Die Union und die Glaubwürdigkeitsfalle – eine Bilanz

Es gibt in der Politik einen Unterschied zwischen einer Kurskorrektur und einem Kursabbruch. Eine Kurskorrektur ist legitim, weil sie auf neue Erkenntnisse, veränderte Umstände oder bessere Argumente reagiert. Ein Kursabbruch hingegen ist das, was die Union gerade vollzieht: Sie gibt zentrale Positionen auf, nicht weil sich die Realität verändert hat, sondern weil der Koalitionspartner drückt, mal wieder.

Das ist kein Pragmatismus, sondern das Gegenteil davon.

Drei Widersprüche, die sich nicht wegdiskutieren lassen

Widerspruch eins: Grenzkontrollen verschärfen und Anreize erhöhen

Die Bundesregierung hat in den ersten Monaten ihrer Amtszeit die Grenzkontrollen ausgebaut und Zurückweisungen durchgesetzt, mit mäßigem Erfolg und eher als Symbolpolitik, denn die Botschaft sollte klar sein: Deutschland kontrolliert wieder, wer hereinkommt.

Gleichzeitig plant Innenminister Dobrindt, Asylbewerbern bereits nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis zu erteilen, unabhängig von der Bleibeperspektive.

Das ist kein Widerspruch am Rand, sondern ein Widerspruch im Kern, denn wer an der Grenze abweist und gleichzeitig im Inland frühen Arbeitsmarktzugang verspricht, schickt zwei entgegengesetzte Signale: Das eine sagt, komm nicht, das andere sagt, wenn du es schaffst, lohnt es sich.

In der Migrationsforschung ist gut belegt, dass Anreize im Zielland eine der stärksten Triebkräfte von Migrationsbewegungen sind, und man muss kein Akademiker sein, um das zu verstehen.

Widerspruch zwei: GEAS unterstützen und gleichzeitig untergraben

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem ist das ambitionierteste Projekt zur gesamteuropäischen Steuerung irregulärer Migration seit Jahrzehnten. Sein Kernziel besteht darin, dass Menschen mit geringer Bleibeperspektive gar nicht erst bis in die Kernländer der EU gelangen, sondern Verfahren an der Außengrenze durchlaufen, bei klaren Zuständigkeiten und konsequenter Rückführung.

Die Union unterstützt das GEAS auf europäischer Ebene, in Brüssel und in Pressemitteilungen, schafft jedoch auf nationaler Ebene genau den Anreiz, der dieses System unterläuft, nämlich reguläre Arbeit in Deutschland, erreichbar nach drei Monaten, ohne Rücksicht auf den Ausgang des Asylverfahrens.

Wer das GEAS ernst nimmt, darf auf nationaler Ebene nicht das Gegenteil tun, denn Glaubwürdigkeit in der Europapolitik beginnt mit Konsistenz im eigenen Land.

Widerspruch drei: Abschiebung als Druckmittel, aber ohne Konsequenz

Die Abschiebeflüge nach Afghanistan hatten vor allem symbolischen Charakter und wurden entsprechend öffentlichkeitswirksam inszeniert, weshalb Abschiebung als gelegentliches Signal keine Politik ist, sondern Theater.

Solange Verfahren im Schnitt neun Monate dauern, solange abgelehnte Bewerber durch systemische Klagemöglichkeiten den Vollzug jahrelang hinauszögern können und solange Kettenduldungen der Regelfall sind, bleibt die Abschiebung das, was sie bisher war: eine Ausnahme, die die Regel bestätigt.

Eine Regierung, die das weiß und trotzdem nicht an diesen Strukturen ansetzt, hat kein Glaubwürdigkeitsproblem mit dem politischen Gegner, sondern mit der Realität.

Was stattdessen zu tun wäre

Keine der folgenden Forderungen ist neu und keine ist utopisch, sie scheitern nicht an fehlenden Ideen, sondern an fehlendem politischen Willen.

GEAS konsequent national umsetzen

Europa hat sich auf ein System geeinigt, und Deutschland muss es nicht nur unterschreiben, sondern vorleben.

