Fankultur schützen!

Die Doppelmoral von Grünen und Linken

Die deutsche Fankultur ist ein wichtiger Teil unseres gesellschaftlichen Lebens. Woche für Woche füllen tausende Menschen die Stadien und Sportplätze – von der Bundesliga bis in die unteren Ligen. Sie unterstützen ihre Vereine mit Leidenschaft, organisieren Choreografien, begleiten ihre Mannschaften auswärts, engagieren sich ehrenamtlich, sammeln Spenden und tragen vielerorts das Vereinsleben mit. Fußball ist damit weit mehr als Sport. Er ist Heimat, Gemeinschaft und Ehrenamt.

Gleichzeitig stehen Fußballfans immer wieder im Mittelpunkt politischer Debatten. Es geht um Polizeieinsätze, Stadionverbote, personalisierte Tickets, Videoüberwachung, Kollektivstrafen und die Datei „Gewalttäter Sport“. Nicht selten entsteht dabei der Eindruck, dass ganze Kurven oder Fangruppen unter Generalverdacht gestellt werden, obwohl die große Mehrheit der Fans friedlich ist. Auch die Zahlen der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze zeigen, dass die Lage keineswegs die immer neue Dramatisierung rechtfertigt: Für die Saison 2024/2025 wurden rückläufige Zahlen bei Verletzten und eingeleiteten Strafverfahren gemeldet [1].

Vor diesem Hintergrund haben Grüne und Linke nun Anträge in den Bundestag eingebracht, in denen sie sich als Verteidiger der Fankultur präsentieren. Die Grünen fordern in ihrem Antrag „Fanrechte im Fußball stärken“ mehr Beteiligung von Fans, bessere Finanzierung von Fanprojekten, eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“, die Ablehnung von personalisiertem Ticketing und keine flächendeckende intelligente Videoüberwachung im Stadionumfeld [2]. Die Linke fordert in ihrem Antrag „Fankultur schützen“ Deeskalation, Dialog statt Repression, eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“, Einschränkungen bei Stadionverboten, eine Pyrotechnik-Kommission und mehr Mitsprache für Fans [3].

Auf den ersten Blick klingt das wie ein klares Bekenntnis zur Fankultur. Doch genau hier beginnt die Doppelmoral. Denn ausgerechnet Grüne und Linke haben über Jahre selbst dazu beigetragen, Teile der Fanszene politisch in eine Ecke zu stellen. Wer heute beklagt, Fans würden stigmatisiert, sollte nicht verschweigen, dass er selbst jahrelang mit Anträgen, Kleinen Anfragen und Kampagnen genau solche Zuschreibungen befördert hat.

Die Grünen brachten bereits 2015 im Bundestag den Antrag „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur – Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken“ ein. Darin war ausdrücklich von rechten Netzwerken im Sport, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Verbindungen einzelner Fußballfans zur rechtsextremen Szene die Rede [4]. Die Linke stellte 2011 eine Kleine Anfrage unter dem Titel „Fußball und Rechtsextremismus“, in der behauptet wurde, Neonazis versuchten immer wieder, über Fußballvereine Anhänger zu werben [5]. 2017 folgte eine weitere Kleine Anfrage der Linken zu „rechtsextremen Tendenzen in der Hooligan-Szene“ [6]. Ebenfalls 2017 thematisierte die Linke „aktuelle rechtsextremistische Entwicklungen im Umfeld des Fußballs“ [7]. 2023 fragte die Linke erneut nach „rechtsextremer Gewalt bei Fußballspielen und der Datei Gewalttäter Sport“ und sprach von Einflussversuchen rechter und rechtsextremer Akteure im Fußball [8].

Auch auf Landesebene finden sich entsprechende Beispiele. Im Berliner Abgeordnetenhaus fragte die Linke 2013 zu politisch motivierter Gewalt von rechts; in der Antwort tauchten auch Vorgänge im Zusammenhang mit einem Fußballstadion auf [9]. In Brandenburg unterstützte die Linke zudem die Kampagne „Nazis raus aus den Stadien“ im Zusammenhang mit den Vorfällen zwischen Babelsberg und Energie Cottbus [10]. Man muss diese Kampagne politisch nicht gutheißen oder ablehnen, um festzustellen: Wer solche Kampagnen unterstützt und Fangruppen in einem politischen Deutungsrahmen von „Nazis im Stadion“ behandelt, sollte später nicht so tun, als habe er mit Stigmatisierung von Fanszenen nie etwas zu tun gehabt.

Natürlich gilt: Gewalt, Straftaten und Extremismus haben im Stadion nichts verloren. Wer Straftaten begeht, muss konsequent verfolgt werden. Aber der Rechtsstaat verfolgt Täter – nicht ganze Kurven, nicht ganze Vereine und nicht ganze Regionen. Genau das ist der entscheidende Punkt. Wer heute Generalverdacht beklagt, darf ihn gestern nicht selbst betrieben haben.

Besonders kritisch ist zudem der grüne Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit. Ausgangspunkt ist zwar eine Debatte um Sozialarbeiter in Fanprojekten. Der Entwurf geht aber deutlich darüber hinaus: Er will ein Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in öffentlich anerkannten Einrichtungen oder Diensten sowie für bestimmte ehrenamtlich Rechtsberatende einführen [11]. Nach meinem Eindruck geht es hier nicht nur um Fanprojekte. Hier soll ein ganzer Bereich linker Projekt- und Beratungsstrukturen mit zusätzlichen Privilegien gegenüber der Strafverfolgung ausgestattet werden. Das wirft rechtsstaatliche Fragen auf. Denn wenn Personen im Rahmen ihrer Arbeit Kenntnis von Straftaten erhalten, darf der Staat nicht leichtfertig auf Aufklärung verzichten. Vertrauen in Sozialarbeit ist wichtig. Aber Vertrauen darf nicht dazu führen, dass eine politisch nahestehende Projektlandschaft faktisch aus der normalen Zeugenpflicht herausgenommen wird.

Genau deshalb ist die aktuelle Inszenierung von Grünen und Linken so unglaubwürdig. Heute präsentieren sie sich als Schutzmacht der Fankultur. Gestern haben sie selbst immer wieder politische Etiketten auf Teile dieser Fanszene geklebt. Heute warnen sie vor Spaltung und Stigmatisierung. Gestern haben sie selbst mit Anfragen, Anträgen und Kampagnen genau diese Spaltung befördert. Das ist keine glaubwürdige Fanpolitik. Das ist politische Doppelmoral.

Eine ehrliche Politik für die Fans muss anders aussehen. Sie muss anerkennen, was die Fankultur für unser Land leistet. Sie muss zwischen friedlichen Fans und tatsächlichen Straftätern unterscheiden. Sie muss Sicherheitsinteressen ernst nehmen, ohne ganze Fangruppen unter Verdacht zu stellen. Und sie muss Dialog ermöglichen, statt moralische Schubladen zu bedienen.

Die Debatte im Deutschen Bundestag am 10. Juni 2026 hat diese Widersprüche deutlich gemacht. Dort wurden der grüne Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht sowie die Anträge von Grünen und Linken zur Fankultur beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen [12].

Die gesamte Debatte ist hier abrufbar:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-strafprozessordnung-1181868

Meine Rede zur Debatte finden Sie hier:

Für mich ist klar: Die deutsche Fankultur verdient Respekt. Friedliche Fans dürfen weder durch überzogene Sicherheitsmaßnahmen noch durch politische Etikettierungen unter Generalverdacht gestellt werden. Schluss mit der Doppelmoral. Schluss mit der Stigmatisierung.

Sport frei!

Quellen

[1] ZIS-Jahresbericht Fußball Saison 2024/2025
Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze, Jahresbericht Fußball Saison 2024/25.
https://lzpd.polizei.nrw/sites/default/files/2025-10/251009-1_ZIS-Jahresbericht_2024-2025_2.pdf

[2] Grüner Antrag 2026: Fanrechte im Fußball stärken
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4293, Antrag Bündnis 90/Die Grünen: „Fanrechte im Fußball stärken – Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern“.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104293.pdf

[3] Linker Antrag 2026: Fankultur schützen
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5826, Antrag Die Linke: „Fankultur schützen – Dialog statt Repression, Mitbestimmung statt Diskriminierung“.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105826.pdf

[4] Grüner Antrag 2015: Rechte Netzwerke im Sport aufdecken
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/6232, Antrag Bündnis 90/Die Grünen: „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur – Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken“.
https://dserver.bundestag.de/btd/18/062/1806232.pdf

[5] Linke Kleine Anfrage 2011: Fußball und Rechtsextremismus
Deutscher Bundestag, Drucksache 17/7729, Kleine Anfrage Die Linke: „Fußball und Rechtsextremismus“.
https://dserver.bundestag.de/btd/17/077/1707729.pdf

[6] Linke Kleine Anfrage/Antwort 2017: Rechtsextreme Tendenzen in der Hooligan-Szene
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/13068.
https://dserver.bundestag.de/btd/18/130/1813068.pdf

[7] Linke Kleine Anfrage/Antwort 2017: Aktuelle rechtsextremistische Entwicklungen im Umfeld des Fußballs
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/13580.
https://dserver.bundestag.de/btd/18/135/1813580.pdf

[8] Linke Kleine Anfrage/Antwort 2023: Rechtsextreme Gewalt bei Fußballspielen und Datei „Gewalttäter Sport“
Deutscher Bundestag, Drucksache 20/8937.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/089/2008937.pdf

[9] Berliner Abgeordnetenhaus: Kleine Anfrage der Linken zu politisch motivierter Gewalt von rechts
Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/11433.
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-11433.pdf

[10] Linke Brandenburg: „Nazis raus aus den Stadien!“
Erklärung des Landesvorstands Die Linke Brandenburg vom 26. Februar 2018.
https://archiv.dielinke-brandenburg.de/nc/partei/strukturen/landesvorstand/sofortinformationen/detail/news/nazis-raus-aus-den-stadien/

[11] Grüner Gesetzentwurf 2026: Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4290, Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und ehrenamtlichen Rechtsberatung“.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104290.pdf

[12] Bundestagsdebatte vom 10. Juni 2026
Deutscher Bundestag, Textarchiv: „Entwurf für Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter überwiesen“.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-strafprozessordnung-1181868

Abschiebungen von Syrern scheitern – weil der politische Wille fehlt

Bundeskanzler Friedrich Merz hat insbesondere in der Asyl- und Migrationspolitik eine Kehrtwende versprochen. Doch schon sein Amtsvorgänger Olaf Scholz hatte nach diversen schweren Straftaten durch Ausländer großspurig angekündigt, im großen Stil abschieben zu wollen [1]. Heute wissen wir, dass daraus nichts geworden ist.

