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Landtag Brandenburg:
Lars Schieske

AKTUELL IM FOKUS

Gewalt gegen AfD-Politiker

Anfragen und Veröffentlichungen

Nachfolgend werde ich hier meine Anfragen/Anfragebeteiligungen sowie die Antworten hierzu aus dem Brandenburger Landtag gegenüber der aktuellen Landesregierung veröffentlichen. Damit möchte ich mehr Transparenz zur aktuellen Arbeit gewähren.

Verbindungen des Vereins „Muggefug e.V.“ zur linksextremistischen Musikszene

Kleine Anfrage 1474

der Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD) , Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Lars Schieske (AfD) 09.08.2021 Drucksache 7/4009 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4000/4009.pdf

Der Verein „Muggefug e.V.“ ist der Träger des Studentenclubs „Muggefug“ und hat seinen Sitz in der Papitzer Straße 4 in Cottbus. Das „Muggefug“ entwickelte sich eigenen Angaben zufolge in den letzten Jahren von einem Café zu einem Studentenclub und einem Ausrichtungsort für Konzerte. In den Sparten Ska, Reggae, Hardcore, Metal und Punk sei das „Muggefug“ eine Institution und „über
die Cottbuser Stadtgrenzen hinaus bekannt“. Der brandenburgische Verfassungsschutz konstatierte in seinem Jahresbericht von 2012, dass Hassmusik mit linksextremistischen Bezügen inhaltliche Gemeinsamkeiten mit den Themen des autonomen Linksextremismus teile. Dabei dominierten stilistisch Punk und Hardcore ebenso wie Ska und Reggae. Eine Musikszene, die in ihren Texten Gewalt gegen den politischen Gegner oder den Staat glorifiziert, lasse sich demnach nicht unter den Schutzschirm der Kunst- und Meinungsfreiheit stellen. Überdies teilte der brandenburgische Verfassungsschutz in seinem Jahresbericht für 2019 mit, dass in Cottbus einschlägige Szenetreffs existierten, welche zur Vernetzung von Linksextremisten dienen. Der Club „Muggefug“ bewirbt in sozialen Netzwerken zahlreiche Musikveranstaltungen. Die Stilrichtungen Punk, Hard- core, Reggae und Metal, welche der brandenburgische Verfassungsschutz mit linksextremistischer Musik assoziiert, bestimmen hauptsächlich die Genres der Musikereignisse. So sollte am 4. April 2020 ein Konzert der Berliner Musikgruppe „Anticops“ im „Muggefug“ statt- finden. Der Verein „Dachverein Reichenstraße e.V.“ beschreibt die Hardcoreband „Anticops“ wie folgt: „Der Hass der Band gegenüber Dummheit, Arroganz, Verrätern der Gemeinschaft, dem Staat und seinen Arschleckern scheint unersättlich.“ Die Ablehnung des Staates und seiner Organe ist ein wesentliches Element linksextremistischer Ideologie. Dessen ungeachtet, erhielt der Verein „Muggefug e.V.“ in der Vergangenheit finanzielle Zuwendungen durch die Landesregierung, welche im Zusammenhang mit dem Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ standen.

Ausbildung der Einsatz- und Führungskräfte der Feuerwehren in Brandenburg

Kleine Anfrage 1421

der Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Lars Schieske (AfD) vom 16.07.2021 Drucksache 7/3921 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3900/3921.pdf

Während der „Corona-Pandemie“ gab es innerhalb der Feuerwehrstrukturen immer wieder sogenannte Hygieneanweisungen zum Verhalten auf allen Feuer- und Rettungswachen. Unter anderem wurde die Ausbildung untersagt, aber auch der sonst verpflichtende jährliche Durchgang der Atemschutzübungsstrecke (ASÜ). Daraus entstand ein Defizit an Ausbildung und Einsatzbereitschaft.

Antworten:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4000/4032.pdf

Sicherheitsrisiken und Nutzen der Luca-App im Land Brandenburg

Kleine Anfrage 1420

der Abgeordneten Sabine Barthel (AfD) , Kathleen Muxel (AfD) , Lars Schieske (AfD) 15.07.2021 Drucksache 7/3920 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3900/3920.pdf

Das Luca-App-System stellt dem Gesundheitsamt die Kontaktdaten von Personen mit Risikokontakten – auf Basis von Clustererkennung – zur Verfügung und ermöglicht damit eine Kontaktnachverfolgung zur Unterbrechung von Infektionsketten und Eindämmung der Pandemie.

