Wenn selbsternannte Demokratieretter die Demokratie beschädigen

Der Fall AfD, der Verfassungsschutz, die UN Warnung und der steuerfinanzierte NGO Komplex

Deutschland steht an einem demokratischen Kipppunkt. Nicht, weil Bürger eine Oppositionspartei wählen. Nicht, weil Millionen Menschen eine andere Migrationspolitik, eine andere Energiepolitik, mehr nationale Souveränität oder mehr Meinungsfreiheit verlangen. Sondern weil ein politisches Kartell zunehmend so handelt, wie es anderen Demokratiefeindlichkeit vorwirft: ausgrenzend, autoritär, bevormundend und in Teilen kontrademokratisch.

Aus meiner Sicht als Bundestagsabgeordneter zeigt sich ein gefährliches Muster. Die Kartellparteien erklären sich selbst zum Inbegriff der Demokratie. Wer ihnen widerspricht, wird nicht mehr nur politisch bekämpft, sondern moralisch verdächtigt, medial skandalisiert, administrativ bearbeitet und im Extremfall geheimdienstlich markiert. Der politische Gegner wird nicht mehr als legitime Alternative behandelt, sondern als Sicherheitsproblem.

Genau in diese Debatte fällt die Warnung der UN Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan. Ihre Kritik trifft einen Nerv. Khan beschreibt Deutschland nicht als Diktatur und auch nicht als gescheiterten Staat. Sie erkennt ausdrücklich die verfassungsrechtlichen Garantien, die unabhängige Justiz und die lebendige Zivilgesellschaft an. Aber gerade deshalb ist ihre Warnung so bedeutsam: Sie kommt nicht aus parteipolitischem Kalkül, sondern aus Sorge um die Substanz der Meinungsfreiheit in einem Land, das sich selbst gern als moralischer Maßstab versteht [1].

Die UN Sonderberichterstatterin warnt vor der Verengung des Meinungskorridors

Irene Khan stellte nach ihrem Deutschlandbesuch im Februar 2026 fest, dass der Raum für freie Meinungsäußerung in Deutschland unter Druck steht. Sie kritisierte einen zunehmend sicherheitsstaatlichen Umgang mit politischer Rede, Aktivismus und gesellschaftlichem Protest. Dazu zählt sie Verbote bestimmter Parolen, die Überwachung von Organisationen auf teils vagen Extremismusgrundlagen und die Gefahr, dass politische Äußerungen kriminalisiert oder administrativ eingeschränkt werden [1].

Das ist eine schwere Diagnose. Denn Meinungsfreiheit ist nicht die Freiheit der bequemen, angepassten und regierungsnahen Meinung. Sie ist gerade die Freiheit der unbequemen, störenden und oppositionellen Meinung. Eine Demokratie beweist ihre Stärke nicht daran, wie sie mit Zustimmung umgeht, sondern daran, wie sie Widerspruch aushält.

Khan warnt davor, dass staatliche Maßnahmen Unsicherheit erzeugen können. Bürger wissen dann nicht mehr sicher, welche Äußerungen noch zulässig sind und welche bereits soziale, berufliche oder rechtliche Folgen haben könnten. Das fördert Selbstzensur. Und Selbstzensur ist eine stille Form der Freiheitsbeschränkung [1].

Genau darin sehe ich ein zentrales Problem der deutschen Debatte. Seit Jahren erleben wir, dass bestimmte Themen kaum noch frei diskutiert werden, ohne dass sofort moralische Etiketten verteilt werden. Migration, Islamismus, innere Sicherheit, Klimapolitik, nationale Identität, EU Zentralismus oder Kritik an öffentlich finanzierten Strukturen werden nicht selten in die Nähe von Extremismus gerückt. Die Methode ist immer ähnlich: Erst wird eine Position moralisch markiert, dann gesellschaftlich geächtet, dann institutionell beobachtet.

Parteiverbot als demokratischer Selbstwiderspruch

Besonders brisant wurde Khans Kritik durch ihr Interview mit der Berliner Zeitung vom 23. Mai 2026. Dort wurde sie mit der Aussage bekannt, Demokratie durch Verbote von Parteien retten zu wollen, untergrabe die Demokratie selbst [2]. Die Weltwoche griff diese Warnung auf und stellte sie in den Zusammenhang der deutschen Debatte über ein mögliches AfD Verbot [3].

Rechtlich kennt das Grundgesetz die Möglichkeit eines Parteiverbots. Artikel 21 Absatz 2 GG erlaubt ein solches Verfahren unter sehr engen Voraussetzungen. Aber gerade weil ein Parteiverbot der schärfste Eingriff in den demokratischen Parteienwettbewerb ist, darf es niemals zum politischen Ersatz für argumentatives Scheitern werden.

Ich halte es für brandgefährlich, wenn etablierte Parteien, die in vielen Regionen an Zustimmung verlieren, nicht mehr vorrangig politisch argumentieren, sondern offen oder verdeckt über Verbote, Beobachtung und institutionelle Ausgrenzung nachdenken. Eine Partei, die gewählt wird, muss politisch gestellt werden. Wer stattdessen den Staatsapparat bemüht, legt die Axt an den freien Wettbewerb.

Das ist ein demokratischer Selbstwiderspruch. Demokratie bedeutet nicht, dass Bürger so lange wählen dürfen, wie sie das gewünschte Ergebnis liefern. Demokratie bedeutet auch nicht, dass Parteien erst dann als demokratisch gelten, wenn sie sich dem Meinungskorridor der Regierung anpassen. Demokratie bedeutet Wettbewerb. Und Wettbewerb bedeutet, dass Macht wechseln kann.

Wer eine Oppositionspartei mit Millionen Wählern nicht mehr politisch, sondern administrativ bekämpft, greift indirekt auch die politische Urteilskraft dieser Wähler an. Der Bürger wird dann nicht mehr als Souverän behandelt, sondern als Risiko, das betreut, belehrt und notfalls korrigiert werden muss.

Der Verfassungsschutz als politischer Faktor

Der Umgang des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit der AfD ist in diesem Zusammenhang zentral. Am 2. Mai 2025 wurde die AfD durch das Bundesamt öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt jedoch am 26. Februar 2026 vorläufig, die AfD bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren als gesichert extremistische Bestrebung einzustufen, zu behandeln oder öffentlich entsprechend zu bezeichnen [4].

Das war kein nebensächlicher Vorgang. Die öffentliche Einstufung einer großen Oppositionspartei durch einen Inlandsnachrichtendienst greift massiv in den politischen Wettbewerb ein. Sie wirkt auf Wähler, Mitglieder, Beamte, Unternehmer, Lehrer, Soldaten, Medien und mögliche Unterstützer. Selbst wenn später ein Gericht korrigiert, ist der politische Schaden bereits eingetreten.

Das Verwaltungsgericht Köln gab dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen statt. Der Beschluss machte deutlich, dass das Bundesamt die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch behandeln oder bezeichnen darf [5]. Damit bestätigte das Gericht zumindest vorläufig, dass der Staat nicht beliebig politische Etiketten mit enormer Wirkung setzen darf.

BILD Kommentator Peter Tiede sprach in diesem Zusammenhang von einer „AfD Klatsche für politisch motivierte Staatsversager“ [6]. Er verwies besonders auf den Zeitpunkt der Verkündung. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser trat kurz vor dem Regierungswechsel mit der Einstufung an die Öffentlichkeit. Aus Sicht Tiedes wirkte das wie ein politisch motivierter Vorgang [6].

Man muss die Wortwahl nicht in jedem Detail übernehmen, um den Kern des Problems zu erkennen. Wenn eine scheidende Regierung kurz vor einem Machtwechsel eine zentrale Oppositionspartei öffentlich geheimdienstlich brandmarkt, entsteht der Eindruck politischer Instrumentalisierung. Ein Inlandsnachrichtendienst darf aber nicht wie ein verlängerter Arm parteipolitischer Interessen erscheinen.

Aus meiner Sicht liegt hier der entscheidende Bruch. Der Staat ist nicht mehr nur neutraler Schiedsrichter des demokratischen Wettbewerbs. Er wird selbst zum Akteur. Und zwar mit Machtmitteln, über die die Opposition nicht verfügt.

Das Gutachten und die Frage nach der demokratischen Methode

Tichys Einblick ging noch weiter und argumentierte, das AfD Gutachten des Verfassungsschutzes sage mehr über den Verfassungsschutz aus als über die AfD. Roland Tichy schrieb, darin zeige sich antidemokratisches Gedankengut bei den Verfassern [7].

Der Vorwurf ist schwerwiegend, aber politisch nachvollziehbar. Wenn ein Geheimdienst ein umfangreiches Gutachten erstellt, dieses politisch wirksam wird, die Öffentlichkeit aber zunächst nur eingeschränkt prüfen kann, worauf die Vorwürfe beruhen, entsteht ein rechtsstaatliches Ungleichgewicht. Die Stigmatisierung wirkt sofort. Die Verteidigung kommt später. Der öffentliche Makel bleibt oft selbst dann haften, wenn Gerichte nachträglich Korrekturen vornehmen.

In einer freiheitlichen Demokratie muss eine Partei wissen, welche konkreten Vorwürfe gegen sie erhoben werden. Die Öffentlichkeit muss prüfen können, ob staatliche Behauptungen tragen. Und Gerichte müssen wirksam kontrollieren können, bevor politische Vorverurteilungen irreparabel wirken.

Ich sehe genau darin ein erhebliches rechtsstaatliches Problem. Es entsteht ein Mechanismus, bei dem erst die politische Wirkung erzeugt und danach die rechtliche Prüfung abgewartet wird. Der Verdacht wird gesetzt, die Schlagzeile ist geschrieben, die Gegner zitieren die Einstufung, Talkshows und Leitartikel übernehmen das Etikett. Selbst eine spätere gerichtliche Korrektur erreicht die Bevölkerung meist nicht mehr mit derselben Wucht.

Die Brandmauer als Machtinstrument

Die sogenannte Brandmauer wird öffentlich als Schutz der Demokratie verkauft. Ich halte sie jedoch weniger für einen Schutzmechanismus als für ein Machtinstrument. Sie verhindert normale parlamentarische Abläufe, erschwert sachorientierte Mehrheiten und erklärt Millionen Wähler faktisch zu Bürgern zweiter Klasse.

Wenn AfD Anträge abgelehnt werden, obwohl sie inhaltlich richtig sein können, nur weil sie von der AfD kommen, dann geht es nicht mehr um Sachpolitik. Dann geht es um politische Quarantäne. Wenn Kandidaten der AfD pauschal von Ämtern ferngehalten werden, obwohl diese Ämter parlamentarischen Regeln folgen sollten, dann wird nicht Demokratie verteidigt, sondern demokratische Repräsentation eingeschränkt.

Der Begriff Kartellparteien ist vielleicht polemisch. Aber er beschreibt ein reales Machtverhalten. Parteien, die sich sonst gegenseitig bekämpfen, schließen sich zusammen, sobald es darum geht, eine oppositionelle Kraft außerhalb des erlaubten Machtkorridors zu halten. Der Wähler darf zwar AfD wählen. Aber seine Wahl soll möglichst keine normale politische Wirkung entfalten.

Das ist der eigentliche Skandal. Demokratie lebt von der Möglichkeit, dass Mehrheiten wechseln. Wenn aber alle etablierten Kräfte gemeinsam daran arbeiten, eine wachsende Opposition zu isolieren, dann wird Demokratie zur kontrollierten Demokratie. Der Bürger darf abstimmen, aber bitte nur mit einem Ergebnis, das den herrschenden Milieus passt.

Der NGO Komplex als steuerfinanziertes Vorfeld

Zu dieser Entwicklung gehört auch der wachsende NGO Komplex. Unter Begriffen wie Demokratieförderung, Vielfalt, Toleranz, Extremismusprävention und Zivilgesellschaft fließen seit Jahren erhebliche öffentliche Mittel in Vereine, Initiativen, Netzwerke und Projekte. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beschreibt selbst, dass es deutschlandweit Projekte fördert, die sich für Demokratie und Vielfalt stark machen und gegen Extremismus einsetzen [8].

