Noch mehr Überwachung durch die EU-Chatkontrolle

Kinderschutz nur als Vorwand?

Manchmal sagt die Art und Weise eines Beschlusses oder einer politischen Entscheidung mehr über den Inhalt aus als man auf den ersten Blick vermutet. So werden unbequeme Entscheidungen nicht selten zu Zeiten getroffen, in denen viele Bürger abgelenkt und mit anderen Sachen beschäftigt sind. Beliebte Zeiten sind die anstehenden Sommerferien, die Vorweihnachtszeit oder große Sportereignisse wie die Fußball-Weltmeisterschaft. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Doch nicht nur der Zeitpunkt einer politischen Entscheidung kann verdächtig sein, auch das Entscheidungsverfahren ist manchmal ein guter Anlass, sich näher mit dem Inhalt zu befassen. Das gilt auch für die sogenannte Chatkontrolle, die nun vom Europäischen Parlament beschlossen oder – besser gesagt – nicht beschlossen wurde. Aber dennoch möglich bleibt.

Chatkontrolle bleibt möglich

Zunächst sei vorangestellt, dass der Hintergrund des Beschlusses ein sehr ernster ist. Es kommt immer öfter zur Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern im Internet. In unschöner Regelmäßigkeit ist von einem zerschlagenen Kinderporno-Ring die Rede, der entsprechende Inhalte ausgetauscht hat. Dass hiergegen mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen werden muss, sollte unstreitig sein.

Der aktuelle Beschluss des EU-Parlaments soll es Onlinediensten künftig weiterhin ermöglichen, in privaten Chats von Nutzern nach Hinweisen auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern suchen zu dürfen [1]. Tech-Konzernen wie Google, Meta oder Microsoft ist es so möglich, ohne konkreten Verdacht in Chats, Mails und Messenger-Diensten die Inhalte der Nutzer zu durchforsten [2]. Damit soll eine Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln einhergehen [1]. Eigentlich ist das Mitlesen und Scannen von privaten Nachrichten durch europäisches Datenschutzrecht verboten [3].

Die nun weiterhin geltende Regelung setzt zwar die technische Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht aus, sie ermöglicht aber automatisierte Scans auf den Endgeräten der Nutzer [4]. Das Verfahren wird „Client-Side-Scanning“ genannt und erlaubt die Überprüfung von Inhalten auf dem Smartphone oder Computer mittels einer speziellen Software [4]. Bezeichnend ist auch, dass die Tech-Konzerne im Vorfeld der umstrittenen Entscheidung massive Lobbyarbeit für die Verlängerung der Ausnahmeregelungen betrieben haben [2].

EU nutzt undemokratischen Taschenspielertrick

Das EU-Parlament hatte die anlasslose Überwachung der Nutzer immer wieder abgelehnt [5]. Zuletzt kam es im März dieses Jahres zu einer Abstimmung, bei der die Mehrheit die Fortsetzung der Chatkontrolle ohne jeglichen Verdacht ablehnte [6]. Die Präsidentin des EU-Parlaments, Roberta Metsola, hat sich eines Tricks bedient, um die Ausspähung dennoch zu ermöglichen. Sie machte sich eine EU-Regelung zunutze, wonach in der zweiten Lesung ein Vorschlag der EU-Staaten als angenommen gilt, wenn ihn nicht die absolute Mehrheit ablehnt [3]. So brachte sie den Antrag auf Verlängerung der Ausnahmeregelung am letzten Sitzungstag vor der parlamentarischen Sommerpause erneut ein, um die Rechtsgrundlage für die Chatkontrolle nochmals um zwei Jahre zu verlängern [2].

Zur endgültigen Ablehnung wäre die absolute Mehrheit von 360 Stimmen notwendig gewesen, es stimmte aber nur eine relative Mehrheit von 314 Abgeordneten gegen die Chatkontrolle [5]. Man machte sich die Tatsache zunutze, dass sich viele Parlamentarier bereits in der Sommerpause befanden und so das erforderliche Quorum kaum erreichbar war.