Das bedeutet konkret, dass es keine nationalen Sonderregelungen geben darf, die Weiterwanderungsanreize schaffen, denn wer in einem anderen EU-Land registriert wurde, wird dorthin zurückgeführt, ohne Ausnahme und ohne jahrelangen Rechtsstreit.

Die Dublin-Regeln gelten entweder oder sie gelten nicht, ein Mittelweg macht das System kaputt.

Gleichzeitig muss Deutschland europäische Partner aktiv drängen, die Außengrenzverfahren zu implementieren, das heißt durch finanzielle Unterstützung für Griechenland, Bulgarien und Italien, nicht als Almosen, sondern als strategische Investition in die eigene Entlastung.

Wer bereits an der EU-Außengrenze einen ablehnenden Bescheid erhält, hat weder Grund noch rechtliche Möglichkeit, bis nach Deutschland weiterzureisen, und muss dort auch nicht abgeschoben werden, weshalb Abschiebung strukturell verankert und nicht episodisch inszeniert werden sollte.

Abschiebung strukturell verankern, nicht episodisch inszenieren

Wer abgelehnte Asylbewerber ernsthaft rückführen will, braucht schnelle Verfahren, funktionierende Rücknahmeabkommen und einen Rechtsstaat, der Urteile vollzieht.

Verfahrensbeschleunigung ist der wichtigste Hebel, nicht weil Schnelligkeit Gerechtigkeit ersetzt, sondern weil lange Verfahren Integration sabotieren für jene, die bleiben dürfen, und den Vollzug unmöglich machen für jene, die es nicht dürfen.

Das ist keine Kritik an den Betroffenen, sondern eine Kritik an einem System, das diese Situation systematisch produziert.

Viele Herkunftsländer weigern sich, abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen, weil sie wissen, dass Deutschland sie nicht zwingt, und genau das muss sich ändern.

Deutschland verfügt über handfeste Druckmittel wie Entwicklungshilfe, Visa für deren Bürger und Handelsvorteile, sodass gelten muss: Wer nicht kooperiert, bekommt weniger davon, wer kooperiert, wird belohnt.

Diese Konditionen müssen endlich systematisch und konsequent angewendet werden, nicht als Drohung, sondern als normales außenpolitisches Instrument, das andere Länder längst selbstverständlich nutzen.

Eine Entscheidung, die nicht vertagt werden kann

Die Union steht vor einer Entscheidung, die sie nicht aussitzen kann, denn entweder sie begreift Migrationspolitik als Systemfrage mit europäischer Architektur, nationalem Vollzug und struktureller Konsequenz, oder sie verwaltet das Thema weiter mit symbolischen Gesten und taktischen Kompromissen.

Bericht aus der SVV Cottbus

20. November 2024

In der gestrigen Stadtverordnetenversammlung standen zwei unserer Anträge zur Abstimmung, die trotz ihrer sachlichen und rechtsstaatlichen Zielsetzungen abgelehnt wurden: ein Antrag zum Schutz nachtaktiver Tiere (AT-21/24) und ein Antrag zur Verbesserung des Rückführungsvollzugs von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern (AT-30/24).

Antrag: Nachtfahrverbot für Mähroboter

SessionNet | Nachtfahrverbot für Mährobotersession.cottbus.de

Der erste Antrag zielte auf ein Nachtfahrverbot für automatisierte Mähroboter im Stadtgebiet ab, um nachtaktive Tiere wie Igel, Lurche und Insekten zu schützen. Der Hintergrund: Immer häufiger werden verletzte Igel, oft mit schweren Verstümmelungen durch Mähroboter, in Tierheime gebracht. Im Jahr 2023 waren es allein im Tierschutzzentrum Leuthen 240 Fälle.

Obwohl der Antrag wissenschaftlich und mit Beispielen aus Belgien und Deutschland untermauert wurde, wo solche Regelungen bereits erfolgreich umgesetzt sind, erhielt er keine Mehrheit. Kritiker argumentierten mit bürokratischen Hürden und möglicher Eingriffe in die Privatsphäre.

