Kommunen am Limit: Cottbus zeigt, wohin falsche Politik führt

Ein Rekorddefizit mit Ansage

Am vergangenen Freitag legte die Bertelsmann Stiftung ihren Kommunalen Finanzreport 2026 vor. Das Ergebnis ist ein Alarmsignal: Die deutschen Kommunen haben 2025 ein Rekorddefizit von fast 32 Milliarden Euro angehäuft, ihre Gesamtverschuldung stieg auf fast 200 Milliarden Euro. Gleichzeitig wächst der kommunale Investitionsrückstand weiter. Das KfW-Kommunalpanel 2026 beziffert ihn bundesweit auf 231,2 Milliarden Euro. Die größten Rückstände liegen bei Schulen mit 68,9 Milliarden Euro und bei Straßen mit 53,7 Milliarden Euro. Das ist keine abstrakte Statistik. Das ist der Zustand unseres Landes vor der Haustür: marode Schulen, kaputte Straßen, überlastete Verwaltungen, zu wenig Spielraum für Kitas, Sport, Feuerwehr, Katastrophenschutz und öffentliche Sicherheit. [1] [2]

Cottbus steht beispielhaft für die kommunale Schieflage

Cottbus ist ein konkretes Beispiel dafür, wie die falschen Entscheidungen von Bund und Land in den Kommunen ankommen. Im Bericht des Oberbürgermeisters vor der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2025 heißt es unmissverständlich: Das Geld reicht „vorn und hinten nicht“. Der OB verweist auf einen deutschlandweiten Aufschrei der Kommunen, weil Brücken zusammenbrechen, Schulen, Kitas und Sporthallen verschleißen, Straßen und Wege nicht ausreichend repariert oder neu gebaut werden und die Kosten für in Not geratene Familien aus dem Ruder laufen. Dann folgt der entscheidende Satz für Cottbus: Man müsse nur den eigenen „Invest-Stau von ca. 1 Milliarde Euro in sozialer und verkehrlicher, also insgesamt baulicher Infrastruktur“ dagegenhalten, um zu wissen, wie weit die angekündigten Mittel reichen. [3]

Eine Milliarde Euro Investitionsstau betrifft jeden Bürger

Diese Milliarde ist mehr als nur eine Haushaltszahl. Sie zeigt, dass die Wähler bei Landtags- und Bundestagswahlen immer auch über die Zukunft ihrer Städte entscheiden. Denn Cottbus kann Straßen, Brücken, Kitas, Schulen, Horte, Sporthallen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge nicht aus eigener Kraft in Ordnung bringen, wenn Bund und Land ständig neue Aufgaben übertragen, Standards erhöhen und Kosten auslösen, ohne die Kommunen vollständig auszufinanzieren. Der Oberbürgermeister spricht ausdrücklich von einem Investitionsstau von rund 1 Milliarde Euro in sozialer und verkehrlicher, also insgesamt baulicher Infrastruktur. Direkt im selben Zusammenhang verweist er auf Brücken, Schulen, Kitas, Sporthallen, Straßen und Wege. Dahinter stehen ganz konkrete Lebensbereiche der Bürger: die Kita, in die Eltern ihre Kinder bringen; die Schule, in der Unterricht stattfinden soll; die Straße, über die Handwerker, Rettungsdienste und Familien jeden Tag fahren; die Brücke, die sicher sein muss; und die Sporthalle, die Vereine, Schulen und Ehrenamt dringend brauchen. [3]

Der Haushalt 2026 zeigt die Grenzen der Stadt

Gleichzeitig zeigt der Haushaltsplan 2026 der Stadt Cottbus, wie eng der finanzielle Spielraum vor Ort geworden ist. Für 2026 werden Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit von 520,686 Millionen Euro veranschlagt. Dem stehen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 570,048 Millionen Euro gegenüber. Allein die Transferaufwendungen liegen bei 260,052 Millionen Euro. Das Jahresergebnis 2026 wird mit minus 34,621 Millionen Euro ausgewiesen. Während Cottbus also ein deutliches Minus plant und gleichzeitig einen Investitionsstau von rund 1 Milliarde Euro vor sich herschiebt, entscheidet die Bundespolitik an anderer Stelle über Milliardenbeträge, die nicht in unseren Kommunen ankommen. [4]