Kritiker bewerten das Vorgehen als „miesen Verfahrenstrick vor der Sommerpause und gegen eine Mehrheit der Abgeordneten“ [5]. Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan bezeichnete den Vorgang als demokratischen Skandal: „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“ [6].

Eine diesbezügliche Ausnahmeregelung war im April dieses Jahres ausgelaufen, die EU-Institutionen konnten sich nicht auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen [5]. Doch die alles beherrschende EU-Kommission scheint sich durchgesetzt zu haben.

Kaum wirksam für den Kinderschutz

Bislang handelt es sich um eine freiwillige Chatkontrolle. Sie gibt den Plattformbetreibern also nur die Möglichkeit, die Kommunikation der Nutzer anlasslos zu überwachen. In der Beratung befindet sich derzeit allerdings auch die verpflichtende Chatkontrolle, die – so zumindest ein Vorschlag der EU-Kommission – zur Durchleuchtung von Inhalten vor ihrer Verschlüsselung führen könnte [5].

Bundeskanzler Merz hatte kritisiert, dass das Auslaufen der datenschutzrechtlichen Ausnahmeregelungen zu einem „Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“ führe [4]. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien hatte sich dafür ausgesprochen, das eigentlich als Übergangslösung konzipierte Verfahren wieder in Kraft zu setzen, da es ihrer Ansicht nach dabei helfe, die Täter dingfest zu machen [6].

Doch die Fakten sprechen dagegen. So hatte selbst der Evaluationsbericht der EU-Kommission – die zu den Unterstützern der Überwachungsmaßnahme zählt – feststellen müssen, dass es keinen objektiven Nachweis für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gibt [2]. Datenschützer kritisieren das Verfahren seit Jahren, weil es zwar Massenkontrolle ermögliche, aber für den Schutz von Kindern ineffektiv sei [6]. Daher kann es auch nicht überraschen, dass sich sogar der Deutsche Kinderschutzbund gegen die EU-Chatkontrolle ausgesprochen hat [7]. Von der Bundesregierung hatte er im Kampf gegen sexualisierte Gewalt „zielgerichtete Maßnahmen statt anlassloser Massenüberwachung“ gefordert [7]. Dem kann man sich nur anschließen.

Ein weiterer Aspekt ist die hohe Fehleranfälligkeit der zur Anwendung kommenden Technologien. So liegen die sogenannten Falsch-Positiv-Raten bei rund 20 Prozent, wodurch die Möglichkeit besteht, dass völlig Unschuldige in den Verdacht von schweren Straftaten geraten [2]. Auch ist nicht davon auszugehen, dass das Auslaufen der Ausnahmeregelungen zu einem niedrigeren Verfolgungsdruck führen würde. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit dem Auslaufen im April keinen Rückgang der Verdachtsmeldungen registrieren können [2]. Auch erwiesen sich laut BKA 48 Prozent der eingehenden Hinweise als strafrechtlich nicht relevant [3].

Kinderschutz als Vorwand zur Massenüberwachung

Vermeintlicher Kinderschutz wird hier als Vorwand genutzt, um alle Nutzer bestimmter Onlinedienste unter Generalverdacht zu stellen und ohne konkreten Anlass zu überwachen. Statt wirksamere Maßnahmen gegen tatsächlich verdächtige Personen zu verstärken, weitet man die umfassende Überwachung nahezu aller Bürger aus.

Dafür werden undemokratische Vorgänge genutzt. Es wird so lange abgestimmt und mit Verfahrenstricks hantiert, bis das Ergebnis „passt“. Der Kinderschutz wird hier als trojanisches Pferd missbraucht, um die Grundrechte von 450 Millionen Menschen in der EU einzuschränken. Was heute noch unter dem Vorwand des Kinderschutzes firmiert, kann schon bald gegen missliebige politische Meinungsäußerungen genutzt werden.

Eine anlasslose Massenüberwachung ohne konkreten Tatverdacht ist mit einem freiheitlichen Rechtsstaat unvereinbar.

Quellenverzeichnis

[1] Kathrin Schmid: „Chatkontrolle“: Scan-Erlaubnis nimmt Hürde im EU-Parlament, tagesschau.de, 9. Juli 2026.

