Berliner Datenklau – 1,44 Millionen Dateien im Darknet

Berlin hat in diesem Jahr zweimal versagt. Im Januar legte ein Brandanschlag auf eine Kabelbrücke in Lichterfelde den Südwesten der Stadt tagelang lahm [1], und der Regierende Bürgermeister spielte Tennis, statt die Krise zu führen. Dieser Skandal beschäftigte die Öffentlichkeit monatelang, kostete Kai Wegner eine Entschuldigung für „kommunikative Fehler“ [2] und am Ende die Spitzenkandidatur [3].

Das zweite Versagen hat größere Folgen und bekam weniger Aufmerksamkeit. Im August drangen Kriminelle in das Berliner Landesnetz ein. Am 4. September standen rund 1,44 Millionen Dateien aus der Berliner Verwaltung im Darknet. Fast sieben Wochen später weiß niemand genau, wer betroffen ist und was in den Daten steht.

Was ist passiert?

Nach Angaben des Landes Berlin verschaffte sich eine kriminelle Gruppe Zugriff auf Teile des digitalen Netzes der Verwaltung. Betroffen waren die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Der wesentliche Datenabfluss fand zwischen dem 7. und dem 12. August 2026 statt, am 14. August wurden die Systeme beider Häuser vorsorglich vom Netz getrennt [4]. Für die Bürger hieß das: mehrere Verwaltungsdienste waren tagelang nicht oder nur eingeschränkt erreichbar.

Zu dem Angriff bekannte sich die Gruppe Rhysida. Sie erpresste das Land und verlangte 30 Bitcoin, damals umgerechnet rund zwei Millionen Euro. Berlin zahlte nicht. Daraufhin veröffentlichten die Täter die Daten am 4. September im Darknet [4].

Wie groß der Datenbestand wirklich ist, ist bis heute offen. Medienauswertungen kommen auf rund 1,44 Millionen Dateien und etwa 5,8 Terabyte. Digitalstaatssekretär Florian Hauer sprach im Innenausschuss von mehr als 1,2 Millionen Dateien, deren Prüfung noch laufe [12]. Nach den Angaben der Täter gehören zur Beute unter anderem rund 80.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren, mehr als 46.500 Verträge und knapp 6.000 Dateien mit Login-Daten [5].

Welche Daten sind betroffen?

Der eigentliche Skandal hinter dem Skandal ist, dass die zuständigen Behörden das bis heute nicht abschließend sagen können. Die zentrale Informationsseite des Landes weist ausdrücklich darauf hin, dass wegen der laufenden Ermittlungen noch nicht alle Fragen beantwortet werden können [4].

Was feststeht, ist alles andere als belanglos. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen nennt auf ihrer Benachrichtigungsseite drei Gruppen: Bewerber, ehemalige Beschäftigte und Beschäftigte von Unternehmen, die beruflich mit dem Haus zu tun hatten. Bei ehemaligen Beschäftigten können nach Angaben der Behörde Personalunterlagen, Leistungsbeurteilungen, Angaben zum Werdegang, Inhalte von E-Mail-Postfächern, Daten von persönlichen Laufwerken sowie Gesundheitsdaten abgeflossen sein, darunter Angaben zu einer möglichen Schwerbehinderteneigenschaft, Ergebnisse von Diensttauglichkeitsuntersuchungen und die Konfessionszugehörigkeit [8]. Bei Bewerbern geht es um Lebensläufe, Zeugnisse, Auswahlvermerke und ebenfalls um Gesundheitsdaten [8].

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt führt eine eigene Liste, die seit Anfang September laufend um weitere Gruppen ergänzt wird [7]. Auch das ist ein Befund: Wer betroffen ist, erfährt man in Berlin derzeit in Raten.

Ein Passwort kann man ändern. Ein Geburtsdatum, eine Personalakte, ein ärztliches Untersuchungsergebnis oder die eigene Konfession kann man nicht austauschen.

Die Entwarnung des Senats passt nicht zu den Berichten

Noch schwerer wiegen die Berichte über Unterlagen mit Bezug zur kritischen Infrastruktur. Genannt werden Daten besonders schützenswerter Einrichtungen wie Heizkraftwerke, Tanklager, Notstromanlagen und Umspannwerke, dazu Informationen über Gefängnisse, Wasserwerke und Rüstungsunternehmen sowie Unterlagen der Bundeswehr und der Berliner Innenverwaltung [6].

Der Senat gibt trotzdem Entwarnung. Digitalstaatssekretär Florian Hauer erklärte im Innenausschuss, es seien ausschließlich Daten der niedrigsten von vier Geheimhaltungsstufen betroffen, also Verschlusssachen der Stufe „Nur für den Dienstgebrauch“. Daten von nationaler Sicherheitsrelevanz seien nicht abgeflossen [12].

Das passt nicht zusammen. Der Tagesspiegel berichtet, in den Daten fänden sich als geheim eingestufte Unterlagen der Bundeswehr für den Spannungs- und Verteidigungsfall [11]. Das Bundesinnenministerium bestätigt, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz die Auswertung unterstützen [6]. Auch das Operative Führungskommando der Bundeswehr und das Nationale Cyberabwehrzentrum prüfen die Sicherheitsrisiken [14]. Drei Bundesbehörden und ein militärisches Führungskommando arbeiten sich nicht wochenlang an Material ab, das nur für den Dienstgebrauch bestimmt war.

Entweder stimmt die Entwarnung oder die Berichte stimmen. Beides zusammen geht nicht, und genau das muss aufgeklärt werden.

Ein einziger Klick genügte

Inzwischen ist bekannt, wie einfach der Einstieg war. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt in einem Schreiben vom 4. September eine Angriffsmethode, die in der Fachwelt „ClickFix“ heißt. Der Nutzer landet über einen Link in einer Phishing-Mail auf einer manipulierten Internetseite. Dort erscheint ein vermeintlicher Sicherheitstest, ein sogenanntes Captcha, wie man es von unzähligen Webseiten kennt. Um den Test angeblich zu bestehen, soll der Nutzer einen Befehl in ein Windows-Programm einfügen und ausführen. Während der Bildschirm einen erfolgreichen Test anzeigt, lädt der Rechner im Hintergrund die Schadsoftware nach. Im Berliner Fall war es nach Presseberichten ein Mitarbeiter der Senatsverkehrsverwaltung, der die Mail nicht als Fälschung erkannte [9].

Der Trick funktioniert, weil er die gewohnte Logik umdreht. Vor verdächtigen Dateianhängen sind Mitarbeiter gewarnt. Ein Captcha dagegen wirkt wie eine Schutzmaßnahme, nicht wie eine Bedrohung.

Was danach geschah, sagt mehr über den Zustand der Berliner IT als jede Stellungnahme. Unter den erbeuteten Unterlagen fand sich eine Datei mit dem Namen „Passwort.docx“, unter den Zugangsdaten standen Passwörter wie „Sonnenschein13″. Kurz vor Ablauf des Erpresser-Ultimatums wies der Digitalstaatssekretär alle Berliner Behörden an, „vorsorglich verschärfte Passwortregeln“ anzuwenden [10].

IT-Sicherheit heißt nicht nur, jeden einzelnen Angriff abzuwehren. Sie heißt vor allem, ungewöhnliche Vorgänge schnell zu erkennen, Zugriffe zu begrenzen und sensible Daten getrennt zu halten. In Berlin konnten die Täter fünf Tage lang unbemerkt Daten ausleiten. Erst am 14. August fiel es auf.

Der Geheimschutz stand nur auf dem Papier

Der wichtigste Fund steckt in den geleakten Daten selbst. Der Tagesspiegel konnte darin einen internen Vermerk der Berliner Verwaltung vom Februar dieses Jahres einsehen. In dieser sogenannten Schutzbedarfsfeststellung heißt es, es sei „kein digitaler Geheimschutz (im strengen Sinne) in der Berliner öffentlichen Verwaltung möglich“ [11].

Dieser Satz verschiebt den ganzen Vorgang. Wenn er zutrifft, war der Schaden nicht die Folge eines besonders raffinierten Angriffs, sondern die absehbare Folge eines Zustands, den die Verwaltung ein halbes Jahr zuvor selbst schriftlich festgehalten hatte. Der Kritik des IT-Sicherheitsberaters Manuel Atug, das Land habe „grob fahrlässig“ gehandelt und die Vorgaben des Geheimschutzes nicht eingehalten [13], ist damit schwer zu widersprechen.

Wer wusste von diesem Vermerk? Wer hat ihn zur Kenntnis genommen, und was ist danach geschehen? Wenn die Antwort lautet: nichts, dann ist das keine Panne, sondern eine Entscheidung.

Was den betroffenen Bürgern jetzt droht

Jochim Selzer vom Chaos Computer Club warnt vor Identitätsdiebstahl. Je mehr persönliche Informationen über einen Menschen bekannt sind, desto leichter können Kriminelle sich als diese Person ausgeben oder in ihrem Namen bestellen [6]. Das BSI weist zusätzlich auf eine erhöhte Gefahr gezielter Phishing-Angriffe hin, weil sich gefälschte Nachrichten mit echten Hintergrundinformationen sehr viel glaubwürdiger formulieren lassen [13].

Wie ernst die Lage ist, zeigt die Verwaltung inzwischen selbst. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung rät Betroffenen, besonders misstrauisch zu sein, wenn sich plötzlich Menschen melden, die vorgeben, sie aus der Schulzeit oder aus früheren beruflichen Stationen zu kennen. Wer Anhaltspunkte für Betrug oder Identitätsmissbrauch hat, soll Anzeige erstatten und alles dokumentieren [8].

Mit anderen Worten: Der Staat, der die Daten seiner Bürger nicht schützen konnte, gibt diesen Bürgern nun Verhaltenstipps.

Streit um die Aufarbeitung

Für zusätzliche Diskussionen sorgt die Entscheidung der Senatskanzlei, das US-Unternehmen CrowdStrike mit der IT-forensischen Untersuchung zu beauftragen. Der Bezirk Lichtenberg verweigerte den Einsatz der Software zunächst auf den eigenen Servern und verwies auf Bedenken wegen eines nahezu unbegrenzten Datenzugriffs, möglicher Störungen von Fachverfahren und verbleibender Überwachungsrisiken für die Beschäftigten. Die Senatskanzlei erklärte den Einsatz für „alternativlos“ [14].

Möglicherweise war die Entscheidung fachlich richtig. In einem laufenden Vorfall dieser Größe ist eine zentrale Überwachung der Endgeräte für die Forensik oft nicht zu umgehen. Der Einwand des Bezirks war trotzdem keine Trotzhaltung, sondern eine Abwägung zwischen Aufklärung, Betriebsfähigkeit und Datenhoheit. Wer eine solche Abwägung mit dem Wort „alternativlos“ beendet, beantwortet sie nicht, er verweigert sie. Nach einem Datenabfluss dieser Größenordnung muss nachvollziehbar erklärt werden, welches Unternehmen Zugriff auf welche Systeme erhält und welche Schutzmechanismen dabei gelten.

Die Verantwortung muss jetzt geklärt werden

Der Cyberangriff selbst ist eine Straftat, und verantwortlich dafür sind die Täter. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob technische und organisatorische Versäumnisse dazu beigetragen haben, dass eine derart große Datenmenge abfließen konnte. Drei Fragen müssen beantwortet werden: Warum konnten die Angreifer fünf Tage lang unbemerkt Daten ausleiten? Warum lagen sensible Personal- und Sicherheitsunterlagen in Dateiablagen, auf die ein einzelner kompromittierter Zugang reichte? Und was ist nach der Schutzbedarfsfeststellung vom Februar geschehen?

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus ist inzwischen gelaufen, die bisherige Koalition aus CDU und SPD hat ihre Mehrheit verloren. Genau jetzt beginnt die Phase, in der ein solcher Vorgang gern in den Akten verschwindet: Der alte Senat ist nicht mehr zuständig, der neue war es noch nicht, und am Ende fühlt sich niemand verantwortlich. Das darf nicht passieren. Das neue Abgeordnetenhaus muss die Aufklärung erzwingen, und zwar bevor die Aufarbeitung für beendet erklärt wird.

Denn der Fall zeigt vor allem eines: Cyberangriffe auf Verwaltungen sind kein theoretisches Szenario mehr.

Und wie sicher ist eigentlich Cottbus?

Berlin ist kein Sonderfall. Jede Stadtverwaltung führt Melderegister, Personalakten, Sozial- und Gewerbedaten sowie Unterlagen zur Ver- und Entsorgung. Damit ist jede Stadtverwaltung ein lohnendes Ziel für dieselben Tätergruppen.

