Nein zu weiteren Migrationsmagneten!

Frühere Arbeitserlaubnis für Asylbewerber ist ein Irrweg

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ So steht es in Artikel 16a GG. Daraus folgt aber im Umkehrschluss, dass kein Asylrecht genießt, wer nicht nachweisen kann, in der Heimat politisch verfolgt zu werden. Von dieser zwingenden Logik hat man in Deutschland längst Abstand genommen. Hier genießt jeder Asyl, der dieses Wort an der Grenze oder in der zuständigen Behörde aufsagen kann.

Asyl – auch damit ist es nicht mehr weit her. Ursprünglich war damit die zeitweilige Aufnahme gemeint, um Schutz vor politischer Verfolgung zu bieten. Mit der zeitlichen Begrenzung ist es schon lange vorbei. Wer einmal Zugang zum deutschen Asylsystem gefunden hat, der muss sich schon verdammt blöd anstellen, um aus diesem wieder herauszufallen.

Der „Sofort-in-Arbeit-Plan“ von Innenminister Dobrindt

Die Bundesregierung plant nun weitere Gesetzesänderungen, um aus temporärem Asyl einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu machen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zufolge sollen Asylbewerber künftig bereits nach dreimonatigem Aufenthalt eine Arbeitserlaubnis erhalten, selbst dann, wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist [1].

Die Arbeitserlaubnis soll auch dann gelten, wenn die Asylbewerber noch in einer Aufnahmeeinrichtung leben [2]. Dafür hat sein Ministerium einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ erarbeitet [3]. Das Ganze soll im Rahmen der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erfolgen [1]. Dobrindt, der sich gerne als Law-and-Order-Politiker aufspielt, setzt damit die Politik der Ampel-Regierung und seiner Amtsvorgängerin Nancy Faeser nahtlos fort.

Diese hatte bereits die notwendige Aufenthaltsdauer für Arbeitserlaubnisse reduziert, Stichtage für Duldungen abgelehnter Asylbewerber zugunsten der Betroffenen geändert und die Ausländerbehörden angewiesen, die Zustimmung zur Beschäftigung von geduldeten Ausländern zu erteilen [4].

Illegaler Aufenthalt wird legalisiert

Mit dieser neuerlichen Gesetzesänderung würde das Asylverfahren konterkariert werden. Selbst Asylbewerber, deren Asylanträge abgelehnt werden, könnten sich auf ihren Arbeitsvertrag berufen und somit ihrer Ausreisepflicht entgehen. Funktioniert der eine Weg nicht, öffnet die Bundesregierung eben eine weitere Tür. Wird dieser Weg beschritten, ist es nicht mehr weit, dass auch Geduldeten – also abgelehnten Asylbewerbern, die aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden – mit einer Arbeitserlaubnis durch die Hintertür ein dauerhafter Aufenthaltsstatus verschafft wird.

Gleiches ist für Asylbewerber zu erwarten, die bislang nicht arbeiten dürfen, weil sie aus sichereren Herkunftsstaaten stammen [5]. Das Ergebnis dieser Politik wäre, dass sämtliche illegalen Aufenthalte durch die Dobrindtsche Arbeitserlaubnis quasi-legalisiert werden.

Sozis applaudieren und fordern Bleibeperspektiven

Dass es genau darum geht, zeigen vor allem Äußerungen des Koalitionspartners. So sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, dass Arbeit „ein entscheidender Faktor für eine gelingende Integration“ sei [1].

Noch deutlicher wird der SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, der mit der Arbeitserlaubnis auch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis verknüpfen will: „Wer hier arbeitet und sich integriert, darf nicht abgeschoben werden“ [2]. Die SPD vertritt den Standpunkt, dass die Arbeitserlaubnis zu einer dauerhaften Bleibeperspektive führen muss [6].

Die logischen Folgen

Da die Union sich weiterhin hinter der „Brandmauer“ versteckt, hat sie sich auf Gedeih und Verderb an die SPD gebunden und wird auch diese Kröte – wenn es für sie denn überhaupt eine ist – schlucken müssen. Bemerkenswert ist, dass an die Arbeitserlaubnis keinerlei Verdienstgrenze gekoppelt ist.

