Berliner Datenklau – 1,44 Millionen Dateien im Darknet

Berlin hat in diesem Jahr zweimal versagt. Im Januar legte ein Brandanschlag auf eine Kabelbrücke in Lichterfelde den Südwesten der Stadt tagelang lahm [1], und der Regierende Bürgermeister spielte Tennis, statt die Krise zu führen. Dieser Skandal beschäftigte die Öffentlichkeit monatelang, kostete Kai Wegner eine Entschuldigung für „kommunikative Fehler“ [2] und am Ende die Spitzenkandidatur [3].

Das zweite Versagen hat größere Folgen und bekam weniger Aufmerksamkeit. Im August drangen Kriminelle in das Berliner Landesnetz ein. Am 4. September standen rund 1,44 Millionen Dateien aus der Berliner Verwaltung im Darknet. Fast sieben Wochen später weiß niemand genau, wer betroffen ist und was in den Daten steht.

Was ist passiert?

Nach Angaben des Landes Berlin verschaffte sich eine kriminelle Gruppe Zugriff auf Teile des digitalen Netzes der Verwaltung. Betroffen waren die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Der wesentliche Datenabfluss fand zwischen dem 7. und dem 12. August 2026 statt, am 14. August wurden die Systeme beider Häuser vorsorglich vom Netz getrennt [4]. Für die Bürger hieß das: mehrere Verwaltungsdienste waren tagelang nicht oder nur eingeschränkt erreichbar.

Zu dem Angriff bekannte sich die Gruppe Rhysida. Sie erpresste das Land und verlangte 30 Bitcoin, damals umgerechnet rund zwei Millionen Euro. Berlin zahlte nicht. Daraufhin veröffentlichten die Täter die Daten am 4. September im Darknet [4].

Wie groß der Datenbestand wirklich ist, ist bis heute offen. Medienauswertungen kommen auf rund 1,44 Millionen Dateien und etwa 5,8 Terabyte. Digitalstaatssekretär Florian Hauer sprach im Innenausschuss von mehr als 1,2 Millionen Dateien, deren Prüfung noch laufe [12]. Nach den Angaben der Täter gehören zur Beute unter anderem rund 80.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren, mehr als 46.500 Verträge und knapp 6.000 Dateien mit Login-Daten [5].

Welche Daten sind betroffen?

Der eigentliche Skandal hinter dem Skandal ist, dass die zuständigen Behörden das bis heute nicht abschließend sagen können. Die zentrale Informationsseite des Landes weist ausdrücklich darauf hin, dass wegen der laufenden Ermittlungen noch nicht alle Fragen beantwortet werden können [4].

Was feststeht, ist alles andere als belanglos. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen nennt auf ihrer Benachrichtigungsseite drei Gruppen: Bewerber, ehemalige Beschäftigte und Beschäftigte von Unternehmen, die beruflich mit dem Haus zu tun hatten. Bei ehemaligen Beschäftigten können nach Angaben der Behörde Personalunterlagen, Leistungsbeurteilungen, Angaben zum Werdegang, Inhalte von E-Mail-Postfächern, Daten von persönlichen Laufwerken sowie Gesundheitsdaten abgeflossen sein, darunter Angaben zu einer möglichen Schwerbehinderteneigenschaft, Ergebnisse von Diensttauglichkeitsuntersuchungen und die Konfessionszugehörigkeit [8]. Bei Bewerbern geht es um Lebensläufe, Zeugnisse, Auswahlvermerke und ebenfalls um Gesundheitsdaten [8].

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt führt eine eigene Liste, die seit Anfang September laufend um weitere Gruppen ergänzt wird [7]. Auch das ist ein Befund: Wer betroffen ist, erfährt man in Berlin derzeit in Raten.

Ein Passwort kann man ändern. Ein Geburtsdatum, eine Personalakte, ein ärztliches Untersuchungsergebnis oder die eigene Konfession kann man nicht austauschen.

Die Entwarnung des Senats passt nicht zu den Berichten

Noch schwerer wiegen die Berichte über Unterlagen mit Bezug zur kritischen Infrastruktur. Genannt werden Daten besonders schützenswerter Einrichtungen wie Heizkraftwerke, Tanklager, Notstromanlagen und Umspannwerke, dazu Informationen über Gefängnisse, Wasserwerke und Rüstungsunternehmen sowie Unterlagen der Bundeswehr und der Berliner Innenverwaltung [6].

Der Senat gibt trotzdem Entwarnung. Digitalstaatssekretär Florian Hauer erklärte im Innenausschuss, es seien ausschließlich Daten der niedrigsten von vier Geheimhaltungsstufen betroffen, also Verschlusssachen der Stufe „Nur für den Dienstgebrauch“. Daten von nationaler Sicherheitsrelevanz seien nicht abgeflossen [12].

Das passt nicht zusammen. Der Tagesspiegel berichtet, in den Daten fänden sich als geheim eingestufte Unterlagen der Bundeswehr für den Spannungs- und Verteidigungsfall [11]. Das Bundesinnenministerium bestätigt, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz die Auswertung unterstützen [6]. Auch das Operative Führungskommando der Bundeswehr und das Nationale Cyberabwehrzentrum prüfen die Sicherheitsrisiken [14]. Drei Bundesbehörden und ein militärisches Führungskommando arbeiten sich nicht wochenlang an Material ab, das nur für den Dienstgebrauch bestimmt war.

Entweder stimmt die Entwarnung oder die Berichte stimmen. Beides zusammen geht nicht, und genau das muss aufgeklärt werden.

Ein einziger Klick genügte

Inzwischen ist bekannt, wie einfach der Einstieg war. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt in einem Schreiben vom 4. September eine Angriffsmethode, die in der Fachwelt „ClickFix“ heißt. Der Nutzer landet über einen Link in einer Phishing-Mail auf einer manipulierten Internetseite. Dort erscheint ein vermeintlicher Sicherheitstest, ein sogenanntes Captcha, wie man es von unzähligen Webseiten kennt. Um den Test angeblich zu bestehen, soll der Nutzer einen Befehl in ein Windows-Programm einfügen und ausführen. Während der Bildschirm einen erfolgreichen Test anzeigt, lädt der Rechner im Hintergrund die Schadsoftware nach. Im Berliner Fall war es nach Presseberichten ein Mitarbeiter der Senatsverkehrsverwaltung, der die Mail nicht als Fälschung erkannte [9].

Der Trick funktioniert, weil er die gewohnte Logik umdreht. Vor verdächtigen Dateianhängen sind Mitarbeiter gewarnt. Ein Captcha dagegen wirkt wie eine Schutzmaßnahme, nicht wie eine Bedrohung.

Was danach geschah, sagt mehr über den Zustand der Berliner IT als jede Stellungnahme. Unter den erbeuteten Unterlagen fand sich eine Datei mit dem Namen „Passwort.docx“, unter den Zugangsdaten standen Passwörter wie „Sonnenschein13″. Kurz vor Ablauf des Erpresser-Ultimatums wies der Digitalstaatssekretär alle Berliner Behörden an, „vorsorglich verschärfte Passwortregeln“ anzuwenden [10].

IT-Sicherheit heißt nicht nur, jeden einzelnen Angriff abzuwehren. Sie heißt vor allem, ungewöhnliche Vorgänge schnell zu erkennen, Zugriffe zu begrenzen und sensible Daten getrennt zu halten. In Berlin konnten die Täter fünf Tage lang unbemerkt Daten ausleiten. Erst am 14. August fiel es auf.

Der Geheimschutz stand nur auf dem Papier

Der wichtigste Fund steckt in den geleakten Daten selbst. Der Tagesspiegel konnte darin einen internen Vermerk der Berliner Verwaltung vom Februar dieses Jahres einsehen. In dieser sogenannten Schutzbedarfsfeststellung heißt es, es sei „kein digitaler Geheimschutz (im strengen Sinne) in der Berliner öffentlichen Verwaltung möglich“ [11].

