Ab sofort finden Sie alle im Plenum gestellten Anträge zusammegefasst auf einer Seite wieder. Im neuen Fachbereich „Im Parlament“ fasse ich die bisherigen Anträge der AfD Fraktion im Landtag Brandenburg zusammen und zeige Ihnen als Unterstützer, Wähler und Interessierten die Notwendigkeit unserer Arbeit als größte Oppositionspartei im Brandenburger Landtag.
Allgemeines
Allgemeine News des Brandenburger Landespolitikers Lars Schieske
Impfpflicht, Impfzwang oder Selbstbestimmung?
Jeder, so wie auch ich, haben die Erfahrung gemacht, dass das Leben endlich ist. Der Tod gehört zum Leben dazu. Täglich sterben ca. 2500 Menschen in Deutschland. Zu den häufigsten Todesursachen gehören Herzkreislauf- und Krebserkrankungen. Die „Corona-Toten“ machen einen Bruchteil dieser Todesfälle aus. Nun soll es eine heilsbringende Impfung geben. Diese ist neuartig und wenig bis gar nicht erforscht. Aus einem offiziellen Protokoll zur Untersuchung der Sicherheit und Effektivität des Covid-19-Impfstoffs geht hervor, dass von den 44000 Probanden lediglich 3 „schwere Corona-Infektionen“ verhindert werden konnten. 84% der Probanden zeigten mehr oder minder schwere Reaktionen auf die Impfung.
Wenn wir uns den Aufklärungsbogen anschauen, stellt man sich die Fragen ob und wie die Impfung wirkt und ob die Nebenwirkungen und Kontraindikationen im Verhältnis zur Krankheit stehen. Folgende Aussage ist im Aufklärungsmerkblatt zu finden: „Folgeschäden am Nerven- oder Herz-Kreislaufsystem sowie langanhaltende Krankheitsverläufe sind möglich. Obwohl ein milder Verlauf der Krankheit häufig ist und die meisten Erkrankten vollständig genesen, sind schwere Verläufe mit Lungenentzündung, die über ein Lungenversagen zum Tod führen können, gefürchtet.“
Noch im April wurde seitens des RKIs gesagt: „Ohne Impfstoff keine Rückkehr zur Normalität“
Doch so heißt im Aufklärungsmerkblatt unter anderem: „…ist es trotz Impfung notwendig, dass Sie sich und Ihre Umgebung schützen, indem Sie die AHA + A + L-Regeln beachten.“
Auch bei der Impfkampagne gibt es ein Totalversagen der Merkel-Regierung.
Die Telefonhotline zur Terminvergabe für Impfungen bricht zusammen und unsachgemäße Abläufe führen dazu, das massenhaft Impfdosen weggeworfen werden müssen.
Unter anderem weil erst im Impfzentrum geklärt wird, ob jemand berechtigt ist die Impfung zu bekommen, denn ist er es nicht, wird der aufgetaute Impfstoff vernichtet und das obwohl überall Impfstoff fehlt.
Merkel anordnete an, den Impfstoff nicht direkt, sondern über die EU nach Brüssel und somit über Zwischenhändler zu bestellen. Wer davon profitiert, das steht auf einem anderen Papier.
Auch erschreckende Zeitungsartikel über Impfschäden mit dem neuartigen mRNA-Impfstoff, lassen mich zur Vorsicht walten.
Durch die verständliche Skepsis gegenüber dem neuartigen Impfstoff, kommt es zur Spaltung unserer Gesellschaft. Schnell wird man zum „Impfgegner“ abgestempelt. Dies ist ein typischer Kampfbegriff der Verfechter der Corona-Panikmache und führt letztlich zur Ungleichbehandlung und zur Zwei-Klassen-Gesellschaft, wie folgende Beispiele belegen.
https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Internationale-Debatte-um-Corona-Impfpflicht-415125.html
Wer auf dieser Basis eine Impfpflicht anordnet oder einen Zwang anstrebt, macht sich in meiner Auffassung strafbar. Jeder sollte selbst entscheiden dürfen.