Und Merz? Lässt er seinen großen Worten Taten folgen?

Diese Frage muss vor allem in Bezug auf Syrer interessieren, die nach der Beendigung der Kampfhandlungen in ihrem Land eigentlich keinen Fluchtgrund mehr vorzuweisen haben. Abgesehen von der wohligen Einrichtung im deutschen Sozialstaat.

Auch muss diese Frage hinsichtlich von Straftätern und anderen vollziehbar ausreisepflichtigen Personen gestellt werden. Schließlich sind es oft jene, die erneut schwere Straftaten verüben. Später heißt es dann immer, sie hätten längst nicht mehr in Deutschland sein dürfen. Konjunktiv-Politik hilft nur leider nicht weiter.

Angekündigte „Rückführungsoffensive“ ist gescheitert

Auch der Innenminister in der Merz-Regierung, Alexander Dobrindt, gibt gerne den harten Law-and-Order-Politiker. Zum Amtsantritt im letzten Jahr hatte er zugesichert, nun ernst mit Abschiebungen nach Syrien machen zu wollen – „beginnend mit Straftätern und Gefährdern“ [2]. Man sprach von einer „Rückführungsoffensive“, im schwarz-roten Koalitionsvertrag hieß es noch kraftstrotzend: „Die Bundesregierung wird umfassende gesetzliche Regelungen erarbeiten, um die Zahl der Rückführungen zu steigern“ [3].

Aktuell sind etwa 11.000 Syrer vollziehbar ausreisepflichtig, doch in den letzten Monaten wird nicht mehr nach Syrien abgeschoben, weil seit dem 21. Januar 2026 kein Passersatzdokument aufzutreiben ist [2]. Das klingt wie eine Geschichte aus einem politischen Satire-Format, ist aber Realität. Bislang haben erst 4.000 Syrer seit dem Sturz des Assad-Regimes Deutschland wieder verlassen [2]. Der überwiegende Teil davon kehrte freiwillig zurück.

Anfang des vergangenen Jahres lebten insgesamt 220.000 Menschen mit dem Status „vollziehbar ausreisepflichtig“ in Deutschland [4]. Die Zahl war im Jahr davor ähnlich hoch, von 220.808 ausreisepflichtigen Personen hatten aber 178.512 einen Duldungsstatus [4]. Auf deutsch: Ihr illegaler Aufenthalt wurde einfach so hingenommen.

Im Jahr 2025 sind rund 60 Prozent aller geplanten Abschiebungen gescheitert, der häufigste Grund war das Nichtantreffen der Ausreisepflichtigen [5]. Auch am Flughafen selbst scheitern viele Abschiebeversuche, nicht selten kommt es zu Gewalt gegen Personen und Vandalismus.

Tickende Zeitbomben, weil deutsche Bürokratie versagt

Für Aufsehen sorgt derzeit ein Fall aus Aachen. Dort klagt ein 17-jähriger Syrer, der seit elf Jahren in Deutschland lebt, vor dem Verwaltungsgericht gegen seine Abschiebung – gleichzeitig muss er sich vor dem Landgericht verantworten, weil ihm vorgeworfen wird, gemeinsam mit vier anderen Männern eine Minderjährige vergewaltigt zu haben [6].

Allein in Baden-Württemberg gibt es 62 schwerkriminelle Syrer, die dringend abgeschoben werden müssten, hinzu kommen über 1.000 syrische Staatsbürger, die ebenfalls als ausreisepflichtig gelten [2]. Bayern meldet 218 schwere Straftäter aus Syrien, „deren Aufenthaltsbeendigung für die Staatsregierung oberste Priorität hat“ [2]. Wir sprechen hier also von tickenden Zeitbomben, die im Land verbleiben, weil die deutsche Bürokratie versagt.

Es wird weiter munter eingewandert – trotz hoher Ablehnungsquote

Und selbst wer abgeschoben wird, ist meist kurze Zeit später wieder hier. So kehren z. B. in Brandenburg 72 Prozent derjenigen, die über das sogenannte Dublin-Verfahren in andere EU-Länder abgeschoben werden, nach vier Wochen wieder zurück nach Deutschland; in den meisten anderen Bundesländern werden diese Zahlen lieber erst gar nicht erfasst [4].

Doch damit nicht genug, es wird aus Syrien auch weiterhin munter nach Deutschland eingewandert. Laut einem Bericht des „Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums Illegale Migration“ sind seit der Wiederanbindung syrischer Flughäfen an den internationalen Flugverkehr „anhaltende Schleusungen auf dem Luftweg“ belegt [2].

Dies zeigt, wie leicht man unserem Staat auf der Nase herumtanzen kann. Die Schutzquote für Antragsteller beispielsweise aus Afghanistan lag in diesem Jahr bislang bei 16,2 Prozent [5]. Bei Syrern wurde nur in 5,3 Prozent der Fälle, über die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu befinden hatte, ein Schutzstatus als Geflüchteter, Asylberechtigter oder subsidiär Schutzberechtigter vergeben [7]. Wer glaubt, dass der Rest sich bereits auf dem Heimweg oder schon wieder in seiner Heimat befindet, der irrt leider gewaltig.

Zuwanderung als Geschäftsmodell für Syrer und den syrischen Staat

Dobrindts Ministerium prüft derweil die Auszahlung einer Rückkehrprämie für Syrer, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren, in Höhe von 8.000 Euro [2]. Damit würde man illegale Zuwanderung endgültig zum lukrativen Geschäftsmodell machen.

Gleiches gilt für den syrischen Staat: Wenn Syrien keine Dokumente ausstellt, um die Rückkehr der eigenen Staatsbürger zu ermöglichen, nutzt man diese, um deutsche Gelder zu erpressen. Ein Staat, der sich das gefallen lässt, wird von niemandem mehr ernst genommen.

Abschiebungen von Ausreisepflichtigen, darunter nicht wenige Schwerkriminelle und Gefährder, scheitern nicht am geltenden Recht, sondern am fehlenden politischen Willen. Die Folgen tragen wir alle.


Quellenverzeichnis

[1] „Wir müssen endlich im großen Stil abschieben“, www.spiegel.de, 20. Oktober 2023

[2] „Dobrindt-Dämpfer: Seit Monaten keine Abschiebungen nach Syrien – jetzt sickert durch, warum“, www.merkur.de, 22. Mai 2026

[3] „Fast zwei Drittel aller Abschiebeversuche 2025 gescheitert“, www.zeit.de, 8. März 2026

[4] „Woran Abschiebungen scheitern“, www.tagesschau.de, 10. Februar 2025

[5] „Fast zwei Drittel aller geplanten Abschiebungen scheitern“, www.mdr.de, 7. März 2026

[6] „Mutmaßlicher Sexualstraftäter klagt gegen Abschiebung“, www.wdr.de, 2. Juni 2026

[7] „Syrien-Kurs der Merz-Regierung: 95 Prozent aller Asylanträge werden jetzt abgelehnt“, www.fr.de, 9. April 2026

Wenn selbsternannte Demokratieretter die Demokratie beschädigen

Der Fall AfD, der Verfassungsschutz, die UN Warnung und der steuerfinanzierte NGO Komplex

Deutschland steht an einem demokratischen Kipppunkt. Nicht, weil Bürger eine Oppositionspartei wählen. Nicht, weil Millionen Menschen eine andere Migrationspolitik, eine andere Energiepolitik, mehr nationale Souveränität oder mehr Meinungsfreiheit verlangen. Sondern weil ein politisches Kartell zunehmend so handelt, wie es anderen Demokratiefeindlichkeit vorwirft: ausgrenzend, autoritär, bevormundend und in Teilen kontrademokratisch.

Aus meiner Sicht als Bundestagsabgeordneter zeigt sich ein gefährliches Muster. Die Kartellparteien erklären sich selbst zum Inbegriff der Demokratie. Wer ihnen widerspricht, wird nicht mehr nur politisch bekämpft, sondern moralisch verdächtigt, medial skandalisiert, administrativ bearbeitet und im Extremfall geheimdienstlich markiert. Der politische Gegner wird nicht mehr als legitime Alternative behandelt, sondern als Sicherheitsproblem.

Genau in diese Debatte fällt die Warnung der UN Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan. Ihre Kritik trifft einen Nerv. Khan beschreibt Deutschland nicht als Diktatur und auch nicht als gescheiterten Staat. Sie erkennt ausdrücklich die verfassungsrechtlichen Garantien, die unabhängige Justiz und die lebendige Zivilgesellschaft an. Aber gerade deshalb ist ihre Warnung so bedeutsam: Sie kommt nicht aus parteipolitischem Kalkül, sondern aus Sorge um die Substanz der Meinungsfreiheit in einem Land, das sich selbst gern als moralischer Maßstab versteht [1].

Die UN Sonderberichterstatterin warnt vor der Verengung des Meinungskorridors

Irene Khan stellte nach ihrem Deutschlandbesuch im Februar 2026 fest, dass der Raum für freie Meinungsäußerung in Deutschland unter Druck steht. Sie kritisierte einen zunehmend sicherheitsstaatlichen Umgang mit politischer Rede, Aktivismus und gesellschaftlichem Protest. Dazu zählt sie Verbote bestimmter Parolen, die Überwachung von Organisationen auf teils vagen Extremismusgrundlagen und die Gefahr, dass politische Äußerungen kriminalisiert oder administrativ eingeschränkt werden [1].

Das ist eine schwere Diagnose. Denn Meinungsfreiheit ist nicht die Freiheit der bequemen, angepassten und regierungsnahen Meinung. Sie ist gerade die Freiheit der unbequemen, störenden und oppositionellen Meinung. Eine Demokratie beweist ihre Stärke nicht daran, wie sie mit Zustimmung umgeht, sondern daran, wie sie Widerspruch aushält.

