Für Sie im
Landtag Brandenburg:
Lars Schieske

Anfragen und Veröffentlichungen

Nachfolgend werde ich hier meine Anfragen/Anfragebeteiligungen sowie die Antworten hierzu aus dem Brandenburger Landtag gegenüber der aktuellen Landesregierung veröffentlichen. Damit möchte ich mehr Transparenz zur aktuellen Arbeit gewähren.

Sicherheitsrisiken und Nutzen der Luca-App im Land Brandenburg

Kleine Anfrage 1420

der Abgeordneten Sabine Barthel (AfD) , Kathleen Muxel (AfD) , Lars Schieske (AfD) 15.07.2021 Drucksache 7/3920 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3900/3920.pdf

Das Luca-App-System stellt dem Gesundheitsamt die Kontaktdaten von Personen mit Risikokontakten – auf Basis von Clustererkennung – zur Verfügung und ermöglicht damit eine Kontaktnachverfolgung zur Unterbrechung von Infektionsketten und Eindämmung der Pandemie.

Antworten:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_4000/4065.pdf

Einsetzung des Bevölkerungs-, Zivil- und Katastrophenschutzes in der Coronakrise

Kleine Anfrage 1422

der Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Lars Schieske (AfD)
16.07.2021 Drucksache 7/3922 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3900/3922.pdf

Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz beinhaltet die Gesamtheit der Maßnahmen
zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei unmittelbaren und erheblichen
Gefahrenlagen. Zu die- sen zählen insbesondere:
• Schadenslagen mit einem Massenanfall Verletzter oder Erkrankter (MANV-Lagen),
• Schadenslagen bei Freisetzung von Chemischen, Biologischen, Radiologischen
und Nuklearen Gefahrstoffen (CBRN-Lagen),
• Epidemien oder Pandemien durch gefährliche Infektionserreger,
• Naturkatastrophen und Extremwetterlagen.
Der Gesundheitliche Bevölkerungsschutz hat zum Ziel, durch Maßnahmen der
Notfallvorsorge die Gesundheit der Menschen zu schützen und im Schadensfall die
gesundheitliche Versorgung der Betroffenen in möglichst großem Umfang zu
gewährleisten. Hierzu werden in erster Linie die vorhandenen Strukturen und
Einrichtungen der regulären gesundheitlichen Versorgung genutzt. Während der
sogenannten Coronakrise wurde als Argumentation unter anderem die Überlastung
des Gesundheitssystems angeführt. Auch sprach die Landesregierung immer wieder
von einer Pandemie, welche als Gefahrenlage den Bevölkerungs-, Zivil- und
Katastrophenschutz zum Einsatz bringen müsste.

Antwort:
Antwort (LReg) 12.08.2021 Drucksache 7/4043 (3 S.) Anlagen (2)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_4000/4043.pdf

Sicherheitsrisiken und Nutzen der Luca-App im Land Brandenburg

Kleine Anfrage 1420

der Abgeordneten Sabine Barthel (AfD), Kathleen Muxel (AfD), Lars Schieske
(AfD) 15.07.2021 Drucksache 7/3920 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3900/3920.pdf

Das Luca-App-System stellt dem Gesundheitsamt die Kontaktdaten von Personen mit
Risikokontakten – auf Basis von Clustererkennung – zur Verfügung und ermöglicht
damit eine Kontaktnachverfolgung zur Unterbrechung von Infektionsketten und
Eindämmung der Pandemie.

Antwort:
Antwort (LReg) 13.08.2021 Drucksache 7/4065 (6 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_4000/4065.pdf

Fragwürdige Kriterien des Genesenen-Nachweises

Drucksache 7/3755 (S. 7)

Fragestunde Mündliche Anfrage 634 des Abgeordneten Lars Schieske (AfD) vom 11.06.2021

Frage:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3700/3755-0634.pdf

Aus Sicht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) können als Genesenen-Nachweis folgende Dokumente jeweils alternativ genutzt werden:

  • der Nachweis eines positiven PCR-Tests über die beauftragten Laboratorien,
  • ein Attest eines niedergelassenen Arztes mit Datum des positiven PCR-Tests
    sowie
  • der Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes zur Quarantäne bei einer
    SARS- CoV-2-Infektion, sofern das Datum des positiven PCR-Testergebnisses
    bzw. das Datum des Absonderungsbeginns aufgrund eines positiven PCR-Tests
    angegeben ist.