Dieser Satz verschiebt den ganzen Vorgang. Wenn er zutrifft, war der Schaden nicht die Folge eines besonders raffinierten Angriffs, sondern die absehbare Folge eines Zustands, den die Verwaltung ein halbes Jahr zuvor selbst schriftlich festgehalten hatte. Der Kritik des IT-Sicherheitsberaters Manuel Atug, das Land habe „grob fahrlässig“ gehandelt und die Vorgaben des Geheimschutzes nicht eingehalten [13], ist damit schwer zu widersprechen.

Wer wusste von diesem Vermerk? Wer hat ihn zur Kenntnis genommen, und was ist danach geschehen? Wenn die Antwort lautet: nichts, dann ist das keine Panne, sondern eine Entscheidung.

Was den betroffenen Bürgern jetzt droht

Jochim Selzer vom Chaos Computer Club warnt vor Identitätsdiebstahl. Je mehr persönliche Informationen über einen Menschen bekannt sind, desto leichter können Kriminelle sich als diese Person ausgeben oder in ihrem Namen bestellen [6]. Das BSI weist zusätzlich auf eine erhöhte Gefahr gezielter Phishing-Angriffe hin, weil sich gefälschte Nachrichten mit echten Hintergrundinformationen sehr viel glaubwürdiger formulieren lassen [13].

Wie ernst die Lage ist, zeigt die Verwaltung inzwischen selbst. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung rät Betroffenen, besonders misstrauisch zu sein, wenn sich plötzlich Menschen melden, die vorgeben, sie aus der Schulzeit oder aus früheren beruflichen Stationen zu kennen. Wer Anhaltspunkte für Betrug oder Identitätsmissbrauch hat, soll Anzeige erstatten und alles dokumentieren [8].

Mit anderen Worten: Der Staat, der die Daten seiner Bürger nicht schützen konnte, gibt diesen Bürgern nun Verhaltenstipps.

Streit um die Aufarbeitung

Für zusätzliche Diskussionen sorgt die Entscheidung der Senatskanzlei, das US-Unternehmen CrowdStrike mit der IT-forensischen Untersuchung zu beauftragen. Der Bezirk Lichtenberg verweigerte den Einsatz der Software zunächst auf den eigenen Servern und verwies auf Bedenken wegen eines nahezu unbegrenzten Datenzugriffs, möglicher Störungen von Fachverfahren und verbleibender Überwachungsrisiken für die Beschäftigten. Die Senatskanzlei erklärte den Einsatz für „alternativlos“ [14].

Möglicherweise war die Entscheidung fachlich richtig. In einem laufenden Vorfall dieser Größe ist eine zentrale Überwachung der Endgeräte für die Forensik oft nicht zu umgehen. Der Einwand des Bezirks war trotzdem keine Trotzhaltung, sondern eine Abwägung zwischen Aufklärung, Betriebsfähigkeit und Datenhoheit. Wer eine solche Abwägung mit dem Wort „alternativlos“ beendet, beantwortet sie nicht, er verweigert sie. Nach einem Datenabfluss dieser Größenordnung muss nachvollziehbar erklärt werden, welches Unternehmen Zugriff auf welche Systeme erhält und welche Schutzmechanismen dabei gelten.

Die Verantwortung muss jetzt geklärt werden

Der Cyberangriff selbst ist eine Straftat, und verantwortlich dafür sind die Täter. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob technische und organisatorische Versäumnisse dazu beigetragen haben, dass eine derart große Datenmenge abfließen konnte. Drei Fragen müssen beantwortet werden: Warum konnten die Angreifer fünf Tage lang unbemerkt Daten ausleiten? Warum lagen sensible Personal- und Sicherheitsunterlagen in Dateiablagen, auf die ein einzelner kompromittierter Zugang reichte? Und was ist nach der Schutzbedarfsfeststellung vom Februar geschehen?

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus ist inzwischen gelaufen, die bisherige Koalition aus CDU und SPD hat ihre Mehrheit verloren. Genau jetzt beginnt die Phase, in der ein solcher Vorgang gern in den Akten verschwindet: Der alte Senat ist nicht mehr zuständig, der neue war es noch nicht, und am Ende fühlt sich niemand verantwortlich. Das darf nicht passieren. Das neue Abgeordnetenhaus muss die Aufklärung erzwingen, und zwar bevor die Aufarbeitung für beendet erklärt wird.

Denn der Fall zeigt vor allem eines: Cyberangriffe auf Verwaltungen sind kein theoretisches Szenario mehr.

Und wie sicher ist eigentlich Cottbus?

Berlin ist kein Sonderfall. Jede Stadtverwaltung führt Melderegister, Personalakten, Sozial- und Gewerbedaten sowie Unterlagen zur Ver- und Entsorgung. Damit ist jede Stadtverwaltung ein lohnendes Ziel für dieselben Tätergruppen.

Wir haben dieses Thema deshalb in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Mit der Anfrage AN-166/26 „Anfrage zur IT- und Informationssicherheit in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz vor dem Hintergrund des Cyberangriffs auf die Berliner Senatsverwaltung“ haben wir die Verwaltung bereits am 4. September 2026 aufgefordert, Auskunft über ihre eigene IT-Sicherheit zu geben [15]. Wir wollen wissen, welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen umgesetzt sind und wann die IT-Sicherheit zuletzt intern und extern geprüft wurde. Wir fragen nach besonderen Schutzmaßnahmen für sensible Bereiche, ausdrücklich für die Stadtwerke, die LWG, den Verkehrsbereich und die Sozialleistungen. Und wir fragen, wie ein unbefugter Datenabfluss verhindert werden soll, mit welchen Reaktionszeiten im Ernstfall zu rechnen wäre und wie die Stadt die Bevölkerung informieren würde, falls tatsächlich Daten abflössen [15].

Fast vier Wochen später liegt uns keine Antwort vor. Im öffentlichen Ratsinformationssystem steht mit Stand vom 30. September 2026 allein unsere Anfrage [15].

Der Berliner Fall zeigt, wie weitreichend die Folgen sein können und wie lange es dauert, bis überhaupt feststeht, was verloren gegangen ist. Deshalb ist es richtig, diese Fragen zu stellen, bevor der Ernstfall eintritt, und nicht erst danach. Wir werden die Antwort der Stadtverwaltung genau auswerten, sobald sie vorliegt. Und wir werden nachfassen, wenn sie weiter ausbleibt.

Quellenverzeichnis

[1] Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz und Bekennerschreiben der „Vulkangruppe“, Januar 2026. taz: Anschlag auf das Stromnetz in Berlin

[2] Wegner bedauert „kommunikative Fehler“ im Krisenmanagement, März 2026. taz: Kai Wegner im Stromausfall

[3] Wegner verzichtet am 10. Juli 2026 auf eine erneute Spitzenkandidatur.

[4] Land Berlin, Senatskanzlei: Cyberangriff auf das Landesnetz, Informationen für Bürgerinnen und Bürger, laufend aktualisiert. Quelle öffnen

[5] Tagesspiegel: Notfallpläne und Passwörter erbeutet? Wegner weist Erpresser-Ultimatum zurück, August 2026. Quelle öffnen

[6] ZDFheute: Berliner Daten im Darknet: Welche Gefahren drohen?, September 2026. Quelle öffnen

[7] Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Datenschutzvorfall, Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin, laufend aktualisiert. Quelle öffnen

[8] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Datenschutzvorfall, Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin, Stand 25. September 2026. Quelle öffnen

[9] Tagesspiegel: Behörde veröffentlicht neue Details zum Angriff, September 2026. Quelle öffnen

[10] Tagesspiegel: Senat verhängt „vorsorglich verschärfte Passwortregeln“, September 2026. Quelle öffnen

[11] Tagesspiegel: Der Daten-Leak war ein Anschlag, die Reaktion des Senats ein Skandal, September 2026. Quelle öffnen

[12] Land Berlin/dpa: Keine Hochsicherheits-Daten von Hackerangriff betroffen, September 2026. Quelle öffnen

[13] Tagesspiegel/dpa: Folgen des Hackerangriffs, BSI warnt vor erhöhter Cyber-Bedrohung, September 2026. Quelle öffnen

[14] heise online: Gefahr für die nationale Sicherheit, Berliner Datenleck schlägt hohe Wellen, September 2026. Quelle öffnen

[15] Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz: AN-166/26, Anfrage zur IT- und Informationssicherheit in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz vor dem Hintergrund des Cyberangriffs auf die Berliner Senatsverwaltung, 4. September 2026. Vorgang im SessionNet öffnen

Bundesregierung will sich vor dem Volk verstecken

Faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes?