Khan warnt davor, dass staatliche Maßnahmen Unsicherheit erzeugen können. Bürger wissen dann nicht mehr sicher, welche Äußerungen noch zulässig sind und welche bereits soziale, berufliche oder rechtliche Folgen haben könnten. Das fördert Selbstzensur. Und Selbstzensur ist eine stille Form der Freiheitsbeschränkung [1].

Genau darin sehe ich ein zentrales Problem der deutschen Debatte. Seit Jahren erleben wir, dass bestimmte Themen kaum noch frei diskutiert werden, ohne dass sofort moralische Etiketten verteilt werden. Migration, Islamismus, innere Sicherheit, Klimapolitik, nationale Identität, EU Zentralismus oder Kritik an öffentlich finanzierten Strukturen werden nicht selten in die Nähe von Extremismus gerückt. Die Methode ist immer ähnlich: Erst wird eine Position moralisch markiert, dann gesellschaftlich geächtet, dann institutionell beobachtet.

Parteiverbot als demokratischer Selbstwiderspruch

Besonders brisant wurde Khans Kritik durch ihr Interview mit der Berliner Zeitung vom 23. Mai 2026. Dort wurde sie mit der Aussage bekannt, Demokratie durch Verbote von Parteien retten zu wollen, untergrabe die Demokratie selbst [2]. Die Weltwoche griff diese Warnung auf und stellte sie in den Zusammenhang der deutschen Debatte über ein mögliches AfD Verbot [3].

Rechtlich kennt das Grundgesetz die Möglichkeit eines Parteiverbots. Artikel 21 Absatz 2 GG erlaubt ein solches Verfahren unter sehr engen Voraussetzungen. Aber gerade weil ein Parteiverbot der schärfste Eingriff in den demokratischen Parteienwettbewerb ist, darf es niemals zum politischen Ersatz für argumentatives Scheitern werden.

Ich halte es für brandgefährlich, wenn etablierte Parteien, die in vielen Regionen an Zustimmung verlieren, nicht mehr vorrangig politisch argumentieren, sondern offen oder verdeckt über Verbote, Beobachtung und institutionelle Ausgrenzung nachdenken. Eine Partei, die gewählt wird, muss politisch gestellt werden. Wer stattdessen den Staatsapparat bemüht, legt die Axt an den freien Wettbewerb.

Das ist ein demokratischer Selbstwiderspruch. Demokratie bedeutet nicht, dass Bürger so lange wählen dürfen, wie sie das gewünschte Ergebnis liefern. Demokratie bedeutet auch nicht, dass Parteien erst dann als demokratisch gelten, wenn sie sich dem Meinungskorridor der Regierung anpassen. Demokratie bedeutet Wettbewerb. Und Wettbewerb bedeutet, dass Macht wechseln kann.

Wer eine Oppositionspartei mit Millionen Wählern nicht mehr politisch, sondern administrativ bekämpft, greift indirekt auch die politische Urteilskraft dieser Wähler an. Der Bürger wird dann nicht mehr als Souverän behandelt, sondern als Risiko, das betreut, belehrt und notfalls korrigiert werden muss.

Der Verfassungsschutz als politischer Faktor

Der Umgang des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit der AfD ist in diesem Zusammenhang zentral. Am 2. Mai 2025 wurde die AfD durch das Bundesamt öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt jedoch am 26. Februar 2026 vorläufig, die AfD bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren als gesichert extremistische Bestrebung einzustufen, zu behandeln oder öffentlich entsprechend zu bezeichnen [4].

Das war kein nebensächlicher Vorgang. Die öffentliche Einstufung einer großen Oppositionspartei durch einen Inlandsnachrichtendienst greift massiv in den politischen Wettbewerb ein. Sie wirkt auf Wähler, Mitglieder, Beamte, Unternehmer, Lehrer, Soldaten, Medien und mögliche Unterstützer. Selbst wenn später ein Gericht korrigiert, ist der politische Schaden bereits eingetreten.

Das Verwaltungsgericht Köln gab dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen statt. Der Beschluss machte deutlich, dass das Bundesamt die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch behandeln oder bezeichnen darf [5]. Damit bestätigte das Gericht zumindest vorläufig, dass der Staat nicht beliebig politische Etiketten mit enormer Wirkung setzen darf.

BILD Kommentator Peter Tiede sprach in diesem Zusammenhang von einer „AfD Klatsche für politisch motivierte Staatsversager“ [6]. Er verwies besonders auf den Zeitpunkt der Verkündung. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser trat kurz vor dem Regierungswechsel mit der Einstufung an die Öffentlichkeit. Aus Sicht Tiedes wirkte das wie ein politisch motivierter Vorgang [6].

Man muss die Wortwahl nicht in jedem Detail übernehmen, um den Kern des Problems zu erkennen. Wenn eine scheidende Regierung kurz vor einem Machtwechsel eine zentrale Oppositionspartei öffentlich geheimdienstlich brandmarkt, entsteht der Eindruck politischer Instrumentalisierung. Ein Inlandsnachrichtendienst darf aber nicht wie ein verlängerter Arm parteipolitischer Interessen erscheinen.

Aus meiner Sicht liegt hier der entscheidende Bruch. Der Staat ist nicht mehr nur neutraler Schiedsrichter des demokratischen Wettbewerbs. Er wird selbst zum Akteur. Und zwar mit Machtmitteln, über die die Opposition nicht verfügt.

Das Gutachten und die Frage nach der demokratischen Methode

Tichys Einblick ging noch weiter und argumentierte, das AfD Gutachten des Verfassungsschutzes sage mehr über den Verfassungsschutz aus als über die AfD. Roland Tichy schrieb, darin zeige sich antidemokratisches Gedankengut bei den Verfassern [7].

Der Vorwurf ist schwerwiegend, aber politisch nachvollziehbar. Wenn ein Geheimdienst ein umfangreiches Gutachten erstellt, dieses politisch wirksam wird, die Öffentlichkeit aber zunächst nur eingeschränkt prüfen kann, worauf die Vorwürfe beruhen, entsteht ein rechtsstaatliches Ungleichgewicht. Die Stigmatisierung wirkt sofort. Die Verteidigung kommt später. Der öffentliche Makel bleibt oft selbst dann haften, wenn Gerichte nachträglich Korrekturen vornehmen.

In einer freiheitlichen Demokratie muss eine Partei wissen, welche konkreten Vorwürfe gegen sie erhoben werden. Die Öffentlichkeit muss prüfen können, ob staatliche Behauptungen tragen. Und Gerichte müssen wirksam kontrollieren können, bevor politische Vorverurteilungen irreparabel wirken.

Ich sehe genau darin ein erhebliches rechtsstaatliches Problem. Es entsteht ein Mechanismus, bei dem erst die politische Wirkung erzeugt und danach die rechtliche Prüfung abgewartet wird. Der Verdacht wird gesetzt, die Schlagzeile ist geschrieben, die Gegner zitieren die Einstufung, Talkshows und Leitartikel übernehmen das Etikett. Selbst eine spätere gerichtliche Korrektur erreicht die Bevölkerung meist nicht mehr mit derselben Wucht.

Die Brandmauer als Machtinstrument

Die sogenannte Brandmauer wird öffentlich als Schutz der Demokratie verkauft. Ich halte sie jedoch weniger für einen Schutzmechanismus als für ein Machtinstrument. Sie verhindert normale parlamentarische Abläufe, erschwert sachorientierte Mehrheiten und erklärt Millionen Wähler faktisch zu Bürgern zweiter Klasse.

Wenn AfD Anträge abgelehnt werden, obwohl sie inhaltlich richtig sein können, nur weil sie von der AfD kommen, dann geht es nicht mehr um Sachpolitik. Dann geht es um politische Quarantäne. Wenn Kandidaten der AfD pauschal von Ämtern ferngehalten werden, obwohl diese Ämter parlamentarischen Regeln folgen sollten, dann wird nicht Demokratie verteidigt, sondern demokratische Repräsentation eingeschränkt.

Der Begriff Kartellparteien ist vielleicht polemisch. Aber er beschreibt ein reales Machtverhalten. Parteien, die sich sonst gegenseitig bekämpfen, schließen sich zusammen, sobald es darum geht, eine oppositionelle Kraft außerhalb des erlaubten Machtkorridors zu halten. Der Wähler darf zwar AfD wählen. Aber seine Wahl soll möglichst keine normale politische Wirkung entfalten.

Das ist der eigentliche Skandal. Demokratie lebt von der Möglichkeit, dass Mehrheiten wechseln. Wenn aber alle etablierten Kräfte gemeinsam daran arbeiten, eine wachsende Opposition zu isolieren, dann wird Demokratie zur kontrollierten Demokratie. Der Bürger darf abstimmen, aber bitte nur mit einem Ergebnis, das den herrschenden Milieus passt.

Der NGO Komplex als steuerfinanziertes Vorfeld

Zu dieser Entwicklung gehört auch der wachsende NGO Komplex. Unter Begriffen wie Demokratieförderung, Vielfalt, Toleranz, Extremismusprävention und Zivilgesellschaft fließen seit Jahren erhebliche öffentliche Mittel in Vereine, Initiativen, Netzwerke und Projekte. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beschreibt selbst, dass es deutschlandweit Projekte fördert, die sich für Demokratie und Vielfalt stark machen und gegen Extremismus einsetzen [8].

Das klingt zunächst unverfänglich. Niemand kann ernsthaft etwas gegen echte Demokratieförderung haben. Die entscheidende Frage lautet aber: Was wird hier konkret gefördert, wer erhält das Geld, welche politischen Grundannahmen stehen dahinter und gegen wen richtet sich die praktische Arbeit?

Für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ waren für 2026 nach Berichten rund 191 Millionen Euro vorgesehen [9]. Andere Darstellungen zum Bundeshaushalt 2026 nennen für Demokratieförderung und ähnliche Programme sogar Beträge von mehr als 200 Millionen Euro [10]. Das sind keine kleinen Summen. Das ist politisch relevantes Geld. Es stammt von Arbeitnehmern, Handwerkern, Unternehmern, Familien, Selbständigen und Rentnern. Es stammt von Menschen, die jeden Tag arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen und dann erleben, dass mit ihrem Geld Strukturen finanziert werden, die politisch häufig gegen ihre Sorgen, ihre Begriffe und ihre Wahlentscheidungen mobilisieren.