Wir haben dieses Thema deshalb in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Mit der Anfrage AN-166/26 „Anfrage zur IT- und Informationssicherheit in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz vor dem Hintergrund des Cyberangriffs auf die Berliner Senatsverwaltung“ haben wir die Verwaltung bereits am 4. September 2026 aufgefordert, Auskunft über ihre eigene IT-Sicherheit zu geben [15]. Wir wollen wissen, welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen umgesetzt sind und wann die IT-Sicherheit zuletzt intern und extern geprüft wurde. Wir fragen nach besonderen Schutzmaßnahmen für sensible Bereiche, ausdrücklich für die Stadtwerke, die LWG, den Verkehrsbereich und die Sozialleistungen. Und wir fragen, wie ein unbefugter Datenabfluss verhindert werden soll, mit welchen Reaktionszeiten im Ernstfall zu rechnen wäre und wie die Stadt die Bevölkerung informieren würde, falls tatsächlich Daten abflössen [15].

Fast vier Wochen später liegt uns keine Antwort vor. Im öffentlichen Ratsinformationssystem steht mit Stand vom 30. September 2026 allein unsere Anfrage [15].

Der Berliner Fall zeigt, wie weitreichend die Folgen sein können und wie lange es dauert, bis überhaupt feststeht, was verloren gegangen ist. Deshalb ist es richtig, diese Fragen zu stellen, bevor der Ernstfall eintritt, und nicht erst danach. Wir werden die Antwort der Stadtverwaltung genau auswerten, sobald sie vorliegt. Und wir werden nachfassen, wenn sie weiter ausbleibt.

Quellenverzeichnis

[1] Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz und Bekennerschreiben der „Vulkangruppe“, Januar 2026. taz: Anschlag auf das Stromnetz in Berlin

[2] Wegner bedauert „kommunikative Fehler“ im Krisenmanagement, März 2026. taz: Kai Wegner im Stromausfall

[3] Wegner verzichtet am 10. Juli 2026 auf eine erneute Spitzenkandidatur.

[4] Land Berlin, Senatskanzlei: Cyberangriff auf das Landesnetz, Informationen für Bürgerinnen und Bürger, laufend aktualisiert. Quelle öffnen

[5] Tagesspiegel: Notfallpläne und Passwörter erbeutet? Wegner weist Erpresser-Ultimatum zurück, August 2026. Quelle öffnen

[6] ZDFheute: Berliner Daten im Darknet: Welche Gefahren drohen?, September 2026. Quelle öffnen

[7] Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Datenschutzvorfall, Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin, laufend aktualisiert. Quelle öffnen

[8] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Datenschutzvorfall, Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin, Stand 25. September 2026. Quelle öffnen

[9] Tagesspiegel: Behörde veröffentlicht neue Details zum Angriff, September 2026. Quelle öffnen

[10] Tagesspiegel: Senat verhängt „vorsorglich verschärfte Passwortregeln“, September 2026. Quelle öffnen

[11] Tagesspiegel: Der Daten-Leak war ein Anschlag, die Reaktion des Senats ein Skandal, September 2026. Quelle öffnen

[12] Land Berlin/dpa: Keine Hochsicherheits-Daten von Hackerangriff betroffen, September 2026. Quelle öffnen

[13] Tagesspiegel/dpa: Folgen des Hackerangriffs, BSI warnt vor erhöhter Cyber-Bedrohung, September 2026. Quelle öffnen

[14] heise online: Gefahr für die nationale Sicherheit, Berliner Datenleck schlägt hohe Wellen, September 2026. Quelle öffnen

[15] Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz: AN-166/26, Anfrage zur IT- und Informationssicherheit in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz vor dem Hintergrund des Cyberangriffs auf die Berliner Senatsverwaltung, 4. September 2026. Vorgang im SessionNet öffnen

Geschwärzte Protokolle dienen nicht der Aufarbeitung

Am Montag und Dienstag dieser Woche war ich in Potsdam bei einem interfraktionellen Treffen zur Aufarbeitung der Corona-Zeit. Am Tisch saßen Vertreter aus Sachsen, Thüringen, Hessen, Brandenburg und dem Bundestag, jeder mit einem eigenen Untersuchungsausschuss oder einer eigenen Kommission im Rücken. Ich habe dort über den Cottbuser Sonderausschuss berichtet, also über genau die Ebene, die in den Gremien von Bund und Ländern bisher am wenigsten vorkommt: die Kommune, in der die Maßnahmen tatsächlich vollzogen wurden.

Der Austausch in Potsdam hat allen Beteiligten etwas gebracht

Es ging bei diesem Treffen nicht darum, wer die längere Zeugenliste hat. Es ging darum, dass die Gremien voneinander wissen. Die Kollegen aus den Landtagen kämpfen mit denselben Fragen wie wir: Welche Akten bekommt ein Ausschuss, in welchem Zustand bekommt er sie, und wie verhindert man, dass am Ende ein Bericht steht, den niemand liest. Ich bin mit neuen Anregungen aus Potsdam herausgegangen, und ich hatte den Eindruck, dass es den anderen ebenso ging.

Mit den beiden Corona-Untersuchungsausschüssen des Landtages Brandenburg, dem Untersuchungsausschuss 7/1 ab dem 23. September 2020 [1] und dem Untersuchungsausschuss 7/3, dem sogenannten UA Corona 2, ab dem 17. November 2022 [2][3], ist mir dieses Ringen um Unterlagen vertraut.

Die eigentliche Hoffnung, die ich aus Potsdam mitnehme, ist einfacher: dass es nie wieder zu solchen Einschränkungen kommt, wie sie die Stadt Cottbus über ihre Bürger hat ergehen lassen. Ich halte einen Teil dieser Maßnahmen für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Genau deshalb muss nachvollziehbar werden, wer sie angeordnet hat.

Bund und Länder arbeiten auf, jeder in einem anderen Format

Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie eingesetzt, die sich am 8. September 2025 konstituiert hat und bis Ende Juni 2027 einen Abschlussbericht vorlegen soll [4][5][6]. In Brandenburg hat der Landtag am 23. Januar 2025 die Enquete-Kommission 8/1 zu den Lehren aus der Coronapandemie eingesetzt, die sich am 14. März 2025 konstituierte [7]. Sachsen hat am 25. Oktober 2024 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt und im Dezember 2024 zusätzlich eine Enquete-Kommission beschlossen [8][9]. In Thüringen konstituierte sich der Untersuchungsausschuss 8/1 am 1. April 2025 [10]. In Hessen beschloss der Landtag den Untersuchungsausschuss 21/1 bereits am 20. Juni 2024, ließ von den beantragten 43 Fragen aber nur sieben zu, was der Staatsgerichtshof später nicht beanstandete [11].

Ein Gremium für die Städte und Gemeinden findet sich in dieser Aufzählung nicht. Dabei haben nicht der Bundestag und nicht die Landtage die Kitas geschlossen, die Sportplätze abgesperrt, die Bußgelder verhängt und die Besuchsregeln in den Heimen kontrolliert. Das waren die Ämter vor Ort.

Der Antrag und das namentliche Abstimmungsergebnis

Grundlage des Cottbuser Ausschusses ist der Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 5. März 2025 [12]. Er nennt vier Ziele: eine chronologische Übersicht aller kommunalen Maßnahmen, Anweisungen und Allgemeinverfügungen, eine Beschreibung der Umsetzung der von Bund und Land übertragenen Vorgaben ab Dezember 2019, die Analyse und Veröffentlichung der Informationen, auf denen diese Entscheidungen beruhten, und ein Handlungskonzept für den kommunalen Spielraum im Wiederholungsfall [12]. Beschlossen wurde der Antrag am 26. März 2025 mit einer Änderung [13].

Auf Antrag von Andy Schöngarth (AfD-Fraktion) wurde namentlich abgestimmt [13]. Das Ergebnis steht damit dauerhaft in der Niederschrift und lautet: 26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen, neun Stadtverordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil [13].

Die drei Nein-Stimmen kamen sämtlich von der Fraktion Die Linke, nämlich von Yasmin Kirsten, Frank Mittag und Christopher Neumann [13]. Christopher Neumann hatte zuvor erklärt, ein kommunaler Ausschuss sei mit diesem Thema überfordert, und auf Landes- und Bundesebene verwiesen, etwa auf eine Enquete-Kommission [13]. Die neun Enthaltungen verteilen sich auf vier Stadtverordnete der SPD (Kerstin Kircheis, Janine Schollbach, Maja Wallstein, Hendrik Zank), drei der Fraktion UC!/FDP (Benjamin Hantschke, Mario Kaun, Jürgen Siewert) und zwei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/SUB (Felix Kotzur, Christian Schömberg) [13]. Felix Kotzur verlangte in der Debatte, der Ausschuss möge sich ausschließlich mit Cottbuser Entscheidungen befassen [13]. Maja Wallstein zeigte sich besorgt und fragte, ob das angestrebte Handlungskonzept dazu dienen solle, Vorgaben von Land und Bund zu umgehen [13].

Wer heute erzählt, die Aufarbeitung sei in Cottbus unumstritten gewesen, kann das in der Niederschrift nachlesen. Zwölf Stadtverordnete wollten nicht mittragen, dass die eigene Stadt ihre eigenen Entscheidungen prüft.

Dass es sehr wohl kommunale Fragen gibt, habe ich in dieser Debatte selbst vorgetragen [13] und dabei auf Maßnahmen hingewiesen, die in Cottbus über die Vorgaben von Bund und Land hinausgingen, darunter eine Verfügung des damaligen Oberbürgermeisters Kelch, nach der Grundschüler im Unterricht eine Maske tragen mussten [14]. Über solche Anordnungen hat kein Ministerium entschieden, sondern das Rathaus.

Der Ausschuss arbeitet seit dem 12. Mai 2025, ihm gehören elf Stadtverordnete aus allen Fraktionen an, und er soll bis zum Ende der Wahlperiode 2029 tagen [15].

Die Protokolle des Krisenstabes liegen vor, aber sie sind geschwärzt

Die Protokolle des Verwaltungsstabes Corona sind uns inzwischen zur Verfügung gestellt worden. Allerdings sind sie geschwärzt. So können wir das nicht akzeptieren.

Ein Protokoll, in dem die Entscheidung steht, aber nicht der Entscheider, taugt für ein Archiv, nicht für eine Aufarbeitung. Wir wollen sehen, wer wann was veranlasst hat, nicht um jemanden unbedingt an den Pranger zu stellen, sondern weil sich sonst nicht beurteilen lässt, an welcher Stelle im Verwaltungsaufbau die Fehler entstanden sind. Wer bei der nächsten Krise besser entscheiden soll, muss wissen, wie beim letzten Mal entschieden wurde. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26. März 2026 bereits einen Antrag angenommen, der das rechtssichere Verwahren der Verwaltungsstabsprotokolle zur Einsichtnahme prüfen lässt [16]. Auf halbem Weg werden wir dabei nicht stehen bleiben.

Aufarbeitung heißt, die eigenen Akten zu lesen, auch wenn darin Fehler stehen. Wer sie schwärzt, arbeitet nichts auf, sondern räumt weg.

Quellen

[1] Landtag Brandenburg: Untersuchungsausschuss 7/1, Einsetzung am 23.09.2020, Mitgliederübersicht. https://www.landtag.brandenburg.de/de/untersuchungsausschuss/ua_7/1/25766

[2] Landtag Brandenburg: Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3, Drucksache 7/9770. https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_9700/9770.pdf

[3] AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg: Bericht zum Untersuchungsausschuss 7/3 (UA Corona 2), Einsetzungsbeschluss des Plenums vom 17.11.2022. https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2024/08/Untersuchungsausschuss_7_31.pdf

[4] Deutscher Bundestag: Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie ein, 10.07.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-enquete-corona-1097380

[5] Deutscher Bundestag: Franziska Hoppermann leitet neue Enquete-Kommission „Corona“, 08.09.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-pa-enquete-corona-konstituierung-1107024

[6] Deutscher Bundestag: Enquete-Kommission „Corona“, Gremienseite. https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01

[7] Landtag Brandenburg: Enquete-Kommission 8/1 „Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg“, Gremienseite. https://www.landtag.brandenburg.de/de/gremium/ek_8/1/41868

[8] Sächsischer Landtag: 1. Untersuchungsausschuss „Untersuchung der Krisenpolitik der Staatsregierung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 und COVID-19“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/164

[9] Sächsischer Landtag: Enquete-Kommission „Pandemie“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/176

[10] Thüringer Landtag: Untersuchungsausschuss 8/1 „Corona-Maßnahmen“ konstituiert, Pressemitteilung vom 01.04.2025. https://www.thueringer-landtag.de/presse/pressemitteilungen/2025/ua-8/1-corona-massnahmen/

[11] Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Urteil zum Corona-Untersuchungsausschuss, P.St. 2974. https://staatsgerichtshof.hessen.de/presse/urteil-zum-corona-untersuchungsausschuss

[12] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 05.03.2025, abrufbar über die Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

[13] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2025, TOP 9.7, Beschluss-Nr. AT-16-09/25, abrufbar über das Stadtverordneten-Informationssystem. https://session.cottbus.de/buerger/

[14] dieBasis Landesverband Brandenburg: Cottbus beschließt einen kommunalen Corona-Ausschuss, 09.04.2025. https://diebasis-bb.de/2025/04/cottbus-beschliesst-einen-kommunalen-corona-ausschuss/

[15] Märkischer Bote: Corona-Ausschuss in Cottbus, Mai 2026. https://maerkischer-bote.de/region/corona-ausschuss-in-cottbus-250056

[16] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-28/26 „Ergänzende Prüfung zum rechtssicheren Verwahren zur Einsichtnahme in die Protokolle des Verwaltungsstabes der Coronazeit“, angenommen am 26.03.2026, Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

Nicht nur Merz ist das Problem: Das Parteiensystem hat sich selbst entlarvt

Wenn Loyalität mehr zählt als Qualifikation, verliert die Politik ihre Handlungsfähigkeit

Die Diskussion über einen möglichen vorzeitigen Abgang von Bundeskanzler Friedrich Merz ist mehr als eine gewöhnliche Personaldebatte. Sie legt die grundsätzlichen Schwächen eines Parteiensystems offen, das über Jahrzehnte vor allem Anpassung, innerparteiliche Loyalität und das richtige Netzwerk belohnt hat.

