AfD und Otto Wels – Das Bollwerk gegen die Zensur

Gedenken an Otto Wels und das Ermächtigungsgesetz 

Heute, am 23. März 2026, jährt sich zum 93. Mal die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes vom 23. März 1933. (1) An diesem Tag gedenken wir Otto Wels, der als SPD-Vorsitzender und Reichstagsabgeordneter gemeinsam mit seiner Fraktion den einzigen offenen Widerstand gegen dieses Gesetz leistete. Das Ermächtigungsgesetz ermächtigte die NSDAP-Regierung, ohne Beteiligung des Parlaments zu regieren und die Grundrechte der Bürger auszusetzen, was den Weg zur Diktatur ebnete. In der von SA-Männern umstellten Krolloper hielt Wels seine historische Rede und erklärte: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht!“ (2) 

Otto Wels: Vom Arbeiter zum Symbol des Widerstands 

Otto Wels wurde am 15. September 1873 in Berlin als Sohn eines Gastwirts geboren. Als Tapeziererlehrling trat er 1891 der SPD bei und engagierte sich in der Gewerkschaftsbewegung. 1912 wurde er Reichstagsabgeordneter, 1919 übernahm er den SPD-Vorsitz. Er leitete den Generalstreik gegen den Kapp-Putsch 1920 und floh nach seiner Rede gegen das Ermächtigungsgesetz 1933 ins Exil und starb am 16. September 1939 in Paris. Sein Vermächtnis symbolisiert Mut in der Verteidigung von Demokratie, Freiheit und Arbeiterrechten. (3)(4) 

Die Abkehr der SPD von ihren Wurzeln 

Die aktuelle SPD hat jedoch wenig mit Wels‘ arbeiterfreundlichen Wurzeln gemein. Sie priorisiert Eliteninteressen, symbolische Ideologiefragen wie Gender und Klimahysterie vor einer fairen Lohn- und Verteilungspolitik, was ihre Abkehr von den sozialdemokratischen Grundwerten verdeutlicht. (5) 

Der Skandal um den Otto-Wels-Saal 

Der Streit um den Otto-Wels-Saal im Reichstagsgebäude offenbart die doppelte Moral der Kartellparteien. Nach der Bundestagswahl 2025 wurde die AfD mit 151 Abgeordneten zur zweitstärksten Fraktion vor der SPD mit 120 Sitzen. (6) Logisch forderte die AfD den zweitgrößten Fraktionssaal, den Otto-Wels-Saal. Der Ältestenrat des Bundestags, dominiert von der Kartellmehrheit, entschied jedoch im Mai 2025 gegen die AfD: Die SPD behält den Saal, die AfD erhält den kleineren ehemaligen FDP-Saal. (7) Die SPD begründete dies damit, dass sie als Regierungspartei in der schwarz-roten Koalition Platz für Ministeriumsmitarbeiter und Nähe zum CDU/CSU-Saal benötige. Symbolisch argumentierte sie, der nach Wels‘ 1933er-Rede benannte Saal sei mit der „gesichert rechtsextremen“ AfD unvereinbar. SPD-Geschäftsführer Dirk Wiese nannte die Vorstellung „unerträglich“ für Fraktion und Wels-Familie und sprach von AfD-„Hysterie“. (8) (9) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2026 (Az. 2 BvE 14/25), veröffentlicht am 5. Februar, jubelte er: „Gut, dass der Spuk nun ein Ende hat.“ Das Gericht wies die Organklage der AfD ab und stellte klar: Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf einen spezifischen Saal gemäß Art. 38 GG, solange der zugeteilte ausreichend groß ist – keine „Erfolgsprämien“ für Wahlerfolge. (10)   

Die doppelte Moral der SPD im Otto-Wels-Haus 

Diese Haltung der SPD wirkt hochgradig schizophren, da sie die gleiche Symbolik im Otto-Wels-Haus (Unter den Linden 50) toleriert. Dieses nach Wels benannte Bundestagsgebäude beherbergt seit Jahren Büros zahlreicher AfD-Abgeordneter neben SPD- und Grünen-Mitgliedern. Der Kontrast zeigt: Die Blockade des Fraktionssaals ist pure Machtpolitik, um Kartell-Privilegien zu wahren. (11) (12) 

Die AfD – wahre Partei der Arbeiter 

Die AfD ist hingegen die wahre Volkspartei und Partei der Arbeiter. Wahlanalysen zur Bundestagswahl 2025 belegen: Die AfD erreichte bis zu 38 Prozent Zustimmung unter Arbeitern– weit vor der SPD mit unter 20 Prozent. (13) (14) 

Dies ergibt sich aus dem konsequenten Kampf für Familien, Arbeiter und Mittelstand. Die AfD kämpft für steuerliche Entlastungen für Arbeiter und Familien, steht für bezahlbare Energie und den Erhalt von Arbeitsplätzen, sowie den Schutz heimischer Arbeitsplätze. Außerdem setzt sich die AfD für einen gerechten Sozialstaat ohne Missbrauch staatlicher Leistungen ein. 

Darüber hinaus ist die AfD der konsequenteste Verteidiger der Grundrechte. Sie hat zahlreiche Parlamentsinitiativen und auch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichten eingereicht, um Freiheitsrechte zu wahren: 

  • Gegen Corona-Maßnahmen: Klagen gegen Lockdowns, Versammlungsverbote und 2G-Regeln schützten Versammlungs- und Bewegungsfreiheit. Viele Urteile bestätigten unverhältnismäßige Einschränkungen. (15) (16) (17) (18) 
  • Gegen Klimapolitik: Widerspruch gegen das Klimaschutzgesetz, das durch hohe Energiepreise Eigentums- und Berufsfreiheit Arbeiter trifft. (19) (20) 
  • Gegen Verfassungsschutz und Zensur: Erfolgreiche Eilanträge gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“, die Vereins- und Meinungsfreiheit bedrohen. (21) (22) (23)  
  • Migrationspolitik: Klagen für innere Sicherheit und Sozialrechte, da Masseneinwanderung Grundrechte wie Eigentum und Persönlichkeitsrechte belastet. (24) (25) (26) 