Ich sehe dadurch einen asymmetrischen Wettbewerb. Parteien müssen sich im demokratischen Wettbewerb behaupten. Zugleich aber existiert ein weit verzweigtes Milieu aus öffentlich geförderten Projekten, Stiftungen, Initiativen, Meldestellen, Beratungsnetzwerken und Kampagnenakteuren, das formal nicht als Partei auftritt, aber politisch oft eindeutig in eine Richtung arbeitet. Es wird gegen rechts mobilisiert, gegen Populismus sensibilisiert, gegen angebliche Desinformation geschult, gegen angebliche Menschenfeindlichkeit aufgeklärt. In der Praxis trifft diese politische Energie sehr häufig die AfD, ihre Themen und ihr Umfeld.

Genau deshalb halte ich die Rede von einem Vorfeld der Kartellparteien für berechtigt. Diese Formulierung ist eine politische Bewertung. Aber sie trifft einen wunden Punkt. Was Parteien selbst nicht offen tun sollten, nämlich mit Steuergeld gegen einen konkreten politischen Wettbewerber mobilisieren, kann über Projektförderung indirekt möglich werden. Der Staat finanziert nicht unmittelbar eine Kampagne der SPD, der Grünen oder der Union gegen die AfD. Aber er finanziert ein ideologisches Umfeld, das häufig exakt jene Begriffe, Feindbilder und politischen Prioritäten teilt, mit denen diese Parteien die AfD ausgrenzen.

Radikale Töchter als Beispiel für den Streit um Demokratieförderung

Der Fall „Radikale Töchter“ zeigt, wie politisch dieses Feld ist. Tichys Einblick berichtete im April 2026, das Bundesinnenministerium habe der NGO die Förderung für das Projekt „Mut Muskel Training“ gestrichen. Zugleich kritisierte der Beitrag, dass die Organisation nicht nur staatlich, sondern auch durch Akteure aus dem Umfeld großer Wirtschaftsunternehmen und Stiftungen unterstützt werde [11].

Auch FragDenStaat berichtete über den Förderstopp und stellte die Frage, ob das Ministerium die Förderung nach Gutsherrenart beendet habe [12]. Die taz berichtete ebenfalls über den Fall und brachte ihn in Zusammenhang mit einer Petition aus dem Umfeld der Organisation gegen Friedrich Merz [13]. Die Organisation selbst beschreibt ihre Arbeit als Einsatz für Demokratie, politische Teilhabe und Mut zu Aktion [14].

Gerade diese Selbstdarstellung ist interessant. Denn sie zeigt, wie stark politische Aktivierung, moralische Erziehung und Demokratieförderung inzwischen ineinanderfließen. Was als Bildungsarbeit bezeichnet wird, kann in der Praxis sehr politisch sein. Wer junge Menschen nicht nur informiert, sondern zu bestimmten Formen politischer Aktion motiviert, wirkt in den politischen Raum hinein.

Ich stelle deshalb die Frage: Wird hier eine offene Demokratie gefördert, in der unterschiedliche politische Lager fair konkurrieren? Oder wird eine bestimmte ideologische Lesart von Demokratie finanziert, in der linksgrüne, aktivistische oder antirechte Positionen als demokratischer Normalfall gelten, während konservative, patriotische oder migrationskritische Positionen als Problem behandelt werden?

Besonders auffällig ist, dass solche Projekte oft dort aktiv werden, wo die AfD stark ist: in Ostdeutschland, in ländlichen Räumen, in Schichten, die von den etablierten Parteien nicht mehr erreicht werden. Das wirkt wie ein politisches Korrekturprogramm für Bürger, deren Wahlverhalten den herrschenden Politikdarstellern nicht passt.

Steuergeld, Moral und politische Kontrolle

Das Problem liegt nicht darin, dass es Vereine gibt. Eine Demokratie braucht Vereine, Initiativen, Debattenräume und politische Bildung. Das Problem entsteht dort, wo der Staat über Fördermittel ein weltanschaulich einseitiges Feld stabilisiert und dieses Feld anschließend als unabhängige Zivilgesellschaft präsentiert wird.

Wenn eine Organisation erheblich von öffentlichen Mitteln abhängig ist, ist sie nicht einfach Ausdruck freier Bürgergesellschaft. Sie ist dann zumindest teilweise Teil einer staatlich finanzierten politischen Infrastruktur. Das muss transparent benannt werden.

Genau diese Transparenz wird oft vermieden. Die Akteure treten als Zivilgesellschaft auf, sprechen mit moralischem Überlegenheitsanspruch, erhalten aber Geld aus Fördertöpfen, Ministerien oder staatsnahen Programmen. Sie stellen sich als Gegenmacht dar, sind aber häufig Teil eines durch öffentliche Mittel ermöglichten Meinungssystems.

Besonders problematisch ist die moralische Absicherung. Wer diese Strukturen kritisiert, wird schnell selbst verdächtigt. Dann heißt es, man greife die Zivilgesellschaft an, schwäche den Kampf gegen Extremismus oder gefährde die Demokratie. Dabei ist das Gegenteil richtig. Gerade eine Demokratie muss fragen dürfen, ob Steuergeld weltanschaulich ausgewogen verwendet wird. Gerade eine Demokratie muss prüfen dürfen, ob unter dem Label Demokratieförderung politische Vorfeldarbeit finanziert wird.

Redlich arbeitende Menschen zahlen dieses Geld. Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, ob mit ihren Steuern Brücken zwischen politischen Lagern gebaut werden oder ob ihre eigenen Positionen durch öffentlich finanzierte Akteure delegitimiert werden.

Die doppelte Zange aus Staat und Vorfeld

Setzt man alle Elemente zusammen, entsteht eine doppelte Zange. Auf der einen Seite steht der staatliche Apparat: Verfassungsschutz, Einstufungen, Gutachten, öffentliche Verdachtskommunikation, mögliche Verbotsdebatten. Auf der anderen Seite steht ein steuerfinanziertes oder stiftungsfinanziertes NGO-Feld, das gesellschaftlich skandalisiert, moralisch markiert und den Meinungskorridor bewacht.

Die eine Seite liefert den amtlichen Verdacht. Die andere Seite liefert die Kampagne. Die eine Seite etikettiert. Die andere Seite verbreitet die politische Folgerung. Die eine Seite spricht von Verfassungsfeindlichkeit. Die andere Seite fordert Ausgrenzung, Brandmauer und gesellschaftlichen Druck.

So entsteht ein System, in dem Opposition nicht mehr einfach Opposition ist. Sie wird zum Objekt staatlicher und halbstaatlicher Bearbeitung. Genau darin liegt die eigentliche Gefahr für die Demokratie.

Denn Demokratie ist nicht nur ein Verfahren. Demokratie ist auch ein Vertrauen in den Bürger. Wer den Bürger ständig pädagogisch, medial und administrativ gegen bestimmte Wahlentscheidungen abschirmen will, traut ihm die Demokratie nicht zu.

Demokratiefeindlichkeit im Namen der Demokratie

Die zentrale Pointe lautet: Die Kartellparteien werfen der AfD Demokratiefeindlichkeit vor, bedienen sich aber selbst Methoden, die demokratiefeindlich wirken.

Demokratiefeindlich handelt nicht nur, wer Wahlen abschaffen will. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer den Wettbewerb so verengt, dass bestimmte politische Optionen faktisch nicht mehr als legitim gelten. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer Behörden nutzt, um Opposition zu markieren. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer Steuergeld in politische Vorfeldstrukturen lenkt, die gegen eine bestimmte Richtung mobilisieren. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer Meinungsfreiheit nur innerhalb des eigenen Meinungskorridors akzeptiert.

Irene Khan formuliert diese Kritik nicht parteipolitisch. Aber ihre Warnung passt in die deutsche Lage. Wenn der Staat politische Rede und politische Organisation immer stärker unter Sicherheitsgesichtspunkten betrachtet, kann er genau die Freiheitswerte beschädigen, die er angeblich schützen will [1].

Das ist der Punkt, an dem die selbsternannten Demokratieretter sich selbst prüfen müssten. Wer im Namen der Demokratie Parteiverbote diskutiert, wer Geheimdienste gegen Opposition in Stellung bringt, wer den Wählerwillen durch Brandmauern neutralisieren will und wer mit Steuergeld ein politisches Vorfeld finanziert, sollte nicht vorschnell mit dem Finger auf andere zeigen.

Die Demokratie braucht Vertrauen in den Wähler

Eine freie Demokratie braucht keine Angst vor Opposition. Sie braucht Streit. Sie braucht politische Konkurrenz. Sie braucht offene Debatte. Sie braucht den Mut, auch unbequeme Meinungen auszuhalten. Und sie braucht das Vertrauen, dass Bürger selbst entscheiden können.

Die AfD ist für ihre Gegner unbequem, weil sie reale Konflikte sichtbar macht: Migration, innere Sicherheit, Energiepreise, Souveränität, Meinungsfreiheit, EU Machtverschiebung, Medienvertrauen und das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Wer diese Konflikte nicht lösen will, versucht oft, den Überbringer der Konflikte zu delegitimieren.

Doch eine Demokratie wird nicht dadurch stärker, dass man Opposition überwacht, ausgrenzt, moralisch vernichtet oder mit Verbotsfantasien überzieht. Sie wird stärker, wenn Bürger frei entscheiden können, auch dann, wenn ihre Entscheidung den Regierenden nicht gefällt.

Die Warnung der UN Sonderberichterstatterin sollte deshalb ernst genommen werden. Sie zeigt, dass die deutsche Debatte längst nicht mehr nur eine innerdeutsche Parteiauseinandersetzung ist. Es geht um die Frage, ob Deutschland eine offene Demokratie bleibt oder ob sich ein politisches Establishment eine betreute Demokratie baut, in der Wahlen zwar stattfinden, aber echte Opposition systematisch delegitimiert wird.