Das klingt zunächst unverfänglich. Niemand kann ernsthaft etwas gegen echte Demokratieförderung haben. Die entscheidende Frage lautet aber: Was wird hier konkret gefördert, wer erhält das Geld, welche politischen Grundannahmen stehen dahinter und gegen wen richtet sich die praktische Arbeit?

Für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ waren für 2026 nach Berichten rund 191 Millionen Euro vorgesehen [9]. Andere Darstellungen zum Bundeshaushalt 2026 nennen für Demokratieförderung und ähnliche Programme sogar Beträge von mehr als 200 Millionen Euro [10]. Das sind keine kleinen Summen. Das ist politisch relevantes Geld. Es stammt von Arbeitnehmern, Handwerkern, Unternehmern, Familien, Selbständigen und Rentnern. Es stammt von Menschen, die jeden Tag arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen und dann erleben, dass mit ihrem Geld Strukturen finanziert werden, die politisch häufig gegen ihre Sorgen, ihre Begriffe und ihre Wahlentscheidungen mobilisieren.

Ich sehe dadurch einen asymmetrischen Wettbewerb. Parteien müssen sich im demokratischen Wettbewerb behaupten. Zugleich aber existiert ein weit verzweigtes Milieu aus öffentlich geförderten Projekten, Stiftungen, Initiativen, Meldestellen, Beratungsnetzwerken und Kampagnenakteuren, das formal nicht als Partei auftritt, aber politisch oft eindeutig in eine Richtung arbeitet. Es wird gegen rechts mobilisiert, gegen Populismus sensibilisiert, gegen angebliche Desinformation geschult, gegen angebliche Menschenfeindlichkeit aufgeklärt. In der Praxis trifft diese politische Energie sehr häufig die AfD, ihre Themen und ihr Umfeld.

Genau deshalb halte ich die Rede von einem Vorfeld der Kartellparteien für berechtigt. Diese Formulierung ist eine politische Bewertung. Aber sie trifft einen wunden Punkt. Was Parteien selbst nicht offen tun sollten, nämlich mit Steuergeld gegen einen konkreten politischen Wettbewerber mobilisieren, kann über Projektförderung indirekt möglich werden. Der Staat finanziert nicht unmittelbar eine Kampagne der SPD, der Grünen oder der Union gegen die AfD. Aber er finanziert ein ideologisches Umfeld, das häufig exakt jene Begriffe, Feindbilder und politischen Prioritäten teilt, mit denen diese Parteien die AfD ausgrenzen.

Radikale Töchter als Beispiel für den Streit um Demokratieförderung

Der Fall „Radikale Töchter“ zeigt, wie politisch dieses Feld ist. Tichys Einblick berichtete im April 2026, das Bundesinnenministerium habe der NGO die Förderung für das Projekt „Mut Muskel Training“ gestrichen. Zugleich kritisierte der Beitrag, dass die Organisation nicht nur staatlich, sondern auch durch Akteure aus dem Umfeld großer Wirtschaftsunternehmen und Stiftungen unterstützt werde [11].

Auch FragDenStaat berichtete über den Förderstopp und stellte die Frage, ob das Ministerium die Förderung nach Gutsherrenart beendet habe [12]. Die taz berichtete ebenfalls über den Fall und brachte ihn in Zusammenhang mit einer Petition aus dem Umfeld der Organisation gegen Friedrich Merz [13]. Die Organisation selbst beschreibt ihre Arbeit als Einsatz für Demokratie, politische Teilhabe und Mut zu Aktion [14].

Gerade diese Selbstdarstellung ist interessant. Denn sie zeigt, wie stark politische Aktivierung, moralische Erziehung und Demokratieförderung inzwischen ineinanderfließen. Was als Bildungsarbeit bezeichnet wird, kann in der Praxis sehr politisch sein. Wer junge Menschen nicht nur informiert, sondern zu bestimmten Formen politischer Aktion motiviert, wirkt in den politischen Raum hinein.

Ich stelle deshalb die Frage: Wird hier eine offene Demokratie gefördert, in der unterschiedliche politische Lager fair konkurrieren? Oder wird eine bestimmte ideologische Lesart von Demokratie finanziert, in der linksgrüne, aktivistische oder antirechte Positionen als demokratischer Normalfall gelten, während konservative, patriotische oder migrationskritische Positionen als Problem behandelt werden?

Besonders auffällig ist, dass solche Projekte oft dort aktiv werden, wo die AfD stark ist: in Ostdeutschland, in ländlichen Räumen, in Schichten, die von den etablierten Parteien nicht mehr erreicht werden. Das wirkt wie ein politisches Korrekturprogramm für Bürger, deren Wahlverhalten den herrschenden Politikdarstellern nicht passt.

Steuergeld, Moral und politische Kontrolle

Das Problem liegt nicht darin, dass es Vereine gibt. Eine Demokratie braucht Vereine, Initiativen, Debattenräume und politische Bildung. Das Problem entsteht dort, wo der Staat über Fördermittel ein weltanschaulich einseitiges Feld stabilisiert und dieses Feld anschließend als unabhängige Zivilgesellschaft präsentiert wird.

Wenn eine Organisation erheblich von öffentlichen Mitteln abhängig ist, ist sie nicht einfach Ausdruck freier Bürgergesellschaft. Sie ist dann zumindest teilweise Teil einer staatlich finanzierten politischen Infrastruktur. Das muss transparent benannt werden.

Genau diese Transparenz wird oft vermieden. Die Akteure treten als Zivilgesellschaft auf, sprechen mit moralischem Überlegenheitsanspruch, erhalten aber Geld aus Fördertöpfen, Ministerien oder staatsnahen Programmen. Sie stellen sich als Gegenmacht dar, sind aber häufig Teil eines durch öffentliche Mittel ermöglichten Meinungssystems.

Besonders problematisch ist die moralische Absicherung. Wer diese Strukturen kritisiert, wird schnell selbst verdächtigt. Dann heißt es, man greife die Zivilgesellschaft an, schwäche den Kampf gegen Extremismus oder gefährde die Demokratie. Dabei ist das Gegenteil richtig. Gerade eine Demokratie muss fragen dürfen, ob Steuergeld weltanschaulich ausgewogen verwendet wird. Gerade eine Demokratie muss prüfen dürfen, ob unter dem Label Demokratieförderung politische Vorfeldarbeit finanziert wird.

Redlich arbeitende Menschen zahlen dieses Geld. Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, ob mit ihren Steuern Brücken zwischen politischen Lagern gebaut werden oder ob ihre eigenen Positionen durch öffentlich finanzierte Akteure delegitimiert werden.

Die doppelte Zange aus Staat und Vorfeld

Setzt man alle Elemente zusammen, entsteht eine doppelte Zange. Auf der einen Seite steht der staatliche Apparat: Verfassungsschutz, Einstufungen, Gutachten, öffentliche Verdachtskommunikation, mögliche Verbotsdebatten. Auf der anderen Seite steht ein steuerfinanziertes oder stiftungsfinanziertes NGO-Feld, das gesellschaftlich skandalisiert, moralisch markiert und den Meinungskorridor bewacht.

Die eine Seite liefert den amtlichen Verdacht. Die andere Seite liefert die Kampagne. Die eine Seite etikettiert. Die andere Seite verbreitet die politische Folgerung. Die eine Seite spricht von Verfassungsfeindlichkeit. Die andere Seite fordert Ausgrenzung, Brandmauer und gesellschaftlichen Druck.

So entsteht ein System, in dem Opposition nicht mehr einfach Opposition ist. Sie wird zum Objekt staatlicher und halbstaatlicher Bearbeitung. Genau darin liegt die eigentliche Gefahr für die Demokratie.

Denn Demokratie ist nicht nur ein Verfahren. Demokratie ist auch ein Vertrauen in den Bürger. Wer den Bürger ständig pädagogisch, medial und administrativ gegen bestimmte Wahlentscheidungen abschirmen will, traut ihm die Demokratie nicht zu.

Demokratiefeindlichkeit im Namen der Demokratie

Die zentrale Pointe lautet: Die Kartellparteien werfen der AfD Demokratiefeindlichkeit vor, bedienen sich aber selbst Methoden, die demokratiefeindlich wirken.

Demokratiefeindlich handelt nicht nur, wer Wahlen abschaffen will. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer den Wettbewerb so verengt, dass bestimmte politische Optionen faktisch nicht mehr als legitim gelten. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer Behörden nutzt, um Opposition zu markieren. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer Steuergeld in politische Vorfeldstrukturen lenkt, die gegen eine bestimmte Richtung mobilisieren. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer Meinungsfreiheit nur innerhalb des eigenen Meinungskorridors akzeptiert.

Irene Khan formuliert diese Kritik nicht parteipolitisch. Aber ihre Warnung passt in die deutsche Lage. Wenn der Staat politische Rede und politische Organisation immer stärker unter Sicherheitsgesichtspunkten betrachtet, kann er genau die Freiheitswerte beschädigen, die er angeblich schützen will [1].

Das ist der Punkt, an dem die selbsternannten Demokratieretter sich selbst prüfen müssten. Wer im Namen der Demokratie Parteiverbote diskutiert, wer Geheimdienste gegen Opposition in Stellung bringt, wer den Wählerwillen durch Brandmauern neutralisieren will und wer mit Steuergeld ein politisches Vorfeld finanziert, sollte nicht vorschnell mit dem Finger auf andere zeigen.

Die Demokratie braucht Vertrauen in den Wähler

Eine freie Demokratie braucht keine Angst vor Opposition. Sie braucht Streit. Sie braucht politische Konkurrenz. Sie braucht offene Debatte. Sie braucht den Mut, auch unbequeme Meinungen auszuhalten. Und sie braucht das Vertrauen, dass Bürger selbst entscheiden können.

Die AfD ist für ihre Gegner unbequem, weil sie reale Konflikte sichtbar macht: Migration, innere Sicherheit, Energiepreise, Souveränität, Meinungsfreiheit, EU Machtverschiebung, Medienvertrauen und das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Wer diese Konflikte nicht lösen will, versucht oft, den Überbringer der Konflikte zu delegitimieren.

Doch eine Demokratie wird nicht dadurch stärker, dass man Opposition überwacht, ausgrenzt, moralisch vernichtet oder mit Verbotsfantasien überzieht. Sie wird stärker, wenn Bürger frei entscheiden können, auch dann, wenn ihre Entscheidung den Regierenden nicht gefällt.

Die Warnung der UN Sonderberichterstatterin sollte deshalb ernst genommen werden. Sie zeigt, dass die deutsche Debatte längst nicht mehr nur eine innerdeutsche Parteiauseinandersetzung ist. Es geht um die Frage, ob Deutschland eine offene Demokratie bleibt oder ob sich ein politisches Establishment eine betreute Demokratie baut, in der Wahlen zwar stattfinden, aber echte Opposition systematisch delegitimiert wird.

Meine Bewertung ist klar: Nicht die Bürger, die AfD wählen, untergraben die Demokratie. Gefährlich wird es dort, wo staatliche Apparate, öffentliche Gelder, mediale Macht und ein geförderter NGO Komplex zusammenwirken, um eine legitime Opposition aus dem demokratischen Wettbewerb zu drängen.

