Abschiebungen von Syrern scheitern – weil der politische Wille fehlt

Bundeskanzler Friedrich Merz hat insbesondere in der Asyl- und Migrationspolitik eine Kehrtwende versprochen. Doch schon sein Amtsvorgänger Olaf Scholz hatte nach diversen schweren Straftaten durch Ausländer großspurig angekündigt, im großen Stil abschieben zu wollen [1]. Heute wissen wir, dass daraus nichts geworden ist.

Und Merz? Lässt er seinen großen Worten Taten folgen?

Diese Frage muss vor allem in Bezug auf Syrer interessieren, die nach der Beendigung der Kampfhandlungen in ihrem Land eigentlich keinen Fluchtgrund mehr vorzuweisen haben. Abgesehen von der wohligen Einrichtung im deutschen Sozialstaat.

Auch muss diese Frage hinsichtlich von Straftätern und anderen vollziehbar ausreisepflichtigen Personen gestellt werden. Schließlich sind es oft jene, die erneut schwere Straftaten verüben. Später heißt es dann immer, sie hätten längst nicht mehr in Deutschland sein dürfen. Konjunktiv-Politik hilft nur leider nicht weiter.

Angekündigte „Rückführungsoffensive“ ist gescheitert

Auch der Innenminister in der Merz-Regierung, Alexander Dobrindt, gibt gerne den harten Law-and-Order-Politiker. Zum Amtsantritt im letzten Jahr hatte er zugesichert, nun ernst mit Abschiebungen nach Syrien machen zu wollen – „beginnend mit Straftätern und Gefährdern“ [2]. Man sprach von einer „Rückführungsoffensive“, im schwarz-roten Koalitionsvertrag hieß es noch kraftstrotzend: „Die Bundesregierung wird umfassende gesetzliche Regelungen erarbeiten, um die Zahl der Rückführungen zu steigern“ [3].

Aktuell sind etwa 11.000 Syrer vollziehbar ausreisepflichtig, doch in den letzten Monaten wird nicht mehr nach Syrien abgeschoben, weil seit dem 21. Januar 2026 kein Passersatzdokument aufzutreiben ist [2]. Das klingt wie eine Geschichte aus einem politischen Satire-Format, ist aber Realität. Bislang haben erst 4.000 Syrer seit dem Sturz des Assad-Regimes Deutschland wieder verlassen [2]. Der überwiegende Teil davon kehrte freiwillig zurück.

Anfang des vergangenen Jahres lebten insgesamt 220.000 Menschen mit dem Status „vollziehbar ausreisepflichtig“ in Deutschland [4]. Die Zahl war im Jahr davor ähnlich hoch, von 220.808 ausreisepflichtigen Personen hatten aber 178.512 einen Duldungsstatus [4]. Auf deutsch: Ihr illegaler Aufenthalt wurde einfach so hingenommen.

Im Jahr 2025 sind rund 60 Prozent aller geplanten Abschiebungen gescheitert, der häufigste Grund war das Nichtantreffen der Ausreisepflichtigen [5]. Auch am Flughafen selbst scheitern viele Abschiebeversuche, nicht selten kommt es zu Gewalt gegen Personen und Vandalismus.

Tickende Zeitbomben, weil deutsche Bürokratie versagt

Für Aufsehen sorgt derzeit ein Fall aus Aachen. Dort klagt ein 17-jähriger Syrer, der seit elf Jahren in Deutschland lebt, vor dem Verwaltungsgericht gegen seine Abschiebung – gleichzeitig muss er sich vor dem Landgericht verantworten, weil ihm vorgeworfen wird, gemeinsam mit vier anderen Männern eine Minderjährige vergewaltigt zu haben [6].

Allein in Baden-Württemberg gibt es 62 schwerkriminelle Syrer, die dringend abgeschoben werden müssten, hinzu kommen über 1.000 syrische Staatsbürger, die ebenfalls als ausreisepflichtig gelten [2]. Bayern meldet 218 schwere Straftäter aus Syrien, „deren Aufenthaltsbeendigung für die Staatsregierung oberste Priorität hat“ [2]. Wir sprechen hier also von tickenden Zeitbomben, die im Land verbleiben, weil die deutsche Bürokratie versagt.

Es wird weiter munter eingewandert – trotz hoher Ablehnungsquote

Und selbst wer abgeschoben wird, ist meist kurze Zeit später wieder hier. So kehren z. B. in Brandenburg 72 Prozent derjenigen, die über das sogenannte Dublin-Verfahren in andere EU-Länder abgeschoben werden, nach vier Wochen wieder zurück nach Deutschland; in den meisten anderen Bundesländern werden diese Zahlen lieber erst gar nicht erfasst [4].

