2. Landesplan zur Stärkung der niedersorbischen Sprache gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 25. März 2021 „Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt in Brandenburg ausbauen“ (Drucksache 7/3204-B)
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Nummer 1048 räumte die Landesregierung ein, dass der Kriminalpolizeiliche Meldedienst 17 Brandstiftungsdelikte im Sinne der §§ 306 bis 306d StGB im Bereich der politisch motivierten Kriminalität links (PMK – links) seit 2011 erfasst habe. Dabei sei es gerade einmal bei jeder achten Tat zu einer Verurteilung gekommen. Im Vergleich dazu gab es im Phänomenbereich PMK – rechts bei mehr als jeder dritten Tat eine Verurteilung. Seit 2018 wurde jedoch keine Straftat mehr im Sinne der §§ 306 bis 306d StGB im Phänomenbereich PMK – rechts erfasst. Auch bundesweit ist die Anzahl der Brandstiftungsdelikte in den Jahren 2018 und 2019 im Phänomenbereich PMK – rechts verhältnis- mäßig sehr gering. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner und weiterer Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE geht hervor, dass 378 Brandstiftungsdelikte im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst wurden. Davon sind 308 Delikte dem Phänomenbereich PMK – links und 17 dem Phänomenbereich PMK – rechts zugeordnet worden.
Das „K29“ ist ein sogenanntes alternatives studentisches Wohnprojekt in der Karlstraße 29 in Cottbus. Das „Projekt“ wird von dem Verein „Karlstraße Neunundzwanzig e.V.“ getragen und vermietet die Räumlichkeiten an Studenten weiter. Aktuell bewohnen 13 Personen die Immobilie, darunter auch nach Angaben der Tageszeitung „Neues Deutschland“ die Brandenburger Landtagsabgeordnete X*, die ihrerseits dem vom Berliner Verfassungsschutz beobachteten Bündnis „Ende Gelände“ nahesteht. Im Zuge eines bevorstehenden Eigentümerwechsels bemühte sich der Verein „Karlstraße Neunundzwanzig e.V.“ zusammen mit der in Freiburg im Breisgau ansässigen „Mietshäuser Syndikat GmbH“, welche sich in der Vergangenheit mehrfach an linksautonomen Hausprojekten beteiligte (hierzu näher Drucksache 7/2103, 7/2914 und 7/2922), um den Erwerb der Immobilie. Letztlich erwarb ein privater Investor die Immobilie in der Karlstraße 29 und kündigte sodann umfassende Sanierungsarbeiten an. Diese sollen Umbauarbeiten der Räumlichkeiten, welche die aktuelle Wohnsituation einer zusammenhängenden 13 Personen umfassenden Wohngemeinschaft auflösen würde, beinhalten. Das löste heftige Proteste seitens der Bewohner, Politiker, aber auch linksextremistischen Gruppierungen wie der „Zelle79“ und „spreeaufwärts“ aus, welche sich unter dem Motto „K29 bleibt“ solidarisierten.
Der brandenburgische Verfassungsschutz teilte in seinem Jahresbericht für 2019 mit, dass in Cottbus einschlägige Szenetreffs existierten, welche zur Vernetzung von Linksextremisten dienen. Diese Szenetreffpunkte scheinen nach außen hin harmlose alternative Wohnprojekte (z.B. „Zelle79“, hierzu näher Drucksache 7/2103) oder auch sogenannte Kulturzentren (beispielsweise „Glad-House“, hierzu näher Drucksache 7/1338) zu sein. Doch tatsächlich wird das „K29“ in sozialen Netzwerken von der linksextremistischen Szene beworben; es ist offenbar Teil der linksextremen Szene in Brandenburg.
