Am Mittwoch, 30.09., komme ich gern von 17 – 19 Uhr im Bürgerbüro mit jedem Interessierten ins Gespräch.
Bürgerbüro Cottbus, Mühlenstraße 44
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Am Mittwoch, 30.09., komme ich gern von 17 – 19 Uhr im Bürgerbüro mit jedem Interessierten ins Gespräch.
Bürgerbüro Cottbus, Mühlenstraße 44
Mit unserem Antrag wollen wir Rechtsstaatlichkeit herstellen und die Landesregierung auffordern, alle ausreisepflichtigen Ausländer abzuschieben. Über 7300 ausreisepflichtige Ausländer halten sich derzeit im Land Brandenburg auf. Alle haben ein rechtsstaatliches Verfahren durchlaufen und es wurde rechtskräftig gerichtlich entschieden, dass kein Asylanspruch besteht. Somit besteht keinerlei Zweifel an der Abschiebung.
Unser Antrag ist hier abrufbar:
Hier ist die ganze Debatte unter dem Titel „SCHNELLE UND EFFIZIENTE ABSCHIEBUNG“ zu verfolgen:
Da können Sie die Positionen der anderen Parteien zu unserem Antrag ansehen!
Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung.
Dennis Hohloch (AfD), Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 22.09.2020 Drucksache 7/2056 (2 S.): https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2000/2056.pdf
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) fährt derzeit eine On- und Offline-Kampagne mit dem Titel „Maske macht Schule“, um „noch einmal für die Mund-Nasen-Bedeckung zu werben“. Wir fragen die Landesregierung:

Sabine Barthel (AfD), Lars Schieske (AfD) 21.10.2020 Drucksache 7/2204 (2 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2200/2204.pdf
Anmerkungen: Wenn im Nachfolgenden von „Landkreisen“ die Rede ist, schließt dies auch die
kreisfreien Städte und das Land Brandenburg insgesamt mit ein. Wir fragen die Landesregierung:
Das Vorgehen der Landesregierung in Brandenburg während der Corona-Krise, haben drei Rechtsprofessoren als nicht mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung vereinbar befunden. Der Landtag wurde über die Ordnungsermächtigungen der Landesregierung im Vorfeld nicht informiert. Somit wurde die Eindämmungsverordnung wie auch die Umgangsverordnung ohne die notwendige Gesetzgebungskompetenz eigenmächtig erstellt.
https://www.maz-online.de/Brandenburg/Corona-Verordnungen-in-Brandenburg-Juristen-sprechen-von-Verfassungswidrigkeit
Aus unserer Pressemitteilung:
In Brandenburg herrschen weiterhin strikte Corona-Auflagen. Diese betreffen auch den Sportbetrieb. Im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern können derweil wieder Fußballspiele mit beachtlicher Besucherzahl stattfinden, eine Normalisierung schreitet dort klar voran. Die Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig, zeigte sich auf Twitter erfreut über die „gute Stimmung“ während des DFB-Pokalspiels in Rostock und darüber, „dass wieder mehr Zuschauer ins Stadion können“. Im nördlichen Bundesland wäre „Schritt für Schritt“ nun „wieder vieles möglich: Kita, Schule, Arbeit, Tourismus, Kultur und jetzt auch Sport“.
