Sprengt die Gier nach mehr Geld die Koalition?

Während der Steuerzahler, nicht zuletzt im Osten, mit steigenden Energiepreisen, stagnierenden Realeinkommen und einer anhaltend schwachen Konjunktur konfrontiert ist, pflegt der Deutsche Bundestag ein ganz eigenes Lieblingsthema: die automatische Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. Jedes Jahr zum 1. Juli, ohne separate Abstimmung, gekoppelt an den Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes. Und ausgerechnet jetzt, inmitten einer geopolitisch und fiskalisch angespannten Lage, soll die monatliche Abgeordnetenentschädigung von 11.833,47 € auf 12.330,48 € steigen – ein Plus von 4,2 Prozent bzw. rund 497 €. (1)

Andauerndes Drama um die Diäten

Am 5. Juni 2025 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, das automatische Anpassungsverfahren gemäß § 11 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes für die gesamte 21. Wahlperiode fortzuführen. Nur die AfD und Die Linke stimmten dagegen. (2)

Das Ergebnis ist ein Plus von 5,4 % ab Juli 2025, eine Erhöhung um rund 606 € auf 11.833,47 € monatlich. (3) Die Debatte in der Plenarsitzung am 5. Juni 2025 war ein Lehrstück der Selbstbeschwichtigung: Die Koalition, wohlgemerkt auch die SPD, betonte die Unabhängigkeit und Transparenz des Mechanismus.

AfD hingegen handelt konsequent

Bereits am 3. Juni 2025 legte die AfD-Fraktion mit der Drucksache 21/331 einen eigenen Gesetzentwurf vor, der die automatische Anpassung vollständig streichen sollte. (4) Der Kerngedanke dieses Gesetzes ist, dass jede Änderung der Abgeordnetenentschädigung in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren debattiert und beschlossen werden muss, um die öffentliche Kontrolle zu gewährleisten. In der Begründung heißt es, dass bei Gesetzen „in eigener Sache“ jede direkte Kontrolle fehle, die eine unangemessene Alimentierung verhindern könnte. Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Fraktion, nannte den Automatismus in der Plenardebatte „schäbig“ und schlug vor, die Diäten an den vormaligen Verdienst der Abgeordneten zu koppeln. Bereits in der 20. Wahlperiode hatte die AfD mit BT-Drs. 20/13808 einen gleichlautenden Vorstoß unternommen Bundestag. (5) Die AfD verfolgt dieses Thema also nicht erst seit gestern, sondern seit Jahren mit parlamentarischer Konsequenz.

180 Gradwende bei der SPD

Und jetzt folgt ein plötzlicher Sinneswandel bei SPD und Grünen. Die SPD hat Ende April 2026 einen Gesetzentwurf zur Aussetzung der Diätenerhöhung vorbereitet. Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, übersandte den Entwurf an seinen Unionskollegen Hendrik Hoppenstedt von der CDU. Auf einmal bekommt die SPD scheinbar Skrupel und hat Angst um ihre Glaubwürdigkeit und fürchtet den Vertrauensverlust beim Wähler. (6), (7)

Zustimmung kommt prompt von den Grünen. Wohlgemerkt von denselben Grünen, die am 5. Juni 2025 ebenfalls für die Fortführung des Automatismus stimmten.

Union ist gespalten

Unionsfraktionschef Jens Spahn verteidigt den Automatismus ausdrücklich. Bei „Maischberger“ erklärte er, dass der Mechanismus gut funktioniere und beibehalten werden sollte. (8) CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann signalisierte dagegen Ende April Sympathie für eine Aussetzung mit der Begründung, dass die Glaubwürdigkeit der Spaßmaßnahmen für die Bürger, Schaden nehmen würde. (9) Sind die sinkenden Umfragewerte für die Koalition etwa ausschlaggebend für diesen Richtungsstreit? (10) Schließlich ist Kanzler Merz im aktuellen Politiker-Ranking wieder auf dem letzten Platz. (11)

Nur AfD ist glaubwürdig

Die AfD steht in dieser Debatte als einzige Fraktion glaubwürdig da. Nicht erst seit 2026, sondern systematisch und über Wahlperioden hinweg hat sie die Abschaffung des automatischen Anpassungsmechanismus gefordert. Die AfD fordert kein Populismus-getriebenes Einfrieren der Diäten, sondern ein transparentes Gesetzgebungsverfahren vor jeder Anpassung. Das ist der fundamentale Unterschied zur Taktik von SPD und Grünen, die den Mechanismus im Grundsatz behalten, aber situativ, und verdächtig wahlkampfnah, davon abweichen wollen.

