Noch mehr Überwachung durch die EU-Chatkontrolle

Kinderschutz nur als Vorwand?

Manchmal sagt die Art und Weise eines Beschlusses oder einer politischen Entscheidung mehr über den Inhalt aus als man auf den ersten Blick vermutet. So werden unbequeme Entscheidungen nicht selten zu Zeiten getroffen, in denen viele Bürger abgelenkt und mit anderen Sachen beschäftigt sind. Beliebte Zeiten sind die anstehenden Sommerferien, die Vorweihnachtszeit oder große Sportereignisse wie die Fußball-Weltmeisterschaft. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Doch nicht nur der Zeitpunkt einer politischen Entscheidung kann verdächtig sein, auch das Entscheidungsverfahren ist manchmal ein guter Anlass, sich näher mit dem Inhalt zu befassen. Das gilt auch für die sogenannte Chatkontrolle, die nun vom Europäischen Parlament beschlossen oder – besser gesagt – nicht beschlossen wurde. Aber dennoch möglich bleibt.

Chatkontrolle bleibt möglich

Zunächst sei vorangestellt, dass der Hintergrund des Beschlusses ein sehr ernster ist. Es kommt immer öfter zur Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern im Internet. In unschöner Regelmäßigkeit ist von einem zerschlagenen Kinderporno-Ring die Rede, der entsprechende Inhalte ausgetauscht hat. Dass hiergegen mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen werden muss, sollte unstreitig sein.

Der aktuelle Beschluss des EU-Parlaments soll es Onlinediensten künftig weiterhin ermöglichen, in privaten Chats von Nutzern nach Hinweisen auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern suchen zu dürfen [1]. Tech-Konzernen wie Google, Meta oder Microsoft ist es so möglich, ohne konkreten Verdacht in Chats, Mails und Messenger-Diensten die Inhalte der Nutzer zu durchforsten [2]. Damit soll eine Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln einhergehen [1]. Eigentlich ist das Mitlesen und Scannen von privaten Nachrichten durch europäisches Datenschutzrecht verboten [3].

Die nun weiterhin geltende Regelung setzt zwar die technische Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht aus, sie ermöglicht aber automatisierte Scans auf den Endgeräten der Nutzer [4]. Das Verfahren wird „Client-Side-Scanning“ genannt und erlaubt die Überprüfung von Inhalten auf dem Smartphone oder Computer mittels einer speziellen Software [4]. Bezeichnend ist auch, dass die Tech-Konzerne im Vorfeld der umstrittenen Entscheidung massive Lobbyarbeit für die Verlängerung der Ausnahmeregelungen betrieben haben [2].

EU nutzt undemokratischen Taschenspielertrick

Das EU-Parlament hatte die anlasslose Überwachung der Nutzer immer wieder abgelehnt [5]. Zuletzt kam es im März dieses Jahres zu einer Abstimmung, bei der die Mehrheit die Fortsetzung der Chatkontrolle ohne jeglichen Verdacht ablehnte [6]. Die Präsidentin des EU-Parlaments, Roberta Metsola, hat sich eines Tricks bedient, um die Ausspähung dennoch zu ermöglichen. Sie machte sich eine EU-Regelung zunutze, wonach in der zweiten Lesung ein Vorschlag der EU-Staaten als angenommen gilt, wenn ihn nicht die absolute Mehrheit ablehnt [3]. So brachte sie den Antrag auf Verlängerung der Ausnahmeregelung am letzten Sitzungstag vor der parlamentarischen Sommerpause erneut ein, um die Rechtsgrundlage für die Chatkontrolle nochmals um zwei Jahre zu verlängern [2].

Zur endgültigen Ablehnung wäre die absolute Mehrheit von 360 Stimmen notwendig gewesen, es stimmte aber nur eine relative Mehrheit von 314 Abgeordneten gegen die Chatkontrolle [5]. Man machte sich die Tatsache zunutze, dass sich viele Parlamentarier bereits in der Sommerpause befanden und so das erforderliche Quorum kaum erreichbar war.

Kritiker bewerten das Vorgehen als „miesen Verfahrenstrick vor der Sommerpause und gegen eine Mehrheit der Abgeordneten“ [5]. Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan bezeichnete den Vorgang als demokratischen Skandal: „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“ [6].