[2] Stefan Krempl: EU-Parlament reaktiviert Chatkontrolle 1.0 trotz massiver Kritik, heise online, 9. Juli 2026.

[3] Jörg Schieb: Was mit der Chatkontrolle auf Nutzer zukommt, WDR, 10. Juli 2026.

[4] Kehrtwende im EU-Parlament: Die Chatkontrolle kommt doch, Legal Tribune Online, 9. Juli 2026.

[5] Tomas Rudl: EU-Parlament: Freiwillige Chatkontrolle geht mit Verfahrenstrick durch, netzpolitik.org, 9. Juli 2026.

[6] Empörung im EU-Parlament: Abstimmung über „Chatkontrolle“ im Eilverfahren geplant, WELT, 8. Juli 2026.

[7] JF-Online: EU-Parlament winkt Chatkontrolle im Eilverfahren durch – nachdem sie zweimal abgelehnt wurde, Junge Freiheit, 9. Juli 2026.

Wem nützt das Reformpaket der Bundesregierung?

Schon wieder ein „ganz großer Wurf“. Die Bundesregierung ist aktuell voll des Eigenlobs. Schon die Vorschläge zur Rentenreform wurden als „Gesamtkunstwerk“ bezeichnet, die neuen Pläne für ein „Reformpaket“ sollen Deutschland aus der wirtschaftlich desolaten Lage führen. Bundeskanzler Merz verkündet: „Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen, jetzt ist klar, dass das möglich ist“ [1].

Doch was ist von dem „Reformpaket“ zu halten? Ist es überhaupt ein Paket, eine echte Reform oder einfach nur wieder Stückwerk?

Eine Steuerreform, die kaum Entlastung bringt

Laut der Bundesregierung sollen die Steuerzahler insgesamt um etwa zehn Milliarden Euro entlastet werden [1]. Die angekündigte Steuerentlastung ist angesichts der großspurigen Ankündigungen aber ein schlechter Witz.

Sie wird weder zu mehr Investitionen noch zu mehr privatem Konsum führen – beides wäre aber dringend erforderlich, um die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Auch der Bund der Steuerzahler teilt diese Kritik, die Entlastung falle viel zu gering aus [2].

Konkret geht die Bundesregierung davon aus, dass eine berufstätige Familie mit zwei Kindern bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro pro Jahr eine jährliche Steuerersparnis in Höhe von 600 Euro erwarten kann [1]. Was auf den ersten Blick schön klingt, erweist sich letztlich als Minimalentlastung. Selbst nach der obigen Rechnung, die zunächst ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 Euro voraussetzt, beläuft sich die monatliche Ersparnis pro Partner auf gerade einmal 25 Euro. Angesichts politisch hausgemachter Energiepreisexplosion, steigender Mieten, weiterhin hoher Inflation und einer stetig zunehmenden Abgabenlast in den Sozialversicherungen wird der Normalverdiener diese „Reform“ im Alltag überhaupt nicht spüren.

Der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hält die Steuerreform für ein „Symbolpaket“, das überdies sozial ungerecht sei, weil es „harte Einschnitte“ für Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen bedeute [2]. Michael Hüther vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bewertet den Reformvorschlag der Bundesregierung ähnlich kritisch, vor allem „gemessen an dem, was ökonomisch mit Blick auf die robuste Investitionsschwäche geboten ist“ [3].

Im Ergebnis ist damit zu rechnen, dass die gleichzeitig geplanten Mehrbelastungen im Bereich der Krankenversicherung und der Rentenversicherung dazu führen werden, dass die meisten Beschäftigten letztlich trotz der steuerlichen „Entlastung“ weniger Netto zur Verfügung haben werden.

Auch andere steuerliche Maßnahmen werfen die Frage auf, wem das konkret nützen soll. So soll der Pauschalsteuersatz für Minijobs erhöht werden, gleichzeitig ist die Verringerung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen geplant [1]. Die Reduzierung vom sogenannten Handwerkerbonus schwächt zudem das heimische Handwerk, da er Anreize für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und gegen Schwarzarbeit gesetzt hat [4].