Quellverzeichnis

[1] Irene Khan, UN Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, vorläufige Beobachtungen nach ihrem Deutschlandbesuch, 6. Februar 2026. Die Stellungnahme behandelt den schrumpfenden Raum für Meinungsfreiheit, sicherheitsstaatliche Ansätze, Selbstzensur und die Gefahr der Kriminalisierung politischer Rede.
https://www.ohchr.org/sites/default/files/statements/20260206-eom-stm-europe-central-asia-region-sr-protection-right-en.pdf

[2] Berliner Zeitung, Interview mit Irene Khan, „Demokratie durch Verbote von Parteien zu retten, untergräbt die Demokratie selbst“, 23. Mai 2026.
https://www.berliner-zeitung.de/article/un-expertin-irene-khan-der-raum-fuer-meinungsaeusserung-in-deutschland-schrumpft-10036917

[3] Weltwoche, Beitrag zur Warnung der UN Berichterstatterin vor Parteiverboten in Deutschland und zur Kritik an der Praxis des Verfassungsschutzes.
https://weltwoche.de/daily/untergraebt-die-demokratie-un-berichterstatterin-warnt-vor-parteiverboten-in-deutschland-und-kritisiert-praxis-des-verfassungsschutzes/

[4] Verwaltungsgericht Köln, Pressemitteilung vom 26. Februar 2026, „Verfassungsschutz darf Alternative für Deutschland vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen“.
https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_26022026/index.php

[5] Verwaltungsgericht Köln, Beschluss 13 L 1109/25 vom 26. Februar 2026.
https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_koeln/j2026/13_L_1109_25_Beschluss_20260226.html

[6] BILD, Peter Tiede, „AfD Klatsche für politisch motivierte Staatsversager“, 27. Februar 2026.
https://www.bild.de/politik/meinung-kommentare-kolumnen/kommentar-von-peter-tiede-afd-klatsche-fuer-politisch-motivierte-staatsversager-69a059157c787f6a1ceefd95

[7] Tichys Einblick, Roland Tichy, „Das AfD Gutachten ist ein Blick in den Spiegel, man sieht die Demokratiefeindlichkeit der Verfasser“, 14. Mai 2025.
https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/afd-gutachten-demokratiefeindlicheit-verfasser/

[8] Bundesprogramm „Demokratie leben!“, Programmbeschreibung. Das Programm fördert Projekte für Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus.
https://www.demokratie-leben.de/

[9] Verfassungsblog, „Fördertheorie und Förderpraxis“, 20. Februar 2026. Der Beitrag nennt für 2026 ein Fördervolumen von 191 Millionen Euro für „Demokratie leben!“.
https://verfassungsblog.de/demokratieforderung-top-down-zivilgesellschaft/

[10] Aktive Bürgerschaft, Übersicht zur Förderung von Zivilgesellschaft und Ehrenamt im Bundeshaushalt 2026. Dort wird für „Demokratie leben!“ ein Betrag von 209 Millionen Euro genannt.
https://www.aktive-buergerschaft.de/foerderung-von-zivilgesellschaft-und-ehrenamt-im-bundeshaushalt-2026/

[11] Tichys Einblick, Carlheinz Swaczyna, „Radikale Töchter ohne Staats aber mit viel Industriegeld gefördert“, 6. April 2026.
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/radikale-toechter-mit-industriegeld-gefoerdert/

[12] FragDenStaat, „Radikale Töchter: Demokratieförderung nach Gutsherrenart“, 24. März 2026.
https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2026/03/radikale-tochter/

[13] taz, „Wegen Petition gegen Merz? Dobrindt stoppt Demokratieprojekt“, 24. März 2026.
https://taz.de/Wegen-Petition-gegen-Merz/!6165344/

[14] Radikale Töchter, Eigendarstellung und aktuelle Hinweise zum Förderstopp.
https://radikaletoechter.de/aktuelles/

Gewalt gegen AfD-Politiker

Die Folgen einer jahrelangen rhetorischen Enthemmung

Die AfD ist die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag und in mehreren ostdeutschen Ländern die stärkste politische Kraft. Dennoch wird sie nicht als gleichberechtigter Teil des demokratischen Spektrums behandelt. Im Gegenteil: Die Angriffe auf ihre Abgeordneten, Mitglieder und Anhänger haben ein erschreckendes Ausmaß erreicht – dokumentiert durch offizielle Zahlen der Bundesregierung.

Die Zahlen für 2025: Ein besorgniserregender Höchststand

Die Fakten sprechen eine unmissverständliche Sprache. Im Jahr 2025 registrierte die Polizei bundesweit 5.140 Straftaten, die sich gegen Parteirepräsentanten beziehungsweise Parteimitglieder richteten. Das bedeutet eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr von etwa 40 Prozent. Im Jahr 2024 gingen 3.690 derartige Delikte in die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität ein, im Jahr 2023 hatte die Zahl noch bei 2.790 gelegen. Die Eskalation beschleunigt sich also von Jahr zu Jahr. (1)

Mit 1.852 Angriffen war die AfD im vergangenen Jahr besonders stark betroffen, wobei die Polizei die gegen ihre Vertreter gerichteten Straftaten überwiegend dem linken Spektrum zuordnete. Zum Vergleich: Die Straftaten gegen AfD-Politiker und ihre Parteimitglieder beliefen sich auf die bereits genannte Zahl von 1.852. Es folgten die Unionsparteien mit 1.339 und die Grünen mit 1.005. Die Statistik politisch motivierter Kriminalität verzeichnet für 2025 nicht nur einen Höchststand, sie zeigt auch eine bemerkenswerte Entwicklung. Die beiden Parteien, die in den Umfragewerten vorn liegen und für eine patriotische und im Falle der CDU, für eine scheinbar konservative Politik stehen, sind den meisten gewalttätigen Angriffen ausgesetzt. (2)

Die Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion. (3), (4)

Zwei Drittel aller Gewaltdelikte gegen die AfD

Besonders alarmierend ist das Bild bei den reinen Gewaltdelikten: Die Polizei registrierte 2025 insgesamt 121 gegen AfD-Mitglieder gerichtete Gewaltdelikte, bei denen mehrheitlich eine politisch links motivierte Haltung der mutmaßlichen Täter maßgeblich war. (5) Politiker aller anderen Parteien wurden 62-mal Opfer von gewalttätigen Attacken. Man muss diese Zahl auf sich wirken lassen: zweidrittel aller registrierten gewalttätigen Angriffe, hatten AfD-Repräsentanten zum Ziel. (6)

Dazu kommen die sogenannte Äußerungsdelikte wie Verleumdung und Beleidigung, von denen die AfD auch am stärksten betroffen war. 2025 wurden der Polizei demnach 1.303 Äußerungsdelikte bekannt, die Parteivertreter betrafen. Davon betrafen 449 Fälle die AfD.

Darüber hinaus wurden bei Angriffen auf Parteieinrichtungen 2025 besonders die AfD und die Unionsparteien mit 239 (27,7 Prozent) beziehungsweise 235 (27,2 Prozent) Attacken getroffen. (7)

Von der Wortwahl zur Tat

Diese Zahlen stehen nicht isoliert da. Seit Jahren prägen Kampfbegriffe wie „Brandmauer“, „Nazis“, „Feinde der Demokratie“ oder „Pack“ den öffentlichen Diskurs über die AfD. Medien und Vertreter der etablierten Parteien wiederholen diese Formulierungen mit einer Selbstverständlichkeit, als handele es sich um objektive Tatsachenbeschreibungen. In Wahrheit entmenschlichen sie den politischen Gegner und schaffen eine Atmosphäre, in der verbale und schließlich auch physische Gewalt gegen AfD-Vertreter als quasi-legitim empfunden wird. (8)

Der bei der Anfrage federführende AfD-Innenpolitiker Martin Hess bringt den Zusammenhang auf den Punkt. Er erklärte: „Wer die AfD und ihre Wähler ständig diffamiert, delegitimiert, moralisch entrechtet und sogar entmenschlicht, darf sich nicht wundern, wenn Demokratiefeinde daraus einen vermeintlichen Auftrag zur Gewalt ableiten.“ Der Linksextremismus werde von den etablierten Parteien verharmlost. (5)

Wer jahrelang duldet oder aktiv befeuert, dass eine demokratisch gewählte Oppositionspartei systematisch als existenzielle Bedrohung dargestellt wird, darf sich über die Folgen nicht wundern. Die Eskalation von der Hetze zur Tat ist kein Zufall – sie ist die logische Konsequenz einer tolerierten rhetorischen Enthemmung.

Eigene Erfahrungen mit Angriffen im Wahlkampf

Auch ich selbst habe in den vergangenen Jahren erlebt, was diese aufgeheizte Stimmung ganz konkret bedeutet. In verschiedenen Wahlkämpfen, im Oberbürgermeisterwahlkampf, im Kommunalwahlkampf und auch im Landtagswahlkampf, wurde ich persönlich immer wieder verbal angegriffen. Hinzu kamen zahlreiche Fälle von Sachbeschädigung: zerstörte Wahlplakate, beschädigte Großbanner und mutwillig zerstörtes Wahlkampfmaterial. Im Bundestagswahlkampf erreichte diese Entwicklung eine neue Qualität, als ich eine persönliche Nachricht erhielt, in der mir der Verfasser Gewalt androhte. Der Vorfall wurde bei der Polizei Brandenburg angezeigt. Dennoch ziehen sich die Ermittlungen inzwischen seit über eineinhalb Jahren hin.

Nach eigenen Recherchen soll es sich bei dem Verfasser vermutlich um den Sohn eines SPD-Abgeordneten aus Spremberg handeln. Ob dies ein Grund für die schleppende Bearbeitung ist, bleibt offen. Der Eindruck einer politischen Ungleichbehandlung drängt sich jedoch auf.

Die Bundesregierung duckt sich weg

Auf die Frage der Abgeordneten, ob eine systematische Einschüchterung von AfD-Anhängern erkennbar sei, antwortete die Bundesregierung, dass ihr keine Erkenntnisse vorlägen, „die auf eine systematisch geplante Einschüchterung oder Bedrohung von Mitgliedern oder potenziellen Wählern der AfD schliessen“ ließen. (7) Angesichts von 1.852 Straftaten und 121 Gewaltdelikten allein im Jahr 2025 ist diese Einschätzung bestenfalls realitätsfern, schlimmstenfalls Ausdruck einer politisch gewollten Verharmlosung.

 Laut Bundesregierung wurden im vergangenen Jahr im GETZ-L – dem für das linke Spektrum zuständigen Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern – elf Fälle behandelt, die sich auf Angriffe oder geplante Angriffe gegen Parteieinrichtungen oder Parteivertreter bezogen. Sieben davon betrafen die AfD, drei die CDU/CSU und einer die Grünen. (9)

Auch hier zeigt sich: Die AfD ist das Hauptziel linksextremistischer Gewalt.

Verantwortung von Medien, Politik und Zivilgesellschaft

Kartellparteien, Systemmedien und bestimmte zivilgesellschaftliche Akteure tragen eine klare Mitverantwortung an dieser Entwicklung. Sie haben nicht nur zugesehen, sondern die Stimmung über Jahre aktiv geschürt und mit Steuermitteln gefördert. (10) Die AfD als größte Oppositionspartei und wachsende Kraft wird damit faktisch zum „Freiwild“ erklärt. Das ist mit den Grundprinzipien einer funktionierenden Demokratie nicht vereinbar.

Ein Appell für Demokratie und Freiheit

Eine lebendige Demokratie braucht den offenen Wettstreit der Ideen und Argumente – niemals aber Einschüchterung, Drohungen oder Gewalt. Wenn physische Angriffe und systematische Bedrohungen gegen eine Partei, die Millionen Bürger dieses Landes vertritt, zunehmend hingenommen oder gar stillschweigend geduldet werden, dann steht weit mehr auf dem Spiel als das Schicksal einer einzelnen Partei. Dann erodiert das Fundament, auf dem unser freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen ruht.

Die Zahlen, die dieser Bericht dokumentiert, sind keine abstrakten Statistiken – hinter jeder einzelnen Zahl stehen Menschen. Kommunalpolitiker, die sich in ihrer Freizeit für ihre Heimat engagieren. Mandatsträger, die für ihre Überzeugungen einstehen. Bürger, die nichts weiter tun, als von ihrem demokratischen Recht Gebrauch zu machen. Sie alle verdienen den vollen Schutz unseres Rechtsstaates – ohne Wenn und Aber.

Es ist an der Zeit, diese Entwicklung schonungslos beim Namen zu nennen und entschlossen gegenzusteuern. Wer die Gewalt gegen die AfD relativiert, bagatellisiert oder instrumentalisiert, macht sich mitschuldig an der Vergiftung unserer politischen Kultur.