Sinkende Zuweisungen, steigende Pflichtausgaben

Noch klarer wird es bei den Abweichungen gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung. Die Stadt rechnet für 2026 mit 25,1 Millionen Euro weniger Zuwendungen und Umlagen als zuvor geplant. Hauptgrund sind um 28,1 Millionen Euro geringer ausfallende Schlüsselzuweisungen des Landes. Gleichzeitig steigen die Kostenerstattungen und Kostenumlagen vor allem deshalb, weil höhere Transferleistungen von Bund und Land erwartet werden; Ursache sind gestiegene Aufwendungen für Grundsicherungen und Hilfen zum Lebensunterhalt. Auch die Transferaufwendungen selbst steigen um 11,9 Millionen Euro gegenüber der Vorjahresannahme, vor allem wegen steigender sozialer Leistungen, Eingliederungshilfe, Pflege und Grundsicherung. Kurz gesagt: Die Pflichtausgaben drücken, die Landeszuweisungen sinken, der Investitionsstau bleibt. [5]

Die Schuldenlage ist nicht zu beschönigen

Die Schuldenlage ist ebenfalls nicht zu beschönigen. Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen lagen zum 31.12.2024 bei 22,227 Millionen Euro, steigen zum 31.12.2025 planmäßig auf 38,965 Millionen Euro und sollen zum 31.12.2026 nach Tilgung bei 33,995 Millionen Euro liegen. Hinzu kommen für 2026 geplante Kassenkredite von 1,307 Millionen Euro sowie kreditähnliche Rechtsgeschäfte von 4,024 Millionen Euro. Die Stadt plant für 2026 keine neuen Investitionskredite, muss aber 4,971 Millionen Euro tilgen. [6]

Das ist wichtig: Cottbus ist nicht deshalb in Schwierigkeiten, weil vor Ort zu wenig über „Sparsamkeit“ geredet wird. Cottbus ist in Schwierigkeiten, weil Bund und Land über Jahre Aufgaben ausweiten, Standards erhöhen und Kosten auslösen, ohne den Kommunen dauerhaft die nötigen Mittel mitzugeben. Das Konnexitätsprinzip muss wieder gelten: Wer bestellt, bezahlt. Genau das fordert die AfD auf allen Ebenen.

Geld für die Ukraine ist da, für die Kommunen angeblich nicht

Besonders deutlich wird diese Schieflage am Beispiel Ukraine. Nach Angaben der Bundesregierung sind im Bundeshaushalt 2026 rund 11,5 Milliarden Euro Militärhilfe für die Ukraine vorgesehen. Das Auswärtige Amt beziffert die deutsche Unterstützung seit Kriegsbeginn auf rund 41 Milliarden Euro zivile Unterstützung sowie rund 55,5 Milliarden Euro militärische Unterstützung, die geleistet beziehungsweise für die kommenden Jahre bereitgestellt wurde. Hinzu kommen deutsche Beiträge über europäische Instrumente: Für die Europäische Friedensfazilität wurden deutsche Pflichtbeiträge in Höhe von 645 Millionen Euro bereits gezahlt; außerdem hat Deutschland Waffenlieferungen aus US-Beständen über den NATO-PURL-Mechanismus mit bislang 700 Millionen US-Dollar finanziert. Zusätzlich einigten sich die europäischen Regierungschefs im Dezember 2025 darauf, der Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 ein EU-Darlehen von 90 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. [16] [17]

Genau hier liegt der politische Kern: Geld ist offenbar vorhanden, wenn es um Ausgaben in alle Welt und speziell um die Ukraine geht. Wenn aber Cottbus, Spree-Neiße und andere Kommunen ihre Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Sportstätten und Verwaltungen sanieren müssen, heißt es plötzlich, die Mittel seien knapp. Diese Prioritätensetzung ist falsch. Wer vor Ort marode Infrastruktur, steigende Gebühren, überlastete Verwaltungen und fehlende Investitionen erlebt, muss wissen: Diese Entwicklung wird nicht nur im Rathaus entschieden. Sie wird auch im Landtag und im Bundestag entschieden. Dort wird festgelegt, ob Steuergeld zuerst den eigenen Bürgern, den Kommunen und der Daseinsvorsorge dient – oder ob es für fremde Interessen, ideologische Projekte und internationale Verpflichtungen gebunden wird.

Falsche Förderpolitik: Große Ankündigung, geringe Wirkung

Auf diese falsche Förderpolitik habe ich bereits vor einiger Zeit hingewiesen. In meinem Beitrag „Ein Programm mit großer Ankündigung, aber geringer Wirkung“ habe ich am Beispiel des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gezeigt, wie groß die Lücke zwischen politischer Ankündigung und tatsächlicher Wirkung ist. Bundesweit standen 3.684 Interessenbekundungen mit einem Förderbedarf von über 7,5 Milliarden Euro lediglich 333 Millionen Euro Programmmitteln gegenüber. Das Programm war damit um das 23-fache überzeichnet. Für unsere Region war das besonders bitter: In Cottbus und im Spree-Neiße-Kreis wurde kein einziges Projekt berücksichtigt. Genau so entsteht das Gefühl, dass vor Ort gespart wird, während an anderer Stelle Milliarden bereitstehen.

