Für Sie im
Landtag Brandenburg:
Lars Schieske

Anfragen und Veröffentlichungen

Nachfolgend werde ich hier meine Anfragen/Anfragebeteiligungen sowie die Antworten hierzu aus dem Brandenburger Landtag gegenüber der aktuellen Landesregierung veröffentlichen. Damit möchte ich mehr Transparenz zur aktuellen Arbeit gewähren.

Statistische Datenerhebung zur Todesursache bei sog. Corona-Toten

Kleine Anfrage 1875

von Sabine Barthel (AfD) , Lars Schieske (AfD) 21.02.2022 Drucksache 7/5110 (2 S.)

Anfrage:
In der 14. Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses UA 7/1 am 14. Januar 2022 wurde bekannt, dass die Gesundheitsämter bei der Datenerhebung zur Statistik der „Corona-Toten“ korrigierend eingegriffen haben. Das Ausmaß des „korrigierenden“ Eingriffes
konnte jedoch nicht weiter benannt werden, weshalb es unklar ist, ob es sich um Einzelfälle oder eine größere Anzahl von Fällen handelt. Die gesetzliche Grundlage für die auszufüllenden brandenburgischen Totenscheine zur Dokumentation der Leichenschau ist in § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Dokumentation der Leichenschau im Land Brandenburg (Brandenburgische Leichenschaudokumentations-Verordnung – BbgLDV) in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz -BbgBestG) geregelt.
Gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 5 BbgBestG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig „entgegen § 17 Absatz 1 einen Totenschein nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausstelltoder entgegen § 17 Absatz 3 Satz 2 einen Totenschein oder einen Sektionsschein nicht vervollständigt oder korrigiert“. Die Ordnungswidrigkeit kann, nach § 38 Abs. 2 BbgBestG, mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zuständig in dieser Fallkonstellation sind die unteren Gesundheitsbehörden gemäß § 38 Abs. 3 Nr. 1 BbgBestG.

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5100/5110.pdf

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5300/5308.pdf

Belastungen des Grundwassers in Cottbus durch Altlasten der Industrie

Kleine Anfrage 1848

von Kathleen Muxel (AfD) , Lars Schieske (AfD) 10.02.2022 Drucksache 7/5028 (2 S.)

Anfrage:
Am 2. Februar 2022 berichtete die Lausitzer Rundschau online über Sanierungsarbeiten in Cottbus zur Beseitigung von Belastungen des Grundwassers, die aus früheren dortigen Industriebetrieben resultieren. Es wurde über Kohlenwasserstoffe im Boden berichtet und damit zusammenhängende Nutzungsverbote des Grundwassers. Die zu Wort kommenden Experten sprachen von einer Schadstoffwolke, die zwar keinen Nachschub mehr bekommt,
aber wandert und in Bälde auch Ströbitz und den Landkreis Spree-Neiße erreicht. Für das Sanierungsprojekt seien bisher Kosten in Höhe von 19 Millionen Euro angefallen, wobei diese bis zum Projektende im Jahr 2026 noch auf über 26 Millionen Euro anwachsen würden. Das Land werde hierbei 90 Prozent der Kosten übernehmen und die Kommune 10 Prozent.

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5000/5028.pdf

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5200/5238.pdf

Überwachung des Cottbuser Stadthallenvorplatzes in der Silvesternacht 2021/2022

Kleine Anfrage 1829

Lars Schieske (AfD) 03.02.2022 Drucksache 7/5000 (1 S.)

Anfrage:
In der 62. Sitzung des Landtages am 20. Januar 2022 wurde in der Debatte unter dem Tagesordnungspunkt (TOP 6) der „Bericht des Ministers des Inneren und für Kommunales an den Landtag über Maßnahmen auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes 2020“ zur Drucksache 7/4809 erörtert und vom Innenminister geäußert, dass die Videoüberwachung des Stadthallenvorplatzes in Cottbus weiterhin erfolgt.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wurde der Stadthallenvorplatz auch in der Nacht vom 31. Dezember 2021 zum 1. Januar 2022 überwacht?
2. Gab es in der in Ziff. 1 bezeichneten Nacht Auffälligkeiten?
a) Wenn ja, welche Verstöße wurden festgestellt?
b) Wurden Personalien in Bezug auf die Verstöße festgestellt?
c) Wurden Platzverweise ausgesprochen?
3. War das Sicherheitszentrum in der Silvesternacht 2021/2022 besetzt? (Wenn ja, mit wie vielen Personen, und wenn nein, warum nicht und bis wann und mit wie vielen Personen war es besetzt? – Bitte stündlich auflisten!)
4. Wurden im Stadtgebiet Cottbus in der Silvesternacht 2021/2022 Streifendienste mit Polizeibeteiligung durchgeführt?
a) Wenn ja, welche Verstöße wurden festgestellt?
b) Wurden Personalien in Bezug auf die Verstöße festgestellt?
c) Wurden Platzverweise ausgesprochen?