Die letzten Jahre waren reich an politischen Skandalen, horrender Steuergeldverschwendung und Staatsversagen. Da liegt es nahe, dass immer mehr Bürger genauer hinschauen wollen, was mit ihrem Geld passiert und wer für problematische Entwicklungen die Verantwortung trägt.

Wirksame Instrumente dafür bietet das Informationsfreiheitsgesetz. So wären sowohl das Maut-Desaster als auch die milliardenschweren Maskendeals ohne die Möglichkeiten dieses Gesetzes wohl unter den Teppich gekehrt worden [1]. Auch ein Lobbybrief des jüngst zum Staatsminister gekürten CDU-Politikers Philipp Amthor wurde nur dank Informationsfreiheitgesetz öffentlich bekannt [2].

Seit dem Jahr 2006, dem Jahr seiner Einführung, wurden rund 300.000 Anfragen gestellt [3].

Bundesregierung plant massive Einschränkungen der Informationsfreiheit

Doch der Bundesregierung scheint dieses Gesetz, das Behörden auf Antrag zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, zunehmend ein Dorn im Auge zu sein. Die CDU hatte bereits in den Koalitionsverhandlungen das Ziel verfolgt, das Gesetz in seiner bestehenden Form abzuschaffen [4]. Bemerkenswert ist, dass es vor allem der oben genannte Amthor selbst war, der sich immer wieder für die massive Einschränkung des Gesetzes stark gemacht hatte. So war er einer der Leiter der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“, aus der heraus Vorschläge für die Beschränkung des Gesetzes erarbeitet wurden [4].

Jüngst sind Pläne des Bundesinnenministeriums bekannt geworden, den Bundesbeauftragen für das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen [5]. Damit würde die zentrale Kontrollinstanz wegfallen, an die sich jeder Bürger wenden kann, der seine Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz verletzt sieht [5].

Was plant die Bundesregierung konkret?

Doch die Pläne der Bundesregierung gehen noch weiter. So sollen Auskunftsrechte beschränkt, Akteneinsicht erschwert und die Herausgabe behördlicher Dokumente in vielen Fällen verhindert werden [5]. Auch soll das Fragerecht künftig nur noch bei Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ gelten [1]. Doch wann liegt dieses berechtigte Interesse vor? Nach den Vorstellungen der Bundesregierung würde es eine Beweislastumkehr geben. Nicht mehr die Behörden müssten begründen, warum sie eine Information nicht preisgeben wollen, sondern der Bürger müsste nachweisen, aus welchem sachlichen Grund er ein Informationsinteresse hat.

Es geht nicht nur um bloße Presseanfragen, sondern um den Einblick in wichtige Akten und Unterlagen. Das Bundesinnenministerium verweist Politiker und Journalisten auf die parlamentarischen Auskunftsrechte bzw. das Presserecht, doch damit ist letztlich kein Anspruch auf eine substanzielle Antwort und vor allem nicht auf die Herausgabe behördlicher Dokumente verbunden [6].

Ein weiterer Baustein der geplanten Reform sieht vor, bestimmte Bereiche generell vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszunehmen, z. B. Forschung und Lehre, aber auch laufende Gesetzgebungsverfahren [5]. Dies ist besonders problematisch, weil doch der Gesetzgebungsprozess aufgrund vielfacher Einflussnahmen externer Akteure – Stichwort Lobbyismus – starker gesellschaftlicher Kontrolle bedarf.

Auch sollen künftig mehr Namen in den freigegebenen Unterlagen geschwärzt werden dürfen [1]. Das würde das Fragerecht massiv entwerten, weil viele Informationen erst mit personeller Zuordnung klare politische Verantwortlichkeiten erkennen lassen.

Aktuell liegt der Kostendeckel für eine Anfrage bei 500 Euro [1]. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll dieser Kostendeckel abgeschafft werden. Informationen nur noch für die, die es sich leisten können?

Argumente der Regierung lassen sich leicht entkräften

Ein Argument für die Eindampfung des Informationsfreiheitsgesetzes ist seitens der Bundesregierung ausgerechnet der Bürokratieabbau [1]. Was man woanders nicht hinbekommt, soll nun zulasten der Bürger funktionieren. Bürokratie sollte in den Bereichen abgebaut werden, in denen sie Bürger und Unternehmen belastet. Bürokratieabbau darf aber nicht zu einer Wagenburgmentalität von Staatsbediensteten führen.

Das zweite Hauptargument ist die Erhöhung staatlicher Resilienz, es dürfe nicht zugelassen werden, dass es Anfragen zu kritischer Infrastruktur gebe [3]. Dass dies nur vorgeschoben ist, zeigt ein Blick in § 3 IFG. Dort sind mehrere sicherheitsrelevante Bereiche aufgeführt, in denen der Anspruch auf Informationszugang schon heute nicht besteht. Eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit kann somit kein stichhaltiges Argument für die Einschränkung der Informationsfreiheit in unserem Land sein.

Ein weiteres Argument, das immer wieder zu hören ist, ist die angeblich bedrohte Sicherheit von Behördenmitarbeitern [7]. Doch eine Anfrage bei allen Ministerien widerlegt diese Begründung – kein einziges Ministerium konnte einen konkreten Fall benennen, bei dem es zur Bedrohung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Anfragen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes kam [7].

Massive Schwächung von Transparenz und öffentlicher Kontrolle

Wer sich vor seinen Bürger versteckt, wer sich vor den Steuerzahlern abschottet, der hat etwas zu verbergen. Wer sich so verhält, hat kein Vertrauen, sondern jegliches Misstrauen verdient.

Das, was die Bundesregierung hier plant, ist die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes und die massive Schwächung öffentlicher Kontrolle und Transparenz. Wir werden dem auf keinen Fall zustimmen.

Bundesregierung will sich vor dem Volk verstecken

Faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes?

Die letzten Jahre waren reich an politischen Skandalen, horrender Steuergeldverschwendung und Staatsversagen. Da liegt es nahe, dass immer mehr Bürger genauer hinschauen wollen, was mit ihrem Geld passiert und wer für problematische Entwicklungen die Verantwortung trägt.

Wirksame Instrumente dafür bietet das Informationsfreiheitsgesetz. So wären sowohl das Maut-Desaster als auch die milliardenschweren Maskendeals ohne die Möglichkeiten dieses Gesetzes wohl unter den Teppich gekehrt worden [1]. Auch ein Lobbybrief des jüngst zum Staatsminister gekürten CDU-Politikers Philipp Amthor wurde nur dank Informationsfreiheitgesetz öffentlich bekannt [2].

Seit dem Jahr 2006, dem Jahr seiner Einführung, wurden rund 300.000 Anfragen gestellt [3].

Bundesregierung plant massive Einschränkungen der Informationsfreiheit

Doch der Bundesregierung scheint dieses Gesetz, das Behörden auf Antrag zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, zunehmend ein Dorn im Auge zu sein. Die CDU hatte bereits in den Koalitionsverhandlungen das Ziel verfolgt, das Gesetz in seiner bestehenden Form abzuschaffen [4]. Bemerkenswert ist, dass es vor allem der oben genannte Amthor selbst war, der sich immer wieder für die massive Einschränkung des Gesetzes stark gemacht hatte. So war er einer der Leiter der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“, aus der heraus Vorschläge für die Beschränkung des Gesetzes erarbeitet wurden [4].