Die ehrenamtliche Geschichtsarbeit ist unabdingbarer Bestandteil der Kultur-, Geschichts- und Gedenkarbeit im Land Brandenburg. Ohne die zahlreichen ehrenamtlich tätigen Ort- schronisten, Heimatforscher, Denkmalpfleger und Bodendenkmalpfleger wäre unser Bild der Brandenburger Geschichte, insbesondere auf lokaler Ebene, lückenhafter. Auch die Ge- denkarbeit im Land Brandenburg wäre ohne dieses Engagement nicht in diesem Ausmaß möglich. Neben diesen positiven Einflüssen auf die Kultur und Gesellschaft im Land, hat die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Ortschronisten, Heimatforscher, Denkmalpfleger und Bo- dendenkmalpfleger aber auch direkte, positive Auswirkungen auf den Tourismus. Trotzdem wurde ihre Arbeit bisher nicht in ausreichendem Maße gewürdigt und gefördert. Um die Dankbarkeit des Landes Brandenburg zu zeigen und die bei weitem noch nicht ausge- schöpften Potentiale für die Gesellschaft, die Kultur und den Tourismus besser zu nutzen, müssen die ehrenamtlich tätigen Brandenburger Ortschronisten, Heimatforscher, Denkmal- pfleger und Bodendenkmalpfleger zukünftig stärker unterstützt und in Kultur- und Gedenk- politische Aktivitäten und Entwicklungen eingebunden werden.
Die Fraktion Die Linke setzt sich für eine stärkere Förderung und Wiederbelebung der niederdeutschen Sprache in Brandenburg ein. Um dieses Ziel zu erreichen, schlagen die Antragsteller verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Medien vor. Außerdem wird von der Landesregierung erwartet, bis September 2021 einen Gesetzentwurf zur Sicherung der niederdeutschen Sprache vorzulegen. Dieses Anliegen wird von der AfD und BVB/FreieWähler unterstützt. Die Koalition, bestehend aus SPD, CDU und Grünen, lehnt den Antrag der Linken jedoch ab. Dies begründen sie damit, dass der Landtag bereits ein Konzept zur Mehrsprachigkeit verabschiedet hat und sie das laufende Prüfverfahren beim Wissenschaftsministerium für ein Gesetz zum Schutz des Niederdeutschen nicht vorwegnehmen möchten. Stattdessen wird ein Entschließungsantrag der Koalition angenommen.
Seit heute dürfen sich Schüler einmal pro Woche – jeweils am Montag zum Schulwochenstart – selbsttesten, so die Aussage der Ministerin Ernst in der Ausschusssitzung am 11.03.21. Trotz dem Wissen das die Fehlerquoten – bis zu 50 % Fehlerquote – dieser Tests hoch seien, will man diese Teststrategie auf den Weg bringen. Bei einem positiven Selbsttest soll dieser durch einen PCR-Test bestätigt werden. Obwohl das Bundesgesundheitsministerium dies nicht verlangt und es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, muss man laut Ministerin Ernst einen PCR-Test machen. Sie appelliert an die Vernunft der Eltern. Ich auch! Liebe Eltern, bitte machen sie bei dieser Panikmache nicht mit. Warum sollte man sein Kind, welches gesund ist, testen lassen?
Antragstitel: Kinder und Jugendliche sind keine Kollateralschäden – Lernrückstände aufholen, psychische Folgeschäden reduzieren
Die Landesregierung wurde aufgefordert,
I. Unverzüglich für sämtliche Jahrgangsstufen aller Schulformen, zumindest aber für die Grundschuljahrgänge, die inzidenzunabhängige Wiederaufnahme des regulären Präsenzunterrichts unter Einhaltung der einschlägigen Hygieneregeln sowie des Gesundheitsschutzes für Schüler und Schulpersonal anzuordnen.
II. Das verpflichtende Tragen medizinischer Schutzmasken oder anderer Mund-Nasen-Bedeckungen soll aufgehoben werden und stattdessen auf freiwilliger Basis erfolgen;
III. Dem zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport a) zur regulären Aprilsitzung ein Konzept für die Unterrichtsorganisation im zweiten Schulhalbjahr sowie b) spätestens in der Maisitzung ein weiteres Konzept mit längerfristigen Maßnahmen ab dem neuen Schuljahr inklusive der zu erwartenden Kosten zur Diskussion und Abstimmung vorzulegen.