Und was macht die SPD? Vorschläge, den Bürger weiter zu schröpfen, z.B. in Form der Gesundheitsabgabe, die Leistung und Erfolg bestraft. Da stellt sich doch zurecht die Frage: Wer braucht die SPD eigentlich noch? (27) 

Parallelen zur Weimarer Republik 

Es gibt Parallelen zur Weimarer Republik: Das Ermächtigungsgesetz setzte unter dem Vorwand einer „Krise“ Grundrechte außer Kraft. Heute warnen wir vor ähnlicher Machtkonzentration bei Pandemie-Maßnahmen, Klimapolitik oder Migrationskrisen, wo die Kartellparteien ohne ausreichende parlamentarische Kontrolle agieren. Die AfD war und ist der einzige konsequente Verteidiger der Demokratie.  

Die AfD als Bollwerk gegen Zensur 

Wie Wels gegen SA-Einschüchterung kämpfte, steht die AfD dem heutigen engstirnigen Meinungskorridor der Kartellparteien entgegen. Die AfD kämpft einsam gegen das Bollwerk der Kartellparteien, die gestützt auf Medien und Staatsapparat – die öffentliche Meinung als Monopol diktieren. In gezielt geschürter Hysterie hagelt es tätliche Übergriffe von Antifa und Linksextremisten auf AfD-Anhänger: Brandstiftungen und Vandalismus als Mittel, um andere Meinungen zu ersticken. (28) 

Doch Otto Wels’ unerschrockener Mut lebt in der AfD fort: Wie er gegen die herrschende Mehrheit ankämpfte, verkörpert die AfD allein die wahren Werte von Demokratie, Freiheit, Widerstand und dem Kampf zum Wohle des Volkes. Die SPD pervertiert indes seinen Namen zum Bollwerk gegen uns – ein zynischer Verrat an ihrer eigenen Geschichte und dem Volk. 

Quellen:

(1) 23. März 1933: Reichstag billigt „Ermächtigungsgesetz“  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/1933-03-23-ermaechtigungsgesetz-938540

(2) Rede von Otto Wels gegen das Ermächtigungsgesetz 

(3) Otto Wels  https://www.dhm.de/lemo/biografie/otto-wels

(4) People in the Resistance: Otto Wels  https://www.gdw-berlin.de/en/recess/biographies/complete-index/biographie-detail/view-bio/otto-wels

(5) SPD verliert fast unumkehrbar an gesellschaftlicher Verankerung  https://www.welt.de/politik/deutschland/plus252796018/Misere-der-Sozialdemokraten-SPD-verliert-fast-unumkehrbar-an-gesellschaftlicher-Verankerung.html

(6) Das sind die Fraktionen im 21. Deutschen Bundestag  https://www.das-parlament.de/inland/bundestag/das-sind-die-fraktionen-im-21-deutschen-bundestag

(7) Beschluss vom 27. Januar 2026  https://www.welt.de/politik/deutschland/plus252796018/Misere-der-Sozialdemokraten-SPD-verliert-fast-unumkehrbar-an-gesellschaftlicher-Verankerung.html

(8) SPD-Fraktion bleibt im Otto-Wels-Saal  https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-spd-otto-wels-saal-bundestag-li.3253310

(9) AfD scheitert mit Klage zu Otto-Wels-Saal: „Gut, dass der Spuk ein Ende hat“  https://www.vorwaerts.de/inland/afd-scheitert-mit-klage-zu-otto-wels-saal-gut-dass-der-spuk-ein-ende-hat

(10) Erfolglose Organklage der AfD-Fraktion wegen Zuteilung des Otto-Wels-Saals  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-009.html

(11) Otto-Wels-Haus (Unter den Linden 50)  https://www.bundestag.de/besuche/architektur/gebaeude/udl50

(12) Platz machen für die Blauen  https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-03/bundestag-abgeordnete-afd-berlin/seite-2

(13) AfD-Stimmanteile nach Tätigkeit im Vergleich zu 2021  https://www.tagesschau.de/wahl/archiv/2025-02-23-BT-DE/charts/umfrage-afd/chart_1874759.shtml

(14) Wahlverhalten bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nach beruflicher Tätigkeiten  https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1558462/umfrage/wahlverhalten-bei-der-bundestagswahl-2025-nach-taetigkeiten

(15) Verfassungsrichter: Zweiwöchige Corona-Ausgangssperre für Nichtgeimpfte war rechtswidrig  https://www.stern.de/politik/deutschland/verfassungsgericht–corona-ausgangssperre-war-rechtswidrig-34829328.html

(16) Gericht bestätigt Maskenpflicht – Versammlungsverbot war jedoch verfassungswidrig  https://www.welt.de/politik/deutschland/article256306202/Corona-Gericht-bestaetigt-Maskenpflicht-Versammlungsverbot-war-verfassungswidrig.html

(17) Recht auf effektive Opposition“: AfD Fraktion klagt gegen 2G-Plus im Bundestag  https://www.stern.de/politik/deutschland/corona-regeln–afd-fraktion-klagt-gegen-2g-plus-im-bundestag-31555256.html

(18) AfD reicht Klage gegen Lockdown ein  https://afd-fraktion-hessen.de/afd-reicht-klage-gegen-lockdown-ein/ 

(19) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h – Klimaschutzfolgenbereinigung)  https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100575.pdf

(20) Eigentum vor Willkür in der Energiepolitik schützen https://afdbundestag.de/eigentum-vor-willkuer-in-der-energiepolitik-schuetzen/ 

(21) Was die Gerichtsentscheidung zur AfD bedeutet  https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-einstufung-verfassungsschutz-106.html

(22) Eilantrag der AfD gegen Bekanntgabe ihrer Einstufung als Verdachtsfall erfolgreich  https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/eilantrag-der-afd-gegen-bekanntgabe-ihrer-einstufung-als-verdachtsfall-erfolgreich

(23) Der Compact-Sieg bestätigt auch unsere Politik! 