Jüngst sind Pläne des Bundesinnenministeriums bekannt geworden, den Bundesbeauftragen für das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen [5]. Damit würde die zentrale Kontrollinstanz wegfallen, an die sich jeder Bürger wenden kann, der seine Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz verletzt sieht [5].

Was plant die Bundesregierung konkret?

Doch die Pläne der Bundesregierung gehen noch weiter. So sollen Auskunftsrechte beschränkt, Akteneinsicht erschwert und die Herausgabe behördlicher Dokumente in vielen Fällen verhindert werden [5]. Auch soll das Fragerecht künftig nur noch bei Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ gelten [1]. Doch wann liegt dieses berechtigte Interesse vor? Nach den Vorstellungen der Bundesregierung würde es eine Beweislastumkehr geben. Nicht mehr die Behörden müssten begründen, warum sie eine Information nicht preisgeben wollen, sondern der Bürger müsste nachweisen, aus welchem sachlichen Grund er ein Informationsinteresse hat.

Es geht nicht nur um bloße Presseanfragen, sondern um den Einblick in wichtige Akten und Unterlagen. Das Bundesinnenministerium verweist Politiker und Journalisten auf die parlamentarischen Auskunftsrechte bzw. das Presserecht, doch damit ist letztlich kein Anspruch auf eine substanzielle Antwort und vor allem nicht auf die Herausgabe behördlicher Dokumente verbunden [6].

Ein weiterer Baustein der geplanten Reform sieht vor, bestimmte Bereiche generell vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszunehmen, z. B. Forschung und Lehre, aber auch laufende Gesetzgebungsverfahren [5]. Dies ist besonders problematisch, weil doch der Gesetzgebungsprozess aufgrund vielfacher Einflussnahmen externer Akteure – Stichwort Lobbyismus – starker gesellschaftlicher Kontrolle bedarf.

Auch sollen künftig mehr Namen in den freigegebenen Unterlagen geschwärzt werden dürfen [1]. Das würde das Fragerecht massiv entwerten, weil viele Informationen erst mit personeller Zuordnung klare politische Verantwortlichkeiten erkennen lassen.

Aktuell liegt der Kostendeckel für eine Anfrage bei 500 Euro [1]. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll dieser Kostendeckel abgeschafft werden. Informationen nur noch für die, die es sich leisten können?

Argumente der Regierung lassen sich leicht entkräften

Ein Argument für die Eindampfung des Informationsfreiheitsgesetzes ist seitens der Bundesregierung ausgerechnet der Bürokratieabbau [1]. Was man woanders nicht hinbekommt, soll nun zulasten der Bürger funktionieren. Bürokratie sollte in den Bereichen abgebaut werden, in denen sie Bürger und Unternehmen belastet. Bürokratieabbau darf aber nicht zu einer Wagenburgmentalität von Staatsbediensteten führen.

Das zweite Hauptargument ist die Erhöhung staatlicher Resilienz, es dürfe nicht zugelassen werden, dass es Anfragen zu kritischer Infrastruktur gebe [3]. Dass dies nur vorgeschoben ist, zeigt ein Blick in § 3 IFG. Dort sind mehrere sicherheitsrelevante Bereiche aufgeführt, in denen der Anspruch auf Informationszugang schon heute nicht besteht. Eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit kann somit kein stichhaltiges Argument für die Einschränkung der Informationsfreiheit in unserem Land sein.

Ein weiteres Argument, das immer wieder zu hören ist, ist die angeblich bedrohte Sicherheit von Behördenmitarbeitern [7]. Doch eine Anfrage bei allen Ministerien widerlegt diese Begründung – kein einziges Ministerium konnte einen konkreten Fall benennen, bei dem es zur Bedrohung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Anfragen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes kam [7].

Massive Schwächung von Transparenz und öffentlicher Kontrolle

Wer sich vor seinen Bürger versteckt, wer sich vor den Steuerzahlern abschottet, der hat etwas zu verbergen. Wer sich so verhält, hat kein Vertrauen, sondern jegliches Misstrauen verdient.

Das, was die Bundesregierung hier plant, ist die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes und die massive Schwächung öffentlicher Kontrolle und Transparenz. Wir werden dem auf keinen Fall zustimmen.

Quellenverzeichnis

[1] Deutschlandfunk: „Nur noch eingeschränkte Akteneinsicht?“, 14. Juli 2026
https://www.deutschlandfunk.de/informationsfreiheitsgesetz-ifg-reform-einschraenkung-kritik-100.html

[2] Frankfurter Rundschau: „Merz sollte sich besinnen: Transparenz ist gelebte Demokratie – sie schützt gegen Korruption und Kungelei“, 26. Juli 2026
https://www.fr.de/meinung/kolumnen/merz-regierung-will-informationsfreiheitsgesetz-einschraenken-94415437.html

[3] BR24: „Informationsfreiheit: Gläserner Staat oder blickdichte Behörde?“, 25. Juli 2026
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/informationsfreiheit-glaeserner-staat-oder-blickdichte-behoerde%2CVQJJ2nu

[4] Tagesschau: „Kritik an Unionsplänen für Informationsfreiheit“, 27. März 2025
https://www.tagesschau.de/inland/informationsfreiheitsgesetz-union-100.html

Ergänzend zu [4]: Netzpolitik.org: „Union will Informationsfreiheitsgesetz abschaffen“
https://netzpolitik.org/2025/koalitionsverhandlungen-union-will-informationsfreiheitsgesetz-abschaffen/

[5] Tagesschau/MDR: „Härtere Einschnitte bei der Informationsfreiheit?“, 23. Juli 2026
https://www.tagesschau.de/investigativ/mdr/ifg-bundesinnenministerium-100.html

[6] Netzpolitik.org: „Dobrindt will Transparenz-Plattformen aus dem Weg räumen“, 23. Juli 2026
https://netzpolitik.org/2026/fragdenstaat-co-dobrindt-will-transparenz-plattformen-aus-dem-weg-raeumen/

[7] n-tv: „Ministerien-Antworten bringen Regierungssprecher in Bedrängnis“, 14. Juli 2026
https://www.n-tv.de/politik/Informationsfreiheitsgesetz-Antworten-von-Ministerien-bringen-Regierungssprecher-Stefan-Kornelius-in-Bedraengnis-id31085243.html

Noch mehr Überwachung durch die EU-Chatkontrolle

Kinderschutz nur als Vorwand?

Manchmal sagt die Art und Weise eines Beschlusses oder einer politischen Entscheidung mehr über den Inhalt aus als man auf den ersten Blick vermutet. So werden unbequeme Entscheidungen nicht selten zu Zeiten getroffen, in denen viele Bürger abgelenkt und mit anderen Sachen beschäftigt sind. Beliebte Zeiten sind die anstehenden Sommerferien, die Vorweihnachtszeit oder große Sportereignisse wie die Fußball-Weltmeisterschaft. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Doch nicht nur der Zeitpunkt einer politischen Entscheidung kann verdächtig sein, auch das Entscheidungsverfahren ist manchmal ein guter Anlass, sich näher mit dem Inhalt zu befassen. Das gilt auch für die sogenannte Chatkontrolle, die nun vom Europäischen Parlament beschlossen oder – besser gesagt – nicht beschlossen wurde. Aber dennoch möglich bleibt.

Chatkontrolle bleibt möglich

Zunächst sei vorangestellt, dass der Hintergrund des Beschlusses ein sehr ernster ist. Es kommt immer öfter zur Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern im Internet. In unschöner Regelmäßigkeit ist von einem zerschlagenen Kinderporno-Ring die Rede, der entsprechende Inhalte ausgetauscht hat. Dass hiergegen mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen werden muss, sollte unstreitig sein.

Der aktuelle Beschluss des EU-Parlaments soll es Onlinediensten künftig weiterhin ermöglichen, in privaten Chats von Nutzern nach Hinweisen auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern suchen zu dürfen [1]. Tech-Konzernen wie Google, Meta oder Microsoft ist es so möglich, ohne konkreten Verdacht in Chats, Mails und Messenger-Diensten die Inhalte der Nutzer zu durchforsten [2]. Damit soll eine Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln einhergehen [1]. Eigentlich ist das Mitlesen und Scannen von privaten Nachrichten durch europäisches Datenschutzrecht verboten [3].