Seit beinahe einem Jahr erklären die Kultusminister der Länder und das Bundeskanzleramt das Coronavirus zur größtmöglichen Gefahr auch für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Seit Frühjahr letzten Jahres wird das Festhalten an einem eingeschränkten Schulbetrieb mit immer neuen Schreckensszenarien begründet, die bislang nur auf Annahmen und Befürchtungen basierten. Gleichzeitig ignorieren die Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene die katastrophalen Folgen, die sich aus ihrer Lockdown-Politik nicht nur mit Blick auf die Bildungschancen, sondern vor allem auf das psychische und physische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen ergeben. Diese Folgen sind konkret und können mittlerweile, auch dank Studien und Erhebungen aus dem europäischen Ausland, qualifiziert und quantifiziert werden. Neben der Beeinträchtigung der Gesundheit, der Bildungschancen sowie des sozialen und beruflichen Erfolgs junger Menschen zeichnen sich bereits jetzt Langzeitfolgen ab, die sämtliche Dimensionen sprengen: Laut einer Berechnung des Ifo-Instituts führen die bereits entstandenen Bildungsrückstände infolge der Lockdowns nicht nur zu gravierenden Einbußen im Lebenserwerbseinkommen, sondern sind geeignet, der deutschen Volkswirtschaft insgesamt finanzielle Schäden in Höhe von mindestens 2,2 bis 3,3 Billionen Euro zuzufügen.
Jene Länder, die die Grundschulen und weiterführenden Schulen nur kurze Zeit oder überhaupt nicht geschlossen hatten und damit ihrer Verantwortung gegenüber der jungen Generation gerecht wurden – darunter Norwegen, Schweden, Finnland und zahlreiche ostasiatische Länder -, haben dadurch bereits jetzt im Vergleich zu Deutschland und Brandenburg nicht nur einen bildungspolitischen, sondern ebenfalls einen ökonomischen Wettbewerbsvorteil. Das durch eine verfehlte Bildungspolitik der letzten Jahrzehnte empirisch nachweisbar abfallende Bildungsniveau in Deutschland hingegen wird durch die Corona-Politik von Bund und Ländern ohne Not zusätzlich beschleunigt. Dies gefährdet die Zukunftschancen der in unserem Land nachwachsenden Generation unmittelbar und wird massive Wohlstandsverluste mit sich bringen. Vor diesem Hintergrund sind nicht nur die Schulen unverzüglich wieder zu öffnen, sondern es müssen endlich praktikable Konzepte und Instrumente entwickelt werden, um einerseits entstandene Lernrückstände möglichst aufholen und andererseits Kinder und Jugendliche mit seelischen Leiden sowie deren Eltern und Lehrer individuell bestmöglich unterstützen zu können. Neben Übergangslösungen, sind ebenfalls mittel- und langfristige Maßnahmen notwendig, die über das Schulhalbjahr hinausweisen. Angesichts der sich abzeichnenden seelischen Schäden ist es unabdingbar, das schulpsychologische Beratungs- und Hilfesystem personell, finanziell sowie strukturell auszubauen. Selbiges betrifft die Aufstockung der Sonderpädagogen sowie der pädagogischen Unterrichtshilfen. Beide Berufsgruppen leisten im Schulalltag einen unschätzbaren Beitrag, um u.a. Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Lehrern und Eltern individuell zu fördern.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird mit Nachdruck dazu aufgefordert, die bislang entstandenen Schäden für die Bildungschancen und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen sowie für das Schul- und Bildungssystem nicht länger zu ignorieren. Stattdessen müssen endlich produktive Lösungsvorschläge unterbreitet werden, mit denen sich einerseits die Lernrückstände abbauen und andererseits die Kollateralschäden und damit das Leid aller Beteiligten reduzieren lassen.
Ab sofort finden Sie alle im Plenum gestellten Anträge zusammegefasst auf einer Seite wieder. Im neuen Fachbereich „Im Parlament“ fasse ich die bisherigen Anträge der AfD Fraktion im Landtag Brandenburg zusammen und zeige Ihnen als Unterstützer, Wähler und Interessierten die Notwendigkeit unserer Arbeit als größte Oppositionspartei im Brandenburger Landtag.
