Am 25.Mai 2020 haben alle 23 Abgeordnete des Brandenburger Landtags eine abstrakte Normenkontrolle Klage beim Verfassungsgericht eingereicht. Dahingehend soll das Gericht überprüfen ob die bisherigen Einschränkungen während der Corona Krise verfassungskonform sind.
Sollte das Verfassungsgericht zur Erkenntnis gelangen, dass einzelne von der rot-grünen schwarzen Potsdamer Landesregierung verhängten Freiheitsbeschränkungen gegen die Verfassung verstoßen, haben die Abgeordneten der AFD Fraktion den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, welche jene Maßnahmen umgehend und sofort außer Kraft setzen.
Zuletzt wurde immer wieder das Versammlungsrecht, welches ein grundgesetzliches verankertes Gut eines jeden Bürgers ist, immer wieder durch dubiose und fragwürdige Infektionszahlen eingeschränkt.
In der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS- CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg sind die Freiwilligen Feuerwehren nicht eindeutig zuzuordnen und so herrscht Uneinigkeit über die durch den Erlass der Eindämmungsverordnungen im Land Brandenburg wurden jegliche Ausbildungstätigkeit der Freiwilligen Feuerwehren durch die jeweiligen Verantwortlichen untersagt, ebenfalls wurden alle Lehrgänge auf Kreis- sowie auf Landesebene abgesagt. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren müssen allerdings auch 40 Stunden mindestens im Jahr nachweisen, um nicht aus dem aktiven Dienst auszuscheiden und gerade bei den Freiwilligen Kräften ist es ein Muss, immer wieder verschiedene Einsatzszenarien zu üben sowie reguläre Ausbildungen zu halten und zu erhalten, um im Einsatzfall fit zu sein für die jeweiligen Schadenslagen. Des Weiteren müssen regelmäßig technische Materialprüfungen stattfinden, die unter den jetzigen Bedingungen sehr erschwert sind.
Kleine Anfrage 524 Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Lars Schieske (AfD) 23.05.2020 Drucksache 7/1304 (1 S.)
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Unsere zuletzt angemeldete und durch Eilantrag vom Gericht stattgegebene Demo wurde durch die Polizei unserer Auffassung nach zu Unrecht vor Ort und vor Beginn untersagt obwohl wir unserer Verpflichtung nach IfSG (Infektionsschutzgesetz) nachgekommen waren. Dazu sperrten wir unseren Bereich auf dem Cottbuser Altmarkt sorgfältig ab und markierten 50 Stehplätze im Abstand von 2m in diesem Bereich. Besetzt wurden 43 Stehplätze und somit 7 weniger. Alle Anwesenden waren friedlich und es gab keine Aggressoren oder Provokationen durch Demonstranten oder Außenstehende. Doch der Polizei missfielen die Bürger von Cottbus, welche nicht zu unserer Demo gehörten und entsprechend ihrer rechtlichen Möglichkeiten über den beliebten Altmarkt spazieren gingen. Sodann wurde durch die Polizei die Veranstaltung noch vor Beginn (unserer Auffassung nach wiederrechtlich!) beendet Das ohnehin schon schwer nachvollziehbare Verhalten der Polizei hinsichtlich der Untersagung wird zudem durch den Brandenburger Innenminister nun völlig falsch im Landtag Brandenburg dargestellt und entspricht in keiner Weise der Gegebenheit bzw. der Wahrheit. Zahlreiche Videoaufnahmen, Fotos und Zeugen vor Ort können dies belegen. Somit wurde nicht nur das Grundrecht unbegründet eingeschränkt, sondern es wurden auch wider besseren Wissens falsche Behauptungen, ja sogar Lügen, durch den Brandenburger Innenminister verbreitet.
Falsche Behauptungen
Der Innenminister verzerrt die Wahrheit und stellt falsche Behauptungen auf. Im nachfolgenden Video des RBB ist dies zu entnehmen.
Richtigstellung/Klarstellung
Als Mitglied des Landtag Brandenburg sowie auch als Organisator der Cottbuser Kundgebung konnte ich umgehend dem Innenminister die Wahrheit anhand von Fakten präsentieren. Scheinbar aber ist die Erkentnisresistenz und die Vorverurteilung Andersdenkender größer als der Hang zur Objektivität. Das wird nicht mein letztes Wort hierzu gewesen sein!
In der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS- CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg sind die Freiwilligen Feuerwehren nicht eindeutig zu- zuordnen und so herrscht Uneinigkeit über die Verfahrensweise zur Ausbildung sowie der Durchführung von Sitzungen und Versammlungen. Entgegen der weit verbreiteten Meinung, in den meisten Städten Brandenburgs gäbe es eine Berufsfeuerwehr, wird der abwehrende Brandschutz und die allgemeine Hilfe in Brandenburg hauptsächlich durch freiwillige Kräfte sichergestellt. Laut FWDV 2 soll jeder Feuerwehrangehörige nach Abschluss der Truppausbildung jährlich an mindestens 40 Stunden Fortbildung teilnehmen.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist die derzeitige Eindämmungsverordnung mit der Feuerwehrdienstvorschrift, dem Prämien- und Ehrengesetz, der Ausbildungspflicht und der Gefahrenabwehr zu vereinbaren?