Die AfD wird sich nicht einschüchtern lassen. Wir werden auch künftig für unsere Positionen streiten – mit Leidenschaft, mit Argumenten und mit der Kraft der Überzeugung. Nicht trotz der Angriffe, sondern gerade weil wir wissen, wofür wir stehen:

Für ein freies, sicheres und souveränes Deutschland, in dem jeder Bürger ohne Angst seine Meinung vertreten und seine Stimme erheben kann.

Quellen:

(1)  Angriffe auf Parteivertreter stiegen 2025 um 40 Prozent

https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/angriffe-parteien-afd-gruene-100.html

(2) Mehr als 5000 Straftaten: Attacken auf Parteimitglieder nehmen deutlich zu

https://www.waz.de/politik/article412035555/mehr-als-5000-straftaten-attacken-auf-parteimitglieder-nehmen-deutlich-zu.html

(3) Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate im ersten Halbjahr 2025

https://dserver.bundestag.de/btd/21/011/2101171.pdf

(4) Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate im zweiten Halbjahr 2025 und

im Gesamtjahr 2025 (Drucksachennummer 21/5964, online noch nicht frei verfügbar)

(5) Mehr als 5000 Straftaten: Angriffe auf Parteimitglieder steigen massiv

Neue Vorratsdatenspeicherung – weiteres Instrument der Massenüberwachung

Freiheit und Sicherheit befinden sich oft miteinander im Spannungsverhältnis. Wer 100-prozentige Sicherheit will, wird auf viel Freiheit verzichten müssen. Wer keinerlei Freiheitseinschränkungen akzeptieren will, wird wiederum bei der Sicherheit Abstriche machen müssen. Es gilt, beides miteinander in ein gesellschaftlich tragfähiges Verhältnis zu bringen.

Im Deutschland unserer Tage schafft man das „Kunststück“, zeitgleich beides auf ein Minimum zu reduzieren. Kaum eine sicherheitspolitische Maßnahme der letzten Jahre hat tatsächlich mehr Sicherheit mit sich gebracht, aber pauschal die Freiheitsrechte beschnitten.

Und so scheint es munter weiterzugehen.

Bundesregierung beschließt anlasslose IP-Vorratsdatenspeicherung

So hat die Bundesregierung kürzlich beschlossen, sämtliche Anbieter von Internetzugangsdiensten zu verpflichten, die IP-Adressen ihrer Nutzer für drei Monate zu speichern [1]. Darüber hinaus sollen auch die sogenannten Port-Nummern gespeichert werden, also numerische Adressen, die die Identifizierung verschiedener Dienste oder Anwendungen auf einem Gerät und die Zuordnung von Datenpaketen ermöglichen [2].

Dies soll ohne jeglichen konkreten Anfangsverdacht erfolgen [3]. Außerdem soll es den Internetprovidern bei konkretem Verdacht möglich sein, die Aktivitäten eines Internetanschlusses mitzuschneiden [3].

Eigentlich soll das Vorgehen dem Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus dienen, doch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) räumt nebenbei ein, dass es auch das Vorgehen gegen „Extremismus“ erleichtern solle [1]. Man muss keine hellseherischen Fähigkeiten haben, um zu erkennen, dass ein weiteres Instrument für den Kampf gegen missliebige Meinungen geschaffen werden soll.

Experten üben scharfe Kritik am Gesetzentwurf

Digitalexperten weisen darauf hin, dass es sich auch bei IP-Adressen um sensible Daten handelt, weil dadurch Rückschlüsse auf Internetsuchen und persönliche Interessen möglich seien [4]. Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie hält es vor allem für problematisch, dass Daten heute zusammengeführt werden können, was seiner Ansicht nach einen sorgsameren Umgang mit persönlichen Daten erforderlich mache [4].

Christoph Sorge von der Universität des Saarlandes sieht die Gefahr detaillierter Nutzungsprofile und merkt auch einen erheblichen Aufwand für die betroffenen Unternehmen an [5]. Dies kann letztlich auch ein Kostentreiber sein, die Mehrkosten würden wohl auf die Verbraucher umgelegt werden.

Weitere Kostenrisiken und in der Praxis auch Datenschutzprobleme könnten sich daraus ergeben, dass die durch die Speicherung entstehenden „Daten-Honeypots“ wiederum gegen Angriffe geschützt werden müssen [5].

Auch bezweifeln viele Fachleute, dass die neue von Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eingebrachte Gesetzesnovelle vor den Gerichten Bestand haben wird [6]. Der Deutsche Anwaltsverein sieht die Schwelle für sehr eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahmen gesenkt und warnt vor empfindlichen Grundrechtseingriffen [6].

Ebenfalls sei kritisch zu sehen, dass die Speicherdauer von drei Monaten „deutlich über das erforderliche Maß hinaus“ gehe und dass für die Verwertung der Daten keine richterliche Kontrolle vorgesehen sei [6]. Selbst das Bundeskriminalamt (BKA) hält eine Speicherdauer von zwei bis drei Wochen für ausreichend [5].

Vom Verband der Internetwirtschaft Eco wird moniert, dass es keinen nachweisbaren Mehrwert für die Strafverfolgung geben würde, es handele sich lediglich um „Datenspeicherung auf Verdacht“ [7].

Frühere Überwachungsgesetze scheiterten vor Gericht

Schon früher galt eine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsanbieter, diese wurde aber vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 mit Blick auf unverhältnismäßige Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und mangelnde Datensicherheit gekippt [1].

Auch spätere Versuche der Massenerfassung digitaler Daten scheiterten an den Gerichten. So stoppte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2017 vorläufig die Umsetzung eines Gesetzes, das die zehnwöchige Speicherung von Verkehrsdaten vorsah [3].

Nicht mehr Sicherheit, aber weniger Freiheit

Zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus ist das von der Bundesregierung geplante Gesetz kaum geeignet, lässt sich die Datenverfolgung doch durch die Nutzung von VPN-Verbindungen, Tor-Netzwerken oder des Darknets leicht umgehen. Gleiches gilt für Aktivitäten unter Nutzung ausländischer Anschlüsse.

Wenn man liest, dass unter den „Straftaten von erheblicher Bedeutung“, die es mit der neuen Vorratsdatenspeicherung zu bekämpfen gilt, auch die sogenannte „Hasskriminalität“ ist, dann weiß man, in welche Richtung das Ganze gehen soll [8].

Die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung schafft nicht mehr Sicherheit, stellt aber Millionen Bürger unter Generalverdacht. Vor allem deshalb, weil sie anlasslos erfolgt. Sie ist ein weiterer Schritt in Richtung des gläsernen Bürgers und dient der Massenüberwachung unbescholtener Bürger. Kriminelle lachen sich derweil schlapp.

Am Ende bedeutet dieses Gesetz nicht mehr Sicherheit, aber weniger Freiheit.


Quellenverzeichnis

[1] „Kabinett bringt Speicherpflicht für IP-Adressen auf den Weg“, www.tagesschau.de, 22. April 2026
[2] „Abgespeckte Vorratsdatenspeicherung kommt“, www.lto.de, 22. April 2026
[3] „Kabinett beschließt Vorratsdatenspeicherung light“, www.spiegel.de, 22. April 2026
[4] „Regierung bringt Speicherung von IP-Adressen auf den Weg“, www.zdfheute.de, 22. April 2026
[5] „IP-Speicherung: Experten warnen vor Kostenfalle und geringem Sicherheitsgewinn“, www.heise.de, 26. April 2926
[6] „Neues Überwachungsgesetz: Deine Daten werden jetzt wieder gesammelt“, www.infranken.de, 27. April 2026
[7] „Rechtliche Bedenken bei dreimonatiger IP-Adressspeicherung“, www.heise.de, 23. April 2026
[8] „Die Bundesregierung will den gläsernen Untertan“, jungefreiheit.de, 24. April 2026

Gesinnungs-TÜV beim Immobilienkauf?

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie arbeiten seit Jahren hart und sind sparsam, um sich Ihren lang gehegten Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Die Bedingungen werden nicht leichter: Zinsen sind gestiegen, die Baukosten sind aufgrund zahlreicher politischer Verfehlungen explodiert. Ob Ihr Arbeitsplatz dauerhaft gesichert ist, wissen Sie nicht. Dennoch wollen Sie den großen Schritt wagen. Und Sie haben ein schönes Haus gefunden, das gerade so in Ihrem Budget liegt. Auch die Bank gibt grünes Licht für die Finanzierung.

Und dann das: Die Kommune, in deren Gebiet Ihre Traumimmobilie belegen ist, weist auf ihr Vorkaufsrecht hin. Kurze Begründung: Sie sind rechts!

Eingriffsrechte für Kommunen geplant

Ja, das Szenario klingt wie aus einem schlechten Film. Es könnte aber schon bald Realität werden, wenn die Bundesregierung Nägel mit Köpfen macht. Sie arbeitet derzeit an einer umfassenden Reform des Baugesetzbuchs (BauGB), das Kommunen deutlich mehr Eingriffsmöglichkeiten verschaffen soll, um gegen „extremistische“ Akteure im Immobiliensektor vorzugehen [1].

Es geht also um eine Änderung des Vorkaufsrechts, das in § 24 BauGB geregelt ist. Bisher erlaubt es den Kommunen in bestimmten Fällen, in bestehende Kaufverträge einzugreifen, wenn dies dem Allgemeinwohl dient [2]. Kommunen sollen nun auch dann Immobilienkäufe stoppen dürfen, „wenn Rechtsextremisten versuchen, sich in einem Dorf einzukaufen“ [3].

So heißt es in einem Referentenentwurf zur Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, dass Kommunen in Fällen gezielt eingreifen können sollen, wenn dem potenziellen Käufer „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ attestiert werden [1]. Auch die Qualität dieser Bestrebungen wird bereits definiert: Sie seien „gekennzeichnet durch ein aktives, nicht notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung ihrer Ziele“ [4]. Es braucht also kein strafbares oder anderweitig illegales Verhalten, um elementarer Grundrechte beraubt zu werden.

Weiteres Werkzeug für den Kampf gegen rechts

Doch damit nicht genug: Allein der Verdacht solcher Bestrebungen soll ausreichen, um den Kommunen Eingriffe zu ermöglichen. So sollen einem potenziellen Immobilienkauf dann Steine in den Weg gelegt werden können, „sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Käufer die Verwirklichung dieser Bestrebungen nachdrücklich unterstützt“ [2].

Konkret ist angedacht, das Verfassungsschutzgesetz insoweit zu ändern, dass der Verfassungsschutz ermächtigt wird, entsprechende Daten über potenzielle Erwerber weiterzugeben [1]. Die Kommunen selbst werden befugt, Informationen über Kaufinteressenten beim Verfassungsschutz und beim Bundeskriminalamt einzuholen [4].

Der genannte Entwurf aus dem Bauministerium nimmt explizit Bezug auf eine sogenannte „rechtsextreme Raumnahmestrategie“ und angeblich angestrebte „national befreite Zonen“ [2]. Es soll also ein weiteres Werkzeug für den Kampf gegen rechts bereitgestellt werden.

Kritik von Immobilienverband und Juristen

Das Vorhaben aus dem Haus von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) stößt auch beim Immobilienverband auf Kritik [2]. Der Branchenverband sieht „die Gefahr, dass ein bodenrechtliches Instrument, das seinem Wesen nach an konkrete städtebauliche Zielsetzungen anknüpft, mit Elementen der Gefahrenabwehr und sicherheitsbehördlichen Bewertung aufgeladen wird“ [2].

Auch von Juristen wird der Gesetzentwurf sehr kritisch gesehen. So stellt beispielsweise der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg fest: „Das verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Die schwammigen Formulierungen im Gesetzentwurf führen dazu, dass auch kritische Bürger mit angeblich politisch missliebigen Meinungen betroffen sein können“ [5].

Union ist der SPD ausgeliefert und spielt mit

Dass die Union bei solchen SPD-Vorschlägen mitspielt, zeigt erneut, was passiert, wenn man sich selbst hinter einer Brandmauer einsperrt und dem nach links abdriftenden Koalitionspartner auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist.