Eine diesbezügliche Ausnahmeregelung war im April dieses Jahres ausgelaufen, die EU-Institutionen konnten sich nicht auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen [5]. Doch die alles beherrschende EU-Kommission scheint sich durchgesetzt zu haben.

Kaum wirksam für den Kinderschutz

Bislang handelt es sich um eine freiwillige Chatkontrolle. Sie gibt den Plattformbetreibern also nur die Möglichkeit, die Kommunikation der Nutzer anlasslos zu überwachen. In der Beratung befindet sich derzeit allerdings auch die verpflichtende Chatkontrolle, die – so zumindest ein Vorschlag der EU-Kommission – zur Durchleuchtung von Inhalten vor ihrer Verschlüsselung führen könnte [5].

Bundeskanzler Merz hatte kritisiert, dass das Auslaufen der datenschutzrechtlichen Ausnahmeregelungen zu einem „Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“ führe [4]. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien hatte sich dafür ausgesprochen, das eigentlich als Übergangslösung konzipierte Verfahren wieder in Kraft zu setzen, da es ihrer Ansicht nach dabei helfe, die Täter dingfest zu machen [6].

Doch die Fakten sprechen dagegen. So hatte selbst der Evaluationsbericht der EU-Kommission – die zu den Unterstützern der Überwachungsmaßnahme zählt – feststellen müssen, dass es keinen objektiven Nachweis für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gibt [2]. Datenschützer kritisieren das Verfahren seit Jahren, weil es zwar Massenkontrolle ermögliche, aber für den Schutz von Kindern ineffektiv sei [6]. Daher kann es auch nicht überraschen, dass sich sogar der Deutsche Kinderschutzbund gegen die EU-Chatkontrolle ausgesprochen hat [7]. Von der Bundesregierung hatte er im Kampf gegen sexualisierte Gewalt „zielgerichtete Maßnahmen statt anlassloser Massenüberwachung“ gefordert [7]. Dem kann man sich nur anschließen.

Ein weiterer Aspekt ist die hohe Fehleranfälligkeit der zur Anwendung kommenden Technologien. So liegen die sogenannten Falsch-Positiv-Raten bei rund 20 Prozent, wodurch die Möglichkeit besteht, dass völlig Unschuldige in den Verdacht von schweren Straftaten geraten [2]. Auch ist nicht davon auszugehen, dass das Auslaufen der Ausnahmeregelungen zu einem niedrigeren Verfolgungsdruck führen würde. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit dem Auslaufen im April keinen Rückgang der Verdachtsmeldungen registrieren können [2]. Auch erwiesen sich laut BKA 48 Prozent der eingehenden Hinweise als strafrechtlich nicht relevant [3].

Kinderschutz als Vorwand zur Massenüberwachung

Vermeintlicher Kinderschutz wird hier als Vorwand genutzt, um alle Nutzer bestimmter Onlinedienste unter Generalverdacht zu stellen und ohne konkreten Anlass zu überwachen. Statt wirksamere Maßnahmen gegen tatsächlich verdächtige Personen zu verstärken, weitet man die umfassende Überwachung nahezu aller Bürger aus.

Dafür werden undemokratische Vorgänge genutzt. Es wird so lange abgestimmt und mit Verfahrenstricks hantiert, bis das Ergebnis „passt“. Der Kinderschutz wird hier als trojanisches Pferd missbraucht, um die Grundrechte von 450 Millionen Menschen in der EU einzuschränken. Was heute noch unter dem Vorwand des Kinderschutzes firmiert, kann schon bald gegen missliebige politische Meinungsäußerungen genutzt werden.

Eine anlasslose Massenüberwachung ohne konkreten Tatverdacht ist mit einem freiheitlichen Rechtsstaat unvereinbar.

Quellenverzeichnis

[1] Kathrin Schmid: „Chatkontrolle“: Scan-Erlaubnis nimmt Hürde im EU-Parlament, tagesschau.de, 9. Juli 2026.

[2] Stefan Krempl: EU-Parlament reaktiviert Chatkontrolle 1.0 trotz massiver Kritik, heise online, 9. Juli 2026.

[3] Jörg Schieb: Was mit der Chatkontrolle auf Nutzer zukommt, WDR, 10. Juli 2026.