(24) Das Organstreitverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-087.html

(25) Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte  https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100574.pdf

(26) Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen  https://dserver.bundestag.de/btd/20/097/2009740.pdf

(27) Neid, Stillstand, Umverteilung: Wer braucht die SPD eigentlich noch?  https://www.focus.de/politik/meinung/neid-stillstand-umverteilung-wer-braucht-die-spd-eigentlich-noch_ba1383d9-6406-4a3a-87c5-46b00fb0b483.html

(28) Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate im ersten Halbjahr 2025  https://dserver.bundestag.de/btd/21/011/2101171.pdf

Bio-Elite auf Steuerzahlerkosten: Bioland wirft AfD-Bauern raus

Stellt euch vor, ihr seid fleißiger Biobauer. Ihr bewirtschaftet euren Betrieb nach strengsten Öko-Richtlinien, zahlt saftige Beiträge und Lizenzgebühren. Und dann passiert genau das: Die Bioland-Bonzen schlagen euch die Tür vor der Nase zu. Nicht wegen eurer Arbeit. Nicht wegen eurer Qualität. Sondern nur deshalb, weil ihr euch politisch bei der größten demokratisch gewählten Oppositionspartei Deutschlands, der AfD, engagiert.

Willkommen im „Bio-Faschismus“. Ein Verband, der eigentlich Karotten und Kühe zertifizieren soll, mutiert zum politischen Öko-Inquisitor. Und das Ganze wird auch noch mit eurem Geld finanziert. Mitgliedsbeiträge, Lizenzgebühren und Hunderttausende aus Steuergeldern der EU, des Bundes und der Länder. (1)

Dabei verpflichtet sich Bioland laut eigener Satzung dazu, parteipolitisch unabhängig zu agieren. Stattdessen diffamiert der Verband die AfD und wirft deren Anhänger aus dem Verband. Hetze auf Steuerkosten. (2) (3)

Der skandalöse interne Umgang: AfD raus, ohne Begründung oder Anhörung

Der interne Umgang bei Bioland ist eindeutig. AfD-Mitglieder sollen nicht aufgenommen werden. Funktionäre sollen gekündigt werden. Sogar einfache Parteimitglieder werden aus dem Verband gedrängt, ohne dass ihnen eine Begründung geliefert wird.

Ein Beispiel ist der Biobauer Mathias Kreiß aus Bayern. Nachdem er als AfD-Bürgermeisterkandidat antrat, wurde sein Erzeugervertrag gekündigt. Das Bioland-Siegel durfte er nicht mehr nutzen. Der Hintergrund dafür ist eine von Bioland gegründete „Arbeitsgruppe gegen rechtsextreme Einflussnahme“. Kritiker sehen darin nicht nur eine Diffamierung, sondern auch einen klaren Verstoß gegen die eigene Satzung. In §2.3 heißt es ausdrücklich: „Der Verband ist parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig.“ (2) (3)

Statt Landwirtschaftspolitik betreibt Bioland linke Agenda

Eigentlich sollte Bioland den ökologischen Landbau fördern. Stattdessen betreibt der Verband aus Sicht vieler Kritiker politische Indoktrination. Kampagnen wie „Buntes Bioland“ richten sich gegen angeblichen Rechtsextremismus.

Wer AfD wählt, also die Partei, die sich als einzige konsequent für die Interessen deutscher Bauern einsetzt, wird plötzlich zur „Gefahr für die Marke“ erklärt. Satirisch zugespitzt könnte man sagen: Die Bio-Bonzen fürchten offenbar, dass links-grüne Wähler ihre Tomaten boykottieren könnten und die schöne Öko-Illusion zusammenbricht.

So mutieren Verbände ohne politische Kernkompetenz zu Marionetten der schwarz-roten Regierung und spalten die Landwirtschaft unter dem Deckmantel von Vielfalt und Demokratie. (4)

Satzungswidrig: Warum der AfD-Ausschluss gegen Biolands eigene Regeln verstößt

Ein Blick in die Satzung von Bioland vom 19.11.2024 zeigt die Widersprüche deutlich. In §2.3 heißt es ausdrücklich:

„Der Verband ist parteipolitisch, weltanschaulich und konfessionell unabhängig.“

Wenn ein Verband eine legale und demokratisch gewählte Partei pauschal als extrem brandmarkt und deren Mitglieder ausschließt, ist das aus Sicht der Kritiker nichts anderes als blanke Parteipolitik. Die Satzung erlaubt lediglich ein Vorgehen gegen rassistische, verfassungsfeindliche oder menschenverachtende Bestrebungen. Eine bloße AfD-Mitgliedschaft fällt jedoch nicht darunter. (2) Auch Ausschlüsse sind laut §5.4 nur bei einem wichtigen Grund möglich. Dazu gehört beispielsweise die aktive und öffentlich wahrnehmbare Unterstützung extremistischer Bestrebungen. Zudem muss vorher eine Anhörung stattfinden.

Ein pauschales „AfD gleich raus“ ohne Prüfung und ohne Anhörung verletzt diese Regeln. Gleichzeitig werden damit tausende AfD-Sympathisanten unter den Biobauern diskriminiert. Wenn AfD-Politiker bewusst ausgeschlossen werden, hat das auch Auswirkungen auf demokratische Prozesse. Die AfD vertritt inzwischen rund 20 Prozent der Wähler, mit steigender Tendenz. Eine Organisation, die gegen diese Partei agiert, betreibt faktisch Wahlkampf gegen die Opposition. (5)

Steuergelder finanzieren politische Kampagnen

Besonders brisant wird die Situation durch die Finanzierung des Verbandes. Bioland lebt nicht nur von Mitgliedsbeiträgen.

