Neutral oder engagiert? Die LEAG muss sich entscheiden

In der Aktuellen Stunde der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2026 hat LEAG-Vorstand Jörg Waniek über Werte, Weltoffenheit und arbeitsrechtliche Konsequenzen gesprochen [1]. Ich habe danach in einem Video gefragt, wo die LEAG die Grenze zieht. Herr Waniek hat auf Facebook geantwortet und mir vorgeworfen, Sachverhalte zu verkürzen und Emotionen zu schüren [2]. Ich nehme ihn beim Wort und schaue mir die Fakten an. Sie zeigen einen Widerspruch, den der Vorstand bisher nicht auflöst.

Wo wir uns einig sind

Zuerst das Selbstverständliche: Wer sich gegen das Grundgesetz oder gegen die Verfassung des Landes Brandenburg stellt, wer rassistisch hetzt oder den Nationalsozialismus verherrlicht, äußert keine Meinung, die ich verteidige. Da sind Herr Waniek und ich uns einig. Was jemand in seiner Freizeit hört, geht seinen Arbeitgeber dagegen nichts an. Auch wer Rockmusik mit rechten Texten hört, darf das, solange diese Musik nicht strafbar ist und mit Grundgesetz und Landesverfassung im Einklang steht.

Herr Waniek nannte in der Sitzung das Beispiel von Beschäftigten, die sich in Arbeitskleidung zeigen und zugleich Rechtsrock mit Hitler-Reden posten [1]. Ob es einen solchen Fall bei der LEAG tatsächlich gegeben hat, ist öffentlich nicht belegt. Für mich ist das deshalb zunächst eine Aussage. Ich halte mich an Fakten und an Gesetze. Sollte es so gewesen sein, bestreite ich nicht, dass darauf Konsequenzen folgen können. Auch das von ihm geschilderte Hausverbot für einen externen Trainer, der einen Lehrgangsteilnehmer wegen seiner Herkunft herabgewürdigt haben soll, wäre richtig [1].

Meine Frage war aber eine andere: Was gilt für alles dazwischen? Für die zugespitzte Meinung zur Migrationspolitik, für scharfe Kritik an der Energiewende, für das offene Bekenntnis zu einer Partei, die dem Vorstand nicht gefällt? Eine konkrete Grenze hat Herr Waniek dafür bis heute nicht benannt.

Was der Vorstand über die LEAG sagt

In der Sitzung erklärte Herr Waniek nach Angaben von Niederlausitz aktuell, die LEAG sei nicht parteipolitisch aktiv, habe aber klare Werte [1]. In seiner Antwort auf Facebook schrieb er, bei der LEAG werde niemand wegen seiner politischen Meinung, seiner Wahlentscheidung oder seiner Parteizugehörigkeit sanktioniert [2]. Das klingt nach Neutralität. Was die LEAG selbst veröffentlicht, ergibt ein anderes Bild.

Was die LEAG tatsächlich tut

Auf ihrer Internetseite nennt die LEAG ihre Partnerschaften, darunter „Brandenburg zeigt Haltung“, das Landeskonzept „Tolerantes Brandenburg“, „Cottbus ist bunt“ und den „Cottbuser Aufbruch“ [3]. Im Februar 2024 schloss sich das Unternehmen der Kampagne „#Zusammenland“ an, die von großen Zeitungshäusern gestartet wurde und sich ausdrücklich gegen Rechtsextremismus richtet [4]. Im Mai 2024 rief Vorstandschef Thorsten Kramer dazu auf, bei der Europawahl die Stimme „für ein starkes, geeintes und weltoffenes Europa“ abzugeben [5].

„Brandenburg zeigt Haltung“ wendet sich in seinem Aufruf ausdrücklich an alle, egal wo sie politisch stehen [6]. Unter den unterstützenden Organisationen finden sich aber der CDU-Landesverband, die Linke, die Jusos und zahlreiche Gliederungen der Grünen [6]. Auf derselben Seite fordert ein Bündnispartner „klare Kante gegen AfD“, ein anderes Unternehmen erklärt, wen man grundsätzlich nicht wählt, und ein Geschäftsführer bittet vor der Landtagswahl darum, die Stimme den aus seiner Sicht demokratischen Kräften zu geben [6]. Nach der Hochstufung der AfD durch den Bundesverfassungsschutz im Mai 2025 forderte das Bündnis, demokratische Parteien dürften nicht mit der AfD zusammenarbeiten [7].

Der Cottbuser Aufbruch schreibt über sich, bei ihm gebe es „keine politische Parteinahme“ [8]. Zu seinen Mitgliedern zählt er Stadtverordnete der demokratischen Parteien [8]. Wer damit nicht gemeint ist, kann sich jeder Cottbuser denken. Die eigene Chronik des Vereins verzeichnet eine Aktion gegen eine AfD-Demonstration im Dezember 2021 [9]. Bei einer großen Kundgebung kurz vor der Landtagswahl 2024 in Cottbus stand der Infostand des Cottbuser Aufbruchs neben dem der Initiative „AfD-Verbot-Jetzt!“ [10].

Der Widerspruch

Man kann all das richtig finden. Man kann aber nicht gleichzeitig behaupten, parteipolitisch nicht aktiv zu sein. Wer Bündnisse unterstützt, in denen offen gegen eine bestimmte Partei Stellung bezogen wird, wer vor Wahlen Wahlaufrufe veröffentlicht und wer mit Vereinen auftritt, die Aktionen gegen diese Partei organisieren, der handelt politisch. Das ist sein gutes Recht. Dann soll er es aber auch so benennen.

Für die Beschäftigten ist das keine Nebensache. Die LEAG bezeichnet sich selbst als größte Arbeitgeberin der Region [3]. Wie frei fühlt sich ein Kraftwerker, der die AfD wählt, wenn in den Bündnissen seines Arbeitgebers erklärt wird, wen man nicht wählt? Diese Frage muss sich ein Personalvorstand gefallen lassen.

Ein Vergleich, der nicht trägt

Herr Waniek stellt meine Kritik in eine Reihe mit den Zeiten von „Ende Gelände“ [2]. Ich bin aber nicht unbefugt in einen Tagebau eingedrungen. Gruppen von Ende Gelände haben genau das im November 2019 in den Tagebauen Jänschwalde und Welzow-Süd getan, die LEAG stoppte daraufhin in Jänschwalde aus Sicherheitsgründen die Kohleförderung [11]. Das Unternehmen erstattete Anzeigen und musste das Kraftwerk Jänschwalde auf ein Minimum herunterfahren, weil die Kohlezufuhr blockiert war [12]. Mit den Vorräten sollte die Fernwärme für Cottbus und Peitz so lange wie möglich gesichert werden [13]. Schon 2016 musste das Kraftwerk Schwarze Pumpe, damals noch unter Vattenfall, wegen Blockaden auf ein Fünftel seiner Leistung gedrosselt werden. Nach einem Bericht des rbb wurde dabei ein Wachmann des Werkschutzes verletzt [14].

Ich habe weder Beschäftigte in Gefahr gebracht noch die Versorgung unserer Stadt. Ich habe eine Frage gestellt.

Was das Recht vorgibt

Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat in § 75 darauf zu achten, dass niemand wegen seiner politischen Betätigung oder Einstellung benachteiligt wird [15]. Die Arbeitsgerichte verlangen für Konsequenzen aus außerdienstlichem Verhalten eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses. Berührt das private Verhalten die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht, darf der Arbeitgeber es nicht mit einer Kündigung missbilligen [16]. Herr Waniek beruft sich selbst auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts [2]. Sie schützt eben auch die Meinung, die dem Vorstand nicht passt.

Was ich von der LEAG erwarte

Erstens: Benennen Sie schriftlich und konkret, welches Verhalten außerhalb der Arbeitszeit Konsequenzen hat. Zweitens: Erklären Sie verbindlich, dass Mitgliedschaft, Engagement und Stimmabgabe für eine nicht verbotene Partei bei der LEAG keine Rolle spielen. Drittens: Legen Sie offen, in welchem Umfang die LEAG die genannten Bündnisse unterstützt, ob ideell oder finanziell.

„Unsere Werte stehen nicht nur auf Papier“, schreibt Herr Waniek [2]. Dann bringen Sie die Grenze bitte genau dort hin, schwarz auf weiß. Ich bleibe bei meiner Aussage: Ein Arbeitsvertrag darf kein Gesinnungsvertrag sein.

Quellen

[1]      Niederlausitz aktuell: Unternehmen warnen in Cottbus vor Rechtsextremismus als Standortrisiko, 27.09.2026. https://www.niederlausitz-aktuell.de/niederlausitz-aktuell/orte/cottbus/323640/cottbus-stadtverordnete-aktuelle-stunde-rechtsextremismus-standortrisiko-leag-waniek.html

[2]      Jörg Waniek: Beitrag „Null Toleranz für Intoleranz!“ auf Facebook, September 2026. https://www.facebook.com/100000461800302/posts/pfbid0325SGJ1sb98ZEtHwjKVKwpsLfM5VxWit7NkQnyvwQUwydG7SXPsZrovFGmPM5snucl/

[3]      LEAG: Engagement für Vielfalt. https://www.leag.de/de/unternehmen/engagement/

[4]      LEAG: LEAG ist Teil der deutschlandweiten Kampagne #Zusammenland, 15.02.2024. https://www.leag.de/de/news/details/leag-ist-teil-der-deutschlandweiten-kampagne-zusammenland-vielfalt-macht-uns-stark/

[5]      LEAG: LEAG beteiligt sich an der „Brandenburg zeigt Haltung“-Kampagne, 16.05.2024. https://www.leag.de/de/news/details/leag-beteiligt-sich-an-der-brandenburg-zeigt-haltung-kampagne/

[6]      Brandenburg zeigt Haltung: Aufruf und unterstützende Organisationen. https://www.brandenburg-zeigt-haltung.de/

[7]      Tagesspiegel: Bund stuft AfD als gesichert rechtsextrem ein: Brandenburgs Innenministerin Lange dennoch gegen Verbotsverfahren, Mai 2025. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/bund-stuft-afd-als-gesichert-rechtsextrem-ein-brandenburgs-innenministerin-lange-dennoch-gegen-verbotsverfahren-13630057.html

[8]      Cottbuser Aufbruch: Über uns. https://www.cottbuser-aufbruch.de/cottbuser-aufbruch/ueber-uns.html

[9]      Cottbuser Aufbruch: 25 Jahre Cottbuser Aufbruch, eine kleine Chronik, 2024. https://www.cottbuser-aufbruch.de/kat-aktuelles/25-jahre-cottbuser-aufbruch-eine-kleine-chronik.html

[10]    BTU Cottbus-Senftenberg: Kundgebung „Wir tanzen zusammen. Demokratie verteidigen“, September 2024. https://www.b-tu.de/forschung/aktuelles/ansicht/27243-kundgebung-wir-tanzen-zusammen-demokratie-verteidigen

[11]    LEAG: Ende Gelände besetzt Betriebsanlagen der LEAG, 30.11.2019. https://www.leag.de/de/news/details/ende-gelaende-besetzt-betriebsanlagen-der-leag/

[12]    Radio Lausitz: Kohlegegner verlassen Tagebaue Jänschwalde und Schleenhain, 30.11.2019. https://www.radiolausitz.de/beitrag/heisses-protestwochenende-im-lausitzer-revier-615434/

[13]    Wikipedia: Kraftwerk Jänschwalde. https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftwerk_J%C3%A4nschwalde

[14]    Wikipedia: Ende Gelände 2016. https://de.wikipedia.org/wiki/Ende_Gel%C3%A4nde_2016

[15]    § 75 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz. https://dejure.org/gesetze/BetrVG/75.html

[16]    Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Urteil vom 08.10.2024, 3 SLa 313/24. https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/duesseldorf/lag_duesseldorf/j2024/NRWE_LAG_D_sseldorf_3_SLa_313_24_Urteil_20241008.html

Politik raus aus dem Stadion – aber dann bitte für alle

Nach dem Zweitligaspiel des FC Energie Cottbus gegen den FC St. Pauli wird heftig über mehrere Spruchbänder auf der Nordwand diskutiert. Besonders im Mittelpunkt steht der Satz: „Eure Regenbogenutopie endet in Pädophilie.“ Der FC Energie distanzierte sich anschließend deutlich davon und erklärte, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung mit Straftätern gleichzusetzen, sei ein „No-Go“. Das LEAG Energie Stadion sei das Zuhause aller Energiefans, unabhängig unter anderem von politischer Haltung, Weltanschauung und sexueller Orientierung [1].

Diese Haltung kann man vertreten. Dann gehört zur vollständigen Wahrheit aber auch, den Hintergrund des Banners und die Frage nach gleichen Maßstäben zu betrachten.

Warum ausgerechnet „Regenbogenutopie“?

Die Bezugnahme auf den Regenbogen kam nicht zufällig. Der FC St. Pauli positioniert sich seit Jahren ausgesprochen sichtbar in diesem Themenfeld. Bereits seit Jahren weht die Regenbogenfahne über dem Millerntor. Der Verein unterstützt Pride-Veranstaltungen und bezeichnet die gesellschaftliche und rechtliche Akzeptanz der LGBTQ-Community ausdrücklich als eigenes Anliegen [3].