Jeder, so wie auch ich, haben die Erfahrung gemacht, dass das Leben endlich ist. Der Tod gehört zum Leben dazu. Täglich sterben ca. 2500 Menschen in Deutschland. Zu den häufigsten Todesursachen gehören Herzkreislauf- und Krebserkrankungen. Die „Corona-Toten“ machen einen Bruchteil dieser Todesfälle aus. Nun soll es eine heilsbringende Impfung geben. Diese ist neuartig und wenig bis gar nicht erforscht. Aus einem offiziellen Protokoll zur Untersuchung der Sicherheit und Effektivität des Covid-19-Impfstoffs geht hervor, dass von den 44000 Probanden lediglich 3 „schwere Corona-Infektionen“ verhindert werden konnten. 84% der Probanden zeigten mehr oder minder schwere Reaktionen auf die Impfung.
Wenn wir uns den Aufklärungsbogen anschauen, stellt man sich die Fragen ob und wie die Impfung wirkt und ob die Nebenwirkungen und Kontraindikationen im Verhältnis zur Krankheit stehen. Folgende Aussage ist im Aufklärungsmerkblatt zu finden: „Folgeschäden am Nerven- oder Herz-Kreislaufsystem sowie langanhaltende Krankheitsverläufe sind möglich. Obwohl ein milder Verlauf der Krankheit häufig ist und die meisten Erkrankten vollständig genesen, sind schwere Verläufe mit Lungenentzündung, die über ein Lungenversagen zum Tod führen können, gefürchtet.“
Noch im April wurde seitens des RKIs gesagt: „Ohne Impfstoff keine Rückkehr zur Normalität“
Doch so heißt im Aufklärungsmerkblatt unter anderem: „…ist es trotz Impfung notwendig, dass Sie sich und Ihre Umgebung schützen, indem Sie die AHA + A + L-Regeln beachten.“
Auch bei der Impfkampagne gibt es ein Totalversagen der Merkel-Regierung.
Die Telefonhotline zur Terminvergabe für Impfungen bricht zusammen und unsachgemäße Abläufe führen dazu, das massenhaft Impfdosen weggeworfen werden müssen.
Unter anderem weil erst im Impfzentrum geklärt wird, ob jemand berechtigt ist die Impfung zu bekommen, denn ist er es nicht, wird der aufgetaute Impfstoff vernichtet und das obwohl überall Impfstoff fehlt.
Merkel anordnete an, den Impfstoff nicht direkt, sondern über die EU nach Brüssel und somit über Zwischenhändler zu bestellen. Wer davon profitiert, das steht auf einem anderen Papier.
Durch die verständliche Skepsis gegenüber dem neuartigen Impfstoff, kommt es zur Spaltung unserer Gesellschaft. Schnell wird man zum „Impfgegner“ abgestempelt. Dies ist ein typischer Kampfbegriff der Verfechter der Corona-Panikmache und führt letztlich zur Ungleichbehandlung und zur Zwei-Klassen-Gesellschaft, wie folgende Beispiele belegen.
Wer auf dieser Basis eine Impfpflicht anordnet oder einen Zwang anstrebt, macht sich in meiner Auffassung strafbar. Jeder sollte selbst entscheiden dürfen.
Ich habe mich persönlich gegen eine „Corona-Impfung“ ausgesprochen, weil die Impfung faktisch nicht heilsbringend ist.
Die Bundesregierung setzt ihre Prioritäten falsch und schiebt die Schuld ihres Versagens immer auf andere! So eine Regierung brauchen wir nicht!
Schöne und berührende Geschichten zur Weihnachtszeit möchte auch ich euch nicht vorenthalten. Geht es doch um gute Menschen, welche regelmäßig große Geldbeträge (er)finden und dadurch herzerwärmende Vorlagen für die Leitmedien erzeugen. Doch diesen Elfmeter möchte ich diesmal gern selbst verwandeln, da die Lösung und Wahrheit, dank technischer Standards der Geldinstitute, leicht zu ermitteln war. Worum ging es konkret: https://www.lr-online.de/lausitz/senftenberg/ehrlicher-finder-21-jaehriger-senftenberger-findet-1000-euro-im-geldautomat-53066106.html
Lest also immer zwischen den Zeilen und glaubt nicht alles was „EHRLICHEN“ Medien über ehrliche Finder schreiben.
Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.