Der Verband erhält auch erhebliche öffentliche Fördermittel. EU-Programme wie „Grenzenlos Regional – Bio in Europa“ mit rund einer Million Euro Förderung. Bundesmittel über die BLE von etwa 90.000 bis 100.000 Euro für Messeauftritte wie die Grüne Woche oder die Biofach. Landesmittel wie rund 160.000 bis 170.000 Euro für Bildungsmaßnahmen in Baden-Württemberg oder etwa 50.000 bis 60.000 Euro für Sortenversuche in Niedersachsen. Hinzu kommen Lobbyausgaben von rund 120.000 bis 130.000 Euro im Jahr 2024.

Kritiker sehen darin ein klares Problem. Mit Steuergeldern werden aus ihrer Sicht AfD-Ausschlüsse, Arbeitsgruppen gegen angeblichen Rechtsextremismus und politische Lobbyarbeit finanziert. Das hat mit der ursprünglichen Idee der Förderung biologischer Landwirtschaft nur noch wenig zu tun. (2)

Fazit: Wenn Verbände zu politischen Indoktrinationszentren werden

Immer mehr Verbände mit eigentlich fachlichen Kernkompetenzen entwickeln sich nach Ansicht vieler Kritiker zu politischen Indoktrinationszentren. Statt sich auf ihre Aufgaben zu konzentrieren, betreiben sie politische Kampagnen gegen die Opposition. Deshalb fordern Kritiker, dass kein öffentliches Geld mehr für Organisationen bereitgestellt wird, die politische Hetze gegen die AfD betreiben. Die AfD versteht sich als Partei für alle Bauern. Wir positionieren uns gegen EU-Vorgaben und für eine Landwirtschaft, die sich stärker an den Interessen deutscher Landwirte orientiert.

Boykottiert ihr das Bioland-Siegel?
Teilt eure Meinung.

Quellen

(1) Bioland e.V., Eintrag im Lobbyregister des Deutschen Bundestages
https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R003958

(2) Satzung von Bioland e.V., Fassung vom 19.11.2024
https://a.storyblok.com/f/319110/x/e2ee5a1ff4/bioland_satzung_fassung_vom_19-11-24.pdf

(3) Bericht über internen Leitfaden zu AfD-Mitgliedern bei Bioland
https://apollo-news.net/interner-leitfaden-zeigt-bioland-will-afd-bauern-ausschlieen/

(4) Bioland-Kampagne „Buntes Bioland – Wir lieben Vielfalt“
https://www.bioland.de/ueber-uns/unsere-kernthemen/gegen-rechtsextreme-tendenzen

(5) Aktuelle AfD-Umfragewerte (Übersicht Wahlumfragen)
https://dawum.de/AfD/

Ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit – das „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“

Ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit – das „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“

Wenn es um die Beschränkung politisch unbequemer Meinungen geht, wird man in Brüssel und Berlin immer kreativer. Zum einen verklausuliert man den leicht durchschaubaren und milliardenschwer mit Steuermitteln geförderten Kampf gegen rechts als Bekämpfung von Hasskriminalität, obwohl das Strafgesetzbuch eine ganze Reihe von Paragraphen kennt, die eigentlich ausreichend Schutz vor verbalen Rechtsverletzungen bieten sollten. Zum anderen nimmt man die Plattformbetreiber der sozialen Medien immer fester an die Kandare.

Eine gar nicht so neue, aber nun nach und nach umgesetzte Idee ist es, politische Werbung schärfer zu regulieren. Man scheint den mündigen Bürgern echte Mündigkeit nicht zuzutrauen.

Neues Bürokratie-Monster

So liegt nun seit einigen Wochen ein Entwurf der Bundesregierung für das Wortungetüm namens Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) vor, der eine entsprechende EU-Verordnung in deutsches Recht überführen soll, obwohl sie bereits unmittelbar auch hierzulande gilt [1]. Das Gesetz stellt ausdrücklich eine Ergänzung des „Digital Services Act“ (DSA) der EU dar, der sich dem Kampf gegen sogenannte Desinformation verschrieben hatte [2]. Welche Auswirkungen allein schon dieser DSA mit sich bringt, zeigte die Hausdurchsuchung gegen den Medienwissenschaftler Norbert Bolz aufgrund eines sarkastischen Beitrags, die auf die Denunziation durch eine „Meldestelle“ folgte [2]. Diese beauftragten „Meldestellen“ sind meist nichts anderes als linke NGOs. Der Bock wird somit zum Gärtner gemacht.

Die EU hatte im Jahr 2023 die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung auf den Weg gebracht, die seit dem 10. Oktober 2025 gilt [3]. Unter anderem ist eine sogenannte Transparenzdatenbank vorgesehen, in der Werbeanzeigen von Politikern, Parteien und sonstigen politischen Akteuren dokumentiert werden sollen [3]. Schon die EU-Verordnung enthält 44 Seiten mit inhaltlichen Details, die aber so komplex sind, dass man sie noch meinte mit 54 Seiten an Leitlinien konkretisieren zu müssen [4]. Wie war das noch mit dem Bürokratie-Abbau?

Das Targeting, also das zielgerichtete Platzieren von Werbebotschaften anhand bestimmter Nutzermerkmale, soll massiv eingeschränkt werden, indem bestimmte Eigenschaften (z. B. politische oder religiöse Überzeugungen) nicht mehr erfasst werden dürfen [3]. Damit fällt für viele Plattformen ein wesentlicher Nutzen weg, die passgenaue Ansprache der Adressaten. Es geht hier nicht um Überwachung oder Big Data, denn die meisten Nutzer geben ihre Daten freiwillig preis, um auf sie zugeschnittene Angebote zu erhalten.

Beschneidung unserer Grundrechte

Was auf den ersten Blick wie schnödes Verwaltungsrecht daherkommt, hat es in sich. So enthält der Entwurf zahlreiche Eingriffsrechte, die zur Beschränkung wesentlicher Grundrechte führen können. Ein Beispiel: Wer die Transparenzpflichten bei der Kennzeichnung politischer Werbung, Sponsoren-Erkennbarkeit und der Dokumentation von Anzeigen nicht einhält, soll nicht nur sanktioniert werden können, sondern dem drohen bei „Gefahr in Verzug“ (ein beliebter Begriff, um beinahe alles zu rechtfertigen) Durchsuchungen von Geschäfts- und Betriebsräumen [1]. Im Gesetzentwurf steht schwarz auf weiß, dass „das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt“ werde. Beschlagnahmungen und Hausdurchsuchungen sollen sogar ohne richterlichen Beschluss möglich sein [5].

