Noch mehr Überwachung durch die EU-Chatkontrolle

Kinderschutz nur als Vorwand?

Manchmal sagt die Art und Weise eines Beschlusses oder einer politischen Entscheidung mehr über den Inhalt aus als man auf den ersten Blick vermutet. So werden unbequeme Entscheidungen nicht selten zu Zeiten getroffen, in denen viele Bürger abgelenkt und mit anderen Sachen beschäftigt sind. Beliebte Zeiten sind die anstehenden Sommerferien, die Vorweihnachtszeit oder große Sportereignisse wie die Fußball-Weltmeisterschaft. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Doch nicht nur der Zeitpunkt einer politischen Entscheidung kann verdächtig sein, auch das Entscheidungsverfahren ist manchmal ein guter Anlass, sich näher mit dem Inhalt zu befassen. Das gilt auch für die sogenannte Chatkontrolle, die nun vom Europäischen Parlament beschlossen oder – besser gesagt – nicht beschlossen wurde. Aber dennoch möglich bleibt.

Chatkontrolle bleibt möglich

Zunächst sei vorangestellt, dass der Hintergrund des Beschlusses ein sehr ernster ist. Es kommt immer öfter zur Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern im Internet. In unschöner Regelmäßigkeit ist von einem zerschlagenen Kinderporno-Ring die Rede, der entsprechende Inhalte ausgetauscht hat. Dass hiergegen mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen werden muss, sollte unstreitig sein.

Der aktuelle Beschluss des EU-Parlaments soll es Onlinediensten künftig weiterhin ermöglichen, in privaten Chats von Nutzern nach Hinweisen auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern suchen zu dürfen [1]. Tech-Konzernen wie Google, Meta oder Microsoft ist es so möglich, ohne konkreten Verdacht in Chats, Mails und Messenger-Diensten die Inhalte der Nutzer zu durchforsten [2]. Damit soll eine Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln einhergehen [1]. Eigentlich ist das Mitlesen und Scannen von privaten Nachrichten durch europäisches Datenschutzrecht verboten [3].

Die nun weiterhin geltende Regelung setzt zwar die technische Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht aus, sie ermöglicht aber automatisierte Scans auf den Endgeräten der Nutzer [4]. Das Verfahren wird „Client-Side-Scanning“ genannt und erlaubt die Überprüfung von Inhalten auf dem Smartphone oder Computer mittels einer speziellen Software [4]. Bezeichnend ist auch, dass die Tech-Konzerne im Vorfeld der umstrittenen Entscheidung massive Lobbyarbeit für die Verlängerung der Ausnahmeregelungen betrieben haben [2].

EU nutzt undemokratischen Taschenspielertrick

Das EU-Parlament hatte die anlasslose Überwachung der Nutzer immer wieder abgelehnt [5]. Zuletzt kam es im März dieses Jahres zu einer Abstimmung, bei der die Mehrheit die Fortsetzung der Chatkontrolle ohne jeglichen Verdacht ablehnte [6]. Die Präsidentin des EU-Parlaments, Roberta Metsola, hat sich eines Tricks bedient, um die Ausspähung dennoch zu ermöglichen. Sie machte sich eine EU-Regelung zunutze, wonach in der zweiten Lesung ein Vorschlag der EU-Staaten als angenommen gilt, wenn ihn nicht die absolute Mehrheit ablehnt [3]. So brachte sie den Antrag auf Verlängerung der Ausnahmeregelung am letzten Sitzungstag vor der parlamentarischen Sommerpause erneut ein, um die Rechtsgrundlage für die Chatkontrolle nochmals um zwei Jahre zu verlängern [2].

Zur endgültigen Ablehnung wäre die absolute Mehrheit von 360 Stimmen notwendig gewesen, es stimmte aber nur eine relative Mehrheit von 314 Abgeordneten gegen die Chatkontrolle [5]. Man machte sich die Tatsache zunutze, dass sich viele Parlamentarier bereits in der Sommerpause befanden und so das erforderliche Quorum kaum erreichbar war.

Kritiker bewerten das Vorgehen als „miesen Verfahrenstrick vor der Sommerpause und gegen eine Mehrheit der Abgeordneten“ [5]. Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan bezeichnete den Vorgang als demokratischen Skandal: „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“ [6].