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5000/5000.pdf

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5100/5188.pdf

Themen und Verlinkungen auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg sowie Linksextremismus in der pädagogischen Extremismus­prävention

Kleine Anfrage 1807

von Dennis Hohloch (AfD) , Lars Schieske (AfD) 31.01.2022 Drucksache 7/4970 (4 S.)

Anfrage:
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg bietet unter der Rubrik „Demokratiebildung“/“Themen“ zahlreiche Informationen, Unterrichtsmaterialien, Angebote und Workshops zu den Bereichen „Demokratie und Medien“, „Historisch-politische Bildung“, „Menschenrechtsbildung“, „Rechtsextremismus“, „Islamismus“, „Antisemitismus“ sowie „Vielfalt und Antidiskriminierung“ an.

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4900/4970.pdf

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5200/5208.pdf

Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Kinder- und Jugend­erholungs­einrich­tungen

Kleine Anfrage 1804

von Volker Nothing (AfD) , Lars Schieske (AfD) 28.01.2022 Drucksache 7/4962 (1 S.)

Anfrage:
Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen
Laut Entwurf der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen (RL-PMO Invest) sind neben gemeinnützigen Trägern von Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen, die gleichzeitig Grundstückseigentümer sind, all jene Einrichtungsträger antragsberechtigt, wenn
– sie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind,
– die Einrichtungen im Land Brandenburg betrieben werden,
– sie gemäß § 85 Absatz 2 Nummer 3 SGB VIII überörtlich tätig sind,
– sie zum Stichtag 1. Juli 2021 über eine Kapazität von mindestens 270 ganzjährig belegbaren Betten verfügen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele anerkannte gemeinnützige Träger von Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen gibt es im Land Brandenburg? Bitte die jeweiligen Einrichtungen benennen und nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln.
2. Wie viele dieser Träger erfüllen die obigen vier Kriterien und sind daher antragsberechtigt und welche nicht? Bitte die Träger namentlich aufführen.
3. Zu welchem Zeitpunkt haben die antragsberechtigten Träger der infrage stehenden Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen, die gleichzeitig Grundstückseigentümer sind, das jeweilige Grundstück bzw. Einrichtungsobjekt erworben und zu welchem Kaufpreis? Bitte nach Trägern, Zeitpunkt und Kaufpreis aufschlüsseln.
4. Welche Träger von Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen erhielten von 1995 bis heute Landeszuwendungen für Investitionen in die Sanierung und die Ausstattung von Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen? Bitte nach Jahren, Zuwendungsempfängern und der jeweiligen Höhe der Landeszuwendungen sowie nach Investitionsmaßnahmen aufschlüsseln.

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4900/4962.pdf

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5100/5192.pdf

Ausweiskontrollen nach der Eindämmungsverordnung

Fragestunde Mündliche Anfrage 884

von Lars Schieske (AfD) 14.01.2022 Drucksache 7/4897 (S. 10)

Frage:
Die „Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS- CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“ (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV) vom 23. November 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2021, benennt in § 7 „2G-Zutrittsgewährung“ eine Gruppe Privilegierter, die bestimmte Einrichtungen und Veranstaltungen besuchen dürfen.

Ich frage die Landesregierung: Auf welcher rechtlichen Grundlage dürfen Veranstalter von Veranstaltungen, Betreiber von Einrichtungen sowie Anbieter von Angeboten die Personalien überprüfen?

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4800/4897-0884.pdf

Antwort:
Entsprechende Regelungen sind in der Zweiten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV) festgeschrieben. Die 2G-Zutrittsgewährung ist in § 7 2. SARS-CoV-2-EindV enthalten. Demnach haben zu Einrichtungen und Veranstaltungen ausschließlich die dort genannten Personen Zutritt. Die Veranstaltenden regeln den konkreten Zutritt, dies bedeutet, dass nur dem genannten Personenkreis der Zutritt gewährt werden darf. Um dies umzusetzen, ist es erforderlich, dass die einzelnen Personen zum Zeitpunkt des Zutritts ihre Zutrittsberechtigung nachweisen. Dies ist nur möglich, wenn in diesem Zusammenhang auch kontrolliert wird, ob die Personenidentität gegeben ist. Dies erfolgt in der Regel durch die Kontrolle der Personalien.

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/61-036.pdf

Kontrollen zur Maskenbefreiung nach der Eindämmungsverordnung

Fragestunde Mündliche Anfrage 904

von Lars Schieske (AfD) 14.01.2022 Drucksache 7/4899 (S. 5)

Frage:
Die „Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS- CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“ (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV) vom 23. November 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2021, regelt in § 4 „Medizinische Maske, Mund-Nasen-Bedeckung“ unter anderem auch die Befreiung vom Zwangsmittel eines Mund-Nasen-Schutzes. In der Verordnung kann man Folgendes lesen: „Die oder der nach dieser Verordnung zur Kontrolle befugte Verantwortliche hat Stillschweigen über die erhobenen Daten zu bewahren und sicherzustellen, dass die Kenntnisnahme der Daten durch Unbefugte ausgeschlossen ist.“ In der Antwort der Landesregierung, Drucksache 7/2890, auf meine Kleine Anfrage Nr. 994 wurde auf die Frage „Wer ist im Land Brandenburg befugt, Zeugnisse zur Befreiung von der Maskenpflicht zu kontrollieren?“ geantwortet, dass die Kontrollen durch die Ordnungsbehörden, die Polizei und Bahnmitarbeiter durchgeführt werden dürfen.