[4] Kehrtwende im EU-Parlament: Die Chatkontrolle kommt doch, Legal Tribune Online, 9. Juli 2026.

[5] Tomas Rudl: EU-Parlament: Freiwillige Chatkontrolle geht mit Verfahrenstrick durch, netzpolitik.org, 9. Juli 2026.

[6] Empörung im EU-Parlament: Abstimmung über „Chatkontrolle“ im Eilverfahren geplant, WELT, 8. Juli 2026.

[7] JF-Online: EU-Parlament winkt Chatkontrolle im Eilverfahren durch – nachdem sie zweimal abgelehnt wurde, Junge Freiheit, 9. Juli 2026.

Digitale-Identitäten-Gesetz – noch mehr Überwachung?

Wenn mehr Überwachung zu mehr innerer Sicherheit führen würde, müssten wir in einem sehr sicheren Land leben. Dem widersprechen aber die Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) der letzten Jahre und für Millionen Bürger wohl auch das subjektive Sicherheitsgefühl.

Videoüberwachung in großen Teilen des öffentlichen Raums, Verbotszonen jeglicher Art, anlasslose Kontrollen, weitgehende Speicher- und Erfassungsrechte der Behörden in Bezug auf private und finanzielle Daten – all das mag für einen eifrigen Staat sprechen, aber hat eben nicht dazu geführt, dass wir mehr Sicherheit haben.

Daher muss jede Reform, die uns zwar mehr Sicherheit verspricht, aber die Axt an die Freiheit legt, mit großer Skepsis betrachtet werden. Oft sind auch neue Möglichkeiten, die uns mehr Freiheit und Flexibilität suggerieren, im Ergebnis das Gegenteil.

Ein Beispiel dafür könnte das geplante Digitale-Identitäten-Gesetz sein. In Deutschland hat man die digitale Entwicklung über weite Strecken verschlafen. Deshalb wird nun so manche Reform mit heißer Nadel gestrickt – exemplarisch dafür steht die elektronische Patientenakte, die wohl als Misserfolg bezeichnet werden kann.

Was hat es mit dem Digitale-Identitäten-Gesetz auf sich?

Die Bundesregierung will zeitnah die Einführung einer sogenannten digitalen Brieftasche – auch EUDI-Wallet genannt – vorbereiten, mit der „sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, so verkündet es Bundesdigitalminister Karsten Wildberger [1]. Die Nutzung soll laut Wildberger natürlich sicher und freiwillig sein [1].

Das Gesetz basiert auf einer Vorgabe der EU, die jeden Mitgliedstaat verpflichtet, eine „Europäische Brieftasche für die Digitale Identität“ bereitzustellen [2]. Stichtag für die Umsetzung ist der 24. Dezember 2026 [3].

Und so verwundert es auch nicht, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein großer Fan der digitalen Brieftasche ist. Ihre Begründung: „Jedes Mal, wenn eine App oder Website uns bittet, eine digitale Identität zu erstellen, haben wir keine Ahnung, was mit unseren Daten passiert“ [4]. Das ist richtig, aber das wissen wir bei der EU und unserem Staat erst recht nicht.

Vorstufe zum Social-Media-Verbot und zur Klarnamenpflicht?

Eine weitere Nutzungsmöglichkeit könnte die Alterskontrolle in sozialen Netzwerken sein [1]. Wir hatten erst kürzlich auf die Diskussion über ein mögliches Verbot von Social-Media für Jugendliche aufmerksam gemacht, hier der Link dazu:

Ein solches Verbot, inklusive dem Altersnachweis und damit der namentlichen Erfassung auch erwachsener Nutzer, könnte mit der digitalen Brieftasche in die Tat umgesetzt werden. Dann ist es schnell vorbei mit der angeblichen Freiwilligkeit.

So heißt es in einem Papier der SPD (immerhin noch an der Bundesregierung beteiligt) zum geplanten Social-Media-Verbot für Jugendliche: „Wir führen eine verpflichtende Altersverifikation für die Nutzung von sozialen Medien ein. Die Verifikation erfolgt mithilfe der EUDI-Wallet“ [5].

Wenn man sich für soziale Netzwerke mit einem offiziellen digitalen Dokument verifizieren muss, kommt das letztlich einer Klarnamenpflicht gleich.