Die AfD in Cottbus setzt andere Prioritäten

Auf kommunaler Ebene hat die AfD-Fraktion Cottbus mit AT-07/25 beantragt, finanzielle Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas einzusetzen. Das ist genau der richtige Schwerpunkt: Geld aus dem Strukturwandel muss zuerst dort wirken, wo Familien, Kinder und die kommunale Infrastruktur unmittelbar betroffen sind. Außerdem hat die AfD-Fraktion mit AT-12/25 eine Arbeitsgruppe „Personalentwicklung in der Verwaltung der Stadt Cottbus“ beantragt. Denn eine Kommune braucht eine leistungsfähige Verwaltung, aber eben keine ausufernde Bürokratie ohne Prioritätensetzung. Bereits im Antrag AT-038/23 hatte die AfD-Fraktion auf die Überlastung der Kommune durch Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen hingewiesen und ausdrücklich auf knappen Wohnraum, ausgeschöpfte Kapazitäten in Kitas und Schulen, eine angespannte ärztliche Versorgung und den Investitionsstau verwiesen. Auch der Änderungsantrag AT-42/24 zur Ukraine-Resolution stellte die kommunalen Belastungsgrenzen bei Aufnahme und Versorgung in den Mittelpunkt. [7] [8] [9] [10]

Brandenburgs Kommunen brauchen Konnexität statt leere Versprechen

Auf Landesebene hat die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg im Dezember 2025 zwei zentrale Anträge eingebracht. Drucksache 8/2152 fordert eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzen der Kommunen durch eine Neuverteilung der Einkommensteuereinnahmen. Der Antrag verweist darauf, dass die allgemeine Verschuldung der Brandenburger Gemeinden und Gemeindeverbände 2024 gegenüber 2023 um 3,4 Prozent auf rund 1,1 Milliarden Euro gestiegen ist und die Investitionskredite zusätzlich bei 1,04 Milliarden Euro lagen. Der Antrag fordert, dass die Kommunen stärker an der Einkommensteuer beteiligt werden, statt bei steigenden Sozial- und Personalkosten weiter auf der Stelle zu treten. [11]

Drucksache 8/2154 geht noch direkter an die Ursache: „Konnexität auf Landes- und Bundesebene sicherstellen“. Die AfD-Fraktion fordert darin, dass die Landesregierung bei der Übertragung von Aufgaben an Kommunen von Anfang an die vollständige Finanzierung sicherstellt und sich auf Bundesebene für eine vollständige Kompensation kommunaler Belastungen durch Bundesgesetze einsetzt. In der Begründung wird das Rekorddefizit der Brandenburger Kommunen von 355 Millionen Euro im Jahr 2024 genannt. Außerdem wird beschrieben, dass Brandenburgs Kommunen in einer Konnexitätsfalle stecken: Pflichtaufgaben werden übertragen, die vollständige Kostendeckung bleibt aber aus. [12]

Auch beim Landeshaushalt hat die AfD nicht geschwiegen. Die AfD-Fraktion Brandenburg hat gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 ein Normenkontrollverfahren eingeleitet und parallel einen Eilantrag gestellt. Das Verfassungsgericht hat den Eilantrag zwar abgelehnt, aber zugleich festgehalten, dass damit keine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist. Politisch bleibt der Punkt bestehen: Neue Schulden, geänderte Berechnungsregeln und haushaltspolitische Tricks lösen nicht das Strukturproblem, sondern verschieben es. [13]

Auch im Bund: Kommunales Nothilfeprogramm statt Weiter-so

Auf Bundesebene hat die AfD-Fraktion im Bundestag mit ihrem Gegenentwurf zum Bundeshaushalt 2026 ebenfalls konkrete Antworten vorgelegt. In Drucksache 21/2908 wird ein kommunales Nothilfeprogramm in Höhe von 5 Milliarden Euro vorgeschlagen, um die unmittelbare Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu verbessern. Der Antrag benennt ausdrücklich Straßen, Schulen, Kitas, Daseinsvorsorge und Wohnrauminfrastruktur als kommunale Investitionsfelder. Gleichzeitig setzt die AfD auf Haushaltsklarheit: kreditfinanzierte Sondervermögen sollen – mit Ausnahme des Sondervermögens Bundeswehr – aufgelöst und Aufgaben in den Kernhaushalt zurückgeführt werden. Außerdem sieht der Entwurf ein Entlastungsprogramm von 54,7 Milliarden Euro für Bürger und Wirtschaft vor, unter anderem durch niedrigere Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Stromsteuer und die Abschaffung nationaler CO2-Belastungen. [14]