Ich habe mich persönlich gegen eine „Corona-Impfung“ ausgesprochen, weil die Impfung faktisch nicht heilsbringend ist.
Die Bundesregierung setzt ihre Prioritäten falsch und schiebt die Schuld ihres Versagens immer auf andere! So eine Regierung brauchen wir nicht!
Wir sind die Alternative für Deutschland
Geschichten zur Weihnachtszeit
Schöne und berührende Geschichten zur Weihnachtszeit möchte auch ich euch nicht vorenthalten. Geht es doch um gute Menschen, welche regelmäßig große Geldbeträge (er)finden und dadurch herzerwärmende Vorlagen für die Leitmedien erzeugen. Doch diesen Elfmeter möchte ich diesmal gern selbst verwandeln, da die Lösung und Wahrheit, dank technischer Standards der Geldinstitute, leicht zu ermitteln war. Worum ging es konkret: https://www.lr-online.de/lausitz/senftenberg/ehrlicher-finder-21-jaehriger-senftenberger-findet-1000-euro-im-geldautomat-53066106.html
Lest also immer zwischen den Zeilen und glaubt nicht alles was „EHRLICHEN“ Medien über ehrliche Finder schreiben.
Offener Brief an den Oberbürgermeister Holger Kelch
Offener Brief zur weiterhin gültigen Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus über die erweiterte
Maskenpflicht im Schul- und Hortbetrieb vom 20. November 2020
Sehr geehrter Oberbürgermeister Holger Kelch,
von Vater zu Vater fordere ich Sie auf die Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus unverzüglich ausser Kraft zu setzen.
In der aktuellen Allgemeinverfügung steht unter anderem folgendes: „Durch das
Infektionsgeschehen an den Schulen kommt es zu einer zunehmend unkontrollierten Ausbreitung
des Krankheitserregers SARS- CoV-2 in der gesamten Stadt Cottbus/Chóśebuz bzw. ist dies mit
den derzeitigen Erkenntnissen zu vermuten“.
Die Realität sieht anders aus. So ist folgende Aussage in der Lausitzer Rundschau vom 25. November 2020, im Artikel „Cottbuser
Schüler wollen freiwilligen Distanzunterricht“ zu lesen: „Die Stadt Cottbus betont am Mittwoch zumindest, dass es nach aktuellem Stand keine
Erkenntnisse dafür gebe, Schulen vor Ort als Treiber der Corona-Pandemie zu benennen.“ [1]
Auch im Artikel „Corona-Schultest in Spremberg bestätigt die Dunkelziffer“ in der Lausitzer Rundschau
vom 04.12. 2020 wird der Realität ins Auge geschaut, da sagt der Gesundheitsdezernent Michael Koch des Spree-Neiße-Kreis ähnliches:
„Als Treiber der Pandemie, von der Spree-Neiße neben Cottbus und Oberspreewald-Lausitz derzeit
in Brandenburg mit am stärksten betroffen ist, sehe er die Schulen aber nicht.“ [2]
Diese Aussagen stehen deutlich im Widerspruch zum Inhalt der Allgemeinverfügung.
Das MBJS des Landes Brandenburg hat mit der zweiten Verordnung über befristete
Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
(Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV) vom 30. November 2020
festgelegt, dass ab Klasse 7 nun auch eine generelle Maskenpflicht im Unterricht, außer im
Sportunterricht gilt. Dies gilt demzufolge nicht für die Grundschulen.
Die aktuellen Infektionszahlen für die Grund- und Förderschulen der Stadt liefern eindeutig
Zahlen, die zeigen, dass die Cottbusser Grund- und Förderschulen nicht die Infektionstreiber sind.
Es stellt sich somit die Frage, warum die Stadt Cottbus nun auch weiterhin an ihrer
Allgemeinverfügung festhält ohne einen stringenten Grund dafür.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus sollte unverzüglich außer Kraft gesetzt
werden oder zumindest an die Vorgaben des Landes angepasst werden.