Ich frage die Landesregierung: Warum werden Antikörpertests, zum Beispiel gegen das N- Antigen, die Spike-Antigene, oder sogenannte Surrogat-Neutralisationstests oder die Bestimmung der T-Zellen-vermittelten Immunität, nicht anerkannt?

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/plpr/46-024.pdf

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Nonnemacher die Mündliche Anfrage wie folgt:

Nach dem derzeitigen Wissensstand wird ein Antikörpernachweis nicht als ausreichender Nachweis einer überstandenen Covid-19-Erkrankung angesehen. Der Immunschutz wird durch Antikörper und durch Komponenten der zellulären Immunität vermittelt und kann individuell unterschiedlich sein. Eine Person kann die Erkrankung durchgemacht haben und dennoch keine messbaren Antikörper entwickeln. Umgekehrt kann ein Antikörpernachweis nach Kontakt mit einem anderen Coronavirus als dem SARS-CoV-2-Virus positiv sein, obwohl zuvor keine Erkrankung an Covid-19 vorlag. Bisher ist nicht bekannt, wie hoch die Antikörperkonzentration sein muss, um nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion von einem sicheren Schutz ausgehen zu können. Zudem sind die auf dem Markt befindlichen Tests für den Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern sehr variabel hinsichtlich ihrer Qualität sowie unterschiedlich hinsichtlich ihrer Sensitivität.

Rückführungen im Land Brandenburg 2020 bis I. Quartal 2021

Kleine Anfrage 1351

der Abgeordneten Lena Duggen (AfD) , Wilko Möller (AfD) , Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 02.06.2021 Drucksache 7/3672 (5 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3600/3672.pdf

Nach Angaben der Landesregierung gab es zum Stichtag 31.3.2021 über 8.400
ausreisepflichtige Ausländer in Brandenburg, davon waren 3.877 Personen vollziehbar
ausreise- pflichtig. Diese Zahlen stehen in einem erheblichen Missverhältnis zur Zahl
der freiwilligen Ausreisen bzw. der Abschiebungen. So veranlasste das Land
Brandenburg im Jahr 2021 lediglich 221 Abschiebungen. Auch die freiwilligen
Ausreisen über Rückkehrförderprogramme wie das „REAG/GARP“ (Reintegration and
Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/ Government Assisted
Repatriation Programme“ reduzierten sich im Jahr 2020 auf lediglich 93 Fälle. Mit der
Gründung einer „Task Force“ im Sommer 2020 wollte die Landesregierung zumindest
die Ausreisepflicht von ausländischen Straftätern beziehungsweise Intensivtätern
durchsetzen. Aber auch hier gibt es weiterhin ein erhebliches Rückführungsdefizit: Von
etwa 90 Fällen in Bearbeitung hatte die „Task Force Abschiebung“ nach Angaben des
Ministeriums des Innern und für Kommunales bis Mitte Januar 2021 lediglich vier
Abschiebungen veranlasst.

Antwort:
Antwort (LReg) 29.06.2021 Drucksache 7/3874 (8 S.) Anlagen (5)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3874.pdf

Rückführungen im Land Brandenburg 2020 bis I. Quartal 2021

Kleine Anfrage 1351

der Abgeordneten Lena Duggen (AfD), Wilko Möller (AfD), Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 02.06.2021 Drucksache 7/3672 (5 S.)

Nach Angaben der Landesregierung gab es zum Stichtag 31.3.2021 über 8.400 ausreisepflichtige Ausländer in Brandenburg, davon waren 3.877 Personen vollziehbar ausreisepflichtig. Diese Zahlen stehen in einem erheblichen Missverhältnis zur Zahl der freiwilligen Ausreisen bzw. der Abschiebungen. So veranlasste das Land Brandenburg im Jahr 2021 lediglich 221 Abschiebungen. Auch die freiwilligen Ausreisen über Rückkehrförderprogramme wie das „REAG/GARP“ (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/ Government Assisted Repatriation Programme“ reduzierten sich im Jahr 2020 auf lediglich 93 Fälle. Mit der Gründung einer „Task Force“ im Sommer 2020 wollte die Landesregierung zumindest die Ausreisepflicht von ausländischen Straftätern beziehungsweise Intensivtätern durchsetzen. Aber auch hier gibt es weiterhin ein erhebliches Rückführungsdefizit: Von etwa 90 Fällen in Bearbeitung hatte die „Task Force Abschiebung“ nach Angaben des Ministeriums des Innern und für Kommunales bis Mitte Januar 2021 lediglich vier Abschiebungen veranlasst.