Digitales Ökosystem – oder Freibrief für Datenkraken?

Angedacht ist auch, dass die Wallet zum Bezahlen eingesetzt werden und so perspektivisch das physische Portemonnaie ersetzen kann [2]. Die Zusammenführung so vieler unterschiedlicher Funktionen wirft zahlreiche Fragen zu Datensicherheit, Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung auf.

Die Politikwissenschaftlerin Eneia Dragomir bringt es auf den Punkt: „Ist das eine Grundlage für Vertrauen – oder der Aufbau eines Überwachungssystems?“ [4]

Ein weiteres Risiko wird, beispielsweise vom Verbraucherzentrale Bundesverband, darin gesehen, dass private Anbieter und Unternehmen die Daten aus der digitalen Brieftasche abgreifen könnten [3]. Vor dieser Gefahr warnt auch die österreichische Nichtregierungsorganisation epicenter.works, weil Schutzmechanismen leicht umgangen werden könnten, „sodass illegale Anfragen nach zu vielen Informationen möglich werden“ [6].

Digitaler Generalschlüssel für unser Leben

Der Start der digitalen Brieftasche ist für den 2. Januar 2027 geplant [7]. Bezeichnend ist, dass ein großer Teil der konkreten Ausgestaltung nicht vom Bundestag entschieden werden, sondern dem Digitalministerium „nach pflichtgemäßem Ermessen“ vorbehalten bleiben soll [4].

Einige Beobachter des Treibens der Bundesregierung sprechen schon von einem „digitalen Generalschlüssel für unser Leben“ [4]. Und das trifft es wohl ganz gut, wenn große Teile unseres Lebens in einer vom Staat bereitgestellten App für das Smartphone gespeichert werden.

Seitens der EU-Kommission ist sogar geplant, biometrische Gesichtsdaten verpflichtend in den Mindestdatensatz zur Personenidentifizierung aufzunehmen, noch weitere ergänzende Durchführungsrechtsakte sind möglich [6].

Für mehr Bequemlichkeit wird man einmal mehr Sicherheit, Freiheit und Selbstbestimmung an der Garderobe abgeben. Man sollte vorsichtig sein. Auch in China hat das dortige Social-Credit-System einmal klein angefangen.

Quellenverzeichnis

[1] „Bundesregierung bereitet Weg für Einführung von digitaler Brieftasche“, www.stern.de, 20. Mai 2026

[2] „Das soll die digitale Brieftasche in Deutschland können“, www.netzpolitik.de, 27. März 2026

[3] „Das soll die digitale Brieftasche können“, www.zdfheute.de, 20. Mai 2026

[4] „Der Staat im Smartphone: Wie die EU-Wallet Identität und Kontrolle neu ordnet“, www.marktundmittelstand.de, 8. April 2026

[5] „Meinungsäußerung nur noch nach Ausweiskontrolle: Darum ist die EU-Wallet so brandgefährlich für unsere Freiheit“, nius.de, 24. Februar 2026

[6] „EU-Kommission höhlt Datenschutz der digitalen Brieftasche aus“, www.heise.de, 12. März 2026

[7] „Weniger Bürokratie, mehr digital: Das ändert sich bei Personalausweis und Reisepass“, newstime.joyn.de, 26. Mai 2026

Neue Vorratsdatenspeicherung – weiteres Instrument der Massenüberwachung

Freiheit und Sicherheit befinden sich oft miteinander im Spannungsverhältnis. Wer 100-prozentige Sicherheit will, wird auf viel Freiheit verzichten müssen. Wer keinerlei Freiheitseinschränkungen akzeptieren will, wird wiederum bei der Sicherheit Abstriche machen müssen. Es gilt, beides miteinander in ein gesellschaftlich tragfähiges Verhältnis zu bringen.

Im Deutschland unserer Tage schafft man das „Kunststück“, zeitgleich beides auf ein Minimum zu reduzieren. Kaum eine sicherheitspolitische Maßnahme der letzten Jahre hat tatsächlich mehr Sicherheit mit sich gebracht, aber pauschal die Freiheitsrechte beschnitten.

Und so scheint es munter weiterzugehen.