Erst die Pflicht, dann die Kür

Damit wird der Unterschied klar: Die derzeitige Politik verteilt Geld für ideologische Projekte, neue Bürokratie, Migration, Klimatransformation und internationale Programme, während die Kommunen vor Ort erklären müssen, warum die Turnhalle undicht ist, die Kita saniert werden muss, die Straße kaputt bleibt oder die Verwaltung kaum noch hinterherkommt. Die AfD sagt: Erst die Pflicht, dann die Kür. Erst Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Sicherheit und Daseinsvorsorge. Erst die Kommunen, dann Prestigeprojekte.

Cottbus braucht keinen weiteren politischen Nebel. Cottbus braucht eine klare Priorität: kommunale Infrastruktur statt ideologischer Ausgabenpolitik. Wenn der Investitionsstau in Cottbus bei rund einer Milliarde Euro liegt, während der Haushalt 2026 ein Jahresminus von 34,6 Millionen Euro ausweist, dann ist das kein Randproblem. Es ist ein Beleg dafür, dass die Kommunen ausbluten. Bund und Land müssen endlich vollständig bezahlen, was sie bestellen. Und vor Ort muss jeder Euro zuerst dorthin fließen, wo er den Bürgern unmittelbar dient: in Kitas, Schulen, Horte, Sporthallen, Straßen, Wege, Brücken, Feuerwehr, Katastrophenschutz und eine funktionierende Verwaltung.

Quellenverzeichnis

[1] Bertelsmann Stiftung: „Rekorddefizit der Kommunen von 32 Milliarden Euro: Expertenrat macht Reformvorschläge“, 19.06.2026.
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2026/rekorddefizit-der-kommunen-von-32-milliarden-euro-expertenrat-macht-reformvorschlaege

[2] KfW: KfW-Kommunalpanel 2026, Investitionsrückstand 231,2 Milliarden Euro; Schulen 68,9 Milliarden Euro; Straßen 53,7 Milliarden Euro.
https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/KfW-Research/KfW-Kommunalpanel.html

[3] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Bericht des Oberbürgermeisters Tobias Schick vor der 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2025.
https://cottbus.de/stadtverordnete/live-stream-und-mitschnitte/berichte-des-oberbuergermeister-vor-der-stadtverordnetenversammlung/bericht-des-oberburgermeisters-tobias-schick-vor-der-15-sitzung-der-stadtverordnetenversammlung-am-19-november-2025/

[4] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Ergebnisplan 2026.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[5] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Darstellung Ergebnishaushalt 2026 gegenüber Mittelfristplanung.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[6] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Verbindlichkeitenübersicht und Finanzhaushalt.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[7] AfD Cottbus: Antrag AT-07/25 – Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas.
https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antrag-at-07-25-einsatz-von-finanziellen-mitteln-aus-dem-strukturstaerkungsgesetz-fuer-die-sanierung-von-kitas/

[8] Stadt Cottbus SessionNet: AT-07/25 – Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas.
https://session.cottbus.de/buerger/vo0050.asp?__kvonr=4319

[9] AfD Cottbus: Antrag AT-12/25 – Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Personalentwicklung in der Verwaltung der Stadt Cottbus“.
https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antrag-at-12-25-einsetzung-einer-arbeitsgruppe-personalentwicklung-in-der-verwaltung-der-stadt-cottbus/

[10] Stadt Cottbus: Antrag AT-038/23 – Aufhebung des Beschlusses A-06-18/21; Begründung zu kommunalen Belastungsgrenzen, Kita-/Schulkapazitäten und Investitionsstau.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/00009045.pdf

[11] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/2152, Antrag der AfD-Fraktion: Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzen der Kommunen durch Neuverteilung der Einkommensteuereinnahmen.
https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/12/2152.pdf

[12] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/2154, Antrag der AfD-Fraktion: Konnexität auf Landes- und Bundesebene sicherstellen.
https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/12/2154-1.pdf

[13] Verfassungsgericht Brandenburg: Pressemitteilung zum Eilantrag gegen Doppelhaushalt 2025/2026, 19.12.2025.
https://verfassungsgericht.brandenburg.de/verfgbbg/de/presse-statistik/pressemitteilungen/detail/~19-12-2025-pressemitteilung

[14] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2908, Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zum Bundeshaushalt 2026.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/029/2102908.pdf

[15] AfD-Bundestagsfraktion: „AfD-Fraktion beantragt kommunales Notfallprogramm“, 28.11.2025.
https://afdbundestag.de/afd-fraktion-beantragt-kommunales-notfallprogramm/