Antworten:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_4000/4065.pdf

Einsetzung des Bevölkerungs-, Zivil- und Katastrophenschutzes in der Coronakrise

Kleine Anfrage 1422

der Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Lars Schieske (AfD)
16.07.2021 Drucksache 7/3922 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3900/3922.pdf

Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz beinhaltet die Gesamtheit der Maßnahmen
zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei unmittelbaren und erheblichen
Gefahrenlagen. Zu die- sen zählen insbesondere:
• Schadenslagen mit einem Massenanfall Verletzter oder Erkrankter (MANV-Lagen),
• Schadenslagen bei Freisetzung von Chemischen, Biologischen, Radiologischen
und Nuklearen Gefahrstoffen (CBRN-Lagen),
• Epidemien oder Pandemien durch gefährliche Infektionserreger,
• Naturkatastrophen und Extremwetterlagen.
Der Gesundheitliche Bevölkerungsschutz hat zum Ziel, durch Maßnahmen der
Notfallvorsorge die Gesundheit der Menschen zu schützen und im Schadensfall die
gesundheitliche Versorgung der Betroffenen in möglichst großem Umfang zu
gewährleisten. Hierzu werden in erster Linie die vorhandenen Strukturen und
Einrichtungen der regulären gesundheitlichen Versorgung genutzt. Während der
sogenannten Coronakrise wurde als Argumentation unter anderem die Überlastung
des Gesundheitssystems angeführt. Auch sprach die Landesregierung immer wieder
von einer Pandemie, welche als Gefahrenlage den Bevölkerungs-, Zivil- und
Katastrophenschutz zum Einsatz bringen müsste.

Antwort:
Antwort (LReg) 12.08.2021 Drucksache 7/4043 (3 S.) Anlagen (2)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_4000/4043.pdf

Sicherheitsrisiken und Nutzen der Luca-App im Land Brandenburg

Kleine Anfrage 1420

der Abgeordneten Sabine Barthel (AfD), Kathleen Muxel (AfD), Lars Schieske
(AfD) 15.07.2021 Drucksache 7/3920 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3900/3920.pdf

Das Luca-App-System stellt dem Gesundheitsamt die Kontaktdaten von Personen mit
Risikokontakten – auf Basis von Clustererkennung – zur Verfügung und ermöglicht
damit eine Kontaktnachverfolgung zur Unterbrechung von Infektionsketten und
Eindämmung der Pandemie.

Antwort:
Antwort (LReg) 13.08.2021 Drucksache 7/4065 (6 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_4000/4065.pdf

Fragwürdige Kriterien des Genesenen-Nachweises

Drucksache 7/3755 (S. 7)

Fragestunde Mündliche Anfrage 634 des Abgeordneten Lars Schieske (AfD) vom 11.06.2021

Frage:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3700/3755-0634.pdf

Aus Sicht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) können als Genesenen-Nachweis folgende Dokumente jeweils alternativ genutzt werden:

  • der Nachweis eines positiven PCR-Tests über die beauftragten Laboratorien,
  • ein Attest eines niedergelassenen Arztes mit Datum des positiven PCR-Tests
    sowie
  • der Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes zur Quarantäne bei einer
    SARS- CoV-2-Infektion, sofern das Datum des positiven PCR-Testergebnisses
    bzw. das Datum des Absonderungsbeginns aufgrund eines positiven PCR-Tests
    angegeben ist.

Ich frage die Landesregierung: Warum werden Antikörpertests, zum Beispiel gegen das N- Antigen, die Spike-Antigene, oder sogenannte Surrogat-Neutralisationstests oder die Bestimmung der T-Zellen-vermittelten Immunität, nicht anerkannt?

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/plpr/46-024.pdf

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Nonnemacher die Mündliche Anfrage wie folgt:

Nach dem derzeitigen Wissensstand wird ein Antikörpernachweis nicht als ausreichender Nachweis einer überstandenen Covid-19-Erkrankung angesehen. Der Immunschutz wird durch Antikörper und durch Komponenten der zellulären Immunität vermittelt und kann individuell unterschiedlich sein. Eine Person kann die Erkrankung durchgemacht haben und dennoch keine messbaren Antikörper entwickeln. Umgekehrt kann ein Antikörpernachweis nach Kontakt mit einem anderen Coronavirus als dem SARS-CoV-2-Virus positiv sein, obwohl zuvor keine Erkrankung an Covid-19 vorlag. Bisher ist nicht bekannt, wie hoch die Antikörperkonzentration sein muss, um nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion von einem sicheren Schutz ausgehen zu können. Zudem sind die auf dem Markt befindlichen Tests für den Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern sehr variabel hinsichtlich ihrer Qualität sowie unterschiedlich hinsichtlich ihrer Sensitivität.