Meine Bewertung ist klar: Nicht die Bürger, die AfD wählen, untergraben die Demokratie. Gefährlich wird es dort, wo staatliche Apparate, öffentliche Gelder, mediale Macht und ein geförderter NGO Komplex zusammenwirken, um eine legitime Opposition aus dem demokratischen Wettbewerb zu drängen.

Quellverzeichnis

[1] Irene Khan, UN Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, vorläufige Beobachtungen nach ihrem Deutschlandbesuch, 6. Februar 2026. Die Stellungnahme behandelt den schrumpfenden Raum für Meinungsfreiheit, sicherheitsstaatliche Ansätze, Selbstzensur und die Gefahr der Kriminalisierung politischer Rede.
https://www.ohchr.org/sites/default/files/statements/20260206-eom-stm-europe-central-asia-region-sr-protection-right-en.pdf

[2] Berliner Zeitung, Interview mit Irene Khan, „Demokratie durch Verbote von Parteien zu retten, untergräbt die Demokratie selbst“, 23. Mai 2026.
https://www.berliner-zeitung.de/article/un-expertin-irene-khan-der-raum-fuer-meinungsaeusserung-in-deutschland-schrumpft-10036917

[3] Weltwoche, Beitrag zur Warnung der UN Berichterstatterin vor Parteiverboten in Deutschland und zur Kritik an der Praxis des Verfassungsschutzes.
https://weltwoche.de/daily/untergraebt-die-demokratie-un-berichterstatterin-warnt-vor-parteiverboten-in-deutschland-und-kritisiert-praxis-des-verfassungsschutzes/

[4] Verwaltungsgericht Köln, Pressemitteilung vom 26. Februar 2026, „Verfassungsschutz darf Alternative für Deutschland vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen“.
https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_26022026/index.php

[5] Verwaltungsgericht Köln, Beschluss 13 L 1109/25 vom 26. Februar 2026.
https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_koeln/j2026/13_L_1109_25_Beschluss_20260226.html

[6] BILD, Peter Tiede, „AfD Klatsche für politisch motivierte Staatsversager“, 27. Februar 2026.
https://www.bild.de/politik/meinung-kommentare-kolumnen/kommentar-von-peter-tiede-afd-klatsche-fuer-politisch-motivierte-staatsversager-69a059157c787f6a1ceefd95

[7] Tichys Einblick, Roland Tichy, „Das AfD Gutachten ist ein Blick in den Spiegel, man sieht die Demokratiefeindlichkeit der Verfasser“, 14. Mai 2025.
https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/afd-gutachten-demokratiefeindlicheit-verfasser/

[8] Bundesprogramm „Demokratie leben!“, Programmbeschreibung. Das Programm fördert Projekte für Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus.
https://www.demokratie-leben.de/

[9] Verfassungsblog, „Fördertheorie und Förderpraxis“, 20. Februar 2026. Der Beitrag nennt für 2026 ein Fördervolumen von 191 Millionen Euro für „Demokratie leben!“.
https://verfassungsblog.de/demokratieforderung-top-down-zivilgesellschaft/

[10] Aktive Bürgerschaft, Übersicht zur Förderung von Zivilgesellschaft und Ehrenamt im Bundeshaushalt 2026. Dort wird für „Demokratie leben!“ ein Betrag von 209 Millionen Euro genannt.
https://www.aktive-buergerschaft.de/foerderung-von-zivilgesellschaft-und-ehrenamt-im-bundeshaushalt-2026/

[11] Tichys Einblick, Carlheinz Swaczyna, „Radikale Töchter ohne Staats aber mit viel Industriegeld gefördert“, 6. April 2026.
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/radikale-toechter-mit-industriegeld-gefoerdert/

[12] FragDenStaat, „Radikale Töchter: Demokratieförderung nach Gutsherrenart“, 24. März 2026.
https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2026/03/radikale-tochter/

[13] taz, „Wegen Petition gegen Merz? Dobrindt stoppt Demokratieprojekt“, 24. März 2026.
https://taz.de/Wegen-Petition-gegen-Merz/!6165344/

[14] Radikale Töchter, Eigendarstellung und aktuelle Hinweise zum Förderstopp.
https://radikaletoechter.de/aktuelles/

Aus Angst vor einer AfD-Regierung die Demokratie beerdigen?

Im politischen Establishment herrscht zunehmend Panik. Obwohl Bundeskanzler Friedrich Merz großspurig mit dem Ziel angetreten war, die Umfragewerte und Wahlergebnisse der AfD zu halbieren, ist das Gegenteil eingetreten. Selbst im Westen Deutschlands wählen immer mehr Bürger die AfD, im Osten der Republik ist die AfD die stärkste Kraft. Selbst in einzelnen bundesweiten Umfragen konnte die CDU von Merz auf Platz zwei verwiesen werden.

Doch das große Schreckgespenst der etablierten Parteien heißt Machtverlust. In Sachsen-Anhalt könnte es schon in wenigen Monaten so weit sein. Umfragen sehen die Mannschaft um Ulrich Siegmund derzeit bei über 40 Prozent, nahe an der Schwelle zur rechnerischen absoluten Mehrheit der Sitze im Landtag. Damit wäre eine Alleinregierung ohne notwendigen Koalitionspartner möglich. Die CDU stünde ganz allein hinter ihrer selbstgebauten Brandmauer.

In einer funktionierenden Demokratie würde man ein solches Ergebnis sportlich nehmen und die AfD einfach mal machen lassen. Soll sie doch zeigen, was sie draufhat und ob sie in der Lage ist, ihren Worten Taten folgen zu lassen. Nicht so im „besten Deutschland aller Zeiten“.

Bundeszwang gegen eine AfD-Regierung?

Hier macht man sich seit längerer Zeit Gedanken darüber, welche rechtlichen Mittel zur Verfügung stünden, um eine solche AfD-Regierung handlungsunfähig zu machen. So wurde schon vor einiger Zeit das Instrument des Bundeszwangs in Erwägung gezogen [1]. Natürlich soll damit die Demokratie geschützt werden, Stichwort wehrhafte Demokratie.

Da der Bundeszwang noch nie angewandt wurde, gibt es dazu keine Staatspraxis, keine Rechtsprechung und folglich auch keine fachlich relevante Diskussion zur Rechtsprechung [1]. Man würde also Neuland betreten und der Bund könnte sozusagen treuhänderisch die Staatsgewalt in einem Bundesland übernehmen oder Beauftragte ernennen, auch Boykottmaßnahmen sind möglich [1].

Wenn eine AfD-Landesregierung sich beispielsweise weigern sollte, eine bestimmte Anzahl an Flüchtlingen gemäß dem bundesweiten Verteilschlüssel aufzunehmen, wäre Bundeszwang denkbar [2]. Man mag sich das alles kaum vorstellen, angesichts der mannigfaltigen Rechtsbrüche im Rahmen der Corona-Politik hat der Staat allerdings schon einmal gezeigt, wozu er bereit und in der Lage ist.

Sollte man tatsächlich politische Folterinstrumente wie den Bundeszwang aus der Werkzeugkiste holen, würden auch die letzten Masken fallen. Der renommierte Verfassungsjurist Hartmut Bauer nannte die Anwendung des Bundeszwangs folgerichtig ein Spiel mit dem Feuer, das dazu führen könnte, dass der „Grundkonsens über die bundesstaatliche Ordnung gestört wird“ [2].

Angst um die eigenen Posten – Fragwürdiges Rechtsverständnis

Die Angst vor einer AfD-Regierung ist selbstverständlich berechtigt – zumindest aus Sicht derjenigen, die gerne alles beim Alten belassen wollen. Aber nicht in der Form, wie einige uns weismachen wollen. Es würde nicht zu Rechtsbrüchen kommen – ganz im Gegenteil: Geltendes Recht würde endlich angewendet werden, wo es derzeit mit Füßen getreten wird, z. B. in der Asylpolitik.

Derzeit wird kolportiert, dass die AfD in Sachsen-Anhalt im Falle eines Wahlsiegs hunderte Beamtenposten neu besetzen wolle [3]. Doch Ulrich Siegmund hat bereits deutlich gemacht, dass diese Maßnahmen nur dann ergriffen werden müssten, wenn versucht werden sollte, die Arbeit einer AfD-Regierung aktiv zu blockieren. Hieraus einen Skandal zu konstruieren, dass Beamte das umsetzen sollen, was demokratisch legitimiert entschieden wurde, zeugt von viel Phantasie, aber wenig Rechtsstaatsverständnis.

Die Angst vor einer AfD-Regierung macht sich auch in den Leitungsebenen der Universitäten breit. So nimmt man dort bereits Forderungen nach Abschaffung von „Genderismus, Postkolonialismus“ und „Quotenunwesen“ zum Anlass, von einer Umwälzung der deutschen Hochschullandschaft zu fabulieren [4]. Wer Angst hat, dass es im Falle einer AfD-Regierung für ideologisch geprägte Lehrstühle und Gesinnungs-Studiengänge bald keine Mittel und bezahlten Posten mehr gibt, dessen Befürchtungen dürften nicht unberechtigt sein.

Ministerpräsident droht mit Schulsterben und Nicht-Anerkennung von Schulabschlüssen

Auch dass die AfD von Lehrern strikte Neutralität fordert, wird seitens der Medien skandalisiert [5]. Wenn einzelne Lehrer davor Angst haben sollten, sagt das mehr über diese Lehrer aus als über die Forderung selbst.

Doch auch der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts, Sven Schulze, schreckt vor Panikmache nicht zurück. So drohe laut Schulze ein „Schulsterben“, wenn es zu einer AfD-Regierung kommen sollte [6]. Darüber hinaus versteigt er sich zu der Aussage, dass andere Bundesländer das Abitur Sachsen-Anhalts im Falle einer AfD-Regierung nicht mehr anerkennen könnten [6]. Wie viel Panik um seinen hochdotierten Ministersessel muss Schulze haben, wenn er vor solch völlig realitätsfernen Szenarien warnt?