[16] Bundesregierung: „Bundeshaushalt 2026: Investitionen für die Zukunft“, Angabe zu rund 11,5 Milliarden Euro Militärhilfe für die Ukraine im Jahr 2026.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeshaushalt-2026-2374030

[17] Auswärtiges Amt: „Deutschland steht fest an der Seite der Menschen in der Ukraine“, Angaben zu 41 Milliarden Euro ziviler Unterstützung, 55,5 Milliarden Euro militärischer Unterstützung, 645 Millionen Euro deutschen Pflichtbeiträgen zur Europäischen Friedensfazilität, 700 Millionen US-Dollar PURL-Finanzierung und 90 Milliarden Euro EU-Darlehen für 2026/2027.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ukraine-node/ukraine-solidaritaet-2513956

Nicht die AfD gefährdet Schulabschlüsse – die Bildungsrealität der Kartellparteien tut es längst

Die Realität holt die Panikmache ein

Den Bürgern wird immer wieder erzählt, die AfD gefährde mit ihren bildungspolitischen Reformvorschlägen angeblich die Anerkennung von Schulabschlüssen. Doch die Realität holt diese politische Panikmache gerade ein: In Brandenburg steht nicht wegen der AfD, sondern wegen des akuten Lehrermangels und einer über Jahre verfehlten Bildungspolitik die Frage im Raum, ob Schulabschlüsse aus Brandenburg künftig bundesweit uneingeschränkt anerkannt bleiben können. Das ist keine AfD-Behauptung, sondern geht aus aktuellen Berichten über Aussagen des Bildungsministeriums hervor. Dort ist von „Bauchschmerzen“ die Rede, weil die Kultusministerkonferenz für die Anerkennung von Abschlüssen strikte Kriterien wie Mindeststundenzahlen vorgibt. [1]

Abschlüsse geraten schon heute unter Druck

Damit ist die zentrale politische Pointe klar: Was den Bürgern als angebliche Gefahr einer AfD-Regierung verkauft wird, passiert in der Realpolitik der Kartellparteien bereits jetzt. Nicht ein AfD-Antrag, nicht ein Reformvorschlag zur Bildungspflicht, nicht der Wunsch nach mehr Elternverantwortung hat Brandenburg an diesen Punkt gebracht, sondern ein heruntergewirtschaftetes Bildungssystem, in dem der reguläre Unterricht nicht mehr überall gesichert werden kann. Wenn Stundentafeln nicht mehr zuverlässig erfüllt werden, dann geraten zwangsläufig auch die Voraussetzungen unter Druck, auf denen die bundesweite Vergleichbarkeit von Abschlüssen beruht. [1] [2]

Jahrzehntelange SPD-Verantwortung in Brandenburg

Besonders bemerkenswert ist dabei die politische Verantwortung. Brandenburg wurde über Jahrzehnte von SPD-geführten Landesregierungen geprägt. Das Bildungsministerium wurde seit 1994 bis März 2026 durchgehend von SPD-Politikern geführt. In diese Zeit fallen zentrale Weichenstellungen, Personalpolitik, Unterrichtsorganisation und die zunehmende Verschärfung des Lehrermangels. Wer heute so tut, als beginne das Problem erst mit AfD-Reformideen, verschweigt diese jahrzehntelange Verantwortung. [6]

Die AfD warnte bereits 2023 vor dem Bildungsnotstand

Im März 2023 hat die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg mit der Drucksache 7/7388 genau vor dieser Entwicklung gewarnt. Der Antrag „Für eine bildungspolitische Debatte ohne Tabus“ stellte fest, dass Brandenburg sich in einem dramatischen Bildungsnotstand befinde und dass die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung ungeeignet seien, die quantitativen und qualitativen Missstände im Schul- und Bildungssystem abzustellen. Die AfD forderte damals keine Abschaffung von Bildungsstandards, sondern eine ergebnisoffene Prüfung, unter welchen Voraussetzungen gleichwertiges häusliches Lernen ermöglicht werden kann. Dazu gehörten ausdrücklich klare Rechte und Pflichten, Kontroll- und Prüfinstrumente, die Einhaltung von Bildungszielen und die Teilnahme an zentralen Prüfungsformaten. [3]

Bildungspflicht heißt nicht Bildungschaos

Genau das unterscheidet den AfD-Vorschlag von der politischen Karikatur, die Gegner daraus machen. Es ging nicht darum, Bildung dem Zufall zu überlassen. Es ging darum, die starre Schulbesuchspflicht weiterzuentwickeln, ohne das Bildungsziel aufzugeben. Der Antrag verwies darauf, dass in zahlreichen Staaten und Regionen häusliches Lernen unter staatlicher Aufsicht bereits möglich ist, etwa in Teilen der Schweiz, in Dänemark, Irland, Neuseeland oder Australien. Dort gilt: Bildung ist Pflicht – nicht zwingend der Schulbesuch in genau einer staatlich vorgegebenen Form. [3]