Rückführungen im Land Brandenburg 2020 bis I. Quartal 2021

Kleine Anfrage 1351

der Abgeordneten Lena Duggen (AfD) , Wilko Möller (AfD) , Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 02.06.2021 Drucksache 7/3672 (5 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3600/3672.pdf

Nach Angaben der Landesregierung gab es zum Stichtag 31.3.2021 über 8.400
ausreisepflichtige Ausländer in Brandenburg, davon waren 3.877 Personen vollziehbar
ausreise- pflichtig. Diese Zahlen stehen in einem erheblichen Missverhältnis zur Zahl
der freiwilligen Ausreisen bzw. der Abschiebungen. So veranlasste das Land
Brandenburg im Jahr 2021 lediglich 221 Abschiebungen. Auch die freiwilligen
Ausreisen über Rückkehrförderprogramme wie das „REAG/GARP“ (Reintegration and
Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/ Government Assisted
Repatriation Programme“ reduzierten sich im Jahr 2020 auf lediglich 93 Fälle. Mit der
Gründung einer „Task Force“ im Sommer 2020 wollte die Landesregierung zumindest
die Ausreisepflicht von ausländischen Straftätern beziehungsweise Intensivtätern
durchsetzen. Aber auch hier gibt es weiterhin ein erhebliches Rückführungsdefizit: Von
etwa 90 Fällen in Bearbeitung hatte die „Task Force Abschiebung“ nach Angaben des
Ministeriums des Innern und für Kommunales bis Mitte Januar 2021 lediglich vier
Abschiebungen veranlasst.

Antwort:
Antwort (LReg) 29.06.2021 Drucksache 7/3874 (8 S.) Anlagen (5)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3874.pdf

Rückführungen im Land Brandenburg 2020 bis I. Quartal 2021

Kleine Anfrage 1351

der Abgeordneten Lena Duggen (AfD), Wilko Möller (AfD), Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 02.06.2021 Drucksache 7/3672 (5 S.)

Nach Angaben der Landesregierung gab es zum Stichtag 31.3.2021 über 8.400 ausreisepflichtige Ausländer in Brandenburg, davon waren 3.877 Personen vollziehbar ausreisepflichtig. Diese Zahlen stehen in einem erheblichen Missverhältnis zur Zahl der freiwilligen Ausreisen bzw. der Abschiebungen. So veranlasste das Land Brandenburg im Jahr 2021 lediglich 221 Abschiebungen. Auch die freiwilligen Ausreisen über Rückkehrförderprogramme wie das „REAG/GARP“ (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/ Government Assisted Repatriation Programme“ reduzierten sich im Jahr 2020 auf lediglich 93 Fälle. Mit der Gründung einer „Task Force“ im Sommer 2020 wollte die Landesregierung zumindest die Ausreisepflicht von ausländischen Straftätern beziehungsweise Intensivtätern durchsetzen. Aber auch hier gibt es weiterhin ein erhebliches Rückführungsdefizit: Von etwa 90 Fällen in Bearbeitung hatte die „Task Force Abschiebung“ nach Angaben des Ministeriums des Innern und für Kommunales bis Mitte Januar 2021 lediglich vier Abschiebungen veranlasst.

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3600/3672.pdf

Antworten:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3874.pdf

Fischaufstiegsanlagen in Cottbus

Kleine Anfrage 1346

des Abgeordneten Lars Schieske (AfD) 31.05.2021 Drucksache 7/3665 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3600/3665.pdf

Im Jahr 2020 wurde die Fischaufstiegsanlage am Großen Spreewehr in Cottbus
fertiggestellt. Dafür wurden laut Presse ca. 3,2 Millionen Euro ausgegeben.1
Ursprünglich waren 2,7 Millionen Euro geplant. In Kürze soll der erste Spatenstich
für die Fischaufstiegsanlage – mit einer geplanten Investitionssumme von ca. 3,5
Millionen Euro – am Kleinen Spreewehr auf der Mühleninsel stattfinden.
Unweigerlich wird bei der anberaumten Größe der Anlage das Flächendenkmal
„Mühleninsel“ verändert.2 Außerdem werden die älteren Menschen im
benachbarten Pflegeheim durch die Bauarbeiten aller Voraussicht nach unzumutbar
belästigt. Auch in Anbetracht der im oberen Spreeverlauf für Fische noch
unpassierbaren Spremberger Talsperre stellt sich daher die Frage nach der
Sinnhaftigkeit des aufwendigen Millionenprojekts.

Antwort:
Antwort (LReg) 23.06.2021 Drucksache 7/3840 (3 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3840.pdf

Sanierung der Fischbauchklappen am Großen Spreewehr in Cottbus

Kleine Anfrage 1345

des Abgeordneten Lars Schieske (AfD) 31.05.2021 Drucksache 7/3664 (1 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3600/3664.pdf

Der Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“ hat in einer Bekanntmachung vor
wenigen Tagen Planungsleistungen für das Große Spreewehr ausgeschrieben. Die
Bekanntmachung nennt den Zeitraum der Leistungserbringung als dringend. Da
diese Anlage dem Hochwasserschutz dient, ist die Angelegenheit von großem
Interesse. Festgestellt wird in der Bekanntmachung, dass beide Fischbauchklappen
bzw. deren Nebenanlagen sanierungsbedürftig sind.

Antwort:
Antwort (LReg) 23.06.2021 Drucksache 7/3837 (2 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3837.pdf

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