Fazit

Der Anpassungsmechanismus an den Nominallohnindex war 2014 als Mittel gegen Selbstbedienungsvorwürfe eingeführt worden, ein nachvollziehbares Ziel. Doch wenn Aussetzungen nicht aus echter volkswirtschaftlicher Notlage, sondern aus Wahlkampfkalkül erfolgen, wird der Mechanismus selbst beschädigt. Laut neusten Umfragen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, liegt die AfD mit 41 % vorn und SPD und Grüne kratzen an der 5% Hürde. (12) Die AfD fordert konsequent, entweder ein transparentes Gesetzgebungsverfahren für jede Anpassung oder, wenn der Automatismus bestehen bleibt, dann bitte ohne politisch motivierte Ausnahmen. Alles andere ist Glaubwürdigkeitstheater auf Kosten des Steuerzahlers.

(1) Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages

https://dserver.bundestag.de/btd/21/052/2105200.pdf

(2) Beschluss zur Anpassung der Abgeordneten­entschädigung

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw23-de-abgeordnetengesetz-1083656

(3) Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages

https://dserver.bundestag.de/btd/21/004/2100440.pdf

(4) Entwurf eines Gesetzes zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung 2025

https://dserver.bundestag.de/btd/21/003/2100331.pdf

(5) Entwurf eines Gesetzes zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung 2024

https://dserver.bundestag.de/btd/20/138/2013808.pdf

(6) SPD will Diätenerhöhung verhindern

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101235960/spd-will-diaetenerhoehung-stoppen-stellt-union-vor-entscheidung.html

(7) SPD will Diätenerhöhung stoppen!

https://www.bild.de/politik/inland/bild-exklusiv-spd-will-diaetenerhoehung-stoppen-69f316da1f066f0e6e199010

(8) Spahn verteidigt automatische Diätenerhöhung – Linke und SPD fordern Verzicht

https://www.berliner-zeitung.de/article/spahn-verteidigt-automatische-diaetenerhoehung-linke-und-spd-fordern-verzicht-10034833

(9) Fast 500 Euro mehr ab Juli für Abgeordnete

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.spahn-haelt-an-diaetenerhoehung-fest-fast-500-euro-mehr-ab-juli-fuer-abgeordnete.e5890163-646d-4d04-b002-b0ddae84d2ba.html

(10) Neueste Wahlumfragen im Wahltrend zur Bundestagswahl

https://dawum.de/Bundestag

(11) Neues Politiker-Ranking da! Es gibt einen Aufsteiger

https://www.bild.de/politik/inland/exklusive-umfrage-von-insa-alexander-dobrindt-ist-ploetzlich-die-ranking-rakete-6a01e4f07b6d0cd4a33ad034

(12) Neueste Wahlumfrage zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

https://dawum.de/Sachsen-Anhalt

Gesinnungs-TÜV beim Immobilienkauf?

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie arbeiten seit Jahren hart und sind sparsam, um sich Ihren lang gehegten Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Die Bedingungen werden nicht leichter: Zinsen sind gestiegen, die Baukosten sind aufgrund zahlreicher politischer Verfehlungen explodiert. Ob Ihr Arbeitsplatz dauerhaft gesichert ist, wissen Sie nicht. Dennoch wollen Sie den großen Schritt wagen. Und Sie haben ein schönes Haus gefunden, das gerade so in Ihrem Budget liegt. Auch die Bank gibt grünes Licht für die Finanzierung.