2025 ging St. Pauli noch einen Schritt weiter: Auf dem Dach der Nordtribüne wurde eine große Solaranlage in Regenbogenfarben errichtet. Nach Angaben des Vereins soll sie weithin sichtbar für eine offene Gesellschaft und die Unterstützung der queeren Community stehen [4]. Dass sich das Cottbuser Banner gerade gegen eine „Regenbogenutopie“ richtete, hatte damit einen erkennbaren Bezug zur öffentlichen Selbstdarstellung des Gegners.

Hinzu kam ein ganz aktueller Vorgang innerhalb der St.-Pauli-Fanszene. Ultrà Sankt Pauli hatte am 28. August 2026 selbst öffentlich gemacht, dass Mitglieder der Gruppe übergriffig geworden waren. Genannt wurden Fälle sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt sowie Machtmissbrauch. Die betroffenen Täter seien teilweise lebenslang aus der Gruppe ausgeschlossen worden. Die Ultras sprechen selbst von strukturellen Defiziten und „blinden Flecken“ [2]. Genau auf diese Vorgänge bezog sich nach der Medienberichterstattung das Cottbuser Banner [1].

Auch die niedersächsische Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt hat die politische Debatte über Regenbogensymbolik, Sexualpädagogik und Pädophilie aufgegriffen. Im Niedersächsischen Landtag erläuterte sie 2025 den AfD-Flyer „Kindheit unterm Regenbogen“ und erklärte unter anderem, darin werde darüber informiert, welche Symbole pädophile Gruppen als Erkennungszeichen verwendeten und welche sexualpädagogischen Konzepte ihre Fraktion kritisiert [8].

Wenn Politik raus soll, dann konsequent

Der eigentlich interessante Punkt liegt für mich deshalb an anderer Stelle: Welche politischen Botschaften lässt der FC Energie in seinem Stadion zu und welche nicht?

Die Stadionordnung ist erstaunlich deutlich. Verboten sind grundsätzlich „politische oder religiöse Gegenstände aller Art“, darunter Banner, Schilder und Symbole. Nicht spielbezogene politische Kundgebungen durch Transparente, Fahnen oder andere Medien benötigen die Erlaubnis des Vereins [5]. Gleichzeitig untersagt Energie bestimmte Bekleidungsmarken ausdrücklich. Auf der offiziellen Informationsseite für Gästefans werden etwa Thor Steinar, Consdaple, Black Legion, Greifvogel und Masterrace genannt [5]. Der Verein nimmt damit für sich das Recht in Anspruch, nicht nur strafrechtlich verbotene Kennzeichen, sondern auch bestimmte Kleidung aufgrund der damit verbundenen politischen Aussage aus seinem Stadion herauszuhalten.

Das kann der Verein aufgrund seines Hausrechts tun. Aber dann muss man sich die Frage gefallen lassen, wie konsequent der selbst formulierte Anspruch umgesetzt wird. Denn politische oder zumindest gesellschaftspolitische Symbolik findet durchaus Eingang ins Stadion. Beim Energie-Heimspiel am 25. Oktober 2025 wurde beispielsweise nach einem zeitgenössischen Bericht im Stadion selbst eine Queerflagge gehisst [6].

Genau hier sehe ich einen Widerspruch: Auf der einen Seite wird Kleidung wegen ihrer zugeschriebenen politischen Bedeutung verboten. Auf der anderen Seite werden Symbole zugelassen oder vom Verein selbst gezeigt, die längst Bestandteil gesellschaftspolitischer Auseinandersetzungen sind.

Die Regenbogenfahne ist längst Gegenstand politischer Auseinandersetzungen

Wie politisch aufgeladen dieses Symbol inzwischen ist, zeigt auch der Umgang der Sicherheitsbehörden mit Angriffen darauf. In Brandenburg wurde im Juni 2026 eine vor dem Rathaus Templin gehisste Regenbogenfahne gestohlen. Die Polizei teilte ausdrücklich mit, dass anschließend der Polizeiliche Staatsschutz zu den Tätern und deren Motivation ermittelte [7].

Das bedeutet nicht, dass jeder Diebstahl oder jede Beschädigung einer Regenbogenfahne automatisch eine politisch motivierte Straftat ist. Die Motivation des Täters ist entscheidend. Die brandenburgische Definition der Hasskriminalität ordnet jedoch Straftaten der politisch motivierten Kriminalität zu, wenn sie aufgrund von Vorurteilen beispielsweise wegen der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität begangen werden [7].

Damit ist zumindest eines schwer von der Hand zu weisen: Die Regenbogenfahne ist heute nicht nur irgendein buntes Stück Stoff. Sie wird von Verbänden, Vereinen und staatlichen Institutionen bewusst als gesellschaftliches Zeichen verwendet und ist regelmäßig Gegenstand politischer Auseinandersetzungen.

Gleiche Regeln für alle

Ich wünsche mir Fußball als Fußball. Im Stadion sollten Herkunft, Parteibuch oder politische Weltanschauung nebensächlich sein. Dort stehen Menschen zusammen, weil sie ihren Verein unterstützen.

Wer deshalb politische Botschaften aus dem Stadion heraushalten möchte, sollte diesen Grundsatz konsequent anwenden. Dann darf es aber nicht davon abhängen, welche politische oder gesellschaftspolitische Botschaft gerade als richtig und welche als falsch angesehen wird. Der FC Energie hat selbstverständlich das Hausrecht und kann Regeln festlegen. Aber Glaubwürdigkeit entsteht nur durch nachvollziehbare und möglichst gleiche Maßstäbe. Wenn bestimmte Kleidungsstücke aufgrund ihrer politischen Konnotation unerwünscht sind, gleichzeitig aber andere gesellschaftspolitische Symbole demonstrativ ihren Platz im Stadion finden, darf man diesen Unterschied kritisieren. Aus meiner Sicht entsteht genau dort der Eindruck von Doppelmoral.

Mein Maßstab wäre wesentlich einfacher: Politik raus aus dem Stadion. Und wenn dieser Grundsatz gelten soll, dann bitte für alle Seiten gleichermaßen.

Quellenverzeichnis

[1] Lausitzer Rundschau / rbb24: Berichte über die Banner beim Spiel Energie Cottbus gegen St. Pauli, den Hintergrund und die Stellungnahme des FC Energie.
Lausitzer Rundschau – Banner gegen St. Pauli
rbb24 – Banner-Eklat in Cottbus

[2] Ultrà Sankt Pauli: Eigene Erklärung vom 28. August 2026 zu sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt sowie Machtmissbrauch innerhalb der Gruppe.
Ultrà Sankt Pauli – Aufarbeitungsprozess Übergriffe

[3] FC St. Pauli: Unterstützung der Pride Week, Regenbogenfahne am Millerntor und Engagement für die LGBTQ-Community.
FC St. Pauli – Unterstützung der Pride Week

[4] Bundesliga / FC St. Pauli: Regenbogen-Solaranlage auf der Nordtribüne des Millerntor-Stadions als sichtbares Symbol für Vielfalt und die queere Community.
Bundesliga – St. Paulis Solaranlage in Regenbogenfarben

[5] FC Energie Cottbus: Stadionordnung und Gästeinformationen zu politischen Gegenständen, Kundgebungen und ausdrücklich ausgeschlossenen Bekleidungsmarken.
FC Energie Cottbus – Stadionordnung
FC Energie Cottbus – Informationen für Gästefans

[6] taz: Bericht über den CSD in Cottbus vom 26. Oktober 2025; darin wird erwähnt, dass der FC Energie beim Spiel am Vortag eine Queerflagge im Stadion gehisst hatte.
taz – Der größte Cottbuser CSD aller Zeiten

[7] Polizei Brandenburg / Land Brandenburg: Staatsschutzermittlungen nach dem Diebstahl einer Regenbogenfahne in Templin sowie Definition von Hasskriminalität als Teil der politisch motivierten Kriminalität bei entsprechender Tatmotivation.
Polizei Brandenburg – Staatsschutz ermittelt nach Diebstahl der Regenbogenfahne
Land Brandenburg – Definition Hasskriminalität

[8] Niedersächsischer Landtag: Plenarrede von Vanessa Behrendt vom 26. März 2025 zum Flyer „Kindheit unterm Regenbogen“.
Niedersächsischer Landtag – Plenarprotokoll 26.03.2025

Wer mein Bürgerbüro beschmiert, greift den Wählerwillen an

Bürgerbüro durch linke Faschisten beschmiert - Angriff auf Wählerwillen

Linksextreme Parolen sind kein Protest, sondern ein Angriff auf die demokratische Auseinandersetzung

Am vergangenen Wochenende wurde mein Bürgerbüro in Cottbus massiv beschmiert. Die Täter hinterließen politische Parolen, die eindeutig dem Antifa-Milieu zuzuordnen sind. Das war kein zufälliger Vandalismus und auch kein übermütiger Streich. Es war der gezielte Versuch, einen gewählten Volksvertreter und seine Mitarbeiter einzuschüchtern.

Ich nenne das, was es ist: einen politisch motivierten Angriff auf die demokratische Auseinandersetzung.

Dieses Büro steht für Zehntausende Wähler

Ich habe mir meine politischen Mandate nicht selbst verliehen. Bei der Kommunalwahl 2024 erhielt ich allein im Cottbuser Wahlkreis 2 insgesamt 6.382 Kandidatenstimmen und wurde erneut in die Stadtverordnetenversammlung gewählt [1].

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gaben mir im Wahlkreis Cottbus – Spree-Neiße 54.980 Bürger ihre Erststimme. Mit 42,0 Prozent gewann ich das Direktmandat deutlich. Die zweitplatzierte Kandidatin erreichte 23,3 Prozent [2].

Wer mein Bürgerbüro beschmiert, greift deshalb nicht nur eine Hauswand an. Er greift einen Ort an, an dem Bürger ihre Anliegen vorbringen können. Er versucht, die Arbeit eines demokratisch gewählten Abgeordneten zu behindern. Und er verhöhnt damit auch den erklärten Willen Zehntausender Wähler.

Man muss weder Mitglied der AfD sein noch meine politischen Positionen teilen, um das zu verstehen. In einer Demokratie werden politische Auseinandersetzungen mit Worten, Argumenten und bei Wahlen geführt. Wer stattdessen Fassaden beschmiert, Fenster einschlägt oder politische Gegner bedroht, hat keine Argumente. Er hat nur Hass und Farbeimer.

Toleranz predigen und Antifa-Parolen schmieren?

Ausgerechnet an diesem Wochenende fanden zwei politische Großveranstaltungen statt. In Berlin wurde am 24. und 25. Juli der Christopher Street Day veranstaltet. Am 25. Juli lief auf dem Zentralcampus der BTU Cottbus-Senftenberg das kostenlose Konzert „Laut gegen Nazis“ [3][4].

Eine direkte Verbindung zwischen den Veranstaltern oder Teilnehmern und der Tat ist bislang nicht bewiesen. Wer für die Schmierereien verantwortlich ist, müssen die Ermittlungen zeigen. Ich werde deshalb niemanden ohne Beweise beschuldigen.

Die hinterlassenen Parolen zeigen jedoch deutlich, welchem politischen Milieu sich die Täter selbst zurechnen. Und genau hier beginnt die gewaltige Doppelmoral: Öffentlich werden Toleranz, Vielfalt, Respekt und Demokratie beschworen. Gleichzeitig glauben offenbar einige selbst ernannte Antifaschisten, Andersdenkende dürften eingeschüchtert und ihr Eigentum beschädigt werden.

Das ist keine Toleranz. Das ist keine Zivilcourage. Und es ist erst recht keine Demokratie.

Für politische Symbolveranstaltungen ist reichlich Geld vorhanden

Hinzu kommt, dass solche Veranstaltungen großzügig öffentlich unterstützt werden. Das Cottbuser „Laut gegen Nazis – Campus Open Air 2026“ erhielt aus dem Festivalförderfonds des Bundes knapp 50.000 Euro und damit nahezu die höchstmögliche Fördersumme [5].

Für den Auftritt des Berliner Senats beim CSD stellte allein die Senatskanzlei rund 140.000 Euro netto bereit. Hinzu kamen Sachleistungen von „Berlin Partner“ im Wert von rund 235.000 Euro netto. Insgesamt belief sich der Aufwand für diesen einen CSD-Wagen damit auf rund 375.000 Euro [6].

Wer mit solchen Summen öffentlich für Demokratie, Toleranz und gegen politischen Hass wirbt, muss sich auch eindeutig gegen Gewalt und Sachbeschädigung von links stellen. Demokratie darf nicht erst dann verteidigt werden, wenn die politische eigene Seite betroffen ist.

Wer rechte Gewalt verurteilt, linksextreme Gewalt aber verschweigt, relativiert oder als verständlichen Protest abtut, verteidigt nicht die Demokratie. Er betreibt politische Doppelmoral.

Keine Opferinszenierung, sondern klare Konsequenzen

Wir werden jetzt keine öffentlich finanzierte Arbeitsgruppe gründen, kein Sonderprogramm beantragen und auch keine Betteltour um zusätzliche Fördermittel beginnen.

Wir haben Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Schäden wurden dokumentiert. Die Ermittlungen müssen nun zeigen, wer hinter der Tat steckt. Ich erwarte, dass die Verantwortlichen identifiziert und für den entstandenen Schaden zur Rechenschaft gezogen werden.

Und die Schaufenster? Die werde ich selbst reinigen.

Selbst ist der Mann.

Die Täter haben vielleicht geglaubt, sie könnten uns einschüchtern. Tatsächlich haben sie nur dafür gesorgt, dass wir noch entschlossener weitermachen. Ich werde mich auf kommunaler Ebene und im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, linksextreme Strukturen und ihre Finanzierungswege offenzulegen.