Wirtschaftliche Unsicherheit wird auf Beschäftigte verlagert

Daneben ist im Arbeitsrecht eine gravierende Lockerung geplant. So soll die sachgrundlose Befristung von Beschäftigungsverhältnissen von zwei auf vier Jahre ausgeweitet werden [2]. Auch soll eine sechsmalige Verlängerung der Befristung möglich sein, ebenfalls eine erneute „Ersteinstellung“ beim gleichen Arbeitgeber [5].

Hier wird die wirtschaftliche Unsicherheit auf die betroffenen Arbeitnehmer verlagert. Es werden Beschäftigtenrechte reduziert, ohne dass dem ein echter Nutzen gegenübersteht. Das kann weitreichende Folgen haben. So hat eine Studie des ifo-Instituts ergeben, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse zu unsicheren ökonomischen Verhältnissen führen können, was wiederum die weitere Lebens- und Familienplanung erschwert [5].

Somit hat diese Politik in der Folge auch äußerst problematische demographische Auswirkungen.

Mehr Bürokratie bei Krankschreibungen – Misstrauen gegen Patienten und Ärzte

Wir hatten bereits vor einiger Zeit über das Hobby von Bundeskanzler Merz berichtet, den Deutschen ihren Fleiß abzusprechen. Da war unter anderem von einer „Lifestyle-Teilzeit“ die Rede. Unseren Beitrag dazu finden Sie hier: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/lifestyle-teilzeit-cdu-weit-weg-von-der-lebensrealitaet-der-menschen/

Merz kann es nicht lassen und ist offensichtlich noch immer der Auffassung, dass die Deutschen zu oft „krankfeiern“. So sieht der Plan der Bundesregierung vor, dass Arbeitnehmer bereits am ersten Tag einer Erkrankung dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, die Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen soll abgeschafft werden [1].

Dies kann kaum anders interpretiert werden als ein Misstrauensvotum sowohl gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern als auch gegenüber den Ärzten. Die Bundesregierung bezichtigt damit Millionen Bürger des Blaumachens. Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, sprach im Zusammenhang mit den Plänen der Bundesregierung von einer „Misstrauenskultur“ und rechnet mit Chaos in den Arztpraxen, was letztlich zu Nachteilen für die Patienten führe [6]. Konkret befürchtet er: „Die Folgen werden längere Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten sein, die wirklich unsere medizinische Hilfe brauchen“ [7].

Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) grenze es an Irrsinn, die Menschen nur zum Ausfüllen von Formularen in die Praxis zu schicken [3]. Auch die AOK sprechen von reiner Symbolpolitik, ohne echte Anzeichen für Missbrauch [3]. Bei den Sozialverbänden ist von einem „Generalverdacht“ der Regierung gegen die Bürger die Rede [7].

Seitens der Bundesärztekammer heißt es: „Darüber hinaus ist es ein Affront, dass die Ärzteschaft nun unter den Generalverdacht gestellt wird, falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen und ihr mit einer Verschärfung des Strafrechts gedroht wird“ [8].

Die telefonischen Krankschreibungen haben sich in der täglichen Praxis bewährt. Vor allem aber ist festzustellen, dass sie mit Blick auf die Gesamtzahl der Krankschreibungen kaum ins Gewicht fallen. So machen sie lediglich rund ein Prozent aller Krankschreibungen aus [9].

Wer eine kurzfristige oder ansteckende Erkrankung hat, dem ist nicht damit geholfen, sich in ein übervolles Wartezimmer zu setzen und gleichzeitig noch andere Patienten womöglich einem Infektionsrisiko auszusetzen. Wer hier wieder die altbekannte Zettelwirtschaft mit dem gelben Schein einführen will, der kann den gebetsmühlenartig versprochenen Bürokratieabbau nicht ernst meinen.

Auch belegen bislang alle dazu erhobenen Untersuchungen, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung nicht zu einem Anstieg der Zahl der Krankmeldungen geführt hat [8]. Eine Verkomplizierung von Krankschreibungen führt oft auch dazu, dass sich Menschen krank zur Arbeit schleppen und somit dort das Ansteckungsrisiko erhöhen. Das nützt letztlich weder dem Betroffenen noch seinem Betrieb – bestenfalls der Statistik von Friedrich Merz.