Die ablehnende Entscheidung wurde von uns als unverständlich empfunden, da hier nicht nur Tierschutz, sondern auch die Bewahrung der Artenvielfalt im Fokus standen.

Antrag: Zielvereinbarung zur Verbesserung des Rückführungsvollzugs

SessionNet | Antrag auf Unterzeichnung der Zielvereinbarung zwischen der kreisfreien Stadt Cottbus und der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) zur „Verbesserung des Rückführungsvollzugs“session.cottbus.de

Der zweite Antrag forderte die Unterzeichnung einer Zielvereinbarung mit der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) zur Einführung sogenannter „Tischfestnahmen“. Diese Methode, bei der ausreisepflichtige Personen in Ämtern festgenommen werden, wurde als wirksames Mittel zur konsequenten Umsetzung der Rechtslage beschrieben.

Trotz eindeutiger rechtlicher Grundlage und positiver Erfahrungen in anderen Landkreisen Brandenburgs wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt – auch durch die CDU, die auf Landesebene dieselbe Praxis unterstützt. Diese Ablehnung überraschte besonders, da es hier um die schlichte Umsetzung deutschen Rechts ging.

Die Ergebnisse der Abstimmungen zeigen, dass sachliche Anliegen zunehmend ideologisch bewertet werden.  

Beide Anträge hatten das Ziel, bestehendes Recht durchzusetzen – sei es der Schutz der Tierwelt oder die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Weder die Ablehnung des Mähroboter-Antrags noch die Verweigerung der Tischfestnahmen stärkt das Vertrauen der Bürger in Verwaltung und Politik.

Unsere Politik ist weder ideologisch noch menschenfeindlich. Wir stehen für die konsequente Anwendung deutschen Rechts und die Förderung praktischer Lösungen, die sowohl die Sicherheit der Menschen als auch den Schutz der Natur gewährleisten.

Die gestrigen Entscheidungen sind ein Rückschritt für Cottbus. Wir bleiben jedoch weiterhin aktiv, um sachpolitische Lösungen voranzutreiben, die allen Cottbusern zugutekommen.

Mein Kommentar

Brandenburgs Grenzen schützen – DARUM GEHTS

In der letzten Innenauschusssitzung wurde uns – auf unseren Antrag hin – mittgeteilt, dass mindestens 10 377 Personen abgeschoben werden müssten. Daher stellen wir in der nächsten Landtagssitzung folgenden Antrag:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHVP.web&search=V-352078

Maskenpflicht für Brandenburg:

https://www.rbb24.de/politik/thema/corona/beitraege/2022/12/maskenpflicht-brandenburg-nonnemacher-berlin-bus-bahn.html

https://www.n-tv.de/panorama/Kinderaerzte-raten-von-Rueckkehr-zur-Maskenpflicht-ab-Hoehepunkt-der-Krise-stehe-noch-bevor-article23767208.html

Impfpflicht in der Pflege abgeschafft

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/corona-in-cottbus-impfpflicht-in-der-pflege-faellt-weg-_-so-reagiert-das-ctk-67976217.html

Rechtsstaatlichkeit herstellen

Mit unserem Antrag wollen wir Rechtsstaatlichkeit herstellen und die Landesregierung auffordern, alle ausreisepflichtigen Ausländer abzuschieben. Über 7300 ausreisepflichtige Ausländer halten sich derzeit im Land Brandenburg auf. Alle haben ein rechtsstaatliches Verfahren durchlaufen und es wurde rechtskräftig gerichtlich entschieden, dass kein Asylanspruch besteht. Somit besteht keinerlei Zweifel an der Abschiebung.

Unser Antrag ist hier abrufbar:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHVP.web&search=V-330210

Mein Redebeitrag:

Hier ist die ganze Debatte unter dem Titel „SCHNELLE UND EFFIZIENTE ABSCHIEBUNG“ zu verfolgen:

Da können Sie die Positionen der anderen Parteien zu unserem Antrag ansehen!

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