Und dann das: Die Kommune, in deren Gebiet Ihre Traumimmobilie belegen ist, weist auf ihr Vorkaufsrecht hin. Kurze Begründung: Sie sind rechts!

Eingriffsrechte für Kommunen geplant

Ja, das Szenario klingt wie aus einem schlechten Film. Es könnte aber schon bald Realität werden, wenn die Bundesregierung Nägel mit Köpfen macht. Sie arbeitet derzeit an einer umfassenden Reform des Baugesetzbuchs (BauGB), das Kommunen deutlich mehr Eingriffsmöglichkeiten verschaffen soll, um gegen „extremistische“ Akteure im Immobiliensektor vorzugehen [1].

Es geht also um eine Änderung des Vorkaufsrechts, das in § 24 BauGB geregelt ist. Bisher erlaubt es den Kommunen in bestimmten Fällen, in bestehende Kaufverträge einzugreifen, wenn dies dem Allgemeinwohl dient [2]. Kommunen sollen nun auch dann Immobilienkäufe stoppen dürfen, „wenn Rechtsextremisten versuchen, sich in einem Dorf einzukaufen“ [3].

So heißt es in einem Referentenentwurf zur Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, dass Kommunen in Fällen gezielt eingreifen können sollen, wenn dem potenziellen Käufer „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ attestiert werden [1]. Auch die Qualität dieser Bestrebungen wird bereits definiert: Sie seien „gekennzeichnet durch ein aktives, nicht notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung ihrer Ziele“ [4]. Es braucht also kein strafbares oder anderweitig illegales Verhalten, um elementarer Grundrechte beraubt zu werden.

Weiteres Werkzeug für den Kampf gegen rechts

Doch damit nicht genug: Allein der Verdacht solcher Bestrebungen soll ausreichen, um den Kommunen Eingriffe zu ermöglichen. So sollen einem potenziellen Immobilienkauf dann Steine in den Weg gelegt werden können, „sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Käufer die Verwirklichung dieser Bestrebungen nachdrücklich unterstützt“ [2].

Konkret ist angedacht, das Verfassungsschutzgesetz insoweit zu ändern, dass der Verfassungsschutz ermächtigt wird, entsprechende Daten über potenzielle Erwerber weiterzugeben [1]. Die Kommunen selbst werden befugt, Informationen über Kaufinteressenten beim Verfassungsschutz und beim Bundeskriminalamt einzuholen [4].

Der genannte Entwurf aus dem Bauministerium nimmt explizit Bezug auf eine sogenannte „rechtsextreme Raumnahmestrategie“ und angeblich angestrebte „national befreite Zonen“ [2]. Es soll also ein weiteres Werkzeug für den Kampf gegen rechts bereitgestellt werden.

Kritik von Immobilienverband und Juristen

Das Vorhaben aus dem Haus von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) stößt auch beim Immobilienverband auf Kritik [2]. Der Branchenverband sieht „die Gefahr, dass ein bodenrechtliches Instrument, das seinem Wesen nach an konkrete städtebauliche Zielsetzungen anknüpft, mit Elementen der Gefahrenabwehr und sicherheitsbehördlichen Bewertung aufgeladen wird“ [2].

Auch von Juristen wird der Gesetzentwurf sehr kritisch gesehen. So stellt beispielsweise der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg fest: „Das verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Die schwammigen Formulierungen im Gesetzentwurf führen dazu, dass auch kritische Bürger mit angeblich politisch missliebigen Meinungen betroffen sein können“ [5].

Union ist der SPD ausgeliefert und spielt mit

Dass die Union bei solchen SPD-Vorschlägen mitspielt, zeigt erneut, was passiert, wenn man sich selbst hinter einer Brandmauer einsperrt und dem nach links abdriftenden Koalitionspartner auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist.