Selbst die im medialen Mainstream angesiedelte Zeitung „Welt“ überschrieb einen Beitrag zu dem Thema mit dem Titel „Hausdurchsuchung für die Demokratie?“ [6]. Der bekannte Journalist Uwe Vorkötter fragt provokant: „Sind Parteien schädlich wie Zigaretten?“ [4].

Auch wenn sich das Gesetz nicht explizit an oder vielmehr gegen Redaktionen und Verlage wendet, muss bedacht werden, dass viele von ihnen auch Plattformbetreiber und Vermarkter sind [1]. Jeder hat schon einmal politische Werbung auf den Online-Präsenzen der bekannten Tageszeitungen gesehen. Wo zieht man dann die Grenze? Lässt man sich Mitarbeiterlisten mit Stellenbeschreibungen vorlegen, um festzustellen, welche Büros man durchsuchen darf?

Die entsprechenden Branchenverbände haben im Rahmen der Debatte auf EU-Ebene auf diese Gefahr hingewiesen, weshalb sie dort gebannt wurde [1]. Da Deutschland dazu neigt, Richtlinien aus Brüssel noch zu verschärfen, besteht die Gefahr, dass dieser Schutz für normale Redaktionen wegfällt, jetzt erneut.

Branchen-Experten und Juristen warnen vor diesem Gesetz

Für die großen Plattformbetreiber, oft internationale Milliardenkonzerne, mag das Ganze kaum ein Problem sein. Sie haben viele Möglichkeiten, sich der Haftung zu entziehen, im Zweifel bezahlen sie mögliche Strafen aus der Portokasse. Der Entwurf trifft vor allem kleine Akteure ins Mark, weil nicht nur noch mehr Bürokratie auf sie zukommt, sondern das Haftungsrisiko für viele finanziell kaum zu stemmen ist. Folglich verzichtet man dann lieber auf politisch anmutende Werbung, um gar nicht erst ins Visier der Behörden zu geraten. Der Chef des Verbands der Internetwirtschaft „eco“, Alexander Rabe, sieht in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „de facto ein Verbot politischer Werbung“ [5]. 

Der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel bemängelt darüber hinaus, dass der Begriff der politischen Werbung in dem Gesetzentwurf wohl absichtlich vage gehalten wird und dass die für die Umsetzung des Gesetzes zuständige Behörde die Bundesnetzagentur sein soll, deren Chef mit Klaus Müller ein früherer Politiker der Grünen ist [5].

Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler zieht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in Zweifel, was er vor allem an der fehlenden Notwendigkeit eines richterlichen Beschlusses für Durchsuchungen und Beschlagnahmungen festmacht: „Daß der richterliche Beschluß nach dem Gesetzesentwurf nicht zwingend eingeholt werden muß, ist klar verfassungswidrig und verstößt unter anderem gegen das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die von der Verfassung geschützten Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Eigentum“ [7]. Auch kritisiert er, dass die Maßnahmen nicht von den sonst zuständigen Ermittlungsbehörden vorgenommen werden sollen, sondern im Auftrag von Aufsichtsbehörden, was „eine völlig unverhältnismäßige Ausweitung von staatlichen Ermittlungskompetenzen“ sei [7]. 

Der politische Diskurs wird zerstört

Ja, Werbung kann nervig sein. Auch politische Werbung kommt oft deplatziert und unpassend daher. Aber sollten nicht die Bürger und Nutzer der Plattformen selbst entscheiden dürfen, was sie sehen wollen? Warum meint der Staat, die Bürger schützen zu müssen? Oder geht es doch nur um Kontrolle?

Man darf auch nicht vergessen, dass kleinere politische Akteure oft nicht die finanziellen Kapazitäten haben, eine gewaltige Materialschlacht mit Millionen Plakaten und Flugblättern zu stemmen. Für sie ist bzw. (bald) war das Internet die einzige Möglichkeit, dies zu kompensieren.

Und die Regelungen machen bei Parteien nicht Halt. Auch kleinen lokalen Gruppen, die auf ein bestimmtes Thema aufmerksam machen wollen, Bürgerinitiativen oder zivilgesellschaftlichen Kampagnen könnte damit die Möglichkeit entzogen werden, ihre Themen sichtbar zu machen, was einem breiten politischen Diskurs schaden würde [8]. Im Ergebnis werden die massiven Auflagen und die bei Fehlern drohenden Sanktionen letztlich dazu führen, dass politische Werbung vermieden wird – ein explizites Verbot ist dann gar nicht mehr nötig [2].

Entmündigung der Bürger

Es ist richtig, dass es hohe Transparenzstandards für politische Einflussnahmen geben muss. Wer sich von Lobbyisten gleich welcher Couleur finanzieren lässt, soll dies öffentlich einsehbar dokumentieren müssen. Auch Manipulationen von außen müssen abgewehrt werden. Doch es ist weit über das Ziel hinausgeschossen, wenn man dafür Grundrechte für eigene Bürger und Unternehmen bis zur Unkenntlichkeit beschneidet. Wenn die Bundesregierung ihren Zensur-Entwurf durchbringt, dann ist das ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit in unserem Land.

Man schützt die Bürger nicht, indem man sie entmündigt.