Der Rücktritt des bisherigen Unionsfraktionsvorsitzenden, der anschließende Umbau der Bundesregierung, die umstrittene Entlassung eines Bundesministers und der offene Unmut in Teilen der CDU haben den Eindruck einer Regierung verstärkt, die zunehmend mit sich selbst beschäftigt ist. Ende Juli 2026 waren laut einer veröffentlichten Umfrage lediglich 15 Prozent der Befragten mit der Arbeit von Friedrich Merz zufrieden. Selbst unter den eigenen Anhängern erreichte er keine Mehrheit mehr [1].

Auch das Vertrauen in die gesamte Koalition schwindet. Nach einer INSA-Umfrage vom 30. und 31. Juli 2026 glauben 65 Prozent der Befragten nicht mehr daran, dass Schwarz-Rot im laufenden Jahr noch wichtige Reformvorhaben umsetzen wird. 57 Prozent rechnen damit, dass die Koalition nicht bis zum regulären Ende der Wahlperiode 2029 durchhält. Nur 29 Prozent erwarten, dass das Bündnis bestehen bleibt [2].

Das ist kein bloßes Kommunikationsproblem. Es ist eine handfeste Vertrauenskrise.

Ein neuer Kanzler würde das Grundproblem nicht lösen

Natürlich wäre ein Kanzlerwechsel während der laufenden Wahlperiode verfassungsrechtlich möglich. Der Bundeskanzler wird nicht unmittelbar vom Volk, sondern vom Deutschen Bundestag gewählt. Auch ein Nachfolger von Friedrich Merz müsste deshalb im Parlament die erforderliche Mehrheit erhalten. Vergleichbare Wechsel gab es bereits 1963 von Konrad Adenauer zu Ludwig Erhard, 1966 von Ludwig Erhard zu Kurt Georg Kiesinger und 1974 nach dem Rücktritt Willy Brandts und der anschließenden Wahl Helmut Schmidts [3].

Die derzeitige Koalition aus CDU, CSU und SPD verfügt zusammen über 328 der insgesamt 630 Mandate. Das sind lediglich zwölf Mandate mehr als die notwendige absolute Mehrheit von 316 Abgeordneten [4]. Schon wenige Abweichler könnten eine Kanzlerwahl daher erheblich erschweren.

Ein solcher Wechsel wäre verfassungsrechtlich legitim. Politisch bliebe jedoch der Eindruck, dass erneut ein kleiner Kreis von Parteifunktionären darüber entscheidet, wer an der Spitze des Landes steht. Der Bürger könnte erst bei der nächsten Bundestagswahl nachträglich darüber urteilen.

Genau darin liegt das eigentliche Problem: Es würde lediglich der Kopf ausgetauscht, nicht aber das System, das diesen Kopf hervorgebracht hat.

Der Aufstieg beginnt im Parteiapparat

Die etablierten Parteien haben sich über Jahrzehnte ein weitgehend geschlossenes Rekrutierungssystem geschaffen. Wer politisch aufsteigen will, muss sich zunächst in Ortsverbänden, Kreisvorständen, Landesverbänden, Delegiertenversammlungen und parteiinternen Netzwerken durchsetzen. Erst ganz am Ende dieses Weges darf der Bürger seine Stimme abgeben.

Die Bundeszentrale für politische Bildung weist darauf hin, dass das Bundeswahlgesetz keine Urwahl aller Parteimitglieder für Bundestagskandidaten vorsieht. Über Kandidaturen und Listen entscheiden regelmäßig Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen. Gerade in sogenannten sicheren Wahlkreisen kann bereits die parteiinterne Nominierung faktisch eine Vorentscheidung über das spätere Mandat darstellen [5].

Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben sich mit den Schwächen der politischen Personalrekrutierung befasst. In der dort ausgewerteten wissenschaftlichen Debatte wird unter anderem kritisiert, dass parteiinterne Auswahlmechanismen Kompetenzdefizite begünstigen können. Zugleich wird auf die Bedeutung informeller Netzwerke und oftmals intransparenter Entscheidungsprozesse hingewiesen [6].

Das bedeutet nicht, dass jeder Berufspolitiker ungeeignet oder jede innerparteiliche Entscheidung falsch ist. Das gegenwärtige System setzt jedoch problematische Anreize. Wer jahrelang widerspruchslos Mehrheiten organisiert, Beschlüsse verteidigt und die richtige Parteiführung unterstützt, verbessert seine Aufstiegschancen. Wer widerspricht, unbequeme Wahrheiten ausspricht oder fachlich begründeten Widerstand leistet, riskiert dagegen seine politische Zukunft.

So wird Loyalität schnell wichtiger als Qualifikation, und Anpassung wichtiger als Rückgrat.

Eine Generation ohne politische Verantwortung

Das Ergebnis erleben wir heute in vielen Kartellparteien. Persönliche Verantwortung wird möglichst vermieden. Fehler werden als Kommunikationsprobleme bezeichnet. Gebrochene Wahlversprechen werden nachträglich umgedeutet. Minister bleiben im Amt, solange die parteiinternen Mehrheiten halten. Abgeordnete stimmen gegen ihre eigenen Überzeugungen, weil Fraktionsführung, Listenplatz oder zukünftige Karriere gefährdet sein könnten.

Auf diese Weise entsteht eine Politikergeneration, die hervorragend darin ausgebildet ist, innerhalb eines Apparates zu funktionieren, aber immer seltener bereit ist, gegen diesen Apparat aufzustehen.

Gerade die aktuelle Krise um Friedrich Merz zeigt dieses Problem. Viele Unionspolitiker kritisieren den Kanzler erst jetzt, nachdem seine Umfragewerte eingebrochen sind und sein politisches Überleben unsicher geworden ist. Solange der Parteivorsitzende stark erscheint, wird ihm Gefolgschaft versichert. Sobald seine Macht schwindet, beginnt die Suche nach dem nächsten Hoffnungsträger.

Das ist keine verantwortungsvolle Führung. Das ist politischer Opportunismus.

Die Parteien dürfen den Staat nicht ersetzen

Das Grundgesetz stellt unmissverständlich klar, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit. Sie sind damit wichtige Vermittler zwischen Bürgern und Staat, aber sie sind nicht selbst der Souverän [7].

In der politischen Praxis haben sich die Kartellparteien jedoch immer stärker zwischen den Bürger und die staatlichen Entscheidungen geschoben. Sie bestimmen die Kandidaten, die Listen, die Koalitionen, die Regierungsmitglieder und oftmals sogar die berufliche Zukunft der Abgeordneten.

Dem Bürger bleibt häufig nur die Möglichkeit, alle vier Jahre zwischen bereits vollständig zusammengestellten Personalangeboten zu wählen. Auf die konkrete Reihenfolge der Landeslisten, auf die Zusammensetzung einer späteren Koalition und auf die Besetzung der Ministerien hat er kaum Einfluss.

Auch verbindliche Volksentscheide über bundespolitische Sachfragen sind nach der gegenwärtigen Ausgestaltung des Grundgesetzes grundsätzlich nicht vorgesehen. Ihre Einführung würde eine Verfassungsänderung voraussetzen [8].

Wer den Bürger nur am Wahltag benötigt und ihn anschließend wieder zum Zuschauer erklärt, darf sich über wachsende Entfremdung nicht wundern.

Das Parteiensystem muss grundlegend reformiert werden

Deutschland braucht deshalb nicht nur einen anderen Bundeskanzler. Deutschland braucht eine grundlegende Reform des Parteiensystems.

Parteivorsitzende und Kanzlerkandidaten sollten grundsätzlich durch die Mitglieder gewählt werden, nicht durch kleine Führungszirkel bestimmt werden. Auch die Vergabe aussichtsreicher Listenplätze muss transparenter werden. Fachliche Qualifikation, berufliche Erfahrung und persönliche Eignung müssen stärker gewichtet werden als Dienstjahre im Parteiapparat.

Darüber hinaus müssen die Bürger mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Parlamente erhalten. Ein Wahlrecht mit stärkeren persönlichen Auswahlmöglichkeiten könnte verhindern, dass allein Parteigremien über die Reihenfolge der Abgeordneten entscheiden.

Für grundlegende und langfristig kaum umkehrbare Entscheidungen sollten außerdem bundesweite Volksentscheide eingeführt werden. Dafür braucht es klare Regeln, angemessene Beteiligungsquoren, eine verfassungsrechtliche Prüfung und vollständige Transparenz über die Finanzierung der jeweiligen Kampagnen. Direkte Demokratie darf die parlamentarische Demokratie nicht abschaffen, sie muss sie kontrollieren und ergänzen.

Auch die Auswahl von Ministern muss sich ändern. Ein Ministeramt darf keine Belohnung für innerparteiliche Loyalität und kein Versorgungsposten für gescheiterte Parteifunktionäre sein. Wer ein Ressort führen soll, muss nachweisbare fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen. Öffentliche Anhörungen könnten dazu beitragen, die Eignung von Kandidaten transparenter zu machen.

Vor allem aber braucht Deutschland wieder eine echte politische Verantwortungskultur. Wer zentrale Versprechen bricht, grundlegende Entscheidungen falsch trifft oder ein Ministerium erkennbar nicht führen kann, muss persönliche Konsequenzen ziehen. Verantwortung bedeutet nicht, einen Pressesprecher auszutauschen. Verantwortung bedeutet, für das eigene Handeln einzustehen.

Der Souverän ist nicht das Problem, sondern die Lösung

Friedrich Merz kann zurücktreten oder im Amt bleiben. Vielleicht folgt ihm ein Ministerpräsident, vielleicht ein Bundesminister, vielleicht ein weiterer Funktionär aus dem engsten Parteiapparat. Solange dieselben Strukturen über seine Nachfolge entscheiden, wird sich jedoch nichts Grundlegendes ändern.

Ein neues Gesicht bedeutet noch keine neue Politik.

Deutschland braucht keine geschmeidigeren Verwalter des Niedergangs. Unser Land braucht Politiker mit Lebenserfahrung, Fachkenntnis, Haltung und dem Mut, auch der eigenen Partei zu widersprechen. Es braucht Abgeordnete, die sich zuerst ihrem Gewissen, ihren Wählern und dem Wohl des Landes verpflichtet fühlen.

Vor allem muss der Bürger wieder ernst genommen werden. Der Souverän darf nicht länger nur alle vier Jahre die Entscheidungen absegnen, die andere längst vorbereitet haben.

Das Parteiensystem muss sich wieder dem Volk unterordnen, nicht das Volk dem Parteiensystem. Nur wenn wir politische Verantwortung, echte Auswahlmöglichkeiten und mehr direkte Mitbestimmung schaffen, kann Deutschland das verlorene Vertrauen zurückgewinnen und wieder auf die Beine kommen.

Quellenverzeichnis

[1] Reuters, 29. Juli 2026: Germany’s ruling party appoints Merz ally as new faction leader

[2] Frankfurter Rundschau, 2. August 2026: Merz-Regierung unter Druck: Neue Umfrage zeigt fehlenden Glauben an Reformen

[3] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Zur Amtsbeendigung des Bundeskanzlers

[4] Deutscher Bundestag: Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages

[5] Bundeszentrale für politische Bildung: Kandidatenaufstellung bei Wahlen in Deutschland

[6] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Rekrutierung von Abgeordneten und Politikern in Deutschland

[7] Bundesministerium der Justiz: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Artikel 20 und 21

[8] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Referenden und andere Formen direkter Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland

Staatsversagen beim Terroranschlag auf CSD in Berlin

Wer die Ursachen leugnet, macht sich politisch mitverantwortlich

Wenn es in Deutschland zu einem islamistischen Terroranschlag kommt, gibt es anschließend die immer gleiche Leier. Zunächst wird Betroffenheit geäußert, dann werden eilig halbgare Forderungen für mehr Sicherheit gestellt – ausgerechnet von jenen, die seit Jahren für unsere Sicherheit verantwortlich sind. Und dann wird vor einer Instrumentalisierung des Anschlags von rechts gewarnt. Schließlich wird zur Tagesordnung übergegangen. Bis zum nächsten islamistischen Terroranschlag.