Wo öffentliche Gelder in extremistische Netzwerke fließen oder politische Gewalt verharmlost wird, muss der Rechtsstaat konsequent handeln.

Die Gespräche mit den Bürgern gehen weiter. Unsere politische Arbeit wird nicht unterbrochen.

Ihr habt eine Fassade beschmiert. Den Wählerwillen könnt ihr damit nicht wegwischen. Jetzt erst recht.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus, amtliches Ergebnis der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2024: Lars Schieske, 6.382 gültige Kandidatenstimmen, gewählt. (Stadt Cottbus/Chóśebuz)

[2] Bundeswahlleiterin, endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße: Lars Schieske, 54.980 Erststimmen beziehungsweise 42,0 Prozent. (Bundeswahlleiterin)

[3] rbb24, Berliner Christopher Street Day am 24. und 25. Juli 2026. (rbb24.de)

[4] BTU Cottbus-Senftenberg, „Laut gegen Nazis – Campus Open Air“ am 25. Juli 2026 auf dem Zentralcampus. (BTU Cottbus-Senftenberg)

[5] Förderung des „Laut gegen Nazis – Campus Open Air 2026“ mit knapp 50.000 Euro aus dem Festivalförderfonds des Bundes. (Maja Wallstein)

[6] Aufwendungen für den Berliner Senatswagen beim CSD: 140.000 Euro netto von der Senatskanzlei sowie Sachleistungen von „Berlin Partner“ im Wert von rund 235.000 Euro netto. (bz-berlin.de)

Noch mehr Überwachung durch die EU-Chatkontrolle

Kinderschutz nur als Vorwand?

Manchmal sagt die Art und Weise eines Beschlusses oder einer politischen Entscheidung mehr über den Inhalt aus als man auf den ersten Blick vermutet. So werden unbequeme Entscheidungen nicht selten zu Zeiten getroffen, in denen viele Bürger abgelenkt und mit anderen Sachen beschäftigt sind. Beliebte Zeiten sind die anstehenden Sommerferien, die Vorweihnachtszeit oder große Sportereignisse wie die Fußball-Weltmeisterschaft. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Doch nicht nur der Zeitpunkt einer politischen Entscheidung kann verdächtig sein, auch das Entscheidungsverfahren ist manchmal ein guter Anlass, sich näher mit dem Inhalt zu befassen. Das gilt auch für die sogenannte Chatkontrolle, die nun vom Europäischen Parlament beschlossen oder – besser gesagt – nicht beschlossen wurde. Aber dennoch möglich bleibt.

Chatkontrolle bleibt möglich

Zunächst sei vorangestellt, dass der Hintergrund des Beschlusses ein sehr ernster ist. Es kommt immer öfter zur Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern im Internet. In unschöner Regelmäßigkeit ist von einem zerschlagenen Kinderporno-Ring die Rede, der entsprechende Inhalte ausgetauscht hat. Dass hiergegen mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen werden muss, sollte unstreitig sein.

Der aktuelle Beschluss des EU-Parlaments soll es Onlinediensten künftig weiterhin ermöglichen, in privaten Chats von Nutzern nach Hinweisen auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern suchen zu dürfen [1]. Tech-Konzernen wie Google, Meta oder Microsoft ist es so möglich, ohne konkreten Verdacht in Chats, Mails und Messenger-Diensten die Inhalte der Nutzer zu durchforsten [2]. Damit soll eine Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln einhergehen [1]. Eigentlich ist das Mitlesen und Scannen von privaten Nachrichten durch europäisches Datenschutzrecht verboten [3].

Die nun weiterhin geltende Regelung setzt zwar die technische Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht aus, sie ermöglicht aber automatisierte Scans auf den Endgeräten der Nutzer [4]. Das Verfahren wird „Client-Side-Scanning“ genannt und erlaubt die Überprüfung von Inhalten auf dem Smartphone oder Computer mittels einer speziellen Software [4]. Bezeichnend ist auch, dass die Tech-Konzerne im Vorfeld der umstrittenen Entscheidung massive Lobbyarbeit für die Verlängerung der Ausnahmeregelungen betrieben haben [2].

EU nutzt undemokratischen Taschenspielertrick

Das EU-Parlament hatte die anlasslose Überwachung der Nutzer immer wieder abgelehnt [5]. Zuletzt kam es im März dieses Jahres zu einer Abstimmung, bei der die Mehrheit die Fortsetzung der Chatkontrolle ohne jeglichen Verdacht ablehnte [6]. Die Präsidentin des EU-Parlaments, Roberta Metsola, hat sich eines Tricks bedient, um die Ausspähung dennoch zu ermöglichen. Sie machte sich eine EU-Regelung zunutze, wonach in der zweiten Lesung ein Vorschlag der EU-Staaten als angenommen gilt, wenn ihn nicht die absolute Mehrheit ablehnt [3]. So brachte sie den Antrag auf Verlängerung der Ausnahmeregelung am letzten Sitzungstag vor der parlamentarischen Sommerpause erneut ein, um die Rechtsgrundlage für die Chatkontrolle nochmals um zwei Jahre zu verlängern [2].

Zur endgültigen Ablehnung wäre die absolute Mehrheit von 360 Stimmen notwendig gewesen, es stimmte aber nur eine relative Mehrheit von 314 Abgeordneten gegen die Chatkontrolle [5]. Man machte sich die Tatsache zunutze, dass sich viele Parlamentarier bereits in der Sommerpause befanden und so das erforderliche Quorum kaum erreichbar war.

Kritiker bewerten das Vorgehen als „miesen Verfahrenstrick vor der Sommerpause und gegen eine Mehrheit der Abgeordneten“ [5]. Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan bezeichnete den Vorgang als demokratischen Skandal: „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“ [6].

Eine diesbezügliche Ausnahmeregelung war im April dieses Jahres ausgelaufen, die EU-Institutionen konnten sich nicht auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen [5]. Doch die alles beherrschende EU-Kommission scheint sich durchgesetzt zu haben.

Kaum wirksam für den Kinderschutz

Bislang handelt es sich um eine freiwillige Chatkontrolle. Sie gibt den Plattformbetreibern also nur die Möglichkeit, die Kommunikation der Nutzer anlasslos zu überwachen. In der Beratung befindet sich derzeit allerdings auch die verpflichtende Chatkontrolle, die – so zumindest ein Vorschlag der EU-Kommission – zur Durchleuchtung von Inhalten vor ihrer Verschlüsselung führen könnte [5].

Bundeskanzler Merz hatte kritisiert, dass das Auslaufen der datenschutzrechtlichen Ausnahmeregelungen zu einem „Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“ führe [4]. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien hatte sich dafür ausgesprochen, das eigentlich als Übergangslösung konzipierte Verfahren wieder in Kraft zu setzen, da es ihrer Ansicht nach dabei helfe, die Täter dingfest zu machen [6].

Doch die Fakten sprechen dagegen. So hatte selbst der Evaluationsbericht der EU-Kommission – die zu den Unterstützern der Überwachungsmaßnahme zählt – feststellen müssen, dass es keinen objektiven Nachweis für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gibt [2]. Datenschützer kritisieren das Verfahren seit Jahren, weil es zwar Massenkontrolle ermögliche, aber für den Schutz von Kindern ineffektiv sei [6]. Daher kann es auch nicht überraschen, dass sich sogar der Deutsche Kinderschutzbund gegen die EU-Chatkontrolle ausgesprochen hat [7]. Von der Bundesregierung hatte er im Kampf gegen sexualisierte Gewalt „zielgerichtete Maßnahmen statt anlassloser Massenüberwachung“ gefordert [7]. Dem kann man sich nur anschließen.

Ein weiterer Aspekt ist die hohe Fehleranfälligkeit der zur Anwendung kommenden Technologien. So liegen die sogenannten Falsch-Positiv-Raten bei rund 20 Prozent, wodurch die Möglichkeit besteht, dass völlig Unschuldige in den Verdacht von schweren Straftaten geraten [2]. Auch ist nicht davon auszugehen, dass das Auslaufen der Ausnahmeregelungen zu einem niedrigeren Verfolgungsdruck führen würde. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit dem Auslaufen im April keinen Rückgang der Verdachtsmeldungen registrieren können [2]. Auch erwiesen sich laut BKA 48 Prozent der eingehenden Hinweise als strafrechtlich nicht relevant [3].

Kinderschutz als Vorwand zur Massenüberwachung

Vermeintlicher Kinderschutz wird hier als Vorwand genutzt, um alle Nutzer bestimmter Onlinedienste unter Generalverdacht zu stellen und ohne konkreten Anlass zu überwachen. Statt wirksamere Maßnahmen gegen tatsächlich verdächtige Personen zu verstärken, weitet man die umfassende Überwachung nahezu aller Bürger aus.

Dafür werden undemokratische Vorgänge genutzt. Es wird so lange abgestimmt und mit Verfahrenstricks hantiert, bis das Ergebnis „passt“. Der Kinderschutz wird hier als trojanisches Pferd missbraucht, um die Grundrechte von 450 Millionen Menschen in der EU einzuschränken. Was heute noch unter dem Vorwand des Kinderschutzes firmiert, kann schon bald gegen missliebige politische Meinungsäußerungen genutzt werden.

Eine anlasslose Massenüberwachung ohne konkreten Tatverdacht ist mit einem freiheitlichen Rechtsstaat unvereinbar.

Quellenverzeichnis

[1] Kathrin Schmid: „Chatkontrolle“: Scan-Erlaubnis nimmt Hürde im EU-Parlament, tagesschau.de, 9. Juli 2026.

[2] Stefan Krempl: EU-Parlament reaktiviert Chatkontrolle 1.0 trotz massiver Kritik, heise online, 9. Juli 2026.

[3] Jörg Schieb: Was mit der Chatkontrolle auf Nutzer zukommt, WDR, 10. Juli 2026.

[4] Kehrtwende im EU-Parlament: Die Chatkontrolle kommt doch, Legal Tribune Online, 9. Juli 2026.

[5] Tomas Rudl: EU-Parlament: Freiwillige Chatkontrolle geht mit Verfahrenstrick durch, netzpolitik.org, 9. Juli 2026.

[6] Empörung im EU-Parlament: Abstimmung über „Chatkontrolle“ im Eilverfahren geplant, WELT, 8. Juli 2026.

[7] JF-Online: EU-Parlament winkt Chatkontrolle im Eilverfahren durch – nachdem sie zweimal abgelehnt wurde, Junge Freiheit, 9. Juli 2026.

Wenn Jugendschutz zu Marktzensur wird

Update/Nachtrag vom 07.07.2026: Kurz nach Veröffentlichung dieses Artikels wurde der Film Citizen Vigilante doch noch von der FSK für das Kino ab 18 freigegeben. Die Freigabe für den Handel steht noch aus. Für uns ändert das nichts an unserer Forderung.

Artikel 5 und die Realität der Filmfreigabe

„Eine Zensur findet nicht statt.“ So unmissverständlich formuliert es Artikel 5 des Grundgesetzes. Trotzdem erleben wir in Deutschland immer wieder Fälle, in denen Filmen faktisch eine Veröffentlichung verwehrt wird, durch eine Prüfstelle. Der aktuelle Fall des Films Citizen Vigilante zeigt, warum die Praxis der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) dringend auf den Prüfstand gehört.

Der Fall Citizen Vigilante

Wer in Deutschland einen Film veröffentlichen will, muss ihn der FSK zur Prüfung vorlegen. Eine ehrenamtliche Jury entscheidet dann über die Altersfreigabe. Sie kann einem Film eine Kennzeichnung aber auch komplett verweigern. Genau das ist Uwe Boll mit Citizen Vigilante passiert. Gleich zweimal verweigerte die FSK dem Film eine Kennzeichnung.

In der Praxis führt dies dazu, dass ein Film zwar nicht verboten, seine reguläre Verbreitung jedoch erheblich erschwert wird. Kinos, Streaming-Anbieter und Handelsketten verzichten häufig auf Titel ohne FSK-Kennzeichnung, weil deren Vermarktung mit rechtlichen und wirtschaftlichen Unsicherheiten verbunden ist.

„So stellen acht Personen sicher, was mehr als 50 Millionen Erwachsene in Deutschland konsumieren dürfen.“ kritisiert der Regisseur in einem offenen Brief in der Berliner Zeitung [1].

Jugendschutz darf nicht zur Inhaltskontrolle für Erwachsene werden

Die FSK beruft sich auf das Jugendschutzgesetz. Kinder und Jugendliche sollen vor entwicklungsgefährdenden Inhalten geschützt werden. Daran gibt es nichts auszusetzen. Doch dieser Schutz endet eigentlich mit der Volljährigkeit. Genau dafür existiert schließlich die höchste Altersfreigabe: FSK 18.

„Dies ist eine politisch motivierte Entscheidung der FSK.“ sagt Boll.

Sein Film handelt von einem Mann, der das Gesetz selbst in die Hand nimmt. Zum Anlass nahm Boll reale Ereignisse aus Deutschland, wie etwa den Fall einer Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark und den Ausgang des Gerichtsprozesses, bei dem fast alle Angeklagten lediglich Bewährungsstrafen erhielten.