Die Politik versagt seit vielen Jahren beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die Spekulation mit sogenannten Schrottimmobilien. Auch bandenmäßigem Sozialleistungsbetrug mittels solcher Immobilien schaut der Staat tatenlos zu. Auf diesem Auge ist man blind. Um das Versagen in diesem Bereich zu kaschieren, konstruiert man nun ein Problem, das es gar nicht gibt.

Für uns ist klar: Eine politisch weisungsgebundene Behörde wie der Verfassungsschutz darf kein Akteur im Baurecht werden! Wir lehnen den von der Bundesregierung geplanten Gesinnungs-TÜV entschieden ab.


Quellenverzeichnis

[1] „Baugesetzbuch: Kommunales Vorkaufsrecht mit Gesinnungs-TÜV?“, kommunal.de, 10. April 2026
[2] „Wirbel um brisante SPD-Pläne beim Baurecht: Kommt jetzt der Gesinnungs-TÜV?“, www.fr.de, 25. April 2026
[3] „Schwarz-Rot plant Gesinnungs-TÜV für Immobilienkäufe“, jungefreiheit.de, 9. April 2026
[4] „Gesinnungs-TÜV beim Hauskauf: Bundesregierung plant Vorkaufsrecht nach politischer Überprüfung“, www.kettner-edelmetalle.de, 9. April 2026
[5] „Hauskauf nur noch mit Gesinnungs-Check?“, www.bild.de, 10. April 2026

AfD und Otto Wels – Das Bollwerk gegen die Zensur

Gedenken an Otto Wels und das Ermächtigungsgesetz 

Heute, am 23. März 2026, jährt sich zum 93. Mal die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes vom 23. März 1933. (1) An diesem Tag gedenken wir Otto Wels, der als SPD-Vorsitzender und Reichstagsabgeordneter gemeinsam mit seiner Fraktion den einzigen offenen Widerstand gegen dieses Gesetz leistete. Das Ermächtigungsgesetz ermächtigte die NSDAP-Regierung, ohne Beteiligung des Parlaments zu regieren und die Grundrechte der Bürger auszusetzen, was den Weg zur Diktatur ebnete. In der von SA-Männern umstellten Krolloper hielt Wels seine historische Rede und erklärte: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht!“ (2) 

Otto Wels: Vom Arbeiter zum Symbol des Widerstands 

Otto Wels wurde am 15. September 1873 in Berlin als Sohn eines Gastwirts geboren. Als Tapeziererlehrling trat er 1891 der SPD bei und engagierte sich in der Gewerkschaftsbewegung. 1912 wurde er Reichstagsabgeordneter, 1919 übernahm er den SPD-Vorsitz. Er leitete den Generalstreik gegen den Kapp-Putsch 1920 und floh nach seiner Rede gegen das Ermächtigungsgesetz 1933 ins Exil und starb am 16. September 1939 in Paris. Sein Vermächtnis symbolisiert Mut in der Verteidigung von Demokratie, Freiheit und Arbeiterrechten. (3)(4) 

Die Abkehr der SPD von ihren Wurzeln 

Die aktuelle SPD hat jedoch wenig mit Wels‘ arbeiterfreundlichen Wurzeln gemein. Sie priorisiert Eliteninteressen, symbolische Ideologiefragen wie Gender und Klimahysterie vor einer fairen Lohn- und Verteilungspolitik, was ihre Abkehr von den sozialdemokratischen Grundwerten verdeutlicht. (5) 

Der Skandal um den Otto-Wels-Saal 

Der Streit um den Otto-Wels-Saal im Reichstagsgebäude offenbart die doppelte Moral der Kartellparteien. Nach der Bundestagswahl 2025 wurde die AfD mit 151 Abgeordneten zur zweitstärksten Fraktion vor der SPD mit 120 Sitzen. (6) Logisch forderte die AfD den zweitgrößten Fraktionssaal, den Otto-Wels-Saal. Der Ältestenrat des Bundestags, dominiert von der Kartellmehrheit, entschied jedoch im Mai 2025 gegen die AfD: Die SPD behält den Saal, die AfD erhält den kleineren ehemaligen FDP-Saal. (7) Die SPD begründete dies damit, dass sie als Regierungspartei in der schwarz-roten Koalition Platz für Ministeriumsmitarbeiter und Nähe zum CDU/CSU-Saal benötige. Symbolisch argumentierte sie, der nach Wels‘ 1933er-Rede benannte Saal sei mit der „gesichert rechtsextremen“ AfD unvereinbar. SPD-Geschäftsführer Dirk Wiese nannte die Vorstellung „unerträglich“ für Fraktion und Wels-Familie und sprach von AfD-„Hysterie“. (8) (9) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2026 (Az. 2 BvE 14/25), veröffentlicht am 5. Februar, jubelte er: „Gut, dass der Spuk nun ein Ende hat.“ Das Gericht wies die Organklage der AfD ab und stellte klar: Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf einen spezifischen Saal gemäß Art. 38 GG, solange der zugeteilte ausreichend groß ist – keine „Erfolgsprämien“ für Wahlerfolge. (10)   

Die doppelte Moral der SPD im Otto-Wels-Haus 

Diese Haltung der SPD wirkt hochgradig schizophren, da sie die gleiche Symbolik im Otto-Wels-Haus (Unter den Linden 50) toleriert. Dieses nach Wels benannte Bundestagsgebäude beherbergt seit Jahren Büros zahlreicher AfD-Abgeordneter neben SPD- und Grünen-Mitgliedern. Der Kontrast zeigt: Die Blockade des Fraktionssaals ist pure Machtpolitik, um Kartell-Privilegien zu wahren. (11) (12) 

Die AfD – wahre Partei der Arbeiter 

Die AfD ist hingegen die wahre Volkspartei und Partei der Arbeiter. Wahlanalysen zur Bundestagswahl 2025 belegen: Die AfD erreichte bis zu 38 Prozent Zustimmung unter Arbeitern– weit vor der SPD mit unter 20 Prozent. (13) (14) 

Dies ergibt sich aus dem konsequenten Kampf für Familien, Arbeiter und Mittelstand. Die AfD kämpft für steuerliche Entlastungen für Arbeiter und Familien, steht für bezahlbare Energie und den Erhalt von Arbeitsplätzen, sowie den Schutz heimischer Arbeitsplätze. Außerdem setzt sich die AfD für einen gerechten Sozialstaat ohne Missbrauch staatlicher Leistungen ein. 

Darüber hinaus ist die AfD der konsequenteste Verteidiger der Grundrechte. Sie hat zahlreiche Parlamentsinitiativen und auch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichten eingereicht, um Freiheitsrechte zu wahren: 

  • Gegen Corona-Maßnahmen: Klagen gegen Lockdowns, Versammlungsverbote und 2G-Regeln schützten Versammlungs- und Bewegungsfreiheit. Viele Urteile bestätigten unverhältnismäßige Einschränkungen. (15) (16) (17) (18) 
  • Gegen Klimapolitik: Widerspruch gegen das Klimaschutzgesetz, das durch hohe Energiepreise Eigentums- und Berufsfreiheit Arbeiter trifft. (19) (20) 
  • Gegen Verfassungsschutz und Zensur: Erfolgreiche Eilanträge gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“, die Vereins- und Meinungsfreiheit bedrohen. (21) (22) (23)  
  • Migrationspolitik: Klagen für innere Sicherheit und Sozialrechte, da Masseneinwanderung Grundrechte wie Eigentum und Persönlichkeitsrechte belastet. (24) (25) (26) 

Und was macht die SPD? Vorschläge, den Bürger weiter zu schröpfen, z.B. in Form der Gesundheitsabgabe, die Leistung und Erfolg bestraft. Da stellt sich doch zurecht die Frage: Wer braucht die SPD eigentlich noch? (27) 

Parallelen zur Weimarer Republik 

Es gibt Parallelen zur Weimarer Republik: Das Ermächtigungsgesetz setzte unter dem Vorwand einer „Krise“ Grundrechte außer Kraft. Heute warnen wir vor ähnlicher Machtkonzentration bei Pandemie-Maßnahmen, Klimapolitik oder Migrationskrisen, wo die Kartellparteien ohne ausreichende parlamentarische Kontrolle agieren. Die AfD war und ist der einzige konsequente Verteidiger der Demokratie.  

Die AfD als Bollwerk gegen Zensur 

Wie Wels gegen SA-Einschüchterung kämpfte, steht die AfD dem heutigen engstirnigen Meinungskorridor der Kartellparteien entgegen. Die AfD kämpft einsam gegen das Bollwerk der Kartellparteien, die gestützt auf Medien und Staatsapparat – die öffentliche Meinung als Monopol diktieren. In gezielt geschürter Hysterie hagelt es tätliche Übergriffe von Antifa und Linksextremisten auf AfD-Anhänger: Brandstiftungen und Vandalismus als Mittel, um andere Meinungen zu ersticken. (28) 

Doch Otto Wels’ unerschrockener Mut lebt in der AfD fort: Wie er gegen die herrschende Mehrheit ankämpfte, verkörpert die AfD allein die wahren Werte von Demokratie, Freiheit, Widerstand und dem Kampf zum Wohle des Volkes. Die SPD pervertiert indes seinen Namen zum Bollwerk gegen uns – ein zynischer Verrat an ihrer eigenen Geschichte und dem Volk. 

Quellen:

(1) 23. März 1933: Reichstag billigt „Ermächtigungsgesetz“  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/1933-03-23-ermaechtigungsgesetz-938540

(2) Rede von Otto Wels gegen das Ermächtigungsgesetz 

(3) Otto Wels  https://www.dhm.de/lemo/biografie/otto-wels

(4) People in the Resistance: Otto Wels  https://www.gdw-berlin.de/en/recess/biographies/complete-index/biographie-detail/view-bio/otto-wels

(5) SPD verliert fast unumkehrbar an gesellschaftlicher Verankerung  https://www.welt.de/politik/deutschland/plus252796018/Misere-der-Sozialdemokraten-SPD-verliert-fast-unumkehrbar-an-gesellschaftlicher-Verankerung.html

(6) Das sind die Fraktionen im 21. Deutschen Bundestag  https://www.das-parlament.de/inland/bundestag/das-sind-die-fraktionen-im-21-deutschen-bundestag

(7) Beschluss vom 27. Januar 2026  https://www.welt.de/politik/deutschland/plus252796018/Misere-der-Sozialdemokraten-SPD-verliert-fast-unumkehrbar-an-gesellschaftlicher-Verankerung.html

(8) SPD-Fraktion bleibt im Otto-Wels-Saal  https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-spd-otto-wels-saal-bundestag-li.3253310

(9) AfD scheitert mit Klage zu Otto-Wels-Saal: „Gut, dass der Spuk ein Ende hat“  https://www.vorwaerts.de/inland/afd-scheitert-mit-klage-zu-otto-wels-saal-gut-dass-der-spuk-ein-ende-hat

(10) Erfolglose Organklage der AfD-Fraktion wegen Zuteilung des Otto-Wels-Saals  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-009.html

(11) Otto-Wels-Haus (Unter den Linden 50)  https://www.bundestag.de/besuche/architektur/gebaeude/udl50

(12) Platz machen für die Blauen  https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-03/bundestag-abgeordnete-afd-berlin/seite-2

(13) AfD-Stimmanteile nach Tätigkeit im Vergleich zu 2021  https://www.tagesschau.de/wahl/archiv/2025-02-23-BT-DE/charts/umfrage-afd/chart_1874759.shtml

(14) Wahlverhalten bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nach beruflicher Tätigkeiten  https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1558462/umfrage/wahlverhalten-bei-der-bundestagswahl-2025-nach-taetigkeiten

(15) Verfassungsrichter: Zweiwöchige Corona-Ausgangssperre für Nichtgeimpfte war rechtswidrig  https://www.stern.de/politik/deutschland/verfassungsgericht–corona-ausgangssperre-war-rechtswidrig-34829328.html

(16) Gericht bestätigt Maskenpflicht – Versammlungsverbot war jedoch verfassungswidrig  https://www.welt.de/politik/deutschland/article256306202/Corona-Gericht-bestaetigt-Maskenpflicht-Versammlungsverbot-war-verfassungswidrig.html

(17) Recht auf effektive Opposition“: AfD Fraktion klagt gegen 2G-Plus im Bundestag  https://www.stern.de/politik/deutschland/corona-regeln–afd-fraktion-klagt-gegen-2g-plus-im-bundestag-31555256.html

(18) AfD reicht Klage gegen Lockdown ein  https://afd-fraktion-hessen.de/afd-reicht-klage-gegen-lockdown-ein/ 

(19) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h – Klimaschutzfolgenbereinigung)  https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100575.pdf

(20) Eigentum vor Willkür in der Energiepolitik schützen https://afdbundestag.de/eigentum-vor-willkuer-in-der-energiepolitik-schuetzen/ 

(21) Was die Gerichtsentscheidung zur AfD bedeutet  https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-einstufung-verfassungsschutz-106.html

(22) Eilantrag der AfD gegen Bekanntgabe ihrer Einstufung als Verdachtsfall erfolgreich  https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/eilantrag-der-afd-gegen-bekanntgabe-ihrer-einstufung-als-verdachtsfall-erfolgreich

(23) Der Compact-Sieg bestätigt auch unsere Politik! 