Nach jedem Terroranschlag das gleiche Schauspiel

Das gleiche politische Schauspiel war auch jetzt nach dem Terroranschlag auf den Berliner „Christopher Street Day“ zu beobachten. So führten Vertreter der sogenannten „queeren Community“ Mahnwachen in zahlreichen Städten durch und warnten vor der Instrumentalisierung der Tat – man werde nicht zulassen, dass nun Hass gegen Muslime geschürt oder die Tat gegen Menschen bestimmter Herkunft instrumentalisiert werde [1].

Bei dem Anschlag wurde eine Frau getötet, rund 30 Menschen wurden zum Teil schwerverletzt. Der libanesischstämmige Attentäter Abdul Ballout, der mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge gerast war, wurde am Tag darauf von der Polizei erschossen [2].

Politische Problemverschiebung

Der „Queer-Beauftragte“ des Berliner Senats, Alfonso Pantisano, wandte sich gegen einen „Generalverdacht“ gegen Millionen Muslime, das Problem seien eher die Stimmen aus demokratischen Parteien, die die „queere Community“ nicht unterstützen [1]. Es sei ein deutschlandweites Problem, dass gleichgeschlechtliche Paare in nahezu keiner Straße gefahrlos Hand in Hand gehen können, so Andre Lehmann vom Bundesvorstand „LSVD+ – Verband Queere Vielfalt“ [3].

Systematische Problemverschiebung betreibt auch die Regierungspartei SPD. So sprechen sich die Parteivorsitzenden und Bundesminister Klingbeil und Bas für die Aufnahme eines Diskriminierungsverbots für „Queere“ im Grundgesetz aus [3]. Ob der Islamist Abdul Ballout von einer solchen Regelung im Grundgesetz wirksam abgeschreckt worden wäre, kann zumindest in Frage gestellt werden.

Auch der Parteivorsitzende der Linken Luigi Pantisano (der Bruder des Berliner „Queer-Beauftragten“) fordert eine Änderung des Grundgesetzes, die die sexuelle Identität unter besonderen Schutz stellt [3].

Noch wilder treiben es der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler und der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Fiedler stellt im Zusammenhang mit dem Anschlag fest, dass es bekannt sei, dass Russland eine hybride Kriegsführung gegen Deutschland betreibe, woraufhin Lauterbach ergänzte: „Sehr denkbar, dass ausländische Kräfte hier einwirken. Der Kollege Fiedler hat Recht, dass unsere Dienste hier rechtlich besser aufgestellt werden müssen“ [4].

Wenn man nicht mehr weiterweiß, muss es Putin gewesen sein. Das politische Schattenboxen von SPD und Linken zeugt davon, dass sie der Realität komplett entrückt sind und längst in einer Parallelwelt leben.

Die Gefährlichkeit des Täters war bekannt

Doch das wirkliche Problem und Staatsversagen liegt ganz woanders. Trotz seiner Verurteilung befand sich der islamistische Fanatiker auf freiem Fuß [2]. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde [2]. Auch war bekannt, dass er sich dem IS in Syrien anschließen wollte [5].

Er soll sowohl zu kriminellen als auch zu dschihadistischen Milieus in Kontakt gestanden haben, was Parallelen zum Fall von Anis Amri zeigt, dem Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz [6]. Während seiner Zeit in der Jugendstrafanstalt soll er versucht haben, andere Mithäftlinge zu missionieren, laut Gefährdungsbewertung habe er versucht, „die Rolle eines Vorbeters und Missionars einzunehmen“ [7].

Sogar nach der Haftentlassung habe er seine ehemaligen Mithäftlinge angerufen und die „Rolle eines Mentors“ eingenommen [7]. Auch in den sozialen Medien habe er schon längere Zeit missioniert, nicht von der Scharia geleiteten Gerichten ihre Legitimität abgesprochen und vor einem „Tag des Gerichts“ für die „Sittenlosen“ gewarnt [7].

Noch in den Stunden vor dem Anschlag wurde der Terrorist behördlich überwacht, seit Wochen galt er dem BKA zufolge als „Hochrisikoperson“, mehrfach soll er Thema im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum des Bundes und der Länder gewesen sein [7]. Zudem war er wegen Gewaltdelikten wie Körperverletzung und räuberischer Erpressung vorbestraft [6].

Obwohl er von den Behörden als Gefährder eingestuft wurde, obwohl er bekanntermaßen mit dem IS sympathisierte, bis hin zur Bereitschaft, für die Terrormiliz in den Krieg zu ziehen, wurde er auf freien Fuß gesetzt [6].

Nach all diesen Erkenntnissen eine Bewährungsstrafe zu verhängen und eine tickende Zeitbombe auf die Gesellschaft loszulassen, ist der Inbegriff des Staatsversagens.

Trotz Überwachung wurde der Anschlag nicht verhindert

Abdul Ballout musste lediglich für einen festgelegten Zeitraum einige Deradikalisierungsgespräche absolvieren [2]. An zwei Gesprächen im Rahmen des Programms „Violence Prevention Network“ soll er teilgenommen haben, am Montag nach der Terrortat war ein drittes Gespräch geplant [8]. Diese Maßnahme scheint in der Praxis wenig erfolgversprechend zu sein.

Auch der Terrorismus-Experte Peter Neumann vom King’s College in London stellt fest, dass der Schutz der Öffentlichkeit in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt wird und dass man in anderen Ländern wie Frankreich und Großbritannien härter durchgreift [6]. Laut Neumann werden Terroristen in Deutschland im Durchschnitt lediglich zu drei Jahren Haft verurteilt [6].

Es muss davon ausgegangen werden, dass mit unzähligen anderen gefährlichen Islamisten ähnlich verfahren wird. Allein für Berlin gehen die Sicherheitsbehörden von 900 gewaltorientierten Islamisten aus [2]. Bundesweit werden 9.100 Personen im Bereich Islamismus als gewaltorientiert eingestuft [8].

Wenn die Behörden selbst einen polizeibekannten islamistischen Gefährder wie Abdul Ballout nicht von einem Attentat abhalten können, der unter so strenger Beobachtung stand – wen dann?

Islamistischer Terror – eine importierte Gefahr

Abseits von Verharmlosung und Verlagerung der Diskussion auf Nebenkriegsschauplätze hat die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sofort nach dem Anschlag ein Strategiepapier vorgelegt, das echte Lösungen bieten kann. Das Papier enthält auch härtere Auflagen gegen islamistische Gefährder wie elektronische Fußfesseln, Einschränkungen beim Bewegungsradius und in bestimmten Fällen sogar die Anordnung einer Präventivhaft.

Aber es braucht darüber hinaus ein grundlegendes Umdenken: Wer die Ursachen des Terrors leugnet, wer zur Ablenkung lieber Nebenkriegsschauplätze aufmacht, der macht sich politisch mitverantwortlich.

Der islamistische Terror ist eine durch unkontrollierte Zuwanderung importierte Gefahr. Aus dieser Erkenntnis müssen endlich die richtigen politischen Schlüsse gezogen werden.

Für mich steht deshalb fest: Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Er ist nicht nur eine persönliche Glaubensüberzeugung, sondern wird bis heute in zahlreichen Ländern ausdrücklich als Staatsreligion verstanden und mit staatlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Ordnung verbunden. Nach einer internationalen Untersuchung war der Islam in 27 der 43 untersuchten Staaten mit einer offiziellen Staatsreligion die staatlich anerkannte Religion [9]. Eine Religion, die in weiten Teilen der islamischen Welt einen politischen und rechtlichen Ordnungsanspruch erhebt, gehört aus meiner Sicht nicht zur historisch gewachsenen Identität Deutschlands.

Quellenverzeichnis

[1] „CSD-Verein warnt vor Spaltung – Besonnenheit statt Hetze“, tagesschau.de, 27. Juli 2026

[2] „CSD-Anschlag: Ist das Strafrecht bei Gefährdern zu milde?“, ZDFheute, 27. Juli 2026

[3] „SPD fordert Diskriminierungsverbot für Queere im Grundgesetz – Queer-Verband spricht von ‚Staatsversagen‘“, Deutschlandfunk, 28. Juli 2026

[4] „Lauterbach verbreitet Verschwörungstheorie über CSD-Attentat“, Junge Freiheit, 28. Juli 2026

[5] „AfD und CDU fordern Präventivhaft für Gefährder“, Stern, 29. Juli 2026

[6] „Das hätte in diesem Fall Vorrang haben müssen“, t-online, 27. Juli 2026

[7] „Vor dem CSD-Anschlag bekennt sich Abdul Ballout zum IS“, Junge Freiheit, 28. Juli 2026

[8] „Questions arise over suspect’s freedom after deadly Berlin Pride festival attack“, Associated Press, 27. Juli 2026; ergänzend: „Islamismus und islamistischer Terrorismus“, Bundesamt für Verfassungsschutz, 30. Juni 2026

[9] „Many Countries Favor Specific Religions, Officially or Unofficially“, Pew Research Center, 3. Oktober 2017

Vom Spahn-Skandal zum Regierungschaos

www.lars-schieske.de - Regierungschaos von Friedrich Merz - wird es bald Neuwahlen geben

Wie Merz und die schwarz-rote Koalition Deutschland der Lächerlichkeit preisgeben

Der Rücktritt von Jens Spahn als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte für Bundeskanzler Friedrich Merz offenbar der Beginn eines Befreiungsschlags werden. Stattdessen entwickelte sich daraus ein Personalkarussell, das die Führungsschwäche des Kanzlers und den desolaten Zustand der Union offenlegt.

Auslöser war die bekannt gewordene Inanspruchnahme einer Leihmutter durch Spahn und seinen Ehemann. Spahn hatte sich zuvor selbst gegen Leihmutterschaft ausgesprochen, ebenso wie seine Partei. Unter wachsendem öffentlichen Druck erklärte er am 18. Juli 2026 seinen Rücktritt als Fraktionsvorsitzender [1]. Ich hatte darüber bereits berichtet:

Merz begann daraufhin, Regierung, Partei und Fraktion gleichzeitig umzubauen. Doch statt Geschlossenheit entstanden neue offene Stellen, kurzfristige Absagen und wachsender Unmut in den eigenen Reihen.

Die große Rochade

Auf Spahn soll der bisherige Kanzleramtsminister Thorsten Frei als Fraktionsvorsitzender folgen. Nina Warken wechselt aus dem Gesundheitsministerium ins Kanzleramt. Ihr Ressort übernimmt der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Philipp Amthor soll vom Digitalministerium ins Kanzleramt wechseln [2].

Gerade Linnemanns Ernennung ist bemerkenswert. Noch 2025 hatte er erklärt, er wolle nicht nur Minister werden, damit dies später bei Wikipedia stehe. Für das Gesundheitsministerium hielt er sich selbst für ungeeignet und sagte sinngemäß: „Schuster, bleib bei deinen Leisten“ [3]. Nun übernimmt er genau dieses Ressort und räumt gleichzeitig ein, dass er sich noch tiefer einarbeiten müsse.

Verkehrsminister verabschiedet sich zu früh

Besonders peinlich verlief der geplante Austausch von Verkehrsminister Patrick Schnieder. Merz hatte ihm bereits mitgeteilt, dass er ihn entlassen wolle. Schnieder verabschiedete sich daraufhin bei seinen Kollegen.

Doch der vorgesehene Nachfolger Fritz Güntzler sprang wieder ab, offenbar auch wegen Zweifeln an seiner eigenen Eignung [4]. Damit war Schnieder politisch entlassen, formal aber noch im Amt. Erst später bat er selbst um seine Entlassung, um diesen „unwürdigen Zustand“ zu beenden.

Als Nachfolger ist nun Steffen Bilger vorgesehen. Dessen bisheriger Posten in der Unionsfraktion wird dadurch ebenfalls frei. Jede Personalentscheidung schafft damit gleich das nächste Problem.

Auch Sport und Ehrenamt werden verschoben

Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein, muss ihren Posten ebenfalls räumen und soll als Parlamentarische Staatssekretärin ins Gesundheitsministerium wechseln [5].

Eine bestätigte Nachfolge für den Sportbereich gab es zunächst nicht. Das ist gerade jetzt ein fatales Signal. Das Spitzensportfördergesetz soll umgesetzt, eine neue Spitzensportagentur aufgebaut und über eine deutsche Olympiabewerbung entschieden werden. Trotzdem wird die politische Leitung ausgetauscht, ohne eine klare Nachfolge zu präsentieren.