Ein klassischer Selbstjustiz-Thriller, bei der die Hauptfigur das Vertrauen in die Justiz verliert und das Recht für sich selbst in die Hand nimmt. Uwe Boll möchte mit seinem fiktiven Szenario „Gefahren und politischen Konsequenzen unserer Zeit offenlegen und eben durch den radikalen Erzählstil klarmacht, dass Gewalt keine Lösung ist.“

Deutschland im Winter

Es ist der letzte Film seiner Trilogie Deutschland im Winter. Der erste Film der Reihe, Hanau, handelt von dem Anschlag auf Migranten am 19. Februar 2020, der zweite Film Run von dem Schicksal einer afrikanischen Familie, die nach Europa flüchtet und dem der Bewohner des Ortes, an dem sie stranden. Beide Filme bekamen erst nach Änderungen Freigaben von der FSK. Citizen Vigilante nimmt sich jetzt die aktuelle Kriminalstatistik im Kontext der Massenmigration zum Thema.

Dass der Film nun ausgerechnet in Deutschland nicht auf den Markt kommen wird, hat international eine rege Diskussion über Verbote und Zensur ausgelöst. Auf X stellte Elon Musk den Film daraufhin weltweit für 48 Stunden kostenlos zur Verfügung.

Es geht nicht um Geschmack, sondern um Freiheit

Ob man Uwe Boll, der mehrfach mit der Goldenen Himbeere als schlechtester Regisseur ausgezeichnet wurde, mag oder nicht, ist dabei völlig unerheblich. Ebenso wenig muss man seinen Film gut finden oder seine politischen Ansichten teilen. Entscheidend ist die grundsätzliche Frage: Warum entscheidet eine Institution des Jugendschutzes darüber, welche Filme Erwachsene sehen dürfen?

Genau hier überschreitet die FSK nach unserer Auffassung ihren eigentlichen Auftrag. Mit der Verweigerung einer Kennzeichnung schützt sie nicht mehr Minderjährige, sie beschränkt die Freiheit Erwachsener.

Fehlende Transparenz bei weitreichenden Entscheidungen

Besonders problematisch ist die fehlende Transparenz. Während die FSK für Altersfreigaben ausführliche Begründungen auf ihrer Internetseite veröffentlicht, gibt es bei Filmen ohne Kennzeichnung häufig nicht einmal einen öffentlichen Eintrag. So auch im Fall von Citizen Vigilante. Eine derart weitreichende Entscheidung wird getroffen, ohne dass sie nachvollziehbar begründet werden muss. Die Bürger erfahren nicht, weshalb ein Film faktisch vom Markt ausgeschlossen wird.

Subjektive Maßstäbe statt klare Grenzen

Dabei zeigt gerade der Blick in die Vergangenheit, wie subjektiv solche Entscheidungen sein können. Dem Film Der blutige Pfad Gottes wurde 2001 ebenfalls die Kennzeichnung verweigert. Auch er thematisiert Selbstjustiz, ähnlich wie Citizen Vigilante. Elf Jahre später und mittlerweile zum Kultfilm aufgestiegen, erhielt derselbe Film, ohne jede inhaltliche Änderung, eine FSK-18-Freigabe. Was gestern angeblich unzumutbar war, galt plötzlich als für Erwachsene akzeptabel. Das zeigt: Es gibt keine objektive Grenze, sondern wechselnde gesellschaftliche Wertungen und unterschiedliche Einschätzungen einzelner Prüfgremien.

Der deutsche Sonderweg

Deutschland nimmt mit dieser Praxis international eine Sonderrolle ein. In anderen europäischen Ländern endet der Jugendschutz grundsätzlich mit der Volljährigkeit. Dort erhalten auch kontroverse oder extreme Filme meist eine Erwachsenenfreigabe. Die Entscheidung, ob sie gesehen werden, trifft der erwachsene Bürger, nicht eine Prüfstelle. So auch in Österreich und der Schweiz.

Gerade im digitalen Zeitalter wirkt der deutsche Sonderweg anachronistisch. Ein Film lässt sich heute über das Ausland oder internationale Plattformen oft trotzdem ansehen. Die Kennzeichnungsverweigerung schützt Jugendliche also kaum noch wirksam. Sie erschwert vor allem den legalen Vertrieb in Deutschland und trifft damit in erster Linie erwachsene Zuschauer.

Eine Demokratie muss kontroverse Kunst aushalten

Der Fall Citizen Vigilante ist deshalb weit mehr als eine Debatte über einen einzelnen Film. Es geht um ein grundsätzliches Verständnis von Freiheit. Eine Demokratie muss kontroverse, unbequeme und sogar geschmacklose Kunst aushalten. Die Antwort auf fragwürdige Inhalte ist die öffentliche Auseinandersetzung. Gerade diese Bereitschaft zur offenen Debatte über kontroverse gesellschaftliche Themen ist in Deutschland in den vergangenen Jahren zunehmend verloren gegangen.

Reform der FSK notwendig

Wir fordern deshalb eine Reform der FSK. Die Aufgabe der FSK muss sich wieder auf das konzentrieren, wofür sie geschaffen wurde: den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Für Erwachsene muss die höchste Altersfreigabe, FSK 18, grundsätzlich das Ende staatlich anerkannter Inhaltskontrolle markieren.

Artikel 5 des Grundgesetzes ist kein dekorativer Satz. Die Garantie, dass eine Zensur nicht stattfindet, ist Ausdruck eines freiheitlichen Staatsverständnisses. Wer mündigen Bürgern den Zugang zu legalen Filmen faktisch verwehrt, muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, ob hier noch Jugendschutz betrieben wird, oder ob Deutschland längst einen Weg eingeschlagen hat, der mit dem Geist des Grundgesetzes nicht mehr vereinbar ist.

Quellenverzeichnis

[1] „Dies ist eine politisch motivierte Entscheidung der FSK: Warum Uwe Boll seinen neuen Film zensiert sieht“, www.berliner-zeitung.de, 22. Juni 2026

Wenn selbsternannte Demokratieretter die Demokratie beschädigen

Der Fall AfD, der Verfassungsschutz, die UN Warnung und der steuerfinanzierte NGO Komplex

Deutschland steht an einem demokratischen Kipppunkt. Nicht, weil Bürger eine Oppositionspartei wählen. Nicht, weil Millionen Menschen eine andere Migrationspolitik, eine andere Energiepolitik, mehr nationale Souveränität oder mehr Meinungsfreiheit verlangen. Sondern weil ein politisches Kartell zunehmend so handelt, wie es anderen Demokratiefeindlichkeit vorwirft: ausgrenzend, autoritär, bevormundend und in Teilen kontrademokratisch.

Aus meiner Sicht als Bundestagsabgeordneter zeigt sich ein gefährliches Muster. Die Kartellparteien erklären sich selbst zum Inbegriff der Demokratie. Wer ihnen widerspricht, wird nicht mehr nur politisch bekämpft, sondern moralisch verdächtigt, medial skandalisiert, administrativ bearbeitet und im Extremfall geheimdienstlich markiert. Der politische Gegner wird nicht mehr als legitime Alternative behandelt, sondern als Sicherheitsproblem.

Genau in diese Debatte fällt die Warnung der UN Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan. Ihre Kritik trifft einen Nerv. Khan beschreibt Deutschland nicht als Diktatur und auch nicht als gescheiterten Staat. Sie erkennt ausdrücklich die verfassungsrechtlichen Garantien, die unabhängige Justiz und die lebendige Zivilgesellschaft an. Aber gerade deshalb ist ihre Warnung so bedeutsam: Sie kommt nicht aus parteipolitischem Kalkül, sondern aus Sorge um die Substanz der Meinungsfreiheit in einem Land, das sich selbst gern als moralischer Maßstab versteht [1].

Die UN Sonderberichterstatterin warnt vor der Verengung des Meinungskorridors

Irene Khan stellte nach ihrem Deutschlandbesuch im Februar 2026 fest, dass der Raum für freie Meinungsäußerung in Deutschland unter Druck steht. Sie kritisierte einen zunehmend sicherheitsstaatlichen Umgang mit politischer Rede, Aktivismus und gesellschaftlichem Protest. Dazu zählt sie Verbote bestimmter Parolen, die Überwachung von Organisationen auf teils vagen Extremismusgrundlagen und die Gefahr, dass politische Äußerungen kriminalisiert oder administrativ eingeschränkt werden [1].

Das ist eine schwere Diagnose. Denn Meinungsfreiheit ist nicht die Freiheit der bequemen, angepassten und regierungsnahen Meinung. Sie ist gerade die Freiheit der unbequemen, störenden und oppositionellen Meinung. Eine Demokratie beweist ihre Stärke nicht daran, wie sie mit Zustimmung umgeht, sondern daran, wie sie Widerspruch aushält.

Khan warnt davor, dass staatliche Maßnahmen Unsicherheit erzeugen können. Bürger wissen dann nicht mehr sicher, welche Äußerungen noch zulässig sind und welche bereits soziale, berufliche oder rechtliche Folgen haben könnten. Das fördert Selbstzensur. Und Selbstzensur ist eine stille Form der Freiheitsbeschränkung [1].

Genau darin sehe ich ein zentrales Problem der deutschen Debatte. Seit Jahren erleben wir, dass bestimmte Themen kaum noch frei diskutiert werden, ohne dass sofort moralische Etiketten verteilt werden. Migration, Islamismus, innere Sicherheit, Klimapolitik, nationale Identität, EU Zentralismus oder Kritik an öffentlich finanzierten Strukturen werden nicht selten in die Nähe von Extremismus gerückt. Die Methode ist immer ähnlich: Erst wird eine Position moralisch markiert, dann gesellschaftlich geächtet, dann institutionell beobachtet.

Parteiverbot als demokratischer Selbstwiderspruch

Besonders brisant wurde Khans Kritik durch ihr Interview mit der Berliner Zeitung vom 23. Mai 2026. Dort wurde sie mit der Aussage bekannt, Demokratie durch Verbote von Parteien retten zu wollen, untergrabe die Demokratie selbst [2]. Die Weltwoche griff diese Warnung auf und stellte sie in den Zusammenhang der deutschen Debatte über ein mögliches AfD Verbot [3].

Rechtlich kennt das Grundgesetz die Möglichkeit eines Parteiverbots. Artikel 21 Absatz 2 GG erlaubt ein solches Verfahren unter sehr engen Voraussetzungen. Aber gerade weil ein Parteiverbot der schärfste Eingriff in den demokratischen Parteienwettbewerb ist, darf es niemals zum politischen Ersatz für argumentatives Scheitern werden.

Ich halte es für brandgefährlich, wenn etablierte Parteien, die in vielen Regionen an Zustimmung verlieren, nicht mehr vorrangig politisch argumentieren, sondern offen oder verdeckt über Verbote, Beobachtung und institutionelle Ausgrenzung nachdenken. Eine Partei, die gewählt wird, muss politisch gestellt werden. Wer stattdessen den Staatsapparat bemüht, legt die Axt an den freien Wettbewerb.

Das ist ein demokratischer Selbstwiderspruch. Demokratie bedeutet nicht, dass Bürger so lange wählen dürfen, wie sie das gewünschte Ergebnis liefern. Demokratie bedeutet auch nicht, dass Parteien erst dann als demokratisch gelten, wenn sie sich dem Meinungskorridor der Regierung anpassen. Demokratie bedeutet Wettbewerb. Und Wettbewerb bedeutet, dass Macht wechseln kann.

Wer eine Oppositionspartei mit Millionen Wählern nicht mehr politisch, sondern administrativ bekämpft, greift indirekt auch die politische Urteilskraft dieser Wähler an. Der Bürger wird dann nicht mehr als Souverän behandelt, sondern als Risiko, das betreut, belehrt und notfalls korrigiert werden muss.

Der Verfassungsschutz als politischer Faktor

Der Umgang des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit der AfD ist in diesem Zusammenhang zentral. Am 2. Mai 2025 wurde die AfD durch das Bundesamt öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt jedoch am 26. Februar 2026 vorläufig, die AfD bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren als gesichert extremistische Bestrebung einzustufen, zu behandeln oder öffentlich entsprechend zu bezeichnen [4].

Das war kein nebensächlicher Vorgang. Die öffentliche Einstufung einer großen Oppositionspartei durch einen Inlandsnachrichtendienst greift massiv in den politischen Wettbewerb ein. Sie wirkt auf Wähler, Mitglieder, Beamte, Unternehmer, Lehrer, Soldaten, Medien und mögliche Unterstützer. Selbst wenn später ein Gericht korrigiert, ist der politische Schaden bereits eingetreten.

Das Verwaltungsgericht Köln gab dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen statt. Der Beschluss machte deutlich, dass das Bundesamt die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch behandeln oder bezeichnen darf [5]. Damit bestätigte das Gericht zumindest vorläufig, dass der Staat nicht beliebig politische Etiketten mit enormer Wirkung setzen darf.

BILD Kommentator Peter Tiede sprach in diesem Zusammenhang von einer „AfD Klatsche für politisch motivierte Staatsversager“ [6]. Er verwies besonders auf den Zeitpunkt der Verkündung. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser trat kurz vor dem Regierungswechsel mit der Einstufung an die Öffentlichkeit. Aus Sicht Tiedes wirkte das wie ein politisch motivierter Vorgang [6].

Man muss die Wortwahl nicht in jedem Detail übernehmen, um den Kern des Problems zu erkennen. Wenn eine scheidende Regierung kurz vor einem Machtwechsel eine zentrale Oppositionspartei öffentlich geheimdienstlich brandmarkt, entsteht der Eindruck politischer Instrumentalisierung. Ein Inlandsnachrichtendienst darf aber nicht wie ein verlängerter Arm parteipolitischer Interessen erscheinen.