Eine diesbezügliche Ausnahmeregelung war im April dieses Jahres ausgelaufen, die EU-Institutionen konnten sich nicht auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen [5]. Doch die alles beherrschende EU-Kommission scheint sich durchgesetzt zu haben.

Kaum wirksam für den Kinderschutz

Bislang handelt es sich um eine freiwillige Chatkontrolle. Sie gibt den Plattformbetreibern also nur die Möglichkeit, die Kommunikation der Nutzer anlasslos zu überwachen. In der Beratung befindet sich derzeit allerdings auch die verpflichtende Chatkontrolle, die – so zumindest ein Vorschlag der EU-Kommission – zur Durchleuchtung von Inhalten vor ihrer Verschlüsselung führen könnte [5].

Bundeskanzler Merz hatte kritisiert, dass das Auslaufen der datenschutzrechtlichen Ausnahmeregelungen zu einem „Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“ führe [4]. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien hatte sich dafür ausgesprochen, das eigentlich als Übergangslösung konzipierte Verfahren wieder in Kraft zu setzen, da es ihrer Ansicht nach dabei helfe, die Täter dingfest zu machen [6].

Doch die Fakten sprechen dagegen. So hatte selbst der Evaluationsbericht der EU-Kommission – die zu den Unterstützern der Überwachungsmaßnahme zählt – feststellen müssen, dass es keinen objektiven Nachweis für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gibt [2]. Datenschützer kritisieren das Verfahren seit Jahren, weil es zwar Massenkontrolle ermögliche, aber für den Schutz von Kindern ineffektiv sei [6]. Daher kann es auch nicht überraschen, dass sich sogar der Deutsche Kinderschutzbund gegen die EU-Chatkontrolle ausgesprochen hat [7]. Von der Bundesregierung hatte er im Kampf gegen sexualisierte Gewalt „zielgerichtete Maßnahmen statt anlassloser Massenüberwachung“ gefordert [7]. Dem kann man sich nur anschließen.

Ein weiterer Aspekt ist die hohe Fehleranfälligkeit der zur Anwendung kommenden Technologien. So liegen die sogenannten Falsch-Positiv-Raten bei rund 20 Prozent, wodurch die Möglichkeit besteht, dass völlig Unschuldige in den Verdacht von schweren Straftaten geraten [2]. Auch ist nicht davon auszugehen, dass das Auslaufen der Ausnahmeregelungen zu einem niedrigeren Verfolgungsdruck führen würde. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit dem Auslaufen im April keinen Rückgang der Verdachtsmeldungen registrieren können [2]. Auch erwiesen sich laut BKA 48 Prozent der eingehenden Hinweise als strafrechtlich nicht relevant [3].

Kinderschutz als Vorwand zur Massenüberwachung

Vermeintlicher Kinderschutz wird hier als Vorwand genutzt, um alle Nutzer bestimmter Onlinedienste unter Generalverdacht zu stellen und ohne konkreten Anlass zu überwachen. Statt wirksamere Maßnahmen gegen tatsächlich verdächtige Personen zu verstärken, weitet man die umfassende Überwachung nahezu aller Bürger aus.

Dafür werden undemokratische Vorgänge genutzt. Es wird so lange abgestimmt und mit Verfahrenstricks hantiert, bis das Ergebnis „passt“. Der Kinderschutz wird hier als trojanisches Pferd missbraucht, um die Grundrechte von 450 Millionen Menschen in der EU einzuschränken. Was heute noch unter dem Vorwand des Kinderschutzes firmiert, kann schon bald gegen missliebige politische Meinungsäußerungen genutzt werden.

Eine anlasslose Massenüberwachung ohne konkreten Tatverdacht ist mit einem freiheitlichen Rechtsstaat unvereinbar.

Quellenverzeichnis

[1] Kathrin Schmid: „Chatkontrolle“: Scan-Erlaubnis nimmt Hürde im EU-Parlament, tagesschau.de, 9. Juli 2026.

[2] Stefan Krempl: EU-Parlament reaktiviert Chatkontrolle 1.0 trotz massiver Kritik, heise online, 9. Juli 2026.

[3] Jörg Schieb: Was mit der Chatkontrolle auf Nutzer zukommt, WDR, 10. Juli 2026.