Sport und Ehrenamt erscheinen damit nicht als wichtige politische Aufgabe, sondern als Verschiebemasse im innerparteilichen Machtkampf der CDU.

Schlechter Stil gegenüber den eigenen Leuten

Auch der bisherige Gesundheitsstaatssekretär Tino Sorge kritisierte den Umgang mit seiner Ablösung. Nach seinen Angaben wurde er nicht persönlich vom Kanzler informiert, sondern erfuhr davon zunächst über Parteigremien und die Presse [6].

Neben Schenderlein und Sorge werden weitere Staatssekretäre und Parteifunktionäre verschoben. Gleichzeitig bleiben mehrere Schlüsselposten zunächst offen. Von einem durchdachten Neuanfang kann deshalb keine Rede sein.

Die SPD schaut zu

Die SPD ist von der Personalrochade kaum betroffen. Dennoch trägt sie die politische Verantwortung für diese Regierung mit. Während sich die CDU mit Personalfragen und Machtkämpfen beschäftigt, sichert die SPD ihr weiterhin die Unterstützung zu.

Diese Regierung wollte Deutschland reformieren. Tatsächlich reformiert sie vor allem ihre eigene Sitzordnung.

Doppelmoral und fehlende Führung

Am Anfang stand die Doppelmoral von Jens Spahn. Danach folgten Personalwechsel, Absagen, schlecht vorbereitete Entscheidungen und offene Stellen.

Linnemann übernimmt ein Ministerium, für das er sich selbst als ungeeignet bezeichnet hatte. Schnieder wird entlassen, bevor ein Nachfolger feststeht. Der erste Kandidat sagt wieder ab. Schenderlein verliert den Sportposten ohne geklärte Nachfolge. Sorge erfährt von seiner Ablösung aus den Medien.

Merz wollte Stärke demonstrieren. Herausgekommen ist Planlosigkeit.

Deutschland steht vor enormen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen. Doch CDU und SPD beschäftigen sich mit sich selbst. Dieses Regierungsschauspiel wird dem Ernst der Lage nicht gerecht.

Diese Koalition macht sich nicht nur selbst lächerlich. Sie beschädigt auch das Vertrauen der Bürger in die politische Führung. Einen echten Politikwechsel wird es mit CDU und SPD nicht geben.

Quellenverzeichnis

[1] „Was der Spahn-Rücktritt für die CDU bedeutet“, Tagesschau, 18. Juli 2026

[2] „Kanzler Merz zu Veränderungen im Kabinett“, Bundesregierung, 24. Juli 2026

[3] „Frühere Aussage fällt Linnemann auf die Füße“, ZDFheute, 25. Juli 2026

[4] „Verkehrsminister Schnieder will Kanzler Merz um Entlassung bitten“, Tagesschau, 26. Juli 2026

[5] „Regierungsumbau betrifft den Sport: Schenderlein nicht mehr Staatsministerin für Sport“, Sportschau, 27. Juli 2026

[6] „Entlassener Gesundheitsstaatssekretär kritisiert Merz“, Welt, 27. Juli 2026

Abschiebungen von Syrern scheitern – weil der politische Wille fehlt

Bundeskanzler Friedrich Merz hat insbesondere in der Asyl- und Migrationspolitik eine Kehrtwende versprochen. Doch schon sein Amtsvorgänger Olaf Scholz hatte nach diversen schweren Straftaten durch Ausländer großspurig angekündigt, im großen Stil abschieben zu wollen [1]. Heute wissen wir, dass daraus nichts geworden ist.

Und Merz? Lässt er seinen großen Worten Taten folgen?

Diese Frage muss vor allem in Bezug auf Syrer interessieren, die nach der Beendigung der Kampfhandlungen in ihrem Land eigentlich keinen Fluchtgrund mehr vorzuweisen haben. Abgesehen von der wohligen Einrichtung im deutschen Sozialstaat.

Auch muss diese Frage hinsichtlich von Straftätern und anderen vollziehbar ausreisepflichtigen Personen gestellt werden. Schließlich sind es oft jene, die erneut schwere Straftaten verüben. Später heißt es dann immer, sie hätten längst nicht mehr in Deutschland sein dürfen. Konjunktiv-Politik hilft nur leider nicht weiter.

Angekündigte „Rückführungsoffensive“ ist gescheitert

Auch der Innenminister in der Merz-Regierung, Alexander Dobrindt, gibt gerne den harten Law-and-Order-Politiker. Zum Amtsantritt im letzten Jahr hatte er zugesichert, nun ernst mit Abschiebungen nach Syrien machen zu wollen – „beginnend mit Straftätern und Gefährdern“ [2]. Man sprach von einer „Rückführungsoffensive“, im schwarz-roten Koalitionsvertrag hieß es noch kraftstrotzend: „Die Bundesregierung wird umfassende gesetzliche Regelungen erarbeiten, um die Zahl der Rückführungen zu steigern“ [3].

Aktuell sind etwa 11.000 Syrer vollziehbar ausreisepflichtig, doch in den letzten Monaten wird nicht mehr nach Syrien abgeschoben, weil seit dem 21. Januar 2026 kein Passersatzdokument aufzutreiben ist [2]. Das klingt wie eine Geschichte aus einem politischen Satire-Format, ist aber Realität. Bislang haben erst 4.000 Syrer seit dem Sturz des Assad-Regimes Deutschland wieder verlassen [2]. Der überwiegende Teil davon kehrte freiwillig zurück.

Anfang des vergangenen Jahres lebten insgesamt 220.000 Menschen mit dem Status „vollziehbar ausreisepflichtig“ in Deutschland [4]. Die Zahl war im Jahr davor ähnlich hoch, von 220.808 ausreisepflichtigen Personen hatten aber 178.512 einen Duldungsstatus [4]. Auf deutsch: Ihr illegaler Aufenthalt wurde einfach so hingenommen.

Im Jahr 2025 sind rund 60 Prozent aller geplanten Abschiebungen gescheitert, der häufigste Grund war das Nichtantreffen der Ausreisepflichtigen [5]. Auch am Flughafen selbst scheitern viele Abschiebeversuche, nicht selten kommt es zu Gewalt gegen Personen und Vandalismus.

Tickende Zeitbomben, weil deutsche Bürokratie versagt

Für Aufsehen sorgt derzeit ein Fall aus Aachen. Dort klagt ein 17-jähriger Syrer, der seit elf Jahren in Deutschland lebt, vor dem Verwaltungsgericht gegen seine Abschiebung – gleichzeitig muss er sich vor dem Landgericht verantworten, weil ihm vorgeworfen wird, gemeinsam mit vier anderen Männern eine Minderjährige vergewaltigt zu haben [6].

Allein in Baden-Württemberg gibt es 62 schwerkriminelle Syrer, die dringend abgeschoben werden müssten, hinzu kommen über 1.000 syrische Staatsbürger, die ebenfalls als ausreisepflichtig gelten [2]. Bayern meldet 218 schwere Straftäter aus Syrien, „deren Aufenthaltsbeendigung für die Staatsregierung oberste Priorität hat“ [2]. Wir sprechen hier also von tickenden Zeitbomben, die im Land verbleiben, weil die deutsche Bürokratie versagt.

Es wird weiter munter eingewandert – trotz hoher Ablehnungsquote

Und selbst wer abgeschoben wird, ist meist kurze Zeit später wieder hier. So kehren z. B. in Brandenburg 72 Prozent derjenigen, die über das sogenannte Dublin-Verfahren in andere EU-Länder abgeschoben werden, nach vier Wochen wieder zurück nach Deutschland; in den meisten anderen Bundesländern werden diese Zahlen lieber erst gar nicht erfasst [4].

Doch damit nicht genug, es wird aus Syrien auch weiterhin munter nach Deutschland eingewandert. Laut einem Bericht des „Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums Illegale Migration“ sind seit der Wiederanbindung syrischer Flughäfen an den internationalen Flugverkehr „anhaltende Schleusungen auf dem Luftweg“ belegt [2].

Dies zeigt, wie leicht man unserem Staat auf der Nase herumtanzen kann. Die Schutzquote für Antragsteller beispielsweise aus Afghanistan lag in diesem Jahr bislang bei 16,2 Prozent [5]. Bei Syrern wurde nur in 5,3 Prozent der Fälle, über die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu befinden hatte, ein Schutzstatus als Geflüchteter, Asylberechtigter oder subsidiär Schutzberechtigter vergeben [7]. Wer glaubt, dass der Rest sich bereits auf dem Heimweg oder schon wieder in seiner Heimat befindet, der irrt leider gewaltig.

Zuwanderung als Geschäftsmodell für Syrer und den syrischen Staat

Dobrindts Ministerium prüft derweil die Auszahlung einer Rückkehrprämie für Syrer, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren, in Höhe von 8.000 Euro [2]. Damit würde man illegale Zuwanderung endgültig zum lukrativen Geschäftsmodell machen.

Gleiches gilt für den syrischen Staat: Wenn Syrien keine Dokumente ausstellt, um die Rückkehr der eigenen Staatsbürger zu ermöglichen, nutzt man diese, um deutsche Gelder zu erpressen. Ein Staat, der sich das gefallen lässt, wird von niemandem mehr ernst genommen.

Abschiebungen von Ausreisepflichtigen, darunter nicht wenige Schwerkriminelle und Gefährder, scheitern nicht am geltenden Recht, sondern am fehlenden politischen Willen. Die Folgen tragen wir alle.


Quellenverzeichnis

[1] „Wir müssen endlich im großen Stil abschieben“, www.spiegel.de, 20. Oktober 2023

[2] „Dobrindt-Dämpfer: Seit Monaten keine Abschiebungen nach Syrien – jetzt sickert durch, warum“, www.merkur.de, 22. Mai 2026

[3] „Fast zwei Drittel aller Abschiebeversuche 2025 gescheitert“, www.zeit.de, 8. März 2026

[4] „Woran Abschiebungen scheitern“, www.tagesschau.de, 10. Februar 2025

[5] „Fast zwei Drittel aller geplanten Abschiebungen scheitern“, www.mdr.de, 7. März 2026

[6] „Mutmaßlicher Sexualstraftäter klagt gegen Abschiebung“, www.wdr.de, 2. Juni 2026

[7] „Syrien-Kurs der Merz-Regierung: 95 Prozent aller Asylanträge werden jetzt abgelehnt“, www.fr.de, 9. April 2026

Pornografische Inhalte im Klassenzimmer – warum wir jetzt handeln müssen

Ein Vorfall, der aufrüttelt

Was sich aktuell an einer Oberschule im sächsischen Schleife abgespielt haben soll, sorgt bundesweit für Entsetzen. Im Rahmen einer Projektwoche wurden Schülern einer 9. Klasse durch externe Akteure Inhalte gezeigt, die nach Aussagen von Eltern und ersten Berichten einen pornografischen Charakter gehabt haben könnten. Mehrere Eltern haben daraufhin Strafanzeige gestellt, das Projekt wurde abgebrochen, und die zuständigen Behörden prüfen den Vorgang [1][2].

Unabhängig davon, wie die juristische Bewertung am Ende ausfällt, offenbart dieser Fall ein grundlegendes Problem: Wenn externe Anbieter Zugang zu Schulen erhalten, ohne dass Inhalte und Methoden ausreichend kontrolliert werden, entsteht ein Raum, in dem Grenzen überschritten werden können. Genau dieser Punkt muss uns zu denken geben – auch über Sachsen hinaus.

Brandenburg ist längst Teil dieser Entwicklung

Wer glaubt, es handele sich um einen isolierten Einzelfall, der mit Brandenburg nichts zu tun hat, der irrt. Im Landtag Brandenburg haben wir uns bereits seit Jahren mit genau diesen Entwicklungen beschäftigt und entsprechende parlamentarische Anfragen gestellt.

Die Antworten der Landesregierung zeigen dabei deutlich, dass es sich um eine strukturelle Entwicklung handelt. So wird ausdrücklich festgehalten, dass neben der bislang als Norm gesetzten Heterosexualität auch weitere Beziehungs- und Lebensformen Eingang in die pädagogische Arbeit von Kindertagesstätten finden sollen [3].

Diese Aussage ist kein Zufall, sondern Ausdruck eines politischen und gesetzlichen Rahmens, der sich in den vergangenen Jahren verändert hat. Grundlage hierfür ist insbesondere § 9 SGB VIII, der seit 2021 erweitert wurde und die Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen und Identitäten ausdrücklich vorsieht.

Förderprogramme und konkrete Umsetzung

Noch deutlicher wird die Situation, wenn man sich anschaut, welche Projekte tatsächlich gefördert und umgesetzt werden. Unsere Anfragen haben ergeben, dass eine Vielzahl externer Organisationen mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird, um Bildungsangebote im Bereich „geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ durchzuführen.