Aus meiner Sicht liegt hier der entscheidende Bruch. Der Staat ist nicht mehr nur neutraler Schiedsrichter des demokratischen Wettbewerbs. Er wird selbst zum Akteur. Und zwar mit Machtmitteln, über die die Opposition nicht verfügt.

Das Gutachten und die Frage nach der demokratischen Methode

Tichys Einblick ging noch weiter und argumentierte, das AfD Gutachten des Verfassungsschutzes sage mehr über den Verfassungsschutz aus als über die AfD. Roland Tichy schrieb, darin zeige sich antidemokratisches Gedankengut bei den Verfassern [7].

Der Vorwurf ist schwerwiegend, aber politisch nachvollziehbar. Wenn ein Geheimdienst ein umfangreiches Gutachten erstellt, dieses politisch wirksam wird, die Öffentlichkeit aber zunächst nur eingeschränkt prüfen kann, worauf die Vorwürfe beruhen, entsteht ein rechtsstaatliches Ungleichgewicht. Die Stigmatisierung wirkt sofort. Die Verteidigung kommt später. Der öffentliche Makel bleibt oft selbst dann haften, wenn Gerichte nachträglich Korrekturen vornehmen.

In einer freiheitlichen Demokratie muss eine Partei wissen, welche konkreten Vorwürfe gegen sie erhoben werden. Die Öffentlichkeit muss prüfen können, ob staatliche Behauptungen tragen. Und Gerichte müssen wirksam kontrollieren können, bevor politische Vorverurteilungen irreparabel wirken.

Ich sehe genau darin ein erhebliches rechtsstaatliches Problem. Es entsteht ein Mechanismus, bei dem erst die politische Wirkung erzeugt und danach die rechtliche Prüfung abgewartet wird. Der Verdacht wird gesetzt, die Schlagzeile ist geschrieben, die Gegner zitieren die Einstufung, Talkshows und Leitartikel übernehmen das Etikett. Selbst eine spätere gerichtliche Korrektur erreicht die Bevölkerung meist nicht mehr mit derselben Wucht.

Die Brandmauer als Machtinstrument

Die sogenannte Brandmauer wird öffentlich als Schutz der Demokratie verkauft. Ich halte sie jedoch weniger für einen Schutzmechanismus als für ein Machtinstrument. Sie verhindert normale parlamentarische Abläufe, erschwert sachorientierte Mehrheiten und erklärt Millionen Wähler faktisch zu Bürgern zweiter Klasse.

Wenn AfD Anträge abgelehnt werden, obwohl sie inhaltlich richtig sein können, nur weil sie von der AfD kommen, dann geht es nicht mehr um Sachpolitik. Dann geht es um politische Quarantäne. Wenn Kandidaten der AfD pauschal von Ämtern ferngehalten werden, obwohl diese Ämter parlamentarischen Regeln folgen sollten, dann wird nicht Demokratie verteidigt, sondern demokratische Repräsentation eingeschränkt.

Der Begriff Kartellparteien ist vielleicht polemisch. Aber er beschreibt ein reales Machtverhalten. Parteien, die sich sonst gegenseitig bekämpfen, schließen sich zusammen, sobald es darum geht, eine oppositionelle Kraft außerhalb des erlaubten Machtkorridors zu halten. Der Wähler darf zwar AfD wählen. Aber seine Wahl soll möglichst keine normale politische Wirkung entfalten.

Das ist der eigentliche Skandal. Demokratie lebt von der Möglichkeit, dass Mehrheiten wechseln. Wenn aber alle etablierten Kräfte gemeinsam daran arbeiten, eine wachsende Opposition zu isolieren, dann wird Demokratie zur kontrollierten Demokratie. Der Bürger darf abstimmen, aber bitte nur mit einem Ergebnis, das den herrschenden Milieus passt.

Der NGO Komplex als steuerfinanziertes Vorfeld

Zu dieser Entwicklung gehört auch der wachsende NGO Komplex. Unter Begriffen wie Demokratieförderung, Vielfalt, Toleranz, Extremismusprävention und Zivilgesellschaft fließen seit Jahren erhebliche öffentliche Mittel in Vereine, Initiativen, Netzwerke und Projekte. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beschreibt selbst, dass es deutschlandweit Projekte fördert, die sich für Demokratie und Vielfalt stark machen und gegen Extremismus einsetzen [8].

Das klingt zunächst unverfänglich. Niemand kann ernsthaft etwas gegen echte Demokratieförderung haben. Die entscheidende Frage lautet aber: Was wird hier konkret gefördert, wer erhält das Geld, welche politischen Grundannahmen stehen dahinter und gegen wen richtet sich die praktische Arbeit?

Für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ waren für 2026 nach Berichten rund 191 Millionen Euro vorgesehen [9]. Andere Darstellungen zum Bundeshaushalt 2026 nennen für Demokratieförderung und ähnliche Programme sogar Beträge von mehr als 200 Millionen Euro [10]. Das sind keine kleinen Summen. Das ist politisch relevantes Geld. Es stammt von Arbeitnehmern, Handwerkern, Unternehmern, Familien, Selbständigen und Rentnern. Es stammt von Menschen, die jeden Tag arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen und dann erleben, dass mit ihrem Geld Strukturen finanziert werden, die politisch häufig gegen ihre Sorgen, ihre Begriffe und ihre Wahlentscheidungen mobilisieren.

Ich sehe dadurch einen asymmetrischen Wettbewerb. Parteien müssen sich im demokratischen Wettbewerb behaupten. Zugleich aber existiert ein weit verzweigtes Milieu aus öffentlich geförderten Projekten, Stiftungen, Initiativen, Meldestellen, Beratungsnetzwerken und Kampagnenakteuren, das formal nicht als Partei auftritt, aber politisch oft eindeutig in eine Richtung arbeitet. Es wird gegen rechts mobilisiert, gegen Populismus sensibilisiert, gegen angebliche Desinformation geschult, gegen angebliche Menschenfeindlichkeit aufgeklärt. In der Praxis trifft diese politische Energie sehr häufig die AfD, ihre Themen und ihr Umfeld.

Genau deshalb halte ich die Rede von einem Vorfeld der Kartellparteien für berechtigt. Diese Formulierung ist eine politische Bewertung. Aber sie trifft einen wunden Punkt. Was Parteien selbst nicht offen tun sollten, nämlich mit Steuergeld gegen einen konkreten politischen Wettbewerber mobilisieren, kann über Projektförderung indirekt möglich werden. Der Staat finanziert nicht unmittelbar eine Kampagne der SPD, der Grünen oder der Union gegen die AfD. Aber er finanziert ein ideologisches Umfeld, das häufig exakt jene Begriffe, Feindbilder und politischen Prioritäten teilt, mit denen diese Parteien die AfD ausgrenzen.

Radikale Töchter als Beispiel für den Streit um Demokratieförderung

Der Fall „Radikale Töchter“ zeigt, wie politisch dieses Feld ist. Tichys Einblick berichtete im April 2026, das Bundesinnenministerium habe der NGO die Förderung für das Projekt „Mut Muskel Training“ gestrichen. Zugleich kritisierte der Beitrag, dass die Organisation nicht nur staatlich, sondern auch durch Akteure aus dem Umfeld großer Wirtschaftsunternehmen und Stiftungen unterstützt werde [11].

Auch FragDenStaat berichtete über den Förderstopp und stellte die Frage, ob das Ministerium die Förderung nach Gutsherrenart beendet habe [12]. Die taz berichtete ebenfalls über den Fall und brachte ihn in Zusammenhang mit einer Petition aus dem Umfeld der Organisation gegen Friedrich Merz [13]. Die Organisation selbst beschreibt ihre Arbeit als Einsatz für Demokratie, politische Teilhabe und Mut zu Aktion [14].

Gerade diese Selbstdarstellung ist interessant. Denn sie zeigt, wie stark politische Aktivierung, moralische Erziehung und Demokratieförderung inzwischen ineinanderfließen. Was als Bildungsarbeit bezeichnet wird, kann in der Praxis sehr politisch sein. Wer junge Menschen nicht nur informiert, sondern zu bestimmten Formen politischer Aktion motiviert, wirkt in den politischen Raum hinein.

Ich stelle deshalb die Frage: Wird hier eine offene Demokratie gefördert, in der unterschiedliche politische Lager fair konkurrieren? Oder wird eine bestimmte ideologische Lesart von Demokratie finanziert, in der linksgrüne, aktivistische oder antirechte Positionen als demokratischer Normalfall gelten, während konservative, patriotische oder migrationskritische Positionen als Problem behandelt werden?

Besonders auffällig ist, dass solche Projekte oft dort aktiv werden, wo die AfD stark ist: in Ostdeutschland, in ländlichen Räumen, in Schichten, die von den etablierten Parteien nicht mehr erreicht werden. Das wirkt wie ein politisches Korrekturprogramm für Bürger, deren Wahlverhalten den herrschenden Politikdarstellern nicht passt.

Steuergeld, Moral und politische Kontrolle

Das Problem liegt nicht darin, dass es Vereine gibt. Eine Demokratie braucht Vereine, Initiativen, Debattenräume und politische Bildung. Das Problem entsteht dort, wo der Staat über Fördermittel ein weltanschaulich einseitiges Feld stabilisiert und dieses Feld anschließend als unabhängige Zivilgesellschaft präsentiert wird.

Wenn eine Organisation erheblich von öffentlichen Mitteln abhängig ist, ist sie nicht einfach Ausdruck freier Bürgergesellschaft. Sie ist dann zumindest teilweise Teil einer staatlich finanzierten politischen Infrastruktur. Das muss transparent benannt werden.

Genau diese Transparenz wird oft vermieden. Die Akteure treten als Zivilgesellschaft auf, sprechen mit moralischem Überlegenheitsanspruch, erhalten aber Geld aus Fördertöpfen, Ministerien oder staatsnahen Programmen. Sie stellen sich als Gegenmacht dar, sind aber häufig Teil eines durch öffentliche Mittel ermöglichten Meinungssystems.

Besonders problematisch ist die moralische Absicherung. Wer diese Strukturen kritisiert, wird schnell selbst verdächtigt. Dann heißt es, man greife die Zivilgesellschaft an, schwäche den Kampf gegen Extremismus oder gefährde die Demokratie. Dabei ist das Gegenteil richtig. Gerade eine Demokratie muss fragen dürfen, ob Steuergeld weltanschaulich ausgewogen verwendet wird. Gerade eine Demokratie muss prüfen dürfen, ob unter dem Label Demokratieförderung politische Vorfeldarbeit finanziert wird.

Redlich arbeitende Menschen zahlen dieses Geld. Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, ob mit ihren Steuern Brücken zwischen politischen Lagern gebaut werden oder ob ihre eigenen Positionen durch öffentlich finanzierte Akteure delegitimiert werden.

Die doppelte Zange aus Staat und Vorfeld

Setzt man alle Elemente zusammen, entsteht eine doppelte Zange. Auf der einen Seite steht der staatliche Apparat: Verfassungsschutz, Einstufungen, Gutachten, öffentliche Verdachtskommunikation, mögliche Verbotsdebatten. Auf der anderen Seite steht ein steuerfinanziertes oder stiftungsfinanziertes NGO-Feld, das gesellschaftlich skandalisiert, moralisch markiert und den Meinungskorridor bewacht.

Die eine Seite liefert den amtlichen Verdacht. Die andere Seite liefert die Kampagne. Die eine Seite etikettiert. Die andere Seite verbreitet die politische Folgerung. Die eine Seite spricht von Verfassungsfeindlichkeit. Die andere Seite fordert Ausgrenzung, Brandmauer und gesellschaftlichen Druck.

So entsteht ein System, in dem Opposition nicht mehr einfach Opposition ist. Sie wird zum Objekt staatlicher und halbstaatlicher Bearbeitung. Genau darin liegt die eigentliche Gefahr für die Demokratie.

Denn Demokratie ist nicht nur ein Verfahren. Demokratie ist auch ein Vertrauen in den Bürger. Wer den Bürger ständig pädagogisch, medial und administrativ gegen bestimmte Wahlentscheidungen abschirmen will, traut ihm die Demokratie nicht zu.

Demokratiefeindlichkeit im Namen der Demokratie

Die zentrale Pointe lautet: Die Kartellparteien werfen der AfD Demokratiefeindlichkeit vor, bedienen sich aber selbst Methoden, die demokratiefeindlich wirken.

Demokratiefeindlich handelt nicht nur, wer Wahlen abschaffen will. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer den Wettbewerb so verengt, dass bestimmte politische Optionen faktisch nicht mehr als legitim gelten. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer Behörden nutzt, um Opposition zu markieren. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer Steuergeld in politische Vorfeldstrukturen lenkt, die gegen eine bestimmte Richtung mobilisieren. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer Meinungsfreiheit nur innerhalb des eigenen Meinungskorridors akzeptiert.

Irene Khan formuliert diese Kritik nicht parteipolitisch. Aber ihre Warnung passt in die deutsche Lage. Wenn der Staat politische Rede und politische Organisation immer stärker unter Sicherheitsgesichtspunkten betrachtet, kann er genau die Freiheitswerte beschädigen, die er angeblich schützen will [1].

Das ist der Punkt, an dem die selbsternannten Demokratieretter sich selbst prüfen müssten. Wer im Namen der Demokratie Parteiverbote diskutiert, wer Geheimdienste gegen Opposition in Stellung bringt, wer den Wählerwillen durch Brandmauern neutralisieren will und wer mit Steuergeld ein politisches Vorfeld finanziert, sollte nicht vorschnell mit dem Finger auf andere zeigen.