Bundesregierung beschließt anlasslose IP-Vorratsdatenspeicherung

So hat die Bundesregierung kürzlich beschlossen, sämtliche Anbieter von Internetzugangsdiensten zu verpflichten, die IP-Adressen ihrer Nutzer für drei Monate zu speichern [1]. Darüber hinaus sollen auch die sogenannten Port-Nummern gespeichert werden, also numerische Adressen, die die Identifizierung verschiedener Dienste oder Anwendungen auf einem Gerät und die Zuordnung von Datenpaketen ermöglichen [2].

Dies soll ohne jeglichen konkreten Anfangsverdacht erfolgen [3]. Außerdem soll es den Internetprovidern bei konkretem Verdacht möglich sein, die Aktivitäten eines Internetanschlusses mitzuschneiden [3].

Eigentlich soll das Vorgehen dem Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus dienen, doch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) räumt nebenbei ein, dass es auch das Vorgehen gegen „Extremismus“ erleichtern solle [1]. Man muss keine hellseherischen Fähigkeiten haben, um zu erkennen, dass ein weiteres Instrument für den Kampf gegen missliebige Meinungen geschaffen werden soll.

Experten üben scharfe Kritik am Gesetzentwurf

Digitalexperten weisen darauf hin, dass es sich auch bei IP-Adressen um sensible Daten handelt, weil dadurch Rückschlüsse auf Internetsuchen und persönliche Interessen möglich seien [4]. Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie hält es vor allem für problematisch, dass Daten heute zusammengeführt werden können, was seiner Ansicht nach einen sorgsameren Umgang mit persönlichen Daten erforderlich mache [4].

Christoph Sorge von der Universität des Saarlandes sieht die Gefahr detaillierter Nutzungsprofile und merkt auch einen erheblichen Aufwand für die betroffenen Unternehmen an [5]. Dies kann letztlich auch ein Kostentreiber sein, die Mehrkosten würden wohl auf die Verbraucher umgelegt werden.

Weitere Kostenrisiken und in der Praxis auch Datenschutzprobleme könnten sich daraus ergeben, dass die durch die Speicherung entstehenden „Daten-Honeypots“ wiederum gegen Angriffe geschützt werden müssen [5].

Auch bezweifeln viele Fachleute, dass die neue von Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eingebrachte Gesetzesnovelle vor den Gerichten Bestand haben wird [6]. Der Deutsche Anwaltsverein sieht die Schwelle für sehr eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahmen gesenkt und warnt vor empfindlichen Grundrechtseingriffen [6].

Ebenfalls sei kritisch zu sehen, dass die Speicherdauer von drei Monaten „deutlich über das erforderliche Maß hinaus“ gehe und dass für die Verwertung der Daten keine richterliche Kontrolle vorgesehen sei [6]. Selbst das Bundeskriminalamt (BKA) hält eine Speicherdauer von zwei bis drei Wochen für ausreichend [5].

Vom Verband der Internetwirtschaft Eco wird moniert, dass es keinen nachweisbaren Mehrwert für die Strafverfolgung geben würde, es handele sich lediglich um „Datenspeicherung auf Verdacht“ [7].

Frühere Überwachungsgesetze scheiterten vor Gericht

Schon früher galt eine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsanbieter, diese wurde aber vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 mit Blick auf unverhältnismäßige Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und mangelnde Datensicherheit gekippt [1].

Auch spätere Versuche der Massenerfassung digitaler Daten scheiterten an den Gerichten. So stoppte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2017 vorläufig die Umsetzung eines Gesetzes, das die zehnwöchige Speicherung von Verkehrsdaten vorsah [3].

Nicht mehr Sicherheit, aber weniger Freiheit

Zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus ist das von der Bundesregierung geplante Gesetz kaum geeignet, lässt sich die Datenverfolgung doch durch die Nutzung von VPN-Verbindungen, Tor-Netzwerken oder des Darknets leicht umgehen. Gleiches gilt für Aktivitäten unter Nutzung ausländischer Anschlüsse.

Wenn man liest, dass unter den „Straftaten von erheblicher Bedeutung“, die es mit der neuen Vorratsdatenspeicherung zu bekämpfen gilt, auch die sogenannte „Hasskriminalität“ ist, dann weiß man, in welche Richtung das Ganze gehen soll [8].