Quellenverzeichnis

[1] „Transparenzgesetz: Wenn Werbe-Labels zur Hausdurchsuchung führen“, www.telepolis.de, 31. Januar 2026
[2] „Deutschland vollstreckt EU-Verordnung für politische Zensur“, www.achgut.com, 7. Januar 2026
[3] „Bald greifen die neuen EU-Regeln für politische Online-Werbung“, www.netzpolitik.org, 31. Juli 2025
[4] „Sind Parteien schädlich wie Zigaretten?“, www-t-online.de, 13. Januar 2026
[5] „Politische Werbung sorgt für Diskussionen – jetzt soll ein neues Gesetz kommen“, www.rtl.de, 7. Januar 2026
[6] „Hausdurchsuchung für die Demokratie?“, www.welt.de, 7. Januar 2026
[7] „Bundesregierung ermöglicht Durchsuchungen von Redaktionen ohne Richter“, jungefreiheit.de, 5. Januar 2026
[8] „Hier könnte keine politische Werbung stehen“, www.zeit.de, 28. Juli 2025

Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Bei vielen Menschen verblasst die Erinnerung an die Zumutungen, die uns die sogenannten Corona-Schutzmaßnahmen beschert haben. Viele wollen nicht mehr daran erinnert werden und einfach ihr Leben leben, in der Hoffnung, dass sich Ähnliches nicht wiederholt. Andere fordern die Aufarbeitung der Corona-Politik, weil sie befürchten, dass sich Derartiges unter gleichen oder ähnlichen Vorzeichen eben doch wiederholen könnte.

Dass es bislang abgesehen von einer Enquete-Kommission im Bundestag keine echte Aufarbeitung gibt, lässt diese Befürchtung nicht als gänzlich unrealistisch erscheinen. Ebenfalls deuten Vorhaben in diese Richtung, gesundheitspolitische Handlungskompetenzen der Nationalstaaten an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu übertragen. Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) und WHO-Pandemieabkommen sind Schritte zur Umsetzung eines internationalen Gesundheits-Regimes.

Internationale Gesundheitsvorschriften im Bundestag

Im Bundestag fand nun die Abstimmung über ein Gesetz zu Änderungen der IGV statt. Diese Änderungen basieren auf Beschlüssen der 77. Weltgesundheitsversammlung der WHO vom 1. Juni 2024 und mussten nun in nationales Recht umgesetzt werden, um Rechtskraft zu erlangen.

In der Problembeschreibung und Zielbestimmung des Gesetzesentwurfs ist wenig verklausuliert von einer „globalen Gesundheitssicherheitsarchitektur“ die Rede. Darüber hinaus wird der Begriff der „pandemischen Notlage“ in die IGV eingeführt. Zudem soll eine nationale Koordinierungsstelle für die Durchführung der IGV eingesetzt werden.

Bislang war in den Vorschriften von der bloßen Möglichkeit die Rede, sich bei unklaren Ereignissen betreffend die öffentliche Gesundheit mit der WHO abzustimmen. Diese Möglichkeit wurde nun zu einem Gebot umgewandelt.

Man fürchtet die Debatte

Geschichte wiederholt sich. Wieder einmal wird ohne breite gesellschaftliche Debatte ein möglicherweise folgenschweres Gesetz durch den Bundestag gepeitscht. In der Hochzeit der Corona-Krise meinte man mit Eilbedürftigkeit argumentieren zu können. Aber warum wird nun schon wieder im Schweinsgalopp eine Gesetzesänderung vollzogen, ohne eine echte Aufarbeitung der Corona-Politik zu ermöglichen und Lehren daraus zu ziehen? Die Antwort ist einfach: Man fürchtet die öffentliche Debatte.

In der Debatte am vergangenen Donnerstag, in der es um die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO ging, zeigte sich dieses Muster erneut. Die Redner der Kartellparteien – gleich welcher Couleur – unterstellten der AfD wieder einmal, sie würde Angst schüren und die Menschen mit Verschwörungstheorien überziehen. Doch die Corona-Zeit hat deutlich gezeigt: Am Ende hat sich bestätigt, dass unsere Warnungen und unsere Kritik berechtigt waren.

Angeblich keine Kosten – die erste Lüge

Auch wenn der Gesetzesentwurf formal keine Kosten vorsieht, dürfte das schon die erste handfeste Lüge sein. So soll ein koordinierender Finanzierungsmechanismus errichtet werden. Ebenfalls ist von einer „Ergänzung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten untereinander zur Stärkung einer nachhaltigen Finanzierung zur Förderung der Durchführung der IGV“ die Rede. Solche Begrifflichkeiten kennt man noch aus den Jahren der Euro- und Bankenkrise, als immer neue Pakete auf Kosten der Steuerzahler geschnürt wurden.

Damit steht fest: Deutschland wird zu Gesundheitsausgaben für das Ausland verpflichtet.

Weitere Einschränkung der Souveränität

Wenn von Koordinierung und Abstimmung mit der WHO die Rede ist, dann heißt das übersetzt in unbürokratisches Deutsch, dass die WHO Vorschriften darüber erlassen wird, wann von einer „pandemischen Notlage“ auszugehen ist, welche gesundheitliche Infrastruktur aufgebaut wird und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Spahns und Lauterbachs der Zukunft werden es damit leichter haben – sie können auf die WHO verweisen, wenn mal wieder Schulen geschlossen, Ausgangsverbote verhängt oder Grundrechte beschnitten werden.

Die Vorschriften schränken die Unabhängigkeit der Nationalstaaten massiv ein. Das Bundesgesundheitsministerium gibt zwar Entwarnung, Deutschlands Souveränität bleibe dadurch unberührt [1]. Ein solcher Satz aus einem Bundesministerium ist aber alles andere als beruhigend.

Mit der Feststellung bzw. Ausrufung einer wie auch immer gearteten „pandemischen Notlage“ werden erhebliche Folgen verbunden sein. Die Corona-Notstandsregelungen sollten noch in guter Erinnerung sein.

Meinungsfreiheit wieder in Gefahr

Auch die Formulierung in Anlage 1, Punkt A. (2) c) vi) lässt hellhörig werden. Dort steht, dass die Vertragsstaaten Kernkapazitäten für die „Risikokommunikation, einschließlich des Umgangs mit Fehl- und Desinformation“ bereithalten sollen. So wird von den Staaten die Fähigkeit gefordert, „mit Falschinformationen über Krankheiten oder Schutzmaßnahmen umzugehen“ [1].