Die Politik versagt seit vielen Jahren beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die Spekulation mit sogenannten Schrottimmobilien. Auch bandenmäßigem Sozialleistungsbetrug mittels solcher Immobilien schaut der Staat tatenlos zu. Auf diesem Auge ist man blind. Um das Versagen in diesem Bereich zu kaschieren, konstruiert man nun ein Problem, das es gar nicht gibt.

Für uns ist klar: Eine politisch weisungsgebundene Behörde wie der Verfassungsschutz darf kein Akteur im Baurecht werden! Wir lehnen den von der Bundesregierung geplanten Gesinnungs-TÜV entschieden ab.


Quellenverzeichnis

[1] „Baugesetzbuch: Kommunales Vorkaufsrecht mit Gesinnungs-TÜV?“, kommunal.de, 10. April 2026
[2] „Wirbel um brisante SPD-Pläne beim Baurecht: Kommt jetzt der Gesinnungs-TÜV?“, www.fr.de, 25. April 2026
[3] „Schwarz-Rot plant Gesinnungs-TÜV für Immobilienkäufe“, jungefreiheit.de, 9. April 2026
[4] „Gesinnungs-TÜV beim Hauskauf: Bundesregierung plant Vorkaufsrecht nach politischer Überprüfung“, www.kettner-edelmetalle.de, 9. April 2026
[5] „Hauskauf nur noch mit Gesinnungs-Check?“, www.bild.de, 10. April 2026

Die Union und die Glaubwürdigkeitsfalle – eine Bilanz

Es gibt in der Politik einen Unterschied zwischen einer Kurskorrektur und einem Kursabbruch. Eine Kurskorrektur ist legitim, weil sie auf neue Erkenntnisse, veränderte Umstände oder bessere Argumente reagiert. Ein Kursabbruch hingegen ist das, was die Union gerade vollzieht: Sie gibt zentrale Positionen auf, nicht weil sich die Realität verändert hat, sondern weil der Koalitionspartner drückt, mal wieder.

Das ist kein Pragmatismus, sondern das Gegenteil davon.

Drei Widersprüche, die sich nicht wegdiskutieren lassen

Widerspruch eins: Grenzkontrollen verschärfen und Anreize erhöhen

Die Bundesregierung hat in den ersten Monaten ihrer Amtszeit die Grenzkontrollen ausgebaut und Zurückweisungen durchgesetzt, mit mäßigem Erfolg und eher als Symbolpolitik, denn die Botschaft sollte klar sein: Deutschland kontrolliert wieder, wer hereinkommt.

Gleichzeitig plant Innenminister Dobrindt, Asylbewerbern bereits nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis zu erteilen, unabhängig von der Bleibeperspektive.

Das ist kein Widerspruch am Rand, sondern ein Widerspruch im Kern, denn wer an der Grenze abweist und gleichzeitig im Inland frühen Arbeitsmarktzugang verspricht, schickt zwei entgegengesetzte Signale: Das eine sagt, komm nicht, das andere sagt, wenn du es schaffst, lohnt es sich.

In der Migrationsforschung ist gut belegt, dass Anreize im Zielland eine der stärksten Triebkräfte von Migrationsbewegungen sind, und man muss kein Akademiker sein, um das zu verstehen.

Widerspruch zwei: GEAS unterstützen und gleichzeitig untergraben

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem ist das ambitionierteste Projekt zur gesamteuropäischen Steuerung irregulärer Migration seit Jahrzehnten. Sein Kernziel besteht darin, dass Menschen mit geringer Bleibeperspektive gar nicht erst bis in die Kernländer der EU gelangen, sondern Verfahren an der Außengrenze durchlaufen, bei klaren Zuständigkeiten und konsequenter Rückführung.

Die Union unterstützt das GEAS auf europäischer Ebene, in Brüssel und in Pressemitteilungen, schafft jedoch auf nationaler Ebene genau den Anreiz, der dieses System unterläuft, nämlich reguläre Arbeit in Deutschland, erreichbar nach drei Monaten, ohne Rücksicht auf den Ausgang des Asylverfahrens.

Wer das GEAS ernst nimmt, darf auf nationaler Ebene nicht das Gegenteil tun, denn Glaubwürdigkeit in der Europapolitik beginnt mit Konsistenz im eigenen Land.