Die Demokratie braucht Vertrauen in den Wähler

Eine freie Demokratie braucht keine Angst vor Opposition. Sie braucht Streit. Sie braucht politische Konkurrenz. Sie braucht offene Debatte. Sie braucht den Mut, auch unbequeme Meinungen auszuhalten. Und sie braucht das Vertrauen, dass Bürger selbst entscheiden können.

Die AfD ist für ihre Gegner unbequem, weil sie reale Konflikte sichtbar macht: Migration, innere Sicherheit, Energiepreise, Souveränität, Meinungsfreiheit, EU Machtverschiebung, Medienvertrauen und das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Wer diese Konflikte nicht lösen will, versucht oft, den Überbringer der Konflikte zu delegitimieren.

Doch eine Demokratie wird nicht dadurch stärker, dass man Opposition überwacht, ausgrenzt, moralisch vernichtet oder mit Verbotsfantasien überzieht. Sie wird stärker, wenn Bürger frei entscheiden können, auch dann, wenn ihre Entscheidung den Regierenden nicht gefällt.

Die Warnung der UN Sonderberichterstatterin sollte deshalb ernst genommen werden. Sie zeigt, dass die deutsche Debatte längst nicht mehr nur eine innerdeutsche Parteiauseinandersetzung ist. Es geht um die Frage, ob Deutschland eine offene Demokratie bleibt oder ob sich ein politisches Establishment eine betreute Demokratie baut, in der Wahlen zwar stattfinden, aber echte Opposition systematisch delegitimiert wird.

Meine Bewertung ist klar: Nicht die Bürger, die AfD wählen, untergraben die Demokratie. Gefährlich wird es dort, wo staatliche Apparate, öffentliche Gelder, mediale Macht und ein geförderter NGO Komplex zusammenwirken, um eine legitime Opposition aus dem demokratischen Wettbewerb zu drängen.

Quellverzeichnis

[1] Irene Khan, UN Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, vorläufige Beobachtungen nach ihrem Deutschlandbesuch, 6. Februar 2026. Die Stellungnahme behandelt den schrumpfenden Raum für Meinungsfreiheit, sicherheitsstaatliche Ansätze, Selbstzensur und die Gefahr der Kriminalisierung politischer Rede.
https://www.ohchr.org/sites/default/files/statements/20260206-eom-stm-europe-central-asia-region-sr-protection-right-en.pdf

[2] Berliner Zeitung, Interview mit Irene Khan, „Demokratie durch Verbote von Parteien zu retten, untergräbt die Demokratie selbst“, 23. Mai 2026.
https://www.berliner-zeitung.de/article/un-expertin-irene-khan-der-raum-fuer-meinungsaeusserung-in-deutschland-schrumpft-10036917

[3] Weltwoche, Beitrag zur Warnung der UN Berichterstatterin vor Parteiverboten in Deutschland und zur Kritik an der Praxis des Verfassungsschutzes.
https://weltwoche.de/daily/untergraebt-die-demokratie-un-berichterstatterin-warnt-vor-parteiverboten-in-deutschland-und-kritisiert-praxis-des-verfassungsschutzes/

[4] Verwaltungsgericht Köln, Pressemitteilung vom 26. Februar 2026, „Verfassungsschutz darf Alternative für Deutschland vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen“.
https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_26022026/index.php

[5] Verwaltungsgericht Köln, Beschluss 13 L 1109/25 vom 26. Februar 2026.
https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_koeln/j2026/13_L_1109_25_Beschluss_20260226.html

[6] BILD, Peter Tiede, „AfD Klatsche für politisch motivierte Staatsversager“, 27. Februar 2026.
https://www.bild.de/politik/meinung-kommentare-kolumnen/kommentar-von-peter-tiede-afd-klatsche-fuer-politisch-motivierte-staatsversager-69a059157c787f6a1ceefd95

[7] Tichys Einblick, Roland Tichy, „Das AfD Gutachten ist ein Blick in den Spiegel, man sieht die Demokratiefeindlichkeit der Verfasser“, 14. Mai 2025.
https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/afd-gutachten-demokratiefeindlicheit-verfasser/

[8] Bundesprogramm „Demokratie leben!“, Programmbeschreibung. Das Programm fördert Projekte für Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus.
https://www.demokratie-leben.de/

[9] Verfassungsblog, „Fördertheorie und Förderpraxis“, 20. Februar 2026. Der Beitrag nennt für 2026 ein Fördervolumen von 191 Millionen Euro für „Demokratie leben!“.
https://verfassungsblog.de/demokratieforderung-top-down-zivilgesellschaft/

[10] Aktive Bürgerschaft, Übersicht zur Förderung von Zivilgesellschaft und Ehrenamt im Bundeshaushalt 2026. Dort wird für „Demokratie leben!“ ein Betrag von 209 Millionen Euro genannt.
https://www.aktive-buergerschaft.de/foerderung-von-zivilgesellschaft-und-ehrenamt-im-bundeshaushalt-2026/

[11] Tichys Einblick, Carlheinz Swaczyna, „Radikale Töchter ohne Staats aber mit viel Industriegeld gefördert“, 6. April 2026.
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/radikale-toechter-mit-industriegeld-gefoerdert/

[12] FragDenStaat, „Radikale Töchter: Demokratieförderung nach Gutsherrenart“, 24. März 2026.
https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2026/03/radikale-tochter/

[13] taz, „Wegen Petition gegen Merz? Dobrindt stoppt Demokratieprojekt“, 24. März 2026.
https://taz.de/Wegen-Petition-gegen-Merz/!6165344/

[14] Radikale Töchter, Eigendarstellung und aktuelle Hinweise zum Förderstopp.
https://radikaletoechter.de/aktuelles/

Gewalt gegen AfD-Politiker

Die Folgen einer jahrelangen rhetorischen Enthemmung

Die AfD ist die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag und in mehreren ostdeutschen Ländern die stärkste politische Kraft. Dennoch wird sie nicht als gleichberechtigter Teil des demokratischen Spektrums behandelt. Im Gegenteil: Die Angriffe auf ihre Abgeordneten, Mitglieder und Anhänger haben ein erschreckendes Ausmaß erreicht – dokumentiert durch offizielle Zahlen der Bundesregierung.

Die Zahlen für 2025: Ein besorgniserregender Höchststand

Die Fakten sprechen eine unmissverständliche Sprache. Im Jahr 2025 registrierte die Polizei bundesweit 5.140 Straftaten, die sich gegen Parteirepräsentanten beziehungsweise Parteimitglieder richteten. Das bedeutet eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr von etwa 40 Prozent. Im Jahr 2024 gingen 3.690 derartige Delikte in die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität ein, im Jahr 2023 hatte die Zahl noch bei 2.790 gelegen. Die Eskalation beschleunigt sich also von Jahr zu Jahr. (1)

Mit 1.852 Angriffen war die AfD im vergangenen Jahr besonders stark betroffen, wobei die Polizei die gegen ihre Vertreter gerichteten Straftaten überwiegend dem linken Spektrum zuordnete. Zum Vergleich: Die Straftaten gegen AfD-Politiker und ihre Parteimitglieder beliefen sich auf die bereits genannte Zahl von 1.852. Es folgten die Unionsparteien mit 1.339 und die Grünen mit 1.005. Die Statistik politisch motivierter Kriminalität verzeichnet für 2025 nicht nur einen Höchststand, sie zeigt auch eine bemerkenswerte Entwicklung. Die beiden Parteien, die in den Umfragewerten vorn liegen und für eine patriotische und im Falle der CDU, für eine scheinbar konservative Politik stehen, sind den meisten gewalttätigen Angriffen ausgesetzt. (2)

Die Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion. (3), (4)

Zwei Drittel aller Gewaltdelikte gegen die AfD

Besonders alarmierend ist das Bild bei den reinen Gewaltdelikten: Die Polizei registrierte 2025 insgesamt 121 gegen AfD-Mitglieder gerichtete Gewaltdelikte, bei denen mehrheitlich eine politisch links motivierte Haltung der mutmaßlichen Täter maßgeblich war. (5) Politiker aller anderen Parteien wurden 62-mal Opfer von gewalttätigen Attacken. Man muss diese Zahl auf sich wirken lassen: zweidrittel aller registrierten gewalttätigen Angriffe, hatten AfD-Repräsentanten zum Ziel. (6)

Dazu kommen die sogenannte Äußerungsdelikte wie Verleumdung und Beleidigung, von denen die AfD auch am stärksten betroffen war. 2025 wurden der Polizei demnach 1.303 Äußerungsdelikte bekannt, die Parteivertreter betrafen. Davon betrafen 449 Fälle die AfD.

Darüber hinaus wurden bei Angriffen auf Parteieinrichtungen 2025 besonders die AfD und die Unionsparteien mit 239 (27,7 Prozent) beziehungsweise 235 (27,2 Prozent) Attacken getroffen. (7)

Von der Wortwahl zur Tat

Diese Zahlen stehen nicht isoliert da. Seit Jahren prägen Kampfbegriffe wie „Brandmauer“, „Nazis“, „Feinde der Demokratie“ oder „Pack“ den öffentlichen Diskurs über die AfD. Medien und Vertreter der etablierten Parteien wiederholen diese Formulierungen mit einer Selbstverständlichkeit, als handele es sich um objektive Tatsachenbeschreibungen. In Wahrheit entmenschlichen sie den politischen Gegner und schaffen eine Atmosphäre, in der verbale und schließlich auch physische Gewalt gegen AfD-Vertreter als quasi-legitim empfunden wird. (8)

Der bei der Anfrage federführende AfD-Innenpolitiker Martin Hess bringt den Zusammenhang auf den Punkt. Er erklärte: „Wer die AfD und ihre Wähler ständig diffamiert, delegitimiert, moralisch entrechtet und sogar entmenschlicht, darf sich nicht wundern, wenn Demokratiefeinde daraus einen vermeintlichen Auftrag zur Gewalt ableiten.“ Der Linksextremismus werde von den etablierten Parteien verharmlost. (5)

Wer jahrelang duldet oder aktiv befeuert, dass eine demokratisch gewählte Oppositionspartei systematisch als existenzielle Bedrohung dargestellt wird, darf sich über die Folgen nicht wundern. Die Eskalation von der Hetze zur Tat ist kein Zufall – sie ist die logische Konsequenz einer tolerierten rhetorischen Enthemmung.

Eigene Erfahrungen mit Angriffen im Wahlkampf

Auch ich selbst habe in den vergangenen Jahren erlebt, was diese aufgeheizte Stimmung ganz konkret bedeutet. In verschiedenen Wahlkämpfen, im Oberbürgermeisterwahlkampf, im Kommunalwahlkampf und auch im Landtagswahlkampf, wurde ich persönlich immer wieder verbal angegriffen. Hinzu kamen zahlreiche Fälle von Sachbeschädigung: zerstörte Wahlplakate, beschädigte Großbanner und mutwillig zerstörtes Wahlkampfmaterial. Im Bundestagswahlkampf erreichte diese Entwicklung eine neue Qualität, als ich eine persönliche Nachricht erhielt, in der mir der Verfasser Gewalt androhte. Der Vorfall wurde bei der Polizei Brandenburg angezeigt. Dennoch ziehen sich die Ermittlungen inzwischen seit über eineinhalb Jahren hin.

Nach eigenen Recherchen soll es sich bei dem Verfasser vermutlich um den Sohn eines SPD-Abgeordneten aus Spremberg handeln. Ob dies ein Grund für die schleppende Bearbeitung ist, bleibt offen. Der Eindruck einer politischen Ungleichbehandlung drängt sich jedoch auf.

Die Bundesregierung duckt sich weg

Auf die Frage der Abgeordneten, ob eine systematische Einschüchterung von AfD-Anhängern erkennbar sei, antwortete die Bundesregierung, dass ihr keine Erkenntnisse vorlägen, „die auf eine systematisch geplante Einschüchterung oder Bedrohung von Mitgliedern oder potenziellen Wählern der AfD schliessen“ ließen. (7) Angesichts von 1.852 Straftaten und 121 Gewaltdelikten allein im Jahr 2025 ist diese Einschätzung bestenfalls realitätsfern, schlimmstenfalls Ausdruck einer politisch gewollten Verharmlosung.

 Laut Bundesregierung wurden im vergangenen Jahr im GETZ-L – dem für das linke Spektrum zuständigen Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern – elf Fälle behandelt, die sich auf Angriffe oder geplante Angriffe gegen Parteieinrichtungen oder Parteivertreter bezogen. Sieben davon betrafen die AfD, drei die CDU/CSU und einer die Grünen. (9)

Auch hier zeigt sich: Die AfD ist das Hauptziel linksextremistischer Gewalt.

Verantwortung von Medien, Politik und Zivilgesellschaft

Kartellparteien, Systemmedien und bestimmte zivilgesellschaftliche Akteure tragen eine klare Mitverantwortung an dieser Entwicklung. Sie haben nicht nur zugesehen, sondern die Stimmung über Jahre aktiv geschürt und mit Steuermitteln gefördert. (10) Die AfD als größte Oppositionspartei und wachsende Kraft wird damit faktisch zum „Freiwild“ erklärt. Das ist mit den Grundprinzipien einer funktionierenden Demokratie nicht vereinbar.

Ein Appell für Demokratie und Freiheit

Eine lebendige Demokratie braucht den offenen Wettstreit der Ideen und Argumente – niemals aber Einschüchterung, Drohungen oder Gewalt. Wenn physische Angriffe und systematische Bedrohungen gegen eine Partei, die Millionen Bürger dieses Landes vertritt, zunehmend hingenommen oder gar stillschweigend geduldet werden, dann steht weit mehr auf dem Spiel als das Schicksal einer einzelnen Partei. Dann erodiert das Fundament, auf dem unser freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen ruht.