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3600/3672.pdf

Antworten:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3874.pdf

Fischaufstiegsanlagen in Cottbus

Kleine Anfrage 1346

des Abgeordneten Lars Schieske (AfD) 31.05.2021 Drucksache 7/3665 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3600/3665.pdf

Im Jahr 2020 wurde die Fischaufstiegsanlage am Großen Spreewehr in Cottbus
fertiggestellt. Dafür wurden laut Presse ca. 3,2 Millionen Euro ausgegeben.1
Ursprünglich waren 2,7 Millionen Euro geplant. In Kürze soll der erste Spatenstich
für die Fischaufstiegsanlage – mit einer geplanten Investitionssumme von ca. 3,5
Millionen Euro – am Kleinen Spreewehr auf der Mühleninsel stattfinden.
Unweigerlich wird bei der anberaumten Größe der Anlage das Flächendenkmal
„Mühleninsel“ verändert.2 Außerdem werden die älteren Menschen im
benachbarten Pflegeheim durch die Bauarbeiten aller Voraussicht nach unzumutbar
belästigt. Auch in Anbetracht der im oberen Spreeverlauf für Fische noch
unpassierbaren Spremberger Talsperre stellt sich daher die Frage nach der
Sinnhaftigkeit des aufwendigen Millionenprojekts.

Antwort:
Antwort (LReg) 23.06.2021 Drucksache 7/3840 (3 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3840.pdf

Sanierung der Fischbauchklappen am Großen Spreewehr in Cottbus

Kleine Anfrage 1345

des Abgeordneten Lars Schieske (AfD) 31.05.2021 Drucksache 7/3664 (1 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3600/3664.pdf

Der Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“ hat in einer Bekanntmachung vor
wenigen Tagen Planungsleistungen für das Große Spreewehr ausgeschrieben. Die
Bekanntmachung nennt den Zeitraum der Leistungserbringung als dringend. Da
diese Anlage dem Hochwasserschutz dient, ist die Angelegenheit von großem
Interesse. Festgestellt wird in der Bekanntmachung, dass beide Fischbauchklappen
bzw. deren Nebenanlagen sanierungsbedürftig sind.

Antwort:
Antwort (LReg) 23.06.2021 Drucksache 7/3837 (2 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3837.pdf

Verteilung von SARS-CoV2-Testkits im Land Brandenburg

Fragestunde Mündliche Anfrage 598 Lars Schieske (AfD) 14.05.2021 Drucksache 7/3569 (S. 5)

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3500/3569-0598.pdf

Wie durch Eltern an mich herangetragen wurde und aus eigener Erfahrung bestätigt werden kann, werden Selbsttestkits für Schüler teilweise in einfachen Briefumschlägen oder selbst  in Frühstückstüten  überreicht.  In der Packungsbeilage des LYHER-Antigen-Testkits finden sich unter anderem folgende Hinweise:

„Nicht   verwenden,   wenn   der   Beutel   offen   oder   beschädigt   ist.[…]

Die Testvorrichtungen  sind  in  Folienbeutel  verpackt,  die während  der  Lagerung keine  Feuchtigkeit  heranlassen. Jeder  Folienbeutel  ist  vor  dem  Öffnen  zu inspizieren.

Keine  Geräte  verwenden, die  Löcher  in  der  Folie  haben  oder  bei denen  der  Beutel  nicht  vollständig  versiegelt  wurde.  Bei  unsachgemäßer Lagerung  von  Testreagenzien  oder  Komponenten  kann  es  zu  fehlerhaftenErgebnissen kommen.

“Für die Verwendung des SARS-CoV-2-Antikörper-Schnelltests der Firma Nano Repro wird darüber hinaus auf Folgendes hingewiesen:

„Nutzen Sie den Test nicht, wenn die Verpackung oder die Testkomponenten beschädigt sind.“

Ich frage die Landesregierung:

Wie verträgt sich  die derzeitige Praxis an  Schulen, Testkits  zu  vereinzeln und  in unversiegelten Tüten u.ä. an die Schüler herauszugeben, mit den oben angeführten Herstellerhinweisen und dem Vereinzelungsverbot?