Dass diese Gefahr, dass Schulabschlüsse aus Sachsen-Anhalt in anderen Bundesländern nicht mehr anerkannt werden würden, völlig aus der Luft gegriffen ist, stellt auch der Bildungsexperte und Professor für Schulpädagogik an der Universität Augsburg, Klaus Zierer, fest. So entscheide über die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen die Kultusministerkonferenz, in der alle 16 Bundesländer vertreten sind [7]. Es bräuchte also einen Beschluss der Kultusministerkonferenz, dass Abschlüsse aus einem AfD-regierten Bundesland nicht mehr anerkannt werden. Wenn man auf dem Rücken der Schüler zu solchen Mittel greifen will, darf man das aber nicht der AfD anlasten.

Auch die Aussage von CDU-Mann Schulze, dass Parteien sich nicht in Schulpolitik einmischen, weist er zurück. Zierer dazu wörtlich: „Natürlich nimmt eine Regierung Einfluss auf die Schulpolitik. (…) Jede regierende Partei tut das – und jede Partei tut das auch in ihrem Sinne“ [7]. Was bislang Normalität war, soll unter einer AfD-Regierung also laut Schulze zum großen Verfall unseres Bildungswesens führen.

Was lässt man sich noch einfallen?

Aktuell noch nicht überliefert, aber für die nächsten Wochen und Monate definitiv zu erwarten ist, dass wieder vorab instruierte Unternehmer und selbsternannte Experten vor die Kameras gezerrt werden, die vor Arbeitsplatzabbau und wirtschaftlichem Niedergang im Falle einer AfD-Regierung warnen. Den Arbeitsplatzabbau und wirtschaftlichen Niedergang gibt es bereits jetzt, aber nicht wegen der AfD, sondern aufgrund der im internationalen Vergleich höchsten Abgabenlast, des gigantischen Bürokratieaufwands und der rasant steigenden Energiekosten.

Und natürlich wird es Berichte geben, dass kein Tourist mehr nach Sachsen-Anhalt kommen würde. Vor jeder Reise wird schließlich das Ergebnis der letzten Landtagswahl genauestens unter die Lupe genommen. Auch das Märchen wäre nicht neu.

Die kommenden Monate werden spannend. Hätte man gute Politik für die Bürger unseres Landes gemacht, bräuchte man solche Panikmache nicht. Wer aber seine Glaubwürdigkeit verloren hat, wird sie durch neue Lügen nicht zurückgewinnen.

Zum Glück sind die meisten Bürger viel schlauer, als so mancher Ministerpräsident und Medienvertreter glaubt.

Quellenverzeichnis

[1] „Bundeszwang gegen AfD-regierte Länder?“, www.lto.de, 2. April 2024
[2] „Das unbekannte, aber scharfe Schwert des Rechtsstaats“, www.deutschlandfunk.de, 30. Juli 2024
[3] „AfD will im Falle eines Wahlsiegs etliche Beamtenposten neu besetzen“, www.spiegel.de, 15. Mai 2026
[4] „Warum man eine AfD-Regierung an den Unis sofort spüren würde“, www.zeit.de, 14. Mi 2026
[5] „Machtübernahme: Die Pläne der AfD Sachsen-Anhalt“, www.ndr.de, 16. April 2026
[6] „Sachsen-Anhalt droht laut Schulze »Schulsterben« unter AfD-Regierung“, www.zeit.de, 8. Mai 2026
[7] „Wie gefährlich ist dieser AfD-Plan wirklich?“, www.t-online.de, 9. Mai 2026

Vorverurteilung statt Aufklärung? Wie politische Narrative Gewaltfälle verzerren

Die aktuellen Vorfälle in Cottbus sowie der Fall des Brandenburger Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner zeigen ein grundlegendes Problem im Umgang mit Gewalt in Deutschland. Noch bevor Ermittlungen abgeschlossen sind, entstehen feste politische Deutungen. Diese werden von Initiativen, NGOs und Teilen der Medien verbreitet und anschließend von politischen Akteuren aufgegriffen. So bildet sich früh ein geschlossenes Narrativ. Dieses Narrativ wirkt, lange bevor feststeht, was tatsächlich passiert ist.

Dabei geht es nicht um die Existenz bestimmter Gewaltformen. Rechtsextreme und antisemitische Straftaten sind Realität und müssen verfolgt werden. Doch sie sind nicht die einzigen Formen von Gewalt. Ebenso existieren linksextremistische Angriffe, religiös motivierte Straftaten und Gewalt durch Täter mit Migrationshintergrund. Wer diese Realität selektiv darstellt, betreibt keine Aufklärung, sondern politische Gewichtung.

Der Fall Büttner: Ein Lehrstück über vorschnelle Deutung

Im Januar 2026 wurde ein Brandanschlag auf ein Gebäude auf dem Grundstück des Brandenburger Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner verübt. Ergänzt wurde die Tat durch ein rotes Dreieck sowie einen Drohbrief. Die öffentliche Reaktion folgte sofort. Die Einordnung war eindeutig. Ein antisemitischer Angriff, politisch motiviert, eingebettet in eine größere Bedrohungslage. Doch diese Deutung entstand zu einem Zeitpunkt, als die Ermittlungen noch am Anfang standen.

Heute zeigt sich ein anderes Bild. Zwei Tatverdächtige wurden identifiziert. Sie stammen aus dem persönlichen Umfeld Büttners und standen mit ihm sogar in geschäftlicher Verbindung. Büttner selbst erklärte, sollte sich dieser Verdacht bestätigen, habe die Tat „nichts mit Antisemitismus zu tun“ [1]. Damit bricht die ursprüngliche Erzählung zumindest in Teilen zusammen. Aus einem vermeintlich klar politisch motivierten Angriff wird ein Fall mit offenen Hintergründen. Die schnelle Einordnung erweist sich im Nachhinein als voreilig.

Cottbus: Zwei Versionen, zwei Realitäten

Ein ähnliches Muster zeigt sich aktuell in Cottbus, insbesondere beim Vorfall rund um die Wohnung eines Pfarrers im Umfeld der BTU.

Die Initiative „Sichere Orte Südbrandenburg“ beschreibt den Vorfall wie folgt:

„Zwei Neonazis traten die Haustür auf, drangen in das Gebäude ein und gingen bis vor die Wohnungstür.“ [2]

Diese Darstellung ist eindeutig. Sie benennt Täter, Motiv und Ablauf.

Die Polizei kommt zu einer anderen Einschätzung:

„Vor Ort wurden keine Einbruchsspuren festgestellt.“ [2]

Und weiter:

„Derzeit wird wegen Hausfriedensbruchs ermittelt, ein politisches Motiv wird geprüft.“ [2]

Hier stehen sich zwei völlig unterschiedliche Darstellungen gegenüber. Auf der einen Seite eine abgeschlossene politische Deutung. Auf der anderen Seite ein offenes Ermittlungsverfahren. Dieser Widerspruch ist kein Detail. Er betrifft den Kern der Wahrheitssuche.

Die Rolle von NGOs: Politische Akteure im Gewand der Zivilgesellschaft

Im Zentrum dieser Dynamik stehen Initiativen und NGOs, die sich als zivilgesellschaftliche Stimmen präsentieren, tatsächlich aber politische Narrative produzieren und verbreiten. Der Fall Cottbus zeigt das exemplarisch. Während die Polizei offen von ungeklärten Umständen spricht, liefert die Initiative bereits eine fertige Geschichte. Diese Geschichte wird von Medien aufgegriffen und von politischen Akteuren weitergetragen.

Das ist kein Zufall, sondern ein System.

Viele dieser Organisationen werden mit öffentlichen Geldern finanziert. Gleichzeitig agieren sie als politische Multiplikatoren. Ihre Aussagen wirken unabhängig, sind aber Teil eines Kreislaufs aus Deutung, medialer Verstärkung und politischer Nutzung. Wer in diesem Moment widerspricht oder auf den Ermittlungsstand verweist, gerät schnell unter Rechtfertigungsdruck. Kritik an vorschnellen Einordnungen wird nicht als sachlicher Einwand behandelt, sondern als politisches Problem.

Hinzu kommt eine klare Selektivität. Bestimmte Gewaltformen werden konsequent hervorgehoben und politisch aufgeladen. Andere werden deutlich seltener thematisiert. So entsteht kein objektives Bild der Sicherheitslage, sondern ein politisch gefiltertes. In der Berichterstattung ist etwa von „rechter Bandenkriminalität“ die Rede, basierend auf Einschätzungen von Initiativen [3].

Damit verschiebt sich die Deutungshoheit. Nicht mehr die Ermittlungsbehörden bestimmen, was gesichert ist, sondern Akteure, die weder zur Neutralität verpflichtet sind noch die Verantwortung für die Folgen ihrer Aussagen tragen. Das ist keine Aufklärung. Das ist politische Einflussnahme.

Medien, Mobilisierung und der Verdacht der Delegitimierung staatlicher Verfahren

Diese Dynamik würde ohne mediale Verstärkung nicht funktionieren. Medien greifen zugespitzte Darstellungen auf, weil sie klar, verständlich und wirksam sind. Aussagen wie „Neonazis treten Tür ein“ prägen die Wahrnehmung stärker als der Hinweis auf laufende Ermittlungen. Formal wird oft ausgewogen berichtet. In der Wirkung dominiert jedoch das Narrativ.

Der Fall Büttner zeigt, wie dauerhaft diese Wirkung ist. Selbst nachdem neue Erkenntnisse vorliegen, bleibt die ursprüngliche Einordnung bestehen. Die Korrektur erreicht die Öffentlichkeit deutlich schwächer als die erste Schlagzeile. In Cottbus lässt sich derzeit beobachten, wie aus solchen Deutungen unmittelbare politische Mobilisierung entsteht. Für Donnerstag (30. April) wurde eine Demonstration angekündigt, die sinngemäß unter dem Motto steht, dass man angesichts der Vorfälle enger zusammensteht.

Das ist mehr als nur ein Zeichen von Solidarität. Es ist eine politische Reaktion, die auf einer bereits feststehenden Interpretation der Ereignisse basiert und nicht auf abgeschlossenen Ermittlungen. Hier liegt der kritische Punkt. Wenn Vorfälle öffentlich bewertet, politisch aufgeladen und zur Mobilisierung genutzt werden, bevor die zuständigen Behörden ihre Arbeit abgeschlossen haben, entsteht ein strukturelles Problem. Es wird der Eindruck erzeugt, dass die Deutung bereits feststeht, unabhängig davon, was Ermittlungen später ergeben.