Sachsen-Anhalt: Warnung als politische Drohkulisse

Auch in Sachsen-Anhalt wird diese Debatte nun geführt. Ulrich Siegmund und die AfD Sachsen-Anhalt haben angekündigt, die bisherige Schulpflicht in Richtung einer Bildungspflicht weiterentwickeln zu wollen. Nach den öffentlich berichteten Vorschlägen soll es dabei nicht um unkontrolliertes Homeschooling gehen, sondern um Modelle mit staatlicher Aufsicht, genehmigten Lehrplänen und regelmäßigen Leistungsüberprüfungen. Juristen und politische Gegner bewerten das unterschiedlich, aber gerade deshalb ist es unseriös, daraus pauschal eine Gefahr für Schulabschlüsse zu konstruieren. [4]

Die eigentliche Warnung, die politisch ausgeschlachtet wurde, kam von Reiner Haseloff, dem früheren CDU-Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt. Er brachte laut Bericht die Möglichkeit ins Spiel, dass Abiturzeugnisse und andere Qualifikationen aus einem AfD-regierten Bundesland anderswo nicht mehr selbstverständlich akzeptiert würden. Das ist eine politische Drohkulisse – keine bewiesene Folge des AfD-Vorschlags. Denn die AfD-Vorschläge zielen gerade auf Bildungspflicht, Standards, Prüfungen und staatliche Kontrolle, nicht auf die Abschaffung von Abschlüssen oder Qualitätsanforderungen. [5]

Brandenburg entlarvt die Doppelmoral

Der Vergleich mit Brandenburg entlarvt die Doppelmoral. Dort regiert nicht die AfD. Dort hat keine AfD-Bildungspflicht die Stundentafeln ausgedünnt. Dort hat keine AfD-Regierung den Lehrermangel verschärft. Trotzdem sagt der amtierende Bildungsminister, dass der Kernunterricht ab August nicht überall abgesichert werden könne und dass die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse wegen KMK-Vorgaben ein zentrales Ziel bleiben müsse. Genau das ist die Realität nach jahrzehntelanger Bildungspolitik der Kartellparteien. [1]

Der AfD-Vorschlag: Kontrolle, Standards und neue Wege

Die AfD hat dagegen bereits 2023 gefordert, neue Wege zu prüfen: Entlastung der Lehrer, Stärkung der Elternrechte, häusliches Lernen nur unter klaren Bedingungen, Kontrolle des Lernerfolgs, zentrale Prüfungsformate und Rückkehr in die Schule, wenn Leistungen nicht erbracht werden. Wer daraus eine Gefahr für Abschlüsse macht, verdreht den Antrag. Eine Gefahr für Abschlüsse entsteht nicht durch kontrollierte Bildungsfreiheit, sondern durch Unterrichtsausfall, Lehrermangel, abgesenkte Standards und politische Untätigkeit. [3]

Es braucht einen Kurswechsel in der Bildungspolitik

Es kann also nicht schlimmer werden, weil die gegenwärtige Entwicklung längst zeigt, wie schlimm es unter den etablierten Parteien geworden ist. Die AfD steht für einen Kurswechsel: Bildung statt Ideologie, Leistung statt Verwaltung des Mangels, Wahlfreiheit statt Bevormundung, klare Standards statt chaotischer Notmaßnahmen. Brandenburg zeigt heute, dass das alte System an seine Grenzen gekommen ist. Wer echte Bildungschancen sichern will, darf die Debatte über neue Wege nicht länger tabuisieren.

Die Frage lautet deshalb nicht: Gefährdet die AfD die Anerkennung von Schulabschlüssen? Die Frage lautet: Wie lange wollen wir noch zusehen, wie die Kartellparteien ein Bildungssystem verwalten, das diese Anerkennung schon heute unter Druck setzt?