Widerspruch drei: Abschiebung als Druckmittel, aber ohne Konsequenz

Die Abschiebeflüge nach Afghanistan hatten vor allem symbolischen Charakter und wurden entsprechend öffentlichkeitswirksam inszeniert, weshalb Abschiebung als gelegentliches Signal keine Politik ist, sondern Theater.

Solange Verfahren im Schnitt neun Monate dauern, solange abgelehnte Bewerber durch systemische Klagemöglichkeiten den Vollzug jahrelang hinauszögern können und solange Kettenduldungen der Regelfall sind, bleibt die Abschiebung das, was sie bisher war: eine Ausnahme, die die Regel bestätigt.

Eine Regierung, die das weiß und trotzdem nicht an diesen Strukturen ansetzt, hat kein Glaubwürdigkeitsproblem mit dem politischen Gegner, sondern mit der Realität.

Was stattdessen zu tun wäre

Keine der folgenden Forderungen ist neu und keine ist utopisch, sie scheitern nicht an fehlenden Ideen, sondern an fehlendem politischen Willen.

GEAS konsequent national umsetzen

Europa hat sich auf ein System geeinigt, und Deutschland muss es nicht nur unterschreiben, sondern vorleben.

Das bedeutet konkret, dass es keine nationalen Sonderregelungen geben darf, die Weiterwanderungsanreize schaffen, denn wer in einem anderen EU-Land registriert wurde, wird dorthin zurückgeführt, ohne Ausnahme und ohne jahrelangen Rechtsstreit.

Die Dublin-Regeln gelten entweder oder sie gelten nicht, ein Mittelweg macht das System kaputt.

Gleichzeitig muss Deutschland europäische Partner aktiv drängen, die Außengrenzverfahren zu implementieren, das heißt durch finanzielle Unterstützung für Griechenland, Bulgarien und Italien, nicht als Almosen, sondern als strategische Investition in die eigene Entlastung.

Wer bereits an der EU-Außengrenze einen ablehnenden Bescheid erhält, hat weder Grund noch rechtliche Möglichkeit, bis nach Deutschland weiterzureisen, und muss dort auch nicht abgeschoben werden, weshalb Abschiebung strukturell verankert und nicht episodisch inszeniert werden sollte.

Abschiebung strukturell verankern, nicht episodisch inszenieren

Wer abgelehnte Asylbewerber ernsthaft rückführen will, braucht schnelle Verfahren, funktionierende Rücknahmeabkommen und einen Rechtsstaat, der Urteile vollzieht.

Verfahrensbeschleunigung ist der wichtigste Hebel, nicht weil Schnelligkeit Gerechtigkeit ersetzt, sondern weil lange Verfahren Integration sabotieren für jene, die bleiben dürfen, und den Vollzug unmöglich machen für jene, die es nicht dürfen.

Das ist keine Kritik an den Betroffenen, sondern eine Kritik an einem System, das diese Situation systematisch produziert.

Viele Herkunftsländer weigern sich, abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen, weil sie wissen, dass Deutschland sie nicht zwingt, und genau das muss sich ändern.

Deutschland verfügt über handfeste Druckmittel wie Entwicklungshilfe, Visa für deren Bürger und Handelsvorteile, sodass gelten muss: Wer nicht kooperiert, bekommt weniger davon, wer kooperiert, wird belohnt.

Diese Konditionen müssen endlich systematisch und konsequent angewendet werden, nicht als Drohung, sondern als normales außenpolitisches Instrument, das andere Länder längst selbstverständlich nutzen.

Eine Entscheidung, die nicht vertagt werden kann

Die Union steht vor einer Entscheidung, die sie nicht aussitzen kann, denn entweder sie begreift Migrationspolitik als Systemfrage mit europäischer Architektur, nationalem Vollzug und struktureller Konsequenz, oder sie verwaltet das Thema weiter mit symbolischen Gesten und taktischen Kompromissen.

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