(24) Das Organstreitverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-087.html

(25) Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte  https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100574.pdf

(26) Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen  https://dserver.bundestag.de/btd/20/097/2009740.pdf

(27) Neid, Stillstand, Umverteilung: Wer braucht die SPD eigentlich noch?  https://www.focus.de/politik/meinung/neid-stillstand-umverteilung-wer-braucht-die-spd-eigentlich-noch_ba1383d9-6406-4a3a-87c5-46b00fb0b483.html

(28) Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate im ersten Halbjahr 2025  https://dserver.bundestag.de/btd/21/011/2101171.pdf

Bio-Elite auf Steuerzahlerkosten: Bioland wirft AfD-Bauern raus

Stellt euch vor, ihr seid fleißiger Biobauer. Ihr bewirtschaftet euren Betrieb nach strengsten Öko-Richtlinien, zahlt saftige Beiträge und Lizenzgebühren. Und dann passiert genau das: Die Bioland-Bonzen schlagen euch die Tür vor der Nase zu. Nicht wegen eurer Arbeit. Nicht wegen eurer Qualität. Sondern nur deshalb, weil ihr euch politisch bei der größten demokratisch gewählten Oppositionspartei Deutschlands, der AfD, engagiert.

Willkommen im „Bio-Faschismus“. Ein Verband, der eigentlich Karotten und Kühe zertifizieren soll, mutiert zum politischen Öko-Inquisitor. Und das Ganze wird auch noch mit eurem Geld finanziert. Mitgliedsbeiträge, Lizenzgebühren und Hunderttausende aus Steuergeldern der EU, des Bundes und der Länder. (1)

Dabei verpflichtet sich Bioland laut eigener Satzung dazu, parteipolitisch unabhängig zu agieren. Stattdessen diffamiert der Verband die AfD und wirft deren Anhänger aus dem Verband. Hetze auf Steuerkosten. (2) (3)

Der skandalöse interne Umgang: AfD raus, ohne Begründung oder Anhörung

Der interne Umgang bei Bioland ist eindeutig. AfD-Mitglieder sollen nicht aufgenommen werden. Funktionäre sollen gekündigt werden. Sogar einfache Parteimitglieder werden aus dem Verband gedrängt, ohne dass ihnen eine Begründung geliefert wird.

Ein Beispiel ist der Biobauer Mathias Kreiß aus Bayern. Nachdem er als AfD-Bürgermeisterkandidat antrat, wurde sein Erzeugervertrag gekündigt. Das Bioland-Siegel durfte er nicht mehr nutzen. Der Hintergrund dafür ist eine von Bioland gegründete „Arbeitsgruppe gegen rechtsextreme Einflussnahme“. Kritiker sehen darin nicht nur eine Diffamierung, sondern auch einen klaren Verstoß gegen die eigene Satzung. In §2.3 heißt es ausdrücklich: „Der Verband ist parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig.“ (2) (3)

Statt Landwirtschaftspolitik betreibt Bioland linke Agenda

Eigentlich sollte Bioland den ökologischen Landbau fördern. Stattdessen betreibt der Verband aus Sicht vieler Kritiker politische Indoktrination. Kampagnen wie „Buntes Bioland“ richten sich gegen angeblichen Rechtsextremismus.

Wer AfD wählt, also die Partei, die sich als einzige konsequent für die Interessen deutscher Bauern einsetzt, wird plötzlich zur „Gefahr für die Marke“ erklärt. Satirisch zugespitzt könnte man sagen: Die Bio-Bonzen fürchten offenbar, dass links-grüne Wähler ihre Tomaten boykottieren könnten und die schöne Öko-Illusion zusammenbricht.

So mutieren Verbände ohne politische Kernkompetenz zu Marionetten der schwarz-roten Regierung und spalten die Landwirtschaft unter dem Deckmantel von Vielfalt und Demokratie. (4)

Satzungswidrig: Warum der AfD-Ausschluss gegen Biolands eigene Regeln verstößt

Ein Blick in die Satzung von Bioland vom 19.11.2024 zeigt die Widersprüche deutlich. In §2.3 heißt es ausdrücklich:

„Der Verband ist parteipolitisch, weltanschaulich und konfessionell unabhängig.“

Wenn ein Verband eine legale und demokratisch gewählte Partei pauschal als extrem brandmarkt und deren Mitglieder ausschließt, ist das aus Sicht der Kritiker nichts anderes als blanke Parteipolitik. Die Satzung erlaubt lediglich ein Vorgehen gegen rassistische, verfassungsfeindliche oder menschenverachtende Bestrebungen. Eine bloße AfD-Mitgliedschaft fällt jedoch nicht darunter. (2) Auch Ausschlüsse sind laut §5.4 nur bei einem wichtigen Grund möglich. Dazu gehört beispielsweise die aktive und öffentlich wahrnehmbare Unterstützung extremistischer Bestrebungen. Zudem muss vorher eine Anhörung stattfinden.

Ein pauschales „AfD gleich raus“ ohne Prüfung und ohne Anhörung verletzt diese Regeln. Gleichzeitig werden damit tausende AfD-Sympathisanten unter den Biobauern diskriminiert. Wenn AfD-Politiker bewusst ausgeschlossen werden, hat das auch Auswirkungen auf demokratische Prozesse. Die AfD vertritt inzwischen rund 20 Prozent der Wähler, mit steigender Tendenz. Eine Organisation, die gegen diese Partei agiert, betreibt faktisch Wahlkampf gegen die Opposition. (5)

Steuergelder finanzieren politische Kampagnen

Besonders brisant wird die Situation durch die Finanzierung des Verbandes. Bioland lebt nicht nur von Mitgliedsbeiträgen.

Der Verband erhält auch erhebliche öffentliche Fördermittel. EU-Programme wie „Grenzenlos Regional – Bio in Europa“ mit rund einer Million Euro Förderung. Bundesmittel über die BLE von etwa 90.000 bis 100.000 Euro für Messeauftritte wie die Grüne Woche oder die Biofach. Landesmittel wie rund 160.000 bis 170.000 Euro für Bildungsmaßnahmen in Baden-Württemberg oder etwa 50.000 bis 60.000 Euro für Sortenversuche in Niedersachsen. Hinzu kommen Lobbyausgaben von rund 120.000 bis 130.000 Euro im Jahr 2024.

Kritiker sehen darin ein klares Problem. Mit Steuergeldern werden aus ihrer Sicht AfD-Ausschlüsse, Arbeitsgruppen gegen angeblichen Rechtsextremismus und politische Lobbyarbeit finanziert. Das hat mit der ursprünglichen Idee der Förderung biologischer Landwirtschaft nur noch wenig zu tun. (2)

Fazit: Wenn Verbände zu politischen Indoktrinationszentren werden

Immer mehr Verbände mit eigentlich fachlichen Kernkompetenzen entwickeln sich nach Ansicht vieler Kritiker zu politischen Indoktrinationszentren. Statt sich auf ihre Aufgaben zu konzentrieren, betreiben sie politische Kampagnen gegen die Opposition. Deshalb fordern Kritiker, dass kein öffentliches Geld mehr für Organisationen bereitgestellt wird, die politische Hetze gegen die AfD betreiben. Die AfD versteht sich als Partei für alle Bauern. Wir positionieren uns gegen EU-Vorgaben und für eine Landwirtschaft, die sich stärker an den Interessen deutscher Landwirte orientiert.

Boykottiert ihr das Bioland-Siegel?
Teilt eure Meinung.

Quellen

(1) Bioland e.V., Eintrag im Lobbyregister des Deutschen Bundestages
https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R003958

(2) Satzung von Bioland e.V., Fassung vom 19.11.2024
https://a.storyblok.com/f/319110/x/e2ee5a1ff4/bioland_satzung_fassung_vom_19-11-24.pdf

(3) Bericht über internen Leitfaden zu AfD-Mitgliedern bei Bioland
https://apollo-news.net/interner-leitfaden-zeigt-bioland-will-afd-bauern-ausschlieen/

(4) Bioland-Kampagne „Buntes Bioland – Wir lieben Vielfalt“
https://www.bioland.de/ueber-uns/unsere-kernthemen/gegen-rechtsextreme-tendenzen

(5) Aktuelle AfD-Umfragewerte (Übersicht Wahlumfragen)
https://dawum.de/AfD/

Ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit – das „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“

Ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit – das „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“

Wenn es um die Beschränkung politisch unbequemer Meinungen geht, wird man in Brüssel und Berlin immer kreativer. Zum einen verklausuliert man den leicht durchschaubaren und milliardenschwer mit Steuermitteln geförderten Kampf gegen rechts als Bekämpfung von Hasskriminalität, obwohl das Strafgesetzbuch eine ganze Reihe von Paragraphen kennt, die eigentlich ausreichend Schutz vor verbalen Rechtsverletzungen bieten sollten. Zum anderen nimmt man die Plattformbetreiber der sozialen Medien immer fester an die Kandare.

Eine gar nicht so neue, aber nun nach und nach umgesetzte Idee ist es, politische Werbung schärfer zu regulieren. Man scheint den mündigen Bürgern echte Mündigkeit nicht zuzutrauen.

Neues Bürokratie-Monster

So liegt nun seit einigen Wochen ein Entwurf der Bundesregierung für das Wortungetüm namens Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) vor, der eine entsprechende EU-Verordnung in deutsches Recht überführen soll, obwohl sie bereits unmittelbar auch hierzulande gilt [1]. Das Gesetz stellt ausdrücklich eine Ergänzung des „Digital Services Act“ (DSA) der EU dar, der sich dem Kampf gegen sogenannte Desinformation verschrieben hatte [2]. Welche Auswirkungen allein schon dieser DSA mit sich bringt, zeigte die Hausdurchsuchung gegen den Medienwissenschaftler Norbert Bolz aufgrund eines sarkastischen Beitrags, die auf die Denunziation durch eine „Meldestelle“ folgte [2]. Diese beauftragten „Meldestellen“ sind meist nichts anderes als linke NGOs. Der Bock wird somit zum Gärtner gemacht.

Die EU hatte im Jahr 2023 die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung auf den Weg gebracht, die seit dem 10. Oktober 2025 gilt [3]. Unter anderem ist eine sogenannte Transparenzdatenbank vorgesehen, in der Werbeanzeigen von Politikern, Parteien und sonstigen politischen Akteuren dokumentiert werden sollen [3]. Schon die EU-Verordnung enthält 44 Seiten mit inhaltlichen Details, die aber so komplex sind, dass man sie noch meinte mit 54 Seiten an Leitlinien konkretisieren zu müssen [4]. Wie war das noch mit dem Bürokratie-Abbau?

Das Targeting, also das zielgerichtete Platzieren von Werbebotschaften anhand bestimmter Nutzermerkmale, soll massiv eingeschränkt werden, indem bestimmte Eigenschaften (z. B. politische oder religiöse Überzeugungen) nicht mehr erfasst werden dürfen [3]. Damit fällt für viele Plattformen ein wesentlicher Nutzen weg, die passgenaue Ansprache der Adressaten. Es geht hier nicht um Überwachung oder Big Data, denn die meisten Nutzer geben ihre Daten freiwillig preis, um auf sie zugeschnittene Angebote zu erhalten.