Quellverzeichnis

[1] WELT / dpa und News4Teachers zur aktuellen Lage in Brandenburg: Kernunterricht nicht überall gesichert, „Bauchschmerzen“ wegen möglicher Probleme bei der bundesweiten Anerkennung, KMK-Mindestvorgaben und 345 gestrichene Vollzeitstellen.
https://www.welt.de/regionales/berlin/article6a2936f57dbdf95670dac0c7/schulstunden-wegen-lehrkraeftemangels-nicht-mehr-gesichert.html

[2] KMK-Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe und Abiturprüfung: Für die Allgemeine Hochschulreife ist ein Gesamtstundenvolumen von mindestens 265 Jahreswochenstunden ab Klasse 5 nachzuweisen.
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/AllgBildung/176_Vereinb-S-II-Abi_2021-02-18.pdf

[3] AfD-Antrag im Landtag Brandenburg, Drucksache 7/7388, 14. März 2023: „Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch gleichwertiges häusliches Lernen ermöglichen“.
https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2023/03/7388.pdf

[4] Berichte zu den AfD-Plänen in Sachsen-Anhalt: Bildungspflicht, Homeschooling, staatliche Aufsicht, Prüfungen und rechtliche Debatte.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-sachsen-anhalt-schule-schulplficht-homeschooling-verfassung

[5] Bericht über die Warnung von Reiner Haseloff, wonach Abiturzeugnisse und Qualifikationen aus einem AfD-regierten Bundesland anderswo nicht mehr selbstverständlich akzeptiert werden könnten.
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/werden-nach-einem-afd-wahlsieg-abi-zeugnisse-nicht-mehr-anerkannt/

[6] Chronik der Landesregierungen Brandenburg und aktuelles MBJS-Profil Gordon Hoffmann: SPD-Bildungsminister ab 1994; CDU-Bildungsminister seit 18. März 2026.
https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.594772.de

Pornografische Inhalte im Klassenzimmer – warum wir jetzt handeln müssen

Ein Vorfall, der aufrüttelt

Was sich aktuell an einer Oberschule im sächsischen Schleife abgespielt haben soll, sorgt bundesweit für Entsetzen. Im Rahmen einer Projektwoche wurden Schülern einer 9. Klasse durch externe Akteure Inhalte gezeigt, die nach Aussagen von Eltern und ersten Berichten einen pornografischen Charakter gehabt haben könnten. Mehrere Eltern haben daraufhin Strafanzeige gestellt, das Projekt wurde abgebrochen, und die zuständigen Behörden prüfen den Vorgang [1][2].

Unabhängig davon, wie die juristische Bewertung am Ende ausfällt, offenbart dieser Fall ein grundlegendes Problem: Wenn externe Anbieter Zugang zu Schulen erhalten, ohne dass Inhalte und Methoden ausreichend kontrolliert werden, entsteht ein Raum, in dem Grenzen überschritten werden können. Genau dieser Punkt muss uns zu denken geben – auch über Sachsen hinaus.

Brandenburg ist längst Teil dieser Entwicklung

Wer glaubt, es handele sich um einen isolierten Einzelfall, der mit Brandenburg nichts zu tun hat, der irrt. Im Landtag Brandenburg haben wir uns bereits seit Jahren mit genau diesen Entwicklungen beschäftigt und entsprechende parlamentarische Anfragen gestellt.

Die Antworten der Landesregierung zeigen dabei deutlich, dass es sich um eine strukturelle Entwicklung handelt. So wird ausdrücklich festgehalten, dass neben der bislang als Norm gesetzten Heterosexualität auch weitere Beziehungs- und Lebensformen Eingang in die pädagogische Arbeit von Kindertagesstätten finden sollen [3].

Diese Aussage ist kein Zufall, sondern Ausdruck eines politischen und gesetzlichen Rahmens, der sich in den vergangenen Jahren verändert hat. Grundlage hierfür ist insbesondere § 9 SGB VIII, der seit 2021 erweitert wurde und die Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen und Identitäten ausdrücklich vorsieht.

Förderprogramme und konkrete Umsetzung

Noch deutlicher wird die Situation, wenn man sich anschaut, welche Projekte tatsächlich gefördert und umgesetzt werden. Unsere Anfragen haben ergeben, dass eine Vielzahl externer Organisationen mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird, um Bildungsangebote im Bereich „geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ durchzuführen.

Ein besonders prägnantes Beispiel ist das Projekt „Bildung unterm Regenbogen“. Dieses Programm verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche für Themen rund um sexuelle Identität und geschlechtliche Vielfalt zu sensibilisieren und wird seit Jahren mit erheblichen finanziellen Mitteln gefördert. Allein im Jahr 2023 nahmen über 1.500 Schüler an entsprechenden Veranstaltungen teil [4].

Darüber hinaus zeigen weitere parlamentarische Anfragen, dass insgesamt erhebliche Summen an verschiedene Organisationen fließen, die in diesem Bereich tätig sind [5].

Besonders bemerkenswert ist dabei, dass diese Projekte nicht abstrakt bleiben, sondern ganz konkret vor Ort stattfinden – auch in meiner Heimatstadt Cottbus.