Die Zahlen, die dieser Bericht dokumentiert, sind keine abstrakten Statistiken – hinter jeder einzelnen Zahl stehen Menschen. Kommunalpolitiker, die sich in ihrer Freizeit für ihre Heimat engagieren. Mandatsträger, die für ihre Überzeugungen einstehen. Bürger, die nichts weiter tun, als von ihrem demokratischen Recht Gebrauch zu machen. Sie alle verdienen den vollen Schutz unseres Rechtsstaates – ohne Wenn und Aber.

Es ist an der Zeit, diese Entwicklung schonungslos beim Namen zu nennen und entschlossen gegenzusteuern. Wer die Gewalt gegen die AfD relativiert, bagatellisiert oder instrumentalisiert, macht sich mitschuldig an der Vergiftung unserer politischen Kultur.

Die AfD wird sich nicht einschüchtern lassen. Wir werden auch künftig für unsere Positionen streiten – mit Leidenschaft, mit Argumenten und mit der Kraft der Überzeugung. Nicht trotz der Angriffe, sondern gerade weil wir wissen, wofür wir stehen:

Für ein freies, sicheres und souveränes Deutschland, in dem jeder Bürger ohne Angst seine Meinung vertreten und seine Stimme erheben kann.

Quellen:

(1)  Angriffe auf Parteivertreter stiegen 2025 um 40 Prozent

https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/angriffe-parteien-afd-gruene-100.html

(2) Mehr als 5000 Straftaten: Attacken auf Parteimitglieder nehmen deutlich zu

https://www.waz.de/politik/article412035555/mehr-als-5000-straftaten-attacken-auf-parteimitglieder-nehmen-deutlich-zu.html

(3) Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate im ersten Halbjahr 2025

https://dserver.bundestag.de/btd/21/011/2101171.pdf

(4) Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate im zweiten Halbjahr 2025 und

im Gesamtjahr 2025 (Drucksachennummer 21/5964, online noch nicht frei verfügbar)

(5) Mehr als 5000 Straftaten: Angriffe auf Parteimitglieder steigen massiv

Neue Vorratsdatenspeicherung – weiteres Instrument der Massenüberwachung

Freiheit und Sicherheit befinden sich oft miteinander im Spannungsverhältnis. Wer 100-prozentige Sicherheit will, wird auf viel Freiheit verzichten müssen. Wer keinerlei Freiheitseinschränkungen akzeptieren will, wird wiederum bei der Sicherheit Abstriche machen müssen. Es gilt, beides miteinander in ein gesellschaftlich tragfähiges Verhältnis zu bringen.

Im Deutschland unserer Tage schafft man das „Kunststück“, zeitgleich beides auf ein Minimum zu reduzieren. Kaum eine sicherheitspolitische Maßnahme der letzten Jahre hat tatsächlich mehr Sicherheit mit sich gebracht, aber pauschal die Freiheitsrechte beschnitten.

Und so scheint es munter weiterzugehen.

Bundesregierung beschließt anlasslose IP-Vorratsdatenspeicherung

So hat die Bundesregierung kürzlich beschlossen, sämtliche Anbieter von Internetzugangsdiensten zu verpflichten, die IP-Adressen ihrer Nutzer für drei Monate zu speichern [1]. Darüber hinaus sollen auch die sogenannten Port-Nummern gespeichert werden, also numerische Adressen, die die Identifizierung verschiedener Dienste oder Anwendungen auf einem Gerät und die Zuordnung von Datenpaketen ermöglichen [2].

Dies soll ohne jeglichen konkreten Anfangsverdacht erfolgen [3]. Außerdem soll es den Internetprovidern bei konkretem Verdacht möglich sein, die Aktivitäten eines Internetanschlusses mitzuschneiden [3].

Eigentlich soll das Vorgehen dem Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus dienen, doch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) räumt nebenbei ein, dass es auch das Vorgehen gegen „Extremismus“ erleichtern solle [1]. Man muss keine hellseherischen Fähigkeiten haben, um zu erkennen, dass ein weiteres Instrument für den Kampf gegen missliebige Meinungen geschaffen werden soll.

Experten üben scharfe Kritik am Gesetzentwurf

Digitalexperten weisen darauf hin, dass es sich auch bei IP-Adressen um sensible Daten handelt, weil dadurch Rückschlüsse auf Internetsuchen und persönliche Interessen möglich seien [4]. Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie hält es vor allem für problematisch, dass Daten heute zusammengeführt werden können, was seiner Ansicht nach einen sorgsameren Umgang mit persönlichen Daten erforderlich mache [4].

Christoph Sorge von der Universität des Saarlandes sieht die Gefahr detaillierter Nutzungsprofile und merkt auch einen erheblichen Aufwand für die betroffenen Unternehmen an [5]. Dies kann letztlich auch ein Kostentreiber sein, die Mehrkosten würden wohl auf die Verbraucher umgelegt werden.

Weitere Kostenrisiken und in der Praxis auch Datenschutzprobleme könnten sich daraus ergeben, dass die durch die Speicherung entstehenden „Daten-Honeypots“ wiederum gegen Angriffe geschützt werden müssen [5].

Auch bezweifeln viele Fachleute, dass die neue von Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eingebrachte Gesetzesnovelle vor den Gerichten Bestand haben wird [6]. Der Deutsche Anwaltsverein sieht die Schwelle für sehr eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahmen gesenkt und warnt vor empfindlichen Grundrechtseingriffen [6].

Ebenfalls sei kritisch zu sehen, dass die Speicherdauer von drei Monaten „deutlich über das erforderliche Maß hinaus“ gehe und dass für die Verwertung der Daten keine richterliche Kontrolle vorgesehen sei [6]. Selbst das Bundeskriminalamt (BKA) hält eine Speicherdauer von zwei bis drei Wochen für ausreichend [5].

Vom Verband der Internetwirtschaft Eco wird moniert, dass es keinen nachweisbaren Mehrwert für die Strafverfolgung geben würde, es handele sich lediglich um „Datenspeicherung auf Verdacht“ [7].

Frühere Überwachungsgesetze scheiterten vor Gericht

Schon früher galt eine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsanbieter, diese wurde aber vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 mit Blick auf unverhältnismäßige Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und mangelnde Datensicherheit gekippt [1].

Auch spätere Versuche der Massenerfassung digitaler Daten scheiterten an den Gerichten. So stoppte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2017 vorläufig die Umsetzung eines Gesetzes, das die zehnwöchige Speicherung von Verkehrsdaten vorsah [3].

Nicht mehr Sicherheit, aber weniger Freiheit

Zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus ist das von der Bundesregierung geplante Gesetz kaum geeignet, lässt sich die Datenverfolgung doch durch die Nutzung von VPN-Verbindungen, Tor-Netzwerken oder des Darknets leicht umgehen. Gleiches gilt für Aktivitäten unter Nutzung ausländischer Anschlüsse.

Wenn man liest, dass unter den „Straftaten von erheblicher Bedeutung“, die es mit der neuen Vorratsdatenspeicherung zu bekämpfen gilt, auch die sogenannte „Hasskriminalität“ ist, dann weiß man, in welche Richtung das Ganze gehen soll [8].

Die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung schafft nicht mehr Sicherheit, stellt aber Millionen Bürger unter Generalverdacht. Vor allem deshalb, weil sie anlasslos erfolgt. Sie ist ein weiterer Schritt in Richtung des gläsernen Bürgers und dient der Massenüberwachung unbescholtener Bürger. Kriminelle lachen sich derweil schlapp.

Am Ende bedeutet dieses Gesetz nicht mehr Sicherheit, aber weniger Freiheit.


Quellenverzeichnis

[1] „Kabinett bringt Speicherpflicht für IP-Adressen auf den Weg“, www.tagesschau.de, 22. April 2026
[2] „Abgespeckte Vorratsdatenspeicherung kommt“, www.lto.de, 22. April 2026
[3] „Kabinett beschließt Vorratsdatenspeicherung light“, www.spiegel.de, 22. April 2026
[4] „Regierung bringt Speicherung von IP-Adressen auf den Weg“, www.zdfheute.de, 22. April 2026
[5] „IP-Speicherung: Experten warnen vor Kostenfalle und geringem Sicherheitsgewinn“, www.heise.de, 26. April 2926
[6] „Neues Überwachungsgesetz: Deine Daten werden jetzt wieder gesammelt“, www.infranken.de, 27. April 2026
[7] „Rechtliche Bedenken bei dreimonatiger IP-Adressspeicherung“, www.heise.de, 23. April 2026
[8] „Die Bundesregierung will den gläsernen Untertan“, jungefreiheit.de, 24. April 2026

Gesinnungs-TÜV beim Immobilienkauf?

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie arbeiten seit Jahren hart und sind sparsam, um sich Ihren lang gehegten Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Die Bedingungen werden nicht leichter: Zinsen sind gestiegen, die Baukosten sind aufgrund zahlreicher politischer Verfehlungen explodiert. Ob Ihr Arbeitsplatz dauerhaft gesichert ist, wissen Sie nicht. Dennoch wollen Sie den großen Schritt wagen. Und Sie haben ein schönes Haus gefunden, das gerade so in Ihrem Budget liegt. Auch die Bank gibt grünes Licht für die Finanzierung.

Und dann das: Die Kommune, in deren Gebiet Ihre Traumimmobilie belegen ist, weist auf ihr Vorkaufsrecht hin. Kurze Begründung: Sie sind rechts!

Eingriffsrechte für Kommunen geplant

Ja, das Szenario klingt wie aus einem schlechten Film. Es könnte aber schon bald Realität werden, wenn die Bundesregierung Nägel mit Köpfen macht. Sie arbeitet derzeit an einer umfassenden Reform des Baugesetzbuchs (BauGB), das Kommunen deutlich mehr Eingriffsmöglichkeiten verschaffen soll, um gegen „extremistische“ Akteure im Immobiliensektor vorzugehen [1].

Es geht also um eine Änderung des Vorkaufsrechts, das in § 24 BauGB geregelt ist. Bisher erlaubt es den Kommunen in bestimmten Fällen, in bestehende Kaufverträge einzugreifen, wenn dies dem Allgemeinwohl dient [2]. Kommunen sollen nun auch dann Immobilienkäufe stoppen dürfen, „wenn Rechtsextremisten versuchen, sich in einem Dorf einzukaufen“ [3].

So heißt es in einem Referentenentwurf zur Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, dass Kommunen in Fällen gezielt eingreifen können sollen, wenn dem potenziellen Käufer „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ attestiert werden [1]. Auch die Qualität dieser Bestrebungen wird bereits definiert: Sie seien „gekennzeichnet durch ein aktives, nicht notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung ihrer Ziele“ [4]. Es braucht also kein strafbares oder anderweitig illegales Verhalten, um elementarer Grundrechte beraubt zu werden.

Weiteres Werkzeug für den Kampf gegen rechts

Doch damit nicht genug: Allein der Verdacht solcher Bestrebungen soll ausreichen, um den Kommunen Eingriffe zu ermöglichen. So sollen einem potenziellen Immobilienkauf dann Steine in den Weg gelegt werden können, „sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Käufer die Verwirklichung dieser Bestrebungen nachdrücklich unterstützt“ [2].

Konkret ist angedacht, das Verfassungsschutzgesetz insoweit zu ändern, dass der Verfassungsschutz ermächtigt wird, entsprechende Daten über potenzielle Erwerber weiterzugeben [1]. Die Kommunen selbst werden befugt, Informationen über Kaufinteressenten beim Verfassungsschutz und beim Bundeskriminalamt einzuholen [4].

Der genannte Entwurf aus dem Bauministerium nimmt explizit Bezug auf eine sogenannte „rechtsextreme Raumnahmestrategie“ und angeblich angestrebte „national befreite Zonen“ [2]. Es soll also ein weiteres Werkzeug für den Kampf gegen rechts bereitgestellt werden.

Kritik von Immobilienverband und Juristen

Das Vorhaben aus dem Haus von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) stößt auch beim Immobilienverband auf Kritik [2]. Der Branchenverband sieht „die Gefahr, dass ein bodenrechtliches Instrument, das seinem Wesen nach an konkrete städtebauliche Zielsetzungen anknüpft, mit Elementen der Gefahrenabwehr und sicherheitsbehördlichen Bewertung aufgeladen wird“ [2].

Auch von Juristen wird der Gesetzentwurf sehr kritisch gesehen. So stellt beispielsweise der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg fest: „Das verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Die schwammigen Formulierungen im Gesetzentwurf führen dazu, dass auch kritische Bürger mit angeblich politisch missliebigen Meinungen betroffen sein können“ [5].

Union ist der SPD ausgeliefert und spielt mit

Dass die Union bei solchen SPD-Vorschlägen mitspielt, zeigt erneut, was passiert, wenn man sich selbst hinter einer Brandmauer einsperrt und dem nach links abdriftenden Koalitionspartner auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist.

Die Politik versagt seit vielen Jahren beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die Spekulation mit sogenannten Schrottimmobilien. Auch bandenmäßigem Sozialleistungsbetrug mittels solcher Immobilien schaut der Staat tatenlos zu. Auf diesem Auge ist man blind. Um das Versagen in diesem Bereich zu kaschieren, konstruiert man nun ein Problem, das es gar nicht gibt.