Doch damit nicht genug, es wird aus Syrien auch weiterhin munter nach Deutschland eingewandert. Laut einem Bericht des „Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums Illegale Migration“ sind seit der Wiederanbindung syrischer Flughäfen an den internationalen Flugverkehr „anhaltende Schleusungen auf dem Luftweg“ belegt [2].

Dies zeigt, wie leicht man unserem Staat auf der Nase herumtanzen kann. Die Schutzquote für Antragsteller beispielsweise aus Afghanistan lag in diesem Jahr bislang bei 16,2 Prozent [5]. Bei Syrern wurde nur in 5,3 Prozent der Fälle, über die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu befinden hatte, ein Schutzstatus als Geflüchteter, Asylberechtigter oder subsidiär Schutzberechtigter vergeben [7]. Wer glaubt, dass der Rest sich bereits auf dem Heimweg oder schon wieder in seiner Heimat befindet, der irrt leider gewaltig.

Zuwanderung als Geschäftsmodell für Syrer und den syrischen Staat

Dobrindts Ministerium prüft derweil die Auszahlung einer Rückkehrprämie für Syrer, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren, in Höhe von 8.000 Euro [2]. Damit würde man illegale Zuwanderung endgültig zum lukrativen Geschäftsmodell machen.

Gleiches gilt für den syrischen Staat: Wenn Syrien keine Dokumente ausstellt, um die Rückkehr der eigenen Staatsbürger zu ermöglichen, nutzt man diese, um deutsche Gelder zu erpressen. Ein Staat, der sich das gefallen lässt, wird von niemandem mehr ernst genommen.

Abschiebungen von Ausreisepflichtigen, darunter nicht wenige Schwerkriminelle und Gefährder, scheitern nicht am geltenden Recht, sondern am fehlenden politischen Willen. Die Folgen tragen wir alle.


Quellenverzeichnis

[1] „Wir müssen endlich im großen Stil abschieben“, www.spiegel.de, 20. Oktober 2023

[2] „Dobrindt-Dämpfer: Seit Monaten keine Abschiebungen nach Syrien – jetzt sickert durch, warum“, www.merkur.de, 22. Mai 2026

[3] „Fast zwei Drittel aller Abschiebeversuche 2025 gescheitert“, www.zeit.de, 8. März 2026

[4] „Woran Abschiebungen scheitern“, www.tagesschau.de, 10. Februar 2025

[5] „Fast zwei Drittel aller geplanten Abschiebungen scheitern“, www.mdr.de, 7. März 2026

[6] „Mutmaßlicher Sexualstraftäter klagt gegen Abschiebung“, www.wdr.de, 2. Juni 2026

[7] „Syrien-Kurs der Merz-Regierung: 95 Prozent aller Asylanträge werden jetzt abgelehnt“, www.fr.de, 9. April 2026

Die Union und die Glaubwürdigkeitsfalle – eine Bilanz

Es gibt in der Politik einen Unterschied zwischen einer Kurskorrektur und einem Kursabbruch. Eine Kurskorrektur ist legitim, weil sie auf neue Erkenntnisse, veränderte Umstände oder bessere Argumente reagiert. Ein Kursabbruch hingegen ist das, was die Union gerade vollzieht: Sie gibt zentrale Positionen auf, nicht weil sich die Realität verändert hat, sondern weil der Koalitionspartner drückt, mal wieder.

Das ist kein Pragmatismus, sondern das Gegenteil davon.

Drei Widersprüche, die sich nicht wegdiskutieren lassen

Widerspruch eins: Grenzkontrollen verschärfen und Anreize erhöhen

Die Bundesregierung hat in den ersten Monaten ihrer Amtszeit die Grenzkontrollen ausgebaut und Zurückweisungen durchgesetzt, mit mäßigem Erfolg und eher als Symbolpolitik, denn die Botschaft sollte klar sein: Deutschland kontrolliert wieder, wer hereinkommt.

Gleichzeitig plant Innenminister Dobrindt, Asylbewerbern bereits nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis zu erteilen, unabhängig von der Bleibeperspektive.

Das ist kein Widerspruch am Rand, sondern ein Widerspruch im Kern, denn wer an der Grenze abweist und gleichzeitig im Inland frühen Arbeitsmarktzugang verspricht, schickt zwei entgegengesetzte Signale: Das eine sagt, komm nicht, das andere sagt, wenn du es schaffst, lohnt es sich.

In der Migrationsforschung ist gut belegt, dass Anreize im Zielland eine der stärksten Triebkräfte von Migrationsbewegungen sind, und man muss kein Akademiker sein, um das zu verstehen.