Antwort

der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 598 des Abgeordneten  Lars Schieske (AfD-Fraktion)

Verteilung von SARS-CoV2-Testkits im Land Brandenburg

Die Verfahrensweise zur Aushändigung von Selbsttests ist im Testkonzept vom 20,04.2021 geregelt. Im Abschnitt IIINr. 8 wird dazu Folgendes ausgeführt:

„Für das Selbsttesten zu Hause werden den Schüler/innen
— für mehrere Schulwochen, in denen die Schüler/innen in der Schule zur
Teilnahme am Präsenzunterricht, an Prüfungen oder der Notbetreuung anwesend sein werden,
— jeweils zwei Selbsttests aus dem Bestand der Schule
entweder den minderjährigen Schüler/innen in einem verschlossenen

Umschlag mit nach Hause gegeben,
oder den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schüler/innen ausgehändigt.“

Die derzeitige Praxis der Ausgabe von Antigen-Schnelltests an Schülerinnen und Schülern ist zulässig.

Die Formulierung in der Gebrauchsanleitung:

„Nicht verwenden, wenn der Beutel offen oder beschädigt ist. [ … ] Die Testvorrichtungen sind in Folienbeutel verpackt, die während der Lagerung keine Feuchtigkeit heranlassen. Jeder Folienbeutel ist vor dem Öffnen zu inspizieren. Keine Geräte verwenden, die Löcher in der Folie haben oder bei denen der Beutel nicht vollständig versiegelt wurde. Bei unsachgemäßer Lagerung von Testreagenzien oder Komponenten kann es zu fehlerhaften Ergebnissen kommen.“

bezieht sich auf die Primärverpackungen der Testbestandteile (Abstrichtupfer, Testkassette etc.).
Eine Beschädigung (i. S. v. Einreißen) der Sekundärverpackung (= Umkarton oder Transportverpackung) beeinflusst die Testeigenschaften iA R. nicht.

Definition der Landesregierung zu sogenannten Verschwörungstheorien

Mündliche Anfrage 533

des Abgeordneten Lars Schieske (AfD-Fraktion) an die Landesregierung

Auf der Internetseite der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung steht zum Thema „Verschwörungstheorien“ Folgendes: „Verschwörungstheorien erzählen die Geschichte einer Verschwörung. Dafür blenden sie alle dagegensprechenden Fakten aus.“1 Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 14. März 2020 von sogenannten Fake-News gesprochen, in denen von Bürgern über befürchtete Einschränkungen des öffentlichen Lebens gesprochen wurde.2 Kurze Zeit später wurde aus diesen als „Fake-News“ bezeichneten Einschätzungen dann Realität und es folgten massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens und Grundrechtseinschränkungen, unter anderem durch Lockdowns. Der brandenburgische Innenminister Stübgen hat in der letzten Innenausschusssitzung am 14. April 2021 im Zusammenhang mit sogenannten Anti-Corona-Demos auch immer wieder von „Verschwörungstheorien“ gesprochen.

Ich frage die Landesregierung:

Wie lautet die Definition und/oder der Kriterienkatalog der Landesregierung zur Einordnung von Meinungsäußerungen als „Verschwörungstheorien“?

Antwort

des Ministers des Inneren und für Kommunales in der Landtagssitzung am 28.April 2021

Der Begriff „Verschwörungstheorie“ ist nicht gesetzlich normiert. Es gibt für Brandenburg keine offizielle Definition. Zahlreiche Deutungsversuche sind jedoch im politischen wie wissenschaftlichen Raum vorhanden. Anhänger von Verschwörungsfantasien haben im Zuge der Corona-Krise offenbar Zulauf. Im Wesentlichen handelt es sich bei Verschwörungstheorien eher um Fantasien und entsprechende Erzählungen, welche mit quasi-wissenschaftlichen Belegen aufgeladen werden. Die bekannteste und wohl älteste Verschwörungstheorie ist der Antisemitismus. Letztendlich drehen sich alle Verschwörungsfantasien darum, dass einer im Hintergrund global wirkenden finsteren Macht üble Machenschaften unterstellt werden, mit denen diese Macht wiederum ihre Ziele verfolgt und allen anderen so Schaden zufügt.