Für uns ist klar: Eine politisch weisungsgebundene Behörde wie der Verfassungsschutz darf kein Akteur im Baurecht werden! Wir lehnen den von der Bundesregierung geplanten Gesinnungs-TÜV entschieden ab.


Quellenverzeichnis

[1] „Baugesetzbuch: Kommunales Vorkaufsrecht mit Gesinnungs-TÜV?“, kommunal.de, 10. April 2026
[2] „Wirbel um brisante SPD-Pläne beim Baurecht: Kommt jetzt der Gesinnungs-TÜV?“, www.fr.de, 25. April 2026
[3] „Schwarz-Rot plant Gesinnungs-TÜV für Immobilienkäufe“, jungefreiheit.de, 9. April 2026
[4] „Gesinnungs-TÜV beim Hauskauf: Bundesregierung plant Vorkaufsrecht nach politischer Überprüfung“, www.kettner-edelmetalle.de, 9. April 2026
[5] „Hauskauf nur noch mit Gesinnungs-Check?“, www.bild.de, 10. April 2026

AfD und Otto Wels – Das Bollwerk gegen die Zensur

Gedenken an Otto Wels und das Ermächtigungsgesetz 

Heute, am 23. März 2026, jährt sich zum 93. Mal die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes vom 23. März 1933. (1) An diesem Tag gedenken wir Otto Wels, der als SPD-Vorsitzender und Reichstagsabgeordneter gemeinsam mit seiner Fraktion den einzigen offenen Widerstand gegen dieses Gesetz leistete. Das Ermächtigungsgesetz ermächtigte die NSDAP-Regierung, ohne Beteiligung des Parlaments zu regieren und die Grundrechte der Bürger auszusetzen, was den Weg zur Diktatur ebnete. In der von SA-Männern umstellten Krolloper hielt Wels seine historische Rede und erklärte: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht!“ (2) 

Otto Wels: Vom Arbeiter zum Symbol des Widerstands 

Otto Wels wurde am 15. September 1873 in Berlin als Sohn eines Gastwirts geboren. Als Tapeziererlehrling trat er 1891 der SPD bei und engagierte sich in der Gewerkschaftsbewegung. 1912 wurde er Reichstagsabgeordneter, 1919 übernahm er den SPD-Vorsitz. Er leitete den Generalstreik gegen den Kapp-Putsch 1920 und floh nach seiner Rede gegen das Ermächtigungsgesetz 1933 ins Exil und starb am 16. September 1939 in Paris. Sein Vermächtnis symbolisiert Mut in der Verteidigung von Demokratie, Freiheit und Arbeiterrechten. (3)(4) 

Die Abkehr der SPD von ihren Wurzeln 

Die aktuelle SPD hat jedoch wenig mit Wels‘ arbeiterfreundlichen Wurzeln gemein. Sie priorisiert Eliteninteressen, symbolische Ideologiefragen wie Gender und Klimahysterie vor einer fairen Lohn- und Verteilungspolitik, was ihre Abkehr von den sozialdemokratischen Grundwerten verdeutlicht. (5) 

Der Skandal um den Otto-Wels-Saal 

Der Streit um den Otto-Wels-Saal im Reichstagsgebäude offenbart die doppelte Moral der Kartellparteien. Nach der Bundestagswahl 2025 wurde die AfD mit 151 Abgeordneten zur zweitstärksten Fraktion vor der SPD mit 120 Sitzen. (6) Logisch forderte die AfD den zweitgrößten Fraktionssaal, den Otto-Wels-Saal. Der Ältestenrat des Bundestags, dominiert von der Kartellmehrheit, entschied jedoch im Mai 2025 gegen die AfD: Die SPD behält den Saal, die AfD erhält den kleineren ehemaligen FDP-Saal. (7) Die SPD begründete dies damit, dass sie als Regierungspartei in der schwarz-roten Koalition Platz für Ministeriumsmitarbeiter und Nähe zum CDU/CSU-Saal benötige. Symbolisch argumentierte sie, der nach Wels‘ 1933er-Rede benannte Saal sei mit der „gesichert rechtsextremen“ AfD unvereinbar. SPD-Geschäftsführer Dirk Wiese nannte die Vorstellung „unerträglich“ für Fraktion und Wels-Familie und sprach von AfD-„Hysterie“. (8) (9) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2026 (Az. 2 BvE 14/25), veröffentlicht am 5. Februar, jubelte er: „Gut, dass der Spuk nun ein Ende hat.“ Das Gericht wies die Organklage der AfD ab und stellte klar: Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf einen spezifischen Saal gemäß Art. 38 GG, solange der zugeteilte ausreichend groß ist – keine „Erfolgsprämien“ für Wahlerfolge. (10)   

Die doppelte Moral der SPD im Otto-Wels-Haus 

Diese Haltung der SPD wirkt hochgradig schizophren, da sie die gleiche Symbolik im Otto-Wels-Haus (Unter den Linden 50) toleriert. Dieses nach Wels benannte Bundestagsgebäude beherbergt seit Jahren Büros zahlreicher AfD-Abgeordneter neben SPD- und Grünen-Mitgliedern. Der Kontrast zeigt: Die Blockade des Fraktionssaals ist pure Machtpolitik, um Kartell-Privilegien zu wahren. (11) (12) 

Die AfD – wahre Partei der Arbeiter 

Die AfD ist hingegen die wahre Volkspartei und Partei der Arbeiter. Wahlanalysen zur Bundestagswahl 2025 belegen: Die AfD erreichte bis zu 38 Prozent Zustimmung unter Arbeitern– weit vor der SPD mit unter 20 Prozent. (13) (14) 

Dies ergibt sich aus dem konsequenten Kampf für Familien, Arbeiter und Mittelstand. Die AfD kämpft für steuerliche Entlastungen für Arbeiter und Familien, steht für bezahlbare Energie und den Erhalt von Arbeitsplätzen, sowie den Schutz heimischer Arbeitsplätze. Außerdem setzt sich die AfD für einen gerechten Sozialstaat ohne Missbrauch staatlicher Leistungen ein. 

Darüber hinaus ist die AfD der konsequenteste Verteidiger der Grundrechte. Sie hat zahlreiche Parlamentsinitiativen und auch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichten eingereicht, um Freiheitsrechte zu wahren: 

  • Gegen Corona-Maßnahmen: Klagen gegen Lockdowns, Versammlungsverbote und 2G-Regeln schützten Versammlungs- und Bewegungsfreiheit. Viele Urteile bestätigten unverhältnismäßige Einschränkungen. (15) (16) (17) (18) 
  • Gegen Klimapolitik: Widerspruch gegen das Klimaschutzgesetz, das durch hohe Energiepreise Eigentums- und Berufsfreiheit Arbeiter trifft. (19) (20) 
  • Gegen Verfassungsschutz und Zensur: Erfolgreiche Eilanträge gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“, die Vereins- und Meinungsfreiheit bedrohen. (21) (22) (23)  
  • Migrationspolitik: Klagen für innere Sicherheit und Sozialrechte, da Masseneinwanderung Grundrechte wie Eigentum und Persönlichkeitsrechte belastet. (24) (25) (26) 

Und was macht die SPD? Vorschläge, den Bürger weiter zu schröpfen, z.B. in Form der Gesundheitsabgabe, die Leistung und Erfolg bestraft. Da stellt sich doch zurecht die Frage: Wer braucht die SPD eigentlich noch? (27) 

Parallelen zur Weimarer Republik 

Es gibt Parallelen zur Weimarer Republik: Das Ermächtigungsgesetz setzte unter dem Vorwand einer „Krise“ Grundrechte außer Kraft. Heute warnen wir vor ähnlicher Machtkonzentration bei Pandemie-Maßnahmen, Klimapolitik oder Migrationskrisen, wo die Kartellparteien ohne ausreichende parlamentarische Kontrolle agieren. Die AfD war und ist der einzige konsequente Verteidiger der Demokratie.  

Die AfD als Bollwerk gegen Zensur 

Wie Wels gegen SA-Einschüchterung kämpfte, steht die AfD dem heutigen engstirnigen Meinungskorridor der Kartellparteien entgegen. Die AfD kämpft einsam gegen das Bollwerk der Kartellparteien, die gestützt auf Medien und Staatsapparat – die öffentliche Meinung als Monopol diktieren. In gezielt geschürter Hysterie hagelt es tätliche Übergriffe von Antifa und Linksextremisten auf AfD-Anhänger: Brandstiftungen und Vandalismus als Mittel, um andere Meinungen zu ersticken. (28) 

Doch Otto Wels’ unerschrockener Mut lebt in der AfD fort: Wie er gegen die herrschende Mehrheit ankämpfte, verkörpert die AfD allein die wahren Werte von Demokratie, Freiheit, Widerstand und dem Kampf zum Wohle des Volkes. Die SPD pervertiert indes seinen Namen zum Bollwerk gegen uns – ein zynischer Verrat an ihrer eigenen Geschichte und dem Volk. 

Quellen:

(1) 23. März 1933: Reichstag billigt „Ermächtigungsgesetz“  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/1933-03-23-ermaechtigungsgesetz-938540

(2) Rede von Otto Wels gegen das Ermächtigungsgesetz 

(3) Otto Wels  https://www.dhm.de/lemo/biografie/otto-wels

(4) People in the Resistance: Otto Wels  https://www.gdw-berlin.de/en/recess/biographies/complete-index/biographie-detail/view-bio/otto-wels

(5) SPD verliert fast unumkehrbar an gesellschaftlicher Verankerung  https://www.welt.de/politik/deutschland/plus252796018/Misere-der-Sozialdemokraten-SPD-verliert-fast-unumkehrbar-an-gesellschaftlicher-Verankerung.html

(6) Das sind die Fraktionen im 21. Deutschen Bundestag  https://www.das-parlament.de/inland/bundestag/das-sind-die-fraktionen-im-21-deutschen-bundestag

(7) Beschluss vom 27. Januar 2026  https://www.welt.de/politik/deutschland/plus252796018/Misere-der-Sozialdemokraten-SPD-verliert-fast-unumkehrbar-an-gesellschaftlicher-Verankerung.html

(8) SPD-Fraktion bleibt im Otto-Wels-Saal  https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-spd-otto-wels-saal-bundestag-li.3253310

(9) AfD scheitert mit Klage zu Otto-Wels-Saal: „Gut, dass der Spuk ein Ende hat“  https://www.vorwaerts.de/inland/afd-scheitert-mit-klage-zu-otto-wels-saal-gut-dass-der-spuk-ein-ende-hat

(10) Erfolglose Organklage der AfD-Fraktion wegen Zuteilung des Otto-Wels-Saals  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-009.html

(11) Otto-Wels-Haus (Unter den Linden 50)  https://www.bundestag.de/besuche/architektur/gebaeude/udl50

(12) Platz machen für die Blauen  https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-03/bundestag-abgeordnete-afd-berlin/seite-2

(13) AfD-Stimmanteile nach Tätigkeit im Vergleich zu 2021  https://www.tagesschau.de/wahl/archiv/2025-02-23-BT-DE/charts/umfrage-afd/chart_1874759.shtml

(14) Wahlverhalten bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nach beruflicher Tätigkeiten  https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1558462/umfrage/wahlverhalten-bei-der-bundestagswahl-2025-nach-taetigkeiten

(15) Verfassungsrichter: Zweiwöchige Corona-Ausgangssperre für Nichtgeimpfte war rechtswidrig  https://www.stern.de/politik/deutschland/verfassungsgericht–corona-ausgangssperre-war-rechtswidrig-34829328.html

(16) Gericht bestätigt Maskenpflicht – Versammlungsverbot war jedoch verfassungswidrig  https://www.welt.de/politik/deutschland/article256306202/Corona-Gericht-bestaetigt-Maskenpflicht-Versammlungsverbot-war-verfassungswidrig.html

(17) Recht auf effektive Opposition“: AfD Fraktion klagt gegen 2G-Plus im Bundestag  https://www.stern.de/politik/deutschland/corona-regeln–afd-fraktion-klagt-gegen-2g-plus-im-bundestag-31555256.html

(18) AfD reicht Klage gegen Lockdown ein  https://afd-fraktion-hessen.de/afd-reicht-klage-gegen-lockdown-ein/ 

(19) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h – Klimaschutzfolgenbereinigung)  https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100575.pdf

(20) Eigentum vor Willkür in der Energiepolitik schützen https://afdbundestag.de/eigentum-vor-willkuer-in-der-energiepolitik-schuetzen/ 

(21) Was die Gerichtsentscheidung zur AfD bedeutet  https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-einstufung-verfassungsschutz-106.html

(22) Eilantrag der AfD gegen Bekanntgabe ihrer Einstufung als Verdachtsfall erfolgreich  https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/eilantrag-der-afd-gegen-bekanntgabe-ihrer-einstufung-als-verdachtsfall-erfolgreich

(23) Der Compact-Sieg bestätigt auch unsere Politik! 

(24) Das Organstreitverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-087.html

(25) Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte  https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100574.pdf

(26) Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen  https://dserver.bundestag.de/btd/20/097/2009740.pdf

(27) Neid, Stillstand, Umverteilung: Wer braucht die SPD eigentlich noch?  https://www.focus.de/politik/meinung/neid-stillstand-umverteilung-wer-braucht-die-spd-eigentlich-noch_ba1383d9-6406-4a3a-87c5-46b00fb0b483.html

(28) Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate im ersten Halbjahr 2025  https://dserver.bundestag.de/btd/21/011/2101171.pdf

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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