Widerspruch zwei: GEAS unterstützen und gleichzeitig untergraben

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem ist das ambitionierteste Projekt zur gesamteuropäischen Steuerung irregulärer Migration seit Jahrzehnten. Sein Kernziel besteht darin, dass Menschen mit geringer Bleibeperspektive gar nicht erst bis in die Kernländer der EU gelangen, sondern Verfahren an der Außengrenze durchlaufen, bei klaren Zuständigkeiten und konsequenter Rückführung.

Die Union unterstützt das GEAS auf europäischer Ebene, in Brüssel und in Pressemitteilungen, schafft jedoch auf nationaler Ebene genau den Anreiz, der dieses System unterläuft, nämlich reguläre Arbeit in Deutschland, erreichbar nach drei Monaten, ohne Rücksicht auf den Ausgang des Asylverfahrens.

Wer das GEAS ernst nimmt, darf auf nationaler Ebene nicht das Gegenteil tun, denn Glaubwürdigkeit in der Europapolitik beginnt mit Konsistenz im eigenen Land.

Widerspruch drei: Abschiebung als Druckmittel, aber ohne Konsequenz

Die Abschiebeflüge nach Afghanistan hatten vor allem symbolischen Charakter und wurden entsprechend öffentlichkeitswirksam inszeniert, weshalb Abschiebung als gelegentliches Signal keine Politik ist, sondern Theater.

Solange Verfahren im Schnitt neun Monate dauern, solange abgelehnte Bewerber durch systemische Klagemöglichkeiten den Vollzug jahrelang hinauszögern können und solange Kettenduldungen der Regelfall sind, bleibt die Abschiebung das, was sie bisher war: eine Ausnahme, die die Regel bestätigt.

Eine Regierung, die das weiß und trotzdem nicht an diesen Strukturen ansetzt, hat kein Glaubwürdigkeitsproblem mit dem politischen Gegner, sondern mit der Realität.

Was stattdessen zu tun wäre

Keine der folgenden Forderungen ist neu und keine ist utopisch, sie scheitern nicht an fehlenden Ideen, sondern an fehlendem politischen Willen.

GEAS konsequent national umsetzen

Europa hat sich auf ein System geeinigt, und Deutschland muss es nicht nur unterschreiben, sondern vorleben.

Das bedeutet konkret, dass es keine nationalen Sonderregelungen geben darf, die Weiterwanderungsanreize schaffen, denn wer in einem anderen EU-Land registriert wurde, wird dorthin zurückgeführt, ohne Ausnahme und ohne jahrelangen Rechtsstreit.

Die Dublin-Regeln gelten entweder oder sie gelten nicht, ein Mittelweg macht das System kaputt.

Gleichzeitig muss Deutschland europäische Partner aktiv drängen, die Außengrenzverfahren zu implementieren, das heißt durch finanzielle Unterstützung für Griechenland, Bulgarien und Italien, nicht als Almosen, sondern als strategische Investition in die eigene Entlastung.

Wer bereits an der EU-Außengrenze einen ablehnenden Bescheid erhält, hat weder Grund noch rechtliche Möglichkeit, bis nach Deutschland weiterzureisen, und muss dort auch nicht abgeschoben werden, weshalb Abschiebung strukturell verankert und nicht episodisch inszeniert werden sollte.

Abschiebung strukturell verankern, nicht episodisch inszenieren

Wer abgelehnte Asylbewerber ernsthaft rückführen will, braucht schnelle Verfahren, funktionierende Rücknahmeabkommen und einen Rechtsstaat, der Urteile vollzieht.

Verfahrensbeschleunigung ist der wichtigste Hebel, nicht weil Schnelligkeit Gerechtigkeit ersetzt, sondern weil lange Verfahren Integration sabotieren für jene, die bleiben dürfen, und den Vollzug unmöglich machen für jene, die es nicht dürfen.

Das ist keine Kritik an den Betroffenen, sondern eine Kritik an einem System, das diese Situation systematisch produziert.

Viele Herkunftsländer weigern sich, abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen, weil sie wissen, dass Deutschland sie nicht zwingt, und genau das muss sich ändern.

Deutschland verfügt über handfeste Druckmittel wie Entwicklungshilfe, Visa für deren Bürger und Handelsvorteile, sodass gelten muss: Wer nicht kooperiert, bekommt weniger davon, wer kooperiert, wird belohnt.

Diese Konditionen müssen endlich systematisch und konsequent angewendet werden, nicht als Drohung, sondern als normales außenpolitisches Instrument, das andere Länder längst selbstverständlich nutzen.

Eine Entscheidung, die nicht vertagt werden kann

Die Union steht vor einer Entscheidung, die sie nicht aussitzen kann, denn entweder sie begreift Migrationspolitik als Systemfrage mit europäischer Architektur, nationalem Vollzug und struktureller Konsequenz, oder sie verwaltet das Thema weiter mit symbolischen Gesten und taktischen Kompromissen.

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