Wie dem Artikel „ Empörung über Dauer-Maskenpflicht an Schulen“ der Potsdamer Neuste
Nachrichten vom 04.12.20 zu entnehmen, kritisieren Elternsprecher und Gewerkschaft Erziehung
und Wissenschaft die Dauer-Maskenpflicht an den Schulen.
Er sehe die Verhältnismäßigkeit „komplett ausgehebelt“, so der Landeselternsprecher.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft spricht von einer Fehlentscheidung.
Inzwischen wurde in zahlreichen Studien nachgewiesen, dass Kinder nur in seltensten Fällen
schwer erkranken, und vor allem, dass sie auch als Ansteckungsquelle keine relevante Gefahr für
ihre Umgebung darstellen. [3-7]
Zumal diese positiv Getesteten keine Infizierten sind und dieser fragwürdige PCR-Test nun schon von mehreren Gerichten als nicht geeignet eingestuft wurde.
Diese Gesamtheit an politischen Fehlern, die fragwürdige Nachweisführung zum SARS-CoV-2-Virus, die daraus entstanden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden, die Verordnungen und Verfügungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene werden auch Bestandteil unseres Untersuchungsausschusses sein, dem ich als stellvertretendes Mitglied angehörig bin. Daher fordere ich Sie auf, regieren Sie als Stadtoberhaupt mit Sachverstand.
Mit patriotischen Grüßen
Lars Schieske
Mitglied des Landtages Brandenburg, Cottbuser und Vater dreier Kinder
1.
https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/corona-in-cottbus-cottbuser-schueler-wollen-freiwilligen-distanzunterricht-53387014.html
3.
Macartney K, Quinn HE, Pillsbury AJ et al. Transmissi- on of SARS-CoV-2 in Australian
educational settings: a prospective cohort study. Lancet Child Adolesc Health 2020. DOI:
https://doi.org/10.1016/S2352-4642(20)30251-0.
https://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S2352-4642%2820%2930251-0
4.
Ladhani SN, Amin-Chowdhury Z, Davies HG et al. CO- VID-19 in children: analysis of the first
pandemic peak in England. Arch Dis Child 2020;0:1–6. DOI:
https://doi.org/10.1136/archdischild-2020-320042.
https://adc.bmj.com/content/archdischild/early/2020/07/28/archdischild-2020-320042.full.pdf
5.
Wood R, Thomson EC, Galbraith R et al. Sharing a household with children and risk of COVID-19:
a stu- dy of over 300,000 adults living in healthcare worker households in Scotland. Preprint medRxiv 2020. DOI:
https://doi.org/10.1101/2020.09.21.20196428.
6.
Schwarz S, Jenetzky E, Krafft H et al. Corona bei Kindern (Co-Ki) Studie: Relevanz von SARS-
CoV-2 in der ambulanten pädiatrischen Versorgung in Deutschland. Monatsschr Kinderheilkd
2020 (im Druck). Siehe auch https://co-ki.de/literatur
https://co-ki.de/wp-content/uploads/2020/11/10.1007_s00112-020-01050-3.pdf
7.
Technische Universität Dresden. Immunisierungsgrad geringer als erwartet – Schulen haben sich
nicht zu Hotspots entwickelt. Pressemitteilung 13. Juli 2020. Verfügbar unter
https://tu-dresden.de/tu-dresden/newsportal/news/immunisierungsgrad-geringer-als-erwartet-schulen-haben-sich-nicht-zu-hotspots-entwickelt
Unsere politische Arbeit im Arbeitskreis Bildung, Jugend und Sport
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Unsere ordentlichen Mitglieder im Bildungsausschuss sind Dennis Hohloch, Volker Nothing, Lars Schieske
Unseren Online-Dialog kann man unter folgendem Link einsehen:
https://www.facebook.com/1479344942348052/posts/2821133434835856/
Anträge im Plenar
1. Leistungsprinzip an Schulen endlich wieder durchsetzen
Unser Antrag:
Unser Redebeitrag:
2. Arbeitszeiten erfassen – Belastungssituationen erkennen – Lehrer nachhaltig entlasten
Unser Antrag:
Unser Redebeitrag:
3. Lebensleistung endlich honorieren – Lehrer für die unteren Klassen unverzüglich gleichstellen
Unser Antrag:
Unser Redebeitrag:
4. Innovationsfähigkeit sichern, Fachkräfte gewinnen, Handwerk und Mittelstand stärken – für eine universitäre Berufsschullehrerausbildung in Brandenburg
Unser Antrag:
Unser Redebeitrag:
5. Brandenburg vor dem Bildungsnotstand? – Auswirkungen der Coronakrise auf die Bildungs- und Zukunftschancen unserer Kinder und Jugendlichen
Unser Antrag:
Unser Redebeitrag:
6. Maskenpflicht an Schulen und Horteinrichtungen unverzüglich aufheben!
Unser Antrag:
Unser Redebeitrag:
7. Kulturtechnik „Handschreiben“ fördern
Unser Antrag:
Unser Redebeitrag:
8. Sportstätten unverzüglich für alle freigeben
Unser Antrag:
Unser Redebeitrag:
Scheindebatte im Landtag Brandenburg
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Im Brandenburger Landtag kann es mit der AfD kein Platz für Scheindebatten geben. Nicht mit uns und darum blockierten wir diese Debatte. Mein Fraktionskollege und parlamentarischer Geschäftsführer Dennis Hohloch erklärt es im Video.
Einladung zur 27. Sondersitzung :
Die Rede von unserem Fraktionsvorsitzenden Christoph Berndt:
Sondersitzung zum Infektionsschutzgesetz
Am Montag haben wir, die AfD-Abgeordneten der Fraktion im Landtag Brandenburg, einen Antrag zu einer Sondersitzung gestellt.
Der Titel des Antrages lautet wie folgt: Beratungsgegenstand – Grundrechte und Freiheit schützen: Ablehnung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Bundesrat durch das Bundesland Brandenburg
Wir fordern die Landesregierung auf, im Bundesrat gegen das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu stimmen.
Die im Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorgesehenen drastischen Eingriffe sind derzeit in keiner Weise gerechtfertigt. Die von der WHO ausgerufene Corona-Pandemie hat in Deutschland zu keiner Übersterblichkeit geführt; die Fallsterblichkeit der COVID-19-Erkrankung liegt unter 0,1 Prozent. In Deutschland und in Brandenburg waren das Gesundheitssystem und die öffentliche Ordnung durch diese Pandemie zu keinem Zeitpunkt in Gefahr. Erkennbar zielt die Novellierung des IfSG darauf ab, rechts- und verfassungswidrige Maßnahmen nachträglich zu legitimieren.
Von den 65 Abgeordneten der SPD, CDU, Linke, Grüne und BVB/ Freie Wähler waren nur 43 zur Sondersitzung anwesend.
Abstraktes Normenkontrollverfahren gegen die Eindämmungsverordnung
Heute haben wir, das sind die 23 AfD-Landtagsabgeordneten, eine Verfassungsklage beim Landesverfassungsgericht eingeleitet, damit die Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt wird. Unserer Ansicht nach, werden Grundrechte ohne Begründung und am Parlament vorbei entschieden. Hier wurde klar die Gewaltenteilung in unserem Land missachtet.
Liebe Freunde, wehrt auch Ihr Euch, mit allen demokratischen Mitteln, gegen diese Coronadiktatur.
#volksvertreter #afdfraktion #afdfraktionbrandenburg #volkspartei
Quantität über Qualität?!
In einem bayrischen Labor wurden PCR-Tests vom Isar-Amper Klinikum in Taufkirchen/Vils auf SARS-CoV-2 untersucht. Das Labor stellte 60 falsch positive Bescheide aus, was Mitarbeiter des Klinikums stutzig machte. Es gab eine Nachuntersuchung der PCR-Tests und es wurden lediglich 2 als positiv ausgewertet. Zwischenzeitlich wurden diese Personen und Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter in Quarantäne gesetzt. Im Nachgang stellt sich das alles als unrechtmässig raus. „Die falschen Testergebnisse bedeuten für die Kliniken ein gewaltigen wirtschaftlichen Schaden und für die Patienten großes, auch gesundheitliches Leid“, so ein Insider. [1] Ich hoffe die betroffenen Personen leiten gegen diesen Irrsinn juristische Schritte ein!