Der FC Energie Cottbus e.V. ist ein 1966 gegründeter Fußballverein mit Sitz in der Stadt Cottbus, dessen erste Männermannschaft derzeit in der vierthöchsten deutschen Spielklasse aktiv ist. Zusammen mit der AOK Nordost, einem Kooperationspartner des Netzwerkes „Tolerantes Brandenburg“, der Investitionsbank des Landes Brandenburgs (ILB) und der Firma „Laserline“ startete der Fußballclub 2015 die Initiative „Energie für Vielfalt und Toleranz“. Damit wollten, so die Intention, der FC Energie Cottbus als „führender Fußballverein Brandenburgs“ und seine Partner aus der Wirtschaft ihr soziales Engagement zum Ausdruck bringen. Als Schirmherrin für dieses Projekt trat Frau Dr. Martina Münch in ihrem damaligen Amt als Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur in Erscheinung. Auf Druck des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) schuf der FC Energie Cottbus den Posten „Beauftragte/r für Vielfalt und Toleranz“. Die aktuelle Beauftragte für dieses Projekt ist seit dem 02.01.2020 Frau Laura Klement.
Ihr Gehalt wird mit 24.000€ (für das Geschäftsjahr 2020) durch die Landesregierung bezuschusst. Klement strebt nach eigener Aussage einen „Selbstreinigungsprozess in der Fanszene“ an.
Kleine Anfrage 480 Andreas Kalbitz (AfD) , Lars Schieske (AfD) 08.05.2020 Drucksache 7/1201 (2 S.)
Antwort (LReg) 10.06.2020 Drucksache 7/1463 (2 S.)
Wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage mitteilte, wurde der mutmaßlich der linksextremen Szene zugehörige „Verein für ein multikulturelles Europa“ in der Vergangenheit von der Landesregierung finanziell unterstützt. So wurden Zuwendungen an den Verein gezahlt, um diesem die Durchführung der „NachtTanzDemo“ im Jahr 2017 in Cottbus zu ermöglichen. An dieser Versammlung am 27.10.2017 nahmen auch Mitglieder der linksextremistischen Szene teil. Dabei wurden auf Transparenten die Symbole der Antifa gezeigt. Der „Verein für ein multikulturelles Europa“ betreibt in der Parzellenstraße in Cottbus das der linken Szene zuzurechnende sogenannte Hausprojekt „Zelle 79“. Das Gebäude fungiert dabei als zentraler Vernetzungstreffpunkt in Cottbus. Regelmäßig finden dort Antifa-Veranstaltungen statt, ebenso wird auf der Internetseite auf Antifa-Seiten verwiesen, gleichermaßen wird auf die linksextreme „Rote Hilfe“ weitergeleitet. Die vom Verfassungsschutz beobachtete „Rote Hilfe“ führte im Haus in der „Zelle 79“ auch Veranstaltungen durch, wie die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage einräumte.
Bereits im März 2016 berichtete die „Lausitzer Rundschau“ über die Zusammenhänge zwischen dem Verein, dem Haus in der Parzellenstraße 79 und dem sogenannten Bündnis „Cottbus Nazifrei!“ und zitierte dabei einen Cottbuser Stadtverordneten wie folgt: „Es bestehen keine Abgrenzungen der einzelnen Projekte im Haus Parzellenstraße 79, im Gegenteil, die digitale Vernetzung zur Roten Hilfe und zur Antifa/Autonome – konkret zur Antifa Cottbus – zeigt eindeutig: Unter dem Dach des Vereins bzw. unter dem Dach Parzellenstraße 79 wurden und werden linksextremistische und auf Gewalt gegen den Rechtsstaat, zum Beispiel gegen die Polizei gerichtete Aktivitäten geplant, organisiert und nachbereitet. Auch gab es bislang noch keine Distanzierung von Linksextremisten durch den Verein oder durch Vertreter von „Cottbus Nazifrei!“.
Kleine Anfrage 468 Andreas Kalbitz (AfD) , Lars Schieske (AfD) 04.05.2020 Drucksache 7/1156 (2 S.)
Antwort (LReg) 03.06.2020 Drucksache 7/1384 (3 S.)
Laut einem Artikel der PNN vom 1.11.2019 ist Brandenburg 2020 mit Spitzensportlern bei den Olympischen Spielen in Tokio wieder dabei. Während andere Nationen zu Beginn eines jeden Olympiazyklusses wüssten, mit welchen Geldern sie planen können, ist für Brandenburgs Hoffnungsträger die Finanzierung auch neun Monate vor Olympia nicht klar. Nach Angaben des Bundesstützpunkttrainers hält sich auch die Landesregierung bezüglich der Kostenbeteiligung bedeckt.
Kleine Anfrage 456 Steffen John (AfD) , Lars Schieske (AfD) 30.04.2020 Drucksache 7/1132 (1 S.)
Antwort (LReg) 10.06.2020 Drucksache 7/1472 (2 S.)
Unser nächster Bürgerdialog mit Lars Schieske und Daniel Frhr. von Lützow findet am 22.04.2020 um 19 Uhr statt. Wir streamen bzw. senden live aus dem Lnadtag Brandenburg. Sie können gern Ihre Fragen live in unserem Chat stellen. Wir freuen uns auf Sie.
In dieser Stellungsnahme zur EU-Löschflugzeugstaffel im Landtag Brandenburg habe ich mit Missverständnissen und Fehlinterpretationen zu tun gehabt. Hierbei bezieht sich meine Stellungsnahme auf einen zuvor eingereichten Antrag…
ich möchte herzlichst zur Büroeröffnung am 14.02.2020 von 14 bis 18 Uhr einladen.
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