So zeigt die Anlage zur Antwort der Landesregierung, dass entsprechende Angebote unter anderem an folgenden Schulen durchgeführt wurden:

  • Grund- und Oberschule „Mina Witkojc“ Burg (Spreewald)
  • Carl-Blechen-Grundschule Cottbus
  • Evangelische Gottfried-Forck-Grundschule Cottbus
  • Pückler-Gymnasium Cottbus
  • Lausitzer Sportschule Cottbus

Damit wird deutlich: Diese Programme sind längst Teil der konkreten Bildungsrealität vor Ort und erreichen eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen.

Fehlende Transparenz und Kontrolle

Besonders problematisch ist dabei ein Punkt, den die Landesregierung selbst einräumt: Es existiert keine vollständige Übersicht darüber, welche konkreten Angebote in den einzelnen Einrichtungen stattfinden [3].

Viele Maßnahmen werden von externen Trägern umgesetzt, die Verantwortung liegt häufig bei Kommunen, und eine zentrale Kontrolle fehlt. Das bedeutet, dass staatlich geförderte Programme vor Ort umgesetzt werden, ohne dass eine umfassende Transparenz über Inhalte und Durchführung besteht.

Genau diese Struktur schafft die Voraussetzungen für Entwicklungen wie im aktuellen Fall aus Sachsen. Denn wo Kontrolle fehlt, entstehen zwangsläufig Grauzonen.

„Original Play“ als warnendes Beispiel

Dass solche Grauzonen reale Risiken bergen, hat bereits ein anderes Projekt gezeigt: „Original Play“.

Dieses Konzept, bei dem fremde Erwachsene körpernah mit Kindern spielen sollten, wurde zunächst als pädagogischer Ansatz dargestellt. Erst nach massiver Kritik und wachsender öffentlicher Aufmerksamkeit wurde deutlich, welche Risiken damit verbunden sein können. In der Folge wurde das Projekt gestoppt.

Die Lehre daraus ist klar: Nicht jede pädagogische Idee ist unproblematisch – und gerade im sensiblen Bereich der kindlichen Entwicklung müssen klare Grenzen gelten.

Der gesetzliche Rahmen als Ausgangspunkt

Die zentrale Grundlage vieler dieser Entwicklungen liegt im Sozialgesetzbuch. § 9 SGB VIII verpflichtet dazu, unterschiedliche Lebenslagen und Identitäten in der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen und wird von der Landesregierung ausdrücklich als Begründung für entsprechende Programme herangezogen [3].

Damit entsteht eine Dynamik, in der immer mehr externe Inhalte und Konzepte Einzug in Bildungseinrichtungen halten – ohne dass gleichzeitig ausreichende Kontrollmechanismen etabliert wurden.

Fazit und politischer Ausblick

Der aktuelle Fall aus Sachsen ist ein Warnsignal – und er betrifft uns alle.

Die Entwicklungen, die wir dort sehen, sind keine Ausnahme. Sie sind das Ergebnis politischer Entscheidungen, gesetzlicher Vorgaben und fehlender Kontrolle. Und genau diese Strukturen existieren auch bei uns in Brandenburg.

Wir dürfen hier nicht länger wegsehen!

Eltern müssen jetzt genau hinschauen, was an den Schulen ihrer Kinder passiert. Sie müssen Fragen stellen, sich einmischen und sich wehren, wenn Grenzen überschritten werden. Es darf nicht sein, dass sensible Themen ohne Transparenz und ohne echte Mitbestimmung in den Unterricht getragen werden.

Auch gegenüber Schulen und Lehrern braucht es in solchen Fällen klare Rückmeldungen. Wo Inhalte vermittelt werden, die Eltern für unangemessen halten, darf es keinen stillschweigenden Konsens geben – hier ist Widerspruch notwendig.

Für mich steht fest:
Ich werde mich auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen, dass solche Programme aus unseren Schulen verschwinden.

Der Schutz unserer Kinder ist nicht verhandelbar. Und genau dafür braucht es jetzt klare politische Entscheidungen – bis hin zu einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene.

Quellenverzeichnis

[1] Junge Freiheit (2026): Bericht zum Vorfall an der Oberschule Schleife
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/eltern-in-aufruhr-vorzeigeschule-praesentiert-kindern-homo-pornos/

[2] Medienberichte zur Prüfung durch Behörden (z. B. Welt.de), 2026

[3] Landtag Brandenburg, Drucksache 7/7190 – Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfrage zu Maßnahmen „geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ in Kitas

[4] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/1665 – Projekte wie „Bildung unterm Regenbogen“

[5] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/1665 sowie Nachfrage Drucksache 8/2196 – Finanzierung von NGOs durch MBJS und Landeszentrale für politische Bildung

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