Die nun weiterhin geltende Regelung setzt zwar die technische Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht aus, sie ermöglicht aber automatisierte Scans auf den Endgeräten der Nutzer [4]. Das Verfahren wird „Client-Side-Scanning“ genannt und erlaubt die Überprüfung von Inhalten auf dem Smartphone oder Computer mittels einer speziellen Software [4]. Bezeichnend ist auch, dass die Tech-Konzerne im Vorfeld der umstrittenen Entscheidung massive Lobbyarbeit für die Verlängerung der Ausnahmeregelungen betrieben haben [2].

EU nutzt undemokratischen Taschenspielertrick

Das EU-Parlament hatte die anlasslose Überwachung der Nutzer immer wieder abgelehnt [5]. Zuletzt kam es im März dieses Jahres zu einer Abstimmung, bei der die Mehrheit die Fortsetzung der Chatkontrolle ohne jeglichen Verdacht ablehnte [6]. Die Präsidentin des EU-Parlaments, Roberta Metsola, hat sich eines Tricks bedient, um die Ausspähung dennoch zu ermöglichen. Sie machte sich eine EU-Regelung zunutze, wonach in der zweiten Lesung ein Vorschlag der EU-Staaten als angenommen gilt, wenn ihn nicht die absolute Mehrheit ablehnt [3]. So brachte sie den Antrag auf Verlängerung der Ausnahmeregelung am letzten Sitzungstag vor der parlamentarischen Sommerpause erneut ein, um die Rechtsgrundlage für die Chatkontrolle nochmals um zwei Jahre zu verlängern [2].

Zur endgültigen Ablehnung wäre die absolute Mehrheit von 360 Stimmen notwendig gewesen, es stimmte aber nur eine relative Mehrheit von 314 Abgeordneten gegen die Chatkontrolle [5]. Man machte sich die Tatsache zunutze, dass sich viele Parlamentarier bereits in der Sommerpause befanden und so das erforderliche Quorum kaum erreichbar war.

Kritiker bewerten das Vorgehen als „miesen Verfahrenstrick vor der Sommerpause und gegen eine Mehrheit der Abgeordneten“ [5]. Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan bezeichnete den Vorgang als demokratischen Skandal: „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“ [6].

Eine diesbezügliche Ausnahmeregelung war im April dieses Jahres ausgelaufen, die EU-Institutionen konnten sich nicht auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen [5]. Doch die alles beherrschende EU-Kommission scheint sich durchgesetzt zu haben.

Kaum wirksam für den Kinderschutz

Bislang handelt es sich um eine freiwillige Chatkontrolle. Sie gibt den Plattformbetreibern also nur die Möglichkeit, die Kommunikation der Nutzer anlasslos zu überwachen. In der Beratung befindet sich derzeit allerdings auch die verpflichtende Chatkontrolle, die – so zumindest ein Vorschlag der EU-Kommission – zur Durchleuchtung von Inhalten vor ihrer Verschlüsselung führen könnte [5].

Bundeskanzler Merz hatte kritisiert, dass das Auslaufen der datenschutzrechtlichen Ausnahmeregelungen zu einem „Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“ führe [4]. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien hatte sich dafür ausgesprochen, das eigentlich als Übergangslösung konzipierte Verfahren wieder in Kraft zu setzen, da es ihrer Ansicht nach dabei helfe, die Täter dingfest zu machen [6].

Doch die Fakten sprechen dagegen. So hatte selbst der Evaluationsbericht der EU-Kommission – die zu den Unterstützern der Überwachungsmaßnahme zählt – feststellen müssen, dass es keinen objektiven Nachweis für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gibt [2]. Datenschützer kritisieren das Verfahren seit Jahren, weil es zwar Massenkontrolle ermögliche, aber für den Schutz von Kindern ineffektiv sei [6]. Daher kann es auch nicht überraschen, dass sich sogar der Deutsche Kinderschutzbund gegen die EU-Chatkontrolle ausgesprochen hat [7]. Von der Bundesregierung hatte er im Kampf gegen sexualisierte Gewalt „zielgerichtete Maßnahmen statt anlassloser Massenüberwachung“ gefordert [7]. Dem kann man sich nur anschließen.

Ein weiterer Aspekt ist die hohe Fehleranfälligkeit der zur Anwendung kommenden Technologien. So liegen die sogenannten Falsch-Positiv-Raten bei rund 20 Prozent, wodurch die Möglichkeit besteht, dass völlig Unschuldige in den Verdacht von schweren Straftaten geraten [2]. Auch ist nicht davon auszugehen, dass das Auslaufen der Ausnahmeregelungen zu einem niedrigeren Verfolgungsdruck führen würde. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit dem Auslaufen im April keinen Rückgang der Verdachtsmeldungen registrieren können [2]. Auch erwiesen sich laut BKA 48 Prozent der eingehenden Hinweise als strafrechtlich nicht relevant [3].

Kinderschutz als Vorwand zur Massenüberwachung

Vermeintlicher Kinderschutz wird hier als Vorwand genutzt, um alle Nutzer bestimmter Onlinedienste unter Generalverdacht zu stellen und ohne konkreten Anlass zu überwachen. Statt wirksamere Maßnahmen gegen tatsächlich verdächtige Personen zu verstärken, weitet man die umfassende Überwachung nahezu aller Bürger aus.

Dafür werden undemokratische Vorgänge genutzt. Es wird so lange abgestimmt und mit Verfahrenstricks hantiert, bis das Ergebnis „passt“. Der Kinderschutz wird hier als trojanisches Pferd missbraucht, um die Grundrechte von 450 Millionen Menschen in der EU einzuschränken. Was heute noch unter dem Vorwand des Kinderschutzes firmiert, kann schon bald gegen missliebige politische Meinungsäußerungen genutzt werden.

Eine anlasslose Massenüberwachung ohne konkreten Tatverdacht ist mit einem freiheitlichen Rechtsstaat unvereinbar.

Quellenverzeichnis

[1] Kathrin Schmid: „Chatkontrolle“: Scan-Erlaubnis nimmt Hürde im EU-Parlament, tagesschau.de, 9. Juli 2026.

[2] Stefan Krempl: EU-Parlament reaktiviert Chatkontrolle 1.0 trotz massiver Kritik, heise online, 9. Juli 2026.

[3] Jörg Schieb: Was mit der Chatkontrolle auf Nutzer zukommt, WDR, 10. Juli 2026.

[4] Kehrtwende im EU-Parlament: Die Chatkontrolle kommt doch, Legal Tribune Online, 9. Juli 2026.

[5] Tomas Rudl: EU-Parlament: Freiwillige Chatkontrolle geht mit Verfahrenstrick durch, netzpolitik.org, 9. Juli 2026.

[6] Empörung im EU-Parlament: Abstimmung über „Chatkontrolle“ im Eilverfahren geplant, WELT, 8. Juli 2026.

[7] JF-Online: EU-Parlament winkt Chatkontrolle im Eilverfahren durch – nachdem sie zweimal abgelehnt wurde, Junge Freiheit, 9. Juli 2026.

Digitale-Identitäten-Gesetz – noch mehr Überwachung?

Wenn mehr Überwachung zu mehr innerer Sicherheit führen würde, müssten wir in einem sehr sicheren Land leben. Dem widersprechen aber die Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) der letzten Jahre und für Millionen Bürger wohl auch das subjektive Sicherheitsgefühl.

Videoüberwachung in großen Teilen des öffentlichen Raums, Verbotszonen jeglicher Art, anlasslose Kontrollen, weitgehende Speicher- und Erfassungsrechte der Behörden in Bezug auf private und finanzielle Daten – all das mag für einen eifrigen Staat sprechen, aber hat eben nicht dazu geführt, dass wir mehr Sicherheit haben.