Scheinbeschäftigungen, Lohndumping und ein wieder wachsender Niedriglohnsektor werden die Konsequenz sein. Dobrindts Plan führt zwangsläufig dazu, dass die Zahl derjenigen, die trotz abgelehntem Asylantrag in Deutschland bleiben, abermals zunehmen wird. Und das hat wiederum zur Folge, dass ein weiterer Zuwanderungsmagnet geschaffen wird.


Quellenverzeichnis

[1] „Wie Dobrindt Asylbewerber schneller in Arbeit bringen will“, www.lto.de, 23. Februar 2026

[2] „Streit um das neue Asylgesetz: Schneller arbeiten bei ungewisser Zukunft?“, www.berliner-zeitung.de, 28. Februar 2026

[3] „Asylbewerber sollen schneller arbeiten dürfen“, www.tagesschau.de, 22. Februar 2026

[4] „Warum viele Asylsuchende bisher nicht arbeiten dürfen“, www.tagesschau.de, 1. November 2023

[5] „Das gilt in Deutschland: Ab wann Geflüchtete arbeiten dürfen“, www.br.de, 13. Februar 2025

[6] „SPD will Bleiberecht und Arbeitserlaubnis verknüpfen“, www.boerse.de, 23. Februar 2026

Die Union und die Glaubwürdigkeitsfalle – eine Bilanz

Es gibt in der Politik einen Unterschied zwischen einer Kurskorrektur und einem Kursabbruch. Eine Kurskorrektur ist legitim, weil sie auf neue Erkenntnisse, veränderte Umstände oder bessere Argumente reagiert. Ein Kursabbruch hingegen ist das, was die Union gerade vollzieht: Sie gibt zentrale Positionen auf, nicht weil sich die Realität verändert hat, sondern weil der Koalitionspartner drückt, mal wieder.

Das ist kein Pragmatismus, sondern das Gegenteil davon.

Drei Widersprüche, die sich nicht wegdiskutieren lassen

Widerspruch eins: Grenzkontrollen verschärfen und Anreize erhöhen

Die Bundesregierung hat in den ersten Monaten ihrer Amtszeit die Grenzkontrollen ausgebaut und Zurückweisungen durchgesetzt, mit mäßigem Erfolg und eher als Symbolpolitik, denn die Botschaft sollte klar sein: Deutschland kontrolliert wieder, wer hereinkommt.

Gleichzeitig plant Innenminister Dobrindt, Asylbewerbern bereits nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis zu erteilen, unabhängig von der Bleibeperspektive.

Das ist kein Widerspruch am Rand, sondern ein Widerspruch im Kern, denn wer an der Grenze abweist und gleichzeitig im Inland frühen Arbeitsmarktzugang verspricht, schickt zwei entgegengesetzte Signale: Das eine sagt, komm nicht, das andere sagt, wenn du es schaffst, lohnt es sich.

In der Migrationsforschung ist gut belegt, dass Anreize im Zielland eine der stärksten Triebkräfte von Migrationsbewegungen sind, und man muss kein Akademiker sein, um das zu verstehen.

Widerspruch zwei: GEAS unterstützen und gleichzeitig untergraben

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem ist das ambitionierteste Projekt zur gesamteuropäischen Steuerung irregulärer Migration seit Jahrzehnten. Sein Kernziel besteht darin, dass Menschen mit geringer Bleibeperspektive gar nicht erst bis in die Kernländer der EU gelangen, sondern Verfahren an der Außengrenze durchlaufen, bei klaren Zuständigkeiten und konsequenter Rückführung.

Die Union unterstützt das GEAS auf europäischer Ebene, in Brüssel und in Pressemitteilungen, schafft jedoch auf nationaler Ebene genau den Anreiz, der dieses System unterläuft, nämlich reguläre Arbeit in Deutschland, erreichbar nach drei Monaten, ohne Rücksicht auf den Ausgang des Asylverfahrens.