Daraus ergibt sich ein begründeter Verdacht. Eine solche Praxis kann dazu beitragen, das Vertrauen in staatliche Verfahren zu untergraben. Denn wenn öffentliche Narrative schneller und wirkungsmächtiger sind als die Ergebnisse von Polizei und Justiz, verschiebt sich die Wahrnehmung. Nicht mehr das rechtsstaatliche Verfahren bestimmt, was als gesichert gilt, sondern die frühzeitige politische Interpretation.

Das ist kein neutraler Vorgang. Es ist eine Form der Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass staatliche Institutionen als nachrangig oder verzögert wahrgenommen werden. Gerade deshalb ist es notwendig, solche Prozesse kritisch zu hinterfragen. Es geht nicht darum, legitimen Protest zu delegitimieren. Es geht darum zu verhindern, dass sich eine Praxis etabliert, in der politische Deutung systematisch vor staatlicher Aufklärung steht. Ein Rechtsstaat kann auf Dauer nur funktionieren, wenn seine Verfahren akzeptiert werden. Werden diese Verfahren durch vorweggenommene Narrative unter Druck gesetzt, entsteht ein Problem, das weit über den Einzelfall hinausgeht.

Gewalt ist vielfältig – die Debatte ist es nicht

Ein zentraler Punkt wird systematisch ausgeblendet. Gewalt hat kein politisches Monopol. Neben rechtsextremer Gewalt existieren linksextremistische Angriffe, religiös motivierte Straftaten und Gewalt durch Täter mit Migrationshintergrund. Diese Realität ist bekannt, wird aber in der öffentlichen Debatte unterschiedlich gewichtet. Wer Gewalt selektiv thematisiert, betreibt keine Aufklärung, sondern politische Steuerung der Wahrnehmung. Die Folge ist eine verzerrte Debatte, in der nicht die tatsächliche Lage entscheidend ist, sondern ihre Interpretation.

Die gesellschaftliche Dimension: Spaltung durch Deutung

Die Folgen dieser Entwicklung sind erheblich. Wenn sich frühe Deutungen später relativieren oder als falsch herausstellen, entsteht Misstrauen. Bürger verlieren Vertrauen in Medien, Institutionen und politische Akteure.

Gleichzeitig verhärten sich die Fronten. Die einen sehen eine klare Bedrohung durch bestimmte Gewaltformen. Die anderen erkennen darin eine politische Überzeichnung und wenden sich grundsätzlich gegen solche Einordnungen. Die Gesellschaft spaltet sich nicht nur durch Ereignisse, sondern durch deren Interpretation.

Der Verlust der Reihenfolge

Die Beispiele aus Cottbus und der Fall Büttner zeigen ein klares Muster. Zuerst kommt die Deutung, dann die Aufmerksamkeit und erst danach die Ermittlungen. Damit wird die eigentliche Reihenfolge umgekehrt. In einem funktionierenden Rechtsstaat steht am Anfang die Aufklärung. Erst wenn Fakten vorliegen, folgt die Bewertung. Wird diese Reihenfolge aufgegeben, entsteht kein Erkenntnisgewinn, sondern ein politisches Narrativ.

Und genau darin liegt die eigentliche Gefahr. Nicht in der Benennung von Gewalt, sondern in ihrer vorschnellen, selektiven und politisch aufgeladenen Interpretation.


Quellenverzeichnis

[1] Berliner Zeitung
https://www.berliner-zeitung.de/article/anschlag-bei-brandenburgs-antisemitismusbeauftragtem-bekannte-als-verdaechtige-ermittelt-10033415

[2] Der Tagesspiegel
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/rechtsextremismus-ermittelung-nach-randale-vor-wohnung-von-pfarrer-in-cottbus-15501983.html

[3] Der Tagesspiegel
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/initiativen-gegen-rechts-in-cottbus-neue-vorfalle-sorgen-fur-beunruhigung-15495108.html

Nichtige Corona-Regeln – Bußgelder zügig zurückzahlen!

Sechs Jahre Corona-Politik – Zeit für Aufarbeitung

Am 16. März 2020 begann in Deutschland eine Phase tiefgreifender staatlicher Eingriffe in das gesellschaftliche Leben. Schulen und Kitas wurden geschlossen, Gastronomie und Kultur mussten dichtmachen, wirtschaftliche Aktivitäten wurden massiv eingeschränkt. Wenige Tage später folgten Kontaktverbote und weitere drastische Maßnahmen.

Ein Blick auf die Tage unmittelbar davor wirkt aus heutiger Perspektive bemerkenswert. Am 14. März 2020 schrieb der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter:

„Achtung Fake News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT!“

Nur zwei Tage später wurden genau solche Einschränkungen beschlossen.

Viele Menschen erinnern sich heute daran, wie schnell sich das gesellschaftliche Klima veränderte. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, Berufsverbote in bestimmten Bereichen, ein massiver sozialer Druck rund um Impfungen sowie eine zunehmend vergiftete öffentliche Debatte führten zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft.

Für zahlreiche Bürger fühlte sich diese Zeit wie ein politischer Feldzug gegen Teile der eigenen Bevölkerung an – eine Phase, in der Grundrechte eingeschränkt, Existenzen zerstört und kritische Stimmen ausgegrenzt wurden.

Sechs Jahre später ist die zentrale Frage deshalb aktueller denn je:

Warum gibt es bis heute keine umfassende politische Aufarbeitung dieser Zeit?

Viele Menschen verloren ihre Arbeit oder standen kurz vor dem wirtschaftlichen Ruin. Andere wurden gesellschaftlich ausgegrenzt, weil sie Maßnahmen kritisierten oder sich gegen bestimmte staatliche Vorgaben entschieden. Freundschaften zerbrachen, Familien wurden gespalten.

Politik und große Teile der Medien haben diese Entwicklung nicht nur begleitet, sondern vielfach aktiv vorangetrieben. Kritik wurde schnell als unsolidarisch, verantwortungslos oder verschwörungstheoretisch abgestempelt. Gerade deshalb darf diese Zeit nicht einfach verdrängt werden.

Von freiwilliger Corona-Aufarbeitung bisher keine Spur

Die seinerzeit verantwortlichen Politiker wollen Corona und die damit verbundenen Maßnahmen gerne vergessen. Zu deutlich wurde mit der Zeit, dass vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Zahlreiche Maßnahmen waren widersprüchlich und objektiv sinnlos.

Insbesondere für diejenigen Bürger, die besonders stark von bestimmten Maßnahmen betroffen waren – bis hin zur Existenzbedrohung – wäre eine echte Aufarbeitung der Corona-Zeit und der getroffenen Maßnahmen eine nachträgliche Genugtuung. Von freiwilliger Aufarbeitung fehlt jedoch bislang jede Spur. Nur dort, wo die Opposition Ausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen durchgesetzt hat, wird begangenes Unrecht nicht einfach unter den Teppich gekehrt.

Hin und Her um Akteneinsicht

Auch in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung wurde ein entsprechender Ausschuss eingerichtet. Ich bin Mitglied dieses Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen. Als Ausschussmitglied stellte ich bereits im Juli des letzten Jahres einen Antrag auf Akteneinsicht und erläuterte die Notwendigkeit eines umfassenden Informationszugangs.

Entscheidungsprozesse und mögliche Versäumnisse können nur aufgearbeitet werden, wenn sich durch Niederschriften, Protokolle und Schriftwechsel der handelnden Personen und Gremien ein chronologischer Verlauf von Lageeinschätzungen, Risikobewertungen, Ressourcenplanungen und daraus abgeleiteten Maßnahmenentscheidungen herleiten lässt. Nur mit der Verschaffung aller verfügbaren Informationen zu den damaligen Entscheidungsprozessen können wir in dem Ausschuss unserer Aufgabe gerecht werden. Anderenfalls wäre dieser Ausschuss lediglich eine Beruhigungspille für die noch immer erhitzten Gemüter. Seitens des Cottbuser Oberbürgermeisterbüros wurde mir zunächst mitgeteilt, dass die Akteneinsicht abzulehnen sei. Nach weiteren Schreiben an den Oberbürgermeister sowie nach Einschaltung der Kommunalaufsicht im brandenburgischen Innenministerium wurde mir schließlich doch zugesichert, dass die Akteneinsicht gewährt wird.

Zwischenzeitlich konnte ich einen ersten Termin wahrnehmen, bei dem mir zumindest ein Teil der leider stark geschwärzten Akten präsentiert wurde.

Landesverfassungsgericht: Maskenpflicht teilweise rechtswidrig

Eine weitere wichtige Entwicklung in Sachen Corona ergibt sich aus einem Beschluss des Brandenburger Landesverfassungsgerichts vom 19. September 2025.

Die AfD im Brandenburger Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt, die Rechtmäßigkeit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 zu überprüfen. Der Antrag wurde bereits am 10. November 2020 gestellt.

Fast fünf Jahre später entschied das Verfassungsgericht Brandenburg, dass Teile dieser Verordnung verfassungswidrig waren. Konkret betraf dies die Maskenpflicht:

  • bei Versammlungen und Veranstaltungen
  • in Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels
  • bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen
  • in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen

Daraus folgt: Auch die für entsprechende Verstöße verhängten Bußgelder waren rechtswidrig. Eigentlich sollte man meinen, dass rechtswidrig verhängte Bußgelder an die Betroffenen anstandslos zurückgezahlt werden. Doch so einfach ist es in Deutschland offenbar nicht.

AfD-Antrag: Rückerstattung rechtswidriger Bußgelder

Daher beantragte die AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung die Rückerstattung sämtlicher in den Jahren 2020 bis 2022 von der Stadt Cottbus vereinnahmten Buß- und Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht, sofern die zugrunde liegenden Maßnahmen durch gerichtliche Entscheidung als verfassungswidrig festgestellt wurden.

Daraufhin teilte das Büro des Oberbürgermeisters in einer juristischen Stellungnahme mit, dass es weder automatisch noch aufgrund des Antrags der AfD-Fraktion eine Rückzahlung der rechtswidrig verhängten Bußgelder geben könne.