Daher muss jede Reform, die uns zwar mehr Sicherheit verspricht, aber die Axt an die Freiheit legt, mit großer Skepsis betrachtet werden. Oft sind auch neue Möglichkeiten, die uns mehr Freiheit und Flexibilität suggerieren, im Ergebnis das Gegenteil.

Ein Beispiel dafür könnte das geplante Digitale-Identitäten-Gesetz sein. In Deutschland hat man die digitale Entwicklung über weite Strecken verschlafen. Deshalb wird nun so manche Reform mit heißer Nadel gestrickt – exemplarisch dafür steht die elektronische Patientenakte, die wohl als Misserfolg bezeichnet werden kann.

Was hat es mit dem Digitale-Identitäten-Gesetz auf sich?

Die Bundesregierung will zeitnah die Einführung einer sogenannten digitalen Brieftasche – auch EUDI-Wallet genannt – vorbereiten, mit der „sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, so verkündet es Bundesdigitalminister Karsten Wildberger [1]. Die Nutzung soll laut Wildberger natürlich sicher und freiwillig sein [1].

Das Gesetz basiert auf einer Vorgabe der EU, die jeden Mitgliedstaat verpflichtet, eine „Europäische Brieftasche für die Digitale Identität“ bereitzustellen [2]. Stichtag für die Umsetzung ist der 24. Dezember 2026 [3].

Und so verwundert es auch nicht, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein großer Fan der digitalen Brieftasche ist. Ihre Begründung: „Jedes Mal, wenn eine App oder Website uns bittet, eine digitale Identität zu erstellen, haben wir keine Ahnung, was mit unseren Daten passiert“ [4]. Das ist richtig, aber das wissen wir bei der EU und unserem Staat erst recht nicht.

Vorstufe zum Social-Media-Verbot und zur Klarnamenpflicht?

Eine weitere Nutzungsmöglichkeit könnte die Alterskontrolle in sozialen Netzwerken sein [1]. Wir hatten erst kürzlich auf die Diskussion über ein mögliches Verbot von Social-Media für Jugendliche aufmerksam gemacht, hier der Link dazu:

Ein solches Verbot, inklusive dem Altersnachweis und damit der namentlichen Erfassung auch erwachsener Nutzer, könnte mit der digitalen Brieftasche in die Tat umgesetzt werden. Dann ist es schnell vorbei mit der angeblichen Freiwilligkeit.

So heißt es in einem Papier der SPD (immerhin noch an der Bundesregierung beteiligt) zum geplanten Social-Media-Verbot für Jugendliche: „Wir führen eine verpflichtende Altersverifikation für die Nutzung von sozialen Medien ein. Die Verifikation erfolgt mithilfe der EUDI-Wallet“ [5].

Wenn man sich für soziale Netzwerke mit einem offiziellen digitalen Dokument verifizieren muss, kommt das letztlich einer Klarnamenpflicht gleich.

Digitales Ökosystem – oder Freibrief für Datenkraken?

Angedacht ist auch, dass die Wallet zum Bezahlen eingesetzt werden und so perspektivisch das physische Portemonnaie ersetzen kann [2]. Die Zusammenführung so vieler unterschiedlicher Funktionen wirft zahlreiche Fragen zu Datensicherheit, Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung auf.

Die Politikwissenschaftlerin Eneia Dragomir bringt es auf den Punkt: „Ist das eine Grundlage für Vertrauen – oder der Aufbau eines Überwachungssystems?“ [4]

Ein weiteres Risiko wird, beispielsweise vom Verbraucherzentrale Bundesverband, darin gesehen, dass private Anbieter und Unternehmen die Daten aus der digitalen Brieftasche abgreifen könnten [3]. Vor dieser Gefahr warnt auch die österreichische Nichtregierungsorganisation epicenter.works, weil Schutzmechanismen leicht umgangen werden könnten, „sodass illegale Anfragen nach zu vielen Informationen möglich werden“ [6].

Digitaler Generalschlüssel für unser Leben

Der Start der digitalen Brieftasche ist für den 2. Januar 2027 geplant [7]. Bezeichnend ist, dass ein großer Teil der konkreten Ausgestaltung nicht vom Bundestag entschieden werden, sondern dem Digitalministerium „nach pflichtgemäßem Ermessen“ vorbehalten bleiben soll [4].

Einige Beobachter des Treibens der Bundesregierung sprechen schon von einem „digitalen Generalschlüssel für unser Leben“ [4]. Und das trifft es wohl ganz gut, wenn große Teile unseres Lebens in einer vom Staat bereitgestellten App für das Smartphone gespeichert werden.

Seitens der EU-Kommission ist sogar geplant, biometrische Gesichtsdaten verpflichtend in den Mindestdatensatz zur Personenidentifizierung aufzunehmen, noch weitere ergänzende Durchführungsrechtsakte sind möglich [6].

Für mehr Bequemlichkeit wird man einmal mehr Sicherheit, Freiheit und Selbstbestimmung an der Garderobe abgeben. Man sollte vorsichtig sein. Auch in China hat das dortige Social-Credit-System einmal klein angefangen.

Quellenverzeichnis

[1] „Bundesregierung bereitet Weg für Einführung von digitaler Brieftasche“, www.stern.de, 20. Mai 2026

[2] „Das soll die digitale Brieftasche in Deutschland können“, www.netzpolitik.de, 27. März 2026

[3] „Das soll die digitale Brieftasche können“, www.zdfheute.de, 20. Mai 2026

[4] „Der Staat im Smartphone: Wie die EU-Wallet Identität und Kontrolle neu ordnet“, www.marktundmittelstand.de, 8. April 2026

[5] „Meinungsäußerung nur noch nach Ausweiskontrolle: Darum ist die EU-Wallet so brandgefährlich für unsere Freiheit“, nius.de, 24. Februar 2026

[6] „EU-Kommission höhlt Datenschutz der digitalen Brieftasche aus“, www.heise.de, 12. März 2026

[7] „Weniger Bürokratie, mehr digital: Das ändert sich bei Personalausweis und Reisepass“, newstime.joyn.de, 26. Mai 2026

Neue Vorratsdatenspeicherung – weiteres Instrument der Massenüberwachung

Freiheit und Sicherheit befinden sich oft miteinander im Spannungsverhältnis. Wer 100-prozentige Sicherheit will, wird auf viel Freiheit verzichten müssen. Wer keinerlei Freiheitseinschränkungen akzeptieren will, wird wiederum bei der Sicherheit Abstriche machen müssen. Es gilt, beides miteinander in ein gesellschaftlich tragfähiges Verhältnis zu bringen.

Im Deutschland unserer Tage schafft man das „Kunststück“, zeitgleich beides auf ein Minimum zu reduzieren. Kaum eine sicherheitspolitische Maßnahme der letzten Jahre hat tatsächlich mehr Sicherheit mit sich gebracht, aber pauschal die Freiheitsrechte beschnitten.

Und so scheint es munter weiterzugehen.

Bundesregierung beschließt anlasslose IP-Vorratsdatenspeicherung

So hat die Bundesregierung kürzlich beschlossen, sämtliche Anbieter von Internetzugangsdiensten zu verpflichten, die IP-Adressen ihrer Nutzer für drei Monate zu speichern [1]. Darüber hinaus sollen auch die sogenannten Port-Nummern gespeichert werden, also numerische Adressen, die die Identifizierung verschiedener Dienste oder Anwendungen auf einem Gerät und die Zuordnung von Datenpaketen ermöglichen [2].

Dies soll ohne jeglichen konkreten Anfangsverdacht erfolgen [3]. Außerdem soll es den Internetprovidern bei konkretem Verdacht möglich sein, die Aktivitäten eines Internetanschlusses mitzuschneiden [3].

Eigentlich soll das Vorgehen dem Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus dienen, doch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) räumt nebenbei ein, dass es auch das Vorgehen gegen „Extremismus“ erleichtern solle [1]. Man muss keine hellseherischen Fähigkeiten haben, um zu erkennen, dass ein weiteres Instrument für den Kampf gegen missliebige Meinungen geschaffen werden soll.