Kein großer Wurf für unser Land

Diese drei wesentlichen Elemente des Reformpakets der Bundesregierung zeigen zum einen, dass echte Entlastungen ausbleiben werden. Sie zeigen zum anderen, dass am Ende vor allem die Fleißigen die Gelackmeierten sind. In Summe bekommen sie weniger Geld, als Dankeschön wird ihnen von der Politik kein Vertrauen entgegengebracht.

Schließlich muss festgestellt werden, dass auch dieses Reformpaket kein großer Wurf für unser Land sein wird, weil die wirklichen Probleme überhaupt nicht angepackt werden.

Quellenverzeichnis

[1] „Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen“, tagesschau.de, 2. Juli 2026.

[2] „Opposition und Verbände kritisieren geplante Reformen von Schwarz-Rot“, ZEIT ONLINE, 2. Juli 2026.

[3] „Viel Kritik am Reformpaket der Koalition“, WirtschaftsWoche, 2. Juli 2026.

[4] „Reaktionen auf Bundes-Reformpaket: Richtung stimmt, aber auch deutliche Kritik“, SR.de, 2. Juli 2026.

[5] „Bundesregierung plant gravierende Reform – befristete Arbeitsverträge bald vier Jahre möglich?“, Frankfurter Rundschau, 4. Juli 2026.

[6] „Von Rente bis Reichensteuer: Diese Reformen sollen jetzt kommen“, NDR.de, 3. Juli 2026.

[7] „Scharfe Kritik an Plänen der Regierung: ‚Absolut katastrophal‘“, WEB.DE, 2. Juli 2026.

[8] „‚Grenzt an Irrsinn‘ – Ärzte sind empört über Koalitionspläne zu Krankschreibungen“, WELT, 2. Juli 2026.

[9] „Neue Regeln zur Krankschreibung: Das steht im Reformpaket der Regierung“, Berliner Zeitung, 2. Juli 2026.

Fankultur schützen!

Die Doppelmoral von Grünen und Linken

Die deutsche Fankultur ist ein wichtiger Teil unseres gesellschaftlichen Lebens. Woche für Woche füllen tausende Menschen die Stadien und Sportplätze – von der Bundesliga bis in die unteren Ligen. Sie unterstützen ihre Vereine mit Leidenschaft, organisieren Choreografien, begleiten ihre Mannschaften auswärts, engagieren sich ehrenamtlich, sammeln Spenden und tragen vielerorts das Vereinsleben mit. Fußball ist damit weit mehr als Sport. Er ist Heimat, Gemeinschaft und Ehrenamt.

Gleichzeitig stehen Fußballfans immer wieder im Mittelpunkt politischer Debatten. Es geht um Polizeieinsätze, Stadionverbote, personalisierte Tickets, Videoüberwachung, Kollektivstrafen und die Datei „Gewalttäter Sport“. Nicht selten entsteht dabei der Eindruck, dass ganze Kurven oder Fangruppen unter Generalverdacht gestellt werden, obwohl die große Mehrheit der Fans friedlich ist. Auch die Zahlen der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze zeigen, dass die Lage keineswegs die immer neue Dramatisierung rechtfertigt: Für die Saison 2024/2025 wurden rückläufige Zahlen bei Verletzten und eingeleiteten Strafverfahren gemeldet [1].

Vor diesem Hintergrund haben Grüne und Linke nun Anträge in den Bundestag eingebracht, in denen sie sich als Verteidiger der Fankultur präsentieren. Die Grünen fordern in ihrem Antrag „Fanrechte im Fußball stärken“ mehr Beteiligung von Fans, bessere Finanzierung von Fanprojekten, eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“, die Ablehnung von personalisiertem Ticketing und keine flächendeckende intelligente Videoüberwachung im Stadionumfeld [2]. Die Linke fordert in ihrem Antrag „Fankultur schützen“ Deeskalation, Dialog statt Repression, eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“, Einschränkungen bei Stadionverboten, eine Pyrotechnik-Kommission und mehr Mitsprache für Fans [3].