Ein besonders prägnantes Beispiel ist das Projekt „Bildung unterm Regenbogen“. Dieses Programm verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche für Themen rund um sexuelle Identität und geschlechtliche Vielfalt zu sensibilisieren und wird seit Jahren mit erheblichen finanziellen Mitteln gefördert. Allein im Jahr 2023 nahmen über 1.500 Schüler an entsprechenden Veranstaltungen teil [4].

Darüber hinaus zeigen weitere parlamentarische Anfragen, dass insgesamt erhebliche Summen an verschiedene Organisationen fließen, die in diesem Bereich tätig sind [5].

Besonders bemerkenswert ist dabei, dass diese Projekte nicht abstrakt bleiben, sondern ganz konkret vor Ort stattfinden – auch in meiner Heimatstadt Cottbus.

So zeigt die Anlage zur Antwort der Landesregierung, dass entsprechende Angebote unter anderem an folgenden Schulen durchgeführt wurden:

  • Grund- und Oberschule „Mina Witkojc“ Burg (Spreewald)
  • Carl-Blechen-Grundschule Cottbus
  • Evangelische Gottfried-Forck-Grundschule Cottbus
  • Pückler-Gymnasium Cottbus
  • Lausitzer Sportschule Cottbus

Damit wird deutlich: Diese Programme sind längst Teil der konkreten Bildungsrealität vor Ort und erreichen eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen.

Fehlende Transparenz und Kontrolle

Besonders problematisch ist dabei ein Punkt, den die Landesregierung selbst einräumt: Es existiert keine vollständige Übersicht darüber, welche konkreten Angebote in den einzelnen Einrichtungen stattfinden [3].

Viele Maßnahmen werden von externen Trägern umgesetzt, die Verantwortung liegt häufig bei Kommunen, und eine zentrale Kontrolle fehlt. Das bedeutet, dass staatlich geförderte Programme vor Ort umgesetzt werden, ohne dass eine umfassende Transparenz über Inhalte und Durchführung besteht.

Genau diese Struktur schafft die Voraussetzungen für Entwicklungen wie im aktuellen Fall aus Sachsen. Denn wo Kontrolle fehlt, entstehen zwangsläufig Grauzonen.

„Original Play“ als warnendes Beispiel

Dass solche Grauzonen reale Risiken bergen, hat bereits ein anderes Projekt gezeigt: „Original Play“.

Dieses Konzept, bei dem fremde Erwachsene körpernah mit Kindern spielen sollten, wurde zunächst als pädagogischer Ansatz dargestellt. Erst nach massiver Kritik und wachsender öffentlicher Aufmerksamkeit wurde deutlich, welche Risiken damit verbunden sein können. In der Folge wurde das Projekt gestoppt.

Die Lehre daraus ist klar: Nicht jede pädagogische Idee ist unproblematisch – und gerade im sensiblen Bereich der kindlichen Entwicklung müssen klare Grenzen gelten.

Der gesetzliche Rahmen als Ausgangspunkt

Die zentrale Grundlage vieler dieser Entwicklungen liegt im Sozialgesetzbuch. § 9 SGB VIII verpflichtet dazu, unterschiedliche Lebenslagen und Identitäten in der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen und wird von der Landesregierung ausdrücklich als Begründung für entsprechende Programme herangezogen [3].

Damit entsteht eine Dynamik, in der immer mehr externe Inhalte und Konzepte Einzug in Bildungseinrichtungen halten – ohne dass gleichzeitig ausreichende Kontrollmechanismen etabliert wurden.

Fazit und politischer Ausblick

Der aktuelle Fall aus Sachsen ist ein Warnsignal – und er betrifft uns alle.

Die Entwicklungen, die wir dort sehen, sind keine Ausnahme. Sie sind das Ergebnis politischer Entscheidungen, gesetzlicher Vorgaben und fehlender Kontrolle. Und genau diese Strukturen existieren auch bei uns in Brandenburg.

Wir dürfen hier nicht länger wegsehen!

Eltern müssen jetzt genau hinschauen, was an den Schulen ihrer Kinder passiert. Sie müssen Fragen stellen, sich einmischen und sich wehren, wenn Grenzen überschritten werden. Es darf nicht sein, dass sensible Themen ohne Transparenz und ohne echte Mitbestimmung in den Unterricht getragen werden.

Auch gegenüber Schulen und Lehrern braucht es in solchen Fällen klare Rückmeldungen. Wo Inhalte vermittelt werden, die Eltern für unangemessen halten, darf es keinen stillschweigenden Konsens geben – hier ist Widerspruch notwendig.

Für mich steht fest:
Ich werde mich auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen, dass solche Programme aus unseren Schulen verschwinden.

Der Schutz unserer Kinder ist nicht verhandelbar. Und genau dafür braucht es jetzt klare politische Entscheidungen – bis hin zu einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene.

Quellenverzeichnis

[1] Junge Freiheit (2026): Bericht zum Vorfall an der Oberschule Schleife
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/eltern-in-aufruhr-vorzeigeschule-praesentiert-kindern-homo-pornos/

[2] Medienberichte zur Prüfung durch Behörden (z. B. Welt.de), 2026

[3] Landtag Brandenburg, Drucksache 7/7190 – Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfrage zu Maßnahmen „geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ in Kitas

[4] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/1665 – Projekte wie „Bildung unterm Regenbogen“

[5] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/1665 sowie Nachfrage Drucksache 8/2196 – Finanzierung von NGOs durch MBJS und Landeszentrale für politische Bildung

Nichtige Corona-Regeln – Bußgelder zügig zurückzahlen!

Sechs Jahre Corona-Politik – Zeit für Aufarbeitung

Am 16. März 2020 begann in Deutschland eine Phase tiefgreifender staatlicher Eingriffe in das gesellschaftliche Leben. Schulen und Kitas wurden geschlossen, Gastronomie und Kultur mussten dichtmachen, wirtschaftliche Aktivitäten wurden massiv eingeschränkt. Wenige Tage später folgten Kontaktverbote und weitere drastische Maßnahmen.

Ein Blick auf die Tage unmittelbar davor wirkt aus heutiger Perspektive bemerkenswert. Am 14. März 2020 schrieb der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter:

„Achtung Fake News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT!“

Nur zwei Tage später wurden genau solche Einschränkungen beschlossen.

Viele Menschen erinnern sich heute daran, wie schnell sich das gesellschaftliche Klima veränderte. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, Berufsverbote in bestimmten Bereichen, ein massiver sozialer Druck rund um Impfungen sowie eine zunehmend vergiftete öffentliche Debatte führten zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft.

Für zahlreiche Bürger fühlte sich diese Zeit wie ein politischer Feldzug gegen Teile der eigenen Bevölkerung an – eine Phase, in der Grundrechte eingeschränkt, Existenzen zerstört und kritische Stimmen ausgegrenzt wurden.

Sechs Jahre später ist die zentrale Frage deshalb aktueller denn je:

Warum gibt es bis heute keine umfassende politische Aufarbeitung dieser Zeit?

Viele Menschen verloren ihre Arbeit oder standen kurz vor dem wirtschaftlichen Ruin. Andere wurden gesellschaftlich ausgegrenzt, weil sie Maßnahmen kritisierten oder sich gegen bestimmte staatliche Vorgaben entschieden. Freundschaften zerbrachen, Familien wurden gespalten.

Politik und große Teile der Medien haben diese Entwicklung nicht nur begleitet, sondern vielfach aktiv vorangetrieben. Kritik wurde schnell als unsolidarisch, verantwortungslos oder verschwörungstheoretisch abgestempelt. Gerade deshalb darf diese Zeit nicht einfach verdrängt werden.

Von freiwilliger Corona-Aufarbeitung bisher keine Spur

Die seinerzeit verantwortlichen Politiker wollen Corona und die damit verbundenen Maßnahmen gerne vergessen. Zu deutlich wurde mit der Zeit, dass vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Zahlreiche Maßnahmen waren widersprüchlich und objektiv sinnlos.

Insbesondere für diejenigen Bürger, die besonders stark von bestimmten Maßnahmen betroffen waren – bis hin zur Existenzbedrohung – wäre eine echte Aufarbeitung der Corona-Zeit und der getroffenen Maßnahmen eine nachträgliche Genugtuung. Von freiwilliger Aufarbeitung fehlt jedoch bislang jede Spur. Nur dort, wo die Opposition Ausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen durchgesetzt hat, wird begangenes Unrecht nicht einfach unter den Teppich gekehrt.

Hin und Her um Akteneinsicht

Auch in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung wurde ein entsprechender Ausschuss eingerichtet. Ich bin Mitglied dieses Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen. Als Ausschussmitglied stellte ich bereits im Juli des letzten Jahres einen Antrag auf Akteneinsicht und erläuterte die Notwendigkeit eines umfassenden Informationszugangs.

Entscheidungsprozesse und mögliche Versäumnisse können nur aufgearbeitet werden, wenn sich durch Niederschriften, Protokolle und Schriftwechsel der handelnden Personen und Gremien ein chronologischer Verlauf von Lageeinschätzungen, Risikobewertungen, Ressourcenplanungen und daraus abgeleiteten Maßnahmenentscheidungen herleiten lässt. Nur mit der Verschaffung aller verfügbaren Informationen zu den damaligen Entscheidungsprozessen können wir in dem Ausschuss unserer Aufgabe gerecht werden. Anderenfalls wäre dieser Ausschuss lediglich eine Beruhigungspille für die noch immer erhitzten Gemüter. Seitens des Cottbuser Oberbürgermeisterbüros wurde mir zunächst mitgeteilt, dass die Akteneinsicht abzulehnen sei. Nach weiteren Schreiben an den Oberbürgermeister sowie nach Einschaltung der Kommunalaufsicht im brandenburgischen Innenministerium wurde mir schließlich doch zugesichert, dass die Akteneinsicht gewährt wird.

Zwischenzeitlich konnte ich einen ersten Termin wahrnehmen, bei dem mir zumindest ein Teil der leider stark geschwärzten Akten präsentiert wurde.

Landesverfassungsgericht: Maskenpflicht teilweise rechtswidrig

Eine weitere wichtige Entwicklung in Sachen Corona ergibt sich aus einem Beschluss des Brandenburger Landesverfassungsgerichts vom 19. September 2025.

Die AfD im Brandenburger Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt, die Rechtmäßigkeit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 zu überprüfen. Der Antrag wurde bereits am 10. November 2020 gestellt.

Fast fünf Jahre später entschied das Verfassungsgericht Brandenburg, dass Teile dieser Verordnung verfassungswidrig waren. Konkret betraf dies die Maskenpflicht:

  • bei Versammlungen und Veranstaltungen
  • in Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels
  • bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen
  • in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen

Daraus folgt: Auch die für entsprechende Verstöße verhängten Bußgelder waren rechtswidrig. Eigentlich sollte man meinen, dass rechtswidrig verhängte Bußgelder an die Betroffenen anstandslos zurückgezahlt werden. Doch so einfach ist es in Deutschland offenbar nicht.

AfD-Antrag: Rückerstattung rechtswidriger Bußgelder

Daher beantragte die AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung die Rückerstattung sämtlicher in den Jahren 2020 bis 2022 von der Stadt Cottbus vereinnahmten Buß- und Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht, sofern die zugrunde liegenden Maßnahmen durch gerichtliche Entscheidung als verfassungswidrig festgestellt wurden.

Daraufhin teilte das Büro des Oberbürgermeisters in einer juristischen Stellungnahme mit, dass es weder automatisch noch aufgrund des Antrags der AfD-Fraktion eine Rückzahlung der rechtswidrig verhängten Bußgelder geben könne.

Dort heißt es wörtlich:

„Zusammenfassend sind Bußgeldbescheide aufgrund einer durch das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Rechtsnorm daher zwar von Beginn an rechtswidrig, können aber aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung in § 69 Abs. 3 S. 1 OWiG nicht durch die Erlassbehörde zurückgenommen werden.“

Im Ergebnis bedeutet dies: Jeder Betroffene muss selbst den Rechtsweg beschreiten und die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen.

Stadt reagiert auf politischen Druck

Der politische Druck zeigt inzwischen Wirkung. Nachdem die AfD-Fraktion das Thema in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und entsprechende Anträge gestellt hat, sah sich die Stadt Cottbus veranlasst, eine Pressemitteilung zum weiteren Vorgehen zu veröffentlichen.

Darin informiert die Stadt über das Verfahren zur möglichen Rückzahlung von Corona-Bußgeldern und weist zugleich darauf hin, dass Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten müssen, um eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens und damit eine mögliche Rückzahlung zu erreichen. Die Stadt fordert Betroffene nun ausdrücklich auf, sich mit ihrem Anliegen an die zuständigen Gerichte zu wenden und dort die Wiederaufnahme der Verfahren zu beantragen.

Aufarbeitung geht im Corona-Untersuchungsausschuss weiter

Damit bestätigt sich letztlich, dass es ohne politischen Druck aus der Stadtverordnetenversammlung offenbar keinerlei Bewegung gegeben hätte. Umso wichtiger bleibt es, dass wir an diesem Thema weiter dranbleiben.