Die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung schafft nicht mehr Sicherheit, stellt aber Millionen Bürger unter Generalverdacht. Vor allem deshalb, weil sie anlasslos erfolgt. Sie ist ein weiterer Schritt in Richtung des gläsernen Bürgers und dient der Massenüberwachung unbescholtener Bürger. Kriminelle lachen sich derweil schlapp.

Am Ende bedeutet dieses Gesetz nicht mehr Sicherheit, aber weniger Freiheit.


Quellenverzeichnis

[1] „Kabinett bringt Speicherpflicht für IP-Adressen auf den Weg“, www.tagesschau.de, 22. April 2026
[2] „Abgespeckte Vorratsdatenspeicherung kommt“, www.lto.de, 22. April 2026
[3] „Kabinett beschließt Vorratsdatenspeicherung light“, www.spiegel.de, 22. April 2026
[4] „Regierung bringt Speicherung von IP-Adressen auf den Weg“, www.zdfheute.de, 22. April 2026
[5] „IP-Speicherung: Experten warnen vor Kostenfalle und geringem Sicherheitsgewinn“, www.heise.de, 26. April 2926
[6] „Neues Überwachungsgesetz: Deine Daten werden jetzt wieder gesammelt“, www.infranken.de, 27. April 2026
[7] „Rechtliche Bedenken bei dreimonatiger IP-Adressspeicherung“, www.heise.de, 23. April 2026
[8] „Die Bundesregierung will den gläsernen Untertan“, jungefreiheit.de, 24. April 2026

Digitaler Euro – ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger?

Plattformbetreiber der sozialen Medien werden zu Ersatz-Staatsanwaltschaften, immer mehr Überwachung im öffentlichen Raum, Finanzströme werden umfassend gespeichert – die Befürchtung, zum gläsernen Bürger zu werden, wird bei vielen Menschen zunehmend größer. Verschwörungstheorie oder berechtigte Sorge? Es kommt auf den Blickwinkel und die eigenen Präferenzen an.

Jede neue Regel hat wohl einen gut gemeinten Kern, oft sind neue Gesetze aber schlecht gemacht. Häufig wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Nicht selten werden alle Bürger unter Generalverdacht gestellt, obwohl die Maßnahme nur dem Kampf gegen einen vergleichsweise kleinen Adressatenkreis gilt.

Ein relativ neues Thema, das in diesem Zusammenhang schon bald eine große Rolle spielen könnte, ist der von der Europäischen Zentralbank (EZB) geplante digitale Euro. Damit geht die Frage einher, ob das Bargeld – finanziell ein Garant für Freiheit und Selbstbestimmung – Schritt für Schritt abgeschafft werden könnte.

Digitaler Euro – Was ist das überhaupt?

In der Praxis sollen Privatpersonen in einer sogenannten Wallet (also einer digitalen Geldbörse) auf ihrem Smartphone Digitalgeld als Zahlungsmittel laden können, das dann für alltägliche Geschäfte zur Verfügung steht, wobei das Geld von der Zentralbank garantiert und auf den regulären Bankkonten hinterlegt wird [1].

Ob es den digitalen Euro jemals geben wird, ist aktuell noch fraglich. Die EZB befindet sich aktuell in der Vorbereitungsphase, die im November 2023 offiziell begonnen hat und nach deren Ende möglicherweise EU-Kommission, Parlament und Rat eine Gesetzesgrundlage dafür geschaffen haben werden. Das Ende der Vorbereitungsphase soll in den nächsten Wochen erreicht sein.  

Mit der Einführung des digitalen Euro ist bereits im Jahr 2028 zu rechnen [2].

Welche Vorteile versprechen sich die Befürworter?

Ein zentrales Argument für die Einführung eines digitalen Euro ist die europäische Souveränität im Zahlungsverkehr und eine damit verbundene größere Unabhängigkeit von US-Riesen wie Mastercard, Visa oder PayPal, wenngleich Kritiker schon anmerken, dass es dafür längst zu spät sei und es klüger wäre, auf bereits bestehende Bezahlalternativen zu setzen [3].

Weitere vermeintliche Vorteile seien die umfassende Verfügbarkeit, sowohl online als auch offline, ebenso für Bürger ohne eigenes Bankkonto, sowie geringere Kosten bei der Abwicklung einzelner Transaktionen [4].