Dort heißt es wörtlich:

„Zusammenfassend sind Bußgeldbescheide aufgrund einer durch das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Rechtsnorm daher zwar von Beginn an rechtswidrig, können aber aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung in § 69 Abs. 3 S. 1 OWiG nicht durch die Erlassbehörde zurückgenommen werden.“

Im Ergebnis bedeutet dies: Jeder Betroffene muss selbst den Rechtsweg beschreiten und die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen.

Stadt reagiert auf politischen Druck

Der politische Druck zeigt inzwischen Wirkung. Nachdem die AfD-Fraktion das Thema in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und entsprechende Anträge gestellt hat, sah sich die Stadt Cottbus veranlasst, eine Pressemitteilung zum weiteren Vorgehen zu veröffentlichen.

Darin informiert die Stadt über das Verfahren zur möglichen Rückzahlung von Corona-Bußgeldern und weist zugleich darauf hin, dass Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten müssen, um eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens und damit eine mögliche Rückzahlung zu erreichen. Die Stadt fordert Betroffene nun ausdrücklich auf, sich mit ihrem Anliegen an die zuständigen Gerichte zu wenden und dort die Wiederaufnahme der Verfahren zu beantragen.

Aufarbeitung geht im Corona-Untersuchungsausschuss weiter

Damit bestätigt sich letztlich, dass es ohne politischen Druck aus der Stadtverordnetenversammlung offenbar keinerlei Bewegung gegeben hätte. Umso wichtiger bleibt es, dass wir an diesem Thema weiter dranbleiben.

Auch im Corona-Untersuchungsausschuss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung werden wir unsere Arbeit konsequent fortsetzen. Die inzwischen zugänglichen Akten werden weiter ausgewertet, um Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten während der Corona-Zeit vollständig aufzuklären.

Unser Ziel bleibt eine umfassende Aufarbeitung der damaligen Maßnahmen. Wir hoffen, dass sich im Zuge der weiteren Akteneinsicht auch konkrete Verantwortliche benennen lassen. Wer politische Entscheidungen trifft, die sich später als rechtswidrig oder unverhältnismäßig erweisen, muss dafür am Ende auch Verantwortung übernehmen.


Quellen

  1. Pressemitteilung der Stadt Cottbus:
    https://cottbus.de/pressemitteilung/verfahren-zur-moeglichen-rueckzahlung-von-corona-bussgeld/
  2. Beschluss des Landesverfassungsgerichts Brandenburg vom 19.09.2025 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Schluss mit dem Missbrauch der Bezahlkarte für Asylbewerber!

Mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, in Kraft getreten am 16. Mai 2024, wurde die sogenannte Bezahlkarte als Leistungsform neben Sach- und Geldleistungen aufgenommen. Das Landesaufnahmegesetz sieht vor, dass das Asylbewerberleistungsgesetz durch die Landkreise und kreisfreien Städte umgesetzt wird. Demnach sind die Kommunen auch grundsätzlich für die Einführung und praktische Umsetzung der Bezahlkarte zuständig [1].

Ziel der Bezahlkarte

Das Ziel der Bezahlkarte war bei der Einführung insbesondere, eine Zweckentfremdung von staatlich gewährten Leistungen – etwa für Zahlungen an kriminelle Schlepper oder Überweisungen ins Heimatland – zu verhindern. Zudem sollte der Verwaltungsaufwand der Kommunen reduziert werden [2].

Letzteres ist vielerorts bislang nicht erreicht worden, da die zuständigen Mitarbeiter mit zahlreichen rechtlichen Unklarheiten konfrontiert sind [2]. Weitere praktische Probleme ergaben sich in einigen Bundesländern daraus, dass die Kartensysteme erhebliche Sicherheitslücken aufwiesen und Hacker sich in fremde Konten einloggen konnten [3].

Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass weiterhin Geldleistungen gewährt werden können, wenn und soweit einzelne Bedarfe des monatlichen Regelbedarfs oder der notwendige persönliche Bedarf nicht mittels der Bezahlkarte gedeckt werden können [1].

Linke Umgehungsstrategie

In mehreren Bundesländern gab es in den letzten Monaten Berichte darüber, dass linke Gruppierungen, NGOs und sogenannte Hilfsinitiativen gezielt zu einer Umgehungsstrategie aufrufen. Diese funktioniert so, dass Asylbewerber Einkaufsgutscheine mit der Bezahlkarte erwerben und diese anschließend von linken Initiativen in Bargeld umtauschen lassen. Auf diese Weise können sie auf deutlich mehr Bargeld zugreifen als ursprünglich vorgesehen.

Der eigentliche Zweck der Bezahlkarte wird damit vollständig unterlaufen.

Vielerorts sind regelrechte Wechselstuben entstanden, in denen teils bis zu 20.000 Euro pro Monat umverteilt werden [4]. Einige dieser Initiativen verfolgen offen nicht nur das Ziel der Umgehung, sondern die vollständige Abschaffung des Bezahlkartensystems [5].

Auch der Kreisverband Lausitz der Partei Die Linke ruft in Cottbus offen zur Nutzung dieser Umgehungsstrategie auf. Auf einem Plakat des Linken-Kreisverbandes heißt es wörtlich:

„Tauschen gegen die Bezahlkarte. Die Bezahlkarte für Asylsuchende ist ausgrenzend und diskriminierend. Jeden ersten Dienstag im Monat von 10.00 bis 18.00 Uhr in der Ostrower Straße 3, Cottbus tauschen.“

Die Behauptung, die Bezahlkarte sei diskriminierend, ist sachlich unbegründet. Die Karten werden in neutralem Layout ausgegeben, der rechtliche Status der Nutzer als Asylbewerber oder Flüchtling ist daraus nicht erkennbar [1].

Am Stichtag 31. Mai 2025 hatten in Brandenburg rund 5.000 von etwa 15.000 potenziell Leistungsberechtigten eine Bezahlkarte erhalten [2].

Dass die Bezahlkarte grundsätzlich wirksam sein kann, wenn sie konsequent umgesetzt wird, zeigen Erfahrungen aus Thüringen. Im Landkreis Greiz reisten zahlreiche Leistungsberechtigte wieder ab, nachdem dort frühzeitig eine Bezahlkarte eingeführt wurde – weil Bargeld bevorzugt wurde [3].

Wir klären auf – Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Um zu ermitteln, in welchem Umfang in Cottbus Umgehungsstrategien und Missbrauchsformen angewendet werden, stellen wir in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage. Erfragt werden unter anderem:

  • der Kostenaufwand für die Stadt,
  • die Zahl der Nutzer der Bezahlkarte,
  • ob und in welchem Umfang die Bargeldobergrenze erhöht wurde,
  • ob Überweisungen ins Ausland technisch möglich sind,
  • sowie geplante Maßnahmen zur Missbrauchsverhinderung.

In einigen Bundesländern wurden bereits rechtliche Schritte geprüft [4]. Es bleibt abzuwarten, ob der Staat aus diesen Erfahrungen lernt. Andernfalls muss ernsthaft über eine Rückkehr zu reinen Sachleistungen nachgedacht werden.

Über die Antwort der Stadt werden wir an dieser Stelle berichten.

Die Anfrage der Linken – ein bemerkenswerter Widerspruch

Bemerkenswert ist, dass auch die Linke in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage zur Bezahlkarte gestellt hat. In ihrer Anfrage erkundigt sich die Linke unter anderem:

  • wie viele Personen in Cottbus von der Nutzung einer Bezahlkarte betroffen sind,
  • welche Kosten und welcher Verwaltungsaufwand der Stadt durch die Einführung entstehen,
  • welche praktischen Erfahrungen die Stadt mit der Bezahlkarte für Geflüchtete gemacht hat,
  • sowie welche Probleme bei Bargeldverfügbarkeit, Akzeptanzstellen und Nutzungseinschränkungen auftreten.

Diese Fragen stehen jedoch in einem offensichtlichen Widerspruch zum tatsächlichen Handeln der Linken vor Ort. Während sie in der Stadtverordnetenversammlung nach möglichen Problemen der Bezahlkarte fragt, organisiert sie gleichzeitig aktiv deren Umgehung, indem Bezahlkartenleistungen gegen Bargeld getauscht werden.

Wer eine Regelung politisch bekämpfen will, sollte dies ehrlich tun – nicht einerseits Aufklärung fordern und andererseits gezielt zur Missachtung geltenden Rechts aufrufen.

Ein weiterer Randaspekt bleibt nicht unerwähnt: Selbst in offiziellen Anfragen an die Stadtverwaltung zeigt die Linke ihre Geringschätzung gegenüber der deutschen Rechtschreibung, indem sie durchgängig gendert. Wer von anderen Rechtsklarheit und Ordnung verlangt, sollte zumindest die Grundlagen der deutschen Sprache beherrschen. [6]


Fazit

Die Bezahlkarte kann – wenn sie konsequent und missbrauchssicher umgesetzt wird – den finanziellen Anreiz für Wirtschaftsmigranten und sogenannte Wohlstandsflüchtlinge deutlich reduzieren.

Deshalb fordern wir weiterhin klar:
Bett, Essen und Seife statt Bargeld – und eine zügige Remigration, wenn Menschen hier kein Bleiberecht haben.


Quellen

[1] „Bezahlkarte bei Asylleistungen: Vorbereitungen in Brandenburg abgeschlossen“,
mgs.brandenburg.de, 24. Oktober 2024
[2] „Fünf Erfahrungen mit der Bezahlkarte für Asylsuchende“, www.rbb24.de, 3.
August 2025
[3] „Miese Masche mit der Bezahlkarte – Wie Flüchtlinge zum Bezahlkarten-Betrug
angestiftet werden“, www.kommunal.de, 19. Juli 2024
[4] „Bezahlkarte wird ausgehebelt – „Demokratisch getroffene Regelung wird
umgangen““, www.welt.de, 8. November 2024
[5] „Wie die Bezahlkarte für Geflüchtete umgangen wird“, www.n-tv.de, 20. November 2024
[6] SessionNet | Einführung der Bezahlkarte für Bürgergeldempfänger:innen – Auswirkungen auf die Stadt Cottbus/Chósebuz

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