Wer das GEAS ernst nimmt, darf auf nationaler Ebene nicht das Gegenteil tun, denn Glaubwürdigkeit in der Europapolitik beginnt mit Konsistenz im eigenen Land.

Widerspruch drei: Abschiebung als Druckmittel, aber ohne Konsequenz

Die Abschiebeflüge nach Afghanistan hatten vor allem symbolischen Charakter und wurden entsprechend öffentlichkeitswirksam inszeniert, weshalb Abschiebung als gelegentliches Signal keine Politik ist, sondern Theater.

Solange Verfahren im Schnitt neun Monate dauern, solange abgelehnte Bewerber durch systemische Klagemöglichkeiten den Vollzug jahrelang hinauszögern können und solange Kettenduldungen der Regelfall sind, bleibt die Abschiebung das, was sie bisher war: eine Ausnahme, die die Regel bestätigt.

Eine Regierung, die das weiß und trotzdem nicht an diesen Strukturen ansetzt, hat kein Glaubwürdigkeitsproblem mit dem politischen Gegner, sondern mit der Realität.

Was stattdessen zu tun wäre

Keine der folgenden Forderungen ist neu und keine ist utopisch, sie scheitern nicht an fehlenden Ideen, sondern an fehlendem politischen Willen.

GEAS konsequent national umsetzen

Europa hat sich auf ein System geeinigt, und Deutschland muss es nicht nur unterschreiben, sondern vorleben.

Das bedeutet konkret, dass es keine nationalen Sonderregelungen geben darf, die Weiterwanderungsanreize schaffen, denn wer in einem anderen EU-Land registriert wurde, wird dorthin zurückgeführt, ohne Ausnahme und ohne jahrelangen Rechtsstreit.

Die Dublin-Regeln gelten entweder oder sie gelten nicht, ein Mittelweg macht das System kaputt.

Gleichzeitig muss Deutschland europäische Partner aktiv drängen, die Außengrenzverfahren zu implementieren, das heißt durch finanzielle Unterstützung für Griechenland, Bulgarien und Italien, nicht als Almosen, sondern als strategische Investition in die eigene Entlastung.

Wer bereits an der EU-Außengrenze einen ablehnenden Bescheid erhält, hat weder Grund noch rechtliche Möglichkeit, bis nach Deutschland weiterzureisen, und muss dort auch nicht abgeschoben werden, weshalb Abschiebung strukturell verankert und nicht episodisch inszeniert werden sollte.

Abschiebung strukturell verankern, nicht episodisch inszenieren

Wer abgelehnte Asylbewerber ernsthaft rückführen will, braucht schnelle Verfahren, funktionierende Rücknahmeabkommen und einen Rechtsstaat, der Urteile vollzieht.

Verfahrensbeschleunigung ist der wichtigste Hebel, nicht weil Schnelligkeit Gerechtigkeit ersetzt, sondern weil lange Verfahren Integration sabotieren für jene, die bleiben dürfen, und den Vollzug unmöglich machen für jene, die es nicht dürfen.

Das ist keine Kritik an den Betroffenen, sondern eine Kritik an einem System, das diese Situation systematisch produziert.

Viele Herkunftsländer weigern sich, abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen, weil sie wissen, dass Deutschland sie nicht zwingt, und genau das muss sich ändern.

Deutschland verfügt über handfeste Druckmittel wie Entwicklungshilfe, Visa für deren Bürger und Handelsvorteile, sodass gelten muss: Wer nicht kooperiert, bekommt weniger davon, wer kooperiert, wird belohnt.

Diese Konditionen müssen endlich systematisch und konsequent angewendet werden, nicht als Drohung, sondern als normales außenpolitisches Instrument, das andere Länder längst selbstverständlich nutzen.

Eine Entscheidung, die nicht vertagt werden kann

Die Union steht vor einer Entscheidung, die sie nicht aussitzen kann, denn entweder sie begreift Migrationspolitik als Systemfrage mit europäischer Architektur, nationalem Vollzug und struktureller Konsequenz, oder sie verwaltet das Thema weiter mit symbolischen Gesten und taktischen Kompromissen.

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