Welche Risiken bringt der digitale Euro mit sich?

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat bereits moniert, dass die zuständigen EU-Institutionen unbedingt beim Schutz der Privatsphäre nachbessern müssten [5].

Allein die Einführungskosten für Bezahlkarten, Plattformen, Apps und Terminals werden für die Banken (und damit umgelegt auf deren Kunden) auf etwa 30 Milliarden Euro geschätzt [6]. Auch für Händler und Dienstleister würden massive Mehrkosten drohen [4].

Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass Bürger in Krisenzeiten ihre Einlagen bei den Haus- und Geschäftsbanken abziehen und in digitales Geld bei der EZB einlagern könnten, was die Liquidität der Banken gefährden und letztlich Halteobergrenzen erforderlich machen würde [6]. Aktuell sind Haltelimits in Höhe von 3.000 Euro im Gespräch, ansonsten könne laut Kritikern bei sinkender Liquidität eine neue Bankenkrise drohen [7].

Eine schwächere Liquidität der Banken hätte außerdem zur Folge, dass sich Finanzierungen verteuern würden und Kreditvergaben massiv eingeschränkt werden müssten [4]. Letzteres wäre vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucher eine große Belastung.

Da man bisher jeden Schritt in Richtung des gläsernen Bürgers mit effektiverem Kampf gegen die organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus begründet hat, ist zu erwarten, dass auch beim digitalen Euro Datenschutz und Anonymität keine hohe Priorität haben werden.

So warnen beispielsweise Vertreter der sogenannten „Berlin Group“, offiziell Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Technologie (IWGDPT), davor, dass der digitale Euro zu mehr Profiling und Überwachung und zu weniger Datensicherheit führen könnte [8]. Zentralbankwährungen statt Bargeld bergen der Arbeitsgruppe zufolge das verstärkte Risiko, dass Regierungen, Zentralbanken und die beteiligten Institute einen bislang nicht gekannten Zugriff auf sensible Finanzdaten der Bürger erhalten [8]. 

In den aktuellen Plänen ist auch keine Opt-out-Regelung vorgesehen, also die Möglichkeit, den digitalen Euro aktiv zu verweigern. So ist der Status eines gesetzlichen öffentlichen Zahlungsmittels geplant, das jeder annehmen muss und damit eine sofortige, umfassende Marktdurchdringung ohne notwendige Einzelverträge mit sich bringen würde [2].

Fazit

Skepsis gegenüber denjenigen, die Politik und Finanzwelt dominieren, ist wohl mehr als berechtigt. Wer Maßnahmen fordert, die auch nur theoretisch dazu geeignet sind, die Verfügbarkeit von Bargeld zu reduzieren, dem sollte man mit Argwohn begegnen. Es kann darüber hinaus immer wieder zu großen Blackouts kommen, dann ist Bargeld die einzige Möglichkeit, alltägliche Geschäfte zu erledigen.

Auch muss die kritische Frage erlaubt sein, was der ganze Aufwand angesichts jetzt schon möglicher Echtzeitüberweisungen und alternativer Zahloptionen tatsächlich bringen soll.

Aktuell firmieren viele Befürchtungen noch als bloße Verschwörungstheorie, z. B., dass bestimmte Geldleistungen von der politischen „Zuverlässigkeit“ des Bürgers abhängig gemacht oder dass Steuern und Abgaben automatisiert vom Konto abgezogen werden. Es wäre aber nicht das erste Mal in unserer jüngeren Geschichte, dass eine Verschwörungstheorie später Wirklichkeit wird.

In den kommenden Wochen und Monaten ist mit weiteren Vorbereitungsschritten zu rechnen. Wenn die Zielgerade im Jahr 2028 liegen soll, ist es jetzt höchste Zeit, dass die Kritiker sich lautstark zu Wort melden.