Der arbeits- und tourismuspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Daniel Münschke, erläutert daher: „Die ökonomische und gesellschaftliche Belastung der Bürger im Zuge der Corona-Maßnahmen hält an. Starke Beschränkungen im sportlichen Betrieb haben weitreichende Auswirkungen: Mit dem Sport hängen unter anderem große Teile der Gastronomie und Hotellerie zusammen. Und grade das Gastgewerbe leidet mit Abstand am schwersten. Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA gab unlängst bekannt, dass die Corona-Pandemie bereits die größte Krise der Nachkriegszeit für die Gastronomiebranche darstellt. Das gilt auch für Brandenburg. Mit dem Aufrechterhalten der strengen Verordnung über das „Verbot von Großveranstaltungen vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Pandemie“ fällt nur weiterer, verheerender Schaden für Hotel- und Gastronomiebetreiber an. Hier müsste konkret § 1 abgeändert werden, damit, ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern, die Sport-, Tourismus- und Gastronomiebranchen endlich wieder aufatmen können. Was im SPD-regierten Mecklenburg-Vorpommern möglich ist, muss für unsere sozialdemokratische brandenburgische Landesregierung genauso realisierbar sein.“
Der sportpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Lars Schieske, ergänzt dazu: „Auch am Sport hängen Existenzen. Für die vielen Vereine ist ein geregelter Spielbetrieb mit Zuschauerbeteiligung existenznotwendig. Es gibt eine lebendige Fußballkultur in Brandenburg, die unter den Beschränkungen seit Monaten zu leiden hat. Für den FC Energie Cottbus allein wurden mehr Dauerkarten verkauft, als unter bestehenden Verordnungen Zuschauer zugelassen wären. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf seitens der Landesregierung, grade vor dem Hintergrund der Situation in Mecklenburg-Vorpommern und anderer Bundesländer. Ein Wiederaufleben der Sportkultur und dem damit verbundenen Gastgewerbe ist unbedingt notwendig. Weitere Schritte der Normalisierung sind daher unabdingbar.“
Aus unserer Pressemitteilung:
Die AfD-Fraktion Brandenburg hat am gestrigen Dienstag einen Antrag für einen Untersuchungsausschuss Corona eingereicht. Damit soll die Verhältnismäßigkeit der von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen mit der empirisch überprüften Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus für unsere Gesellschaft geklärt werden.
Der Leiter der AG Corona der AfD-Fraktion Brandenburg, Lars Hünich, stellt dazu klar: „Wir als AfD-Fraktion haben mit etlichen ins Plenum eingereichten Anfragen, Anträgen und Initiativen bereits versucht, dieses Thema einem gesamtgesellschaftlichen Diskurs zugängig zu machen, doch leider haben sich die anderen Fraktionen dieser so wichtigen Aufarbeitung verwehrt. Dabei haben wir es mittlerweile mit einer äußerst ernsten Situation zu tun: Der voranschreitende Verlust von Freiheitsrechten, die noch nicht zu erahnenden Wirtschaftsschäden, zerstörte Existenzen, die durch Unterlassung von notwendigen Operationen Verstorbenen – Der Schaden an unserer Gesellschaft durch die Corona-Maßnahmen kann und darf nicht wegmoderiert oder verschwiegen werden. Es ist höchste Zeit, dass ein Untersuchungsausschuss all dies aufarbeitet und die Notwendigkeit der noch immer geltenden Einschränkungen grundlegend überprüft. Das mag kostenschwer sein, mit 55.000,- € pro Monat, bzw. um die 2.640.000,- € auf vier Jahre gerechnet – an den Kosten des Maßnahmenpakets von 2 Milliarden € sind das jedoch gerade einmal 0,15%. Sollten wir die harschen Restriktionen nicht umgehend aufheben, könnten die Schäden, sowohl finanzieller als auch menschlicher Art, noch weitaus größer werden.“
Liebe interessierte Cottbuser,
im September stehe ich Ihnen Rede und Antwort. Neben der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme im Bürgerbüro, stelle ich mich auch in den Ortsteilen Ihren Fragen.
Bürgerbüro, Mühlenstraße 44, Cottbus
Ströbitz, 30.09.20, 14 bis 16 Uhr, Höhe Ströbitzer Apotheke
Liebe interessierte Cottbuser,
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Bürgerbüro, Mühlenstraße 44, Cottbus
Gallinchen, 16.09.20, 17 bis 19 Uhr, Friedensplatz 6
Daniel Freiherr von Lützow (AfD), Lars Schieske (AfD) 14.09.2020 Drucksache
7/ 1968 (2 S.): https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_1900/1968.pdf
Am 10. September 2020 fand erstmals ein bundesweiter Warntag nach der Wiedervereinigung
1990 gemeinsam von Bund und Ländern statt und soll nun jährlich an jedem zweiten Donnerstag
im September durchgeführt werden. Dieser Warntag dient der Erprobung sämtlicher Warnmittel,
indem um 11:00 Uhr in den Landkreisen und Kommunen aller Länder die Warnmittel ausgelöst
werden.1 Die Bilanz des ersten Warntages fiel ernüchternd aus, da kaum Sirenen zu hören waren
und die Warn-App nicht richtig funktionierte.
Wir fragen die Landesregierung: