen, Einsparungen und eine stärkere staatliche Lenkung von Familien gesprochen wird, wollen wir Familien wieder stärken. Ein Kind darf nicht bedeuten, dass eine Familie finanziell abstürzt. Ein Kind darf nicht bedeuten, dass Eltern zwischen Einkommen, Betreuungslücke und staatlichem Druck zerrieben werden.

Darüber hinaus fordert die AfD einen zinslosen Familienkredit über die KfW von bis zu 10.000 Euro bei der Geburt eines Kindes. Müttern mit mindestens drei Kindern soll die Rückzahlung dieses Kredits erlassen werden. Gerade kinderreiche Familien brauchen nicht Misstrauen, sondern Anerkennung und Unterstützung. [14]

Auch steuerlich wollen wir Familien deutlich entlasten. Die AfD-Fraktion hat beantragt, das bisherige Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung weiterzuentwickeln. Kinder sollen bei der Steuer endlich stärker berücksichtigt werden. Ziel ist, dass Familien ab dem dritten Kind bis zu einem Arbeitnehmer-Bruttojahreseinkommen von 85.000 Euro keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen. Das Kindergeld soll dabei erhalten bleiben und nicht mit der steuerlichen Förderung verrechnet werden. [15]

Das ist der richtige Weg: Wer Kinder bekommt, wer Verantwortung übernimmt, wer Familie lebt und damit die Zukunft unseres Landes sichert, darf nicht immer weiter belastet werden. Familien müssen bei Steuern, Abgaben, Lebenshaltungskosten, Wohnkosten, Energiepreisen und Kinderbedarf spürbar entlastet werden.

Deshalb fordert die AfD außerdem einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Babynahrung und sonstige Kinderbedarfsartikel. Auch das wäre ein konkreter Schritt, um Familien im Alltag zu entlasten. [14]

Familienpolitik muss wieder vom Kind her gedacht werden. Kinder sind keine Belastung. Kinder sind keine Störung im Erwerbsleben. Kinder sind auch kein privates Hobby, das der Staat nach Belieben fördern oder kürzen kann. Kinder sind die Zukunft unseres Landes.

Wer in einer demographischen Krise das Elterngeld kürzen will, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Wer die demographischen Probleme Deutschlands durch Massenzuwanderung kaschieren will, statt die eigenen Familien zu stärken, handelt verantwortungslos.

Die AfD steht für eine Politik, die Familien Mut macht. Wir wollen eine Willkommenskultur für Kinder. Wir wollen, dass junge Menschen sich wieder Kinder leisten können. Wir wollen, dass Eltern nicht bevormundet, sondern unterstützt werden. Und wir wollen, dass deutsche Familien endlich wieder in den Mittelpunkt deutscher Familienpolitik gestellt werden.

Quellenverzeichnis

[1] Lars Schieske: „Die demographische Katastrophe in Zahlen“, 28. Mai 2026.
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/die-demographische-katastrophe-in-zahlen/

[2] Bundesregierung: FAQ zu den neuen Regelungen beim Elterngeld, Basiselterngeld, Bezugsdauer und Aufteilung.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neuregelung-elterngeld-2268810

[3] Bundesregierung: FAQ zu den neuen Regelungen beim Elterngeld, Einkommensgrenzen und Einschränkung des parallelen Bezugs.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neuregelung-elterngeld-2268810

[4] Tagesschau: „Was sich beim Elterngeld ändern könnte“, Stand: 07.07.2026.
https://www.tagesschau.de/inland/prien-elterngeld-102.html

Ergänzend WELT: „Entwurf: Künftig nur noch zwölf Monate Elterngeld“, 07.07.2026.
https://www.welt.de/article6a4c18e21cbe5f3a786a9108

[5] Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg: Rechtsanspruch und Anmeldung zur Kindertagesbetreuung.
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung/rechtsanspruch-und-anmeldung.html

[6] Brandenburgisches Kindertagesstättengesetz, § 1 Rechtsanspruch.
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/kitag

[7] Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg: Hinweise zur Eingewöhnung in Kita und Kindertagespflege.
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung/rechtsanspruch-und-anmeldung.html

[8] Bundeszentrale für politische Bildung: „1. Januar 1986“, Einführung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub.
https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/deutschland-chronik/132163/1-januar-1986/

[9] Bundeszentrale für politische Bildung: „Debatte: Elterngeld“, 28.07.2017.
https://www.bpb.de/themen/familie/familienpolitik/245320/debatte-elterngeld/

Ergänzend Bundestagsdrucksache 16/2785: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes.
https://dserver.bundestag.de/btd/16/027/1602785.pdf

[10] Statistisches Bundesamt: „Zusammengefasste Geburtenziffer sinkt im Jahr 2025 auf 1,32 Kinder je Frau“, Pressemitteilung Nr. 230 vom 1. Juli 2026.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_230_12.html

[11] Statistisches Bundesamt: „Zusammengefasste Geburtenziffer sinkt im Jahr 2025 auf 1,32 Kinder je Frau“, Angaben nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_230_12.html

[12] Deutscher Bundestag: „Bildungs- und Familienministerium kann 16,66 Milliarden Euro ausgeben“, Haushaltsentwurf 2026, Elterngeld als größter Einzelposten mit 7,51 Milliarden Euro.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw48-de-bildung-1126106

[13] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kindergeld, Stand 1. Januar 2026.
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld

[14] Deutscher Bundestag: Antrag der AfD-Fraktion „Dem deutschen Volke – Unsere Zukunft gestalten und durch geeignete Familienpolitik sichern“, Drucksache 21/2034.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102034.pdf

[15] Deutscher Bundestag: Antrag der AfD-Fraktion „Familien entlasten – Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen“, Drucksache 21/590.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100590.pdf

Deutschland zahlt, Selenskyj bleibt weg

Deutschland darf nicht immer weiter in den Ukraine-Krieg hineingezogen werden

Deutschland unterstützt die Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskrieges politisch, finanziell und militärisch in enormem Umfang. Milliardenhilfen, Waffenlieferungen, Wiederaufbauzusagen und diplomatische Rückendeckung sind längst zu einer Dauerverpflichtung geworden. [3][4] Gleichzeitig zeigt der Streit um die Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Danzig erneut, wie problematisch diese bedingungslose Unterstützung geworden ist. [5][6]

Heute debattiert der Deutsche Bundestag ab 14 Uhr auf Verlangen der AfD-Fraktion in einer Aktuellen Stunde über genau diese Frage. Der Titel lautet: „Deutschland ist nicht Kriegspartei im eskalierenden Ukraine-Krieg – Nationale Interessen in den Fokus nehmen“. [1]

Debatte im Bundestag:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw26-de-aktuelle-stunde-ukraine-1191868

Was ist passiert?

Zur Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Danzig war die Teilnahme hochrangiger europäischer Vertreter angekündigt. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz sollte im Eröffnungssegment sprechen. Die Konferenz wird gemeinsam von Polen und der Ukraine ausgerichtet und soll sich mit dem Wiederaufbau der Ukraine befassen. [2]

Doch ausgerechnet der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj bleibt dieser wichtigen Konferenz fern. Berichten zufolge steht sein Fernbleiben im Zusammenhang mit dem eskalierenden Streit zwischen Polen und der Ukraine über die Benennung einer ukrainischen Einheit nach der historisch hochumstrittenen UPA. Statt Selenskyj soll Ministerpräsidentin Julia Swyrydenko die ukrainische Delegation führen. [5][6]

Das ist kein diplomatisches Detail, sondern ein politisches Warnsignal.

Deutschland zahlt, liefert und haftet politisch mit

Die Bundesregierung betont seit Jahren, Deutschland stehe fest an der Seite der Ukraine. Sie verweist auf milliardenschwere zivile, humanitäre, finanzielle und militärische Unterstützung. Gleichzeitig wird der Wiederaufbau der Ukraine international mitkoordiniert und politisch begleitet. [3][4]

Doch die entscheidende Frage lautet: Wo bleiben die deutschen Interessen?

Deutschland ist nicht Kriegspartei. Deutschland darf nicht schrittweise in eine immer tiefere militärische, finanzielle und politische Verstrickung hineingezogen werden. Wer immer neue Milliarden, immer neue Waffen und immer neue Garantien verspricht, ohne klare Grenzen zu ziehen, handelt nicht verantwortungsvoll, sondern gefährdet die Sicherheit und Handlungsfähigkeit unseres eigenen Landes.

Diplomatie statt Eskalation

Als AfD sagen wir klar: Wir lehnen eine weitere Einmischung Deutschlands in diesen Krieg ab. Es darf keine neuen Milliardenzusagen, keine weiteren Waffenlieferungen und erst recht keine Entsendung deutscher Soldaten geben. Stattdessen braucht es endlich eine ernsthafte diplomatische Initiative.

Der Krieg wird nicht dadurch beendet, dass Deutschland immer mehr zahlt und liefert. Er wird nur beendet, wenn wieder verhandelt wird.

Gerade die aktuellen Spannungen zwischen Polen und der Ukraine zeigen, wie brüchig die politische Lage ist. Wenn ein historischer Symbolstreit bereits ausreicht, damit der ukrainische Präsident einer zentralen Wiederaufbaukonferenz fernbleibt, dann muss man erst recht fragen, warum Deutschland weiterhin nahezu bedingungslos immer neue Lasten schultern soll. [5][6]

Respekt und Verlässlichkeit dürfen keine Einbahnstraße sein

Wer von Deutschland Milliarden, Waffen, Garantien und langfristige Unterstützung erwartet, muss auch diplomatische Verlässlichkeit zeigen. Eine Wiederaufbaukonferenz ist ein Pflichttermin. Dort geht es um internationale Hilfen, Investitionen, Sicherheitszusagen und die wirtschaftliche Zukunft eines Landes. [2]

Wenn Selenskyj ausgerechnet bei einem solchen Termin fehlt, sendet das ein fatales Signal an die Staaten, die diesen Wiederaufbau finanzieren sollen. Deutschland darf sich nicht darauf reduzieren lassen, Zahlmeister einer Politik zu sein, bei der die eigenen nationalen Interessen kaum noch eine Rolle spielen. [5][6]

Mein Fazit

Deutschland hat genug gezahlt, genug geliefert und genug politische Risiken übernommen. Die Bundesregierung muss endlich begreifen: Deutsche Außenpolitik hat zuerst deutschen Interessen zu dienen.

Wir brauchen keine weitere Eskalation, keine neuen Milliardenpakete und keine militärische Ausweitung. Wir brauchen Diplomatie, klare Grenzen und eine Politik, die sagt:

Deutschland ist nicht Kriegspartei. Und Deutschland darf auch nicht zur Kriegspartei gemacht werden.

Quellenverzeichnis:

[1] Deutscher Bundestag: Aktuelle Stunde „Deutschland ist nicht Kriegspartei im eskalierenden Ukraine-Krieg – Nationale Interessen in den Fokus nehmen“

[2] Bundesregierung: Bundeskanzler Merz nimmt an der Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Danzig teil

[3] Bundesregierung: So unterstützt Deutschland die Ukraine

[4] Auswärtiges Amt: Deutschland steht fest an der Seite der Menschen in der Ukraine

[5] Tagesschau: Streit um Armeeeinheit: Selenskyj reist nicht zu Aufbaukonferenz in Polen

[6] ZDFheute: Selenskyj sagt Teilnahme an Ukraine-Konferenz in Polen ab

Wenn der Mähdrescher stillsteht

AfD-Fraktion warnt vor Schmierstoff-Engpass vor der Ernte 2026 – und nimmt die Bundesregierung in die Pflicht

Unsere deutschen Bauern ernähren dieses Land. Doch was passiert, wenn ausgerechnet zur Ernte 2026 die Maschinen stillstehen – nicht wegen fehlenden Diesels, sondern wegen fehlender Schmierstoffe? Diese Frage ist keine Schwarzmalerei, sondern eine drängende Realität, auf die immer mehr Fachstellen mit deutlichen Warnungen reagieren. Gemeinsam mit der AfD-Fraktion habe ich die Bundesregierung deshalb mit einer Kleinen Anfrage zur „Versorgungssicherheit bei Schmierstoffen für Landwirtschaft und Lebensmittellogistik vor der Ernte 2026″ konfrontiert.

Worum geht es?

Ohne Motoren-, Hydraulik-, Getriebe- und Universalöle steht jede moderne Landmaschine still. Kein Traktor zieht den Pflug, kein Mähdrescher fährt ins Feld, wenn die passenden, herstellerfreigegebenen Öle fehlen. Und die Ernte kennt kein Zeitfenster zum Nachholen: Wer in den wenigen Erntetagen nicht dreschen kann, verliert Ertrag unwiederbringlich. Genau in diesem kritischen Moment verdichten sich die Warnzeichen für einen Versorgungsengpass.

Die Faktenlage ist alarmierend

Auslöser ist die Lage am Persischen Golf. Seit dem Beginn des Irankrieges Ende Februar 2026 ist die Straße von Hormus faktisch blockiert, die wichtigste Engstelle für den weltweiten Öl- und Rohstofftransport. Statt der üblichen rund 138 Schiffe passierten kurz nach Beginn der Blockade zeitweise nur noch eine Handvoll Schiffe täglich die Meerenge. (1)

Europa ist davon hochgradig abhängig. Wie die renommierte Preisberichtsagentur Argus Media und der Branchendienst ICIS dokumentieren, stammten im vergangenen Jahr 72 Prozent der europäischen Importe von Grundölen der Gruppe III aus der Golfregion – genau jene Vorprodukte, die für hochwertige synthetische Schmierstoffe unverzichtbar sind. Entsprechend explodieren die Preise. Laut Argus Media haben sich die Spotpreise für Gruppe-III-Grundöle seit Kriegsbeginn in Europa massiv erhöht und in den USA mehr als verdoppelt – auf historische Höchststände. (2)

Zugleich leeren sich die Lager – und das pünktlich zur Ernte. Mehrere Branchenverbände und Analysten warnen vor einer „bevorstehenden Knappheit“. Die Independent Lubricant Manufacturers Association (ILMA) rief bereits im März 2026 zu Sofortmaßnahmen gegen eine „drohende globale Knappheit“ bei Gruppe-III-Grundölen auf. (3)

Dass die Landtechnik bereits betroffen ist, ist kein abstraktes Marktphänomen. Der Hersteller Shell hat es schon eingeräumt: Bei „Hydraulik- oder Getriebeölen, wie sie bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen eingesetzt werden“, habe man Lieferengpässe gehabt und die Planung eng mit den Kunden abstimmen müssen. (4)

Die Gefahr endet nicht am Feldrand

Was geerntet wird, muss verarbeitet, transportiert und in die Regale gebracht werden. Auch die Lastkraftwagen der Lebensmittellogistik hängen am selben Rohstoff – sie benötigen vor allem Grundöle der Gruppe II. Argus-Media-Expertin Gabriella Twining warnt ausdrücklich, ein Mangel an hochwertigen Basisölen könne „innerhalb weniger Monate zu schwerwiegenden Störungen in der gesamten Logistikbranche führen“. (2)

Fallen Lkw mangels Schmierstoffen aus oder können vorgeschriebene Wartungsintervalle nicht eingehalten werden, ist die durchgehende Belieferung der Supermärkte – und damit die Versorgung unserer Bevölkerung mit Lebensmitteln – unmittelbar betroffen.

Eine ohnehin angespannte Branche

Der Irankrieg trifft unsere Landwirtschaft bereits heute hart. Der brandenburgische Bauernpräsident Henrik Wendorff bezeichnete die Düngemittellage am 26. Mai 2026 im rbb24 Inforadio als „dramatisch“ – Dünger sei „so teuer wie nie und vor allen Dingen nicht verfügbar“.  Ein zusätzlicher Schmierstoff-Engpass träfe unsere Bauern damit an einer ihrer empfindlichsten Stellen. (5)

Was wir von der Bundesregierung fordern

Während sich die Lage zuspitzt, fragen wir uns: Wo bleibt die Vorsorge? Unsere Kleine Anfrage mit 14 konkreten Fragen nimmt die Bundesregierung in die Pflicht.

Im Kern wollen wir Klarheit über den tatsächlichen Kenntnisstand der Regierung: Weiß sie überhaupt, wie es um die Verfügbarkeit und Bestellfähigkeit landwirtschaftlicher Spezialöle bestellt ist, und liegen ihr bereits konkrete Meldungen von Betrieben, Landhändlern, Maschinenringen oder Herstellern über Lieferengpässe vor? Ebenso fragen wir nach der Lage bei den Nutzfahrzeugölen der Gruppe II, von denen die gesamte Lebensmittellogistik abhängt, und ob die Bundesregierung die Warnung von Argus Media vor schwerwiegenden Störungen der Logistikbranche teilt.

Wir wollen außerdem wissen, wie die Regierung die gefährliche Importabhängigkeit von Grundölen und Polyalphaolefinen aus dem Nahen Osten, den USA und Asien einschätzt, wie sich die Preise seit Jahresbeginn entwickelt haben und ob sie die typischen Frühwarnzeichen eines Engpasses – längere Lieferzeiten, fehlende Viskositäten und die Bevorzugung von Großkunden – als Risiko für Ernte und Versorgungskette ernst nimmt.

Entscheidend ist die Frage nach Vorsorge und Verantwortung: Gibt es überhaupt ein Monitoring der Versorgungslage für systemrelevante Bereiche, und bestehen strategische Reserven für Schmierstoffe – vergleichbar der gesetzlichen Pflichtbevorratung für Mineralölerzeugnisse? Wir fragen, ob die Bundesregierung eine solche Bevorratung für erforderlich hält, welche technischen Schäden und Haftungsrisiken Betrieben drohen, die mangels freigegebener Öle auf Ersatzprodukte ausweichen müssen, und ob für diese Fälle eine finanzielle Absicherung vorgesehen ist. Schließlich verlangen wir Auskunft über die kurzfristigen Maßnahmen zur Sicherung der Ernte 2026 sowie über langfristige Schritte, um die Abhängigkeit Deutschlands und Europas durch Diversifizierung und die Stärkung heimischer Produktionskapazitäten zu verringern.

Unsere Haltung

Eine vorausschauende Politik schützt das, was unser Land trägt: die Versorgung der Menschen und die Arbeit unserer Bauern. Belegte Warnungen, eine Verdopplung der Vorproduktpreise und sich leerende Lager fallen mit dem Beginn der Ernte zusammen, das ist kein Zeitpunkt für Abwarten, sondern für entschlossenes Handeln.

Die AfD-Fraktion nimmt die Sorgen unserer Landwirtschaft ernst. Wir hinterfragen kritisch, ob die Bundesregierung diese Risiken überhaupt auf dem Schirm hat und werden nicht lockerlassen, bis Versorgungssicherheit und Vorsorge für unsere Bauern und unsere Bevölkerung gewährleistet sind.

Quellen

(1) Joint Maritime Information Center: Strait of Hormuz (SoH) Transit status

https://www.steamshipmutual.com/sites/default/files/medialibrary/files/Update%20003%20-%20001%20-%20JMIC%20Advisory%20Note%2028_FEB_2026_FINAL.pdf

(2) Motoröl wird knapp: Lieferanten warnen vor Juni

https://www.focus.de/finanzen/wegen-hormus-sperrung-bis-juni-kann-motoroel-knapp-werden_22373306-3feb-49c2-b9a6-1af1c21b2e7d.html

(3) ILMA Seeks Immediate Relief Amid Group III Base Oil Supply Disruptions

https://ilma.org/ilma-seeks-immediate-relief-amid-group-iii-base-oil-supply-disruptions/

(4) Schmierstoffe: Anforderungen werden sich ändern

https://www.autohaus.de/nachrichten/autohandel/schmierstoffe-anforderungen-werden-sich-aendern-3214688

(5) Landesbauernverband sieht Düngemittel-Knappheit „dramatisch“

https://www.inforadio.de/rubriken/interviews/2026/05/26/eu-duengemittel-aktionsplan-landwirtschaft-brandeburg-wendorff.html

Rente mit 70 und dann für die Pflege das Eigenheim verlieren?

Momentan geht es Schlag auf Schlag. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht von einer geplanten Kürzung seitens der Bundesregierung die Rede ist. Bundeskanzler Friedrich Merz will noch in diesem Jahr eine grundlegende Reform des Rentensystems auf den Weg bringen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die demographische Entwicklung zum Handeln zwingt. Fraglich ist aber, ob das – wie fast immer, wenn in Deutschland Politik gemacht wird – mit massiven Kürzungen oder Belastungen einhergehen muss.

Da die Reform der Rente die Koalition bereits fast zum Scheitern gebracht hat und in der Union selbst massive Gegenwehr zu vernehmen war, hatte man im letzten Jahr eigens eine Rentenkommission eingerichtet, die Vorschläge für die Rettung von Rente und Pflege erarbeiten sollte. Der Kommission gehören neben einigen Wissenschaftlern vor allem Bundestagsabgeordnete der Regierungsfraktionen an [1]. Was bislang an die Öffentlichkeit gedrungen ist, sollte alle Alarmglocken schrillen lassen.

Rente mit 70 – auch das ist eine Rentenkürzung

Ein Vorschlag ist die Rente mit 70 [2]. Dem Vorschlag zufolge soll ab den 2040er Jahren die Rente mit 68 kommen, in den 2050ern dann mit 69 und ab 2061/2062 solle dann die Rente mit 70 gelten [3]. Geburtsjahrgänge nach 1990 würden somit erst mit 70 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen können. Wer denkt, dass das Problem noch weit weg ist, der irrt gewaltig. Denn die heutigen Einzahlungen in die Rentenkasse würden dadurch schon massiv entwertet.

Der Vorschlag wurde zwar mittlerweile von einigen Abgeordneten der Regierungsfraktionen dementiert, aber er ist in der Welt und wird nun eifrig diskutiert [1]. Es ist auch nicht auszuschließen, dass er ganz bewusst durchgestochen wurde, um die Debatte in eben diese Richtung zu lenken. Was von einer „Expertenkommission“ kommt, kann ja nicht so schlecht sein. Man will Reaktionen testen und die Öffentlichkeit scheibchenweise auf das vorbereiten, was letztlich kommen wird.

Darauf deutet auch Kanzleramtschef Thorsten Frei hin, der zwar die Berichte dementiert, aber im gleichen Atemzug hinterherschiebt: „Dass man sagt, dass wenn die Lebenserwartung in Deutschland steigt, sich das auch auf die Lebensarbeitszeit auswirken muss, ist, glaube ich, durchaus sehr vernünftig“ [1].

Doch damit möglicherweise nicht genug: In einem Papier eines Beraterkreises, der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche berät, heißt es für die Zukunft: „Ab 2031 – wenn die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre abgeschlossen ist – müsste das Rentenalter etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen“ [2]. Dürfen spätere Generationen dann bis 80 arbeiten?

Man muss kein Mathematiker sein, um zu erkennen, dass die Anhebung des Renteneintrittsalters einer Rentenkürzung gleichkommt. Für das, was man eingezahlt hat, erhält man bei permanent ansteigendem Renteneintrittsalter real weniger zurück. Kommt es zu dauerhaft höherer Inflation, was angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen nicht unwahrscheinlich ist, verstärkt sich dieser Effekt noch zusätzlich. Auch darf nicht unterschätzt werden, dass viele Berufe körperlich so belastend sind, dass es vielen Menschen schon jetzt kaum möglich ist, auch nur bis 67 zu arbeiten.

Rentenniveau, Frühverrentung, Mütterrente – alles soll auf den Prüfstand

Hinzu kommt, dass aus der Rentenkommission auch durchgestochen wurde, dass eine Absenkung des Rentenniveaus von 48 auf 46 Prozent angedacht ist [2]. Ab dem Jahr 2031 soll das Rentenniveau schrittweise sinken, sodass die Bezüge für Neurentner immer geringer ausfallen würden [3].

Ein weiterer Vorschlag ist die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ (die längst keine mehr ist) und der Mütterrente [3]. Bisher kann abschlagsfrei früher in Rente gehen, wer mindestens 45 Beitragsjahre vorzuweisen hat. Derzeit nutzen diese Möglichkeit pro Jahr etwa 250.000-280.000 Menschen [4]. Rund 30 Prozent der neuen Renten basieren auf dieser Option [5].

Diese mögliche Frühverrentung soll nun abgeschafft werden, um Geld zu sparen und mehr Erwerbstätige länger im Arbeitsleben zu halten [4]. Vor allem ältere Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit wären Experten zufolge die Leidtragenden, da sie gezwungen wären, spürbare Rentenabschläge in Kauf zu nehmen [5].

Enteignung für die Finanzierung der Pflegekasse?

Die Pläne der Regierungsfraktionen bleiben jedoch nicht bei Rentenkürzungen stehen. Auch die Pflegeversicherung leidet unter der demographischen Entwicklung. In diesem Bereich reicht die politische Phantasie ebenfalls nur für Kürzungen und Eingriffe in das Eigentum der Bürger.

So spricht sich beispielsweise der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Albert Stegemann dafür aus, ein bestehendes Eigenheim stärker zur Finanzierung von Pflegeleistungen heranzuziehen [6]. Stegemann dazu wörtlich: „Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim“ [7].

Es geht bei dem Vorstoß explizit nicht nur um vermietetes Eigentum, sondern um selbst genutztes Wohneigentum [8]. Die Konsequenz wäre, dass die Betroffenen oder ihre Partner und Familien das Eigenheim verlassen müssten, um dem Staat nicht zur Last zu fallen. Von einer solchen Maßnahme wären potentiell Millionen Menschen betroffen. Einer Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) zufolge haben im Jahr 2023 mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen im Wohneigentum gelebt [8].

Wie wenig Respekt Stegemann vor der Lebensleistung der Menschen hat, macht er mit der Äußerung deutlich, dass es ein „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“ nicht geben dürfe [6]. Dass die Betroffenen ihr Eigentum nicht nur selbst erwirtschaftet (und versteuert) haben, dass sie nebenbei gigantische Beträge in eine Pflegekasse eingezahlt haben, die von Politikern seines Schlages über Jahrzehnte hinweg nicht reformiert und zukunftsfest gemacht wurde, blendet er aus.

Systematische Entwertung von Lebensleistungen

Wohneigentum ist kein Luxus, sondern meist das Ergebnis eines arbeitsreichen Lebens. Viele Eigentümer schaffen es geradeso bis zum Renteneintritt, das Haus oder die Wohnung von sämtlichen Kreditbelastungen zu befreien und somit wirklich ihr eigen nennen zu können. Viele haben darüber hinaus kaum nennenswerte Rücklagen. Und dann will der Staat schon wieder auf das hart erarbeitete Eigentum zugreifen, weil er nicht wirtschaften kann?

Wohneigentum ist für viele Bürger die zentrale Säule ihrer Altersvorsorge, weil sie nicht mehr auf die gesetzliche Rente vertrauen können. Nun soll ihnen auch das genommen werden. Die bekannt gewordenen Pläne für die Reform der Renten- und Pflegekassen bedeuten nichts anderes als die systematische Entwertung von Lebensleistungen.

Quellenverzeichnis

[1] „Verwirrung um Rente mit 70: Abgeordneter dementiert Medienbericht – doch die Diskussion ist entfacht“, www.mainpost.de, 1. Juni 2026

[2] „Brisante Daten zur Rente mit 70: Längeres Arbeiten trifft Ostdeutsche und Geringverdiener härter“, www.merkur.de, 1. Juni 2026

[3] „Rente mit 70? Worum es in der Debatte geht“, www.tagesschau.de, 21. Mai 2026

[4] „Frührente kostet Milliarden – Bundesregierung prüft ihr Ende“, rp-online.de, 3. Juni 2026

[5] „Aus der Rente mit 63 würde Milliarden sparen“, www.n-tv.de, 3. Juni 2026

[6] „Unions-Fraktionsvize Stegemann: „Auch Eigenheim und Vermögen bei Pflege heranziehen““, www.deutschlandfunk.de, 29. Mai 2026

[7] „Pflegefinanzierung: Eigenheim als Reserve für Pflegekosten?“, www.zdfheute.de, 29. Mai 2026

[8] „Pflege: Eigenheim in Gefahr? Union will bei Pflegebedürftigen schneller ans Vermögen“, www.allgaeuer-zeitung.de, 3. Juni 2026

Digitale-Identitäten-Gesetz – noch mehr Überwachung?

Wenn mehr Überwachung zu mehr innerer Sicherheit führen würde, müssten wir in einem sehr sicheren Land leben. Dem widersprechen aber die Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) der letzten Jahre und für Millionen Bürger wohl auch das subjektive Sicherheitsgefühl.

Videoüberwachung in großen Teilen des öffentlichen Raums, Verbotszonen jeglicher Art, anlasslose Kontrollen, weitgehende Speicher- und Erfassungsrechte der Behörden in Bezug auf private und finanzielle Daten – all das mag für einen eifrigen Staat sprechen, aber hat eben nicht dazu geführt, dass wir mehr Sicherheit haben.

Daher muss jede Reform, die uns zwar mehr Sicherheit verspricht, aber die Axt an die Freiheit legt, mit großer Skepsis betrachtet werden. Oft sind auch neue Möglichkeiten, die uns mehr Freiheit und Flexibilität suggerieren, im Ergebnis das Gegenteil.

Ein Beispiel dafür könnte das geplante Digitale-Identitäten-Gesetz sein. In Deutschland hat man die digitale Entwicklung über weite Strecken verschlafen. Deshalb wird nun so manche Reform mit heißer Nadel gestrickt – exemplarisch dafür steht die elektronische Patientenakte, die wohl als Misserfolg bezeichnet werden kann.

Was hat es mit dem Digitale-Identitäten-Gesetz auf sich?

Die Bundesregierung will zeitnah die Einführung einer sogenannten digitalen Brieftasche – auch EUDI-Wallet genannt – vorbereiten, mit der „sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, so verkündet es Bundesdigitalminister Karsten Wildberger [1]. Die Nutzung soll laut Wildberger natürlich sicher und freiwillig sein [1].

Das Gesetz basiert auf einer Vorgabe der EU, die jeden Mitgliedstaat verpflichtet, eine „Europäische Brieftasche für die Digitale Identität“ bereitzustellen [2]. Stichtag für die Umsetzung ist der 24. Dezember 2026 [3].

Und so verwundert es auch nicht, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein großer Fan der digitalen Brieftasche ist. Ihre Begründung: „Jedes Mal, wenn eine App oder Website uns bittet, eine digitale Identität zu erstellen, haben wir keine Ahnung, was mit unseren Daten passiert“ [4]. Das ist richtig, aber das wissen wir bei der EU und unserem Staat erst recht nicht.