Experten üben scharfe Kritik am Gesetzentwurf

Digitalexperten weisen darauf hin, dass es sich auch bei IP-Adressen um sensible Daten handelt, weil dadurch Rückschlüsse auf Internetsuchen und persönliche Interessen möglich seien [4]. Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie hält es vor allem für problematisch, dass Daten heute zusammengeführt werden können, was seiner Ansicht nach einen sorgsameren Umgang mit persönlichen Daten erforderlich mache [4].

Christoph Sorge von der Universität des Saarlandes sieht die Gefahr detaillierter Nutzungsprofile und merkt auch einen erheblichen Aufwand für die betroffenen Unternehmen an [5]. Dies kann letztlich auch ein Kostentreiber sein, die Mehrkosten würden wohl auf die Verbraucher umgelegt werden.

Weitere Kostenrisiken und in der Praxis auch Datenschutzprobleme könnten sich daraus ergeben, dass die durch die Speicherung entstehenden „Daten-Honeypots“ wiederum gegen Angriffe geschützt werden müssen [5].

Auch bezweifeln viele Fachleute, dass die neue von Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eingebrachte Gesetzesnovelle vor den Gerichten Bestand haben wird [6]. Der Deutsche Anwaltsverein sieht die Schwelle für sehr eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahmen gesenkt und warnt vor empfindlichen Grundrechtseingriffen [6].

Ebenfalls sei kritisch zu sehen, dass die Speicherdauer von drei Monaten „deutlich über das erforderliche Maß hinaus“ gehe und dass für die Verwertung der Daten keine richterliche Kontrolle vorgesehen sei [6]. Selbst das Bundeskriminalamt (BKA) hält eine Speicherdauer von zwei bis drei Wochen für ausreichend [5].

Vom Verband der Internetwirtschaft Eco wird moniert, dass es keinen nachweisbaren Mehrwert für die Strafverfolgung geben würde, es handele sich lediglich um „Datenspeicherung auf Verdacht“ [7].

Frühere Überwachungsgesetze scheiterten vor Gericht

Schon früher galt eine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsanbieter, diese wurde aber vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 mit Blick auf unverhältnismäßige Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und mangelnde Datensicherheit gekippt [1].

Auch spätere Versuche der Massenerfassung digitaler Daten scheiterten an den Gerichten. So stoppte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2017 vorläufig die Umsetzung eines Gesetzes, das die zehnwöchige Speicherung von Verkehrsdaten vorsah [3].

Nicht mehr Sicherheit, aber weniger Freiheit

Zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus ist das von der Bundesregierung geplante Gesetz kaum geeignet, lässt sich die Datenverfolgung doch durch die Nutzung von VPN-Verbindungen, Tor-Netzwerken oder des Darknets leicht umgehen. Gleiches gilt für Aktivitäten unter Nutzung ausländischer Anschlüsse.

Wenn man liest, dass unter den „Straftaten von erheblicher Bedeutung“, die es mit der neuen Vorratsdatenspeicherung zu bekämpfen gilt, auch die sogenannte „Hasskriminalität“ ist, dann weiß man, in welche Richtung das Ganze gehen soll [8].

Die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung schafft nicht mehr Sicherheit, stellt aber Millionen Bürger unter Generalverdacht. Vor allem deshalb, weil sie anlasslos erfolgt. Sie ist ein weiterer Schritt in Richtung des gläsernen Bürgers und dient der Massenüberwachung unbescholtener Bürger. Kriminelle lachen sich derweil schlapp.

Am Ende bedeutet dieses Gesetz nicht mehr Sicherheit, aber weniger Freiheit.


Quellenverzeichnis

[1] „Kabinett bringt Speicherpflicht für IP-Adressen auf den Weg“, www.tagesschau.de, 22. April 2026
[2] „Abgespeckte Vorratsdatenspeicherung kommt“, www.lto.de, 22. April 2026
[3] „Kabinett beschließt Vorratsdatenspeicherung light“, www.spiegel.de, 22. April 2026
[4] „Regierung bringt Speicherung von IP-Adressen auf den Weg“, www.zdfheute.de, 22. April 2026
[5] „IP-Speicherung: Experten warnen vor Kostenfalle und geringem Sicherheitsgewinn“, www.heise.de, 26. April 2926
[6] „Neues Überwachungsgesetz: Deine Daten werden jetzt wieder gesammelt“, www.infranken.de, 27. April 2026
[7] „Rechtliche Bedenken bei dreimonatiger IP-Adressspeicherung“, www.heise.de, 23. April 2026
[8] „Die Bundesregierung will den gläsernen Untertan“, jungefreiheit.de, 24. April 2026

Digitaler Euro – ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger?

Plattformbetreiber der sozialen Medien werden zu Ersatz-Staatsanwaltschaften, immer mehr Überwachung im öffentlichen Raum, Finanzströme werden umfassend gespeichert – die Befürchtung, zum gläsernen Bürger zu werden, wird bei vielen Menschen zunehmend größer. Verschwörungstheorie oder berechtigte Sorge? Es kommt auf den Blickwinkel und die eigenen Präferenzen an.

Jede neue Regel hat wohl einen gut gemeinten Kern, oft sind neue Gesetze aber schlecht gemacht. Häufig wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Nicht selten werden alle Bürger unter Generalverdacht gestellt, obwohl die Maßnahme nur dem Kampf gegen einen vergleichsweise kleinen Adressatenkreis gilt.

Ein relativ neues Thema, das in diesem Zusammenhang schon bald eine große Rolle spielen könnte, ist der von der Europäischen Zentralbank (EZB) geplante digitale Euro. Damit geht die Frage einher, ob das Bargeld – finanziell ein Garant für Freiheit und Selbstbestimmung – Schritt für Schritt abgeschafft werden könnte.

Digitaler Euro – Was ist das überhaupt?

In der Praxis sollen Privatpersonen in einer sogenannten Wallet (also einer digitalen Geldbörse) auf ihrem Smartphone Digitalgeld als Zahlungsmittel laden können, das dann für alltägliche Geschäfte zur Verfügung steht, wobei das Geld von der Zentralbank garantiert und auf den regulären Bankkonten hinterlegt wird [1].

Ob es den digitalen Euro jemals geben wird, ist aktuell noch fraglich. Die EZB befindet sich aktuell in der Vorbereitungsphase, die im November 2023 offiziell begonnen hat und nach deren Ende möglicherweise EU-Kommission, Parlament und Rat eine Gesetzesgrundlage dafür geschaffen haben werden. Das Ende der Vorbereitungsphase soll in den nächsten Wochen erreicht sein.  

Mit der Einführung des digitalen Euro ist bereits im Jahr 2028 zu rechnen [2].

Welche Vorteile versprechen sich die Befürworter?

Ein zentrales Argument für die Einführung eines digitalen Euro ist die europäische Souveränität im Zahlungsverkehr und eine damit verbundene größere Unabhängigkeit von US-Riesen wie Mastercard, Visa oder PayPal, wenngleich Kritiker schon anmerken, dass es dafür längst zu spät sei und es klüger wäre, auf bereits bestehende Bezahlalternativen zu setzen [3].

Weitere vermeintliche Vorteile seien die umfassende Verfügbarkeit, sowohl online als auch offline, ebenso für Bürger ohne eigenes Bankkonto, sowie geringere Kosten bei der Abwicklung einzelner Transaktionen [4].

Welche Risiken bringt der digitale Euro mit sich?

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat bereits moniert, dass die zuständigen EU-Institutionen unbedingt beim Schutz der Privatsphäre nachbessern müssten [5].

Allein die Einführungskosten für Bezahlkarten, Plattformen, Apps und Terminals werden für die Banken (und damit umgelegt auf deren Kunden) auf etwa 30 Milliarden Euro geschätzt [6]. Auch für Händler und Dienstleister würden massive Mehrkosten drohen [4].