Beschneidung unserer Grundrechte

Was auf den ersten Blick wie schnödes Verwaltungsrecht daherkommt, hat es in sich. So enthält der Entwurf zahlreiche Eingriffsrechte, die zur Beschränkung wesentlicher Grundrechte führen können. Ein Beispiel: Wer die Transparenzpflichten bei der Kennzeichnung politischer Werbung, Sponsoren-Erkennbarkeit und der Dokumentation von Anzeigen nicht einhält, soll nicht nur sanktioniert werden können, sondern dem drohen bei „Gefahr in Verzug“ (ein beliebter Begriff, um beinahe alles zu rechtfertigen) Durchsuchungen von Geschäfts- und Betriebsräumen [1]. Im Gesetzentwurf steht schwarz auf weiß, dass „das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt“ werde. Beschlagnahmungen und Hausdurchsuchungen sollen sogar ohne richterlichen Beschluss möglich sein [5].

Selbst die im medialen Mainstream angesiedelte Zeitung „Welt“ überschrieb einen Beitrag zu dem Thema mit dem Titel „Hausdurchsuchung für die Demokratie?“ [6]. Der bekannte Journalist Uwe Vorkötter fragt provokant: „Sind Parteien schädlich wie Zigaretten?“ [4].

Auch wenn sich das Gesetz nicht explizit an oder vielmehr gegen Redaktionen und Verlage wendet, muss bedacht werden, dass viele von ihnen auch Plattformbetreiber und Vermarkter sind [1]. Jeder hat schon einmal politische Werbung auf den Online-Präsenzen der bekannten Tageszeitungen gesehen. Wo zieht man dann die Grenze? Lässt man sich Mitarbeiterlisten mit Stellenbeschreibungen vorlegen, um festzustellen, welche Büros man durchsuchen darf?

Die entsprechenden Branchenverbände haben im Rahmen der Debatte auf EU-Ebene auf diese Gefahr hingewiesen, weshalb sie dort gebannt wurde [1]. Da Deutschland dazu neigt, Richtlinien aus Brüssel noch zu verschärfen, besteht die Gefahr, dass dieser Schutz für normale Redaktionen wegfällt, jetzt erneut.

Branchen-Experten und Juristen warnen vor diesem Gesetz

Für die großen Plattformbetreiber, oft internationale Milliardenkonzerne, mag das Ganze kaum ein Problem sein. Sie haben viele Möglichkeiten, sich der Haftung zu entziehen, im Zweifel bezahlen sie mögliche Strafen aus der Portokasse. Der Entwurf trifft vor allem kleine Akteure ins Mark, weil nicht nur noch mehr Bürokratie auf sie zukommt, sondern das Haftungsrisiko für viele finanziell kaum zu stemmen ist. Folglich verzichtet man dann lieber auf politisch anmutende Werbung, um gar nicht erst ins Visier der Behörden zu geraten. Der Chef des Verbands der Internetwirtschaft „eco“, Alexander Rabe, sieht in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „de facto ein Verbot politischer Werbung“ [5]. 

Der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel bemängelt darüber hinaus, dass der Begriff der politischen Werbung in dem Gesetzentwurf wohl absichtlich vage gehalten wird und dass die für die Umsetzung des Gesetzes zuständige Behörde die Bundesnetzagentur sein soll, deren Chef mit Klaus Müller ein früherer Politiker der Grünen ist [5].

Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler zieht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in Zweifel, was er vor allem an der fehlenden Notwendigkeit eines richterlichen Beschlusses für Durchsuchungen und Beschlagnahmungen festmacht: „Daß der richterliche Beschluß nach dem Gesetzesentwurf nicht zwingend eingeholt werden muß, ist klar verfassungswidrig und verstößt unter anderem gegen das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die von der Verfassung geschützten Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Eigentum“ [7]. Auch kritisiert er, dass die Maßnahmen nicht von den sonst zuständigen Ermittlungsbehörden vorgenommen werden sollen, sondern im Auftrag von Aufsichtsbehörden, was „eine völlig unverhältnismäßige Ausweitung von staatlichen Ermittlungskompetenzen“ sei [7]. 

Der politische Diskurs wird zerstört

Ja, Werbung kann nervig sein. Auch politische Werbung kommt oft deplatziert und unpassend daher. Aber sollten nicht die Bürger und Nutzer der Plattformen selbst entscheiden dürfen, was sie sehen wollen? Warum meint der Staat, die Bürger schützen zu müssen? Oder geht es doch nur um Kontrolle?

Man darf auch nicht vergessen, dass kleinere politische Akteure oft nicht die finanziellen Kapazitäten haben, eine gewaltige Materialschlacht mit Millionen Plakaten und Flugblättern zu stemmen. Für sie ist bzw. (bald) war das Internet die einzige Möglichkeit, dies zu kompensieren.

Und die Regelungen machen bei Parteien nicht Halt. Auch kleinen lokalen Gruppen, die auf ein bestimmtes Thema aufmerksam machen wollen, Bürgerinitiativen oder zivilgesellschaftlichen Kampagnen könnte damit die Möglichkeit entzogen werden, ihre Themen sichtbar zu machen, was einem breiten politischen Diskurs schaden würde [8]. Im Ergebnis werden die massiven Auflagen und die bei Fehlern drohenden Sanktionen letztlich dazu führen, dass politische Werbung vermieden wird – ein explizites Verbot ist dann gar nicht mehr nötig [2].

Entmündigung der Bürger

Es ist richtig, dass es hohe Transparenzstandards für politische Einflussnahmen geben muss. Wer sich von Lobbyisten gleich welcher Couleur finanzieren lässt, soll dies öffentlich einsehbar dokumentieren müssen. Auch Manipulationen von außen müssen abgewehrt werden. Doch es ist weit über das Ziel hinausgeschossen, wenn man dafür Grundrechte für eigene Bürger und Unternehmen bis zur Unkenntlichkeit beschneidet. Wenn die Bundesregierung ihren Zensur-Entwurf durchbringt, dann ist das ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit in unserem Land.

Man schützt die Bürger nicht, indem man sie entmündigt.

Quellenverzeichnis

[1] „Transparenzgesetz: Wenn Werbe-Labels zur Hausdurchsuchung führen“, www.telepolis.de, 31. Januar 2026
[2] „Deutschland vollstreckt EU-Verordnung für politische Zensur“, www.achgut.com, 7. Januar 2026
[3] „Bald greifen die neuen EU-Regeln für politische Online-Werbung“, www.netzpolitik.org, 31. Juli 2025
[4] „Sind Parteien schädlich wie Zigaretten?“, www-t-online.de, 13. Januar 2026
[5] „Politische Werbung sorgt für Diskussionen – jetzt soll ein neues Gesetz kommen“, www.rtl.de, 7. Januar 2026
[6] „Hausdurchsuchung für die Demokratie?“, www.welt.de, 7. Januar 2026
[7] „Bundesregierung ermöglicht Durchsuchungen von Redaktionen ohne Richter“, jungefreiheit.de, 5. Januar 2026
[8] „Hier könnte keine politische Werbung stehen“, www.zeit.de, 28. Juli 2025

Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Bei vielen Menschen verblasst die Erinnerung an die Zumutungen, die uns die sogenannten Corona-Schutzmaßnahmen beschert haben. Viele wollen nicht mehr daran erinnert werden und einfach ihr Leben leben, in der Hoffnung, dass sich Ähnliches nicht wiederholt. Andere fordern die Aufarbeitung der Corona-Politik, weil sie befürchten, dass sich Derartiges unter gleichen oder ähnlichen Vorzeichen eben doch wiederholen könnte.

Dass es bislang abgesehen von einer Enquete-Kommission im Bundestag keine echte Aufarbeitung gibt, lässt diese Befürchtung nicht als gänzlich unrealistisch erscheinen. Ebenfalls deuten Vorhaben in diese Richtung, gesundheitspolitische Handlungskompetenzen der Nationalstaaten an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu übertragen. Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) und WHO-Pandemieabkommen sind Schritte zur Umsetzung eines internationalen Gesundheits-Regimes.

Internationale Gesundheitsvorschriften im Bundestag

Im Bundestag fand nun die Abstimmung über ein Gesetz zu Änderungen der IGV statt. Diese Änderungen basieren auf Beschlüssen der 77. Weltgesundheitsversammlung der WHO vom 1. Juni 2024 und mussten nun in nationales Recht umgesetzt werden, um Rechtskraft zu erlangen.

In der Problembeschreibung und Zielbestimmung des Gesetzesentwurfs ist wenig verklausuliert von einer „globalen Gesundheitssicherheitsarchitektur“ die Rede. Darüber hinaus wird der Begriff der „pandemischen Notlage“ in die IGV eingeführt. Zudem soll eine nationale Koordinierungsstelle für die Durchführung der IGV eingesetzt werden.

Bislang war in den Vorschriften von der bloßen Möglichkeit die Rede, sich bei unklaren Ereignissen betreffend die öffentliche Gesundheit mit der WHO abzustimmen. Diese Möglichkeit wurde nun zu einem Gebot umgewandelt.

Man fürchtet die Debatte

Geschichte wiederholt sich. Wieder einmal wird ohne breite gesellschaftliche Debatte ein möglicherweise folgenschweres Gesetz durch den Bundestag gepeitscht. In der Hochzeit der Corona-Krise meinte man mit Eilbedürftigkeit argumentieren zu können. Aber warum wird nun schon wieder im Schweinsgalopp eine Gesetzesänderung vollzogen, ohne eine echte Aufarbeitung der Corona-Politik zu ermöglichen und Lehren daraus zu ziehen? Die Antwort ist einfach: Man fürchtet die öffentliche Debatte.

In der Debatte am vergangenen Donnerstag, in der es um die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO ging, zeigte sich dieses Muster erneut. Die Redner der Kartellparteien – gleich welcher Couleur – unterstellten der AfD wieder einmal, sie würde Angst schüren und die Menschen mit Verschwörungstheorien überziehen. Doch die Corona-Zeit hat deutlich gezeigt: Am Ende hat sich bestätigt, dass unsere Warnungen und unsere Kritik berechtigt waren.

Angeblich keine Kosten – die erste Lüge

Auch wenn der Gesetzesentwurf formal keine Kosten vorsieht, dürfte das schon die erste handfeste Lüge sein. So soll ein koordinierender Finanzierungsmechanismus errichtet werden. Ebenfalls ist von einer „Ergänzung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten untereinander zur Stärkung einer nachhaltigen Finanzierung zur Förderung der Durchführung der IGV“ die Rede. Solche Begrifflichkeiten kennt man noch aus den Jahren der Euro- und Bankenkrise, als immer neue Pakete auf Kosten der Steuerzahler geschnürt wurden.

Damit steht fest: Deutschland wird zu Gesundheitsausgaben für das Ausland verpflichtet.

Weitere Einschränkung der Souveränität

Wenn von Koordinierung und Abstimmung mit der WHO die Rede ist, dann heißt das übersetzt in unbürokratisches Deutsch, dass die WHO Vorschriften darüber erlassen wird, wann von einer „pandemischen Notlage“ auszugehen ist, welche gesundheitliche Infrastruktur aufgebaut wird und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Spahns und Lauterbachs der Zukunft werden es damit leichter haben – sie können auf die WHO verweisen, wenn mal wieder Schulen geschlossen, Ausgangsverbote verhängt oder Grundrechte beschnitten werden.

Die Vorschriften schränken die Unabhängigkeit der Nationalstaaten massiv ein. Das Bundesgesundheitsministerium gibt zwar Entwarnung, Deutschlands Souveränität bleibe dadurch unberührt [1]. Ein solcher Satz aus einem Bundesministerium ist aber alles andere als beruhigend.

Mit der Feststellung bzw. Ausrufung einer wie auch immer gearteten „pandemischen Notlage“ werden erhebliche Folgen verbunden sein. Die Corona-Notstandsregelungen sollten noch in guter Erinnerung sein.