Was die richtige Meinung ist, dürfte dann wieder von einer Behörde und den angeschlossenen Rundfunkanstalten verkündet werden. Das Ganze ist ein Freifahrtschein für die Zensur alternativer Medien.

Die Gefahr besteht, dass Online-Plattformen im Zuge des sogenannten Digital Services Act der EU zur Löschung kritischer Inhalte herangezogen werden [2].

WHO im Würgegriff von Big Pharma

Ein weiterer Aspekt, der bei der Bewertung sämtlicher Maßnahmen der WHO immer im Hinterkopf sein muss, ist die Tatsache, dass sie von privaten, zweckgebundenen Zuwendungen abhängig ist, wobei die konkreten vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Höhe und Zweckbindung weitgehend unter Verschluss bleiben [2].

Dem Lobbyismus von Pharmakonzernen und anderen Profiteuren einer neuen Pandemie sind damit Tür und Tor geöffnet.

Immer wieder ist in den IGV von „Gesundheitsprodukten“ die Rede. Die WHO könnte damit „zu einer Art globalen Beschaffungs- und Verteilungsagentur für Pandemieprodukte“ werden [2]. Damit dürften insbesondere Impfstoffe, Testverfahren und Masken gemeint sein.

In Artikel 1 der im Bundestag zur Abstimmung gestellten Gesetzesvorlage fand sich unter den Begriffsbestimmungen auch eine Definition für „Maßgebliche Gesundheitsprodukte“. Die Definition umfasst ganze vier Zeilen, wer bis zum Ende liest, findet dort als Beispiele „Zell- und Gentherapien und sonstige Gesundheitstechnologien“. Es soll am Ende keiner sagen, man habe von nichts gewusst.

Karlsruhe wird uns nicht helfen

Auch von deutschen Gerichten, allen voran dem Bundesverfassungsgericht, ist wohl keine Abhilfe zu erwarten. So ist kürzlich eine Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 1279/25) gegen die IGV bereits gescheitert. Zwar traf das Gericht in der Sache gar keine Entscheidung, es hielt die Verfassungsbeschwerde schon deshalb für unzulässig, weil es das Gesetz zu dem Zeitpunkt noch nicht gab [3].

Es ist aber damit zu rechnen, dass jede Pandemiepolitik inklusive weitreichender Grundrechtsbeschränkungen auch in Zukunft Schützenhilfe aus Karlsruhe erhalten wird.

Eigene Erfahrungen in den Untersuchungsausschüssen

Als Landtagsabgeordneter war ich selbst im Untersuchungsausschuss Corona 1 und 2 als stellvertretendes Mitglied tätig. Zudem habe ich in Cottbus die Corona-Demonstrationen zu den überzogenen und kritischen Maßnahmen organisiert. Auch auf kommunaler Ebene wurde in der Cottbusser Stadtverordnetenversammlung – mit den Stimmen der AfD – ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, um die damaligen Verantwortlichen für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen.

In diesen Untersuchungsausschüssen kamen durchaus Informationen ans Licht, die einige Verantwortliche veranlassten, ihre damaligen Entscheidungen kritisch zu hinterfragen. Diese Form der Aufarbeitung war jedoch nur möglich, weil der Druck aus der Bevölkerung groß blieb und viele Bürger nicht bereit waren, das Geschehene einfach zu vergessen.

Aufarbeitung, damit sich die Katastrophe nicht wiederholt

Weil es keine nennenswerte öffentliche Debatte gab, die nun aktualisierten Internationalen Gesundheitsvorschriften so weitreichend sind und selbst vom Bundesverfassungsgericht kein Veto zu erwarten ist, kann die Lösung nur darin liegen, die Corona-Politik auf allen Ebenen schonungslos aufzuarbeiten.

Nur das Benennen von Verantwortlichen, das Aufzeigen offensichtlicher Fehlentscheidungen und die juristische Geltendmachung von Rechtsverletzungen können verhindern, dass sich die Katastrophe wiederholt.

Das Drehbuch für die nächste Pandemie wurde nun am 6. November 2025 mit großer Mehrheit geschrieben. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 428 Abgeordnete mit Ja, 131 mit Nein. 130 Nein-Stimmen kamen von der AfD-Fraktion [4].

Quellenverzeichnis

[1] „WHO-Mitgliedstaaten stärken Vorsorgeregelungen für Pandemien“, www.zeit.de, 19. September 2025

[2] „Statt Corona-Aufarbeitung kommt ein globales Gesundheitsregime“, www.cicero.de, 9. September 2025

[3] „Verfassungsbeschwerde gegen Reform von Internationalen Gesundheitsvorschriften scheitert“, www.stern.de, 5. September 2025

[4] „Ja zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften“, www.bundestag.de

Die Linke: Sozialistische Heilsversprechen – autoritäre Fratze

Die Linke verkauft ihre Ideen gern als Vision einer „gerechteren“ Gesellschaft.
In Wahrheit zeigen ihre Taten, wie schnell aus sozialistischen Träumen autoritäre Realität wird.

Angriff auf die Pressefreiheit

Ein Berliner Bezirksverband der Partei diskutierte ganz offen, wie man unliebsame Journalisten von Apollo News „auf die Tasten treten“ könne.
Man plante Störaktionen und Einschüchterung. Der Tenor: Dieses Medium soll im „eigenen Kiez“ nichts verloren haben.

Pressefreiheit? Nur, wenn sie der eigenen Meinung dient.

Die Parteispitze? Schweigt.
Statt klarer Distanzierung verteidigt Bezirkschef Warnke die Aktion mit der Behauptung, Apollo News sei kein „normales Presseerzeugnis“.
Übersetzt: Wer nicht ins Weltbild der Linken passt, verliert seine Rechte. Wer „normal“ ist, definiert die Partei selbst.

Das ist nicht Demokratie – das ist Gesinnungskontrolle.