Auf den ersten Blick klingt das wie ein klares Bekenntnis zur Fankultur. Doch genau hier beginnt die Doppelmoral. Denn ausgerechnet Grüne und Linke haben über Jahre selbst dazu beigetragen, Teile der Fanszene politisch in eine Ecke zu stellen. Wer heute beklagt, Fans würden stigmatisiert, sollte nicht verschweigen, dass er selbst jahrelang mit Anträgen, Kleinen Anfragen und Kampagnen genau solche Zuschreibungen befördert hat.

Die Grünen brachten bereits 2015 im Bundestag den Antrag „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur – Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken“ ein. Darin war ausdrücklich von rechten Netzwerken im Sport, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Verbindungen einzelner Fußballfans zur rechtsextremen Szene die Rede [4]. Die Linke stellte 2011 eine Kleine Anfrage unter dem Titel „Fußball und Rechtsextremismus“, in der behauptet wurde, Neonazis versuchten immer wieder, über Fußballvereine Anhänger zu werben [5]. 2017 folgte eine weitere Kleine Anfrage der Linken zu „rechtsextremen Tendenzen in der Hooligan-Szene“ [6]. Ebenfalls 2017 thematisierte die Linke „aktuelle rechtsextremistische Entwicklungen im Umfeld des Fußballs“ [7]. 2023 fragte die Linke erneut nach „rechtsextremer Gewalt bei Fußballspielen und der Datei Gewalttäter Sport“ und sprach von Einflussversuchen rechter und rechtsextremer Akteure im Fußball [8].

Auch auf Landesebene finden sich entsprechende Beispiele. Im Berliner Abgeordnetenhaus fragte die Linke 2013 zu politisch motivierter Gewalt von rechts; in der Antwort tauchten auch Vorgänge im Zusammenhang mit einem Fußballstadion auf [9]. In Brandenburg unterstützte die Linke zudem die Kampagne „Nazis raus aus den Stadien“ im Zusammenhang mit den Vorfällen zwischen Babelsberg und Energie Cottbus [10]. Man muss diese Kampagne politisch nicht gutheißen oder ablehnen, um festzustellen: Wer solche Kampagnen unterstützt und Fangruppen in einem politischen Deutungsrahmen von „Nazis im Stadion“ behandelt, sollte später nicht so tun, als habe er mit Stigmatisierung von Fanszenen nie etwas zu tun gehabt.

Natürlich gilt: Gewalt, Straftaten und Extremismus haben im Stadion nichts verloren. Wer Straftaten begeht, muss konsequent verfolgt werden. Aber der Rechtsstaat verfolgt Täter – nicht ganze Kurven, nicht ganze Vereine und nicht ganze Regionen. Genau das ist der entscheidende Punkt. Wer heute Generalverdacht beklagt, darf ihn gestern nicht selbst betrieben haben.

Besonders kritisch ist zudem der grüne Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit. Ausgangspunkt ist zwar eine Debatte um Sozialarbeiter in Fanprojekten. Der Entwurf geht aber deutlich darüber hinaus: Er will ein Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in öffentlich anerkannten Einrichtungen oder Diensten sowie für bestimmte ehrenamtlich Rechtsberatende einführen [11]. Nach meinem Eindruck geht es hier nicht nur um Fanprojekte. Hier soll ein ganzer Bereich linker Projekt- und Beratungsstrukturen mit zusätzlichen Privilegien gegenüber der Strafverfolgung ausgestattet werden. Das wirft rechtsstaatliche Fragen auf. Denn wenn Personen im Rahmen ihrer Arbeit Kenntnis von Straftaten erhalten, darf der Staat nicht leichtfertig auf Aufklärung verzichten. Vertrauen in Sozialarbeit ist wichtig. Aber Vertrauen darf nicht dazu führen, dass eine politisch nahestehende Projektlandschaft faktisch aus der normalen Zeugenpflicht herausgenommen wird.

Genau deshalb ist die aktuelle Inszenierung von Grünen und Linken so unglaubwürdig. Heute präsentieren sie sich als Schutzmacht der Fankultur. Gestern haben sie selbst immer wieder politische Etiketten auf Teile dieser Fanszene geklebt. Heute warnen sie vor Spaltung und Stigmatisierung. Gestern haben sie selbst mit Anfragen, Anträgen und Kampagnen genau diese Spaltung befördert. Das ist keine glaubwürdige Fanpolitik. Das ist politische Doppelmoral.