Ich frage die Landesregierung: Wer sind laut Verordnung, auf welcher Rechtsgrundlage, zur Kontrolle befugte Verantwortliche?

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4800/4899-0904.pdf

Antwort:
Die in der Antwort der Landesregierung, Drucksache 7/2890, auf die Kleine Anfrage 994 genannten Gruppen sind zur Kontrolle der Zeugnisse zur Befreiung von der Maskenpflicht befugt. Die Befugnis folgt bei der Polizei und den Ordnungsbehörden aus ihrer Funktion als für die Gefahrenabwehr zuständige Behörden. Sie ist notwendig, damit die Ordnungsbehörden und die Polizei bei Verstößen gegen die Maskenpflicht repressive Maßnahmen, zum Beispiel ein Bußgeld, anordnen können und dürfen.

Darüber hinaus sind auch Bahnmitarbeitende zur Durchführung von Kontrollen befugt. Dies folgt aus § 17a der 2. SARS-CoV-2-EindV in Verbindung mit § 28 b Abs. 5 Satz 2 IfSG. Die Beförderer sind zu stichprobenartigen Kontrollen der Einhaltung der Maskenpflicht verpflichtet. Diese Verpflichtung kann von den Beförderern wiederum nur dann erfüllt werden, wenn sie auch zur Kontrolle von Zeugnissen zur Befreiung von der Maskenpflicht befugt sind. Das Kontrollrecht folgt daher unmittelbar aus der Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung der Maskenpflicht selbst.

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/62-023.pdf

Mögliche Knappheit von Moderna und offene Fragen zum Impfstatus

Kleine Anfrage 1679

der Abgeordneten Sabine Barthel (AfD) , Lars Schieske (AfD) vom 17.11.2021 Drucksache 7/4535 (1 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4500/4535.pdf

Im Märkischen Boten war zu lesen, dass ein Patient bei seinem Hausarzt keine Auffrischungsimpfung erhalten konnte, da dieser den Impfstoff von Moderna nicht hatte. Auch die Arztpraxen, welche sogenannte Impfangebote in der Stadt Cottbus bereithalten, haben den besagten Impfstoff nicht. Die Kassenärztliche Vereinigung konnte diesbezüglich auch nicht weiterhelfen ebenso wie das Gesundheitsamt
Cottbus. Dieses scheint über die Problematik informiert zu sein und äußerte sich folgendermaßen: „Wir hatten das jetzt schon mehrfach, aber wir wissen darüber nichts.

Antwort:
Antwort (LReg) 15.12.2021 Drucksache 7/4797 (4 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4700/4797.pdf

Ausbildung der Feuerwehr bei Bränden mit Hochvoltspeichern

Kleine Anfrage 1677

der Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Lars Schieske (AfD) vom 15.11.2021 Drucksache 7/4526 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4500/4526.pdf

In einem Medienbericht konnte man Folgendes lesen: „Im Pandemiejahr 2020 haben die E-Autoverkäufe in Deutschland um mehr als 200 Prozent zugelegt. Das berichtet der Verband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Was gut ist für die Umwelt, ist eine Herausforderung für die Feuerwehren. Denn mit mehr EFahrzeugen auf den Straßen nimmt auch die Gefahr von E-Autobränden zu. Doch längst nicht alle Feuerwehren sind dafür gewappnet: Weder können sie einen brennenden Wagen überhaupt als E-Auto erkennen, noch wissen sie um die richtige Löschstrategie und die besonderen Gefahren solcher Brände.“

Antwort:
Antwort (LReg) 09.12.2021 Drucksache 7/4736 (3 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4700/4736.pdf

Fischaufstiegsanlage – Nachfragen

Nachfragen zur Kleinen Anfrage Nr. 1346 (Drucksache 7/3665), hier Kleine Anfrage 1649

der Abgeordneten Lars Hünich (AfD) , Lars Schieske (AfD) vom 29.10.2021 hier Drucksache 7/4431 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4400/4431.pdf

Im Jahr 2020 wurde die Fischaufstiegsanlage am Großen Spreewehr in Cottbus fertiggestellt. Aufstiegsanlagen sollen bei der Fischwanderung helfen, Barrieren zu überwinden. In der Beantwortung – Drucksache 7/3840 – der Kleinen Anfrage Nr. 1346 (Drucksache 7/3665) heißt es:
„Grundsätzlich erfolgt nach dem Bau einer Fischaufstiegsanlage eine Erfolgskontrolle durch ein anerkanntes Ingenieurbüro.“

Antwort:
Antwort (LReg) 23.11.2021 Drucksache 7/4585 (2 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4500/4585.pdf