Der Mythos vom „gerechten“ Sozialismus

Die Linke schwärmt vom Sozialismus, als handle es sich um ein Gerechtigkeitsparadies.
Heidi Reichinnek malt das Bild eines neuen Systems, in dem alle gleichgestellt sind.

Doch was passiert, wenn man Gleichheit über Freiheit stellt, hat ein Lehrer einst treffend im Klassenzimmer-Experiment demonstriert:
Wenn alle die Durchschnittsnote bekommen, lernen bald die Fleißigen nicht mehr – und die Faulen erst recht nicht.
Am Ende herrscht Mittelmaß, Stillstand, Frust.

Genau das ist Sozialismus:

  • Man verteilt, bis nichts mehr da ist.
  • Man nivelliert, bis jede Leistung erlischt.
  • Man enteignet, bis niemand mehr etwas aufbaut.

Und dann braucht es Kontrolle, Zwang, Zentralismus – weil das System sonst zusammenbricht.
Aus dem Traum von der Gerechtigkeit wird die Realität der Gängelung.

Sozialismus – ein Bruch mit dem Grundgesetz

Diese Ideologie steht nicht im Einklang mit dem Grundgesetz, sie bricht es:

  • Eigentum wird ausgehöhlt
  • Freiheit eingeschränkt
  • Berufsfreiheit abgeschafft
  • Gleichheit in Gleichmacherei verdreht
  • Menschenwürde dem Kollektiv untergeordnet
  • Demokratie durch Parteizentralismus ersetzt

Kurz gesagt: Sozialismus ist verfassungsfeindlich.

Während die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet wird, darf die Linke ungestört genau diese Vorstellungen propagieren –
und praktiziert in der Realität bereits autoritäres Verhalten gegenüber kritischen Stimmen.

Das ist nicht nur Heuchelei – das sind doppelte Maßstäbe in Reinkultur.

Doppelmoral in Reinkultur

Die deutsche Linkspartei beklagt wortreich die „Verrohung der politischen Kultur“ in den USA.
Doch sie ist auffällig leise, wenn Aktivisten ihrer Parteijugend einen politischen Mord feiern.

Als der nationalreligiöse Aktivist Charlie Kirk in Utah ermordet wurde, kommentierte die Linksjugend Hanau hämisch mit „Rot in hell“ und postete ein Bild von Kirk mit seiner Tochter.

Die Parteispitze? Erst Schweigen – dann halbherzige Distanzierungen, garniert mit dem Hinweis, Kirks Ansichten seien „problematisch“ gewesen.
Ein politischer Mord wird relativiert.

Damit sendet die Partei ein fatales Signal:
Gewalt gegen Andersdenkende wird billigend in Kauf genommen, wenn es die „Richtigen“ trifft.

Fazit

Wer Journalisten einschüchtert, Meinungen aussortiert und ein System predigt, das Grundrechte schleift,
hat kein moralisches Recht, anderen Demokratievorträge zu halten.

Die Linke gibt sich staatstragend – ist aber in Wahrheit staatssprengend.

Sozialistische Versprechen klingen süß –
doch sie führen geradewegs in Unfreiheit, Mangel und Kontrolle.

Wer sich davon blenden lässt, riskiert unsere freiheitliche Ordnung.


Quellen

Demokratieabbau mit Ansage der CDU: Und ausrechnet Amthor vorneweg.

Demokratieabbau mit Ansage: CDU will Informationsfreiheitsgesetz kippen – ausgerechnet mit Philipp Amthor an der Spitze

Transparenz? Nur, wenn es passt. Die Union plant den nächsten Schlag gegen Bürgerrechte.

Die CDU will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abschaffen – ein Gesetz, das Bürgern und Journalisten seit 2006 ermöglicht, Behördeninformationen einzusehen. Das bedeutet: Weniger Kontrolle, weniger Transparenz, mehr politische Schattenräume.

Die treibende Kraft: Philipp Amthor – ein Mann mit Vorgeschichte

An der Spitze dieser Pläne steht ausgerechnet Philipp Amthor. Ja, der Amthor, der durch das IFG 2020 wegen seiner Verbindungen zur US-Firma Augustus Intelligence in Erklärungsnot geriet. Lobbyismus, Nebenjobs, Intransparenz – das IFG war der Schlüssel zur Aufklärung. Und nun will er genau dieses Gesetz abschaffen? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Der Vorwand: „Stärkung der repräsentativen Demokratie“

Die CDU behauptet, das Parlament solle die Regierung kontrollieren – nicht der Bürger. Das ist nichts anderes als ein Frontalangriff auf das Prinzip der Gewaltenteilung. In Wahrheit geht es darum, politische Verantwortung unsichtbar zu machen. Was man nicht sieht, kann man nicht kritisieren.

Widerstand aus der Gesellschaft – und klare Kante von uns

Medien, Transparenzplattformen wie „FragDenStaat“, Juristen und Bürgerrechtler schlagen Alarm. Auch in den Koalitionsverhandlungen stellt sich die SPD bislang quer. Wir – als AfD – stellen uns entschieden gegen diesen Abbau demokratischer Rechte. Denn wir stehen auf der Seite der Bürger – nicht auf der Seite jener, die etwas zu verbergen haben.

Warum das gefährlich ist:

  • Journalisten verlieren ein zentrales Rechercheinstrument
  • Korruption wird Tür und Tor geöffnet
  • Kontrolle durch die Zivilgesellschaft wird faktisch ausgeschaltet
  • Demokratie verkommt zur Showveranstaltung ohne Einblick hinter die Kulissen

Unser Standpunkt: Bürgernähe statt Vertuschung

Wir von der AfD fordern im Gegenteil eine Stärkung des Informationsfreiheitsgesetzes. Bürger haben ein Recht zu wissen, was mit ihren Steuergeldern geschieht, welche Verträge geschlossen und welche Interessen vertreten werden. Wer Demokratie ernst meint, muss Transparenz leben – nicht abschaffen.


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