Eine ehrliche Politik für die Fans muss anders aussehen. Sie muss anerkennen, was die Fankultur für unser Land leistet. Sie muss zwischen friedlichen Fans und tatsächlichen Straftätern unterscheiden. Sie muss Sicherheitsinteressen ernst nehmen, ohne ganze Fangruppen unter Verdacht zu stellen. Und sie muss Dialog ermöglichen, statt moralische Schubladen zu bedienen.

Die Debatte im Deutschen Bundestag am 10. Juni 2026 hat diese Widersprüche deutlich gemacht. Dort wurden der grüne Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht sowie die Anträge von Grünen und Linken zur Fankultur beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen [12].

Die gesamte Debatte ist hier abrufbar:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-strafprozessordnung-1181868

Meine Rede zur Debatte finden Sie hier:

Für mich ist klar: Die deutsche Fankultur verdient Respekt. Friedliche Fans dürfen weder durch überzogene Sicherheitsmaßnahmen noch durch politische Etikettierungen unter Generalverdacht gestellt werden. Schluss mit der Doppelmoral. Schluss mit der Stigmatisierung.

Sport frei!

Quellen

[1] ZIS-Jahresbericht Fußball Saison 2024/2025
Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze, Jahresbericht Fußball Saison 2024/25.
https://lzpd.polizei.nrw/sites/default/files/2025-10/251009-1_ZIS-Jahresbericht_2024-2025_2.pdf

[2] Grüner Antrag 2026: Fanrechte im Fußball stärken
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4293, Antrag Bündnis 90/Die Grünen: „Fanrechte im Fußball stärken – Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern“.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104293.pdf

[3] Linker Antrag 2026: Fankultur schützen
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5826, Antrag Die Linke: „Fankultur schützen – Dialog statt Repression, Mitbestimmung statt Diskriminierung“.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105826.pdf

[4] Grüner Antrag 2015: Rechte Netzwerke im Sport aufdecken
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/6232, Antrag Bündnis 90/Die Grünen: „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur – Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken“.
https://dserver.bundestag.de/btd/18/062/1806232.pdf

[5] Linke Kleine Anfrage 2011: Fußball und Rechtsextremismus
Deutscher Bundestag, Drucksache 17/7729, Kleine Anfrage Die Linke: „Fußball und Rechtsextremismus“.
https://dserver.bundestag.de/btd/17/077/1707729.pdf

[6] Linke Kleine Anfrage/Antwort 2017: Rechtsextreme Tendenzen in der Hooligan-Szene
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/13068.
https://dserver.bundestag.de/btd/18/130/1813068.pdf

[7] Linke Kleine Anfrage/Antwort 2017: Aktuelle rechtsextremistische Entwicklungen im Umfeld des Fußballs
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/13580.
https://dserver.bundestag.de/btd/18/135/1813580.pdf

[8] Linke Kleine Anfrage/Antwort 2023: Rechtsextreme Gewalt bei Fußballspielen und Datei „Gewalttäter Sport“
Deutscher Bundestag, Drucksache 20/8937.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/089/2008937.pdf

[9] Berliner Abgeordnetenhaus: Kleine Anfrage der Linken zu politisch motivierter Gewalt von rechts
Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/11433.
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-11433.pdf

[10] Linke Brandenburg: „Nazis raus aus den Stadien!“
Erklärung des Landesvorstands Die Linke Brandenburg vom 26. Februar 2018.
https://archiv.dielinke-brandenburg.de/nc/partei/strukturen/landesvorstand/sofortinformationen/detail/news/nazis-raus-aus-den-stadien/

[11] Grüner Gesetzentwurf 2026: Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4290, Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und ehrenamtlichen Rechtsberatung“.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104290.pdf

[12] Bundestagsdebatte vom 10. Juni 2026
Deutscher Bundestag, Textarchiv: „Entwurf für Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter überwiesen“.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-strafprozessordnung-1181868

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