Vorstufe zum Social-Media-Verbot und zur Klarnamenpflicht?

Eine weitere Nutzungsmöglichkeit könnte die Alterskontrolle in sozialen Netzwerken sein [1]. Wir hatten erst kürzlich auf die Diskussion über ein mögliches Verbot von Social-Media für Jugendliche aufmerksam gemacht, hier der Link dazu:

Ein solches Verbot, inklusive dem Altersnachweis und damit der namentlichen Erfassung auch erwachsener Nutzer, könnte mit der digitalen Brieftasche in die Tat umgesetzt werden. Dann ist es schnell vorbei mit der angeblichen Freiwilligkeit.

So heißt es in einem Papier der SPD (immerhin noch an der Bundesregierung beteiligt) zum geplanten Social-Media-Verbot für Jugendliche: „Wir führen eine verpflichtende Altersverifikation für die Nutzung von sozialen Medien ein. Die Verifikation erfolgt mithilfe der EUDI-Wallet“ [5].

Wenn man sich für soziale Netzwerke mit einem offiziellen digitalen Dokument verifizieren muss, kommt das letztlich einer Klarnamenpflicht gleich.

Digitales Ökosystem – oder Freibrief für Datenkraken?

Angedacht ist auch, dass die Wallet zum Bezahlen eingesetzt werden und so perspektivisch das physische Portemonnaie ersetzen kann [2]. Die Zusammenführung so vieler unterschiedlicher Funktionen wirft zahlreiche Fragen zu Datensicherheit, Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung auf.

Die Politikwissenschaftlerin Eneia Dragomir bringt es auf den Punkt: „Ist das eine Grundlage für Vertrauen – oder der Aufbau eines Überwachungssystems?“ [4]

Ein weiteres Risiko wird, beispielsweise vom Verbraucherzentrale Bundesverband, darin gesehen, dass private Anbieter und Unternehmen die Daten aus der digitalen Brieftasche abgreifen könnten [3]. Vor dieser Gefahr warnt auch die österreichische Nichtregierungsorganisation epicenter.works, weil Schutzmechanismen leicht umgangen werden könnten, „sodass illegale Anfragen nach zu vielen Informationen möglich werden“ [6].

Digitaler Generalschlüssel für unser Leben

Der Start der digitalen Brieftasche ist für den 2. Januar 2027 geplant [7]. Bezeichnend ist, dass ein großer Teil der konkreten Ausgestaltung nicht vom Bundestag entschieden werden, sondern dem Digitalministerium „nach pflichtgemäßem Ermessen“ vorbehalten bleiben soll [4].

Einige Beobachter des Treibens der Bundesregierung sprechen schon von einem „digitalen Generalschlüssel für unser Leben“ [4]. Und das trifft es wohl ganz gut, wenn große Teile unseres Lebens in einer vom Staat bereitgestellten App für das Smartphone gespeichert werden.

Seitens der EU-Kommission ist sogar geplant, biometrische Gesichtsdaten verpflichtend in den Mindestdatensatz zur Personenidentifizierung aufzunehmen, noch weitere ergänzende Durchführungsrechtsakte sind möglich [6].

Für mehr Bequemlichkeit wird man einmal mehr Sicherheit, Freiheit und Selbstbestimmung an der Garderobe abgeben. Man sollte vorsichtig sein. Auch in China hat das dortige Social-Credit-System einmal klein angefangen.

Quellenverzeichnis

[1] „Bundesregierung bereitet Weg für Einführung von digitaler Brieftasche“, www.stern.de, 20. Mai 2026

[2] „Das soll die digitale Brieftasche in Deutschland können“, www.netzpolitik.de, 27. März 2026

[3] „Das soll die digitale Brieftasche können“, www.zdfheute.de, 20. Mai 2026

[4] „Der Staat im Smartphone: Wie die EU-Wallet Identität und Kontrolle neu ordnet“, www.marktundmittelstand.de, 8. April 2026

[5] „Meinungsäußerung nur noch nach Ausweiskontrolle: Darum ist die EU-Wallet so brandgefährlich für unsere Freiheit“, nius.de, 24. Februar 2026

[6] „EU-Kommission höhlt Datenschutz der digitalen Brieftasche aus“, www.heise.de, 12. März 2026

[7] „Weniger Bürokratie, mehr digital: Das ändert sich bei Personalausweis und Reisepass“, newstime.joyn.de, 26. Mai 2026

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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