Quellenverzeichnis

[1] „Ist Bargeld noch nötig, wenn der digitale Euro kommt?“, www.tagesschau.de, 29. September 2025

[2] „Widerstand und Chancen: Der digitale Euro spaltet das EU-Parlament“, www.heise.de, 13. Oktober 2025

[3] „Digitaler Euro zwischen Vision und Widerstand“, www.springerprofessional.de, 9. Oktober 2025

[4] „Digitaler Euro – Die Chancen und Risiken für Bürger, Handel und Politik“, www.retail-news.de, 7. Oktober 2025

[5] „Digitaler Euro: Erwartungen sind klar“, www.vzbv.de, 25. September 2025

[6] „Wird der digitale Euro teuer für die Banken?“, www.tagesschau.de, 5. Juni 2025

[7] „EZB spielt Kosten für digitalen Euro runter“, www.boersen-zeitung.de, 10. Oktober 2025

[8] „Fachleute warnen vor Risiken des digitalen Euros“, www.netzpolitik.org, 14. Juni 2024

EU-Chatkontrolle: AfD warnt vor Totalüberwachung – Bundesregierung soll Veto einlegen

EU-Chatkontrolle: Datenschutz und Privatsphäre in Gefahr

Die AfD-Fraktion fordert ein deutsches Veto gegen die geplante EU-Chatkontrolle. Sie warnt vor einem Eingriff in Privatsphäre, Freiheit und nationale Souveränität.

Die Europäische Union plant derzeit ein Gesetz, das tief in die digitale Privatsphäre der Bürger eingreifen könnte. Künftig sollen – unter dem erklärten Ziel des Kinderschutzes – sämtliche privaten Nachrichten, Bilder und Sprachnachrichten in Messengerdiensten wie WhatsApp, Signal oder Telegram automatisch durchsucht werden. Diese sogenannte „Chatkontrolle“ soll bereits vor der Verschlüsselung ansetzen.

Kritiker sehen darin einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation. Sie warnen davor, dass mit dieser Maßnahme eine flächendeckende Überwachung aller Bürger drohe und die EU damit den „gläsernen Bürger“ schaffe.

Kontrolle statt Freiheit

Offiziell soll die geplante Überwachung der Bekämpfung von Kindesmissbrauch dienen. Doch viele Beobachter warnen: Wer einmal die technische Möglichkeit zur Massenüberwachung geschaffen hat, kann sie jederzeit auch für andere Zwecke einsetzen – etwa gegen politische Gegner oder kritische Stimmen.

Was heute noch als Schutzmaßnahme gilt, könnte morgen als Werkzeug gegen „Hassrede“ oder unliebsame Meinungen verwendet werden. Damit überschreitet Brüssel aus Sicht vieler Kritiker eine rote Linie und greift tief in die nationale Souveränität der Mitgliedsstaaten ein.

AfD-Fraktion beantragt Aktuelle Stunde im Bundestag

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat für Donnerstag eine Aktuelle Stunde zum Thema „EU-Chatkontrolle – Schutz der Privatsphäre und der nationalen Souveränität“ beantragt.

Ziel ist es, die Bundesregierung aufzufordern, sich klar gegen die geplanten EU-Regelungen zu positionieren und ein deutsches Veto einzulegen.
Nach Ansicht der AfD darf der Schutz der Kinder nicht als Vorwand für flächendeckende Überwachung dienen.

Unsere Forderungen

Die AfD spricht sich klar gegen die EU-Chatkontrolle aus und fordert:

  • ❌ Kein automatisiertes Scannen privater Nachrichten
  • 🔒 Keine Hintertüren in Verschlüsselungssysteme
  • 🇩🇪 Ein deutsches Veto gegen jede Form von EU-Chatkontrolle
  • ⚖️ Gleiches Recht für alle – auch für EU-Politiker

Kinderschutz, so die Fraktion, brauche starke Ermittlungsbehörden, klare Gesetze und konsequentes Durchgreifen – aber keine Überwachung aller Bürger.

Fazit

Die geplante EU-Chatkontrolle löst europaweit eine intensive Debatte über den richtigen Umgang mit digitaler Sicherheit, Privatsphäre und staatlicher Kontrolle aus.
Die AfD fordert, dass Deutschland seine nationale Souveränität verteidigt und sich gegen eine pauschale Überwachung ausspricht.
Wie sich die Bundesregierung in dieser Frage positioniert, bleibt mit Spannung zu verfolgen – insbesondere in der anstehenden Bundestagsdebatte.

📌 Hinweis

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat für Donnerstag eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema beantragt. Die Diskussion kann über die Bundestagsmediathek oder die Liveübertragung im Parlamentsfernsehen verfolgt werden.

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