Meinungsfreiheit wieder in Gefahr

Auch die Formulierung in Anlage 1, Punkt A. (2) c) vi) lässt hellhörig werden. Dort steht, dass die Vertragsstaaten Kernkapazitäten für die „Risikokommunikation, einschließlich des Umgangs mit Fehl- und Desinformation“ bereithalten sollen. So wird von den Staaten die Fähigkeit gefordert, „mit Falschinformationen über Krankheiten oder Schutzmaßnahmen umzugehen“ [1].

Was die richtige Meinung ist, dürfte dann wieder von einer Behörde und den angeschlossenen Rundfunkanstalten verkündet werden. Das Ganze ist ein Freifahrtschein für die Zensur alternativer Medien.

Die Gefahr besteht, dass Online-Plattformen im Zuge des sogenannten Digital Services Act der EU zur Löschung kritischer Inhalte herangezogen werden [2].

WHO im Würgegriff von Big Pharma

Ein weiterer Aspekt, der bei der Bewertung sämtlicher Maßnahmen der WHO immer im Hinterkopf sein muss, ist die Tatsache, dass sie von privaten, zweckgebundenen Zuwendungen abhängig ist, wobei die konkreten vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Höhe und Zweckbindung weitgehend unter Verschluss bleiben [2].

Dem Lobbyismus von Pharmakonzernen und anderen Profiteuren einer neuen Pandemie sind damit Tür und Tor geöffnet.

Immer wieder ist in den IGV von „Gesundheitsprodukten“ die Rede. Die WHO könnte damit „zu einer Art globalen Beschaffungs- und Verteilungsagentur für Pandemieprodukte“ werden [2]. Damit dürften insbesondere Impfstoffe, Testverfahren und Masken gemeint sein.

In Artikel 1 der im Bundestag zur Abstimmung gestellten Gesetzesvorlage fand sich unter den Begriffsbestimmungen auch eine Definition für „Maßgebliche Gesundheitsprodukte“. Die Definition umfasst ganze vier Zeilen, wer bis zum Ende liest, findet dort als Beispiele „Zell- und Gentherapien und sonstige Gesundheitstechnologien“. Es soll am Ende keiner sagen, man habe von nichts gewusst.

Karlsruhe wird uns nicht helfen

Auch von deutschen Gerichten, allen voran dem Bundesverfassungsgericht, ist wohl keine Abhilfe zu erwarten. So ist kürzlich eine Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 1279/25) gegen die IGV bereits gescheitert. Zwar traf das Gericht in der Sache gar keine Entscheidung, es hielt die Verfassungsbeschwerde schon deshalb für unzulässig, weil es das Gesetz zu dem Zeitpunkt noch nicht gab [3].

Es ist aber damit zu rechnen, dass jede Pandemiepolitik inklusive weitreichender Grundrechtsbeschränkungen auch in Zukunft Schützenhilfe aus Karlsruhe erhalten wird.

Eigene Erfahrungen in den Untersuchungsausschüssen

Als Landtagsabgeordneter war ich selbst im Untersuchungsausschuss Corona 1 und 2 als stellvertretendes Mitglied tätig. Zudem habe ich in Cottbus die Corona-Demonstrationen zu den überzogenen und kritischen Maßnahmen organisiert. Auch auf kommunaler Ebene wurde in der Cottbusser Stadtverordnetenversammlung – mit den Stimmen der AfD – ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, um die damaligen Verantwortlichen für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen.

In diesen Untersuchungsausschüssen kamen durchaus Informationen ans Licht, die einige Verantwortliche veranlassten, ihre damaligen Entscheidungen kritisch zu hinterfragen. Diese Form der Aufarbeitung war jedoch nur möglich, weil der Druck aus der Bevölkerung groß blieb und viele Bürger nicht bereit waren, das Geschehene einfach zu vergessen.

Aufarbeitung, damit sich die Katastrophe nicht wiederholt

Weil es keine nennenswerte öffentliche Debatte gab, die nun aktualisierten Internationalen Gesundheitsvorschriften so weitreichend sind und selbst vom Bundesverfassungsgericht kein Veto zu erwarten ist, kann die Lösung nur darin liegen, die Corona-Politik auf allen Ebenen schonungslos aufzuarbeiten.

Nur das Benennen von Verantwortlichen, das Aufzeigen offensichtlicher Fehlentscheidungen und die juristische Geltendmachung von Rechtsverletzungen können verhindern, dass sich die Katastrophe wiederholt.

Das Drehbuch für die nächste Pandemie wurde nun am 6. November 2025 mit großer Mehrheit geschrieben. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 428 Abgeordnete mit Ja, 131 mit Nein. 130 Nein-Stimmen kamen von der AfD-Fraktion [4].

Quellenverzeichnis

[1] „WHO-Mitgliedstaaten stärken Vorsorgeregelungen für Pandemien“, www.zeit.de, 19. September 2025

[2] „Statt Corona-Aufarbeitung kommt ein globales Gesundheitsregime“, www.cicero.de, 9. September 2025

[3] „Verfassungsbeschwerde gegen Reform von Internationalen Gesundheitsvorschriften scheitert“, www.stern.de, 5. September 2025

[4] „Ja zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften“, www.bundestag.de

Die Linke: Sozialistische Heilsversprechen – autoritäre Fratze

Die Linke verkauft ihre Ideen gern als Vision einer „gerechteren“ Gesellschaft.
In Wahrheit zeigen ihre Taten, wie schnell aus sozialistischen Träumen autoritäre Realität wird.

Angriff auf die Pressefreiheit

Ein Berliner Bezirksverband der Partei diskutierte ganz offen, wie man unliebsame Journalisten von Apollo News „auf die Tasten treten“ könne.
Man plante Störaktionen und Einschüchterung. Der Tenor: Dieses Medium soll im „eigenen Kiez“ nichts verloren haben.

Pressefreiheit? Nur, wenn sie der eigenen Meinung dient.

Die Parteispitze? Schweigt.
Statt klarer Distanzierung verteidigt Bezirkschef Warnke die Aktion mit der Behauptung, Apollo News sei kein „normales Presseerzeugnis“.
Übersetzt: Wer nicht ins Weltbild der Linken passt, verliert seine Rechte. Wer „normal“ ist, definiert die Partei selbst.

Das ist nicht Demokratie – das ist Gesinnungskontrolle.

Der Mythos vom „gerechten“ Sozialismus

Die Linke schwärmt vom Sozialismus, als handle es sich um ein Gerechtigkeitsparadies.
Heidi Reichinnek malt das Bild eines neuen Systems, in dem alle gleichgestellt sind.

Doch was passiert, wenn man Gleichheit über Freiheit stellt, hat ein Lehrer einst treffend im Klassenzimmer-Experiment demonstriert:
Wenn alle die Durchschnittsnote bekommen, lernen bald die Fleißigen nicht mehr – und die Faulen erst recht nicht.
Am Ende herrscht Mittelmaß, Stillstand, Frust.

Genau das ist Sozialismus:

  • Man verteilt, bis nichts mehr da ist.
  • Man nivelliert, bis jede Leistung erlischt.
  • Man enteignet, bis niemand mehr etwas aufbaut.

Und dann braucht es Kontrolle, Zwang, Zentralismus – weil das System sonst zusammenbricht.
Aus dem Traum von der Gerechtigkeit wird die Realität der Gängelung.

Sozialismus – ein Bruch mit dem Grundgesetz

Diese Ideologie steht nicht im Einklang mit dem Grundgesetz, sie bricht es:

  • Eigentum wird ausgehöhlt
  • Freiheit eingeschränkt
  • Berufsfreiheit abgeschafft
  • Gleichheit in Gleichmacherei verdreht
  • Menschenwürde dem Kollektiv untergeordnet
  • Demokratie durch Parteizentralismus ersetzt

Kurz gesagt: Sozialismus ist verfassungsfeindlich.

Während die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet wird, darf die Linke ungestört genau diese Vorstellungen propagieren –
und praktiziert in der Realität bereits autoritäres Verhalten gegenüber kritischen Stimmen.

Das ist nicht nur Heuchelei – das sind doppelte Maßstäbe in Reinkultur.

Doppelmoral in Reinkultur

Die deutsche Linkspartei beklagt wortreich die „Verrohung der politischen Kultur“ in den USA.
Doch sie ist auffällig leise, wenn Aktivisten ihrer Parteijugend einen politischen Mord feiern.

Als der nationalreligiöse Aktivist Charlie Kirk in Utah ermordet wurde, kommentierte die Linksjugend Hanau hämisch mit „Rot in hell“ und postete ein Bild von Kirk mit seiner Tochter.

Die Parteispitze? Erst Schweigen – dann halbherzige Distanzierungen, garniert mit dem Hinweis, Kirks Ansichten seien „problematisch“ gewesen.
Ein politischer Mord wird relativiert.

Damit sendet die Partei ein fatales Signal:
Gewalt gegen Andersdenkende wird billigend in Kauf genommen, wenn es die „Richtigen“ trifft.

Fazit

Wer Journalisten einschüchtert, Meinungen aussortiert und ein System predigt, das Grundrechte schleift,
hat kein moralisches Recht, anderen Demokratievorträge zu halten.

Die Linke gibt sich staatstragend – ist aber in Wahrheit staatssprengend.

Sozialistische Versprechen klingen süß –
doch sie führen geradewegs in Unfreiheit, Mangel und Kontrolle.

Wer sich davon blenden lässt, riskiert unsere freiheitliche Ordnung.


Quellen

Demokratieabbau mit Ansage der CDU: Und ausrechnet Amthor vorneweg.

Demokratieabbau mit Ansage: CDU will Informationsfreiheitsgesetz kippen – ausgerechnet mit Philipp Amthor an der Spitze

Transparenz? Nur, wenn es passt. Die Union plant den nächsten Schlag gegen Bürgerrechte.

Die CDU will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abschaffen – ein Gesetz, das Bürgern und Journalisten seit 2006 ermöglicht, Behördeninformationen einzusehen. Das bedeutet: Weniger Kontrolle, weniger Transparenz, mehr politische Schattenräume.

Die treibende Kraft: Philipp Amthor – ein Mann mit Vorgeschichte

An der Spitze dieser Pläne steht ausgerechnet Philipp Amthor. Ja, der Amthor, der durch das IFG 2020 wegen seiner Verbindungen zur US-Firma Augustus Intelligence in Erklärungsnot geriet. Lobbyismus, Nebenjobs, Intransparenz – das IFG war der Schlüssel zur Aufklärung. Und nun will er genau dieses Gesetz abschaffen? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Der Vorwand: „Stärkung der repräsentativen Demokratie“

Die CDU behauptet, das Parlament solle die Regierung kontrollieren – nicht der Bürger. Das ist nichts anderes als ein Frontalangriff auf das Prinzip der Gewaltenteilung. In Wahrheit geht es darum, politische Verantwortung unsichtbar zu machen. Was man nicht sieht, kann man nicht kritisieren.

Widerstand aus der Gesellschaft – und klare Kante von uns

Medien, Transparenzplattformen wie „FragDenStaat“, Juristen und Bürgerrechtler schlagen Alarm. Auch in den Koalitionsverhandlungen stellt sich die SPD bislang quer. Wir – als AfD – stellen uns entschieden gegen diesen Abbau demokratischer Rechte. Denn wir stehen auf der Seite der Bürger – nicht auf der Seite jener, die etwas zu verbergen haben.

Warum das gefährlich ist:

  • Journalisten verlieren ein zentrales Rechercheinstrument
  • Korruption wird Tür und Tor geöffnet
  • Kontrolle durch die Zivilgesellschaft wird faktisch ausgeschaltet
  • Demokratie verkommt zur Showveranstaltung ohne Einblick hinter die Kulissen

Unser Standpunkt: Bürgernähe statt Vertuschung

Wir von der AfD fordern im Gegenteil eine Stärkung des Informationsfreiheitsgesetzes. Bürger haben ein Recht zu wissen, was mit ihren Steuergeldern geschieht, welche Verträge geschlossen und welche Interessen vertreten werden. Wer Demokratie ernst meint, muss Transparenz leben – nicht abschaffen.


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