[4] Kehrtwende im EU-Parlament: Die Chatkontrolle kommt doch, Legal Tribune Online, 9. Juli 2026.

[5] Tomas Rudl: EU-Parlament: Freiwillige Chatkontrolle geht mit Verfahrenstrick durch, netzpolitik.org, 9. Juli 2026.

[6] Empörung im EU-Parlament: Abstimmung über „Chatkontrolle“ im Eilverfahren geplant, WELT, 8. Juli 2026.

[7] JF-Online: EU-Parlament winkt Chatkontrolle im Eilverfahren durch – nachdem sie zweimal abgelehnt wurde, Junge Freiheit, 9. Juli 2026.

Bio-Elite auf Steuerzahlerkosten: Bioland wirft AfD-Bauern raus

Stellt euch vor, ihr seid fleißiger Biobauer. Ihr bewirtschaftet euren Betrieb nach strengsten Öko-Richtlinien, zahlt saftige Beiträge und Lizenzgebühren. Und dann passiert genau das: Die Bioland-Bonzen schlagen euch die Tür vor der Nase zu. Nicht wegen eurer Arbeit. Nicht wegen eurer Qualität. Sondern nur deshalb, weil ihr euch politisch bei der größten demokratisch gewählten Oppositionspartei Deutschlands, der AfD, engagiert.

Willkommen im „Bio-Faschismus“. Ein Verband, der eigentlich Karotten und Kühe zertifizieren soll, mutiert zum politischen Öko-Inquisitor. Und das Ganze wird auch noch mit eurem Geld finanziert. Mitgliedsbeiträge, Lizenzgebühren und Hunderttausende aus Steuergeldern der EU, des Bundes und der Länder. (1)

Dabei verpflichtet sich Bioland laut eigener Satzung dazu, parteipolitisch unabhängig zu agieren. Stattdessen diffamiert der Verband die AfD und wirft deren Anhänger aus dem Verband. Hetze auf Steuerkosten. (2) (3)

Der skandalöse interne Umgang: AfD raus, ohne Begründung oder Anhörung

Der interne Umgang bei Bioland ist eindeutig. AfD-Mitglieder sollen nicht aufgenommen werden. Funktionäre sollen gekündigt werden. Sogar einfache Parteimitglieder werden aus dem Verband gedrängt, ohne dass ihnen eine Begründung geliefert wird.

Ein Beispiel ist der Biobauer Mathias Kreiß aus Bayern. Nachdem er als AfD-Bürgermeisterkandidat antrat, wurde sein Erzeugervertrag gekündigt. Das Bioland-Siegel durfte er nicht mehr nutzen. Der Hintergrund dafür ist eine von Bioland gegründete „Arbeitsgruppe gegen rechtsextreme Einflussnahme“. Kritiker sehen darin nicht nur eine Diffamierung, sondern auch einen klaren Verstoß gegen die eigene Satzung. In §2.3 heißt es ausdrücklich: „Der Verband ist parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig.“ (2) (3)

Statt Landwirtschaftspolitik betreibt Bioland linke Agenda

Eigentlich sollte Bioland den ökologischen Landbau fördern. Stattdessen betreibt der Verband aus Sicht vieler Kritiker politische Indoktrination. Kampagnen wie „Buntes Bioland“ richten sich gegen angeblichen Rechtsextremismus.

Wer AfD wählt, also die Partei, die sich als einzige konsequent für die Interessen deutscher Bauern einsetzt, wird plötzlich zur „Gefahr für die Marke“ erklärt. Satirisch zugespitzt könnte man sagen: Die Bio-Bonzen fürchten offenbar, dass links-grüne Wähler ihre Tomaten boykottieren könnten und die schöne Öko-Illusion zusammenbricht.