Auch im Corona-Untersuchungsausschuss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung werden wir unsere Arbeit konsequent fortsetzen. Die inzwischen zugänglichen Akten werden weiter ausgewertet, um Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten während der Corona-Zeit vollständig aufzuklären.

Unser Ziel bleibt eine umfassende Aufarbeitung der damaligen Maßnahmen. Wir hoffen, dass sich im Zuge der weiteren Akteneinsicht auch konkrete Verantwortliche benennen lassen. Wer politische Entscheidungen trifft, die sich später als rechtswidrig oder unverhältnismäßig erweisen, muss dafür am Ende auch Verantwortung übernehmen.


Quellen

  1. Pressemitteilung der Stadt Cottbus:
    https://cottbus.de/pressemitteilung/verfahren-zur-moeglichen-rueckzahlung-von-corona-bussgeld/
  2. Beschluss des Landesverfassungsgerichts Brandenburg vom 19.09.2025 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Sie ist wieder da: Merkels glorreiche Rückkehr als Königin der Katastrophen

Man munkelt, sie will doch Bundespräsident werden. Nach Jahren der demonstrativen Abwesenheit hat sich Angela Merkel dazu herabgelassen, am 20. Februar 2026 erstmals seit 2021 wieder einen CDU-Bundesparteitag mit ihrer Anwesenheit zu beglücken. Wie gnädig! Deutschland kann aufatmen – die Architektin unseres kollektiven Niedergangs ist zurück. (1)

Was für ein Timing! Gerade jetzt, wo die AfD in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern in Umfragen auf 35 bis 40 Prozent kommt, braucht die CDU natürlich genau das: Die triumphale Rückkehr jener Frau, deren Politik maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die AfD überhaupt erst entstanden ist.

Die Wiederbelebung einer politischen Untoten

Damit hat in der CDU-Führung wohl kaum jemand gerechnet, heißt es. Tja, wenn man jahrelang die Augen vor der Realität verschließt, ist man wohl auch überrascht, wenn die personifizierte Fehlentscheidung plötzlich wieder vor der Tür steht. Seit der Wahl von Friedrich Merz zum CDU-Vorsitzenden im Januar 2022 pflegt Merkel ein distanziertes Verhältnis zur Parteiführung, ihr Verhältnis zu Merz selbst gilt als „zerrüttet“. (2)

Ach, wirklich? Die Frau, die 16 Jahre lang jeden potenziellen Nachfolger systematisch weggebissen hat wie eine Kobra ihre Beute, hat ein schlechtes Verhältnis zu demjenigen, der es schließlich geschafft hat? Überraschung! Merkel hat Merz sowohl als Oppositionsführer als auch als Kanzler wiederholt öffentlich kritisiert – etwa wegen der Zurückweisung von Migranten an den deutschen Grenzen. Natürlich! Denn wenn jemand versucht, ihre katastrophalen Fehler zu korrigieren, ist das in Merkels Welt offenbar ein Sakrileg. (3)

2015: Das Jahr, in dem Deutschlands politische Führung die Vernunft verlor

Apropos katastrophale Fehler – reden wir doch mal über den Elefanten im Raum: „Wir schaffen das!“ Dieser Satz gilt mittlerweile als Merkels zentrale Aussage in der damaligen, bis heute anhaltenden Krise. Ein Satz, der Deutschland mehr gekostet hat als jede Naturkatastrophe. Am 31. August 2015 sagte Merkel wörtlich: „Deutschland ist ein starkes Land. Und das Motiv, in dem wir an diese Dinge herangehen, muss sein: Wir haben so vieles geschafft – wir schaffen das!“ (4)

Was haben wir denn geschafft? Schauen wir uns die glorreichen Errungenschaften mal genauer an:

Migration und Kriminalität – ein voller Erfolg! Im Jahr 2024 lag der Ausländeranteil bei Tatverdächtigen bei 41,8 %, obwohl laut offiziellen Statistiken „nur“ 14,8 % der Bevölkerung in Deutschland Ausländer sind. Sie sind damit in der Polizeilichen Kriminalstatistik überproportional vertreten. (5) Und dabei sprechen wir lediglich von den offiziell registrierten Fällen, Dunkelziffer unbekannt.

Moment mal – knapp 15 Prozent der Bevölkerung, aber knapp 42 Prozent der Tatverdächtigen? Das ist ja fast so, als hätte Merkels unkontrollierte Grenzöffnung irgendwelche Konsequenzen gehabt! Wer hätte das ahnen können?

Aber das sind sicher alles nur Einzelfälle, nicht wahr? Tausende und Abertausende von Einzelfällen. So viele Einzelfälle, dass man schon fast von einem Muster sprechen könnte. Aber das wäre ja rechts! Genauso wie der Einzelfallticker der AfD, der seit etwa 3 Jahren, zumindest einen Bruchteil sogenannter Einzelfälle darstellt. (6)

Die Energiewende: Merkels Meisterwerk der Inkompetenz

Als ob die Migrationskrise nicht genug wäre, hat uns Merkel noch ein weiteres Geschenk hinterlassen: Der Atomausstieg sei politisch beschlossen worden, ohne die Folgen für Versorgungssicherheit und Preise realistisch abzuschätzen. Stattdessen habe Deutschland nun „die teuerste Energiewende der Welt“. (7), (8)

Angela Merkel hatte erneut einen abrupten Kurswechsel vollzogen. Zunächst hatte sie den unter Rot-Grün beschlossenen Atomausstieg rückgängig gemacht beziehungsweise zeitlich verlängert. Als sie jedoch bemerkte, dass diese Entscheidung im ihr mental fremden Westen der Republik auf Ablehnung stieß, nutzte sie den Tsunami und die darauffolgende Reaktorkatastrophe von Fukushima, um die Atompolitik überraschend wieder zu beenden. „Angela Merkel kam Fukushima gerade recht“, sagte damals Klaus Töpfer, Umwelt-Experte der CDU. (9)

Ein Tsunami in Japan als Grund, in Deutschland die Kernkraftwerke abzuschalten? Das ist ungefähr so logisch, wie wegen eines Vulkanausbruchs auf Island in Bayern die Bergbahnen zu schließen. Aber Logik war noch nie Merkels Stärke.

Bundeskanzler Merz bezeichnete den Atomausstieg als „schweren strategischen Fehler“ und die Energiewende als „die teuerste und ineffizienteste der Welt“. Sogar ihr Nachfolger muss zugeben, was für einen Murks sie hinterlassen hat. Aber wird er es korrigieren? Natürlich nicht! Eine Rückkehr zur Kernenergie, deren Aufgabe er selbst als strategischen Fehler bezeichnete, spielte in seinen Ausführungen keine Rolle. Offenbar traut er sich nicht, den dazu notwendigen Konflikt mit dem kernkraftkritischen Koalitionspartner SPD einzugehen. (7), (8)

Die Euro-Krise: Merkels Meisterkurs in Geldvernichtung

Aber warten Sie, es kommt noch besser! Erinnern wir uns an die glorreiche Euro-Rettung: Die Kredite, die Deutschland Griechenland gewährt habe, bezeichnete Wagenknecht als eine „verantwortungslose Veruntreuung von deutschem Steuergeld“. (10)

Täuschung – das perfekte Wort für Merkels gesamte Kanzlerschaft! Kein ernstzunehmender Fachmann geht davon aus, dass wir diese Hilfskredite von Griechenland zurück erhalten. Aber Hauptsache, wir haben Solidarität gezeigt. Mit dem Geld anderer Leute ist man ja immer besonders großzügig.

Die gesellschaftliche Spaltung: Merkels bleibendes Vermächtnis

Was hat uns diese Politik gebracht? Eine Gesellschaft, die zerrissener ist als je zuvor. Eine Wirtschaft, die unter astronomischen Energiepreisen ächzt. Innenstädte, in denen man sich nach Einbruch der Dunkelheit besser nicht mehr blicken lässt. Ein Bildungssystem, das vor lauter „Integration“ vergessen hat, was Bildung eigentlich bedeutet.

Und jetzt kommt sie wieder. Vermutlich, um ihren Unterstützern in der Partei und den Menschen im Land zu zeigen: Die CDU ist mehr als Friedrich Merz und seine Politik. Ach so! Die CDU ist also mehr als jemand, der erfolglos versucht, ihre Fehler zu korrigieren? Na dann ist ja alles gut!

Der tosende Applaus der Lemminge

Das Beste kommt aber noch: Mit den 11-minütigen Ovationen nach ihrer Rede auf dem CDU-Parteitag 2016 haben die CDU-Mitglieder Merkel nicht nur Rückendeckung gegeben, sondern auch zum Ausdruck gebracht, dass sie mit ihrer Parteivorsitzenden keinen Fehler gemacht haben. (11)

11 Minuten Applaus! Für was? Für die Zerstörung der Energiesicherheit? Für die unkontrollierte Masseneinwanderung? Für die Verschleuderung von Steuergeldern? Für die Spaltung der Gesellschaft? Bei Stalin war es so, dass diejenigen, die vorzeitig mit dem Klatschen aufgehört hatten, anschließend im Gulag landeten. Bei der CDU landet man offenbar nur in der Bedeutungslosigkeit.

Fazit: Die Raute des Grauens kehrt zurück

„Sie ist wieder da“ – und das ist keine gute Nachricht. Es ist, als würde der Brandstifter zum Tatort zurückkehren, um sich die Asche anzusehen. Nur dass in diesem Fall die Asche unser Land ist.

Die CDU hätte die Chance, endlich einen Schlussstrich zu ziehen. Stattdessen holt man die Untote aus der Versenkung. Wenn Merkel tatsächlich Bundestagspräsidentin werden sollte, wäre das der ultimative Beweis dafür, dass die politische Elite dieses Landes entweder vollkommen den Verstand verloren hat oder das deutsche Volk bewusst verhöhnt. Vermutlich beides.

Deutschland 2026: Ein Land, das seine eigene Abschaffung beklatscht. Was für eine Zeit, um am Leben zu sein!

Quellen

(1) Ex-Kanzlerin erstmals seit Regierungszeit wieder bei CDU-Parteitag

(2) CDU-Spitze nervös wegen Merkel beim Parteitag

(3) Merkel widerspricht Merz bei Zurückweisungen

(4) „Wir schaffen das!“ Vom Entstehen und Nachleben eines Topos

(5) Ausländerkriminalität in Deutschland – Daten & Fakten

(6) Brisant wie nie: Unser Einzelfallticker!

(7) Der Abrechnung mit der Energiewende müssen Taten folgen

(8) „Deutschland hat die teuerste Energiewende auf der ganzen Welt“, klagt Friedrich Merz

(9) Nun rächen sich die größten Fehler der Angela M.

(10) Merkel: Schwerer Weg in der Griechenlandkrise

(11) Elf Minuten Applaus für Merkel – was das Signal für die Kanzlerin bedeutet

Linker Terror gefährdet Stromversorgung – Tote werden in Kauf genommen!

Linker Terror gefährdet Stromversorgung – Tote werden in Kauf genommen!

Wenn die deutschen Sicherheitsbehörden alljährlich ihre Berichte präsentieren, heißt es immer, dass die größte Gefahr in unserem Land vom sogenannten Rechtsextremismus ausgehen würde. Man klopft sich dann gegenseitig auf die Schulter, präsentiert sich als mutige Kämpfer gegen rechts und verteilt fleißig Steuergelder an Gruppen, die diesen Kampf vor allem auf der Straße austragen. Mit Demos, aber zunehmend auch mit Gewalt.

Das Märchen, dass linke Gewalt sich ausschließlich gegen Sachen richte, gegen die vermeintlich kapitalistischen Strukturen, stimmt längst nicht mehr: Stichworte Hammerbande oder „Antifa Ost“. Es gibt ihn wieder, den linken Terror gegen Menschen. Wer das verharmlost, macht sich zumindest moralisch mitschuldig.

Die Entwicklung ist kein Zufall. Sie ist das Ergebnis einer jahrelangen Verharmlosung linker Gewalt, politischer Blindheit und einer Kultur des Wegschauens. Wer heute überrascht ist, hat die Warnsignale bewusst ignoriert.

Die Hammerbande war kein Einzelfall. Sie war ein Vorbote. Über Jahre hinweg konnten sich militante Strukturen verfestigen, trainieren, vernetzen und zuschlagen – mit Hämmern, Schlagstöcken, Pfefferspray. Menschen wurden gezielt attackiert, teilweise lebensgefährlich verletzt. Das erklärte Ziel: „massiver und nachhaltiger Schaden“. Und dennoch wurde diese Gewalt in Teilen der Öffentlichkeit relativiert, ideologisch entschuldigt oder als „antifaschistischer Widerstand“ umgedeutet.

Auch die angebliche Gewalt gegen Sachen richtet sich letztlich gegen Menschen. Bereits im September 2025 hat eine linksextreme Gruppe weite Teile des Berliner Südostens über Tage hinweg weitgehend lahmgelegt. Damals fiel im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick für 60 Stunden der Strom aus [1].