Ist das nur die Spitze des Eisberges? Wie viele Tests sind wirklich falsch positiv und werden missbraucht um die Grundrechte einzuschränken. Ist ein PCR-Test vielleich doch nicht geeignet? Was sagt eigentlich der staatstreue Merkelist Drosten dazu?
Ein Interview des Virologen mit der „Wirtschaftswoche“ aus dem Jahr 2014, in dem Drosten die Testmethode für eine Übertreibung der Ausmaße der Mers-Epidemie verantwortlich gemacht habe: „Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht habe.“ [2]
Anhand der überhöhten Ausweitung der Testungen kommt man jetzt auf utopische Inzidenzen, die wiederum mit politischen Grenzwerten besetzt sind und für die derzeitigen Zwangsmaßnahmen verantwortlich sind. Indikatoren einer Pandemie sind immer die Letalität und die Kapazitätsüberschreitung des Gesundheitswesens. Auch davon sind wir weit entfernt. Die 197 Todesfälle in Brandenburg (Stand: 29.10.2020, 08:24 Uhr), wo immer noch unklar ist ob diese mit oder an Covid-19 gestorben sind, reihen sich weit hinter den Verstorbenen von Herzkreislauferkrankungen, Krebs, psychische Störungen, Verletzungen und Vergiftungen usw. ein. Unsere Krankenhäuser sind bei weitem nicht an ihrer Kapazitätsgrenze. Allein von den 1028 Beatmungsbetten auf Brandenburger Intensivstationen sind 672 unbelegt. Gerade einmal 2% sind durch Patienten mit Covid-19 belegt. Eine Pandemie und damit eine Überbelegung der Krankenhäuser, kann ich hier nicht erkennen. Die ganze „Corona-Krise“ ist herbeigeredet und ist lediglich mit einer Grippewelle gleichzusetzen. Betrachtet man nur Bevölkerungsgruppen mit Menschen unter 70 Jahren, betrug die durchschnittliche Rate sogar nur 0,05 Prozent. Zum Vergleich: Christian Drosten geht in Deutschland von einer Sterblichkeitsrate von rund 1 Prozent aus. [3]

[2]https://www.tagesschau.de/faktenfinder/drosten-pcr-test-101.html
Oberverwaltungsgericht kippt Beherbergungsverbot
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Beherbergungsverbot in Brandenburg vorerst gestoppt. Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts teilte im Beschluss folgendes mit: „Das Beherbergungsverbot sei voraussichtlich unverhältnismäßig. Das Maß, in dem es voraussichtlich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitrage, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht der daraus folgenden Einschränkungen der Berufsfreiheit der Antragstellerinnen, aber auch der verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit der Personen aus Risikogebieten, denen ein Übernachtungsaufenthalt oder Urlaub in Brandenburg verwehrt werde“. [1]
Noch vor 2 Tagen war der Ministerpräsident Woidke von seiner Zwangsmaßnahme überzeugt, so sagte er: „Aber auf der anderen Seite steht momentan eine riesengroße Herausforderung vor der Tür, und ich bin der Überzeugung, dass wir sie nur bewältigen werden, wenn wir wirklich Kontakte deutlich wieder beschränken.“ [2]
Nun hat ein Gericht festgestellt, dass hier das Verfassungsrecht verletzt wird. Sollte jetzt nicht der Verfassungsschutz aktiv werden und in die Reihen der Regierung und Ministerien schauen? Doch leider wird dieser politisch missbraucht, um die größte Opposition im Land, die AfD, ihre Sympathisanten und die Volksbewegungen zu beobachten und zu denunzieren.