So mutieren Verbände ohne politische Kernkompetenz zu Marionetten der schwarz-roten Regierung und spalten die Landwirtschaft unter dem Deckmantel von Vielfalt und Demokratie. (4)

Satzungswidrig: Warum der AfD-Ausschluss gegen Biolands eigene Regeln verstößt

Ein Blick in die Satzung von Bioland vom 19.11.2024 zeigt die Widersprüche deutlich. In §2.3 heißt es ausdrücklich:

„Der Verband ist parteipolitisch, weltanschaulich und konfessionell unabhängig.“

Wenn ein Verband eine legale und demokratisch gewählte Partei pauschal als extrem brandmarkt und deren Mitglieder ausschließt, ist das aus Sicht der Kritiker nichts anderes als blanke Parteipolitik. Die Satzung erlaubt lediglich ein Vorgehen gegen rassistische, verfassungsfeindliche oder menschenverachtende Bestrebungen. Eine bloße AfD-Mitgliedschaft fällt jedoch nicht darunter. (2) Auch Ausschlüsse sind laut §5.4 nur bei einem wichtigen Grund möglich. Dazu gehört beispielsweise die aktive und öffentlich wahrnehmbare Unterstützung extremistischer Bestrebungen. Zudem muss vorher eine Anhörung stattfinden.

Ein pauschales „AfD gleich raus“ ohne Prüfung und ohne Anhörung verletzt diese Regeln. Gleichzeitig werden damit tausende AfD-Sympathisanten unter den Biobauern diskriminiert. Wenn AfD-Politiker bewusst ausgeschlossen werden, hat das auch Auswirkungen auf demokratische Prozesse. Die AfD vertritt inzwischen rund 20 Prozent der Wähler, mit steigender Tendenz. Eine Organisation, die gegen diese Partei agiert, betreibt faktisch Wahlkampf gegen die Opposition. (5)

Steuergelder finanzieren politische Kampagnen

Besonders brisant wird die Situation durch die Finanzierung des Verbandes. Bioland lebt nicht nur von Mitgliedsbeiträgen.

Der Verband erhält auch erhebliche öffentliche Fördermittel. EU-Programme wie „Grenzenlos Regional – Bio in Europa“ mit rund einer Million Euro Förderung. Bundesmittel über die BLE von etwa 90.000 bis 100.000 Euro für Messeauftritte wie die Grüne Woche oder die Biofach. Landesmittel wie rund 160.000 bis 170.000 Euro für Bildungsmaßnahmen in Baden-Württemberg oder etwa 50.000 bis 60.000 Euro für Sortenversuche in Niedersachsen. Hinzu kommen Lobbyausgaben von rund 120.000 bis 130.000 Euro im Jahr 2024.

Kritiker sehen darin ein klares Problem. Mit Steuergeldern werden aus ihrer Sicht AfD-Ausschlüsse, Arbeitsgruppen gegen angeblichen Rechtsextremismus und politische Lobbyarbeit finanziert. Das hat mit der ursprünglichen Idee der Förderung biologischer Landwirtschaft nur noch wenig zu tun. (2)

Fazit: Wenn Verbände zu politischen Indoktrinationszentren werden

Immer mehr Verbände mit eigentlich fachlichen Kernkompetenzen entwickeln sich nach Ansicht vieler Kritiker zu politischen Indoktrinationszentren. Statt sich auf ihre Aufgaben zu konzentrieren, betreiben sie politische Kampagnen gegen die Opposition. Deshalb fordern Kritiker, dass kein öffentliches Geld mehr für Organisationen bereitgestellt wird, die politische Hetze gegen die AfD betreiben. Die AfD versteht sich als Partei für alle Bauern. Wir positionieren uns gegen EU-Vorgaben und für eine Landwirtschaft, die sich stärker an den Interessen deutscher Landwirte orientiert.

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Quellen

(1) Bioland e.V., Eintrag im Lobbyregister des Deutschen Bundestages
https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R003958

(2) Satzung von Bioland e.V., Fassung vom 19.11.2024
https://a.storyblok.com/f/319110/x/e2ee5a1ff4/bioland_satzung_fassung_vom_19-11-24.pdf

(3) Bericht über internen Leitfaden zu AfD-Mitgliedern bei Bioland
https://apollo-news.net/interner-leitfaden-zeigt-bioland-will-afd-bauern-ausschlieen/

(4) Bioland-Kampagne „Buntes Bioland – Wir lieben Vielfalt“
https://www.bioland.de/ueber-uns/unsere-kernthemen/gegen-rechtsextreme-tendenzen

(5) Aktuelle AfD-Umfragewerte (Übersicht Wahlumfragen)
https://dawum.de/AfD/

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