Nun erneut: Was ist los in Berlin? Wird man die Geister, die man selbst rief (und finanzierte), nicht mehr los?

Berliner Südwesten über Tage hinweg ohne Strom und Heizung

Am frühen Sonnabendmorgen (4. Januar 2026) wurden durch Brandstiftung an einer Kabelbrücke am Teltowkanal fünf Hochspannungskabel und mehrere Mittelspannungskabel zerstört [2]. Unmittelbar betroffen sind die Stadtteile Zehlendorf, Wannsee, Nikolassee und Lichterfelde.

Anfangs waren 45.000 Haushalte und mehr als 2.200 Unternehmen betroffen [3]. Wie viele Menschen in den Häusern und Wohnungen leben, war bisweilen gar nicht klar. Schätzungen gehen von 65.000 bis 100.000 Betroffenen aus [4].

Neben der Stromversorgung brach auch das Fernwärmenetz zusammen. Noch bis einschließlich Donnerstag werden – Stand jetzt – tausende Menschen von der Versorgung abgeschnitten sein, weil die Schäden am Stromnetz schwerwiegend und die Reparatur äußerst kompliziert sei [5]. Für eine Reparatur seien Plusgrade erforderlich, um innerhalb weniger Tage die Stromversorgung wiederherzustellen, müssten zwei Leitungen zusammengeführt werden, die bisher nicht miteinander verbunden waren [2].

Fast 20 Schulen sind mindestens bis Mitte der Woche geschlossen, für zahlreiche Kitas musste eine Notbetreuung in anderen Einrichtungen organisiert, es mussten Notunterkünfte, Wärmestuben und Anlaufstellen für einsame Menschen eingerichtet werden [1]. Über Tage hinweg mussten mehrere zehntausend Menschen in kalten Wohnungen ausharren, bei eisigen Außentemperaturen.

Aufgrund der Eiseskälte ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Wasserleitungen bersten und schweren Schaden nehmen, was die Versorgungssituation weiter verschärfen würde. Wohnungen würden auf Dauer unbewohnbar werden, Eigenheimbesitzer könnten letztlich auf den Schäden sitzen bleiben.

Selbst drei Tage nach dem Terroranschlag auf die Stromversorgung waren noch 25.500 Haushalte und rund 1.200 Unternehmen in den betroffenen Stadtteilen ohne Strom [1]. Auch die Bahnhöfe in der Region konnten tagelang nicht genutzt werden.

Mit der Vulkangruppe wird nun deutlich, dass diese Entwicklung weitergeht. Die Aktionsform verlagert sich zunehmend von gezielten Überfällen auf Personen hin zu Angriffen auf Infrastruktur, Sabotage und koordinierte Aktionen, die das Funktionieren des Staates selbst treffen sollen. Stromversorgung, Verkehr, kritische Systeme – das ist kein Protest mehr. Das ist politisch motivierte Zerstörung und Terror.

Zeitweise waren 74 Pflegeeinrichtungen vom Stromausfall betroffen [1]. Sie mussten evakuiert werden, auch Krankenhäuser arbeiten nur im Notbetrieb [6]. Lebenswichtige Operationen müssen aufgeschoben werden.

Diese Radikalisierung fällt nicht vom Himmel. Sie folgt einer Linie. Von der „Letzten Generation“, die mit Straßenblockaden begann und sich offen auf „zivilen Ungehorsam“ berief, über die schleichende Akzeptanz von Nötigung und Erpressung, bis hin zu Gruppen, die Gewalt nicht mehr als Mittel ausschließen, sondern strategisch einplanen. Die Sprache wird schärfer, die Methoden brutaler, die Ziele umfassender.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes suchten vor allem ältere und alleinlebende Menschen vor Ort in ihren Wohnungen auf, weil sie tagelang ohne Kommunikation nach außen leben mussten [7]. Zum Teil wurden in den Wohnungen sieben Grad Celsius gemessen [7]. Selbst die Bundeswehr musste zu Hilfe gerufen werden, der Berliner Senat rief eine „Großschadenslage“ aus [3]. Plünderungen wurden für möglich gehalten, sollte die Lage nicht binnen einiger Tage stabilisiert werden können.

Im Ergebnis kann man schon jetzt sagen, dass es sich um den längsten Stromausfall seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs handelt [1].

Wer sind die Täter? Was sind ihre Ziele?

In einem Bekennerschreiben, das die Sicherheitsbehörden für glaubhaft halten, hat sich die linksextreme „Vulkangruppe“ detailreich zur Tatausführung an der Kabelbrücke in Berlin-Lichterfelde und zu den damit verbundenen Zielen geäußert [8]. So heißt es in dem Schreiben der Gruppe:
„Die Kabelbrücke, die nicht öffentlich verzeichnet ist und vom Kraftwerk Lichterfelde über den Teltowkanal geführt wird, haben wir zur Seite der Grünanlagen hin in Brand gesetzt. Wir haben die angeschmorten Kabelstränge mit herumliegenden Stahlstangen zusätzlich kurzgeschlossen“ [9].

Laut dem Schreiben war ein Stromausfall angeblich nicht das Ziel, sondern ein „Akt der Notwehr“ gegen „die fossile Energiewirtschaft“ [8].

Auffällig ist dabei: Die ideologische Rechtfertigung bleibt stets dieselbe. Man erklärt sich selbst zum moralischen Akteur, zum letzten Bollwerk gegen ein angeblich illegitimes System. Gewalt wird nicht als Problem gesehen, sondern als notwendiges Werkzeug. Genau diese Logik eint die Hammerbande, die Vulkangruppe und mögliche Nachfolger.

Die gleiche Gruppe hatte sich bereits im Jahr 2024 zu einem Anschlag auf die Tesla-Fabrik im brandenburgischen Grünheide bekannt [8]. Man geht davon aus, dass die Gruppe für mehr als zehn Anschläge auf die Stromversorgung verantwortlich ist [9]. Sicherheitsbehörden zufolge hat sich die Gruppe im Jahr 2011 gegründet [9].

Linker Terror im Gewand des moralisch erhabenen Klimaschutzes – wie sich das mit tonnenweise verderblichen Waren in Läden, Restaurants und Supermärkten verträgt, die nicht gekühlt werden konnten und anschließend entsorgt werden mussten, bleibt das Geheimnis der völlig enthemmten Greta-Jünger.

Staatsversagen

Die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) kann wohl gar nicht glauben, dass linker Terror hinter dem Anschlag steckt. So forderte sie für die Ermittlungen Unterstützung des Bundes, man müsse herausfinden, ob es sich „nur um linke Aktivisten“ handele oder ob mehr dahinterstecke [3]. Vielleicht sollte sich Giffey einmal fragen, ob man mit solcher Naivität ein Regierungsamt bekleiden kann.

Ergebnis dieser Naivität ist, dass die Täter nie dingfest gemacht werden. So ging man auch nach dem linken Terroranschlag auf die Berliner Stromversorgung im vergangenen September schnell zur Tagesordnung über. Von den Tätern fehlt bis heute jede Spur. Auch die Tatsache, dass die „Vulkangruppe“ seit 2011 unbehelligt ihr Unwesen treibt, der Staat bei der Aufklärung der Taten im wahrsten Sinne des Wortes seit eineinhalb Jahrzehnten im Dunkeln tappt, ist ein beispielloses Armutszeugnis.

Dabei ist die entscheidende Frage nicht, ob es eine neue Terrorgruppe geben wird, sondern wann. Wer glaubt, mit der Zerschlagung einzelner Zellen sei das Problem gelöst, verkennt die Dynamik. Solange Ideologie, Rechtfertigung und politische Nachsicht bestehen bleiben, werden neue Gruppen entstehen – mit neuen Namen, neuen Symbolen, aber derselben Bereitschaft zur Gewalt.

Doch Giffey ist nicht nur auf dem linken Auge blind, sie weist auch jegliche politische Verantwortung von sich. „Unsere Kabel sind sehr gut gesichert“, sagte sie in einem ersten Statement [2]. Was wohl die tausenden Betroffenen dazu sagen, die nun seit Tagen ohne Strom, Warmwasser und Heizung leben? Oder die Unternehmen, die mit den immensen Schäden allein gelassen werden?

Erinnerungen an die Flutkatastrophe im Ahrtal werden wach, wenn Berichte die Runde machen, dass der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) am Tag des Terroranschlags nicht aus dem Urlaub zurückgekehrt sei, sondern erst 30 Stunden später [3]. Sieht so politische Verantwortung aus?

Ebenfalls ist es mehr als bezeichnend, dass auch mehr als eine halbe Woche nach dem Terroranschlag vonseiten des Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers keinerlei Stellungnahme überliefert ist.

Eine Parteikollegin von Merz und Wegner, die frühere Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, deutete auf dem sozialen Netzwerk X an, welche Folgen möglich sind, wenn das Staatsversagen noch länger dauert:
„35.000 Haushalte fünf Tage ohne Strom bedeuten absehbar Hunderte bis Tausende Todesopfer!“ [6].

Linken Terror entschlossen bekämpfen

Dass es sich den eigenen Bekundungen nach um Klimaschützer handelt, zeigt erneut, wie gefährlich diese politische Strömung ist. Zu lange hat man das Ganze als verantwortungswusste und zivilcouragierte Jugendbewegung aufgewertet. Dabei zeichnete sich schon früh ab, dass diese Gruppierungen linksextrem unterwandert sind.

Wenn sich die Verfasser des Bekennerschreibens in Klassenkampf-Getöse üben und gegen die vermeintlichen Villen-Besitzer agitieren, die das angebliche Ziel ihres Anschlags waren, blenden sie aus, dass bei Minusgraden auch die Schwächsten der Bevölkerung direkt und existenziell betroffen sind. Nur mit Notstromaggregaten konnte verhindert werden, dass es in Pflegeheimen zu Todesfällen kam. Viele alte Menschen jenseits der 90 mussten in Notunterkünfte gebracht werden. So wurde berichtet, dass mehrere Menschen mit Pflegegrad 4 und 5 die Nächte in Turnhallen verbringen mussten [3]. Ob es in der Folge noch zu Todesfällen kommt, werden die kommenden Wochen zeigen.

Es geht nicht um Villen-Besitzer, Energiekonzerne oder „das Kapital“ – der linke Terror richtet sich gegen uns alle. Dieser neuerliche Anschlag auf die öffentliche Infrastruktur zeigt, dass Tote billigend in Kauf genommen werden.

Der Staat steht hier an einem Scheideweg. Entweder er benennt linksextremen Terror endlich als das, was er ist, und handelt konsequent – oder er akzeptiert stillschweigend eine Eskalation, deren Folgen absehbar sind. Die Geschichte zeigt: Extremismus, der nicht frühzeitig gestoppt wird, radikalisiert sich weiter.

Hammerbande, Vulkangruppe – das sind keine Ausnahmen. Sie sind Symptome. Symptome einer politischen und gesellschaftlichen Entwicklung, die lange geduldet wurde. Wer verhindern will, dass aus der nächsten Gruppe eine noch brutalere wird, muss jetzt handeln. Klar, konsequent und ohne ideologische Scheuklappen.

Schluss mit der Verharmlosung linker Gewalt und mit der öffentlichen Finanzierung linker Strukturen – dieser Sumpf muss endlich trockengelegt werden!

Quellenverzeichnis

[1] „Noch 25.500 Haushalte ohne Strom – Land übernimmt Übernachtungskosten von Betroffenen für Dutzende Hotels“, www.tagesspiegel.de, Stand: 6. Januar 2026

[2] „Berliner Stromausfall: Warum die Reparatur so lange dauert“, www.zdfheute.de, 4. Januar 2026

[3] „„Das ist nur widerlich“ – Massive Kritik gegen Bürgermeister, Berlin ruft „Großschadenslage“ aus“, www.welt.de, 5. Januar 2026

[4] „Berliner Stromausfall: Ex-Ministerin befürchtet tausende Tote“, www.jungefreiheit.de, 4. Januar 2026

[5] „Weiterer Tag ohne Strom bei eisiger Kälte – Schulen und Kitas dicht“, www.stern.de, 5. Januar 2026

[6] „„Absehbar tausende Todesopfer“: Ex-CDU-Ministerin nach Stromnetz-Anschlag in Berlin in Aufruhr“, www.fr.de, 5. Januar 2026

[7] „25.500 Haushalte weiter ohne Strom – Videoüberwachung gefordert“, www.morgenpost.de, Stand: 6. Januar 2026

[8] „Linksextreme „Vulkangruppe“ bekennt sich zu Brandanschlag im Berliner Südwesten“, www.rbb24.de, 5. Januar 2026

[9] „Mega-Stromausfall in Berlin: Wer sind die linksextremen Täter?“, www.jungefreiheit.de, 4. Januar 2026

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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