Ein weiteres Risiko wird darin gesehen, dass Bürger in Krisenzeiten ihre Einlagen bei den Haus- und Geschäftsbanken abziehen und in digitales Geld bei der EZB einlagern könnten, was die Liquidität der Banken gefährden und letztlich Halteobergrenzen erforderlich machen würde [6]. Aktuell sind Haltelimits in Höhe von 3.000 Euro im Gespräch, ansonsten könne laut Kritikern bei sinkender Liquidität eine neue Bankenkrise drohen [7].

Eine schwächere Liquidität der Banken hätte außerdem zur Folge, dass sich Finanzierungen verteuern würden und Kreditvergaben massiv eingeschränkt werden müssten [4]. Letzteres wäre vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucher eine große Belastung.

Da man bisher jeden Schritt in Richtung des gläsernen Bürgers mit effektiverem Kampf gegen die organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus begründet hat, ist zu erwarten, dass auch beim digitalen Euro Datenschutz und Anonymität keine hohe Priorität haben werden.

So warnen beispielsweise Vertreter der sogenannten „Berlin Group“, offiziell Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Technologie (IWGDPT), davor, dass der digitale Euro zu mehr Profiling und Überwachung und zu weniger Datensicherheit führen könnte [8]. Zentralbankwährungen statt Bargeld bergen der Arbeitsgruppe zufolge das verstärkte Risiko, dass Regierungen, Zentralbanken und die beteiligten Institute einen bislang nicht gekannten Zugriff auf sensible Finanzdaten der Bürger erhalten [8]. 

In den aktuellen Plänen ist auch keine Opt-out-Regelung vorgesehen, also die Möglichkeit, den digitalen Euro aktiv zu verweigern. So ist der Status eines gesetzlichen öffentlichen Zahlungsmittels geplant, das jeder annehmen muss und damit eine sofortige, umfassende Marktdurchdringung ohne notwendige Einzelverträge mit sich bringen würde [2].

Fazit

Skepsis gegenüber denjenigen, die Politik und Finanzwelt dominieren, ist wohl mehr als berechtigt. Wer Maßnahmen fordert, die auch nur theoretisch dazu geeignet sind, die Verfügbarkeit von Bargeld zu reduzieren, dem sollte man mit Argwohn begegnen. Es kann darüber hinaus immer wieder zu großen Blackouts kommen, dann ist Bargeld die einzige Möglichkeit, alltägliche Geschäfte zu erledigen.

Auch muss die kritische Frage erlaubt sein, was der ganze Aufwand angesichts jetzt schon möglicher Echtzeitüberweisungen und alternativer Zahloptionen tatsächlich bringen soll.

Aktuell firmieren viele Befürchtungen noch als bloße Verschwörungstheorie, z. B., dass bestimmte Geldleistungen von der politischen „Zuverlässigkeit“ des Bürgers abhängig gemacht oder dass Steuern und Abgaben automatisiert vom Konto abgezogen werden. Es wäre aber nicht das erste Mal in unserer jüngeren Geschichte, dass eine Verschwörungstheorie später Wirklichkeit wird.

In den kommenden Wochen und Monaten ist mit weiteren Vorbereitungsschritten zu rechnen. Wenn die Zielgerade im Jahr 2028 liegen soll, ist es jetzt höchste Zeit, dass die Kritiker sich lautstark zu Wort melden.

Quellenverzeichnis

[1] „Ist Bargeld noch nötig, wenn der digitale Euro kommt?“, www.tagesschau.de, 29. September 2025

[2] „Widerstand und Chancen: Der digitale Euro spaltet das EU-Parlament“, www.heise.de, 13. Oktober 2025

[3] „Digitaler Euro zwischen Vision und Widerstand“, www.springerprofessional.de, 9. Oktober 2025

[4] „Digitaler Euro – Die Chancen und Risiken für Bürger, Handel und Politik“, www.retail-news.de, 7. Oktober 2025

[5] „Digitaler Euro: Erwartungen sind klar“, www.vzbv.de, 25. September 2025

[6] „Wird der digitale Euro teuer für die Banken?“, www.tagesschau.de, 5. Juni 2025

[7] „EZB spielt Kosten für digitalen Euro runter“, www.boersen-zeitung.de, 10. Oktober 2025

[8] „Fachleute warnen vor Risiken des digitalen Euros“, www.netzpolitik.org, 14. Juni 2024

EU-Chatkontrolle: AfD warnt vor Totalüberwachung – Bundesregierung soll Veto einlegen

EU-Chatkontrolle: Datenschutz und Privatsphäre in Gefahr

Die AfD-Fraktion fordert ein deutsches Veto gegen die geplante EU-Chatkontrolle. Sie warnt vor einem Eingriff in Privatsphäre, Freiheit und nationale Souveränität.

Die Europäische Union plant derzeit ein Gesetz, das tief in die digitale Privatsphäre der Bürger eingreifen könnte. Künftig sollen – unter dem erklärten Ziel des Kinderschutzes – sämtliche privaten Nachrichten, Bilder und Sprachnachrichten in Messengerdiensten wie WhatsApp, Signal oder Telegram automatisch durchsucht werden. Diese sogenannte „Chatkontrolle“ soll bereits vor der Verschlüsselung ansetzen.

Kritiker sehen darin einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation. Sie warnen davor, dass mit dieser Maßnahme eine flächendeckende Überwachung aller Bürger drohe und die EU damit den „gläsernen Bürger“ schaffe.

Kontrolle statt Freiheit

Offiziell soll die geplante Überwachung der Bekämpfung von Kindesmissbrauch dienen. Doch viele Beobachter warnen: Wer einmal die technische Möglichkeit zur Massenüberwachung geschaffen hat, kann sie jederzeit auch für andere Zwecke einsetzen – etwa gegen politische Gegner oder kritische Stimmen.

Was heute noch als Schutzmaßnahme gilt, könnte morgen als Werkzeug gegen „Hassrede“ oder unliebsame Meinungen verwendet werden. Damit überschreitet Brüssel aus Sicht vieler Kritiker eine rote Linie und greift tief in die nationale Souveränität der Mitgliedsstaaten ein.

AfD-Fraktion beantragt Aktuelle Stunde im Bundestag

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat für Donnerstag eine Aktuelle Stunde zum Thema „EU-Chatkontrolle – Schutz der Privatsphäre und der nationalen Souveränität“ beantragt.

Ziel ist es, die Bundesregierung aufzufordern, sich klar gegen die geplanten EU-Regelungen zu positionieren und ein deutsches Veto einzulegen.
Nach Ansicht der AfD darf der Schutz der Kinder nicht als Vorwand für flächendeckende Überwachung dienen.

Unsere Forderungen

Die AfD spricht sich klar gegen die EU-Chatkontrolle aus und fordert:

  • ❌ Kein automatisiertes Scannen privater Nachrichten
  • 🔒 Keine Hintertüren in Verschlüsselungssysteme
  • 🇩🇪 Ein deutsches Veto gegen jede Form von EU-Chatkontrolle
  • ⚖️ Gleiches Recht für alle – auch für EU-Politiker

Kinderschutz, so die Fraktion, brauche starke Ermittlungsbehörden, klare Gesetze und konsequentes Durchgreifen – aber keine Überwachung aller Bürger.

Fazit

Die geplante EU-Chatkontrolle löst europaweit eine intensive Debatte über den richtigen Umgang mit digitaler Sicherheit, Privatsphäre und staatlicher Kontrolle aus.
Die AfD fordert, dass Deutschland seine nationale Souveränität verteidigt und sich gegen eine pauschale Überwachung ausspricht.
Wie sich die Bundesregierung in dieser Frage positioniert, bleibt mit Spannung zu verfolgen – insbesondere in der anstehenden Bundestagsdebatte.

📌 Hinweis

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat für Donnerstag eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema beantragt. Die Diskussion kann über die Bundestagsmediathek oder die Liveübertragung im Parlamentsfernsehen verfolgt werden.

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Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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